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  • Tax News Aktuelle Informationen zum

    Steuer- und Wirtschaftsrecht

    Nr. 12/2014

  • Deloitte Tax Wirtschaftsprfungs GmbH | Nr 12/2014 | 2

    Inhalt

    Prosit 2015 Steuerliche Neuerungen ab 1.1.2015 .............. 3

    Teilwertabschreibung nach Gromutterzuschuss an

    eine gruppenfremde Gesellschaft .......................................... 4

    Rechnungslegungs-nderungsgesetz 2014

    Wesentliche nderungen zum Begutachtungsentwurf .......... 5

    Wenn der Knstler zum Entertainer wird ............................... 6

    Erneut nderungen zur geplanten KESt-neu auf

    inlndische Zinsen fr auslndische Anleger ......................... 7

    OECD Deliverable zu BEPS Action 2: Verhinderung

    der doppelten Nichtbesteuerung bei hybriden

    Gestaltungen ......................................................................... 8

    Directive Shopping: VwGH verweigert KESt-Erstatt-

    ung bei Rechtsmissbrauch .................................................... 9

    BFG zur bertragung stiller Reserven bei

    Privatstiftungen ...................................................................... 10

    Salzburger Steuerdialog Neues zur BAO ........................... 11

    Steuertermine im Januar 2015 .............................................. 12

    World Tax Advisor ................................................................. 12

    Transfer Pricing Alert ............................................................. 12

    Verffentlichungshinweis ....................................................... 13

    Veranstaltungshinweise ......................................................... 13

    Editorial

    Liebe Leser,

    im abgelaufenen Jahr haben wir Sie ber zahlreiche

    steuerliche nderungen informiert, die ab 2015 Gltigkeit

    haben. Damit Sie diese nochmals bequem Revue passie-

    ren lassen knnen, finden Sie in der aktuellen Ausgabe

    unserer TaxNews eine bersicht mit Links auf die jeweili-

    gen Beitrge.

    Hervorgehoben seien hier die Einschrnkungen in der Un-

    ternehmensgruppe bei auslndischen Gruppenmitgliedern

    und deren Verlusten und die verschrfte Nachversteuerung

    bei Verlusten auslndischer Betriebssttten. In Geltung ist

    ab sofort auch der Mini-One-Stop-Shop (umsatzsteuerli-

    che Abwicklung in einem EU-Staat) fr elektronische

    Dienstleistungen an private Abnehmer in anderen EU-

    Staaten. Weiters steht nun eine Gesetzesbeschwerde of-

    fen, wenn man der Ansicht ist, dass sich ein erstinstanzli-

    ches Urteil auf ein verfassungswidriges Gesetz sttzt.

    Unter unserem Verffentlichungshinweis finden Sie eine

    umfassende Checkliste fr die Krperschaftsteuererklrung

    2014, die Sie gerne als Hilfsmittel verwenden knnen.

    Die OECD mchte zuknftig den Begriff des Knstlers

    durch Entertainer ersetzen, damit vermehrt Quellensteu-

    ern von Honoraren auslndischer Darbietender eingehoben

    werden knnen. Durch die Begriffsnderung sollten dann

    auch berlegungen zum knstlerischen Wert so mancher

    Darbietung entfallen. Zuknftig sollen unter diese Bestim-

    mung auch Politiker fallen, wenn bei ihrer Ttigkeit ein ge-

    wisser Unterhaltungscharakter gegeben ist. Ob dies tat-

    schlich der Fall ist, werden wohl in erster Linie die lokalen

    Finanzbehrden beurteilen mssen.

    Ein erfolgreiches neues Jahr wnscht

    Ihr

    Georg Erdlyi

    file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408417file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408418file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408418file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408419file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408419file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408420file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408421file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408421file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408422file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408423file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408423file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408424file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408424file://atvie0109.atrema.deloitte.com/Public_Apps/Marketing/TAX%20NEWS/Artikel/2014/Dezember%202014/GesamtPDF_DRAFT.docx%23_Toc408408425mailto:[email protected]

  • Deloitte Tax Wirtschaftsprfungs GmbH | Nr 12/2014 | 3

    Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sind ab

    1.1.2015 grds immer am Empfngerort steuerbar, unab-

    hngig davon, ob es sich um B2B- oder B2C-Leistungen

    handelt. Werden solche Leistungen an in der EU anss-

    sige Privatpersonen erbracht, muss die Umsatzsteuer im

    jeweiligen Verbraucherland abgefhrt werden. Zu die-

    sem Zweck wurde der Mini-One-Stop-Shop als zentra-

    le Anlaufstelle fr Steuererklrungen und -zahlungen

    eingefhrt. Mehr

    Gesetzesbeschwerde. Ab 2015 wird es den Verfahren-

    sparteien in Zivil- und Strafsachen mglich sein, eine

    Gesetzesbeschwerde beim VfGH einzubringen. Jeder

    Brger sowie ordentliche Gerichte knnen sich nun

    direkt an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden,

    wenn sie finden, dass ein erstinstanzliches Urteil auf

    Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes erfolgt ist.

