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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg
für Weiterbildung und Qualifizierung
Landesagentur für Struktur und ArbeitBrandenburg GmbH
Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.
Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft
Markus Zech
11.04.232/18
1.LASA Brandenburg GmbH - Regionalbüros für Fachkräftesicherung
2.Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten
-Kompetenzentwicklungsrichtlinie
-Kooperationsrichtlinie
-Verbundausbildung
-Bildungsscheck
3. Weiterbildung Brandenburg
Gliederung
11.04.233/18
LASA im Internet
11.04.234/18
• Information und Beratung
• Fördermittelberatung EU/BUND/Land
• Kontakte zu weiteren Akteuren
• Mitarbeit in Initiativen zur
Fachkräftesicherung
• Unterstützung bei Ansiedlungs- und
Erweiterungsinvestitionen
Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung bieten Ihnen:
1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung
11.04.235/18
Regionalbüro West-Brandenburg(Brandenburg a. d. Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark)Silke Bigalke 0331 6002-518Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.deJörn Hänsel0331 6002-323Joern.Haensel@lasa-brandenburg.de
Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Regionalbüro für
Fachkräftesicherung vor Ort:
Regionalbüro Ost-Brandenburg(Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree)Udo Müller 0331 6002-485Udo.Mueller@lasa-brandenburg.deMarkus Zech0331 6002-486Markus.Zech@lasa-brandenburg.de
Regionalbüro Süd-Brandenburg(Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße)Katja Bolz 0331 6002-465Katja.Bolz@lasa-brandenburg.deClaudia Schielei0331 6002-466Claudia.Schielei@lasa-brandenburg.de
Regionalbüro Nordost-Brandenburg(Barnim, Oberhavel, Uckermark)Angelika Hauptmann 0331 6002-480Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.deChristian Knauer0331 6002-481Christian.Knauer@lasa-brandenburg.de
Regionalbüro Mitte-Brandenburg(Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald)Andreas Hoffmann 030 63499399-41Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.deWolfgang Wurg 030 63499399-42Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de
Regionalbüro Nordwest-Brandenburg(Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz)Regine Albert0331 6002-460Regine.Albert@lasa-brandenburg.deAnja Dohnke 0331 6002-461Anja.Dohnke@lasa-brandenburg.de
1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung
11.04.236/18
2. Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten
• Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Management nach betrieblichem Bedarf
• Qualifizierungsmaßnahmen in spezifischen Themenfeldern
• Personalcheck (Erstellung eines Gutachtens)
Verbundausbildung
• Förderung der Kosten des Verbundpartners für Auszubildende
• Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung
• Förderung Ausbildungscoach
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
Förderung d. Netzwerkmanagements von:
• Qualifizierungsnetzwerken (Aufbau oder Konsolidierung), mind. 10 Partner, davon mind. 6 KMU
• Arbeitgeberzusammenschlüssen (Aufbau), mind. 6 KMU
• Förderung bis zu 2 Jahre
Kooperationsrichtlinie Bildungsscheck (Arbeitnehmer)
Förderung d. individuellen Weiterbildung
• An Arbeitnehmer gerichtet
• Max. 500 Euro pro Scheck; 2 x pro Jahr
• Eigenanteil 30% (in Ausnahmefällen 10%)
11.04.237/18
• Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenanteil 20 %
für Mitarbeiter und das Management
• zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer
• Antragstellung erfolgt durch das KMU mit Sitz im Land Brandenburg
• Organisationsträger können unterstützend für KMU tätig werden (ab 4 KMU)
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
2.1 Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblichen Qualifizierungsbedarfs
• Aufstiegsqualifizierungen (BAFöG)
• Produktschulungen
• Führerscheine
Nicht förderfähig
11.04.238/18
1. Die Eigenbeteiligung der Unternehmen liegt nur noch bei 20 % (vorher 30 %).
2. Bis zu einer Fördersumme von 1.500 Euro ist ab sofort nur ein richtlinienkonformes Angebot vorzulegen (bisher drei Angebote)
3. Aussetzung der festen Antragstermine mindestens 6 Wochen Frist zwischen Absenden des vollständigen Antrags und dem Beginn der Qualifizierung
Vereinfachungen zum Antrag seit 2009
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.239/18
Beispiele
Fachkompetenz• Bedienung CNC-Fräsmaschinen• Schulung in SAP• Business Englisch• Öffentlichkeitsarbeit
Personalkompetenz• Zeitmanagement• Kritische Selbstwahrnehmung• Schulungen in Bereichen Belastbarkeit
und Flexibilität
Methodenkompetenz• Erlernen von Führungsmethoden• Weiterbildung im Bereich
Organisationsplanung
Sozialkompetenz:• Erlernen von Führungsverantwortung• Schulung der Kommunikationsfähigkeit
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2310/18
2.2 Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern
• Förderung von Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenant.20%
• max. 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr
• Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Frauen • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Entwicklung und Stärkung der Gender-Kompetenz• Steigerung der Kompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern• Steigerung der Innovationsfähigkeit durch Wissenstransfer • Einführung und Verbreitung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung • Einführung und Ausbau flexibler Systeme der Arbeitszeitgestaltung und der Lernzeitorganisation • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz • Stärkung alterns- und altersgerechter Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2311/18
• Pflichtmodule strategische Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Beschäftigten und des Managements
