willkommen in Österreich - integrationsfonds.at · seite 15 _____ arbeit und beruf p arbeiten in...
Post on 17-Sep-2018
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seite 4 ____________________ Vorwortseite 5 ____________________ Österreich auf einen Blickseite 6 ____________________ Aufenthalt p Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte p Integrationsvereinbarungseite 10 ___________________ Sprache p Deutsch lernenseite 11 ____________________ Bildung p Kindergarten und Schule p Studieren in Österreich p Anerkennung von Bildungsabschlüssen
seite 15 ___________________ Arbeit und Beruf p Arbeiten in Österreichseite 18 ___________________ Gesundheit und Familie p Krankenversicherung,
Arztbesuch und Pflegeseite 22 ___________________ Wohnen und Finanzen p Wohnung mieten und kaufen p Bankkonto und Steuerinformationseite 26 ___________________ Kultur und Freizeit p Kulturelles Angebot und Freizeitseite 28 ___________________ Die wichtigsten Telefonnummern und Links
Inhalt
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ÖIF
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ÖIF
Vorwort Österreich auf einen Blick
Liebe Leserinnen und Leser,
willkommen in Österreich! Sie haben sich dafür ent-
schieden, Ihre Zukunft in Österreich zu gestalten.
Zuwander/innen und ihr Potenzial bereichern Öster-
reich. Das System der Rot-Weiß-Rot-Karte bietet hier
klare Rahmenbedingungen, um sich in Österreich nie-
derzulassen und zu arbeiten. Es bedarf aber nicht nur
der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen,
um Zuwander/innen das Leben und Arbeiten in Öster-
reich zu ermöglichen. Es ist mir auch ein Anliegen, dass
Zuwander/innen in Österreich willkommen geheißen wer-
den und von Anfang an möglichst gute Voraussetzun-
gen vorfinden, um in Österreich erfolgreich zu sein.
Denn: Menschen, die sich in Österreich erfolgreich inte-
grieren, schreiben nicht nur ihre persönliche Erfolgsge-
schichte, sondern sind ein Gewinn für die gesamte
Gesellschaft.
Integration passiert nicht zufällig. Neben Deutschkennt-
nissen ist auch die Anerkennung Ihrer Ausbildung be-
sonders wichtig, um rasch in Österreich Fuß fassen zu
können und einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
Integration heißt aber nicht nur die Sprache zu beherr-
schen, sondern auch, sich mit den Werten und Gepflo-
genheiten Österreichs auseinanderzusetzen. Nur wenn
wir Vielfalt als Bereicherung sehen und gemeinsame
Werte teilen, kann unser Zusammenleben auf
Dauer gelingen.
Ich wünsche Ihnen das Beste für Ihren Start in
Österreich!
Sebastian Kurz
Staatssekretär für Integration
Sehr geehrte Damen und Herren,
Österreich ist ein traditionsreiches und wirtschaftlich
erfolgreiches Land im Herzen Europas. Rund 130.000
Menschen entschieden sich allein im vergangenen Jahr,
Österreich zu ihrem neuen Lebensmittelpunkt zu ma-
chen. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Potenzial und
Engagement zukünftig Ihren Beitrag in Österreich leisten.
Diese Broschüre unterstützt Sie mit praktischen Infor-
mationen bei Ihren ersten Schritten in Österreich. Sie
finden darin hilfreiche Hinweise zu Themen wie Aufent-
halt, Sprache, Bildung, Arbeit und Beruf oder Soziales
und Wohnen. Der Österreichische Integrationsfonds
steht Ihnen mit seiner Beratung am Welcome Desk (in
unseren Integrationszentren in Wien, Graz, Linz, Salz-
burg und Innsbruck) für alle Fragen zur Verfügung, die
Ihre erfolgreiche Integration in Österreich betreffen. Mit
maßgeschneiderten Angeboten und kompetenten An-
sprechpartner/innen unterstützen wir Ihren individuellen
Integrationsprozess.
Nutzen Sie die zahlreichen Services und Angebote zur
Integration, um Ihre Talente in Österreich so gut wie
möglich einsetzen zu können.
Franz Wolf-Maier
Geschäftsführer des Österreichischen Integrationsfonds
p Bevölkerung: 8,4 Millionen
p Fläche: 83.879 km2
p Hauptstadt: Wien
p Bundesländer: 9 (Burgenland, Kärnten, Nieder-
österreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark,
Tirol, Vorarlberg und Wien)
p Landeshauptstädte: Eisenstadt (Burgenland),
Klagenfurt (Kärnten), St.Pölten (Niederösterreich),
Linz (Oberösterreich), Salzburg (Salzburg), Graz
(Steiermark), Innsbruck (Tirol), Bregenz (Vorarl-
berg), Wien (Wien)
p Währung: Euro
p Regierungsform: parlamentarische Demokratie
p Mitglied der Europäischen Union, der Vereinten
Nationen sowie der meisten UN-Organisationen
Österreich auf einen Blick
NIEDER-ÖSTERREICH
Wien
BURGENLAND
VORARLBERG
TIROL
TIROL
Innsbruck
Linz
Graz
Salzburg
SALZBURG
KÄRNTEN
STEIERMARK
OBER-ÖSTERREICH
NIEDER-ÖSTERREICH
Wien
BURGENLAND
VORARLBERG
TIROL
TIROL
Innsbruck
Linz
Graz
Salzburg
SALZBURG
KÄRNTEN
STEIERMARK
OBER-ÖSTERREICH
ÖIF-Integrationszentren mit Welcome Desk
Integrationszentrum Wien
Landstraßer Hauptstraße 26, 1030 Wien
T +43/1/715 10 51–180
wien@integrationsfonds.at
Integrationszentrum Oberösterreich
Weingartshofstraße 25, 4040 Linz
T +43/732/787 043-10
oberoesterreich@integrationsfonds.at
Integrationszentrum Steiermark
Reitschulgasse 19, 8010 Graz
T +43/316/841 720-100
steiermark@integrationsfonds.at
Integrationszentrum Tirol
Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck
T +43/512/561 771-10
tirol@integrationsfonds.at
Integrationszentrum Salzburg
Ernest-Thun-Straße 6, 5020 Salzburg
T +43/676/556 67 23
salzburg@integrationsfonds.at
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ÖIF
Aufenthalt
Sie sind nach Österreich zugewandert und wollen sich
hier für längere Zeit niederlassen? Abhängig von Ihrem
Herkunftsland, der Dauer Ihres gewünschten Aufenthalts
sowie einer etwaigen Verwandtschaft oder Ehe mit
Personen mit österreichischer (bzw. EWR- oder
Schweizer) Staats bürgerschaft unterscheidet sich Ihr
Aufenthaltstitel.
Ich komme aus einem EU-/EWR-Land. Brauche ich ein
Visum/einen Aufenthaltstitel in Österreich?
Der EWR (Europäische Wirtschaftsraum) besteht aus
den EU-Mitgliedstaaten sowie den EFTA-Mitgliedstaaten
(Island, Liechtenstein und Norwegen). Als Bürger/in
aus dem EWR bzw. als Schweizer/in brauchen Sie für
die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts kein Visum.
