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Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Dezember 2004
Annette Nienhaus
Sicherheit und Umweltschutz – D5
Stand 07.12.04
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
Inhalt• Rechtliche Grundlagen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY
• Spezifische Gefährdungen und Sicherheitsregeln
• Notfallvorsorge und Erste Hilfe
• Arbeitsmedizinische Vorsorge
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
Rechtliche Grundlagen
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
Grundpflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet,• Gefährdungen in den Arbeitsbereichen der Beschäftigten zu
ermitteln, • die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zum
Schutz der Beschäftigten zu treffen,• eine dem Betrieb angepasste geeignete Arbeitsorganisation
sowie notwendige Mittel bereitzustellen,• notwendige Anweisungen an die Beschäftigten zu erteilen
und diese zu überwachen,• Einrichtungen stillzulegen, wenn Personen gefährdet sind.
D 5D 5 Sicherheit undUmweltschutzD 5D 5 Sicherheit undUmweltschutz
Grundpflichten der Beschäftigten
Die Beschäftigten• haben alle Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen,• müssen Weisungen des Unternehmers zum Zweck der
Unfallverhütung befolgen,• dürfen sicherheitswidrige Weisungen (z.B.
Verwendung von Werkzeugen mit beschädigter Elektroleitung) nicht befolgen.
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Grundpflichten der Beschäftigten
Sie sind verpflichtet,
• alle Ihnen zur Verfügung gestellten Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß zu verwenden.
• notwendige Persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß anzuwenden.
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Was machen Sie, wenn Sie einen sicherheitstechnischen Mangel feststellen?
Defekte Schleifscheibe
• Melden Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder wenden Sie sich an D5.
• Das Gleiche gilt für Unfälle, Beinaheunfälle, Schäden oder Gefahren.
• Sie haben die Pflicht, festgestellte Mängel eigenständig zu beseitigen, soweit es zu Ihren Aufgaben gehört und Sie über die notwendige Befähigung (z.B. Ausbildung, Unterweisung) verfügen.
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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY
Die Höchstgeschwindigkeitauf dem DESY-Gelände beträgt 30 km/h
Die Aufnahme von Arbeiten unter Alkoholeinflussund der Genuss von alkoholischen Getränkenwährend der Arbeit sind verboten!
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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY
Der Transport von Gefahrstoffen auf öffentlichen Straßen unterliegt dem Gefahrstoffrechtund erfordert spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Ansprechpartner: D5
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Allgemeine Sicherheitsregeln bei DESY
Warnung vor gefährlicher elektrischerSpannung
Gefahrenkennzeichnungen und Zutrittsverbotesind zu beachten. Arbeiten in gruppenfremden Bereichen dürfen nurnach Abstimmung zwischen den betroffenen Gruppen ausgeführtwerden.
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Koordination von Arbeiten
Bei gleichzeitigen Arbeiten mehrerer Gruppen in einem Bereich sind die Arbeiten zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen zu koordinieren (Verantwortlichen bzw. Koordinator benennen).
Arbeiten in Räumen oder Anlagen anderer Gruppen sind vor ihrem Beginn bei der Verantwortlichen Person bzw. einem von ihr benannten Verantwortlichen anzumelden.
Der Koordinator bzw. die benannten Verantwortlichen legen ggf. individuelle Schutzmaßnahmen für die Arbeiten fest.
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Vermeidung von Gefährdungen
Mustermann BETRIEBSANWEISUNG NR.:MA 2 – Version 2
1. Anwendungsbereich
Betrieb eines C-Bogen-Röntgengerätes im Keller (Archiv) für Entwicklungs-zwecke. Das Gerät darf nur im Bereichrechts neben dem Fahrstuhl (abgeschirmte Zelle) betrieben werden.
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahr durch ionisierende Strahlung.
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Die Benutzung des C-Bogens ist nur den dafür berechtigten, namentlich bekannten Personen gestattet. Zu-tritt für Jugendliche unter 18 Jahren und Schwangere ist strengstens verboten. Die zugangsberech-tigten Personen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit im Kontrollbereich nach §37 Röntgenverordnung eineärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, daß aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen dieseTätigkeit bestehen. Die Untersuchung werden vom Betriebsarzt durchgeführt. Zusätzlich müssen die o.g.Personen eine Strahlenschutzbelehrung sowie eine Einweisung am mobilen Röntgengerät nachweisen, diejährlich aufzufrischen sind. Die Belehrung führt der Strahlenschutzbeauftragte durch.
