broschüre für bauherren und eigentümer

28
Schützen auch Sie Ihr Gebäude vor den wichtigsten Elementargefahren: Hagel Hochwasser Sturmwind Wirkungsvolle Tipps und Schutzmassnahmen Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen

Upload: gva-stgallen

Post on 25-Jul-2016

228 views

Category:

Documents


3 download

DESCRIPTION

Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, mit welchen konkreten baulichen Massnahmen (Objektschutzmassnahmen) Sie als Eigentümerin oder als Eigentümer Ihr Gebäude wirkungsvoll gegen Elementarschäden schützen können.

TRANSCRIPT

Page 1: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Schützen auch Sie Ihr Gebäude vor den wichtigsten Elementargefahren:

HagelHochwasserSturmwind

Wirkungsvolle Tippsund Schutzmassnahmen

Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen

Page 2: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

« Schäden als Folge von Elementarereignissen sind seit Jahren zunehmend – Schützen sie Ihr Gebäude!»

Die Schadenstatistik der GVA und gesamtschweizerischeStatistiken zeigen einen zunehmenden Trend bei den Schäden durch Elementarereignisse. Dies im Gegensatz zu den Brandschäden, die seit langem rückläufig sind.

Elementarereignisse gravitative Naturgefahren:

· Hochwasser · Murgänge· Rutschungen · Stein- und Blockschlag· Lawinen · Felssturz

Gravitative Naturgefahren sind standortgebunden, das heisst, ihr Verlauf ist durch die Geländeform bestimmt.

Aufgrund dieser Charakteristik kann der Verlauf dieser Elementarereignisse in Karten festgehalten werden. Solche Gefahrenkarten sind für die Siedlungsgebiete des ganzen Kantons St.Gallen verfügbar; sie sind ein-sehbar auf dem kantonalen Geoportal.

Elementarereignisse meteorologische Naturgefahren:

· Hagel · Sturmwind· Starkregen · Schnee

Meteorologische Elementarereignisse sind nicht standort-gebunden; sie können überall auftreten.

Die drei Prozesse Hagel, Hochwasser und Sturm sind für rund 95 Prozent aller Gebäudeschäden verantwortlich.

1950

FeuerschädenElementarschäden

1955 1960 1970 1980 1985 1990 1995 2000 2005 201019751965

HagelSturm

Hochwasser

Page 3: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Sehr geehrte Damen und Herren

Am 1. Januar 2016 ist das neue Gebäudeversicherungs-gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet die Versicherten, Massnahmen zur Schadensverhütung zu ergreifen, wenn diese verhältnismässig und zumutbar sind.

Diese Broschüre zeigt Ihnen auf, mit welchen konkreten baulichen Massnahmen (Objektschutzmassnahmen) Sie als Eigentümerin oder als Eigentümer Ihr Gebäude wirkungsvoll gegen Elementarschäden schützen können, damit auch in Zukunft die günstigen Versicherungsprämien gesichert und Ihnen unnötige Umtriebe und Ärgernisse durch Schadenereignisse erspart bleiben.

Wir lassen Sie nicht allein. Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der Elementarschadenprävention steht Ihnen für persönliche Auskünfte zur Verfügung und berät Sie gerne.

Gebäudeschutzmassnahmen kann die GVA zudem mit Kostenbeiträgen unterstützen.

Freundliche Grüsse

Renato Resegatti, Direktor

« Schäden als Folge von Elementarereignissen sind seit Jahren zunehmend – Schützen sie Ihr Gebäude!»

Editorial

Unser Team der Elementarschaden-prävention steht Ihnen bei konkreten Fragen gerne zur Verfügung:

1

T 058 229 70 30 · [email protected]

Page 4: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

« Mit Hagelkörnern von bis zu 2 cm Durchmesser ist im Kanton St.Gallen häufig, das heisst alle fünf bis zehn Jahre, zu rechnen.»

Die unten stehende Karte zeigt die Hagelgefährdung in der Schweiz mit einer Wiederkehrperiode von 50 Jahren.

Hagelkorndurchmesser

n

n

n

n

1 cm2 cm 3 cm 4 cm

Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter.www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen.

2

Page 5: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

« Mit Hagelkörnern von bis zu 2 cm Durchmesser ist im Kanton St.Gallen häufig, das heisst alle fünf bis zehn Jahre, zu rechnen.»

ln der Schweiz ist die Hagelgefährdung je nach Region unterschiedlich. Das Mittelland ist am stärksten betroffen.

