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Wirtschaftsförderung in Sachsen
Leipzig, 2. März 2015
Markus Fritzsche
fondsspezifische Mittelausstattung der EU-Förderung in Mio. €
1.964
623
2.409
872
2014-2020 2007-2013
EFRE ESF
Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB
Investitions-förderung
GRW-Zuschuss
GRW-Nachrangdarlehen
GuW-Darlehen
Bürgschaften
Mikrodarlehen
Mittelstandsrichtlinie
Wissenstransfer (Gründungsberatung/
Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.)
Prozessoptimierung (E-Business/
Informationssicherheit/ Wissensbilanz)
Markterschließung (Messeförderung/
Markteinführung/ sonstige)
Technologie-förderung
FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung
Innovationsteams & -experten
Technologietransfer
Innovationsprämie
weitere nicht aufgeführte Förderprogramme:
-Beratungszentrum Konsolidierung (BZK)
-Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
-Rettung und Umstrukturierung (RuB)
Investitionsförderung
Investitionsförderung
• GRW-Zuschuss Zuschuss
• GuW-Darlehen
• GRW-Nachrangdarlehen
• Mikrodarlehen Darlehen
• (bis 2 Mio. € Bürgschaftssumme) Landesbürgschafts-programm über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
• (ab 2 Mio. € Bürgschaftssumme) Landesbürgschafts-programm über die Sächsische Aufbaubank
Bürgschaften
6
Investitionszuschuss GRW
Zielgruppe
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit
überwiegend überregionalem Absatz (50 km)
- Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes
- Ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus
Ausgeschlossen werden
- Unternehmen in Schwierigkeiten (→ Koordinierungsrahmen)
- sächsische Branchenausschlüsse sind u. a.
- primäre Baumaterialien
- bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister
→ kein struktureller Bruch der Förderbedingungen
7
Rechtsgrundlagen der GRW-Förderung
Regionalleitlinien
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Koordinierungsrahmen
RIGA
EU-Kommission
Bund
Freistaat
Förderung mit 15% neuen DAP
Darüber hinaus gelten weitere Bestimmungen:
EU-Strukturfondsverordnungen (Finanzierungsfonds)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verwaltungsvereinbarungen Bund/Land
VwV zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO)
Verwaltungsvorschriften
Förderbankgesetz
Erlasse des SMWA
förderfähige Investitionsvorhaben
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8
Grundsätzliche Fördervoraussetzungen der GRW-Förderung
Art des Vorhabens + Struktureffekt des Vorhabens
→ qualitativ → quantitativ
(neu: KMU anders als Nicht-KMU)
Förderfähigkeit?
förderfähige Kosten
regionaler Fördersatz
GRW → förderfähige Investitionsvorhaben für KMU
Quantitative Kriterien an das Vorhaben Qualitative Kriterien an das Vorhaben*
mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP)
+15% neue DAP
oder
+5% neue DAP & AfA-Kriterium
oder
+1 neuer DAP & AfA-Kriterium**
oder
+1 neuer DAP & AfA-Kriterium & FuE-Bonus
Errichtung
Ausbau der Kapazitäten
(gleiche Produkte)
Diversifizierung (andere Produkte) +
Buchwertkriterium
Grundlegende Änderung des
Produktionsprozesses
(produktunabhängig) + zweites AfA-
Kriterium
* begrifflicher Vollzug in Koordinierungsrahmen & RIGA noch ausstehend
** 5%-Punkte niedrigerer Fördersatz
Übernahme bei Stilllegungsdrohung
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GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quelle BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ im Zeitraum 2014 bis 2020 in
gemeindescharfer Abgrenzung
Neue Regionalleitlinie –
Neue Förderhöchstsätze
Gebiete Großunter-
nehmen
Mittlere
Unternehmen
Kleine
Unternehmen
Dresden/Chemnitz (2014 – 2017)
15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent
Dresden/Chemnitz (2018 – 2020)
10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
Landkreis Görlitz (2014 – 2020)
20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent
Leipzig (2014 – 2020)
10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
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Investitionszuschuss GRW
Voraussetzungen
70.000 EUR Mindestinvestition
Sachkosten- oder Lohnkostenförderung
Förderfähige Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen (u. a. keine
Grundstücke)
keine fünf Vorförderungen innerhalb der letzten zehn Jahre
Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (25 % Eigenbeitrag davon 10 %
Eigenmittel)
Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 TEUR pro
neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz
zählt nicht mehr doppelt)
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Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen!