Der C-Bogen darf von den berechtigten Personen nur betrieben werden, wenn einer der Strahlenschutz-beauftragten im Hause ist. Die Namen sind dem Aushang im Bereich des C-Bogens zu entnehmen.
Der C-Bogen ist nur mit einem speziellen Schlüsselschalter in Betrieb zu nehmen. Der Schlüssel befindetsich in der Obhut der Softwareentwicklungsabteilung (Sekretariat), ebenso wie der Schlüssel für die Zu-gangstür und die Strahlendosimeter. Eine Ausgabe ist nur an namentlich zugangsberechtigte Personen ge-stattet und muß jedesmal genau protokolliert und mit Unterschrift versehen werden (siehe Anlagenbuch,welches sich im Sekretariat der Softwareentwicklung befindet).
Vor dem Benutzen des C-Bogens ist zu überprüfen, ob sich weitere Personen im Bereich zwischen C-Bogen und hinterer Stahltür (bei Arbeitsplätzen SPS) aufhalten. Diese müssen die Räumlichkeiten vor Inbe-triebnahme des C-Bogens verlassen, wenn sie nicht zum autorisierten Personenkreis (Liste im SekretariatSoftwareentwicklung – Autorisierung durch den Strahlenschutzbeauftragten) gehören.
Vor der Benutzung des C-Bogens ist beim Eintritt in den Raum das Schild „Röntgen– Kein Zutritt“ (siehe Abbildung rechts) gut sichtbar an der Außenseite der Tür(Gangseite) anzubringen und die Tür zuzuziehen.
Röntgen – KeinZutritt für Unbefugte
Vor Inbetriebnahme des C-Bogens müssen die berechtigten Personen das mit ihremNamen versehene Strahlendosimeter anstecken. Dieses ist am Körper und somitunter der Strahlenschutzschürze zu tragen (auf korrekte Anbringung und Orientie-rung ist zu achten).
Jeder Berechtigte muß eine Strahlenschürze tragen, von denen 4 Stück vorhanden sind. Sollten mehr Be-rechtigte teilnehmen, so ist dies nur abwechselnd möglich.
Bei jeder Tätigkeit sind die A’s zu berücksichtigen, um die Strahlenbelastung auf ein Minimum zu reduzie-ren: Abstand, Aufenthaltszeit, Abschirmung.
Sofern sich weitere als die namentlich festgelegten Personen im Kontrollbereich aufhalten, wenn der C-Bogen in Betrieb ist, so müssen diese ein Stabdosimeter benutzen und die jeweiligen Dosiswerte im Anla-genbuch (Sekretariat Softwareentwicklung) festhalten (Name, Datum, Dosis, Unterschrift). Diese Vor-gehensweise ist nur nach Rücksprache mit dem Strahlenschutzbeauftragten möglich.
ZEITtt.MM.jjjj
Vermeiden Sie jegliche Gefährdung Ihrer eigenen Person sowie von anderenPersonen!
Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV
NR.: GS 20
Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen
1. Gefahrstoffbezeichnung
Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)
2. Gefahren für Mensch und UmweltF
Leichtentzündlich
Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.
Xn
Gesundheitsschädlich
3. Schutzmaßnahmen und VerhaltensregelnHaut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
4. Verhalten im Gefahrfall
Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid)⇒ nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!
Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.
5. Erste Hilfe
Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
NOTRUF: 0-110 oder 0-19222
6. Sachgerechte Entsorgung
EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.
Datum 12.12.01 Unterschrift
Beachten Sie hierzu auch die Betriebsanweisungen.
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SicherheitskennzeichenEs gibt folgende Arten von Sicherheitskennzeichen:
Gebotszeichen
Verbotszeichen
Warnzeichen
Rettungszeichen
Brandschutzzeichen
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Die wichtigsten Gebotszeichen bei DESY
Schutzhelm benutzen
Augenschutzbenutzen
Gehörschutzbenutzen
Fußschutz benutzen
Handschutzbenutzen
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Sicherheitsregeln in den HERA-HallenDer Zutritt zu den vier HERA-Hallen und dem HERA-Tunnel ist nur nach Einweisung in die speziellen Gefährdungen in den Hallen und im Tunnel und mit einer HERA-Zugangskarte erlaubt.
