arbeits- und schutzgerüste nach din 4420_hochbau-praxis.de_3-481-01957-2-din-4420
TRANSCRIPT
Arbeits- und Schutzgerüste nach DIN 4420
Die Norm ist gegliedert in die Teile-1: Allgemeine Regelungen; sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen → 4420/1-5-2: Leitergerüste; Sicherheitstechnische Anforderungen (nicht behandelt)-3: Gerüstbauarten ausgenommen Leiter- und Systemgerüste; Sicherheitstechnische
Anforderungen und Regelausführungen → 4420/6-10-4: Arbeits- und Schutzgerüste aus vorgefertigten Bauteilen (Systemgerüste).
Anwendungsbereich
Die Norm gilt für Arbeits- und Schutzgerüste, für fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) giltDIN 4422, für Traggerüste DIN 4421.
Begriffe nach DIN 4420-1 (12.90)
Arbeits- und Schutzgerüst – werden nachihrem Verwendungszweck in folgende Grup-pen (Kurzzeichen) eingeteilt:
Arbeitsgerüst (AG) – hat außer den beschäf-tigten Personen und ihren Werkzeugen auchdas jeweils für die Arbeiten erforderliche Ma-terial zu tragen.
Schutzgerüst (FG), – sichert als Fanggerüstoder Dachfanggerüst (DG) Personen gegentieferen Absturz, schützt als Schutzdach(SD) gegen herabfallende Gegenstände.
Gerüstbauart – Unterscheidung nach– Tragsystem: Standgerüst (S), Hängegerüst(H), Auslegergerüst (A), Konsolgerüst (K)– Ausführungsart: Stahlrohr-Kupplungsge-rüst (SR), Leitergerüst (LG), Rahmengerüst(RG), Modulsystem (MS).
Systemgerüst – Gerüst aus vorgefertigtenBauteilen mit durch fest an den Bauteilen an-gebrachte Verbindungen vorbestimmtenSystemmaßen
Fassadengerüst – Standgerüst oder Hänge-gerüst mit längenorientierten Gerüstlagenvor Fassaden.
Tagesgerüst – wird bei Wind mit mehr als12 m/s (Windstärke 6) verankert, in denWindschatten verfahren sowie bei Schicht-schluss so weit abgebaut, dass keine nen-nenswerten Windangriffsflächen verbleiben.
Gerüstbauteil – es wird unterschieden nachsystemunabhängigen Gerüstbauteilen, z.B.Kupplungen, Gerüstrohren, Fußplatten undBohlen, sowie Gerüstbauteilen von System-gerüsten.
Belagteil – lasttragendes Bauteil des Belags.
Gerüstfeld – Bereich zwischen den Achsenbenachbarter Haupttragglieder über die Ge-rüsthöhe.
Belagfläche – nutzbarer Fläche eines Gerüst-feldes in einer horizontalen Ebene.
Konsolbelagfläche – nutzbare Fläche zwi-schen zwei benachbarten Konsolen.
Gerüstlage – Belagfläche in einer horizonta-len Ebene. Es werden längen- (L) und flä-chenorientierte Gerüste unterschieden.
Für Gerüste in Regelausführung gilt dieStandsicherheit als nachgewiesen.
193 Arbeits- und Schutzgerüste 4420
4420/1
Arbeitsgerüste – Gerüstgruppen und zulässige Nutzgewichte nach DIN 4420-1 (12.90)
Je Person ist mit 100 kg zu rechnen (kein Nachweis der Flächenpressung). Gewichte, die mitHebezeug abgesetzt werden, sind mit Faktor 1,2 zu multiplizieren.
Gerüst-gruppe
MindestbreiteBelagfläche 1)
[m]
zulässiges flächenbezo-genes Nutzgewicht 2)
[kg/m2]
zulässige maximaleFlächenpressung 3)
[kg/m2]
1 0,50 4) – –
2 0,60 4) 150 –
3 0,60 4) 200 5) –
4 0,90 300 5) 500
5 0,90 450 750
6 0,90 600 1000
1) freie Durchgangsbreite muss bei Materiallagerung ≥ 0,20 m betragen – 2) zulässiges Nutzgewichteiner Belagfläche: 150 kg (1 Person mit Werkzeug), Materiallagerung unzulässig – 3) hier: Nutzge-wicht durch dessen tatsächliche Grundfläche – 4) die Bordbrettdicke darf mitgerechnet werden –5) einzelne Belagteile mit Breite < 0,35 m dürfen mit 150 kg (Person mit Werkzeug) belastet werden
4420/2
4420/3
Anforderungen an die bauliche Durchbildung von Arbeits- und Schutzgerüstennach DIN 4420-1 (12.90)
Verantwortlich für den betriebssicherenAuf- und Abbau ist der für die Gerüstbauar-beiten zuständige Unternehmer, für die Ein-haltung die Betriebssicherheit und die be-stimmungsgemäße Verwendung: jeder Un-ternehmer, der das Gerüst benutzt.