Sie sind zu einem Aufenthalt, der länger als drei Monate
dauert, berechtigt, wenn Sie in Österreich Arbeitneh-
mer/in bzw. Selbstständige/r sind oder eine Ausbildung
machen und für sich und Ihre Familienangehörigen über
ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversiche-
rung verfügen. Mehr Informationen dazu finden Sie
unter www.migration.gv.at p Formen der Zuwanderung
p Mobilität innerhalb der EU.
Ich komme aus einem Drittstaat (Nicht EU-/
EWR-Land). Brauche ich ein Visum/einen
Aufenthaltstitel in Österreich?
Drittstaatsangehörige (Personen, die aus keinem EU-
oder EWR-Land bzw. der Schweiz kommen) brauchen
einen Aufenthaltstitel, wenn sie länger als sechs Monate
in Österreich bleiben wollen. Mehr Informationen dazu
finden Sie unter www.migration.gv.at p Formen der
Zuwanderung.
Welche Aufenthaltstitel gibt es in Österreich?
Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, die für
einen bestimmten Zweck erteilt werden: Für vorüberge-
henden Aufenthalt, befristete oder unbefristete Nieder-
lassung mit beschränktem oder unbeschränktem
Arbeits marktzugang. Befristete Aufenthaltstitel werden
grundsätzlich für eine Dauer von zwölf Monaten ausge-
stellt. Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstel-
lungsdatum. Mehr Informationen zu den einzelnen
Aufenthaltstiteln finden Sie unter www.help.gv.at p
Leben in Österreich p Aufenthalt und Visum p
Aufenthaltstitel.
KAPITEL 1: Aufenthalt
Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte
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Wo kann ich meinen
Aufenthaltstitel verlängern lassen?
Sie sollten rechtzeitig – frühestens aber drei Monate vor
Ablauf Ihres Aufenthaltstitels – einen Verlängerungsantrag
einbringen. Nach Ablauf der Gültigkeit gilt Ihr Antrag
wieder als Erstantrag. Sie müssen die Verlängerung per-
sönlich bei der zuständigen inländischen Niederlassungs-
behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)
ein bringen. Beachten Sie, dass Sie für die Verlängerung
möglicherweise die Integrationsvereinbarung (siehe
Seite 9) erfüllt haben müssen. Mehr Informationen
finden Sie unter www.help.gv.at p Leben in Österreich
p Aufenthalt und Visum p Aufenthalt von Drittstaats-
angehörigen p Erteilung von Aufenthaltstiteln –
Verlängerungsantrag.
Was ist die Rot-Weiß-Rot-Karte?
Österreich hat mit der Rot-Weiß-Rot-Karte ein neues
System für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte
eingeführt, das qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten
und ihre Familienmitglieder in Anspruch nehmen können.
Die Rot-Weiß-Rot-Karte wird für zwölf Monate ausge-
stellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und
zum Arbeiten bei einem bestimmten Arbeitgeber. Mehr
Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-
Karte plus und zur Blauen Karte EU erhalten Sie unter
www.migration.gv.at p Formen der Zuwanderung p
Dauerhafte Zuwanderung.
InfoAchten Sie darauf, Ihren Aufenthaltstitel rechtzeitig zu
verlängern. Nach Ablauf der Gültigkeit wird jeder Ver-
längerungsantrag wieder als Erstantrag gewertet. Für
die Verlängerung ist Ihre Bezirkshauptmannschaft
oder Ihr Magistrat zuständig.
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Aufenthalt
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ÖIF
Aufenthalt
Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen
Integration von Migrant/innen, die sich dauerhaft in
Österreich niederlassen wollen. Sie betrifft Drittstaats-
angehörige (Nicht-EWR-Bürger/innen), die seit dem 1.
Juli 2011 nach Österreich gekommen sind. Mit der Unter-
zeichnung der Integrationsvereinbarung verpflichten Sie
sich, innerhalb von zwei Jahren ausreichende Deutsch-
kenntnisse zu erwerben. Mehr Informationen finden Sie
unter www.sprachportal.at p Wissenswertes FAQ.
Wer muss die
Integrationsvereinbarung erfüllen?
Die Integrationsvereinbarung müssen Drittstaatsange-
hörige (Nicht-EWR-Bürger/innen) erfüllen, die nach
dem 1. Juli 2011 nach Österreich gekommen sind. Von
der IV-Pflicht ausgenommen sind Inhaber/innen einer
Aufenthaltsbewilligung, einer „Blauen Karte EU“, einer
Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte sowie
Unmündige und Schwerkranke.
Gibt es eine Unterstützung für
die Kosten der Deutschkurse?
Ja. Sie können für die Erfüllung der Integrationsverein-
barung Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundes-
gutscheins beantragen.
Den Gutschein erhalten Drittstaatsangehörige, die
Familienangehörige von Österreicher/innen, EWR-
Bürger/innen oder Schweizer/innen sind, und Familien-
angehörige von Drittstaatsangehörigen mit längerem
Aufenthaltstitel. Sie bekommen den Gutschein bei der
für Sie zuständigen Niederlassungsbehörde (Magistrat
oder Bezirkshauptmannschaft).
Damit der Gutschein gilt, müssen Sie innerhalb von
18 Monaten einen zertifizierten Deutsch-Integrations-
kurs auf A2-Niveau oder B1-Niveau mit ÖIF-Prüfung
(ÖIF-Test 2011 oder DTÖ – Deutschtest für Österreich)
abschließen. Dann erhalten Sie bis maximal 50 Prozent
der Kurskosten (höchstens 750 Euro) zurück.
Wo kann ich einen passenden
Deutschkurs besuchen?
Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) hat eine
Liste von Kursinstituten in ganz Österreich. Der ÖIF
überprüft die Qualität dieser Institute regelmäßig.
Eine vollständige Liste finden Sie online unter
www.sprachportal.at.
Integrations- vereinbarung
Personen aus Drittstaaten, die sich
dauerhaft in Österreich niederlassen wollen,
müssen die Integrations-verein barung erfüllen.
Wie gut muss ich Deutsch sprechen,
um die österreichische Staatsbürgerschaft
bekommen zu können?
Um die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen
zu können, brauchen Sie einen Nachweis über das
Sprachniveau B1.
Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. ehrenamtliches
Engagement, Deutschkenntnisse auf B2-Niveau) kann
ein Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft
bereits nach sechs Jahren bestehen.
Wann ist ein Deutschkurs verpflichtend?
Als IV-pflichtige Person sind Sie verpflichtet, ein offiziell
anerkanntes Deutschzertifikat auf A2-Niveau vorzuwei-
sen. Wenn Sie bereits ausreichende Deutschkenntnisse
haben oder auf andere Weise Deutsch lernen, müssen
Sie keinen Kurs besuchen.
Wo kann ich eine Prüfung machen?
