unfälle mit gefahrenstoffen © wolfgang faber 2003 unfälle mit gefahrenstoffen

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Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

Unfälle mit Gefahrenstoffen

Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

1. Sicherheitsdatenblätter

(SDB)

Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

Aufbau der SDB

Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

Aufbau der SDB

Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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Aufbau der SDB

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2. Kennzeichnung von Gasflaschen

Unfälle mit Gefahrenstoffen © Wolfgang Faber 2003

Aufkleber - Farbe

Die Kennzeichnung von ortsbeweglichen Druckbehältern (Gasflaschen) erfolgt durch:

Gefahrengutaufkleber

Farbliche Kennzeichnung der Flasche

Einzig verbindlich ist der Aufkleber, die farbliche Kennzeichnung dient nur zur zusätzlichen Information (z.B. aus größerer Entfernung).

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Gesetze

Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 368/1996

Änderung der Versandbehälterverordnung 1996, BGBl Nr. 255/1997

ÖNORM EN 1089

Die europäische Norm EN 1089 macht eine Änderung der farblichen Kennzeichnung nötig, die bis 2006 abgeschlossen ist.

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Gefahrgutaufkleber

Einzig verbindliche Kennzeichnung (insbesondere in der Phase der Farbumstellung !):

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Flaschenfarbe

Nach der neuen Kennzeichnung ist nur mehr die Farbe der Flaschenschulter relevant.

Die Farbe der Flasche selbst ist nicht mehr vorgeschrieben. Sie kann die bisherige Farbe sein, sollte aber auf grau oder die neue Schulterfarbe umgestellt werden.

In weiterer Folge werden nur mehr die neuen Schulterfarben erwähnt.

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Gefahrenkennzeichnung

Gefahreneigenschaft Schulterfarbe

giftig gelb

korrosiv gelb

brennbar rot

oxidierend hellblau

inert leuchtendes grün

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Gefahrenkennzeichnung

Bei Gasen mit mehreren Gefahreneigenschaften müssen beide Farben in

zwei Streifen oder

in den Quadranten

an der Flaschenschulter angebracht werden.

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Besondere Gase I

Acetylen kastanienbraun

Sauerstoff weiß

Lachgas blau

Argon dunkelgrün

Stickstoff schwarz

Kohlendioxid grau

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Besondere Gase II

Helium braun

Luft (Inhalationen) weiß schwarz

Helium/Sauerstoff weiß braun

Sauerstoff/Kohlendioxid

weiß grau

Sauerstoff/Lachgas weiß blau

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Besondere Bestimmungen

Die inerten Gase Argon, Stickstoff und Kohlendioxid können auch wie andere inerte Gase (d.h. leuchtendgrün) gekennzeichnet werden.

Bei einer Änderung von der alten zur neuen Kennzeichnung sind die neu gekennzeichneten Flaschen mit zwei großen N an der Flaschenschulter zu versehen, insbesondere bei Sauerstoff (früher blau), Acetylen (früher weiß) und Stickstoff (früher grün).

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Kennzeichnung

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Kennzeichnung

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3. ADR-Gefahrenklassen

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ADR

ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Gefährliche Güter: die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung auf der Straße nach den Anlagen A und B dieser Richtlinie verboten oder nur unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.

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Kennzeichnung nach ADR

Beim Transport von gefährlichen Gütern nach ADR sind zwei Arten der äußeren Kennzeichnung notwendig:

1. Gefahrenzettel 2.Warntafel

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Gefahrenzettel

• auf die Spitze gestelltes Quadrat• mindestens 100 mm Seitenlänge auf

Versandstücken• mindestens 250 mm Seitenlänge bei Fahrzeugen,

Tanks und Containern mit mehr als 3 m3 Inhalt• Aufschrift gut lesbar und unauslöschlich• Untere Hälfte: Aufschrift mit Gefahrenhinweis

erlaubt• Angabe der UN-Nummer nicht erlaubt

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Warntafel

• Rechteckig,

mindestens 300 x 400 mm• oranger Hintergrund,

schwarzer Rand• obere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Gefahr

(Gefahrnummer, Kemler-Nummer)• untere Hälfte: Kennzeichnungsnummer-Stoff(Stoffnummer, UN-Nummer)

