bürgerschaftliches engagement in kulturfördernden stiftungen · 2015. 5. 21. · ausgabe bbe...

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Stiftung Universität Hildesheim Fachbereich Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation Bürgerschaftliches Engagement in kulturfördernden Stiftungen Eine Untersuchung von kulturpolitischen Entwicklungen im gemeinnützigen Sektor Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.) vorgelegt von Anna Punke-Dresen geboren am 2. August 1983 in München Hamburg, im April 2014

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  • Stiftung Universität Hildesheim Fachbereich Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation

    Bürgerschaftliches Engagement in kulturfördernden Stiftungen

    Eine Untersuchung von kulturpolitischen Entwicklungen im gemeinnützigen Sektor

    Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades einer Doktorin der Philosophie (Dr. phil.)

    vorgelegt von Anna Punke-Dresen

    geboren am 2. August 1983 in München

    Hamburg, im April 2014

  • 2

    Gutachter: Prof. Dr. Wolfgang Schneider, Universität Hildesheim

    Prof. Dr. Hans Fleisch, Universität Hildesheim

    Disputation: 16. Juli 2014

  • 3

    INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis.............................................................................................. 7 Abbildungsverzeichnis............................................................................................... 9 1 Einleitung............................................................................................................ 10 1.1 Einführung und erkenntnisleitendes Interesse.................................................... 10

    1.2 Forschungsgegenstand und Fragestellungen..................................................... 14

    1.3 Methodische Vorgehensweise............................................................................ 17

    1.3.1 Darstellung und Diskussion der Forschungsmethode.......................... 17

    1.3.2 Entwicklung und Vorstellung des Leitfragebogens............................... 18

    1.3.3 Durchführung der empirischen Studie.................................................. 20

    1.3.4 Vorstellung der ausgewählten, kulturfördernden Stiftungen................. 22

    1.3.5 Auswertung durch eine qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring 26

    1.4 Aufbau der Arbeit................................................................................................. 29

    2 Die Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik................ 32 2.1 Die Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik auf internationaler

    Ebene.................................................................................................................. 35

    2.2 Die Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik auf nationaler Ebene 40

    2.2.1 Die Reformkonzepte „Kultur für alle“ und „Bürgerrecht Kultur“............. 40

    2.2.2 Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“................................ 47

    2.2.3 Diskussion und Überprüfung vergangener Reformbestrebungen......... 49

    2.2.4 Forderung eines „aktivierenden Kulturstaats“....................................... 52

    2.2.5 Cultural Governance............................................................................. 55

    2.3 Fazit und Ausblick................................................................................................ 58 3 Kulturförderung in Deutschland............................................................... 60 3.1 Rahmenbedingungen für Kulturfinanzierung: Zwischen Sparzwängen und

    Partizipationsansprüchen.................................................................................... 62

    3.2 Drei Säulen der Kulturförderung.......................................................................... 64

    3.2.1 Öffentliche Kulturförderung................................................................... 66

    3.2.2 Privatwirtschaftliche Kulturförderung..................................................... 71

  • 4

    3.2.2.1 Der Begriff der „Kulturwirtschaft“............................................ 71

    3.2.2.2 Unternehmerische Kulturförderung........................................ 74

    3.2.3 Gemeinnützige Kulturförderung............................................................ 76

    3.3 Zusätzliche Wege der Kulturfinanzierung............................................................ 77

    3.3.1 Kultursponsoring................................................................................... 79

    3.3.2 Corporate Citizenship und Corporate Cultural Responsibility............... 80

    3.3.3 Public-Private-Partnership.................................................................... 82

    3.3.4 Spenden und Fundraising..................................................................... 83

    3.3.5 Challenge Funding................................................................................ 85

    3.3.6 Matching Funds..................................................................................... 86

    3.3.7 Crowdfunding........................................................................................ 86

    3.3.8 Förder- und Trägervereine.................................................................... 88

    3.4 Fazit und Ausblick................................................................................................ 89

    4 Dimensionen des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland... 91 4.1 Begriffsklärung und Definition.............................................................................. 94

    4.2 Formen und Akteure von bürgerschaftlichem Engagement................................. 97

    4.2.1 Gemeinnützige Organisationen............................................................. 97

    4.2.2 Individuelles Engagement..................................................................... 99

    4.2.3 Entwicklung des Leitbildes Ehrenamt.................................................... 100

    4.2.4 Handlungsfelder für Bürgerengagement in der Kultur........................... 103

    4.2.5 Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft und der „Dritte Sektor“................. 108

    4.3 Die Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Zukunft.......... 112

    4.3.1 Folgen des demographischen Wandels................................................. 115

    4.3.2 Das Engagement jüngerer Menschen.................................................... 117

    4.3.3 Partizipationsmöglichkeiten im Internet.................................................. 117

    4.4 Engagementgesetzgebung seit dem Jahr 2000.................................................... 118

    4.5 Stand der Forschung............................................................................................. 124

    4.6 Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement................................... 128

    4.7 Fazit und Ausblick................................................................................................. 132

    5 Die Rolle von Stiftungen in Deutschland................................................. 134 5.1 Geschichtliche Hintergründe................................................................................. 135

    5.2 Begriffsklärung und Differenzierung...................................................................... 137

    5.3 Rechtliche Rahmenbedingungen.......................................................................... 142

  • 5

    5.4 Motive.................................................................................................................... 144

    5.5 Heutiger Stellenwert und Entwicklung................................................................... 146

    5.6 Effizienz und Wirkung von Stiftungshandeln......................................................... 151

    5.7 Stiftungsfinanzierung............................................................................................. 155

    5.7.1 Spenden und Zustiftungen...................................................................... 155

    5.7.2 Stiftungsfonds, Stifterdarlehen und Zuschüsse...................................... 157

    5.7.3 Kooperationen und Projektpartnerschaften............................................ 158

    5.7.4 Stiftungsfinanzierung in Zeiten der Finanzkrise...................................... 159

    5.8 Fazit und Ausblick................................................................................................. 161

    6 Kulturförderung durch Stiftungen............................................................ 164 6.1 Stiftungen als Instrumente der Kulturförderung.................................................... 165

    6.2 Stiftungen als Chance: Mitgestaltungsmöglichkeiten im Kulturbereich................. 168

    6.3 Besonderheiten der Kulturförderung verschiedener Stiftungsarten...................... 171

    6.3.1 Öffentlich-rechtliche Stiftungen............................................................... 171

    6.3.2 Kirchliche Stiftungen............................................................................... 176

    6.3.3 Sparkassenstiftungen............................................................................. 177

    6.4 Wechselseitige Beeinflussung von Kulturpolitik und Stiftungsarbeit..................... 178

    6.4.1 Kulturförderung durch Stiftungen im Spannungsverhältnis zwischen

    langfristigem und kurzfristigem Wirkungsgrad........................................ 179

    6.4.2 Kulturförderung in Zeiten der Finanzkrise............................................... 181

    6.5 Fazit und Ausblick................................................................................................. 182

    7 Ausprägungen und Formen von bürgerschaftlichem Engagement in kulturförderndem Stiftungshandeln......................................................... 184 7.1 Engagementförderung durch Stiftungen............................................................... 186

    7.1.1 Bürgerstiftungen..................................................................................... 188

    7.1.2 Unternehmens- und unternehmensverbundene Stiftungen.................... 193

    7.2 Die Entwicklung der Engagementförderung durch Stiftungen............................... 194

    7.3 Exemplarische Formen von bürgerschaftlichem Engagement in Stiftungen......... 196

    7.3.1 Stiftungsgründung................................................................................... 198

    7.3.2 Verankerung von bürgerschaftlichem Engagement in der

    Stiftungssatzung..................................................................................... 201

    7.3.3 Monetäres und geldwertes Engagement................................................ 202

  • 6

    7.3.4 Ideelles Engagement: Einbindung von Ehrenamt in Stiftungen............. 203

    7.3.4.1 Projektarbeit in Stiftungen........................................................ 210

    7.3.4.2 Gremienarbeit.......................................................................... 214

    7.3.5 Die Betreuung und Verwaltung von Treuhandstiftungen........................ 215

    7.3.6 Beratungsleistungen............................................................................... 217

    7.3.7 Zusammenarbeit, Kooperationen, Projektpartnerschaften

    von Stiftungen........................................................................................ 218

    7.4 Gelingensbedingungen für und Grenzen von bürgerschaftlichem Engagement

    in Stiftungen.......................................................................................................... 221

    7.5 Diskussion über den Zusammenhang von bürgerschaftlichem Engagement und

    Kulturförderung durch Stiftungen.......................................................................... 224

    7.6 Fazit und Ausblick................................................................................................. 225 8 Fazit, Ausblick und Handlungsempfehlungen für die Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement in kulturförderndes Stiftungshandeln........................................................................................ 228 Literaturverzeichnis.................................................................................................... 248

  • 7

    Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft Anm. Anmerkung AO Abgabenordnung Aufl. Auflage Ausg. Ausgabe BBE Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement BGB Bürgerliches Gesetzbuch BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BRD Bundesrepublik Deutschland BVDS Bundesverband Deutscher Stiftungen bzw. beziehungsweise ca. circa, zirka CSI Centrum für soziale Investitionen und Innovationen CSR Corporate Social Responsibility DIZK Deutsches Informationszentrum Kulturförderung DDR Deutsche Demokratische Republik ebd. ebenda et al. et alii, u.a. etc. et cetera e.V. eingetragener Verein f./ff. folgende Seite/n GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung hrsg. herausgegeben Hrsg. Herausgeber IBS Initiative Bürgerstiftung i.d.R. in der Regel KG Kommanditgesellschaft KStG Körperschaftssteuergesetz Mio. Million/en Mrd. Milliarde/n Nr. Nummer NGO / NPO Non-Governmental-Organisation, Nonprofit-Organisation,

    auf Deutsch: Nichtregierungsorganisation

    o.ä. oder ähnliches o.J. ohne Jahr

  • 8

    o.O. ohne Ort PPP Public-Private-Partnership S. Seite/Satz Tab. Tabelle u.a. unter anderem usw. und so weiter vgl. vergleiche vorauss. voraussichtlich WZB Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung z.B. zum Beispiel z.T. zum Teil

  • 9

    Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersicht der durchgeführten Interviews in

    chronologischer Reihenfolge.......................................... 23 Abbildung 2: Kurzdarstellung der 14 untersuchten Stiftungen in

    Alphabetischer Reihenfolge............................................ 24 Abbildung 3: Das Drei-Sektoren-Modell............................................... 64 Abbildung 4: Öffentliche Ausgaben für Kultur 1995 bis 2012 des

    Bundes und der Länder................................................... 66 Abbildung 5: Begriffsinflation in Engagementpraxis und -forschung.... 95 Abbildung 6: Engagementquote Freiwilligensurveys........................... 114 Abbildung 7: Stiftungserrichtungen 1990–2013 in Deutschland.......... 137 Abbildung 8: Gewichtete Verteilung der Stiftungszweckhauptgruppen 140 Abbildung 9: Stiftungen in Zahlen 2013: Bestand, Errichtungen und

    Stiftungsdichte................................................................. 150 Abbildung 10: Stiftungen und Vermögen in Klassen.............................. 151 Abbildung 11: Sieben exemplarische Formen von bürgerschaftlichem

    Engagement in kulturförderndem Stiftungshandeln........ 220

  • 10

    1 Einleitung 1.1 Einführung und erkenntnisleitendes Interesse Gemeinnützige Tätigkeit ist in Mode! Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel rief in

    ihrer Neujahrsansprache für das Jahr 2014 die deutschen Bürger1 zu Engagement

    auf.2 Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung, das Spenden von Geld oder

    freiwilliges Engagement erfährt in gegenwärtigen Zeiten der Wohlstandsgesellschaft

    in Deutschland einen starken Aufwärtstrend. Berichte über Stiftungen oder andere gemeinnützige Organisationen sind immer häufiger in den Medien zu finden und der

    Bürger begegnet ihnen auch im alltäglichen Leben. Beispielsweise beim Einkaufen,

    wenn der Kunde an der Kasse bestimmter Geschäfte Aufkleber der gemeinnützigen Stiftungs-GmbH „Deutschland rundet auf“3 sieht, die dazu motivieren, den Endbetrag

    des Einkaufs um maximal zehn Cent aufzurunden, was vor allem Projekten für sozial

    benachteiligte Kinder in Deutschland zu Gute kommen soll.

