arbeitsablauf im afb-verdachtsfall 4. sanierungsmaßnahmen – aufhebung des sperrbezirks das...

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Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken Völker anordnen die Tötung der seuchenkranken Völker anordnen die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren zulassen, wenn nach dem Gutachten des beamteten zulassen, wenn nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes dadurch die Tilgung der Seuche zu erwarten Tierarztes dadurch die Tilgung der Seuche zu erwarten ist ist Frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Feststellung des Seuchenfalls werden die Seuchenstände Feststellung des Seuchenfalls werden die Seuchenstände vom Amtstierarzt zweimal untersucht. vom Amtstierarzt zweimal untersucht. Bei der ersten Untersuchung werden grundsätzlich Bei der ersten Untersuchung werden grundsätzlich Futterkranzproben gezogen. Futterkranzproben gezogen. Die zweite Untersuchung kann entfallen, wenn die Die zweite Untersuchung kann entfallen, wenn die Futterkranzproben keine Anhaltspunkte auf AFB ergeben. Futterkranzproben keine Anhaltspunkte auf AFB ergeben. Negative Befunde der Futterkranzproben aus der ersten Negative Befunde der Futterkranzproben aus der ersten Nachunter-suchung führen zur Aufhebung der Nachunter-suchung führen zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen

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Page 1: Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken

Arbeitsablauf im AFB-VerdachtsfallArbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks

Das Vet.-amt kannDas Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken Völker anordnendie Tötung der seuchenkranken Völker anordnen die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren zulassen, die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren zulassen,

wenn nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes dadurch wenn nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes dadurch die Tilgung der Seuche zu erwarten istdie Tilgung der Seuche zu erwarten ist

Frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Feststellung Frühestens zwei, spätestens neun Monate nach Feststellung des Seuchenfalls werden die Seuchenstände vom Amtstierarzt des Seuchenfalls werden die Seuchenstände vom Amtstierarzt zweimal untersucht. zweimal untersucht. Bei der ersten Untersuchung werden grundsätzlich Bei der ersten Untersuchung werden grundsätzlich Futterkranzproben gezogen. Futterkranzproben gezogen. Die zweite Untersuchung kann entfallen, wenn die Die zweite Untersuchung kann entfallen, wenn die Futterkranzproben keine Anhaltspunkte auf AFB ergeben.Futterkranzproben keine Anhaltspunkte auf AFB ergeben.

Negative Befunde der Futterkranzproben aus der ersten Negative Befunde der Futterkranzproben aus der ersten Nachunter-suchung führen zur Aufhebung der Nachunter-suchung führen zur Aufhebung der SchutzmaßnahmenSchutzmaßnahmen

Page 2: Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken

Arbeitsablauf im AFB-VerdachtsfallArbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall5. Sanierung durch Verbrennung 5. Sanierung durch Verbrennung (Vorlage Dr. Pohl)(Vorlage Dr. Pohl)

Checkliste: AbschwefelnCheckliste: Abschwefeln

Schwefelstreifen (1-2 Streifen pro Volk) Schwefelstreifen (1-2 Streifen pro Volk) oder Sulfursprayoder Sulfurspray

1 Blechdose oder 1 nicht brennbarer 1 Blechdose oder 1 nicht brennbarer Blumenuntersetzer pro VolkBlumenuntersetzer pro Volk

Paketklebeband/Zeitungspapier zum Paketklebeband/Zeitungspapier zum luftdichten Verschließen der Beutenluftdichten Verschließen der Beuten

StreichhölzerStreichhölzer

TaschenlampeTaschenlampe

Evtl. LeerzargenEvtl. Leerzargen

Plastiksäcke, falls Waben aus der Beute Plastiksäcke, falls Waben aus der Beute entfernt werden müssen, um Platz fürentfernt werden müssen, um Platz fürden Schwefeltopf zu schaffenden Schwefeltopf zu schaffen

Varroa-Gitter verschließen, z.B. mit Varroa-Gitter verschließen, z.B. mit Zeitungspapier abdeckenZeitungspapier abdecken

Checkliste: offene VerbrennungCheckliste: offene Verbrennung

Genehmigung der Veterinärbehörde Genehmigung der Veterinärbehörde einholeneinholen

Information über die Maßnahme an die Information über die Maßnahme an die Polizei und FeuerwehrPolizei und Feuerwehr

Spaten und SchaufelSpaten und Schaufel

Verbrennungstonne: leeres Stahlfass mit Verbrennungstonne: leeres Stahlfass mit Lüftungslöchern in der Wand (unten)Lüftungslöchern in der Wand (unten)

Evtl. zusätzliches trockenes Holz Evtl. zusätzliches trockenes Holz organisierenorganisieren

Verbrennung nicht bei Bienenflug - Verbrennung nicht bei Bienenflug - entweder abends oder bei niedrigen entweder abends oder bei niedrigen Außentemperaturen (Räuberei!). Außentemperaturen (Räuberei!). Nur Holz, Wachs, Bienen verbrennen!Nur Holz, Wachs, Bienen verbrennen!

