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Vortrag – Fachtag 3 Jahre BOJE e.V.
Übergänge für junge Volljährige – Careleaver in den Hilfen zur Erziehung
16.01.2017
Referentin: Anna Seidel
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 2
Inhaltsverzeichnis
Was sind Careleaver?
Careleaver im Vergleich zu Peers
Daten und Fakten über Careleaver in Brandenburg und Berlin
Rechtliche Grundlagen: Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII)
Was brauchen Careleaver im Übergang?
Materialempfehlung (75% Kostenheranziehung)
Fragen und Diskussion
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 3
Was sind Careleaver?
• Careleaver sind ehemalige Pflege- und Heimkinder, die am Jugendhilfeende –zumeist ab 18 Jahren – vor der Verselbstständigung stehen oder die Jugendhilfe schon verlassen haben.
• Begriff aus dem englischen Sprachraum übernommen, seit 2012 in Deutschland eingeführt.
• Careleaver können auch Erwachsene sein.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 4
Film über Careleaver vom Careleaver e.V.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 5
Careleaver im Vergleich zu Peers
. Stabile
Beziehungen
Finanzielle
Unsicherheit
Mit 18 J.
erwachsen?Kaum
Rückkehr-
option
Ungeklärte
Zuständig-
keiten
Eingeschränkte
Sparmöglich-
keiten
Wohnung?!
Familienmitglied
Pflegekind?
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 6
*Ausschließlich Hilfen für junge Volljährige.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, 2014, eigene Berechnungen
Hilfe zur Erziehung § 276%
Erziehungsberatung§ 28 31%
Soziale Gruppen-
arbeit§ 29 1%
Einzelbetreuung§ 3014%
SPFH § 31 9%
Vollzeitpflege § 337%
Heimerziehung § 34 20%
ISE § 35 3%
§ 35a SGB VIII9%
Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten (Deutschland; 2014; Aufsummierung der zum 31.12 eines Jahres andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Leistungen; Anteil
in %)*
Zahlen und Fakten für Deutschland: Hilfe für junge Volljährige nach Hilfearten 2014
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 7
Stationäre Hilfen und Lebensalter in Deutschland
254792
2556
5318
8988
15250
24 117
8 670
766 1216
4837
10816 11252 11349 11448
10 337
3 261
335
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
unter 1 1 - 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12 12 - 15 15 - 18 18 - 21 21 - 27
Stationäre Hilfen und Lebensalter § 33 u. 34 SGBVIII
(Deutschland, 2012, Absolute Fallzahlen, Bestand am 31.12.)
Heimerziehung § 34 SGB VIII Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 8
Hilfen zur Erziehung auf einen Blick: Berlin/ Brandenburg
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin und Brandenburg, eigene Darstellung
2.306
2.310
2.452
1.900
1.707
1.784
4.037
4.201
4.415
5.933
5.543
5.820
158
145
121
131
140
144
0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000
2012 (Brandenburg)
2013 (Brandenburg)
2014 (Brandenburg)
2012 (Berlin)
2013 (Berlin)
2014 (Berlin)
Junge Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (§33,34,35 SGB VIII) (Berlin und Brandenburg, 2012-2014, Aufsummierung der am 31.12. andauernden und innerhalb des Jahres beendeten
Leistungen)
§ 35 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 34 Heimerziehung / sonstige betreute Wohnform § 33 Vollzeitpflege in einer anderen Familie
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 9
Stationäre Hilfen und Lebensalter in Berlin
Quelle: Statistisches Landesamt Berlin und Brandenburg, eigene Darstellung
200256 280
235 235 215
81
154
266
434
550
740
1.314
650
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
unter 3 3 - 6 6 - 9 9 - 12 12 - 15 15 - 18 18 und älter
Stationäre Hilfen und Lebensalter § 33 u. 34 SGBVIII
(Berlin, 2014, Absolute Fallzahlen, Bestand am 31.12.)
Vollzeitpflege§ 33
Heimerziehung § 34
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 10
Entwicklung der Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 11
Ombudschaftliche Beratung durch den BRJ (2002-2012)
Quelle: Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (Hrg.) (2012) 10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe, Berlin, S. 17
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 12
Gesetzlicher Hintergrund - § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
• Grundlage der Hilfegewährung ist der festgestellte Hilfebedarf im Einzelfall (Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, vgl. Abs. 1 § 41 SGB VIII). Die Hilfe soll geleistet werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist (vgl. ebd.).
• Soll – Vorschrift (Regel – Rechtsanspruch, von dem nur in atypischen Ausnahmefällen abgewichen werden darf.)
