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371/31 Okt. 03 Feuerwehrschule der Stadt Köln Lehrunterlage Gefahren an der Einsatzstelle

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337711//3311 OOkktt.. 0033

Feuerwehrschule

der Stadt Köln

Lehrunterlage

Gefahren an der Einsatzstelle

GGeeffaahhrreenn aann ddeerr EEiinnssaattzzsstteellllee

337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 22//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG ..........................................................................................................................................................4

2 DIE GEFAHR ..........................................................................................................................................................4

3 DAS GEFAHRENSCHEMA....................................................................................................................................5

4 ALLGEMEINE GEFAHREN..................................................................................................................................6

4.1 GEFAHREN IM VERKEHRSBEREICH ..........................................................................................................................64.1.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze für den Straßenbereich ...................................................................................64.1.2 Allgemeine Einsatzgrundsätze für den Schienenbereich .................................................................................84.1.3 Umwelt- und witterungsbedingte Gefahren....................................................................................................94.1.4 Gefahren durch Absturz ................................................................................................................................94.1.5 Gefahren durch Ertrinken .............................................................................................................................9

5 ATEMGIFTE .........................................................................................................................................................10

5.1 PHYSIOLOGISCHE WIRKUNG .................................................................................................................................105.1.1 Gruppe 1: Atemgifte mit erstickender Wirkung (sauerstoffverdrängend) ......................................................105.1.2 Gruppe 2: Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung ............................................................................................105.1.3 Gruppe 3: Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen.....................................................................11

6 ANGSTREAKTION...............................................................................................................................................12

6.1 ANGST BEI MENSCHEN..........................................................................................................................................126.2 ANGST BEI TIEREN................................................................................................................................................136.3 PANIK ..................................................................................................................................................................13

7 AUSBREITUNG DES SCHADENEREIGNISSES................................................................................................14

7.1 AUSBREITUNG DES BRANDES (BRANDAUSBREITUNG) ............................................................................................147.1.1 Feuerbrücken .............................................................................................................................................157.1.2 Flugfeuer....................................................................................................................................................157.1.3 Funkenflug (Partikelfunken)........................................................................................................................15

7.2 WÄRMEÜBERTRAGUNG.........................................................................................................................................167.2.1 Wärmeausstrahlung....................................................................................................................................167.2.2 Wärmeleitung .............................................................................................................................................167.2.3 Wärmeströmung .........................................................................................................................................177.2.4 Löschtechnische Fehler...............................................................................................................................17

7.3 BEGÜNSTIGENDE UMSTÄNDE ................................................................................................................................187.3.1 Betriebliche Mängel....................................................................................................................................187.3.2 Bauliche Mängel.........................................................................................................................................18

7.4 AUSBREITUNG VON SCHADSTOFFEN ......................................................................................................................18

8 ATOMARE GEFAHREN ......................................................................................................................................19

8.1 ANWENDUNG UND VORKOMMEN RADIOAKTIVER STOFFE.......................................................................................198.2 PHYSIKALISCHE GRUNDLAGEN .............................................................................................................................19

(Alpha)-Strahlung ................................................................................................................................................198.2.2 ß (Beta)-Strahlung ......................................................................................................................................198.2.3 y (Gamma)-Strahlung .................................................................................................................................19

8.3 KENNZEICHNUNG .................................................................................................................................................208.4 GEFAHREN UND VERHALTEN AN DER EINSATZSTELLE ...........................................................................................20

8.4.1 Äußere Bestrahlung ....................................................................................................................................208.4.2 Kontamination............................................................................................................................................208.4.3 Inkorporation .............................................................................................................................................20

8.5 ALLGEMEINE EINSATZGRUNDSÄTZE BEI RADIOAKTIVE STOFFEN ............................................................................21

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 33//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9 CHEMISCHE-, BIOLOGISCHE STOFFE...........................................................................................................23

9.1 STICKSTOFFHALTIGE DÜNGEMITTEL .....................................................................................................................249.2 MINERALÖLPRODUKTE .........................................................................................................................................249.3 SÄUREN UND LAUGEN ..........................................................................................................................................249.4 GEFAHRGUTKENNZEICHNUNG ...............................................................................................................................25

9.4.1 Warntafel ...................................................................................................................................................259.4.2 Unfallmerkblätter .......................................................................................................................................29

9.5 BESONDERHEITEN ................................................................................................................................................309.6 KENNZEICHNUNG NACH DER GEFAHRGUTVERORDNUNG EISENBAHN (GGVE) ........................................................309.7 GEFAHRSTOFFVERORDNUNG .................................................................................................................................319.8 GEFAHRENSYMBOLE UND GEFAHRENBEZEICHNUNGEN NACH GEFAHRSTOFFVERORDNUNG .....................................339.9 ALLGEMEINE MAßNAHMEN...................................................................................................................................349.10 BESONDERE MAßNAHMEN ................................................................................................................................34

10 ERKRANKUNG/VERLETZUNG.........................................................................................................................34

10.1 ERKRANKUNG..................................................................................................................................................3410.2 VERLETZUNGEN...............................................................................................................................................3510.3 LEBENSBEDROHLICHE ZUSTÄNDE .....................................................................................................................35

11 EXPLOSIONEN (ZÜNDGEFAHR), STICHFLAMMEN UND DRUCKGEFÄßZERKNALL...........................36

11.1 EXPLOSIONSFÄHIGE (ZÜNDFÄHIGE) ATMOSPHÄRE ............................................................................................3611.1.1 Mengenmäßige (stöchiometrische) Voraussetzungen ...................................................................................3611.1.2 Zündquelle..................................................................................................................................................3611.1.3 Staubexplosionen........................................................................................................................................3611.1.4 Stichflamme................................................................................................................................................3711.1.5 „Flash-over“..............................................................................................................................................3711.1.6 „Backdraft“................................................................................................................................................3811.1.7 Explosionsschutz.........................................................................................................................................3911.1.8 Einsatzgrundsätze (zündfähige Atmosphäre)................................................................................................41

11.2 BERSTEN VON BEHÄLTERN, AUCH VON DRUCKBEHÄLTERN ...............................................................................4111.2.1 Physikalisches Verhalten von Gasen (Gasgesetze) .......................................................................................4211.2.2 Druckgasbehälter .......................................................................................................................................4311.2.3 Druckgase, allgemein .................................................................................................................................46

11.3 MAßNAHMEN ...................................................................................................................................................4711.3.1 Räumungsradius:........................................................................................................................................4711.3.2 Ausströmen - nicht brennend:......................................................................................................................4711.3.3 Ausströmen - brennend ...............................................................................................................................4811.3.4 Kühlen = Wärmebeaufschlagte Acetylengasflaschen! ..................................................................................48

11.4 SPRAYDOSEN ...................................................................................................................................................4911.5 FLÜSSIGKEITEN IN BEHÄLTERN ........................................................................................................................49

12 ELEKTRIZITÄT ...................................................................................................................................................50

12.1 WIRKUNGEN DES ELEKTRISCHEN STROMES AUF DEN MENSCHLICHEN KÖRPER ...................................................5012.2 ALLGEMEINE EINSATZGRUNDSÄTZE BEI UNFÄLLEN MIT ELEKTRIZITÄT .............................................................54

12.2.1 Niederspannungsanlagen............................................................................................................................5412.2.2 Hochspannungsanlagen ..............................................................................................................................54

12.3 SICHERHEITSREGELN........................................................................................................................................5512.4 HOCHSPANNUNGSANLAGENDER BAHN AG .......................................................................................................56

13 EINSTURZ.............................................................................................................................................................56

13.1 BRAND- UND EINSTURZVERHALTEN DER BAUSTOFFE UND BAUTEILE.................................................................5613.1.1 Baustoffe ....................................................................................................................................................5613.1.2 Bauteile:.....................................................................................................................................................58

13.2 SONSTIGE EINSTÜRZE (TECHNISCHE HILFELEISTUNG) .......................................................................................59

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1 Einleitung

Der Unterricht „Gefahren der Einsatzstelle“ dient dem Erlernen der wesentlichenGefahrensituationen, die im Feuerwehreinsatz für einen Truppführer zu berücksichti-gen sind

Notwendige Folgerungen sind:- Erkennen von Gefahren- Taktisch richtiges Vorgehen- Verwenden der notwendigen Schutzausrüstung- Beachten der Regeln der Unfallverhütungsvorschriften und der Feuerwehrdienstvorschriften

2 Die Gefahr

Eine Gefahr besteht aus den Einzelkomponenten:

1. Dem Ereignis2. Dem gefährdetem Objekt3. Der Gefahrenwirkung

Eine Gefahr besteht nur dann wenn ein Ereignis über eine Gefahrenwirkung auf eingefährdetes Objekt wirkt.Das bedeutet das ein Ereignis ohne Gefahrenwirkung auf ein Objekt keine Gefahrdarstellt (z.B. brennender Strohballen auf einem freien abgemähten Feld).

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Die Gefahr

Ereignis Wirkung Gefährdetes Objekt

Bekämpfen EntfernenAbschirmen

Gefahren an der Einsatzstelle

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3 Das Gefahrenschema

Dieses Schema ist bewusst als Merkschema aufgebaut, d.h. es ist leicht einprägbar.Zu beachten ist, dass es sonstige „Allgemeine Gefahren“ gibt, die von diesemSchema nicht erfasst werden. Zu diesen allgemeinen Gefahren zählen z.B. Gefahrendurch fließenden Verkehr.

-ar- 05/2000

A

A

A

E

E

A

E

E

C

Atemgifte

Ausbreitung

Angst-und Panikreaktion

Atomare Gefahren

Chemische Gefahren/

Biologische Gefahren

Explosion

Einsturz

Erkrankung/Verletzung

Elektrizität

+ Allgemeine Gefahren

Das Gefahrenchema

Gefahren an der Einsatzstelle

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4 Allgemeine Gefahren

4.1 Gefahren im Verkehrsbereich

Jeder Feuerwehreinsatz, bei dem sich das Einsatzobjekt im Verkehrsbereich (Stra-ße, Schiene) befindet oder bei dem Feuerwehrfahrzeuge auf Verkehrswegen abge-stellt werden, ruft Gefahren hervor durch:

- fahrende Fremdfahrzeuge, deren Fahrzeuglenker auf diese Situation (plötzlich auf- tauchendes Hindernis) nicht vorbereitet sind,- Fahrzeugbewegungen im Einsatzstellenbereich- Abrollen ungesicherter Fahrzeuge, z.B. in Steigungsstrecken

Um Unfällen im Bereich der Einsatzstelle vorzubeugen, müssen Einsatzkräfte undFeuerwehrfahrzeuge gegen den fließenden Verkehr gesichert werden, sowohl tags-über als auch besonders in der Dunkelheit.Alle Feuerwehrangehörigen, die sich im Bereich von Verkehrswegen aufhalten,müssen Warnkleidung (Warnweste oder Feuerwehr-Schutzanzug, der die Anforde-rungen an Warnkleidung erfüllt) und Feuerwehrhelm tragen.

4.1.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze für den Straßenbereich

Einsatzstellen auf befahrenen Straßen sind beiderseits gegen den fließenden Ver-kehr zu sichern. Die Ausführung der Absicherung ist von den auf der jeweiligenStraße gefahrenen Geschwindigkeiten abhängig, nach denen sich der Anhaltewegder Fahrzeuge richtet. Der Beginn der Absicherung hat mindestens am Beginn derEntfernung des Anhaltesweges zu erfolgen.

Gefahren an der Einsatzstelle

Anhalteweg

StreckeReaktionszeit

StreckeAnsprechdauer

StreckeBremsdauer

Anhalteweg

Erkennen einerGefahr

Stillstand desKFZ

Geschwindigkeit

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Es gelten folgende Richtwerte:

Geschwindigkeit Beginn der Absicherungentgegen der Fahrtrichtung

Straßen innerhalb geschlos-sener Ortschaften

50 km/h ca. 60 m

Bundesstraßen, Landstraßen bis 100 km/h ca. 200 mAutobahn Über 130 km/h ca.800 m

Die Absicherung erfolgt durch Warndreiecke und Warnleuchten.Falls vorhanden, werden Verkehrsleitkegel und Verkehrswarngerät (Blitzleuchten) o-der Starklichtfackeln zum Einsatz gebracht.Sicherungsposten sind zusätzlich mit Warnflagge oder mit Stabwinker (Winkerkelle)auszurüsten.

An Einsatzfahrzeugen sind die Rundumkennleuchten, Frontblitzer und die Warn-blickanlage einzuschalten. Auch eine sinnvolle Fahrzeugaufstellung dient der Absi-cherung, indem man das Feuerwehrfahrzeug zwischen den herannahenden Verkehrund den Arbeitsbereich der eigenen Kräfte stellt.

Auf Hindernisse (Schlauchbrücken, -überführungen, elektrische Leitungen) muss dervorbeifließende Verkehr durch Warngerät und Sicherungsposten besonders hinge-wiesen werden.

Ist die Straße insgesamt blockiert oder besteht an einer Unfallstelle z.B. Brand- oderVergiftungsgefahr, muss die Absicherung in Form einer Vollsperrung durchgeführt

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Gefahren an der Einsatzstelle

Sicherung im Straßenverkehr

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werden. Auch hierfür hat im unmittelbaren Einsatzstellenbereich die Feuerwehrselbst zu sorgen.

Sperren und Umleiten des Verkehrs an den nächsten Straßenkreuzungen und dasSichern eines sich aufbauenden Staus ist Angelegenheit der Polizei. Feuerwehr-kräfte sind hierzu nicht heranzuziehen, da sie für verkehrslenkende Maßnahmenweder ausgebildet sind noch hierzu rechtlich befugt sind.

Der Einsatzleiter hat für Einvernehmen und reibungslose Zusammenarbeit mit derPolizei bei diesen Maßnahmen zu sorgen.

Besondere Aufmerksamkeit ist beim Bewegen von Einsatzfahrzeugen innerhalb derEinsatzstelle erforderlich. Beim Rückwärtsfahren muss durch einen Posten gesichertwerden.

4.1.2 Allgemeine Einsatzgrundsätze für den Schienenbereich

In Bahnanlagen bestehen Gefahren vor allen durch hohe Fahrgeschwindigkeiten und langenAnhaltewegen. Schienenfahrzeuge sind häufig nicht in der Lage vor unerwartet auftretendenHindernissen anzuhalten. Bahnanlagen sind häufig unübersichtlich und es ist für nichtbe-dienstete Personen nicht erkennbar, wann und wo mit Zugverkehr zu rechnen ist.