    Im Stiftungssektor ist seit den 1990er Jahren ein rasanter Wachstumstrend zu beobachten, der nicht nur durch eine Reihe an Gesetzesreformen, sondern auch

    durch gewachsenen Wohlstand in Friedenszeiten hervorgerufen wurde. Über 20.000

    rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts verzeichnete der Bundesverband

    Deutscher Stiftungen (BVDS)4 im Jahr 2013.5 Trotz der steigenden Aufmerksamkeit

    ist das Wissen über Stiftungen aber immer noch wenig verbreitet.6 Über die Hälfte der Bevölkerung kennt keine Stiftung. Mehr als zwei Drittel der Deutschen weiß nicht,

    dass Stiftungen hauptsächlich, nämlich zu 95 Prozent, als gemeinnützige Stiftungen

    1 An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass in dieser Arbeit für Personen-, Gruppen- oder Berufsbezeichnungen grundsätzlich das generische Maskulinum verwendet wird, was aber lediglich einer besseren Lesbarkeit dient. Die geschlechtsneutrale Verwendung von Bezeichnungen oder Formulierungen bezieht sich folglich gleichermaßen auf Frauen und Männer. 2 http://www.heute.de/neujahrsansprache-der-bundeskanzlerin-merkel-ruft-zu-zusammenhalt-und-engagement-auf-31315720.html (Letzter Zugriff: 28.01.2014) 3 www.deutschland-rundet-auf.de (Letzter Zugriff: 08.03.2014) 4 Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt als unabhängiger Dachverband die Interessen der Stiftungen in Deutschland. Er ist der größte Stiftungsverband in Europa mit mehr als 3.800 Mitgliedern. Damit repräsentiert er rund drei Viertel des deutschen Stiftungsvermögens in Höhe von mehr als 100 Milliarden Euro. Siehe: http://www.stiftungen.org (Letzter Zugriff: 02.01.2014) 5 Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungen in Zahlen 2013, Berlin 2014. Siehe: http://www.stiftungen.org/de/presse/pressematerial/grafiken-zahlen-daten.html (Letzter Zugriff: 10.02.2014) 6 Wie bereits bei der 61. Jahrestagung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen festgestellt wurde. Siehe: Succow, Kathrin: Informationsforum II „Stiftungen und Public Relations – Widerspruch oder Mehrwert?“, Freiburg im Breisgau 2005.

  • 11

    der Allgemeinheit dienen.7 Die deutsche Verbraucherorganisation „Stiftung

    Warentest“8 ist wohl Deutschlands bekannteste Stiftung.9 Daneben erzielen vor allem

    Stiftungen von berühmten Persönlichkeiten wie z.B. Sepp Herberger10 oder Wim

    Wenders11 Medienwirksamkeit. Zudem wurden im öffentlichen Bereich bekannte Stiftungen gegründet. Z.B. können Studenten seit 2003 in Niedersachsen an fünf

    Hochschulen studieren, die in die Trägerschaft öffentlich-rechtlicher Stiftungen

    überführt wurden, darunter auch die Stiftung Universität Hildesheim.12 Betrachtet

    man den kulturellen Bereich, können z.B. Kunstliebhaber in Hamburg eine Vielzahl

    an Museen besuchen, die seit den 1990er Jahren in Stiftungen umgewandelt worden

    sind.

    Die Umwandlung von Einrichtungen in eine Stiftungsform ist keine Seltenheit mehr

    und ein erfolgreiches Beispiel für zivilgesellschaftliches Handeln. Aufgrund der

    aktuellen prekären Finanzierungslage der öffentlichen Hand wird

    bürgerschaftliches Engagement, das Stiftungshandeln mit einschließt, für den

    Kulturbereich immer wichtiger. Michael Naumann, der erste Kulturstaatsminister der

    Bundesrepublik Deutschland, betonte bereits im Jahr 2000, dass „eine

    zukunftsorientierte, moderne Kulturpolitik die enorme kulturelle Kompetenz der

    Bürger nutzen“13 muss. Der Einbezug der Zivilgesellschaft in ein Zusammenspiel mit Staat und Markt gewinnt für die Kulturförderung in Deutschland immer mehr an

    Bedeutung. Gleichzeitig ist im Zuge der Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten,

    demokratischen Kulturpolitik der Bürger in den Mittelpunkt gerückt.

    Stiftungen machen privates Vermögen wirksam für das Gemeinwohl nutzbar und handeln damit im Verständnis sozialer Investitionen. Sie bieten eine „freiwillige

    Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums“14 in gemeinnützige Aktivitäten, was

    7 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Stiftungen im Spiegel der öffentlichen Meinung, Hamburg 2013. 8 www.test.de (Letzter Zugriff: 08.03.2014) 9 Bundesverband Deutscher Stiftungen: Deutsche wünschen sich von Stiftungen soziales Engagement, Berlin 30.09.2013. 10 www.sepp-herberger.de (Letzter Zugriff: 09.03.2014) 11 http://wimwendersstiftung.de/en/ (Letzter Zugriff: 09.03.2014) 12 www.uni-hildesheim.de (Letzter Zugriff: 08.03.2014) 13 Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft e.V.: Jahrbuch für Kulturpolitik: Bürgerschaftliches Engagement, Bonn 2000, S. 112. 14 Anheier, Helmut/Appel, Anja: Stiftungen in der Bürgergesellschaft: Grundlegende Fragen zu Möglichkeiten und Grenzen, in: Bundeszentrale für politische Bildung: Beilage zur Wochenzeitung. Das Parlament, B 14/2004, S. 9.

  • 12

    Innovationen ermöglicht, sozialen Wandel unterstützt, gesellschaftliches Erbe sichert

    und Pluralismus schafft. Damit werden auch Möglichkeiten für die Kulturförderung

    geschaffen. Hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips15 ist dies wichtig, denn Stiftungen

    unterstützen die Zivilgesellschaft, indem sie durch Dauerhaftigkeit und Unabhängigkeit definiert sind. Damit bieten Stiftungen eine wichtige Komplementärfunktion zu staatlichen Leistungen. Als neutrale Akteure haben sie

    dabei die Möglichkeit, „politisch Anstöße zu geben ohne notwendigerweise sofort mit

    einer bestimmten Interessensgruppe assoziiert zu werden.“16 Stiftungen stellen damit

    auch eine wichtige Quelle für soziale Selbstorganisation dar.17

    Stifter vermögen unter gewissen Voraussetzungen, die es hier zu untersuchen gilt,

    viel zu bewegen. Dazu sollen die dazu gehörigen Faktoren, Perspektiven und

    Aspekte in dieser Arbeit erforscht werden.

    Gleichzeitig ermöglichen und fördern Stiftungen eine Vielfalt an Formen von

    bürgerschaftlichem Engagement, die wiederum für den Kulturbereich einen enormen Wert haben.

    Aber was ist bürgerschaftliches Engagement eigentlich genau?

    Generell sind Formen und Akteure von bürgerschaftlichem Engagement differenziert

    zu betrachten und darzustellen. Geldspenden sind entscheidende Größen auch in

    der Kulturfinanzierung geworden. Es ist erwiesen, dass „die Summe der privaten

    Spenden für die Kultur die Summe der Kulturfinanzierung aus Steuermitteln bei

    weitem übersteigt.“18

    Neben der „ökonomischen“ Dimension19 sind auch „gesellschaftlich-ideelle“ Ausprägungen entscheidend. Bürgerschaftliches Engagement bezieht sich nicht nur 15 Subsidiaritätsprinzip bedeutet ein „Ordnungsprinzip in Staat und Gesellschaft, das besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft Hilfe zur Selbsthilfe als Ergänzung der Eigenverantwortung anbieten soll (1961 im Bundessozialhilfegesetz verankert)“. Siehe: http://www.wissen.de/rechtschreibung/subsidiaritaetsprinzip (Letzter Zugriff: 13.03.2014) 16 Rede von Ratna Omidvar, Präsidentin der Maytree Foundation in Toronto, im Rahmen des Forums Engagementförderung 2011. Bundesverband Deutscher Stiftungen und Körber-Stiftung: Dokumentation Forum Engagementförderung, 18. Januar 2011, S. 4. 17 Darüber hinaus können Stiftungen Minderheiten unterstützen und damit demokratische Defizite ausgleichen. Siehe Ebd., S. 8ff. 18 Deutscher Bundestag: Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Berlin 2007, S. 180. 19 Neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden zählen auch selbsterwirtschaftete Mittel und öffentliche Mittel wie Zuwendungen, institutionelle- und Projektförderung zu Arten von Mittelherkunft. Darüber hinaus ist materielle Unterstützung in Form von Infrastruktur, Personalbereitstellung, Serviceleistungen und Sachmitteln genauso wichtig und nimmt laut des Forschungsprojekts „Zivilgesellschaft in Zahlen“ sogar zu. Vor allem für kleine, rein ehrenamtlich aktive Organisationen sind sie „wichtige Bestandteile im Ressourcenmix“. Siehe: Krimmer Holger; Priemer, Jana: ZiviZ-Survey 2012: Zivilgesellschaft verstehen (Abschlussbericht), Berlin 2013.

