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Die Versicherungswirtschaft im Wandel: Herausforderungen aus Solvency II, IDD und Digitalisierung
Dr. Othmar Ederer Generaldirektor Grazer Wechselseitige Versicherung AG
Generalversammlung, 30. März 2017
Solvency II Grundlagen und Anforderungen an Versicherer
Solvency II – 3-Säulen-Architektur
30.03.2017 Folie 3
Aufsicht
Säule 1 Säule 2 Säule 3
Umsetzung Kontrolle Offenlegung
Rahmenrichtlinie, Durchführungsmaßnahmen…
Quantitative Kapital-
anforderungen
Qualitative Anforderungen
Transparenz &
Marktdisziplin
MESSEN STEUERN BERICHTEN
Dr. Othmar Ederer
Säule 1 – Quantitative Anforderungen
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> Risikobasierte Solvabilitätsberechnungen
> Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Marktwert
> Zwei Kontrollgrenzen
> MCR (Minimum Capital Requirement)
> SCR (Solvency Capital Requirement)
Aktiva (Marktwert)
SCR
Best Estimate
Risikomarge
Aktiva (Marktwerte)
Passiva (Marktwerte)
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Freie Eigenmittel
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MCR
Dr. Othmar Ederer
Säule 2 – Qualitative Anforderungen
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Governance – System
Unternehmens-organisation
Dokumentation
Schlüsselfunktionen
Fit & Proper
ORSA
Dr. Othmar Ederer
Säule 3 – Offenlegung
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Berichte an die Öffentlichkeit
> SFCR (Solvency Financial and Condition Report):
> Veröffentlichung auf Homepage
> jährlich bzw. unterjährig bei wichtigen Entwicklungen
Berichte an die Aufsicht
> RSR (Regular Supervisory Reporting)
> SFCR
> Meldetabellen (QRTs): jährlich und/oder quartalsweise
> ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)
Dr. Othmar Ederer
IDD Insurance Distribution Directive
Allgemeines
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> Zielsetzung
> Verbesserung der Regulierung des Versicherungsmarktes
> Sicherstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle am Vertrieb von Versicherungsprodukten beteiligten Akteure
> Verbesserung des Verbraucherschutzes
> IDD stellt Mindeststandard dar – kann im nationalen Recht verschärft werden
> Bis 23.02.2018 muss IDD im nationalen Recht umgesetzt sein
> Umfasst jede Form des Versicherungsvertriebes
> Versicherungsvermittler (auch in Nebentätigkeit*)
> Versicherungsunternehmen (Direktvertrieb)
> Preisvergleichsportale
> Allfinanzunternehmen
> Weitere (Reisebüros, Autovermietung)
> Ausgenommen: Tippgeber
*) Sofern Nebentätigkeit nach Art 1 Abs 3 IDD nicht ausdrücklich ausgenommen ist - Annexvertrieb zu anderen Produkten (z.B. Reise-, Ski-Versicherungen)
Dr. Othmar Ederer
Anforderungen an den Vertrieb
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> Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln
> Grundsatz der IDD: „best-interest-Ansatz“
> Generelle Pflicht eines jeden Versicherungsvertreibers:
> ehrlich,
> redlich,
> professionell,
> im besten Interesse des Kunden zu handeln.
> Weiterbildungspflicht (mind. 15 Stunden pro Jahr) für:
> Alle Vermittler von Versicherungs- und Rückversicherungsprodukten
> Angestellte von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
> Angestellte von Versicherungsvermittlern
Dr. Othmar Ederer
Produktgenehmigungsverfahren
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> Jedes neue oder wesentlich veränderte Versicherungsprodukt muss vom Ersteller genehmigt werden
> Festlegung eines Zielmarktes und Nicht-Zielmarktes
> Produkt muss bestimmten Zielmarkt entsprechen
> Risiken für Zielmarkt müssen bewertet werden
> Vertriebsstrategie muss Zielmarkt entsprechen
> bestehende Produkte sind regelmäßig zu überprüfen
> Vermittlern werden sämtliche Informationen zu Produkt und Genehmigungsverfahren zur Verfügung gestellt
Dr. Othmar Ederer
Beratung
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> Standardisiertes Informationsblatt bei Nichtlebensversicherungsprodukten
> EIOPA erarbeitet standardisiertes Format für die Präsentation des Informationsblattes Entwurf
> Beratung: persönliche Empfehlung an den Kunden
> Empfehlung: umfasst eine Erläuterung, warum das gewählte Produkt am besten geeignet ist
Dr. Othmar Ederer
Beratung
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Für alle Produkte
Für wen tätig? Makler/Agent?
Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse (> 10%)
Analyse der Kundenwünsche- und Bedürfnisse
Passendes Produkt anbieten
Art der Vergütung?
Doku der Kundenwünsche und der Gründe für Produktempfehlung
Versicherungs-anlageprodukten
Ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden?
Finanzielle Situation des Kunden?
Verlusttragfähigkeit des Kunden?
Anlageziele des Kunden?
Risikobereitschaft des Kunden?
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Zusätzlich bei:
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Vergütung (I)
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> Provisionen, Gebühren, Entgelte, sonstige Zahlungen, wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art, finanzielle oder nichtfinanzielle Vorteile oder Anreize
> Offenlegung der Vergütung (vor Abschluss)
> Gebühr (Vergütung ist direkt vom Kunden zu begleichen Offenlegung Betrag oder Berechnungsart)
> Provision (Vergütung ist in Versicherungsprämie enthalten)
> Andere Art von Vergütung (wirtschaftliche Vorteile)
> Zahlungen nach Vertragsschluss
> Höhe der Vergütung
> Keine Mitteilungspflicht
> Ausnahme: Honorarberatung, wo Honorar direkt vom Kunden zu bezahlen ist!
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Vergütung (II)
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> Verbot: Vergütung und Verkaufsziele dürfen keine Anreize schaffen, ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu verkaufen, obwohl ein anderes Produkt den Kundenbedürfnissen besser entspräche
> Vergütungssysteme dürfen keine Anreize*) zur Fehlberatung bieten!
*) Worin genau diese Anreize bestehen können bzw. woraus konkret ein verbotenes Vergütungssystem besteht, regelt die IDD nicht…
Dr. Othmar Ederer
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> Bis zu 5 Millionen Euro oder 5% des Gesamtumsatzes
> Veröffentlichungspflicht
Sanktionen bei Verstoß gegen IDD
Dr. Othmar Ederer
Digitalisierung Interne Prozesse und Kundenperspektive
Digitalisierung interner Prozesse
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Zielsetzung: Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung
> Automatische Verarbeitung und Polizzierung
> Elektronisches Dokumentenarchiv
> Elektronische Kommunikation (rechtliche Grundlage: VersRÄG 2012)
> Schadenabwicklung (Online-Schadenmeldung, App, elektronischer Schadenakt etc.)
> Digitalisierung im Personalbereich (Zeiterfassung, Reiseabrechnung, Aus- und Weiterbildung etc.)
> Intranet …
Dr. Othmar Ederer
Kundenperspektive Studie: Digital Insurance Monitor
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> Fünf Länder: Deutschland, Italien, Österreich, Schweiz, Türkei
> 3.000 Endkundenbefragungen
> Über 100 Manager-Interviews
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
Online Kommunikation
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„Wie gehen Sie vor, wenn Sie auf der Suche nach dem richtigen Versicherungsprodukt sind?“
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
Online Kommunikation
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„Welche zusätzlichen Serviceangebote wünschen Sie sich von Ihrer Versicherung, um Sie zu begeistern?“
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
Online Abschluss | Manager-Befragung
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„Wie hoch schätzen Sie den prozentualen Anteil der Versicherungsverträge ein, die von den Kunden im Jahr 2020 online abgeschlossen werden?“
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
Online Abschluss
30.03.2017 Folie 22
„Haben Sie bereits eine Versicherung online abgeschlossen?“
„Welche sind für Sie die wichtigsten Gründe, warum Sie Online Services gegenüber dem persönlichen Kontakt bevorzugen würden?“
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
Big Data
30.03.2017 Folie 23
„Würden Sie den Einsatz neuer Produkte wie Fitnessarmbänder oder die Übertragung von Fahrzeugdaten akzeptieren, um vergünstigte Angebote zu erhalten?“
> Speicherkapazität?
> Datenverarbeitung?
> Datenschutz?
> Ethische Grundsätze?
Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor
30.03.2017 Folie 24 Dr. Othmar Ederer
Quelle: http://www.csc.com/de/insights/137162-csc_studie_digital_insurance_monitor