Schienenwege der Deutschen Bahn AG, U-Bahn u.a. sind unter größtmöglicher Vorsicht(evtl. Sicherungsposten) und nur soweit wie zur Gefahrenabwehr unbedingt erforderlich zubetreten.Sicherungsposten sichern in beide Richtungen in ca. 500 bis 1000 m Entfernung mit geeig-netem Warngerät( rote Signallampe) und Informieren mittels Einsatzstellensprechfunk dieEinsatzkräfte über durchbrechenden Zugverkehr.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Verkehrsunternehmen verständigt und Kontaktmit dem hierfür zuständigen Verantwortlichen (Bahnhofsmanager) aufgenommen wird. Dieweiteren Maßnahmen sind mit diesem Verantwortlichen abzustimmen.

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Strecken der DB

min. 1000 m min. 1000 m

StreckensicherungInformation der Streckenaufsicht

über Streckentelefon (Freischalten)Warnung des Zugverkehrs mittels

rotem WarnlichtWarnung der Einsatzkräfte über

Sprechfunk 2m „Blitz Zug bricht durch aus Richtung Innenstadt“

Gefahren an der Einsatzstelle

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Weitere Maßnahmen sind z.B.

der Schienenverkehr ist soweit notwendig einzustellen. Sicherungsmaßnahmen gegen elektrische Gefahren müssen getroffen werden.

4.1.3 Umwelt- und witterungsbedingte Gefahren

4.1.3.1 Rutschgefahren

Ursachenwitterungsbedingt(Glatteis, Schneeglätte, Raureif)Einsatz von Wasser und FrostFreiwerden glättebildender Stoffe

Allgemeine EinsatzgrundsätzeAbsperrenAbstreuen mit abstumpfenden Mitteln (müssen mit evtl. freigewordenen gefährlichen Stoffenverträglich sein),

4.1.3.2 Sichtbehinderung

UrsachenDunkelheitRauchfreiwerdende Dämpfe oder Nebel

Allgemeine Einsatzgrundsätze

Beleuchtungsgeräte verwenden,Ausleuchten (möglichst von oben her und von mehreren Seiten, Schatten vermeiden)Ursachen der Sichtbehinderung beheben (z.B. Schließen von Leckstellen, Niederschlägen,wasserlöslicher Dämpfe oder Nebel mit Sprühstrahl oder Wasserschleier).

4.1.4 Gefahren durch AbsturzDecken und Dächer, die für ein Begehen aus konstruktiven Gründen oder durchBrand und sonstige Einwirkungen nicht ausreichend tragfähig sind sowie sonstigeStellen mit Absturzgefahr, dürfen nur betreten werden, wenn Sicherungsmaßnahmengegen Absturz getroffen werden.

4.1.5 Gefahren durch Ertrinken

Besteht die Gefahr, das Feuerwehrangehörige ertrinken können, müssen Auftriebs-mittel getragen werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist auf an-dere weise eine Sicherung herzustellen.

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5 Atemgifte

Atemgifte sind fest, flüssige oder gasförmige Stoffe in der Umluft, die über die Atmungund/oder der Haut, in den menschlichen Körper gelangen und dort schädigend wirken. Eskönnen auch Stoffe sein, die zwar ungiftig sind aber sauerstoffverdrängend (ersticken) wir-ken.

Atemgifte sind zum Beispiel (an Einsatzstellen):Verbrennungsprodukte (Brandrauch, Brandgase), Dämpfe auslaufender Flüssigkeiten, aus-strömende Gase, verschiedene Löschmittel (z.B. INERGEN, CO2).

5.1 Physiologische WirkungJe nach Wirkung auf den menschlichen Körper (physiologische Wirkung) werden die Atem-gifte in 3 Gruppen eingeteilt.

5.1.1 Gruppe 1: Atemgifte mit erstickender Wirkung (sauerstoffverdrän-gend)

Atemgift VorkommenStickstoff N2 Kesselbau, Schlossereien, StahlbauWasserstoff H2 Heizgas, Stahlbau, chem. IndustrieMethan CH4 Hauptbestandteil des Erdgases,

Kläranlagen Jauchegruben,Futtersilos, Kanalisation

Ethan C2H4 Bestandteil des Erdgases, chemische Industrie

Edelgase (Argon, Helium, Neon usw.) Schutzschweißen, Leuchtreklame,chem. Industrie

5.1.2 Gruppe 2: Atemgifte mit Reiz- und Ätzwirkung

Atemgift VorkommenChlor (CI2) Wasseraufbereitung, Wäschereien (Bleich

mittel) Zellstoff- und Papierindustrie

Dämpfe der Flusssäure Glasätzereien, Klischeeanstalten, Lötarbei-ten, Klempnereien, Galvanische Betriebe,

Salzsäure, Schwefelsäure Batterieladestation

Dämpfe der Kalilauge Batterieladestation, Seifen-, Waschmittel-Farbenindustrie, Herstellung von Pottasche

Dämpfe der Natronlauge Seifen-, Waschmittel-, Textil- Zellstoff-und Papierindustrie

Nitrose Gase (NO9 , NO 29 -N20 N203N2O3) Nitrose Gase sind Stickoxide, Auftreten beiReaktionen zwischen Salpetersäure und

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organischen Stoffen, Düngemittelzerset-zung, Brand in Kunstdüngerlagern, Brandvon Zellhorn und Sprengstoffen, Motorabga-sen, Schweißen in engen Räumen

Phosgen (COCI2) Farbstoffindustrie, Arzneimittelindustrie,Kampfmittel

Ammoniak (NH3) Kälteanlagen (alt) Düngemittelindustrie,Fäkaliengruben und Kanalisation

Schwefeldioxid (SO“) Brand von schwefelhaltigen Stoffen,Schädlingsbekämpfungsmittel

Formaldehyd (Methanol) Desinfektionsmittel - Formalin 40 %, Kunststoffherstellung

Stäube von Natriumhydrooxid (Ätznatron) Seifenindustrie

Stäube von Kaliumhydrooxid (Ätzkali) Seifenindustrie, Papierherstellung

Stäube von Kaliumhydrooxid (Ätzkali) Düngemittel, Mörtelwerke, Neutralisationvon Säureabfällen

5.1.3 Gruppe 3: Atemgifte mit Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen

AtemgiftAceton, Ether, Alkohole, Benzine, Benzole, Trichlorethylen („Tri“), Tetrachlorkohlenstoff („Tet-ra“) Schwefelkohlenstoff u.a.Lösungsmittel, Entfettungsmittel, chem. Industrie, Kunststoffherstellung, chemische Reinigung

Blausäure (HCN)Schädlingsbekämpfungsmittel, chem. Industrie, galvanische Betriebe, Blausäure entsteht auch,wenn sich stickstoffhaltige Kunststoffe (Nitrozellulose, Arcrylinitril u.ä.) in der Brandwärme zwi-schen 250 °C und 350°C zersetzen (Pyrolyse).

Kohlenstoffmonoxid (CO)Produkt der unvollkommenen Verbrennung, Abgase

Kohlenstoffdioxid (CO2)Produkt der vollkommenen Verbrennung, Abgase, Gärkeller, Futtersilos, Löschmittel, Treibmit-tel

Wassergas (40% CO, 50% H2 Rest H2O-Dampf, CO2 u.a.)Löschen von brennendem Koks mit Wasser (taktische Regel: z.B. Schaum verwenden, Außen-angriff)

Propan, Butan (C3H3 C4H10)Heizgase (Flüssiggas), chem. Industrie im Erdgas enthalten, Schweiß- und Lötarbeiten (ver-hältnismäßig ungefährlich)

Quecksilberdämpfe

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Spiegel-, Thermometerherstellung

MetallraucheLöten, Schweißen, Schmelzen

Besonders hohe Atemgiftkonzentration können an Leckstellen, in umschlossenen Räumenund an Stellen unter Erdgleiche auftreten.Beim Vorgehen an diesen Stellen und Eindringen in Räume sind stets umluftunabhängigeAtemschutzgeräte zu verwenden.Atemgifte bei der Verbrennung von Kunststoffen

6 Angstreaktion

6.1 Angst bei Menschen

Angst ist eine natürliche Reaktion auf eine Situation, die bedrohlich wirkt und deren Auswir-kungen nicht sofort übersehen oder eingeschätzt werden können. Der Mensch sieht sich imMoment überfordert, geeignete Lösungsmöglichkeiten zu finden. Folge ist, dass der Orga-nismus aktiviert wird um Reserven zu mobilisieren. Durch Ausschüttung des Hormons Adre-nalin kommt es zur Anregung des Herz- und Kreislaufsystems, zu vermehrter Aufmerksam-keit und zu vermehrter geistiger Aktivität. Das Mobilisieren der Leistungsreserven muss je-doch nicht zwangsläufig zu zielorientierten logischen Reaktionen führen.

In Situationen, die ausweglos erscheinen, führt der Drang handeln zu müssen häufig zuKurzschlussreaktionen, die objektiv betrachtet falsch sind. Vermehrte Aufmerksamkeit undAktivität verkehren sich durch Überbeanspruchung des Gehirns unter Umständen in dasGegenteil, d.h. das Blickfeld ist eingeschränkt und Wahrnehmung und Orientierung sind ge-stört.Jeder Mensch reagiert in Situationen, die mit Angst verbunden sind, anders. Jedoch sindÄhnlichkeiten in den Reaktionen vorhanden.

Bekannte Angstreaktionen sind: Erstarren, Regungslosigkeit Schutz suchen (z.B. Verkriechen, Verstecken) Überaktivität, verbunden mit planlosem Handeln psychische Ausfallreaktionen (Lachen, Weinen, Schreien u.a.) planloses Flüchten

Typische Angstreaktionen bei Feuerwehreinsätzen sind:Personen, die bei einem Brand vom Rettungsweg abgeschnitten sind, springen aus demFenster, evtl. auch ohne objektive Notwendigkeit und entgegen der Anweisung der Einsatz-kräfte.

Personen verkriechen sich bei einem Brand in Schränken, Kammern oder unter dem Bett.

Bereits gerettete Personen begeben sich erneut in den Gefahrenbereich, um Angehörige zusuchen oder um zu helfen.

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Aufgabe des Truppführers ist es, diese Angstreaktionen in der Auftragstaktik bei der Aus-wahl der zur Verfügung stehenden Rettungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.So müssen Personen, die zu springen drohen oder andere Fehlreaktionen zeigen, durchAnsprechen positiv beeinflusst werden.

Wohnungen sind bei Bränden genauestens abzusuchen, auch an Stellen, an denen Kindersich aufhalten könnten, wenn sie sich bei Gefahr verkrochen haben (z.B. in Kammern, inSchränken und unter Möbeln).

Personen, die aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit gebracht oder gerettet worden sind,bedürfen weiterer Betreuung um Fehlreaktionen vorzubeugen und um bei evtl. Störungendes Gesundheitszustandes eingreifen zu können. Die Betreuung solcher Personen wird inder Regel dem Personal des Rettungsdienstes übertragen.

6.2 Angst bei TierenDas Verhalten von Tieren in einer Situation, die mit Angst verbunden ist, weicht vom Ver-halten des Menschen u.U. stark ab.

Nutztiere, die in Ställen gehalten werden ,neigen dazu, nachdem sie gerettet worden sind, inden Gefahrenbereich zurückzulaufen, um ihren Stall aufzusuchen. Der Stall ist für sie dieStelle, an der Schutz und Sicherheit zu erwarten ist.

Tiere sind in ungewohnten Situationen leicht erschreckbar und neigen zu heftigen, schwereinschätzbaren Reaktionen. Das Retten von Tieren soll deshalb möglichst unter Mitwirkungfachkundiger Personen durchgeführt werden.

Gerettete Tiere müssen unter Aufsicht verbleiben, da sonst mit unkontrollierten Verhaltens-weisen und dadurch verursachten Schäden zu rechnen ist.

6.3 Panik

Panik (nach dem griechischen Gott Pan) wird durch heftigen Schrecken oder Angst ausge-löst. Die Angstreaktion befällt ein Individuum oder eine Gruppe von Menschen oder Tieren ineiner gefahrvollen oder vermeintlich gefährlichen Situation unvermittelt und führt zu unkon-trollierten Fluchtreaktionen. Besonders gefürchtet ist Panik als Massenphänomen einerMenschenansammlung. Eine Erklärung ist, dass das durch Angst ausgelöste Fehlverhalteneinzelner Personen von anderen als Lösung des Problems aufgefasst und instinktiv nachge-ahmt wird.

Gefürchtet sind die Auswirkungen der Panik. Personen stürzen, fallen übereinander, werdenüberlaufen oder sind an Hindernissen unverträglichen Drücken durch nachströmende Men-schen ausgesetzt. Oft ist eine Vielzahl von Verletzten und Toten zu beklagen, insbesondere,wenn Rettungswege unzureichend oder nicht vorhanden sind.

Positives Einwirken auf eine Menschenansammlung im Gefahrenfall, z.B. durch klare, ein-deutige Anweisungen über Lautsprecher, kann eine Panik verhindern oder begrenzen. Isteine Panik zu befürchten, müssen alle Anstrengungen unternommen werden, der Men-schenmasse freien Auslauf zu gewähren, z.B. durch Öffnen aller Rettungswege, Wegräu-men von Hindernissen, Beseitigen von Stolperfallen u.a. .Eine einmal ausgebrochene Panikkann nicht mehr aufgehalten werden und es ist schwer ihre negativen Auswirkungen durch

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ein Mindestmaß an kontrollierenden Einsatzmaßnahmen zu begrenzen. Wichtig ist es daher,präventive Maßnahmen zu treffen, die Panikreaktionen verhindern. (siehe UnterrichtseinheitSWD).

7 Ausbreitung des Schadenereignisses

Ausbreitung ist der Sammelbegriff für alle Ereignisse die zur räumlichen Ausbreitungdes Schadens führen

7.1 Ausbreitung des Brandes (Brandausbreitung)

Die Ausbreitung eines Brandes kann Abschneiden der Rettungswege bzw. Rück-zugswege und Brandverletzungen für Personen bedeuten und führt zu vermehrtemSachschaden.

