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Der Status des Profifußballers im Europäischen Recht Jonas Kliesch Eine Untersuchung unter Darstellung von Ausländerklauseln, Transferregelungen, Salary Caps und dem Financial Fair Play Nomos Schriften zum Sportrecht 42

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cht

Der Status des Profifußballers im Europäischen Recht

Jonas Kliesch

Eine Untersuchung unter Darstellung von Ausländerklauseln, Transferregelungen, Salary Caps und dem Financial Fair Play

Nomos

Schriften zum Sportrecht 42

42

ISBN 978-3-8487-4337-7

BUC_Kliesch_4337-7.indd 1 28.06.17 09:35

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Schriften zum Sportrechtherausgegeben von Prof. Dr. Jens Adolphsen, Universität GießenDr. Jörg Englisch, Justiziar (DFB) und Rechtsanwalt, Frankfurt a.M.Prof. Dr. Ulrich Haas, Universität ZürichProf. Dr. Peter W. Heermann, Universität BayreuthProf. Dr. Dr. h.c. Burkhard Hess, Universität HeidelbergDr. Rainer Koch, Richter am Oberlandesgericht MünchenMD Berndt Netzer, Bundesministerium der Justiz, Berlin †Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule KölnProf. Dr. em. Dieter Rössner, TübingenDr. h.c. Alfred Sengle, Präsident des Landgerichts a. D. †Achim Späth, Vorsitzender Richter am OLG StuttgartProf. Dr. Wolf-Dietrich Walker, Universität GießenProf. Dr. Johannes Wertenbruch, Universität MarburgDr. Wolfgang Zieher, Leitender Oberstaatsanwalt a. D., UlmBand 42

BUT_Kliesch_4337-7.indd 2 28.06.17 09:38

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Jonas Kliesch

Der Status des Profifußballers im Europäischen Recht

Eine Untersuchung unter Darstellung von Ausländerklauseln, Transferregelungen, Salary Caps und dem Financial Fair Play

Nomos

BUT_Kliesch_4337-7.indd 3 28.06.17 09:38

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 2016

ISBN 978-3-8487-4337-7 (Print)ISBN 978-3-8452-8561-0 (ePDF)

1. Auflage 2017© Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2017. Gedruckt in Deutschland. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten. Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier.

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Für Carla

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Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2016/2017 von derRechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn als Dissertation angenommen. Literatur undRechtsprechung sind bis Januar 2017 berücksichtigt.

An dieser Stelle möchte ich meinem hochverehrten Lehrer und Doktor-vater Herrn Prof. Dr. Matthias Schmidt-Preuß herzlich danken. Er hatmich bereits während meines Studiums für das Öffentliche Recht begeis-tert und mich an die Selbstregulierung herangeführt. Mit außerordentli-chem Engagement hat er die Arbeit von Beginn an betreut und durch seineäußerst wertvollen Anregungen sowie seine unermüdliche Gesprächsbe-reitschaft nachhaltig gefördert. Darüber hinaus bin ich ihm für menschli-chen Rat und fruchtbaren Zuspruch verbunden.

Ferner gedankt sei Herrn Prof. Dr. Heiko Sauer für die zügige Erstel-lung des Zweitgutachtens.

Ebenfalls danke ich Herrn Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthoch-schule Köln, und Herrn Dr. Jörg Englisch, Deutscher Fußball-Bund e.V.,sowie den weiteren Herausgebern für die Aufnahme der Arbeit in dieSchriftenreihe „Schriften zum Sportrecht“.

Einen ganz besonderen Dank möchte ich meiner Familie und meinenSchwiegereltern aussprechen, die meinen gesamten Werdegang sowiemeine Dissertation fortwährend mit großem Interesse, guten Wünschenund aufbauendem Zuspruch begleitet haben. Dankend besonders hervor-heben will ich meine Eltern, Herrn Dr. med. Peter Wix-Kliesch und FrauStD’in Barbara Kliesch. Ihnen ist nicht nur dafür herzlichst zu danken,dass ich den Fokus stets auf meine Ausbildung richten konnte, sondernprimär möchte ich Danke sagen, weil Sie in jeder Lage bedingungslos fürmich da waren und sind.

Auch meinen engen Freunden, die ich in den verschiedenen Lebensab-schnitten gewinnen durfte und auf die ich mich jederzeit verlassen kann,möchte ich meinen Dank aussprechen. Dies gilt speziell für HerrnAlexander Stanik, dem ich seit jeher in Freundschaft besonders verbundenbin.

Mein vom Herzen größter Dank gebührt ausnahmslos meiner geliebtenFrau Carla Schreyer. Sie hat mich durch die Schulzeit, das Studium, das

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Referendariat sowie schließlich durch diese Dissertation getragen und warstets mein größter Rückhalt. Ohne ihre Kraft, Geduld, Zuversicht und Lie-be würde ich jetzt nicht dort stehen, wo ich angelangt bin. Ihr ist diese Ar-beit deshalb als Zeichen meiner innigen Liebe und tiefen Wertschätzunggewidmet.

Bonn, im Mai 2017 Jonas Kliesch

Vorwort

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 17

Einführung 21

Gegenstand der UntersuchungA. 23

Ziel der UntersuchungB. 26

Gang der UntersuchungC. 27

GrundlagenTeil 1: 29

Leitprinzipien des europäischen FußballsA. 31

Das Ein-Verbands-PrinzipI. 32Zweck, Anerkennung und Durchsetzung1. 32Statuarische Verankerung2. 37Die Verbandspyramide im Fußball3. 39

Fédération Internationale de Football Associationa) 40Union des Associations Européennes de Footballb) 40Deutscher Fußball-Bund e.V.c) 41Der DFL e.V. und die Regional- und Landesverbänded) 42

DFL Deutsche Fußball Liga e.V.aa) 42Die Regional- und Landesverbändebb) 44

Vereinee) 44Zusammenfassung4. 44

Das Prinzip der Selbstregulierung des FußballsII. 46Rechtsquellen1. 48

Gewährleistung der Vereins- und Verbandsautonomiedurch Art. 9 Abs. 1 GG

a)48

Persönlicher Schutzbereichaa) 49Sachlicher Schutzbereichbb) 50Grenzen der Verbandsautonomiecc) 53

