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ZENTRUM FÜR WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG
JOHANNES GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ
Abschlussarbeit im Kontaktstudium „Bildungsberatung & Kompetenzentwicklung“
Optimierung des Beratungsprozesses
Umgang mit Personen im verpflichtenden, unfreiwilligen Beratungskontext zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
Kolloquiumsleitung: Beate Berdel-Mantz
Name: Astrid Lautenschläger-Voll
Heimatanschrift: Albert-Schweitzer-Str. 24
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 / 72854
E-Mail: A.L-V@web.de
Taunusstein, den 25.4.2015
1
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .......................................................................................................................... 2
2 Rahmenbedingungen ....................................................................................................... 3
2.1 Gesetzliche Vorgaben, Sozialgesetzbuch ................................................................. 3
2.1.1 Zielgruppen ........................................................................................................... 3
2.1.2 Beratungsanspruch, Pflichten und Sanktionen ..................................................... 4
2.2 Anforderungen an die Beratungsinstitution ........................................................... 5
2.2.1 Organisationsstruktur und Ausgestaltung ............................................................. 5
2.2.2 Erfüllung gesetzlicher/ vertraglicher Auflagen ..................................................... 6
3 Herausforderungen im Beratungsprozess ..................................................................... 6
3.1 Definition Widerstand ............................................................................................... 6
3.2 Umgang mit Widerstand im Beratungssetting ....................................................... 7
3.3 Motivation .................................................................................................................. 8
3.4 Kompetenzen und Anforderungsprofil der Beratenden ........................................ 9
3.5 Situation am Arbeitsmarkt und gesellschaftspolitischer Kontext ...................... 10
4 Methoden und Instrumente im Beratungsprozess ...................................................... 11
4.1 Beratungsmodelle .................................................................................................... 11
4.2 Zielentwicklung ........................................................................................................ 12
4.3 Beratungsansätze und Kommunikationstechniken .............................................. 13
4.3.1 Biografischer Ansatz ........................................................................................... 13
4.3.2 Ressourcen-orientierter Ansatz ........................................................................... 14
4.3.3 Motivierende Gesprächsführung ......................................................................... 15
5 Fazit/ Ausblick ................................................................................................................ 16
Literaturverzeichnis .......................................................................................................... 18
2
1 Einleitung
Beratung in unterschiedlichstem Kontext gewinnt im Leben der Menschen zunehmend an
Bedeutung. In vorliegender Arbeit bezieht sich der Beratungsbegriff auf Bildungs- und
Berufsberatung im weitesten Sinne zur Wiedereingliederung arbeitsfähiger Personen auf
den 1. Arbeitsmarkt.
Gesellschaftspolitisch gesehen war Beratung ursprünglich mit dem Gedanken zur Ände-
rung eines Hilfebedürftigkeitsstatus verknüpft, mittlerweile kann man aber von einem
grundsätzlich geänderten Verständnis des Beratungsbegriffes ausgehen.
Im Beratungskontext im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung gewinnt der Aspekt
der Freiwilligkeit besondere Bedeutung. Im Verlauf des Beratungsprozesses kann sich
deutlich widerspiegeln, ob Klienten/ Ratsuchende/ Kunden aus eigenem Interesse und An-
trieb an einer Veränderung eines beruflichen und sozialen Status interessiert sind, oder
diese aufgrund des Erhalts staatlicher finanzieller Hilfeleistungen zur Beratung gedrängt
und verpflichtet sind.
Im Folgenden werden verschiedene Aspekte des Beratungsverständnisses im Kontext der
Beratungspflicht im Rahmen der Hartz IV Gesetzesreformen dargestellt und die betroffene
Zielgruppe beschrieben.
Die besonderen Herausforderungen in diesen Beratungsprozessen werden analysiert und
Methoden und Instrumente für den Umgang mit Personen im verpflichteten, unfreiwilligen
Beratungskontext beschrieben. Ziel ist es herauszuarbeiten, welche Besonderheiten sich
aus dem Zwangskontext ergeben und welche Methoden hilfreich angewandt werden kön-
nen, um das Verständnis der Zumutbarkeit und die Auflösung eines eventuellen Wider-
standes des Klienten im Beratungsprozess zu begünstigen.
Konfliktsituationen sind bei den vielfältigen Persönlichkeitsmerkmalen und Vermittlungs-
hemmnissen der Klienten und den Kriterien, Verpflichtungskonstellationen und Anforde-
rungsprofilen der beruflichen Wiedereingliederungsmöglichkeiten nicht selten vorpro-
grammiert.
Abschließend werden in Fazit/ Ausblick Eindrücke, Erfahrungen und Erkenntnisse wäh-
rend der Bearbeitung des Themas beschrieben, analysiert und reflektiert.
Es wurde versucht den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter
zu entsprechen, ohne die Lesbarkeit des Textes zu erschweren.
3
2 Rahmenbedingungen
2.1 Gesetzliche Vorgaben, Sozialgesetzbuch
Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) gliedert sich in zwölf, jeweils eigenständige Geset-
zesbücher. Während im ersten Teil (SGB I) als „Allgemeiner Teil“ die grundlegende Pro-
grammatik des SGB sowie Definitions- und Verfahrensvorschriften beschrieben sind, ist in
den folgenden Teilen SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ehemals Sozialhil-
fe) und im Teil SBG III die Arbeitsförderung (Leistungen bei Arbeitslosigkeit) geregelt.
Mit dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit und der Zusammenlegung der Arbeitslosen-
und Sozialhilfe im Rahmen der Hartz-Gesetze wurde ein Reformpaket entwickelt, von dem
sich der Gesetzgeber eine deutliche Belebung des Arbeitsmarktes und gleichsam Einspa-
rungen bei den Sozialausgaben versprach. Dass das Gesetz damals wie heute nicht nur bei
vielen Gewerkschaften und Sozialverbänden immer noch auf Widerstand stößt, kann an
dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, kaum eine andere Reform ist so umstritten (vgl.
Landesanstalt für politische Bildung, Baden-Württemberg, o.J.).