• Hilfe soll geleistet werden: zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn sie aufgrund der individuellen Situation notwendig ist.
• AntragstellerIn: Junge Erwachsene selbst mit dem 18. Geburtstag
• Antragsverfahren: beim Jugendamt, Formblatt unterschiedlich ausgestaltet
• Gewährungspraxis höchst unterschiedlich, wiederholte politisch fiskalisch motivierte Einschränkungsversuche weisen jedoch darauf hin, dass entgegen der Intention des Gesetzgebers, mittels solcher Hilfen die Situation von jungen Erwachsenen nachhaltig zu verbessern, in der Praxis teilweise ein eher „stiefkindlicher“ Umgang (Nüsken 2005) mit diesen Hilfen vorzufinden ist.
• Begutachtung der Aktenlage: es zeigt sich, dass es offensichtlich vermehrter Begründungen aus dem Kontext psychischer Notlagen bedarf für die Gewährung des § 41, teilweise werden zusätzliche Hürden installiert (nur Bewilligung bei Beteiligung der Amtsleitung).
Literatur (Expertise Nüsken 2014)
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 13
Was brauchen Careleaver?
• Rückkehroption auch für Careleaver! (Willkommenskultur, ein Gästebett pro Gruppe, Notfallfonds für zinslose Darlehen an Careleaver, Beratung bei Problemen, …
• Jugendhilfe über das 18. Lebensjahr hinaus: Wunsch und Wahlrecht muss berücksichtigt werden.
• Verbesserte Beteiligung (Heimräte oder Jugendpalarmente oder Pflegekinderräte, Mitgestaltung über Online-Medien, Peer-to-Peer-Beratung )
• Stärkung der Rechte der Jugendlichen! (Hilfeplangespräche müssen statt finden! Aktive Beteiligung von Jugendlichen zulassen!)
• Alle Bildungsoptionen unterstützen!
• Flexible, bedarfsorientierte und individuelle Gestaltung der Übergänge aus der Jugendhilfe
• Ressourcenorientierung statt Defizitblick in den Entwicklungs-/Trägerberichten/ Stellungnahme über die jungen Erwachsenen
• Abbrüche und Neuanfänge gehören eben manchmal zum Leben. Ein Ausbildungsabbruch sollte kein Grund für einen Rausschmiss aus der Jugendhilfe sein. Eine gescheiterte Ausbildung ist noch lange keine "mangelnde Mitwirkung"!
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 14
Wichtige Faktoren für gelungenen Übergang
Careleaver-Übergang
Kenntnis der eigene
Rechte
Spar-konzepte
Kontinuität
Austausch d. Schnitt-stellen
Finanzierung
Wohnungs-suche
SozialesNetz /
Familie
Wiederkehr
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 15
75% Kostenheranziehung
• Urteil zur Kostenheranziehung durch Verwaltungsgericht in Berlin vom 05.03.2015 (VG 18 K 443.14) stärkt Jugendliche mit eigenem Einkommen
• Auszug aus Gesetz: § 94 SGB SGB VIII - Umfang der Heranziehung
Schon seit 3.12.2013 gilt: (6) „Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 nach Abzug der in § 93 Abs. 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.“ (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Tätigkeiten zur Finanzierung des Führerscheins)
• Weitere Infos: www.careleaver-kompetenznetz.de/kostenheranziehung
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 16
Materialempfehlung: Broschüren für Careleaver und für die Arbeit mit Careleavern
1) Informationsbroschüren
2) Pflegekinderheft 01. 2015,2016 Familien für Kinder
3) Handlungsempfehlungen für Träger
4) Flyer
5) Literaturtipps
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 17
Save the Date: Fachtagung Pflegefamilie – und dann?Careleaver im Übergang
Wann: 19.06.2017
Wo: Stadtmission Berlin
Veranstalter:
Careleaver Kompetenznetz und Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V.
Anmeldung: info@kompetenzzentrum-pflegekinder.de
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 18
Careleaver im Internet
www.careleaver-kompetenznetz.de
www.careleaver.de
www.careleaver-online.de
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 19
Diskussion
Frage 1) Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Übergang?
Frage 2) Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein?
Frage 3) Welche Schritte sind zu gehen?
Frage 4) Wie können die sozialpädagogischen Fachkräfte diesen Übergang gut unterstützen und begleiten?
Frage 5) Was erschwert/ erleichtert Careleavern den Übergang in die Selbstständigkeit?
Frage 6) Was wollen die jungen Menschen eigentlich, und wurde das in der Hilfeplanung ausreichend berücksichtigt?