Anhäufungen leicht brennbarer Stoffe können zur raschen Brandausbreitung führen.Die Ausbreitungsgeschwindigkeit hängt von der jeweiligen Entzündbarkeit (Zünd-temperatur, Oberfläche und Wassergehalt) des brennbaren Stoffes ab.

-ar- 05/2000

Ausbreitung des Schadensereignisses

Ausbreitung

Sammelbegriff für alles, was zu einer räumlichenAusbreitung des Schadens führt

BrandausbreitungAusbreitung von RauchAuslaufen wassergefährdender FlüssigkeitenAbfließen von verunreinigtem Löschwasser

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7.1.1 FeuerbrückenFeuerbrücken bestehen aus eingebauten oder falsch gelagerten Stoffen, die eineBrandübertragung von einem Objekt zum anderen (Gebäude - Gebäude, Bauteil -Bauteil, Gebäude - Wald u.a.) ermöglichen, Feuerbrücken sind auch dann gegeben,wenn sich das Feuer unterirdisch „weiterfrisst“ z.B. bei Heide- Moor- und Waldbrän-den.

7.1.2 Flugfeuer

Flugfeuer besteht aus brennenden Teilen, die durch Luftbewegung (Thermik, Wind,Sturm) aufgewirbelt und fortgetragen werden und an anderer Stelle brennend bzw.glühend niederfallen und dort zur Zündung führen können.

7.1.3 Funkenflug (Partikelfunken)

Partikelfunken (Funkenflug) sind kleinste glühende Teilchen, die unter den gleichenBedingungen fortgetragen werden. Sie haben eine geringere Zündenergie und verlö-schen bald. Sie führen deshalb nur unter besonderen Umständen zu einer Zündungaußerhalb des Brandbereichs (z.B. leicht entzündliche Stoffe).

-ar- 05/2000

FunkenflugBrandausbreitung

FunkenflugBesteht aus kleinsten glühenden Teilen (Partikelfunken) , die unter dengleichen Bedingungen fortgetragen werden. Sie haben aufgrund ihrergeringen Masse nur eine geringe Zündenergie und verlöschen bald.Sie führen deshalb nur unter besonderen Bedingungen zur Zündungaußerhalb des Brandbereiches, z.B. bei vorhandensein einer zündfä-higen Atmosphäre.

- -

-ar- 05/2000

Funkenflug/Flugfeuer

FlugfeuerBesteht aus brennenden Teilen, die durch Luftbewegungen aufgewirbeltwerden und an anderer Stelle brennend bzw. glühend niederfallen, ihreWärmeenergie an brennendes Material abgeben und damit zu einerZündung führen können.Z.B. brennende Bedachungsteile.

Brandausbreitung

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7.2 WärmeübertragungDie Brandausbreitung geschieht zumeist durch Wärmeübertragung. Gelangt von ei-ner Brandstelle genügend Wärme zu einer anderen Stelle, so steigt dort die Tempe-ratur an (bis hin zur Zündtemperatur der dort befindlichen Stoffe) und führt zur Ent-zündung.

7.2.1 WärmeausstrahlungWärmeausstrahlung (IR-Strahlung) ist eine elektromagnetische Wellenstrahlung, diesich nach allen Seiten (auch durch den luftleeren Raum) gleichmäßig ausbreitet (z.B.Strahlung der Sonne). Die Stärke der Strahlung (Strahlenintensität) nimmt im Quad-rat der Entfernung ab.

7.2.2 WärmeleitungWärmeleitung erfolgt immer über einen Wärmeleiter. In der Praxis kommen in ersterLinie Metall-Bauteile wegen ihrer hohen Wärmeleitfähigkeit in Frage.

Brandausbreitung

Spektrum der elektomagnetischen Strahlung

KosmischeStrahlung

GammaStrahlung

UVStrahlung

IRStrahlung

SichtbaresLicht

Radiowellen

10-15 10-13 10-9 10-7 10-5 10-3 γ m

Wärmestrahlung

-ar- 05/2000

Wärmeleitung

Übertragung von Wärme inFeste Materialien (Metalle)

durch Wärmeübertragung unmittelbar benachbarten Teilchen

Wärmeleitung überHeizungsrohreStahlträger

Brandausbreitung

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7.2.3 WärmeströmungWärmemitführung (Konvektion) erfolgt, wenn erwärmte gasförmige oder flüssigeStoffe strömen bzw. fließen und die aufgenommene Wärme anderenorts wieder ab-gegeben.

Beispiel:Erwärmte Luft hat ein größeres Volumen und geringere Dichte gegenüber kalter Luftund steigt deshalb nach oben (Thermik). Hierbei wird Wärme mitgeführt. Stauen sicherwärmte Luft und Brandgase an bestimmten Stellen, z.B. unter der Dachhaut, kannes dort zur Entzündung brennbarer Stoffe kommen.

Durch örtliche Gegebenheiten kann die Thermik beeinflusst werden. Vertikal offeneRäume, z.B. Treppenräume, begünstigen die Brandausbreitung durch die sog. Ka-minwirkung.

Ein Wärmestau liegt vor, wenn ein Stoff mehr Wärme aufnimmt als er an die Umge-bung abführen kann. Es kommt zur Temperaturerhöhung bis zur Zündtemperaturund somit zur Entzündung.

7.2.4 Löschtechnische Fehler

Löschtechnische Fehler Während Brandbekämpfungsmaßnahmenkönnen ebenfallszur Brandausbreitung führen.

7.2.4.1 Überlaufen von BehälternÜberlaufen von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten bei übermäßiger Zugabe vonLöschwasser, bei längerer Brenndauer auch „Boil over“, d.h. Überkochen des Be-hälterinhalts.

-ar- 05/2000

Brandausbreitung

Wärmeströmung Konvektion

Übertragung vonWärme in

FlüssigkeitenGase

durch deren Strömung

RWA

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7.2.4.2 Fettexplosion„Fettexplosion“ bei schlagartigem Verdampfen von Löschwasser in hochsiedendenFetten (auch Verbrennungsgefahr für Einsatzkräfte);

7.2.4.3 StaubexplosionStaubexplosion bei Aufwirbeln feiner Stäube mit dem Löschstrahl oder bei plötzli-chem Luftdurchzug.In staubanfälligen Betrieben (Holzverarbeitung, Kohlengewinnung und -handel, Nah-rungsmittelindustrie, Textilindustrie u.a.) ist deshalb, soweit notwendig nur derSprühstrahl oder Netzmittel zu verwenden.

7.3 Begünstigende Umstände

7.3.1 Betriebliche Mängel

Betriebliche Mängel, die zu einer Brandausbreitung führen, sind das Feststellen vonFeuerschutzabschlüssen in offenem Zustand, Anhäufungen brennbaren Materials anungeeigneten Stellen, fehlende Löscheinrichtungen u.a.

7.3.2 Bauliche MängelBauliche Mängel an Gebäuden führen häufig zu einer unkontrollierten Brandaus-breitung, da sie meist schwer zu erkennen sind und leicht übersehen werden. Bei-spiele sind widerrechtliche Öffnungen in Brandwänden oder Decken, nicht fachge-recht abgehängte Decken, Lüftungsschächte und Kabelkanäle ohne Feuerschutzab-trennungen.

7.4 Ausbreitung von SchadstoffenAusbreitung von Atemgiften mit der Windrichtung führt zur Gefährdung fremder Per-sonen. Ggf. sind Warnung und Verhaltensanweisungen erforderlich. Ausbreitung vonbelastetem Löschwasser, das z.B. giftige oder ätzende Stoffe von der Brandstelleenthält, ist wegen der Gefahren für Tiere und Umwelt mit geeigneten Mitteln zurück-zuhalten, messtechnisch zu überprüfen und ggf. zu entsorgen. Ausbreitung gefährli-cher Stoffe, die z.B. aus einem leckgeschlagenen Tank oder Behälter austreten, ruftunterschiedliche Gefahren je nach Art des Stoffes hervor. Die Ausbreitung ist zu be-grenzen.

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8 Atomare Gefahren

8.1 Anwendung und Vorkommen radioaktiver StoffeIndustrieMedizin (z.B. Arztpraxen, Kliniken, Krankenhäuser, Labors)Kerntechnische AnlagenForschung (z.B. Hochschulinstitute)Transporte

8.2 Physikalische Grundlagen

Ursachen radioaktiver Strahlung sind instabile Atomkerne, die unter Aussendung von Strah-lung zerfallen.

8.2.1 α (Alpha)-Strahlungsehr stark schädigend bei Inkorporationsehr geringe Schädigungen bei äußerer Bestrahlunggeringe Schädigung bei Kontaminationkurze Reichweite im cm-Bereich in LuftAbschirmung durch dünnes Material (z.B. Papier oder Bekleidung)

8.2.2 ß (Beta)-Strahlungstark schädigend bei Inkorporationschädigend bei Kontamination und äußerer BestrahlungReichweite im m-Bereich in LuftAbschirmung durch relativ dünnes, dichtes Material (z.B. Aluminiumplatte

8.2.3 y (Gamma)-Strahlungschädigend bei Inkorporation, Kontamination und äußerer BestrahlungReichweite ist abhängig von der Intensitätrelative Abschirmung durch dickes, dichtes Material (z.B. Bleiplatten oder Betonwände)

-ar- 05/2000

Arten der ionisierenden Strahlung Alpha Strahlen α cm Beta Strahlen β m Gamma Strahlen γ km

αβγ

Gefahren an der Einsatzstelle

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8.3 Kennzeichnung

8.4 Gefahren und Verhalten an der Einsatzstelle

An Orten, an denen sich radioaktive Stoffe befinden können Einsatzkräfte der Feuerwehrdadurch gefährdet werden, dass sie von außen bestrahlt werden, ihren Körper mit radioakti-ven Stoffen äußerlich verunreinigen (Kontamination) oder radioaktive Stoffe in ihren Körperaufnehmen (Inkorporation).

8.4.1 Äußere BestrahlungEine Bestrahlung von außen (mit Durchdringen der Strahlung durch den Körper) ist insbe-sondere bei Gamma-Strahlen zu erwarten. Wegen der begrenzten Reichweite von Alpha-und Beta-Strahlen besteht bei diesen praktisch keine Gefahr, äußerlich bestrahlt zu werden.

8.4.2 KontaminationBei Freiwerden radioaktiver Stoffe besteht die Gefahr, dass Körperoberflächen durch radio-aktive Partikel verunreinigt werden., z.B. über den Brandrauch oder über direkte Berührung.

8.4.3 Inkorporation

Inkorporation bedeutet Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper.Inkorporiert werden kann über die Atemwege (radioaktive Schwebstoffe und Gase in der A-temluft), durch Verschlucken oder über die Haut (Hautresorption und offene Wunden). Al-pha-und Beta-Strahlen sind in diesen Fällen besonders gefährlich.

-ar- 05/2000

Gefahren durch Hautverunreinigung (Kontamination) Aufnahme in den Körper (Inkorporation) Äußere Bestrahlung

Äußere Bestrahlung

Kontamination

Inkorporation

Gefahren an der Einsatzstelle

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8.5 Allgemeine Einsatzgrundsätze bei radioaktive Stoffen

Abstand zur Strahlenquelle halten! Für radioaktive Strahlung (Gammastrahlung) gilt das Ab-standsgesetz, d.h. die Stärke der Strahlung nimmt mit dem Quadrat des Abstandes ab.

Abschirmung nutzen!

Aufenthaltsdauer (Zeit) im Nahbereich des Strahlers so gering wie möglich halten!

Im Gefahrenbereich persönliche Schutzausrüstung und umluftunabhängigen Atemschutztragen:Beachte: offene Hautpartien müssen abgedeckt werden!

Nicht Essen, Trinken und Rauchen an der Einsatzstelle!

Feuerwehrangehörige mit Verletzungen (offene Wunden) dürfen in Gegenwart radioaktiverStoffe nicht eingesetzt werden.

Einsatzgrundsätze für taktische Einheiten ohne Strahlenschutzausbildung und -ausrüstungbei Einsätzen mit radioaktiven Stoffen.

Da auch der Führer einer taktischen Einheit, die nicht für den Strahlenschutz vorgesehen ist,an einer Einsatzstelle radioaktive Stoffe antreffen kann, muss er selbstverständlich in derLage sein, die hierbei auftretenden Gefahren richtig einzuschätzen und unaufschiebbareMaßnahmen, z.B. Menschenrettung und/oder einer erheblichen Schadensausweitung, zutreffen.

Da in Gegenwart von radioaktiven Stoffen Gefahren für betroffene Personen und Einsatz-kräfte entstehen, muss ein erforderlicher Mindestschutz für die vorgesehenen Einsatzkräftegewährleistet sein.

-ar- 05/2000

Einsatzgrundsätze Abstand halten (Abstandsgesetz, mindestens 25m) Aufenthaltsdauer beschränken („Sonnenbrand“) Abschirmung ausnutzen Kontamination vermeiden (Schutzkleidung) Inkorporation ausschließen (Atemschutz)

1 2 3 4

12

6

39

1

2

4

57

8

10

11

Gefahren an der Einsatzstelle

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Ein Mindestschutz ist gewährleistet, durch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung inVerbindung mit umluftunabhängigem Atemschutz. Offene Hautpartien (Hals/Nacken) sindzusätzlich zu bedecken.

Taktische Einheit mit Sonderausrüstung für den Strahlschutz alarmieren!

Sicherheitsabstand zum Strahler einhalten (Absperrbereich = 25 m, Windrichtung beachten);Vergrößerung des Absperrbereiches ist erforderlich, wenn der Verdacht auf Kontaminationbei Bereichen besteht, die außerhalb der 25 m liegen.

An betroffene Personen die Anweisung erteilen, sich entgegen der Windrichtung aus dem 25m-Bereich zu entfernen und sich an einem festgelegten Platz zu sammeln.Hinweis: Dieser Sammelplatz ist in den Absperrbereich mit einzubeziehen! Die betroffenenPersonen können dann später von Strahlenschutzkräften auf Kontamination überprüft wer-den.

Betroffene Personen, die sich nicht selbständig aus dem 25 m-Bereich retten können, sindvon Einsatzkräften unter Mindestschutz zu retten.Beachtung: so wenig Einsatzkräfte wie unbedingt notwendig einsetzen!

Für die Verletzten sind die Maßnahmen zur Erstversorgung sicherzustellen.