  • 13

    auf die Bereitstellung von Kapitalmitteln. „Bürgerschaftliches Engagement wird von Stiftungen als freiwilliger, unentgeltlicher,

    gemeinwohlorientierter und öffentlich wirksamer Beitrag des Einzelnen zur Verwirklichung

    der Bürgergesellschaft verstanden – dazu zählen freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit,

    z.B. in Vereinen oder Projekten, dazu zählen aber auch Stiften, Spenden oder sonstige

    Formen des sozialen Investments. Im Verständnis der Stiftungen ist Engagement in der

    Bürgergesellschaft auch mit Mitsprache und Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern

    verbunden. Ihre Engagementförderung hat in diesem Sinne gemeinnütziges Handeln und

    gesellschaftspolitische Partizipation im Blick.“20

    In dieser Arbeit soll der Begriff „Bürgerschaftliches Engagement“ vielschichtig als Geld-, Sach21- und Zeitspenden sowie als ideelle Ausprägungen und Möglichkeiten

    von Engagement in Form von z.B. Kooperationen, Kontakten und Netzwerken

    verstanden und definiert werden. Während Spenden „Transfer von Geld, Sachen und

    Leistungen für gemeinwohlorientierte Zwecke“22 bedeutet, ist Stiften hierbei als der

    Akt der Gründung einer Institution zu verstehen. Monetäres Engagement kann dabei

    erneut in Spenden und Zustiftungen unterschieden werden. In dieser

    Forschungsarbeit werden exemplarisch Formen und Ebenen von bürgerschaftlichem Engagement mit Fokus auf Stiftungen und deren Kulturförderung

    beleuchtet und hinterfragt. Es sollen die Relevanz und das Potenzial von

    bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden Stiftungen in Hinblick auf die

    Weiterentwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik in Deutschland sowie

    sich daraus ergebende Perspektiven untersucht werden.

    20 Bundesverband Deutscher Stiftungen: Mehr Bürgergesellschaft wagen! Stiftungen in der Engagementförderung. Ein Positionspapier, Hamburg 2012, S. 2. 21 Z.B. vermittelt die gGmbH „innatura“ über eine Internetplattform Sachspenden für soziale Zwecke. Siehe: http://www.innatura.org/ (Letzter Zugriff: 14.12.2013) 22 Priller, Eckhard/Sommerfeld, Jana: Wer spendet in Deutschland? Eine sozialstrukturelle Analyse, Berlin 2005, S. 9.

  • 14

    1.2 Forschungsgegenstand und Fragestellungen Aufgrund der steigenden Bedeutung von bürgerschaftlichem Engagement und des

    starken Wachstums des Stiftungssektors erfahren diese beiden Bereiche

    zunehmende Aufmerksamkeit.

    Bürgerschaftliches Engagement gehört zum Wesenskern von privaten, gemeinnützigen Stiftungen, die, wenn sie nicht staatlich errichtet wurden, bereits in

    ihrer Entstehung Ergebnis solchen Engagements sind. Auch das Handeln der

    errichteten gemeinnützigen Stiftung ist dem Engagementbereich zuzuordnen.23

    Die Rolle der Stiftungen und ihr Handeln für die Bürgergesellschaft sind jedoch bis

    jetzt wenig erforscht. Noch weniger erforscht ist das Thema Engagementförderung

    durch Stiftungen.24

    Eine Sichtung der Fachliteratur macht deutlich, dass das hier gewählte

    Forschungsthema theoretischer Vertiefung bedarf und dabei insbesondere die Rahmenbedingungen und deren Einfluss auf die Ergebnisse entsprechenden

    Stiftungshandelns noch weitgehend ungeklärt sind.

    Mit dieser Arbeit sollen folgende Fragen untersucht werden:

    1. Wie können Stiftungen zu einer für die Gesellschaft relevanten Kulturpolitik

    beitragen?

    2. Wie unterstützen Stiftungen die aktuelle Kulturförderung?

    3. Welche verschiedenen Ressourcen sind Stiftungen dabei von Nutzen?

    4. Wie wichtig ist die Rolle, die bürgerschaftliches Engagement in diesem

    Zusammenhang einnehmen kann?

    5. In welcher Art und Weise kann bürgerschaftliches Engagement in diesem

    Kontext Kulturpolitik stärken und den Kulturbegriff weiterentwickeln?

    Für die Untersuchung und Beantwortung dieser zentralen Forschungsfragen wird

    neben der theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema eine qualitative Untersuchung durchgeführt. Für den damit verbundenen Bedarf an Daten und

    23 Punke, Anna: Stärkung bürgerschaftlichen Engagements als Instrument kulturfördernden Stiftungshandelns? Eine exemplarische Untersuchung der Dimensionen von Bürgerschaftlichem Engagement bei 12 ausgewählten Hamburger Stiftungen, Hildesheim 2010, S. 8. 24 Dies stellte die Autorin bereits während ihrer Diplomarbeit fest. Die eigenen Forschungs-erkenntnisse, die im Zuge der Diplomarbeit gewonnen wurden, liefern wiederum eine Basis für diese Dissertation und werden hiermit weiter vertieft. Ebd.

  • 15

    Informationen über Qualität, Formen und Wirkungsweise von bürgerschaftlichem

    Engagement in kulturfördernden Stiftungen wurde die Untersuchungsmethode einer

    Befragung gewählt und insgesamt 17 Experteninterviews geführt, die im Anschluss mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring ausgewertet wurden.

    Die methodische Vorgehensweise wird in Kapitel 1.3 ausführlich beschrieben.

    Mit der Forschungsarbeit sollen einerseits Entwicklungsperspektiven von

    bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden Stiftungen aufgezeigt werden.

    Andererseits sollen Hemmnisse betrachtet und hinterfragt werden, die

    kulturfördernde Stiftungen (noch) davon abhalten, bürgerschaftliches Engagement

    für Kulturförderung einzusetzen. Es wird beleuchtet, ob und wie Hemmschwellen

    überwunden werden sollen und können.

    Stiftungen zeichnen sich durch ihre Pluralität von Formen, Typen und Zwecken aus. Die Stiftungslandschaft gestaltet sich vielfältig und nicht homogen. Eine

    Differenzierung kann u.a. nach Rechtsformen, Sektoren, Zwecken, der steuerlichen

    Einstufung und Tätigkeiten erfolgen. Die verschiedenen Merkmale sollen dargestellt

    werden. Die gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts soll in

    dieser Arbeit als Referenzform untersucht werden.25

    In Hinblick auf die Forschungsfragen gilt es herauszufinden, ob bürgerschaftliches

    Engagement nur in bestimmten Stiftungsbereichen und bei bestimmten

    Stiftungstypen eingesetzt werden kann und wo bzw. unter welchen Voraussetzungen

    der Einsatz von bürgerschaftlichem Engagement sinnvoll ist. Es werden die

    verschiedenen Ebenen von bürgerschaftlichem Engagement analysiert.

    Bürger tragen mitverantwortlich zur gesellschaftlichen Entwicklung bei, indem sie

    privates Vermögen dauerhaft für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen.

    Dadurch, dass jeder Stifter/jede Stiftung einen individuellen Charakter hat, gestalten

    sie eine lebendige Zivilgesellschaft.26 Definiert man bürgerschaftliches Engagement als eine freiwillige Gabe von Vermögenswerten, Zeit, Kreativität, Empathie und

    Ansehen zum Wohle der Gemeinschaft, stellen Stiftungen eine attraktive Möglichkeit

    25 Ausgeklammert aus dieser Arbeit werden ausdrücklich nicht gemeinnützige Stiftungen, wie z.B. Familienstiftungen. Auch ein beachtlich großer Teil des Stiftungsbereichs, die operativ tätigen Anstaltsträgerstiftungen, die z.B. Altersheime oder Krankenhäuser als Einrichtungen betreiben, werden nicht untersucht. Zudem gibt es auch viele Einrichtungen, die sich Stiftung nennen, aber rechtlich keine sind, sondern Vereine oder gGmbHs. Sie werden nur z.T. beleuchtet. 26 Schwertmann, Philipp: Stiftungen als Förderer der Zivilgesellschaft, Baden-Baden 2006, S. 15.

  • 16

    zur Verwirklichung dieser Ausdrucksmöglichkeiten dar. Darüber hinaus regen

    Stiftungen selbst wiederum zum bürgerschaftlichen Engagement an, sie fördern es

    und bilden Plattformen dafür. Die gesellschaftliche Legitimation von Stiftungen bezieht sich deshalb nicht nur auf das Handeln des Stifters, sondern auch „auf die

    gesellschaftliche Wirkung der Stiftungstätigkeit, die Interaktion zwischen Bürgern und

    Gesellschaft mit Hilfe des spezifischen Instruments ‚Stiftung’ “27.

    Diese Aspekte sind auch für die Kulturförderung wichtig, die aufgrund der

    schwindenden Kraft der öffentlichen Hand auf ein Zusammenspiel der drei Sektoren Staat, Markt und Zivilgesellschaft angewiesen ist. Die Forschungsfragen

    zielen deshalb auch darauf ab, ob und wie man Stiftungen dazu bewegen kann,

    bürgerschaftliches Engagement verstärkt für Kulturförderung einzusetzen.

    Es werden Gelingensbedingungen für Kulturförderung durch Stiftungen diskutiert und hinterfragt. Was würde sich in einer kulturfördernden Stiftung ändern, wenn sie

    von bürgerschaftlichem Engagement zumindest mit getragen wird?

    Oder ergibt sich mit dem Einsatz von bürgerschaftlichem Engagement sogar eine

    Hebelwirkung zur Ermöglichung bzw. Stärkung von Kulturförderung durch Stiftungen?

    Verbunden damit soll herausgefunden werden, was und wie Stiftungen dazu

    beitragen können, Engagementstrukturen zu fördern und bürgerschaftliches

    Engagement zu aktivieren.

    Die benannten Forschungsfragen bilden verschiedene Untersuchungsebenen ab.

    Neben der Darstellung von bürgerschaftlichem Engagement in makrostrukturellen

    Kontexten, wird die Stiftung als Institution beleuchtet und damit auch sektoral

    eingeordnet. Dabei werden auch Motive und Handlungsfelder des Stiftens betrachtet.

    Im Zuge der Beantwortung der Forschungsfragen soll zwischen erfolgreichen

    Modellen und defizitären Strukturen abgewogen und diese Erkenntnisse in

    Handlungsempfehlungen übertragen werden.

    27 Strachwitz, Rupert Graf et al.: Stiftungen und bürgerschaftliches Engagement, Berlin 2009, S. 42.

  • 17

    1.3 Methodische Vorgehensweise Jeder empirischen Forschung liegt eine Untersuchungsmethode zu Grunde, die der

    Forscher passend für die Zwecke und Ziele der Analyse auswählt. Qualitative Forschung eignet sich aufgrund ihrer starken Anwendungsorientierung in vielen Fragestellungen und Vorgehensweisen, da sie den Anspruch hat „Lebenswelten von

    innen heraus aus der Sicht der handelnden Menschen zu beschreiben“28. Sie möchte

    damit auf Abläufe, Deutungsmuster und Strukturmerkmale aufmerksam machen: „Qualitative Forschung hat sich in den letzten Jahren zu einem breiten (...) Feld entwickelt. In

    unterschiedlichsten Disziplinen und Fächern ist sie zu einem Teil der Ausbildung in

    empirischen Forschungsmethoden geworden.“29

    Diese Ansätze überzeugen in Hinblick auf die Zielsetzung der vorliegenden

    Forschungsarbeit und damit verbundenen Herangehensweise der Untersuchung. Es

    gilt, den Einsatz von bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden Stiftungen

    zu durchleuchten, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Genau

    dafür sollen Einstellungen, Abläufe und Strukturen mithilfe von Interviewgesprächen

    gemustert, diskutiert und hinterfragt werden.