Bei den Gebäudeschäden durch Hagel unterscheidet man zwischen Oberflächenschäden (Abplatzungen, z.B. an gestrichenem Holz und Aufrauhungen, z.B. an unbehandeltem Holz), Formschäden (Dellen und Ver-biegungen, z.B. an Lamellenstoren) und Strukturschäden (Risse, Brüche und Perforationen, z.B. bei Kunststoff-bauteilen).

Der Hagelwiderstand der verschiedenen Bau-materialien variiert stark. Zur besseren Übersicht werden die Produkte in Hagelwiderstandsklassen eingeteilt. Die Hagelwiderstände 1 – 5 bezeichnen die Grösse der Hagelkörner in Zentimetern, die ein Bauteil aushält, ohne dass es beschädigt wird.

Im Kanton St.Gallen gilt, dass die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Beschattungsanlagen) einen Hagelwiderstand von wenigstens 3 cm aufweisen muss, damit man im Schadenfall uneingeschränkten Versicherungsschutz erhält.

Angaben zu den Hagelwiderständen sind bei den Produkteherstellern erhältlich oder können im Hagel-register abgefragt werden (www.hagelregister.ch). Klassische Baustoffe wie Ziegel, Glas, Natur- und Kunststein etc. haben generell einen genügenden bis guten Hagelwiderstand. «Moderne» Baustoffe wie Dünnschichtputze sind anfälliger für Hagelschäden. Bei Kunststoffen ist zusätzlich zu beachten, dass der Hagelwiderstand mit zunehmender Alterung abnimmt. Ein Ersatz ist daher rechtzeitig vorzunehmen.

Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude mit baulichen Massnah-men und Unterhaltsmassnahmen vor Hagel schützen können und wie Sie sich im Ereignisfall verhalten sollten, um Schäden zu vermeiden oder zu vermindern.

Hagel

3

Page 6: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Bauliche Massnahmen bei Neubauten

Dachüberstände und Vordächer bieten SchutzDachüberstände und Vordächer bieten einen hohenHagelschutz für die Fassade bei Hagel oder Sturm.

Widerstandsfähige Oberlichter verwendenFür die Oberlichter ist hagelresistentes Glas oderhagelresistenter Kunststoff zu verwenden (HW 3 oder besser HW 4). Kunststoffprodukte altern durch die Bewitterung und der Hagelwider-stand vermindert sich massgeblich.

Sonnenschutz hinter Glas anbringenRafflamellen-Storen und Rollläden sind besonders schadenempfindlich gegenüber Hagel. Der Hagel-widerstand steigt mit zunehmender Materialdicke. Die Anordnung des Sonnenschutzes hinter Glas bietet einen permanenten Schutz.

Hagelwiderstand bei Dach und Fassade beachtenEs sind Bauprodukte mit Hagelwiderstand von mindestens HW 3 zu verwenden. Beim Fassadenaufbau soll die Ersetzbarkeit von einzelnen Fassadenelementen gewährleistet sein. Bei der Gebäudeausrichtung ist die Haupteinwirkung durch Hagel und Witterung zu beachten und für hauptsächlich betroffene Fassaden ist ein besonderes Schutz-konzept vorzusehen.

4

Page 7: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten

Schutzgitter anbringenHagelschutzgitter sind ein wirksamer Schutz für hagelempfindliche Materialien, wie z.B. Oberlichter aus Kunststoff.

Solar- und Fotovoltaikanlagen schützenProdukte mit hohem Hagelwiderstand verwenden (mindestens HW 3). Wo immer möglich auf Kunst-stoffe verzichten. Aufgrund der Alterung und der hohen Beanspruchung thermisch, statisch und dynamisch geprüfte Produkte verwenden.

Entwässerung sichernAngeschwemmte Hagelkörner und abgeschlagene Blätter und Zweige können Dach-, Balkon- und Platzentwässerungen verstopfen und zu Folgeschäden führen. Entwässerungsabläufe mit grossem Durchmesser und erhöhten Siebaufsätzen sind von Vorteil. Dies gilt auch für Notüberläufe und Not-entlastungen.

Temporäre Schutznetze verwendenWährend der Hagelsaison können temporär Schutznetze über hagelempfindlichen Objekten angebracht werden, um so z.B. Treibhäuser oder Solaranlagen mit empfindlichen Oberflächen gut zu schützen.

5

Page 8: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Unterhaltsmassnahmen

Dächer und Fassaden instand haltenDas Dach und die Fassaden müssen periodisch auf Schwachstellen überprüft werden. Durch Alterung beschädigte Ziegel, Schindeln und Fassadenelemente sind zu erneuern.