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Kemler-Nummer

• obere Nummer auf der Warntafel

• erste Zahl gibt die Gefahrenklasse an

• zweite Zahl:

– Verdoppelung der ersten Zahl: Besondere Gefahr

– Null als zweite Zahl: ohne weitere Gefahren

– andere Zahlen geben zusätzliche Gefahren an

• X vor der Kemler-Nummer gibt an, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.

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UN-Nummer

• untere Nummer auf der Warntafel

• jeder Gefahrstoff hat seine eigene UN-Nummer

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ADR - Klassen

Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff

Klasse 2 Gase

Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive festeStoffe

Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln

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ADR - Klassen

Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

Klasse 5.2 Organische Peroxide

Klasse 6.1 Giftige Stoffe

Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 7 Radioaktive Stoffe

Klasse 8 Ätzende Stoffe

Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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ADR-Klassen

Die Angabe der ADR-Klasse erfolgt durch:

1. Gefahrenzettel2. Erste Stelle der Kemler-Nummer

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Klasse 1

Klasse 1 – Explosive Stoffe

• Explosive Stoffe• Pyrotechnische Sätze• Gegenstände mit Explosivstoffen• Gegenstände, um eine Wirkung durch Explosion hervorzurufen

Beispiele: Schwarzpulver, Donarit, TNT, Munition, Handgranaten

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Beispiele

Beispiele des Klassifizierungscodes:

1.1 D z.B. Hexogen (RDX)

1.4 E z.B. Patronen für Waffen, mit Sprengladung

Bestandteil des ADR ist eine Liste von Explosivstoffen. Es dürfen nur Stoffe befördert werde, die in dieser Liste verzeichnet sind. Man bezeichnet solche Klassen als Nur-Klasse.

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Klasse 2

Klasse 2: Gase

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Klasse 2 - Beispiele

Entsprechend der Einteilung ergibt sich dann der Klassifizierungscode. Einige Beispiele:

1O z.B. Sauerstoff, verdichtet

2TC z.B. Phosgen

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Klasse 3

Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe

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Klasse 3 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 3:

F1 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt ≤ 61 °C

z.B. Benzin (Ottokraftstoff)

FT1 Entzündbare flüssige Stoffe, giftig z.B. Methanol

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Klasse 4.1

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

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Klasse 4.1 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.1:

F3 Entzündbare anorganische feste Stoffe ohne

Nebengefahr

z.B. Schwefel

DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig

z.B. Bariumazid (angefeuchtet)

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Klasse 4.2

Selbstentzündliche Stoffe :

pyrophore Stoffe: in Berührung mit Luft Entzündung schon in kleinen Mengen innerhalb von fünf Minuten

selbsterhitzungsfähige Stoffe: in Berührung mit Luft ohne Energiezufuhr selbsterhitzungsfähig.

Entzündung nur in großen Mengen (mehrere Kilogramm) und nach einem längeren Zeitraum (Stunden oder Tagen).

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Klasse 4.2 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.2:

S2 Selbstentzündliche organische feste Stoffe ohne Nebengefahr

z.B. Russ

ST4 Selbstentzündliche anorganische giftige feste Stoffe z.B. Phosphor, weiss

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Klasse 4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

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Klasse 4.3 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 4.3:

W2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare

Gase entwickeln, ohne Nebengefahr

z.B. metallisches Natrium

WT2 Feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase

entwickeln, giftig

z.B. Calciumphosphid

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Klasse 5.1

Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

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Klasse 5.1 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 5.1:

O1 Entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe ohne Nebengefahr

z.B. Wasserstoffperoxid (< 20%)

OC2 Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe,

ätzend z.B. Wasserstoffperoxid (> 20%)

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Klasse 5.2

Klasse 5.2: Organische Peroxide

P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich istP2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.