Mit dem Hartz IV Gesetz aus dem Jahr 2005, wurde die Arbeitslosenhilfe abgeschafft, die
aus dem damaligen Grundverständnis als Alimentierung, d. h. lediglich mit Geldmitteln zu
unterstützen, galt. Ein Grundgedanke der Reform war, die Aktivierung und Vermittlung
der Langzeitarbeitslosen in sozialpflichtige Arbeitsverhältnisse durch intensivere Betreu-
ung und gezielte Beratung zu fördern, um diese schneller und effizienter wieder in den
1. Arbeitsmarkt zu vermitteln und somit in das Arbeitsleben zu integrieren. Die Begriffe
„Fördern“ und „Fordern“ und „Hilfe zur Selbsthilfe“ standen als Synonyme für eine neue
Sozialpolitik. Ziel der inhaltlichen Umsetzung dieser neuen Sozialpolitik war es, Langzeit-
arbeitslose durch gezieltes Fördern und Fordern in die Position zur eigenständigen Prob-
lembewältigung und Eigenverantwortung zu bringen.
2.1.1 Zielgruppen
In der folgenden Betrachtung stehen Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfe-
empfänger, die eine einheitliche Grundsicherung erhalten.
Dies betrifft überwiegend Menschen zwischen 25 und 55 Lebensjahren, die Arbeitslosen-
geld II (ALG II) als Fürsorgeleistung der Solidargemeinschaft beziehen und nicht aus ei-
gener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sind Personen länger als 1 Jahr ohne
sozialversicherungspflichtige Arbeit, bekommen sie kein Arbeitslosengeld mehr, fallen in
den ALG-II Bezug und somit in die Gruppe der Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeemp-
fänger (vgl. Landesanstalt für politische Bildung, Baden-Württemberg, o.J.).
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Im Folgenden ist die Ausführung von Beratungstätigkeit immer an Personen orientiert be-
schrieben, die „in der Lage sind, ihre Lebenssituation noch eigenständig zu regeln und
Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Sie brauchen in ihren Schwierigkeiten eine
Hilfestellung“ (Petzold 1974, zit. in Rahm 2011: 82). Eine klare Abgrenzung der sozialen
Dienstleistung gegenüber sozial-therapeutischen Ansätzen bei einem Menschen, bei wel-
chem der „Verlust von Kontroll- und Steuerungsfunktionen so groß ist, dass er sein Leben
nicht mehr ohne schwerwiegende Störungen selbst regulieren kann, sondern massive Hilfe
braucht“ ist dabei von elementarer Bedeutung (Petzold 1974, zit. in Rahm 2011: 82).
2.1.2 Beratungsanspruch, Pflichten und Sanktionen
Zur Umsetzung einer der Leitgedanken der Hartz-Reform wurden sogenannte Jobcenter
mit Fallmanagern und Leistungssachbearbeitern als zentrale Serviceeinrichtungen in
Kommunen und Städten aufgebaut, in deren Verantwortungsbereich die Leistungsempfän-
ger begleitet und betreut werden. Wenn den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit
zumutbar ist, müssen sie sich aktiv darum bemühen, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und
aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leis-
tungsberechtigtem diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sank-
tionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorse-
hen können. Dies wird in der Eingliederungsvereinbarung geregelt.
Neben diesen Forderungen der Arbeitsagentur (Jobcentern) zielt eine Definition, auf die
sich die OECD und die EU verständigt haben, eher auf die Freiwillig- und Eigenverant-
wortlichkeit der Person. „Vor dem Hintergrund des lebensbegleitenden Lernens erstreckt
sich Beratung auf eine Vielzahl von Tätigkeiten, die Bürger jeden Alters in jedem Lebens-
abschnitt dazu befähigen, sich Aufschluss über ihre Fähigkeiten, Kompetenzen und Inte-
ressen zu verschaffen, Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsentscheidungen zu treffen sowie
ihren persönlichen Werdegang bei der Ausbildung und im Beruf und in anderen Situatio-
nen, in denen diese Fähigkeiten und Kompetenzen erworben und/oder eingesetzt werden,
selbst in die Hand zu nehmen“ (EU 2004) (vgl. Katsarov/ Schiersmann et al. 2014: 6).
Somit entsteht ein Zwiespalt im Beratungsprozess bei erwerbslosen Leistungsbeziehern
zwischen der freiwilligen Entscheidung zur Wiedereingliederung ins Berufsleben einerseits
und dem möglichen Sanktionsdruck bei unwilliger Mitarbeit andererseits.
Gelingt die Vermittlung der Klienten in den 1. Arbeitsmarkt durch das Jobcenter als erste
Beratungsinstanz nicht, können externe Beratende unterschiedlicher Organisationen und
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Einrichtungen in Form einer sozialen Dienstleistung zur intensiveren Beratung und Beglei-
tung vermittelt werden.
2.2 Anforderungen an die Beratungsinstitution
Den vielfältigen Beratungsfeldern im Allgemeinen und dem Handlungsfeld der Beratung
in Bildung und Weiterbildungsmöglichkeiten zur beruflichen Wiedereingliederung im Be-
sonderen können bislang keine allgemein gültigen, standardisierten Qualitätskriterien zu-
gewiesen werden. In der aktuellen Diskussion jedoch ist der Wille und Anspruch danach
vorhanden. Aus den resultierenden Veröffentlichungen der Diskussionsergebnisse ist er-
kennbar, dass für die Beratung als professionelle Dienstleistung trotz unterschiedlicher
Rahmenbedingungen für die Beratungsqualität Standards entwickelt werden (vgl. Katsa-
rov/ Schiersmann et al. 2014:13). Allgemein bedeutende, darin herausgearbeitete Quali-
tätsstandards bezogen auf die Rahmenbedingungen und Organisationsstrukturen, werden
nachfolgend herausgestellt. Eine gute Beratungsorganisation besitzt und orientiert sich an
einem eigens entwickelten Leitbild, das ihren Auftrag, ihre Strategie, Ziele und ethische
Prinzipien darstellt. Ebenso erfordert gute Beratung eine personelle und materielle Ausstat-
tung, die den jeweiligen Beratungsangeboten angemessen ist und eine gute Zusammenar-
beit der Beratungsorganisation mit relevanten Akteuren im gesellschaftlichen Umfeld er-
möglicht. Die Entwicklung einer optimalen institutionellen und personellen Netz-
werkstruktur ist anzustreben.