Abdichtungsbahnen von Flachdächern werden mit der Zeit spröde und es entstehen Abspannungen. So sind sie anfälliger für Strukturschäden durch Hagelschlag. Foliendächer mit Abspannungen erneuern.

Dach- und Terrassenabläufe freihaltenln den Abläufen am Dach und auf Terrassen sindVerschmutzungen und Verstopfungen regelmässig zuentfernen. Durch Hagelkörner verstopfte Abläufe können zum Wassereinbruch führen.

Lebensdauer von Kunststoffteilen beachtenInsbesondere bei Kunststoffteilen nimmt der Hagelwiderstand mit den Jahren ab. Diese Teile müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt werden. Viele Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer. Sie altern und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung durch Hagelschlag.

Farbanstriche rechtzeitig erneuernLose, abblätternde Farbanstriche rechtzeitig erneuern.

6

Abläufe freihaltenAbläufe und Einlaufschächte am und ausserhalb des Gebäudes freihalten, Leitungen regelmässig spülen, um deren Funktion zu gewährleisten.

Page 9: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Verhalten im Ereignis

Rafflamellen-Storen und Rollläden hochziehenUm eine Beschädigung der Storen und Rollläden zu vermeiden, sollen diese beim Anzug eines Gewitters eingezogen werden (Schäden an Sonnenstoren sind nicht durch die GVA abgedeckt).

Hagelschutz einfach automatisierenDie Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat ein System entwickelt, das Lamellenstoren und Rollläden – vor dem Eintreffen einer Unwetterfront – automatisch hochfährt. Eine Signalbox steuert das Hochfahren. Nach Abzug des Hagelgewitters fahren die Storen wieder in die Ausgangslage zurück.

In bestimmten Fällen können die Kosten für die Nachrüstungder Storensteuerung von der GVA übernommen werden.

Fenster, Türen und Tore schliessenBei drohendem Gewitter sollen alle Gebäude-öffnungen geschlossen werden, um Wind-schäden und Schäden durch Wasser- und Hageleintritt zu vermeiden.

Abläufe frei machenEin Hagelereignis kann die Abläufe mit Hagelkörnern und Blättern verstopfen. Um deren Funktion zu gewährleisten, sollen Abläufe nach dem Ereignis frei gemacht werden.

7

Page 10: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

«Nicht nur Überschwemmungen aus Gewässern verursachen Schäden, ebenso oft sind Überflutungen bei Starkregen schädigend.»

Der Kanton St.Gallen hat eine Gefahrenkarte zu den gravitativen Naturgefahren (u.a. Hochwasser) erarbeitet. Die Gefahrenstufen können unter www.geoportal.ch abgerufen werden ➝ Darstellen ➝ Risiken und Gefährdungen ➝ Naturgefahren Gefahrenkarte

Abbildung: Ausschnitt Gefahrenkarte

8

Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter.www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen.

Page 11: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Von Überschwemmungen infolge von Starkregen sind alle Gebäude gefährdet, besonders in Hanglagen am Rand vonSiedlungen und in Muldenlagen. Nach Starkregen kann das Wasser oft nicht mehr durch die Entwässerung abgeführt werden und fliesst deshalb über die Oberfläche ab. Lokal können auch Gefährdungen durch das Überlaufen von Seen sowie das Ausufern von Flüssen und Bächen bestehen (siehe Gefahrenkarte).

Schäden entstehen, wenn das Wasser durch Öffnungen (Fenster, Türen, Leitungsdurchführungen) und dergleichen ins Gebäude gelangt. Ist die Kanalisation überlastet, kommt es zu Rückstaus, sowohl ausserhalb des Gebäudes als auch im lnnern.

Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude zumindest vor einem hundertjährlichen Hochwasser (Wieder-kehrperiode 100 oder mehr Jahre) geschützt seinmüssen, damit man im Schadenfall uneingeschränk-ten Versicherungsschutz erhält. Bei Neubauten empfiehlt die GVA als Massnahmenziel den Schutz bis zu einem dreihundertjährlichen Hochwasser.

Zur Verhinderung von Schäden mit baulichen Massnahmen sind folgende Konzepte möglich: – Abdichtung (Gebäudehülle ist wasserdicht)– Abschirmung (das Wasser wird ferngehalten) – Nasse Vorsorge (Flutung des Gebäudes wird zugelassen)

Vor der Ausführung von Massnahmen muss immer auch geprüft werden, ob dadurch die Gefährdung benachbarter Gebäude in unzulässiger Weise erhöht wird. Grundsätzlich gilt, dass permanente Massnahmen mobilen Massnahmen vorzuziehen sind. Mobile Schutzvorkehrungen können nur bei genügender Vorwarnzeit eingesetzt werden.