Verletzte Personen werden dem Rettungsdienst übergeben mit dem Hinweis, dass der Ver-dacht besteht, dass sie einer Strahlung ausgesetzt waren, kontaminiert sind oder radioaktiveStoffe inkorporiert haben. Ist eine sofortige Einlieferung ins Krankenhaus notwendig, sinddiese Verletzten auch ohne Kontaminationsnachweis mit dem RTW zu transportieren.

Nach der Menschenrettung: Vorgegangene Trupps an einem Ort außerhalb des 25 m-Bereichs sammeln, damit sie später von Strahlenschutzkräften auf Kontamination überprüftwerden können. Atemschutz ist so lange wie möglich zu tragen!Hinweis: Dieser Sammelplatz ist in den Absperrbereich mit einzubeziehen:! Die betroffenenPersonen können dann später von Strahlenschutzkräften auf Kontamination überprüft wer-den.

Betroffene Personen, die sich nicht selbständig aus dem 25 m-Bereich retten können, sindvon Einsatzkräften unter Mindestschutz zu retten.Beachtung: so wenig Einsatzkräfte wie unbedingt notwendig einsetzen!

Für die Verletzten sind die Maßnahmen zur Erstversorgung sicherzustellen.

Verletzte Personen werden dem Rettungsdienst übergeben mit dem Hinweis, dass der Ver-dacht besteht, dass sie einer Strahlung ausgesetzt waren, kontaminiert sind oder radiaktiveStoffe inkorporiert haben. Ist eine sofortige Einlieferung ins Krankenhaus notwendig, sinddiese Verletzten auch ohne Kontaminationsnachweis mit dem RTW zu transportieren.

Nach der Menschenrettung: Vorangegangene Trupps an einem Ort außerhalb des 25 m-Bereiches sammeln, damit sie später von Strahlschutzkräften auf Kontamination überprüftwerden können. Atemschutz ist so lange wie möglich zu tragen!Hinweis: Dieser Sammelplatz ist ebenfalls in den Absperrbereich mit einzubeziehen.

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9 Chemische-, Biologische Stoffe

Chemische Stoffe rufen sowohl bei Brandeinsätzen als auch bei Einsätzen der technischenHilfeleistung besondere Gefahren hervor.

„Chemische Stoffe“ ist ein Sammelbegriff für Stoffe, die bestimmte gefährliche Eigenschaftenbesitzen. Hierunter fallen feste Stoffe, Flüssigkeiten und Gase.

Chemische Stoffe können je nach Art des Stoffes eine oder mehrere verschiedene Wirkun-gen zeigen.

Dämpfe von festen oder flüssigen Stoffen, Gase oder Stäube werden als Atemgift (s. Ab-schnitt 2.1) wirksam, wenn sie eine erstickende Wirkung, Reiz- und Ätzwirkung oder eineWirkung auf Blut, Nerven oder Zellen von Menschen und Tieren besitzen. Die Aufnahmeerfolgt über die Atemwege, kann jedoch auch über die Haut (Hautresorption) erfolgen.

Ätzende Stoffe werden je nach Art wirksam als Atemgift (Gase, Dämpfe, Stäube), sie kön-nen als Flüssigkeit über die Haut (Hautresorption) aufgenommen werden oder als festerbzw. flüssiger Stoff über den Verdauungstrakt. So bewirken sie die Schädigung von Blut,Nerven oder Zellen von Mensch und Tieren.

Umweltgefährdende Stoffe schädigen je nach Art und Wirkung Tiere, Pflanzen, Boden,Grundwasser und Gewässer.

Chemische Stoffe können außerdem je nach Art brand- und explosionsgefährlich sein, oxi-dierend wirken, zur Selbstzersetzung neigen oder in Verbindung mit Wasser oder unterein-ander gefährliche Reaktionen auslösen.

-ar- 05/2000

Chemische- Biologische Gefahren

Zustandsformen Fest Flüssig Gasförmig

Gefahren Atemgifte (Gase, Dämpfe, Stäube) Ätzend (Säuren, Laugen) Giftig Erbgutschädigend -verändernd (BA)

Zusatzgefahren Brand- und Explosionsgefahr Gefahr der Selbstentzündung Gefahr der gefährlichen Reaktion

Gefahren an der Einsatzstelle

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9.1 Stickstoffhaltige Düngemittel

In landwirtschaftlichen Betrieben und in Lagerhallen der bäuerlichen Bezugs- und Absatzge-nossenschaften ist mit Handelsdüngemittel (Kunstdüngern) zu rechnen.

Stickstoffhaltige Düngemittel sind erkennbar an Bezeichnungen wie .....stickstoff, Nitro.....,Salpeter....., Ammonium....., ......ammoniak oder kurz „N“.

Sie zersetzen sich bei Temperaturen über 130°C. Bei deutschen Stickstoffdüngern kommtmit der Beseitigung der Wärmeeinwirkung auch die thermische Zersetzung zum Stillstand.Bei der Zersetzung entstehen rötlich-braune Gasschwaden (Nitrose Gase) und weißlicheGasschwaden (Ammoniakgase).Beide Gase sind Atemgifte der Gruppe 2.

9.2 Mineralölprodukte

Mineralölprodukte sind grundwasserschädigend und können je nach Art Brand- und Explosi-onsgefahren hervorrufen.

9.3 Säuren und Laugen

In gewerblichen Betrieben ist häufig mit Säuren oder Laugen zu rechnen. Sie werden auchauf Verkehrswegen in Tanks oder Behältern befördert.

Austretende Säuren oder Laugen gefährden den Feuerwehrangehörigen. Sie verursachenVerätzungen der Haut, der Augen und der Atemwege sowie Zerstörung der Bekleidung undder Geräte. Dämpfe von Säuren und Laugen sind immer Atemgifte.

Die Aggressivität einer Flüssigkeit wird durch die unterschiedlichen Eigenschaften der Flüs-sigkeit und den pH-Wert bestimmt. Messgröße für die „Aktivität“ einer Flüssigkeit ist der pH-Wert.

Je kleiner der pH-Wert einer Säure bzw. je größer der pH-Wert einer Lauge ist, desto stärkerist die Ätzwirkung. Reines Wasser (pH 7) verhält sich neutral (weder Säure noch Lauge).

Säuren lassen sich mit Laugen neutralisieren und umgekehrt Laugen mit Säuren. Da diesesunter Einsatzbedingungen kaum möglich ist, bleibt nur die Möglichkeit des Verdünnens mitWasser bei kleinen Mengen, um Schäden durch die freigewordene Flüssigkeit zu verhin-dern.

Der pH-Wert kann an der Einsatzstelle mittels Indikatorpapier (Lackmuspapier) oder Univer-sal-Indikator (Papier oder Prüfstäbchen) festgestellt werden. Das Papier nimmt eine be-stimmte Färbung an, aus der der pH-Wert (Gebrauchsanweisung beachten!) erkennbar ist.

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9.4 Gefahrgutkennzeichnung

9.4.1 WarntafelDie Warntafel mit Nummernkennzeichnung befindet sich an Beförderungseinheiten mitTanks (z.B. Tankcontainern), die als besonders gefährlich geltenden Stoffe (Liste im AnhangB 5 oder GGVS) geladen haben.

9.4.1.1 Bedeutung der KennzeichnungsnummernDie obere Zahlenreihe ist die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr. Sie besteht aus zweioder drei Ziffern. Die Ziffern weisen im allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungs-fähiger flüssiger Stoff

4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe

5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

7 Radioaktivität

8 Ätzwirkung

9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

Die Verdopplung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend von einer einzigen Ziffer angegeben werdenkann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, rea-giert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

Bestimmte Ziffernkombinationen habe eine besondere Bedeutung. Beispielhaft sind aus-zugsweise aus der GGVS, Randnummer 250000, Kombination mit den entsprechenden Be-deutungen hier dargestellt.

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9.4.1.2 Bedeutung der Nummer zur Kennzeichnung der GefahrDie untere Zahlenreihe ist die „Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes“ (immer vierstellig,auch UN-Nummer/Stoffnummer genannt).

1. Beispiel

2 Beispiel:

9.4.1.3 GefahrzettelGefahrzettel befinden sich, soweit vorgeschrieben, direkt am Versandstück, am Tank oderContainer, der den Stoff beinhaltet, bzw. am Tankfahrzeug.Gefahrzettel sind nach den Gefahrgutverordnungen für alle Verkehrswege vorgesehenGefahrzettel (GGVS/GGGVE) in verkleinerter Darstellung:

X 423

1428

Entzündbarer, fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert undentzündbare Gase bildetNatrium

33

1203

Leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23°C)

Ottokraftstoff

-ar- 05/2000

Warntafel

Munitions-brandklassen

1.11

1.51

12

33

Warntafel

2

2

2

Warntafel

3Warntafel

4

X4

Warntafelklasse 4.3

4.2

4.1

4.3

Warntafel

5

Entzündend wirkender Stoff

OrganischesPeroxid

Transportkennzeichnung

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9.4.1.4 Kennzeichnung von Versandstücken

-ar- 05/2000

Warntafel

6

4.3

6.2

6.1

Giftig

Ansteckungs-gefährlich

Warntafel

7

4.3

Warntafel

8

4.3

Warntafel

9

4.3

L.Q.

Transportkennzeichnung

-ar- 05/2000

Transport von Stückgütern/

Versandstücke

Transportkennzeichnung

Beim Transport von radioaktiven Stoffensind zusätzlich hinten und an beiden

Seiten mit Gefahrzetteln zu kennzeichnen

UN1547

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9.4.1.5 Beispielkennzeichnung von Fahrzeugen

-ar- 05/2000

33

1203 33

1203

Transportkennzeichnung -Beispiele-

Tanktransportvon Ottokraftstoff

33

1203 33

1203

Kennzeichnungdes niedriegstenFlammpunktes

33

1203 33

1203

Kennzeichnungdes niedriegstenFlammpunktes

Ottokraftstoff KerosinDieselKennzeichnung von Mehrkammerfahrzeugen

-ar- 05/2000

Transportkennzeichnung -Beispiele-

33

1203 63

3071 56

2741

Kennzeichnung von Mehrproduktfahrzeugen

99

3257 99

3257

Kennzeichnung von erwärmten Stoffen

GGeeffaahhrreenn aann ddeerr EEiinnssaattzzsstteellllee

337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 2299//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9.4.2 UnfallmerkblätterNeben der Gefahrgutkennzeichnung (Warntafel und Gefahrzettel) müssen auf Straßenfahr-zeugen, die Gefahrgut befördern, Unfallmerkblätter mitgeführt werden, die Aufschluss gebenüber die Gefahren des Stoffes, Schutzmaßnahmen bei Leck und bei Feuer sowie Maßnah-men der Ersten Hilfe. Die Unfallmerkblätter aller transportierten Stoffe/Güter werden im Fah-rerhaus des Fahrzeugs mitgeführt. Diese Unfallmerkblätter sind in erster Linie für den Fah-rer, um ihm einen Hinweis auf mögliche Maßnahmen zu geben. Es gibt Unfallmerkblätter füreinheitliches Ladegut und für Sammelladungen gefährlicher Güter in Versandstücken. BeiUnfallmerkblättern für Sammelladungen sind auf der Rückseite Hinweise für die einzelnenStoffgruppen angegeben.

Unfallmerkblätter sind ebenfalls vorgesehen für Transporte auf der Schiene und auf Wasser-strassen.

Unfallmerkblatt für den StraßentransportLADUNG

Klasse 3 336

Ziffer 19 b 1992

Abfall, enthält 1992 Entzündbarerflüssiger Stoff, giftig, n.a.g.,Methanol-/Ethanolgemisch

ART DER GEFAHR Leicht entzündbar.

Auslaufende Flüssigkeit verdampft - große Explosionsgefahr.Bildet mit Luft explosionsartige Gemische - auch in leeren, ungereinigten Behältern.Schwere, evtl. tödliche Vergiftung durch VerschluckenVergiftungssymptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten.Flüssigkeit reizt die Augen stark.Dämpfe können Rauschzustände verursachen.Gefahr für Gewässer und Umwelt.

PERSÖNLICHE Warnweste.SCHUTZAUSRÜSTUNG Geeigneter Atemschutz.

Dichtschließende Schutzbrille.Geeignete Handschuhe aus Leder oder dickem Stoff und antistatische Schuhe.Leichter Schutzanzug.Augenspülflasche mit geeigneter Flüssigkeit.Handlampe.

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ALLGEMEINE MASSNAHMEN

Motor abstellen.Keine offenen Flammen, Rauchverbot.Warnzeichen auf der Straße aufstellen und andere Verkehrs-

PolizeiFeuerwehr

1 101 12

teilnehmer und Passanten warnen.Öffentlichkeit über die Gefahren informieren und darauf hinweisen, sich auf der dem

Windzugewandten Seite aufzuhalten.Polizei und Feuerwehr schnellstmöglich verständigen.

VOM FAHRZEUGFÜHRER ZU TREFFENDE ZUSÄTZLICHE UND/ODER BESONDERE MASSNAHMEN

Ausrüstung Wenn möglich, Undichtigkeiten beseitigen.Alle Zündquellen entfernen oder unwirksam machen (z.B. Blinklichter, Motor- Kanalisationsabdeckung

ausschalten).- Schaufel - Besen

Eindringen von Flüssigkeit in Kanalisation, Gruben, Keller wenn möglich verhindern.- Auffangbehälter - Dämpfe verursachen Explosionsgefahr.

Kanalisation abdecken und Keller evakuieren lassen.Selbstschutz beachten

Alle warnen - Explosionsgefahr.

FEUER , INFORMATIONEN FÜR DEN FAHRZEUGFÜHRER IM FALLE EINES BRANDES

Nur Entstehungsbrände löschen.Keine Ladungsbrände löschen.

ERSTE HILFE Falls Produkt in Augen gelangt, mit viel Wasser mehrere Minuten ausspülen.Durchtränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.Ärztliche Hilfe erforderlich bei Symptomen, die offensichtlich auf Einatmen oder

Einwirkung auf Haut oder Augen zurückzuführen sind.