Eine detaillierte Darstellung der Anforderungen an die Beratenden wird nachfolgend unter
Punkt 3.4 Kompetenzen und Anforderungsprofil der Beratenden näher ausgeführt.
2.2.1 Organisationsstruktur und Ausgestaltung
Steht Beratungsarbeit in Zwangs- und Sanktionskontexten, kann in besonderem Maße
durch optimierte organisatorische Rahmenbedingungen der Zugang zur erfolgreichen
Durchführung des Beratungsauftrages erleichtert werden. So sollte die Einrichtung bzw.
Beratungsstelle für die Zielgruppe verkehrsgünstig, möglichst mit öffentlichen Verkehrs-
mitteln erreichbar, gelegen sein. Die Öffnungszeiten, telefonische Erreichbarkeit sowie
Terminvergabepraxis sollen sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Zielgruppen
orientieren, z. B. Kinderbetreuungszeiten berücksichtigen, der Organisation von bewillig-
ten Nebenjobs Vorrang einräumen etc. Die Rahmenbedingungen in der Einrichtung sollen
durch einen Prozess der ständigen Verbesserung durch Installation eines Qualitätsmana-
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gementsystems weiterentwickelt werden und gegenüber allen Kunden transparent darge-
stellt sein.
2.2.2 Erfüllung gesetzlicher/ vertraglicher Auflagen
An Organisationsstrukturen gebundene sowie organisationsunabhängig Beratende müssen
nicht selten unterschiedlichen Erfüllungsaufträgen und Kunden gerecht werden.
Somit sind Beratende häufig dem dynamischen Wechsel zwischen helfender, unterstützen-
der, vermittelnder und gleichermaßen kontrollierender und sanktionierender Rolle ausge-
setzt. Dieser Spagat stellt eine große Herausforderung an die Beratenden dar, die sowohl
Dienstleistungen für die zu beratenden Personen als auch für ihre Vertragspartner erbrin-
gen müssen.
Zu einer aus wirtschaftlicher Sicht zu erfüllenden Aufgabe, im Rahmen der Beratungstä-
tigkeit erwerbsfähiger Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II, zählt die sogenannte
Vermittlungsquote. Diese Pflichterfüllung im sozialen Dienstleistungsauftrag ist maßgeb-
lich entscheidend, um als wettbewerbsfähiger Anbieter auf dem Markt bestehen zu können.
Hieraus dürfen und sollen jedoch keine Zugeständnisse zu Ungunsten der Erfüllung des
sozialen Auftrages gegenüber den zu beratenden Personen erwachsen.
3 Herausforderungen im Beratungsprozess
Eine besondere Beratungssituation ergibt sich für die Akteure, wenn sich der Beratungs-
auftrag verpflichtend und unfreiwillig darstellt und mit Widerstandsverhalten zu rechnen
ist. Klienten solcher Konstellationen weisen häufig Besucherverhalten auf und wissen oft-
mals gar nicht, warum sie beraten werden sollen. Aus ihrer Sicht haben nicht sie das
„Problem“, sondern andere. De Shazer versteht unter Besuchern diejenigen zu Beratenden,
die oftmals nicht freiwillig kommen und bei denen keine expliziten Beschwerden vorliegen
sowie keine Veränderungserwartungen und kein Veränderungsauftrag (vgl. Uni Köln o.J.).
3.1 Definition Widerstand
Das Wort „Widerstand“ besteht im Deutschen aus zwei Begriffsfeldern: Zum einen “wi-
der“ – das altertümliche Wort und Synonym für die Präposition „gegen“ und dem Verb
„stehen“. Das Verb „stehen“ signalisiert das Gegenteil von einer Bewegung bzw. eine zum
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Abschluss kommende Bewegung. Es beinhaltet jedoch eine Aktivität, das aktive Tun eines
Subjektes. Dem gegenüber deutet die Präposition „wider“ eine Beziehung zu etwas zwei-
tem sowie eine Richtung und Bewegung gegen oder entgegen etwas an. Möglicherweise
spiegelt sich in der Sprachverwandtschaft von „wider“ und „wieder“ die Häufigkeit und
Wiederholung dieser Bewegung. Mit dem Begriff Widerstand im beraterischen Kontext
werden nicht selten Synonyme wie Resistenz und Resilienz (Widerstandskraft), Trägheit,
Gegenwehr, Opposition, und Renitenz (Aufmüpfigkeit) seitens der Beteiligten im Bera-
tungsprozess verbunden (vgl. Brand-Seiß/ Bull, et al.2011).
3.2 Umgang mit Widerstand im Beratungssetting
Bei der Beratung langzeitarbeitsloser Menschen besteht der Anspruch, evtl. Widerstände
aktiv nutzbar zu machen und diese konstruktiv in den Prozess zu integrieren. Der von Ma-
rianne Gumpinger verwendete Begriff der „Zwangsbeglückung“ hat im Prozess der „un-
freiwilligen Beratung“ -zwiespältig und doppeldeutig nicht an Bedeutung verloren. Die
beraterische Handlung im Zwangskontext besteht darin, „mit einer unfreiwilligen, unmoti-
vierten KlientIn auszuhandeln, wie aus ihr eine zwar immer noch unfreiwillige, aber für
die Problemlösung motivierte KlientIn werden kann“ (Gumpinger 2001: 17).
„Geschickte, unmotivierte Klienten können – müssen aber nicht – ambivalent über Ent-
scheidungen in ihrem Leben sein. Da sie aber eine Institution aufgrund eines äußeren Dru-
ckes/ Zwang aufsuchen, muss bei diesen Klienten mit Reaktanz gerechnet werden. Diese
psychologische Theorie von BREHM (siehe Dickenberger et al 1993) besagt, dass Men-
schen sich gegen eine Einschränkung ihrer Freiheit und Handlungsmöglichkeiten aufleh-
nen. Je unberechtigter und gravierender die Einschränkung erlebt wird, desto deutlicher
fällt die Reaktion aus“ (Kühnl o.J.: 42).
