webinar mako 2020 · 2021. 3. 8. · mabis-zp durch Ünb - abbestellung der aggregationsebene...

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1

Was kommt? Was bleibt? Was ist zu tun?

Webinar MaKo 2020

2

Agenda

1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation

2. Prozessuale Änderungen

3. Einführungsszenario

4. Diskussion und Fragen

3

Die Mako 2020 ist Bestandteil des Zielmodells

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

GDEW: 2016

Messtellenbetriebsgesetz (MsbG)

Interimsmodell seit 01.10.2017

Zielmodell

MaKo 2020 01.12.2019

4

Die Änderungen betreffen alle Marktteilnehmer

Neue Verantwortlichkeiten und Mechanismen

Völlig neues Paradigma im Messwertversand

Maßgebliche Prozesse aus der GPKE, WIM, MPES

bis hin zur MaBiS ändern sich

Jede Marktrolle und jeder Marktteilnehmer ist betroffen!

Auswirkungen auf den Kunden!

5

Wir stehen kurz vor Inkrafttreten der neuen Prozesse

Klage von BBH (15 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss

zur Mako 2020 ist abgelehnt

Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht

Verschiedene Anwendungshilfen wurden Ende Mai veröffentlicht,

zur Mako 2020 sind weitere im Juni/Juli avisiert

Weitere Veröffentlichungen wie das Feinkonzept

Einführungsszenario geplant

Klage von BBH (15 Stadtwerke) gegen den BNetzA-Beschluss

zur Mako 2020 ist abgelehnt

Erste Umsetzungsfragen durch BDEW seit Ende Mai veröffentlicht

Verschiedene Anwendungshilfen wurden Ende Mai veröffentlicht,

zur Mako 2020 sind weitere im Juni/Juli avisiert

Weitere Veröffentlichungen wie das Feinkonzept

Einführungsszenario geplant

Wir stehen kurz vor Inkrafttreten der neuen Prozesse

6

Agenda

1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation

2. Prozessuale Änderungen

3. Einführungsszenario

4. Diskussion und Fragen

7

Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB

betrifft nur Strom, nicht Gas

nur vom MSB versendete Werte zulässig für NNA,

Bilanzierung oder MMMA

Formelberechnung, Plausibilisierung und

Ersatzwertbildung erfolgt im Backend des MSB,

nicht im SMGW

NB gibt Ablesezyklus (z.B. jährlich, monatlich) vor,

Ablesetermin legt MSB fest

NB muss Profildefinitionen und Profile

an MSB übermitteln

LFMSB NB

Interimsmodell:kettenförmige Kommunikation

LF

MSB

NB

ÜNB

Mako 2020:sternförmige Kommunikation

8

Sternförmige Verteilung der Messwerte durch MSB

Ab dem 01.12.19 ist ausschließlich MSB für den

Versand von Werten verantwortlich, auch für

historische Werte

Alle Marktrollen haben den Marktlokationen für

historische Zeitscheiben den zugehörigen gMSB

zuzuordnen

Anforderung von Werten oder Reklamationsprozess

von Werten vor dem 01.12.2019 erfolgt über gMSB

LFMSB NB

Interimsmodell:kettenförmige Kommunikation

LF

MSB

NB

ÜNB

Mako 2020:sternförmige Kommunikation

9

NBLF

MSB

MeLo 2

MSB

MaLo

ÜNB

bei iMS

MSB

MeLo 1

Berechnung der Werte einer Marktlokation aus

mehreren Messlokationen

MSB der MeLo schickt bis spätestens 09:30 Uhr

Werte an MSB der MaLo

MSB der MaLo versendet Werte bis spätestens 11:00 Uhr

sternförmig an Marktpartner

Unterschiedliche MSB an MeLo und MaLo möglich

NB muss Berechnungsformel an MSB

übermitteln

Neues Format UTILTS, veröffentlicht durch BNetzA

am 07.06.19

Komplexe Berechnungsformeln werden bilateral

übermittelt

Zusätzliche Übermittlung an LF ab 01.10.2020

10

Tabelle der zu übermittelnden Werte regelt…

welcher Marktpartner

in welcher Frist und in welchem Intervall

welche Werte

für die Markt- oder Messlokation

für welche Kategorie und Messtechnik

für welchen Auslöser bzw.

