die senatswahlkreise in südtirol
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Überlegungen zur Durchführung der Maßnahme 111 des Südtirol-PaketesTRANSCRIPT
Oskar Peterlini
Die Senatswahlkreise in Südtirol
Teil I
Überlegungen zur Durchführung der Maßnahmen 111 des Paketes über die Neueinteilung der Senatswahlkreise in der Region Trentino Südtirol, Mai 1988
Teil II (Entwurf)
Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes Gava, Vasallli, Maccanico, Nr 1163, vom
28. Juni 1988,
Südtiroler Volkspartei (SVP) Bozen 1988
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Oskar Peterlini
Die Senatswahlkreise in Südtirol
Teil I
Überlegungen zur Durchführung der Maßnahmen 111 des Paketes über die Neueinteilung der Senatswahlkreise in der Region Trentino Südtirol, Mai 1988
Teil II (Entwurf)
Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes Gava, Vasallli, Maccanico, Nr 1163, vom
28. Juni 1988,
Südtiroler Volkspartei (SVP) Bozen 1988
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................................................ 3
I. Teil .................................................................................................................................................... 4
Die derzeitige Einteilung ..................................................................................................................... 4
Der Wortlaut des Paketes ..................................................................................................................... 5
Die Regierungsvorschläge ................................................................................................................... 5
Der Regierungsvorschlag in Zahlen ..................................................................................................... 7
Wie organisch ist der Wahlbezirk Bozen zusammengesetzt? .............................................................. 9
Die Gefahr eines neuen Regierungsvorschlages .................................................................................. 9
Ein Senator für den MSI? ................................................................................................................... 10
Die Vorschläge Dragogna .................................................................................................................. 11
Abänderungsvorschläge der SVP ....................................................................................................... 12
Das heutige Sprachgruppenverhältnis in Bezug auf die drei Hypothesen ......................................... 14
Schlussfolgerungen ............................................................................................................................ 15
Vorschlag ........................................................................................................................................... 15
Teil II.................................................................................................................................................. 17
II. Teil................................................................................................................................................. 18
Die Ausgangslage .............................................................................................................................. 18
Das neue Konzept .............................................................................................................................. 18
Der neue Gesetzentwurf GAVA ........................................................................................................ 19
Die neuen Senatswahlkreise ............................................................................................................... 19
Das Bevölkerungsverhältnis im Kreis Bozen-Unterland ................................................................... 20
GAVA-SVP-Entwurf bezogen auf die Wahlen 1987 ........................................................................ 21
Die Begünstigungsnorm ..................................................................................................................... 22
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Vorwort
Der Art. 57 der Verfassung bestimmt, dass "keine Region (außer Aosta und Molise)
weniger als sieben Senatoren haben darf". In der Region Trentino Südtirol gibt es derzeit
(1988) vier Wahlkreise für das Trentino und zwei für Südtirol; ein Sitz ist fluktuierend, d.h.
er wird aufgrund der Reststimmen verteilt. Diese Einteilung widerspricht dem Sinn des Art.
57 der Verfassung, der für die Regionen eine Verteilung im Verhältnis zur
Bevölkerungsstärke vorsieht. Die Einwohner der Provinzen Bozen und Trient sind nämlich
ungefähr gleich hoch. Deshalb sah die Maßnahme 11 des Südtirol-Paketes vor, dass
Südtirol einen dritten Wahlkreis erhalten sollte, „um so die Teilnahme der Vertreter der
italienischen und der deutschen Sprachgruppen der Provinz Bozen im Parlament im
Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Gruppen zu begünstigen“.
Parteiobmann Dr. Silvius Magnago hat bei seiner Aussprache mit dem neuen
Ministerpräsidenten Ciriaco De Mita am 26. April 1988 in Rom, neben dem Erlass der
offenen Durchführungsbestimmungen, auch jene Paket- Maßnahmen urgiert, die mit
einfachem Staatsgesetz zu erlassen sind. De Mita hat deren Vorlage im Parlament
zugesichert. Zu diesen gehört auch die Maßnahme 111 des Paketes. Diese Maßnahme ist
nicht nur für alle betroffenen Gemeinden des Bozner Raumes und speziell des Südtiroler
Unterlandes, sondern für die gesamte SVP und ihre Koalitionspartner von Bedeutung.
Die Frage, mit der sich die Studie auseinandersetzt, besteht darin, wie dieser Wahlkreis
gebildet werden soll, um dem verfassungsrechtlichen Anspruch und dem Paket zu
entsprechen.
Keywords
Senatswahlkreise, Senat, Südtirol, Wahlrecht, Wahlsysteme, Südtirol Paket, Maßnamen
zugunsten der Bevölkerung Südtirols, Maßnahme 111
Collegi senatoriali, Alto Adige, Senato, Südtirol, Misure a favore delle popolazioni alto
atesine, Pacchetto, misura 111
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Dr. Oskar Peterlini
DIE SENATSWAHLKREISE IN SÜDTIROL
I. Teil
Überlegungen zur Durchführung der Maßnahme 111 des Pakets über die Einteilung
Senatswahlkreise in der Region
Parteiobmann Dr. Silvius Magnago hat bei seiner Aussprache mit dem neuen
Ministerpräsidenten Ciriaco De Mita am 26. April 1988 in Rom neben dem Erlass der
offenen Durchführungsbestimmungen auch jene Paket- Maßnahmen urgiert, die mit
einfachem Staatsgesetz zu erlassen sind. De Mita hat deren Vorlage im Parlament
zugesichert.