Auch Dr. W. Korbian Höchstetter bekräftigt diese Erkenntnis. Er schreibt hierzu: „Klien-
ten, die nicht aus eigener Einsicht in die Beratung kommen, erleben Hilfestellungen oft-
mals als Einmischung, Kontrolle, Bevormundung. Sie werden für ihre Lösungen angegrif-
fen, die in ihrer gesellschaftlichen Situation oftmals die einzigen sind, die sie zur Verfü-
gung haben. Sozialarbeiter sind hier gefordert, sich der gesellschaftlichen Kontexte der
Probleme ihrer Klienten bewusster zu werden. Die zwangsweise Verordnung von Verände-
rung führt im Allgemeinen zu Reaktionen der Abwehr und des Widerstandes“ (o.J.: 1).
Ursprung und Ursachen für Widerstandsaufbau bei Klienten sind i. d. R. nicht monokausal
begründet, sondern sind häufig mit multiplen Veränderungsprozessen verknüpft.
In der Beratungsarbeit mit unmotivierten Personen kann es vordringlich notwendig sein,
8
deren Selbstbild weitgehend so zu stärken, dass sie sich (wieder) selbst als wirksam und
gestaltend in ihrer Lebenssituation, hier ihrer beruflichen Orientierung, erleben. Durch
möglicherweise angesammelte negative Erlebnisse im Rahmen der beruflichen Wiederein-
gliederung durch wiederholte, unwirksam gebliebene Aktivierungs- und Vermittlungsver-
suche wächst bei Klienten die Hypothek der Misserfolge, und es steigert sich die Antriebs-
losigkeit exponentiell zur Negativbilanz. Dies kann wiederum durch mangelndes Selbst-
wertgefühl und unzureichende Selbstwirksamkeitserfahrung ihrerseits die Motivationslo-
sigkeit bezüglich einer Arbeitsaufnahme verstärken. In diesem Zusammenhang nicht zu
vernachlässigen ist auch die Ambivalenz als normaler Aspekt der menschlichen Natur.
Jede Veränderung kann zwiespältige Gefühle und Zerrissenheit auslösen. Die Ängste, die
unbekannte Veränderungssituationen eventuell auslösen, können größer sein als der Wille,
zur wirklichen Veränderung aktiv beizutragen, und stellen somit ein inneres Hindernis dar.
Von außen herangetragene Veränderungs- und Beeinflussungsversuche, hier das Drängen
des Beratenden, ein Arbeitsverhältnis zu beginnen, werden von Personen mit innerem Wi-
derstand eher abgelehnt. Es wird sogar versucht werden, diesen Bestrebungen aktiv entge-
genzuwirken, weil sie als Gängelung und Zwang empfunden werden können.
Wichtig ist hierbei, den Klienten uneingeschränkt eine neutrale Haltung gegenüber ihrer
Person, jedoch nicht gegenüber ihrem Verhalten entgegen zu bringen. Im Beratungsge-
spräch beeinflussen sich Beratende und Ratsuchende gegenseitig und jede Reaktion ist eine
Form von Kooperation, auch die des Widerstandes.
Zeigt sich bei Klienten Widerstandsverhalten, so empfehlen G. German und K. D. Müller
mit dem Widerstand zu gehen und nicht dagegen anzukämpfen (2010: 122). Momente des
Widerstandes beim Ratsuchenden ermöglichen durch vertiefendes Nachfragen etwaige
Ursachen des Widerstandes zu ergründen und möglicherweise somit das Thema hinter dem
Thema sichtbar zu machen.
Sind für den Beratenden im Beratungsgespräch beim Klienten psychosoziale Problemsitua-
tionen erkennbar oder besteht ein Verdacht diesbezüglich, ist Abgrenzung zwingend erfor-
derlich und es ist anzuraten, die Klienten an entsprechende Fachstellen zu verweisen.
3.3 Motivation
Eine bedeutende Herausforderung für den Beratenden stellt bei Personen, die sich in
Zwangsberatungskonstellationen befinden, deren Motivation zur aktiven Mitarbeit dar.
Der Begriff Motivation kann in Beweggrund oder Antriebskraft übersetzt werden, die zur
Erfüllung eigener Wünsche und Bedürfnisse dient. Daraus ableitbar wird Verhalten i. d. R.
9
von einem Motiv geleitet und ist bewusst oder unbewusst als zielgerichtet zu bezeichnen.
In der Literatur wird u.a. zwischen primärer und sekundärer Motivation unterschieden,
wobei Antriebskraft und Beweggründe sowohl intrinsisch als auch extrinsisch motiviert
sein können. Intrinsisches Verhalten wird durch die Sache oder den Anlass selbst und
durch die Freude und den Spaß am Tun ausgelöst und ist eher länger andauernd ausgerich-
tet. Der innere Antrieb befähigt den Menschen, eine Aufgabe engagiert aufzunehmen und
diese bestenfalls bis zum Erreichen eines Zieles zu verfolgen. Auch sekundäre Motivation
kann sowohl intrinsisch als auch extrinsisch ausgelöst sein, sie spiegelt aber eher kurzlebi-
ge, indirekte Motive wieder.
Motivation kann entstehen, wenn grundlegendes Interesse an einer Aufgabe oder Handlung
und die Aussicht auf Erfolg zur Zielerreichung besteht, auch wenn es Hürden und Schwie-
rigkeiten zu überwinden gilt. Die Bereitschaft des Klienten zur eigenverantwortlichen Mit-
arbeit zur Veränderung seiner Situation hängt somit nicht unwesentlich vom persönlichen
Leidensdruck ab.
Darüber hinaus kann Motivation nicht allein als Merkmal eines Klienten gesehen werden,
sondern als Prozess, wodurch wieder Motivation mobilisiert werden kann (vgl. Schertler
2010: 23).
3.4 Kompetenzen und Anforderungsprofil der Beratenden
Zentrale Grundhaltungen der Beratenden sind nach Rogers Interesse und Wertschätzung,
Empathie und Kongruenz. Eine vorurteilsfreie Akzeptanz sowie der respektvolle Umgang
mit Individualität, Besonderheiten und Wertevorstellungen der zu beratenden Person schaf-
fen eine Atmosphäre, die Abwehrreaktionen, Widerstand, Angst und Misstrauen verrin-
gert.
Eine besondere Bedeutung kommt der empathischen Grundhaltung zuteil. Hierbei geht es
um die einfühlende, nicht erklärende Einstellung gegenüber der zu beratenden Person.