Im Hallenbereich (gekennzeichnete Bereiche) besteht Helmpflicht
In den Hallen und im Tunnel ist das Rauchenverboten
Der Betrieb mit brennbaren Gasen wirddurch Schilder angezeigt
Achtung! Brennbare Gase!
Caution! Flammable Gases!
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Not-Aus-Taster
Anlagen und Einrichtungenmit erhöhtemGefährdungspotential sindmit Not-Aus-Tasternausgerüstet, die die Einrichtung im Gefahrfallstillsetzen.
Der Umfang der Abschaltungsoll aus dem Not-Aus-Taster ersichtlich sein.
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Spezifische Gefährdungenund Sicherheitsregeln
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- Elektromagnetische Felder- Laser- Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln- Gefahrstoffe- Gase
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Elektromagnetische StrahlungIn den Arbeitsbereichen bei DESY können Sie mit elektro-magnetischen Feldern durch starke Magnete, Energieversorgungs-anlagen oder Hochfrequenzeinrichtungen konfrontiert werden.
Die Bereiche, in denen mit solchen Feldern gerechnet werden muss, sind durch folgende Zeichen gekennzeichnet:
Warnung vorelektromagnetischemFeld
Warnung vormagnetischem Feld
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Elektromagnetische Strahlung
Verbot für Personenmit Herzschrittmacher
Verbot für Personen mit Implantaten aus
Metall
Personen mit Herzschrittmachern oder Metallimplantaten sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Diesen ist der Zutritt zu diesen Bereichen verboten!
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Auswirkungen magnetischer Felder
Warnung vormagnetischem Feld
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Auswirkungen magnetischer FelderIn Bereichen mit magnetischen Feldern ist mit erhöhter Gefährdung beim Umgang mit magnetischen Gegenständen zu rechnen:
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Auswirkungen magnetischer Felder
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LaserIn so gekennzeichneten Bereichen besteht Gefahr durch Laserstrahlung.
Bei DESY wurden Laserschutzbeauftragte für die sichere Handhabung von Lasern benannt, die auch für detaillierte Auskünfte zur Verfügung stehen.
Warnung vor Laserstrahlung
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Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden.
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Benutzung vonArbeitsmitteln
Arbeiten an Schleifmaschinen jeder Größe
- Erfaßt werden an Kleidung und Haaren durch offenen Antrieb; Schleifscheibe oder herum schleuderndes Werkstück;- Getroffen werden durch herumschleuderndes Werkstück oder wegfliegende Teile oder Abfälle;- Schnittverletzungen durch Späne;- Beim Umgang mit Kühlschmierstoffen sind Hautschäden und Allergien möglich.
- Antriebe vor Einschalten der Maschine verdecken;- Werkstücke festspannen bzw. am Anschlag anlegen;- Werkstückwechsel nur bei Stillstand;- Späne nur mit Spänehaken oder Besen entfernen;- Enganliegende Kleidung tragen (Ärmel mit Bündchen oder nach innen aufkrempeln), Pullover und Kittel sind nicht geeignet;- Krawatten, Schals, Armbanduhren, Hand- und Armschmuck sind unzulässig;- Handschuhe dürfen bei Bohrarbeiten nicht getragen werden;- Gesundheitsschädliche Stäube (Asbest, Quarz) an der Entstehungsstelle absaugen, besondere Betriebsanweisung (gem. GefStoffV) beachten!- Kühlflüssigkeiten so führen, daß Umgebung nicht benetzt wird, erforderlichenfalls Abweiser benutzen.- Keine Teile aus Aluminium schleifen!
- Bei Bruch oder Festsetzen des Schleifscheibe sowie bei herumschleudernden Teilen Maschine sofort stillsetzen und Störung im Stillstand beseitigen.
- Maschine abschalten;- Verletzten bergen,- Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, abgerissene Gliedmaßen in Plastbeutel mitgeben, Brüche ruhigstellen);- Unfall melden.
- Späne nach Abschluß jeder Schleifarbeit in Spänesammelbehälter;- Maschine zum Arbeitsende reinigen;- Mängel an der Maschine den Aufsichtsführenden mitteilen;- Instandsetzungsarbeiten nur durch hiermit beauftragte Personen.
