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Post on 03-Jun-2018
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Rechtstipps für b2b-Shops
So laufen Sie nicht in die Abmahnfalle
INTERNET World Kongress 26.02.2014 München
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
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Download der Präsentation unter…
www.res-media.net/internetworld
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Was ist immer erforderlich in einem Onlineshop?
� Impressum
� Datenschutzinformation
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Grundsätzliche Anforderungen an Shops
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Warum ist im Onlinehandel zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu unterscheiden?
Der Gesetzgeber stellt an Onlineshops im Bereich business-to-consumer(b2c) besondere, gesetzliche Anforderungen. Diese sind in einem Onlineshop im Bereich buiness-to-business (b2b) regelmäßig nicht erfüllt.
Daraus folgt: Gelangen Verbraucher in den b2b-Bereich Ihres Shops oder werden aufIhrer b2b-Seite nicht ausgeschlossen, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
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Die Unterscheidung b2c und b2b
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?
� Preisangabenverordnung (PAngV):
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Die Unterscheidung b2c und b2b
b2c b2b
Preise Brutto Netto
Versandkosten Direkt bei jeder Preisangabe
z. B. erst imWarenkorb, in den AGB oder in der AB usw.
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?
� Informationspflichten im Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB ):
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Die Unterscheidung b2c und b2b
b2c b2b
Widerrufsrecht + -
Infopflichten + -
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?
� Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 g BGB):
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Die Unterscheidung b2c und b2b
u.a. b2c b2b
Technische Schritte zum Vertragsschluss
+ + aber*
Bestellbestätigung + + aber*
Abrufbarkeit der AGB + +
Infos elektr. Geschäftsverkehr vor Bestellung
+ + aber*
* Ausschluss in AGB möglich
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Was sind die wesentlichen Unterschiede in b2c- und b 2b-Shops?
� Unterschiedliche AGB-Klauseln möglich:
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Die Unterscheidung b2c und b2b
b2c b2b
Gewährleistungsrecht BGB HGB
Rügepflichten BGB HGB
Transportgefahr Trägt Händler Kann auf Kunden übertragen werden
Gerichtsstand Verbraucher Kann vereinbart werden
Rechtsordnung Schutzniveau des Verbraucherlandes
Kann vereinbart werden
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
B2b-Shops sind also nicht so gestaltet, wie es für b2c-Shops gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es besteht daher Abmahngefahr über § 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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Die Unterscheidung b2c und b2b
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
1. Alternative: Keine Trennung
Es wird gar nicht getrennt zwischen Verbraucher- und Unternehmerkunden und der Shop komplett streng nach den rechtlichen Anforderungen für b2c-Shops gestaltet.
Aber: Dann sind viele AGB-Klauseln aus demBereich b2b nicht einsetzbar; Preise müssenbrutto abgegeben werden usw.
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Wie trennt man b2c und b2b?
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
2. Alternative: Abgetrennter Geschäftskundenbereich
Es gibt einen abgetrennten Geschäftskundenbereich im Shop.
Beispiel: http://www.lindy.de
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Wie trennt man b2c und b2b?
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
2. Alternative: Abgetrennter Geschäftskundenbereich
Wie geht das?
� „sprechender“ Link zum Geschäftskundenbereich
� „Einlass“ nur nach Registrierung
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Wie trennt man b2c und b2b?
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
3. Alternative: Eigener b2b-Shop
Es gibt einen reinen b2b-Shop.
Beispiel: http://www.profabture.de
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Wie trennt man b2c und b2b?
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
3. Alternative: Eigener b2b-Shop
Wie geht das?
� Hinweis im Head
� Hinweis im Bestell-/registrierungsformular
� AGB-Klausel
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Wie trennt man b2c und b2b?
Zu klein!
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Rechtsprechung
/ LG Leipzig, Urteil vom 26.07.2013, Az. 08 O 3495/13
Internetportale, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, müssen das eindeutig erkennen lassen. Können Verbraucher die Hinweise übersehen, drohen Abmahnungen wegen Verstößen gegen verbraucherschützende Normen.
AGB-Klausel und Anrede auf der Startseite („Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“) reichen nicht aus.
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Welche Urteile gibt es zum Thema?
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Rechtsprechung
/ OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4U73/11
Ein Online-Shop, der sich nur an Gewerbetreibende richtet, muss über Kontrollmechanismen sicherstellen und überprüfen, dass keine Verbraucher bestellen können.
Beispiele:
- Abfrage der USt-ID- Abfrage der Gewerbeanmeldung
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Welche Urteile gibt es zum Thema?
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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
EU-Verbraucherrechterichtlinie tritt zum 13.06.2014 über §§ 312 ff. BGB n.F. in Kraft
/ B2b-Shops sind nur von Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § § 312 i BGB n. F. betroffen:
„Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages […] der Telemedien […], hat er dem Kunden…“
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Ausblick VRRL zum 13.06.2014
Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M.Fachanwältin für Informationstechnologierecht
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, § 312 i Abs. 1 BGB n.F.
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Ausblick VRRL zum 13.06.2014
Nr. 1 – 3 können in b2b-Shops vertraglich ausgeschlossen werden, § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB n.F.
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