Die besondere Herausforderung, die sich hieraus für den Beratenden ergibt, ist die klare
Trennung der Gefühlsebenen der eigenen Wahrnehmung und die der zu beratenden Person.
Hierbei muss eine klare Abgrenzung erfolgen. Die „Probleme“ bleiben beim „Ratsuchen-
den“ und werden auch nur von diesem gelöst werden können. Grundsätzlich ist der Klient
Experte für sein Leben und trägt für seine Entscheidungen die Verantwortung. Nach Ro-
gers ist die menschliche Natur grundsätzlich vertrauenswürdig, konstruktiv, sozial und auf
Reife ausgerichtet und besitzt daher die Fähigkeit, zu eigenen Einsichten und Problemlö-
sungen zu gelangen. Kongruenz in der Grundhaltung der Beratenden ist ein weiterer As-
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pekt einer professionellen Beratungssituation. In der Kommunikation müssen verbale und
nonverbale Aussagen übereinstimmen, damit eine entspannte, ehrliche Atmosphäre ge-
schaffen wird (vgl. Berdel-Mantz/ Greulich o.J.: 34ff.).
Für einen gelungenen Beratungsprozess muss grundsätzlich eine Beraterbeziehung aufge-
baut werden, die so vertrauensvoll ist, dass ein gemeinsamer Blick auf Möglichkeiten und
Hemmnisse der aktuellen Lebensumstände möglich ist. Gleichsam ist es wichtig, die Ba-
lance zwischen Nähe und Distanz zum Klienten zu finden.
Es muss eine Lösungsstrategie entwickelt werden, die den persönlichen Zielen und Sicht-
weisen des Klienten gerecht wird. Hierbei ist die gegenseitige Rollenklärung der Akteure
von zentraler Bedeutung, die auch Transparenz über den Auftrag und das Ziel und somit
auch über eventuelle nicht verhandelbare Bedingungen herstellt.
Der Beratende muss beim Klienten im Rahmen seiner Beratungsarbeit eine Bewusstseins-
änderung herstellen, die bei diesem eine Gewinnsituation auslöst, das bedeutet, dass eine
Veränderung, hier der Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder
zumindest das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit, als positive, gewinnbringende Lösung
erlebt wird. Auch in einer Zwangssituation des verpflichtenden Beratungsgespräches sollen
mit den Ratsuchenden Handlungsmöglichkeiten erweitert und aufgezeigt werden. Ein mög-
licherweise auftretender Widerstand beim Ratsuchenden im Beratungsgespräch kann nicht
durch Aussprechen von Drohungen oder Ankündigungen von Sanktionen aufgelöst wer-
den. Da eine problemorientierte Gesprächsführung eher zu einer defensiven Haltung beim
Klienten führen kann, ist eine lösungsfokussierte Arbeitsweise im Beratungsprozess anzu-
streben.
Im Beratungsprozess ist nicht zwingend von einer Korrelation zwischen einer Anfangsmo-
tivation und einem positiven Ergebnis auszugehen, wichtig allein ist, ob Klienten für sich
Vorteile in der Beratungssituation bzw. in den formulierten Zielen sehen.
3.5 Situation am Arbeitsmarkt und gesellschaftspolitischer Kontext
Im Kontext der grundlegenden Veränderungen des Arbeitsmarktes aufgrund des weit rei-
chenden gesellschaftlichen Strukturwandels kommt der Berufs- und Weiterbildungsbera-
tung sowie der Beratung und Vermittlung in Arbeitsverhältnisse eine zunehmend größere
Bedeutung zu.
Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus der aktuellen Tagespresse zur Arbeitslosen-
quote zeigen, dass gerade in der Vermittlungsberatung langzeitarbeitsloser Menschen wei-
terhin ein großer Bedarf liegt. Mangelnde Arbeitsangebote allgemein, zunehmender Abbau
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von Beschäftigungsmöglichkeiten im niederschwelligen Bereich und die Zunahme von
Minijobs, die wenig Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten, sind nur einige Gründe, die zu-
sätzlich die Mobilisierung der Klienten erschweren. Ein eventuelles Vermittlungsproblem
darf somit nicht als individuelles, eigenverschuldetes, d. h. in der Person begründetes Prob-
lem gesehen werden. Aus eigener Erfahrung sind mangelnde Motivation und Widerstand
in Beratungssituationen nicht selten durch Frustration der Klienten begründet. Diese kann
ausgelöst sein durch Vermittlung in Maßnahmen und Beschäftigungsverhältnisse ohne
genügende Abstimmung auf die jeweiligen Fähigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen der
Klienten oder mangelnde Übereinstimmung mit den realen Anforderungen und Erforder-
nissen an den Arbeitsplatz.
4 Methoden und Instrumente im Beratungsprozess
4.1 Beratungsmodelle
Wiltrud Gieseke nennt in der Literatur verschiedene Beratungsmodelle/ -typen in der Bil-
dungsberatung, von denen einige nachfolgend beschrieben werden.
Bei der „Informativen Beratung“ steht ein bereits klar definiertes Weiterbildungsinteresse
im Fokus und die Beratung bezieht sich auf Rahmenbedingungen und Machbarkeit.
In der „Situativen Beratung“ geht es ebenfalls um Informationsgewinnung, es besteht eine
konkrete Problemlage, aber es bedarf noch der Klärung eigener Ziele und Entwicklung von
Handlungsalternativen.
Im Rahmen der Beratung langzeitarbeitsloser Menschen steht neben dem „situativen“ vor
allem der „Biografie-orientierte“ Beratungsansatz im Vordergrund. Charakteristisch zeigt
sich hierbei die nicht klar definierte Problemlage, sondern es sind eher diffuse und wider-
sprüchliche Schilderungen der Klienten, die Verunsicherung spürbar machen. Möglicher-
weise bestehen Ängste, Unsicherheiten und Lebenskrisen und das berufliche Interesse steht
eng in Verbindung mit subjektiven Befindlichkeiten, d. h. der Weg und die Strategie der
beruflichen Wiedereingliederung muss erst noch entwickelt werden (vgl. Gieseke 2000:
15-16).