Zu diesen gehört auch die Maßnahme 111 des Paketes. Diese Maßnahme ist nicht nur für
alle betroffenen Gemeinden des Bozner Raumes und speziell des Südtiroler Unterlandes.
sondern aufgrund folgender Überlegungen für die gesamte SVP und ihre Koalitionspartner
von Bedeutung.
Die derzeitige Einteilung
Art. 57 der Verfassung bestimmt, dass "keine Region (außer Aosta und Molise) weniger
als sieben Senatoren haben darf". In unserer Region gibt es derzeit vier Wahlkreise für
das Trentino und zwei für Südtirol; ein' Sitz ist fluktuierend, d.h. er wird aufgrund der
Reststimmen verteilt. Diese Einteilung widerspricht dem Sinn des Art. 57 der Verfassung,
der für die Regionen eine Verteilung im Verhältnis zur Bevölkerungsstärke vorsieht.
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Das Bevölkerungsverhältnis zwischen den beiden Provinzen sieht derzeit folgendermaßen
aus:
Südtirol % Trentino % %
Laut Volkszählung 1981 430.568 49,3 442.845 50,7 873.413 100
Laut Meldeamt 436.604 49,5 445.381 50,5 881985 100
Der Wortlaut des Paketes
Die Maßnahme 111 des Paketes besagt:
"Abänderung der Wahlkreise für die Senatswahlen, um so die Teilnahme der Vertreter der
italienischen und deutschen Sprachgruppe der Provinz Bozen im Parlament im Verhältnis
zur zahlenmäßigen Stärke der Gruppen zu begünstigen (Abänderung des Gesetzes Nr. 64
vom 27.2.1958).“
Im italienischen Wortlaut:
“Modifica delle circoscrizioni elettorali per le elezioni del Senato, allo scopo di favorire la
partecipazione al Parlamento dei rappresentanti die gruppi linguistici italiano e tedesco
della provincia di Bolzano, in proporzione alla consistenza die gruppi stessi (modifica della
legge 27 febbraio 1958, n. 64)“.
Zur Verwirklichung dieser Maßnahme hat das Ministerratspräsidium in Rom bisher
verschiedene Vorschläge ausgearbeitet, die bis zum Einbau einer Klausel reichten,
wonach der italienischen Sprachgruppe der Provinz Bozen ein Senatssitz garantiert
werden sollte. Diese Vorschläge waren für die SVP unannehmbar. Die Partei hat bereits
im Jahre 1975 auch aufgrund der Einwohnerzahlen der Provinzen Bozen und Trient laut
Volkszählung 1971 auf eine diesen Zahlen entsprechende Aufteilung der Wahlkreise der
Region bestanden und zwar drei Wahlkreise für die Provinz Bozen, drei Wahlkreise für die
Provinz Trient und einen innerhalb der Region fluktuierenden Sitz.
Die Regierungsvorschläge Die Regierung hat 1976 (Cossiga) und 1979 (Rognoni) Gesetzentwürfe vorgelegt, die
nach einstimmiger Meinung der Parteileitung die Forderungen der SVP bezüglich der
Aufteilung der Senatswahlkreise zwischen den Provinzen Bozen und Trient zwar
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berücksichtigen – aber: "die territoriale Einteilung der Wahlkreise der Provinz Bozen
allerdings ist unannehmbar und widerspricht jeder logischen Überlegung sowie territorialen
Einheit“. (Dieser Satz stammt aus einem damaligen Papier der SVP Parteileitung vom
17.10.1975).
Der Zweck der Regierung nämlich liegt klar auf der Hand: Es soll die Wahl eines
italienischen Senators nicht nur ermöglicht, sondern garantiert werden.
Die Gesetzentwürfe der Regierung bestehen aus zwei Artikeln und einer Tabelle über die
territoriale Einteilung der sechs Wahlkreise der Region:
„Art. 1. – Die Wahlkreise für die Wahl des Senates der Republik in der Region Südtirol
sind gemäß dem Gesetze beigegebener Tabelle abgegrenzt und festgelegt.
„Art. 2. – Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der
Republik in Kraft.“.
Die dem Gesetzesentwurf beigegebenen Tabellen sehen für die Provinz Bozen einen
Wahlkreis Bozen, einen Wahlkreis Meran-Überetsch und einen Wahlkreis Brixen vor.
Der Wahlkreis Bozen umfasst die Gemeinde Bozen sowie die Gemeinden Leifers,
Branzoll, Auer, Montan, Neumarkt, Altrei. Truden und Salum am linksseitigen Etschufer
des südlichen Etschtales und die Gemeinden Pfatten, Margreid und Kurtinig am
rechtsseitigen Etschufer.
Der Wahlkreis Meran umfasst die Gemeinden Kurtatsch, Tramin, KaItern. Eppan und alle
Gemeinden des Etschtales von Andrian, Terlan, Jenesien. Mölten. Vöran und Hafling bis
Graun im Vinschgau und Taufers-Münster, mit allen Gemeinden der Nebentäler Ulten,
Passeier, Schnals. Martell und den deutschen Gemeinden des Nonsberges
Der Wahlkreis Brixen umfasst die Gemeinden Aldein. Deutschnofen, Ritten und Sarnthein
sowie alle Gemeinden des Schlerngebietes, Puster-, Gröden-, Abtei- und Gadertales.
Welschnofen. des Eisack-, Puster-, Gröden-, Abtei- und Gadertales.
