checkliste rechte pflichten azubis pdf

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  • 8/17/2019 Checkliste Rechte Pflichten Azubis PDF

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    Rechte und Pflichten von Auszubildenden

    © Karrierebibel.de 1

    Diese Rechte haben Azubis:

    •  Angemessene Vergütung - Jedem Auszubildenden steht lautBerufsbildungsgesetz (BBiG) eine angemessene Vergütung zu. Diese

    muss auch während der Berufsschulphasen und während des Urlaubsgezahlt werden. Was angemessen genau bedeutet, ist in den jeweiligenTarif- und Ausbildungsverträgen geregelt.

    •  Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen - Azubis haben ein Rechtdarauf, von ihrem Ausbildungsunternehmen für Aktivitäten undUnterricht der Berufsschule freigestellt zu werden.

    •  Kostenlose Ausbildungsmittel - Die für die Ausbildung notwendigeSicherheitsausrüstung - beispielsweise Sicherheitsschuhe - sowieWerkzeuge und Materialien müssen vom Betrieb, auch für Prüfungen,bereitgestellt werden.

     

    Arbeiten nur im Rahmen der Ausbildung - Azubis müssen keineArbeiten ausführen, die eindeutig nicht dem Ausbildungsziel dienen.Nein, das entbindet nicht vom Aufräumen der Werkstatt oder des Büros.

    •  Anspruch auf ein Zeugnis - Jeder Auszubildende hat nach demAbschluss seiner Ausbildung einen Anspruch auf ein einfaches, aufWunsch auch auf ein qualifiziertes Zeugnis..

    •  Besondere Kündigungsfrist - Auszubildende befinden sich in einerSondersituation: Wollen sie die Ausbildung beenden und sichanderweitig orientieren, können sie die Ausbildung mit einer Frist vonnur vier Wochen ordentlich kündigen.

    • 

    Angemessene Anleitung - Dieses Recht leitet sich aus der Pflicht derUnternehmen zur angemessenen Anleitung ab. Konkret bedeutet es,dass Azubis ein Recht auf eine qualifizierte und für die Erreichung desAusbildungszieles angemessene Anleitung und fachliche Betreuunghaben.

    •  Bildung einer Jugend- und Azubivertretung - Die Arbeitsagenturschreibt zu diesem Punkt: „Beschäftigt ein Betrieb mindestens fünfArbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oderihre Berufsausbildung absolvieren und das 25. Lebensjahr noch nichtvollendet haben, sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz Jugend-und Auszubildendenvertretungen zu wählen.“ DieseAuszubildendenvertretung wird vom Betriebsrat in alle die Azubis oderminderjährigen Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiteneinbezogen.

    •  Auslandseinsatz - Seit dem Jahr 2005 können Azubis einen Teil ihrerAusbildung im Ausland absolvieren. Da es darauf jedoch keinenRechtsanspruch gibt, muss diese Regelung zwischen Arbeitgeber undAzubi schriftlich - idealerweise im Ausbildungsvertrag - festgelegtwerden.

    •  Überstunden müssen Auszubildende offiziell nicht leisten, können dies jedoch freiwillig tun. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt bei

    Jugendlichen 40, bei Erwachsenen 48 Stunden. Die Probezeit darfhöchstens vier Monate dauern. Der Urlaubsanspruch liegt beimindestens 24 (Erwachsene) respektive 25 Tagen (Jugendliche).

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    Rechte und Pflichten von Auszubildenden

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    Diese Pflichten haben Auszubildende:

    •  Sorgfaltspflicht - Die im Rahmen der Ausbildung aufgetragenenAufgaben müssen Azubis sorgfältig und so gut wie möglich ausführen.

    Mit den für die Arbeit ausgehändigten Werkzeugen undAusbildungsmitteln - dazu zählen auch Unterlagen und Schutzkleidung- müssen sie ebenfalls sorgsam umgehen. Zu guter Letzt sind sieverpflichtet, sich an die Betriebsordnung und Sicherheitsvorschriften zuhalten.

    •  Weisungen - Auszubildende sind - ähnlich wie Arbeitnehmer -weisungsgebunden. Aufträge und Anweisungen ihres Anleiters oderihrer Vorgesetzten sind unverzüglich und sorgfältig auszuführen.Aufgaben, die nicht zur Ausbildung gehören - beispielsweise dieVertretung erkrankter Mitarbeiter - können theoretisch verweigert

    werden.•  Berichtsheftführung - Das Berichtsheft muss vom Auszubildenden

    aktuell gehalten werden. Das Unternehmen beziehungsweise derAnleiter darf das Heft jederzeit kontrollieren. Im Gegenzug dürfenAzubis das Berichtsheft während der Arbeitszeit ausfüllen und müssendafür auch die Möglichkeit erhalten.

    •  Lernpflicht - Auszubildende sind verpflichtet, die Ausbildungsinhalteselbstständig zu lernen und sich den Lernstoff möglichst gutanzueignen.

    •  Anwesenheitspflicht - Für Auszubildende besteht Anwesenheitspflicht

    für alle Unterrichtseinheiten der Berufsschule.•  Erholungspflicht - Dieser Punkt klingt etwas seltsam, hat jedoch seineBerechtigung. Auszubildende sind dazu verpflichtet, ihren Urlaub zurErholung zu nutzen und dürfen in dieser Zeit keiner anderenErwerbstätigkeit nachgehen.

    •  Geheimhaltungspflicht - Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vomAuszubildenden vertraulich zu behandeln. Gibt er diese doch weiterund entsteht dem Unternehmen dadurch ein Schaden, sindSchadensersatzansprüche und die fristlose Kündigung desAusbildungsverhältnisses durch das Unternehmen möglich.

    •  Benachrichtigung - Bei Krankheit müssen sich Auszubildende bereitsam ersten Tag sowohl bei der Berufsschule als auch im Betriebabmelden. Ein ärztliches Attest muss spätestens am dritten Tag, aufVerlangen auch früher, vorgelegt werden.

    •  Pünktlichkeitspflicht - Auszubildende müssen sowohl zur Arbeit alsauch zum Unterricht pünktlich erscheinen. Theoretisch können schonVerspätungen von wenigen Minuten mit Abmahnungen geahndetwerden.

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    Rechte und Pflichten von Auszubildenden

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    Durchsetzung der Rechte: Eine Frage der Abwägung

    Auszubildende haben zahlreiche Rechte, aber eben auch Pflichten, die ihnenin guten Ausbildungsbetrieben auch mitgeteilt und erklärt werden.

    Die eigenen Rechte durchzusetzen, kann ratsam sein. Zuweilen kann es aberauch (in schweren Fällen) die Atmosphäre vergiften und die Ausbildung damitde facto beenden. Auszubildende sollten daher grundsätzlich abwägen, wieviel ihnen bestimmte Rechte wert sind.

    Das ist KEIN Aufruf, alles tatenlos hinzunehmen. Azubis sollten von ihrenRechten durchaus Gebrauch machen, sollten sich dabei aber immer auch dermöglichen Konsequenzen bewusst sein.