    Dieses Kapitel widmet sich der Darstellung der empirischen Forschung dieser Arbeit. Dafür soll zunächst die Forschungsmethode diskutiert werden (Kapitel 1.3.1),

    bevor der Leitfragebogen vorgestellt wird (Kapitel 1.3.2). Der Erläuterung der

    Durchführung der empirischen Studie (Kapitel 1.3.3) schließt sich eine Vorstellung

    der ausgewählten, kulturfördernden Stiftungen an (Kapitel 1.3.4). Im Anschluss folgt

    eine Schilderung der Art und Weise der Auswertung mittels einer qualitativen

    Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring (Kapitel 1.3.5).

    1.3.1 Darstellung und Diskussion der Forschungsmethode Engagementförderung im Stiftungsbereich ist bislang nur wenig erforscht worden.

    Für den kulturfördernden Stiftungsbereich gibt es noch keine bekannten Studien, die

    die Aspekte Kulturförderung und bürgerschaftliches Engagement gemeinsam

    betrachten und ins Verhältnis zueinander setzen. Durch den damit verbundenen

    Bedarf an Daten und Informationen über Qualität, Formen und Wirkungsweise von 28 Flick, Uwe et al.: Qualitative Forschung: ein Handbuch, Reinbek bei Hamburg 2005, S. 14. 29 Ebd., S. 13.

  • 18

    bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden Stiftungen wurde die

    Untersuchungsmethode einer Befragung gewählt und durchgeführt. Die

    überschaubare Fallzahl an Interviews erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität,

    sondern stellt eine qualitative Forschungsstudie dar.

    Mit den Ergebnissen der Experteninterviews sollten Informationen gesammelt,

    analysiert, in Beziehung gesetzt und verglichen werden, um Handlungsempfeh-

    lungen für den Einsatz von bürgerschaftlichem Engagement als Instrument der

    Kulturförderung durch Stiftungen formulieren und entwickeln zu können. Dafür

    wurden die Interviews mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.30

    Die gesammelten Daten behandeln nicht nur die Grundhaltung der Stiftungen sowohl zu bürgerschaftlichem Engagement und seiner Förderung allgemein, sondern

    auch deren persönliche Einschätzung zum Einsatz von bürgerschaftlichem

    Engagement in der Zukunft. Zudem wurden differenzierte Aspekte rund um das

    Thema befragt, die im weiteren Verlauf näher vorgestellt werden.

    Für die Interviews wurden 17 Experten aus u.a. 14 Stiftungen befragt (siehe Kapitel

    1.3.3). Für die vorliegende Arbeit sollten die Experteninterviews dabei nicht nur als

    Ergänzung und Überprüfung von theoretischem Wissen dienen. Da

    bürgerschaftliches Engagement im Stiftungsbereich, wie bereits beschrieben, bislang

    wenig untersucht wurde, dienten die Aussagen der Experten auch dazu, neue

    Erkenntnisse für den Stiftungsbereich zu gewinnen, indem sie Auskunft über ihr

    eigenes Handlungsfeld und damit verbundene Eindrücke bzw. Erfahrungen in die

    Gespräche mit einbrachten. Damit wurden die Experteninterviews zu einer

    zusätzlichen Datenquelle neben den theoretischen Recherchen.

    1.3.2 Entwicklung und Vorstellung des Leitfragebogens Zur Erlangung der Kenntnisse für die Beantwortung der Forschungsfragen wurde

    eine qualitative Untersuchung in Form eines halboffenen, leitfadenstrukturierten Interviews31 gewählt.

    30 Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim 2010. 31 Das Leitfadeninterview (auch leitfadengesteuertes Interview genannt) ist eine Befragungstechnik der qualitativen empirischen Sozialforschung. Dabei werden zwar vorher festgelegte Fragen gestellt, die aber ohne die Vorgabe von Antwortmöglichkeiten sehr offen beantwortet werden können. Die

  • 19

    Die inhaltliche Ausarbeitung der Fragen basiert sowohl auf den gewonnen

    Erkenntnissen der vorangegangenen Diplomarbeit als auch auf ausführlicher

    Literaturrecherche und -aufarbeitung und auf der Beschäftigung mit dem

    Forschungsthema auf Tagungen und in der eigenen praktischen Arbeit. Damit wurde

    ein breiter Fragenkatalog zusammen getragen, um die Forschungsaspekte

    ausreichend abzudecken.

    Aufgrund dieser angelesenen sowie durch Tagungen und durch eigene

    Berufserfahrung erlangten Kompetenz konnte die offene Führung der Interviews

    umgesetzt werden. Die Reihenfolge des Leitfragebogens gab keinen zwingenden Ablauf der Diskussion vor. Die Offenheit in der Führungsstruktur der Interviews stellte

    sich als Bereicherung dar, da es leitfadengestützte Experteninterviews zulassen, im

    Interview flexibel auf neue Aspekte zu reagieren. In den Gesprächen konnte somit

    neben der Groborientierung am Fragebogen eine freie Diskussion und ein

    bereichernder Gedankenaustausch ermöglicht werden, was sich als hilfreich

    herausstellte, da aufgrund der Verschiedenartigkeit der befragten Stiftungen jedes

    Interview einer individuellen Anpassung des Leitfragebogens bedurfte.

    Nicht nur das erste Interview im Juli 2012, sondern auch ein bereits davor

    stattfindendes Gespräch mit dem Experten Dr. Rupert Graf Strachwitz, Gründer und

    Direktor des Maecenata Instituts32, dienten als Pre-Test und gleichzeitig als Korrektiv für eine Überprüfung der Interviewleitfragen. Diese beiden Gespräche, die auch

    beratende Aspekte beinhalteten, halfen, die Fragen weiter zu konkretisieren und

    schließlich den Leitfragebogen zu überarbeiten, zu schärfen und zu finalisieren.

    Der Leitfragebogen setzt sich aus drei Teilen zusammen: Im ersten Teil sollte herausgefunden werden, ob und wie bürgerschaftliches

    Engagement grundsätzlich in der täglichen Arbeit der befragten Stiftung integriert ist.

    Darüber hinaus wurde nach der Verankerung von bürgerschaftlichem Engagement in

    der Satzung und dem Leitbild der Stiftung gefragt und wie Rahmenbedingungen und

    Zukunft von bürgerschaftlichem Engagement in der Stiftungsarbeit eingeschätzt

    werden.

    Reihenfolge der Fragen ist damit nicht zwingend einzuhalten. Siehe: Ring, Erp: Signale der Gesellschaft. Psychologische Diagnostik in der Umfrageforschung, Göttingen/Stuttgart 1992, S. 20ff. 32 Das Pre-Test-Interview mit Dr. Strachwitz wurde als einziges Interview nicht als Audiodatei aufgenommen, sondern nur mit stichpunktartigen Notizen dokumentiert.

  • 20

    In einem zweiten Teil galt es hinsichtlich der Kulturförderung der befragten Stiftung,

    die Wirkungskraft und Gelingensbedingungen einer möglichen Einbindung von

    bürgerschaftlichem Engagement in Stiftungshandeln zu diskutieren. Zudem wurde

    gefragt, ob es spezielle kulturelle Erscheinungsformen gibt, die präferiert mit dem

    Einsatz von bürgerschaftlichem Engagement gefördert werden können bzw. welche

    sich wiederum nicht dafür eignen.

    Abschließend sollte die Verknüpfung von Kulturförderung und bürgerschaftlichem

    Engagement noch stärker beleuchtet werden. Mit welchen Ressourcen wird Kultur

    gefördert? Wie könnten sich diese in Zeiten der Finanzierungskrise ändern? Und

    schließlich: Kann eine Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement im

    Stiftungshandeln zur Kulturförderung beitragen? Können Stiftungen den

    gegenwärtigen Kulturbegriff mit prägen?

    Der vollständige Leitfragebogen ist im Anhang zu finden.

    1.3.3 Durchführung der empirischen Studie Die insgesamt siebzehn Expertengespräche wurden persönlich geführt, vorwiegend direkt vor Ort bzw. zum Teil telefonisch, und dabei (bis auf das Pre-Test-Gespräch)

    über einen Audio-mp3-Recorder aufgenommen. Der persönliche Austausch bot

    dabei Vorteile wie Subjektbezogenheit, Offenheit und Flexibilität bezüglich der Interviewfragen. Die Anwendbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse auf alltägliche

    Stiftungsarbeit stellte sich als eine große Wertsteigerung für die empirische

    Untersuchung heraus. Mit der qualitativen Untersuchung konnte ein wesentlich

    konkreteres und plastischeres Bild der Dimensionen von bürgerschaftlichem

    Engagement und seiner Förderung in den untersuchten Stiftungen gewonnen

    werden.33

    Die Leitfragen wurden in Form eines halboffenen problemzentrierten Interviews gestellt, in dem der Interviewer während der Gesprächsphase aktiv bleibt.34 Da nicht

    alle Themen in jeder befragten Stiftung eine gleich bedeutende Rolle spielten,

    erschien es wichtig, Fragen flexibel abzuwandeln und das Thema auf persönliche

    Einstellungen lenken zu können.

    33 Flick, Uwe et al.: Qualitative Forschung: ein Handbuch, Reinbek bei Hamburg 2005, S. 17. 34 Das bedeutet, dass sich der Interviewer zwar am Interviewleitfaden orientiert, diesen aber situationsgemäß durch Erweiterung oder Veränderung anpassen kann.

  • 21

    Experteninterviews bieten aber nicht nur die Einbeziehung der interviewten

    Gesamtperson als Gegenstand der Analyse, sondern auch einen bereichs-

    spezifischen bzw. institutionellen Blick auf den Interviewpartner. Die Person wird als Repräsentant seiner Organisation oder Institution befragt. Ihre Expertise erklärt sich

    durch ihre genuine Verwobenheit mit dem Handlungsfeld, das den

    Forschungsgegenstand der empirischen Studie ausmacht.

    Die Auswahl der Experten für diese Dissertation fiel auf Personen mit

    unterschiedlichen Positionen in ihrer Stiftung bzw. Institution. Es wurde recherchiert,

    wer innerhalb der jeweils für den Forschungsschwerpunkt interessanten Stiftung am

    besten über das Forschungsthema diskutieren kann.35 Deshalb wurden sowohl

    Geschäftsführer, als auch Vorstandsmitglieder und Leiter von Projekten oder

    Gruppen befragt, d.h. Vertreter der Stiftung bzw. Institution, die an verschiedenen

    Schaltstellen Verantwortung tragen.

    Der Expertenstatus wird hinsichtlich der spezifischen Fragestellung vom Forscher „verliehen“36, da der Experte durch seine besonderen Zuständigkeiten und Aufgaben,

    seine Erfahrung und Wissen „Insider-Kenntnisse“ zu dem Forschungsgegenstand

    beisteuern kann. Dadurch erspart die Methode eines Experteninterviews andere

    aufwendigere Explorationsphasen wie sie z.B. bei einer teilnehmenden Beobachtung

    oder einer Feldstudie nötig wären. Mit Experteninterviews können

    Forschungsprojekte kontextspezifisch untersucht werden. Zudem können Experten

    i.d.R. meist komplikationslos zu einer Interviewteilnahme bewegt werden.

    Gleichzeitig zeigte sich, dass die Interviewpartner bei der Beantwortung der Fragen

    von den Erfahrungen der Forscherin profitieren konnten, da neue Aspekte und

    Blickwinkel die Forschungsperspektive erweiterten.

