Tax News Aktuelle Informationen zum
Steuer- und Wirtschaftsrecht
Nr. 12/2014
Deloitte Tax Wirtschaftsprfungs GmbH | Nr 12/2014 | 2
Inhalt
Prosit 2015 Steuerliche Neuerungen ab 1.1.2015 .............. 3
Teilwertabschreibung nach Gromutterzuschuss an
eine gruppenfremde Gesellschaft .......................................... 4
Rechnungslegungs-nderungsgesetz 2014
Wesentliche nderungen zum Begutachtungsentwurf .......... 5
Wenn der Knstler zum Entertainer wird ............................... 6
Erneut nderungen zur geplanten KESt-neu auf
inlndische Zinsen fr auslndische Anleger ......................... 7
OECD Deliverable zu BEPS Action 2: Verhinderung
der doppelten Nichtbesteuerung bei hybriden
Gestaltungen ......................................................................... 8
Directive Shopping: VwGH verweigert KESt-Erstatt-
ung bei Rechtsmissbrauch .................................................... 9
BFG zur bertragung stiller Reserven bei
Privatstiftungen ...................................................................... 10
Salzburger Steuerdialog Neues zur BAO ........................... 11
Steuertermine im Januar 2015 .............................................. 12
World Tax Advisor ................................................................. 12
Transfer Pricing Alert ............................................................. 12
Verffentlichungshinweis ....................................................... 13
Veranstaltungshinweise ......................................................... 13
Editorial
Liebe Leser,
im abgelaufenen Jahr haben wir Sie ber zahlreiche
steuerliche nderungen informiert, die ab 2015 Gltigkeit
haben. Damit Sie diese nochmals bequem Revue passie-
ren lassen knnen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe
unserer TaxNews eine bersicht mit Links auf die jeweili-
gen Beitrge.
Hervorgehoben seien hier die Einschrnkungen in der Un-
ternehmensgruppe bei auslndischen Gruppenmitgliedern
und deren Verlusten und die verschrfte Nachversteuerung
bei Verlusten auslndischer Betriebssttten. In Geltung ist
ab sofort auch der Mini-One-Stop-Shop (umsatzsteuerli-
che Abwicklung in einem EU-Staat) fr elektronische
Dienstleistungen an private Abnehmer in anderen EU-
Staaten. Weiters steht nun eine Gesetzesbeschwerde of-
fen, wenn man der Ansicht ist, dass sich ein erstinstanzli-
ches Urteil auf ein verfassungswidriges Gesetz sttzt.
Unter unserem Verffentlichungshinweis finden Sie eine
umfassende Checkliste fr die Krperschaftsteuererklrung
2014, die Sie gerne als Hilfsmittel verwenden knnen.
Die OECD mchte zuknftig den Begriff des Knstlers
durch Entertainer ersetzen, damit vermehrt Quellensteu-
ern von Honoraren auslndischer Darbietender eingehoben
werden knnen. Durch die Begriffsnderung sollten dann
auch berlegungen zum knstlerischen Wert so mancher
Darbietung entfallen. Zuknftig sollen unter diese Bestim-
mung auch Politiker fallen, wenn bei ihrer Ttigkeit ein ge-
wisser Unterhaltungscharakter gegeben ist. Ob dies tat-
schlich der Fall ist, werden wohl in erster Linie die lokalen
Finanzbehrden beurteilen mssen.
Ein erfolgreiches neues Jahr wnscht
Ihr
Georg Erdlyi
file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408417file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408418file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408418file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408419file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408419file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408420file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408421file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408421file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408423file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408423file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408424file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408424file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408425mailto:[email protected]
Deloitte Tax Wirtschaftsprfungs GmbH | Nr 12/2014 | 3
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sind ab
1.1.2015 grds immer am Empfngerort steuerbar, unab-
hngig davon, ob es sich um B2B- oder B2C-Leistungen
handelt. Werden solche Leistungen an in der EU anss-
sige Privatpersonen erbracht, muss die Umsatzsteuer im
jeweiligen Verbraucherland abgefhrt werden. Zu die-
sem Zweck wurde der Mini-One-Stop-Shop als zentra-
le Anlaufstelle fr Steuererklrungen und -zahlungen
eingefhrt. Mehr
Gesetzesbeschwerde. Ab 2015 wird es den Verfahren-
sparteien in Zivil- und Strafsachen mglich sein, eine
Gesetzesbeschwerde beim VfGH einzubringen. Jeder
Brger sowie ordentliche Gerichte knnen sich nun
direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden,
wenn sie finden, dass ein erstinstanzliches Urteil auf
Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgt ist.