Um das notwendige Deutschzertifikat zu erhalten, müssen
Sie eine ÖIF-Prüfung ablegen. Auch ÖSD, Goethe-Institute
oder TELC bieten Prüfungen an, die als anerkannter
Nachweis gelten. Die Prüfungen können bei vielen zerti-
fizierten Instituten abgelegt werden. Alle Prüfungstermine
in Ihrer Umgebung, Infos über die Voraussetzungen für
die Prüfung sowie die Kosten finden Sie unter
www.sprachportal.at.
Info Personen aus Drittstaaten (Nicht-EWR-Bürger/innen),
die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen,
müssen die Integrationsvereinbarung erfüllen.
Das bedeutet:
Vor der Einreise...
müssen Sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nach-
weisen.
Nach der Einreise...
müssen Sie innerhalb von zwei Jahren Deutsch auf
A2-Niveau lernen. Um einen dauerhaften Aufenthalts-
titel zu erhalten, müssen Sie B1-Niveau erreichen.
Für die österreichische Staatsbürgerschaft…
müssen Sie ebenfalls Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
erwerben.
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KAPITEL 2: Sprache
Deutsch lernen
Um in Österreich leben und arbeiten zu können, sind
Deutschkenntnisse unverzichtbar. Egal, ob im Super-
markt, beim Arzt oder im Beruf: Wer Deutsch spricht,
kann sich besser verständigen und kommt voran.
Auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, das
Gespräch mit Freund/innen und Kolleg/innen, der
Besuch von Veranstaltungen oder Ihr Engagement in
Vereinen fällt leichter. Deutschkenntnisse sind entschei-
dend für Ihre Lebens- und Karrierechancen in Österreich.
Wichtige Informationen zum Thema Deutschlernen
finden Sie unter www.sprachportal.at. Für persönliche
Beratung rufen Sie unsere Sprachhotline unter
+43/1/715/105 12 50 an.
Wo kann ich einen
Deutschkurs besuchen?
In ganz Österreich gibt es zahlreiche Deutschkursinsti-
tute, auch der Österreichische Integrationsfonds selbst
bietet Deutschkurse an.
Auf der Website www.sprachportal.at finden Sie alle
Deutschkursanbieter in Ihrer Umgebung.
Welche Kurse bietet
der ÖIF an?
Der ÖIF bietet Deutschkurse auf zahlreichen verschie-
denen Niveaustufen an. Für Menschen, die die lateinische
Schrift nicht beherrschen, gibt es Alphabetisierungs-
kurse. Außerdem sind berufsspezifische Deutschkurse
und EDV-Kurse im Angebot. Das gesamte Kursangebot
finden Sie unter www.sprachportal.at.
Wer kann an ÖIF-Deutschkursen teilnehmen?
Die Deutschkurse des ÖIF sind speziell auf die Bedürf-
nisse von Zuwander/innen ausgerichtet. Migrant/innen,
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
können einen ÖIF-Deutschkurs besuchen.
ACHTUNG: Der ÖIF bietet keine Deutsch-Integrations-
kurse im Rahmen der Integrationsvereinbarung (siehe
Seite 9) an.
Welche Sprachniveaus gibt es
und was bedeuten sie?
Es gibt sechs Sprachniveaus von A1 bis C2. Das A1-Ni-
veau umfasst einfache Grundkenntnisse. Man kann be-
kannte, alltägliche Ausdrücke und sehr einfache Sätze
verstehen. A2-Niveau bedeutet, dass man selbstständig
Alltagssituationen wie Einkauf oder Arztbesuch bewälti-
gen kann. Mit Kenntnissen auf B1-Niveau versteht man
bereits Gespräche über abstraktere Themen wie Arbeit
oder Hobbies. A1, A2 und B1 sind die niedrigsten von
den insgesamt sechs Sprachniveaus des Gemein samen
Europäischen Referenzrahmens.
Mehr Informationen zu den einzelnen Sprachniveaus
finden Sie unter www.osd.at p Profile Deutsch p
Die Referenzniveaus.
InfoMit dem ÖIF-Sprachportal können Sie jederzeit nach
einem passenden Deutschkurs in Ihrer Nähe suchen,
kostenlose Deutsch-Übungen online absolvieren und
in Probetests Ihr Sprachniveau testen. Alle Informa-
tionen finden Sie unter www.sprachportal.at.
KAPITEL 3: Bildung
Kindergarten und Schule
Österreich hat ein gut entwickeltes Bildungssystem, das
für alle offen steht. Nutzen Sie diese Chancen und infor-
mieren Sie sich über die Möglichkeiten für die Ausbil-
dung Ihres Kindes.
Welche Formen der Kinderbetreuung
gibt es in Österreich?
Kinder unter drei Jahren können eine Kinderkrippe be-
suchen. Ab drei Jahren können sie in den Kindergarten
wechseln. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab
sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht
betreut. Es gibt auch Kinderbetreuungsangebote von
Tagesmüttern und privaten Initiativen.
Wann und wo muss ich mein Kind
zum Kindergarten anmelden?
Sie müssen Ihr Kind am Gemeindeamt bzw. Magistrat
anmelden. Eine möglichst frühe Anmeldung ist hilfreich.
Mehr Informationen finden Sie unter www.help.gv.at p
Familie und Partnerschaft p Kinderbetreuung.
Muss mein Kind
in den Kindergarten?
Im letzten Jahr vor der Schule müssen Kinder den
Kindergarten besuchen. Diese Kindergartenpflicht gilt
für Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen
Jahres fünf Jahre alt werden. Sie müssen einen Kinder-
garten oder eine Kindergruppe besuchen. Dieses
Kindergartenjahr (Halbtagsbetreuung) ist verpflichtend
und daher kostenlos.
Wann muss ich mein Kind für die Schule anmelden?
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Schulanmeldung
Ihres Kindes. Die Anmeldung zur Schule ist von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auf
www.landesschulrat.at finden Sie alle Informationen
zu Ihrem Bundesland.
Muss mein Kind in die Schule gehen?
Für alle Kinder, die dauerhaft in Österreich leben,
besteht die Schulpflicht vom 6. bis zum 15. Lebensjahr.
Das heißt: Alle Kinder müssen die Schule besuchen.
Verstöße werden streng geahndet.
Welche Schulformen gibt es in Österreich?
In den ersten vier Schuljahren: Volksschule. Vom 5. bis
8. Schuljahr: Hauptschule (HS), Neue Mittelschule (NMS)
oder allgemein bildende höhere Schule (AHS). Ab dem
9. Schuljahr: Polytechnische Schule oder Weiterbesuch
einer mittleren oder höheren Schule. Mehr Informationen
finden Sie unter www.bmukk.gv.at p Bildung, Schulen
p Bildungs wesen in Österreich.
InfoDie Schulferien sind von Bundesland zu Bundesland
unterschiedlich geregelt. Die genauen Ferienzeiten für
Ihr Bundesland finden Sie unter www.bmukk.gv.at p
Schulen p Beratung & Service p Ferien.
WIcHTIG: Es ist nicht erlaubt, Ihre Kinder außerhalb
der Ferien aus dem Unterricht zu nehmen. Sollte das
aus einem wichtigen Grund notwendig sein, informieren
Sie so früh wie möglich den/die Schulleiter/in!