    Folglich bewerteten die Interviewpartner die Impulse der Doktorandin z.T. als

    Bereicherung und die Interviewerin wird als Ko-Expertin angesehen.37 Jedes Interview stellte eine Bereicherung dar, da die Interviewpartner sehr interaktiv daran

    35 Laut Meuser und Nagel sind es eben oft nicht Vertreter der „obersten Ebene“ in einer Organisation, die sich als Experten eignen, sondern der Ebenen darunter, weil dort „das detaillierteste Wissen über interne Strukturen und Ereignisse vorhanden ist“. Siehe: Meuser, Michael/Nagel, Ulrike: ExpertInneninterviews – vielfach erprobt, wenig bedacht, in: Bogner, Alexander et al.: Das Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung, Opladen 2009, S. 447. 36 Ebd. 37 Pfadenhauer, Michaela: Auf gleicher Augenhöhe, in: Bogner, Alexander et al.: Das Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung, Opladen 2009, S. 107.

  • 22

    partizipierten. Gleichzeitig konnte die Forscherin durch ihr eigenes Wissen und

    Know-how noch zielgerichteter auf die Diskussionsgegenstände der Interviews

    eingehen und den Gesprächsverlauf auf die richtigen und wichtigen Stellen –

    bezogen auf die Zielsetzung ihrer Forschungsarbeit – lenken.

    1.3.4 Vorstellung der ausgewählten, kulturfördernden Stiftungen Die Auswahl der Probanden erfolgte nach einer umfangreichen Recherche. Über die

    Online-Datenbanken des BVDS und des Internetportals Deutsches

    Informationszentrum Kulturförderung (DIZK) wurden zunächst rund 160

    kulturfördernde Stiftungen ausgesucht. Bei einer weiteren Recherche auf den

    Internetseiten der Stiftungen wurde weiter gefiltert, ob diese in das Raster der

    Untersuchung passen. Zudem wurden in persönlichen Gesprächen mit

    Stiftungsvertretern Empfehlungen ausgesprochen, welche weiteren Stiftungen bzgl.

    eines Interviews angefragt werden könnten. Des Weiteren halfen die Erfahrung aus

    der empirischen Studie der Diplomarbeit und das Kennenlernen von Stiftungen auf

    zahlreichen Tagungsbesuchen, um die Suche zu konkretisieren.

    Nach den zwei Pre-Test-Gesprächen wurde zu den weiteren Probanden erstmals zwischen dem 18. und dem 22. Oktober 2012 per E-Mail Kontakt aufgenommen.

    Insgesamt wurden 28 Stiftungen angeschrieben. Folglich betrug die Rücklaufquote in

    Bezug auf die weiteren 15 erfolgten Interviews mit Stiftungen bzw. Experten des

    dritten Sektors ca. 54 Prozent. Die Interviews wurden zwischen dem 30. Oktober

    2012 und dem 09. Oktober 2013 geführt.

    Nach dem Pre-Test-Gespräch und dem ersten Vorab-Interview wurden zunächst

    weitere 13 Stiftungsvertreter interviewt, wonach die erste Auswertung erfolgte. Die

    beiden weiteren Expertengespräche dienten danach einer Überprüfung der

    Interviewergebnisse. Es sollten in diesem zweiten Interviewschritt Gespräche mit

    Personen geführt werden, die nicht unmittelbar in Stiftungen arbeiten und folglich auf

    einer Metaebene über die bisherigen Auswertungsergebnisse diskutieren konnten,

    um die bisherigen Forschungsergebnisse validieren zu können. Die

    Expertengespräche mit den Personen, die nicht direkt einer Stiftung angehören,

    gaben einen bereichernden, ganzheitlichen Überblick über das Thema.

  • 23

    Die Interviews erfolgten meist mit einer Person, zwei Interviews wurden mit zwei

    Gesprächspartnern gleichzeitig geführt, was eine Gesamtzahl von 19 Personen

    ergab. 17 Personen waren Experten aus dem Stiftungssektor, zwei Personen aus

    dem allgemeinen gemeinnützigen Sektor inklusive der Gesprächpartner der Pre-

    Tests. Es wurden drei Vorstandsmitglieder (davon ein Vorstandsvorsitzender), acht

    Geschäftsführer(innen) und acht Leiter(innen) eines Projektes/eines Bereichs/einer

    Gruppe bzw. Referenten befragt.

    Wen Wann Länge (1) Pre-Test: Dr. Rupert Graf Strachwitz,

    Gründer und Direktor des Maecenata Instituts

    13.04.2012, 10:30 Uhr, vor Ort in Berlin

    stichpunkt-artige Notizen

    2 BürgerStiftung Hamburg, Barbara Buchsteiner, Vorstand

    10.07.2012, 13:45 Uhr, vor Ort in Hamburg

    1h 20min

    3 Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival, Burkhard Stein, Geschäftsführer

    30.10.2012, 11 Uhr, vor Ort in Lübeck

    1h

    4 Allianz Kulturstiftung, Martin Bach, Projektleitung

    08.11.2012, 11 Uhr, vor Ort in Berlin

    1h 11min

    5 Stiftung Niedersachsen, Dr. Gesa Schönermark, Referentin Musik, Literatur, Wissenschaft und Bildung, und Dr. Matthias Dreyer, Verwaltungsleiter

    19.11.2012, 13 Uhr, vor Ort in Hannover

    1h

    6 Stiftung Kulturregion Hannover, Anja Römisch, Geschäftsführerin

    19.11.2012, 15 Uhr, vor Ort in Hannover

    1h

    7 Hanns-Lilje-Stiftung, Hannover, Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander, Geschäftsführer

    03.12.2012, 16 Uhr, vor Ort in Hannover

    31min

    8 Alfred Toepfer Stiftung F.V.S., Ansgar Wimmer, Vorstandsvorsitzender

    05.12.2012, 14 Uhr, vor Ort in Hamburg

    31min

    9 Bürgerstiftung Braunschweig, Ullrich Deissner, Vorstandsvorsitzender

    11.12.2012, 13 Uhr, telefonisch

    41min

    10 Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Ulf-Ingo Hoppe, Kulturförderung

    11.12.2012, 14:30 Uhr, telefonisch

    55min

    11 Robert Bosch Stiftung GmbH, Ottilie Bälz, Gruppenleiterin Gesellschaft und Kultur

    11.01.2013, 14 Uhr, telefonisch

    45min

    12 Bürgerstiftung Dresden, Winfried Ripp, Geschäftsführer

    17.01.2013, 12:15 Uhr, telefonisch

    32min

    13 Stiftung Polytechnische Gesellschaft, Daphne Lipp, Bereichsleiterin Fördermanagement und Antragswesen, und Dr. Katharina Uhsadel, Bereichsleiterin Kultur

    17.01.2013, 14:30 Uhr, Telefonkonferenz

    58min

    14 Körber-Stiftung Hamburg, Anja Paehlke, Bereich Gesellschaft/Leitung BegegnungsCentrum Haus im Park

    21.01.2013, 16 Uhr, vor Ort in Hamburg

    54min

    15 Stiftung Elemente der Begeisterung, Christian Schult, seinerzeit Referent Programm und Veranstaltungen

    25.01.2013, 9 Uhr, telefonisch

    57min

    16 Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Bundesverband Deutscher Stiftungen

    08.07.2013, 15 Uhr, vor Ort in Berlin

    1h 21min

    17 Prof. Dr. Gesa Birnkraut 09.12.2013, 14 Uhr, vor Ort in Hamburg

    44min

    Abbildung 1: Übersicht der durchgeführten Interviews in chronologischer Reihenfolge.

  • 24

    Die Stiftungen bilden dabei einen Querschnitt der deutschen Stiftungslandschaft ab, da sie sich sowohl in ihrer Kapitalgröße, ihrem Zweck als auch ihrem Typus nach

    unterscheiden.38 Allein das Merkmal der Kulturförderung, in der sie sich im engeren oder weiteren Sinne engagieren, verband die 14 untersuchten Stiftungen.39

    Es wurden sowohl Stiftungen des öffentlichen und des privaten Rechts als auch

    Vertreter von kirchlichen und von sowohl unternehmensverbundenen- als auch

    Unternehmensstiftungen befragt. Darüber hinaus wurden Bürgerstiftungen als so

    genannte Gemeinschaftsstiftungen ausgewählt. Als Sonderfall wurde eine Stiftung

    als stiftungsähnliche juristische Person in Form einer GmbH befragt, da sie für den

    Zusammenhang von bürgerschaftlichem Engagement und Kulturförderung

    bedeutsam ist.

    Stiftungsname Stiftungsart Engagement/Zweck Alfred Toepfer Stiftung F.V.S.

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, unternehmensverbundene Stiftung

    Die Alfred Toepfer Stiftung F.V.S. engagiert sich europaweit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft, Bildung und des Naturschutzes. Siehe: www.toepfer-fvs.de

    Allianz Kulturstiftung rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Unternehmensstiftung

    Die Allianz Kulturstiftung fördert Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte im Geiste der europäischen Integration und mit besonderer Beteiligung der Jugend. Siehe: https://kulturstiftung.allianz.de

    Bürgerstiftung Braunschweig

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Bürgerstiftung/ Gemeinschaftsstiftung

    Die Bürgerstiftung Braunschweig stellt eine „Plattform“ für den Ideenaustausch zwischen Menschen und Unternehmen in Braunschweig dar. Siehe: http://www.buergerstiftungbraunschweig.de

    Bürgerstiftung Dresden

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Bürgerstiftung/ Gemeinschaftsstiftung

    Die Bürgerstiftung Dresden möchte, „Menschen zusammenzuführen, die sich für ihre Stadt einsetzen und Mitverantwortung übernehmen wollen“. Siehe: http://www.buergerstiftung-dresden.de

    BürgerStiftung Hamburg

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Bürgerstiftung/ Gemeinschaftsstiftung

    Zweck der BürgerStiftung Hamburg ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt- und Naturschutz im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Siehe: http://buergerstiftung-hamburg.de

    Hanns-Lilje-Stiftung rechtsfähige Stiftung des Die Hanns-Lilje-Stiftung fördert in 38 Siehe z.B.: http://www.stiftungen.org/de/news-wissen/was-ist-eine-stiftung/stiftungstypologie.html (Letzter Zugriff: 12.11.2013) 39 Zudem ist im Allgemeinen die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement keine Frage des Stiftungstyps, sondern vielmehr des Satzungszwecks der Stiftung. Engagementförderung kann ein eigener Zweck und Förderschwerpunkt sein. Darüber hinaus kann Engagementförderung, sollte sie nicht in einem Satzungszweck verankert sein, als Instrument zur Verfolgung anderer primärer Satzungswecke (wie z.B. Kulturförderung oder Entwicklungshilfe) dienen.