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Der Regierungsvorschlag in Zahlen (a) Nachstehend die dem Regierungsvorschlag entsprechende Wahlhypothese aufgrund
der Ergebnisse aus dem Jahre 1972(wie sie auch der Regierung vorlagen):
Wahlkreis Abgegeb.
Gült.Stimmen
SVP % SVP-Tirol
(Dietl)
% DC %
BOZEN 73.968 15.650 21 19.007 26 23.022 31
MERAN 69.003 40.465 59 53.108 77 6.915 10
BRIXEN 70.374 45.911 65 58.366 83 7.571 11
(MSI fiel 1972 nicht ins Gewicht)
Dieses Bild ergibt wohl eine gleichmäßige Aufteilung der Stimmen der Provinz Bozen auf
die drei Wahlkreise, doch ist auch die Absicht des Gesetzgebers nicht zu verkennen. dass
man den Wahlkreis Bozen der italienischen Volksgruppe zuspielen will, während in den
beiden anderen Wahlkreisen speziell in Brixen - von uns das Quorum von 65 % der
Stimmen erreicht werden soll. um das Überfließen von Reststimmen auf unseren
Kandidaten des Wahlkreises Bozen zu verhindern.
Aufgrund der Parlamentswahlen 1987 ergäbe sich für den Wahlkreis Bozen folgendes
Bild:
Der alte Regierungsvorschlag (a) bezogen auf die Wahlen 1987
Senatswahlkreise PCI % SVP % MSI % LAICI PSI-PR-PSDI Verdi
% DC %
Brixen
Meran
1.276
2.229
1,4
2,7
69.126
59.109
74,7
70,8
2.982
4.685
3,2
5,6
3.479
4.100
3,8
4,9
4.969
3.731
5,4
4,5
Reststimmen Quorum 2x erreicht - - - -
BOZEN
RIVA
ROVERETO
TRIENT
9.412
8.900
11.942
12.089
11,2
11,9
12,8
11,2
20.143
5.979
9.160
9.809
23,9
8,0
9,8
9,1
19.602
2.403
3.787
4.281
23,2
3,2
4,0
4,0
12.505.
8.344
13.203
17.054
14,8
11,1
14,1
15,8
12.709
36.067
38.871
44.644
5,1
48,1
41,6
41,3
Summe
(geteilt durch
1,2,3, usw nach
d’Hondt)
:1
:2
:3
:4
42.343
21.166
14.111
10.583
8*
45.091
22.545
15.030
11.273
6*
30.073
15.036
10.024
7.518
10*
51.106
25553
17.035
12.776
5*
132.291
66.145
44.097
33.072
3*
4*
7*
9*
(* = Zahl und Rangfolge der zu verteilenden Senatssitze)
8
Im Wahlkreis Brixen und Meran wurde der Quotient erreicht. Damit gehen zwei volle
Senatssitze an die SVP. Gleichzeitig fallen damit alle Reststimmen weg. Unser
Überschuss wird annulliert.
Die restlichen fünf Sitze werden folgendermaßen zugeteilt: Die Summe der Stimmen der
Parteien aus den verbliebenen Wahlkreisen wird durch 1, 2, 3, 4, usw. dividiert. Die Sitze
(Restsitze) werden nach dem Hondt'schen System den Parteien mit den höchsten
Quotienten der Reihe nach zugeteilt. Damit .ergäbe sich folgende Sitzverteilung: drei SVP,
drei DC. einen an die gemeinsame laizistische Liste.
Tatsächlich würde der SVP also ein dritter Sitz zufallen, allerdings ganz knapp. nämlich
der sechste Sitz. Mit nur 2.759 SVP-Stimmen weniger (einschließlich Trentino) würde der
Sitz an den PCI gehen~ Auch die DC erhält nur ganz knapp den siebten (fluktuierenden)
Sitz. Bei nur 1.764 PCI Stimmen mehr würde ihn die DC an den PCI verlieren.
Nach Zuteilung an die Parteien erfolgt die Verteilung der Sitze auf die verschiedenen
Wahlkreise in der Reihenfolge der Individualziffern (gültige Stimmen jeder Partei
gebrochen durch die Wähler des Wahlkreises x 100). Die Partei erhält den Sitz dort wo sie
den höchsten Prozentsatz erreicht hat. Die Regierungsvorlagen Cossiga/Rognoni ergeben
bezogen auf 1987 folgendes Bild:
1. Brixen - SVP 74,70%
2. Meran - SVP 70,75%
-------------------------------------------------
3. Riva - DC 48,12%
4. Rovereto - DC 41,63%
5. Trient - LAICI 15,79%
6. Bozen - SVP 23,89%
7. Trient - DC 41,34%
Die knappe vermeintlich günstige Position für die SV? ergibt sich nur deshalb, weil die
italienischen Stimmen aus Südtirol sich durch die Zunahme des MSI in großem Umfang
aufteilen.
Der Zusammenschluss der laizistischen Parteien verhindert weiters, dass der Sitz dem
PCI zufällt. Noch etwas fällt schwer ins Gewicht: Durch die Neueinteilung, die einen
Senatswahlkreis weniger dem Trentino zugesteht, verliert die SVP jede Chance (die sich
9
in der Vergangenheit zweimal ergeben hatte), einen Sitz für die Trentiner Tiroler zu
erhalten. auch weil der Überfluss von Reststimmen aus dem Wahlkreis Meran wegfällt
(Quorum!). Die vermeintliche knappe Vorzugsposition der SVP ist damit eindeutig in Frage
gestellt:
� Mit nur 2.759 Stimmen weniger ist der dritte Sitz weg;
� wenn der MSI-Erfolg abklingt und auch nur ein kleiner Teil wieder dem PCI und der
DC zurückfließt ist der dritte SVP-Sitz weg. Den Sitz erhält der PCI;
� ein Trentiner Tiroler SVP-Senator ist nie mehr erreichbar.