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Klasse 6.1

Klasse 6.1: Giftige Stoffe

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Klasse 6.1 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 6.1:

T5 Giftige anorganische feste Stoffe ohne Nebengefahr

z.B. Arsen

TF1 Giftige entzündbare flüssige Stoffe z.B. Blausäure

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Klasse 6.2

Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe

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Klasse 7

Radioaktive Stoffe:

Zu dieser Klasse gehören Stoffe, die eine festgelegte Aktivität übersteigen und in der Stoff-Aufzählung enthaltensind (Nur Klasse).

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Klasse 8

Klasse 8: Ätzende Stoffe

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Klasse 8 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 8:

C5 Ätzende anorganische flüssige Stoffe basischen Charakters

z.B. Ammoniak-Lösung

COT Ätzende entzündend wirkende giftige Stoffe z.B. Salpetersäure rotrauchend

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Klasse 9

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände:

• Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können (Asbest)

• Stoffe, die im Brandfall Dioxine bilden können (PCB)

• Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben (Polymerprodukte)

• Rettungsmittel (aufblasbar, mit Signaleinrichtungen)

• Umweltgefährdende Stoffe (genetisch veränderte Organismen)

• erwärmte Stoffe (Salzschmelzen)• andere Stoffe, die während der Beförderung eine Gefahr

darstellen und nicht in eine andere Klasse fallen.

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Klasse 9 - Beispiele

Einige Beispiele zur Einteilung der Klasse 9:

M1 Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können

z.B. Asbest (weiß)

M8 Umweltgefährdende Stoffe - Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen

z.B. Genetisch veränderte Mikroorganismen (in N2 (l))

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Kennzeichnung

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Kennzeichnung

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Kennzeichnung

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4. Einsatzgrundsätze GS-Unfall

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Allgemeine Richtlinien

Flucht aus der Gefahrenzone (gegen oder quer zur Windrichtung)

Verletzte retten – Selbstschutz !!! absperren – Warnschilder aufstellen Art des Stoffes feststellen (Gefahrennummer,

Stoffnummer, Begleitpapiere) Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst

verständigen in Nahzone Bewohner warnen Gefahrgut beachten (Abflußrichtung,

Ausbreitung, Erhitzung, etc.)

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Gefahr erkennen

Absperren

Menschen retten

Spezialkräfte anfordern

GAMS

GAM

S

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Einsatzkräfte

Wie erkennt man aus größerer Entfernung, welches gefährliche Gut befördert wird ?

Welche unmittelbaren Gefahren gehen von diesem gefährlichen Gut aus ?

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind zu treffen ?

Wo sind die Detailinformationen zur Durchführung des Einsatzes zu erhalten ?

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Absperren

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Gefahrenzone

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Absperren

Zone 1 Zone 2

Gefahrgut allgemein

30 - 60 m 150 – 300 m

Explosivstoffe u. Gase

ca. 300 m ca. 1000 m

Radioaktive Stoffe

Verstrahlungslinie 10Sv h-1 ist zu markieren

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Unfallmerkblatt

Bezeichnung des Stoffes Beschreibung (Zustand, Farbe, Geruch) Art der Gefahr Stoffeigenschaften Sofortmaßnahmen Maßnahmen bei Leck Verhalten bei Brand Erste Hilfe Schutzausrüstung zusätzliche Hinweise

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Unfallmerkblatt

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Unfallmerkblatt

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Beförderungspapier

Sprache: Deutsch, Englisch oder Französisch

Bezeichnung des Stoffes / Gegenstand Kennzeichnungsnummer Stoff ADR-Klasse Ziffer/Buchstabe gem. ADR-Stoffaufzählung Anzahl und Beschreibung der Versandstücke Absender Empfänger Zusätze

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Beförderungspapier

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Beförderungspapier

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