Allgemeines
• Aussteifung mit Diagonalen, Rahmen,Verankerungen oder gleichwertigen Maß-nahmen. Diagonalen sind an den Knotender Haupttragglieder anzusetzen, maximal5 Gerüstfelder je Diagonale. Nicht standsi-chere Gerüste müssen verankert werden(an den Knoten!).
• Überdeckungslänge der Ständerstößebei einseitig fest verbundenen Stoßbolzen(ohne Aushebungssicherung) ≥15 cm.
• Sichere Zugänge über Treppen, Leitern,Laufstege etc. 3).
• Ständer immer auf Fußplatten oder -spin-deln (vollflächig auf tragfähigem Grund)
• Beschädigte Gerüstbauteile dürfen nichtverwendet werden.
Belag
Verlegung der Belagteile dicht aneinander,dürfen nicht wippen oder ausweichen. Kor-rekte Verlegung von Gerüstbohlen (gestoßenoder überlappt) siehe Bild 1.
Mindestbelagbreite → 4420/3, jedoch bei– Fanggerüsten: 0,9 m, bei Absturzgefahr
auch zum Bauwerk: Verbreiterung um≥ 0,5 m (siehe Bild 2, d)
– Dachfanggerüsten: 0,6 m
Abstand Belagkante Bauwerk ≤ 0,3 m, ande-renfalls Seitenschutz!
Nur Fanggerüste: vertikaler Abstand 2) Belagzur Absturzkante bei Standgerüsten ≤ 2,0 m,sonst ≤ 3,0 m.
Nur Dachfanggerüste: vertikaler Abstand Be-lag zur Traufkante ≤ 1,5 m.
Belag ist in voller Breite um Bauwerkseckenzu führen. Nur Arbeitsgerüste: wird an derEcke nicht gearbeitet, genügt Breite 0,5 m.
4420 Arbeits- und Schutzgerüste 194
1) “Sicherheitsregelnfür Seitenschutz undSchutzwände als Ab-sturzsicherung beiBauarbeiten” (ZH1/584)*2) können vertikaleAbstände nicht einge-halten werden, Maß-nahmen nach Unfall-verhütungsvorschrift“Bauarbeiten” § 12(VBG 37)*3) unter Beachtungder Unfallverhütungs-vorschriften:– “Leitern und Tritte”(VBG 74)*– “Bauarbeiten”(VBG 37)*– Merkblatt “Leiternbei Bauarbeiten”(ZH 1/45)*4) (ZH 1/601)*5) (ZH 1/534)*
4420/4 �
Bild 1: Gerüstbohlen (Maße in m)
≤ 0,30 ≤ 0,30
≥ 0,50
≥1
,00
≥1
,00
≥1
,00
≥1
,00
hh h h
b1
b1
b1
≤ 0,30
Bild 2: Bauliche Durchbildung der Fanggerüste (Maße in m)
Absturzkante
b1
AbsturzkanteAbsturzkante Absturzkantea b c d
Bild 3: Seitenschutz – Maße (in m)
≥1
,00≤
0,4
7≤
0,4
7
≥0
,10
≥ 0,20 ≥ 0,20
≥ 0,20 ≥ 0,20≤ 0,02
* zu beziehen überdie Bauberufsgenos-senschaften
Seitenschutzbei genutzten Gerüstlagen ≥ 2 m über siche-rem Untergrund und mit Abstand Belagkantezum Bauwerk > 0,3 m sind mit Geländer-holm, Zwischenholm und Bordbrett zu um-wehren (Bild 3). Zulässige Vereinfachungen:– kein Stirnbordbrett bei Belagbreiten
< 1,5 m, wenn Belag und Längsbordbrett≥ 0,3 m über Stirnseitenschutz auskragen
– kein Zwischenholm an Einstiegsstellenvon Außenleitern
– kein Bordbrett bei Belagflächen, die nur alsPodest für Innenleitern dienen
– kein Zwischenholm bei Verwendung vonNetzen/Geflechten nach 1).