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Gewährleistung der Vereins- und Verbandsautonomieauf Ebene der EU

b)55

Gewährleistung der Vereins- undVerbandsautonomie durch Art. 12 Abs. 1 GRCh

aa)56

Persönlicher Schutzbereich(a) 58Sachlicher Schutzbereich(b) 59Grenzen der Verbandsautonomie(c) 60

Anerkennung der Verbandsautonomie durch dieOrgane der Union

bb)63

Anerkennung der Verbandsautonomie durchArt. 165 AEUV

cc)65

Gewährleistung der Vereins- und Verbandsautonomieauf Ebene des Völkerrechts

c)67

Gewährleistung der Vereins- undVerbandsautonomie durch Art. 11 Abs. 1 EMRK

aa)67

Persönlicher Schutzbereich(a) 68Sachlicher Schutzbereich(b) 69Grenzen der Verbandsautonomie(c) 70

Gewährleistung der Vereins- undVerbandsautonomie durch Art. 22 Abs. 1 desInternationalen Paktes über bürgerliche undpolitische Rechte (IPbpR)

bb)

70Persönlicher Schutzbereich(a) 71Sachlicher Schutzbereich(b) 71Grenzen der Verbandsautonomie(c) 72

Anerkennung der Verbandsautonomie durch denEuroparat

cc)72

Regelarten2. 73Bindung an das Regelwerk3. 74

Lizenzspielera) 75Clubsb) 76

Zusammenfassung4. 76Das Geltungsprinzip europäischen Rechts im FußballsektorIII. 77

Die Judikatur des EuGH in sportrechtlichen Fragen1. 79Walrave und Kocha) 80

Sachverhaltaa) 81Gründebb) 81Anmerkung und Problemperspektivecc) 82

Inhaltsverzeichnis

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Donàb) 84Sachverhaltaa) 84Gründebb) 85Anmerkung und Problemperspektivecc) 85

Bosmanc) 86Sachverhaltaa) 86Gründebb) 87Anmerkung und Problemperspektivecc) 90

Delièged) 93Sachverhaltaa) 94Gründebb) 94Anmerkung und Problemperspektivecc) 95

Lehtonene) 96Sachverhaltaa) 97Gründebb) 97Anmerkung und Problemperspektivecc) 98

Kolpakf) 100Sachverhaltaa) 100Gründebb) 101

Simutenkovg) 102Sachverhaltaa) 103Gründebb) 103Anmerkung und Problemperspektivecc) 104

Meca-Medina und Majcenh) 110Sachverhaltaa) 110Gründebb) 111Anmerkung und Problemperspektivecc) 113

MOTOEi) 116Sachverhaltaa) 116Gründebb) 117Anmerkung und Problemperspektivecc) 118

Kahvecij) 119Sachverhaltaa) 120Gründebb) 120Anmerkung und Problemperspektivecc) 121

Bernardk) 122Sachverhaltaa) 122Gründebb) 122Anmerkung und Problemperspektivecc) 124

Inhaltsverzeichnis

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Zusammenfassung2. 127ZusammenfassungIV. 130

StatusB. 132

FundierungI. 133Theoretische NormenstrukturII. 135

Grundfreiheiten1. 136Drittwirkunga) 137

Meinungsstand und Stellungnahmeaa) 138Reichweitebb) 142Zusammenfassungcc) 144

Gewährleistungen der Arbeitnehmerfreizügigkeitb) 144Grundrechte2. 147

Allgemeines und Anwendungsbereicha) 148Drittwirkungb) 151

Meinungsstand und Stellungnahmeaa) 152Reichweitebb) 157Durchführung des Unionsrechtscc) 158Zusammenfassungdd) 159

Gewährleistungen der Berufsfreiheit und des Rechts zuarbeiten

c)159

Wettbewerbsrecht3. 160Art. 101 AEUVa) 164Art. 102 AEUVb) 164

Assoziierungsabkommen4. 165RechtsschutzIII. 167ZusammenfassungIV. 170

Empirische Bestandsaufnahme europäischer Konfliktfelderim Fußballsport

Teil 2:173

AusländerklauselnA. 173

HeimkontingentI. 175Home-grown-players RuleII. 175Auswirkungen auf den StatusIII. 177

Heimkontingent1. 177Home-grown-players Rule2. 178

Inhaltsverzeichnis

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Exkurs: Die „6+5“-RegelIV. 179

TransferregelungenB. 181

FIFA-TransferreglementI. 181UEFA CL-ReglementII. 186Auswirkungen auf den StatusIII. 187

Ausbildungsentschädigung nach dem FIFA-Transferreglement

1.187

Wechselbestimmungen nach dem UEFA CL-Reglement2. 189

Salary CapsC. 190

ZielsetzungI. 190Premier League RegelnII. 191Auswirkungen auf den StatusIII. 193

Financial FairplayD. 194

ÜberblickI. 195Break-even-VorschriftII. 196ZielsetzungIII. 200Auswirkungen auf den StatusIV. 202

ZusammenfassungE. 202

Positiv-rechtliche Ausprägung des Status desProfifußballers in der EU

Teil 3:205

GrundfreiheitenA. 205

Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUVI. 208Sachlicher Anwendungsbereich1. 209Persönlicher Anwendungsbereich2. 210Schutzgehalt3. 211

Diskriminierungsverbota) 211Beschränkungsverbotb) 213

Beeinträchtigung4. 214Ausländerregelungena) 215Transferregelungenb) 216

Inhaltsverzeichnis

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Salary Capsc) 216Financial Fairplayd) 217

Rechtfertigung5. 218Rechtfertigungsgrunda) 218Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Schranken-Schrankeb) 221

Geeignetheitaa) 221Erforderlichkeitbb) 222Angemessenheitcc) 223

Rechtfertigung im Einzelnenc) 223Heimkontingentaa) 224

Geeignetheit(a) 225Erforderlichkeit(b) 226Angemessenheit(c) 227

Home-grown-players Rulebb) 228Geeignetheit(a) 229Erforderlichkeit(b) 231Angemessenheit(c) 234