Zusätzliche Hinweise

Schutz der Öffentlichkeit2 selbststehende Warnzeichen

Telefonische Rückfrage

Gilt nur während des Straßentransports

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3300//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9.5 BesonderheitenIst ein Mehrkammertankfahrzeug mit neutralen Warntafeln gekennzeichnet (nicht B 5-Stoffe), werden im Fahrerhaus die Unfallmerkblätter aller transportierten Stoffe und zusätz-lich ein Beiblatt aus dem ersichtlich ist, welches Gut sich in welcher Tankkammer befindet,mitgeführt.Besteht für die Gefahrgüter in Mehrkammertankfahrzeugen Kennzeichnungspflicht (B 5-Stoffe = Liste von Gefahrstoffen im Anhang der GGVS mit der Bezeichnung B 5) und werdenin verschiedenen Tanks bzw. Kammern verschiedene Stoffe befördert, so befinden sich anden Seiten jedes Tanks oder Tankabteils Warntafeln mit den zugehörenden Kennzeich-nungsnummern. Da aus den seitlich angebrachten Tafeln Stoff und Gefahr eindeutig hervor-geht, befinden sich an Front und Heck des Fahrzeugs neutrale Tafeln.

9.6 Kennzeichnung nach der Gefahrgutverordnung Eisenbahn(GGVE)Versandstücke (Gefahrgut) müssen (übereinstimmend mit der GGVS) mit Gefahrzetteln ge-kennzeichnet werden.

Für die Kennzeichnung der Fahrzeuge gilt:Eisenbahnwagen und Container, die Gefahrgut beinhalten, werden seitlich mit Gefahrzettelngekennzeichnet,Behälterwagen (Kesselwagen) mit besonders gefährlichen Stoffen führen seitlich die Warn-tafeln mit Gefahrnummer und Stoffnummer und zusätzlich Gefahrzettel,Eisenbahn-Kesselwagen mit verflüssigten Gasen sind zusätzlich mit einem 30 cm breiten,umlaufenden Farbstreifen in orangener Farbe zu kennzeichnen.

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3311//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9.7 Gefahrstoffverordnung

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist erlassen worden auf der Basis des Gesetzes übergefährliche Stoffe (Chemikaliengesetz). Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass ge-fährliche Stoffe durch Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen gekennzeichnet wer-den müssen. Gefährliche Stoffe sind nach Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnungsolche Stoffe oder Zubereitungen, die

1. explosionsgefährlich,2. brandfördernd,3. hochentzündlich,4. leichtentzündlich,5. entzündlich6. sehr giftig7. giftig,8. gesundheitsschädlich (mindergiftig),9. ätzend,10. reizend,11. sensibilisierend,12. krebserzeugend,13. ortpflanzungsgefährdend,14. erbgutverändernd oder15. umweltgefährlich sind,

ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen. Stoffe mit bestimmtenGefährdungsmerkmalen unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3322//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Beispiel eines Etikettes nach Gefahrstoffverordnung.

Die Gefahrstoffverordnung gilt für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, nicht für derenTransport auf Verkehrswegen. Die Gefahrensymbole nach der Gefahrstoffverordnung stim-men nicht mit den Gefahrzetteln nach GGVS überein! Auf Frachtstücken können beide Ge-fahrenkennzeichnungen nebeneinander vorhanden sein.

Die vollständige Kennzeichnung eines Etikettes nach GefStoffV besteht aus:1. der chemischen Bezeichnung des Stoffes2. den Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen3. den Hinweisen auf besondere Gefahren (R-Sätze)4. den Sicherheitsratschlägen (S-Sätze)5. dem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer des Herstellers, Einführers oder Ver- treibers6. sonstigen Angaben (EWG-Nummer, Hinweis auf EWG-Kennzeichnung7. Vbf Klasse

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3333//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9.8 Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen nach Gefahr-stoffverordnungDie dargestellten Schilder sind nicht in Originalgröße dargestellt. Diese Schilder sindbis auf das Schild für Asbest orange hinterlegt. Das Schild für Asbest ist schwarz/rot.

Gesundheitsschädlich

Sehr giftigGiftig

Reizend

Umweltgefährlich

Hochentzündlich Leichtentzündlich

Explosionsgefährlich Brandfördernd

Ätzend

ACHTUNGENTHÄLTASBEST

Gesundheits -gefährdung beiEinatmen von

Asbestfeinstaub

Sicherheits -vorschriften

beachten

Asbesthaltige Zubereitungenund Erzeugnisse

bzw . ihre Verpackungen

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3344//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

9.9 Allgemeine MaßnahmenAllgemeine Maßnahmen sind in der Regel bei allen Einsätzen und Gefahrenlagen zunächstzu treffen.Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren (mind. 50 m)Menschen und Tiere aus dem Gefahrenbereich retten, Verletzte ärztlicher Versorgung zu-führenVerhaltensanweisungen an gefährdete Personen gebenEinsatzkräfte schützenLöschangriff vorbereitenInformationen über den Stoff einholenSachkundige Personen hinzuziehen, zuständige Behörden benachrichtigen.

Besteht der Verdacht, dass abfließendes Wasser (z.B. Löschwasser) verschmutzt ist, somüssen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Wasser getroffen werden.

9.10 Besondere MaßnahmenBesondere Maßnahmen sind je nach Art des gefährlichen Stoffes und der Gefahrenlage zu-sätzlich zu treffen. Hierzu wird auf die weiteren Ausführungen der FwDV 14 und spezielleFührungsausbildung im Gefahrgutbereich verwiesen.

10 Erkrankung/Verletzung

Unter den Begriffen Erkrankung/Verletzung im Gefahrenschema sind Gesundheitsbeein-trächtigen verschiedener Art von betroffenen Personen an der Einsatzstelle zu verstehen.

Personen, bei denen Gesundheitsbeeinträchtigungen vorliegen, können die Auswahl der zurVerfügung stehenden Geräte (Mittel) zur Rettung erheblich einschränken. Dies ist bei derPlanung durch den Einsatzleiter zu berücksichtigen.

Beispiele:Ist die Rettung einer gehbehinderten Person mittels des Einsatzes von tragbaren Leitern er-folgversprechend?Ist die Rettung einer blinden Person mittels des Einsatzes eines Sprungrettungsgerätes er-folgversprechend?Ist die Rettung einer unter Asthma leidenden Person mittels einer Brandfluchthaube erfolg-versprechend?

Vorliegende Gesundheitsbeeinträchtigungen sind nach Möglichkeit in der Phase der Erkun-dung zu ermitteln.

10.1 Erkrankung

Gefahren durch Erkrankung bestehen auch für eigene Kräfte. Vorrangig ist hier die Infekti-onsgefahr zu nennen.

Gefahrenquellen sind:

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3355//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Kontakt mit infizierten Person, z.B. im Zuge von RettungsmaßnahmenKontakt mit infektiösem Material, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboratorien, inForschungseinrichtungen (z.B. Gentechnik) oder bei Transportunfällen (Klasse 6.2)

Bei lebensrettenden Maßnahmen oder Bergen von Leichen sind Einmal-Schutzhandschuheaus PVC oder Latex zu tragen, auch unter dem Feuerwehr-Schutzhandschuh.

Bei der Beatmung sind bevorzugt Beatmungsgeräte oder Hilfsmittel zu verwenden, so dassdirekter Kontakt mit dem Verunglückten vermieden wird.

An Stellen, an denen mit infektiösem Material zu rechnen ist, (z.B. Biolabors, Gentechnik) isteine Vorgehensweise angebracht, wie sie gegenüber giftigen oder radioaktiven Stoffen er-forderlich ist.

10.2 Verletzungen

Verletzungen resultieren aus den verschiedenen Auswirkungen von Gefahren. Die Verlet-zungsmuster, die die betroffenen Personen erlitten haben oder leiden können, stehen in en-gem Zusammenhang mit der Gefahrensituation in der sich die Personen befinden oder be-funden haben.

Verletzungen können generell eingeteilt werden in

- mechanische Verletzungen (durch Schlag, Stoß, Aufprall, Quetschung, Eindringen undDurchbohren von Fremdkörpern u.a.)

- thermische Verletzungen (Verbrennungen, Verbrühungen)- Verätzungen- Vergiftungen

Wie bereits oben angesagt, werden diese Verletzungsarten in taktischer Hinsicht unter ver-schiedenen Begriffen der Gefahren der Einsatzstelle erfasst.

10.3 Lebensbedrohliche Zustände

Lebensbedrohliche Zustände sind Störungen vitaler Funktionen (Atmung, Herztätigkeit,Kreislauf, Bewusstsein u.a.). Sie werden durch Verletzungen bzw. Erkrankungen der obengenannten Art, durch elektrische Einwirkungen oder andere Schädigungen verursacht. Siewerden häufig durch psychische Einwirkungen verstärkt(Angstreaktion):

Lebensbedrohliche Zustände (Atem- und Kreislaufstillstand, Bewusstseinsstörungen,Schock u.a.) bedürfen sofortiger Reaktion durch angemessene lebensrettende Maßnahmen.Ein Atem- und Kreislaufstillstand ist unter Umständen nach 3 bis 5 Minuten irreversibel, d.h.Die Hirnschädigung ist soweit fortgeschritten, dass das Wiederherstellen aller Körperfunktio-nen nahezu ausgeschlossen ist.

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3366//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

11 Explosionen (Zündgefahr), Stichflammen undDruckgefäßzerknall

11.1 Explosionsfähige (zündfähige) Atmosphäre

11.1.1 Mengenmäßige (stöchiometrische) Voraussetzungen

Hinweis: Siehe z.B. Feuerwehrmann auf der Schulbank Nr. 2 „Brandlehre“ und Lernunterla-gen des IdF NRW zur Brandlehre

11.1.2 ZündquelleMan kann davon ausgehen, dass Zündquellen zur Einleitung einer Verbrennungsreaktion anjeder Einsatzstelle vorhanden sind. Sie bestehen durch eine bereits eingeleitete Verbren-nung, heiße Oberflächen (Motore, Aggregate) oder Funkenbildung durch Geräteeinsatz.

Zündgefahr besteht bei allen Schweiß- und Brennarbeiten. Schweißperlen springen unterUmständen bis zu 10 m weit. Auch die Benutzung funkenreißender und nicht explosionsge-schützter Werkzeuge kann zu einer Zündung führen. Durch elektrostatische Aufladung (Rei-bungselektrizität) kann es bei Unfällen oder Abpumpen brennbarer Flüssigkeiten zur Zün-dung kommen. Geräte (Pumpen, Behälter) und Schlauchmaterial müssen geerdet sein,Schlauche müssen elektrisch leitfähig sein, um elektrostatische Aufladung und Funkenüber-sprung zu vermeiden.

11.1.3 StaubexplosionenIn staubanfälligen Betrieben (Holzverarbeitung, Kohlegewinnung, Kohleverarbeitung, Nah-rungsmittelindustrie, Textilindustrie u.a.) kommt es ggf. zu gefährlichen Ansammlungen

-ar- 05/2000

Einteilung

DeflagrationAusbreitung im Unterschallbereich

Ausbreitung durch Wärme

Explosionscharfer Knallm/s> 1 barzerstörende Wirkung

Verpuffungdumpfer Knallcm/s< 1 barschiebende Wirkung

DetonationAusbreitung im Übererschallbereich

Ausbreitung durch Druckwelle

ExplosionEine Explosion ist eine unter Wärmeentwicklung und

Druckanstieg selbständig sich ausbreitende chemischereaktion eines explosionsfähigen Gemisches.

scharfer Knallkm/s> 100 barzertrümmernde Wirkung

Explosion

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brennbarer Stäube, die bei Luftdurchzug oder löschtechnischen Fehlern (Vollstrahl stattSprühstrahl) aufgewirbelt werden und mit der Umluft eine zündfähige Atmosphäre bilden.

Ist es erst einmal zu einer Staubexplosion (bzw. Verpuffung) gekommen, wird der Staub inweiteren Bereichen aufgewirbelt und führt zu Folgeexplosionen. Da der wirkende Explosi-onsdruck das Produkt aus Explosionsdruck und Verdichtung ist, die Verdichtung aber bereitsaus dem Druck der vorangehenden Explosion entsteht, kommt es zu einem Aufschaukelndes Drucks und damit zu größeren Zerstörungen. Eine Staubexplosion kann auch durch dieThermik eines Glimmbrandes entstehen.

11.1.4 StichflammeStichflammen sind kurzzeitig auftretende, sehr heiße Flammen (bis 30 m und mehr), die zuerheblichen Verbrennungen der vorgehenden Einsatzkräfte und zur Brandausbreitung füh-ren können. Sie können auch als Folge eines Bersten von Druckbehältern oder eines Roh-leitungsbruches (z.B. Auslöten einer Gasuhr durch Brandeinwirkung) auftreten.

Voraussetzung der Stichflammenbildung ist in der Regel ein zu fettes Gemisch, das sich z.B.in Räumen durch eine unvollkommene Verbrennung bildet und durch Zutritt von Frischluftvermischt und bei Vorhandensein einer Zündquelle rasant abflammt.

11.1.5 „Flash-over“Eine Rauchdurchzündung wird auch als „Flash-over“ bezeichnet. Hierunter versteht man ei-nen plötzlichen Übergang von einem begrenzten Brandherd zum Vollbrand.

11.1.5.1 Ablauf eines „Flash-over“Ein begrenzter Brandherd verbunden mit unzureichender Wärmeabfuhr aber ausreichenderLuftzufuhr erwärmt Gegenstände außerhalb des Brandherdes. Diese Gegenstände gebendadurch brennbare Pyrolysegase (z.B. CO) bis zum Erreichen der UEG ab. Eine schlagarti-ge Brandausbreitung im gesamten Raum ist die Folge, die manchmal durch plötzliche Luft-zufuhr unterstützt wird.

11.1.5.2 Anzeichen für einen „Flash-over“Anzeichen für einen „Flash-over“ sind:- sehr starker Temperaturanstieg im Brandraum- heißer dichter dunkler Brandrauch- Flammenzungen an der Grenze zwischen Rauchschicht

und Luftschicht wenige Sekunden vor dem „Flash-over“

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3388//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

11.1.5.3 Maßnahmen bei Gefahr eines „Flash-over“Ein geeigneter Rauchabzug durch RWA, Dachfenster, Lichtkuppeln ist sofort sicherzustellen.Das Öffnen von Türen und Fenstern von der Seite aus sind weitere unterstützende Maß-nahmen. Die Verwendung geeigneter Strahlrohre (Hohlstrahlrohre) ist falls möglich im di-rekten Löschangriff zu gewährleisten. Anwendung des Sprühimpuls-Löschverfahrens.