  • 25

    bürgerlichen Rechts, kirchliche Stiftung

    evangelischer Verantwortung den Dialog von Kirche und Theologie mit Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst und Politik. Siehe: http://www.hanns-lilje-stiftung.de

    Körber-Stiftung Hamburg

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, unternehmensverbundene Stiftung

    Als Eigentümerin der Körber AG entwickelt und fördert die Stiftung vor allem Programme in eigener Verantwortung. Mit ihren Projekten werden Menschen Impulse u.a. zur individuellen Urteilsbildung gegeben und Mitwirkung an gesellschaftlicher Gestaltung gefördert. Siehe: www.koerber-stiftung.de

    Robert Bosch Stiftung GmbH

    unternehmensverbundene Stiftung, Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH

    In vier Programmbereiche gegliedert, erfüllt die Robert Bosch Stiftung GmbH ihr Förderungsprogramm operativ und fördernd. Siehe: http://www.bosch-stiftung.de

    Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

    Stiftung öffentlichen Rechts, Regionalstiftung

    Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz fördert und bewahrt die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig. Siehe: http://www.sbk-bs.de/

    Stiftung Elemente der Begeisterung

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts

    Die Stiftung EdB fördert Internationalität, Toleranz und Völkerverständigung. Darüber hinaus möchte sie junge Menschen zur Übernahme von Verantwortung motivieren und insbesondere ihre interkulturellen Kompetenzen fördern. Siehe: http://www.edb-stiftung.de/

    Stiftung Kulturregion Hannover

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Regionalstiftung

    Die Stiftung Kulturregion Hannover unterstützt v.a. innovative Kulturprojekte in der Region Hannover. Siehe: http://www.stiftung-kulturregion.de/

    Stiftung Niedersachsen

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Landesstiftung

    Die Stiftung Niedersachsen fördert als Landesstiftung Kunst, Kultur, Bildung und Wissenschaft im Interesse des Gemeinwohls. Siehe: http://www.stnds.de/

    Stiftung Polytechnische Gesellschaft

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Regionalstiftung

    Die Stiftung Polytechnische Gesellschaft sieht sich als „Werkbank" in der Stadtgesellschaft Frankfurt am Main. Siehe: http://www.sptg.de/

    Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival

    rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Landesstiftung

    Die Stiftung Schleswig-Holstein Musik fördert Kunst und Kultur im Lande Schleswig-Holstein. Siehe: http://www.shmf.de

    Abbildung 2: Kurzdarstellung der 14 untersuchten Stiftungen in alphabetischer Reihenfolge.

  • 26

    1.3.5 Auswertung durch eine qualitative Inhaltsanalyse nach Philipp Mayring Die Methode der qualitativen Analyse dient nicht nur der Hypothesenfindung, der

    Theoriebildung und der Klassifizierung, sie dient auch der Vertiefung und

    Hypothesenüberprüfung40 – zwei Aspekte, die für die vorliegende Forschungsarbeit

    erzielt werden sollten.

    Die Transkriptionen der vorliegenden Audiodateien mit Längen von 31 bis 81 Minuten stellen das für die Auswertung benötigte Datenmaterial.41 Das umfangreiche

    Transkriptionsmaterial42 von rund 250 Seiten konnte anschließend qualitativ

    analysiert und ausgewertet werden, wofür Teilschritte der qualitativen Inhaltsanalyse

    nach Philipp Mayring angewendet wurden.43

    Grundsätzliches Ziel einer qualitativen Inhaltsanalyse ist dabei, sprachliches Material

    systematisch zusammenzufassen. Dafür wird ein detailgenaues, konkretes

    Ablaufmodell angewendet. Ein Kategoriensystem bildet dabei das zentrale

    Instrument. Es ermöglicht das Nachvollziehen der Analyse und die Intersubjektivität

    des Vorgehens. Damit werden eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und eine

    Abschätzung der Reliabilität der Analyse bewirkt. Diese Aspekte stellen neben

    Objektivität, Exaktheit und Validität Gütekriterien einer qualitativen Inhaltsanalyse

    dar.44

    Für die Auswertung und Bewertung des Datenmaterials sind vor allem die

    Bestimmung und Anwendung der Analysetechnik wichtig. Hierfür wurde das

    Reduktionsverfahren gewählt, das auch als Zusammenfassung bezeichnet wird. Es hat zum Ziel, das gesamte Material so zu reduzieren, dass die wichtigsten Inhalte

    erhalten bleiben, diese jedoch das Ausgangsmaterial getreu abbilden. Dafür werden

    in verschiedenen Schritten durch Auslassung, Generalisierung, Konstruktion,

    40 Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim 2010, S. 22f. 41 Die Interviews wurden alle nahezu komplett transkribiert, was auf gelungene Gesprächsverläufe hinweist. Lediglich die wenigen Stellen, die nichts mit dem Forschungsthema zu tun hatten, wurden raus selektiert. Bei der Transkription wurde nicht auf Laute, Stimmlagen, Pausen etc. geachtet. Diese Merkmale flossen nicht in die Bewertung und Interpretation der Gespräche mit ein. Eine Transkriptionsanweisung ist z.B. in Mayrings Publikation zu finden: Ebd., S. 55f. 42 Die Reinschriften der transkribierten Interviews sind im Anhang zu finden. 43 Interviews werden laut Philipp Mayring und dem Wissenschaftler Siegfried Lamnek oft nicht komplett inhaltsanalytisch ausgewertet, sondern nur die Ausschnitte, die sich auf den Gegenstand der Forschungsfrage beziehen. Siehe dazu: Lamnek, Siegfried: Qualitative Sozialforschung, Lehrbuch, Weinheim 2005, S. 518. 44 Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim 2010, S. 48ff.

  • 27

    Integration, Selektion und Bündelung einzelne Aussagen erzielt, die das

    ursprüngliche Material paraphrasieren.45

    Im Detail bedeutete das, zunächst die Analyseeinheiten zu bestimmen. Dabei

    wurden thematische Einheiten, sogenannte Kodiereinheiten46, betrachtet, die durch den thematisch strukturierten Leitfragebogen ermöglicht wurden.

    Mit dem Sichten der einzelnen Interviews und der Kodierung der Texte entstanden

    Sequenzen, die daraufhin paraphrasiert, generalisiert, gekürzt und zusammengefasst

    wurden. Bei der Paraphrasierung wurden Äußerungen zu einem Thema desideriert,

    ohne dass wichtige Aspekte (v.a. bei der Reduktion von komplexen, langen

    Sequenzen) durch das Streichen bedeutungsgleicher Paraphrasen verloren gingen

    bzw. verzerrt wurden. Dieser erste Schritt der Verdichtung der Textmasse dient der

    Herausarbeitung von Relevanzen und Argumentationsmustern, womit die

    Vergleichbarkeit von Paraphrasen ermöglicht wird. Dies ist wichtig, um daraufhin

    Wissens- und Handlungsstrukturen, Erfahrungen und Einstellungen der

    Interviewpartner zu generalisieren, daraus Kategorien zu bilden und Handlungen zu

    analysieren, um den theoretisch behaupteten Anspruch bestätigen oder falsifizieren

    zu können.47 Dafür galt es sowohl Gemeinsamkeiten als auch Widersprüche in den

    Aussagen zu identifizieren und zu bewerten.

    Für die Kodierung wurde das Material mithilfe eines Kategoriensystems durchgearbeitet.48 Das Ziel des Kategoriensystems ist die Bestimmung der

    Textelemente, deren Häufigkeit untersucht werden soll. Es strebt nach einer

    möglichst gegenstandsnahen Abbildung des Materials ohne Verzerrung durch

    Vorannahmen.49 Die Aussagen wurden somit gebündelt, um die breit gefächerten

    Aspekte von bürgerschaftlichem Engagement und seiner Einbindung und Förderung

    45 Mit der Paraphrasierung werden die Textbestandteile, die keinen oder wenig Inhalt durch ausschmückende, wiederholende oder verdeutlichende Wendungen tragen, gestrichen und die inhaltstragenden Stellen schließlich auf eine Ebene gebracht. Siehe dazu: Lamnek, Siegfried: Qualitative Sozialforschung, Lehrbuch, Weinheim 2005, S. 520ff. 46 Kodiereinheiten werden nach einer Kontexteinheit (was kann maximal als Textbestandteil unter eine Kategorie fallen) und nach einer Auswertungseinheit (welche Textbestandteile werden jeweils nacheinander ausgewertet) unterschieden. Siehe: Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim 2010, S. 15ff. 47 Meuser, Michael/Nagel, Ulrike: ExpertInneninterviews – vielfach erprobt, wenig bedacht, in: Bogner, Alexander et al.: Das Experteninterview. Theorie, Methode, Anwendung, Opladen 2009, S. 447. 48 Eine Übersicht der Kategorien ist im Anhang zu finden. 49 Siehe: Mayring, Philipp: Qualitative Inhaltsanalyse. Grundlagen und Techniken, Weinheim 2010, S. 68ff.

  • 28

    in Stiftungen für die folgende Interpretation besser beleuchten und bewerten zu

    können.

    Die Kategorienbildung kann auch als Überschrift von paraphrasierten Passagen

    bezeichnet werden. Textpassagen können dabei auch mehreren Kategorien

    zugeordnet bzw. in Sequenzen zerteilt werden, falls der Verlauf des Interviews eine Verzahnung von Themen bedingt.

    Mit der Bildung von Kategorien wurde eine Vergleichbarkeit der Äußerungen aller

    Interviews bewirkt. Die Benennung der Kategorie hängt dabei eng mit der Gestaltung

    des Leitfragebogens zusammen. Die thematischen Schwerpunkte boten Vorformulierungen der relevanten Kategorien. Damit stellt die Konzeption des

    Leitfragebogens eine unabdingbare Voraussetzung für die Kategorienbildung dar.

    Im Zuge der Kodierung und Kategorienbildung galt es nach Auswertung der ersten

    Interviews aufgrund der Verdichtung der Daten eine erste Rücküberprüfung der Kategorien des Ausgangsmaterials vorzunehmen und kontinuierlich zu hinterfragen,

    ob die Kategorien die Thematik hinreichend repräsentieren bzw. ggf. ergänzt, z.T.

    gestrichen, zusammengefasst oder umbenannt werden müssen.

    Insgesamt wurden 66 Kategorien erstellt, die wiederum im weiteren Verlauf in acht

    Oberkategorien geordnet wurden (siehe Anhang), um das Material in die Forschung

    einordnen zu können.

    Sequenzen, in denen gleiche oder ähnliche Themen behandelt werden, wurden

    anschließend subsumiert und Redundanzen damit erneut gestrichen. Durch die

    Zusammenstellung der ähnlichen Themen in den vereinheitlichten Kategorien

    entsteht eine Ordnung des gesamten Materials. Es erfolgt eine Systematisierung von Relevanzen, Typisierung und Verallgemeinerung von Deutungsmustern und die

    Verknüpfung einzelner Themen. Damit werden Sinnzusammenhänge hergestellt.

    Diese ausführliche Auswertung ist nötig, um Prüfkriterien für die Gültigkeit der

    Interpretation liefern zu können. Damit können die Ergebnisse anschließend in

    Richtung der Hauptfragestellung interpretiert und in Konzepte und

    Handlungsempfehlungen transformiert werden, die das Forschungsinteresse von

    Anfang an geleitet haben. Schlussendlich können damit nicht nur thematische Inhalte

    der Interviews, sondern auch konkrete Zitate50 der Gesprächspartner in die

    Forschungsarbeit einfließen.