Ausbildungsentschädigung nach dem FIFA-Transferreglement

cc)235

Geeignetheit(a) 236Erforderlichkeit(b) 240Angemessenheit(c) 242

Wechselbestimmungen nach dem UEFA CL-Reglement

dd)245

Salary Cap der englischen Premier Leagueee) 248Rechtfertigungsgründe, insbesonderewirtschaftliche Nachhaltigkeit

(a)248

Geeignetheit(b) 251Financial Fairplayff) 254

Geeignetheit(a) 255Erforderlichkeit(b) 261Angemessenheit(c) 264

ZusammenfassungII. 266

GrundrechtschartaB. 269

Berufsfreiheit nach Art. 15 GRChI. 269Sachlicher Schutzbereich1. 270Persönlicher Schutzbereich2. 272

Inhaltsverzeichnis

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Beeinträchtigungen3. 273Ausländerregelungena) 274Transferregelungenb) 275Salary Capsc) 275Financial Fairplayd) 276Zusammenfassunge) 277

Rechtfertigung4. 277Gesetzesvorbehalta) 278Rechtfertigungsgrundb) 279Verhältnismäßigkeitc) 281Wesensgehaltsgarantied) 281Rechtfertigung im Einzelnene) 282

Heimkontingentaa) 282Home-grown-players Rulebb) 283Ausbildungsentschädigung nach dem FIFA-Transferreglement

cc)284

Wechselbestimmungen nach dem UEFA CL-Reglement

dd)285

Salary Cap der englischen Premier Leagueee) 286Financial Fairplayff) 287

ZusammenfassungII. 289

WettbewerbsrechtC. 290

Art. 101 AEUVI. 291Unternehmen und Unternehmensverbände1. 291Verhaltenskoordination2. 295Wettbewerbsbeschränkung3. 298

Heimkontingenta) 300Home-grown-players Ruleb) 302Ausbildungsentschädigung nach dem FIFA-Transferreglement

c)304

Wechselbestimmungen nach dem UEFA CL-Reglementd) 306Salary Cap der englischen Premier Leaguee) 307Financial Fairplayf) 309Zusammenfassungg) 311

Relevanter Markt4. 312Sachlich relevanter Markta) 312Räumlich relevanter Marktb) 314

Inhaltsverzeichnis

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Zwischenstaatlichkeit5. 316Spürbarkeit6. 317Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV7. 318Zusammenfassung8. 320

Art. 102 AEUVII. 321Unternehmen und Unternehmensverbände1. 321Relevanter Markt2. 321Marktbeherrschung3. 322

Arbeits- und Dienstleistungsmarkt für Lizenzfußballera) 324Veranstaltungsmarkt für Fußballspieleb) 326

Missbräuchliche Ausnutzung4. 327Heimkontingenta) 328Home-grown-players Ruleb) 329Ausbildungsentschädigung nach dem FIFA-Transferreglement

c)329

Wechselbestimmungen nach dem UEFA CL-Reglementd) 329Salary Cap der englischen Premier Leaguee) 330Financial Fairplayf) 330

Zwischenstaatlichkeit5. 331Zusammenfassung6. 331

ZusammenfassungIII. 332

FazitTeil 4: 335

Literaturverzeichnis 339

Inhaltsverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

a.A. andere Ansichta.F. alte FassungABl. EG Amtsblatt der Europäischen GemeinschaftenABl. EU Amtsblatt der Europäischen UnionAbs. AbsatzAcP Archiv für die civilistische PraxisAEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen UnionAktG AktiengesetzAöR Archiv des öffentlichen RechtsARV Arbeitsrecht – Zeitschrift für Arbeitsrecht und Arbeitslosen-

versicherungAufl. AuflageAz. AktenzeichenBd. BandBGB Bürgerliches GesetzbuchBGBl. BundesgesetzblattBGH BundesgerichtshofBGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachenbspw. beispielsweiseBVerfGE Entscheidungen des BundesverfassungsgerichtsBVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsbzw. beziehungsweiseCARDOZO AELJ CARDOZO Arts & Entertainment Law JournalCaS Causa SportCAS Court of Arbitration for SportCL-Reglement Reglement der UEFA Champions LeagueCML Rev. Common Market Law Reviewd.h. das heißtDB Der BetriebDFB Deutscher Fußball-Bund e.V.DFL DFL Deutsche Fußball Liga GmbHDFL e.V. DFL Deutsche Fußball Liga e.V.DHB Deutscher Handballbund e.V.Diss. DissertationDÖV Die Öffentliche Verwaltung – Zeitschrift für öffentliches

Recht und VerwaltungswissenschaftDVBl Deutsches Verwaltungsblatte.V. eingetragener Verein

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ECLI European Case Law IdentifierEGGVG Einführungsgesetz zum GerichtsverfassungsgesetzEGMR Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteEGV Vertrag über die Europäische GemeinschaftEGZPO Gesetz betreffend die Einführung der ZivilprozessordnungEL-Reglement Reglement der UEFA Europa LeagueEMRK Europäische MenschenrechtskonventionEU Europäische UnionEuG Europäisches Gericht erster Instanz / Gericht der Europä-

ischen UnionEuGH Gerichtshof der Europäischen UnionEuGRZ Europäische Grundrechte ZeitschriftEuR EuroparechtEUV Vertrag über die europäische UnionEuZA Europäische Zeitschrift für ArbeitsrechtEuZW Europäische Zeitschrift für WirtschaftsrechtEWG Europäische WirtschaftsgemeinschaftEWGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemein-

schaftEWS Europäisches Wirtschafts- und Steuerrechtf.; ff. folgende; fortfolgendeFFP UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziel-

len FairplayFIBA Fédération Internationale de BasketballFIFA Fédération Internationale de Football AssociationFIFA-Transferreglement Reglement bezüglich Status und Transfer von SpielernFINA Fédération Internationale de NatationFn. FußnoteFS FestschriftGA Generalanwalt, GeneralanwältinGG Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandGK GroßkommentarGmbH Gesellschaft mit beschränkter HaftungGPR Zeitschrift für GemeinschaftsprivatrechtGRCh Charta der Grundrechte der Europäischen UnionGVG GerichtsverfassungsgesetzGWB Gesetz gegen WettbewerbsbeschränkungenHabil. HabilitationHGB HandelsgesetzbuchHK HandkommentarHs. HalbsatzHStR Handbuch des StaatsrechtsHWWI PP Hamburgerisches WeltWirtschaftsInstitut Policy Paper