11.1.6 „Backdraft“Eine Rauchexplosion wird auch als „Backdraft“ bezeichnet. Hierunter wird eine Explosionvon Schwel- und Pyrolysegasen nach plötzlicher Luftzufuhr verstanden. (Quelle Rauch-durchzündungen, Rauchexplosionen, Fachvortrag, Südnersen, Gehlen).

11.1.6.1 Ablauf eines „Backdraft“ (Backdraught)In einem geschlossenen Raum ist ein Schwelbrand ohne offene Flamme bei unzureichenderLuftzufuhr vorhanden. Eine starke Bildung brennbarer Pyrolysegase bis weit oberhalb derOEG ist damit die Folge. Die plötzliche Zuführung von Luft und die damit verbundene Vermi-schung zu einem optimalen Mischungsverhältnis innerhalb der Explosionsgrenzen führtdann in Anwesenheit einer Zündquelle zur Explosion des Rauchgasgemisches.

11.1.6.2 Anzeichen eines „Backdraft“ (Backdraught)Anzeichen für einen „Backdraft“ sind:- späte Branderkennung, dadurch spätes Eintreffen der Feuerwehr- geschlossener Brandraum mit warmer oder heißer Türklinke oder mit

Ruß beschlagene Glasscheiben- Luftzug in den Raum nach Öffnen z.B. einer Tür durch entstandenen Unter-

druck im Randraum (Öffnung sofort wieder schließen).

-ar- 05/2000

Entstehen

Werden alle in einem Brandraum befindlichen brennbaren Stoffe durchdie heißen Pyrolysegase bis zu Ihrer Zündtemperatur aufbereitet kommt eszum gleichzeitigen Durchzünden dieser Stoffe (Flash Over). Dieser Vorgangkann durch plötzliche Luftzufuhr unterstützt werden.

Flash Over

600° C

600° C

Temperaturzonen

Flash Over

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 3399//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

11.1.6.3 Maßnahmen bei Gefahr eines „Backdraft“ (Backdraught)Es ist ein geeigneter Rauchabzug unter Vornahme und Schutz durch ein Strahlrohr durchÖffnen von Fenstern und Türen aus einer Deckung heraus zu schaffen. Bei akuter Gefahr istggf. die Rauchexplosion durch gezieltes Einschlagen z.B. eines Fensters einzuleiten.

11.1.7 ExplosionsschutzAuch explosionsgeschützte (ex-geschützte) Elektrogeräte bieten keinen umfassenden undimmer wirksamen Schutz vor einer Zündung.

Ob ein explosionsgeschütztes Elektrogerät bei Vorhandensein eines bestimmten Stoffes(Gas, Dampf, Nebel, Staub), der mit Luft eine zündfähige Atmosphäre bildet, eingesetztwerden darf, muss anhand der Zündtemperatur des brennbaren Stoffes und der Tempera-turklasse des Gerätes ermittelt werden (s. DIN VDE 0165). Die Zündtemperatur einesbrennbaren Stoffes ist die niedrigste Temperatur einer erhitzten Wand, an der sich derbrennbare Stoff unter den in DIN 51 794 festgelegten Bedingungen im Gemisch mit Luft ge-rade noch entzündet. Die brennbaren Gase und Dämpfe sind nach ihren Zündtemperaturen,die elektrischen Betriebsmittel nach ihrer Oberflächentemperatur in Temperaturenklasseneingeteilt.

-ar- 05/2000

Backdraft

>600° C

>600° C

Temperaturzonen

Entstehen

Schwelbrand ohne offene Flamme unzureichende Luftzufuhr massive Bildung brennbarer Pyrolysegase Plötzliche Luftzufuhr

Backdraft Fire Gas Explosion

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Darüber hinaus werden die ex-geschützten elektrischen Betriebsmittel für Explosionsgrup-pen (II A, II B, II C) zugelassen (s. DIN VDE 0165/02.1991). Sie sind dann für Atmosphärenmit bestimmten Gasen und Dämpfen geeignet. Die Explosionsgruppe I gilt nur für schlag-wettergefährdete Bereiche (Bergbau).

II A: Fast alle brennbaren Gase und Dämpfe (außer II B und II C)

II B: Ethylether, Ethylalkohol, Ethylen, Ethylenoxid, Schwefelwasserstoff, Stadtga-se/Leuchtgas

(höhere Anforderungen hinsichtlich der Abkapselung) (außer II C)

II C:Acetylen, Schwefelkohlenstoff, Wasserstoff (höchste Anforderungen hinsichtlichder Abkapselung

In druckfest gekapselten Geräten befindet sich eine druckfeste Kapselung mit einer defi-nierten max. Spaltbreite (MESC), es besteht daher auch Kontakt zur Außenatmosphäre. DieGeräte erzeugen also auch einen Zündfunken der allerdings aufgrund der Konstruktion nichtnach außen gelangen kann.

Beispiel für Gerätebezeichnung: Eex d II B T 4

EEx: ex-geschützte Betriebsmittel nach europäischer Normung

d: druckfest gekapseltes Gerät

II B: geeignet für Explosionsgruppe II A und II B nicht für II C

T 4: höchstzulässige Oberflächentemperatur beträgt 135°C (Zündtemperaturdes brennbaren Stoffes muss über 135 °C liegen)

-ar- 05/2000

Explosionsschutz

TemperaturklassenT1 450°CT2 300°CT3 200°CT4 135°CT5 100°CT6 85°C

EEx de II B T 4 Elektrisches Betriebsmittel Explosionsgeschützte Ausführung druckfeste Kaselung erhöhte Sicherheit Explosionsschutzgruppe II B Temperaturklasse

Explosion

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11.1.8 Einsatzgrundsätze (zündfähige Atmosphäre)MessenEine Kontrolle des Mengenverhältnisses durch Ex-Meter ist erforderlich. Hierbei sind die ge-rätespezifischen Angaben der Herstellen zu beachten. Ebenso bedarf die Interpretation derMesswerte spezielles Fachwissen, daher muss fachkundiges Personal bei der Durchfüh-rung der Messungen anwesend sein.

Einwirkung auf Mengenverhältnis

- Absperren der Zufuhr des brennbaren Stoffes unter Sicherungsmass-nahmen, sofern möglichAuftragen eines Schaumteppichs auf Flüssigkeiten, sofern unter Beachtung derEinsatzmöglichkeiten des Mehrbereichsschaummittels, ggf. andere

Schaummittel einsetzen, da die Eigenschaften des Stoffes bekannt sein müssen.

Einwirkung auf Zündquelle

- Zündquellen entfernen bzw. löschen- nichtfunkenreißende Werkzeuge benutzen- ex-geschützte Elektrogeräte verwenden- elektrostatische Aufladung vermeiden

Sicherungsmaßnahmen

Bei sofortigen Erstmaßnahmen (z.B. Menschenrettung) stehen nichtfunkenreißende Werk-zeuge und explosionsgeschützte Elektrogeräte meistens nicht zur Verfügung.

Dann ist nach vorhandener Lage, Gefährlichkeit des Stoffes und Gefährdung der eigenenKräfte zu entscheiden.

Gefährdete Personen und Einsatzkräfte sind gegen die Zündgefahr durch Einsatz bzw. Vor-nahme geeigneter Löschgeräte und Löschmittel (kombinierte Vornahme von Schaum, Pulverund Wasser) zu schützen.

Eingeklemmte Personen müssen während der Rettungsarbeiten zusätzlich gegen Funken-flug und Flammeneinwirkung geschützt werden (Löschdecke).

11.2 Bersten von Behältern, auch von Druckbehältern

Das Bersten von Druckbehältern ist im Gegensatz zur Verbrennungsreaktion ein rein physi-kalischer Vorgang. Er erfolgt dann, wenn der Inhalt eines geschlossenen Behälters sein Vo-lumen aufgrund von Wärmeeinwirkung vergrößert.Da der Inhalt am Ausdehnen behindert ist, kommt es zum Druckanstieg bis zum Zerplatz-druck des Behälters, weil das Behältervolumen in etwa gleich bleibt. Der Zerplatzdruck desBehälters ist im Brandfall abhängig von den Auswirkungen der Wärme auf den Behälter hin-sichtlich des Metallgefüges. Die Änderung des Metallgefüges führt immer zu Festigkeitsver-lusten.

GGeeffaahhrreenn aann ddeerr EEiinnssaattzzsstteellllee

337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 4422//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

Die erforderlichen Einsatzmaßnahmen bei Wärmeeinwirkung auf Druckbehälter be-stehen in der Regel aus dem Bergen der gefährdeten Behältern, sofern es von derEinsatzlage her möglich ist und es sich nicht um stationäre Behälter handelt, oderintensivem Kühlen mit Wasser aus sicherer Deckung heraus, solange Berstgefahrbesteht.

11.2.1 Physikalisches Verhalten von Gasen (Gasgesetze)Als Gase bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch aller Stoffe, die bei Zimmertem-peratur (20°C) und Normaldruck vollständig im gasförmigen Zustand vorliegen.Mit Hilfe der Gasgesetze werden die Zusammenhänge zwischen den thermischen Zu-standsgrößen - Volumen, Druck, Temperatur - geklärt. Die Temperatur muss hierbei in derMaßeinheit Kelvin (K) eingesetzt werden.

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Druckgefäßzerknall

Wird ein unter Überdruck stehender Behälter mit Wärme beaufschlagt,so steigt der Innendruck an, bis die Behälterwandungen dem Druck nicht mehr standhalten und zerreißen.Bei diesem Vorgang ist es egal, ob es sich beim Inhalt um ein brenn-bares oder nicht brennbares Medium handelt.

Behälterzerstörung durchMechanisches BerstenHydraulisches Bersten

DruckgasbehälterFür unter Druck verdichtete GaseFür unter Druck verflüssigte GaseFür unter Druck gelöste Gase

Explosion

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337711//3311 ,, OOkktt.. 0033 3377 -- BBeerruuffssffeeuueerrwweehhrr SSeeiittee:: 4433//5599AAmmtt ffüürr FFeeuueerrsscchhuuttzz,, RReettttuunnggssddiieennsstt uunndd BBeevvööllkkeerruunnggsssscchhuuttzz

11.2.2 DruckgasbehälterDruckgasbehälter mit nicht mehr als 420 mm Außendurchmesser, nicht mehr als 2000 mmLänge und nicht mehr als 150 l Fassungsraum werden mit der Kurzbezeichnung „Flaschen“bezeichnet.Der Inhalt einer Druckgasflasche lässt sich u.a. an folgenden Flaschenverschlüssen/-gewinden erkennen:

Inhalt Flaschenverschluss/-gewinde

brennbare Gase (verdichtet Linksgewinde außenund verflüssigt)

Acetylen Bügelverschluss

nicht brennbare Gase Bügelverschluss

- Sauerstoff Rechtsgewinde außen

- Stickstoff Rechtsgewinde außen

- Pressluft Rechtsgewinne innen

- bei anderen nicht Rechtsgewinde außenbrennbaren Gasen

Zusätzlich sind Art des Inhalts und technische Daten in der Nähe des Flaschenhalses einge-schlagen.

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11.2.2.1 Gefahrgutaufkleber bei Gasflaschen

Die einzig verbindliche Kennzeichnung des Gasinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber,der am Flaschenhals angebracht ist.

Farbkennzeichnung von Gasflaschen:Die nachfolgend dargestellte Farbkennung dient der zusätzlichen Information, wenn derGefahrgutaufkleber wegen z.B. zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.

- Die Euro Norm DIN-EN 1089-3 ist seit Juli 1997 veröffentlicht- Die Norm gilt für industrielle und medizinische Gasflaschen, außer für

Flüssiggasflaschen und Feuerlöscher- Die Gasindustrie beginnt mit der Umstellung am 1.1.1998 und schließt sie

bis 1.7.2006 ab- Der Großbuchstabe „N“ auf den Gasflaschen wird verwendet als Hinweis auf die

Farbkennzeichnung nach neuer Norm und ist zweimal, gegenüberliegend versetzt,auf der Flaschenschulter aufgebracht

- Zur Vermeidung von Verwechslungen werden bei allen Gasen zur Inhalation(Atemgase und für medizinische Anwendungen nach der neuen Norm diezylindrischen Flaschenkörper weiß gestrichen

-ar- 2000

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-ar- 2 000

Gefahren an der EinsatzstelleGase für den industriellen Einsatz

-ar- 2000

Gefahren an der EinsatzstelleGase für den medizinischen Gebrauch

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11.2.3 Druckgase, allgemeinDie Druckgase befinden sich in unterschiedlichen Zuständen in den Druckgasbehältern:

- unter Druck verdichtet.- unter Druck verflüssigt, ggf. auch durch Kühlung verflüssigt und- unter Druck gelöst

11.2.3.1 Verdichtete GaseUnter Druck verdichtete Gase verhalten sich annähernd wie ideale Gase, die durch die Gas-gesetze beschrieben werden.Unter Wärmeeinwirkung steigt der Druck auf die Behälterinnenwandung. Durch massivesKühlen wird ein weiterer Temperaturanstieg verhindert und damit eine weitere Druckerhö-hung. Die Berstgefahr besteht dann nicht mehr.

Beachte!!Bei Beginn der Kühlung ist auf sichere Deckung zu achten, da beim ersten Aufprall des kal-ten Wassers mit der erhitzten Behälterwandung durch Spannungsrisse im Metall es zumZerplatzen des Behälters kommen kann.

11.2.3.2 Verflüssigte GaseUnter Druck verflüssigte Gase verhalten sich grundsätzlich anders. Sie befinden sich im Be-hälter oder in der Flasche (solange Überdruck vorhanden) in flüssigem Zustand. Das Gasbefindet sich in der Flasche unter dem temperaturabhängigen Dampfdruck (Sättigungs-druck), der solange vorhanden ist, wie sich flüssiges Gas im Behälter befindet. Über derFlüssigkeit befindet sich aus Sicherheitsgründen ein Gaspolster (Gasraum) damit das ver-flüssigte Gas sich je nach Umgebungstemperatur ausdehnen kann, ohne einen unzulässi-gen Druck aufzubauen. Die zulässige Füllmenge ergibt sich aus dem Füllfaktor, gemessen inkg/l.

Zum Besten des Druckbehälters kann es kommen, wenn sich das flüssige Gas durch inten-sive Erwärmung der Flasche ausdehnt. Die Flüssigkeit füllt dann das gesamte Behältervo-lumen aus und führt, da sie inkompressibel ist, zum Besten des Behälters.