Wie organisch ist der Wahlbezirk Bozen zusammengesetzt?
In den Begleitberichten der beiden Gesetzesentwürfe an den Senat heißt es. "dass bei der
Einteilung de Wahlkreise das Kriterium der geographischen Kontinuität und der
Gleichartigkeit (Homogenität) der geo-wirtschaftlich -sozialen Struktur berücksichtigt
wurde.“
In Wirklichkeit steht die Spaltung des Unterlandes in drei verschiedene Wahlkreise in
krassem Widerspruch zu diesen Kriterien.
Die Parteileitung hat sich - wie bereits angedeutet - in der Vergangenheit in verschiedenen
Sitzungen mit den beiden Gesetzesentwürfen befasst.
Bereits damals wurde klar erkannt. dass bei Annahme der Regierungsvorschläge die
Stimmen unserer Wähler im Wahlkreis Bozen-Unterland von vorneherein ohne Aussicht
auf Erfolg wären. Gerade in den kulturell und sprachlich gefährdeten Gebieten würden
sich die SVP-Wähler von der Partei verlassen und aufgegeben fühlen.
Die Gefahr eines neuen Regierungsvorschlages
Mit den Gesetzentwürfen Cossiga und Rognoni hätte die italienische Volksgruppe
(nämlich die DC) in Südtirol laut den Wahlergebnissen 1972 einen sicheren Sitz in Südtirol
erzielt (vergleiche Tabelle auf Seite 3).
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Durch die Dreiteilung der italienischen Stimmen auf DC, MSI und laizistischer Liste (vor
allem aber durch den MSI—Erfolg würde trotz dieser künstlichen Aufteilung des
Unterlandes, der Sitz, wenn auch knapp, trotzdem der SVP zufallen.
Damit wäre das Ziel der Maßnahme 111 für die Italiener nicht erreicht. Wie wird die
Regierung dieser neuen Situation begegnen? Es ist nahe liegend, dass eine neue
Einteilung vorgeschlagen wird. die den Wahlkreis Bozen noch viel enger auf das
italienische Wählerpotential eingrenzt und das nur aufgrund einer momentan
unglücklichen Situation für die Italiener in Südtirol.
Damit würde ein dritter SVP-Sitz (sei es in Südtirol, als im Trentino) von vornherein und für
immer wegfallen, obwohl er uns proportional im Verhältnis zu den Stimmen in der Region
zustehen würde.
Parteistimmen in der Region (Wahlen 1981 - bezogen auf die gültigen Stimmen)
Insgesamt :
SVP 173.326 = 34.6 %
DC 140.991 = 28.1 %
LAICI 58.685 = 11.7 %
PCI 45.838 = 9,1 %
MSI 37.740 = 7,5 %
( Insgesamt gültige Stimmen 501.123 = 100 %)
Nur die künstlich-benachteiligende Abgrenzung (Quorum in Brixen und meran, sowie ital.
Wahlkreis Bozen), verhindert eine gerechte Verteilung.
Ein Senator für den MSI?
Je mehr man den Wahlkreis Bozen auf die italienische Bevölkerung eingrenzt, desto
stärker fallen die italienischen Stimmen aus Südtirol ins Gewicht, zumal dadurch weitere
Reststimmen (aus den vergrößerten Wahlkreisen Brixen und Meran) vernichtet werden.
Schon laut Vorschlag Cossiga/Rognoni sieht für 1987 die Verteilung der italienischen
Stimmen im Wahlkreis Bozen folgendermaßen aus:
MSI : 23,2%
11
DC : 15,1%
LAICI : 14,8%
PCI : 11,2%
Es besteht damit tatsächlich die Gefahr, dass der italienische Senatssitz aus Südtirol dem
MSI zufallen könnte.
Die Vorschläge Dragogna
Der Bozner Rechtsanwalt Sergio Dragogna hat laut eigenen Angaben und Bericht des Alto
Adige (Alto Adige vom 14. Mai 1988 - Seite 10) vom Kabinettchef den Auftrag erhalten,
Vorschläge zur Verwirklichung der Maßnahme 111 des Paketes auszuarbeiten. Der
Auftrag war sehr klar: Er möge Vorschläge erarbeiten, die die Wahl eines italienischen
Senators aus Südtirol garantieren. Rechtsanwalt Dragogna hat zwei Vorschläge vorgelegt:
1) Während die Senatswahlkreis-Einteilung im Trentino bleibt wie sie ist (also vier)
wird für Südtirol ein einziger Senatswahlkreis geschaffen, innerhalb dessen drei
Senatoren gewählt werden sollen. Die Wahl in Südtirol erfolgt in ähnlicher Weise
wie es das Verfassungsgesetz aus dem Jahr 1962 (Gesetz Nr. 1651 vom 25.
November1962) für die Senatswahlen im Wahlkreis von Trieste vorsieht. Die
drei der Provinz Bozen reservierten Senatoren werden aufgrund von
„Individualkandidaturen“ im reinen Proporzsystem gewählt, ohne eine
Listenverbindung zwischen den Listen zuzulassen. Die Kandidaten müssen bei
der Aufstellung ihre Sprachgruppenzugehörigkeit erklären. Sollten alle drei
Senatssitze der gleichen Sprachgruppe zufallen, so muss der letztgewählte
zugunsten desjenigen Kandidaten der anderen Sprachgruppe Platz machen, der
die höchste Wahlziffer erreicht hat.