Abkürzungsverzeichnis

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i.V.m. in Verbindung mitInfAuslR Informationsbrief AusländerrechtInsO InsolvenzordnungIOC International Olympic CommitteeIPbpR Internationaler Pakt über bürgerliche und politische RechteIPRG CH Schweizer Bundesgesetz über das Internationale PrivatrechtISLJ The International Sports Law JournalISLR International Sports Law ReviewISU International Skating UnionJA Juristische ArbeitsblätterJURA Juristische AusbildungJuS Juristische SchulungJZ JuristenZeitungKap. KapitelLG Landgerichtlit. literaLO Lizenzierungsordnung des DFL e.V.LOS Lizenzordnung Spieler des DFL e.V.Marq. Sports L. Rev. Marquette Sports Law ReviewMüKo Münchener KommentarNBA National Basketball AssociationNJW Neue Juristische WochenschriftNJW-RR NJW-Rechtsprechungs-Report ZivilrechtNOK Nationales Olympisches KomiteeNr. NummerNVwZ Neue Zeitschrift für VerwaltungsrechtNZA Neue Zeitschrift für ArbeitsrechtNZG Neue Zeitschrift für GesellschaftsrechtNZI Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und SanierungNZKart Neue Zeitschrift für Kartellrechto.g. oben genanntOLG OberlandesgerichtRddUE Revue du droit de l'Union EuropéenneRdMUE Revue du Marché Unique EuropéenRdUE Revue de l'Union EuropéenneRL RichtlinieRn. Randnummer / RandnummernRs. RechtssacheS. Seite / SeitenS. Cal. L. Rev. Southern California Law Reviews.o. siehe obenSchiedsVZ Zeitschrift für SchiedsverfahrenSJ Solicitors Journal

Abkürzungsverzeichnis

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Slg. Sammlungsog. so genanntSpuRt Zeitschrift für Sport und Rechtst. Rspr. ständige RechtsprechungSuG Sport und Gesellschaft – Sport and SocietyTex. Rev. Ent. & SportsL.

Texas Review of Entertainment & Sports Law

u.a. unter anderemUAbs. UnterabsatzUCI Union Cycliste InternationaleUEFA Union des Associations Européennes de FootballUKlaG Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts-

und anderen VerstößenVdV Vereinigung der Vertragsfußballspieler e.V.VereinsG Gesetz zur Regelung des öffentlichen VereinsrechtsVersR Versicherungsrechtvgl. vergleicheVO VerordnungVVDStRL Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staats-

rechtslehrerWRP Wettbewerb in Recht und PraxisWSJ The Wall Street JournalWuW Wirtschaft und Wettbewerbz.B. zum BeispielZaöRV Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völker-

rechtZAR Zeitschrift für Ausländerrecht und AusländerpolitikZAS Zeitschrift für Arbeits- und SozialrechtZESAR Zeitschrift für europäisches Sozial- und ArbeitsrechtZEuP Zeitschrift für Europäisches PrivatrechtZHR Zeitschrift für das gesamte Handelsrechtzit. zitiertZLR Zeitschrift für das gesamte LebensmittelrechtZPO ZivilprozessordnungZRP Zeitschrift für RechtspolitikZWeR Zeitschrift für Wettbewerbsrecht

Abkürzungsverzeichnis

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Einführung

Spätestens seit dem Bosman Urteil des EuGH1 aus dem Jahr 1995 dürfteallen Sportakteuren und -funktionären sowie der breiten Öffentlichkeiteindringlich vor Augen geführt sein, dass der Sportsektor kein abgeschot-teter Raum ist, in dem die Sportverbände, gestützt auf ihre Verbandsauto-nomie, Regularien erlassen können, ohne sich der Gefahr einer Konfronta-tion mit dem geltenden Recht ausgesetzt zu sehen.2 Nach gefestigterRechtsprechung des EuGH unterliegt der professionelle und semiprofes-sionelle – d.h. der nicht beruflich betriebene – Sport dem Unionsrecht, so-weit dessen Ausübung zum Wirtschaftsleben gehört.3 Verbandsrecht undhoheitlich gesetztes Recht verlaufen mithin nicht parallel zueinander.Vielmehr hat sich das von den Verbänden aufgestellte Recht an gesetzli-che Vorgaben zu adaptieren und muss mit diesen in Einklang stehen, umwirksam die Sportausübung und -organisation regulieren zu können.4 DerSport schiebt mit anderen Worten seine sportlichen Aktivitäten in gesetzli-chen Regelwerken unterworfene Bereiche hinein.5

Im Besonderen der Fußball, der sich bei Weitem nicht nur als dieschönste Nebensache der Welt, sondern als beachtlicher Wirtschaftsfaktormit Milliardenumsätzen erweist, unterliegt einer strikten Ordnung. Nebenden klassischen Spielregeln wie Abseits, Handspiel oder Foul, die ersteinen weltweit einheitlichen und harmonisierten Spielablauf unabhängigvon der Spielklasse oder Professionalisierung ermöglichen, existieren inerster Linie im Profifußball eine Vielzahl von organisatorischen Regeln,die sich etwa auf die Kaderplätze und die Einsatzmöglichkeiten von Spie-lern beziehen.

1 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-4921 ff. – Bosman.2 So auch Streinz in FS Röhricht, Freizügigkeit für Sportlehrer, S. 1239. Stern kam

bereits 1972 zu dem Ergebnis, dass Sport als rechtsfreier Raum eine „Fehldiagno-se“ sei, vgl. Stern in Sport und Recht, Grundrechte der Sportler, S. 142 (144).

3 Vgl. grundlegend EuGH, Rs. 36/74, Slg. 1974, 1405 – Walrave und Koch.4 Zutreffend stellt insofern Streinz fest, dass die Verrechtlichung des Sports die not-

wendige Kehrseite seiner Kommerzialisierung sei, vgl. Streinz, SpuRt 1998, S. 89(96).