Nach Steve de Shazer wird beim systemisch-lösungsfokussierten Ansatz nicht notwendi-
gerweise ein Zusammenhang zwischen Problem und Lösung betrachtet und somit vermie-
den, erst die Ursache des Problems zu untersuchen, um daraus Lösungsansätze zu entwi-
ckeln. Vielmehr richtet sich der Fokus von Beginn an positiv auf die Zusammenarbeit, um
gemeinsam Ziele und Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln (vgl. Roessler o.J.: 151-
12
152).
Hilfreich bei spürbarem Widerstand im Beratungsgespräch ist es, den Ansatz des „systemi-
schen Denkens“ zu pflegen. Hierbei wird Widerstandsverhalten grundsätzlich als sinnvoll
erachtet und als ein Ansatzpunkt für die Beratung genutzt. Sowohl die Entstehung als auch
das Verstehen und Bearbeiten von Widerstand liegt nicht allein auf Seiten des Klienten,
sondern wird als Interaktionsgeschehen gesehen und nicht absolut als oppositionelles Ver-
halten des Klienten verstanden. Die systemische Grundhaltung gegenüber den Klienten
ermöglicht es, den Versuch zu machen, den Klienten zu verstehen und sein Verhalten als
sinnvoll und gesund oder selbstschützend zu betrachten (vgl. Brand-Seiß/ Bull, et al.2011).
4.2 Zielentwicklung
Das im Auftrag zur Vermittlung und Wiedereingliederung der Klienten in den Berufsalltag
klar definierte Ziel des Auftraggebers, hier das Jobcenter, ist so zu kommunizieren, dass
die Kooperation der Klienten zur Zielerreichung beiträgt. Zwangsweise Verordnung von
Zielen und vermeintlich guten Lösungsmöglichkeiten seitens der Beratenden und damit
verknüpften Veränderungen im Alltag der Klienten können bei diesen zu Abwehr und Wi-
derstand führen.
Folglich müssen am Klienten orientierte, individuell nach seinen Wertevorstellungen und
Wünschen, nach vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten ausgerichtete Ziele bzw.
Teilziele gemeinsam formuliert werden. Diese müssen derart gestalten sein, dass sich diese
an den individuellen Erfahrungen, Qualifikationen, Vorstellungen und Bedürfnissen der
Klienten orientieren und gleichermaßen der Arbeitswelt in Bezug auf Wiedereingliede-
rungsmöglichkeiten und vor allem dem (regionalen) Arbeitsmarkt gerecht werden.
Die gesteckten Ziele müssen für die Klienten klar definiert werden und in einem zeitlich
befristeten und überschaubaren Rahmen erreichbar sein. Sowohl das Ergebnis als auch der
Weg zur Zielerreichung müssen gleichermaßen für Klienten als auch für Beratende nach-
vollziehbar und kontrollierbar sein.
Die Kooperation mit dem Beratenden ist dann als problematisch und schwierig anzusehen,
wenn der Klient keine Problemlage für sich sieht und damit auch kein Veränderungswille
besteht.
Der Einfluss persönlicher Ziele auf das emotionale Wohlbefinden wurde von Brunstein &
Maier analysiert und die Aussage getroffen: „Es zeigt sich, daß Personen, die zur Realisie-
rung ihrer persönlichen Anliegen fest entschlossen sind und denen sich in ihrer Umgebung
zielrelevante günstige Realisierungsbedingungen (z.B. soziale Unterstützung) bieten, Fort-
13
schritte bei der Zielverfolgung machen und infolgedessen zufriedener sind“
(1996, zit. in Brandstätter, V. o.J.).
Die Bekämpfung destruktiver Gedanken bei Klienten und die damit einhergehende ge-
meinsame Erarbeitung und Formulierung begrenzter, erreichbarere Ziele kann diese unter-
stützen und motivieren, weitere Veränderungsschritte zu unternehmen.
4.3 Beratungsansätze und Kommunikationstechniken
In der Anwendung unterschiedlicher Gesprächsführungsmethoden kann der Beratende un-
ter Umständen einen Veränderungswunsch seitens des zu Beratenden befördern.
Klienten zeigen dann häufig scheinbar nicht kooperative Verhaltensweisen, wenn sie keine
oder wenig Hoffnung auf positive Veränderungen haben. Wenn es gelingt, dass sich die
Klienten zuversichtlicher fühlen und erleben, dass Möglichkeiten zur Arbeitsvermittlung
existieren, und es realisierbar ist, dem Erwartungsdruck zur Vermittlung auf den 1. Ar-
beitsmarkt genügen zu können, kann das Beratungsgespräch beiderseits erfolgreich verlau-
fen. In der Literatur findet man vielfältige Methoden und Instrumente der beraterischen
Gesprächsführung in unterschiedlichen Beratungsansätzen. Viele Beratungsmethoden sind
aus therapeutischen Methoden abgeleitet (vgl. Rahm 2011: 104). Nachfolgend werden nur
beispielhaft einige systemische Interventionen aufgeführt, die im Hinblick auf die Beson-
derheiten der Zielgruppe und deren Zielentwicklung aus meiner Sicht sinnvoll einsetzbar
sind.
4.3.1 Biografischer Ansatz
Das Biografische Gespräch eignet sich für Menschen, die sich in Umbruch- bzw. Über-
gangssituationen und/oder in kritischen Lebenssituationen befinden. Hierbei kann die Aus-
einandersetzung mit der individuellen Biographie den Klienten helfen, Fähigkeiten, Stär-
ken und Kompetenzen zu entdecken. Die Reflexion des bisherigen Lebens, die Auseinan-
dersetzung mit positiv wie negativ erlebten Situationen und Erfahrungen, kann neue Pro-
zesse in Gang setzen und Potential erschließen helfen (vgl. Hebart o.J.:1). Als Instrument
der Visualisierung kann die Lebenskurve/ Lebenslinie genutzt werden, die den Klienten
einen Überblick über ihren bisherigen Lebensweg aufzeigt. Im Gesprächsverlauf kann der
Beratende sich an den Themen der Lebenskurve orientieren, den Konversationsprozess in
Gang halten und helfen, neue Wege zu entdecken und Perspektiven zu erarbeiten.