    50 Für eine angenehmere Lesbarkeit wurden die Zitate z.T. durch Einfügungen, die mit ( ) gekennzeichnet sind, in die Arbeit integriert.

  • 29

    1.4 Aufbau der Arbeit51 Zu Anfang der Arbeit gilt es in Kapitel 2, einen Kulturbegriff zu definieren, der für die

    Untersuchung des Forschungsgegenstandes zu Grunde gelegt wird. Für den

    kulturpolitischen Rahmen dieser Arbeit soll ein so genannter „erweiterter“ Kulturbegriff52 im Zuge der Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik diskutiert werden, der für die nähere Betrachtung des Einbezugs von

    bürgerschaftlichem Engagement in kulturförderndes Stiftungshandeln zugrunde

    gelegt wird. An welchen Stellen wurde Engagementförderung erstmals erwähnt und

    in kulturpolitisches Handeln bzw. kulturpolitische Ziele eingebunden? Welche

    Akteure haben eine gesellschaftsrelevante, demokratische Kulturpolitik gefordert und

    gefördert? Wie wurden diese Ziele verfolgt? Und welche Rolle spielt die Einbindung

    von bürgerschaftlichem Engagement in den heutigen Diskussionen?

    Neben der Darstellung der Kulturbegriffe der UNESCO und der Enquete-Kommission

    „Kultur in Deutschland“ sollen u.a. Begriffe wie „Kultur für alle“, „Bürgerrecht Kultur“

    „Cultural Governance“ und „aktivierender Kulturstaat“ diskutiert werden. Es wird die

    Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik sowohl auf nationaler als auch

    auf internationaler Ebene aufgezeigt.

    Vor diesem Hintergrund wird in Kapitel 3 der Begriff „Kulturförderung“ als Ist-Zustand

    definiert und im Zuge der Betrachtung kulturpolitischer Rahmenbedingungen der so

    genannte „Dritte Sektor“ gegenüber öffentlichen und privatwirtschaftlichen

    Fördermöglichkeiten abgegrenzt. Dabei soll die gegenwärtige Kulturlandschaft und

    ihre finanziellen Rahmenbedingungen grob skizziert werden. Aufgrund der

    beschriebenen Entwicklungen werden darüber hinaus eine Auswahl an zusätzlichen

    und alternativen Wegen der Kulturfinanzierung vorgestellt, die im Laufe der Arbeit

    erneut betrachtet werden.

    In Kapitel 4 wird sowohl der Begriff bürgerschaftliches Engagement als auch seine Formen und Akteure dargestellt. Im Zuge eines generellen Überblicks zu den

    Dimensionen des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland soll ein Einblick in

    Handlungsfelder für Bürgerengagement in der Kultur erfolgen. Dabei gilt es auch die

    51 Jeder einzelne Aspekt der forschenden Betrachtung ist flankiert von Wechselbeziehungen zu anderen Themen. Durch diese überschneidenden Gehalte kann auf gewisse Wiederholungen in den verschiedenen Gliederungspunkten nicht verzichtet werden. 52 Siehe dazu auch: Deutscher Bundestag: Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, Berlin 2007, S. 47ff.

  • 30

    Entwicklung von bürgerschaftlichem Engagement und seine Zukunft zu diskutieren. Darüber hinaus wird auf Gesetzesreformen seit dem Jahr 2000 eingegangen, die

    zahlreiche Rahmenbedingungen verändert und verbessert haben und die für den

    rasanten Anstieg und die gewonnene Aufmerksamkeit mit verantwortlich sind.

    Aufgrund der beschriebenen Forschungslücken in der Engagementlandschaft

    werden der Stand der Forschung und Bedarfe beschrieben.

    Daran anschließend wird in Kapitel 5 die Rolle von Stiftungen in Deutschland behandelt. In Bezug auf die pluralistische Stiftungslandschaft findet eine ausführliche

    Begriffsklärung und Differenzierung statt. Es gilt detailliert auf die rechtlichen

    Rahmenbedingungen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts und auf Aspekte wie Stiftungsfinanzierung und Effizienz einzugehen. Zudem werden der

    Stellenwert von Stiftungen, die Entwicklungen des deutschen Stiftungssektors und

    Motive für Stiften betrachtet.

    Das darauf folgende Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Rolle von kulturfördernden Stiftungen und diskutiert ihre Mitgestaltungsmöglichkeiten im Kulturbereich. Besonderheiten exemplarischer Stiftungstypen werden vorgestellt sowie die

    wechselseitige Beeinflussung von Kulturpolitik und Stiftungsarbeit betrachtet.

    Die qualitative Forschung dieser Arbeit wird besonders in Kapitel 7 einfließen, in dem

    bürgerschaftliches Engagement in kulturfördernden Stiftungen betrachtet wird. Dabei

    soll auch der Ist-Zustand der Theoriekapitel mit dem Soll-Zustand aus den Ergebnissen der Interviews verglichen und verifiziert werden, um Vor- und Nachteile

    der Einbindung von bürgerschaftlichem Engagement in kulturförderndem

    Stiftungshandeln diskutieren zu können.

    Bürgerschaftliches Engagement wird in dieser Arbeit als facettenreicher Begriff mit

    seinen verschiedensten Formen und Ebenen definiert und betrachtet. Neben drei

    Grundperspektiven werden in diesem Kapitel exemplarisch sieben Formen von bürgerschaftlichem Engagement beleuchtet und diskutiert. Darüber hinaus wird

    auf die Engagementförderung ausgewählter Stiftungstypen und die Entwicklung der

    Engagementförderung durch Stiftungen eingegangen. Nach der ausführlichen

    Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen und Ebenen von

    bürgerschaftlichem Engagement sollen auch Gelingensbedingungen für und

    Grenzen von bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden Stiftungen

  • 31

    hinterfragt werden. Eine Diskussion über den Zusammenhang von

    bürgerschaftlichem Engagement und Kulturförderung soll abschließend weitere

    Forschungsergebnisse liefern.

    Das Fazit der Arbeit, Kapitel 8, beinhaltet nach einer zusammenfassenden

    Betrachtung des Forschungsthemas Handlungsempfehlungen, die auf Basis des

    Forschungsdesiderates und bezogen auf den Standort Deutschland Denkanstöße zu

    Entwicklungsperspektiven von bürgerschaftlichem Engagement in kulturfördernden

    Stiftungen und kulturpolitische Betrachtungen und Ausblicke aufzeigen. Dabei fließen

    viele Forschungserkenntnisse in die Handlungsempfehlungen ein, die originär auf

    den jeweiligen Erkenntnissen beruhen. Zudem werden künftige Forschungsbedarfe

    benannt, die dazu motivieren sollen, das Forschungsthema dieser Dissertation weiter

    zu führen.

  • 32

    2 Die Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik

    „Eine demokratische Kulturpolitik sollte nicht nur von dem formalen

    Angebot für alle ausgehen, sondern kulturelle Entwicklungen selbst als

    einen demokratischen Prozess begreifen, der künstlerisches Schaffen, Reichtum einer

    historisch gewachsenen Kultur und demokratische Gesellschaft

    gleichermaßen einbezieht.“53 (Hilmar Hoffmann)

    Die Entwicklung von „Kulturpolitik“54 hat weit in die Vergangenheit hinein reichende

    Wurzeln. Forschungen55 belegen, dass Anfänge öffentlicher Kulturpolitik bis in die

    Frühe Neuzeit56 zurückgehen. Die Bezeichnung „Kulturpolitik“ und auch der

    Kulturbegriff haben sich seitdem stark gewandelt. Die Bereiche der Kulturpolitik

    sind vielfältig, man findet sie z.B. in der Bildung, in der Wissenschaft, in der Religion

    oder auch in den Medien, die wiederum eigenständige Politikfelder darstellen. Auch

    der Kulturbegriff ist interdisziplinär und durch verschiedene Bedeutungen geprägt.57 „Kultur“ kann als alles bezeichnet werden, „was die Menschen aus sich und ihrer

    Welt machen und was sie dabei denken und sprechen“58, was im weitesten Sinn

    einer gesellschaftspolitischen Denkweise entsprechen würde, die dieser Arbeit

    zugrunde gelegt wird. Kulturpolitik hat sich hinsichtlich ihrer gesellschaftspolitischen

    Bedeutung wegweisend entwickelt, was in diesem Kapitel dargestellt werden soll.

    53 Hoffmann, Hilmar: Kultur für alle: Perspektiven und Modelle, Frankfurt 1979, S. 29. 54 Der Begriff „Kulturpolitik“ mit seiner Bedeutung des staatlich-kommunalen Handelns im kulturell-künstlerischen Bereich wurde erstmals zu Beginn des 19. Jahrhunderts verwendet, aber erst Anfang des 20. Jahrhunderts gebräuchlich. Die damit bezeichnete Praxis ist jedoch auf die Zeit der Renaissance zurückzuführen. Siehe: Lewinski-Reuter, Verena/Lüddemann, Stefan: Glossar Kulturmanagement, Wiesbaden 2011, S. 183ff. 55 Erwähnenswert ist die kulturpolitikhistorische Publikation „Fürstenhof und Bürgergesellschaft“ des Politikberaters Bernd Wagner (Bonn, 2009). 56 Die Epoche „Frühe Neuzeit“ wird für die Zeit zwischen etwa 1450 und 1789 datiert. Bezeichnend dafür ist der Wandel „von der Statik des Mittelalters zur Dynamik der Moderne“. Siehe: http://www.wissen.de/lexikon/fruehe-neuzeit?keyword=Fr%C3%BChe%20Neuzeit (Letzter Zugriff: 21.01.2014) 57 Lewinski-Reuter, Verena/Lüddemann, Stefan: Glossar Kulturmanagement, Wiesbaden 2011, S. 183ff. 58 Siehe dazu: Wagner, Bernd: Fürstenhof und Bürgergesellschaft. Zur Entstehung, Entwicklung und Legimitation von Kulturpolitik, Bonn 2009, S. 13ff.

  • 33

    Als Grundlage kulturpolitischen Denkens und Handelns ist immer zuerst nach dem

    öffentlichen Auftrag59 zu fragen, der wiederum durch eine kulturpolitische

    Programmatik für die Kulturarbeit zu bestimmen ist. Heutige öffentliche Kulturpolitik60

    hat dabei folgende wichtige Aufgaben, die in zahlreichen Publikationen erwähnt werden:

    - den Schutz und die Unterstützung von Kunst und Kultur durch ihre Förderung,

    - die Sicherung ihrer infrastrukturellen Grundlagen,

    - die Schaffung kulturfreundlicher Rahmenbedingungen61,

    - sowie (...) die Herstellung der Voraussetzungen, dass möglichst viele Menschen an

    kulturell-künstlerischen Ereignissen teilhaben können.62

    In diesen vier Punkten sind Ansprüche an eine gegenwärtige Kulturpolitik enthalten, die in diesem Kapitel überprüft und diskutiert werden sollen. Hinsichtlich der

    Thematisierung gesellschaftsrelevanter Kulturpolitik stehen dabei Fragen im

    Vordergrund wie z.B.: Kann heutige Kulturpolitik Infrastruktur, kulturfreundliche

    Rahmenbedingungen und Teilhabemöglichkeiten schaffen und sichern?