5 Hovemann/Wieschemann, SpuRt 2009, S. 187 (189).

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Dass die Verbände bei der Aufstellung ihrer Satzungen der Bindung andas Unionsrecht unterliegen, zeigte sich etwa im spektakulären BosmanUrteil. Dort erklärte der EuGH auf die Klage des Profifußballers Jean-Marc Bosman u.a. die sog. „3+2“-Regel der UEFA als unvereinbar mit derunionsrechtlich, in Art. 45 AEUV geschützten Arbeitnehmerfreizügigkeit.Die genannte Verbandsvorschrift sah eine Begrenzung des Einsatzes aus-ländischer Spieler in den von der UEFA veranstalteten Clubwettbewerbensowie in den nationalen Meisterschaftsspielen vor. Insofern durfte einVerein bei jedem offiziellen Spiel nur drei ausländische Spieler aufstellen,zuzüglich zweier Spieler, die fünf Jahre ununterbrochen im Land des be-treffenden nationalen Verbandes gespielt hatten, davon drei Jahre in Ju-niorenmannschaften.

Bereits anhand dieser kurzen Entscheidungsskizzierung zeigt sich dieexponierte Bedeutung des europäischen Rechts für den einzelnen profes-sionellen Fußballer. Der Profifußballer ist in das Regelsystem der Verbän-de eingegliedert und diesem unterworfen. Aus der durch Art. 9 Abs. 1 GG,Art. 12 Abs. 1 GRCh sowie Art. 11 Abs. 1 EMRK umfassend geschütztenVereins- und Verbandsautonomie deduzieren die Verbände auf der einenSeite ihre Kompetenz, sich selbst zu regulieren.6 Die Grundfreiheiten, dieCharta der Grundrechte der Europäischen Union, das europäische Wettbe-werbsrecht sowie die in Assoziierungsabkommen enthaltenen Freiheitenverbürgen auf der anderen Seite subjektive Rechte für den Spieler undzeichnen den Status eines Profifußballers im europäischen Recht aus.7 Aufihrer Grundlage kann er sich gegen ihn einschränkende Verbandsnormenzur Wehr setzen. Damit zeigen sie der Selbstregulierungsbefugnis zu-gleich Grenzen auf. Auf Unionsebene bilden diese einen ineinandergrei-fenden Schutzmechanismus zur Prävention vor der Ausübung von Ver-bandsmacht und vor der zunehmenden Reglementierung durch die Fuß-ballverbände. Unterstrichen wird der Wert des europäischen Rechts fürden Profifußballer durch die Tatsache, dass sich der professionelle Fußballnicht als ein auf einen Mitgliedstaat der EU begrenztes Ereignis darstellt.Nicht zuletzt die Spielertransfers innerhalb der EU manifestieren, dass derFußballsport als Teil des Binnenmarktes ein grenzüberschreitendes Pro-dukt geworden ist.

6 Näher hierzu siehe Teil 1 A. II.7 Siehe hierzu im Einzelnen Teil 1 B., insbesondere auch Fn. 456.

Einführung

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Gegenstand der Untersuchung

Die Fußballverbände sind als Ausfluss ihrer Vereins- und Verbandsauto-nomie befugt, sich ihre eigenen Statuten und Regeln zu geben. Insoweitreguliert sich der Fußball prinzipiell selbst. Er stellt damit ein bedeutsamesBeispiel gesellschaftlicher Selbstregulierung dar.8 Die FIFA, UEFA, derDFB sowie auch der DFL e.V. haben ein komplexes Normengebilde er-richtet. Vereine und Fußballprofis sind an diese Regelungen gebunden.9Der Verbandsautonomie antagonistisch gegenüber stehen die den Berufs-spielern durch die europäische Rechtsordnung eingeräumten Rechte. Dassdie Interessen der Verbände auf der einen und die der Fußballprofis aufder anderen Seite nicht selten diametral verlaufen,10 hat sich etwa im Rah-men des bereits angesprochenen Bosman Verfahrens gezeigt. Zum Erhaltder „3+2“-Regel wurde u.a. von der UEFA angeführt, dass diese Auslän-derklausel aus nichtwirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sei.11 Zumeinen diene sie der Repräsentativität der Länder durch ihre Vereine, zumanderen der Stärkung der Nationalmannschaften. Zudem würde diese Re-gelung zur Aufrechterhaltung des sportlichen Wettbewerbs beitragen. Dasentgegengesetzte Interesse des Spielers Bosman lag auf der Hand, nämlichdie Möglichkeit zu bekommen, bei jedem Verein zu spielen und von die-sem aufgestellt werden zu können, womit dieser seine Attraktivität aufdem Markt steigern und seine Freizügigkeit verwirklichen kann.

Ausländerklauseln sind auch in den aktuellen Statuten einiger Fußball-verbände implementiert, wobei diese teilweise einen direkten Bezug zuder Nationalität aufweisen. So normiert § 5 Nr. 4 der Lizenzierungsord-nung des DFL e.V. (LO) das sog. Heimkontingent. Danach muss einClub12, der eine Lizenz erlangen will, zu jedem Pflicht-Bundesspiel min-destens zwölf Lizenzspieler deutscher Staatsangehörigkeit unter Vertraghalten. Die sog. Home-grown-players Rule13 vermeidet dagegen einen Be-zug zur Nationalität. Die auf Initiative der UEFA erlassene und vom DFL

A.

8 Vgl. grundlegend Schmidt-Preuß, VVDStRL 56 (1997), S. 160 ff. Hierzu näherTeil 1 A. II.

9 Siehe hierzu Teil 1 A. II. 3. a).10 In diese Richtung auch Pfister in PHB Sportrecht, Einführung, Rn. 28.11 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Rn. 122 ff. – Bosman.12 Die Begriffe Verein und Club werden in der Arbeit als Synonyme verwendet. Sie

erfassen auch die ausgegliederten Kapitalgesellschaften.13 Auch local-player Rule genannt.