Mehr
Feststellungsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften.
Zur Erhhung der Rechtssicherheit soll fr eine ARGE
(Arbeitsgemeinschaft) mit einem Auftragsvolumen von
mehr als EUR 700.000 (auch wenn es sich blo um
einen Werkvertrag handelt) ein einheitlicher Betrieb
fingiert werden, fr den auch ein eigenes Feststellungs-
verfahren nach 188 BAO durchzufhren ist. Diese
Neuregelungen betrifft Wirtschaftsjahre, die nach dem
31.12.2014 beginnen und die Auftragsvergabe ab die-
sem Datum erfolgt. Mehr
Immobilienbesteuerung. Ab 1.1.2015 gilt eine kauf-
preiserhhende Umwidmung von Alt-Vermgen, sollte
diese fnf Jahre nach der Veruerung erfolgt sein, als
rckwirkendes Ereignis iSd 295a BAO und stellt einen
Anwendungsfall der reduzierten (40% anstatt 86%)
fiktiven Anschaffungskosten bei der Ermittlung der steu-
erlichen Bemessungsgrundlage dar. Mehr
Dragana Todorovic
Tax News
Allgemeines und neue Gesetze
Prosit 2015 Steuerliche Neuerungen ab 1.1.2015
berblick. Das Jahr 2014 nimmt sein Ende und rckbli-
ckend war es ein steuerlich turbulentes Jahr, geprgt
von verschiedensten Neuerungen. Damit das neue Jahr
richtig gesteuert werden kann, mchten wir Ihnen ei-
nen kurzen berblick ber die wichtigsten nderungen
ab dem 1.1.2015 geben. Gerne knnen Sie unsere je-
weiligen Beitrge auch im Detail nachlesen.
Land- und Forstwirtschafts-Pauschalierungsver-
ordnung 2015. Diese beinhaltet einige wesentliche
nderungen im Vergleich zur LuF-PauschVO 2011.
Insbesondere enthlt die neue Verordnung Einschrn-
kungen der Anwendbarkeit der Vollpauschalierung so-
wie neue Gewinnermittlungsvorschriften. Mehr
Unternehmensgruppe. Auslndische Krperschaften
drfen nur mehr Mitglied einer sterreichischen Unter-
nehmensgruppe sein, wenn diese entweder in der EU
oder in einem Drittstaat, mit dem umfassende Amtshilfe
vereinbart wurde, ansssig sind. Gesellschaften, die
diese Bedingungen nicht erfllen, scheiden am 1.1.2015
ex lege aus der Unternehmensgruppe aus. Weiters
knnen Verluste auslndischer Gruppenmitglieder nur
noch im Ausma von max 75 % der Summe der Ein-
kommen aller unbeschrnkt steuerpflichtigen Gruppen-
mitglieder sowie des Gruppentrgers bercksichtigt
werden. Mehr
Auslndische Betriebsstttenverluste. Ab der Veran-
lagung 2015 ist nach sptenstens drei Jahren eine
zwingende Nachversteuerung der auslndischen (Be-
triebssttten-) Verluste vorgesehen, wenn die auslndi-
schen Einknfte im Inland der Befreiungsmethode unter-
liegen und mit dem Staat, aus dem die Verluste stam-
men, keine umfassende Amtshilfe besteht. Hinweis:
einige Beispiele fr Staaten, mit denen erstmals ab
1.1.2015 erstmals umfassende Amtshilfe besteht: Ar-
gentinien, Indien, Sdkorea, Sdafrika, Ukraine. Mehr
Ausweitung der beschrnkten Steuerpflicht bei Kapi-
taleinknften fr ab 1.1.2015 anfallende Zinsen iSd EU-
QuStG bei in Drittstaaten ansssigen Privatpersonen.