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4.3.2 Ressourcen-orientierter Ansatz
Die stärken- und ressourcenorientierte Herangehensweise im Beratungssetting setzt am
Potential der Klienten an, den formal, non formal und informell erworbenen Fähigkeiten,
Kenntnissen und Kompetenzen. Sie arbeitet nicht Defizite und Hemmnisse heraus, die es
abzustellen gilt. Wobei nicht zu vernachlässigen ist, dass die Klienten häufig in Schwierig-
keiten, Konflikten und Krisen unterschiedlichster Form stecken können. Diese gilt es bei
Erkennen nicht zu verharmlosen, sondern entsprechende weiterführende Unterstützungsin-
strumente anzubieten. Der Blick soll auf Chancen und Potentiale gerichtet werden.
Um die Aufmerksamkeit vom Problem weg in Richtung Lösung zu drehen, bieten sich
verschiedene Schlüsselfragen an, wie z. B. die Wunderfrage, skalierende Fragestellungen
oder auch Refraiming/ Umdeuten. Hierbei wird ein unangepasstes Verhalten als positive
Ressource gesehen, die auch als Komplimente ausgesprochen werden können. Dies wiede-
rum zeigt gegenüber dem Klienten Wertschätzung und Akzeptanz für seine Entscheidun-
gen.
Komplimentieren und positive Konnotation durch den Beratenden erzeugt einen Beja-
hungskontext und kann somit die Beratungsbeziehung zum Klienten verbessern helfen
(vgl. Rösner 2009: 349).
Die Idee des Skalierens ist es, die (Selbst-)Einschätzung eines Zustandes des Klienten auf
einer definierten Skala zu benennen und Entwicklungen sichtbar zu machen. Sie ist ein
wirksames Instrument zur vergleichenden Dokumentation eines Vorher-Nachher-
Zustandes (vgl. Caby/ Caby 2011: 61). Individuelle Ziele können hierbei sichtbar und Er-
reichtes bewusst gemacht werden.
Mit der sogenannten Wunderfrage kann eine Orientierung und ein Blick auf die Zukunft
initialisiert werden. Klienten bringen selbst eine positive Vorstellung ein, die Aufmerk-
samkeit wird von den bestehenden Problemen ab und auf eine Zukunft hin gelenkt, in der
es Probleme in ihrer bestehenden Form nicht mehr gibt (vgl. Rösner 2009: 357).
Darüber hinaus können neben den besonderen Fragestellungen auch Instrumente wie z. B.
Kompetenzermittlungsmethoden den Beratungsprozess unterstützen und Hilfestellung bei
der Erarbeitung der Stärken und Potentiale bieten (vgl. Greulich o.J.: 7).
Werden Lebenslinien im Sinne von biographischen Zeitbalken als Instrumente eingesetzt,
können Ressourcen schriftlich eingefügt werden und bieten so visualisiert eine Gesprächs-
grundlage für die Akteure des Beratungsprozesses.
Die Arbeit mit Netzwerkkarten ist ein weiteres Instrument, welches relativ einfach die so-
ziale Umgebung einer Person visuell darstellt. Die Netzwerkgraphik wird gemeinsam den
Klienten erstellt. Der Klient bildet das Zentrum, die Ankerperson, zwei Personen, die eine
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Beziehung zueinander haben, werden mit einer Linie verbunden – so entsteht mit der Zeit
das Netzwerk (vgl. Pantucek 2005).
Zirkuläres Fragen kann gerade im Hinblick auf eventuelles Abwehr- und Widerstandsver-
halten seitens der Klienten Perspektiven erweitern und zu neuen Sichtweisen und Denk-
prozessen anregen. Zirkuläre Fragen fordern den Klienten auf, etwas über sich oder eine
Situation aus der Perspektive eines anderen zu beschreiben und ermöglichen somit einen
Rollentausch und den Einbezug anderer Personen ohne direkte Ansprache. Verständnis für
die Sichtweisen anderer können somit auch beim Klienten geweckt werden. (vgl. Fischer-
Epe 2013: 62-63). Unterstützungsinstrument im Beratungsgespräch kann der „Leere Stuhl“
sein, der die fiktiv anzusprechende Person steht, und somit zum Rollentausch genutzt wird.
4.3.3 Motivierende Gesprächsführung
Ansätze der motivierenden Gesprächsführung nach Miller, können auch im Hinblick auf
die Beratungsgespräche mit Klienten im verpflichtenden, unfreiwilligen Kontext übertra-
gen werden. Die motivierende Gesprächsführung verfolgt einerseits das Ziel, die Ambiva-
lenz gegenüber Veränderungen zu verringern und andererseits die intrinsische Motivation
zu verbessern, wobei der Klient selbst zum Verfechter sowie zur Hauptantriebskraft der
Veränderung wird (vgl. Arkowitz/ Miller 2010: 4). Offenen Fragen und die Methode des
Aktiven Zuhörens sind Strategien der motivierenden Gesprächsführung, wo bei zum akti-
ven Zuhören auch das Erkennen nonverbaler Signale, wie Haltung, Änderung des Ge-
sichtsausdruckes, Stimmführung, Sprechgeschwindigkeit gehören. Die Metakommunikati-
on, das Reden über das Reden, ist vor allem dann eine wirksame Methode, wenn die
Kommunikation gestört ist, Missverständnisse entstehen und ein Gespräch nicht mehr
möglich erscheint (vgl. Loehnert-Baldermann o.J.). Die Metakommunikation ist ein guter
Weg, um eine vertrauensvolle Stimmung zu schaffen und somit eine intensive, offene und
ehrliche Beziehung zum Klienten aufzubauen. Das Prinzip Hoffnung ist ein wichtiger Be-
standteil in der Beratungsarbeit, um beim Klienten den Optimismus für positive Verände-
rungen zu wecken oder zu erhalten, selbst wenn Misserfolge in den Vermittlungsversuchen
zu verzeichnen sind. Der professionell Beratende darf den Klienten nicht aufgeben. Geduld
und Beharrlichkeit seitens des Beratenden signalisiert Interesse, weckt Zuversicht beim
Klienten und trägt somit zum Vertrauensaufbau bei. Auch ein humoristischer Ansatz kann
im Beratungsgespräch wie ein Eisbrecher wirken, wenn die Beratungssituation angespannt
oder eingefahren wirkt. Positiver Humor und gemeinsames Lachen, gerichtet auf die Per-
son und die krisenhafte Situation oder auch auf die personelle Situation des Beratenden,
kann dem Klienten helfen, neuen Mut zu fassen (vgl. Gehrmann/ Müller 2010: 102). Auch
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Chris Trotter vertritt die Ansicht, dass „Humor ein bedeutender Faktor in der Arbeit mit
unfreiwilligen KlientInnen sein kann“ (zit. in Gumpinger 2001: 134), allerdings dann so
angewendet, dass Klienten diesen in der jeweiligen Situation auch durchschauen können.