Bei sog. Flüssiggasen (Propan, Butan, Gemische aus Propan und Butan) reichen schonTemperaturen unterhalb von 100°C aus, um die Flasche oder den Behälter aufgrund desFlüssigkeitsdrucks bersten zu lassen (Propan ca. 75°C bei einem Zerplatzdruck von 100bar).

Falls der Druckbehälter mit verflüssigtem Gas über ein Sicherheitsventil verfügt, bläst oderfackelt das Gas bei Erwärmung über das Sicherheitsventil ab. Das Volumen der verflüssig-ten Phase verkleinert sich durch Verdampfung zunehmend. Damit entfällt aber auch zuneh-mend die innere Kühlung, d.h. die Aufnahme von Wärme durch das verflüssigte Gas. DieWand des Behälters wird erwärmt, ohne dass Wärme abgeführt wird. Materialdefekte durchTemperaturspannungen und frühzeitiges Bersten sind die Folge.

Im Brandfall bieten Sicherheitsventile also keinen hinreichenden Schutz, da die Entlastungim Hinblick auf die schnelle Erwärmung zu gering ist. Das Ansprechen eines Sicherheitsven-tils ist also eher als Zeichen zu werten, dass das B ersten des Behälters zu erwarten ist.Beim Bersten eines Flüssiggastanks können Trümmer bis zu 500 m weit geschleudert wer-

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den. Die Wärmestrahlung des Feuerballs wirkt sich ebenfalls über mehrere hundert Meteraus.

11.2.3.3 Gelöste GaseUnter Druck gelöste Gase werden in der Flasche in einem flüssigen Medium aufgenommen(z.B. Acetylen in Aceton). In der Acetylenflasche befindet sich zusätzlich eine poröse Masse.In den Kapillaren dieser porösen Masse kann eine chemische Zersetzung des instabilen A-cetylens (C2H2) die sonst spontan erfolgen würde, nicht stattfinden. Sie tritt allerdings ein,wenn die poröse Masse beschädigt ist. Dann kann es zur fortschreitenden Wärmeentwick-lung mit Druckanstieg bis zum Bersten der Flasche kommen. Eine übermäßige Erwärmungder Flasche von außen kann ebenfalls, wie bei anderen Gasflaschen auch, durch Druckan-stieg zum Bersten führen.

Stoff chem.Zei-chen

Füll-druck(bar)

Füllfaktor(kg/l)

Bemerkungen Zünd-tempe-ratur (°C)

Explosions-grenzen inLuft (Vol.- %)

Acetylen C2H2 18 0,158 brennbar, ge-löst in Aceton

305 2,3...83 (100*)

Selbstzerfall bis 100 Vol.. %

Tabelle: Unter Druck gelöste Gase

11.3 Maßnahmen

11.3.1 Räumungsradius:direkt angrenzende Gebäude sowie im Freien ca. 300 m (hängt vom Straßenverlauf, der Be-bauung etc. ab) für weiter entfernte Gebäude innerhalb des Räumungsradius gilt: Menschenhalten sich auf der der Einsatzstelle abgewandten Seite auf.

!! Wegen der Zersetzungsgefahr sind Gasflaschen Bergebehälter fürAcetylengasflaschen ungeeignet und nicht zugelassen!

!! Flachen möglichst nicht erschüttern!!! Nie versuchen, Acetylengasflaschen bei einem Ventilschaden mit einer

Dichteeinrichtung (z.B. für Chlorgasflaschen) dicht zu setzen, da währendder Dichtearbeiten mit den nicht ex-geschützten AbdichtmaterialenExplosionsgefahr besteht!

Hinweis:Von dem Acetylengasflaschenzerknall mit Todesfolge in Salzburg ist bekannt, dass sich kurzvor dem Zerknall die Tonlage des ausströmenden Gases von einem „eher dumpfen Grollenzu einem ohrenbetäubend hohen Pfeifen“ geändert hat.

11.3.2 Ausströmen - nicht brennend:

Höchste Explosionsgefahr in geschlossenen Räumen- Umgebung räumen

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- Zündquellen vermeiden- Flasche auf Erwärmung (= Zersetzung) prüfen

Wenn Flasche kalt und reines Gas entweicht, Flaschenventil schließen- Flaschenerwärmung prüfen, wenn mehr als „handwarm“ kühlen- Fenster/Türen etc. öffnen (zur Be- und Entlüftung und als Druckent-

lastungsöffnungen- Raum be-/entlüften Ex-Gefahr prüfen.- Bei ungehindertem Gasaustritt gibt die Acetylengasflache ihren Inhalt

innerhalb kurzer Zeit ab und führt so in der Umgebung zu einer latenten Explo-sionsgefahr.Das darauf folgende „Nachgasen“ bedeutet nur dann eine (zusätzliche) Gefahrwenn die Flasche über längere Zeit in einem kleinen geschlossenen Raum

verbracht wird. Ggf. regelmäßige Ex-Messungen durchführen.

11.3.3 Ausströmen - brennend- Gefahrenbereich räumen- Flammenrückschläge vom Brenner her sind unwahrscheinlich- Nur wenn die Flamme (am Ventil) „sauber“ brennt, darf das

Ventil geschlossen werdenDies kommt praktisch bei Ventilbränden für die Feuerwehr nicht inFrage

- Flaschen, die länger als ca. 60 s am Ventil brennen, nicht mehr mani-pulieren!Flasche ausbrennen lassen kühlen

11.3.4 Kühlen = Wärmebeaufschlagte Acetylengasflaschen!

Bei sehr schneller - auch nur punktueller ! - Temperaturerhöhung ist das baldige Bersten in-nerhalb weniger Sekunden wahrscheinlich.

Durch Kühlen ( 24 h) ist ein evtl. Acetylen-Zerfall in der Regel zu stoppen.

Flaschenbündel mind. 24 h kühlen!

Fenster/Türen etc. öffnen (zur Be- und Entlüftung und als Druckentlastungsöffnungen).

Aus Deckung (Sicherheitsabstand!) heraus zunächst mit starkem, später sanftem Sprüh-strahl ca. 30 Min. kühlen

Bleibt die Flasche danach kühl (Kühlen kurz einstellen, prüfen, ob der Flaschenmantel zuschnell trocken wird, ggf. Infrarotkamera oder Fernthermometer einsetzen, ggf. Hand aufle-gen) das Kühlen für 5 bis 10 Min. unterbrechen.

Bleibt die Flasche kalt, kann die Flasche geborgen und in ein Wasserband(Ventil möglichst höher als der Flaschenfuß gelagert) gelegt werden.

Nur wenn vor Ort dies nicht möglich ist (z.B. in einem Wohngebiet) kann sie in einem Was-serband an einen sicheren Ort verbracht werden und dort unter fortwährender Kontrolle ins-gesamt 24 Stunden weiter gekühlt werden.

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Bei Flaschenbündeln möglichst auch versuchen, die inneren Flaschen bzw. Flaschenzwi-schenräume zu erreichen.

Flaschenbündel nicht zerlegen, da durch Abbrand von Leitungen partielle Flaschenerwär-mungen mit folgender Acetylen-Zersetzung verursacht worden sein könnten und dies vonaußen nicht festzustellen ist!Wenn Zischgeräusche am Ventil plötzlich aufhören, hat sich vermutlich dieses zugesetzt, dieFlasche ist aber dann noch nicht leer!

Folgemaßnahmen:Flaschenbündel nicht zerlegen (mind. 24 h kühlen).Flaschen nach einem Brand/Zersetzung entsprechend kennzeichnen.Flasche ins Füllwerk überführen lassen.

Benachrichtigen:- Besitzer- Lieferant

Quellen:Ccimolino (Hrsg.): Einsatzleiterhandbuch Feuerwehr, Kognos Verlag, Stadtbergen, 1997Forschungsbericht der BAM in: vfdb Zeitschrift 2/95Aschenbrenner D: Cimolino, U. und Völker, F.E: Explosionsgefahr durch Acetylen, in:Brandschutz 8/97, Kohlhammer VerlagErgänzendes Schreiben der BAM an Berufsfeuerwehr Düsseldorf vom 16.8.1996Klingsohr, Brennbare Flüssigkeiten und Gase: Rote Hefte Nr. 41, Kohlhammer Verlag1 Knorr, Gefahren der Einsatzstelle: Rote Hefte Nr. 28, Kohlhammer Verlag2 vfdb - Referat 10: Protokoll der 30. Sitzung, München 1994Widetschek, Dr. Otto: Diverse Veröffentlichungen in der österreichischen „blaulicht“ sowieFachvortrag bei Gefahrgutseminar Heyrothsberge 11/97.

11.4 SpraydosenSpraydosen neigen bei Erwärmung ebenfalls zum Bersten. Sie sind mit einer Flüssigkeit(meistens brennbare Lösemittel) und mit einem Treibgas (häufig brennbar, z.B. Propan oderButan, niedriger Siedepunkt) gefüllt. Die schwächsten Stellen an der Spraydose sind dieVentile oder der Boden. Sie reißen bei Überdruck heraus. Die Dosen fliegen u.U. mit unbe-stimmbaren Flugbahnen durch die Luft und verursachen erhebliche Verletzungsgefahren.

11.5 Flüssigkeiten in BehälternFlüssigkeiten sind inkompressibel. Geschlossene Behälter mit Flüssigkeiten unter Normal-druck oder Druckbehälter mit Flüssigkeiten dürfen (wie Druckgasbehälter mit verflüssigtenGasen) nicht über ein bestimmtes Maß hinaus gefüllt werden, damit bei der Erwärmung einPolster für die Ausdehnung gegeben ist.

Würde die Kammer eines Kesselwagens gänzlich gefüllt werden, so könnte bei Einwirkungvon Wärmestrahlung (Sonne, Brand) ein Aufplatzen (Bersten) verursacht werden. Hierbeiwird die Flüssigkeit frei und kann je nach Art zusätzliche Gefahren verursachen.Zum Bersten eines Behälters kann aber auch eine rasche, starke Erwärmung mit entspre-chender Volumenzunahme der Flüssigkeit und Druckaufbau im Behälter führen, auch dannwenn der Behälter vorschriftsmäßig gefüllt worden ist.

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intensive Kühlung betroffener Behälter, die sich im Einflussbereich der Wärmestrahlung ei-nes Brandes befinden, ist deshalb eine vorrangige Einsatzmaßnahme.

12 Elektrizität

Gefahren durch Elektrizität bestehen an fast jeder Einsatzstelle. Gefährlich ist das Berührenspannungsführender Teile, wobei der Strom durch den menschlichen Körper (Weg des ge-ringsten Widerstandes) z.B. gegen Erde fließt.Gefährlich für den Menschen ist die Stromstärke. Es können schon 50 mA tödlich sein. Derelektrische Schlag führt zu Herzkammerflimmern oder Herzstillstand.

12.1 Wirkungen des elektrischen Stromes auf den menschlichenKörper

Bei Annäherung an stromführende Teile kommt es insbesondere bei Hochspannung auchzum Stromüberschlag (Lichtbogen), was zu erheblichen Brandverletzungen sowohl äußer-lich wie evtl. auch innerlich führt. Deshalb müssen von allen elektrischen Anlagen (auchLeitungen und Geräte), die unter Spannung stehen, Mindestabstände eingehalten werden.Der Mindestabstand zu Anlagen unter Niederspannung beträgt 1 m, der Mindestabstand zuAnlagen der Hochspannung staffelt sich je nach vorhandener Spannung. Bei Hochspannungvon 110 KV ist ein Mindestabstand von 3 m, bei 220 KV ist ein Mindestabstand von 4 m undbei 380 KV ist ein Mindestabstand von 5 m bei Annäherung einzuhalten.

-ar- 05/2000

Wirkung auf den menschlichen KörperGefahren an der Einsatzstelle

Stromstärke Wirkung(mA)0,6-6 Merklich25-50 Loslassen unmöglich,

sehr Schmerzhaft,Wirkung auf Atmung undKreislauf

50-80 Lebensgefahr,Gefahr des Kammerflimmerns

80-800 Stets Kammerflimmern800-2000 Thermische Verletzung> 2000 Schwere Verbrennungen

Erreichen der Lebensgefährlichen SpannungU = RxIU = 1300 Ω x 50 mA = 65 V

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Die Sicherheitsabstände sind solange einzuhalten, bis festgestellt wird, dass die Anlage ab-geschaltet und bei Hochspannung zusätzlich geerdet und somit spannungsfrei ist.

Die Abschaltung bei Hochspannungsanlagen erfolgt grundsätzlich durch den Betreiber derAnlage. Die Freimeldung darf nur persönlich an den Einsatzleiter durch verantwortliches Be-triebspersonal erfolgen.

Im Brandfalle können Hochspannungsleitungen reißen und unter Strom stehend den Bodenberühren. Es bildet sich ein Spannungstrichter. Bei gut leitenden Böden (z.B. nasser Lehm)ist der Spannungstrichter klein, bei schlecht leitenden Böden (z.B. trockener Sand) ist ergroß. Dringt man mit großen Schritten in einen Spannungstrichter ein, so berührt man mitseinen Füßen unterschiedliche Spannungsbereiche. Es kommt zu einem Stromfluss immenschlichen Körper mit gefährlicher Stromstärke. Annäherung bis 20 m zulässig, aber klei-ne Schritte! (Entwurf der VDE 0132/A1, Juni 1999, gültig ab sofort bis zur Ablösung durchdie Schlussfassung der Norm).

-ar- 05/2000

Gefahren an der Einsatzstelle

Zulässige Annäherung an Spannungsführende Teile

1 bis 110 kV3 Meter

110 bis 220 kV4 Meter

220 bis 380 kV5 Meter

Buba

1.5 Meter

Bei Rettungsarbeiten an Oberleitungen der Buba sind Annäherungenbis 1,5 m möglich, wenn die Arbeiten unter Aufsicht von Fachkräftenoder unterwiesenen Personen stattfinden.

< 1kV1 m

-ar- 05/2000

Die Schrittspannung wächstmit der Annäherung an denAuflagepunkt

20 m Annäherungsgrenze beiHochspannung

Schrittspannung

Schrittspannung

Schrittlänge

Schrittlänge

SpannungstrichterGefahren an der Einsatzstelle

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Zum Ablöschen und Anspritzen von stromführenden Teilen darf nur sauberes Löschwasser(Leitungswasser) benutzt werden.

