Dienstgeber ./. Dienstnehmer Dienstgeber werden weiter versuchen
das Arbeitsrecht in der Gesundheits- und Sozialbranche zu diktieren Satzung der DW‘s schafft ihnen
Möglichkeiten Beispiel Bethel – Umstieg auf AVR DW EKD
Dienstnehmer werden sich zunehmend und stärker gegen diese Bestrebungen zur Wehr setzen
Arbeitsrechtliche Kommission Beide Parteien scheinen überfordert Viele handwerkliche Fehler
Kein gemeinsamer Beschluss möglich Zwangsschlichtung nach vielen Monaten am
22. Oktober Änderung und Ergänzung der beschlossenen
Regelungen am 21. November Änderung der Änderung am 12. Dezember ?
Notwendiges „Know-How“ fehlt
Konsequenzen
3. Weg unter den jetzigen Bedingungen ist an seine Grenzen gest0ßen
Ein „echter“ Flächentarifvertrag in der gesamten Sozial- und Gesundheitsbranche bringt Sicherheit und Verlässlichkeit Für Beschäftigte Für Arbeitgeber Das gegenseitige Unterbieten der Tarife
findet ein Ende
Forderungen
Ein Flächentarif für die gesamte Branche
Verfasste Kirche und Diakonie müssen mit ver.di (…) die sog. Kirchengespräche wieder aufnehmen Ziel: „Kirchengemäße“ Tarifverträge Falls notwendig: Umweg über das
„Hammer-Modell“ Ein kirchengemäßer Tarifvertrag für
NRW kann ein Signal für alle Landeskirchen werden.
Hammer-Modell
Kombiniertes Kommissions- und Vertragsmodell : Das Verhandlungsergebnis wird von den Arbeitgebern und
ver.di als Vertrag unterzeichnet. Die Verbindlichkeit für alle Einrichtungen des Diakonischen
Werkes bzw. der Caritas oder der Gliedkirchen muss sichergestellt sein.
Die Abstimmung in den Kommissionen erfolgt als Bankabstimmung der Arbeitnehmer bzw. es muss sichergestellt sein, dass ver.di nicht überstimmt werden kann.
Es gibt keine Zwangsschlichtung. Die Zusammensetzung der Verhandlungskommission der
Arbeitnehmer für ver.di wird von ver.di bestimmt. Keine Vorschrift, dass ver.di-Vertreter einer Kirche
angehören müssen. Während der Verhandlungen muss es die Möglichkeit
geben, Tarifkommissionen zu bilden und die Diskussion innerhalb der Gewerkschaftsmitglieder zu führen.