Lesen Sie auf den Folgeseiten, mit welchen baulichen Vorkehrungen und Unterhaltsmassnahmen Sie Neubauten und bestehende Gebäude wirkungsvoll gegen Über-schwemmung und Oberflächenwasser schützen können. Zudem wird gezeigt, wie Sie sich im Ereignisfall optimal verhalten.

«Nicht nur Überschwemmungen aus Gewässern verursachen Schäden, ebenso oft sind Überflutungen bei Starkregen schädigend.»

HochwasserÜberschwemmung

9

Page 12: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Gebäudehülle abdichten (Abdichtung)Zur Abdichtung der Gebäudehülle kommen zwei Verfahren zum Einsatz. Die «weisse Wanne» bezeichnet das Erreichen der Dichtheit durch wasserdichte Betonkonstruktionen. Als «schwarze Wanne» gilt eine Gebäudehülle mit einer Wassersperrschicht aus Bitumen. ln jedem Fall sind Leitungsdurchführungen ebenfalls abzudichten und die Auftriebskräfte sind zu überprüfen.

Rückstauschutz anbringen (Abdichtung)Automatische oder manuelle Rückstauklappen und -schieber verhindern eine Überschwemmung im Gebäudeinnern durch die Rückströmung im Kanalisationsnetz. Schäden infolge von Rückstau im Innern des Gebäudes sind nicht durch die GVA abgedeckt.

Lage des Erdgeschosses und der Öffnungen (Abschirmung)Die Höhenlage des Erdgeschosses, der Hauseingänge, der Fenster sowie der Licht- und Lüftungsschächte bestimmt die Verletzlichkeit in hohem Masse. Diese sollten über der Rückstauebene des Oberflächenwassers liegen. Ist das Gebäude bei Hochwasser von einer Zufliessrichtung betroffen, sollen die Eingänge auf der strömungsabgewand-ten Seite angeordnet sein.

Erhöhte Anordnung (Abschirmung)Die Anschüttung des Terrains stellt eine kostengünstige und effiziente Massnahme gegen zufliessendes Wasser dar.

Bei hohen Fliessgeschwindigkeiten ist die Anschüttung gegen Erosion zu schützen. Daneben ermöglicht eine Anordnung auf Stützen oder Mauern viel gestalterischen Freiraum.

Bauliche Massnahmen bei Neubauten

10

Page 13: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Versorgungseinrichtungen richtig planen (Nasse Vorsorge)Um Schäden an der Strom- und Trinkwasserversorgung im Hochwasserfall zu vermeiden, sollten Schalter und Elektroinstallationen sowie Wasserfilter oberhalb der Hochwasserkante angebracht werden. Auch technische Anlagen und Geräte wie Heizung, Lift, Waschmaschine und Trockner oder Elektroverteiler sollen in sicheren Bereichen platziert werden.

Innenraumnutzung anpassen (Nasse Vorsorge)Im gefährdeten Bereich sollen wegen des Personenrisikos keine Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume eingerichtet werden.

Geeignetes Material wählen (Nasse Vorsorge)Eine Schädigung des Innenausbaus (Böden, Wände und Decken) tritt auf, wenn das Material viel Wasser absorbiert, gegenüber saurem oder basischem Milieu nicht resistent ist oder undurch-lässig ist und somit keine Verdunstung von Wasser aus dem Rohboden erlaubt. Im Innenausbau sollen zudem keine wasserlöslichen Baustoffe verwendet werden.

Luftansaugungen über Terrain führen (Abdichtung)Planen Sie Heizungsanlagen so, dass die Luftansaugung über dem Terrain liegt. Ideal ist, wenn das Gefälle in der Umgebung von Luftansaugungen abfallend ist und vom Gebäude weg-führt.

Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten und Neubauten

11

Page 14: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Vor Leckwasser schützen (Abdichtung)Mit einer Pumpe mit Notstromversorgung im Unterge-schoss kann ein Restrisiko hinsichtlich durchsickern-dem Wasser vermindert werden (Schäden infolge von Leckwasser sind nicht durch die GVA abgedeckt).

Notwendige Öffnungen schützen (Abdichtung)Türen und Fenster können wasserdicht oder verstärktausgebildet werden. Bei hohen FliessgeschwindigkeitenSprossen, Prallplatten oder Dammbalken vor den Öff-nungen anbringen.