Dieses System garantiert auf jeden Fall die Wahl eines Italieners, bedingt aber
folgendes: Zum einen müsste - laut Dragogna - ein eigenes Verfassungsgesetz
erlassen werden; (die Notwendigkeit eines Verfassungsgesetzes ist nicht
einsichtig, zumal auch das Triestgesetz Nr. 1651/62 nur ein einfaches
Staatsgesetz ist); zum anderen beruht dieser Vorschlag auf der ungerechten
Aufteilung der Senatswahlkreise, nämlich drei für Bozen und vier für Trient ohne
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dem Bevölkerungsverhältnis zwischen den beiden Provinzen Rechnung zu
tragen.
2) Der Vorschlag 2) Dragogna baut im Wesentlichen auf den bisherigen
Regierungsvorlagen (Cossiga7rognoni) auf, indem er einen noch stärker
italienischsprachig zusammengesetzten dritten Senatswahlreis Bozen schafft.
Laut Dragogna soll dieser Wahlkreis nur mehr die Städte Bozen und Leifers
sowie die Gemeinden Branzoll und Pfatten umfassen. Offen lässt Dragogna die
Möglichkeit evtl. Salum, Kurtinig und die Fraktion Laag mit einzubeziehen. Die
wahlwerbenden Parteien müssten in allen drei Wahlkreisen kandidieren, "um
Wahlabsprachen zu vermeiden". Ähnlich für die Wahl eines Ladiners in den
Regionalrat bzw. Landtag sieht Dragogna dann eine Garantieklausel zugunsten
der italienischen Sprachgruppe vor.
Auch dieser Vorschlag belässt vier Wahlkreise für das Trentino und schafft drei
für Südtirol.
Gegen beide Vorschläge muss eingewandt werden, dass die Garantieklausel wesentlich
über das Ziel der Maßnahme 111 des Paketes hinausgeht, die eine proporzmäßige Wahl
begünstigen aber nicht garantieren sollte. Beide Vorschläge widersprechen weiters einer
gerechten Einteilung der Senatswahlkreise gemäß der Bevölkerungsanzahl, die fast
genau zur Hälfte auf die Provinz Bozen und auf die Provinz Trient entfällt.
Im Dragogna Vorschlag 2} bewahrheitet sich die vorher geäußerte Befürchtung, dass die
Regierung bei einer Neuvorlage den Wahlkreis Bozen noch einmal enger fasst, um fast
ausschließlich mehrheitlich italienische Gemeinden in den Wahlkreis einzubinden. In
beiden Hypothesen wäre die Wahl eines MSI –Senators wahrscheinlich. Die Dragogna
Vorschläge 1) und 2) würden bei ihrer Realisierung die Garantieklausel zugunsten jenes
italienischen Wahlwerbers auslösen, der die höchste individuale Wahlziffer erreicht hat,
Sogar im weitergefassten Wahlkreis des Regierungsvorschlages Cossiga/Rognoni wäre
das ein MSI-Kandidat, weil kein Überlauf von Stimmen aus anderen Wahlkreisen des
Trentino in den Dragogna Vorschlägen möglich wäre.
Abänderungsvorschläge der SVP
Die Parteileitung machte bereits im Jahre 1975 den Vorschlag, eine Abänderung der
Einteilung der Senatswahlreise zu fordern. Parteiobmann Magnago stellte diese
13
Forderung mit Brief vom 17.10.1975 an den Präsidenten der Sechser- und
Zwölferkomnission, Alcide Berloffa. Die zeitlich darauf folgenden Regierungsvorlagen
0976/1979-5.0.-) haben diese Forderung aber nicht berücksichtigt. Der
Abänderungsvorschlag der SVP für den Wahlbezirk Bozen (b) lautete wie folgt:
(b) Dem Wahlkreis Bozen die Gemeinden Kurtatsch, Tramin, Aldein, Deutschnofen,
Welschnofen, Karneid, Ritten und Sarnthein anzuschließen.
Die Partei vertrat die Meinung. dass diese Einteilung auch wirklich die „geo-wirtschaftlich-
soziale Gleichartigkeit der Wahlkreise“ berücksichtigt. Dieser Wahlkreis (b) würde
sozusagen den Großraum Bozen umfassen.
Würde die Regierung diese Alternative annehmen. dann ergäbe sich folgendes Bild (zum
Vergleich ebenfalls auf die Parlamentswahlen 1972 bezogen):
Wahlkreis Abgegeb.
Gült.Stimmen
SVP % SVP + Tirol
% DC %
BOZEN 85.584 24,.676 29 29.899 35 23.398 27
MERAN 66.407 38.462 58 50.683 76 6.825 10
BRIXEN 61.354 38.888 63 49.899 81 7.284 12
Aufgrund der jüngsten Wahlen im Jahre 1987 sähe es hingegen im Bezirk Bozen
folgendermaßen aus:
Wahlkreis Abgegeb.
Gült.Stimmen
SVP % DC
% MSI %
BOZEN 94.235 32.336 34 12.914 14 19.738 21
Diese Lösung (b) würde also die Wahl eines SVP-Senators ermöglichen.