Gezielt, sensibel angepasst und angewendet in der täglichen Arbeit, kann Humor die Situa-
tion menschlicher machen.
5 Fazit/ Ausblick
Beratungsprozesse sind heutzutage in vielen Lebenssituationen notwendig, sogar gewinn-
bringend angesehen, verankert und gesellschaftlich akzeptiert und werden in vielfältiger
Art und Weise angeboten. Für viele Menschen in der heutigen Gesellschaft wird es auch
immer schwieriger, ihren Alltag aufgrund Arbeitslosigkeit oder erschwertem Eintritt in den
Arbeitsmarkt zu bewältigen und erfahren hierzu Beratung. Meine langjährige berufliche
Erfahrung im Bereich der Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung und Vermittlung be-
nachteiligter Jugendlicher und Erwachsener war in der Auseinandersetzung mit dem The-
ma der vorliegenden Arbeit nützlich und hilfreich. Die berufliche Tätigkeit im arbeits-
marktpolitischen Umfeld und der damit verknüpfte beraterische Auftrag stellt täglich neue
Herausforderungen im Umgang mit Menschen im SBG II Bezug. Somit lag das Thema zur
Optimierung des Beratungsprozesses und den Umgang mit Personen im verpflichtenden,
unfreiwilligen Kontext nahe, mich damit auseinander zu setzen.
Im ersten Teil der Arbeit setzte ich mich mit den Rahmenbedingungen auseinander und
beschrieb kurz gefasst die Entwicklung und die Hintergründe und die gesetzlichen Vorga-
ben, die zu dem Zwangskontext in der Vermittlung und Beratung von Menschen in den
ersten Arbeitsmarkt führten. Weiterführend wurden Anforderungen und Ausgestaltung der
beteiligten Institutionen beschrieben. Die besonderen Herausforderungen an die Akteure
im Beratungsprozess, wie einerseits möglicher Widerstand und fehlende Motivation in die
gesellschaftspolitisch gewünschte Richtung, hier Arbeitsaufnahme und damit verknüpft
Wegfall der Alimentierung, beim Klienten und andererseits die notwendigen Anforderun-
gen und Kompetenzen der Beratenden wurden beschrieben. Daraus abgeleitet wurden
wirksame Methoden und Instrumente aufgeführt und deren besondere Wirkungsweise dar-
gestellt. Im Rahmen der Ausarbeitung erfuhr ich durch zahlreiche Literatur- und Internet-
recherchen, wie vielschichtig Beratung in Zwangskontexten in den unterschiedlichsten
Lebensbereichen beschrieben und erläutert wird. Diese Vielschichtigkeit bezieht sich auch
auf die personellen und strukturellen Ausprägungen der Klienten, die im Rahmen der
Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt zu beraten sind. Mir wurde bewusst, dass es mit
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einem gut gefüllten Methodenkoffer und dem Wissen geeigneter Interventionen alleine
nicht getan ist. Es ist die Kunst des Beratenden, die Fähigkeiten und Instrumente situati-
onsbedingt optimal einsetzen zu können. Nicht jede Methode passt zum Klienten und nicht
jede Methode liegt dem Beratenden.
Aufgrund meines inhaltlichen Schwerpunktes, der Beratung unfreiwilliger, verpflichteter
Klienten, habe ich versucht, aus den vielfältigen Beratungsansätzen und zahlreichen In-
strumenten diejenigen Methoden und Interventionen herauszustellen, die für diesen Kon-
text geeignet sein können.
Ein wichtiger Aspekt der individuellen Optimierung des Beratungsprozesses ist der eigene
Stil des Beratenden, der sich selbstverständlich an den beschriebenen Qualitätskriterien
orientiert und sich im Laufe der Erfahrungen in der Beratertätigkeit entwickelt. Die
Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit des Beratenden sowie unbedingte Achtung und Respekt
vor der Autonomie und Individualität der Klienten sind unabdingbar, die einsetzbaren Me-
thoden dienen der Unterfütterung und Gestaltung im Beratungsprozess zwischen den Akt-
euren. Insbesondere der systemische Ansatz, mit seinen möglichen Interventionen, bietet
eine wertschätzende, beziehungsfördernde und motivierende Methode in der Zusammenar-
beit. Daneben ist das ressourcenorientierte Arbeiten zur passgenauen Vermittlung der Kli-
enten in Beschäftigungsverhältnisse erforderlich, um Nachhaltigkeit im Sinne des Ar-
beitsalltages und nicht nur in der Erfüllung der Vermittlungsquote zu erreichen.
Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Arbeit war in vielerlei Richtung eine Berei-
cherung für meine persönliche und fachliche Entwicklung. Insbesondere empfinde ich die
erforderlichen Grundhaltungen, wie Wertschätzung und Empathie in der Selbstreflexion
von großer Bedeutung. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Werte- und Nor-
menvorstellungen machte mir deutlich, dass es wichtig ist, sich selbst gut genug zu kennen,
um den Klienten auch wertschätzend gegenüber treten zu können. Auch das Thema Ab-
grenzung und Resilienz werde ich zukünftig stärker in meinen Fokus stellen. Für mich ist
wichtig, die Balance herzustellen zwischen dem Vermittlungsdruck der Jobcenter einer-
seits und dem selbstauflegten Leistungsdruck und Ehrgeiz, den Vermittlungsquoten ge-
recht zu werden andererseits und dabei vor allem das Wohl und den Willen der Klienten zu
achten.
Humoristisch betrachtet könnte das übergeordnete Ziel in allen Beratungsgesprächen zur
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gemäß des Buchtitels von Marie-Luise Conen und
Gianfranco Cecchin (2013) auch immer lauten: „Wie kann ich Ihnen helfen, mich wieder
loszuwerden?“.
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