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ÖIF
Bildung
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ÖIF
Bildung
Studieren inÖsterreich
Alle Statistiken zeigen: Je höher die Bildung, desto besser
die Einkommens- und Karrierechancen. Informieren Sie
sich über die Voraussetzungen für Ihr Studium in Öster-
reich!
Wo kann ich in Österreich studieren?
Österreich verfügt über ein breites Angebot an Studien-
möglichkeiten. Es gibt aktuell rund 60 verschiedene
Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten
in ganz Österreich. An den österreichischen Hochschulen
gilt das Bologna-System der Europäischen Union. Stu-
dien gliedern sich in der Regel in Bachelor-, Master- und
PhD-Studien. Insgesamt werden über 800 verschiedene
Studien angeboten.
Muss ich Studiengebühren bezahlen?
Österreichische Staatsbürger/innen, EU-Bürger/innen
und Konventionsflüchtlinge zahlen keine Studienge-
bühren, wenn sie die Regelstudiendauer pro Studien-
abschnitt um nicht mehr als zwei Semester (Universität)
bzw. ein Semester (Pädagogische Hochschule) über-
schreiten. Ausländische Studierende aus Drittstaaten
müssen pro Semester 726,72 Euro bezahlen. Studierenden
aus bestimmten Staaten werden die Studiengebühren
erlassen. Eine Liste dieser Staaten und mehr Informatio-
nen zum Thema finden Sie unter www.bmwf.gv.at p
Studierende p Studieren in Österreich p Informationen
für Studierende p Studienbeiträge.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Österreichische Studierende sowie gleichgestellte
Ausländer/innen und Staatenlose können in Österreich
Studienbeihilfe beziehen. Voraussetzungen dafür sind
soziale Bedürftigkeit sowie ein guter Studienerfolg.
Hervorragende Studienleistungen können außerdem –
unabhängig von der sozialen Bedürftigkeit – mit einem
Leistungsstipendium gefördert werden. Mehr Informa-
tionen dazu finden Sie auf www.stipendium.at.
Wie kann ich mich als Erwachsene/r weiterbilden?
In Österreich gibt es ein breites Angebot an Erwachsenen-
bildung. Viele Angebote können auch berufsbegleitend
genutzt werden. Mehr Informationen finden Sie unter
www.erwachsenenbildung.at, www.vhs.or.at, www.bfi.at
oder www.wifi.at.
InfoDie ÖIF-Informationsbroschüre „Studieren & Arbeiten
in Österreich“ liefert wichtige Infos für Studierende
aus Drittstaaten und informiert über Aufenthaltsrecht
für Studierende aus Drittstaaten, das Arbeiten wäh-
rend des Studiums sowie die Arbeitssuche nach dem
Studienabschluss. Mehr Informationen erhalten Sie
unter www.integrationsfonds.at p Publikationen p
Informationsbroschüren für Zuwander/innen.
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ÖIF
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ÖIF
Bildung
Anerkennung von Abschlüssen
Viele Migrant/innen kommen bereits mit guten Qualifi-
kationen nach Österreich, lassen sich ihre Ausbildung in
Österreich aber nicht anerkennen. Informieren Sie sich
über die verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung
ihres Bildungsabschlusses und ihrer Berufsausbildung!
Wo kann ich Schulzeugnisse
anerkennen lassen?
Damit Ihre Schulzeugnisse in Österreich als gleichwertig
anerkannt werden, müssen sie vom Unterrichtsministerium
geprüft und mit dem österreichischen Bildungssystem
verglichen werden. Es kann sein, dass Sie einzelne
Prüfungen nachholen müssen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.bmukk.gv.at p Bildung/Schulen p Unterricht
und Schule p Nostrifizierung ausländischer Zeugnisse.
Wo kann ich meinen Schulabschluss
anerkennen lassen?
Für die Anerkennung von Reifezeugnissen ist das Wis-
senschaftsministerium zuständig. Es gibt verschiedene
Staaten, deren Reifezeugnisse automatisch anerkannt
werden. Eine Liste und weitere Informationen finden Sie
unter: www.bmwf.gv.at p Studierende p Academic
Mobility p ENIC NARIC AUSTRIA p FAQ p Anerken-
nung von Reifezeugnissen.
Wo kann ich meinen Hochschulabschluss
anerkennen lassen?
Für die Anerkennung Ihres Studienabschlusses müssen
Sie einen Antrag an einer österreichischen Universität
bzw. Fachhochschule oder bei der zentralen Informati-
onsstelle ENIC NARIC des Wissenschaftsministeriums
stellen. Auch bei Hochschulabschlüssen gibt es Abkom-
men zwischen Österreich und anderen Staaten, die eine
Anerkennung Ihres Diploms vereinfachen. Information,
Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten dazu finden
Sie unter www.nostrifizierung.at.
Wo kann ich meine Berufsausbildung
anerkennen lassen?
Es gibt für die unterschiedlichen Berufssparten ver-
schiedene Stellen, die für die Anerkennung der jeweili-
gen Berufsausbildung zuständig sind. Einen einfachen
Überblick über alle zuständigen Einrichtungen finden
Sie unter www.berufsanerkennung.at.
Je höher die Bildung, desto besser die Einkommens- und Karrierechancen.
KAPITEL 4: Arbeit und Beruf
Arbeiten in Österreich
Österreich ist ein wirtschaftlich erfolgreiches Land.
Arbeitnehmer/innen bilden mit ihrer Leistung das Fun-
dament dieses Erfolgs. Informieren Sie sich über die Job-
und Karrierechancen in Österreich und bringen Sie Ihr
Potenzial erfolgreich in den österreichischen Arbeits-
markt ein.
Darf ich in Österreich arbeiten?
Ob Sie in Österreich arbeiten dürfen oder ob Sie mögli-
chen Beschränkungen unterliegen, hängt von Ihrem
Aufenthaltsstatus ab. Mehr Informationen dazu finden
Sie unter www.ams.at p Arbeitssuchende p Auslän-
derInnen p Einreise, Aufenthalt, Arbeitspapiere.
Welche Arten von
Anstellungen gibt es?
In Österreich gibt es verschiedene Arten von Beschäfti-
gungen und Verträgen. Sie unterscheiden sich in Art
und Umfang in Bezug auf die soziale Absicherung.
Sie können als Angestellte/r in Teilzeit oder Vollzeit
arbeiten. Als freie/r Dienstnehmer/in sind Sie nicht fix
angestellt, sondern werden nach Stunden bezahlt.
Mehr Informationen zu den Beschäftigungsformen
finden Sie unter www.migration.gv.at p Leben und
Arbeiten in Österreich p Arbeiten.
Wer unterstützt mich bei der Arbeitssuche?
Das Arbeitsmarktservice (AMS) unterstützt Sie bei der
Suche nach einer Arbeitsstelle oder einer Lehrstelle. Das
AMS hilft Ihnen auch, wenn Sie einen Job haben, aber
eine berufliche Veränderung planen. Mehr Informa-
tionen dazu finden Sie unter www.ams.at. Auch das
ÖIF-Jobcenter in Wien unterstützt Sie bei der Jobsuche.