Frage 7) Welche Hilfestellung kann die Ombudschaftliche Beratung geben?
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 20
Frage 1) Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Übergang?
• Entscheidend ist nicht das Alter (18 Jahre), sondern der
• Stand der Persönlichkeitsentwicklung und der
• bereits erreichte Grad der Selbstständigkeit.
• Auch der Stand der Schul- und Berufsausbildung sollte berücksichtigt werden.
• Außerdem ist die Selbsteinschätzung des jungen Menschen, ob der Übergang schaffbar ist am Wichtigsten.
• Übergänge sollten nicht gleichzeitig absolviert werden. Auszug mit gleichzeitigen Ausbildungsbeginn kann zu Überforderung führen. Man sollte den jungen Menschen ankommen und sich einleben lassen.
• Es sollte darauf geachtet werden das keine Finanzierungslücken entstehen. Zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn der Ausbildung/ Studium sind 2-3 Monate zu überbrücken. Hilfe sollte eher 3 Monate nach Beginn der Ausbildung und nicht vorher beendet werden.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 21
Frage 2) Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? (Kernkompetenzen)
• Der Verselbstständigungsprozess ist eine komplexe nicht definierbare Kombination aus von praktischen Kompetenzen, Wissen, Persönlichkeitsreife und psychosozialen Fähigkeiten.
• Unsere Checkliste
• Persönlichkeitsentwicklung
• Berufsausbildung/ Arbeit / Studium
• Finanzen
• Wohnen
• Gesundheit
• Familie/Soziales Netz
• Umgang mit Behörden
• Entscheidend ist das Wohlbefinden des jungen Menschen und wie sich dieser Mensch mit der Herausforderung „Verselbstständigung!“ fühlt, mit welcher Zuversicht er sich auf den Weg macht und mit welcher Unterstützung er einen guten oder schlechten Start geboten bekommt.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 22
Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? - Wohnen
I Basale Haushaltsführungskenntnisse (Handlungskompetenz)
• Träger: mit Jugendlichen einüben und gemeinsam kochen, Putzpläne
II Ansparen der Mietkaution
• Träger müssen tragfähige Sparkonzepte entwickeln und mit den Jugendlichen umsetzen(5€ im Monat reichen da nicht)
III Wissen: Alles rund ums Wohnen
• Was ist eine Kaution? (Kalt/Warmmiete. Was bedeutet Bürgschaft? Wo melde ich mich? Etc.)
• Träger müssen den Jugendlichen dieses Wissen vermitteln
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 23
Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? - Gesundheit
I Für sich sorgen können, wenn es einem schlecht geht (Handlungskompetenz)
• Träger hilft den Jugendlichen ihre Gesundheit selbst einzuschätzen
II Wissen an wen (Arzt etc.) man sich wendet (Wissenskompetenz)
• Hausarzt, Frauenarzt in neuer Umgebung finden
• Träger: Klärung der Krankenversicherung
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 24
Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? – soziales Netzwerk
I Kontakte haben und pflegen können (Handlungskompetenz)
• Ein soziales Netzwerk muss mit Unterstützung der Einrichtung vor dem Auszug aufgebaut werden
• Biografiearbeit
II Um Hilfe bitten können
• Träger sollten Jugendliche darin bestärken, dass es keine Schwäche ist Hilfe zu benötigen und darum zu bitten.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 25
Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? – Finanzen
I Mit den verfügbaren Geldern umgehen können
• Träger sollten im Auge haben, dass es finanzielle Polster und Notanlaufstellen (Verwandte?) für den Notfall nach dem Auszug geben muss.
• Phasenmodelle im Umgang mit Geldern
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 26
Was müssen junge Menschen an Wissen und Fähigkeiten mitbringen, um fit für das selbstständige Leben zu sein? – Anträge und Behörden
I Seine Rechte kennen
II Selbstbewusst auftreten und die Termine wahrnehmen
III Anträge selbstständig ausfüllen
• Fachkräfte müssen selbst die §§ kennen nach denen sie arbeiten und Jugendlichen vermitteln, was diese bedeuten.
• Jugendlichen nicht alle Telefonate mit Erwachsenen/Institutionen abnehmen, sondern sie selbst anrufen lassen und ggf. unterstützen.
• Mit Jugendlichen regelmäßige Bezugsbetreuertermine vereinbaren (1-2 pro Woche). Sich viel Zeit einplanen, möglichst mit „Handy aus“ seitens der Jugendlichen und möglichst störungsfrei durch die Fachkräfte. Die Jugendlichen füllen ihre Anträge selbst aus und werden bei Bedarf unterstützt.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 27
Frage 3) Welche Schritte sind zu gehen?