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e.V. adaptierte Vorschrift sieht vor, dass mindestens acht lokal ausgebilde-te Spieler bei dem Verein/der Kapitalgesellschaft als Lizenzspieler unterVertrag stehen müssen, wovon wiederum mindestens vier vom Club aus-gebildet sein müssen, vgl. § 5b Lizenzordnung Spieler des DFL e.V.(LOS). Art. 43.02 Reglement der UEFA Champions League (CL-Regle-ment) sowie 42.02 Reglement der UEFA Europa League (EL-Reglement)weisen eine etwas andere Formulierung auf, haben allerdings denselbenInhaltskern. Daneben stand auch die vom damaligen FIFA-Präsidenten Jo-seph S. Blatter geforderte „6+5“-Regel, die eine vergleichbare Zielsetzungund Ausgestaltung wie die „3+2“-Regel hatte, zur Diskussion, trat aberletztlich nicht in Kraft. Nach dieser Regel sollte jeder Verein das Spiel mitmindestens sechs Spielern beginnen, die für das Nationalteam des Landesspielberechtigt waren, in dem der Verein seinen Sitz hat. Die Ausländer-klauseln haben für den Spieler weitreichende Konsequenzen und könnenzu Spannungen mit dem europäischen Recht führen. Als Folge der Reser-vierung einiger Kaderplätze für inländische respektive lokal ausgebildeteSpieler ist ein ausländischer Profi mitunter weniger attraktiv für den ent-sprechenden Verein, als dass dieser versuchen wird, seinen Kader ausKostengründen nicht aufzublähen.

Interessenwidersprüche zwischen Verband und Spieler sind ferner imBereich von Transferregelungen angelegt und bergen insofern ein Kon-fliktpotenzial mit dem europäischen Recht. Der EuGH hatte bereits inmehreren Entscheidungen über die Vereinbarkeit von verbandsseitig auf-gestellten Transfervorschriften mit dem Europarecht zu judizieren.14 Dasgültige, von der FIFA in Abstimmung mit der Kommission erlassene Re-glement bezüglich Status und Transfer von Spielern (FIFA-Transferregle-ment) stellt in Art. 20 und im Anhang 4 ein System zur Entrichtung vonAusbildungsentschädigungen auf, welche der aufnehmende Verein zu er-bringen hat. Kausale Bedingung für das Zustandekommen des Transfersist die Bereitschaft des neuen Clubs, die Entschädigungszahlung zu ent-richten. Die Berechnung dieser Entschädigung erfolgt nach dem finanziel-len Aufwand, den der neue Verein gehabt hätte, hätte er den Spieler selberausgebildet.15 Letztlich zielt die genaue Berechnung darauf ab, in gewis-sem Maße eine Pauschale zu leisten. Eine Orientierung an den tatsächli-chen, individuellen Ausbildungskosten für einen Spieler erfolgt dagegen

14 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-4921 ff. – Bosman; Rs. C-176/96, Slg. 2000,I-2681 ff. – Lehtonen; Rs. C-325/08, Slg. 2010, I-2177 ff. – Bernard.

15 Vgl. Art. 5 Abs. 1 Anhang 4 FIFA-Transferreglement.

Einführung

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prima facie allenfalls ansatzweise, obwohl der EuGH angedeutet hat, dasshöchstens ein individualisiertes System pauschaler Ausbildungskosten mitder Arbeitnehmerfreizügigkeit zu vereinbaren sei.16 Daneben hat dieUEFA ihrerseits Transferregelungen geschaffen, wobei diese nicht auf dieZahlung einer Ausbildungsentschädigung abzielen, sondern auf die Ein-satzmöglichkeit des transferierten Profis. Art. 42.07 CL-Reglement siehtvor, dass ein Spieler innerhalb derselben Spielzeit in einem UEFA Club-wettbewerb in der Regel nur für einen Verein spielberechtigt ist. EineNachmeldung ist nur ausnahmsweise nach Art. 44.01 - 44.05 des Regle-ments möglich. Hat ein Spieler bspw. nur eine einzige Minuten in derGruppenphase der Champions League gespielt, wäre er bei einem Wech-sel im Winter für seinen neuen Verein nicht mehr in der höchsten europä-ischen Spielklasse spielberechtigt.17 Richtet sich das Interesse der Verbän-de dahin, durch Transferregelungen die Jugendförderung zu steigern undeinen geordneten Ablauf der Meisterschaft zu erhalten, steht für den Profi-fußballer seine Attraktivität auf dem Markt im Mittelpunkt, die er ohnederartige Regelungen potenzieren könnte.

Salary Caps, also Gehaltsobergrenzen, bedingen, dass Berufsspieler ihrGehalt nur innerhalb des in der Verbandssatzung gesteckten Rahmens freiverhandeln können. Solche Gehaltsobergrenzen sind in den nordamerika-nischen Sportligen üblich, haben mittlerweile allerdings auch Einzug inden europäischen Fußball erhalten, so vor allem in der Premier League.Das Modell in der ersten englischen Liga, das erstmals in der Spielzeit2013/2014 in Kraft trat und zunächst für drei Jahre gilt, sieht vor, dassVereine, deren Spieleretat einen Betrag von 52 Millionen Pfund über-steigt, dem Salary Cap unterliegen. Pro Jahr dürfen diejenigen Vereine,die diese Grenze überschreiten, den Etat jeweils nur um 4 Millionen Pfunderhöhen.18 Diese Form des Salary Caps wirkt sich nicht nur unmittelbar

16 EuGH, Rs. C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Rn. 105 ff. – Bosman; Binder/Quirling,SpuRt 2005, S. 184 (187); OLG Bremen, SpuRt 2015, S. 74 ff.

17 Ein von der Regelung betroffenes prominentes Beispiel ist der italienische Fuß-ballprofi Mario Balotelli. Dieser kam in der Champions League Saison 2012/2013in vier Spielen auf gerade einmal 92 Einsatzminuten für den Manchester City FC(Quelle: http://www.transfermarkt.de/mario-balotelli/leistungsdaten/spieler/45146/plus/0?saison=2012, zuletzt abgerufen am 12.03.2017). Als er in der Winterpausezum AC Milan wechselte, konnte er dort nicht mehr im Achtelfinale aufgestelltwerden.