Mehr Informationen dazu unter
www.integrationsfonds.at p Habibi p Habibi-Jobcenter
Wohin wende ich mich, wenn ich Probleme
mit meinem Arbeitgeber habe?
Die Arbeiterkammer berät Sie in Fragen zum Arbeits-
recht. Kontaktieren Sie dazu die Arbeiterkammer in
Ihrer Nähe. Alle Kontaktadressen finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at p Kontakt.
Muss ich mich selbst versichern?
Als Angestellte/r und freie/r Dienstnehmer/in werden
Sie von Ihrem Arbeitgeber versichert und bezahlen
automatisch für Ihre Sozialversicherung.
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Arbeit und Beruf
Bringen Sie Ihr Potenzial erfolgreich in den österreichischen Arbeitsmarkt ein.
Das heißt, dass Sie kostenlos zum Arzt gehen können,
Arbeitslosengeld bekommen, wenn Sie Ihren Job verlie-
ren und in höherem Alter Anspruch auf eine Pension
haben. Wenn Sie einen Werkvertrag haben, müssen Sie
sich selbst bei der Versicherung anmelden und die Bei-
träge bezahlen. Wenn sie weniger als 386,50 Euro im
Monat (Stand 2013) verdienen, liegen Sie unter der Ge-
ringfügigkeitsgrenze und sind nur teilversichert. Auch
in diesem Fall müssen Sie sich selbst um Ihre Kranken-
versicherung kümmern.
Muss ich Steuern bezahlen?
Wenn Sie als Angestellte/r arbeiten – das heißt un-
selbstständig arbeiten – ist das Abführen der Lohn-
steuer Pflicht des Arbeitgebers. Diese Steuer wird von
Ihrem Arbeitgeber direkt an das Finanzamt weitergelei-
tet. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von Ihrem Einkom-
men ab. Wenn Sie freie/r Dienstnehmer/in sind, mit
Werkvertrag oder als Selbstständige/r arbeiten, müssen
Sie Einkommensteuer bezahlen. Sie müssen jedes
Jahr selbstständig eine Einkommensteuererklärung
ans Finanzamt schicken. Mehr Informationen zum
Thema Steuern finden Sie unter
www.bmf.gv.at p Steuern p Tipps für die Arbeit-
nehmerveranlagung 2011 p Allgemeines zu Lohn-
und Einkommenssteuer.
Ich möchte mich selbstständig machen.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Sie haben eine Geschäftsidee, möchten einen Betrieb
übernehmen oder Franchising betreiben? Vor der
Gründung können Sie sich durch das Gründerservice
der Wirtschaftskammer beraten lassen. Mehr Informa-
tionen dazu unter www.gruenderservice.at
und www.mingo.at.
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung,
aber Schwierigkeiten bei der Jobsuche?
Dann könnte „Mentoring für MigrantInnen“ das Richtige
für Sie sein: Erfahrene Persönlichkeiten aus der Wirt-
schaft – Mentor/innen – unterstützen gut qualifizierte
Migrant/innen – Mentees – sechs Monate lang bei der
Integration in den Arbeitsmarkt. Das Projekt wird in allen
Bundesländern angeboten. Mehr Informationen dazu
finden Sie unter www.integrationsfonds.at/mentoring.
Info Es ist in Österreich üblich, bei einer längerfristigen
Beschäftigung einen Vertrag abzuschließen. Sie sollten
darauf bestehen, einen schriftlichen Vertrag zu bekom-
men. So sind Sie im Fall von Streitigkeiten mit Ihrem
Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin abgesichert.
Arbeit und Beruf
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Gesundheit und Familie
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KAPITEL 5: Gesundheit und Familie
Krankenversicherung, Arztbesuch und Pflege
Österreich hat ein im internationalen Vergleich exzellentes
Gesundheitssystem. Insgesamt rund 280 öffentliche
Krankenanstalten stehen Ihnen in ganz Österreich zur
Verfügung. Krankenhausaufenthalte, Besuche bei Arzt
oder Ärztin und eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr
werden durch Ihre Krankenversicherung gedeckt.
Bin ich krankenversichert?
In Österreich muss jeder arbeitende Mensch versichert
sein (Pflichtversicherung). Wie Sie versichert sind, ent-
scheidet Ihr Arbeitsverhältnis (siehe p „Muss ich mich
selbst versichern?“, Seite 17). Minderjährige und Studie-
rende können sich bei ihren Eltern mitversichern, Ehe-
partner/innen können ebenfalls mitversichert werden.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.sozialversicherung.at.
Wie kann ich meine Frau, meinen Mann,
mein Kind krankenversichern?
Angehörige, die selbst nicht versichert sind und mit
Ihnen im Familienverband leben, können Sie bei sich
mitversichern. Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.sozialversicherung.at p Service p Für Versi-
cherte p Online-Ratgeber p Ratgeber Mitversiche-
rung von Angehörigen.
Was ist mit der Krankenversicherung abgedeckt?
Ihre Krankenversicherung deckt ärztliche Hilfe, Spitals-
aufenthalte, Hauskrankenpflege, Rehabilitation, die
Verabreichung von Medikamenten oder die Anschaffung
von Heilbehelfen (z.B. Rollstuhl) ab. Nicht abgedeckt
sind Besuche bei einem Wahlarzt.
Wo bekomme ich eine E-card?
Jede/r Versicherte erhält eine E-Card. Die E-Card wird
Ihnen automatisch per Post zugeschickt. Die erstmalige
Ausstellung der E-Card ist kostenlos. Ihr/e Arbeitgeber/
in hebt jährlich 10 Euro als Serviceentgelt ein. Weitere
Informationen erhalten Sie unter www.chipkarte.at.
Wo gilt die E-card?
Die E-Card gilt bei Vertragsärzt/innen (Zahn-, Fach-
oder Praktischer Arzt bzw. Ärztin), jeder Versicherungs-
einrichtung, in den Einrichtungen der Sozialversicherung,
im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung und für Unter-
suchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes.
Wohin gehe ich, wenn ich Beschwerden habe?
In Österreich ist es – außer in Notfällen – nicht üblich,
ein Krankenhaus aufzusuchen. Gehen Sie für reguläre
Untersuchungen zu Hausarzt oder -ärztin. Dort werden
Sie, wenn nötig, zu Fachärzt/innen oder in ein Kranken-
haus überwiesen. Auf www.praxisplan.at finden Sie die
für Ihre Anforderungen richtige ärztliche Versorgung.
Was ist eine Vorsorgeuntersuchung?
Eine Vorsorgeuntersuchung macht man, ohne akute
Beschwerden zu haben. Sie dient der möglichst frühen
Erkennung und Vorbeugung von Krankheiten. Jede Per-
son über 18 Jahre kann einmal pro Jahr eine kostenlose
Untersuchung in Anspruch nehmen. Sie können Ihre
Vorsorgeuntersuchung bei niedergelassenen Ärzt/
innen, Ambulatorien der Krankenversicherungsträger
und in Wien bei der MA 15 machen. Mehr Informationen
dazu finden Sie unter www.gesundheit.gv.at p
Gesundheitsvorsorge p Vorsorgeuntersuchung.