Lichtschächte erhöhen (Abschirmung)Die Oberkanten der Lichtschächte sind über der Stauebene anzuord-nen oder mit einem Deckel zu verschliessen. Auf dichten Anschluss zwischen Lichtschacht und Gebäude achten. Lichtschachtboden im Schwankungsbereich des Grundwassers erstellen. Abläufe müssen an die Kanalisation angeschlossen werden (Achtung Rückstau!).

Oberflächenwasser in der Terraingestaltung berücksichtigen (Abschirmung)Bei der Gestaltung des Grundstückterrains sind auch das von der Umgebung zufliessende Oberflächenwasser sowie der Wasserzufluss zu berücksichtigen, der im Überlastfall von Dachflächen und aus Strassen- und Platzentwässerungen abfliesst. Das Wasser kann in Retentionsmulden gesammelt, durch Versickerungsmulden oder -schächte in den Unter-grund geleitet, durch Terrainmulden durchgeleitet und durch Sammelrinnen und -schächte gesammelt und abgeführt werden. Dämme und Sperren entlang der Grundstückgrenze können das Wasser fernhalten; dabei dürfen Nachbargebäude nicht gefährdet werden.

Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten und Neubauten

12

Page 15: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Schutzmauer oder Schutzdamm errichten (Abschirmung)Mauern und Dämme verhindern, dass Wasser dieGebäudehülle erreicht. Bei Zufahrten in Untergeschossekann mittels Rampen das Überfliessen verhindert werden.

Temporäre Massnahmen ergreifen (Abschirmung)Fest installierte bewegliche Massnahmen wie Klappschotts oder hochziehbare Dammbalken können auch gegen Oberflächenwasser eingesetzt werden. Mobile Massnahmen wie Dammbalkensysteme oder Sandsäcke sind nur bei langer Vorwarnzeit einzusetzen und daher gegen Oberflächenwasser und Hochwasser aus kleinen Gewässern ungeeignet.

Öltank verankern (Nasse Vorsorge)Um den Betrieb von Öltankanlagen zu sichern, sind diese oberhalb des Wasserspiegels anzuordnen. Wenn dies nicht möglich ist, soll das Öl wasserdicht gelagert und gegen Aufschwimmen und den äusseren Wasserdruck gesichert werden. Dasselbe gilt für die Lagerung von Holz-pellets, welche bei Kontakt mit Wasser quellen und Schäden am Lagerraum verursachen können.

Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten und Neubauten

13

Page 16: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Unterhaltsmassnahmen

Abläufe freihaltenDie Platz-, Flachdach- und Balkonentwässerungen sind periodisch zu kontrollieren und zu reinigen, um Ver-stopfungen vorzubeugen. Bei Flachdächern, Terrassen und Balkonen sind Notüberläufe zwingend anzubringen.

Temporäre Massnahmen prüfenTemporäre Massnahmen müssen regelmässig gewartet werden.Die Funktionsfähigkeit ist regelmässig zu überprüfen.

Bei mobilen Massnahmen ist zudem sicherzustellen, dass diese erreichbar gelagert sind.

Entwässerungsleitungen spülen

Abflussrinnen und Schächte reinigen Entwässerungsanlagen müssen regelmässig gewartet werden. Dazu gehört das Reinigen der Einläufe (Rinnen-roste und Schachtdeckel), das Leeren von Schlamm-sammlern sowie das Spülen der Rohrleitungen.

14

Page 17: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Verhalten im Ereignis

Türen und Fenster schliessenUm das Einfliessen von Wasser in das Gebäude zu verhindern, Türen, Fenster und andere Öffnungen rechtzeitig schliessen und allenfalls abdichten.

Mobile Massnahmen anbringenNicht fest installierte Massnahmen sowie manuelleKlappsysteme sind bei drohenden Hochwasser-ereignissen oder Oberflächenwasser rechtzeitig anzubringen.

Materialien zur Hochwasserabwehr bereithalten Vorbereitete Materialien wie Schalttafeln, Folien, Pumpen und Sandsäcke helfen bei Hochwasser, Schäden zu verhin-dern oder zu begrenzen (Die Kosten für diese Materialien sind nicht beitragsberechtigt).

15

Page 18: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

«Bei der Entstehung von Schäden durch heftige Winde sind immer auch Personen durch herumfliegende Trümmer gefährdet.»

Wetter-Alarm informiert frühzeitig per Smartphone-App, SMS, E-Mail oder Fax über aufkommende Unwetter.www.wetteralarm.ch ermöglicht, rechtzeitig Massnahmen zu treffen.

