hettenshausen informiert 2/2012
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Eckfeldweg
das heutige Informationsblatt hat als Schwerpunkt den
Bebauungsplan „Hettenshausen Nr. 23 Weblinger Feld“.
Ich danke allen, die beim Bürgerentscheid am 25. März
2012 die Gemeinde unterstützten und so zum positiven
Ausgang beigetragen haben. Mit einem überwältigen-
den Ergebnis stimmten Sie der gemeindlichen Planung
zu. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Auf der Innenseite stellen wir Ihnen den Entwurf des
Bebauungsplans vor, mit dem die Gemeinde ins Verfah-
ren geht. Diese neue Planung berücksichtigt die gewich-
tigen Argumente aus dem Bürgerentscheid des Jahres
2009. Die Verkehrsführung wurde geändert, die Oberflä-
chenentwässerung und der Schutz des Wasserschutzge-
bietes wurden fachgerecht gelöst. Der Gemeinderat hat
diesen Entwurf in der Sitzung am 21. Mai 2012 ohne
Gegenstimmen beschlossen.
Der Gemeinderat Hettenshausen hält diese Planung
für gelungen und will das Aufstellungsverfahren
transparent und rechtlich einwandfrei weiterführen.
Für bessere Zukunftsperspektiven unserer Gemeinde
und ihrer Bürger.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt bis zum 29.
Juni 2012 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft
Ilmmünster zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich zu informieren.
Freundliche Grüße
Ihr
Hans Wojta
1. Bürgermeister
HettenshausenGemeinde2. Ausgabe: Juni/2012
informiert
Liebe Mitbürgerinnen,liebe Mitbürger,
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Hettenshausen · Büro des BürgermeistersHans Wojta · Hauptstraße 65 · 85276 Hettenshausen · Tel. 08441 2243 Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters: Donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr www.hettenshausen.de · buergermeister@hettenshausen.de
Gemeinde Hettenshausen: Postanschrift: Freisinger Straße 385304 Ilmmünster · Tel. 08441 8073-0 · Fax 08441 807329Gesamtherstellung: NOWAK werbeagentur, Türltorstraße 16-20,85276 Pfaffenhofen · www.NOWAKwerbeagentur.de
Der Spielplatz zwischen Hagberg und Carl-Orff-Straße
ist erstellt. Auf Anregung von Christina Duchow
(ehemaliges Gemeinderatsmitglied) wurde das verwil-
derte Grundstück in einen Abenteuerspielplatz
verwandelt. Zusammen mit dem Gestalter und Planer
Günter Beltzig hatte sich eine Arbeitsgruppe mit der
Neugestaltung des Spielplatzes auseinandergesetzt.
Die Gemeinde stellte das Material zur Verfügung.
Die Arbeit wurde von Anwohnern ehrenamtlich in
unzähligen Arbeitsstunden in ihrer Freizeit erledigt.
Die Anpflanzung und die Gestaltung erfolgten unter
Anleitung von Lars Duchow. So entstand ein Spielbe-
reich mit vergrabenen Rohren, die als Spieltunnel
dienen. Ein Sandkasten und eine Schaukel ergänzen
die Ausstattung. Etwas erhöht steht eine Sitzecke, die
zum Ausruhen einlädt.
Die Gemeinde Hettenshausen dankt allen Beteiligten
für ihr Engagement. Der Spielplatz spricht für sich.
Besonders soll hervorgehoben werden, dass sich die
Arbeitsgruppe mit dem Spielplatz an einem Wettbe-
werb beteiligte und mehrere Preise erringen konnte.
Neuer Spielplatz an der Jahnhöhe ist erstellt.
Mach mit: Name für
neuen Spielplatz gesucht.
Vorschläge für Namensideen einfach per Mail an
gemeinde@hettenshausen.de senden. Herzlichen Dank!
Eckfeldweg
Grundzüge der PlanungDas Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet
gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt.
Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen im Planungsge-
biet und in den angrenzenden Wohngebieten zu
vermeiden, werden zulässige Nutzungen wie z.B.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen
ausgeschlossen.
Insgesamt sind 38 Bauparzellen
vorgesehen, auf denen jeweils die
Errichtung eines Einzelhauses zulässig
ist. Da sich das Wohnbaugebiet an die
bestehende Bebauung und die im Ort
übliche Bauweise anpassen soll,
erfolgt eine Beschränkung der Zahl
der Vollgeschosse auf maximal zwei
Vollgeschosse (II) sowie eine
Beschränkung der Wohneinheiten auf
maximal zwei Wohneinheiten.
Zudem erfolgt eine Höhenbeschrän-
kung der Gebäude auf maximal 6,50 m, gemessen von
der Oberkante Rohfußboden Erdgeschoss zum
Schnittpunkt der verlängerten Außenkante Mauer-
werk mit der Oberkante Dachhaut.
Die Höhenlage der Gebäude wid im weiteren Verfah-
ren auf der Grundlage der Erschließungsplanung in
Metern über Normalnull, bezogen auf die Oberkante
Rohfußboden im Erdgeschoss, festgesetzt. Als Erdge-
schoss gilt das am tiefsten gelegene Vollgeschoss.
Die Grundflächenzahl wird mit 0,3 festgesetzt. Die
Geschossflächenzahl wird auf 0,5 festgesetzt. Dies
bedeutet, dass bei Ausnutzung der zulässigen Grund-
flächenzahl von 0,3 der Ausbau des 2. Geschosses nur
beschränkt möglich ist. Diese Reduzierung wurde
vorgenommen, um die Größe der Baukörper in dieser
Ortsrandlage zum Schutz des Ortsbildes gering zu
halten.
Die überbaubaren Flächen werden mit Baugrenzen
abgegrenzt. Auf weitere Festsetzungen zur Gestaltung
(z.B. Dachform, Dachneigung usw.) wird verzichtet,
damit die jeweiligen Bauherren die Bauvorhaben
innerhalb der getroffenen Festsetzungen individuell
gestalten können.
Erschließung
Die Verkehrserschließung des
Baugebietes erfolgt über zwei
separate Straßenzüge. Der
südliche Teilbereich mit 21
Grundstücken wird von Südosten
von der Scheyerer Straße über
eine Ringstraße erschlossen. Der
nördliche Teilbereich mit 17
Parzellen wird über eine Verlän-
gerung des Eckfeldweges
erschlossen. Diese ist als Stich-
straße mit einer für Müllfahrzeu-
ge ausreichend bemessenen
Wendeanlage geplant. Nach Westen werden von
dieser Straße aus, über kleinere Stichstraßen, vier
Wohnhöfe erschlossen.
Zwischen den beiden unabhängigen Erschließungs-
einheiten ist eine fußläufige Verbindung geplant.
Das Baugebiet „Weblinger Feld“ soll im Trennsystem
entwässert werden. Die Schmutzwasserentsorgung
aus dem geplanten Gebiet erfolgt an das bestehende
Mischwasserkanalsystem in Hettenshausen.
Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Bauge-
biet und den angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen soll über zwei Regenrückhaltebecken gedros-
selt in den Weblinger Bach eingeleitet werden. Das
geplante Regenrückhaltebecken wird außerhalb der
Trinkwasserschutzzone angeordnet.
„Weblinger Feld“Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurden viele Flächen auf die Eignung als Wohnbauflächen untersucht. Das Verfahren dauerte von 2003 bis 2006 und wurde mit der Geneh-migung durch das Landratsamt mit Bescheid vom 12. Juni 2006 abgeschlossen. Die künftige Bebauung schließt in bester Wohnlage an bestehende Wohn-bebauung an. Zum Dorfkern sind es nur 500 Meter.