Welche Nummer wähle ich im Notfall?
Rufen Sie im Notfall die kostenlose Telefonnummer
144 an – ohne Vorwahl. Sie werden zur nächsten
Rettung verbunden. Diese Nummer ist in ganz
Österreich kostenlos. Sie erreichen sie auch von öffentli-
chen Telefonzellen, ohne Geld einzuwerfen, und von
Mobiltelefonen ohne SIM-Karte. Neben dem Rettungs-
notruf (144) gibt es auch den Polizei-Notruf unter 133
und den Feuerwehr-Notruf unter 122. In allen europäi-
schen Ländern steht der einheitliche Notruf unter der
Nummer 112 zur Verfügung.
InfoNehmen Sie Ihre E-card zu jedem Besuch bei Arzt
oder Ärztin mit! Auf ihr sind alle Daten gespeichert,
die der Arzt oder die Ärztin von Ihnen braucht.
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Gesundheit und Familie
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Gesundheit und Familie
In Österreich gibt es verschiedene Beratungs- und
Informationsstellen für den Sozialbereich – von der
Pflege und Betreuung älterer Menschen oder der
Förderung von Behinderten bis hin zum Angebot für
Frauen, die Opfer familiärer Gewalt wurden.
Wo bekomme ich Informationen zur Pflege
von älteren und behinderten Menschen?
Wenn Sie Ihre Angehörigen nicht selbst pflegen können,
bieten Hilfsdienste professionelle Unterstützung für die
Betreuung zu Hause an. Wer pflegebedürftig ist, hat
unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf
Pflegegeld. Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.pflegedaheim.at p Service p Beratung.
Wo finde ich Informationen zu
Angeboten für Behinderte?
Informationen zu Themen wie Behindertenausweisen,
Bildungsmöglichkeiten und Beihilfen für Menschen mit
Behinderung finden Sie unter www.help.gv.at p Behin-
derung. Für Fragen zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderung wenden Sie sich an die kostenlose
Hotline 0800 201 611.
Ich bin schwanger. Was muss ich wissen?
Sie haben ein Anrecht auf Mutterschutz während der
letzten acht Wochen vor der Entbindung und acht Wo-
chen nach der Entbindung. Sie können während dieser
Zeit beispielsweise nicht entlassen werden und sind vor
schädlichen Arbeitsbedingungen geschützt. Der Mutter-
schutz gilt unabhängig von Staatsbürgerschaft, Dauer
des Dienstverhältnisses und Ihrer Arbeitszeit. Nach dem
Mutterschutz gibt es verschiedene Möglichkeiten von
Karenz. Während der Karenz erhalten Sie Kinderbetreu-
ungsgeld. Mehr Informationen finden Sie unter www.
bmwfj.gv.at p Familie p Finanzielle Unter stützungen
InfoDer Mutter-Kind-Pass schreibt wichtige ärztliche Un-
tersuchungen während der Schwangerschaft und bis
zum 5. Lebensjahr des Kindes vor. Diese Untersuchungen
sind kostenlos (Ausnahme: Wahlärzt/innen). Sie be-
kommen den Mutter-Kind-Pass bei Ihrem Arzt bzw.
Ihrer Ärztin, der/die die Schwangerschaft feststellt.
Mehr Informationen zum Mutter-Kind-Pass unter www.
gesundheit.gv.at p Eltern & Kind p Mutter-Kind-Pass.
Österreich hat ein im internationalen Vergleich exzellentes Gesundheitssystem.
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Wohnen und Finanzen
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KAPITEL 6: Wohnen und Finanzen
Miete und EigentumZu Ihrer erfolgreichen Integration in Österreich gehört,
dass Sie eine geeignete Wohnung für sich und Ihre
Familie finden. Der private Wohnungsmarkt, aber auch
Gemeinden und gemeinnützige Bauvereinigungen stel-
len vielleicht das für Sie passende Wohnangebot zur
Verfügung.
Wo kann ich eine Wohnung finden?
Informationen über freie private Wohnungen erhält man
in Tageszeitungen, bei Immobilienmakler/innen und auf
diversen Internetseiten. Beachten Sie: Wenn Ihnen ein/e
Makler/in eine Wohnung vermittelt, müssen Sie ihm/ihr
Provision zahlen. Die Provision kann bis zu zwei Monats-
mieten (brutto) betragen.
Viele Städte und Gemeinden stellen günstige Wohnun-
gen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich für
eine solche Wohnung vormerken zu lassen, variieren
aber stark. Mehr Informationen zu Gemeindewohnungen
finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen und Wohnen
p Wohnen p Gemeindewohnung.
Ich bin neu in eine Wohnung eingezogen,
wo muss ich mich melden?
Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ihrem
Einzug beim für Sie zuständigen Gemeindeamt oder
Magistrat anmelden. Dann erhalten Sie einen Meldezettel
(Meldebestätigung). Mehr Informationen zur An- und
Abmeldung finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen
p Wohnen p An-/Abmeldung des Wohnsitzes.
Ich habe ein Radio / einen Fernseher.
Muss ich Gebühren zahlen?
Wenn Sie ein Radio- oder Fernsehgerät haben oder
Fernsehen und Radio übers Internet empfangen
können, müssen Sie Rundfunk- bzw. Fernsehgebühren
zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie
von den Rundfunkgebühren befreit. Mehr Informationen
zu Anmeldung und Gebühren finden Sie unter
www.gis.at.
Wo kann ich Strom, Gas und Heizung anmelden?
In Österreich gibt es 130 unterschiedliche regionale und
überregionale Strom- und Gasanbieter. Sie können den
Anbieter selbst aussuchen bzw. wechseln. Mehr Infor-
mationen dazu finden Sie unter www.e-control.at p
Konsumenten.
Welche Arten von Mietverträgen gibt es?
In Österreich gibt es unbefristete und befristete Miet-
verträge. Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben,
heißt das, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aus-
ziehen bzw. den Vertrag erneuern müssen.
Als Hauptmieter/in mieten Sie selbst eine Wohnung an.
Als Untermieter/in wird Ihnen vom Hauptmieter bzw.
der Hauptmieterin eine Wohnung oder der Teil einer
Wohnung weitervermietet.
Was ist eine Kaution?
Wenn Sie neu in eine Wohnung einziehen, müssen Sie
Kaution für mögliche Schäden am Mietobjekt zahlen.
Die Höhe der Kaution beträgt üblicherweise drei Brutto-
monatsmieten (Nettomiete plus Betriebskosten und 10
Prozent Umsatzsteuer). Die Kaution erhalten Sie, wenn
keine groben Schäden an der Wohnung entstehen, nach
Ihrem Auszug wieder zurück.
ACHTUNG: Überprüfen Sie den Zustand der Wohnung,
bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben und melden
Sie bestehende Schäden!
Mehr Informationen zu Kosten bei der Anmietung finden
Sie unter www.migration.gv.at p Leben und Arbeiten
in Österreich p Wohnen p Anfangskosten von Miet-
wohnungen.
Ich möchte ein Haus oder eine Wohnung kaufen.
Was muss ich beachten?