Gesundheitliche Folgen: Verletzung, Erkrankung
Beauftragung
Beschäftigte dürfen Arbeitsmittel nur benutzen, wenn
• sie von ihrem Vorgesetzten beauftragt sind und
• Arbeiten mit diesem Arbeitsmittel selbständig sicher durchführen können oder
• nach vorheriger Unterweisung unter Aufsicht einer mit den Arbeiten vertrauten Person stehen.
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Vor dem Benutzen
ist eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen!
Arbeitsmittel müssen einen betriebssicheren Zustand aufweisen und frei von Beschädigungen sein.
Schutzeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungenund Not-Befehlseinrichtungen müssen immer funktionsfähig sein.
Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, dürfen sich und anderenicht gefährden.
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Benutzung von ArbeitsmittelnArbeitsmittel, die sicherheitstechnische Mängel aufweisen,
• dürfen nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und
• sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
Schadhafte Arbeitsmittel austauschen oder instandsetzen (lassen).
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Bestimmungsgemäße Benutzung
Arbeitsmittel dürfen nur
• bestimmungsgemäß und
• unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung bzw. Betriebsanweisung sowie sonstiger Sicherheitshinweise benutzt werden.
Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Einrichtungen dürfen nicht unbefugt benutzt oder betreten werden.
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Bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln?
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Rüst-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
Arbeiten wie Rüsten, Reparaturen, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen erst begonnen werden, nachdem
• gefahrbringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind,
• unbefugtes, irrtümliches oder unerwartetes Ingangsetzen und
• gefahrbringende Bewegungen infolge gespeicherter Energien verhindert sind.
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Rüst-, Instandhaltungs- und WartungsarbeitenBeispiele für gespeicherte Energien:
• hydraulische oder pneumatische Energien
• potentielle Energie (Schwerkraftwirkung)
• kinetische Energie (Schwungmassen)
• elektrische Energie
• Federenergie1
0
Ausschalten, wenn möglich von der
Stromversorgung trennen
Gegen Ingangsetzen und gefahrbringende
Bewegungen sichern
Arbeiten entsprechend dem Auftrag ausführen
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Sicheres Benutzen von Leitern
• Schadhafte Leitern nicht benutzen und Mängel melden.
• Maximale Traglast 150 kg.
• Maximal zulässige Arbeitshöhe 7 m
• Leitern nur auf rutschsicherem, tragfähigemund ebenen Untergrund aufstellen.
• Anlegeleitern im richtigen Winkel anlehnen (60-70°)
• Anlegeleitern müssen mindestens 1 m über die Kante des Objektes herausragen
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Sicheres Benutzen von Leitern• Leitern, die an oder auf Verkehrswegen aufgestellt
werden, müssen auffällig gekennzeichnet und gegen Umstoßen gesichert sein.
• Beschäftigte müssen bei Arbeiten mit beiden Beinen auf der Leitersprosse stehen.
• Bei beidseitig begehbaren Stehleitern darf die oberste Stufe nicht bestiegen werden
• Von Stehleitern darf nicht auf höhergelegenePlätze übergestiegen werden.
• Leitern dürfen nicht als permanenter Arbeitsplatz benutzt werden (Faustregel: Arbeitsdauer < 2 h)
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Unsicheres Benutzenvon Leitern !
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Gefahrstoffe
Gefahrstoffe werden nach ihren Eigenschaften wie folgt gekennzeichnet:
Sehr giftig GiftigHochentzündlich Explosions-gefährlich
Leicht-entzündlich
Brandfördernd
Gesundheits-schädlich Reizend Ätzend
Umwelt-gefährlich Bioge-
fährdend
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Gefahrstoffe
Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig.
Mustermann BETRIEBSANWEISUNGGemäß § 20 GeffStoffV
NR.: GS 20
Arbeitsbereich: Gefahrstofflager; Materiallager Arbeitsplatz / Tätigkeit: Reinigen von Oberflächen
1. Gefahrstoffbezeichnung
Lösemittel für Reinigungszwecke(Z.B.: Aceton, IBS-Spezialreiniger EL/Extra, EFDEZELL-Reiniger, EFD-Universalverdünnung,Brennspiritus/Ethanol, Reinigungsbenzin, Petroleum, Isopropanol, Loctite Activator 7649, n-Butylacetat,Diamant-Nitro-Verdünner, Terpentinersatz, Lackverdünner, Freiotherm Verdünnung)
2. Gefahren für Mensch und UmweltF
Leichtentzündlich
Produkt ist leicht entzündlich.Produkt verursacht Augenreizungen und kann die Haut entfetten undaustrocknen.Kann sich beim Umfüllen elektrostatisch aufladen.