Verwendungszweck

…Werte vom MSB erhält.

Austausch der Werte in der WiM detailliert beschrieben

11

bestehende

Austauschprozesse

neue Austauschprozesse

mit dem ÜNB

ÜNB ist für die Aggregation der MaLo mit iMS

(RLM und SLP) verantwortlich

SLP-Bilanzierung auf Basis von JVP, nur

synthetisches Verfahren

NB bleibt für viele Stammdaten

weiterhin führend

Aufteilung der Aggregationszuständigkeit sorgt

für höheren Stammdatenaufwand

Komplexere Austauschprozesse durch neue Aufgaben beim ÜNB

ÜNB

NB

BIKO BKV

LF

Prozess Stammdatensynchronisation ist abhängig von

Aggregationsverantwortung

12

Bei Aggregationsverantwortung NB

SDÄ

Antwort

Stammdatensynch.NB

LF

SDÄ

Antwort

Stammdatensynch.

Bei Aggregationsverantwortung ÜNB

Stammdatensynch.

Stammdatensynch.

ÜNB

Stammdatensynch.

NB LF

Auslösender Prozess ist bilanzierungsrelevante Änderung oder Wechsel des MSB

Stammdatensynchronisation erfolgt unabhängig von der Aggregationsverantwortung

LF entscheidet auf Basis seiner Datenlage, ob er Stammdatensynchronisation an den ÜNB weiterleitet

LF ergänzt seine Sicht, ÜNB übernimmt Stammdaten von NB

Bei Abweichungen Clearing durch NB

Bezeichnung der SZR Verantwortlich Empfänger Bezugszeitraum Aggregationfür BKA abrechnungsrelevant

Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen Kategorie B (neu)

ÜNBNBBIKO

Monat BG, SpE, ZRT Ja

Bilanzierungsgebietssummenzeitreihen Kategorie C (neu)

ÜNB NB Tag BG, SpE, ZRT Nein

Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie A

NBBKVBIKO

Monat BG, BK ZRT Ja

Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie B (neu)

ÜNBBKVBIKO

Monat BG, BK ZRT Ja

Bilanzkreissummenzeitreihen Kategorie C (neu)

ÜNB BKV Tag BG, BK ZRT Nein

Lieferantensummenzeitreihen Kategorie A NB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein

Lieferantensummenzeitreihen Kategorie B (neu) ÜNB LF Monat BG, BK, LF, ZRT Nein

Neue Summenzeitreihen und Kategorien

durch Übertragung der Aggregationsverantwortung

Wegfall des Erstaufschlags in der KBKA und neue Fristen

Erstaufschlag im Rahmen der

KBKA entfällt ersatzlos

Änderungen nach dem

12. WT nur noch mit

Zustimmung des BKV

abrechnungsrelevant

BKA (ohne KBKA) KBKA Bedeutung

1. WT –10. WT ./.

Abstimmung und Übermittlung der NZR.

Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BG-SZR (Kategorie B).

Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus „Abrechnungsdaten“.

1. WT – 12. WT ./.

Erstaufschlag der abrechnungsrelevanten BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B).

Alle in diesem Intervall gelieferten Versionen (Zuordnungsversion) der Summenzeitreihen erhalten immer den Datenstatus „Abrechnungsdaten“.

13. WT – 30. WT31. WT –Ende 7. Monat

Clearingphase für BG-SZR (Kategorie B) und BK-SZR (Kategorie A und Kategorie B).

31. WT – 34. WT

1. WT des 8. Monats – 8. WT des 8. Monats

Clearingphase für DZÜ

ÜNB

BIKO NB

DZÜ-ListeDZÜ

Prüfmitteilung DZÜ

Datenstatus DZÜ

Prüfmitteilung DZÜ

Datenstatus DZÜ

Weiterleitung DZÜ

DZÜ-

Korrekturliste

Deltazeitreihenübertrag als neuer Prozess

ÜNB hat die Aggregationsverantwortung, die Stammdatenverantwortung liegt jedoch beim NB

ÜNB-DZR: Saldo aller abrechnungsrelevanten BK-SZR, BG-SZR (und DZÜ)