Wenn auf dem Boden verbrannt wird, Wenn auf dem Boden verbrannt wird, tiefes ½ Meter tiefes Loch ausheben. tiefes ½ Meter tiefes Loch ausheben. Nach Beendigung das Loch mit Erde Nach Beendigung das Loch mit Erde abdecken.abdecken.

Wenn in der Verbrenungstonne verbrannt Wenn in der Verbrenungstonne verbrannt wird, die Reste in ½ Meter tiefem Loch wird, die Reste in ½ Meter tiefem Loch vergraben und mit Erde abdecken.vergraben und mit Erde abdecken.

Page 3: Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken

Arbeitsablauf im AFB-VerdachtsfallArbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall5. Offenes Kunstschwarmverfahren 5. Offenes Kunstschwarmverfahren (nach BZB Bieneninstitut Celle)(nach BZB Bieneninstitut Celle)

Honigentnahme erleichtert die Sanierungsmaßnahme – Honigentnahme erleichtert die Sanierungsmaßnahme – reifer Honig aus AFB-Völkern ist verkehrsfähig; reifer Honig aus AFB-Völkern ist verkehrsfähig; unreifen Honig vernichten, nicht verfüttern!unreifen Honig vernichten, nicht verfüttern!

Alle zu schwachen und klinisch stark befallenen Völker werden Alle zu schwachen und klinisch stark befallenen Völker werden abgeschwefeltabgeschwefelt

Alle anderen Völker werden in ihre bisherige Beute von den Waben Alle anderen Völker werden in ihre bisherige Beute von den Waben gestoßen/gefegtgestoßen/gefegt

Die Bienen behalten freien Ausflug und können abkotenDie Bienen behalten freien Ausflug und können abkoten Das entnommene Wabengut wird der Reinigungsstraße zugeführtDas entnommene Wabengut wird der Reinigungsstraße zugeführt Die Kunstschwärme kommen in eine 3-5 tägige Hungerphase – je nach Die Kunstschwärme kommen in eine 3-5 tägige Hungerphase – je nach

TrachtlageTrachtlage Bei Tracht zeigt sich Wildbau mit Vorräten – dieser muss täglich entfernt werdenBei Tracht zeigt sich Wildbau mit Vorräten – dieser muss täglich entfernt werden

Bei Trachtlosigkeit (Hungertod!) werden die KS am dritten Tag Bei Trachtlosigkeit (Hungertod!) werden die KS am dritten Tag in desinfizierte Beuten mit Mittelwänden geschlagen - oderin desinfizierte Beuten mit Mittelwänden geschlagen - oder in eine aufgesetzte Zarge mit Mittelwänden „gesogen“ – oderin eine aufgesetzte Zarge mit Mittelwänden „gesogen“ – oder zum Einlaufen vor eine desinfizierte Beute mit Mittelwänden geschüttet.zum Einlaufen vor eine desinfizierte Beute mit Mittelwänden geschüttet.

Bei Tracht geschieht dies am fünften Tag.Bei Tracht geschieht dies am fünften Tag. Die Hungerphase wird abgebrochen – Fütterung in kleinen Mengen: 0,5 Die Hungerphase wird abgebrochen – Fütterung in kleinen Mengen: 0,5

l/Tag (Zuckerlösung 1:1), danach je nach Tracht bis zu 4 Wochen 1 l / Tag l/Tag (Zuckerlösung 1:1), danach je nach Tracht bis zu 4 Wochen 1 l / Tag oder 2 x 3 l / Woche.oder 2 x 3 l / Woche.

Auf Überfütterung achten – es muss ausreichend Platz zum Brüten bleibenAuf Überfütterung achten – es muss ausreichend Platz zum Brüten bleiben

Page 4: Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken

Arbeitsablauf im AFB-VerdachtsfallArbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall6. Waschstraße 6. Waschstraße (Vorlage: BZB Eich)(Vorlage: BZB Eich)

 

 

 

 

Page 5: Arbeitsablauf im AFB-Verdachtsfall 4. Sanierungsmaßnahmen – Aufhebung des Sperrbezirks Das Vet.-amt kann Das Vet.-amt kann die Tötung der seuchenkranken

Faulbrutdiagnoseschema – Befallener StandFaulbrutdiagnoseschema – Befallener StandQuelle: siehe untenQuelle: siehe unten

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Übersicht UmgebungsuntersuchungÜbersicht UmgebungsuntersuchungQuelle: siehe untenQuelle: siehe unten