16

Die Kräfte von Sturmwinden wirken zweifach: Windströmung führt zu Sogwirkung (blaue Pfeile) und Druckwirkung (rote Pfeile).

Dort, wo das Gebäude der Druck- und Sogwirkung nicht zu widerstehen vermag, kommt es zu Schäden (stark vereinfachte, schematische Darstellung).

Page 19: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

«Bei der Entstehung von Schäden durch heftige Winde sind immer auch Personen durch herumfliegende Trümmer gefährdet.»

Die Einwirkung von Wind auf Gebäude ist abhängig von Höhenlage, Geländeform, Gebäudehöhe und -form,Anströmrichtung und Lage der Öffnungen. Grundsätzlich sind alle Gebäude in der Schweiz gefährdet. ln den Bergen, auf Hügeln oder Bergkämmen und in Föhntälern sowie an Seen in Uferlage ist die Gefährdung am höchsten.

Winddruck und Sogkräfte können die Gebäudehülle be-schädigen und bei Überlagerungen starke Kräfte ausüben. Dachüberstände und Fassaden sind besonders anfällig. Bei geöffneten Fenstern oder Türen kann der Winddruck auch zu Schäden innerhalb des Gebäudes führen. Zusätzliche Gefahr geht von anpraIIenden Trümmern und/oder losen Gegenständen (Gartenmöbeln, Trampoline etc.) aus.

Hauptursachen für die Schäden an Gebäuden durch Wind sind ungenügende Befestigungen von Gebäudeteilen, ver-nachlässigter Unterhalt oder unsachgemässe Ausführung.

Bei Neubauten regelt die SIA-Norm 261 die Windbemessungvon Gebäuden in der Schweiz. Bei bestehenden Gebäuden sind bauliche Massnahmen zur Verstärkung von Dach und Fassade nachträglich möglich. Organisatorische Massnahmensollten jeweils vor Eintritt des Sturmes ergriffen werden.

Im Kanton St.Gallen gilt, dass Gebäude oder einzelneGebäudeteile im Falle von Sturmwind die Anforde-rungen der Regeln der Baukunde (SIA-Norm 261) erfüllen müssen, damit man im Schadenfall unein-geschränkten Versicherungsschutz erhält.

Lesen Sie auf den Folgeseiten, wie Sie ein Gebäude mit baulichen Massnahmen und Unterhaltsmassnahmen wirkungsvoll gegen Sturmschäden schützen können und wie Sie sich im Ereignisfall optimal verhalten.

Sturmwind

17

Page 20: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Neubau gemäss SIA-Norm 261Neubauten sollen konsequent nach SIA-Norm 261 bemessen werden. Dies bedeutet, dass sowohl das Tragwerk als auch die Fassade, das Dach und An- und Aufbauten am Gebäude konsequent auf die wirkenden Windlasten bemessen werden. Die Windbemessung von Storen, Rollläden und Klappläden richtet sich nach SIA-Norm 342.

Solaranlagen – SIA-Normen Windlast einhalten Die Beschwerung, Verankerung, Verschraubung und Montage von Solaranlagen sind für Windlasten nach SIA-Norm 261 auszugestalten.

Bauliche Massnahmen bei Neubauten

18

Page 21: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Dach und Fassade verstärkenDie Verstärkung der Dach- und Fassadenkonstruktion, das Anbringen von Sturmklammern und Verschraubungen an den Dachziegeln sowie die Verschalung von Dachvorsprüngen erhöhen den Schutz vor Windkräften.

Befestigungen beachtenAn Kanten, Ecken und auf Dächern ist die Sogwirkung des Windes besonders gross. Die Befestigungen von Dächern, Aussenwandbe-kleidungen, Kaminen, Antennen und Reklametafeln sind an diesen Stellen besonders zu prüfen. Die auftretenden Kräfte müssen ein-wandfrei bis auf die Tragkonstruktion weitergeleitet werden.

Bauliche Massnahmen bei bestehenden Bauten

Vor dem Umbau Gebäude statisch überprüfenBeim Umbau bestehender Gebäude sind diese statisch auf ihre Sturmstabilität zu überprüfen. Entsprechende Verstärkungen gewährleisten Tragfähigkeit und Sicherheit.

19

Page 22: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Unterhaltsmassnahmen

Bäume in Gebäudenähe kontrollierenStürzende Bäume und heruntergerissene Äste können grosse Schäden anrichten. Verletzte, von Pilz befallene oder abgestorbene Äste und Bäume in Gebäudenähe sollen deshalb entfernt werden. Überprüfen Sie die Gesundheit der Bäume regelmässig.