DZÜ: Energiemenge der ungeklärten Clearingfälle auf Ebene der Marktlokation zum Ablauf der Clearingfrist, für die aus Sicht des ÜNB der NB/ MSB verantwortlich ist

15

31. WT

ÜNB ermittelt ungeklärte

Clearingfälle

ÜNB übermittelt

DZÜ-Liste und DZÜ

NB prüft DZÜ-Liste

NB übermittelt Prüfmitteilung

und Korrekturliste

34. WT

BKV kann Aggregationsebene frei wählen

16

Default-Einstellung beim ÜNB ist die Regelzone, Änderung auf Bilanzierungsgebiet durch Abbestellung möglich

Bestellprozess bezieht sich immer auf alle Summenzeitreihen des Bilanzkreises

Bei negativer Prüfmitteilung fällt Aggregationsebene immer auf Ebene des Bilanzierungsgebiets zurück (je Summenzeitreihe)

ÜNBBKV

Ab-/Bestellung der

Aggregationsebene RZ

BNetzA-Leitplanke „Aggregation auf Ebene Regelzone“ nicht umsetzbar, da finanzielle Verantwortung beim NB

Bestellprozess der Aggregationsebene beim ÜNB für BKV neu eingeführt

Weitere Änderungen

17

Versand Lieferschein vor Netznutzungsabrechnung

beinhaltet Abrechnungsmengen des Rechnungszeitraums und eventuelle Leistungsspitzen

auch für Pauschalanlagen

Verkürzte Identifikationsfrist (1 Werktag), wenn Identifikation über MaLo-ID erfolgen soll

Nur in den Prozessen Lieferbeginn und Kündigung

Verkürzte Fristen Stammdatenänderung

Frist für die Antwort auf eine Stammdatenänderung von 10 auf 3 Werktage verkürzt

Ersatzloser Wegfall der Zuordnungsliste

Keine rückwirkenden An-/Abmeldungen bei iMS möglich

Zuordnungsermächtigung auch bei Personenidentität notwendig

betrifft auch bestehende Zuordnungsermächtigungen

18

Agenda

1. Einordnung des Themas & aktuelle Situation

2. Prozessuale Änderungen

3. Einführungsszenario

4. Diskussion und Fragen

Detaillierter Zeitplan Einführungsszenario

19

01.12.2019 01.02.2020 01.04.2020 01.05.2020 01.06.2020

- Fehlende Zuordnungs-ermächtigungen von BKV an NB

- Übermittlung von Lokationsbündel von NB an MSB

- Aufbau der neuen Kommunikations-verbindungen zwischen den Marktrollen

- Messwertversand durch MSB

- Versand von MaLo-Stammdaten und Berechnungsformeln an MSB

- Lieferscheinprozess- Stammdatensynchronisation- Übermittlung Liste

Profildefinitionen und von normierten Profilen an ÜNB und MSB

- Zuordnung einer MaLo zur Datenaggregation beim ÜNB

- Aktivierung/Deaktivierung MaBiS-ZP durch ÜNB

- Abbestellung der Aggregationsebene Regelzone durch BKV möglich

- Übermittlung von tägl. BK-Summenzeitreihe von ÜNB an NB/BKV

- Erstmaliger Versand von Summenzeit-reihen und Clearinglisten durch ÜNB

- Erstmaliger Versand des DZÜ und der DZÜ-Liste durch den ÜNB

Prinzip für Verantwortungsübergang vom NB auf MSB:

Ab dem 01.12.2019 ist allen Marktlokationen zugehörige gMSB zuzuordnen

Die Umstellung auf den wMSB muss bis zum 01.02.2020 abgeschlossen sein

Bei 1:1 Beziehungen zwischen MaLo und MeLo sind abweichende MSB möglich

20

Diskussion und Fragen

21

Kontakt

Vielen Dank!

Steffen Franz

Mobil: +49 151 111 972 23

E-Mail: christian.theermann@eon-energie.com

e.kundenservice Netz

Steindamm 100

20099 Hamburg

www.eknetz.de

kontakt@eknetz.de

Christian Theermann

Mobil: +49 172 106 9226

E-Mail: steffen.franz@eon-energie.com

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Steindamm 100

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