Die Leitlinie DIN VDE 0132/11.89 gibt für C-Mehrzweckrohre Mindestabstände an.

Brände im Bereich elektrischer Anlagen sollen möglichst mit Sprühstrahl bekämpft werden.

Wenn den Einsatzkräften die Spannung unbekannt ist, so müssen sie zwischen Strahlrohrund spannungsführendem Teil folgende Mindestabstände (CM-Strahlrohre bis 12 mmMundstücksweite, bei Vollstrahl Strahlrohrdruck nicht über 5 bar) einhalten.

-ar- 05/2000

Gefahren an der Einsatzstelle

Sicherheitsabstände bei Strahlrohreinsatz

NNieder-spannung

ab1000 V

bis1000 V

Abstandin m

Abstandin m

HHochspannung

15 10

5Sprühstrahl

CM Strahlrohr Ø 12 mm5 bar Strahlrohrdruck

Wird der Fließdruck von 5 bar überschritten sosind die Strahlrohrmindestabstände in Hoch-spannungsanlagen um 2m zu vergrößern.

Faustwerte

Vollstrahl

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Ist die vorhandene Spannung bekannt, gelten folgende Abstände (CM-Strahlrohre bis 12mm Mundstücksweite, bei Vollstrahl Strahlrohrdruck nicht über 5 bar):

Für Vollstrahl gilt zusätzlich:Die Verwendung von BM-Strahlrohren ist nur dann zulässig, wenn sie zwischen Betreiberund Feuerwehr abgesprochen und nicht zu vermeiden ist. Dann erhöht sich der vorgenannteMindestabstand um 0,75 m pro mm über 12 m bis 22 mm Mundstücks- bzw. Düsendurch-messer.

Bei einem Strahlrohrdruck größer als 5 bar ist der Abstand bei Einsatz in Hochspannungs-anlagen einmal um 2,00 m zu vergrößern.

Beispiel:B-Rohr (16 mm; Pstr‘ = 7 bar).

Abstand

1. Niederspannung, Vollstrahl 5,00 m+ 4 mm 4 x 0,75 m 3,00 m

8,00 m

2. Hochspannung 110 kV, Vollstrahl 6,00 m+ 4 mm 4 x 0,75 m 3,00 m+ 2 barstr 2,00 m

11,00 m

-ar- 05/2000

Sicherheitsabstände bei Strahlrohreinsatz

NNieder-spannung

bis30 kV

bis1000 V

HHochspannung

15 5

3Sprühstrahl

Vollstrahl

CM Strahlrohr Ø 12 mm5 bar Strahlrohrdruck

Wird der Fließdruck von 5 bar überschritten sosind die Strahlrohrmindestabstände in Hoch-spannungsanlagen um 2m zu vergrößern.

bis110 kV

HHochspannung

63

bis220 kV

HHochspannung

74

bis380 kV

HHochspannung

85Abstand

in m

Abstandin m

Gefahren an der Einsatzstelle

Bei bekannter Spannung

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12.2 Allgemeine Einsatzgrundsätze bei Unfällen mit Elektrizität

12.2.1 NiederspannungsanlagenBei Einsätzen an Maschinen oder in ausschließlich elektrischen Anlagen ist äußerste Vor-sicht geboten, solange die Anlagenteile unter Netzspannung stehen.

Grundregel muss sein, vor Beginn der Arbeiten die betroffenen Anlagenteile spannungsloszu schalten:

NOT-AUS-Taster drückenZugänglichen Hauptschalter schaltenAbschalten durch das Betriebspersonal

Keinesfalls dürfen spannungsführende Teile, also blanke Leistungen, Stromschienen etc.unmittelbar berührt werden, so lange nicht abgeschaltet ist und die Spannungsfreiheit mittelsSpannungsprüfer (z.B. Duspol) geprüft ist (diesbezüglich Rückmeldung abwarten).

Das Berührungsverbot gilt sinngemäß auch für Metallteile wie Gitter, Schranktüren, Dachrin-nen, etc., wenn der Verdacht besteht, dass blanke elektrische Leitungen oder stromführendeTeile auf solchen Metallteilen aufliegen oder anderweitig berühren (Spannungsverschlep-pungen!).

Weiterhin sind Maßnahmen zu treffen, die ein versehentliches Wiedereinschalten unmöglichmachen, z.B.:* Melder an die Abschaltstelle stellen* Sicherungen mitnehmen etc.* Warnschild „Nicht schalten“ anbringen etc.

Stehen Personen offensichtlich unter Spannung und ist ein unverzügliches Abschalten nichtmöglich, so kann man unter Einsatz gut isolierter Hilfsmittel wie trockene Jacken, Wollde-cken, Latten, Kanthölzer, etc. die Personen von der Stromquelle wegziehen oder trennen,wobei die Eigengefährdung bestehen bleibt, solange nicht bekannt ist wie hoch die anlie-gende Spannung ist und ob das verwendete Material zur Isolierung ausreicht.

12.2.2 HochspannungsanlagenWegen der tödlichen Gefahr durch Lichtbogenüberschlag müssen bei TH-Einsätzen in undan Hochspannungsanlagen zwingend Sicherheitsabstände zu den spannungsführendenTeilen eingehalten werden, solange nicht nach den nachfolgend genannten Sicherheitsre-geln die Gefahr beseitigt ist:

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12.3 Sicherheitsregeln

Besonderheiten:Geeignete Maßnahmen zur Durchführung der Punkte 1 bis 3 obliegt nur dem Betriebsperso-nal. Die Aufforderung diese Maßnahmen einzuleiten, ist Aufgabe der Feuerwehr, wenn eszur Gefahrenabwehr notwendig ist.

Geeignete Maßnahmen zu Punkt 4 und 5 obliegen den Einsatzkräften der Feuerwehr,

Die Gefahren und weitere Auswirkungen durch Schalthandlungen sind in Hochspannungs-anlagen nur vom zuständigen Betriebspersonal überschaubar. Deshalb darf nur das zustän-dige Betriebspersonal solche Maßnahmen durchführen.

Bei Oberleitungen im Bereich der Deutschen Bahn AG (U = 15 KV) ist der Notfallmanagerhinzuzuziehen. Bei einer unmittelbaren Personengefährdung (Menschenrettung) ist eine An-näherung an die spannungsführenden Anlagenteile (Fahrdraht) nur in Absprache mit demBetriebspersonal bis auf 1,5 m zulässig. Hierbei ist äußerte Vorsicht geboten!

Weitere Hinweise und Einsatzbeschränkungen, auch über den Einsatz von Löschmitteln sindder DIN/VDE - Leitlinie 0132 „Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen“ zu ent-nehmen.

-ar- 05/2000

ElektrizitätDie 5 Sicherheitsregeln

• Freischalten

• Gegen Wiedereinschalten sichern

• Spannungsfreiheit fest- stellen

• Erden und Kurzschließen

• Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken

oder abschranken

Gefahren an der Einsatzstelle

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12.4 Hochspannungsanlagender Bahn AG

13 Einsturz

Einstürze erfolgen bei Bränden, weil die Baustoffe verbrennen oder sich verändern. Bauteileverlieren ihre Festigkeit durch Wärmeeinwirkung. Lassen tragende oder stützende Bauteilein ihrer Festigkeit nach, so kommt es zum Einsturz (Teil- oder Gesamteinstürze). Teilweisezerstörte oder geschwächte Bauteile oder Gebäudeteile stürzen nicht immer sofort vollstän-dig ein, sondern verharren in einem labilen Gleichgewicht. Durch geringe Krafteinwirkung(Erschütterung, Löschwasserstrahl, Wind) kann es aber zum totalen Einsturz kommen.

13.1 Brand- und Einsturzverhalten der Baustoffe und Bauteile

Wie kommt es zum Tragfähigkeitsverlust und somit zum Einsturz?

13.1.1 Baustoffe

1 Im B e re ic h v o n B rü c k e n 4 ,8 0 m ü b e rS c h ie n e n o b e rk a n te2 In d e r R e g e l 5 ,5 0 b is 6 ,0 0 m ü b e rS c h ie n e n o b e rk a n te3 In B e rg s e n k u n g s g e b ie te n 4 ,9 5 m ü b e rS c h ie n e n o b e rk a n te

1 2 3

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13.1.1.1 HolzAbbrand é Querschnittsminderung é Tragfähigkeitsverlust bei einer Querschnittsminderungvon 50 % und mehr besteht Einsturzgefahr. Die Abbrandrate beträgt etwa 1 mm/Min.

13.1.1.2 StahlErwärmungLängenausdehnung é Wände werden umgeschoben. Längenausdehnung etwa1,2 mm je Meter und 100 Kelvin.

-ar- 05/2000

Baustoff Holz

Brand- und Einsturzverhalten Wird Holz erwärmt entgast es (Holzgas) und bildet Holzkohle Zündtemperatur 240° bis 300°C Durch längere Vorerwärmung (thermische Aufbereitung) kann

die Zündtemperatur auf 110°C herabsinken Die Abbrandrate von Holz beträgt im Schnitt 1mm/min Das Brandverhalten hängt im Wesentlichem ab von

Anteil ätherischer Öle Wassergehalt Oberflächenbeschaffenheit Querschnitt

Tragfähigkeitsverlust kündigt sich durch Ächsen und Krachen an (Holzschrei)

Holzbalken werden auf doppelte Sicherheit bemessen

Gefahren an der Einsatzstelle

-ar- 05/2000

Baustoff StahlGefahren an der Einsatzstelle

Brand- und EinsturzverhaltenTragfähigkeitsverlust durch Erwärmung auf die kritische

Temperatur von > 500° C (Glühfarbe: dunkelrot)Einsturzgefahr durch Längenausdehnung 1,2mm/Meter je 100 KelvinEinsturzgefahr durch Zusammenziehen nach AbkühlungEinsturzgefahr durch abscheren von Verbindungen nach einer

Längenausdehnung

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13.1.1.3 BetonErwärmung é Gefügelockerung (Abbröckeln) über 600°C verliert der Beton seinen Zusam-menhalt

13.1.1.4 StahlbetonErwärmung é GefügelockerungErwärmung é Abplatzungen é Rissbildungen und TragfähigkeitsverlustErwärmung é Abplatzung é Freilegen der Stahleinlagen é Tragfähigkeitsverlust

13.1.1.5 SpannbetonSchlanke bzw. dünne Baukörper mit vorgespannter Stahleinlage;Erwärmung ( 40°C) é plötzliches Erschlaffen der Stahleinlage é Tragfähigkeitsverlust

é Einsturz schlagartig

13.1.2 Bauteile:• Zerstörung der Knotenpunkte durch Abbrand (bei Holzkonstruktionen, z.B. Dachstühle)

• Gefügelockerung (durch innere Spannungen) Abplatzungen Tragfähigkeitsverlust (Stabi- litätsverlust)

• Festigkeitsverlust durch Erwärmen

• Abreißen und Abscheren von Verankerungen und Verbindungen durch Längenänderung

• Freibrennen von Bauteilen (Schornsteine, Giebelwände u.ä.) Verlust der Standfestigkeit

• Einstürze können auch durch Überlastung (infolge von Teileinstürzen) oder durch lösch-taktische Fehler entstehen:

-ar- 05/2000

Gefahren an der Einsatzstelle

Knotenpunkte

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• Überlastung durch Brand- und Bauschutt

• Überlastung durch Löschwasser

• Auseinanderdrücken von Bauteilen (Silos, Bunker) durch Aufquellen von gelagertenStoffen (Getreide, Hülsenfrüchte u.ä.)

• Auseinanderdrücken durch Eisbildung (ca. 10%ige Volumenvergrößerung)

• Auseinanderdrücken durch inneren Druck von Wasserdampf (1 l Wasser = 1700 lDampf)

Hinweis: Näheres dazu wird im unterricht Baukunde vermittelt.

13.2 Sonstige Einstürze (Technische Hilfeleistung)

Bei Einsturzunglücken (z.B. Hochbauunfällen) ist stets damit zu rechnen, dass angeschla-gene, labile Bauteile nachbrechen und zu rettende Personen und eigene Kräfte gefährden.Deshalb sind zur Sicherung Abstützungen und Aussteifungen durchzuführen. In gefährdeteBereiche sind nur so viele Einsatzkräfte zu schicken, wie zur Durchführung der Maßnahmenunbedingt erforderlich sind. Rückzugswege müssen freigehalten werden.

Zug- und Anschlagmittel können im Einsatz überbeansprucht werden. Sie dürfen deshalbnur bis zur zulässigen Belastbarkeit verwendet werden. Das gleiche gilt für Geräte zum He-ben von Lasten und Material zum Unterbauen (s. Rote Hefte Nr. 3a und 3b).

Der Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist zu vermeiden. Von gespannten Drahtseilen istein Abstand vom 1,5fachen der Seillänge einzuhalten.Überlastete oder sehr lange, schlanke Stützen können leicht aus- oder abknicken. Stützendürfen nur bis zu ihrer zulässigen Belastbarkeit belastet werden und müssen an den Endengesichert, z.B. verstrebt, verkeilt oder geklammert sein (s. Rotes Heft Nr. 52).

Für Rundhölzer, Länge 2,50 m, gilt etwa folgender Faustwert:

Holz O 10 cm kann mit 2 t belastet werden, darüber hinaus pro 1 cm mehr mit 1 t mehr.

Material zum Unterbauen bei Hebevorgängen ist sicher aufzuschichten.

Gräben und Schächte, die nicht ordnungsgemäß verbaut und ausgesteift (verspreizt) wer-den, können einbrechen und nachrutschen, so dass es zu Verschüttungen kommt (s. GUV-Merkheft 21.2 „Baugruben und Gräben“).

In Silos und Bunkern werden lockere Materialien oft in großer Menge gelagert. Beim Vorge-hen in solche Räume ist auf standfesten Untergrund und persönliche Sicherung (Anleinen,Sicherheitsgeschirr) zu achten (s. UVV 1.17 „Silos und Bunker“).

Bei Tiefbauunfällen und Silounfällen ist stets mit dem Nachbrechen von Erdreich oderSchüttgut zu rechnen. Oftmals ist das Abtragen bis zu einem standfesten Böschungswinkelerforderlich, um Rettungsmaßnahmen durchführen zu können (s. Rotes Heft Nr. 51).