Viele Menschen entscheiden sich, eine Wohnung oder
ein Haus zu kaufen, statt zu mieten. Als Wohnungsei-
gentümer fallen nur die Betriebskosten (Wasserkosten,
Rauchfangkehrung, Müllabfuhr, Aufwendung für Haus-
reinigung, Lift kosten o.ä.) sowie Instandhaltungskosten
(Reparaturen) an. Prüfen Sie vor dem Kauf Ihre finanzi-
ellen Möglichkeiten und prüfen Sie aktuelle Finanzie-
rungsangebote verschiedener Banken. Wenn Sie
unsicher sind, lassen Sie den Vertrag, bevor Sie ihn un-
terschreiben, von einem Anwalt oder Notar überprüfen.
Ich möchte ein Haus bauen.
Was muss ich beachten?
Wenn Sie als Ausländer/in ein Grundstück kaufen möch-
ten, um z.B. ein Haus zu bauen, benötigen Sie eine Ge-
nehmigung. Das Genehmigungsverfahren dauert in der
Regel zwei bis drei Monate und ist in jedem Bundes land
unterschiedlich geregelt. Wenden Sie sich vor der An-
tragsstellung direkt an die zuständige Grundverkehrsbe-
hörde. Mehr Informationen finden Sie unter www.
migration.gv.at p Leben und Arbeiten in Österreich p
Wohnen p Wohnungseigentum.
Ich habe Probleme mit meinem/r Vermieter/in
oder brauche andere rechtliche Auskunft.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Die Arbeiterkammer berät Sie in Ihrer Nähe kostenlos
zum Mietrecht. Mehr Informationen finden Sie unter
www.arbeiterkammer.at p Beratung p Konsumenten-
schutz p Bauen & Wohnen.
Beratung bieten Ihnen auch die Mietervereinigung und
der Mieterschutzverband Österreich, in beiden Vereinen
müssen Sie allerdings einen Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.mieterverei-
nigung.at bzw. www.mieterschutzverband.at.
Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten
für Mietkosten?
Wenn Sie Probleme haben, Heizkosten oder Ihre Miete
zu bezahlen, gibt es die Möglichkeit, Wohnbeihilfe zu
beantragen. Diese Förderung wird von den Bundeslän-
dern gewährt, die Regelungen sind unterschiedlich.
Mehr Informationen zur Wohnbeihilfe in Ihrem Bundes-
land finden Sie unter www.help.gv.at p Bauen und
Wohnen p Wohnen p Förderung und Finanzierungen
in den Bundesländern.
InfoAcHTUNG! Melden Sie sich nach einem Umzug inner-
halb von drei Tagen bei Ihrem zuständigen Gemeinde-
amt oder Magistrat an. Bewahren Sie die Meldebestä ti-
gung auf, sie ist für viele Behördengänge notwendig.
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Wohnen und Finanzen
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Wohnen und Finanzen
Bankkonto und Steuerinformation
Wofür brauche ich ein Bankkonto?
Mit der Eröffnung eines Bankkontos kann Ihr Gehalt
direkt auf Ihr Konto überwiesen werden, Sie erhalten
außerdem eine Bankomatkarte, mit der Sie an Geldauto-
maten Bargeld abheben oder direkt im Geschäft bar-
geldlos zahlen können. Mit einem Dauerauftrag von
Ihrem Konto kann in festgelegten Intervallen ein be-
stimmter Betrag (z.B. Ihre Miete) auf ein anderes Konto
überwiesen werden. Jede Bank bietet unterschiedliche
Konto-Pakete. Informieren Sie sich über die Kosten, die
sich von Bank zu Bank unterscheiden können.
Wo kann ich mich über Steuern informieren?
In Österreich gibt es verschiedene Arten von Steuern.
Als Arbeitnehmer/in bzw. als Selbstständige/r zahlen
Sie Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer (siehe S. 18). Die
Mehrwertsteuer (10 bzw. 20 Prozent) wird automatisch
auf jede Rechnung aufgeschlagen und besteuert den
Austausch von Lieferungen und Leistungen. Wichtige
Informationen zu Ihrer Steuer erhalten Sie online unter
finanzonline.bmf.gv.at bzw. unter www.bmf.gv.at p
Steuern.
Wo erhalte ich einen Kredit?
Banken bieten Ihnen verschiedene Kredite an, die sich
in Höhe und Laufzeit unterscheiden. Vergleichen Sie die
Angebote und lassen Sie sich die Rahmenbedingungen
genau erklären – etwa was passiert, wenn Sie mit der
Kreditrückzahlung in Verzug geraten oder den Kredit-
betrag vorzeitig zurückbezahlen möchten. Geben Sie
Acht, wenn Sie Ihr Konto überziehen: Geld, das Sie sich
auf diesem Weg von der Bank ausborgen, muss mit
hohen Zinsen zurückgezahlt werden.
Ich habe Schulden, wo kann ich mich beraten lassen?
Schulden können zu einem großen Problem werden,
wenn Sie sich nicht rechtzeitig darum kümmern. Wer
seine Miete nicht bezahlt, kann seine Wohnung verlieren.
Auch Strom und Gas werden nicht geliefert, wenn Sie
mit der Zahlung zu sehr in Rückstand geraten. Verein-
baren Sie einen Termin bei einer Beratungsstelle, etwa
der Schuldnerberatung in Ihrem Bundesland.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter
www.schuldnerberatung.at
InfoBevor Sie ein Bankkonto oder ein Sparbuch eröffnen
oder einen Kreditvertrag unterschreiben, informieren
Sie sich genau über die Konditionen der verschiede-
nen Banken, die sich teils stark unterscheiden können.
Unter www.bankenrechner.at finden Sie einen Ver-
gleich der verschiedenen Bankkonditionen.
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Kultur und Freizeit
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KAPITEL 7: Kultur und Freizeit
Kulturelles Angebot und Freizeit
Österreich bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur
Freizeitgestaltung: Neben Museum, Theater und Oper
gibt es verschiedenste Möglichkeiten, sich sportlich zu
betätigen, die Natur zu genießen oder sich in ehren-
amtlicher Arbeit zu engagieren.
Welches kulturelle Angebot bietet Österreich?
In ganz Österreich gibt es unzählige Museen und Aus-
stellungsräume. Sie reichen von Bildender Kunst über
Fotografie bis zu Design, Natur und Technik. Mehr Infor-
mationen und eine Liste aller Museen finden Sie unter
www.museum.at.
Es gibt in ganz Österreich eine Vielzahl an Theatern, Ka-
baretts und Kleinkunstbühnen. Auch ein breites musika-
lisches Angebot hat in Österreich lange Tradition.
International besonders bekannt sind die Wiener Phil-
harmoniker. Informationen dazu finden Sie unter: www.
austria-info.atp Planen p Kunst & Kultur in Öster-
reich.
Welche wichtigen Fernsehanstalten gibt es?