• Wahlmodule (mindestens zwei Themen) Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gender-Mainstreaming, Interkulturelle Kompetenz, Innovationen, System zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitskompetenz, alters- und alternsgerechte Personalentwicklung
• Förderung bis 1.000 Euro bei 5 bis 9 MA; 2.000 Euro bei 10 bis 49 MA; 4.000 Euro ab 50 MA
• Eigenanteil mind. 20 %
2.3 Personalcheck für Fachkräftesicherung
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2312/18
Folie 12
Online-Antrag im LASA-Portal
1. Benutzerkonto anlegen2. Stammdaten eingeben
• ab 1.500 Euro Fördersumme drei Vergleichsangebote je Antrag
• Bildungsträger müssen überprüftes System zur Qualitätssicherung (Zertifikat) nachweisen
• Antragsformular ausfüllen (mit Anlagen)
• Maßnahmebeginn frühestens sechs Wochen nach Antragstellung
Antragstellung durch das KMU
http://www.lasa-brandenburg.de/Qualifizierung-in-Unternehmen.652.0.html
Kompetenzentwicklungsrichtlinie
11.04.2313/18
• Förderung der Kosten des Verbundpartners für den Azubi
• pro Tag 15 Euro für kaufmännische bzw. 20 Euro für gewerbliche Berufe
• max. 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen
Klassische Ausbildung im Verbund
theoretische Ausbildung
Förderung der Verbundausbildung
Azu
bis Verbund für
praktische Ausbildung
Azubis
Ko
ste
n
Ausbildungsvertrag abschließendes
Unternehmen
Verbund-partner
Verbundausbildung
11.04.2314/18
• Zusätzlich notwendige Qualifikationsbereiche Kfz-Mechatroniker: Diagnose an Motormanagementsystemen Drucker: Konzeptionierung, Organisation interner und externer Herstellungsprozesse Kfz-Mechatroniker: LKW-Führerschein interkulturelle Kompetenzen
• Fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung
Inhalt
• Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung
• pro Stunde und Auszubildenden 5 Euro, mind. 40 bis max. 100 Stunden
Zusatzqualifikationen
Verbundausbildung
11.04.2315/18
• externe Ausbildungscoaches zur Begleitung/Unterstützung der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen
• bis zu 750 Euro pro Ausbildungsbetrieb nur KMU
• Einsatz pro Unternehmen mind. 40 Stunden
• erneute Beantragung zwei Jahre nach Ende der Maßnahme
Ausbildungscoach
Wofür?Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Unternehmen
Wer?z.B. Mentoren der KammernSelbständige mit Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen
Verbundausbildung
11.04.2316/18
Kooperationsrichtlinie
ArbeitgeberzusammenschlüsseQualifizierungsnetzwerke
• Ziel: Synergien durch gemeinsame
Bildungsplanung nutzen
• Themenschwerpunkte können sein:
- Qualifizierungsbedarf ermitteln,
- Bildungsmaßnahmen organisieren,
- Übergangsmanagement,
- Wissensmanagement,
- Qualitätsmanagement ...
• mind. 2 Themen sind zu wählen
• Ziel: AGZ organisiert den Personal-
bedarf mehrerer Betriebe
• Ein Beispiel:
mehrere Unternehmen brauchen manchmal einen
speziellen Ingenieur, können aber keine volle Stelle
damit auslasten – Lösung: der AGZ stellt einen
Ingenieur ein, dessen Arbeitseinsätze und Bezahlung
zeitlich mit allen Betrieben abgestimmt werden.
• keine Zeitarbeit, sondern dauerhafte
SV-Beschäftigung
11.04.2317/18
Kooperationsrichtlinie
• Qualifizierungsnetzwerke: mindestens 10 Partner, davon mind. 6 KMU,
Arbeitgeberzusammenschlüsse: mindestens 6 KMU
• gefördert wird ein externer Netzwerkmanager und externe Beratung
• bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr
• in begründeten Ausnahmen Erhöhung möglich, z.B. bei transnationalen
Netzwerken
• Kinderbetreuungskosten zu 100 %
• Förderhöhe im ersten Jahr bis 90%, im zweiten Jahr bis 75%
• die Eigenanteile sind von den Netzwerkpartnern, insbesondere von den
Unternehmen zu tragen
11.04.2318/18
• maximal 500 Euro je Bildungsscheck
• pro Person können max. 2 Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden
• individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung
• Eigenbeteiligung beträgt mind. 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten
• für alle anderen SV-Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mind. 30 %
• Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 15.10.2010 abgeschlossen sein, damit der Bildungsträger bis zum 05.12.2010 Zeit hat, die Schecks bei der LASA einzulösen
Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
Bildungsscheck
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Weitere Informationen zum Bildungsscheck:
0331 6002 -333
bildungsscheck@lasa-brandenburg.de
www.bildungsscheck.brandenburg.de
• im laufenden Kalenderjahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben
• im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
• sich derzeit in einer Ausbildung oder einem Studium befinden
• weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten
• sich bereits für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben
• Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen
• Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen
• Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen
Nicht förderfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die
Bildungsscheck
11.04.2320/18
http://www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1184.0.html
Bildungsscheck
11.04.2321/18
Kontakt
LASA Brandenburg GmbH
Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Wetzlarer Straße 54
14482 Potsdam
Tel. 0331 600 22 66
Fax 0331 600 24 00
lasa@lasa-brandenburg.de
Informationsmaterial
▪ Telefon-Hotline
▪ persönliche Gespräche und Gesprächsmoderation
▪ aktuelle Newsletter
▪ Vorträge und Präsentationen
Beratung von Arbeitgebern und werdenden Eltern zu den Themen
Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz
Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Ost-Brandenburg
Im Technologiepark 115236 Frankfurt (Oder)
Ansprechpartner:
Udo Müller Tel.: 0331 6002-485eMail: udo.mueller@lasa-brandenburg.de
Markus Zech Tel.: 0331 6002-486eMail: markus.zech@lasa-brandenburg.de
Weitere Informationen im Internet unter: www.lasa-brandenburg.de
Ihr zuständiges Regionalbüro in Frankfurt (Oder)
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