Für den Fall. Dass dieser Abänderungsvorschlag nicht angenommen werden sollte, hatte
die Parteileitung damals folgende Abänderungsvariante (c)
vorgeschlagen:
(c) Dem Regierungsvorschlag für den Wahlkreis Bozen sollten mindestens die
Unterlandler und Überetscher Gemeinden zugefügt werden. Die Gemeinden Kurtatsch.
14
Tramin, Kaltem und Eppan. Auch diese Variante (c) berücksichtigt die "geo-wirtschaftlich-
soziale Gleichartigkeit" der Wahlkreise, weist jedoch nicht eine so natürliche
geographische Abgrenzungslinie wie die vorherige Alternative mit dem Großraum Bozen
auf. Der Wahlkreis würde die Stadt Bozen, die Überetscher und Unterlandler Gemeinden
umfassen.
Die Variante ergäbe folgendes Bild:
(Zum Vergleich ebenfalls zunächst auf 1972 bezogen}
Wahlkreis Abgegeb.
Gült.Stimmen
SVP % SVP + Tirol
% DC %
BOZEN 84.245 23.0333 27 28.165 3 23.498 28
MERAN 58.726 33.082 56 43.950 75 6.439 11
BRIXEN 70.374 45.911 65 58.366 83 7.571 11
Aufgrund der jüngsten Wahlen im Jahre 1987 sähe es hingegen im Bezirk Bozen
folgendermaßen aus:
Wahlkreis Abgegeb.
Gült.Stimmen
SVP % DC
% MSI %
BOZEN 92.997 30.548 33 13.012 14 19.877 21
Das heutige Sprachgruppenverhältnis in Bezug auf die drei
Hypothesen
Die Maßnahme 111 des Paketes verlangt eine Abänderung der \Wahlkreise, um eine
proporzmäßige Beteiligung der Sprachgruppen im Parlament entsprechend ihrer Stärke zu
begünstigen. Dazu ist einmal zu unterstreichen, dass das Wort "begünstigen" (favorire)
nicht als Garantie verstanden werden darf, und zum anderen muss unabhängig von den
momentan Kräfteverhältnissen zwischen den Parteien der Wahlkreis so eingeteilt werden,
dass er mehrheitlich eine italienische Bevölkerung umfasst. Dieser Forderung wird in allen
15
drei Hypothesen, also auch in beiden Hypothesen (b) und (c) der SVP in weitem Ausmaß
entsprochen;
a) Regierungsvorschlag: Ital. 68% - Dt. 30%
b) Großraum Bozen Ital. 58% - Dt. 39%
c) BZ, Unterland-Überetsch ital 60% - Dt. 38%
Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987, Seite 70 ff. über die Bevölkerung über 18 Jahren,
Stand 31.12.1986!
Der Vorschlag (a) der Regierung erreicht eine Mehrheit von 68 % Italienern. Zu diesem
Zwecke wird versucht einseitig ein vorwiegend italienischsprachiges Gebiet
zusammenzufassen ohne die geographischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, und
indem man die deutschsprachigen Gemeinden des Unterlandes ausklammert.
Die Vorschläge (b) und (c) ergeben immer noch eine italienische Mehrheit der
Bevölkerung, aber in einem geographisch zusammenhängenden Gebiet.
Schlussfolgerungen
Eine künstliche Einteilung des Wahlkreises Bozen, wie sie die Regierung bereits 1976 und
'79 vorgeschlagen hatte, kann aus all den genannten Gründen, nicht akzeptiert werden.
Absolut unakzeptabel wäre es, wenn ein neuer Regierungsvorschlag den Wahlkreis Bozen
noch weiter einengen würde.
Deshalb muss eine Einteilung aufgrund der natürlichen geographischen Gegebenheiten
gewählt werden. Neben den aufgezeigten Alternativen des Großraumes Bozen (b) oder
der Stadt Bozen mit dem Überetsch und Unterland (c) könnte auch eine weitere Variante,
nämlich die gesamte Bezirksgemeinschaft Überetsch-Südtiroler Unterland mit Bozen in
Erwägung gezogen werden.
Vorschlag (von der Parteileitung am 30. Mai 1988 so genehmigt und am 6. Juni erneut bestätigt)
Aber - wo bleibt die proportionale Vertretung der Italiener aus Südtirol im Parlament? Für
die Erfüllung der Paketmaßnahme 111 sollte erwogen werden, den fluktuierenden siebten
16
Senatssitz zu verwenden und durch einen besonderen Mechanismus bei der
Reststimmenverteilung die Wahl eines Italieners aus der Provinz Bozen zu begünstigen. In
diesem Falle könnte sich im Bezirk Bozen die Wahl eines dritten SVP-Senators ruhig auf
natürliche Weise ergeben. Für die Italiener könnte eine Garantieklausel eingebaut werden,
welche den siebten Senatssitz der italienischen Sprachgruppe vorbehält, falls kein
Italiener aus der Provinz Bozen gewählt wird. Zum Unterschied von den Vorschlägen
Dragogna bezieht sich diese Garantieklausel auf eben den siebten Sitz und nicht auf den
dritten Sitz der Provinz Bozen. Diese Garantieklausel geht sogar über den Text der
.Maßnahme 111 hinaus. Die Klausel würde die Italiener aus Südtirol doppelt absichern
und mit den bisherigen Privilegien der Provinz Trient endgültig aufräumen. Zumal sich das
Bevölkerungsverhältnis zwischen. den beiden Provinzen immer mehr auf ein. Verhältnis
50 zu 50 hinentwickelt, scheint es wohl gerecht und logisch zu sein, den .siebten Sitz für
diese Sondermaßnahme zum Schutz der Italiener in Südtirol zu verwenden.