    Für die Diskussion der Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik soll

    zudem das gegenwärtig gebräuchliche Verständnis von Kulturpolitik zugrunde gelegt werden: Kulturpolitik wird demnach „als Handeln von politischen und

    gesellschaftlichen Akteuren in einem weit gefassten Praxisfeld künstlerisch-

    59 Dieser kann sich nicht nur aus Rechtsnormen bzw. Verfassungsbestimmungen ergeben, sondern auch aus politischen und inhaltlichen Aufgaben. Siehe: Scheytt, Oliver: Kulturstaat Deutschland. Plädoyer für eine aktivierende Kulturpolitik, Bielefeld 2008, S. 114ff. 60 Grundlage einer öffentlichen Kulturpolitik ist Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Freiheit der Kunst proklamiert wird. Darüber hinaus ist das Recht auf Kultur auch in den verschiedenen Länderverfassungen verankert. Zudem bildet Artikel 35 des Einigungsvertrages der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen Demokratischen Republik aus 1990 eine weitere rechtliche Grundlage für die heutige Kulturpolitik. Kulturpolitik wird auf Bundesebene seit 1998 in einem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien vertreten und durch den Bundesbeauftragten für Angelegenheiten der Kultur und der Medien im Bundeskanzleramt umgesetzt. Auf Länderebene wird Kulturpolitik in Ministerien oder Kanzleien getätigt, kommunal von Ausschüssen, Verwaltungen bzw. Fachabteilungen. Kulturpolitik hat drei Adressatengruppen, dies sind neben Künstlern, Kultureinrichtungen und -institutionen die kulturinteressierte Bevölkerung. Siehe u.a.: Lewinski-Reuter, Verena/Lüddemann, Stefan: Glossar Kulturmanagement, Wiesbaden 2011, S. 183ff. 61 Hinsichtlich der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen nennt Franz Kroppenstedt zahlreiche politische Bemühungen in den 70er Jahren wie die Schaffung einer Künstlersozialversicherung und eines Kulturfonds zur Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses. Siehe: Kroppenstedt, Franz: Kulturpolitik des Bundes, in: Sievers, Norbert/Wagner, Bernd: Blick zurück nach vorn. Zwanzig Jahre Neue Kulturpolitik, Essen 1994, S. 22. 62 Siehe: Lewinski-Reuter, Verena/Lüddemann, Stefan: Glossar Kulturmanagement, Wiesbaden 2011, S. 183.

  • 34

    ästhetischer Produktionen und Rezeptionen sowie kulturell-kreativer Aktivitäten“63

    begriffen. Kulturpolitik könnte als „öffentliche Intervention“64 im gesellschaftlichen

    Bereich Kunst und Kultur betrachtet werden. Laut Bernd Wagner ist sie heute aber

    erst durch das Zusammenspiel der drei interagierenden Bereiche Staat, Gesellschaft und Markt möglich.65,66

    Die heutige Kulturpolitik basiert sowohl in ihrem Handeln als auch in ihrer Theorie auf

    den Reformkonzepten der so genannten „Neuen Kulturpolitik“ der 1970er und 1980er Jahre, worauf neben diversen eben genannten Begriffen im Folgenden näher

    eingegangen werden soll.

    Für die Betrachtung der Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik bietet

    der so genannte „erweiterte Kulturbegriff“67 allerlei Hinführungsperspektiven. Die Relevanz von „bürgerschaftlichem Engagement“ in kulturpolitischen Reformen und

    Konzepten gilt es im Folgenden näher darzustellen. Die Wurzeln dafür sind historisch

    zunächst auf internationaler Ebene68 aufzuzeigen (Kap. 2.1), um dann die

    Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik aus nationaler Sicht zu

    betrachten (Kap. 2.2), wobei diverse historische Entwicklungen wie u.a. die

    Reformkonzepte „Kultur für alle“ und „Bürgerrecht Kultur“ (Kap. 2.2.1), die

    Einsetzung von zwei wegweisenden Enquete-Kommissionen (Kap. 2.2.2), die

    Diskussion und Überprüfung vergangener Reformbestrebungen (Kap. 2.2.3), die

    Forderung eines „aktivierenden Kulturstaats“ (Kap. 2.2.4) und der heutige „Cultural

    Governance“-Begriff (Kap. 2.2.5) diskutiert werden sollen.

    63 Wagner, Bernd: Fürstenhof und Bürgergesellschaft. Zur Entstehung, Entwicklung und Legimitation von Kulturpolitik, Bonn 2009, S. 26. 64 Ebd. 65 Ebd. 66 Gleichzeitig ist auch Kultur heute in allen drei Bereichen zu finden, wobei an dieser Stelle auf die Kultur- und Kreativwirtschaft (siehe Kap. 3.2.2.1) hingewiesen werden soll, die sich in den vergangenen Jahren als eigenes Feld entwickelt hat. 67 Eine allgemeingültige Bedeutung des „erweiterten Kulturbegriffs“ ist schwer festzuschreiben, in vielen Strömungen, Institutionen oder Diskussionen wird der Begriff unterschiedlich verwendet, so sollte „erweitert“ am besten wörtlich verstanden werden. Der Begriff wird im Folgenden immer in Bezug auf „bürgerschaftliches Engagement“ betrachtet. 68 Europäische Kulturpolitik soll hier nur erwähnt, aber nicht näher beleuchtet werden. Sie wurde erstmals mit dem Maastrichter Vertrag der Europäischen Union (EU) 1992 festgeschrieben. „Artikel 128 konstatiert, dass die EU auch einen Beitrag zur Entfaltung der Kultur in den Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes zu leisten hat.“ Siehe: www.uni-hildesheim.de/fb2/institute/kulturpolitik/profil/ (Letzter Zugriff: 02.07.2013)

  • 35

    2.1 Die Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik auf internationaler Ebene

    Empfehlungen der UNESCO, der Europäischen Gemeinschaft, der Konferenz über

    Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und des Deutschen Städtetages

    setzten in einer Zeitspanne von über 20 Jahren mit erstmaligen und zugleich

    notwendigen Empfehlungen die Umsetzung eines neuen Kulturverständnisses in

    Gang, das in Deutschland Ende der 1970er Jahre noch undenkbar gewesen

    wäre.69,70 Die Entwicklung der so genannten „Neuen Kulturpolitik“ und des

    „erweiterten Kulturbegriffs“ dezidiert darzulegen, würde allerdings den Rahmen

    dieser Dissertation sprengen.71 Demzufolge sollen zunächst die wichtigsten

    Stationen der Entwicklung einer gesellschaftsrelevanten Kulturpolitik auf

    internationaler Ebene betrachtet und diskutiert werden.

    Der so genannte „erweiterte Kulturbegriff“ wurde erstmals auf der UNESCO72-

    Weltkonferenz über Kulturpolitik im Jahr 1982 festgeschrieben, der damit den bis dato gültigen elitären, bildungsbürgerlichen Kulturbegriff ablösen sollte: „Kultur ist Ausdruck der gesamten Gemeinschaft und sollte nicht das Privileg einer Elite sein.

    Die kulturelle Demokratie baut auf der möglichst umfassenden Beteiligung von Einzelnen

    und von der Gesellschaft an der Schaffung von kulturellen Gütern, an Entscheidungen über

    das kulturelle Leben und an der Verbreitung und Nutzung der Kultur auf.“73

    Diese erste Proklamation des „erweiterten Kulturbegriffs“ beinhaltet auch deutlich die

    Relevanz von kultureller Bildung und einer kultureller Identität der Menschen aller Völker. Eine „Ausübung der Grundfreiheiten des Menschen und der Völker und ihres

    Rechtes auf Selbstbestimmung“74 wird dabei vorausgesetzt.

    69 Röbke, Thomas: Zwanzig Jahre Neue Kulturpolitik. Erklärungen und Dokumente 1972-1992, Essen 1993, S. 9f. 70 Einen früheren Impuls zur Reform der Kulturpolitik hin zur Öffnung der Kultur für breitere Bevölkerungsschichten gab es bereits durch die Kulturkonvention des Europarats aus dem Jahr 1954. Siehe: Schwencke, Olaf: „Kultur als Lebensform“ heißt: Kulturelle Bildung für alle, in: Schneider, Wolfgang: Kulturelle Bildung braucht Kulturpolitik. Hilmar Hoffmanns „Kultur für alle“ reloaded, Hildesheim 2010, S. 32f. 71 Für detaillierte Ausführungen der näheren internationalen geschichtlichen Entwicklung empfiehlt sich das oben zitierte Buch von Thomas Röbke. 72 Zu den grundlegenden Handlungsfeldern der UNESCO im Bereich Kultur zählen neben dem materiellen und immateriellen Kulturerbe der Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt. 73 Deutsche UNESCO-Kommission: Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik, Weltkonferenz über Kulturpolitik, Mexiko, 26. Juli bis 6. August 1982, S. 1. Siehe: www.unesco.de/2577.html (Letzter Zugriff: 13.07.2013) 74 Ebd.

  • 36

    Zudem werden Merkmale von bürgerschaftlichem Engagement beschrieben, die für

    die weitere Diskussion dieser Arbeit von Bedeutung sein werden:

    „Das kulturelle Leben sollte in geographischer und administrativer Hinsicht dezentralisiert

    werden, und es sollte sichergestellt werden, dass die für kulturelle Aktivitäten zuständigen

    Institutionen sich stärker der Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse der Gesellschaft im

    kulturellen Bereich bewusst werden. Deshalb sollten mehr Möglichkeiten für Kontakte

    zwischen der Öffentlichkeit und der Kulturverwaltung geschaffen werden.“75

    129 Staaten nahmen 1982 an der Ministerkonferenz in Mexiko-Stadt teil und prägten

    nicht nur einen neuen Kulturbegriff, sondern nahmen gleichzeitig eine konzeptionelle

    Entwicklung zur Kenntnis. 20 Jahre später, im Jahr 2002, mündeten diese Ansätze

    im Rahmen eines Weltgipfels für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg in eine

    Erklärung der Vollversammlung der Vereinten Nationen: Die Jahre 2005 bis 2014

    wurden demnach zur Weltdekade der Bildung für nachhaltige Entwicklung (Education for Sustainable Development) erklärt und damit wichtige Signale für

    Bildung und Lernprozesse als treibende Kräfte für Veränderungen festgeschrieben.76

    Zudem wurde kurze Zeit später die „Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt“77

    bei der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris verabschiedet,

    die eine „völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf

    eigenständige Kulturpolitik“78 schuf. Demnach hat jeder Staat das Recht,

    Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchzuführen, womit sich die UNESCO auf ihre grundlegenden Handlungsfelder beruft. Für die

    deutsche Kulturlandschaft wird der sowohl künstlerische als auch gesellschaftliche

    Wert von Kunst und Kultur unterstrichen.79

    Für die Bundesrepublik Deutschland, die das Übereinkommen 2007 ratifiziert hat,

    bedeutet dies, die Konvention zum Anlass zu nehmen, um Änderungs- und Verbesserungsbedarf zu identifizieren und auch in Zukunft die „große Bandbereite kultureller Vielfalt ermöglichen und absichern“80 zu können. Für das Fördersystem gilt

    es neue Wege zu ermöglichen, u