    Mehr

    Feststellungsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften.

    Zur Erhhung der Rechtssicherheit soll fr eine ARGE

    (Arbeitsgemeinschaft) mit einem Auftragsvolumen von

    mehr als EUR 700.000 (auch wenn es sich blo um

    einen Werkvertrag handelt) ein einheitlicher Betrieb

    fingiert werden, fr den auch ein eigenes Feststellungs-

    verfahren nach 188 BAO durchzufhren ist. Diese

    Neuregelungen betrifft Wirtschaftsjahre, die nach dem

    31.12.2014 beginnen und die Auftragsvergabe ab die-

    sem Datum erfolgt. Mehr

    Immobilienbesteuerung. Ab 1.1.2015 gilt eine kauf-

    preiserhhende Umwidmung von Alt-Vermgen, sollte

    diese fnf Jahre nach der Veruerung erfolgt sein, als

    rckwirkendes Ereignis iSd 295a BAO und stellt einen

    Anwendungsfall der reduzierten (40% anstatt 86%)

    fiktiven Anschaffungskosten bei der Ermittlung der steu-

    erlichen Bemessungsgrundlage dar. Mehr

    Dragana Todorovic

    [email protected]

    Tax News

    Allgemeines und neue Gesetze

    Prosit 2015 Steuerliche Neuerungen ab 1.1.2015

    berblick. Das Jahr 2014 nimmt sein Ende und rckbli-

    ckend war es ein steuerlich turbulentes Jahr, geprgt

    von verschiedensten Neuerungen. Damit das neue Jahr

    richtig gesteuert werden kann, mchten wir Ihnen ei-

    nen kurzen berblick ber die wichtigsten nderungen

    ab dem 1.1.2015 geben. Gerne knnen Sie unsere je-

    weiligen Beitrge auch im Detail nachlesen.

    Land- und Forstwirtschafts-Pauschalierungsver-

    ordnung 2015. Diese beinhaltet einige wesentliche

    nderungen im Vergleich zur LuF-PauschVO 2011.

    Insbesondere enthlt die neue Verordnung Einschrn-

    kungen der Anwendbarkeit der Vollpauschalierung so-

    wie neue Gewinnermittlungsvorschriften. Mehr

    Unternehmensgruppe. Auslndische Krperschaften

    drfen nur mehr Mitglied einer sterreichischen Unter-

    nehmensgruppe sein, wenn diese entweder in der EU

    oder in einem Drittstaat, mit dem umfassende Amtshilfe

    vereinbart wurde, ansssig sind. Gesellschaften, die

    diese Bedingungen nicht erfllen, scheiden am 1.1.2015

    ex lege aus der Unternehmensgruppe aus. Weiters

    knnen Verluste auslndischer Gruppenmitglieder nur

    noch im Ausma von max 75 % der Summe der Ein-

    kommen aller unbeschrnkt steuerpflichtigen Gruppen-

    mitglieder sowie des Gruppentrgers bercksichtigt

    werden. Mehr

    Auslndische Betriebsstttenverluste. Ab der Veran-

    lagung 2015 ist nach sptenstens drei Jahren eine

    zwingende Nachversteuerung der auslndischen (Be-

    triebssttten-) Verluste vorgesehen, wenn die auslndi-

    schen Einknfte im Inland der Befreiungsmethode unter-

    liegen und mit dem Staat, aus dem die Verluste stam-

    men, keine umfassende Amtshilfe besteht. Hinweis:

    einige Beispiele fr Staaten, mit denen erstmals ab

    1.1.2015 erstmals umfassende Amtshilfe besteht: Ar-

    gentinien, Indien, Sdkorea, Sdafrika, Ukraine. Mehr

    Ausweitung der beschrnkten Steuerpflicht bei Kapi-

    taleinknften fr ab 1.1.2015 anfallende Zinsen iSd EU-

    QuStG bei in Drittstaaten ansssigen Privatpersonen.