verfahren zur gewährung von beiträgen an schulbauten und sporthallen
Post on 23-Feb-2016
20 Views
Preview:
DESCRIPTION
TRANSCRIPT
Verfahren zur Gewährung von
Beiträgen an Schulbauten und
Sporthallen
Allgemeine Anmerkungen
Das hier beschriebene Verfahren ist im Gesetz vom 11. Oktober 2005 über Beiträge an Schulbauten für den Kindergarten, die Primarschule und die Orientierungsschule (SGF 414.4) und seinem Ausführungsreglement vom 4. Juli 2006 (SGF 414.41) geregelt.
Einleitend sei daran erinnert, dass nur Ausgaben subventioniert werden können, die einem anerkannten Bedürfnis entsprechen und die mit den Bestimmungen dieses Gesetzes und dessen Ausführungsreglementierung übereinstimmen (Artikel 8).
Verfahren
•Machbarkeitsprüfung und Verfahren1. Phase
•Ausarbeitung des Projekts2. Phase
•Ausführung der Bauarbeiten3. Phase
Machbarkeitsprüfung und Verfahren
Einreichung des Vorgesuchs Hochbauamt
Planung der Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von
pädagogischen, funktionellen und wirtschaftlichen Kriterien
Prüfung des Raumprogramms und der Wahl des Grundstücks durch die Kommission für Schulbauten
(SchulKo)
Stellungnahmeder SchulKo
Verfügung der RUBD
Ausarbeitung des Projekts
Wahl des Grundstückes
Vergabeverfahren gemäss Gesetzgebung über das
öffentliche Beschaffungswesen
Übermittlung des Vorprojekts und des ungefähren
Voranschlags zur Prüfung durch die SchulKo
Stellungnahme der SchulKo
ohne Bemerkungen
Stellungnahme der SchulKo mit Bemerkungen
Anpassung des Projekts
Baubewilli-gungsverfahren
BRPA
Übermittlung der für die Berechnung des
provisorischen Subvention erforderlichen Angaben
• Simap (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen)• Informationsbulletin des GemA• Hochbauamt(Beratung)
Bauausführung
Baukommission
Übermittlung der Informationen zur Berechnung der
endgültigen Subvention
Staatsratsbeschluss
top related