Nur Fanggerüste: Mindestabstand Seiten-schutz (Innenkante) von der Absturzkante beieinem vertikalen Abstand 2) des Belags von– bis zu 2,0 m ≥ 0,90 m– bis zu 3,0 m ≥ 1,30 mSeitenschutz nach Bild 3 darf maximal 15°geneigt sein, bei größerer Neigung Seiten-schutz als geschlossene Fläche (Bemessungwie Belag).Nur Dachfanggerüste: Ausbildung Seiten-schutz als Schutzwand nach 1)
– Abstand Seitenschutz (als Schutzwand)zur Traufkante b1 ≥ 0,7 m
– Schutzwand muss Traufkante um ≥ (1,5 –b1) m überragen
– Höhe Schutzwand ≥ 1,0 m
SchutzdächerBreite der Abdeckung nach Erfordernissen,mindestens (horizontal) 1,5 m, muss bei Fas-sadengerüsten das Gerüst um 0,6 m überra-gen (auch Stirnseiten). Schutzdächer müs-sen Bordwand ≥ 0,6 m haben (siehe Bild 4).
195 Arbeits- und Schutzgerüste 4420
Fußnoten siehe vor-hergehende Seite
4420/5
Regelausführung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten (Gerüstlagen längenorientiert)nach DIN 4420-3 (12.90)
Arbeits- und Fanggerüste (→ 4420/1 - 5) mit
• Gerüsthöhe ≤ 30,0 m• Systembreite ≤ 1,0 m• Vertikalabstand der Gerüstlagen ≤ 2,0 m.• Ständerabstände bei
– Gerüstgruppe 1 und 2: ≤ 2,5 m– Gerüstgruppe 3 und 4: ≤ 2,0 m– Gerüstgruppe 5: ≤ 1,5 m– Gerüstgruppe 6: ≤ 1,2 m mit zusätzlichen
Zwischenquerriegeln.• Anzahl Gerüstlagen: ≤ 10, bei Verbreiterun-
gen ≤ 5, wobei in jedem Gerüstfeld nur eineBelagfläche voll genutzt werden darf.
Absetzen von Kranlasten ist bei Gerüstgrup-pe 1 bis 3 nicht zulässig.
Ständerstöße nicht mehr als 0,3 m von Kno-ten entfernt.
Gerüsthalter (nicht mehr als 0,4 m von Kno-ten entfernt) sind jeweils am inneren und äu-ßeren Ständer/Längsriegel anzuschließen.Dies gilt immer auch an den einer Bauwerks-ecke am nächsten liegenden Ständern. An-schluss nur am inneren Ständer ist zulässig,wenn bis zum nächsten innen und außen an-geschlossenen Halter Horizontaldiagonaleneingebaut sind (Verankerung → 4420/7).
4420/6 �
Standsicherheit und Auflagen der Verwendung von Arbeits- und Schutzgerüstennach DIN 4420-1 (12.90)
Die Standsicherheit ist nachzuweisen (nachDIN 4420-1 �). Ausnahmen im Einzelfall bei
• Regelausführungen nach DIN 4420-2, -3und -4 , auch bei Abweichungen von Regel-ausführung nach fachlicher Erfahrung
• Konsolgerüsten nach den “Sicherheitsre-geln für Turm- und Schornsteinarbeiten” 4)
• bei Gerüsten nach “Sicherheitsregeln fürArbeits- und Schutzgerüste” 5).
Bemessung Schutzgerüste: mindestens wieArbeitsgerüste der Gruppe 2 → 4420/3.
Auflagen der VerwendungStoßartige Belastungen sind zu vermeiden(Springen, Abwerfen von Lasten etc.).Lagern von Material, Absetzen von Lasten• auf Arbeitsgerüsten nur im Rahmen der
Regelungen nach → 4420/3• auf Schutzgerüsten verboten.
Schutzdächer dürfen nicht planmäßig began-gen werden.
Sichtbare Kennzeichnung mit Angaben:DIN 4420 – Gerüstgruppe – Gerüsthersteller.
� 4420/4
≥0
,60
≥ 0,60
≥0
,60
≥0
,60
≥ 0,60
≥ 0,60
≥ 1,50 ≥ 1,50 ≥ 1,50
Bild 4: Schutzdächer (Maße in m)
4420 Arbeits- und Schutzgerüste 196
Verankerungsraster und erforderliche Ankerbeanspruchung*
Können einzelne Knoten nicht verankert werden, sind Verstrebungen anzuordnen. Werdenandere Ständerabstände (hier l = 2,0 m), so darf linear umgerechnet werden.