Eckfeldweg
Grundzüge der PlanungDas Planungsgebiet wird als Allgemeines Wohngebiet
gemäß § 4 Baunutzungsverordnung festgesetzt.
Um ein zu hohes Verkehrsaufkommen im Planungsge-
biet und in den angrenzenden Wohngebieten zu
vermeiden, werden zulässige Nutzungen wie z.B.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen
ausgeschlossen.
Insgesamt sind 38 Bauparzellen
vorgesehen, auf denen jeweils die
Errichtung eines Einzelhauses zulässig
ist. Da sich das Wohnbaugebiet an die
bestehende Bebauung und die im Ort
übliche Bauweise anpassen soll,
erfolgt eine Beschränkung der Zahl
der Vollgeschosse auf maximal zwei
Vollgeschosse (II) sowie eine
Beschränkung der Wohneinheiten auf
maximal zwei Wohneinheiten.
Zudem erfolgt eine Höhenbeschrän-
kung der Gebäude auf maximal 6,50 m, gemessen von
der Oberkante Rohfußboden Erdgeschoss zum
Schnittpunkt der verlängerten Außenkante Mauer-
werk mit der Oberkante Dachhaut.
Die Höhenlage der Gebäude wid im weiteren Verfah-
ren auf der Grundlage der Erschließungsplanung in
Metern über Normalnull, bezogen auf die Oberkante
Rohfußboden im Erdgeschoss, festgesetzt. Als Erdge-
schoss gilt das am tiefsten gelegene Vollgeschoss.
Die Grundflächenzahl wird mit 0,3 festgesetzt. Die
Geschossflächenzahl wird auf 0,5 festgesetzt. Dies
bedeutet, dass bei Ausnutzung der zulässigen Grund-
flächenzahl von 0,3 der Ausbau des 2. Geschosses nur
beschränkt möglich ist. Diese Reduzierung wurde
vorgenommen, um die Größe der Baukörper in dieser
Ortsrandlage zum Schutz des Ortsbildes gering zu
halten.
Die überbaubaren Flächen werden mit Baugrenzen
abgegrenzt. Auf weitere Festsetzungen zur Gestaltung
(z.B. Dachform, Dachneigung usw.) wird verzichtet,
damit die jeweiligen Bauherren die Bauvorhaben
innerhalb der getroffenen Festsetzungen individuell
gestalten können.
Erschließung
Die Verkehrserschließung des
Baugebietes erfolgt über zwei
separate Straßenzüge. Der
südliche Teilbereich mit 21
Grundstücken wird von Südosten
von der Scheyerer Straße über
eine Ringstraße erschlossen. Der
nördliche Teilbereich mit 17
Parzellen wird über eine Verlän-
gerung des Eckfeldweges
erschlossen. Diese ist als Stich-
straße mit einer für Müllfahrzeu-
ge ausreichend bemessenen
Wendeanlage geplant. Nach Westen werden von
dieser Straße aus, über kleinere Stichstraßen, vier
Wohnhöfe erschlossen.
Zwischen den beiden unabhängigen Erschließungs-
einheiten ist eine fußläufige Verbindung geplant.
Das Baugebiet „Weblinger Feld“ soll im Trennsystem
entwässert werden. Die Schmutzwasserentsorgung
aus dem geplanten Gebiet erfolgt an das bestehende
Mischwasserkanalsystem in Hettenshausen.
Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Bauge-
biet und den angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen soll über zwei Regenrückhaltebecken gedros-
selt in den Weblinger Bach eingeleitet werden. Das
geplante Regenrückhaltebecken wird außerhalb der
Trinkwasserschutzzone angeordnet.
„Weblinger Feld“Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurden viele Flächen auf die Eignung als Wohnbauflächen untersucht. Das Verfahren dauerte von 2003 bis 2006 und wurde mit der Geneh-migung durch das Landratsamt mit Bescheid vom 12. Juni 2006 abgeschlossen. Die künftige Bebauung schließt in bester Wohnlage an bestehende Wohn-bebauung an. Zum Dorfkern sind es nur 500 Meter.
