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Potsdam, 08.11.2003
Staatliches Umweltfachamt Bautzen
Pilotflussgebiet Lausitzer Neiße
Dr. Bernd Fritzsche
Potsdam, 08.11.2003
Staatliches Umweltfachamt BautzenEinzugsgebiet der Oder
Potsdam, 08.11.2003
Staatliches Umweltfachamt Bautzen
Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße
Gesamteinzugsgebiet 4403 km²
1411 km² = 32%
455 km² = 10%
2537 km² = 58%
PL
CZ
D
Potsdam, 08.11.2003
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254,6
199
55,6
0 50 100 150 200 250 300
Gesamt
PL/D
CZ
Einzugsgebiet der Lausitzer Neiße - Flusslänge Gesamteinzugsgebiet 4403 km²
Gesamt
PL/D
CZ
(km)
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ORGANISATIONSSCHEMA DER IKSOgV gültig ab 1. Januar 2003
Plenartagung der IKSOgV
Beratung der Delegationsleiter
Sekretariat
AG A Koordinierung
der WRRL-Umsetzung
AG A1
Karten / GIS
AH 1 Bericht-erstattung
AH 3 Grundwasser
AH 2 Wirtschaftli-che Analyse
AG B
Biologische und
hydromor-phologische
Aspekte
AG E
Havarie-verunreini-
gungen
AG D
Hochwasser
AG C
Physikalisch-chemische
Aspekte
AG F
Aktions-programm
AH 4 Konkrete
Rechtsfragen
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Guidance Document
Allgemeine Kernpunkte- Organisatorische Aspekte
- Verständlichkeit
- Kohärenz
- Methoden
Spezielle Kernpunkte- Fachliche Probleme zu den einzelnen Guidance Documents
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Cecina (Italy), Guadiana – Portuguese part- (Portugal),
Jucar (Spain), Marne (France),
Moselle-Sarre (France, Germany, Luxembourg), Neisse (Germany, Poland and Czech Republic),
Odense (Denmark), Oulujoki (Finland),
Pinios (Greece), Ribble (UK, England),
Somes/Szamos (Romania, Hungary), Scheldt (Belgium, France, the Netherlands),
Shannon (Ireland), Suldalsvassdraget (Norway) and
Tevere (Italy).
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Testing of guidlines – pilot river basin
LAUSITZER NEISSE
2.0 IDENTIFICATION OF WATER BODIES
2.1. IMPRESS – Analysis of pressures and impacts 2.3. REFCOND – Reference conditions for inland
surface waters 2.7. MONITORING
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Wasserkörper
Wasserkörper sind nach Artikel 4 (Ziele):
der Bezugsraum, für den die Zielerreichung
nachzuweisen ist(2015 guter Zustand)
der Bezugsraum,für den das
Verschlechterungsverbotanzuwenden ist
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Kriterien für Oberflächenwasserkörperabgrenzung
Abgrenzung von einer Gewässerkategorie (Fluss, See, Übergangsgewässer, Küstengewässer) zur nächsten
Übergang von einem zum nächsten Gewässertyp
Abgrenzung bei wesentlichen Änderungen physikalischer (geographisch, hydromorphologisch) Eigenschaften, die im Hinblick auf Gefährdungsabschätzung relevant sind
Wechsel zwischen natürlichen und künstlichen Gewässern bzw. zu HMWB
Abgrenzung bei Änderung ökologischer oder chemischer Zustand
weiterhin ist heranzuziehen
(z.B. aus Quelle Monitoringprogrammen)
Abgrenzung beim Übergang von einem geschützten zu weniger geschützten Gebiet
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eine erste Risikobeurteilung ist vorzunehmen
Wie wirken sich diesignifikanten Belastungen
auf den ökologischenökologischen und chemischenchemischen
ZustandZustand aus
Wie wahrscheinlich ist es, dass guter Zustand nichtnicht erreicht wird
Anhang II, Ziffer 1.5
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Farbdarstellung
Gefährdungsstufe
Gefährdungskriterien
rot gefährdet
- biologische Güte oder Säurezustand schlechter als Klasse II oder vorliegende Verödung;- Trophiegefährdung (z.B. Gesamt-P >0,15 mg/l; Gesamt-N >3,0 mg/l jeweils 90-Percentil)
graumöglicher
weise gefährdet
- nicht untersucht bzw. unzureichende Datengrundlage
hellgrünnicht
gefährdet
- biologische Güte oder Säurezustand mindestens Klasse II oder besser; keine Verödung;- keine Trophiegefährdung
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Vorhandene Daten für diese erste Risikoabschätzung in Deutschland
Biologische Gewässergüte
(Makrozoobenthos)
Gewässerstruktur-erfassungen
(Morphologische Aspekte)
DatenbankWehre
(Durchgängigkeit)
Schadstoffaus-wertungen
(MessstellenWasserbeschaffenheit)
Informationenzu
Standgewässern
Informationen zur
Fischfauna
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Entsprechend dem DPSIR-Konzept besteht der erste Schritt in einer Analyse der
Belastungen in der Identifikation der umweltrelevanten Aktivitäten.