Sen. Dr. Oskar Peterlini/GD/mf/wt
Bozen, im Mai 1988
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Dr. Oskar Peterlini Juni 1988
DIE SENATSWAHLKREISE IN SÜDTIROL (Maßnahme 111 des Paketes)
Teil II Analysen aufgrund des Gesetzentwurfes GAVA, VASSALLI, MACCANICO, Nr. 1163, vom 28. Juni 1988
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II. Teil
Die Ausgangslage
Dieser 2. Teil der Analyse zu Maßnahme 111 des Paketes baut auf der Studie Die
Senatswahlkreise in Südtirol des Unterfertigten vom Mai 1988 auf, ohne deren Inhalte zu
wiederholen. Zum Verständnis der nachstehenden Analyse wird die Kenntnis des 1. Teils
vorausgesetzt.
Dieser zweite Teil untersucht die Auswirkungen des neuen mit Regierung ausgehandelten
Gesetzentwurfes GAVA Nr. 1163 vom 28. Juni 1988
Die Gefahr eines überwiegend italienischen Wahlkreises
Die Maßnahme 111 des Paketes verlangt eine Neueinteilung der Senatswahlkreise, um
eine proporzmäßige Teilnahme der italienischen und der dt. Sprachgruppe der Provinz
Bozen im Parlament“ (Z) zu begünstigen“.
Daraus lässt sich ableiten, dass der Wahlkreis Bozen-Unterland bevölkerungsmäßig
vorrangig italienisch zusammengesetzt sein muss, um zumindest theoretisch die Wahl
eines italienischen Senators zu „begünstigen“.
Die Gefahr war, dass der Wahlkreis so eng um Bozen und die vorrangig italienischen
Gemeinden des Unterlandes "geschnallt"' würde, sodass die Wahl eines deutschen
Senators auf immer ausgeschlossen war. Beim derzeitigen Stimmenverhältnis wäre dabei
ein MSl-Senator die Folge gewesen.
Das neue Konzept Die Parteileitung der SVP hat diesen Standpunkt zur Maßnahme 111 des Paketes auf
dieser Sitzung vom 30. Mai 1988 beschlossen und denselben Beschluss nach der
Überprüfung von Einwänden des Abgeordneten Riz, am 06. Juni 1988 einstimmig
bestätigt.
Die Parteileitung machte sich die Schlussfolgerungen und den Vorschlag der ob
genannten Studie (Seite 8) zu Eigen:
- kein künstlich zusammengesetzter italienischer Wahlkreis Bozen- Unterland,
sondern "nach natürlichen geographischen Gegebenheiten“: Unterland und
Großraum Bozen;
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- "Für die Erfüllung der Maßnahme 111 (italienischer Senator)" den fluktuierenden
siebten Senatssitz zu verwenden und durch einen besonderen Mechanismus bei
der Reststimmenverteilung (Z) zu begünstigen. Falls also kein italienischer Senator
aus der Provinz Bozen gewählt wird, den siebten Sitz der italienischen
Sprachgruppe vorbehalten (und nicht den dritten Sitz in Bozen);
- mit den Privilegien der Provinz Trient aufräumen und durch die Senatswahlkreise in
Bozen und drei in Trient dem neuen Bevölkerungsverhältnis Rechnung tragen.
Der neue Gesetzentwurf GAVA
Der neue, mit der Regierung De Mita ausgehandelte Gesetzentwurf GAVA zur
Verwirklichung der Maßnahme 111 des Paketes entspricht voll den Forderungen, die die
Parteileitung auf ihrer Sitzung vom 8. Mai 1988 beschlossen und auf der darauf folgenden
Sitzung vom 06. Juni 1988 bestätigt hat. Die Untersuchung und die Verhandlungen der
Parlamentarier Willeit/Rubner mit Staatssekretär Postal haben sich gelohnt.
Die neuen Senatswahlkreise
Die neue Einteilung trägt dem Bevölkerungsverhältnis zwischen den Ländern Bozen und
Trient Rechnung: drei Wahlkreise für Bozen und drei für Trient, ein Sitz bleibt fluktuierend.
Der neue Wahlkreis Bozen-Unterland:
Aldein, Andrian, Altrei, Eppan a.d.Weinstr., Bozen, Branzoll, Kaltern a.d.Weinstr., Karneid,
Kurtatsch a.d.Weinstr., Kurtinig a.d.Weinstr., Neumarkt, Leifers, Margreid a.d.Weinstr.,
Mölten, Montan, Welschnofen, Deutschnofen, Auer, Ritten, Salurn, Jenesien, Sarntal,
Terlan, Tramin a.d.Weinstr., Truden, Pfatten.
Der neue Wahlkreis Meran:
Hafling, Kuens, Kastelbell-Tschars, Tscherms, Graun im Vinschgau, Gargazon, Glurns,
Latsch, Algund, Lana, Laas, Laurein, Mals, Marling, Marte1l, Meran, Moos in Passeier,
Nals, Naturns, Partschins, Plaus, Burgstall, Prad am Stilfser Joch, Proveis, Riffian, St.
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Leonhard in Passeier, St. Martin in Passeier, St. Pankraz, Schenna, Schnals, Senale San
Felice, Schlanders, Schluderns, Stilfs, Tisens, Tirol, Taufers im Münstertal, Ulten, Vöran.