Der ORF (Österreichischer Rundfunk) ist die größte
TV-Anstalt Österreichs. Neben dem ORF gibt es Privat-
sender wie Puls 4, ATV und Servus TV. Um Fernsehen
zu können, brauchen Sie entweder einen digitalen
Antennenempfang (DVBT), Kabel- oder Satellitenan-
schluss. Außerdem müssen Sie Rundfunkgebühr
(GIS siehe Seite 23) bezahlen. Mehr Informationen
finden Sie unter www.gis.at. Ausgewählte Sendungen
des ORF können Sie auch im Internet unter
www.tvthek.orf.at ansehen.
Welche wichtigen Radiosender gibt es?
In Österreich gibt es zahlreiche öffentliche, aber auch
private Radiosender. Die Frequenzen, unter denen Sie
Radiosender empfangen können, sind von Ort zu Ort
unterschiedlich. Mehr Informationen zu den Radiofre-
quenzen in Österreich finden Sie unter www.rtr.at p
Medien p Verzeichnisse p Frequenzbücher
Welche wichtigen Tageszeitungen gibt es?
Zeitungen spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen
Leben in Österreich.
Derzeit gibt es insgesamt 18 Tageszeitungen, darunter
15 Kauf- und drei Gratiszeitungen. In ganz Österreich
erscheinen folgende Tageszeitungen, die Sie auch
online abrufen können: Heute (www.heute.at), Kurier
(www.kurier.at), Kronen Zeitung (www.krone.at),
Österreich (www.oe24.at), Die Presse (diepresse.com),
Der Standard (derstandard.at), Wiener Zeitung
(www.wienerzeitung.at) und Wirtschafts blatt (www.
wirtschaftsblatt.at). Regional erscheinen folgende
Tageszeitungen: Kleine Zeitung Kärnten/Steiermark
(www.kleinezeitung.at), Oberösterreichische Nachrichten
(www.nachrichten.at), Tiroler Tageszeitung (www.tt.com),
Salzburger Nachrichten (www.salzburg.com) und Vor-
arlberger Nachrichten (www.vol.at). Darüber hinaus
gibt es zahlreiche bundesweite und regionale Wochen-
zeitungen und Magazine.
Wo kann ich Sport machen?
Sportvereine bieten eine gute Möglichkeit, körperlich
fit zu bleiben und zugleich rasch neue Kontakte zu
knüpfen und Einheimische kennenzulernen. Die Palette
der Sportarten ist breit gefächert: von Fußball über
Gymnastik bis hin zum österreichischen „Nationalsport“
Skifahren. Den richtigen Sportverein finden Sie unter
www.bso.or.at / www.askoe.at / www.sportunion.at /
www.asvoe.at.
Wo kann ich mich ehrenamtlich engagieren?
Österreich ist für seine Tradition ehrenamtlicher Tätig-
keit bekannt. 61 Prozent der Österreicher/innen geben
an, ehrenamtlich aktiv zu sein. Es gibt zahlreiche Vereine
und Organisationen, in denen Sie oder Ihre Kinder sich
einbringen können: etwa Rotes Kreuz, die Caritas, die
Volkshilfe, das Hilfswerk, die Freiwillige Feuerwehr,
verschiedene Sportvereine oder die Pfadfinder/innen
Österreich. Mehr Informationen zu den einzelnen
Organisationen finden Sie unter
www.zusammen-oesterreich.at p Organisationen.
Wie kann ich mich im Umweltschutz einbringen?
Der Schutz der Umwelt ist in Österreich ein besonders
wichtiges Thema. Korrekte Mülltrennung trägt dazu bei,
die Natur sauber zu halten. Mehr Informationen zur
Mülltrennung finden Sie unter: www.richtigsammeln.at.
InfoTipp! Werden Sie Mitglied in einem Sportverein oder
einer anderen ehrenamtlichen Organisation. So finden
Sie schnell Anschluss an die einheimische Bevölkerung
und können den Verein bzw. die Organisation mit
Ihren eigenen Erfahrungen bereichern.
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Telefonnummern und Links
Die wichtigsten Telefonnummern und Links auf einen Blick
Notruf
Rettung 144
Feuerwehr 122
Polizei 133
Frauennotruf 0800 222 555
Aufenthalt
Aufenthaltstitel und Rot-Weiß-Rot-Karte
www.migration.gv.at
www.help.gv.at
Integrationsvereinbarung und Sprache
www.sprachportal.at
Sprachniveaus nach dem Europäischen Referenzrahmen:
http://www.osd.at/default.aspx?SIid=25&LAid=1
Bildung
Kindergarten und Schule
Kinderbetreuung / Kindergarten: www.help.gv.at
Österreichisches Schulsystem: www.bmukk.gv.at
Schulanmeldung: www.landesschulrat.at
Studieren in Österreich
Allgemeine Information: www.bmwf.gv.at
Studieren & Arbeiten:
www.integrationsfonds.at/publikationen
Fördermöglichkeiten: www.studium.at
Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Anerkennung von Berufsausbildung und Studium
www.berufsanerkennung.at
Arbeit und Beruf
Ausländische Arbeitnehmer/innen in Österreich:
www.ams.at, www.wirtschaftskammer.at
Steuern in Österreich: www.bmf.gv.at
Selbstständigkeit:
www.mingo.at, www.gruenderservice.at
Mentoring für MigrantInnen:
www.integrationsfonds.at/mentoring
Gesundheit und Familie
Krankenversicherung, Arztbesuch und Pflege
Krankenversicherung: www.sozialversicherung.at
Verzeichnis von Ärzt/innen: www.praxisplan.at
Vorsorgeuntersuchung: www.gesundheit.gv.at
Wohnen und Finanzen
Wohnung mieten und kaufen
An- und Abmeldung: www.help.gv.at
Allgemeines zur Anmietung: www.migration.gv.at
Probleme mit dem/der Vermieter/in:
www.arbeiterkammer.at
Bankkonto und Steuerinformation
Steuerinformation: www.bmf.gv.at/steuern
Vergleich Bankkonditionen: www.bankenrechner.at
Kultur und Freizeit
Kunst und Kultur: www.austria.info/at
Fernsehgebühren: www.gis.at
ORF: http://orf.at/uebersicht/
Sportvereine: www.bso.or.at, www.askoe.at,
www.asvoe.at, www.sportunion.at
Ehrenamtliches Engagement:
www.zusammen-oesterreich.at
Religionsfreiheit
Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religions- und
Bekenntnisgemeinschaften: www.bmukk.gv.at
ImpressumMedieninhaber und Herausgeber: Österreichischer Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen
und Migrant/innen (ÖIF) * A-1030 Wien, Schlachthausgasse 30 * T +43/1/710 12 03-100, mail@integrationsfonds.at
Verlags- und Herstellungsort: A-1030 Wien, Schlachthausgasse 30 * Redaktion: Österreichischer Integrationsfonds
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(S. 7), plainpicture/Johner (S. 12), plainpicture/Fancy Images (S. 17), Getty Images/Wavebreakmedia Ltd (S. 20), plain-
picture/Fancy Images (S. 25), Bundesministerium für Inneres (S. 27), Hybrid Images/cultura/Corbis (S. 29), Wien
Tourismus/Christian Stemper (S. 30/31) * Produktion: Lindenau Productions GmbH
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