Kategorie Umweltrelevante Aktivitäten Relevant für PRB Neisse
DIFFUSE QUELLEN Siedlungsentwässerung
Landwirtschaft (diffus)
Forstwirtschaft
Andere diffuse Quellen
Ja
Ja
Ja
Nein
PUNKTQUELLEN Abwasser
Industrie
Bergbau
Kontaminiertes Land
Landwirtschaft (punktförmig)
Deponien
Aquakultur
Ja
Ja
Ja
Unbekannt
Unbekannt
Unbekannt
Nein
BEREICHE MIT SPECIFISCHEN SUBSTANZEN
Alle industriellen/landwirtschaftlichen Bereiche Unbekannt
ENTNAHMEN Abflussreduzierung Ja
KÜNSTLICHE ANREICHERUNGEN
Grundwasseranreicherung Unbekannt
MORPHOLOGISCH Abflussregulierung
Flussbewirtschaftung
Übergangs- und Küstengewässerbewirtschaftung
Andere morphologische Veränderungen
Ja
Ja
Nein
Nein
ANDERE ANTHROPOGENE BELASTUNGEN
unterschiedlich Nein
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Old houses, city centerOld housesDetached house, narrowDetached house, wideBlock of housesCommercial areasIndustrySchools, UnviersityRailway
Old houses, city centerOld housesDetached house, narrowDetached house, wideBlock of housesCommercial areasIndustrySchools, UnviersityRailway
Versiegelungsgrade in Zittau
Entwässerungssysteme der Stadt Zittau
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Konzeptionelles Modell der Stadt Zittau auf Basis
der Software STORM
Konzentrationen von Niederschlagsabflüssen (BROMBACH/FUCHS, 2002)
AFS [mg/l] CSB [mg/l] Pges [mg/l] Blei [g/l]
Mischwasserentlastungen 175 141 1,25 118
Regenwasserabflüsse im
Trennsystem
141 81 0,42 70
Multipliziert mit den jährlichen Abflüssen können die Emissionen abgeschätzt werden:
AFS [kg/a] CSB [kg/a] Pges [kg/a] Blei kg/a]
Mischwasserentlastungen 1.540.000 1.240.800 11.000 1.038
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Gebietsauslass
Laus
itzer
Nei
ße
TSCHECHIEN
DEUTSCHLAND
POLEN
poln. Zufluss: Miedzianka86 km²
poln. Zufluss: Witka 326 km²
poln. Zufluss: Cz. Woda 140 km²
Pegel Görlitz
OstritzKloster St. Marienthal
ZITTAU
GÖRLITZ
Zufluss: Pegel Hartau
Zufluss: Pegel Großschönau 2
Maßstab 1: 150.000
4 0 4 8 Kilometers
N
Forest18%
Meadows
20%
Gardens0%
Agriculture46%
Surface Water0%
Mining3%
Urban9%
Industry4%
Landnutzung im sächsischen Teil des Einzugsgebietes
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Ausschnitt aus der forstwirtschaftlichen Standortkartierung
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Staatliches Umweltfachamt BautzenKläranlagen im sächsischen Teil des Einzugsgebietes
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Staatliches Umweltfachamt BautzenAbflussregulierung
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Gewässerqualität und Gewässerstrukturgüte
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Gebietsspezifische Erhaltungszielenach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)für den sächsischen Gebietsvorschlag gemeinschaftlicher Bedeutung Nr. 93:
Neißegebiet (pSCI 4454-302)
Neben den allgemeinen Vorschriften der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen gelten für das pSCI „Neißegebiet“ insbesondere folgende vorrangige Erhaltungsziele:
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1. Erhaltung des relativ naturnahen, z. T. reich strukturierten Flusslaufes, der unverbauten Auenbereiche mit Altwässern, Auwaldresten, Staudenfluren, Grünland und naturnahen Kleingewässern sowie der überwiegend bewaldeten Talhänge.
2. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller
im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der- Eutrophen Stillgewässer (Lebensraumtyp 3150)- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Lebensraumtyp 3260)- Flüsse mit Schlammbänken (Lebensraumtyp 3270)- Feuchten Hochstaudenfluren (Lebensraumtyp 6430)- Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510)- Hainsimsen-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9110)- Waldmeister-Buchenwälder (Lebensraumtyp 9130)- Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9160)- Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Lebensraumtyp 9170)- Schlucht- und Hangmischwälder (prioritärer Lebensraumtyp 9180*)- Eichenwälder auf Sandebenen (Lebensraumtyp 9190)- Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91E0*)- Hartholzauenwälder (Lebensraumtyp 91F0)- Pannonischen (subkontinentalen) Eichen-Hainbuchenwälder (prioritärer Lebensraumtyp 91G0*)einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für den Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der o. g. Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und des pSCI insgesamt sowie für den Erhalt der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind.