Der neue Wahlkreis Brixen:
Abtei, Barbian, Prags, Brenner, Brixen, Bruneck, Freienfeld, Sand in Taufers, Kastelruth,
Kiens, Klausen, Corvara, Toblach, Pfalzen, Völs am SchIern, Franzensfeste, Villnöß, Gais,
Lajen, La Valle, Lüsen, Enneberg, Welsberg, Natz-Schabs, St. Ulrich, Percha, Waidbruck,
Prettau, Ratschings, Rasen-Antholz, Mühlbach, Rodeneck, lnnichen, St. Lorenzen, St.
Martin in Thurn, St. Christina in Gröden, Mühlwald, Wolkenstein in Gröden, Sexten,
Terenten, Tiers, Olang, Pfitsch, Ahrntal, Gsies, Vintl, Vahrn, Feldthurns, Niederdorf,
"Villanders, Sterzing.
Das Bevölkerungsverhältnis im Kreis Bozen-Unterland
Das Bevölkerungsverhältnis im neu geschaffenen Wahlkreis (laut GAVA-Gesetzentwurf)
kommt der SVP-Forderung voll und ganz entgegen. Die SVP-Vorstellung war eine
italienische Mehrheit zwischen 55 und maximal 60 Prozent. Tatsächlich ist die italienische
Mehrheit noch viel knapper.
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GAVA-SVP-Entwurf bezogen auf die Wahlen 1987 Senatswahlkreise PCI % SVP % MSI % LAICI
PSI-PR-PSDI Verdi
% DC %
Brixen Meran
1.099 2.021
14, 3,0
57.543 45.223
73,9 67,9
2.632 4.316
3,4 6,5
3.023 3.534
3,9 5,3
4.592 3.349
5,9 5,0
Reststimmen Quorum 2x erreicht - - - -
BOZEN TRIENT ROVERETO PERGINE
9.696 13.825 13.346 5.760
8,6 11,1 14,6 9,6
43.798 11.443 5.960 7.545
38,8 9,2 6,5 12,6
20.098 4.543 3.831 2.097
17,8 3,6 4,2 3,5
13.334 18.022 13.122 7.457
11,8 14,4 14,3 12,5
13.244 54.326 38.921 26.335
11,7 43,5 42,5 44,0
Summe (geteilt durch 1,2,3, usw. nach d’Hondt)
:1 :2 :3 :4
42.627 21.313 14.209 10.657
68.746 34.373 22.915 17.186
4*
30.569 15284 10.190 7.642
51.935 25.967 17.312 12.984
6*
132.826 66.413 44.275 33.206
3* 5* 7* *
(* = Zahl und Rangfolge der zu verteilenden Senatssitze)
Im Wahlkreis Brixen (73,9 %) und Meran (67,9%) würde die SVP das Quorum erreichen,
in Meran allerdings recht knapp. Bei Nichterreichen des Quorums (65%) in Meran würde
sich die Lage für die SVP allerdings nur verbessern. Die SVP würde auf der Grundlage der
Wahlen von 1987 also zwei volle Senatssitze erreichen.
Die restlichen fünf Sitze werden folgendermaßen zugeteilt: Die Summe der Partei-
Stimmen aus den vier übrigen Wahlkreisen, werden durch 1, 2, 3 usw. dividiert. Die Sitze
(Restsitze) werden (nach d'Hondt) den Listen mit den höchsten Quotierten der Reihe nach
zugeteilt.
Damit ergäbe sich folgende Sitzverteilung:
3 SVP (1., 2. und 4. Sitz)
3 DC (3., 5. und 7. Sitz)
1 LAICI (6. Sitz)
Die SVP hätte damit einen gut abgesicherten 3. Senator. Die Voraussetzungen dafür sind,
dass:
- keine Zersplitterung der SVP erfolgt;
- bzw. keine Einheitsliste der Italiener möglich wird;
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- der Beitrag von ca. 25.0000 Stimmen aus dem Trentino (Trentiner Tiroler) erhalten
bleibt.
Die DC erhält ebenfalls drei Sitze, allerdings nur knapp (7. Sitz). Würde beispielsweise der
PCI mit der DP (Democrazia Proletaria = 8.824 Reststimmen) zusammengehen, würde
der siebte Sitz an den PCI gehen (42.627 + 8.824 = 51.451).
Allerdings ist umgekehrt festzuhalten, dass der 6. Sitz an die LAICI nur durch die
vereinigte Liste von PSI, PR, PSDI und Grüne möglich war.
Die Begünstigungsnorm Sollten in den Wahlkreisen der Provinz Bozen nicht Vertreter der italienischen und der
deutschen Sprachgruppe gewählt werden, tritt folgende „Begünstigungsnorm“ in Kraft:
Sollte eine Sprachgruppe nicht vertreten sein, wird der Kandidat ehe dieser Sprachgruppe
als gewählt erklärt, der in einem Wahlkreis der Provinz Bozen die meisten Stimmen
erhalten hat und einer Liste angehört, die mindestens einen Sitz in der Region erhalten
hat. Bedeutungsvoll ist hervorzuheben, dass Landeshauptmann Magnago bei der
entscheidenden Ministerratssitzung erreicht hat, dass die ursprüngliche Garantieklausel
(„al fine di consentire l’elezione di rappresentanti dei gruppi linguistici italiano e tedesco
Z“) durch den wesentlichen flexibleren Begriff „favorire“ ersetzt wurde. Dieser Terminus
entspricht genau der Maßnahme 111 des Paketes.