Dach und Fassade kontrollierenVerrutschte Dachziegel und gelöste Befestigungen können sich im Ereignisfall lösen und zu Schäden führen. Herumfliegende Gebäudeteile können zudem andere Gebäude beschädigen. Dach und Fassade sollen deshalb jährlich überprüft werden.

Morsche Tragkonstruktionen etc. ersetzen Morsche Balken, Bretter, Schindelfassaden, Fensterläden, Türen, Fenster etc. erneuern und ersetzen.

Lebensdauer von Kunststoffteilen beachtenInsbesondere bei Kunststoffteilen nimmt die Festigkeit mit den Jahren ab. Diese Teile müssen deshalb überprüft und rechtzeitig ersetzt werden. Viele Baustoffe haben eine begrenzte Lebensdauer. Sie altern und werden mit der Zeit anfälliger für Beschädigung durch Sturm.

20

Page 23: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Verhalten im Ereignis

Storen und Rollläden hochziehenBei aufkommendem Sturm und bei Abwesenheit sollen die Rafflamellen-Storen und Rollläden ein-gefahren werden (Schäden an Sonnenstoren sind nicht durch die GVA abgedeckt).

Gebäudeöffnungen schliessenDas Schliessen von Fenstern, Türen und Toren kanngefährlichen Innendruck und Innensog verhindern.

Lose Gegenstände sichern oder versorgenHerumfliegende Teile können Schäden an Gebäudenanrichten. Lose Gegenstände sollen daher gesichert oder weggeräumt werden.

21

Page 24: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

«Wir lassen Sie nicht im Stich. Die GVA kann Schutzmassnahmen mit Kostenbeiträgen unterstützen.»

Die Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümernbei der Verhütung von Elementarschäden ist als Auftrag an die GVA im Gesetz über die Gebäudeversicherung fest-gehalten (sGS 873.1, Artikel 1bis, Absatz 2). Diese Unterstützung erfolgt durch Beratungleistungen unddurch Kostenbeteiligung der GVA bei der Realisierung von Schutzmassnahmen. Die Details dazu regeln die Verord-nung über Beiträge zur Verhütung von Elementarschäden (sGS 873.12) und die zugehörigen Richtlinien.

22

Page 25: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Unterstützung

BeratungEine Überprüfung des Gebäudes/Bauvorhabens in Bezug auf die Einwirkungen von Naturgefahren ist bei Planungs-beginn von Neu- und Umbauten, bei Nutzungsänderungen und nach Schadenfällen notwendig. Diese Aufgabe müssen Gebäudeigentümer gemeinsam mit ihren Planern lösen. Die GVA kann diese Bemühungen mit einerBeratung durch ihre Präventionsspezialisten unterstützen. Diese verfügen als Baufachleute, mit Zusatzausbildungen im Fachbereich Elementarschadenprävention, über ein breites Erfahrungsspektrum.

BeiträgeGrundsätzlich werden Beiträge an bauliche Schutzmassnahmen bezahlt, wenn…… das Gebäude konstruktiv einwandfrei und zum Neuwert versichert ist.… die Massnahmen eine wesentliche Verbesserung des Schutzes bewirken.… das Gebäude in der Regel älter als 10 Jahre ist.

Beitragsberechtigt sind folgende Kosten:– Bauliche Aufwendungen zur Erstellung der Massnahme– Eigenleistungen beim Bau der Massnahmen– Externe Planungsaufwände (maximal 7 Prozent der anrechenbaren Baukosten)– Gutachterkosten, wenn spezielle Nachweise für Objektschutz und Wirtschaftlichkeit verlangt werden

Hierfür werden keine Beiträge ausgerichtet:– Massnahmen bei Neubauten und umfassenden Umbauten– Massnahmen, die dem Flächenschutz dienen (Aufgabe der öffentlichen Hand)– Schutzmassnahmen gegen Gefahren, die bei der Erstellung des Gebäudes bekannt waren– Schutzmassnahmen, die in der Baubewilligung verfügt wurden– Unverhältnismässige oder unwirksame Schutzmassnahmen– Geringfügige Kosten (bis zu 3 Promille des Neuwertes) sind vom Eigentümer selbst zu tragen

«Wir lassen Sie nicht im Stich. Die GVA kann Schutzmassnahmen mit Kostenbeiträgen unterstützen.»

23

Page 26: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Beiträge werden bemessen nach…… dem Grad der Erfüllung der Beitragsvoraussetzungen… dem Mass der Herabsetzung des Schadenrisikos

Der Beitragssatz liegt zwischen 20 und 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der Massnahme.