Förderschädlicher Investitionsbeginn
Auslösen von verbindlichen Bestellungen oder Ausschreibungen
Verbindliche Beauftragung der Bauüberwachung
Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen
Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen
Formgebundenes Antragsformular und Anlagen gemäß Informationsblatt
(überarbeitetes Merkblatt „GRW-Antragstellung“)
Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung
Hausbankerklärung
Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns
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Mittelstandsförderung
Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie
• Gründungsberatung / Kurzberatung
• Betriebsberatung / Coaching
• Umweltmanagement Wissenstransfer
• Markteinführung innovativer Produkte
• Messen / Außenwirtschaft Markterschließung
• E-Business • Informationssicherheit • Wissensbilanz
Prozessoptimierung
• Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten
• Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten
weitere Maßnahmen
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Förderdimensionen Mittelstandsrichtlinie
Quelle: Richtlinie des SMWA 19
Programm Fördersatz Zuschuss
Gründerberatung entfällt1 pauschal 400 EUR/Tag
Nachfolgen 500 EUR/Tag
Betriebsberatung/Coaching 40/50%2 Bis 350 EUR/Tag, max. 8/10 TEUR/Jahr3,4
Umweltmanagement 50% keine wesentlichen Änderungen
MEP
50% Zuschuss: bis 100 TEUR
80%
Darlehen: bis 5 Jahre, 30 bis 500 TEUR
Zinssatz markt-/bonitätsabhängig5
Messen, Außenwirtschaft entfällt6 Messen Inland/Ausland 4/5 TEUR
Symposien Inland/Ausland 2/3 TEUR
E-Business
Informationssicherheit
Wissensbilanz
40%
40%
entfällt
bis 40 TEUR
keine betragsmäßige Festlegung
3 TEUR7
Industriebezogene und
netzwerkunterstützende
Projektaktivitäten
50% i. d. R. bis 100 TEUR
in Einzelfällen bis 200 TEUR
1)Pauschale pro Tag, mind. zwei, max. zehn Tage 2)ohne/mit Qualitätssicherer 3)höherer Betrag für Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge 4)eine Förderung innerhalb von 12 Monaten möglich
5) in Planung 6)Pauschale für Messen/Symposien 7)Festbetrag
Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign → Markteinführungsphase / Zuschussförderung
Zielgruppe:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gefördert werden:
- Unternehmen, die sich Märkte für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen
oder Produktionsverfahren erschließen.
- die Gestaltung eines Produkts, die Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie,
Maßnahmen zur Vorbereitung des Markteintritts.
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss i.H.v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Zuschuss bis max. 100.000 EUR
berücksichtigungsfähig dabei:
- Personalausgaben bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten
bis max. 50.000 EUR
- Ausgaben bis max. 50.000 EUR auf produktbezogenes Werbematerial
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E-Business
Zielgruppe:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe,
Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und
Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe
- Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen
Gefördert werden:
- Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue
Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und
Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend
elektronisch abzubilden.
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max. 40.000 EUR.
- Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten
zuwendungsfähigen Ausgaben
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Betriebsberatung/Coaching
Zielgruppe:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Gefördert wird:
- die begleitende Beratung von Unternehmen bei nahezu allen Fragen der Unternehmensführung,
insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und
organisatorischen Problemen sowie zur Erschließung ausländischer Märkte soweit sie über
Standardleistungen u. a. der Kammern hinausgehen.
- 11 überarbeitete Beratungsschwerpunkte
Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss bis zu 40 Prozent der Honorarkosten des Beraters (Direktverfahren)
- Zuschuss bis zu 50 Prozent der Honorarkosten bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
- 40/50% der Ausgaben (max. 20.000 EUR) für Beratungen Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge
- 40 bzw. 50 Prozent der Ausgaben von max.16.000 EUR für sonstige Beratungsschwerpunkte
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Technologieförderung
Technologieförderung
• Einzelprojekte
• Verbundprojekte FuE-Projektförderung
• Innovationsprämie
• Technologietransfer
• Beschäftigung von Transferassistenten Technologietransfer
• InnoExpert / Senior InnoExpert
• InnoManager / Senior InnoManager
• InnoTeam
Einstellung von qualifizierten Fachkräften
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Förderdimensionen der zukünftigen Technologieförderung
FuE-Verbund- und Einzelprojektförderung bis zu 80% Zuschuss (abhängig von Vernetzung,
Unternehmensgrößen und technischem Risiko)
Innovationsprämie 50% Zuschuss bis zu max. 20 TEUR Zuschuss
Technologietransferförderung 50% Zuschuss
Lohnkostenförderungen
- Innovationsassistent 50% Zuschuss bis zu maximal 36 Monate aus
max. 50.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter
- InnoManager / Transferassistent 50% Zuschuss bis zu max. 30 / 48 Monate aus
max. 60.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter
- Senior InnoExpert & Senior InnoManager 50% Zuschuss bis zu maximal 30 Monate aus
max. 80.000 TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter
- InnoTeams bis zu 80% Zuschuss für kleine Unternehmen bzw.
100% Zuschuss für beteiligte Hochschulen und
FuE-Einrichtungen
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Kontakt
Ihr Kontakt zu uns
www.sab.sachsen.de
Abteilung Wirtschaft
Telefon: 0351 4910-4910
Fax: 0351 4910-1015
Beratung:
Markus Fritzsche
markus.fritzsche@sab.sachsen.de
Katrin Gräfe
katrin.graefe@sab.sachsen.de
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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