Raster A Raster B Raster C
8,0
2,0
4,0
8,0
l
2,0
4,0
8,0
l
Gerüsthöheh [m]
nicht bekleideteGerüste 1)
bekleidete Gerüste 2)
Verankerung Raster A Raster B Raster C
F⊥ [kN] F|| [kN] F⊥ [kN] F||[kN] F⊥ [kN] F|| [kN]
≤ 10 2,7 0,9 3) 7,5 0,7 3,7 0,3
≤ 20 3,1 1,0 8,0 0,9 3,9 0,5
≤ 30 3,3 1,2 8,3 1,2 4,1 0,6
1) Verankerung des Schutzdaches ist mit um 50 % erhöhten Ankerkräften nachzuweisen – 2) auf derBasis der aerodynamischen Kraftbeiwerte cf⊥= 1,3 und cf||. Gegebenenfalls sind die Ankerkräfte linearumzurechnen – 3) darf unberücksichtigt bleiben, wenn außenliegende Gerüsthalter an beiden Stän-dern angeschlossen sind und Abstand Bauwerk zur Innenkante Belag ≤ 0,3 m
� 4420/6
4420/7
h
l
Diagonale Aussteifung in jedem fünften Ge-rüstfeld der äußeren vertikalen sowie jedernicht verankerten horizontalen Ebene.
Verwendung von Fußplatten nach DIN EN 74oder leichten Gerüstspindeln nach DIN 4425(auch Spindeln mit Vollquerschnitt und Au-ßendurchmesser 38 mm).Auszugslänge der Gerüstspindeln ≤ 0,3 m,Mindestüberdeckung 25 % der Gesamtlän-ge der Spindel, mindestens 0,15 m.
Verbreiterungen mit ≤ 0,3 m nur einseitig, Ab-stand zum Belag ≤ 0,08 m (Belag ist in derLänge zu sichern).
Schutzdächer nach Bild 5. In Abdeckungs-ebene sind alle Ständer zu verankern und zu-sätzliche Längsriegel einzubauen.
Überbrückung nach Bild 6 ist bis Gerüsthö-he 20 m zulässig. Doppelstützen unter Ab-hängung, bei Gerüsthöhe < 8 m und Ver-wendung von Rohren mit ≥ 4 mm Wand-stärke Einfachstützen.
Bild 6: Überbrückung (Regelausführung)Bild 5: Schutzdach (Regelausführung)
≥0
,60
2,0
0
b
0,60 ≤ b ≤ 1,00
* F⊥ : senkrecht zurAnkerflächeF|| : parallel zurAnkerfläche
197 Arbeits- und Schutzgerüste 4420
Regelausführung von Auslegergerüsten nach DIN 4420-3 (12.90)
Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 sowieFanggerüste (→ 4420/1 bis /5)
Ausleger: Stahlprofile I 80, IPE 80, I 100 oderIPE 100 (Stahl ST 37-2 oder 37-3 nach DIN17100), müssen Verankerungsbügel um≥ 0,2 m überragen.
Verankerung in Stahlbeton-Massivdeckenmit mindestens 2 Bügeln 1), Durchmesser≥ 10 mm, Bügel müssen in untere Querbe-wehrung einhaken.
Belastung erst, wenn Mindestdruckfestig-keit der Beton ≥ 10 MN/m2.
Auslagerabstand ≤ 1,5 m, auch bei Ausbil-dung von Ecken, gemessen an der vom Bau-werk abgewandten Seite der nutzbaren Be-lagfläche.
≥ 1,50 ≤ 1,30
≥ 0,20
11
≥0
,12
4420/9
Regelausführung von Stahlrohr-Kupplungsgerüsten (Gerüstlagen flächenorientiert)nach DIN 4420-3 (12.90)
Freistehende Gerüste mit Verhältnis Höhe zukleinster Breite der Aufstandsfläche ≤ 3 : 1, ingeschlossenen Räumen ≤ 4 : 1.Höhe ≤ 20 m, im Freien ≤ 12 m.
Im Freien: Ständerstöße in Verbandsebeneimmer mit Stoßkupplungen.
Vertikalabstand Quer- und Längsriegel ≤ 2 m.
Verstrebungen in Längs- und Querrichtungmindestens in jeder 2. Ständerreihe.Maximale Stützweiten nach Tabelle.