18 In der italienischen Serie B findet sich ebenfalls eine Form des Salary Caps. Dasdortige Konzept sieht vor, dass neue Spielerverträge, die nach dem 1. Juli 2013

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auf das potenziell zu erzielende Gehalt des Profifußballers aus. Vielmehrmacht sie das Vorhandensein von Gehaltskapazitäten zur conditio sine quanon für die Beschäftigung eines Spielers. Die Verbände erlassen derartigeRegelungen mit dem primären Ziel, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit derVereine zu sichern.

Das in den UEFA Statuten manifestierte Fiancial Fairplay zeitigt denSalary Caps vergleichbare Auswirkungen. Nach der sog. Break-even-Vor-schrift darf ein Club sinngemäß Ausgaben nur in Höhe der erwirtschafte-ten Einnahmen tätigen. Die Vereine werden insofern durch das Reglementgehindert, ein beliebiges Budget in Spielergehälter zu investieren, was da-zu führen kann, dass ein Club zu Einsparungen gezwungen wird und nichtjeden Spieler mit dessen Gehaltsforderungen unter Vertrag nehmen kann.Ist der Budgetrahmen demgemäß bereits ausgeschöpft, ist ein beabsichtig-ter Transfer nicht mehr realisierbar. Ein Spieler kann infolge der UEFAVorschrift mitunter also nicht zu jedem beliebigen Verein wechseln, derihn gerne verpflichten würde.

Die zuvor umrissenen Verbandsnormen ziehen beträchtliche Negativef-fekte für den Profifußballer nach sich. Ein Berufsspieler ist bestrebt, in derverhältnismäßig kurzen Zeit seiner Karriere die größten sportlichen und fi-nanziellen Chancen auszuschöpfen. Infolge der regularischen Vorgaben ister indes nur in dem verbandsseits gesteckten Rahmen frei, die für ihn bes-ten Möglichkeiten zu ergreifen.

Ziel der Untersuchung

Der Status eines professionellen Fußballers erweist sich als sinnvolleSumme subjektiv-rechtlicher Einzelberechtigungen, die ihm von dereuropäischen Rechtsordnung eingeräumt werden.19 Verbandsregularienzwängen den Profifußballer indes in ein Korsett, in dem seine Rechtenicht vollends zur Entfaltung gelangen können.

Inwiefern die in den Satzungen der Verbände niedergelegten Auslän-derregelungen, Transferbestimmungen, das Financial Fairplay sowie der

B.

geschlossen werden, ein Gehalt bis maximal 150.000 Euro vorsehen dürfen plusweitere 150.000 Euro für leistungsbezogene Boni.

19 Siehe Teil 1 B.

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in den Statuten der Premier League manifestierte Salary Cap tatsächlichgegen das den Spieler schützende europäische Recht, d.h. gegen dieGrundfreiheiten, die europäischen Grundrechte und das europäische Wett-bewerbsrecht verstoßen, oder ob die hinter den Regeln stehenden Intentio-nen die konfligierenden Interessen der Verbände einerseits und der Spielerandererseits ausgewogen berücksichtigen, ist Kernaufgabe dieser Untersu-chung.

Gang der Untersuchung

Im ersten Teil der Arbeit werden die Grundlagen illustriert. Hierbei wer-den zunächst drei Leitprinzipien herausgearbeitet, die den europäischenFußball prägen. Ihre Entwicklung und Darstellung dienen der Verständnis-schärfung, welchen spezifischen Eigenheiten der Fußball unterliegt. DasErfassen dieser Besonderheiten wiederum ist für den weiteren Verlauf derArbeit unabdingbar, da die Auslegung europäischen Rechts nicht losgelöstvon diesen fundamentalen Grundsätzen erfolgen kann. Als erstes Prinzipwird das Ein-Verbands-Prinzip dargestellt. In diesem Kontext wird zu-gleich die für das Sportverbandswesen typische Verbandspyramide imFußball nachgezeichnet. Als weiterer, grundlegender Maßstab wird dasPrinzip der Selbstregulierung des Fußballs analysiert. Dessen zentraler As-pekt ist die „private Normgebung“.20 Da die Befugnis, sich selbst zu orga-nisieren und eigene Regularien zu erlassen, auf der den Vereinen und Ver-bänden auf mehreren Ebenen rechtlich geschützten Autonomie fußt, wer-den die einzelnen Rechtsquellen beleuchtet. Schließlich wird als Grund-satz das Geltungsprinzip europäischen Rechts im Fußballsektor dargelegt.Für den Fall der „Schlechterfüllung“ durch die Fußballverbände verbleibtdem Staat eine „Zugriffsoption“.21 Wenn die Satzungsgeber sportlicherRegelwerke ihrer Ermächtigung, sich eigene Normen zu geben, nichtsachgerecht nachkommen, müssen staatliche Überwachungsinstrumentekorrigierend eingreifen können. Dies hat der EuGH in einer Reihe von

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20 Siehe zum Begriff Schmidt-Preuß, VVDStRL 56 (1997), S. 160 (202 ff.); Schmidt-Preuß, ZLR 1997, S. 249 (251).

21 Schmidt-Preuß, VVDStRL 56 (1997), S. 160 (172 ff.); Schmidt-Preuß in Jenseitsvon Privatisierung, Duale Entsorgungs-Systeme, S. 195 (197).

C. Gang der Untersuchung

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Entscheidungen gezeigt, indem er Verbandsregelwerke auf seine Verein-barkeit mit dem Europarecht überprüft hat. Dessen sportspezifische Kasu-istik wird an dieser Stelle skizziert und erläutert. Hieraus werden Vorga-ben gewonnen, aus denen abgeleitet werden kann, welche Maßstäbe aneine europarechtskonforme Regelwerksausgestaltung zu legen sind. DesWeiteren wird im Grundlagenteil ausgeführt, was sich hinter dem Begriffdes Status des professionellen Fußballers verbirgt. Es sei vorweggenom-men, dass sich dieser als ein Sammelbegriff für die Rechte erweist, die inihrer Summe die Rechtsstellung eines Profispielers ausmachen. Das ge-samte europäische Primär- und Sekundärrecht füllt dabei seine Rechtspo-sition aus.

Im zweiten Teil der Arbeit werden Verbandsnormen dargestellt, die denStatus eines professionellen Fußballers potenziell beeinträchtigen können.Hierbei wird zugleich auf die Hintergründe der jeweiligen Regelung ein-gegangen.