Eckfeldweg
das heutige Informationsblatt hat als Schwerpunkt den
Bebauungsplan „Hettenshausen Nr. 23 Weblinger Feld“.
Ich danke allen, die beim Bürgerentscheid am 25. März
2012 die Gemeinde unterstützten und so zum positiven
Ausgang beigetragen haben. Mit einem überwältigen-
den Ergebnis stimmten Sie der gemeindlichen Planung
zu. Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Auf der Innenseite stellen wir Ihnen den Entwurf des
Bebauungsplans vor, mit dem die Gemeinde ins Verfah-
ren geht. Diese neue Planung berücksichtigt die gewich-
tigen Argumente aus dem Bürgerentscheid des Jahres
2009. Die Verkehrsführung wurde geändert, die Oberflä-
chenentwässerung und der Schutz des Wasserschutzge-
bietes wurden fachgerecht gelöst. Der Gemeinderat hat
diesen Entwurf in der Sitzung am 21. Mai 2012 ohne
Gegenstimmen beschlossen.
Der Gemeinderat Hettenshausen hält diese Planung
für gelungen und will das Aufstellungsverfahren
transparent und rechtlich einwandfrei weiterführen.
Für bessere Zukunftsperspektiven unserer Gemeinde
und ihrer Bürger.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt bis zum 29.
Juni 2012 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft
Ilmmünster zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich zu informieren.
Freundliche Grüße
Ihr
Hans Wojta
1. Bürgermeister
HettenshausenGemeinde2. Ausgabe: Juni/2012
informiert
Liebe Mitbürgerinnen,liebe Mitbürger,
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Hettenshausen · Büro des BürgermeistersHans Wojta · Hauptstraße 65 · 85276 Hettenshausen · Tel. 08441 2243 Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters: Donnerstags von 17.00 - 19.00 Uhr www.hettenshausen.de · buergermeister@hettenshausen.de
Gemeinde Hettenshausen: Postanschrift: Freisinger Straße 385304 Ilmmünster · Tel. 08441 8073-0 · Fax 08441 807329Gesamtherstellung: NOWAK werbeagentur, Türltorstraße 16-20,85276 Pfaffenhofen · www.NOWAKwerbeagentur.de
Der Spielplatz zwischen Hagberg und Carl-Orff-Straße
ist erstellt. Auf Anregung von Christina Duchow
(ehemaliges Gemeinderatsmitglied) wurde das verwil-
derte Grundstück in einen Abenteuerspielplatz
verwandelt. Zusammen mit dem Gestalter und Planer
Günter Beltzig hatte sich eine Arbeitsgruppe mit der
Neugestaltung des Spielplatzes auseinandergesetzt.
Die Gemeinde stellte das Material zur Verfügung.
Die Arbeit wurde von Anwohnern ehrenamtlich in
unzähligen Arbeitsstunden in ihrer Freizeit erledigt.
Die Anpflanzung und die Gestaltung erfolgten unter
Anleitung von Lars Duchow. So entstand ein Spielbe-
reich mit vergrabenen Rohren, die als Spieltunnel
dienen. Ein Sandkasten und eine Schaukel ergänzen
die Ausstattung. Etwas erhöht steht eine Sitzecke, die
zum Ausruhen einlädt.
Die Gemeinde Hettenshausen dankt allen Beteiligten
für ihr Engagement. Der Spielplatz spricht für sich.
Besonders soll hervorgehoben werden, dass sich die
Arbeitsgruppe mit dem Spielplatz an einem Wettbe-
werb beteiligte und mehrere Preise erringen konnte.
Neuer Spielplatz an der Jahnhöhe ist erstellt.
Mach mit: Name für
neuen Spielplatz gesucht.
Vorschläge für Namensideen einfach per Mail an
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