Xn
Gesundheitsschädlich
3. Schutzmaßnahmen und VerhaltensregelnHaut- und Augenkontakt vermeiden.Bei längerem Hautkontakt geeignete Schutzhandschuhe tragen.Bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen.Nicht essen, trinken oder rauchen.Von Zündquellen fernhalten.Dämpfe nicht einatmen, für Frischluftzufuhr sorgen.Getränkte Kleidung wechseln.Behälter bei Nicht-Gebrauch dicht verschlossen halten.Nur in geeignete Sicherheitskannen /-behälter abfüllen.Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände gründlich waschen.Hautschutzplan beachten.Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
4. Verhalten im Gefahrfall
Geeignete Löschmittel: Schaum, ABC-Pulver, CO2 (Kohlendioxid)⇒ nicht mit Wasservollstrahl löschen !!!
Nach Verschütten oder Auslaufen mit flüssigkeitsbindendem Material (Bindevlies, Chemikalienbinder)aufnehmen. Bei großen Mengen Gullideckel abdichten.
5. Erste Hilfe
Nach Einatmen: Für Frischluft sorgen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife spülen. Bei Reizung der Haut Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt: Mit viel Wasser spülen. Ggf. Arzt aufsuchen.Nach Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
NOTRUF: 0-110 oder 0-19222
6. Sachgerechte Entsorgung
EAK: 140103 Gebrauchte Lösemittel in die entsprechend gekennzeichneten Entsorgungsbehälter imGefahrstofflager füllen.
Datum 12.12.01 Unterschrift
• Besorgen Sie vor dem Einsatz eines Gefahrstoffes zunächst das entsprechende EG-Sicherheitsdatenblatt. Es enthält viele Informationen zum Gefahrstoff.
• Der Umgang mit Gefahrstoffen wird durch Betriebsanweisungen geregelt. Beachten Sie die darin aufgeführten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
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Gefahrstoffe
PetroleumF
Hinweise auf besondere Gefahren:R 11 LeichtentzündlichR 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
Sicherheitsratschläge:S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchenS 25 Berührung mit den Augen vermeiden
Hersteller/Einführer:Vertreiber:
UN-Nr. : 2363EG-Nr. : 016-022-00-9CAS-Nr.: 75-08-1
Xn
Enthält: -
b > 1 cm (A 1 cm²)≥
F
Xn
F
Xn
• Gefäße, Gebinde, Rohrleitungen und gefährliche Arbeitsstoffe müssen eindeutig und dauerhaft gekennzeichnet sein.
• Nach dem Umfüllen in andere Gefäße sind auch diese zu kennzeichnen.
• Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern oder Getränkeflaschen aufbewahrt werden!
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Gefahrstoffe... kennzeichnen!
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Gefahrstoffe
• Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind bestimmte (gefahrstoffabhängige) Warnhinweise zu beachten, z.B.:
Essen und Trinken
verboten
Rauchen verbotenFeuer, offenes Licht
und Rauchen verboten
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Brennbare Gase• In einigen Bereichen bei DESY, z.B. in den HERA-Hallen bzw.
Gasräumen, sind brennbare Gase vorhanden. Arbeiten in diesen Bereichen erfordern bestimmte Sicherheitsvorkehrungen und sind immer mit der Verantwortlichen Person bzw. dem Sicherheitsverantwortlichen abzustimmen.
Warnung vor explosionsfähiger
AtmosphäreRauchen verboten
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
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Tiefkalte GaseBeim Umgang mit tiefkalten Gasen bestehen Gefährdungen durch
• Kaltverbrennungen beim direkten Kontakt mit tiefkalten Gasen
• Mögliche Sauerstoffanreicherung
• Erstickung bei der Verdampfung größerer Mengen tiefkalter Gase in geschlossenen Räumen
Der Umgang mit tiefkalten Gasen ist daher nur besonders unterwiesenen Personen erlaubt.
Transport von Gasen nur durch -MEA6-!