• Realistische Selbsteinschätzung der Jungen Menschen hinsichtlich, Wünschen/Zielen und Kompetenzen
• Rechtzeitig mit jungen Menschen und Fachkräften den Verselbstständigungsprozessmitdenken. Optionen durchdenken (weiterhin in Vollzeitpflege, oder im betreuten Einzelwohnen...)
• Ziele im Hilfeplan daraufhin realistisch setzen.
• Frühzeitig im Hilfeplan anmerken, dass eine Hilfe für junge Volljährige sinnvoll ist.
• Klärung von (siehe Checkliste):
• Schulbildung/ Ausbildung/ Studium/ Beruf
• Finanzen
• Wohnung
• Umzug
• Familienkontakt
• Sicherstellung von Nachbetreuung
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 28
Mögliche Angebotsformen im Übergang – Wege in die Verselbstständigung
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 29
Frage 4) Wie können die sozialpädagogischen Fachkräfte diesen Übergang gut unterstützen und begleiten?
Unsere 16 Handlungsempfehlungen
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 30
Frage 5) Was erschwert/ erleichtert Careleavern den Übergang in die Selbstständigkeit?
. Stabile
Beziehungen
Finanzielle
Unsicherheit
Mit 18 J.
erwachsen?Kaum
Rückkehr-
option
Ungeklärte
Zuständig-
keiten
Eingeschränkte
Sparmöglich-
keiten
Wohnung?!
Familienmitglied
Pflegekind?
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 31
Frage 6) Was wollen die jungen Menschen eigentlich, und wurde das in der Hilfeplanung ausreichend berücksichtigt?
„Du hast ein Recht auf einen respektvollen Umgang im Hilfeplan-gespräch. Du musst dich nicht bloßstellen lassen.“
„Wir wollen uns auch einmal ausprobieren. Nicht jeder Beruf ist gleich der Richtige! Nicht alles kann sofort klappen“
„Wir können mehr, als man uns zutraut – alle
Bildungsoptionen sollen unterstützt
werden.“
„Wir wollen kein Hartz IV zwischen
Jugendhilfeende und Ausbildungsbeginn
beantragen müssen!“
„Wir wollen für unsere Zukunft sparen: Weg
mit der 75%-Kostenbeteiligung.“
„Wir wollen nicht schon mit 18 aus der
Jugendhilfe rausgekickt werden!.“
„Nimm die Hilfeplanung ernst! Es ja um dein Leben und deine
Ziele. Du kannst hier Einfluss nehmen und sagen, was dirnicht passt, oder was du willst und was du nicht willst.“
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 32
Frage 7) Welche Hilfestellung kann die Ombudschaftliche Beratung geben?
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 33
Literaturverzeichnis
• Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2015) Statistischer Bericht KV2-j/14, Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige in Berlin 2014.
• BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2012.
• Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e. V. (Hrg.) (2012) 10 Jahre Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe, Berlin.
• Fendrich, S./ Pothmann, J./ Tabel, A. (2014): Monitor Hilfen zur Erziehung 2014 , Hrg. Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dortmund.
• Meyer, F.-W./Gabel,H./Glaum, J.(2013): Handreichung. Aufbau von Kompetenzen einer selbstständigen Lebensführung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. und der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGBVIII. Hannover.
• Nüsken, D. (2005): Vom Stiefkind der Erziehungshilfe – Entwicklungen bei den Hilfen für junge Volljährige. In: Forum Erziehungshilfen 11/2005, S. 237-244. Frankfurt am Main.
• Nüsken, D. (2014): Übergang aus der stationären Jugendhilfe ins Erwachsenenleben in Deutschland. Expertise für das Projekt „Was kommt nach der stationären Erziehungshilfe?“, Frankfurt am Main.
• Sievers, B./ Thomas, S./ Zeller, M. (2015): Jugendhilfe - und dann? Zur Gestaltung der Übergänge junger Erwachsener aus stationären Erziehungshilfen. Frankfurt am Main.
Anna Seidel | Careleaver Kompetenznetz | Fachtag 3 Jahre BOJE e.V. Januar 2017 | Seite 34
Kontakt
Weitere Infos unter: Astrid StaudingerAnna Seidel
www.careleaver-kompetenznetz.de
www.facebook.com/CareleaverKompetenznetz
info@careleaver-kompetenznetz.de
Tel: 030 / 21 00 21 - 29
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