Einreichung von GesuchenIn der Regel ist vor der Ausführung von Massnahmen ein Beitragsgesuch an die Gebäudeversicherung, Elementarschadenprävention, einzureichen. Die Form des Gesuches ist nicht festgelegt (E-Mail oder Brief). Welche Angaben ein Gesuch umfassen soll, ist auf der Homepage der GVA beschrieben (www.gvasg.ch ➞ Versicherung ➞ Elementarschadenprävention ➞ Beiträge und Gesuche).

Bestimmung des KostenbeitragsDie Fachspezialisten der Gebäudeversicherung prüfen und beurteilen eingereichte Gesuche. Sie legen fest, ob weitere Unterlagen erforderlich sind (z.B. Gefährdungsgutachten, Objektschutz- oder Wirt-schaftlichkeitsnachweis etc.). Sie ermitteln aus den Unterlagen des Gesuchstellers die Höhe der beitrags-berechtigten Kosten.

Das Team derElementarschadenprävention berät Sie gerne:

Gebäudeversicherungdes Kantons St.Gallen ElementarschadenpräventionDavidstrasse 379001 St.Gallen T 058 229 70 30 F 058 229 70 29 [email protected]

24

Page 27: Broschüre für Bauherren und Eigentümer

Sie wollen bauen oder renovieren? Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus vor Naturgefahren zu schützen?

Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse steigt – immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.

Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh­zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.

Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.

www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Naturgefahrensicher gebaut –garantiert mehr wert.

Bestehende Gebäude

Das konnen sie als GebauDe­eiGentumer tun

Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu­ und Um­bau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation und Unterhalt vor Natur gefahren schützen können

Hintergrundinformationen zu Naturgefahren

Liste von hagelgeprüften Bauprodukten

Wegleitungen für Planer und Architekten zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen an Gebäuden

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie zudem alle wichtigen Links zu Gefährdung und Schutz Ihres Gebäudes:

Kantonale und nationale Fachstellen

Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz

Naturgefahrenwarnung des Bundes

Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung

Sie wollen bauen oder renovieren? Haben Sie daran gedacht, Ihr Haus vor Naturgefahren zu schützen?

Die Zahl der heftigen Unwetterereignisse steigt – immer wieder richten Überschwemmung, Hagel, Sturm und andere Naturgefahren in der Schweiz grosse Schäden an.

Sie können Schäden vermeiden, wenn Sie früh­zeitig prüfen, welchen möglichen Auswirkungen von Naturgefahren Ihr Gebäude ausgesetzt ist.

Schützen Sie Ihr Haus vor Naturgefahren, damit es Sie gut schützt. Und sichern Sie so den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht.

www.schutz-vor-naturgefahren.ch

Naturgefahrensicher gebaut –garantiert mehr wert.

Bestehende Gebäude

Das konnen sie als GebauDe­eiGentumer tun

Der Naturgefahren­Check Schweiz liefert umfassen­de Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu­ und Um­bau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation und Unterhalt vor Natur gefahren schützen können

Hintergrundinformationen zu Naturgefahren

Liste von hagelgeprüften Bauprodukten

Wegleitungen für Planer und Architekten zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen an Gebäuden

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie zudem alle wichtigen Links zu Gefährdung und Schutz Ihres Gebäudes:

Kantonale und nationale Fachstellen

Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz

Naturgefahrenwarnung des Bundes

Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung

Der Online-Naturgefahren-Check Schweiz liefert Ihnen umfassende Tipps, wie Sie Ihr Gebäude bei Neu- und Umbau, nach einem Schadenfall oder bei Renovation und Unterhalt vor Naturgefahren schützen können..

› Hintergrundinformationen zu Naturgefahren

› Liste von hagelgeprüften Bauprodukten

› Wegleitungen für Planer und Architekten zur Planung und Umsetzung von Schutzmassnahmen an Gebäuden

www.schutz-vor-naturgefahren.ch/check

Auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch finden Sie alle wichtigen Links zu Gefährdung und Schutz Ihres Gebäudes:

› Kantonale und nationale Fachstellen

› Kantonale Gefahrenkarten zu Gefährdungen durch Überschwemmung, Erdrutsch, Steinschlag und Lawinen sowie interaktive Karte zum Radonrisiko in der Schweiz

› Naturgefahrenwarnung des Bundes

› Meteodienste mit Naturgefahrenwarnung

Page 28: Broschüre für Bauherren und Eigentümer