Gerüst-gruppe
maximaler Abstand
Längsriegela [m]
Querriegell [m]
1 1,75 2,50
2 1,50 2,25
3 1,50 2,00
4 1,00 1,75
5 und 6 0,75 1,75
4420/8
≥ 0,30
1
2
3
1 Holzkeil2 Ausleger3 Ankerbügel
d ≥ 10 mm4 Bewehrung
4
3
2
≥0
,12
Regelausführung der Verankerung von Konsolgerüsten nach DIN 4420-3 (12.90)
Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 mitBelagbreite bis 1,3 m, sowie für Fanggerüste(→ 4420/1 bis /5)
Konsolen: Höhe ≥ Belagbreite, Konsolab-stand horizontal ≥ 1,5 m
Verankerung in Stahlbeton-Massivdeckenmit mindestens zwei Einhängeschlaufen 1),Durchmesser ≥ 10 mm, Schlaufen müssenmindestens 0,5 m in die Stahlbetondeckeeinbinden (untere Bewehrungslage, sieheBild 8).
Belastung erst, wenn Mindestdruckfestig-keit der Beton ≥ 10 MN/m2.
Überbrückung Wandöffnungen– mit Trägern aus Holz 2):Öffnung ≤ 1,00 m 1 x 10 cm x 10 cmÖffnung ≤ 2,25 m 2 x 10 cm x 12 cm– mit Trägern aus Stahl:Öffnung ≤ 2,25 m I 100 oder IPE 100
4420/10 �
Bild 7a: Auslegergerüst – Auslegerbefesti-gung (Regelausführung)
Bild 7b: Auslegergerüst – Auslegerveran-kerung (Regelausführung)
1) Betonstahl BSt 420S (III S), 500 S (IV S)nach DIN 488-1 oderSt 37-2 nach DIN17100, Biegerollen-durchmesser ≥ 4fa-cher Stahl-Durchmes-ser2) Sortierklasse S 10oder MS 10 nach DIN4074 (→ 4074-1/2)
4420 Arbeits- und Schutzgerüste 198
Fahrbare Arbeitsbühnen (Fahrgerüste) – Verwendung nach DIN 4422-1 (08.92)
Die Norm regelt die Herstellung von Fahrgerüsten aus vorgefertigten Bauteilen. Anhang Denthält Anweisungen für die Verwendung von Fahrgerüsten:
• Auf- und Abbau nur von eingewiesenenPersonen
• nur unbeschädigte Originalbauteile nachHerstellerangabe verwenden
• vor Benutzung ist die nach den Lieferan-gaben für den Regelaufbau ordnungsge-mäße Errichtung zu überprüfen, der senk-rechte Stand zu kontrollieren und die Akti-vierung aller Vorkehrungen gegen Wegrol-len sicherzustellen
• Verfahren nur per Hand auf ebener, hinder-nisfreier Fläche, normale Schrittgeschwin-digkeit darf nicht überschritten werden
• kein Verfahren des Gerüstes, wenn sichMaterial oder Personal darauf befindet
• Hebevorrichtungen dürfen nur angebrachtund benutzt werden, wenn das ausdrück-lich vorgesehen ist
• Überbrückungen zum Gebäude sind unzu-lässig
• Betreten und Verlassen nur über die vorge-sehenen Zugänge
• auf Belagflächen zu springen ist verboten• soweit möglich, sind außerhalb verwende-
te Fahrgerüste an Gebäuden oder anderenKonstruktionen sicher zu befestigen.
Regelausführung Hängegerüste nach DIN 4420-3 (12.90)
Für Arbeitsgerüste der Gruppen 1 bis 3 (→4420/1 bis /5), nicht für Fanggerüste
Stöße der Riegel: dicht neben Aufhängun-gen, zug- und druckfest, bei HolzriegelnÜbergreifung ≥ 1,0 m.
Hängegerüste aus Stahl sinngemäß nachTabelle → 4420/8)
Regelausführung Hängegerüste aus Rundholz (∅ ≥ 11 cm), Auskragung ≤ 0,60 m
Gerüstbohlen
[cm x cm]
Riegel erforderliche Last / Aufhängung
Gerüst-gruppe
maximalerAbstand
l [m]
maximaleStützweite
a [m]
längen-orientiert
[kN]
flächen-orientiert
[kN]
1 20 x 4,5 1)24 x 5,0
2,252,75
2,001,75
2,53,0
5,06,0
2 20 x 4,5 1)24 x 5,0
2,252,75
1,501,25
3,53,5
7,07,0
3 20 x 4,5 1)24 x 5,0
2,252,75
1,251,25
3,54,5
7,09,0
1) alternativ 24 x 4,0
4420/11
≥ 0,50 ≥ 0,50
� 4420/10 Bild 8: Verankerung von Konsolgerüsten(Regelausführung)
links: Einhängeschlaufen aus BSt 420 S (III S)bzw. BSt 500 S (IV S) d ≥ 10 mm
rechts: Einhängeschlaufen aus St 37-2
1 zusätzliche Bewehrung
1
1
≥0
,13
4422/1