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3. Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Populationen aller Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II und IV der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Schwarzblauer Bläuling (Maculinea nausithous), Großer Moorbläuling (Maculinea teleius) und Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), sowie ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.
4. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung bzw. der Förderung der Unzerschnittenheit
und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumkomplexe des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird.
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5. Besondere Bedeutung kommt auch der Bewahrung bzw. Entwicklung ausgewählter Lebensräume und Populationen mit quantitativ und/oder qualitativ herausragendem Vorkommen im Gebiet sowie einem Natura 2000-Belange fördernden Gebietsmanagement zu, so beispielsweise
• der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Fließgewässerdynamik als Vorraussetzung für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Struktur- und Artenreichtums des Gewässerökosystems (z. B. weiträumige Mäander, Schlamm- und Kiesbänke, Kiesheger, Flachwasserbereiche, Gesteinsdurchragungen im Flussbett sowie Steilabbrüche am Ufer)
• der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Fließgewässers und der Erhaltung bzw. Verbesserung seiner Wasserqualität als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung und Entwicklung einer naturnahen Gewässerzoozönose, darunter der Fischpopulationen
• der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Auendynamik unter besonderer Berücksichtigung struktur- und artenreicher, auentypischer Lebensräume (z. B. Tümpel, Lachen, Alt- und Totwässer, Auenwiesen und Auenwaldbereiche) und der Sicherung von Retentionsräumen
• der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung der artenreichen mageren Frischwiesen mittels einer an das Arteninventar angepassten, mosaikartigen und extensiven Bewirtschaftung (z. B. mit spätem Mahdtermin der Wiesenknopf-Flächen bzw. einer jahrweise alternierenden Mahd von Teilflächen sowie eines Anteils an zeitweise ungemähten Flächen) u. a. zur Sicherung des Lebensraums für Bläulinge
• der Vermeidung neuer bzw. der Zurückdrängung vorhandener ackerbaulicher Nutzung der Auenbereiche zu Gunsten einer extensiven Grünlandbewirtschaftung
• der Verminderung von Stoffeinträgen in nährstoffarme Hangbereiche insbesondere durch eine angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung in der Umgebung
• der Erhaltung und zielgerichteten Entwicklung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung, Alters- und Raumstruktur der Waldbereiche mit verschiedenartigen, zum Teil miteinander verzahnten Waldgesellschaften unter besonderer Förderung des Alt- und Totholzreichtums
• dem schrittweisen Waldumbau der vorhandenen naturfernen Forste in Richtung auf naturnähere Baumartenzusammensetzung und Bestandesstruktur, wobei auf ausgewählten Entwicklungsflächen die Wiederherstellung von FFH-Lebensraumtypen anzustreben ist
• der Vermeidung solcher touristischen Nutzungen, die im Widerspruch zu NATURA 2000-Belangen stehen.
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Diese Erhaltungsziele sind für jedes nach Artikel 4 (4) der Richtlinie 92/43/EWG auszuweisende besondere Schutzgebiet im Rahmen von Managementplänen durch Erhaltungsmaßnahmen nach Artikel 6 (1) zu ergänzen und zu untersetzen. Die aufgeführten Erhaltungsziele werden spätestens nach der offiziellen Bestätigung des Gebietes als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (SCI) entsprechend des dann vorhandenen naturschutzfachlichen Kenntnisstandes fortgeschrieben.
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MaPfür ein
FFH-Gebiet
MaPfür ein
FFH-Gebiet
Fachplan des Naturschutzes
Fachlicher Abgleich mit den Interessen der Landnutzer
Erfassung wertbestimmender Lebensraumtypen und Arten
Bewertung des aktuellen Erhaltungszu-standes
Erhaltungs- und Entwicklungs-Maßnahmen festlegen
Umsetzung vonFlächennutzungs-konzepten
BerichtspflichtundMonitoring
Ersterfassung und Managementplanung Artikel 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie:
„Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest,...“
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1. Rechtliche Grundlagen
2. Gebietsbeschreibung
3. Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse; relevante Planungen
4. FFH-Ersterfassung
5. Bewertung der LRT und Arten
6. Beschreibung des günstigen Erhaltungszustandes fachliche Begleitung durchregionale Arbeitsgruppe !
Grobgliederung des ManagementplanesEin Managementplan für ein FFH-Gebiet ist ein Fachplan, der für die zuständigen Behörden verbindlich ist.
Er ist keine rechtsetzende Norm. Die im Managementplan enthaltenen Festlegungen sind für Private nicht unmittelbar verbindlich.
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7. Bewertung des aktuellen Erhaltungszustandes
8. Gefährdungen und Beeinträchtigungen
9. Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung
10. Umsetzung (Abstimmung der Interessen der Beteiligten)
11. Verbleibendes Konfliktpotential
12. Hinweise zu Monitoring
Grobgliederung des Managementplanes
13. Kartenwerk
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