Sodann wird im dritten Teil der Untersuchung aufgezeigt, welche posi-tiv-rechtliche Ausprägung der Status des Profifußballers in der EU erfährt.Betrachtet werden die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Berufsfreiheit nachder Grundrechts-charta sowie das europäische Wettbewerbsrecht. DieVerbandsregelungen, die dem Status zuwiderlaufen können, werden ein-gehend unter Berücksichtigung der zuvor aufgestellten Leitprinzipien un-tersucht. Es wird im Einzelnen insbesondere beleuchtet werden, ob dieRegelungen einer Rechtfertigungsprüfung standhalten.

In dem die Arbeit abschließenden vierten Teil wird ein Fazit gezogenund die zuvor gefundenen Ergebnisse werden zusammengefasst.

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Grundlagen

Drei Leitprinzipien verleihen dem europäischen Fußball sein Gepräge: dasEin-Verbands-Prinzip, das Prinzip der Selbstregulierung des Fußballs unddas Geltungsprinzip europäischen Rechts im Fußballsektor. Für das Funk-tionieren und die Austragung des Fußballs anhand eigener, den eigenenWertvorstellungen entsprechender Regeln bilden die erstgenannten Prinzi-pien die grundlegende Basis. Das Geltungsprinzip europäischen Recht be-wirkt dagegen eine Reglementierung des autarken Fußballsektors undsteht insofern als ausgleichendes Element der den Verbänden gewährleis-teten Selbstregulierungskompetenz gegenüber.

Die Binnenstruktur des Fußballs stellt sich als pyramidenförmig dar.Auf der obersten Stufe steht der Weltverband FIFA, sodann folgen aufzweiter und dritter Stufe die Konföderationen und die Nationalverbände.Das Fundament formen die Regional- und Landesverbände. Diese strenghierarchische Struktur ist auf das Ein-Verbands-Prinzip zurückzuführen.Es verschafft den Verbänden insoweit eine exklusive, kartellähnliche Posi-tion, als es danach pro Sportart nur einen Weltverband, einen Kontinental-verband und einen Nationalverband geben darf. Für die Durchsetzung ei-nes nach einheitlichen Regeln ablaufenden Wettkampfes ist das Ein-Ver-bands-Prinzip unverzichtbar. In den diversen Statuten erfährt es seinenNiederschlag. Dadurch wird es von der obersten Spitze bis hinunter in diekleinste Untergliederung anerkannt. Zugleich tragen die Statuten der Fuß-ballverbände dem hinter dem Ein-Verbands-Prinzip stehenden Gedankender homogenen Spieldurchführung dadurch Rechnung, dass sie die Spiel-regeln und Entscheide der höheren Verbände statuarisch konzedieren.

Die Kompetenz, sich eigenständig und souverän selbst Regeln zu set-zen, leiten die Verbände aus der auf mehreren Ebenen garantierten und an-erkannten Verbandsautonomie ab. Diese Befugnis erweist sich als weite-res Wesensmerkmal des Fußballs. Erst diese Freiheit ermöglicht den Ver-bänden die Errichtung einer in sich geschlossenen Organisationsstruktur.Sie besitzen insoweit das Recht, Regularien zu erlassen, die allein undausschließlich an den eigenen Wertvorstellungen ausgestaltet sind. Abge-sichert wird die Vereins- respektive Verbandsautonomie zum einen durchdas deutsche Verfassungsrecht, zum anderen durch das europäische Pri-märrecht. Daneben stellt die Vereinigungsfreiheit auch eine tragende Ge-

Teil 1:

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währleistung des Völkerrechts dar. Zudem wird die Autonomie der Ver-bände durch die Organe der EU anerkannt.

Die Selbstregulierungskompetenz der Verbände unterliegt indes Gren-zen aus der materiellen Rechtsordnung. Der EuGH hat bereits mehrfachSportregelwerke an den Grundfreiheiten, dem Wettbewerbsrecht sowie anAssoziierungsabkommen gemessen und damit anerkannt, dass das Primär-recht auch Geltungskraft im Sport entfaltet.22 Das Geltungsprinzip europä-ischen Rechts im Fußballsektor soll diese Anerkennung umschreiben undverdeutlichen, dass sich die Schutzdimension des europäischen Rechtsauch auf den Fußball erstreckt. Die Direktiven des EuGH und der Rechts-ordnung müssen die normgebenden Fußballverbände bei der autonomenAusformung ihrer Statuten somit stets berücksichtigen. Mit der Restrikti-on der Verbandsautonomie auf der einen Seite geht Hand in Hand eineExtension der Rechtsposition der professionellen Fußballspieler. Die kon-fligierenden Interessen der Verbände und der Spieler sind im Wege derpraktischen Konkordanz miteinander in Einklang zu bringen, so dass diedivergierenden Zielvorstellungen jeweils zur optimalen Wirksamkeit ge-langen.

Neben der Darstellung und Analyse eben beschriebener Prinzipien wirdder Status des Profifußballers im europäischen Recht im Grundlagenteilentwickelt werden. Im Wesentlichen erweist sich der Statusbegriff als eineSammelbezeichnung für Freiheits- und Gleichheitsrechte, die grundsätz-lich einem jeden Fußballprofi in der EU zu Teil werden. Der Status derFußballprofis wird durch die Grundfreiheiten, die Grundrechte der GRCh,das Wettbewerbsrecht sowie die in Assoziierungsabkommen enthaltenenFreiheiten ausgefüllt. Sie bilden letztlich die rechtlichen Grundpfeiler derprofessionellen Fußballer in der EU und verschaffen diesen unmittelbargegen die Verbände gerichtete Abwehransprüche, sollten sie infolge dererRegelwerke Einschränkungen ihrer gewährten Freiheiten erfahren.

22 Siehe hierzu nur EuGH, Rs. 36/74, Slg. 1974, 1405 – Walrave und Koch;Rs. C-438/00, Slg. 2003, I-4135 ff. – Kolpak; Rs. C-519/04 P, Slg. 2006, I-6991 ff.– Meca-Medina und Majcen.

Teil 1: Grundlagen

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