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Notfallvorsorgeund Erste Hilfe
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Welche Brandschutz- und Brandbekämpfungs-einrichtungen gibt es bei DESY?
Manuelle Alarmauslösung
Brandmelder
Feuerlöscher
Automatische Gaslöschanlagen
Löschdecken
Notruf: 2500Technischer Notdienst
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Alarmsysteme in den HERA-HallenIn den HERA-Hallen gibt es drei Alarmsysteme:
Gas-Voralarm: Achten Sie auf weitere Durchsagen!
Feueralarm: Information über eine Rauchentwicklungin der Halle oder im Gebäude, achten Sie auf weitereDurchsagen!
Räumungsalarm: Verlassen Sie sofort die Halle undmelden Sie sich mit Ihrer Zugangskarte ab. Haben Sie Ihre Zugangskarte nicht dabei, nennen Sie dem HERA-Pförtner Ihren Namen!
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NotfalleinrichtungenKennen Sie in Ihrem Arbeitsbereich die
Fluchtwege ? Standorte von Erste Hilfe-Einrichtungen
Sammel-stellenStandorte von
Feuerlöschern Notrufnummer
Ersthelfer
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Rettungskennzeichen
Erste HilfeNotdusche
Notausgang
Rettungsweg
Notruftelefon
KrankentrageAugenspül-einrichtung
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Erste Hilfe
Was machen Sie, wenn Sie selbst oder einer Ihrer Kollegen im Betrieb einen Unfall haben?
Melden Sie den Unfall an den Technischen Notdienst:
Tel. 2500Der Technische Notdienst alarmiert den Rettungswagen und dirigiert ihn zum Einsatzort.
Es gibt in Ihrer Gruppe außerdem mehrere Ersthelfer, die ausgebildet sind, die Erstversorgung vorzunehmen.
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Erste HilfeBringen Sie den Verletzten aus dem Gefahrenbereich und sichern Sie die Unfallstelle ab.
Beziehen Sie umherstehende Kollegen mit ein -z.B. zum Alarmieren des Technischen Notdienstes.
Technischer Notdienst Tel. 2500
Meldung an den Technischen Notdienst nach folgendem Ablauf: Wo Genaue Bezeichnung des Notfallortes (Gebäude, Stockwerk, Raum)
Was Kurze Beschreibung der Notfallsituation
Wieviele Wieviele Verletzte/Betroffene?
Welche Welche Verletzungen?
Warten Warten Sie auf eventuelle Rückfragen.
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Erste HilfeWas müssen Sie nach einem Unfall noch beachten?
• Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten!
• Tragen Sie alle Verletzungen in das Verbandbuch ein. Das ist sehr wichtig als Nachweis, dass der Unfall während der Arbeit passiert ist - also in der Zeit, in der Sie bei der Landes-Unfallkasse versichert sind.
• Wenn viel Verbandmaterial aus dem Verbandkasten entnommen wurde oder Sie festgestellt haben, dass etwas fehlt, sorgen Sie bitte dafür, dass dies wieder aufgefülltwird.
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Arbeitsmedizinische VorsorgeEs gibt bei DESY arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die vom
Betriebsärztlichen Dienst -BA-
Herrn Dr. Bandelow
Frau Dr. Bünz
durchgeführt werden. Der -BA- ist in Gebäude 1, Raum 107 (Tel. -2171) zu erreichen.
Er steht Ihnen auch in allen Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes zur Verfügung.
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Arbeitsmedizinische VorsorgeVorsorgeuntersuchungen sind z. B. erforderlich, wenn Sie
• regelmäßig Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen ausführen (z.B. Methanol, Blei, Benzol)
• Fahr- und Steuertätigkeiten ausführen (Krane, Gabelstapler, DESY-Fahrzeuge)
• in Lärmbereichen arbeiten
• unter schwerem Atemschutz arbeiten.
Sie können außerdem eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, wenn Sie regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten.
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Gefährdungen am Arbeitsplatz / imArbeitsbereich
• Gibt es an Ihrem Arbeitsplatz / in Ihrem Arbeitsbereich Gefährdungen?
• Wie können diese Gefährdungen vermieden werden?
• Welche Maßnahmen sollten noch getroffen werden?
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Unsere gesetzliche Unfallversicherung
Landesunfallkasse Hamburg (LUK)
Sie sind während der Arbeitszeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Heimweg bei der LUK versichert.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !