"Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard
Version 18.01
veröffentlicht am 07.11.2017
verpflichtend ab 01.01.2018
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. www.ohnegentechnik.org
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
Teil A: Allgemeines ................................................................................................................................. 8
A 1. Einführung .................................................................................................................................. 8
A 1.1 Zielsetzung des Standards .......................................................................................................... 8
A 1.2 VLOG als Standardgeber ............................................................................................................. 8
A 1.2.1 Ver e du g des Siegels „Oh e Ge Te h ik“ ..................................................................... 8
A 1.2.2 Verwendung des Futtermittel-Siegels „VLOG geprüft“ ....................................................... 9
A 1.3 Rechtliche Grundlagen & Auslegung ........................................................................................ 10
A 1.3.1 Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ......................................................... 11
A 1.3.2 EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) ................................................. 11
A 1.4 Zusatzanforderungen des VLOG-Standards an Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Stoffe . 12
A 2. Geltungsbereich des Standards ............................................................................................... 12
A 2.1 Stufendefinition im Standard ................................................................................................... 12
A 3. Zertifizierungsarten und Zertifizierungsprozess ..................................................................... 13
A 3.1 Audittypen ................................................................................................................................ 13
A 3.2 Zertifizierungsarten .................................................................................................................. 15
A 3.2.1 Auslagerung von Prozessen und Produkten ...................................................................... 15
A 3.2.2 Voraussetzung zur Einzelzertifizierung .............................................................................. 15
A 3.3 Beantragung der Zertifizierung................................................................................................. 16
A 3.4 Geltungsbereich Zertifizierung ................................................................................................. 16
A 3.5 Risikoeinstufung der Unternehmen ......................................................................................... 16
A 3.6 Auditplanung ............................................................................................................................ 17
A 3.7 Auditdurchführung ................................................................................................................... 17
A 3.8 Bewertung der Anforderungen ................................................................................................ 18
A 3.8.1 Festlegung und Umgang mit Korrekturmaßnahmen ........................................................ 19
A 3.8.2 Auditauswertung und Bedingungen für das Zertifikat ...................................................... 19
A 3.9 Bewertung / Review durch die Zertifizierungsstelle ................................................................ 20
A 3.10 Zertifikatserteilung ................................................................................................................... 20
A 3.10.1 Voraussetzung für Zertifikatserteilung .............................................................................. 20
A 3.10.2 Vorgaben für VLOG-Zertifikate .......................................................................................... 21
A 3.10.3 Laufzeit des VLOG-Zertifikats ............................................................................................ 21
A 3.10.4 Übertragung der Zertifizierung bei Eigentümer- oder Zertifizierungsstellenwechsel ...... 21
A 4. Integrity Programm .................................................................................................................. 22
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A 5. Überprüfung des VLOG-Standards .......................................................................................... 22
Teil B: Logistik ....................................................................................................................................... 23
B 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht ............................................................................. 23
B 2 Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 29
Kriterien zur Risikoeinstufung .................................................................................................. 29
Risikoklasse 0 ..................................................................................................................... 29
Risikoklasse 1 ..................................................................................................................... 29
Risikoklasse 2 ..................................................................................................................... 29
Auditintervalle .......................................................................................................................... 30
KO Anforderungen .................................................................................................................... 30
B 3 Allgemeine Anforderungen an Unternehmen ........................................................................ 30
Betriebsbeschreibung ............................................................................................................... 30
Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm ............................................................... 30
Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO) ............................................................................... 31
Beauftragung externer Dienstleister ........................................................................................ 31
Deklaration auf Lieferschein ..................................................................................................... 31
Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischungen ............................................... 32
System der Rückverfolgung (KO) .............................................................................................. 32
Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven Analysenergebnissen .................................. 32
Schulung der Mitarbeiter ......................................................................................................... 33
Reklamationsmanagement und Warenrücknahme ................................................................. 33
Krisenmanagement (KO) .......................................................................................................... 33
Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess ............................................ 33
Dokumentation und Aufbewahrungsfrist ................................................................................. 34
Absicherung des Eigenkontrollsystems .................................................................................... 34
B 4 Spezifische Anforderungen Transport sowie Umschlag und Lagerung .................................. 34
Wareneingangskontrolle .......................................................................................................... 34
B 5 Spezifische Anforderungen Handel ......................................................................................... 34
Wareneingangskontrolle .......................................................................................................... 34
Probenahme und Analyse ........................................................................................................ 34
Analysenergebnisse ........................................................................................................... 36
Teil C: Futtermittel ................................................................................................................................ 37
C 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht ............................................................................. 37
C 2 Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 39
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C 2.1 Auditintervalle .......................................................................................................................... 39
C 2.2 KO Anforderungen .................................................................................................................... 39
C 3 Allgemeine Anforderungen ..................................................................................................... 39
C 3.1 Betriebsbeschreibung ............................................................................................................... 39
C 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm ............................................................... 39
C 3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO) ............................................................................... 40
C 3.4 Beauftragung externer Dienstleister ........................................................................................ 40
C 3.5 Wareneingangskontrolle .......................................................................................................... 41
C 3.6 Trennung der Warenströme / Ausschluss von technisch vermeidbaren Vermischungen ....... 41
C 3.7 System der Rückverfolgung (KO) .............................................................................................. 42
C 3.8 Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven Analysenergebnissen .................................. 42
C 3.9 Schulung der Mitarbeiter ......................................................................................................... 42
C 3.10 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme ................................................................. 42
C 3.11 Krisenmanagement (KO) .......................................................................................................... 43
C 3.12 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess ............................................ 43
C 3.13 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist ................................................................................. 43
C 3.14 Absicherung des Eigenkontrollsystems .................................................................................... 43
C 4 Spezifische Anforderungen Transport, Umschlag, Lagerung, Handel von Futtermitteln ...... 43
C 5 Spezifische Anforderungen Produktion .................................................................................. 44
C 5.1 Rückstellproben (KO) ................................................................................................................ 44
C 5.2 Probenahme und Analyse ........................................................................................................ 44
C 5.2.1 Analysenergebnisse ........................................................................................................... 46
C 5.3 Deklaration auf Lieferschein ..................................................................................................... 46
C 6 Spezifische Anforderungen mobile Mahl- und Mischanlagen ............................................... 46
Teil D: Landwirtschaft ........................................................................................................................... 47
D 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht ............................................................................. 47
D 2 Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 51
D 2.1 Kriterien zur Risikoeinstufung .................................................................................................. 51
D 2.2 Auditintervalle .......................................................................................................................... 54
D 2.3 KO Anforderungen .................................................................................................................... 54
D 3 Allgemeine Anforderungen ..................................................................................................... 54
D 3.1 Betriebsbeschreibung ............................................................................................................... 54
D 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm ............................................................... 55
D 3.3 System zur Rückverfolgung (KO) .............................................................................................. 55
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D 3.4 Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven GVO-Analyseergebnissen ........................... 55
D 3.5 Schulung der Mitarbeiter ......................................................................................................... 55
D 3.6 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme ................................................................. 56
D 3.7 Krisenmanagement (KO) .......................................................................................................... 56
D 3.8 Korrekturmaßnahmen .............................................................................................................. 56
D 3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist ................................................................................. 57
D 3.10 Absicherung des Eigenkontrollsystems .................................................................................... 57
D 4 Spezifische Anforderungen Tierische Produktion ................................................................... 57
D 4.1 Futterbestellung ....................................................................................................................... 57
D 4.2 Wareneingangskontrolle (KO) .................................................................................................. 57
D 4.3 Probenahme und Analyse ........................................................................................................ 58
Risikobehaftete Futtermittel ............................................................................................. 58
Probenahmehäufigkeit und Aufbewahrung von Rückstellmustern: ................................. 59
Analysehäufigkeit .............................................................................................................. 59
Analyseergebnisse ............................................................................................................. 60
D 4.4 Eigenkontrollkonzept ................................................................................................................ 60
Oh e Ge te h ik“-konforme Fütterung ........................................................................... 60
Tierbestandsübersicht (KO) ............................................................................................... 61
Einhaltung der Mindestfütterungsfristen (KO).................................................................. 61
Futtermittellisten............................................................................................................... 62
Futterrationen ................................................................................................................... 63
D 4.5 Trennung der Warenströme / Ausschluss der Verschleppungen von GVO-Futtermittel,
Vermischung und Vertauschung .............................................................................................. 63
D 4.6 Überbetriebliche Nutzung von Maschinen, Anlagen / externe Dienstleister .......................... 64
Nutzung von überbetrieblich eingesetzten mobilen Mahl- und Mischanlagen ................ 65
D 4.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein ......................................................... 65
D 5 Spezifische Anforderungen Tiertransport / Viehhandel ........................................................ 65
D 5.1 Wareneingangskontrolle (KO) .................................................................................................. 65
D 5.2 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse ....................................................................................... 65
Tierbestandsübersicht (KO) ............................................................................................... 66
„Oh e Ge te h ik“ ko for e Fütteru g .......................................................................... 66
D 5.3 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischung und Vertauschung ..................... 66
VLOG-Tiere ........................................................................................................................ 66
„Oh e Ge te h ik“ Futter ittel ....................................................................................... 67
D 5.4 Beauftragung externer Dienstleister ........................................................................................ 67
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D 5.5 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein ......................................................... 67
D 6 Spezifische Anforderungen pflanzliche Futtermittelproduktion ........................................... 67
D 6.1 Wareneingangskontrolle (KO) .................................................................................................. 67
D 6.2 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischung und Vertauschung ..................... 67
Teil E: Gruppenorganisation ................................................................................................................. 68
Definition und Zertifizierungspflicht ....................................................................................... 68
Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 70
E 2.1 Bedingungen und Voraussetzung für die Zertifizierung ........................................................... 70
E 2.2 Ablauf........................................................................................................................................ 70
E 2.2.1 Beantragung der Zertifizierung, Vorlage der Gruppenbeschreibung ................................... 71
E 2.2.2 Erstzertifizierung auf Grundlage der Ersterhebung durch den Gruppenorganisator .......... 71
E.2.2.3 Erstzertifizierung auf Grundlage von 100 % Audits durch die Zertifizierungsstelle ............. 72
E 2.2.4 Zertifikatserteilung / Aktualisierung der Mitgliederliste ...................................................... 72
E 2.2.5 Verteilung Auditbericht ........................................................................................................ 72
E 2.3 Folgezertifizierung und Überwachung / Auditintervalle .......................................................... 72
E 2.4 KO-Anforderungen ................................................................................................................... 73
Anforderungen an Gruppenorganisatoren ............................................................................. 73
E 3.1 Gruppenbeschreibung .............................................................................................................. 73
E 3.2 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (KO) .................................................................. 74
E 3.3 Beauftragung von mehreren Zertifizierungsstellen ................................................................. 74
E 3.4 Eigenkontrollsystem (KO) ......................................................................................................... 74
E 3.5 Umsetzung der Vorgaben zu Probenahme und Analyse .......................................................... 75
E 3.6 Schulung der Gruppenmitglieder ............................................................................................. 75
E 3.7 Umgang mit Abweichungen / Korrekturmaßnahmen (KO) ...................................................... 75
E 3.8 Krisenmanagement und Kundeninformationen (KO) ............................................................... 75
E 3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen............................................................................. 76
Teil F: Lebensmittel ............................................................................................................................... 77
F 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht ............................................................................. 77
F 2 Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 80
F 2.1 Kriterien zur Risikoeinstufung .................................................................................................. 80
F 2.1.1 Risikoklasse 0 ..................................................................................................................... 80
F 2.1.2 Risikoklasse 1 ..................................................................................................................... 80
F 2.1.3 Risikoklasse 2 ..................................................................................................................... 80
F 2.2 Auditintervalle .......................................................................................................................... 80
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F 2.3 KO Anforderungen .................................................................................................................... 80
F 3 Allgemeine Anforderungen ..................................................................................................... 81
F 3.1 Betriebsbeschreibung ............................................................................................................... 81
F 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm ............................................................... 81
F 3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO) ............................................................................... 81
F 3.4 Beauftragter externer Dienstleister ......................................................................................... 81
F 3.5 Wareneingangskontrolle (KO) .................................................................................................. 82
F 3.5.1 Lieferanten- & Herstellerbescheinigung ........................................................................... 82
F 3.6 Trennung der Warenströme/ Ausschluss von technisch vermeidbaren Vermischungen und
Vertauschung ............................................................................................................................ 83
F 3.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein (KO) ................................................. 83
F 3.8 System der Rückverfolgung (KO) .............................................................................................. 83
F 3.9 Umgang mit fehlerhaften Produkten (KO) ............................................................................... 84
F 3.10 Schulung der Mitarbeiter ......................................................................................................... 84
F 3.11 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme ................................................................. 84
F 3.12 Krisenmanagement (KO) .......................................................................................................... 84
F 3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess ............................................ 85
F 3.14 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist ................................................................................. 85
F 3.15 Absicherung des Eigenkontrollsystems .................................................................................... 85
F 4 Spezifische Anforderungen Pflanzliche Rohstoffe .................................................................. 85
F 4.1 Probenahme und Analyse ........................................................................................................ 85
F 5 Spezifische Anforderungen Risikobehaftete Rohstoffe / Zutaten ......................................... 86
Teil G: Stufe Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebensmittel ..................................................... 87
G 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht ............................................................................. 87
G 2 Details zum Zertifizierungsprozess .......................................................................................... 89
G 2.1 Bedingungen und Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung Einzelhandel........................ 89
G 2.2 Ablauf........................................................................................................................................ 89
G 2.2.1 Auditintervalle und Auditumfang ...................................................................................... 90
G 2.2.2 Zertifikatserteilung ............................................................................................................ 90
G 2.3 KO-Anforderungen ................................................................................................................... 90
G 3 Anforderungen an Gruppenorganisatoren und Gruppenmitglieder ..................................... 91
G 3.1 Gruppenbeschreibung .............................................................................................................. 91
G 3.2 Beauftragung von mehreren Zertifizierungsstellen ................................................................. 92
G 3.3 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm ............................................................... 92
G 3.4 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (KO) .................................................................. 92
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G 3.5 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO) ............................................................................... 92
G 3.6 Beschaffung (Lieferanten und Herstellerbescheinigung) ......................................................... 93
G 3.7 Wareneingangskontrolle (KO) .................................................................................................. 93
G 3.8 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischungen und Vertauschung ................ 93
G 3.9 Be- und Verarbeitung ............................................................................................................... 94
G 3.10 Kennzeichnung ......................................................................................................................... 94
G 3.11 System zur Rückverfolgung (KO) .............................................................................................. 94
G 3.12 Schulung der Mitarbeiter ......................................................................................................... 94
G 3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess ............................................ 95
G 3.14 Krisenmanagement (KO) .......................................................................................................... 95
G 3.15 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen............................................................................. 95
G 3.16 Absicherung des Eigenkontrollsystems .................................................................................... 95
Teil H: Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren ......................................................... 96
H 1 Anforderungen an Zertifizierungsstellen ................................................................................ 96
H 2 Anforderungen an Auditoren und Auditorenqualifikation .................................................... 97
Teil I: Anforderungen an Labore und Analysen ................................................................................... 98
I 1 Anforderungen an Auftraggeber der Untersuchung .............................................................. 98
I 2 Anforderungen an Labore........................................................................................................ 98
I 2.1 Allgemeine Anforderungen und VLOG-Anerkennung .............................................................. 98
I 2.2 Methodische Anforderungen ................................................................................................... 99
I 2.2.1 Analytischer Prozess .......................................................................................................... 99
I 2.2.2 Absicherung der Analytik................................................................................................. 100
I 2.2.3 Freigabe von Analyseergebnissen ................................................................................... 100
I 2.2.4 Anforderungen an Prüfberichte ...................................................................................... 100
I 2.2.5 Interpretation der Messergebnisse - Kontroll- und Bewertungskriterien ...................... 101
I 3 Anforderung an Analyseumfang ........................................................................................... 101
Anhänge ........................................................................................................................................ 102
Glossar-Begriffsdefinition ................................................................................................................... 103
Literatur ........................................................................................................................................ 107
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Teil A: Allgemeines
A 1. Einführung
Seit Mai 2008 ist das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) in Kraft. Es regelt die
Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei deren Herstellung auf die "Anwendung gentechnischer
Verfahren" verzichtet wurde. Für die Angabe auf einem beworbenen oder in Verkehr gebrachten
Lebensmittel, die auf die Herstellung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hindeutet, darf nur
der Begriff „oh e Ge te h ik“ er e det erde .
A 1.1 Zielsetzung des Standards
Der vorliegende Standard richtet sich an
• Hersteller, Verarbeiter und Händler o Le e s ittel , die ihre Produkte it ei e „Oh e GenTe h ik“-Siegel oder de Worte „oh e Ge te h ik“ ke zei h e ö hte .
• Futtermittelhersteller und -händler, die ihre Produkte it de „VLOG geprüft“ Siegel kennzeichnen möchten.
Darüber hinaus können sich neben landwirtschaftlichen Unternehmen und Logistikunternehmen auch
Lebensmittelhersteller und -verarbeiter sowie Futtermittelhersteller und -händler unabhängig von o.g.
Kennzeichnungswunsch (VLOG Siegel) nach diesem Standard zertifizieren lassen.
Der vorliegende Standard dient als Grundlage für die Erteilung einer Nutzungslizenz für das "Ohne
GenTechnik"- und "VLOG geprüft"-Siegel durch den VLOG. Darüber hinaus kann er Unternehmen eine
Hilfestellung bei der Erarbeitung eines Eigenkontrollsystems sein.
A 1.2 VLOG als Standardgeber
Die gesetzli he Gru dlage der „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung ist das EG-Gentechnik-
Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Für eine bessere Wiedererkennung entsprechend hergestellter Lebensmittel wurde auf Wunsch interessierter Unternehmen und Verbände in der Folge
o der Bu desregieru g das ei heitli he „Oh e Ge Te h ik“-Siegel entwickelt.
Da die Bundesregierung die Nutzungslizenz nicht selber vergeben, sondern von einem Verband der
Lebensmittelwirtschaft vergeben lassen wollte, ist aus einem Arbeitskreis interessierter Unternehmen
am 23.03.2010 der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) hervorgegangen.
Der VLOG vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Behörden, der Politik, den Medien,
der Zivilgesellschaft und auch gegenüber anderen Wirtschaftsbeteiligten. Zu seinen Mitgliedern
gehören u.a. Landwirte, Lebens- und Futtermittelverarbeiter, Zertifizierungsstellen, Labore sowie
Lebensmitteleinzelhändler.
A 1.2.1 Verwendung des Siegels „Ohne GenTechnik“
Seit August kö e Le e s ittel it de u desei heitli he „Oh e Ge Te h ik“-Siegel (siehe Abbildung 1) gekennzeichnet werden. Dieses ist markenrechtlich geschützt und befindet sich im
Eigentum der Bundesregierung Deutschland. Aufgrund einer Exklusivvereinbarung mit dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist allein der VLOG befugt, Nutzungsrechte für
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das „Oh e Ge Te h ik“-Siegel zu erteilen. Daher ist die Nutzu g des „Oh e Ge Te h ik“-Siegels zur Kennzeichnung und Bewerbung von Lebensmitteln sowie zur Nutzung auf Zertifikaten nur nach
Freigabe des VLOG zulässig. Die Nutzung wird in einem Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem
VLOG geregelt. Grundlage des Vertrags ist eine Zertifizierung auf Basis des vorliegenden Standards
bzw. einem als gleichwertig anerkannten Standard.
(http://www.ohnegentechnik.org/)
® Abbildung 1: Offizielles „Oh e Ge Te h ik“-Siegel
Verwe du g des „Oh e Ge Te h ik“- Siegels im Ausland
Für die Nutzu g der deuts he oder ei er ü ersetzte Versio des „Oh e Ge Te h ik“-Siegels sind
neben den Anforderungen des VLOG-Standards auch die nationalen Gesetzgebungen des Landes zu
erfüllen, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des
Einsatzes des „Oh e Ge Te h ik“-Siegels außerhalb von Deutschland ist ausschließlich der
Lizenznehmer zuständig.
Ei e geeig ete Ü ersetzu g des „Oh e Ge Te h ik“-Siegels ist beim VLOG anzufordern. Die eigene
Erstellung einer übersetzten Variante ist nicht zulässig. Das Inverkehrbringen von Produkten mit einer
übersetzten Version des Siegels kann erst nach Abschluss eines Unterlizenzvertrages zwischen
Lizenznehmer und dem VLOG erfolgen. Besteht bereits ein solcher Vertrag, ist dieser vor dem
Inverkehrbringen um die neu zu kennzeichnenden Produkte zu ergänzen.
A 1.2.2 Verwendung des Futtermittel-Siegels „VLOG geprüft“
Um bei Futtermitteln sowie deren Warenbegleitpapieren explizit auf die Abwesenheit einer
Kennzeichnungspflicht nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 und damit auf die Tauglichkeit für
ei e „Oh e Ge te h ik“-Lebensmittelproduktion hinzuweisen, kann das markenrechtlich geschützte
Siegel „VLOG geprüft“ siehe Abbildung 2 er e det erde . Die Nutzu g des Siegels „VLOG geprüft“ ist nur nach Einwilligung des VLOG als Inhaber der Markenrechte zulässig und wird in einem
gesonderten Vertrag zwischen dem Inverkehrbringer des Futtermittels und dem VLOG geregelt.
Grundlage des Vertrags ist eine Zertifizierung auf Basis des vorliegenden Standards bzw. einem als
gleichwertig anerkannten Standard.
(http://www.ohnegentechnik.org/)
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Abbildung 2: Siegel für Futtermittel, zertifiziert nach VLOG-"Ohne Gentechnik"-Standard
A 1.3 Rechtliche Grundlagen & Auslegung
Folgende Rechtsgrundlagen und Auslegungen bilden die Basis des vorliegenden Standards. Die
Regelungen in diesen Rechtsgrundlagen sind in der jeweils geltenden Fassung bindend.
• Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet
der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren
hergestellter Lebensmittel [EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz – EGGenTDurchfG vom 22.
Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), zuletzt geändert durch Artikel 58 der Verordnung vom 31.08.2015
(BGBl. I S. 1474)
• Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vom 22.9.2003 über genetisch veränderte Futter- und
Lebensmittel
• Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 vom 22.9.2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von
aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln sowie
zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
• Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28.01.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze
und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, Art. 18
1
• Verordnung (EG) Nr. 619/2011 vom 24.06.2011 zur Festlegung der Probenahme- und
Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch
veränderte Ausgangserzeugnisse, für die ein Zulassungsverfahren anhängig ist oder deren
Zulassung abläuft
• Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.06.2007 über die ökologische/biologische
Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur
Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
• Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der
Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von
Futtermitteln
• Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln – Überwachung des Herstellens, Behandelns,
Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusammenhang mit gentechnisch
veränderten Organismen vom November 2011 (erarbeitet von der PG GVO in Futtermitteln
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der LAV Arbeitsgruppe Futtermittel unter Beteiligung des Bundes und des VDLUFA),
insbesondere Kapitel 5 sowie Anhänge 1 und 2
• Leitfaden zur Kontrolle gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln –
Orientierungsrahmen für die Anwendung der Rechtsvorschriften und zur Kontrolle
gentechnischer Veränderungen in Lebensmittel vom 29.03.2017 (erarbeitet von der ALS-
Arbeitsgruppe Überwachung gentechnisch veränderte Lebensmittel)
• Weitere Auslegungen der VLOG Geschäftsstelle zu gesetzlichen Regelungen finden Sie unter:
http://www.ohnegentechnik.org/downloads/
A 1.3.1 Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003
Ei e gru dlege de A forderu g a Futter ittel u d Le e s ittelzutate zur Herstellu g o „ohne Ge te h ik“-gekennzeichneten Lebensmitteln ist, dass sie keine Kennzeichnung nach den Vorgaben
der VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 tragen dürfen.
Verunreinigungen mit in der EU zugelassenen GVO sind laut Gesetz dann von der Kennzeichnung nach
VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ausgenommen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
• der Schwellenwert von 0,9% GVO-Anteil je Einzelfuttermittel / Zutat (Futtermittel /
Lebensmittel) darf nicht überschritten sein und
• das Vorhandensein des GVO-A teils uss „zufällig oder te h is h i ht zu er eide “ sei .
Verunreinigungen mit zugelassenen GVO unter 0,1% werden grundsätzlich als technisch nicht
vermeidbar oder zufällig bewertet.
Verunreinigungen in einer Größenordnung > 0,1% und 0,9% sind als kennzeichnungs-konform zu
bewerten, wenn der Unternehmer organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung des Eintrags von
GVO-Material installiert und nachweislich umgesetzt hat.
Hilfestellung für die Kennzeichnung von Futtermitteln
Zur Einordnung, ab wann ein Futtermittel als kennzeichnungspflichtig im Sinne der VO (EG) Nr.
1829/2003 und 1830/2003 gilt, wird insbesondere auf Teil 5 und die Anhänge 1 sowie 2 des „Leitfadens
zur Ko trolle o GVO i Futter ittel “ (http://www.ohnegentechnik.org/Leitfaden_Futtermittel)
verwiesen.
In Bezug auf das Beispiel 4.b1 in Anhang 1 des genannten Leitfadens wird explizit darauf hingewiesen,
dass die wegfallende GVO-Kennzeichnung sich nur auf den Fall der botanischen Verunreinigung in
einem Einzelfuttermittel bezieht. Verschleppungen von gentechnisch verändertem Material während
des Produktionsprozesses im Futtermittelwerk können nicht als botanische Verunreinigung mit den
sich daraus ergebenden Kennzeichnungsoptionen eingestuft werden.
A 1.3.2 EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)
Jedes Unternehmen, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann seine Produkte in Deutschland
it de Worte „oh e Ge te h ik“ ke zei h e . In diesem Fall gelten §3a und §3b des EG-
Gentechnik-Durchführungsgesetzes (EGGenTDurchfG). Wenn jedoch das einheitliche "Ohne
GenTechnik"-Siegel (Abbildung 1: Offizielles „Oh e Ge Te h ik“-Siegel) eingesetzt werden soll, ist
dieses vorab beim VLOG zu beantragen (Vgl. Kap. A 1.2.1).
Für „oh e Ge te h ik“-Lebensmittelzutaten gehen die Anforderungen deutlich über die Abwesenheit
einer Kennzeichnungspflicht nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 hinaus.
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Nach EGGenTDurchfG dürfe ei der Herstellu g o „Oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln, Zutaten und Zusatzstoffe kein GVO sein, keine solchen enthalten oder aus oder durch solche hergestellt worden
sein. Technisch unvermeidbare oder zufällige Spuren gentechnisch veränderten Materials werden
maximal bis zur Bestimmungsgrenze von in der Regel 0,1% je Zutat toleriert. Für
Verarbeitungshilfsstoffe gilt, dass die Herstellung durch GVO ausgeschlossen ist.
Si d ot e dige Zusatzstoffe ie Vita i e a h eisli h i ht i der Qualität „oh e Ge te h ik“ a Markt verfügbar, könnten auch solche verwendet werden, die durch GVO hergestellt wurden.
Voraussetzung dafür ist die Listung der betreffenden Stoffe durch die EU-Kommission nach dem in der
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vorgesehenen Verfahren. Derzeit sind danach keine Stoffe gelistet.
Die Futter ittel zu Ei satz i S ste „Oh e Ge te h ik“ dürfe a h de VO EG Nr. / bzw. 1830/2003 nicht kennzeichnungspflichtig sein. Es sind nachweislich geeignete Schritte zu unternehmen, um das Vorha de sei o GVO zu er eide s. „Leitfade zur Ko trolle o GVO i Futter ittel “ . Futter ittelzusatzstoffe si d ur da zu erü ksi htige , e sie aus GVO oder deren Bestandteilen bestehen und somit selbst kennzeichnungspflichtig sind. Entsprechend den
rechtlichen Vorgaben sind Futtermittelzusatzstoffe, die durch GVO (oder mit Hilfe von) hergestellt
werden, nicht kennzeichnungspflichtig und ohne Beschränkung verwendbar.
A 1.4 Zusatzanforderungen des VLOG-Standards an Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Stoffe
Für die Herstellu g / Verar eitu g o „Oh e Ge te h ik“-Produkten dürfen keine
Verarbeitungshilfsstoffe oder sonstige Stoffe im Sinne des § 3 Abs. 5 EGGenTDurchfG eingesetzt
werden, die oder deren Bestandteile als aus GVO bestehend, GVO enthaltend oder aus GVO hergestellt
nach VO (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 gekennzeichnet sind oder, soweit sie in den Verkehr
gebracht würden, zu kennzeichnen wären.
A 2. Geltungsbereich des Standards
Der vorliegende Standard ist die Grundlage für eine Zertifizierung nach VLOG Zertifizierung für die
Stufen Futtermittel, Rohstoffe, Lebensmittel und damit zusammenhängende Dienstleistungen und
Tätigkeiten in der EU. Der VLOG Standard basiert auf den Kennzeichnungsvorgaben der VO (EG)
1829/2003 und 1830/2003 und ist daher außerhalb der EU nicht 1:1 umsetzbar. Für eine Nutzung des
VLOG-Standards außerhalb der EU ist vor Auditierung und Zertifizierung vom Unternehmen oder der
Zertifizierungsstelle eine Genehmigung beim VLOG zu beantragen.
A 2.1 Stufendefinition im Standard
Im Folgenden werden die Stufen und Unterstufen in der Herstellungskette definiert, für die der VLOG-
Standard Anforderungen beinhaltet. Die Regelungen zur Zertifizierungspflicht finden sich jeweils am
Anfang der Standardteile B-G.
Beantragt ein Unternehmen die Zertifizierung nach VLOG-Standard für Tätigkeiten auf mehreren
Stufen und / oder Unterstufen, sind vom Auditor alle Anforderungen der jeweiligen Stufen /
Unterstufen zu prüfen.
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Stufendefinition inkl. Benennung im Standard:
• Logistik (Teil B)
Transport
Lagerung, Umschlag
Handel, Streckenhandel
• Futtermittel (Teil C)
Futtermittelherstellung/ -verarbeitung
Transport
Lagerung, Umschlag
Handel
Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
• Landwirtschaft (Teil D)
Tierische Produktion
Pflanzliche Produktion
Tiertransport, Viehhandel
• Gruppenorganisation (Teil E)
• Lebensmittel (Teil F)
Verarbeitung
Transport
Handel
• Einzelhandel - Abgabe loser tierischer Lebensmittel (Teil G)
A 3. Zertifizierungsarten und Zertifizierungsprozess
A 3.1 Audittypen
Der VLOG-Standard unterscheidet folgende Audittypen, die auf allen Stufen Gültigkeit haben:
Erstaudit:
Bei Erstaudit ird ei U ter eh e erst alig ge äß de „Oh e Ge te h ik“ Produktio s- und
Prüfstandard auditiert. Es handelt sich um ein vollständiges Vor-Ort-Audit aller Standorte /
Betriebseinheiten, die in die ohne Gentechnik/VLOG geprüft Tätigkeiten des Unternehmens
einbezogen sind. Alle Anforderungen des vorliegenden Standards bzw. der festgelegten Stufen werden
vom Auditor überprüft. Auf Grundlage des Erstaudits erfolgt – bei Einhaltung der Anforderungen - die
Erstzertifizierung des Unternehmens.
Der Zeitpunkt des Audits wird unter Beachtung der folgenden Punkte zwischen Unternehmen und
Zertifizierungsstelle abgestimmt:
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• Stufe Logistik, Futtermittel, Lebensmittel, Abgabe loser tierischer Lebensmittel:
Das Audit findet während der Produktion, aber nicht zwingend während der Produktion von
„oh e Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“-Produkten statt. Bei saisonaler Produktion findet das
Erstaudit in der Produktionssaison statt.
• Stufe Landwirtschaft:
Das Audit findet nach Umstellung auf die Fütterung mit kennzeichnungsfreien Futtermitteln
statt.
Reduziertes Erstaudit bei Futtermittelherstellern und / oder und Futtermittellogistikunternehmen:
Ist das Unternehmen nach einem anerkannten Qualitätssicherungsstandard wie z.B. QS, KAT oder GMP+ zertifiziert, kann die Erstzertifizierung auf Grundlage eines reduzierten VLOG-Erstaudits
erfolgen. Dies ist möglich, wenn das Regelaudit des Qualitätssicherungsstandards vor maximal 6
Monaten durchgeführt und bestanden wurde. Im reduzierten VLOG-Erstaudit werden nur die
Anforderungen geprüft, die sich auf die Gentechnik relevanten Prüfpunkte beziehen. In der VLOG-
Checkliste werden nicht geprüfte Anforderungen als solche gekennzeichnet und auf die Prüfpunkte
und dessen Prüfergebnisse des basierenden Audits verwiesen. An VLOG wird neben den VLOG-
Zertifizierungsunterlagen auch der Prüfbericht des basierenden Regelaudits des
Qualitätssicherungsstandards übermittelt.
Erweiterungsaudit:
Sofern das Unternehmen neue Produktgruppen, Verfahren, Herstellungslinien o.Ä. während der Laufzeit des Zertifikats in den Zertifizierungsbereich aufnehmen lassen möchte, erfolgt die
Überprüfung im Rahmen eines Erweiterungsaudits.
Die Festlegung ob ein vollständiges Audit oder nur bestimmte Anforderungen überprüft werden
müssen erfolgt durch die zuständige Zertifizierungsstelle.
Sind die Anforderungen erfüllt, wird das VLOG-Zertifikat um die neuen Produktgruppen ergänzt. Wird
kein vollständiges Vor-Ort-Audit durchgeführt, läuft das ergänzte Zertifikat zum gleichen Zeitpunkt ab
wie das Zertifikat des vorangegangenen Regelaudits.
Nachaudit:
Nachaudits dienen zur Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit von durchgeführten Korrekturmaßnahmen im auditierten Unternehmen. Dabei werden vom Auditor vor-Ort nur
ausgewählte Anforderungen des VLOG-Standards überprüft. Findet das Nachaudit angekündigt statt,
dokumentiert die Zertifizierungsstelle die Begründung für die Terminankündigung. Die
Zertifizierungsstelle wählt den Zeitpunkt des Nachaudits so, dass die Wirksamkeit der festgelegten
Maßnahmen überprüft werden kann.
Regelaudit (zur Erneuerung der Zertifizierung):
Beim Regelaudit handelt es sich um ein vollständiges Vor-Ort-Audit aller Standorte / Betriebseinheiten,
die in die ohne Gentechnik/VLOG geprüft Tätigkeit des Unternehmens einbezogen sind. Alle
Anforderungen des vorliegenden Standards werden vom Auditor überprüft. Bei Einhaltung der
Anforderungen des Standards erfolgt die Folgezertifizierung des Unternehmens.
Für die Aktualisierung der Zertifizierung / die Durchführung des Regelaudits ist jedes Unternehmen
selbst verantwortlich. Das Audit findet während der VLOG-Tätigkeit z . Produktio o „oh e Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“-Produkten statt. Das Regelaudit findet üblicherweise angekündigt
statt.
Die Vorgaben zu den Auditintervallen sind in den Kapiteln B 2.2, C 2.1, D 2.2 und F 2.2 hinterlegt.
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Verdachtsaudit:
Verdachtsaudits dienen zur Überprüfung von Verdachtsmomenten, dabei werden vom Auditor vor-
Ort nur ausgewählte Kriterien überprüft. Verdachtsaudits werden in der Regel unangekündigt
durchgeführt. Findet das Verdachtsaudit angekündigt statt, dokumentiert die Zertifizierungsstelle die
Begründung.
Kombiaudit:
Der VLOG-Standard kann während eines Audittermins in Kombination mit anderen Standards
abgeprüft werden, um Synergieeffekte zu nutzen. Dabei sind alle vorgegebenen VLOG
Betriebsbeschreibungen und Checklisten und Dokumente vollständig zu bearbeiten.
A 3.2 Zertifizierungsarten
Bei der VLOG-Zertifizierung von Unternehmen unterscheidet der Standard zwischen
• Einzelzertifizierungen von Unternehmen:
Voraussetzungen und Ablauf der Einzelzertifizierung s. Kap. A 3.2.2 ff
• Gruppenzertifizierung Landwirtschaft (für Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen
Unternehmen):
Voraussetzungen und Ablauf s. Kap. E 2
• Gruppenzertifizierung Einzelhandel (für Zusammenschlüsse von filialisierten Unternehmen):
Voraussetzungen und Ablauf s. Kap. G 2.2
A 3.2.1 Auslagerung von Prozessen und Produkten
Vergibt das Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten (Prozesse der Ver- und Bearbeitung) an
Dritte (sogenannte Auftragnehmer), sind diese gemäß VLOG-Standard beim Auftragnehmer vor-Ort zu
auditieren.
Grundlage der Auditierung ist
• entweder eine vertragliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer oder
• ein eigenständiger Zertifizierungsantrag des Auftragnehmers bei einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle.
Erfolgt die Auditierung auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer, prüft der Auditor beim Auftragnehmer nur die Einhaltung der Anforderungen des VLOG-Standards für die Produktion des Auftraggebers. Das Auditintervall beim Auftragnehmer ist
identisch zum Auditintervall des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erhält kein VLOG-Zertifikat. In der
vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind mindestens Details zur
beauftragten Tätigkeit, deren Umfang sowie die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Einhaltung des
aktuellen VLOG-Standards enthalten.
Ist ein eigenständiger Zertifizierungsantrag des Auftragnehmers Grundlage des Audits, werden alle
VLOG-Beauftragungen (ggfs. diverser Auftraggeber) beim Auftragnehmer auditiert. Der
Auftragnehmer erhält ein eigenständiges VLOG-Zertifikat für die durchgeführte Dienstleistung.
Ausnahmen zu dieser Regelung, sowie die Auslagerung von Produkten, sind mit der VLOG
Geschäftsstelle zu klären.
A 3.2.2 Voraussetzung zur Einzelzertifizierung
Folgende Voraussetzungen sind zu Beginn der Zertifizierungsprozesse zu erfüllen:
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• Vertrag mit VLOG-anerkannter Zertifizierungsstelle
• Unterzeichneter Standardnutzungsvertrag1 mit VLOG
A 3.3 Beantragung der Zertifizierung
Durch das Unternehmen erfolgt die Beantragung der Zertifizierung bei einer vom VLOG zugelassenen
Zertifizierungsstelle, dabei benennt das Unternehmen den gewünschten Geltungsbereich der
Zertifizierung (Stufe / Unterstufe / Produktgruppe). Über die Durchführung der neutralen Kontrollen
und die Zertifizierung nach VLOG-Standard wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem
Unternehmen und der vom VLOG-anerkannten Zertifizierungsstelle getroffen.
A 3.4 Geltungsbereich Zertifizierung
Der Geltungsbereich der Zertifizierung wird vom Unternehmen beantragt, entsprechend im Audit
geprüft und mit der Zertifizierung bestätigt. Geltungsbereiche können Tierarten bzw. Tierkategorien,
Produkte oder Die stleistu ge z.B. „Ha del it Produktgruppe “, „Pa ke o Eier “ sei . Produkte werden in Produktgruppen auf dem Zertifikat angegeben.
• Bei Tierarten erfolgt die Benennung gemäß Anhang VIII.
• Bei Lebensmitteln werden Produktgruppenbezeichnungen in Anlehnung an die rechtlich
vorgeschriebene Bezeichnung nach Art. 17 der VO (EU) Nr. 1169/2011 gewählt. Bei
landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die VO (EU) Nr. 1308/2013 Anhang II eine maßgebliche
Basis, ergänzt durch nationale Regelungen wie Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung,
Milch- und Margarinegesetz, Milcherzeugnis-Verordnung, Käse-Verordnung. Falls es keine
rechtlichen Vorgaben gibt, kann entweder eine üblich gewordene Bezeichnung wie etwa in
den „Leitsätzen für Fleisch- und Fleischerzeugnisse“ beschrieben verwendet werden oder eine
beschreibende Bezeichnung, die nicht irreführend sein darf.
• Betrifft der Geltungsbereich das Erzeugen, Abpacken oder Handeln mit Eiern, werden in einem
Zertifikatsanhang die Printnummern der Eier aufgeführt, für die das Zertifikat Gültigkeit hat.
• Bei Futtermitteln setzt sich die Produktgruppen-Bezeichnung aus der Futtermittelkategorie
und der Tierart bzw. Tierkategorie, für die das Futtermittel bestimmt ist, gemäß Anhang VIII
zusammen2.
Sofern neue Produktkategorien in den Zertifizierungsbereich aufgenommen werden sollen,
entscheidet die Zertifizierungsstelle ob dies auf Grundlage eines Erweiterungsaudits oder auf
Grundlage vorliegender Dokumente erfolgt (Vgl. Kap. A 3.1).
A 3.5 Risikoeinstufung der Unternehmen
Der VLOG Standard verfolgt einen risikoorientierten Ansatz in der Prozessprüfung und Überwachung
in den Unternehmen. Dies erfolgt über eine Risikoeinstufung der Unternehmen. Die Risikoeinstufung
dient der Aufdeckung und Einschätzung von potentiellen Eintragsquellen und Verschleppungsgefahren
von GVO sowie Vermischungs- und Vertauschungsgefahren mit nicht-konformen Produkten im
1 bis 20.06.17 Zertifizierungsvertrag genannt
2 Beispiele: Mischfuttermittel mehlig für Legehennen, Mineralfutter für Rinder, Sojaextraktionsschrot, Nebenprodukte des
Gärungsgewerbes.
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Unternehmen. Dazu prüft der Auditor3 die Organisation sowie die räumlichen und zeitlichen Prozessabläufe im gesamten Unternehmen. Eine Verwendung von GVO und nicht konformen
Rohstoffen im Unternehmen führt zu einer höheren Risikoeinstufung.
Die Unternehmen der Stufen Logistik, Landwirtschaft und Lebensmittel werden vom Auditor und der
Zertifizierungsstelle je nach Risiko in Risikoklassen gemäß den Kriterien in den Kapiteln B 2.1, D 2.1 und
F 2.1 eingestuft.
I Berei h Futter ittel ird die Risikoei stufu g ü er das Produktio ss ste der „VLOG geprüft“ Produktio orge o e z.B. dual oder ur „ke zei h u gsfrei“ .
Im Bereich Einzelhandel ist die Organisation des Einkaufs (zentral oder dezentral) für die
Risikoeinstufung relevant.
Je nach Unternehmensstufe hat die Risikoeinstufung bzw. Risikoklasse Auswirkungen auf
Auditintervalle und/oder Anzahl von Analysen.
Die Einstufung erfolgt vor dem Audit durch das Unternehmen und wird bei jedem Audit durch den
Auditor überprüft und ggf. neu festgelegt. Die Festlegung wird in der Betriebsbeschreibung und in der
Checkliste dokumentiert bzw. neu angepasst.
A 3.6 Auditplanung
Finden angekündigte Audits statt, werden zwischen Auditor / Zertifizierungsstelle und Unternehmen
• Auditzeitpunkt und voraussichtliche Auditdauer sowie
• der Auditbereich
abgestimmt. Der Auditor / die Zertifizierungsstelle erstellt einen Auditplan.
A 3.7 Auditdurchführung
Das Vor-Ort-Audit gliedert sich wie folgt:
Einführungsgespräch:
• Vorstellung des Auditors und der beteiligten Personen
• Darlegung des geplanten Auditablaufes
• Klärung grundsätzlicher Fragen zum Auditablauf
Dokumentenprüfung 1:
• Einsicht in die relevanten Dokumente des Unternehmens (z.B. Organigramm / Organisation,
QM-System, Lieferscheine)
• Überprüfung der Einhaltung der Standardanforderungen (z.B. Deklaration von Rohstoffen,
Eigenkontrollsystem, etc.)
Betriebsrundgang:
• Vor Ort Überprüfung der Produktionsbereiche und eingeschlossenen Produktionsprozesse
3 Bzw. bei Gruppenzertifizierungen der Gruppenorganisator
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• Befragung von Mitarbeitern
• Überprüfung der Einhaltung der Systemvorgaben (z.B. getrennte Handhabung, Erkennung von
Eintragsrisiken, etc.)
• Probenziehung sofern vorgesehen bzw. im Verdachtsfall
Dokumentenprüfung 2:
• Mengenflusskontrolle
• Ggf. weitere Dokumentenkontrolle
Bewertung der Anforderungen
Überprüfung der Risikoeinstufung durch den Auditor
Abschlussgespräch:
• Erläuterungen von Abweichungen
• Zusammenfassung der Feststellungen und Ergebnis
Ggf. Festlegung von Korrekturmaßnahmen durch das Unternehmen
Ggf. Akzeptanz der Korrekturmaßnahmen durch den Auditor
Korrekturmaßnahmen können bereits im Abschlussgespräch abgestimmt und schriftlich festgelegt
werden. Diese haben keine Auswirkung auf das Auditergebnis. Bei Festlegung und Abstimmung der
Korrekturmaßnahmen nach dem Audit, erfolgt dies ebenfalls schriftlich und vor der
Zertifikatsausstellung.
A 3.8 Bewertung der Anforderungen
Der Auditor bewertet Art und Bedeutung jeder Anforderung. Der Auditor bewertet jede Anforderung
der jeweils festgelegten Stufen des VLOG-Standards und prüft deren Einhaltung.
Folgende Bewertungsstufen sind zur Bewertung der Anforderungen auf allen Stufen festgelegt:
Bewertung Beschreibung Punkte
A Vollständige Erfüllung der Anforderung 10 Punkte
B Leichte bis mittlere Abweichung in Bezug auf eine
Anforderung
5 Punkte
C Nicht-Erfüllung oder schwerwiegende Abweichung einer
Anforderung
-10 Punkte
N.A. Nicht anwendbar -
Risiko Ein Anforderungspunkt ist nicht erfüllt, so dass ein Risiko für
die „ohne Gentechnik“ / „VLOG geprüft“ Kennzeichnung
besteht.
- 15% der
Gesamtpunkte4
KO Anforderung deren Nichtbeachtung einen kritischen Einfluss
auf die „ohne Gentechnik“ / „VLOG geprüft“ Kennzeichnung
hat.
Audit nicht
bestanden
4 Es werden pro als Risiko eingestuftes Kriterium 15 % der Punktsumme von den Gesamtpunkten abgezogen.
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Eine „Risiko“-Bewertung kann für alle Anforderungen erfolgen, die nicht als KO-Anforderung definiert
sind.
Die Bewertung als Risiko erfolgt bei Abweichungen, die die Sicherheit des ohne Gentechnik-Systems
gefährden, z.B.:
• Eigenkontrollsystem unzureichend vorhanden
• Proben- und Analysenplan unzureichend umgesetzt
• Rückverfolgbarkeitssystem nicht voll funktionsfähig
• Transport ist nicht abgesichert
• Fehlende / unzureichende Mitarbeiterschulungen / Mitarbeiter kennen ihre
Verantwortlichkeiten nicht
• VLOG-Zertifikate oder Bescheinigungen über GVO-Freiheit liegen nicht vor
• Lagerung oder Produktionsprozesse sind nicht klar getrennt
Weiterhin können spezifisch festgelegte Anforderungen mit einem KO bewertet werden. Die KO Anforderungen können nur mit einem A, einem B oder einem KO bewertet werden. KO-Kriterien sind
in den jeweiligen Kapiteln der Stufen aufgeführt und in den Checklisten entsprechend markiert. Eine
KO-Bewertung führt zum Nicht-Bestehen des Audits.
Wenn ein Auditor zur Auffassung kommt, dass eine bestimmte Anforderung auf das Unternehmen
nicht zutrifft, kann diese Anforderung mit N.A. (= nicht anwendbar) bewertet werden. Die Vergabe
eines N.A. ist in der Audit-Dokumentation zu begründen. Ein KO kann nicht mit einen N.A. bewertet
werden.
A 3.8.1 Festlegung und Umgang mit Korrekturmaßnahmen
Für alle festgestellten Abweichungen (B- und C-Bewertungen, sowie Risiko- und KO-Bewertungen) sind
durch das Unternehmen Korrekturmaßnahmen und Korrekturfristen festzulegen. In der Checkliste sind vom Auditor die Abweichungen nachvollziehbar zu erläutern und die festgelegten
Korrekturmaßnahmen und deren Fristen zu dokumentieren. Wenn das Unternehmen die
Korrekturmaßnahmen und Fristen nachreicht, ist das Unternehmen für die Dokumentation und
fristgerechte Nachreichung verantwortlich. Erst nach Vorliegen aller Korrekturmaßnahmen kann ein
Zertifikat ausgestellt werden.
B- und C-Abweichungen können durch das Nachreichen repräsentativer Nachweisdokumente bzw.,
sofern dies nicht möglich ist, durch ein Nachaudit vor Ort überprüft werden. Dies entscheidet die
Zertifizierungsstelle risikoorientiert.
Die Überwachung der Durchführung der Korrekturmaßnahmen liegt im Verantwortungsbereich der
Zertifizierungsstelle, bei der Sanktionierung des Unternehmens bzw. im Umgang mit Korrekturmaßnahmen finden die Ausführungen (Vgl. Kap. A 3.8.2) bzw. der Sanktionskatalog in
Anhang VI Anwendung.
A 3.8.2 Auditauswertung und Bedingungen für das Zertifikat
Für die Berechnung des Auditergebnisses werden die in der Tabelle in Kapitel A 3.8 festgelegten Punkte
vergeben bzw. vom Gesamtergebnis abgezogen.
Das Audit gilt als bestanden, wenn
• % der a i al ögli he Pu ktzahl errei ht urde u d
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• keine KO-Bewertungen vorliegen und
• kei e GVO i Berei h der „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“-Produktion vorhanden
waren, die nicht zufällig waren oder technisch vermeidbar gewesen wären
Das Audit gilt als nicht bestanden, wenn
• <75% der maximal möglichen Punktzahl erreicht wurden und / oder
• eine Bewertung als KO vorliegt
• Na h eisli h GVO i Berei h der „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“-Produktion
vorhanden sind und die nicht zufällig oder technisch vermeidbar gewesen wären
Weiterer Ablauf im Auditverfahren
Nach Bewertung einer Anforderung als Risiko erfolgt die Ausstellung des VLOG-Zertifikats erst nach
Umsetzung und Prüfung der Korrekturmaßnahme. Die Zertifizierungsstelle entscheidet, ob dazu ein
Nachaudit notwendig ist.
Nach Bewertung einer KO-Anforderungen als KO, erfolgt keine Zertifikatsausstellung. Innerhalb von 2
Arbeitstagen wird von der Zertifizierungsstelle das aktuelle VLOG-Zertifikat ausgesetzt und der VLOG informiert. Vor erneuter Zertifikatsausstellung sind vom Unternehmen die erforderlichen
Korrekturmaßnahmen umzusetzen. Es erfolgt ein neues Erstaudit.
Wurde das Audit nicht bestanden und es liegt keine KO-Bewertung vor, informiert die
Zertifizierungsstelle VLOG innerhalb von 2 Werktagen über das nicht bestandene Audit. Es erfolgt ein
neues Erstaudit.
Wurde im Bereich der VLOG-Lebensmittelverarbeitung nachweislich GVO festgestellt und dies wäre
zufällig oder technisch vermeidbar gewesen, entzieht die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2
Werktagen das VLOG-Zertifikat und informiert auch den VLOG darüber.
Bei einem nicht bestandenen Audit entscheidet der VLOG über die Kündigung des
Sta dard utzu gs ertrags, darü er hi aus ei Lize z eh er für das „Oh e Ge Te h ik“ – bzw.
„VLOG geprüft“-Siegel über einen Entzug der jeweiligen Nutzungslizenz.
A 3.9 Bewertung / Review durch die Zertifizierungsstelle
Im Rahmen der Bewertung / Review des VLOG-Audits werden die Bewertungen des Auditors in der
ausgefüllten Checkliste und die Angaben in der Betriebsbeschreibung auf Vollständigkeit und
Plausibilität von der Zertifizierungsstelle noch einmal geprüft. Dabei wird – falls für die Stufe relevant
- auch die Risikoeinstufung durch die Zertifizierungsstelle überprüft und ggfs. korrigiert. Erfolgt hierbei
eine Korrektur der Risikoeinstufung, ist dies dem Unternehmen schnellstmöglich mitzuteilen.
Die Zertifizierungsstelle ist zur Durchführung von Nachaudits, Verdachtsaudits und weiteren
Überprüfungen berechtigt (siehe Teil H).
A 3.10 Zertifikatserteilung
A 3.10.1 Voraussetzung für Zertifikatserteilung
Nach bestandenem Audit stellt die Zertifizierungsstelle unter Berücksichtigung von Kapitel A 3.8.2 dem
Unternehmen ein Zertifikat nach VLOG-Standard aus.
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Ein Zertifikat wird demjenigen Unternehmen ausgestellt, das mit der Zertifizierungsstelle einen
Kontrollvertrag und darüber hinaus mit dem VLOG einen Standardnutzungsvertrag1 abgeschlossen hat.
Der VLOG akzeptiert nur Zertifikate nach VLOG-Standard von Zertifizierungsstellen, die einen
Zertifizierer-Anerkennungsvertrag mit dem VLOG geschlossen haben.
A 3.10.2 Vorgaben für VLOG-Zertifikate
VLOG-Zertifikate werden gemäß Anhang VII ausgestellt. Layout-Abweichungen sind ohne
Einverständnis des VLOG zulässig. Der Geltungsbereich für das Zertifikat wird gemäß Kapitel A 3.4
formuliert.
Werden Angaben zu den zertifizierten Unternehmensstandorten und / oder zum Geltungsbereich auf
einem Zertifikatsanhang dargestellt, gelten darüber hinaus folgende Anforderungen:
• Im Anhang ist auf das Zertifikat unter Angabe der eindeutig identifizierbaren
Zertifikatsnummer zu verweisen.
• Im Anhang ist der vollständige Name des zertifizierten Unternehmens aufzuführen.
• Der Anhang ist mit einer eindeutig identifizierbaren Kennzeichnung zu versehen.
• Im Zertifikat ist auf den Anhang unter Angabe dieser eindeutig identifizierbaren
Kennzeichnung zu verweisen.
A 3.10.3 Laufzeit des VLOG-Zertifikats
Die Zertifikatslaufzeit reicht bis zum Ausstellen eines neuen Zertifikats, längstens bis Ende des
Folgejahres (bezogen auf das Auditdatum).
A 3.10.4 Übertragung der Zertifizierung bei Eigentümer- oder Zertifizierungsstellenwechsel
Übertragung der Zertifizierung bei Eigentümerwechsel oder Umfirmierung
Findet bei einem VLOG-zertifizierten Unternehmen / Standort ein Eigentümerwechsel / eine
Umfirmierung statt, kann die VLOG-Zertifizierung auf das neue Unternehmen übertragen werden.
Folgende Schritte müssen hierfür erfolgen:
1. Das bisher VLOG-zertifizierte Unternehmen erklärt gegenüber der Zertifizierungsstelle das
Einverständnis zur Datennutzung für das neue Unternehmen.
2. Die Zertifizierungsstelle nimmt auf Grundlage der vorliegenden Auditunterlagen eine VLOG-
Zertifizierung des neuen Unternehmens vor, die Zertifikatsgültigkeit des aktualisierten VLOG-
Zertifikats entspricht dabei maximal der Gültigkeit des bisherigen Zertifikats. 3. Die Zertifizierungsstelle übermittelt das aktualisierte Zertifikat und die Information über
Eigentümerwechsel / Umfirmierung so schnell wie möglich an VLOG.
Ggf. sind weitere Voraussetzungen mit der zuständigen Zertifizierungsstelle zu klären.
Bei Gruppenzertifizierungen gilt darüber hinaus: Die Risikoklassen und Auditintervalle der
Gruppenmitglieder bleiben bestehen.
Übertragung der Zertifizierung bei Zertifizierungsstellenwechsel
Bei einem Zertifizierungsstellenwechsel kann die Aktualisierung der VLOG-Zertifizierung durch die
neue Zertifizierungsstelle auf Grundlage des vorherigen Regelaudits erfolgen. Voraussetzung ist das
Einverständnis des zertifizierten Unternehmens, der alten, sowie der neuen Zertifizierungsstelle.
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Folgende Schritte müssen hierfür erfolgen:
1. Das VLOG-zertifizierte Unternehmens erklärt gegenüber der bisherigen Zertifizierungsstelle
das Einverständnis zur Datenweitergabe an die neue Zertifizierungsstelle.
2. Die bisherige Zertifizierungsstelle informiert VLOG über die Kündigung / Aufhebung des
Vertragsverhältnisses mit dem VLOG-zertifizierten Unternehmen.
3. Die bisherige Zertifizierungsstelle übermittelt die vollständigen Audit- und
Zertifizierungsunterlagen des letzten Regelaudits und ggfs. stattgefundener Nachaudits an die
neue Zertifizierungsstelle.
4. Die neue Zertifizierungsstelle kann auf Grundlage der vorliegenden Auditunterlagen eine
VLOG-Zertifizierung des Unternehmens vornehmen, die Zertifikatsgültigkeit des aktualisierten
VLOG-Zertifikats entspricht dabei maximal der Gültigkeit des bisherigen Zertifikats. 5. Die neue Zertifizierungsstelle übermittelt das aktualisierte Zertifikat und die Information über
die Neuzertifizierung an VLOG.
Bei Gruppenzertifizierungen gilt darüber hinaus: Die Risikoklassen und Auditintervalle der
Gruppenmitglieder bleiben bestehen.
A 4. Integrity Programm
Das Integrity Programm umfasst verschiedene Maßnahmen, um die Qualität und die korrekte
Umsetzung des VLOG-Standards sicherzustellen. Im Rahmen des Integrity Programms erfolgen
verschiedene Prüfungen und vor Ort Kontrollen bei Standardbeteiligten. Der VLOG oder von diesem
beauftragte Dritte führen bei Lizenznehmern und VLOG-zertifizierten Unternehmen im Rahmen von
sogenannten Integrity Audits Kontrollen inkl. ggf. Probennahmen durch. Die Kontrollen können in allen
für die "Oh e Ge te h ik" z . „VLOG geprüft“ -Produktion relevanten Bereichen der Unternehmen
sowie ggf. bei in die Auditierung und Zertifizierung eingebundenen transportierenden, aufbereitenden,
verarbeitenden oder abpackenden Betrieben erfolgen. Die Auswahl erfolgt risikoorientiert oder auf
Grund von Beschwerden. Ferner können die Kontrollen auch auf den landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden, welche im Rahmen einer Gruppenzertifizierung nach VLOG-Standard vertraglich
in das "Ohne Gentechnik"-System eines Gruppenorganisators eingebunden sind. Kontrollen des
Integrity Programms sind mit den eingebundenen Unternehmen zu regeln.
A 5. Überprüfung des VLOG-Standards
Der VLOG-Standard wird regelmäßig überprüft, überarbeitet sowie ergänzt. Dabei wird der VLOG-
Vorstand von der Fachgruppe Standard beraten. Um das Wissen der vor- und nachgelagerten Bereiche
der Lebensmittelproduktion in den Standard einfließen zu lassen, werden in der Fachgruppe relevante
Branchen repräsentiert. Über die Mitgliedschaft in der Fachgruppe Standard entscheidet der VLOG-
Vorstand.
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Teil B: Logistik
Im folgenden Teil sind die spezifischen Regelungen und Anforderungen für die Stufe Logistik und deren Unterstufen beschrieben.
B 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Transport:
Transport ist die Überführung von Waren von einem Ort zu einem anderen.
Futtermittel /
Lebensmittel
Für de Tra sport o lose „VLOG geprüft“ Futter ittel z . lose VLOG-zertifizierten Lebensmitteln /
Zutaten zwischen VLOG-
zertifizierten Unternehmen, unter
der Voraussetzung, dass mindestens einer der folgenden
Umstände erfüllt ist:
• Transport ist nicht in
Eigenkontrollsystem eines
der VLOG-zertifizierten
Unternehmen
eingebunden.
Für de Tra sport o lose „VLOG geprüft“ Futter ittel z . lose VLOG-zertifizierten
Lebensmittel(zutaten) zwischen
VLOG-zertifizierten Unternehmen
unter der Voraussetzung, dass alle der drei folgenden Umstände
erfüllt sind:
• Beauftragung erfolgt durch
VLOG zertifiziertes
Unternehmen
• Transport ist in
Eigenkontrollsystem eines der VLOG-zertifizierten
Ja
B 1-B 4, I 3
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
• Zwischen Transporteur und
zertifiziertem
Unternehmen wurde keine
Vereinbarung zur
Einhaltung der Logistik-
Anforderungen des VLOG-
Standards getroffen.
Unternehmen
eingebunden.
• Es besteht eine
Vereinbarung zwischen
Transporteur und
zertifiziertem
Unternehmen zur
Einhaltung der Logistik-
Anforderungen des VLOG
Standards.
Für den Transport von gesackten /
manipulationssicher verpackten
„VLOG geprüft“ Futtermitteln bzw.
„oh e Ge te h ik“ Lebensmitteln.
Für den Transport von losen, VLOG-
zertifizierten Lebensmitteln /
Zutaten tierischen Ursprungs, solange diese eindeutig
gekennzeichnet sind und keine
Vermischungs- oder
Manipulationsgefahr besteht.
Ja
Ja
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Lagerung/ Umschlag:
Die Dienstleistung der zeitlich befristeten Lagerung von Lebensmitteln und/ oder Futtermitteln im Auftrag Dritter oder die Lagerung in eigenen, externen
Lagerstätten (Außenlager). Umschlagen umfasst alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Wechseln von Verkehrsmitteln stehen (Entladen,
ggf. Zwischenlagerung sowie Wiederbeladung von Transportmitteln).
Futtermittel
Für die Lagerung / den Umschlag
von losen „VLOG geprüft“ Futtermitteln
• ab 01.01.2019 bzw.
• ab 01.01.2018, wenn die
folgenden Voraussetzungen nicht alle
erfüllt werden:
Das Unternehmen ist QS oder
GMP+ zertifiziert
Die Sicherstellung der
Kennzeichnungsfreiheit nach
VO (EG) Nr. 1829/2003 und
1830/2003 ist Bestandteil des HACCP-Konzeptes des
Unternehmens
Für Lagerung / Umschlag von losen
„VLOG geprüft“ Futtermittel bis
31.12.2018, wenn alle der
folgenden vier Umstände erfüllt
sind:
• Das Unternehmen ist QS
oder GMP+ zertifiziert
• Die Aufrechterhaltung der
Kennzeichnungsfreiheit
nach VO (EG) Nr.
1829/2003 und 1830/2003
ist Bestandteil des HACCP-
Konzeptes des
Unternehmens
• der Erfolg der Maßnahmen wird durch regelmäßige
Analysen belegt.
Ja
B 1-B 4, I 3
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
Seite 26
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
der Erfolg der Maßnahmen
wird durch regelmäßige
Analysen belegt.
• Für Lagerung / Umschlag
von gesackten/
manipulationssicher
verpackten Futtermitteln
Ja
Lebensmittel Für Lagerung / Umschlag von losen,
VLOG-zertifizierten Lebensmitteln /
Zutaten tierischen Ursprungs, wenn
diese am Lebensmittel / an der
Zutat nicht eindeutig
gekennzeichnet sind und / oder
Vermischungs- oder
Manipulationsgefahr besteht.
Für Lagerung / Umschlag von losen,
VLOG-zertifizierten Lebensmitteln
/ Zutaten tierischen Ursprungs,
solange diese eindeutig
gekennzeichnet sind und keine
Vermischungs- oder
Manipulationsgefahr besteht.
Handel / Streckenhandel:
Handel umfasst alle Tätigkeiten, in deren Rahmen Waren gekauft, also nicht selbst hergestellt, und wieder veräußert werden, inklusive des Import- und des
Streckenhandels. Streckenhandel beschreibt die Handelsform, bei der die Waren vom Hersteller direkt zum Kunden des Streckenhändlers transportiert
werden. Der Streckenhändler nimmt die Ware nicht in Besitz, ist aber Vertragspartner des Kunden und erstellt die Rechnung über die Waren.
Futtermittel Für Futtermittelhändler, die bereits
VLOG-zertifizierte lose Futtermittel
selbst auf Warenbegleitpapieren als
„VLOG-geprüft“* kennzeichnen
wollen.
Für Stre ke hä dler o „VLOG geprüft“ Futter ittel u d Hä dler, die „VLOG geprüft“ Futtermittel transportieren, aber
nicht anderweitig behandeln im
Sinne der europäischen VO Nr.
178/2002 unter der
Voraussetzung, dass alle der
Ja
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VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
Seite 27
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Für Händler, die bisher nicht VLOG-zertifiziertes Einzelfuttermittel in
„VLOG geprüft“-Qualität
überführen und als solches*
kennzeichnen wollen. Diese werden
als Futtermittelunternehmen
gemäß den Anforderungen in Teil C
eingestuft (zertifizierungspflichtige
Tätigkeit).
Für Hä dler, die lose „VLOG geprüft“-Futtermittel absacken und
etikettieren und selbst auf
Etiketten, Deklarationen oder
Ware egleitpapiere als „VLOG geprüft“* kennzeichnen wollen.
folgenden drei Umstände erfüllt
sind:
• Das Unternehmen ist QS
oder GMP+ zertifiziert
• Die Aufrechterhaltung der
Kennzeichnungsfreiheit
nach VO (EG) Nr.
1829/2003 und 1830/2003 ist Bestandteil des HACCP-
Konzeptes und
• Der Erfolg der Maßnahmen
wird durch regelmäßige
Analysen belegt.
Für den Handel von gesackten /
manipulationssicher verpackten
Futtermittel.
Ja
Ja
Lebensmittel Für Handel von losen, VLOG-zertifizierten Lebensmitteln /
Zutaten tierischen Ursprungs, wenn
diese am Lebensmittel / an der
Zutat nicht eindeutig
gekennzeichnet sind und / oder
Für Handel von losen VLOG-zertifizierten Lebensmitteln /
Zutaten tierischen Ursprungs,
solange diese tierischen
Lebensmittel eindeutig
gekennzeichnet sind und keine
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
Seite 28
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Vermischungs- oder
Manipulationsgefahr besteht.
Vermischungs- oder
Manipulationsgefahr besteht.
Für Handel von VLOG-zertifizierten
Lebensmitteln / Zutaten tierischen
Ursprungs, sobald diese in
Endverbraucherverpackung
verpackt wurden.
Ja
* (Wortlaut oder Siegel gemäß Kap. A 1.2.2)
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B 2 Details zum Zertifizierungsprozess
Kriterien zur Risikoeinstufung
Die Risikoeinstufung durch den Auditor (vgl. Kap. A 3.9) erfolgt gemäß den folgenden Kriterien.
Risikoklasse 0
• Es besteht kein oder ein sehr geringes Risiko
• Unternehmen, die GVO oder daraus hergestellte Produkte transportieren, handeln, oder im
Unternehmen umschlagen oder lagern, können grundsätzlich nicht in die Risikoklasse 0 eingestuft
werden
Risikoklasse 1
• Es besteht ein mittleres Risiko.
• Unternehmen und Prozessstufen mit klarer räumlicher Trennung bei Transport, Lagerung und
Umschlag sowie Handel von Produkten, für die eine „VLOG-geprüft“ oder „oh e Ge te h ik“-
Kennzeichnung zulässig wäre, und Produkten, die die Anforderungen der „VLOG-geprüft“ oder „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht erfüllen.
Transport, Lagerung, Umschlag sowie Handel von Lebensmitteln / Lebensmittelzutaten:
• Unternehmen und Prozessstufen ohne räumliche, aber mit zeitlicher Trennung bei Transport,
Lagerung und Umschlag sowie Handel von Lebensmitteln / Lebensmittelzutaten, für die eine
„ohne Gentechnik“-Kennzeichnung zulässig wäre und Produkten, die die Anforderungen der „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht erfüllen, aber selbst keine GVO sind bzw. nicht aus oder
durch GVO hergestellt sind oder GVO enthalten.
Risikoklasse 2
• Hohes Risiko, dass es zu einer Vermischung von GVO-freien und GVO-haltigen Rohstoffen
kommen kann
Transport, Lagerung, Umschlag sowie Handel von Futtermitteln:
• Unternehmen und Prozessstufen ohne räumliche, aber mit zeitlicher Trennung bei Transport,
Lagerung und Umschlag sowie Handel von Produkten, für die ei e „VLOG-geprüft““-Ke zei h u g zulässig äre, u d Produkte , die die A forderu ge der „VLOG-geprüft-
Kennzeichnung nicht erfüllen.
Transport, Lagerung, Umschlag sowie Handel von Lebensmitteln / Lebensmittelzutaten:
• Unternehmen und Prozessstufen ohne räumliche, aber mit zeitlicher Trennung bei Transport,
Lagerung und Umschlag sowie Handel von Lebensmitteln / Lebensmittelzutaten, für die eine
„ohne Gentechnik“-Kennzeichnung zulässig wäre und GVO bzw. Lebensmitteln /
Lebensmittelzutaten, die aus oder durch GVO hergestellt wurden oder GVO enthalten.
Darüberhinausgehende Einstufungskriterien Handel:
• Analyseergebnis aus dem letzten Auditzeitraum hat Nicht-Konformität mit dem VLOG-Standard
ergeben, die aus unterlassenen Maßnahmen zur Vermeidung von Verschleppungen resultierte.
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Auditintervalle
Es werden jährliche Regelaudits durchgeführt.
KO Anforderungen
Folgende KO Anforderungen sind festgelegt:
• Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (B 3.3)
• System zur Rückverfolgbarkeit (B 3.7)
• Krisenmanagement (B 3.11)
B 3 Allgemeine Anforderungen an Unternehmen
Diese Anforderungen gelten auch für externe Dienstleister, die mit dem Transport, Lagerung und / oder
Umschlag von VLOG-zertifizierten Rohstoffen oder „VLOG geprüft“-Futtermitteln, beauftragt werden.
Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung gemäß Anhang IX ist zu erstellen und aktuell zu halten.
Elektronisch vorliegende Informationen werden hierbei akzeptiert. Zum Audit sind die aktuelle Betriebsbeschreibung, Anlagen und die darin aufgeführten Dokumente und Analyseergebnisse dem
Auditor zur Einsicht vorzulegen. Auf Wunsch des Unternehmens können unter Ausnahme der
Betriebsbeschreibung und der darin genannten Unterlagen, Informationen zur Wahrung der
Vertraulichkeit im Unternehmen verbleiben. Der Auditor muss diese eingesehen haben. Zudem wurde die
Einsicht in der Betriebsbeschreibung an der betreffenden Stelle vermerkt, sowie für den
Zertifizierungsprozess relevante Daten in die Betriebsbeschreibung und / oder Checkliste aufgenommen.
Die aktuelle Betriebsbeschreibung und die darin genannten Unterlagen sind dem Auditor zur
Weiterbearbeitung in der Zertifizierungsstelle und Weitergabe an VLOG zu übermitteln.
Spätestens bis zum nächsten Audit liegt eine aktualisierte Betriebsbeschreibung vor. Eine Meldung bzw. Sendung an die Zertifizierungsstelle ist nur bei wesentlichen Änderungen z.B. die Risikoklasse, die die
VLOG-Zertifizierung betreffen, vorgeschrieben.
Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Die Unternehmens-, ggfs. Standortstruktur und ein Organigramm liegen im Unternehmen schriftlich vor
und enthalten die Verantwortlichkeiten und Stellvertreterregelung.
Es ist ei e Ü ersi ht aller i „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“- relevanten Betriebsablauf tätigen
Personen zu erstellen. Auch Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, etc. sind aufzunehmen, sofern
deren Tätigkeit relevant ist. Diese Übersicht ist beim Hinzukommen oder Ausscheiden von Personen sowie
der Änderung von Verantwortlichkeiten zu aktualisieren.
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Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO)
Das Eigenkontrollkonzept inkl. Risikoanalyse berücksichtigt die erforderliche getrennte Handhabung von
Produkten mit und ohne Gentechnik sowie Verunreinigungs- und Eintragsmöglichkeiten. Analog zum
HACCP-Konzept ist eine Risikoanalyse durchzuführen. Auf dem HACCP-Konzept aufbauend, sind Vorsorge,
Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen bezüglich der Sicherstellung der Abwesenheit einer
Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 oder der Nutzung eines Claims, der auf die
Tauglichkeit der Futtermittel und Rohstoffe für die Herstellu g o „ohne Gentechnik"-Lebensmitteln
hinweist, oder der Nutzu g der Ke zei h u g „VLOG geprüft“ einzuführen.
Das Eigenkontrollkonzept beinhaltet mindestens die folgenden Kriterien:
• Erfassung Rohstoffe und Futtermittel für den Bereich „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“
• Getrennte Handhabung von Produkte , für die ei e „VLOG-geprüft“ oder „oh e Ge te h ik“-
Ke zei h u g zulässig äre, u d Produkte , die die A forderu ge der „VLOG-geprüft- bzw.
„oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht erfüllen
• Identifizierung und Ausschluss von Verunreinigungs- und Eintragsmöglichkeiten
• Risikoanalyse unter Berücksichtigung möglicher Risiken durch bestimmte Futtermittel bzw.
Rohstoffe, Herkunftsländer sowie Produktionsabläufe und Anlagenparameter
• Verfahren zur Reinigung, Prüfung von Beladung, Vorfrachten bei Fahrzeugen
Beauftragung externer Dienstleister
Werden Transport, Umschlag und Lagerung vom VLOG-zertifizierten Unternehmen extern vergeben, ist
die vergebene Tätigkeit im Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des Unternehmens betrachtet und es ist
mit dem beauftragten Unternehmen eine Vereinbarung zur Einhaltung der Logistik-Anforderungen des
VLOG Standards getroffen (s. Kapitel A 3.2.1).
Mitarbeiter von beauftragten Unternehmen müssen durch das VLOG-zertifizierte Unternehmen nicht
geschult werden, die Schulung / Information der Mitarbeiter obliegt dem beauftragten Unternehmen im
Rahmen der o.g. Vereinbarung.
Deklaration auf Lieferschein
VLOG-zertifizierte Futter ittel si d it der For ulieru g „VLOG geprüft“ u d / oder de Siegel „VLOG geprüft“ siehe Abbildung 2: Siegel für Futtermittel, zertifiziert nach VLOG-"Ohne Gentechnik"-Standard)
geke zei h et. Erfolgt die Nutzu g des Siegels „VLOG geprüft“, si d die Vorga e o Kapitel A 1.2.2
einzuhalten
Für die Deklaration von kennzeichnungsfreien und nicht VLOG-zertifizierten Futtermitteln empfiehlt VLOG
die folgende Formulierung:
„Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und Verordnung (EG) Nr. 1830/2003
über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen und über die
Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und
Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: …“
VLOG-zertifizierte Rohstoffe si d auf alle Ware egleitpapiere als „VLOG“-Ware gekennzeichnet.
Lebensmittel, die die Anforderungen des EGGenTDurchfG erfüllen, aber nicht in die VLOG-Zertifizierung
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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des U ter eh e s ei ge u de si d, si d auf alle Ware egleitpapiere als „Zutat geeig et für die Herstellu g o „Oh e Ge te h ik“ geke zei h ete Le e s ittel “ geke zei h et.
Werden systembedingt keine Lieferscheine / Warenbegleitpapiere erstellt (z.B. Milchabholung), erfolgt
eine eindeutige vertragliche Regelung über die Lieferung oder es liegen weitere Dokumente vor, die den
Prozess sicherstellen.
Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischungen
Es ist nachvollziehbar sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt Rohstoffe oder Futtermittel, die nicht für
ei e „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung geeignet sind, in den Warenfluss der
Rohstoffe oder Futtermittel zur “VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ Ke zei h u g, gela ge können. Hierzu sind die Warenflüsse bei Lagerung, Umschlag und Transport räumlich oder zeitlich zu
trennen. Zudem liegt eine eindeutige und lückenlose Kennzeichnung aller Produkte vor.
Im Falle einer zeitlichen Trennung ist durch geeignete Verfahrensschritte sicherzustellen, dass eine
Verschleppung von GVO bzw. nicht-konformen Futtermitteln / Rohstoffen auf ein Minimum reduziert
wird. Fahrzeuge sind nachweislich trocken zu reinigen, nachdem sie lose Rohstoffe oder Futtermittel
transportiert haben, die nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 als gentechnisch verändert
kennzeichnungspflichtig sind.
Diese einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte (z.B. Transport und Mischprozesse)
sind in einem gesonderten Nachweis über entsprechende räumliche, zeitliche und logistische
Maßnahmen z.B. im Rahmen des Eigenkontrollkonzepts dokumentiert und werden bei der Eigenkontrolle
berücksichtigt.
System der Rückverfolgung (KO)
Es ist ein Rückverfolgbarkeitssystem installiert, dass es ermöglicht, alle im Unternehmen vorhandenen Produkte, die mit der Kennzeichnung „VLOG geprüft“ bzw. „oh e Ge te h ik“ i Zusa e ha g stehe , jederzeit unverzüglich, eindeutig zu identifizieren. Darüber hinaus ist es möglich, innerhalb von einem
Arbeitstag bereits nicht mehr im Unternehmen befindliche Produkte zurückzuverfolgen, sowie
Mengenaufstellungen und Auswertungen zu erstellen, die Rückschlüsse über Warenflüsse und deren
Plausibilität zulassen. Gem. VO (EG) Nr. 178/2002 sind hierzu folgende Daten zu ermitteln:
• Informationen zur Herkunft
• Chargenbildungen, falls erfolgt
• Informationen zu Lieferdatum und belieferten Marktteilnehmern
Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven Analysenergebnissen
Für den Fall positiver Analysenergebnisse oder anderer Erkenntnisse bzgl. der nicht gesicherten Konformität mit den „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“-Anforderungen ist ein System zur
Fehlerbehandlung und Kennzeichnung / Sperrung nicht konformer Produkte mit entsprechenden
Maßnahmen vor dem Warenausgang installiert. Der Umgang mit positiven Analysenergebnissen erfolgt
gemäß Anhang IV.
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Schulung der Mitarbeiter
Alle i „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ rele a te Betrie sa lauf i ol ierte Mitar eiter, einschließlich der Fahrer von Transportfahrzeugen sind vor Aufnahme der Tätigkeit, sowie laufend
i deste s ei al jährli h zgl. der A forderu ge „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ u d der dazu festgelegten Betriebsabläufe zu schulen.
Die Intensität der Schulung variiert je Mitarbeiter und orientiert sich an der Verantwortung des
Mitarbeiters für den ordnungsgemäßen „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“- Betriebsablauf.
Diese Schulungen sind hinsichtlich deren Inhalten und Teilnehmern sowie Schulungsdatum, Schulungsort
und Referenten zu dokumentieren.
Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
Reklamationen bzgl. der Anforderungen des VLOG Standards von Kunden oder anderen Stellen (z.B. Behörden) bzw. Abweichungen im Rahmen des Eigenkontrollsystems sind dokumentiert und in geeigneter
Weise ausgewertet. Entsprechende Korrekturmaßnahmen inklusive Festlegung der Verantwortlichkeiten
sind eingeleitet.
Werden Abwei hu ge ei si h o h i Verkehr efi dli he „VLOG geprüft“-Futtermitteln oder
Produkte , die it der Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ i Zusa e ha g stehe , festgestellt, liegt ei System zur Warenrücknahme vor, das eine umgehende/schriftliche Information der Kunden beinhaltet.
Im Bedarfsfall sind die Futtermittel oder Rohstoffe zu Lasten des Logistikunternehmens zurückzunehmen.
Krisenmanagement (KO)
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Im Rahmen dessen
liegt ein Verfahren vor, das den Ablauf im Krisenfall beschreibt. Notrufnummern / Kontaktdaten der
Lieferanten und der Kunden liegen vor.
Es besteht ein internes System zur Sperrung von beanstandeter Ware.
Das Unternehmen informiert seine Kunden so schnell wie möglich über jegliches Problem im
Zusa e ha g it Produktspezifikatio e , i s eso dere ü er Ni htko for ität e zu „oh e Ge te h ik“ z . „VLOG geprüft“, die ei e defi ierte Ei fluss auf die Kennzeichnungs-Sicherheit und /
oder Legalität der betreffenden Produkte haben, hatten oder haben könnten. Dies erfolgt unter dem
Vorbeugeprinzip, ist aber nicht darauf beschränkt.
Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Das Unternehmen stellt sicher, dass durch regelmäßige Verifizierung des implementierten Systems der
Anteil an zufälligen Verunreinigungen mit GVO kontinuierlich reduziert wird. Das Unternehmen ergreift
Maßnahmen, sogenannte Korrekturmaßnahmen, um die Ursachen von zufälligen sowie technisch
unvermeidbaren Verunreinigungen mit GVO zu beseitigen bzw. deren Eintrag auf ein Minimum zu
reduzieren. Die ergriffenen Maßnahmen werden überwacht und nach einem angemessenen und
festgelegten Zeitraum einer Bewertung unterzogen. Dies gilt auch für die Korrekturmaßnahmen aus dem
letzten Audit.
Insbesondere der Umgang mit positiven Analyseergebnissen ist zu berücksichtigen (s. Kapitel B 3.8).
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Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
Die Aufzeichnungen sind gut lesbar und authentisch. Sie sind so zu führen, dass eine nachträgliche
Ma ipulatio ausges hlosse ist. Alle Doku e te i Zusa e ha g it de „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ Tra sport / Lageru g u d U s hlag z . Ha del, z.B. Liefers hei e / -protokolle,
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Schulungsunterlagen, etc. sind für folgenden Zeitraum
aufzubewahren, sofern nicht gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen:
Mindesthaltbarkeitsdatum der Charge / Partie + ein Jahr und mindestens zwei Jahre.
Absicherung des Eigenkontrollsystems
Es sind jährliche interne Audits im Unternehmen durchzuführen.
B 4 Spezifische Anforderungen Transport sowie Umschlag und Lagerung
Wareneingangskontrolle
Handelt es sich bei den gelieferten Rohstoffen und Futter ittel u „VLOG geprüft“ oder „oh e
Ge te h ik“-Qualität, ist dies aus den Wareneingangsdokumenten oder Auftragsdokumentationen
ersichtlich.
B 5 Spezifische Anforderungen Handel
Wareneingangskontrolle
Im Wareneingang ist sichergestellt, dass sämtliche „oh e Gentechnik“-Rohstoffe z . „VLOG geprüft“-Futtermittel den Vorgaben entsprechen. Dafür ist vom Vorlieferanten für jede Lieferung eine Bestätigung
einzuholen.
Im Rahmen der Wareneingangskontrolle von VLOG-zertifizierten Rohstoffen bzw. Futtermitteln ist
• die Ke zei h u g „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ / „VLOG“ auf den
Warenbegleitpapieren zu prüfen.
• die Zertifizierung des Lieferanten ist regelmäßig, jedoch mindestens 1x jährlich zu prüfen.
Unvollständige Warenbegleitpapiere werden beim Lieferanten reklamiert. Die Futtermittel bzw.
Rohstoffe erde erst da als „VLOG geprüft“ z . „oh e Ge te h ik“ er arktet, e diese Qualität nachweislich vom VLOG-zertifizierten Lieferanten bestätigt wurde.
Probenahme und Analyse
Im Rahmen des Eigenkontrollsystems des Unternehmens liegt eine risikoorientierte Probenahme und
Analyse auf GVO nach den folgenden Ausführungen vor.
Im Unternehmen liegt ein Analysenplan vor, der das Probenahme- und Analyseverfahren beschreibt. Zu
berücksichtigen sind: Art der Proben, Probenahmeorte, Endproduktbeprobung, Bildung von
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Sammelproben, Benennung des Probenehmers, Bildung von Rückstellmustern, Größe der Proben,
Häufigkeit der Beprobung. Der Analysenplan ist planmäßig umgesetzt.
Werden im Unternehmen nur Futtermittel / Rohstoffe gehandelt, bei denen mit einer PCR-Analyse eine
gentechnische Veränderung aufgrund technischer Beschränkungen nicht nachgewiesen werden kann, ist
keine Probenahme / GVO-Analyse notwendig. In diesem Fall liegt für die Erstellung eines Analyseplans eine Risikoanalyse vor, die zu dem Schluss kommt, dass keine Rohstoffe / Futtermittel beprobt / analysiert
werden müssen.
Probenahme- und Analysehäufigkeit:
Jährlich wird im Unternehmen mindestens folgende Probenahmehäufigkeit umgesetzt. Der Auditor ist
berechtigt, im Verdachtsfall oder risikoorientiert, weitere Probenahmen vorzunehmen und / oder weitere
GVO-Analysen zu veranlassen. Alle Proben werden gemäß Anhang III analysiert. Es werden nur
Analyseergebnisse angerechnet, die nach den Anforderungen in Kapitel I 2 und I 3 in Verbindung mit
Anhang III ermittelt wurden. Spätestens ab 1.1.2019 erfolgen die Analysen in Laboren, die vom VLOG
anerkannt sind.
Handel von Futtermitteln:
VLOG-Sortiment
am Standort
Sortiment
am Standort
lose „VLOG geprüft“ Futter ittel VLOG-Sackware
Jährli he Mi desta zahl der Pro e / A alyse i „VLOG geprüft“-Warenausgang
lose „VLOG geprüft“ Futtermittel
bis 10.000 t/Jahr: 1 Probe . is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
je 100.000 t mehr, kommen 2 weitere Proben hinzu
keine
(zusätzliche)
Probenahme
lose „VLOG geprüft“ Futtermittel + lose kennzeichnungsfreie Futtermittel
lose „VLOG geprüft“ Futtermittel + lose kennzeichnungspflichtige Futtermittel
bis 2.000 t/Jahr: 1 Probe
> 2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben
> 5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e je 100.000 t mehr, kommen 5 weitere Proben hinzu
keine
(zusätzliche)
Probenahme
„VLOG geprüft“ Futter ittel + manipulationssicher verpackte kennzeichnungspflichtige Futtermittel
keine (zusätzliche) Probenahme keine
(zusätzliche)
Probenahme
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Handel von „oh e Ge te h ik“ – Lebensmitteln / zutaten:
Risikoklasse Jährliche Mindestanzahl der Proben / Analysen im „oh e Ge te h ik“-Warenausgang
0 2 x p.a.
1 6 x p.a.
2 12 x p.a.
Die Probenanzahl kann entsprechend reduziert werden, wenn im Auditzeitraum die Anzahl der
bezogenen Chargen kleiner ist, als die in der Tabelle aufgeführte Mindestprobenzahl.
Analysenergebnisse
Die Analysenergebnisse aus dem Eigenkontrollsystem und ggfs. daraus abgeleitete (Korrektur-)
Maßnahmen werden im Audit überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Auditors, risikoorientiert und
im Verdachtsfall ergänzende Proben während des Audits zu ziehen. Die Proben und Analysen dienen der
Überprüfung des Eigenkontrollsystems. Die Ergebnisse können auch in das Eigenkontrollsystem einfließen
und somit die Probenanzahl im Eigenkontrollsystem reduzieren. Die Abwicklung der Kosten erfolgt
zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Auftraggeber der Zertifizierung.
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Teil C: Futtermittel
Im folgenden Teil sind die spezifischen Regelungen und Anforderungen für die Stufe Futtermittel und deren Unterstufen beschrieben.
C 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Futtermittelherstellung/ -verarbeitung:
Alle Prozessschritte, die über die einfache, äußere Bearbeitung hinausgehen. Z. B. die Herstellung von Rapsextraktionsschrot (das bei der Extraktion von Öl aus
Rapssaat als Nebenprodukt anfällt).
Umfasst auch Handel von kennzeichnungsfreiem Ei zelfutter ittel, dass i „VLOG geprüft“-Qualität überführt wird.
Misch- und Einzelfuttermittel Für im Unternehmen hergestellte
lose und / oder gesackte /
verpackte Misch- und
Einzelfuttermittel, die in der „ohne
Ge te h ik“ Produktio von
Lebensmitteln eingesetzt und als
„VLOG geprüft“* ausgelobt
werden sollen.
Für lose und / oder gesackte /
verpackte Misch- und
Einzelfuttermittel, die in der „ohne
Ge te h ik“ Produktio von
Lebensmitteln eingesetzt und
nicht als „VLOG geprüft“ ausgelo t werden sollen.
Ja C 1-C 3, C 5, I 3
Futtermitteltransport:
Futtermitteltransport ist die Überführung von Futtermitteln von einem Ort zu einem anderen.
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Misch- und Einzelfuttermittel Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik Ja C 1-C 4, I 3
Futtermittellagerung/ -umschlag:
Die Dienstleistung der zeitlich befristeten Lagerung von Futtermitteln im Auftrag Dritter oder die Lagerung in eigenen, externen Lagerstätten (Außenlager).
Umschlagen umfasst alle Tätigkeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Wechseln von Verkehrsmitteln stehen. Also das Entladen, ggf. die Zwischenlagerung
sowie die Wiederbeladung von Transportmitteln.
Misch- und Einzelfuttermittel Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik Ja C 1-C 4, I 3
Futtermittelhandel:
Handel umfasst alle Tätigkeiten, in deren Rahmen Futtermittel gekauft, also nicht selbst hergestellt, und wieder veräußert werden, inklusive des Import- und des
Streckenhandels. Streckenhandel beschreibt die Handelsform, bei der die Waren vom Hersteller direkt zum Kunden des Streckenhändlers transportiert werden. Der
Streckenhändler nimmt die Ware nicht in Besitz, ist aber Vertragspartner des Kunden und erstellt die Rechnung über die Waren.
Misch- und Einzelfuttermittel Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik Ja C 1-C 4, I 3
Fahrbare Mahl- und Mischanlage:
Herstellen von Mischfuttermitteln mit mobilen Anlagen (Allein- oder Ergänzungsfuttermitteln) auf dem landwirtschaftlichen Betrieb.
Misch- und Einzelfuttermittel Für Dienstleistung in „Oh e Ge te h ik“ Produktio , die als „VLOG geprüft“* ausgelobt
werden soll.
Für Dienstleistung in „Oh e Ge te h ik“ Produktio , die nicht als „VLOG geprüft“ ausgelo t werden soll.
Nein C 1-C 3, C 6 ,I 3
* (Wortlaut oder Siegel gemäß Kap. A 1.2.2)
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C 2 Details zum Zertifizierungsprozess
C 2.1 Auditintervalle
Es werden jährliche Regelaudits durchgeführt.
C 2.2 KO Anforderungen
Folgende KO Anforderungen sind festgelegt:
• Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (C 3.3)
• System zur Rückverfolgbarkeit (C 3.7)
• Krisenmanagement (C 3.11)
• Rückstellproben (C 5.1)
C 3 Allgemeine Anforderungen
C 3.1 Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung gemäß Anhang XI ist zu erstellen und aktuell zu halten.
Elektronisch vorliegende Informationen werden hierbei akzeptiert. Zum Audit werden die aktuelle
Betriebsbeschreibung, Anlagen und darin aufgeführte Dokumente dem Auditor zur Einsicht vorgelegt. Auf
Wunsch des Unternehmens können unter Ausnahme der Betriebsbeschreibung und der darin genannten
Unterlagen, Informationen zur Wahrung der Vertraulichkeit im Unternehmen verbleiben. Der Auditor muss diese eingesehen haben. Zudem wurde die Einsicht in der Betriebsbeschreibung an der betreffenden
Stelle vermerkt, sowie für den Zertifizierungsprozess relevante Daten in die Betriebsbeschreibung und /
oder Checkliste aufgenommen. Die aktuelle Betriebsbeschreibung und die darin genannten Unterlagen /
Informationen sind dem Auditor zur Weiterbearbeitung in der Zertifizierungsstelle und Weitergabe an
VLOG übermittelt.
Spätestens bis zum nächsten Audit liegt eine aktualisierte Betriebsbeschreibung vor. Eine Meldung bzw.
Sendung an die Zertifizierungsstelle ist nur bei wesentlichen Änderungen, die die VLOG-Zertifizierung
betreffen, vorgeschrieben.
C 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Die Unternehmens-, ggfs. Standortstruktur und ein Organigramm liegen im Unternehmen schriftlich und
aktuell vor und enthalten die Verantwortlichkeiten und Stellvertreterregelung.
Es ist eine Übersicht aller im „VLOG geprüft“- relevanten Betriebsablauf tätigen Personen zu erstellen. Auch Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, etc., sofern deren Tätigkeit relevant ist, sind
aufzunehmen. Diese Übersicht ist beim Hinzukommen oder Ausscheiden von Personen sowie der
Änderung von Verantwortlichkeiten zu aktualisieren.
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C 3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO)
Das Eigenkontrollkonzept inkl. Risikoanalyse des Futtermittelunternehmens berücksichtigt die
erforderliche getrennte Handhabung von Produkten mit und ohne Gentechnik sowie Verunreinigungs-
und Eintragsmöglichkeiten und entspricht der jeweiligen Produktionssituation der Anlage / des
Unternehmens. Auf dem HACCP-Konzept aufbauend sind Vorsorge-, Überwachungs- und
Steuerungsmaßnahmen bezüglich der Richtigkeit der Abwesenheit einer Kennzeichnung nach VO (EG) Nr.
1829/2003 und 1830/2003 oder der Nutzung eines Claims, der auf die Tauglichkeit der Futtermittel für
die Herstellu g o „ohne Gentechnik"-Lebensmitteln hinweist oder der Nutzung der Kennzeichnung
„VLOG geprüft“ ei zuführe .
Das Eigenkontrollkonzept des Futtermittelunternehmens beinhaltet mindestens die folgenden Kriterien:
• Erfassung aller kennzeichnungspflichtigen wie auch nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermittel
für den Bereich „VLOG geprüft“
• Getrennte Handhabung kennzeichnungspflichtiger und nicht kennzeichnungspflichtiger „VLOG geprüft“-Futtermittel auf allen Stufen der Lagerung, Verarbeitung und des Transportes
• Identifizierung und Ausschluss von Verunreinigungs- und Eintragsmöglichkeiten
• individuelle, partiegenaue Risikobeurteilung (risikobehaftet / nicht risikobehaftet) der
Ei zelfutter ittel für die „VLOG geprüft“-Produktion bzw. -Kennzeichnung analog einem HACCP.
Die Risikobeurteilung ist schriftlich dokumentiert. Dabei fließen auch Analyseergebnisse von
VLOG-zertifizierten Vorlieferanten mit ein. Die Risikoeinstufung der verschiedenen Futtermittel
(risikobehaftet / nicht risikobehaftet) muss für den Auditor nachvollziehbar sein.
Zur U terstützu g des Futter ittelu ter eh e s steht ei e „Be ertu gshilfe – Risikobehaftete
Futter ittel“ auf der VLOG-Homepage zur Verfügung
(http://www.ohnegentechnik.org/fileadmin/ohne-
gentechnik/dokumente/Bewertungshilfe_Risikobehaftete_Futtermittel.pdf).
• Spezifikationen für alle Endprodukte zur „VLOG geprüft“ Kennzeichnung liegen vor, die sofern
erforderlich, mit den Vertragspartnern schriftlich vereinbart sind.
• das Vorhandensein von Mischprotokollen
Festgeschriebenes Ziel ist die Vermeidung von GVO-Anteilen, um die Kriterien zur Kennzeichnung nach
den EU-Vorgaben sicher einhalten zu können.
C 3.4 Beauftragung externer Dienstleister
Vergibt das Unternehmen Tätigkeiten an externe Dienstleister, ist die vergebene Tätigkeit im
Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des Unternehmens betrachtet und mit dem beauftragten
Unternehmen ist eine Vereinbarung zur Einhaltung der Anforderungen des VLOG Standards getroffen
(Vgl. Kap. A 3.2.1).
Mitarbeiter von beauftragten Unternehmen müssen durch das VLOG-zertifizierte Unternehmen nicht
geschult werden, die Schulung / Information der Mitarbeiter obliegt dem beauftragten Unternehmen im
Rahmen der o.g. Vereinbarung.
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C 3.5 Wareneingangskontrolle
Im Wareneingang ist sichergestellt, dass nur kennzeichnungsfreie Futtermittel für die „VLOG geprüft“-
Produktion bzw. -Kennzeichnung verwendet werden.
Für alle Einzelfuttermittel, welche von Unternehmen als risikobehaftet (vgl. Kapitel C 3.3) eingestuft
werden, liegt eine Bestätigung des Vorlieferanten vor. Dies kann z.B. insbesondere erfolgen über:
• Separate Erklärung zur GVO-Freiheit für die aktuell gelieferte Partie
• Aktuelles, aussagekräftiges Zertifikat nach VLOG-Standard oder einem nach VLOG als gleichwertig
anerkanntem Standard
• Analyseergebnis gemäß den Vorgaben des VLOG-Standards zur GVO-Freiheit für die aktuell
gelieferte Partie
• Einen Zusatz auf dem Lieferschein, dass es sich um kennzeichnungsfreie Futtermittel handelt
• Eine eindeutige, vertragliche Regelung zur Lieferung von kennzeichnungsfreien Futtermitteln
Bei Futtermittelzusatz- und deklarierten Hilfsstoffen liegt zudem die Spezifikation vor, aus der hervorgeht,
dass diese kennzeichnungsfrei sind.
VLOG-zertifizierte Futtermittel sind auf den Warenbegleitpapieren it der For ulieru g „VLOG geprüft“ u d / oder de Siegel „VLOG geprüft“ s. Abbildung 2), zu kennzeichnen. Unvollständige
Warenbegleitpapiere sind beim Lieferanten zu reklamieren.
Für die Deklaration von kennzeichnungsfreien, nicht VLOG-zertifizierten Futtermitteln, empfiehlt VLOG
folgende Formulierung: „Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne
der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter
Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten
Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: …“ .
C 3.6 Trennung der Warenströme / Ausschluss von technisch vermeidbaren Vermischungen
Es ist nachvollziehbar sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt Rohstoffe oder Futtermittel, die nicht
geeig et si d, Le e s ittel „oh e Ge te h ik“ herzustelle , i de Ware fluss der Rohstoffe oder Futter ittel, die für die Ke zei h u g „VLOG geprüft“ gedacht sind, gelangen können. Hierzu sind die
Warenflüsse räumlich und / oder zeitlich zu trennen. Zudem liegt eine eindeutige und lückenlose
Kennzeichnung aller Produkte vor.
Im Falle einer zeitlichen Trennung ist durch geeignete Verfahrensschritte sicherzustellen, dass eine
Verschleppung von gentechnisch verändertem Material auf ein technisch unvermeidbares Minimum
reduziert wird.
Während der Handhabung und Lagerung im Werk ist die Kennzeichnung von Rohstoffen /
Halbfertigprodukten / Endprodukten bzgl. GVO nach den VO (EG) Nr. 1829/2003 bzw. 1830/2003 korrekt
umzusetzen.
Diese einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte (z.B. Transport und Mischprozesse)
sind in einem gesonderten Nachweis über entsprechende räumliche, zeitliche und logistische
Maßnahmen z.B. im Rahmen des Eigenkontrollkonzeptes dokumentiert und werden bei der
Eigenkontrolle berücksichtigt.
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C 3.7 System der Rückverfolgung (KO)
Es ist ein Rückverfolgbarkeitssystem installiert, dass es ermöglicht, alle im Unternehmen / im
kontrollierte Sta dort orha de e Produkte, die it der Ke zei h u g „VLOG geprüft“ i Zusammenhang stehen, jederzeit, unverzüglich und eindeutig zu identifizieren. Darüber hinaus ist es
möglich, innerhalb von einem Arbeitstag bereits nicht mehr im Unternehmen / im kontrollierten Standort
befindliche Produkte zurückzuverfolgen sowie Mengenaufstellungen und Auswertungen zu erstellen, die
Rückschlüsse über Warenflüsse und deren Plausibilität zulassen. Gem. VO (EG) Nr. 178/2002 sind hierzu
folgende Daten zu ermitteln:
• Informationen zur Herkunft (Land, Lieferant)
• Partiebildungen, falls erfolgt (inkl. Rework)
• Produktions-/Herstellungsaufzeichnungen
• Informationen zu Lieferdatum und belieferten Marktteilnehmern
• Menge
C 3.8 Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven Analysenergebnissen
Für den Fall positiver Analysenergebnisse oder anderer Erkenntnisse bzgl. der nicht gesicherten
Ko for ität it de „Oh e Ge te h ik“-Anforderungen ist ein System zur Fehlerbehandlung und Kennzeichnung / Sperrung nicht konformer Produkte mit entsprechenden Maßnahmen vor dem
Warenausgang zu installieren. Im Falle einer Vermischung werden entsprechende Korrekturmaßnahmen
eingeleitet und dokumentiert. Deren Wirksamkeit wird im Rahmen der Eigenkontrolle überprüft.
Der Umgang mit positiven Analysenergebnissen erfolgt gemäß Anhang IV.
C 3.9 Schulung der Mitarbeiter
Alle i „VLOG geprüft“ rele a te Betrie sa lauf i ol ierte Mitar eiter ei s hließli h der Fahrer o Transportfahrzeugen sind vor Aufnahme der Tätigkeit sowie laufend, mindestens einmal jährlich bzgl. der
A forderu ge „VLOG geprüft“ u d der dazu festgelegte Betriebsabläufe geschult.
Die Intensität der Schulung variiert je Mitarbeiter und orientiert sich an der Verantwortung des
Mitar eiters für de ord u gsge äße A lauf der „VLOG geprüft“ Produktio .
Diese Schulungen sind hinsichtlich deren Inhalten und Teilnehmern sowie Schulungsdatum, Schulungsort
und Referenten zu dokumentieren.
C 3.10 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
Reklamationen bzgl. der Anforderungen des VLOG Standards von Kunden oder anderen Stellen (z.B.
Behörden) bzw. Abweichungen im Rahmen des Eigenkontrollsystems sind dokumentiert und in geeigneter
Weise ausgewertet. Dabei wurden entsprechende Korrekturmaßnahmen inklusive Festlegung der
Verantwortlichkeiten eingeleitet.
Werden Abweichungen bei sich noch in Verkehr befindlichen Futtermitteln festgestellt, liegt ein System
zur Warenrücknahme vor. Dies beinhaltet eine schriftliche Information der Kunden. Im Bedarfsfall sind
die Futtermittel zu Lasten des Futtermittelherstellers zurückzunehmen (s. Anhang IV).
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C 3.11 Krisenmanagement (KO)
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Im Rahmen dessen
ist ein Verfahren vorhanden, das den Ablauf im Krisenfall beschreibt. Notrufnummern/ Kontaktdaten der
Lieferanten und der Kunden liegen vor.
Es besteht ein internes System zur Sperrung von beanstandeter Ware.
Das Unternehmen informiert seine Kunden so schnell wie möglich über jegliches Problem im
Zusammenhang mit Produktspezifikationen, insbesondere ü er Ni htko for ität e zu „VLOG geprüft“, die einen definierten Einfluss auf die Prozesssicherheit und /oder Legalität der betreffenden Produkte haben, hatten oder haben könnten. Dies erfolgt unter dem Vorbeugeprinzip, ist aber nicht darauf
beschränkt.
C 3.12 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Das Unternehmen stellt sicher, dass durch regelmäßige Verifizierung des implementierten Systems der Anteil an zufälligen Verunreinigungen mit GVO-Material kontinuierlich reduziert wird. Hierzu ergreift das
Unternehmen Maßnahmen, sogenannte Korrekturmaßnahmen, um die Ursachen von zufälligen und
technisch unvermeidbaren Verunreinigungen mit GVO-Material zu beseitigen bzw. deren Eintrag auf ein
Minimum zu reduzieren. Die ergriffenen Maßnahmen werden überwacht und nach einem angemessenen
Zeitraum einer Bewertung unterzogen.
Dies gilt auch für die Korrekturmaßnahmen aus dem letzten Audit.
Insbesondere der Umgang mit positiven Analyseergebnissen ist zu berücksichtigen (s. Kapitel C 3.8).
C 3.13 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
Die Aufzeichnungen sind gut lesbar und authentisch. Sie sind so zu führen, dass eine nachträgliche
Manipulation ausgeschlossen ist. Alle Dokumente im Zusammenhang mit dem Produktionsprozess zur
Ke zei h u g „VLOG geprüft“, z.B. Liefers hei e, U ede kli hkeits es hei igu ge , Produktions- und
Warenflussaufzeichnungen (inklusive Rework), Schulungsunterlagen, etc., sind für folgenden Zeitraum ab Lieferdatum aufzubewahren, sofern nicht gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrungsfrist
vorsehen: Mindesthaltbarkeitsdatum der Partie + 1 Jahr und mindestens 2 Jahre.
C 3.14 Absicherung des Eigenkontrollsystems
Im Unternehmen werden jährlich interne Audits durchgeführt.
C 4 Spezifische Anforderungen Transport, Umschlag, Lagerung, Handel von Futtermitteln
Führt das Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten im Bereich Transport, Umschlag und
Lagerung sowie Futtermittel durch, so sind die relevanten Anforderungen gemäß Kapitel B 3 bis B 5.
eingehalten.
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C 5 Spezifische Anforderungen Produktion
C 5.1 Rückstellproben (KO)
Neben der Bereitstellung von Daten hat das Unternehmen die Pflicht, von den Ausgangspartien an den
Kunden lückenlos Rückstellmuster in geeigneten Behältnissen aufzubewahren, um bei Notwendigkeit
einen Rückschluss auf die tatsächlich gelieferte Qualität zu nehmen. Die Rückstellmuster müssen während
eines Zeitraums bereitgehalten werden, der dem Verwendungszweck und der Produkthaltbarkeit des
Futtermittels angemessen ist. Dies gilt sowohl für lose abgegebene, wie auch für verpackte Produkte.
C 5.2 Probenahme und Analyse
Im Rahmen des Eigenkontrollsystems liegt gemäß Kap. C 3.3 eine Risiko eurteilu g der für die „VLOG-
geprüft“-Produktion bzw. -Kennzeichnung eingesetzten Einzelfuttermittel vor, die Basis für die
risikoorientierte Beprobung und Analyse auf GVO im Unternehmen bildet.
Werden im Unternehmen nur Futtermittel für die „VLOG geprüft“-Produktion eingesetzt, bei denen mit
einer PCR-Analyse eine gentechnische Veränderung aufgrund technischer Beschränkungen nicht
nachgewiesen werden kann, ist keine Probenahme / GVO-Analyse notwendig. In diesem Fall liegt für die
Erstellung eines Analyseplans eine Risikoanalyse vor, die zu dem Schluss kommt, dass keine Futtermittel
beprobt / analysiert werden müssen.
Aus der unternehmensindividuellen Risikobeurteilung der Ei zelfutter ittel für die „VLOG geprüft“-
Produktion und der produzierten Futtermittelmenge ergibt sich die Häufigkeit der Probenahme und
Analyse. Im Unternehmen liegt ein Analysenplan vor, der das Probenahme- und Analyseverfahren
beschreibt. Zu berücksichtigen sind: Art der Proben, Probenahmeorte, Endproduktbeprobung, Bildung
von Sammelproben, Benennung des Probenehmers, Bildung von Rückstellmustern, Größe der Proben,
Häufigkeit der Beprobung. Der Analysenplan wird planmäßig und gleichmäßig auf den Auditzeitraum
umgesetzt.
Probenahme- und Analysehäufigkeit:
Die folgende aufgeführte Anzahl der Proben / Analysen sind jährliche Mindestwerte. Der Auditor ist
berechtigt, im Verdachtsfall oder risikoorientiert, weitere Probenahmen vorzunehmen und / oder weitere
GVO-Analysen zu veranlassen.
Die aufgrund der Risikobeurteilung des Unternehmens als risikobehaftet eingestuften Einzelfuttermittel
sind partieweise zu beproben. Zur Absicherung des Systems sind ausgehende Waren (Misch- bzw.
Ei zelfutter ittel , die als „VLOG geprüft“ ausgelo t erde , ge äß de folge de Pla zu epro e .
Alle Proben werden auch analysiert. Es werden nur Analyseergebnisse angerechnet, die nach den
Anforderungen in Kapitel I 2 und I 3 in Verbindung mit Anhang III ermittelt wurden. Spätestens ab 1.1.2019
erfolgen die Analysen in Laboren, die vom VLOG anerkannt sind.
Alle Mengenangaben für Futtermittel in den folgenden Tabellen beziehen sich ausschließlich auf Futter ittel, die je Sta dort i der „VLOG-geprüft“-Produktio ei gesetzt erde z . als „VLOG geprüft“ gekennzeichnet werden.
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Jährliche Mindestanzahl von Probenahme / Analysen in der Unterstufe Futtermittelproduktion
Bereich
Probenahme im „VLOG geprüft“ Wareneingang
Pro e ah e i „VLOG geprüft“ Warenausgang
Probenmaterial
Produktion
Einzelfuttermittel VLOG-zertifizierte Einzelfuttermittel*
bzw. VLOG-zertifizierte Mischfutter
Komplett kennzeichnungsfreie Produktion
Bei jeder Partie
Einzelfuttermittel, die als
risikobehaftet eingestuft
wurde
bis 10.000 t/Jahr: 1 Probe
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
je 100.000 t mehr, kommen 2 weitere Proben hinzu
Duale Produktion
Bei jeder Partie
Einzelfuttermittel, die als
risikobehaftet eingestuft wurde
bis 2.000 t/Jahr: 1 Probe
> 2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben
> 5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben
. is . t/Jahr: 10 Probe
. is . t/Jahr: Pro e . is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
je 100.000 t mehr, kommen 5 weitere Proben hinzu
* Werke, die nur kennzeichnungsfreie Einzelfuttermittel produzieren, können auf die Beprobung der
ausgehenden Einzelfuttermittel verzichten, wenn im Wareneingang entsprechend analysiert wurde.
Jährliche Mindestanzahl von Probenahmen / Analysen für die Überführung von kennzeichnungsfreien Ei zelfutter ittel i „VLOG geprüft“-Qualität
Bereich
Unternehmen
handelt / behandelt
Probenahme im „VLOG geprüft“ Wareneingang
Pro e ah e i „VLOG geprüft“ Warenausgang
Nur lose „VLOG-geprüft“-Futtermittel und / oder lose kennzeichnungsfreie Futtermittel
Bei jeder Partie
Einzelfuttermittel, die als
risikobehaftet
eingestuft wurde
bis 10.000 t/Jahr: 1 Probe
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e . is . t/Jahr: Pro e
200.000 bis 300.000 t/Jahr: 8 Proben
je 100.000 t mehr, kommen 2 weitere Proben
hinzu
Nur lose „VLOG-geprüft“-Futtermittel und lose kennzeichnungspflichtige-Futtermittel, ggfs. zusätzlich auch lose kennzeichnungsfreie Futtermittel
Bei jeder Partie
Einzelfuttermittel,
die als
risikobehaftet
eingestuft wurde
bis 2.000 t/Jahr: 1 Probe
> 2.000 bis 5.000 t/Jahr: 3 Proben
> 5.000 bis 10.000 t/Jahr: 5 Proben
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: Pro e
. is . t/Jahr: 20 Proben
. is . t/Jahr: Pro e
je 100.000 t mehr, kommen 5 weitere Proben hinzu
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C 5.2.1 Analysenergebnisse
Die Analyseergebnisse aus dem Eigenkontrollsystem und ggfs. daraus abgeleitete (Korrektur-)
Maßnahmen werden im Audit überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Auditors, risikoorientiert und
im Verdachtsfall ergänzende Proben während des Audits zu ziehen. Die Proben und Analysen dienen der
Überprüfung des Eigenkontrollsystems. Die Ergebnisse können auch in das Eigenkontrollsystem einfließen
und somit die Probenanzahl im Eigenkontrollsystem reduzieren. Die Abwicklung der Kosten erfolgt
zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Auftraggeber der Zertifizierung.
C 5.3 Deklaration auf Lieferschein
Auf Etiketten, Produktions-, Warenbegleitpapieren, Spezifikationen, etc. ist die Kennzeichnung bzgl. GVO
nach den VO (EG) Nr. 1829/2003 bzw. 1830/2003 korrekt umgesetzt.
VLOG-zertifizierte Futtermittel sind vom zertifizierten Futtermittelunternehmen mit der Formulierung
„VLOG geprüft“ u d / oder de Siegel „VLOG geprüft“ s. Abbildung 2), gekennzeichnet. Bei der Nutzung
des Siegels „VLOG geprüft“, si d die Vorga e o Kapitel A 1.2.2 einzuhalten.
Für die Deklaration von kennzeichnungsfreien, nicht VLOG-zertifizierten Futtermitteln, empfiehlt VLOG
die For ulieru g: „Folge de o u s produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter
Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten
Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: …“.
C 6 Spezifische Anforderungen mobile Mahl- und Mischanlagen
VLOG veröffentlicht bis 31.12.2017 spezifische Anforderungen an mobile Mahl- und Mischanlagen auf der
VLOG Homepage 5.
5 Auf der Homepage registrierte Nutzer des Standards (http://www.ohnegentechnik.org/ohne-gentechnik-siegel/registrierung/),
VLOG-Mitglieder u d Lize z eh er für das „Oh e Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“-Siegel werden per Email informiert.
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Teil D: Landwirtschaft
Im folgenden Teil sind die spezifischen Regelungen und Anforderungen für die Stufe Landwirtschaft und deren Unterstufen beschrieben.
D 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht
Die folgende Tabelle definiert die Anforderungen an tierische Rohwaren, für die selber ein Zertifikat nach VLOG-Standard ausgestellt wird oder die in Produkten eingesetzt
werden, für welche ein Zertifikat nach VLOG-Standard ausgestellt werden soll.
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Tierische Produktion:
Die Erzeugung oder die Aufzucht von tierischen Primärprodukten einschließlich Melken und landwirtschaftlicher Nutztierproduktion (inklusive Aquakultur) vor dem
Schlachten.
Für das landwirtschaftliche
Unternehmen, das Primärproduktion für
die „Oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung
etrei t u d für die „Oh e Ge te h ik“ -Produktion folgende Betriebsgrößen
überschreitet:
• Imkerei: < 50 Völker
• Legebetriebe: < 350 Tierplätze
• Milchproduktion: Jahresbestand < 10
Kühe
Für das landwirtschaftliche
Unternehmen, das Primärproduktion
für die „Oh e Ge te h ik“-
Kennzeichnung betreibt und
folgende Betriebsgrößen erfüllt:
• Imkerei: < 50 Völker
• Legebetriebe: < 350 Tierplätze
• Milchproduktion: Jahresbestand <
10 Kühe
Ja
D 1-D 4, ggf. I 3
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Für das landwirtschaftliche
Unternehmen, dass Primärproduktion
für die „Oh e Ge te h ik“-
Kennzeichnung betreibt und dabei Mitglied in einer VLOG-Gruppe (s. Teil E)
ist.
Ab 01.01.2019:
Für Junghennenaufzüchter, die Tiere an
o.g. Primärproduzenten verkaufen und
dere „Oh e Ge te h ik“-konforme
Fütterung für die Einhaltung der
Mindestfütterungsfrist angerechnet
werden soll.
Für landwirtschaftliche
Unternehmen, die Jung- / Nutztiere,
aber keine Lebensmittel erzeugen
u d dere „Oh e Ge te h ik“-
Fütterung im Rahmen einer Lieferantenbestätigung anerkannt
werden kann (z.B. Kälber-,
Ferkelerzeuger).
Ja
Pflanzliche Produktion:
Der Anbau von Primärprodukten einschließlich Ernten und Wildsammlung.
Anbau von
Futtermitteln
Für den Anbau von Futtermitteln, die im
eigenen Betrieb für die Produktion von tieris he Le e s ittel it „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung verwendet
werden.
Für den Anbau von Futtermitteln, die
nicht im eigenen Betrieb für die Produktion von tierischen
Le e s ittel it „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung
verwendet werden.
Ja
D 1-D 3, D 6, I 3
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Anbau von
Lebensmitteln /
Rohstoffen
Für die Erzeugung pflanzlicher
Rohstoffe / Lebensmittel.
Nein
Tiertransport / Viehhandel:
Jede Bewegung von Tieren in einem oder mehreren Transportmitteln sowie alle damit zusammenhängenden Vorgänge, einschließlich des Verladens, Entladens,
Umladens und Ruhens, bis zum Ende des Entladens der Tiere am Bestimmungsort.
Viehhandel Gilt für Tiertransport unter der
Voraussetzung, dass alle drei der
folgenden Umstände erfüllt sind:
• Beauftragung erfolgt durch
VLOG zertifiziertes
Unternehmen.
• Transport ist in
Eigenkontrollsystem des
VLOG-zertifizierten Unternehmens
eingebunden.
• Es besteht eine Vereinbarung
zwischen Transporteur und
zertifiziertem Unternehmen
zur Einhaltung der
Ja D 1-D 3, D 5
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Seite 50
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standard-anforderungen
Anforderungen des VLOG
Standards.
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Seite 51
D 2 Details zum Zertifizierungsprozess
D 2.1 Kriterien zur Risikoeinstufung
Die Risikoeinstufung durch den Auditor (vgl. Kap. A 3.9) erfolgt gemäß den folgenden Kriterien. Sofern es bei der Anwendung der verschiedenen Kriterien zur
Risikoeinstufung zu unterschiedlicher Bewertung führt, gilt für das Unternehmen die höchste/strengste Einstufung.
Einstufungskriterium Risikoklasse 0 Risikoklasse 1 Risikoklasse 2
GVO-Futtermittel im Unternehmen
Nur möglich, wenn alle folgenden Kriterien
erfüllt sind:
• Im Betrieb befinden sich keine oder
nur nicht austauschbare
kennzeichnungspflichtige
Futtermittel.
• Anlagen / Fütterungseinrichtungen /
Maschinen mit Kontakt zu den kennzeichnungspflichtigen
Futtermitteln sind komplett
getrennt zur VLOG-Betriebseinheit.
Im Betrieb befinden sich austauschbare
kennzeichnungspflichtige Futtermittel.
Einstufung in RK 1 ist nur möglich, wenn
Anlagen / Fütterungseinrichtungen /
Maschinen mit Kontakt zu den
austauschbaren
kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln
komplett getrennt zur VLOG-
Betriebseinheit sind.
Im Betrieb befinden sich nach der Erstu stellu g auf die „Oh e Gentechnik-Produktion (ggfs. zeitlich
ersetzt zur „Oh e Ge te h ik“-
Produktion) austauschbare und / oder
nichtaustauschbare
kennzeichnungspflichtige Futtermittel,
die mit denselben Anlagen /
Fütterungseinrichtungen / Maschinen
gehandhabt werden, wie die Futtermittel
für die „Oh e Ge te h ik“-Produktion.
Wechsel der Futterqualitäten (kennzeichnungspflichtig und nicht kennzeichnungspflichtig) in der VLOG-Betriebseinheit / im VLOG-Stall
Na h Begi der „oh e Ge te h ik“-Fütterung findet in der VLOG-Betriebseinheit / im
VLOG-Stall kein Wechsel zur Fütterung mit kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln statt.
In der VLOG-Betriebseinheit wird nach
Erstumstellung auf die „Oh e Ge te h ik“- Fütteru g z is he „ohne
Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln
hin- und hergewechselt (z.B. in
Produktionssystemen, in denen die
Lebensdauer der Tiere länger als die
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Einstufungskriterium Risikoklasse 0 Risikoklasse 1 Risikoklasse 2
„Oh e Ge te h ik“-
Mindestfütterungsfrist ist).
Kriterium tritt zum 01.08.18
in Kraft:
Zertifizierungsstatus von in der „Oh e Ge te h ik“-Produktion eingesetzten nicht kennzeichnungspflichtigen potentiell risikobehafteten Futtermittels
Futtermittel und Futtermittellieferant sind
VLOG-zertifiziert.
Risikobehaftete Futtermittel stammen
von einem VLOG-zertifizierten Hersteller,
der Futtermittellieferant (z.B. Händler,
Warenhaus) ist selbst nicht VLOG-
zertifiziert.
Risikobehaftete Futtermittel stammen
nicht von einem VLOG-zertifizierten
Hersteller.
Kriterium tritt zum 01.08.18
in Kraft:
Einsatz von überbetrieblich genutzten
• mobilen Mahl- und Mischanlagen
• oder stationäre Mahl- und / oder Mischanlagen landwirtschaftlicher Selbstmischer
Eingesetzte überbetrieblich genutzte mobile
Mahl- und / oder Mischanlagen oder
stationäre Mahl- und / oder Mischanlagen
landwirtschaftlicher Selbstmischer ist nach
VLOG-Standard zertifiziert.
Eingesetzte mobile Mahl- und
Mischanlagen oder stationäre Mahl- und
/ oder Mischanlagen landwirtschaftlicher
Selbstmischer verarbeiten sowohl
kennzeichnungspflichtige als auch
kennzeichnungsfreie Futtermittel.
Eine Einstufung in Risikoklasse 1 ist nur
möglich, wenn alle folgenden
Anforderungen nachweislich erfüllt sind:
• Für die eingesetzte Anlage liegt
eine Zertifizierung in einem
anerkannten
Qualitätssicherungssystem (z.B.
QS, KAT) vor.
Eingesetzte mobile Mahl- und
Mischanlagen oder stationäre Mahl- und
/ oder Mischanlagen landwirtschaftlicher
Selbstmischer verarbeiten sowohl
kennzeichnungspflichtige als auch
kennzeichnungsfreie Futtermittel /
Rohstoffe.
Eine Einstufung in Risikoklasse 2 erfolgt,
wenn für die eingesetzte Anlage keine
Zertifizierung in einem anerkannten Qualitätssicherungssystem (z.B. QS, KAT)
vorliegt.
Zur Vermeidung von GVO-
Verschleppungen werden
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Einstufungskriterium Risikoklasse 0 Risikoklasse 1 Risikoklasse 2
• Im QM-Handbuch des Anlagen-
betreibers sind Maßnahmen zur
Vermeidung von
Verschleppungen von GVO
beschrieben.
• Zur Vermeidung von GVO-
Verschleppungen werden
Restentleerungen und / oder
Spülchargen vorgenommen.
Restentleerungen und / oder Spülchargen
vorgenommen.
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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D 2.2 Auditintervalle
Bei Einzelzertifizierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen werden jährliche Regelaudits
durchgeführt.
Bei Gruppenzertifizierungen Landwirtschaft erfolgt nach der Erstzertifizierung der VLOG-Gruppe bzw.
nach Erstaufnahme eines landwirtschaftlichen Gruppenmitglieds in die VLOG-Gruppe Landwirtschaft bei
den landwirtschaftlichen Gruppenmitgliedern ein Audit gemäß den aus der Risikoklasse resultierenden
Auditintervallen durch die Zertifizierungsstelle:
• Alle landwirtschaftlichen Gruppenmitglieder in Risikoklasse 0 sind innerhalb von 3 Jahren von der
Zertifizierungsstelle zu auditieren.
• Alle landwirtschaftlichen Gruppenmitglieder in Risikoklasse 1 sind innerhalb von 2 Jahren von der
Zertifizierungsstelle zu auditieren.
• Alle landwirtschaftlichen Gruppenmitglieder in Risikoklasse 2 sind jährlich von der
Zertifizierungsstelle zu auditieren.
Die spezifischen Regelungen zur Gruppenzertifizierung sind im Teil E Gruppenorganisation beschrieben.
D 2.3 KO Anforderungen
Folgende KO Anforderungen sind festgelegt:
• System zur Rückverfolgung (D 3.3)
• Krisenmanagement (D 3.7)
• Wareneingangskontrolle (D 4.2)
• Tierbestandsübersicht (D 4.4.2)
• Einhaltung der Mindestfütterungsfrist (D 4.4.3)
D 3 Allgemeine Anforderungen
D 3.1 Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung gemäß Anhang XIII oder XIV ist zu erstellen und aktuell zu halten.
Elektronisch vorliegende Informationen werden hierbei akzeptiert. Zum Audit werden die aktuelle
Betriebsbeschreibung, Anlagen und darin aufgeführte Dokumente und Analysen dem Auditor zur Einsicht
vorgelegt. Auf Wunsch des Unternehmens können unter Ausnahme der Betriebsbeschreibung und der darin genannten Unterlagen, Informationen zur Wahrung der Vertraulichkeit im Unternehmen
verbleiben. Der Auditor muss diese eingesehen haben. Zudem wurde die Einsicht in der
Betriebsbeschreibung an der betreffenden Stelle vermerkt, sowie für den Zertifizierungsprozess relevante
Daten in die Betriebsbeschreibung und / oder Checkliste aufgenommen. Die aktuelle
Betriebsbeschreibung wird dem Auditor zur Weiterbearbeitung in der Zertifizierungsstelle und
Weitergabe an VLOG übermittelt.
In der Betriebsbeschreibung ist dokumentiert, wenn in einem Betrieb auch kennzeichnungspflichtige
Futtermittel hergestellt, gelagert, verarbeitet oder verfüttert werden oder ein regelmäßiger Wechsel
z is he „oh e Ge te h ik“-Fütterung und Fütterung mit kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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stattfindet. Eine Betriebsübersicht / Betriebsskizze liegt vor, aus der deutlich alle VLOG-Ställe inkl.
Tierarten und Stallplätze, -Lagerstätten von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln sowie Anlagen zur
Futtermittelherstellung und -handhabung (Mischanlagen, Lager von Gerätschaften, Fütterungsanlagen,
etc.) einschließlich aller nicht direkt an der Hofstelle befindlicher Anlagen hervorgehen.
D 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Die Betriebsstruktur und ein Organigramm liegen im Unternehmen schriftlich vor und enthalten die
Verantwortlichkeiten und Stellvertreterregelung.
Es ist eine Übersicht aller i „oh e Ge te h ik“- relevanten Betriebsablauf tätigen Personen zu erstellen. Auch Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, etc. sind aufzunehmen, sofern für die Tätigkeiten
relevant. Diese Übersicht ist beim Hinzukommen oder Ausscheiden von Personen sowie der Änderung
von Verantwortlichkeiten zu aktualisieren.
Bei kleineren Betrieben besteht die Möglichkeit, dass dies im Rahmen der Betriebsbeschreibung erfolgt.
D 3.3 System zur Rückverfolgung (KO)
Es ist ein Rückverfolgbarkeitssystem installiert, dass es ermöglicht, alle im Betrieb vorhandenen Produkte,
die it der Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ i Zusa e ha g stehe , jederzeit u erzügli h, eindeutig zu identifizieren. Darüber hinaus ist es möglich, innerhalb von einem Arbeitstag bereits nicht
mehr im Betrieb befindliche Futtermittel und Produkte zurückzuverfolgen sowie Mengenaufstellungen
und Auswertungen zu erstellen, die Rückschlüsse über Warenflüsse und deren Plausibilität zulassen. Gem.
VO (EG) Nr. 178/2002 sind hierzu folgende Daten zu ermitteln:
• Informationen zur Herkunft
• Chargenbildungen, falls erfolgt
• Informationen zu Lieferdatum und belieferten Marktteilnehmern
D 3.4 Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven GVO-Analyseergebnissen
Für den Fall positiver Analyseergebnisse oder anderer Erkenntnisse bzgl. der nicht gesicherten
Ko for ität it de „Oh e Ge te h ik“-Anforderungen ist ein System zur Fehlerbehandlung und
Kennzeichnung / Sperrung nicht-konformer Produkte mit entsprechenden Maßnahmen vor dem
Warenausgang installiert.
Der Umgang mit positiven Analysenergebnissen erfolgt gemäß Anhang IV.
Bei positiven Analysen von nicht gekennzeichneten Futtermitteln, die jedoch eindeutig
kennzeichnungspflichtig sind, sind die Vorgaben im Kapitel D 4.4.1 zu beachten.
D 3.5 Schulung der Mitarbeiter
Alle i „oh e Ge te h ik“- relevanten Betriebsablauf involvierten Mitarbeiter, haben umfassende
Kenntnisse ü er die zur Si herstellu g der Fütteru g „oh e Ge te h ik“ erforderli he Maß ah e . Vor Aufnahme der Tätigkeit sowie laufe d, jedo h i deste s ei al jährli h si d die i „oh e Ge te h ik“-
relevanten Betriebsablauf involvierten Mitarbeiter bzgl. der A forderu ge „oh e Ge te h ik“ u d der
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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dazu festgelegten Betriebsabläufe zu schulen / zu informieren. Dies erfolgt in Form einer praktischen
Unterweisung.
Diese Schulungen/Unterweisungen sind hinsichtlich deren Inhalten und Teilnehmern sowie
Schulungsdatum, Schulungsort und Referenten zu dokumentieren.
Bei klei e Betrie e ist si herzustelle , dass alle i „oh e Ge te h ik"-relevanten Betriebsablauf i ol ierte Perso e u fasse de Ke t isse ü er die zur Si herstellu g der Fütteru g „oh e Ge te h ik“ erforderlichen Maßnahmen haben. Findet dafür keine separate Schulung statt, ist dies in
einer Erklärung in der Betriebsbeschreibung festgelegt.
D 3.6 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
Reklamationen bzgl. der Anforderungen des VLOG Standards von Kunden oder anderen Stellen (z.B.
Behörden) bzw. Abweichungen im Rahmen des Eigenkontrollsystems sind dokumentiert und in geeigneter
Weise ausgewertet. Dabei sind entsprechende Korrekturmaßnahmen inklusive Festlegung der
Verantwortlichkeiten eingeleitet. Ist der landwirtschaftliche Betrieb in eine Gruppenzertifizierung
eingebunden, wird der Gruppenorganisator informiert und die Korrekturmaßnahmen mit dieser
abgestimmt.
Werden Abweichungen bei sich noch in Verkehr befindlichen Rohstoffen bzw. Tieren festgestellt, liegt ein
System zum Warenrücknahme vor, das eine schriftliche Information der Kunden beinhaltet.
D 3.7 Krisenmanagement (KO)
Ein Krisenmanagement ist nur für landwirtschaftliche Unternehmen vorgeschrieben, die nicht in die
Gruppenzertifizierung eingebunden sind.
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Im Rahmen dessen
ist ein Verfahren vorhanden, das den Ablauf im Krisenfall beschreibt. Dies kann in der
Betriebsbeschreibung dargelegt werden. Notrufnummern / Kontaktdaten der Lieferanten und der Kunden
liegen vor.
Es existiert ein Vorgehen zur Sperrung von beanstandeter Ware.
Das Unternehmen informiert seine Kunden so schnell wie möglich über jegliches Problem im
Zusammenhang mit Produktspezifikationen, insbesondere über Nichtko for ität e zu „ohne
Ge te h ik“, die ei e defi ierte Ei fluss auf die Si herheit u d / oder Legalität der etreffe de Produkte haben, hatten oder haben könnten. Dies erfolgt unter dem Vorbeugeprinzip, ist aber nicht
darauf beschränkt.
D 3.8 Korrekturmaßnahmen
Das Vorgehen bei Abweichungen inklusive der Verantwortlichkeiten ist beschrieben und entsprechende
Maß ah e erde i Fall o Bea sta du ge zur „oh e Ge te h ik“-Produktion (z.B. bei Kundenreklamationen oder positiven Analyseergebnissen) eingeleitet. Die wirksamen
Korrekturmaßnahmen sind aufgezeichnet und implementiert. Dies gilt auch für die Korrekturmaßnahmen
aus dem letzten Audit.
Die Prozessbeschreibungen können im Rahmen der Betriebsbeschreibung oder in anderer Form dargelegt
werden.
Insbesondere der Umgang mit positiven Analyseergebnissen ist zu berücksichtigen (s. Kapitel D 3.4).
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D 3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
Die Aufzeichnungen sind gut lesbar und authentisch. Sie sind so zu führen, dass eine nachträgliche
Manipulation ausgeschlossen ist. Alle Lieferscheine, Rechnungen von Betriebsmitteln (z.B. Saatgut),
Futtermittelbegleitpapiere, Dokumentationen, Bestellungen, Deklarationen, etc. sind über einen
Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren, sofern nicht gesetzliche Vorgaben eine längere
Aufbewahrungsfrist vorsehen.
D 3.10 Absicherung des Eigenkontrollsystems
Einmal jährlich findet eine interne Prozessüberprüfung statt, in deren Rahmen die Betriebsbeschreibung
kontrolliert und bei Änderungen aktualisiert wird.
D 4 Spezifische Anforderungen Tierische Produktion
D 4.1 Futterbestellung
Zur Absicherung beim Futtermittelbezug sind folgende Vorgehensweise zulässig:
Bestellung:
Der landwirtschaftliche Betrieb gibt Futtermittelbestellungen schriftlich unter Nennung von Tierart /
Tierkategorie und Futtermittelart auf, um Verwechslungen zu vermeiden. Bei Bestellungen wird explizit
darauf hingewiesen, dass das Futtermittel kennzeichnungsfrei und zur Herstellung von "ohne Gentechnik"
gekennzeichneten Lebensmitteln verwendet wird.
Alternativ kann vertraglich mit dem Lieferanten vereinbart werden, dass alle gelieferten Futtermittel
kennzeichnungsfrei und zur Herstellung von "ohne Gentechnik" gekennzeichneten Lebensmitteln
geeignet sind.
Alternativ wird beim Futtermittellieferant folgende Zusatzbestätigung auf dem Liefer- / Begleitpapier
eingeholt: „Folgende von uns produzierte und/oder vertriebene Futtermittel sind im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung genetisch veränderter
Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten
Lebensmitteln und Futtermitteln nicht kennzeichnungspflichtig: … “.
Futtermittel mit dem Hinweis u d/oder it de Siegel „VLOG geprüft“ dürfe oh e schriftliche Bestellungen, ohne weitere vertragliche Vereinbarung und ohne weitere Begleitdokumente eingesetzt
werden.
D 4.2 Wareneingangskontrolle (KO)
Nach EGGenTDurchfG dürfen für die Erzeugung von tierischen Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten,
die it de „Oh e Ge Te h ik“-Siegel gekennzeichnet werden, nur Futtermittel verwendet werden, die
keine Kennzeichnung nach EG VO Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 tragen oder zu tragen haben, wenn
diese Futtermittel in Verkehr gebracht würden. Im Wareneingang ist sichergestellt, dass sämtliche
Futtermittel, die für den Berei h „oh e Ge te h ik“ er e det erde , diesen Vorgaben entsprechen.
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Für risikobehaftete Futtermittel sind geeignete Nachweise vorhanden. Dies ist in erster Linie die
Abwesenheit einer Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 auf den Futtermittel- und
Saatgutetiketten bzw. -Begleitdokumenten.
Im Rahmen der Wareneingangskontrolle von VLOG-zertifizierten Futtermitteln ist
• die Ke zei h u g „VLOG geprüft“ auf de Ware egleitpapiere zu prüfe . U ollstä dige Warenbegleitpapiere sind beim Lieferanten zu reklamieren.
• die Zertifizierung des Futtermittelproduzenten bzw. Futtermittellieferanten regelmäßig, jedoch
mindestens 1x jährlich zu prüfen.
Um die Rückverfolgbarkeit im Bereich der Landwirtschaft zu gewährleisten, werden alle Lieferscheine von
zugekauften Futtermitteln auf Vollständigkeit der Angaben kontrolliert und chronologisch abgelegt.
Werden mobile Misch- und Mahlanlagen eingesetzt, so ist von deren Betreibern die Einhaltung der
Vorgaben zu bestätigen und ggf. die Dokumentation über Restentleerung und / oder Spülchargen
aufzuführen.
D 4.3 Probenahme und Analyse
Im Rahmen des Eigenkontrollsystems erfolgt eine risikoorientierte Beprobung und GVO-Analyse von
Futtermitteln nach den folgenden Ausführungen.
Folgende Vorgaben zur Umsetzung eines Analysenplans sind nur für landwirtschaftliche Unternehmen
vorgeschrieben, die nicht in eine VLOG-Gruppenzertifizierung eingebunden sind.
• Es liegt ein Analysenplan auf Basis einer Risikoanalyse vor und wird planmäßig umgesetzt, der
mindestens die unten beschriebenen Anforderungen berücksichtigt. Der Analyseplan beschreibt
dabei auch das Probenahmeverfahren (Art der Proben, Probenahmeorte, Benennung des
Probenehmers, Bildung von Rückstellmustern, Größe der Proben), die Häufigkeit der Beprobung,
wie auch das Analyseverfahren.
Probenahme und GVO-Analysen wird verzichtet, wenn die gentechnische Veränderung des Futtermittels
technisch bedingt nicht analysiert werden kann.
Risikobehaftete Futtermittel
Für die Stufe Landwirtschaft werden folgende Futtermittel als risikobehaftet eingestuft:
1) Einzelfuttermittel der Pflanzenspezies Soja, Raps, Mais, Zuckerrübe, Baumwolle,
außer:
- Futtermittel dieser Pflanzenspezies, die nach VLOG-Standard oder einem nach VLOG als
gleichwertig anerkanntem Standard zertifiziert sind und / oder
- Futtermittel dieser Pflanzenspezies, die direkt von einem Erzeuger aus einem Anbauland
stammen, in dem der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen untersagt ist und die
Futtermittel und Rohstoffe weder von Dritten verarbeitet noch von einem gewerblichen Spediteur transportiert wurden
2) Mischfuttermittel, die aus einem oder mehreren der in 1) genannten Einzelfuttermittel
hergestellt wurden
außer:
- Mischfuttermittel, die nach VLOG-Standard oder einem nach VLOG als gleichwertig
anerkanntem Standard zertifiziert sind
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Probenahmehäufigkeit und Aufbewahrung von Rückstellmustern:
• Bei jeder Anlieferung von risikobehafteten Einzel- und Mischfuttermittel wird eine Probenahme
inkl. Dokumentation durchgeführt. Dies erfolgt durch den Lieferanten und den Abnehmer
gemeinsam, Ausnahmen davon sind in Rücksprache mit dem VLOG in begründeten Fällen
zugelassen.
• Beim Einsatz einer mobilen Mahl- und Mischanlagen sind Proben vom gemischten Futter gemäß
den Vorgaben in Kap. D 4.6.1 zu ziehen.
• Findet in einer VLOG-Betriebseinheit / einem VLOG-Stall ein regelmäßiger Wechsel zwischen
„oh e Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln statt,
ist a h jede We hsel zur „oh e Ge te h ik“-Fütterung eine Probenahme durchzuführen.
Die Beprobung von Sackware (inklusive manipulationssicher verschlossener Big Bags) kann entfallen.
Die letzten drei Proben, aber mindestens die Proben der letzten beiden Monate, sind so aufbewahrt, dass
sie dem Auditor leicht zugänglich sind.
Bereich
Risikoklasse Futtermittelanlieferung*
Probenmat- erial
Risikobehaftetes Einzel- und Mischfutter
0 Jede Anlieferung
1 Jede Anlieferung
2 Jede Anlieferung *Landwirte, die risikobehaftetes Futtermittel ausschließlich VLOG-zertifiziert oder nach einem VLOG-anerkanntem
gleichwertigem Standard zertifiziert beziehen, sind von der Vorgabe, Rückstellmuster zu nehmen und aufzubewahren, befreit.
Analysehäufigkeit
Mindestens ein Analysenergebnis nach VLOG-Standard stammt im jeweiligen Auditintervall aus dem
Produktionssystem des landwirtschaftlichen Unternehmens, es sei denn der Betrieb bezieht
risikobehaftetes Futtermittel ausschließlich in VLOG zertifizierter Qualität, dass auf den Ware egleitpapiere als „VLOG geprüft“ deklariert ird. Findet in einer Betriebseinheit / einem
Betrie steil ei regel äßiger We hsel z is he „oh e Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it ke zei h u gspfli htige Futter ittel statt, ist a h jede We hsel zur „Oh e Ge te h ik“-Fütterung
eine Probenahme und GVO-Analyse durchzuführen.
Wird für die Produktio o „Oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln nur
• VLOG- oder nach einem VLOG-anerkanntem gleichwertigen Standard zertifiziertes
risikobehaftetes Mischfuttermittel und / oder
• VLOG- oder nach einem VLOG-anerkannten gleichwertigen Standard zertifiziertes
risikobehaftetes Einzelfuttermittel
gefüttert, kann die grundsätzliche Beprobung und Analyse von Futtermitteln auf GVO entfallen. Werden
i der Produktio o „oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln (auch) risikobehaftete (Einzel-) Futtermittel von
nicht-VLOG-zertifizierten Herstellern gefüttert, so gilt für diese Futtermittel die Pflicht zur Probenahme,
Aufbewahrung von Rückstellmustern und Analyse auf GVO im Rahmen des Eigenkontrollsystems.
Proben, die von VLOG- oder nach einem VLOG-anerkannten gleichwertigen Standard zertifizierten
Systemteilnehmer (Gruppenorganisatoren, Misch-oder Einzelfutterhersteller) analysiert werden, können
im landwirtschaftlichen Unternehmen sowohl im einzelbetrieblichen Analysenplan als auch im
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Analysenplan des Gruppenorganisators (z.B. Molkerei, Eier-Packstelle) "angerechnet" werden. Es muss
sich jedoch um die tatsächlich verwendete Futtermittel Partie handeln.
Werden Futtermittel-Sammelproben aus unterschiedlichen Futterlieferungen analysiert, sind deren
Ergebnisse nicht als einzelbetriebliches Analyseergebnis anrechenbar. Pro landwirtschaftlichen Betrieb ist
im jeweiligen Auditintervall mindestens ein Analysenergebnis bezogen auf eine konkrete Lieferung von
risikobehafteten Einzel- oder Mischfuttermittel vorzuweisen.
Der Auditor ist berechtigt, im Verdachtsfall oder risikoorientiert, weitere Probenahmen vorzunehmen und
/ oder weitere GVO-Analysen zu veranlassen. Bei der Risikoeinschätzung werden u.a. folgende Punkte
berücksichtigt:
• Einsatz von mobilen Mahl- und Mischanlagen
• Bezug von risikobehafteten Futter von einem Hersteller, der nicht nach VLOG-Standard zertifiziert
ist (höheres Risiko).
• regelmäßiger Wechsel z is he „Oh e Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it a h VO EG
Nr. 1829/2003 und 1830/2003 gekennzeichneten Futtermitteln in einer Betriebseinheit / einem
Betriebsteil.
Die Proben und Analysen dienen der Überprüfung des Eigenkontrollsystems. Die Ergebnisse können auch
in das Eigenkontrollsystem einfließen und somit die Probenanzahl im Eigenkontrollsystem reduzieren. Die
Abwicklung der Kosten erfolgt zwischen der Zertifizierungsstelle und dem Auftraggeber der Zertifizierung.
Analyseergebnisse
Die Analyseergebnisse aus dem Eigenkontrollsystem und ggfs. daraus abgeleitete (Korrektur-)
Maßnahmen werden im Audit überprüft. Es liegt in der Verantwortung des Auditors, risikoorientiert
ergänzende Proben während des Audits zu ziehen.
D 4.4 Eigenkontrollkonzept
Ohne Gentechnik“-konforme Fütterung
Nach EGGenTDurchfG dürfen für die Erzeugung von tierischen Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten,
die it de „Oh e Ge Te h ik“-Siegel gekennzeichnet werden, nur Futtermittel verwendet werden, die keine Kennzeichnung nach EG VO Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 tragen oder zu tragen hätten, wenn
diese Futtermittel in Verkehr gebracht würden.
Vor der U stellu g ei er la d irts haftli he Produktio sei heit auf die „oh e Ge te h ik“-konforme
Fütterung ist im Betrieb eine Gefahrenanalyse der betriebsindividuellen Abläufe und Bewertung der damit
zusammenhängenden Risiken durchzuführen, dabei werden mindestens folgende Eintrags- und
Verunreinigungsquellen betrachtet:
• Eintrag über kennzeichnungspflichtige Futtermittel
• Eintrag über selbst angebaute Futtermittel
• Verschleppungen und Vermischungen durch Dritte
• Verschleppungen im eigenen Betrieb (z.B. über Gerätschaften, Personal)
Auf Grundlage dieser Identifizierung der verschiedenen Eintrags- und Verunreinigungsquellen sind
detaillierte, betriebsindividuelle Maßnahmen festzulegen, zu dokumentieren und durchzuführen, die die
zukünftige Verunreinigung und Verschleppung durch / bzw. von GVO-deklarationspflichtigen
Futtermitteln ausschließen.
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I jede Fall ist ei e „Gru drei igu g“ zu Begi der Fütteru gsu stellu g erforderli h, die alle Gerätschaften, Lagerstätten, Anlagen, Mischanlagen, Transportmittel, etc. einschließt, die mit den
Futtermitteln in Berührung kommen.
Sofer e e der Fütteru g „oh e Ge te h ik“ i la d irts haftli he U ter eh e a dere Tiere it kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln gefüttert werden oder aber in der Umgebung GVO-Pflanzen angebaut werden, besteht eine stark erhöhte Verschleppungsgefahr über Restfuttermengen,
gemeinsame Benutzung von Gerätschaften, Stäube, etc. In diesem Fall sind die Maßnahmen, die zu deren
Vermeidung ergriffen werden, zu dokumentieren.
Findet in einer VLOG-Betriebseinheit / einem VLOG-Stall ei regel äßiger We hsel z is he „ohne
Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln statt, sind vor Beginn
der „Oh e Ge te h ik“ Fütteru g die a h o.g. Verfahre festgelegte Maß ah e dur hzuführe u d zu dokumentieren. Ebenso ist zu dokumentieren, wohin ggfs. vorhandene Restmengen
kennzeichnungspflichtiger Futtermittel gebracht wurden. Die Wirksamkeit der Restentleerung,
A lage rei igu g u d ggfs. eiterer dur hgeführter Maß ah e ist a h jede We hsel zur „ohne
Ge te h ik“-Fütterung durch Probenahme / GVO-Analyse zu prüfen.
Falls festgestellt wird, dass ein Tier in oder nach Ablauf der Mindestfütterungsfrist mit einem nach VO
(EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 gekennzeichneten Futtermittel gefüttert wurde, beginnt die
Mindestfütterungsfrist für dieses Tier von neuem. War das Futtermittel zwar kennzeichnungspflichtig,
nicht aber gekennzeichnet (z.B. in Folge einer unbeabsichtigten Verschleppung), werden nach
Bekanntwerden der fehlerhaften Kennzeichnung Reste des Futtermittels unverzüglich ausgetauscht oder
außerhal der „oh e Ge te h ik“-Erzeugung verwendet. Bereits in Verkehr gebrachte Lebensmittel (z.B.
Mil h it „Oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung) müssen nicht zurückgerufen werden.
Liegt durch fehlerhaft gekennzeichnetes Futter ein schwerwiegender Verstoß gegen die bei einer "ohne
Gentechnik"-Kennzeichnung beabsichtigte gentechnikfreie Fütterung vor, beginnt die Fütterungsfrist –
ggf. auch sachgerecht verkürzt – von neuem. Die Schwere eines Verstoßes unterliegt einer
Einzelfallprüfung der Zertifizierungsstelle und ist insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:
• Kenntnis des Landwirts, dass das Futtermittel nach VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 hätte
gekennzeichnet sein müssen
• Mangelnde Sorgfalt bei der Annahme der Futtermittel
• Verfütterte Menge des fehlerhaft deklarierten Futtermittels
• Grad des Gentechnikanteils im Futter
• Dauer der Verfütterung des fehlerhaft deklarierten Futtermittels
Eine rechtliche Stellungnahme im Auftrag des VLOG bietet der Praxis und den Zertifizierungsstellen
zusätzliche Orientierung bei der Entscheidung, ob ein Neubeginn geboten ist (Rechtliche Stellungnahme
vom 23.11.2015 http://www.ohnegentechnik.org/downloads/).
Tierbestandsübersicht (KO)
Alle am Betrieb gehaltenen Tierarten zur Lebensmittelproduktion sind erfasst. Darüber hinaus ist
festzulege , o diese Tiere „ohne Ge te h ik“-konform gefüttert werden oder nicht.
Einhaltung der Mindestfütterungsfristen (KO)
Vor „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung von tierischen Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier), ist eine auss hließli he Fütteru g „oh e Ge te h ik“ für de je Tierart und Verwendungszweck im
EGGenTDurchfG (in der aktuellen Fassung) definierten Zeitraum einzuhalten.
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Tierart Zeitraum
Equiden und Rinder (einschließlich Bubalus und Bison-
Arten) für die Fleischerzeugung
zwölf Monate und auf jeden Fall
mindestens drei Viertel ihres Lebens
Kleine Wiederkäuer sechs Monate
Schweine vier Monate
milchproduzierende Tiere drei Monate
Geflügel für die Fleischerzeugung, das eingestallt
wurde, bevor es drei Tage alt war6
zehn Wochen
Geflügel für die Eierzeugung sechs Wochen
Quelle: EGGenTDurchfG, zuletzt geändert durch Art. 58 V v. 31.8.2015 I 1474
Für Tierarten, die hier nicht aufgeführt sind, ist ei e Fütteru g „oh e Ge te h ik“ o Ge urt / S hlüpfe an einzuhalten.
Die Sicherstellung der o.g. Mindestfütterungsfristen im eigenen Betrieb wird über die Futtermittelliste
(Vgl. Kap. D 4.4.4) und Futtermittelbegleitpapiere / Anbauaufzeichnungen nachgewiesen.
Wenn Tiere zugekauft werden, sind die Mindestfütterungsfristen berücksichtigt und die Regelungen
eingehalten. Das Vorgehen ist entsprechend beschrieben.
Bei Zukauf o Tiere ka der Mi destfütteru gsfrist au h dur h ei e „oh e Ge te h ik“-konforme
Fütterung beim Vorbesitzer Rechnung getragen werden, wenn darüber eine schriftliche Bestätigung des Vorbesitzers vorliegt. Die Bestätigung enthält das Datum, ab dem die Tiere nachweislich durchgängig mit
kennzeichnungsfreien Futtermitteln gefüttert wurden.
Legebetriebe:
Ab 01.01.2019 kann die „oh e Ge te h ik“-konformen Fütterung beim Junghennenaufzüchter nur
berücksichtigt werden, wenn dieser für die Junghennenaufzucht VLOG-zertifiziert oder Gruppenmitglied
in einer VLOG-Gruppe ist. Ist der Junghennenaufzüchter ab 01.01.2019 nicht VLOG-zertifiziert, wird vor
„oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung der Eier im VLOG-Legebetrieb die Mindestfütterungsfrist von
mindestens 6 Wochen eingehalten.
Futtermittellisten
Der landwirtschaftliche Betrieb führt eine Futtermittelliste, darin werden eingesetzte Futtermittel, deren
Herkunft sowie deren Verwendungszweck (Tierart / Tierkategorie) angegeben.
Hinweis:
Auf Basis dieser Liste sind weiterreichende Überlegungen in Hinblick auf die Sicherstellung der Fütterung
„oh e Ge te h ik“ erforderli h:
6 Die Fütterungsfrist für Geflügel für die Fleischerzeugung in der obigen Tabelle ist gleichbedeutend mit einer pauschalen Frist
von zehn Wochen vor der Schlachtung ohne Einbeziehung der ersten drei Lebenstage.
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• Ausgehend von dieser Liste ist zu überprüfen und sicherzustellen, dass für jede
Futtermittellieferung entsprechende Nachweise darüber vorliegen, dass diese Futtermittel
kennzeichnungsfrei sind.
• Erkennen von Überschneidungen im Verwendungszweck von Futtermitteln für verschiedene
Tierarten. Dies ist vor allem dann entscheidend, wenn am Betrieb gleichzeitig die Fütterung mit
kennzeichnungsfreien und kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln erfolgt.
Die Futtermittelliste ist zunächst im Rahmen einer Ersterfassung zu erstellen. Danach ist sie stets aktuell
zu halten, indem neue Futtermittel und neue Lieferanten ergänzt und nicht mehr vorhandene gestrichen
werden. Letzteres sollte jedoch erst dann erfolgen, wenn das betreffende Futtermittel vollständig
aufgebraucht und nicht mehr am Betrieb vorhanden ist. Ergänzungen und Streichungen sind mit dem
Datum des ersten Zukaufs bzw. des letzten Verbrauchs zu versehen. Auch alle selbst erzeugten
Futtermittel sind in die Futtermittelliste einzutragen
Eine Alternative für kleine Betriebe stellt eine Futtermittelliste dar, die als chronologisch abgelegte
Belegsammlung von Rechnungen und Lieferscheinen realisiert wird.
Futterrationen
Futterratio e si d für alle erfasste Tierarte u d Tierkategorie für die „oh e Ge te h ik“-Produktion
aufzulisten. Hierzu ist je Tierart eine gesonderte Übersicht zu erstellen. Bestehen bei den Tierarten /
Tierkategorien je nach Lebensphase (z.B. Trockensteller), Jahreszeit (Weidesaison / Winteraufstallung),
etc. unterschiedliche Rationen, so sind diese gesondert zu erfassen.
Die Futterkomponenten sind genau zu bezeichnen, also z.B. die genaue Typbezeichnung und der
Hersteller eines Futtermittels statt ur „Mil hleistu gsfutter“ oder „Rapse traktio ss hrot“ statt „Raps“. Die Deklarationen, vor allem bei zusammengesetzten Komponenten, sind zusammen mit den
Futterrationen abzuheften.
D 4.5 Trennung der Warenströme / Ausschluss der Verschleppungen von GVO-Futtermittel, Vermischung und Vertauschung
Im landwirtschaftlichen Unternehmen ist die Parallelfütterung von kennzeichnungspflichtigen
Futtermitteln und kennzeichnungsfreien Futtermitteln für die „Oh e Ge te h ik“-Produktion bei
derselben Tierkategorie nicht zulässig.
• Möglich ist die Trennung z.B. in Rinder und Schweine, Milchkühe und Kälber, etc. Eine Ausnahme stellt der Einsatz von nicht-austauschbaren Futtermitteln dar (z.B. Spezialfutter für Jung- und
Legehennen).
• Ebenso ausgenommen von der Regel sind vollständig getrennte Betriebseinheiten oder -teile, bei
denen auch die Futtermittel vollständig getrennt gelagert und gehandhabt werden.
Das Vorhandensein eines Futtermittels, dessen Eig u g für die Fütteru g „oh e Ge te h ik“ i ht gesi hert ist, ist zulässig, e desse Besti u gsz e k u d die Tre u g o der „oh e Ge te h ik“-
Erzeugung klar nachvollziehbar ist (z.B. ist ein konventionelles Allein- oder Ergänzungsfuttermittel für
Zuchtsaue i ei e Betrie , der das Mil h ieh „oh e Ge te h ik“ füttert, u pro le atis h.
Bei austauschbaren Futtermitteln, deren Bestimmungszweck nicht eindeutig ist oder die bei mehreren Tierkategorien und Nutzungsrichtungen verwendet werden können (z.B. Einzelfuttermittel Sojaschrot),
ist eine parallele Nutzung von kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln und kennzeichnungsfreien
Futter ittel für die „Oh e Ge te h ik“-Produktion nur dann zulässig, wenn die Futtermittel auf
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getrennten Betriebsstätten / Betriebseinheiten gelagert und eingesetzt werden. Darüber hinaus ist das
Futtermittel mit dem Bestimmungszweck (Tierkategorie, an die das Futtermittel verfüttert werden soll)
zu kennzeichnen.
Es ist nachvollziehbar sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt kennzeichnungspflichtige Futtermittel, in
de Ware fluss der Futter ittel, die zur Herstellu g o „oh e Ge te h ik“ Le e s ittel geda ht si d, gelangen können. Hierzu sind die Warenflüsse räumlich, zeitlich sowie durch eine eindeutige und
lückenlose Kennzeichnung aller Futtermittel sichergestellt.
Eine zeitlich parallele Lagerung ist nur bei räumlicher Trennung möglich.
Im Falle einer zeitlichen Trennung ist durch geeignete Verfahrensschritte sicherzustellen, dass eine
Verschleppung von GVO auf ein Minimum reduziert wird. So sind z.B.
• Fahrzeuge nachweislich trocken zu reinigen, nachdem sie loses kennzeichnungspflichtiges
Futtermittel transportiert haben.
• bei einem regelmäßigen Wechsel z is he „oh e Ge te h ik“ Fütteru g u d Fütteru g it kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln in einer VLOG-Betriebseinheit / einem VLOG-Stall die
Maßnahmen in Kapitel D 4.4.1 umzusetzen und zu dokumentieren.
Erfolgt im Unternehmen eine parallele Produktion und / oder parallele Handhabung von eigen erzeugten
Lebensmitteln, die für die „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung geeig et si d u d sol he , die für das „ohne
Ge te h ik“-System nicht geeignet sind, ist über entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass keine
Vermischung oder Vertauschung von Lebensmitteln der unterschiedlichen Qualitäten erfolgt.
Landwirtschaftliche Selbstmischer mit eigener, stationärer Mahl- und / oder Mischanlage, die sowohl
kennzeichnungspflichtige als au h Futter ittel für die „oh e Ge te h ik“-Produktion einsetzen und in
der gleichen Anlage mischen, treffen geeignete Maßnahmen, um eine Verschleppung von gentechnisch
veränderten Futtermitteln zu vermeiden. Die Maßnahmen werden protokolliert und ihre Tauglichkeit ist durch regelmäßige Analysen zu überprüfen. Die Analysen können durch den Selbstmischer oder den
Auditor in Auftrag gegeben werden.
Diese einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte werden in einem gesonderten
Nachweis über entsprechende räumliche und zeitliche Trennung und logistische Maßnahmen
dokumentiert und im Rahmen der Eigenkontrolle auf Wirksamkeit überprüft. Darüber hinaus ist bei einer
zeitlichen Trennung im Umgang mit kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln und kennzeichnungsfreien
Futtermitteln zur „oh e Ge te h ik“-Produktion, die zur Herstellu g o „oh e Ge te h ik“ Lebensmitteln gedacht sind, anhand von repräsentativen Untersuchungsergebnissen die Wirksamkeit der
Maßnahmen zu belegen.
D 4.6 Überbetriebliche Nutzung von Maschinen, Anlagen / externe Dienstleister
• Werden Maschinen / Anlagen zum Futteranbau, der Futteraufbereitung und -herstellung
zusammen mit anderen landwirtschaftlichen Unternehmen genutzt und / oder
• Tätigkeiten an externe Dienstleister vergeben,
ist dies im Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des Unternehmens betrachtet und es sind entsprechende
Verfahrensschritte und Maßnahmen zur Vermeidung von GVO-Verschleppungen festgelegt. Mit dem
gemeinsamen Maschinennutzer bzw. beauftragten Unternehmen ist eine Vereinbarung zur Einhaltung
der vereinbarten Maßnahmen bzw. zur Einhaltung der Anforderungen des VLOG Standards getroffen.
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Nutzung von überbetrieblich eingesetzten mobilen Mahl- und Mischanlagen
VLOG veröffentlicht bis 31.12.2017 auf der VLOG Homepage spezifische Anforderungen an
landwirtschaftliche Unternehmen, die überbetrieblich genutzte mobile Mahl- und Mischanlagen in der
„oh e Ge te h ik“-Produktion einsetzen7.
D 4.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein
Den Mitarbeitern ist der GVO-Status des Futters und der Umstellungsstatus der einzelnen Tiere /
Durchgänge auf allen Stufen bekannt, von Futterannahme über tierische Produktion bis Auslieferung /
Transport der tierischen Produkte / Tiere.
Es ist sichergestellt, dass ausschließlich Produkte, die die gesetzlichen Anforderungen an die Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ ollstä dig erfülle , als sol he de Betrie erlasse . Da ei ist besonders die Einhaltung von Mindestfütterungsfristen nach Tierzukäufen oder Fütterungsumstellung zu
beachten.
Auf Warenbegleitpapieren, Etiketten, etc. ist die Kennzeichnung bzgl. EGGenTDurchfG korrekt umgesetzt.
Bei Werbung und Inverkehrbringen darf ur die A ga e „oh e Ge te h ik“ er e det erde u d es ist auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen hi si htli h der Deklaratio „oh e Ge te h ik“ u ter Berücksichtigung des § 11 Absatz (1) Ziffer 3 LFGB zu achten.
VLOG-zertifizierte Ware ist auf alle Ware egleitpapiere als „VLOG“-Ware zu kennzeichnen. Werden
systembedingt keine Lieferscheine/Warenbegleitpapiere erstellt (z.B. Milchabholung), erfolgt eine
eindeutige vertragliche Regelung über die Lieferung.
D 5 Spezifische Anforderungen Tiertransport / Viehhandel
D 5.1 Wareneingangskontrolle (KO)
Im Wareneingang ist sichergestellt, dass sämtliche VLOG-Tiere den folgenden Vorgaben entsprechen.
• Für jede Lieferu g ist die Qualität „VLOG“ o Vorliefera te auf de Liefers hei e / Tierbegleitdokumenten Einzeltier- bzw. Gruppengenau bestätigt.
• Für jeden Lieferbetrieb ist für den Geltungsbereich Tierart / Tierkategorie die VLOG-Zertifizierung
bzw. die Einbindung in eine Gruppenzertifizierung (schriftlicher Nachweis der Zertifizierungsstelle
des Gruppenorganisators) risikoorientiert (mindestens bei Erstbezug und folgend jährlich) geprüft
und nachgewiesen.
Für den Ware ei ga g „oh e Ge te h ik“ Futter ittel finden die Anforderungen gemäß Kapitel D 4.1und
D 4.2 Anwendung. Es besteht keine Verpflichtung zur Probenahme bei Anlieferung, Aufbewahrung von
Rückstellmustern sowie regelmäßigen Analysen.
D 5.2 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse
Das Eigenkontrollkonzept inkl. Risikoanalyse berücksichtigt die erforderliche getrennte Handhabung von
7 Auf der Homepage registrierte Nutzer des Standards (http://www.ohnegentechnik.org/ohne-gentechnik-siegel/registrierung/),
VLOG-Mitglieder u d Lize z eh er für das „Oh e Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“-Siegel werden per Email informiert.
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• VLOG-Tieren zu Tieren anderer Qualitäten sowie
• - falls zutreffend – die getrennte Handhabung von kennzeichnungsfreien und
kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln sowie Verunreinigungs- und Eintragsmöglichkeiten.
Tierbestandsübersicht (KO)
Alle im Unternehmen befindlichen VLOG- Tiere / Tierkategorien sind erfasst und es ist festgelegt, ob diese
Tiere „oh e Ge te h ik“-konform gefüttert werden oder ob keine Fütterung erfolgt.
„Ohne Gentechnik“ konforme Fütterung
Erfolgt eine Fütterung der VLOG-Tiere, ist nachweislich die Einhaltung der folgenden VLOG-
Anforderungen sichergestellt:
• Eig u g / Zulässigkeit der Futter ittel für ei e „oh e Ge te h ik“-Produktion (vgl. Kap. D 4.4.1).
• Dokumentation der eingesetzten Futtermittel über die Futtermittelliste (vgl. Kap. D 4.4.4)
• Dokumentation der Futterrationen (vgl. Kap. D 4.4.5).
D 5.3 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischung und Vertauschung
Die einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte zur Sicherstellung der folgenden
Anforderungen sind in einem gesonderten Nachweis über entsprechende räumliche, zeitliche und
logistische Maßnahmen dokumentiert und im Rahmen der Eigenkontrolle auf Wirksamkeit überprüft.
VLOG-Tiere
Es ist nachvollziehbar sicherzustellen, dass VLOG-Tiere jederzeit getrennt von Tieren anderer Qualität
befördert bzw. transportiert werden:
• Tiere/Tierkategorien mit tierindividueller Einzeltierkennzeichnung (z.B. Rinderohrmarke mit
tierindividueller Kennnummer): Die tierindividuelle Einzeltierkennzeichnung dient als
ausreichender Nachweis der Trennung. Beim Übernehmen ist die Tierkennzeichnung zu prüfen,
nur ordnungsgemäß gekennzeichnete Tiere dürfen übernommen werden.
• Tiere/Tierkategorien mit Betriebskennzeichnung (z.B. Schweineohrmarke mit Angabe der
Betriebs-VVVO-Nummer:
Werden mit einem Transport von einem Betrieb nur Tiere übernommen, die alle nachweislich
als VLOG-Tiere übernommen werden, dient die Betriebskennzeichnung der Tiere als
ausreichender Nachweis der Trennung.
Werden mit einem Transport von einem Betrieb sowohl VLOG-Tiere als auch Tiere anderer
Qualitäten übernommen, sind die unterschiedlichen Gruppen während Transport /
Beförderung nachweislich zu trennen. Die Maßnahmen der Trennung sind in den
Transportpapieren zu dokumentieren.
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„Ohne Gentechnik“ Futtermittel Es ist nachvollziehbar sicherzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt kennzeichnungspflichtige Futtermittel, in
den Warenfluss der Futtermittel für die „oh e Ge te h ik“-Produktion gelangen können. Hierzu sind die
Warenflüsse räumlich, zeitlich sowie durch eine eindeutige und lückenlose Kennzeichnung aller Produkte
sicherzustellen.
Eine zeitlich parallele Lagerung ist nur bei räumlicher Trennung möglich.
Im Falle einer zeitlichen Trennung ist durch geeignete Verfahrensschritte sicherzustellen, dass eine
Verschleppung von GVO auf ein Minimum reduziert wird.
D 5.4 Beauftragung externer Dienstleister
Die Beauftragung externer Dienstleister erfolgt nach den Anforderungen in Kapitel A 3.2.1.
D 5.5 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein
Allen Mitarbeitern ist der VLOG-Status der einzelnen Tiere, von Übernahme über Beförderung / Transport
bis zur Ablieferung bekannt.
Auf Lieferpapieren sind die VLOG-Tiere Einzeltier- bzw. Gruppengenau als solche deklariert.
D 6 Spezifische Anforderungen pflanzliche Futtermittelproduktion
D 6.1 Wareneingangskontrolle (KO)
Im Wareneingang ist sicherzustellen, dass sämtliches Saat- und Pflanzgut für die Erzeugung
betriebsinterner Futtermittel GVO-frei ist. Dazu sind die Saatgutbelege / Deklarationen auf die
Abwesenheit einer Kennzeichnung nach Richtlinie 98/95/EG zu prüfen.
Die Dokumentation der eigen erzeugten Futtermittel erfolgt in der Futtermittelliste (Vgl. Kap. D 4.4.4).
D 6.2 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischung und Vertauschung
GVO-Verschleppungen durch GVO-Anbau bzw. GVO-Freisetzungsversuche in das eigenerzeugte Futter
werden vermieden. Dazu wird regelmäßig überprüft, ob GVO-Anbau oder GVO-Freisetzungsversuche in
der näheren Umgebung der Futterflächen stattfinden und dieser Auswirkung auf die eigenen
Futterpflanzen hat. Ist dies der Fall, werden entsprechende Anbauabstände eingehalten.
Diese einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte werden in einem gesonderten
Nachweis über entsprechende räumliche, zeitliche und logistische Maßnahmen dokumentiert und im
Rahmen der Eigenkontrolle auf Wirksamkeit überprüft.
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Teil E: Gruppenorganisation
Im folgenden Standardteil sind das Verfahren der Gruppenzertifizierung Landwirtschaft sowie die Voraussetzungen und Anforderungen an die Gruppenorganisation
Landwirtschaft beschrieben.
Definition und Zertifizierungspflicht
Für die landwirtschaftlichen Gruppenmitglieder gelten die Anforderungen der Stufe Landwirtschaft (Kap. D 3), für den Gruppenorganisator Landwirtschaft darüber hinaus
die Anforderungen in Kapitel E 2.4. In den Audits wird überprüft, ob alle Anforderungen vom Gruppenorganisator Landwirtschaft und den landwirtschaftlichen
Gruppenmitgliedern erfüllt werden.
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
VLOG-Gruppe Landwirtschaft:
Eine VLOG-Gruppe Landwirtschaft ist der Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Unternehmen (den sogenannten landwirtschaftlichen Gruppenmitgliedern) zum
Zwecke einer VLOG-Gruppenzertifizierung Landwirtschaft.
Gruppenorganisator Landwirtschaft, folgend Gruppenorganisator:
Unternehmen einer VLOG-Gruppe Landwirtschaft mit Verantwortung für ein Eigenkontrollsystem, dass die landwirtschaftlichen Gruppenmitglieder – und bei der
Erzeugung von tierischen Lebensmitteln auch PCR-Analysen der verwendeten Futtermittel – einschließt. Im Rahmen der VLOG-Gruppenzertifizierung Landwirtschaft
erfolgt die Zertifizierung über den Gruppenorganisator, d.h. dieser erhält das Zertifikat für die VLOG-Gruppe Landwirtschaft.
Tierische Lebensmittel
Pflanzliche Lebensmittel Nein E 2, E 2.4
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Landwirtschaftliches Gruppenmitglied, folgend Gruppenmitglied:
Landwirtschaftliches Unternehmen, das vertraglich in eine VLOG-Gruppe Landwirtschaft integriert ist.
Für die Erzeugung und Be- und
Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln.
Für die Erzeugung von
pflanzlichen Lebensmitteln.
Nein D 2-D 5, G 2-G 3
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Details zum Zertifizierungsprozess
E 2.1 Bedingungen und Voraussetzung für die Zertifizierung
• Vertrag des Gruppenorganisators mit VLOG-anerkannter Zertifizierungsstelle
• Unterzeichneter Standardnutzungsvertrag des Gruppenorganisators mit VLOG8
• Ein Gruppenmitglied kann für einen festgelegten Produktbereich (z.B. Milcherzeugung) nur
Mitglied in einer VLOG-Gruppe sein. Werden bei einem Gruppenmitglied Tiere / tierische
Lebensmittel verschiedener Produktbereiche erzeugt (z.B. Milch und Fleisch), kann das
Unternehmen für jeden Produktbereich in jeweils unterschiedlichen VLOG-Gruppen
Gruppenmitglied sein. Ist ein Unternehmen Gruppenmitglied bei einer VLOG-Gruppe, ist eine davon unabhängige Einzelzertifizierung nach VLOG-Standard für diesen Geltungsbereich nicht
zulässig.
• Die „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung von Lebensmitteln eines Gruppenmitglieds ist erst
zulässig, nachdem dieses Gruppenmitglied lt. den Anforderungen in Kapitel E 2.2.1 der
Zertifizierungsstelle gemeldet wurde, ggfs. vom Gruppenorganisator die Ersterhebung
durchgeführt wurde, ggfs. ein Audit beim Gruppenmitglied erfolgte und dieses Gruppenmitglied
von der Zertifizierungsstelle für die VLOG-Gruppe zugelassen wurde.
• Wurde aufgrund der Auditergebnisse die Zertifizierung der VLOG-Gruppe ausgesetzt oder
e tzoge , ist die Ke zei h u g o Produkte it der „Oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung für
die gesamte VLOG-Gruppe nicht zulässig.
• Die Ver arktu g o „oh e Ge te h ik“-gekennzeichneten Lebensmitteln kann weiterhin durch
die Gruppe erfolgen, wenn einzelne Gruppenmitglieder aus der Gruppe ausgeschlossen wurden.
In diesem Fall ist nur für die ausgeschlossenen, ehemaligen Gruppenmitglieder die Vermarktung
von „oh e Ge te h ik“-gekennzeichneten Lebensmitteln nicht zulässig.
• Der Gruppenorganisator ist bei Abweichungen bei den Gruppenmitgliedern für die Überwachung
der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen verantwortlich.
E 2.2 Ablauf
Die Gruppenzertifizierung Landwirtschaft erfolgt gemäß den nachfolgenden Schritten: (siehe Kapitel E
2.2.1 bis E 2.2.5)
• Beantragung der Zertifizierung bei einer vom VLOG zugelassenen Zertifizierungsstelle und Vorlage
der Gruppenbeschreibung (Vgl. Kapitel E 3.1) incl. Risikoeinstufung.
• Ggfs. Ersterhebung durch den Gruppenorganisator
• Auditplanung mit dem Gruppenorganisator (Auditbereich, Auditzeitpunkt, Auditdauer)
• Auditdurchführung beim Gruppenorganisator und den Gruppenmitgliedern gemäß Kap. A
3.7durch den Auditor inkl. Bewertung der Anforderungen, Überprüfung der Risikoeinstufung
• Auditbewertung / Review durch die Zertifizierungsstelle
8 bis 20.06.17 Zertifizierungsvertrag genannt
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inkl. Bestätigung / Korrektur des Auditergebnisses sowie ggfs. Korrektur der
Risikoeinstufung und
inkl. Bestätigung der zugelassenen Gruppenmitglieder
• Zertifizierung der VLOG-Gruppe Landwirtschaft
E 2.2.1 Beantragung der Zertifizierung, Vorlage der Gruppenbeschreibung
Der Gruppenorganisator beantragt bei der Zertifizierungsstelle die Gruppenzertifizierung nach VLOG-
Standard und legt dabei die Gruppenbeschreibung (vgl. Kap. E 3.1) vor.
Für jedes Gruppenmitglied wird eine vollständige Betriebsbeschreibung Landwirtschaft inkl. Plänen,
Organigramm, Prozessbeschreibungen, etc. eingereicht.
Zusätzlich legt der Gruppenorganisator fest, auf welcher Grundlage die VLOG-Erstzertifizierung und
zukünftig die Zulassung weiterer Gruppenmitglieder erfolgen soll
• Ersterhebungen bei den Gruppenmitgliedern durch den Gruppenorganisator, verbunden mit
Audits der Zertifizierungsstelle beim Gruppenorganisator und bei 25 % der Gruppenmitglieder (s.
Kap. E 2.2.2)
oder
• Audits durch die Zertifizierungsstelle beim Gruppenorganisator und allen Gruppenmitgliedern (s.
Kap. E 2.2.3).
Das gewählte Verfahren der Erstzertifizierung findet auch Anwendung für die Zulassung neuer
Gruppenmitglieder in eine VLOG-Gruppe Landwirtschaft. Die Zertifizierungsstelle aktualisiert
anschließend die Mitgliederliste (s. Kap. E 2.2.4).
E 2.2.2 Erstzertifizierung auf Grundlage der Ersterhebung durch den Gruppenorganisator
Der Gruppenorganisator führt bei 100 % der Gruppenmitglieder Ersterhebungen durch, d.h. vor-Ort-
Eigenkontrollen anhand der VLOG-Checklisten durch nachweislich kompetentes Personal des
Gruppenorganisators und verifiziert dabei die Angaben aus den jeweiligen Betriebsbeschreibungen der
einzelnen Gruppenmitglieder. Diese Ersterhebungen finden in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle
statt und werden durch die Zertifizierungsstelle formell freigegeben.
Auf Grundlage der Ersterhebungen nimmt der Gruppenorganisator eine Risikoeinstufung aller
Gruppenmitglieder nach den Vorgaben in Kapitel D 2.1 vor und übergibt anschließend alle
Betriebsbeschreibungen inkl. Angabe der jeweiligen Risikoklasse der einzelnen Gruppenmitglieder an die
Zertifizierungsstelle.
Die Zertifizierungsstelle prüft und bewertet die Gruppenbeschreibung sowie die Betriebsbeschreibungen
aller Gruppenmitglieder und des Gruppenorganisators. Sofern Informationen / Unterlagen fehlen oder
Mängel festgestellt werden, erfolgt eine Information an den Gruppenorganisator. Sobald alle
Informationen / Unterlagen vorliegen, überprüft die Zertifizierungsstelle bei mind. 25% der
Gruppenmitglieder die Ergebnisse der Ersterhebung des Gruppenorganisators durch eigene -Erstaudits.
Die Zertifizierungsstelle ist dabei für eine ausgewogene Verteilung der Audits bei den
Gruppenmitgliedern, unter Beachtung von Risikoeinstufung des Gruppenorganisators, sowie z.B.
Betriebsgröße und -organisation, geografische Lage, Futtermittellieferant, verantwortlich. Sofern die
Zertifizierungsstelle dies als notwendig erachtet, kann die Zertifizierungsstelle auch mehr als 25 % der
Gruppenmitglieder auditieren.
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Im Anschluss gleicht die Zertifizierungsstelle die Ergebnisse der Ersterhebungen mit den eigenen
Ergebnissen auf Übereinstimmung ab und leitet ggf. Maßnahmen ein. Die Zertifizierungsstelle hat das
Recht, die Ersterhebungen des Gruppenorganisators nicht zu akzeptieren und eine 100%ige Auditierung
der Gruppenmitglieder durchzuführen. Die Entscheidung muss ausführlich begründet werden.
Es findet ebenfalls ein Erstaudit des Gruppenorganisators durch die Zertifizierungsstelle statt, dieses wird
in der Regel vor den Audits der Gruppenmitglieder durchgeführt.
Die Überprüfung der Einstufung der Gruppenmitglieder in Risikoklassen erfolgt abschließend durch die
Zertifizierungsstelle, daraus resultiert das Auditintervall jedes einzelnen Gruppenmitglieds für den
kommenden Auditzeitraum.
Auf Grundlage der Ersterhebungen und der Audits der Zertifizierungsstelle beim Gruppenorganisator und
bei den Gruppenmitgliedern ggfs. mit Durchführung von Nachaudits, erfolgt die Erstzertifizierung der
VLOG-Gruppe.
E.2.2.3 Erstzertifizierung auf Grundlage von 100 % Audits durch die Zertifizierungsstelle
Alternativ erfolgen 100 % der Audits durch die Zertifizierungsstelle:
Der Gruppenorganisator übergibt die Betriebsbeschreibungen der Gruppenmitglieder an die
Zertifizierungsstelle. Beim Gruppenorganisator und allen Gruppenmitgliedern werden VLOG-Audits gemäß Kap. A 3.7durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt, auf deren Grundlage Überprüfung der
Einstufung der Risikoklassen sowie die Zertifizierungsentscheidung erfolgt. Das Audit des
Gruppenorganisators wird in der Regel vor den Audits der Gruppenmitglieder durchgeführt.
E 2.2.4 Zertifikatserteilung / Aktualisierung der Mitgliederliste
Das VLOG-Zertifikat wird für die VLOG-Gruppe Landwirtschaft ausgestellt und enthält die Firmierung des
Gruppenorganisators. Der Gruppenorganisator erhält von der Zertifizierungsstelle zusätzlich die
Mitgliederliste (eine Übersicht der von der Zertifizierungsstelle für die VLOG-Gruppe Landwirtschaft
zugelassenen Gruppenmitglieder).
Bei Gruppenzertifizierungen Landwirtschaft enthält die Mitgliederliste pro Gruppenmitglied:
• die festgelegte Risikoklasse und
• den letzten Regelaudittermin.
• Bei Legebetrieben darüber hinaus die Printnummern.
Änderungen der Mitgliederliste sind vom Gruppenorganisator umgehend an die Zertifizierungsstelle zu
melden.
E 2.2.5 Verteilung Auditbericht
Je durchgeführtem Audit erhalten der Gruppenorganisator bzw. das auditierte Gruppenmitglied einen
Auditbericht inkl. festgestellter Abweichungen und umzusetzender Maßnahmen von der
Zertifizierungsstelle. Der Auditbericht der Gruppenmitglieder wird je nach Festlegung über den
Gruppenorganisator an die Gruppenmitglieder verteilt oder direkt an diese versandt.
E 2.3 Folgezertifizierung und Überwachung / Auditintervalle
Der Gruppenorganisator ist für die Einhaltung der Audittermine sowie bei Abweichungen für die
Überwachung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen bei den Gruppenmitgliedern verantwortlich.
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Bei Gruppenzertifizierungen Landwirtschaft erfolgt ein jährliches Audit des Gruppenorganisators durch
die Zertifizierungsstelle, bei den Gruppenmitgliedern ein Audit gemäß den aus der Risikoklasse
resultierenden Auditintervallen. Das Auditintervall beginnt jeweils mit dem Datum der ersten
Zertifikatsausstellung.
Folgende Auditintervalle gelten pro Risikoklasse:
• Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 0 sind innerhalb von 3 Jahren von der Zertifizierungsstelle
zu auditieren.
• Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 1 sind innerhalb von 2 Jahren von der Zertifizierungsstelle
zu auditieren.
• Alle Gruppenmitglieder in Risikoklasse 2 sind jährlich von der Zertifizierungsstelle zu auditieren.
E 2.4 KO-Anforderungen
Folgende KO Anforderungen sind festgelegt:
• Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (E 3.2)
• Eigenkontrollsystem (E 3.4)
• Umgang mit Abweichungen/Korrekturmaßnahmen (E 3.7)
• Krisenmanagement und Kundeninformation (E 3.8)
Anforderungen an Gruppenorganisatoren
E 3.1 Gruppenbeschreibung
Mit Antragsstellung zur VLOG-Zertifizierung legt der Gruppenorganisator der Zertifizierungsstelle eine
Gruppenbeschreibung vor. Folgend wird diese vom Gruppenorganisator aktuell gehalten und
zertifizierungsrelevante Änderungen zeitnah an die Zertifizierungsstelle übermittelt.
Die Gruppenbeschreibung enthält / benennt:
• eine Auflistung und Tätigkeitsbeschreibung der Gruppenmitglieder
• eine Auflistung und Tätigkeitsbeschreibung über Subunternehmer / Lohnverarbeiter / ausgelagerte Prozesse, die in die VLOG-Gruppe eingebunden sind, inkl. Verantwortlichen und
deren Kontaktdaten
• den Verantwortlichen für die Gruppenzertifizierung beim Gruppenorganisator inkl. der
Kontaktdaten
Mitgliederliste und deren Aktualisierung
Die aktuelle Mitgliederliste für die Gruppenzertifizierung liegt vor, diese enthält mindestens für jedes
Gruppenmitglied
• Adresse, behördliche Zulassungsnummer, Ansprechperson sowie deren Kontaktdaten
• die festgelegte Risikoklasse
• den letzten Regelaudittermin
• bei Legebetrieben darüber hinaus die Printnummern.
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Änderungen der Mitgliederliste sind vom Gruppenorganisator umgehend an die Zertifizierungsstelle zu
melden.
Auf Anfrage des VLOG übermittelt der Gruppenorganisator die aktuelle Mitgliederliste unverzüglich an
VLOG.
Der Gruppenorganisator verantwortet die Betriebsbeschreibungen der Gruppenmitglieder sowie deren Aktualisierung. Sollte es zu betriebsinternen Veränderungen kommen, informiert der Gruppenorganisator
die Zertifizierungsstelle zeitnah. Es liegt in der Verantwortung der Zertifizierungsstelle zu entscheiden, ob
zusätzliche Audits außerhalb der regulären Zeiten durchgeführt werden müssen.
E 3.2 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (KO)
Die Gruppenmitglieder sind über einen Vertrag / eine Teilnahmeerklärung an den Gruppenorganisator
angeschlossen, darin sind die Einhaltung des VLOG-Standards der jeweiligen Stufe sowie der Vorgaben
und Pflichten aus dem gruppenindividuellen Eigenkontrollsystem geregelt.
E 3.3 Beauftragung von mehreren Zertifizierungsstellen
Sofern der Gruppenorganisator mehr als eine Zertifizierungsstelle mit der Auditierung der
Gruppenmitglieder beauftragt:
• beschreibt der Gruppenorganisator die Verantwortungsbereiche der verschiedenen
Zertifizierungsstellen (z.B. welche Zertifizierungsstelle auditiert welche Gruppenmitglieder /
Mitgliedergruppen)
• sind die Gruppen so zu wählen, dass jede Zertifizierungsstelle selbstständig die jeweilige Gruppe
bzw. Ihren Verantwortungsbereich auditiert.
• prüft die Zertifizierungsstelle auch die Einhaltung der Anforderungen des Gruppenorganisators
am festgelegten Verantwortungsbereich.
• stellt die Zertifizierungsstelle je nach Verantwortungsbereich ein Zertifikat (z.B. für die betreute
Gruppe) aus.
• Der Gruppenorganisator ist dafür verantwortlich, dass alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten
auditiert werden.
• Die Reglungen der Gruppenzertifizierung sind immer anzuwenden, dies gilt auch für
Auditintervalle etc.
E 3.4 Eigenkontrollsystem (KO)
Es liegt ein Eigenkontrollsystem inkl. Risikoanalyse des Gruppenorganisators vor, dass die
Gruppenmitglieder einschließt, sowie deren Verfahrensabläufe und Art der Dokumentation.
Das Eigenkontrollsystem umfasst mindestens:
• die Abläufe bzgl. der erforderlichen getrennten Handhabung von Produkten mit und "ohne
Gentechnik" bei den Gruppenmitgliedern und angrenzender Stufen sowie Vermischungs- und
Eintragsmöglichkeiten
• die pro Stufe erforderlichen GVO-Analysen gemäß vorliegendem VLOG-Standard inklusive deren
Auswertung für die Gruppenmitglieder (siehe E 3.5)
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Es findet eine jährliche Überprüfung des Eigenkontrollsystems inklusive der Überarbeitung der
Gruppenbeschreibung, z.B. im Rahmen eines internen Audits statt.
E 3.5 Umsetzung der Vorgaben zu Probenahme und Analyse
Der Gruppenorganisator erarbeitet den Proben- und Analysenplan für die Gruppenmitglieder und stellt
dessen Einhaltung sicher, dabei werden auch unterschiedliche Produktions-/Verfahrenstechniken der
Gruppenmitglieder berücksichtigt.
Werden Futtermittel-Sammelproben aus unterschiedlichen Futterlieferungen analysiert, sind deren
Ergebnisse nicht als einzelbetriebliches Analyseergebnis anrechenbar. Pro landwirtschaftliches Gruppenmitglied ist im jeweiligen Auditintervall mindestens ein Analysenergebnis bezogen auf eine
konkrete Lieferung von risikobehafteten Einzel- oder Mischfuttermittel vorzuweisen.
Auswertung der Analysedaten
Der Gruppenorganisator verantwortet die Sammlung der Analyseergebnisse der Gruppenmitglieder und
wertet diese mindestens 1x jährlich aus. Die Auswertungen erfolgen pro Lieferant. Auf Grundlage der
Auswertungsergebnisse erfolgt durch den Gruppenorganisator eine Lieferantenbewertung und ggfs.
Ableitung von risikoorientierten Maßnahmen für die Gruppenmitglieder.
Umgang mit positiven Analyseergebnissen
Der Gruppenorganisator verantwortet bei positiven GVO-Analyseergebnissen die Ableitung von
(Korrektur-)Maßnahmen gemäß Anhang IV und Kap. E 3.7.
E 3.6 Schulung der Gruppenmitglieder
Mitar eiter des Gruppe orga isators, die i direkte U ga g it der „oh e Ge te h ik“- Produktion z . de „oh e Ge te h ik“-Produkten stehen (z.B. Organisation, QM, Einkauf, Ansprechpartner VLOG)
sind vor Arbeitsbeginn und folgend mindestens jährlich geschult. Vortragende bzw. Autoren der Schulung,
Inhalte sowie die Teilnehmer der Schulung sind dokumentiert.
Weiterhin ist der Gruppenorganisator dazu verpflichtet, alle relevanten Anforderungen und
I for atio e der „oh e Ge te h ik“-Produktion an die Gruppenmitglieder zu kommunizieren. Die
Kommunikation der Informationen ist dokumentiert.
E 3.7 Umgang mit Abweichungen / Korrekturmaßnahmen (KO)
Es liegt beim Gruppenorganisator ein System zum Umgang mit Abweichungen (durch Gruppenorganisator
oder durch Auditor festgestellt) und Behördenbeanstandungen vor. Dieses beinhaltet mindestens
Vorgaben zur regelmäßigen Auswertung der Vorkommnisse, Einleitung von Maßnahmen / Korrekturen,
die Überwachung der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen / Korrekturen sowie die
Dokumentation.
E 3.8 Krisenmanagement und Kundeninformationen (KO)
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Dieses beinhaltet
mindestens die Beschreibung der Vorgehensweise im Falle einer Krise, die Regelung der Verantwortlichkeiten sowie die Erreichbarkeiten während und außerhalb der Geschäftszeiten
(Notrufnummern/ Kontaktdaten der Lieferanten und Kunden).
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Für den Fall positiver Analyseergebnisse oder anderer Erkenntnisse bzgl. der nicht gesicherten
Konformität mit den "ohne Gentechnik"-Anforderungen ist ein System zur Kennzeichnung / Sperrung
nicht-konformer Punkte mit entsprechenden Maßnahmen installiert und dokumentiert.
Für den Fall von Abweichungen (Nicht – Verkehrsfähigkeit) bei sich noch im Verkauf befindlichen
Produkten beinhaltet das Krisenmanagementsystem Vorgaben zur umgehenden telefonischen und
schriftlichen Information der Kunden sowie zur Durchführung einer Warenrücknahme.
E 3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Alle Dokumente (z.B. Lieferscheine, Lieferantenbewertungen, Schulungsunterlagen, etc.) im Zusammenhang mit der Gruppenzertifizierung sowie Kennzeichnung "ohne Gentechnik" werden für
mindestens 2 Jahre aufbewahrt, sofern nicht gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrungsfrist
vorschreiben.
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Teil F: Lebensmittel
Im folgenden Teil sind die spezifischen Regelungen und Anforderungen für die Stufe Lebensmittel und deren Unterstufen beschrieben.
F 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
Lebensmittelaufbereitung:
Die Aufbereitung umfasst die Sortierung, Kennzeichnung von unverarbeiteten Erzeugnissen gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die in Art. 2 (1) n) der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 genannten Tätigkeiten.
Lebensmittelverarbeitung:
Die Verarbeitung umfasst eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen Lebensmittels, beispielsweise durch Erhitzen, Räuchern, Pökeln, Reifen, Trocknen,
Marinieren, Extrahieren, Extrudieren oder durch eine Kombination dieser verschiedenen Verfahren; (VO (EG) Nr. 852/2004).
Tierische
Lebensmittel /
Zutaten
Für Verarbeitung / Aufbereitung /
Verpackung tierischer Produkte bis
zur Stufe Verpackung in
Endverbraucherverpackung, wenn
tieris he Produkte „oh e Ge te h ik“ geke zei h et si d.
Für Einzelhandel, wenn
Aufbereitung in Filialen erfolgt und
Nicht relevant.
Nicht relevant.
Nein
Nein
F 1-F 3, F 5, I 3
G 2-G 3
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
„Oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung
von losen tierischen Produkten
erfolgt (separater Standardteil G).
Pflanzliche
Lebensmittel /
Zutaten
Für pflanzliche Produkte, die als
„oh e Ge te h ik“ geke zei h et werden und für die die beiden
folgenden Kriterien erfüllt sind:
• Die Aufbereitung /
Verarbeitung erfolgt
außerhalb Deutschlands.
• Sie bestehen aus
pflanzlichen Zutaten, für
deren Spezies in einem
Land der Welt eine GVO-
Anbauzulassung besteht.
Für pflanzliche risikobehaftete
Produkte, die als „oh e Ge te h ik“ geke zei h et werden sollen und die mit
pflanzlichen Zutaten hergestellt
werden, für die ein plausibles Risiko
für das Verschleppen/ Auftauchen
Nicht relevant
Nicht relevant.
Ja
Ja
F 1, F 3, F 4, I 3
F 1-F 3, F 5, I 3
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine Zertifizierungspflicht
vorliegt
Standardanforderungen
von nicht zugelassenen GVO-
Varianten besteht (vgl. Kapitel F 5).
Transport:
Transport ist die Überführung von Lebensmitteln von einem Ort zu einem anderen.
Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik F 1-F 5, B 1-B 4, I 3
Handel:
Alle Tätigkeiten, in deren Rahmen Lebensmittel gekauft, also nicht selbst hergestellt, und wieder veräußert werden. Inklusive des Import- und des Streckenhandels.
Siehe Teil B Logistik
Siehe Teil B Logistik Siehe Teil B Logistik F 1-F 5, B 1-B 3, B 5, I 3
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F 2 Details zum Zertifizierungsprozess
F 2.1 Kriterien zur Risikoeinstufung
F 2.1.1 Risikoklasse 0
• Es besteht kein oder ein sehr geringes Risiko
• Unternehmen, die austauschbare GVO verarbeiten bzw. im Unternehmen lagern, können
grundsätzlich nicht in die Risikoklasse 0 eingestuft werden
F 2.1.2 Risikoklasse 1
• Es besteht ein mittleres Risiko.
• Unternehmen und Prozessstufen mit klarer räumlicher Trennung der Verarbeitung von Produkte , für die ei e „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung zulässig wäre und Produkten, die die
A forderu ge der „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht erfüllen
F 2.1.3 Risikoklasse 2
• Hohes Risiko, dass es zu einer Vermischung von GVO-freien und GVO-haltigen Rohstoffen
kommen kann
• Unternehmen und Prozessstufen ohne räumliche, aber zeitlicher Trennung der Verarbeitung von
Produkte , für die ei e „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung zulässig wäre und Produkten, die die
A forderu ge der „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht erfüllen
• Analyseergebnis aus betrachtetem Auditzeitraum hat Überschreitung des Grenzwertes von 0,1 %
GVO pro Zutat ergeben, dies resultierte aus vom Unternehmen unterlassenen Maßnahmen zur
Vermeidung von Verschleppungen.
F 2.2 Auditintervalle
Es werden jährliche Regelaudits durchgeführt.
F 2.3 KO Anforderungen
Folgende KO Anforderungen sind festgelegt:
• Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (F 3.3)
• Wareneingangskontrolle (F 3.5)
• Warenausgangskontrolle (F 3.7)
• System zur Rückverfolgbarkeit (F 3.8)
• Umgang mit fehlerhaften Produkten (F 3.9)
• Krisenmanagement (F 3.12)
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F 3 Allgemeine Anforderungen
F 3.1 Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung gemäß Anhang XVII ist zu erstellen und aktuell zu halten.
Elektronisch vorliegende Informationen werden hierbei akzeptiert. Zum Audit werden die aktuelle
Betriebsbeschreibung, Anlagen und darin aufgeführte Dokumente und Analysen dem Auditor zur Einsicht
vorgelegt. Auf Wunsch des Unternehmens können unter Ausnahme der Betriebsbeschreibung und der
darin genannten Unterlagen, Informationen zur Wahrung der Vertraulichkeit im Unternehmen
verbleiben. Der Auditor muss diese eingesehen haben. Zudem wurde die Einsicht in der
Betriebsbeschreibung an der betreffenden Stelle vermerkt, sowie für den Zertifizierungsprozess relevante
Daten in die Betriebsbeschreibung und / oder Checkliste aufgenommen. Die aktuelle
Betriebsbeschreibung und die darin genannten Unterlagen werden dem Auditor zur Weiterbearbeitung
in der Zertifizierungsstelle und Weitergabe an VLOG übermittelt.
Spätestens zum nächsten Audit wird eine aktualisierte Betriebsbeschreibung vorgelegt. Eine Meldung
bzw. Sendung an die Zertifizierungsstelle ist nur bei wesentlichen Änderungen, die die Risikoeinstufung
betreffen, nötig.
F 3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Die Betriebsstruktur und ein Organigramm liegen im Unternehmen vor und enthalten die
Verantwortlichkeiten und Stellvertreterregelung.
Es ist ei e Ü ersi ht aller i „oh e Ge te h ik“- relevanten Betriebsablauf tätigen Personen zu erstellen.
Auch Aushilfskräfte, Auszubildende, Praktikanten, etc. sind aufzunehmen, sofern deren Tätigkeiten
relevant ist. Diese Übersicht ist beim Hinzukommen oder Ausscheiden von Personen sowie der Änderung
von Verantwortlichkeiten zu aktualisieren.
F 3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO)
Das Eigenkontrollkonzept inkl. Risikoanalyse des Lebensmittelunternehmers berücksichtigt die
erforderliche getrennte Handhabung von konventionellen- und „ohne Gentechnik“-Produkten inklusive
Rework, sowie Verunreinigungen- und Eintragsmöglichkeiten. Aufbauend auf dem HACCP-Konzept sind
Vorsorge-, Überwachungs- u d Steueru gs aß ah e ezügli h der Ri htigkeit des Clai s „ohne
Ge te h ik“ ei zuführe .
Weiterhin gehört zur Risikoanalyse die Bewertung des Einsatzes von Aromen, Enzymen,
Mikroorganismenkulturen, Zusatzstoffen, Hilfsstoffen und sonstigen Lebensmittelzutaten aufgrund von
vorgelegten Bescheinigungen durch die Lieferanten.
Eine Vorlage für eine korrekte Bescheinigung über die GVO-Freiheit ist diesem Standard beigefügt, s.
Anhang I.
F 3.4 Beauftragter externer Dienstleister
Vergibt das Unternehmen Tätigkeiten an externe Dienstleister, ist die vergebene Tätigkeit im
Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse des Unternehmens betrachtet und mit dem beauftragten
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Unternehmen eine Vereinbarung zur Einhaltung der jeweiligen Anforderungen des VLOG Standards
getroffen.
F 3.5 Wareneingangskontrolle (KO)
Im Wareneingang ist sicherzustellen, dass sämtliche Rohstoffe, Lebensmittel und Zusatz- sowie Hilfsstoffe,
die zur Herstellu g / Verar eitu g / zu Ha del für die Produkte it der Ke zei h u g „ohne
Ge te h ik“ er e det erde , de Vorga e von Kap. A 1.3.1, A 1.3.2 sowie A 1.4 entsprechen.
Im Rahmen der Wareneingangskontrolle von VLOG-zertifizierten Rohstoffen ist
• die Ke zei h u g „VLOG“ auf de Ware egleitpapiere zu prüfe . U ollstä dige Warenbegleitpapiere sind beim Lieferanten zu reklamieren.
• die Zertifizierung des Lieferanten regelmäßig, mindestens 1x jährlich zu prüfen.
Für nicht VLOG-zertifizierte Ware, die die Anforderungen des EGGenTDurchfG und VLOG-Standards
erfüllt, ird die Ke zei h u g als „Zutat geeig et für die Herstellu g o „oh e Ge te h ik“ geke zei h ete Le e s ittel “ auf de Ware egleitpapiere e pfohle .
Kritische Rohstoffe sind:
• importierte Produkte, für die in der EU eine Gentechnik-Zulassung besteht (z.B. Soja, Raps und
Maisprodukte)
• europäische Produkte, für die in der EU eine Gentechnik-Anbauzulassung besteht (z.B.
Maisprodukte)
• europäische Produkte, für die zwar weder eine Gentechnik-Import- noch -Anbauzulassung
besteht, bei denen aber ein plausibles Verunreinigungsrisiko mit importierter Ware besteht
(heimische Soja-, Raps- oder Maisprodukte)
• alle tierischen Rohwaren
• alle Waren, hergestellt durch Mikroorganismen
F 3.5.1 Lieferanten- & Herstellerbescheinigung
Es ist vom Vorlieferanten für jede Anlieferung eine Bestätigung darüber einzuholen, dass die aktuell
angelieferten Produkte / Rohstoffe den Vorgaben des EGGenTDurchfG und VLOG-Standards entsprechen.
Den Vorgaben von Kapitel D 1und F 1 Rechnung tragend, ist der Einsatz von Rohstoffen tierischen
Ursprungs nur zulässig, wenn diese nach VLOG-Standard oder einem als gleichwertig anerkannten
Standard zertifiziert sind.
Für alle Rohstoffe nichttierischen Ursprungs erfolgt der Nachweis über:
• eine aussagekräftige, generelle Bestätigung über gelieferte Ware, die einmal jährlich vom
Lieferanten ausgestellt wird
• einen Zusatz auf dem Lieferschein
• eine eindeutige, vertragliche Regelung
Diese Dokumente bestätigen, dass die eingesetzten Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
oder sonstige Stoffe im Sinne des § 3 Abs. 5 EGGenTDurchfG keine GVOs sind, nicht aus solchen bestehen, nicht mit und nicht durch GVOs hergestellt wurden. Technisch unvermeidbare oder zufällige Spuren
gentechnisch veränderten Materials werden maximal bis zur Bestimmungsgrenze von i.d.R. 0,1 % je Zutat
toleriert. Ein formal korrekter Vordruck findet sich im Anhang I.
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Ab 01.01.2019 sind nur noch Lieferantenbescheinigungen nach Anhang I für die VLOG-Zertifizierung
zulässig.
Sofern für Aromen, Enzyme, Mikroorganismenkulturen, Zusatzstoffe oder Hilfsstoffe über längere
Zeiträume geltende Herstellerbescheinigungen vorliegen, ist durch das Unternehmen einmal jährlich in
angemessener Weise zu überprüfen, ob die Bescheinigungen in der ausgegebenen Form noch gültig sind
und die Spezifikation für den Artikel unverändert ist.
F 3.6 Trennung der Warenströme/ Ausschluss von technisch vermeidbaren Vermischungen und Vertauschung
Es ist nachvollziehbar sichergestellt, dass zu kei e Zeitpu kt Produkte, die i ht de Vorga e „ohne
Ge te h ik“ e tspre he , i de Ware fluss der Produkte „oh e Ge te h ik“ gela ge kö e . Hierzu sind die Warenflüsse räumlich, zeitlich sowie durch eine eindeutige und lückenlose Kennzeichnung aller
Produkte zu trennen. Wo notwendig, ist eine Zwischenreinigung durchzuführen.
Im Falle einer zeitlichen Trennung ist durch geeignete Verfahrensschritte sichergestellt, dass eine
Verschleppung von für die „oh e Ge te h ik“ Ke zei h u g u geeig ete Material erhi dert ird. Eine zeitlich parallele Lagerung ist nur bei räumlicher Trennung möglich.
Während der Handhabung und Lagerung ist die Kennzeichnung von Rohstoffen / Halbfertig- /
E dprodukte zgl. der Eig u g für die „oh e Ge te h ik“-Produktion korrekt umgesetzt.
Diese einzelbetrieblichen und risikoorientierten Verfahrensschritte sind in einem gesonderten Nachweis
über entsprechende räumliche, zeitliche und logistische Maßnahmen zu dokumentieren und im Rahmen
der Eigenkontrollen zu überprüfen. Darüber hinaus wird anhand von repräsentativen
Untersuchungsergebnissen die Wirksamkeit der Maßnahmen belegt.
F 3.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf Lieferschein (KO)
Auf Etiketten, Produktions-, Warenbegleitpapieren, Spezifikationen, etc. ist die Kennzeichnung bzgl. VLOG-Standard korrekt umzusetzen: Bei Werbung und I erkehr ri ge darf ur die A ga e „ohne
Ge te h ik“ er e det erde .
Es ist sicherzustellen, dass ausschließlich Produkte, die die gesetzlichen Anforderungen an die
Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ ollstä dig erfüllen, als solche das Unternehmen verlassen.
VLOG-zertifizierte Ware ist zude auf alle Ware egleitpapiere als „VLOG“-Ware zu kennzeichnen.
Werden systembedingt keine Lieferscheine / Warenbegleitpapiere erstellt (z.B. Milchabholung), erfolgt
eine eindeutige vertragliche Regelung über die Lieferung.
Nicht VLOG-zertifizierte Ware, die die Anforderungen des EGGenTDurchfG erfüllt, ist auf allen
Ware egleitpapiere als „Zutat geeig et für die Herstellu g o „oh e Ge te h ik“ geke zei h ete Lebensmittel “ zu ke zei h e .
F 3.8 System der Rückverfolgung (KO)
Es ist ein Rückverfolgbarkeitssystem installiert, dass es ermöglicht, alle im Unternehmen vorhandenen Produkte, die it der Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ i Zusa e ha g stehe , jederzeit unverzüglich, eindeutig zu identifizieren. Den Mitarbeitern auf allen Stufen, von der Warenannahme über
die Produktion bis zur Auslieferung / Transport, ist der GVO-Status der einzelnen Produkte und Chargen
bekannt.
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Darüber hinaus wird sichergestellt, dass innerhalb von einem Arbeitstag bereits nicht mehr im
Unternehmen befindliche Produkte zurückverfolgt sowie Mengenaufstellungen und Auswertungen
erstellt werden können, die Rückschlüsse über Warenflüsse und deren Plausibilität zulassen. Gem. VO
(EG) Nr. 178/2002 sind hierzu folgende Daten zu ermitteln:
• I for atio e zur Herku ft ei s hließli h der Na h eise zur Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“
• Chargenbildungen, falls erfolgt (inkl. Rework)
• Informationen zu verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie deren Herkunft (inkl. Rework)
• Informationen zu Lieferdatum und belieferten Marktteilnehmern
• Kommunikationsdaten der vor- und nachgelagerten Stufen
F 3.9 Umgang mit fehlerhaften Produkten (KO)
Für den Fall positiver Analyseergebnisse oder anderer Erkenntnisse bzgl. der nicht gesicherten
Ko for ität it de „oh e Ge te h ik“-Anforderungen ist ein System zur Fehlerbehandlung und Kennzeichnung / Sperrung nicht-konformer Produkte mit entsprechenden Maßnahmen vor dem
Warenausgang installiert.
Der Umgang mit positiven Analysenergebnissen erfolgt gemäß Anhang IV.
F 3.10 Schulung der Mitarbeiter
Alle im „oh e Ge te h ik“ rele a te Betriebsablauf involvierten Mitarbeiter einschließlich der Fahrer
von Transportfahrzeugen sind vor Aufnahme der Tätigkeit sowie laufend mindestens einmal jährlich bzgl.
der A forderu ge „oh e Ge te h ik“ u d der dazu festgelegte Betrie sa läufe zu s hule .
Die Intensität der Schulung variiert je Mitarbeiter und orientiert sich an der Verantwortung des
Mitar eiters für de ord u gsge äße A lauf der „oh e Ge te h ik“ Produktio .
Diese Schulungen sind hinsichtlich deren Inhalten und Teilnehmern sowie Schulungsdatum, Schulungsort
und Referenten zu dokumentieren.
F 3.11 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
Reklamationen bzgl. der Anforderungen des VLOG Standards von Kunden und anderen Stellen (z.B.
Behörden) sind zu dokumentieren und in geeigneter Weise auszuwerten. Dabei werden entsprechende
Korrekturmaßnahmen inklusive Festlegung der Verantwortlichkeiten eingeleitet.
Im Falle von Abweichungen von sich noch im Verkauf befindlichen Produkten liegt ein System zur
Warenrücknahme vor, das eine schriftliche Information der Kunden beinhaltet.
F 3.12 Krisenmanagement (KO)
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Im Rahmen dessen
ist ein Verfahren vorhanden, das den Ablauf im Krisenfall beschreibt. Notrufnummern / Kontaktdaten der
Lieferanten und Kunden liegen vor.
Es besteht ein internes System zur Sperrung von beanstandeter Ware.
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Das Unternehmen informiert seine Kunden so schnell wie möglich über jegliches Problem im
Zusa e ha g it Produktspezifikatio e , i s eso dere ü er Ni htko for ität e zu „Oh e Ge te h ik“, die ei e defi ierte Ei fluss auf die Si herheit und / oder Legalität der betreffenden
Produkte haben, hatten oder haben könnten. Dies erfolgt unter dem Vorbeugeprinzip, ist aber nicht
darauf beschränkt.
F 3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Im Fall von Reklamationen ergreift das Unternehmen sogenannte Korrekturmaßnahmen, um die
Ursachen von Verunreinigungen mit GVO-Material dauerhaft zu beseitigen. Die ergriffenen Maßnahmen
sind überwacht und nach einem angemessenen Zeitraum einer Bewertung unterzogen. Dies gilt auch für
die Korrekturmaßnahmen aus dem letzten Audit.
Insbesondere der Umgang mit positiven Analyseergebnissen ist zu berücksichtigen (Vgl. Kap. F 3.9).
F 3.14 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
Alle Doku e te i Zusa e ha g it der Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“, z.B. Liefers hei e, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Produktions- und Warenflussaufzeichnungen (inkl. Rework),
Schulungsunterlagen, etc. sind für folgenden Zeitraum aufzubewahren, sofern nicht gesetzliche Vorgaben
eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen: Mindesthaltbarkeitsdatum der Charge / Partie + 1 Jahr und
mindestens 2 Jahre.
F 3.15 Absicherung des Eigenkontrollsystems
Es sind jährlich interne Audits im Unternehmen durchzuführen.
F 4 Spezifische Anforderungen Pflanzliche Rohstoffe
F 4.1 Probenahme und Analyse
Im Rahmen des Eigenkontrollsystems des Unternehmens liegt eine risikoorientierte Probenahme und
Analyse auf GVO nach den folgenden Ausführungen vor:
Beim Lebensmittelunternehmer, der Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs aufbereitet / verarbeitet, liegt ein
Analysenplan auf Basis einer Risikoanalyse vor und wird planmäßig umgesetzt. Dies beinhaltet die
Beschreibung des Probenahmeverfahrens. Zu berücksichtigen sind: Art der Proben, Probenahmeorte,
Endproduktbeprobung, Bildung von Sammelproben, Benennung des Probenehmers, Bildung von
Rückstellmustern, Größe der Proben. Der Probenahmeplan beschreibt die Häufigkeit der Beprobung, wie
auch das Analyseverfahren.
Werden im Unternehmen nur Rohstoffe pflanzlichen Ursprungs aufbereitet / verarbeitet, bei denen mit
einer PCR-Analyse eine gentechnische Veränderung aufgrund technischer Beschränkungen nicht nachgewiesen werden kann, ist keine Probenahme / GVO-Analyse notwendig. In diesem Fall liegt für die
Erstellung eines Analyseplans eine Risikoanalyse vor, die zu dem Schluss kommt, dass keine Rohstoffe /
Futtermittel beprobt / analysiert werden müssen.
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Probenahme- und Analysehäufigkeit
Jährlich ist im Unternehmen mindestens folgende Probenahmehäufigkeit umgesetzt (Vgl. Tabelle Kap. F
4.1). Der Auditor ist berechtigt, im Verdachtsfall oder risikoorientiert, weitere Probenahmen
vorzunehmen und / oder weitere GVO-Analysen zu veranlassen. Alle Proben werden gemäß Anhang III
analysiert. Es werden nur Analyseergebnisse angerechnet, die nach den Anforderungen in Kapitel I 2 und I 3 in Verbindung mit Anhang III ermittelt wurden. Spätestens ab 1.1.2019 erfolgen die Analysen in
Laboren, die vom VLOG anerkannt sind.
Bereich
Risikoklasse
Jährliche Mindestprobenahme / - analyseanzahl für pflanzliche Rohstoffe für die „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung
Probenmat- erial
0 2 x p.a.
1 6 x p.a.
2 12 x p.a.
Die Probenanzahl kann entsprechend reduziert werden, wenn im Auditzeitraum die Anzahl der
bezogenen Chargen kleiner ist als die in der Tabelle aufgeführte Mindestprobenzahl.
F 5 Spezifische Anforderungen Risikobehaftete Rohstoffe / Zutaten
Spezifische Anforderungen an risikobehaftete Rohstoffe (z.B. Reis) sind außerhalb des VLOG-Standards im
Dokument Risikobehaftete Rohstoffe / Zutaten (http://www.ohnegentechnik.org/fileadmin/ohne-
gentechnik/das_siegel/og-standard/Version_18.01/Risikobehaftete_Rohstoffe-Zutaten_171027.pdf)
geregelt. Die Übersicht wird risikoorientiert regelmäßig aktualisiert.
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Teil G: Stufe Einzelhandel – Abgabe loser tierischer Lebensmittel
Im folgenden Teil sind Anforderungen an die Abgabe loser tierischer Lebensmittel im Einzelhandel beschrieben, deren Zertifizierung im Rahmen der Gruppenzertifizierung
Einzelhandel erfolgt. Auf Anfrage von Unternehmen oder Zertifizierungsstellen beim VLOG werden Anforderungen an Einzelzertifizierungen an Unternehmen dieser Stufe
veröffentlicht.
G 1 Stufendefinition und Zertifizierungspflicht
Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine
Zertifizierungspflicht vorliegt Standardanforderungen
Einzelhandel:
die Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs und der Abgabe an den Endverbraucher
VLOG-Gruppe Einzelhandel:
Eine VLOG-Gruppe Einzelhandel ist der Zusammenschluss von filialisierten Unternehmen (den sogenannten Gruppenmitgliedern Einzelhandel) zum Zwecke einer VLOG-
Gruppenzertifizierung Einzelhandel.
Gruppenorganisator Einzelhandel, folgend Gruppenorganisator:
Unternehmen einer VLOG-Gruppe Einzelhandel mit Verantwortung für ein Eigenkontrollsystem, dass die Gruppenmitglieder Einzelhandel einschließt. Im Rahmen der
VLOG-Gruppenzertifizierung Einzelhandel erfolgt die Zertifizierung für den Gruppenorganisator, d.h. dieser erhält das Zertifikat für die VLOG-Gruppe Einzelhandel.
Gruppenmitglied Einzelhandel, folgend Gruppenmitglieder:
Filiale / Standort, der/die vertraglich in eine VLOG-Gruppe integriert ist.
Für tierische lose Ware im Bereich
Gruppenorganisator und
Nicht relevant. Ja G2
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Bereich Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Keine Zertifizierung erforderlich
gemäß VLOG-Standard
Zertifizierung möglich gemäß VLOG-Standard, auch wenn keine
Zertifizierungspflicht vorliegt Standardanforderungen
Theke erkauf, die it de „Oh e Ge Te h ik“-Siegel gekennzeichnet
werden
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G 2 Details zum Zertifizierungsprozess
G 2.1 Bedingungen und Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung Einzelhandel
• Vertrag des Gruppenorganisators mit VLOG-anerkannter Zertifizierungsstelle
• Unterzeichneter Standardnutzungsvertrag des Gruppenorganisators mit VLOG9
• Die VLOG-Gruppe gi t ei e eitaus ü er iege de A teil der lose „Oh e Ge te h ik“-
Lebensmittel (mindestens 90% Produkte) an den Endverbraucher ab. Ist dies nicht der Fall, sind
innerhalb des Unternehmens und bei der VLOG-Zertifizierung zusätzlich die VLOG-Anforderungen
für die Lebensmittelaufbereitung (Vgl. Teil F) zu berücksichtigen.
• Wurde aufgrund der Auditergebnisse die Zertifizierung der VLOG-Gruppe Einzelhandel ausgesetzt oder e tzoge , ist die Ke zei h u g o Produkte it der „Oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung
für die gesamte VLOG-Gruppe Einzelhandel nicht zulässig.
• Die Ver arktu g o „oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln kann weiterhin durch die Gruppe
Einzelhandel erfolgen, wenn einzelne Gruppenmitglieder aus der Gruppe ausgeschlossen wurden.
In diesem Fall ist nur für die ausgeschlossenen Gruppenmitglieder die „oh e Ge te h ik“-
Vermarktung nicht mehr zulässig.
• Der Gruppenorganisator ist bei Abweichungen bei den Gruppenmitgliedern für die Überwachung
der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen verantwortlich.
G 2.2 Ablauf
Die Gruppenzertifizierung erfolgt gemäß den nachfolgenden Schritten:
• Beantragung der Zertifizierung gemäß Kap. A 3.3 bei einer vom VLOG zugelassenen
Zertifizierungsstelle und Vorlage der Gruppenbeschreibung (Vgl. Kapitel G 3.1)
• Auditplanung gemäß Kap. A 3.6 mit dem Gruppenorganisator (Auditbereich, Auditzeitpunkt,
Auditdauer)
• Auditdurchführung beim Gruppenorganisator und den Gruppenmitgliedern gemäß Kap. A 3.7
durch den Auditor inkl. Bewertung der Anforderungen gemäß Kap. A 3.8,
• Auditbewertung / Review durch die Zertifizierungsstelle gemäß Kap. A 3.8.2
inkl. Bestätigung / Korrektur des Auditergebnisses
inkl. Bestätigung der zugelassenen Gruppenmitglieder
• Zertifizierung der VLOG-Gruppe Einzelhandel gemäß Kap. A 3.10 und G 2.2.1
9 bis 20.06.17 Zertifizierungsvertrag genannt
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G 2.2.1 Auditintervalle und Auditumfang
Es werden jährliche Regelaudits im Unternehmen durchgeführt, dabei werden der Gruppenorganisator
(Qualitätsmanagement, Buchhaltung) und die Gruppenmitglieder auditiert. Können alle Prüfkriterien
einschließlich der Original-Buchführungsunterlagen bei den Gruppenmitgliedern auditiert werden, kann
eine separate vor-Ort-Auditierung des Gruppenorganisators entfallen.
Die Auditierung der Gruppenmitglieder erfolgt in Form einer Stichprobenprüfung , im Folgenden ist die
Anzahl der Audits festgelegt:
• 10 % der Gruppenmitglieder pro Jahr bei zentralem Einkauf der „oh e Ge te h ik“-Lebensmittel
• 100 % der Gruppenmitglieder bei möglichem dezentralem Einkauf der „oh e Ge te h ik“-
Lebensmittel
Verteilung Auditbericht
Pro durchgeführtem Audit erhalten der Gruppenorganisator bzw. das auditierte Gruppenmitglied einen
Auditbericht inkl. festgestellter Abweichungen und umzusetzender Maßnahmen von der Zertifizierungsstelle. Der Auditbericht der Gruppenmitglieder wird je nach Festlegung über den
Gruppenorganisator an die Gruppenmitglieder verteilt oder direkt an diese versandt.
G 2.2.2 Zertifikatserteilung
Die Zertifizierung wird gemäß Kap. A 3.10 für den Gruppenorganisator für de Geltu gs erei h „Lose Ware“ erteilt. Auf de VLOG-Zertifikat ist ergänzend die Warengruppe (z.B. Geflügelfleisch, Käse)
anzugeben. In einem Zertifikatsanhang sind die beteiligten Filialen aufzuführen.
Änderungen der Mitglieder sind vom Gruppenorganisator umgehend an die Zertifizierungsstelle zu
melden. Es liegt in der Verantwortung der Zertifizierungsstelle zu entscheiden, ob zusätzliche Audits
durchgeführt werden müssen.
G 2.3 KO-Anforderungen
• Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (G 3.4)
• Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (G 3.5)
• Wareneingangskontrolle (G 3.7
• System zur Rückverfolgbarkeit (G 3.11)
• Krisenmanagement (G 3.14)
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G 3 Anforderungen an Gruppenorganisatoren und Gruppenmitglieder
G 3.1 Gruppenbeschreibung
Mit Antragsstellung zur VLOG-Zertifizierung legt der Gruppenorganisator der Zertifizierungsstelle eine
Gruppenbeschreibung vor.
Die Gruppenbeschreibung enthält / benennt für die VLOG-Gruppe Einzelhandel:
• Organigramm des Unternehmens
• Übersicht über alle Standorte, Gruppenmitglieder einschließlich ggf. ausgelagerter Lagerungs-
oder Produktionsprozesse
• den Verantwortlichkeiten für die Gruppenzertifizierung beim Gruppenorganisator inkl. der
Kontaktdaten und Stellvertreterregelung
• Sortimentsliste: Übersicht, ggfs. Spezifikatio e der i U ter eh e a ge ote e lose „oh e Ge te h ik“-
Ware, ggfs. inkl. Berücksichtigung von Rework
• Mitgliederliste:
Auflistung und Tätigkeitsbeschreibung der Gruppenmitglieder mit Information darüber, ob der
Ei kauf der „oh e Ge te h ik“-Lebensmittel bei dem Gruppenmitglied zentral oder dezentral
organisiert wird,
• eine Auflistung und Tätigkeitsbeschreibung über Subunternehmer / Lohnverarbeiter / ausgelagerte Prozesse, die in die VLOG-Gruppe eingebunden sind, inkl. Verantwortlichen und
deren Kontaktdaten
• Bei eiterer Verar eitu g loser „oh e Ge te h ik“-Ware und bei Einsatz weiterer Zutaten, die
nicht von VLOG-zertifizierten Lieferanten bezogen werden (z.B. Marinaden, Gewürzmischungen):
Aufstellung aller Rezepturen mit festgelegten mengen- oder gewichtsbezogenen Angaben zu
Zutate u d Ko po e te „oh e Ge te h ik“ - inkl. Berücksichtigung von Rework
• Liste aller zugelassenen Lieferanten der „Oh e Ge te h ik“-Lebensmittel / Zutaten
Wird in der VLOG-Gruppe Einzelhandel das Verkaufskonzept für alle Filialen zentral vorgegeben und von
allen Filialen identisch umgesetzt, ist es ausreichend, wenn die Gruppenbeschreibung einmalig erstellt
wird und jeweils aktuell bei den Gruppenmitgliedern vorliegt. Alternativ sind abweichende
Besonderheiten einzelner Filialen entsprechend in der Gruppenbeschreibung dokumentiert.
Die Gruppenbeschreibung Einzelhandel wird vom Gruppenorganisator aktuell gehalten und
zertifizierungsrelevante Änderungen zeitnah an die Zertifizierungsstelle übermittelt. Die
Gruppenbeschreibung Einzelhandel liegt aktuell beim Gruppenorganisator und den Gruppenmitgliedern
vor.
Zum Audit werden die aktuelle Gruppenbeschreibung, Anlagen und darin aufgeführte Dokumente dem
Auditor zur Einsicht vorgelegt. Elektronisch vorliegende Informationen werden hierbei akzeptiert. Auf Wunsch des Unternehmens können unter Ausnahme der Sortiments- und Mitgliederliste Informationen
zur Wahrung der Vertraulichkeit im Unternehmen verbleiben. Der Auditor muss diese eingesehen haben.
Die aktuelle Sortiments- und Mitgliederliste wird dem Auditor zur Weitergabe an VLOG übermittelt.
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Auf Anfrage des VLOG übermittelt der Gruppenorganisator die aktuelle Mitgliederliste unverzüglich an
VLOG.
G 3.2 Beauftragung von mehreren Zertifizierungsstellen
Sofern der Gruppenorganisator mehr als eine Zertifizierungsstelle mit der Auditierung der
Gruppenmitglieder beauftragt:
• beschreibt der Gruppenorganisator die Verantwortungsbereiche der verschiedenen
Zertifizierungsstellen (z.B. welche Zertifizierungsstelle auditiert welche Gruppenmitglieder /
Mitgliedergruppen)
• sind die Gruppen so zu wählen, dass jede Zertifizierungsstelle selbstständig die jeweilige Gruppe
bzw. Ihren Verantwortungsbereich auditiert.
• prüft die Zertifizierungsstelle auch die Einhaltung der Anforderungen des Gruppenorganisators
am festgelegten Verantwortungsbereich. Je nach Anforderung können die Prüfungen vor Ort
beim Gruppenorganisator oder aber auch bei den Gruppenmitgliedern Einzelhandel stattfinden.
• stellt die Zertifizierungsstelle je nach Verantwortungsbereich ein Zertifikat (z.B. für die betreute
Gruppe) aus.
• Der Gruppenorganisator ist dafür verantwortlich, dass alle zertifizierungspflichtigen Tätigkeiten
auditiert werden.
G 3.3 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Die aktuelle Unternehmensstruktur und ein Organigramm liegen im Unternehmen schriftlich vor und
enthalten die Verantwortlichkeiten und Stellvertreterregelungen für de „oh e Ge te h ik“ rele a te Betriebsablauf. Die Benennung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Filialen kann an Funktionen /
Stellenbeschreibungen gekoppelt werden.
G 3.4 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder (KO)
Die Gruppenmitglieder sind über einen Vertrag / eine Teilnahmeerklärung an den Gruppenorganisator
angeschlossen, darin sind die Einhaltung des VLOG-Standards sowie der Vorgaben und Pflichten aus dem
gruppenindividuellen Eigenkontrollsystem geregelt.
G 3.5 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse (KO)
Es liegt ein Eigenkontrollkonzept inkl. Risikoanalyse für de Berei h lose „oh e Ge te h ik“-Ware vor,
das die erforderli he Tre u g o loser „oh e Ge te h ik"-Ware o loser Ware, die für die „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht geeignet sind (s. Kap. G 3.8), bei mindestens folgenden Punkte
berücksichtigt:
• Warenbeschaffung und Wareneingang
• Lagerung
• Be- und Verarbeitung
• Reinigung und Desinfektion
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• Verkauf / Deklaration
Auf dem HACCP-Konzept aufbauend sind – falls erforderlich - Vorsorge-, Überwachungs- und
Steuerungsmaßnahmen bezüglich der Richtigkeit der "ohne Gentechnik" Kennzeichnung durchzuführen.
Werde der lose „oh e Ge te h ik“-Ware in der Filiale weitere Zutaten hinzugefügt, die nicht von VLOG-zertifizierten oder nach einem gleichwertig anerkannten Standard zertifizierten Lieferanten bezogen
werden (z.B. Marinaden), ist die Risikoanalyse auf eine Bewertungsmöglichkeit des Einsatzes von Aromen,
Enzymen, Mikroorganismenkulturen, Zusatzstoffen, Hilfsstoffen und sonstigen Lebensmittelzutaten
aufgrund von vorgelegten Bescheinigungen durch die Lieferanten auszuweiten. Eine Vorlage für eine
korrekte Bescheinigung über die GVO-Freiheit ist dem VLOG-Standard beigefügt, s. Anhang I. Der Einsatz
von Rohstoffen tierischen Ursprungs ist nur zulässig, wenn diese nach VLOG-Standard oder einem als
gleichwertig anerkannten Standard zertifiziert sind.
G 3.6 Beschaffung (Lieferanten und Herstellerbescheinigung)
Es liegt beim Gruppenorganisator ein System zur Lieferanten- und Artikelfreigabe vor. Im Einkauf ist die
Bestellu g der lose „oh e Ge te h ik“-Ware a hzu ollziehe , dies gilt e e falls für Zutate „oh e Gente h ik“. Für die lose „oh e Ge te h ik“-Ware liegen folgende Dokumente vor:
• Lieferantenliste,
• Artikelliste
• Spezifikationen
G 3.7 Wareneingangskontrolle (KO)
Im Wareneingang erfolgt eine dokumentierte Prüfung
• der „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung auf Verpackung und Lieferpapieren und/oder Rechnung
• der VLOG-Zertifizierung bzw. Zulassung des Lieferanten.
G 3.8 Trennung der Warenströme / Ausschluss von Vermischungen und Vertauschung
Es ist nachvollziehbar sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt Produkte, die nicht den Vorga e „oh e Ge te h ik“ e tspre he , i de Ware fluss der lose „oh e Ge te h ik“-Ware gelangen können. Hierzu
sind die Waren während der Lagerung, Handhabung und Präsentation / Verkauf räumlich (z.B. über
Regalböden, Kisten, Schalen) sowie durch eine ei deutige u d lü ke lose Ke zei h u g der „oh e Ge te h ik“ Rohstoffe / Hal fertig- / Endprodukten zu trennen.
Ei e ge ei sa e Lageru g o loser „oh e Ge te h ik“-Ware it loser Ware, die für ei e „oh e Ge te h ik“-Kennzeichnung nicht geeignet ist, ist nicht zulässig. Eine eindeutige Trennung z.B. durch
verschiedene Behältnisse ist notwendig.
Alle Mehrweg-Geräte und -Gefäße, die zur Verar eitu g, Präse tatio u d Auf e ahru g o „oh e Ge te h ik“ Produkte ge utzt erde , si d or de We hsel auf „oh e Ge te h ik“-Produkte soweit
vorzubereiten, dass eine Vermischung ausgeschlossen wird.
Risikoorientiert sind im Eigenkontrollsystem Maßnahmen zur Trennung, Zwischenreinigungen und
Produktionsreihenfolgen zu definieren und umzusetzen.
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G 3.9 Be- und Verarbeitung
Für alle sel st erar eitete „oh e Ge te h ik“-Produkte sind festgelegte, mengen- bzw.
gewichtsbezogene verbindliche Rezepturen vorhanden.
Die Rezepture dürfe ur Zutate e thalte , die de Vorga e für die Herstellu g o „oh e Ge te h ik“- Produkten gemäß des VLOG-Standards entsprechen.
G 3.10 Kennzeichnung
Auf Preisschildern, ggf. Etiketten ist die Kennzeichnung als „oh e Ge te h ik“ vorzunehmen.
G 3.11 System zur Rückverfolgung (KO)
Es ist ein Rückverfolgbarkeitssystem installiert, dass es ermöglicht, alle im Unternehmen vorhandenen
Produkte, die it der Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“ i Zusa e ha g stehen, jederzeit
unverzüglich, eindeutig zu identifizieren.
Den Mitarbeitern auf allen Stufen, von der Warenannahme über die Be- und Verarbeitung bis zum
A erkauf, ist e tspre he d ihrer Aufga e der „oh e Ge te h ik“-Status der einzelnen Produkte und
Chargen bekannt.
Darüber hinaus ist es möglich, innerhalb von einem Arbeitstag bereits abverkaufte Produkte
zurückzuverfolgen sowie Mengenaufstellungen und Auswertungen zu erstellen, die Rückschlüsse über
Warenflüsse und deren Plausibilität zulassen. Gem. VO (EG) Nr. 178/2002 sind hierzu folgende Daten zu
ermitteln:
• I for atio e zu Herku ft / Liefera t ei s hließli h der Na h eise zur Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“
• Chargenbildungen, falls erfolgt (inkl. Rework)
• Informationen zu verwendeten Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie deren Herkunft (inkl. Rework)
• Kommunikationsdaten der vorgelagerten Stufen
Im Unternehmen wird der Abverkauf sowie die Veredelungen, Abschreibungen und Bestandskorrekturen
o lose „oh e Ge te h ik“ Produkte artikelge au u d e ge äßig nachvollziehbar dokumentiert.
Die Systematik der Kennzeichnung ist definiert und klar erkenntlich.
G 3.12 Schulung der Mitarbeiter
Alle i „oh e Ge te h ik“-Bereich involvierten Mitarbeiter (einschließlich interner Auditoren) sind
bezüglich ihrer Aufgaben vor Aufnahme der Tätigkeit sowie laufend mindestens einmal jährlich bzgl. der
A forderu ge „oh e Ge te h ik“ u d der dazu festgelegte Betrie sa läufe a h eisli h zu s hule .
Die Schulungsinhalte variieren je Funktion des Mitarbeiters und orientiert sich an der Verantwortung des
Mitar eiters für de ord u gsge äße A lauf der „oh e Ge te h ik“ Produktio .
Diese Schulungen sind hinsichtlich deren Inhalten und Teilnehmern sowie Schulungsdatum und
Ersteller/Referenten zu dokumentieren.
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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G 3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Im Unternehmen ist ein Verfahren im Umgang mit nichtkonformen Produkten festgelegt. Es ist
sichergestellt, dass ausschließlich Produkte, die die gesetzlichen Anforderungen und Anforderungen des
VLOG-Standards an die Kennzei h u g „oh e Ge te h ik“ ollstä dig erfülle , als sol he vermarktet
werden.
Reklamationen bzgl. der „oh e Ge te h ik“-Qualität von Kunden und anderen Stellen (z.B. Behörden)
sind dokumentiert und in geeigneter Weise ausgewertet. Bei Abweichungen und Reklamationen ist im
Unternehmen/ Betrieb eine Ursachenanalyse durchzuführen und ggf. Korrekturmaßnahmen zu ergreifen,
um ein Wiederauftreten der Abweichung/Reklamation zu verhindern. Die ergriffenen Maßnahmen sind
überwacht und nach einem angemessenen Zeitraum einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen. Dies gilt
auch für die Korrekturmaßnahmen aus dem letzten Audit.
G 3.14 Krisenmanagement (KO)
Ein Krisenmanagementsystem ist vorhanden und potentielle Gefahren sind analysiert. Der Ablauf im
Krisenmanagement unter Berücksichtigung der Filialen ist beschrieben. Alle relevanten Kontaktdaten
liegen vor. Hierzu zählen u.a. die Lieferanten sowie die VLOG Geschäftsstelle.
Es besteht ein internes System zur Sperrung von nicht konformer Ware.
G 3.15 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Die Aufzeichnungen sind gut lesbar und authentisch. Alle Dokumente im Zusammenhang mit der
Ke zei h u g „oh e Ge te h ik“, z.B. Liefers hei e, Liefera te erkläru ge , Produktio s- und
Warenflussaufzeichnungen (inkl. Rework), Schulungsunterlagen, etc. sind für mindestens 2 Jahre
aufzubewahren, sofern nicht gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.
Die Freigabe von Rezepturen / Rezepturänderungen hat durch einen Verantwortlichen im Betrieb zu
erfolgen.
G 3.16 Absicherung des Eigenkontrollsystems
In der gesamten VLOG-Gruppe wird jährlich eine Prozessüberprüfung, z.B. im Rahmen eines internen
Audits, durchgeführt und dokumentiert. Abweichungen werden gemäß Kap. G 3.14 abgestellt.
In dieser sind jährlich mindestens zwei risikoorientierte Stichprobenkontrollen zur Warenrückverfolgung inkl. Mengenabgleich durchgeführt. Dabei sind auch zusammengesetzte Lebensmittel berücksichtigt,
wenn diese im Unternehmen bzw. in den Filialen selbst hergestellt werden. Diese Stichprobenkontrollen
und Ergebnisse sind nachvollziehbar dokumentiert.
Folge de eitere Prüfpu kte si d ei der Eige ko trolle zu erü ksi htige : „oh e Ge te h ik“-
Kennzeichnung im Unternehmen, Aktualität und Umsetzung der Betriebsbeschreibungen und Verfahrens-
und Arbeitsanweisungen.
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Teil H: Anforderungen an Zertifizierungsstellen und Auditoren
Im folgenden Teil sind die spezifischen Regelungen und Anforderungen an Zertifizierungsstellen und
Auditoren beschrieben.
H 1 Anforderungen an Zertifizierungsstellen
Zur Sicherstellung der Abläufe in der Zertifizierungsstelle weist diese nach, dass sie über eine gültige
Akkreditierung nach ISO/IEC 17065 in jeweils mindestens einem Standard der Lebens- und der
Futtermittelwirtschaft verfügt. Die Zertifizierungsstelle überprüft und bestätigt die fachliche Qualifikation
und Kompetenz der Auditoren und Bewerter / Zertifizierer und setzt nur qualifizierte und geschulte
Auditoren und Bewerter / Zertifizierer ein. Die Anforderungen an die Qualifikation beschreibt die
Zertifizierungsstelle in ihrem Qualitätsmanagement-Handbuch, sowie in den entsprechenden Unterlagen
über Schulung und Ausbildung der Auditoren.
Alle Unterlagen, inkl. Schulungsmaterial, die die Qualifikation des Zertifizierungsstellenpersonals und der
Auditoren nachweisen, liegen der Zertifizierungsstelle schriftlich vor und können dem VLOG auf Verlangen
vorgelegt werden.
Die Zertifizierungsstelle hat mindestens zwei Auditoren unter Vertrag, die über die im Kapitel H 2 beschriebene Qualifikation verfügen.
Bei der Auditierung und Zertifizierung nach VLOG-Standard ist das Vieraugenprinzip anzuwenden. Dem
Auditor ist es nicht erlaubt, endgültige Zertifizierungsentscheidungen für die von ihm selbst
durchgeführten Audits zu treffen.
Für die Bewertung und Zertifizierung von VLOG-Audits ist von der Zertifizierungsstelle ausreichend
Personal vorzuhalten. Bewertung und Zertifizierung können von derselben Person durchgeführt werden.
Folgende Qualifikationsanforderung gilt für das Personal, das die Bewertung durchführt und / oder die
Zertifizierungsentscheidungen trifft:
• Der Bewerter / Zertifizierer hat an einer vom VLOG zugelassenen Schulung zum VLOG "Ohne
Gentechnik"-Standard teilgenommen. Nach Ablauf des Schulungszertifikates können keine
eitere „Oh e Ge te h ik“-Audits bewertet/ zertifiziert werden, es sei denn, der Bewerter/
Zertifizierer hat eine weitere Schulung besucht.
Die Zertifizierungsstelle führt Audits und Zertifizierungen nach den in Kapitel A 3 beschriebenen Verfahren
durch. Bei Verdachtsmomente gegenüber einem VLOG-zertifizierten Unternehmen führt die
Zertifizierungsstelle zusätzlich unangekündigte Verdachtsaudits durch.
Spätestens acht Wochen nach dem VLOG "Ohne Gentechnik"-Audit stellt die Zertifizierungsstelle die
Auditergebnisse dem VLOG zur Verfügung:
• Bei Erst- sowie Regelaudits:
aktuelle Betrie s es hrei u g i klusi e „ohne Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“-
Sortimentsliste,
VLOG-Checkliste(n),
VLOG-Zertifikat,
Ggfs. darüber hinaus zertifizierungsrelevanter Anlagen
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• Nachaudit / Stichprobenaudit / Verdachtsaudits:
VLOG-Checkliste inklusiver zertifizierungsrelevanter Anlagen
ggfs. VLOG-Zertifikat.
• Bei Gruppenzertifizierungen ist die Übersendung der Zertifizierungsunterlagen des
Gruppenorganisators inklusive der aktuellen Mitgliederliste ausreichend, falls dies aus den
Zertifizierungsunterlagen nicht hervorgeht.
Auf Nachfrage des VLOG stellt die Zertifizierungsstelle dem VLOG folgende Unterlagen
unverzüglich zur Verfügung:
Auditergebnisse der Gruppenmitglieder
tagesaktuelle Mitgliederliste
Gehen aus den übermittelten Auditergebnissen die Angaben zur Zertifizierungsentscheidung oder zum
beteiligten Audit- und Zertifizierungsstellenpersonal nicht hervor, sind diese VLOG gesondert mitzuteilen.
Bei Zuwiderhandlung greifen die Sanktionen, die im Vertrag zwischen der Zertifizierungsstelle und dem
VLOG festgehalten sind.
H 2 Anforderungen an Auditoren und Auditorenqualifikation
• Der Nachweis der Kompetenz erfolgt über eine entsprechende Anzahl an jährlichen Audits im
jeweiligen Einsatzbereich (Landwirtschaft / Futtermittelindustrie oder Aufbereitung / Herstellung
von Lebensmitteln: mindestens 10 vollständige Audits bei verschiedenen Unternehmen je
Einsatzbereich in den vergangenen 2 Jahren), einer entsprechenden Schulung und die
Qualifikation für mindestens einen anerkannten Qualitätssicherungsstandard wie z.B. QS,
GLOBAL G.A.P, IFS, GMP+.
• Der Auditor hat an einer vom VLOG zugelassenen Schulung zum VLOG "Ohne Gentechnik"-
Standard teilgenommen. Nach Ablauf des Schulungszertifikats kö e kei e eitere „Oh e Ge te h ik“-Audits durchgeführt werden, es sei denn, der Auditor hat eine weitere Schulung
besucht.
• Ein Auditor darf nur dreimal hintereinander das Regelaudit in ein- und demselben Unternehmen
durchführen.
• Der Auditor darf bei Unternehmen, Erzeugern oder Erzeugergruppen keine Audits durchführen,
in denen er in den letzten zwei Jahren Beratertätigkeiten durchgeführt hat.
• Der Auditor hält die Verfahren des Unternehmens und der Zertifizierungsstelle zur vertraulichen
Behandlung von Informationen und Aufzeichnungen genauestens ein.
Begründete Abweichungen von den Anforderungen an die Qualifikationen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung der VLOG Geschäftsstelle.
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Teil I: Anforderungen an Labore und Analysen
I 1 Anforderungen an Auftraggeber der Untersuchung
Der Auftraggeber der GVO-Analyse ist verpflichtet,
• bis 31.12.2018 die Akkreditierung des beauftragten Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Vgl. I 2.1)
regelmäßig, mindestens 1x jährlich zu prüfen.
• zum 01.01.2019 und folgend regelmäßig, mindestens 1x jährlich die VLOG-Anerkennung des
beauftragten Labors (Vgl. I 2.1) zu prüfen.
Bei der Beauftragung sind folgende Informationen im Prüfauftrag oder mitgeltenden Dokumenten
angegeben und an das Labor zu übermitteln:
• Beauftragung von GVO-Analysen gemäß diesem Anforderungskatalog
• Zusammensetzung der Probe:
Sind Soja-, Mais-, Raps- und / oder Reis-Einzelfutter bzw. -Zutaten enthalten, ist anzugeben, in welcher
Form diese enthalten sind (z.B. Mais als Maisschlempe, Soja als Sojaextraktionsschrot). Kopien der
Futtermittellieferscheine / Warenbegleitpapiere / Deklarationen mit der Probe an das Labor versandt
werden.
Bei Erhalt des Analyseergebnisses prüft der Auftraggeber, ob das Labor die Einhaltung der im Kapitel I 2
und I 3 genannten Anforderungen bestätigt. Dies kann für jedes Analyseergebnis im Prüfbericht oder in
einer separaten Bestätigung erfolgen, die 1x jährlich vom Labor ausgestellt wird.
I 2 Anforderungen an Labore
Für die Zertifizierung nach VLOG-Standard werden nur Analyseergebnisse anerkannt werden, die gemäß
den folgenden Anforderungen ermittelt wurden.
I 2.1 Allgemeine Anforderungen und VLOG-Anerkennung
• Die Labore sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 (in der gültigen Fassung) für alle durchzuführenden
qualitativen und quantitativen GVO-Untersuchungsparameter akkreditiert. Diese kann in Form einer flexiblen Akkreditierung für den gesamten Bereich oder jeweils für alle durchzuführenden
Verfahren einzeln vorliegen.
• Eine Unterauftragsvergabe von (Teil-)Untersuchungen ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
Alle an der Durchführung der GVO-Analyse beteiligten Labore sind spätestens zum 01.01.2019
vom VLOG anerkannt und halten die jeweils für Ihren Aufgabenbereich zutreffenden
methodischen Anforderungen des VLOG-Standards ein (Vgl. Kap. I 2.2).
Zwischen den beteiligten Laboren wird schriftlich die Einhaltung des VLOG-Standards
vereinbart.
Die VLOG-anerkannten Labore führen aktuelle Dokumentationen, an welche Labore sie (Teil-
)Untersuchungen untervergeben bzw. für welche Labore Sie GVO-Analysen nach VLOG-
Standard durchführen.
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Die komplette Vermahlung der Probe findet durch ein Labor statt, dass dann Teilmengen der
vermahlenen Probe an die beteiligten Labore versendet.
Dem Auftraggeber wird ein Prüfbericht vom VLOG-anerkannten Labor zur Analyse
übermittelt, auch wenn mehrere Labore an der Analyse beteiligt sind.
Spätestens ab 01.01.2019 müssen Labore vom VLOG anerkannt sein. Die Beantragung einer VLOG
Anerkennung ist für Labore ab 01.04.2018 möglich. Die Einhaltung der in I 2.1 und I 2.2 genannten
Anforderungen sowie die Fähigkeit den im Anhang III geforderten Analysenumfang zu erfüllen ist dem
VLOG bei Antragstellung schriftlich nachzuweisen10.
Nach erfolgreicher Anerkennung ist dem VLOG die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an
Laborvergleichsuntersuchungen mit guten Ergebnissen für GVOs zu belegen. Das Labor legt VLOG
unaufgefordert im ersten Quartal für das Vorjahr den Nachweis für die Teilnahme an mindestens
• einem Laborvergleich bzgl. GVO für quantitative Ergebnisse mit gutem Z-Score (+/- 2) und
• einem Laborvergleich bzgl. GVO für qualitative Ergebnisse (100 % positiv bzw. negativ richtige
Aussagen) für die Matrix Futtermittel oder pflanzliche Rohstoffe / pflanzliche verarbeitete
Produkte unter Angabe des Z-Score
vor.
Darüber hinaus ist dem VLOG bei Reakkreditierung bzw. Änderung des Akkreditierungsbereichs die
aktualisierte Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 innerhalb von 4 Wochen vorzulegen.
VLOG behält sich vor, die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen von eigenen Laboraudits zu
überprüfen.
I 2.2 Methodische Anforderungen
DIN-Normen und Protokolle des Joint Research Centre (JRC;
http://gmocrl.jrc.ec.europa.eu/StatusOfDossiers.aspx) sollten eingesetzt werden (falls vorhanden). Für Methoden aus anderen Quellen ist laborseitig zu verifizieren, dass vergleichbare Mindestanforderungen
erfüllt sind.
I 2.2.1 Analytischer Prozess
Vermahlung:
Abhängig von der Probenmatrix sind jeweils folgende Mindestmengen an Probenmaterial komplett zu
vermahlen:
• Futtermittel: mindestens 400 g, maximal bis 1 kg, komplett vermahlen
• Rohstoffe (ganze Körner Mais, Sojabohnen, Raps u. ä.): mindestens 3000 Körner bzw. ca. die Probenmenge, die jeweils dieser Anzahl entspricht (Mais mind. 1000 g; Soja mind. 700 g, Raps
mind. 60 g), komplett vermahlen
DNA-Extraktion:
Von jeder Probe werden nach dem Mahlen / Homogenisieren mindestens 2 DNA-Extraktionen
durchgeführt. Die Einwaage beträgt dabei für Futtermittel, Saaten und Material mit Verdacht auf
10 Begründete Abweichungen von den Anforderungen an die Qualifikationen sind bei Antragstellung ausführlich zu begründen
und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der VLOG Geschäftsstelle.
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inhomogene Verteilung mindestens 2000 mg. In Ausnahmefällen (bei sonst nicht extrahierbarem
Material) darf die Einwaage auch bei nur 500mg liegen.
PCR-Analyse:
Es werden Real-Time PCR-Verfahren mit Sondentechnologie (45 Zyklen) empfohlen. Bei der Verwendung
von konventionellen Endpunkt- „e dpoi t“ - PCR-Verfahren erfolgt bei positiven Ergebnissen eine zusätzliche Bestätigungsreaktion (z.B. Real-Time PCR mit Sondentechnologie, Restriktionsanalyse oder
Sequenzierung).
I 2.2.2 Absicherung der Analytik
Alle Qualitätskontrollen nach den relevanten ISO- und DIN-Normen zeigen die nach diesen Normen
geforderten Resultate. Vom Labor ist sichergestellt, dass keine inhibitorischen Effekte die Messergebnisse
beeinflussen. Weichen die Messergebnisse von den Kontrollwerten so stark ab, dass die vom Labor
definierten Toleranzgrenzen für Abweichungen bzw. Qualitätsvorgaben überschritten werden, ist der
PCR-Lauf zu wiederholen.
Um systematische Fehler, Instabilitäten der Reagenzien etc. zu verhindern, sind Verfahren über die
regelmäßige Durchführung und Dokumentation von QS-Maßnahmen zu etablieren und umzusetzen (z.B.
Kontroll- und Regelkarten).
I 2.2.3 Freigabe von Analyseergebnissen
Die Ergebnisse werden nach dem 4-Augen-Prinzip durch einen Hauptverantwortlichen freigegeben.
I 2.2.4 Anforderungen an Prüfberichte
Ein Prüfbericht enthält neben den in den in DIN EN ISO 24276, DIN EN ISO 21569 und DIN EN ISO 21570
geforderten Angaben mindestens folgende Angaben:
• die eingesandte und die vermahlene Probenmenge
• die in der DNA-Extraktion eingesetzte Probenmenge
• die genaue Probenbeschreibung
• die Nachweisgrenze (Methoden-LOD in % oder als Kopienzahl des Targets)
• die angewandte Methode
• das Untersuchungsresultat
• die Messunsicherheit des Verfahrens,
• Bestätigung, dass das Ergebnis gemäß den Anforderungen des VLOG-Standards ermittelt wurde.
Alternativ kann diese Bestätigung in einem separaten Schreiben erfolgen, das dem Auftraggeber
1x jährlich ausgestellt wird.
• Zusätzlich bei Identifizierungen / Quantifizierungen:
Warnung, wenn die Menge an speziesspezifischer DNA für quantitative Aussagen in Bezug auf
den relevanten Grenzwert (0,1 % bzw. 0,9 % GVO-DNA) nicht ausreicht.
Bei Quantifizierungen die Angabe der mittleren Abweichung der Unterproben (mindestens
zweifacher Ansatz), die Angabe der pLOQ wird empfohlen.
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I 2.2.5 Interpretation der Messergebnisse - Kontroll- und Bewertungskriterien
Für jede Probe ist eine abschließende Beurteilung auf dem Prüfbericht enthalten, ob die Probe für die
analysierten Parameter den Vorgaben des VLOG-Standards entspricht oder nicht. Für die Bewertung wird
die Standardabweichung zwingend berücksichtigt, um der inhomogenen Verteilung von GVO in
Futtermitteln oder Lebensmitteln Rechnung zu tragen: In Anlehnung an VO (EU) Nr. 691/2013 wird zur
Beurteilung der analysierte GVO-Gehalt — nach Abzug der erweiterten Messunsicherheit —
herangezogen.
Für Futter ittel erde für die Be ertu g Kapitel u d die A hä ge u d des „Leitfade s zur Kontrolle o GVO i Futter ittel “ berücksichtigt.
Falls eine abschließende Beurteilung der Messergebnisse nicht möglich ist, wird dies auf dem Prüfbericht
angemessen dargestellt (Vermerk bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Probe, Angabe der
praktischen LOD, fehlenden Informationen zu Einzelfuttermitteln).
I 3 Anforderung an Analyseumfang
Die Anforderungen an den Analyseumfang gemäß Anhang III werden vom Labor eingehalten.
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Anhänge
Teil 1 Lieferantenerklärungen
I. Bescheinigung über GVO-Freiheit a h „Oh e Ge te h ik“ Produktio s- und Prüfstandard
Teil 2 Analytik
II. Probenahmeprotokoll
III. Anforderungen an Analysenumfang
IV. Umgang mit positiven Analyseergebnissen
Teil 3 Zertifizierung
V. Ablauf der VLOG-Gruppenzertifizierung auf landwirtschaftlicher Stufe
VI. Sanktionskatalog VII. Vorlage VLOG-Zertifikat
VIII. Geltungsbereiche der VLOG-Zertifizierung
Teil 4 Auditunterlagen
IX. Betriebsbeschreibung Logistik
X. Checkliste Logistik
XI. Betriebsbeschreibung Futtermittel
XII. Checkliste Futtermittel
XIII. Betriebsbeschreibung Landwirtschaft
XIV. Betriebsbeschreibung Viehtransport/ Viehhandel XV. Checkliste Landwirtschaft
XVI. Checkliste Gruppenorganisation
XVII. Betriebsbeschreibung Lebensmittel
XVIII. Checkliste Lebensmittel
XIX. Checkliste Einzelhandel - Lose Ware
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Glossar-Begriffsdefinition
Zur Vereinfachung werden folgende Definitionen und Abkürzungen festgelegt:
Auditor: durch die Zertifizierungsstelle für die Auditierung von Unternehmen zur Verfügung zu stellendes
Personal, dessen Tätigkeiten in ISO/IEC 17065 beschrieben werden
Austauschbare, bzw. nichtaustauschbare GV Futtermittel/Rohstoffe: Genetisch veränderte Futtermittel
sind austauschbar, wenn ihr Einsatz von der Art des Futtermittels her auch in der "ohne Gentechnik"-
Produktion denkbar ist; z.B. GV-Sojaschrot im Bereich Schweinemast und einer "ohne Gentechnik"-
Milchproduktion. Nichtaustauschbar ist ein Futtermittel, das einer Produktionsschiene klar zugeordnet ist
und ein Einsatz in der "ohne Gentechnik"-Produktion praxisfern ist; z.B. GV-Milchaustauscher für
Kälberaufzucht und einer "ohne Gentechnik"-Milchproduktion.
Betriebseinheit: Teile eines landwirtschaftlichen Betriebes, die bis auf die Organisation vollständig
voneinander getrennt sind. Dies können z.B. unterschiedliche Stallungen bzw. Futterlagerungsstätten
sein. Für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland werden Teile eines landwirtschaftlichen Betriebes,
denen eine VVVO-Nummer zugewiesen ist, als eine Betriebseinheit definiert.
Bewerter: durch die Zertifizierungsstelle zur Verfügung zu stellendes Personal. Alle mit dem Audit vor Ort
(Evaluierung) zusammenhängenden Informationen und Ergebnisse sind zu bewerten. Der Bewerter darf
nicht in das Audit vor Ort (Evaluierung) einbezogen sein. Der Bewerter gibt dem Zertifizierer eine
Empfehlung zur Zertifizierungsentscheidung. Sind Bewerter und Zertifizierer nicht dieselbe Person, ist das
Ergebnis des Bewerters separat zu dokumentieren.
Charge: vgl. Partie
Duale Produktion: Gemeinsame Nutzung von Anlagen und/ oder Transportmitteln für die Herstellung,
Verarbeitung, Transport, Lageru g, U s hlag u d/ oder Ha del o „Oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln
z . „VLOG geprüft“-Futter ittel u d Le e s ittel die i ht de „Oh e Ge te h ik“- z . „VLOG geprüft“ Vorga e e tspre he .
EGGenTDurchfG: Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem
Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren
hergestellter Lebensmittel (EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz)
Einzelfuttermittel: Einzelfuttermittel sind Futtermittel, die unmittelbar als solche oder in verarbeiteter
Form zur Verfütterung oder zur Herstellung von Mischfuttermitteln bestimmt sind. Einzelfuttermittel sind
pflanzlichen, tierischen oder aquatischen Ursprungs oder andere organische oder anorganische Stoffe.
Einzelhandel: die Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln und ihre Lagerung am
Ort des Verkaufs oder der Abgabe an den Endverbraucher; hierzu gehören Läden, Supermarkt-
Vertriebszentren und Großhandelsverkaufsstellen.
Ergänzungsfuttermittel: Mischfuttermittel, das einen hohen Gehalt an bestimmten Stoffen aufweist, aber
aufgrund seiner Zusammensetzung nur mit anderen Futtermitteln zusammen für die tägliche Ration
ausreicht
Fehlerhafte Produkte: Lebensmittel oder Futtermittel, die i ht die „Oh e Ge te h ik“ z . “VLOG geprüft“-Anforderungen einhalten.
Futtermittel: Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder
unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind
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Futtermittelunternehmen: alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung,
Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, einschließlich Erzeuger, die
Futtermittel zur Verfütterung in ihrem eigenen Betrieb erzeugen, verarbeiten oder lagern (VO (EG) Nr.
178/2002).
Gruppenmitglied: (Landwirtschaftliches) Unternehmen oder Filiale / Standort, der/die in eine VLOG-
Gruppe integriert ist.
Gruppenorganisator: Unternehmen einer VLOG-Gruppe mit Verantwortung für ein Eigenkontrollsystem,
dass die Gruppenmitglieder – und bei der Erzeugung von tierischen Lebensmitteln auch PCR-Analysen der
verwendeten Futtermittel – umfasst. Die VLOG-Zertifizierung der VLOG-Gruppe erfolgt für bzw. über den
Gruppenorganisator.
GVO: Gentechnisch veränderte Organismen; gem. GenTG, Richtlinie 2001/18/EG sind dies Organismen,
bei denen das genetische Material mit Hilfe molekularbiologischer Methoden in einer Weise verändert
worden ist, wie es natürlicherweise durch Kreuzen und / oder Rekombination nicht möglich ist.
Internes Audit: Allgemeiner Auditprozess, für alle Aktivitäten des Unternehmens. Durchgeführt von oder im Namen des Unternehmens zu internen Zwecken. Interne Auditierung ist eine unabhängige, objektive
Kontroll- und Beratungsaktivität, die darauf ausgerichtet ist einen zusätzlichen Wertezuwachs zu liefern
und die Arbeitsabläufe eines Unternehmens zu verbessern.
Kennzeichnungsfreie Futtermittel: Futtermittel, die nach den VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003
i ht als „ge etis h erä dert“ zu ke zei h e si d.
Kennzeichnungspflichtige Futtermittel: Futtermittel, die nach den VO (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003
als „ge etis h erä dert“ zu ke zeichnen sind.
Kleiner landwirtschaftlicher Betrieb:
• Betriebsschwerpunkt Milch mit einem Milchviehbestand von weniger als 40 laktierenden Tieren.
• Betriebsschwerpunkt Eiererzeugung mit einem Bestand von unter 10.000 Tieren.
• Betriebsschwerpunkt Hähnchenmast mit einer Anzahl von Mastplätzen unter 16.000.
• Betriebsschwerpunkt Schweinemast mit einer Anzahl von Mastplätzen unter 600 Tieren.
• Oder ein Betrieb, unabhängig des Betriebsschwerpunktes und unabhängig von der Tierzahl, auf
dem zusätzlich zum Betriebsleiter und ggfs. Familienmitgliedern nicht mehr als eine
Fremdarbeitskraft in Vollzeit (mindestens 38h/Woche) arbeitet.
• Für die Klein-Betriebs-Definition von nicht aufgeführten Betriebsschwerpunkten gibt der VLOG
auf Nachfrage eine Definition ab.
Komponente: Alle Zutaten, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe oder sonstige Stoffe im Sinne des §3
Abs. 5 des EGGenTDurchfG die bei der Herstellung von Futtermitteln oder Lebensmitteln verwendet
werden.
K.O. Kriterium: Anforderung deren Nichtbeachtung einen kritischen Einfluss auf die „ohne
Ge te h ik“/“VLOG geprüft“ Ke zei h u g hat.
Korrektur: Eine Korrektur ist eine Maßnahme zur Beseitigung eines bekannten Fehlers.
Korrekturmaßnahme: Ist eine Handlung, die zur Beseitigung der Ursachen eines Fehlers, Mangels oder
einer anderen unerwünschten Situation führt, um deren Wiederkehren zu vermeiden bzw. um die
Häufigkeit des Wiederkehrens zu reduzieren.
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Lebensmittel: Alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden
kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen
aufgenommen werden.
Lebensmittelunternehmer: Alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem
Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen.
Logistikunternehmen: Alle Unternehmen, die logistische Aktivitäten mit Lebensmittel und Futtermitteln
durchführen, wie Transport, Lagerung, Vertrieb, Beladung und Entladung (IFS Logistics, Version 2). Auch
mobile Mahl- und Mischanlagen gehören zur Gruppe der Logistikunternehmen.
Mineralfutter: Ergänzungsfuttermittel mit mindestens 40 % Rohasche
Mischfuttermittel: Mischfutter sind Mischungen aus Einzelfuttermitteln
(Futtermittelausgangserzeugnissen), mit oder ohne Zusatzstoffe, die als Allein- oder
Ergänzungsfuttermittel zur Tierernährung bestimmt sind.
Nicht kennzeichnungspflichtige Futtermittel / Kennzeichnungsfreie Futtermittel: Futtermittel, die nach
der VO (EG) Nr. 1829/2003 oder 1830/2003 nicht kennzeichnungspflichtig in Bezug auf GVO sind.
Partie: Eine identifizierbare Menge an Futtermitteln, die nachweislich gemeinsame Eigenschaften haben,
wie Ursprung, Sorte, Art der Verpackung, Verpacker, Übersender oder Kennzeichnung.
Produkte (Lebensmittel): Alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach
vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder
unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
Risiko (im Sinne des Standards): Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Schadens bzw.
Nichtkonformität (gesetzlich oder standardbezogen) für “Oh e Ge te h ik“-Le e s ittel z . „VLOG geprüft“-Futtermittel.
Risikobehaftete Futtermittel: Futtermittel, die aufgrund von GVO-Anbausituation der Pflanzenspezies,
Herkunft, Verarbeitungs- und / oder Lieferkette ein erhöhtes Risiko von GVO-Verschleppungen mit sich bringen. Diese müssen gemäß VLOG-Standard durch ein GVO-Analysemonitoring oder eine VLOG-
Zertifizierung abgesichert werden.
• In Stufe Futtermittel erfolgt die Einstufung von Futtermitteln in risikobehaftete Futtermittel auf
Grundlage der Risikobeurteilung des Futtermittelunternehmens (vgl. Kap. C 3.3).
• Für Stufe Landwirtschaft definiert Kap. D 4.3.1 risikobehaftete Futtermittel.
Rohstoffe: Alle Stoffe die zur Erzeugung eines Lebensmittels eingesetzt werden.
Standort/Betriebsstätte: Jede Einheit eines Lebensmittelunternehmens. Als Betriebsstätte gilt ein
Standort eines Unternehmens mit allen Räumlichkeiten und Gebäuden, in denen der komplette
Produktionsprozess für ein Produkt abgedeckt wird.
Tierkategorie: Als unterschiedliche Tierkategorien gelten Tiere, die sich in ihrer Haltungsart grundsätzlich
von anderen Tieren unterscheiden (z.B. Zuchtschweine / Mastschweine, Legehennen / Masthühner,
Großvieh / Milchvieh) (Schweizerische Eidgenossenschaft: Weisungen und Erläuterungen 2012, Februar
2012)
Überführung von Einzelfutter ittel i „VLOG geprüft“-Qualität: Durch den Einbezug
• in die VLOG-Zertifizierung,
• das unternehmenseigene Eigenkontrollsystem und
• insbesondere in ein GVO-Monitoringsystem gemäß Kapitel C 3.3
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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könne zugekaufte Ei zelfutter ittel ei ei e Futter ittelhä dler die „VLOG geprüft“-Qualität
erlangen. Dabei können Einzelfuttermittel auch verarbeitet werden (z.B. Schroten, Mahlen, Pelletieren).
Unternehmen: Sitz der Verwaltung des jeweiligen Mitgliedbetriebes. / Allgemeine Organisation die aus
mehreren Betriebsstätten bestehen kann.
Verarbeitung: Eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen Erzeugnisses, beispielsweise durch Erhitzen, Räuchern, Pökeln, Reifen, Trocknen, Marinieren, Extrahieren, Extrudieren oder durch eine
Kombination dieser verschiedenen Verfahren; (VO (EG) Nr. 852/2004)
Verarbeitungserzeugnisse: Lebensmittel, die aus der Verarbeitung unverarbeiteter Erzeugnisse
hervorgegangen sind; diese Erzeugnisse können Zutaten enthalten, die zu ihrer Herstellung oder zur
Verleihung besonderer Merkmale erforderlich sind. "Verarbeitung" (VO (EG) Nr. 852/2004)
VLOG-Gruppe: Eine VLOG-Gruppe ist der Zusammenschluss von Unternehmen bzw. Standorten / Filialen
(den sogenannten Gruppenmitgliedern) zum Zwecke einer VLOG-Gruppenzertifizierung.
VLOG-Tiere / VLOG-Tierkategorien: Tiere bzw. Tiergruppen, die für ei e „Oh e Ge te h ik“ Kennzeichnung der daraus hergestellten Lebensmittel geeignet sind und aus landwirtschaftlichen
Unternehmen stammen, die
• entweder selbst für Tiere bzw. Fleisch nach VLOG-Standard zertifiziert sind oder
• in eine Gruppenzertifizierung nach VLOG-Standard für Tiere bzw. Fleisch eingebunden sind.
VLOG-Zertifikat: von einer vom VLOG anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellte Bestätigung zur
erfolgrei he Erfüllu g des VLOG „Oh e Ge te h ik“ Sta dards
Zertifizierer: durch die Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung von Unternehmen zur Verfügung zu
stellendes Personal, dessen Tätigkeiten in ISO/IEC 17065 beschrieben werden
VLOG-Standard – Version 18.01 07.11.2017
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Literatur
• Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln (Stand November 2011). Überwachung des
Herstellens, Behandelns, Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im
Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Orientierungsrahmen zur
Anwendung der Rechtsvorschriften. Erarbeitet von der PG GVO in Futtermitteln der LAV
Arbeitsgruppe Futtermittel unter Beteiligung des Bundes und des VDLUFA
• Probenahme von Futtermitteln zur Untersuchung auf Bestandteile von in der EU zugelassenen GVO im Rahmen einer Überprüfung der Kennzeichnungspflicht; erstellt vom Arbeitskreise PCR-
Analytik der Fachgruppe Futtermittel des Verbandes Deutscher Untersuchungs- und
Forschungsanstalten (VDLUFA) vom Juli 2010
• Konzept zur Analytik von gentechnisch veränderten Futtermitteln. Arbeitspapier des
Arbeitskreises PCR-Analytik der Fachgruppe Futtermittel des Verbandes Deutscher
Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) vom Februar 2011
• Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik von Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
(BÖLW), Ökoinstitut und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL).
http://boelw.de/themen/gentechnik/bioxgen/
• Rechtliche Stellungnahme der Anwaltskanzlei [GGSC] im Auftrag des VLOG vom 23.11.2015
http://www.ohnegentechnik.org/ggsc_stellungnahme_fuetterungsfrist/
VLOG
Bescheinigung über GVO-Freiheit nach VLOG „Ohne Gentechnik“ Produktions- und
Prüfstandard
Lebensmittelzutaten und Hilfsstoffe
Anhang I
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Hersteller/Lieferant
Name: ___________________________ Tel./ Fax: ___________________________
Straße: ___________________________ E-Mail: ___________________________
PLZ/Ort: ___________________________ Land: ___________________________
Wir sichern für folgendes Produkt und alle seine Bestandteile zu:
Artikelnummer: Stand/Version der Produktspezifikation:
Genaue Produktbezeichnung:
Mit den beinhalteten Komponenten: Letzte/r vermehrungsfähige(r) Organismus(en)*
* bitte für alle im Produkt vorhandenen Stoffe den letzten im Herstellungsprozess verwendeten vermehrungsfähigen Organismus aufführen.
(a) Das Produkt und die zur Herstellung verwendeten Lebensmittel und Lebensmittelzutaten enthalten keine genetisch
veränderten Organismen (GVO), sie bestehen nicht aus GVO und sind nicht aus GVO hergestellt. Verschleppungen von GVO
werden nur toleriert, wenn der GVO in der EU zugelassen ist und den Bestimmungsgrenzwert von i.d.R. 0,1% je Zutat nicht
überschreitet. Es werden keine Verarbeitungshilfsstoffe oder sonstige Stoffe im Sinne des § 3 Abs. 5 EGGenTDurchfG eingesetzt,
die oder deren Bestandteile als aus GVO bestehend, GVO enthaltend oder aus GVO hergestellt nach VO (EG) Nr. 1829/2003
oder 1830/2003 gekennzeichnet sind oder, soweit sie in den Verkehr gebracht würden, zu kennzeichnen wären. Bei
Imkereiprodukten wurden im Umkreis von 10 km von den Bienenständen keine GVO angebaut oder freigesetzt. Alternativ liegt
für die Charge ein Analyseergebnis vor, dass nach den Vorgaben des VLOG ermittelt wurde und keine genetische Veränderung
nachweist.
(b) Für Zutaten tierischen Ursprungs liegt eine Zertifizierung nach VLOG-Standard, Bio-Verordnung oder anderem als gleichwertig
anerkanntem Standard vor.
(c) Zum Zubereiten, Bearbeiten, Verarbeiten oder Mischen des Lebensmittels oder der Lebensmittelzutaten sind keine durch einen
GVO hergestellten Lebensmittel, Lebensmittelzutaten, Verarbeitungshilfsstoffe sowie sonstige Stoffe im Sinne des § 3 Abs. 5
EGGenTDurchfG verwendet worden (Betrachtungstiefe: im Herstellungsprozess retour bis zum letzten vermehrungsfähigen
Organismus).
Für alle im oben genannten Produkt enthaltenen bzw. verwendeten Komponenten liegen uns geeignete Nachweise vor, dass die
Anforderungen (a) bis (c) eingehalten sind. Aktuelle Erklärungen befinden sich in unseren Unterlagen. Uns liegen keine Anhaltspunkte
vor, die Zweifel an der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Kennzei hnung „Ohne Gente hnik“ egründen. Wir verpflichten uns, unserem Kunden /Abnehmer und seiner Zertifizierungs- oder Lizenzierungsstelle unverzüglich eine Änderung-/
Korrekturmeldung zu machen, wenn diese Erklärung widerrufen oder geändert wird, oder wenn Informationen bekannt werden, die
Zweifel an der gesetzlichen Einhaltung der Anforderungen an die Kennzeichnung begründen.
Wir ermächtigen die für die Kontrolle des Kunden zuständige Zertifizierungs- oder Lizenzierungsstelle, die Richtigkeit dieser Bestätigung
zu prüfen und Proben für den analytischen Nachweis zu ziehen.
Wir haften für die Richtigkeit der Angaben dieser Erklärung.
__________________________ __________________________
Name Funktion
_________________________ __________________________ __________________________
Ort/Datum Unterschrift Firmenstempel
VLOG Probenahmeprotokoll
- Untersuchung auf GVO-
Anhang II
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Unternehmen (Bezeichnung, ggfs. Stempel): ________________________________________
Ggfs. Identifizierungsnummer: ________________________________________
Proben-Entnahmestelle, ggfs. Skizze beilegen: ________________________________________
Name des Probenehmers: ________________________________________
Probenart: Futtermittel Saatgut
Verarbeitungszutat / -komponente
Typ / Bezeichnung: ___________________________________________
Hersteller (u.U. Herstellungsdatum): ___________________________________________
___________________________________________
Chargen-Nummer bzw. betriebsinterne Nr.: ___________________________________________
MHD (wenn vorhanden): ___________________________________________
Zusammensetzung*, ggfs. Anlagen beilegen: ___________________________________________
___________________________________________
___________________________________________
* Bei Futtermittelproben von Selbstmischern, muss das Mischprotokoll mit Zusammensetzung und Mischdatum
angefügt oder eingetragen werden. Bei zugekauften Futtermitteln, Saatgut und Verarbeitungszutaten /-komponenten
sollte das Etikett oder Warenbegleitpapier, ggfs. die Spezifikation mit angehängt werden.
Probenbezeichnung (spezifische Nummern):
Die Probenbehälter sind mit der Probenbezeichnung, dem Probenahmedatum und ggfs. der landwirtschaftlichen
Betriebsnummer zu kennzeichnen.
Probenbehälter 1: __ __ __ __ __ __ __ __
Probenbehälter 2: __ __ __ __ __ __ __ __
Probenbehälter 3 (verbleibt im Unternehmen): __ __ __ __ __ __ __ __
___________________ ___________________________ ___________________________
Ort, Datum Unterschrift Unternehmen/Vertreter Unterschrift Probenehmer/Auditor
VLOG Anforderungen an Analyseumfang Anhang III
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Bei den in Kapitel 1.1 bis 2.2 folgenden Mindestanforderungen zum Analysenumfang ist zu beachten, dass
dabei nicht alle GVOs berücksichtigt sind, die in der EU zugelassen bzw. für Futtermittel im Sinne der EU-
Verordnung Nr. 619/2011 toleriert sind. Ebenso sind in der EU nicht-zugelassene GVOs nicht Bestandteil der
Mindestanforderungen. Im Falle einer Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und korrekten Kennzeichnung
eines Futtermittels würden weitere GVOs berücksichtigt werden (dies umfasst weitere in der EU zugelassene
GVOs, in der EU in Futtermitteln nach EU-Verordnung Nr. 619/2011 tolerierte GVOs, sowie in der EU nicht
zugelassenen GVOs).
In Rücksprache mit Laboren überprüft und aktualisiert VLOG in regelmäßigen Abständen die in Kapitel 1.1 bis 2.2 folgenden Mindestanforderungen an den Analysenumfang von Rohstoffen und Futtermitteln. Falls
Entwicklungen zu verzeichnen sind, dass weitere GVO relevant werden (z.B. RASFF-Meldungen), gibt der
VLOG zeitnah entsprechende Analysevorgaben / -empfehlungen an seine Mitglieder und VLOG-zertifizierte
Unternehmen weiter.
Damit ist die Selbstverpflichtung der im VLOG-System beteiligten Unternehmen nicht aufgehoben, im
Rahmen Ihrer Sorgfaltsplicht regelmäßig den Analysenumfang zu überprüfen und ggfs. zu aktualisieren.
1. Mindestanforderungen an Rohwaren / Einzelfuttermittel
1.1. Mindestanforderungen für Soja-Rohwaren / Soja-basierte Einzelfuttermittel
Bestimmung und Beurteilung des Summationswertes der relevantesten Soja-GMOs:
• Quantifizierung von GTS 40-3-2 (RRS- 1)
• Quantifizierung von MON89788 (RRS-2)
• qualitativer Nachweis von A2704-12
Bei einem positiven Nachweis von A2704 kann der Gehalt dieses GVO beispielsweise mittels des
ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode abgeschätzt werden, die das ausreichende
Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt. Bei Werten über 0,1% muss eine Nachquantifizierung
durchgeführt werden.
Alternativ kann auch mit Screening-Parametern gearbeitet werden, die mindestens die genannten GVOs
erfassen. Bei der nachfolgenden Identifizierung / Quantifizierung positiver Befunde müssen dann auch
mindestens alle hier genannten GVOs (wenn entsprechende Elemente positiv sind) quantifiziert werden.
1.2. Mindestanforderungen für Mais-Rohwaren / Mais-basierte Einzelfuttermittel
1. Screening auf 35S-Promotor (p35S) und NOS-Terminator (tNOS).
Weitere Screening-Elemente können zum Eingrenzen der GVO eingesetzt werden.
2. Wenn positiv: Analyse auf mindestens NK603, TC1507, MON810, MON89034 + RRS-1
Falls über die positiven Screening-Parameter eine / mehrere dieser GV-Maissorten ausgeschlossen werden
können, muss stattdessen nach einer gleichen Anzahl an kommerzialisierten, stattdessen in Frage
kommenden GV-Maissorten gesucht werden.
Positive Screening-Befunden müssen aufgeklärt werden; wenn keine der 4 GV-Maissorten positiv ist, müssen
andere GV-Sorten analysiert werden.
VLOG Anforderungen an Analyseumfang Anhang III
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3. Bestimmung des Summationswertes der Mais-GVO
Identifizierte Sorten müssen quantifiziert werden, wenn die Abschätzung des Gehaltes beispielsweise
mittels des ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode, die das ausreichende Vorhandensein
von Spezies-DNA sicherstellt, Werte über 0,1% ergibt.
RRS-1 positiv:
Abschätzung der Sojamasse und Beurteilung der ermittelten Sojamenge: Handelt es sich um relevante
Einträge oder minimale Spuren? Wird eine botanische, GVO-haltige Verunreinigung festgestellt, muss eine
Beurteilung gemäß offiziellem Leitfaden2 erfolgen.
1.3. Mindestanforderungen für Raps-Rohwaren / Raps-basierte Einzelfuttermittel
1. 3er Screening, bei dem alle relevanten GVO-Rapssorten erfasst werden (z.B. tNOS, pat-Gen (oder
LibertyLink-Konstrukt), CTP2-CP4epsps (oder pFMV)
2. ID je nach positivem Screening-Befund
• tNOS positiv: mindestens RRS + bar-Gen wegen MS8 / RF3 oder diese beide direkt
• pat-Gen / LibertyLink positiv: mindestens T45-Raps
• CTP2-CP4epsps / pFMV positiv: mindestens GT73
3. Bestimmung des Summationswertes der Raps-GVO
Quantifizierung der identifizierten GV-Rapssorten, wenn die Abschätzung des Gehaltes beispielsweise
mittels des ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode, die das ausreichende Vorhandensein
von Spezies-DNA sicherstellt, Werte über 0,1% ergibt.
Positive Screening-Befunde müssen aufgeklärt werden.
Wenn kein Raps-GVO ermittelt wird, muss das Vorhandensein einer botanischen, GVO-haltigen Verunreinigung mit Soja-GVO / Mais-GVO geklärt werden (Abschätzung und Beurteilung der Massen).
Handelt es sich dabei um relevante Einträge oder minimale Spuren? Wird eine botanische, GVO-haltige
Verunreinigung festgestellt, muss eine Beurteilung gemäß offiziellem Leitfaden2 erfolgen.
1.4. Mindestanforderungen an Reis und Reisprodukte
1. Aufarbeitung Laborproben
Aus der eingesandten Laborprobe werden jeweils zwei Teilstichproben von mindestens 250 g erzeugt
und einzeln analysiert (pro Teilstichprobe: 1 Extraktion, 2 PCRs).
2. Elementspezifisches Screening
p35S + tNOS + cry1Ab/cry1Ac-Sequenz
3. Konstruktspezifischer Nachweis
In Absprache zwischen Unternehmen und Labor Identifizierung der GVO-Events, die das positive
Screeningergebnis (siehe 1.) verursachen.
4. Ausschluss von botanischen Verunreinigungen (GVO-Verschleppungen aus anderen
Pflanzenspezies) durch Mais, Soja, Baumwolle sowie den (natürlich vorkommenden)
Blumenkohlmosaik-Virus
VLOG Anforderungen an Analyseumfang Anhang III
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Zeigt sich im elementspezifischen Screening ein positives Ergebnis, erfolgt im nächsten Schritt der
konstruktspezifische Nachweis. In Kombination mit dem Ausschluss botanischer Verunreinigungen sowie
des Blumenkohlmosaik-Virus` wird untersucht, ob die Probe gentechnisch veränderten Reis enthält.
5. Auswertung der PCR-Ergebnisse
Wird für mindestens eine der analysierten Teilstichproben die jeweilige Zielsequenz von
gentechnisch verändertem Reis nachgewiesen, so gilt dieses Ergebnis für die gesamte Probe und
so it Partie. Die Partie ist i der EU icht verkehrsfähig, ei e Ke zeich u g it de „Oh e Ge Tech ik“-Siegel ist ausgeschlossen.
VLOG Anforderungen an Analyseumfang Anhang III
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2. Mindestanforderungen an Mischfuttermittel
2.1. Mindestanforderungen für sojahaltige Mischfuttermittel
Bestimmung und Beurteilung des Summationswertes der relevantesten GVOs:
Soja:
• Quantifizierung von GTS 40-3-2 (RRS- 1)
• Quantifizierung von MON89788 (RRS-2)
• qualitativer Nachweis von A2704-12
Bei einem positiven Nachweis von A2704 kann der Gehalt dieses GVO beispielsweise mittels des ct-
Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode abgeschätzt werden, die das ausreichende
Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt. Bei Werten über 0,1% muss eine Nachquantifizierung
durchgeführt werden.
Bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Zutat Soja muss die praktische LOD angegeben werden.
Bei Zutat Mais:
Zusätzlich qualitativer Nachweis der 3 kommerzialisierten Maissorten: NK603, TC1507, MON810
Bei einem positiven Nachweis kann der Gehalt dieses GVO beispielsweise mittels des ct-Verfahrens oder
einer vergleichbaren Methode abgeschätzt werden, die das ausreichende Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt. Bei Werten über 0,1% muss eine Nachquantifizierung des / der nachgewiesenen GVOs
durchgeführt werden.
Bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Zutat Mais muss die praktische LOD angegeben werden.
Bei Zutat Raps:
Zusätzlich qualitativer Nachweis von GT73
Bei positiver Identifizierung muss eine Quantifizierung von GT73 erfolgen, wenn die Abschätzung des
Gehaltes beispielsweise mittels des ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode, die das
ausreichende Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt, Werte über 0,1% ergibt.
Bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Zutat Raps muss die praktische LOD angegeben werden.
Alternativ kann auch mit Screening-Parametern gearbeitet werden, die mindestens die genannten GVOs
(Soja, Raps und Mais) erfassen. Bei der nachfolgenden Identifizierung / Quantifizierung positiver Befunde
müssen dann auch mindestens alle hier genannten GVOs (wenn entsprechende Elemente positiv sind)
identifiziert und ggfs. quantifiziert werden.
VLOG Anforderungen an Analyseumfang Anhang III
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2.2. Mindestanforderungen für sojafreie Mischfuttermittel
Bestimmung und Beurteilung des Summationswertes der relevantesten GVOs:
Abschätzung der Sojamasse:
In einem ersten Schritt wird die Sojamasse im Futtermittel abgeschätzt. Bei Werten über 0,9% muss der Anteil
an GV-Soja ermittelt werden (siehe Mindestanforderungen für sojahaltige Futtermittel) und eine Beurteilung
gemäß offiziellem Leitfaden1 erfolgen.
Bei Zutat Raps:
Qualitativer Nachweis von GT73-Raps + MS8-Raps oder RF3-Raps (oder bar-Gen)
Bei positiver Identifizierung muss eine Quantifizierung des / der gefundenen GVO erfolgen, wenn die
Abschätzung des Gehaltes beispielsweise mittels des ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode,
die das ausreichende Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt, Werte über 0,1% ergibt.
Bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Zutat Mais muss die praktische LOD angegeben werden.
Bei Zutat Mais:
qualitativer Nachweis der 3 kommerziell genutzten Maissorten: NK603, TC1507, MON810
Bei positiver Identifizierung muss eine Quantifizierung des / der gefundenen GVO erfolgen, wenn die
Abschätzung des Gehaltes beispielsweise mittels des ct-Verfahrens oder einer vergleichbaren Methode,
die das ausreichende Vorhandensein von Spezies-DNA sicherstellt, Werte über 0,1% ergibt.
Bei eingeschränkter Analysierbarkeit der Zutat Mais muss die praktischen LOD angegeben werden.
Alternativ kann auch mit Screening-Parametern gearbeitet werden, die mindestens die genannten GVOs
(Raps, und Mais betreffend) erfassen. Bei der nachfolgenden Identifizierung / Quantifizierung positiver
Befunde müssen dann auch mindestens alle hier genannten GVOs (wenn entsprechende Elemente positiv
sind) identifiziert und ggfs. quantifiziert werden.
2.3. Sonstige Produkte / Rohwaren
Die Strategien zur GVO-Analytik anderer Einzelfuttermittel, Rohwaren, (Lebensmittel-)Zutaten,
Zwischenprodukte oder Lebensmittel sind unter Berücksichtigung Ihrer Zusammensetzung und Herkunft
weiterhin mit dem beauftragten Labor zu vereinbaren.
1 Leitfaden zur Kontrolle von GVO in Futtermitteln (Stand November 2011). Überwachung des Herstellens, Behandelns,
Verwendens und Inverkehrbringens von Futtermitteln im Zusa e ha g it ge tech isch verä derte Orga is e GVO . … Erarbeitet von der PG GVO in Futtermitteln der LAV Arbeitsgruppe Futtermittel unter Beteiligung des Bundes und des VDLUFA,
http://www.ohnegentechnik.org/Leitfaden_Futtermittel
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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Bewertung von Analyseergebnissen und abzuleitende Maßnahmen
Für die Glau ürdigkeit der „Oh e Ge te h ik“-Produktion ist eine rasche Analyse der gezogenen Proben
ebenso wichtig wie die eindeutige Bewertung der Analyseergebnisse und die ggfs. notwendige Ableitung und
Durchführung von (Sofort- und Korrektur-) Maßnahmen. Der Umgang mit GVO-positiven Analyseergebnissen
von Futtermitteln im Rahmen des VLOG-Standards erfolgt anhand des nachfolgenden Schaubilds.
Zweit- oder Drittanalysen der beprobten Partie sind grundsätzlich zulässig, sie müssen aber umgehend
erfolgen (Expressanalyse). Liegen zu einer Probenahme zwei Analyseergebnisse mit unterschiedlichen
Aussagen vor, findet folgendes Vorgehen Anwendung und führt zum finalen Befund:
• Überschneiden sich Analyseergebnisse inklusive der erweiterten Messunsicherheit, wird der Mittelwert
aus den Analyseergebnissen gebildet.
• Überschneiden sich diese Analyseergebnisse inklusive der erweiterten Messunsicherheit nicht, wird
eine dritte Analyse der Partie beauftragt.
Das Analyseergebnis zur GVO-Verschleppung im Futtermittel wird an die je nach Situation relevanten
Systempartner übermittelt. Sowohl der Futtermittellieferant als auch der betroffene landwirtschaftliche
Betrieb äußern sich mittels angehängter Erklärungen zum Vorfall. Der Futtermittellieferant muss prüfen, ob
weitere Futtermittelabnehmer von dem Vorfall betroffen sind und diese informieren.
Im Falle eines fehlerhaft gekennzeichneten, ausgelieferten Futter- bzw. Lebensmittels, sind die Abnehmer
und die Zertifizierungsstelle des Produzenten zu informieren.
Im internen Audit und VLOG-Audit der neutralen Zertifizierungsstelle wird geprüft, ob die Analyseergebnisse
korrekt bewertet und ggfs. notwendige (Korrektur-)Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden.
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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Standardisierte Informationsweitergabe und -einforderung im Fall festgestellter
positiver GVO-Analyseergebnisse bei Futtermitteln
Inhalt 1 >0.9% GVO........................................................................................................................................................................ 4
1a. >0,9% GVO Info an Futtermittel-Lieferant ................................................................................................................. 4
1b. >0,9% GVO; bei Rückweisung: Mitteilung und Formblatt an Erzeuger ...................................................................... 6
. > , ≤ ,9% GVO .............................................................................................................................................................. 8
a.> , ≤ ,9% GVO: S hrei e a Futter ittel-Lieferant ............................................................................................... 8
. > ,9 % / ≤ ,9% GVO: For ular a Futter ittel-Lieferant ......................................................................................... 9
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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1 >0.9% GVO
1a. >0,9% GVO Info an Futtermittel-Lieferant
Positives GVO Futtermittel-Analyseergebnis
Mitteilung an Futtermittel-Lieferant
Sehr geehrte Damen und Herren,
i Rah e o „oh e Ge te h ik“ – Routineuntersuchungen wurde folgendes Futtermittel auf GVO
untersucht:
Futtermittel
(genaue Bezeichnung)
□ Mischfuttermittel
□ Ei zelfutter ittel Lieferdatum
Kennnummer der Partie
Ggfs. Lieferscheinnummer
Ggfs. Lieferscheindatum
Datum der Probenziehung
Probeentnahmeort
Eindeutige
Probenidentifikation
(z.B. Sample ID)
Datum Analysenbericht
Spezies mit GVO-Befund
z.B. Soja, Mais, …
Testergebnis (PCR)* Spezies:
GVO positiv, >0,9%; genauer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Spezies: GVO positiv, >0,9%; genauer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Bei Mischfutter:
Spezies mit GVO-Befund als
Mischfutterbestandteil
deklariert?
□ ja: Falls deklariert: Menge der Spezies: %
□ ei : quantifizierte Menge der Spezies: %
Ggfs. betroffener
landwirtschaftlicher Betrieb
* % GVO DNA bezogen auf Gesamt-DNA der betreffenden Spezies
Es urde ei „GVO positi es“ Erge is festgestellt. Dieses Erge is liegt o erhal ,9 % GVO u d ist für die Produktio o tieris he „Oh e Ge te h ik“-Le e s ittel z . „VLOG geprüft“-Futtermitteln nicht zu
tolerieren. Die Futtermittel-Lieferung wird zurückgewiesen.
Bitte nehmen Sie mithilfe des beiliegenden Vordrucks umgehend, spätestens innerhalb von 5 Werktagen zum
Analyseergebnisses Stellung und teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen veranlasst
werden, um die Konformität der Futtermittel aus Ihrem Hause wieder sicher zu stellen.
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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Ggfs bei Versand durch Gruppenorganisator ergänzen:
Wir haben den betroffenen Landwirt über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Bitte nehmen Sie umgehend
Kontakt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb auf und stellen Sie sicher, dass das betroffene Futtermittel
i ht i der „Oh e Ge te h ik“-Produktion von Lebensmitteln eingesetzt wird.
Ggfs bei Versand durch landwirtschaftlichen Betrieb ergänzen:
Reste der Partie wurden in meinem landwirtschaftlichen Unternehmen gesperrt. Bitte veranlassen Sie den umgehenden Futteraustausch mit kennzeichnungsfreiem Futtermittel.
Mit freundlichen Grüßen
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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1b. >0,9% GVO; bei Rückweisung: Mitteilung und Formblatt an Erzeuger
Positives GVO Futtermittel-Analyseergebnis
Mitteilu g a Erzeuger tieris her Produkte „oh e Ge te h ik“
Sehr geehrte Damen und Herren,
I Rah e o „oh e Ge te h ik“ – Routineuntersuchungen wurde an Ihr Haus geliefertes Futtermittel
untersucht. Das Analyseergebnis belegt, dass die gelieferte Partie GVO-kennzeichnungspflichtig und für eine
Produktio o „Oh e Ge te h ik“-Lebensmitteln nicht zulässig gewesen wäre (s.u.).
Sie ha e si h erpfli htet, i Ihrer „Oh e Ge te h ik“-Produktion nur kennzeichnungsfreies Futtermittel
einzusetzen. (Rest- Bestä de der gelieferte Partie dürfe i ht eiter i der „Oh e Ge te h ik“-
Produktion eingesetzt werden. Bitte ergreifen Sie umgehend Maßnahmen, um dies sicherzustellen und dokumentieren Sie diese.
Kontaktieren Sie bei Futterbedarf umgehend Ihren Futtermittellieferanten, um eine Versorgung mit
kennzeichnungsfreiem Futter sicherzustellen.
Bitten senden Sie uns beigelegte Erklärung innerhalb von 5 Werktagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Futtermittel
(genaue Bezeichnung)
□ Mis hfutter ittel □ Ei zelfutter ittel
Lieferdatum
Kennnummer der Partie
Ggfs. Lieferscheinnummer
Ggfs. Lieferscheindatum
Datum der Probenziehung
Probeentnahmeort
Eindeutige
Probenidentifikation
(z.B. Sample ID)
Datum Analysenbericht
Spezies mit GVO-Befund
z.B. Soja, Mais, …
Testergebnis (PCR)* Spezies:
GVO positiv, >0,9%; genauer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Spezies:
GVO positiv, >0,9%; genauer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Bei Mischfutter:
Spezies mit GVO-Befund als
Mischfutterbestandteil deklariert?
□ ja: Falls deklariert: Menge der Spezies: %
□ ei : quantifizierte Menge der Spezies: %
Ggfs. betroffener
landwirtschaftlicher Betrieb
* % GVO DNA bezogen auf Gesamt-DNA der betreffenden Spezies
Mit freundlichen Grüßen
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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Positives GVO Futtermittel-Analyseergebnis
For latt a Erzeuger tieris her Produkte „oh e Ge te h ik“
Bitte per e-mail bzw. Fax (XXXX) zurücksenden
Hiermit bestätigen wir,
□ dass nachstehendes Futtermittel bei Bekanntwerden des positiven GVO-Analyseergebnisses bereits komplett verfüttert war.
Folgende Restbestände des nachstehenden Futtermittels waren bei Bekanntwerden des positiven GVO-
Analyseergebnisses noch vorhanden:
___________ kg / t
□ Diese wurden seit Bekanntwerden des positiven GVO-Analyseergebnisses nicht mehr verfüttert.
□ Diese wurden / werden vom Futtermittel-Lieferanten zurückgenommen.
Rücknahme am: ____________________
□ Diese wurden / werden folgender Nutzung zugeführt:
____________________________________________________________________________________
Futtermittel
(genaue Bezeichnung)
x □ Mis hfutter ittel □ Ei zelfutter ittel
Lieferdatum X
Kennnummer der Partie X
Ggfs. Lieferscheinnummer X
Ggfs. Lieferscheindatum
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Datum Unterschrift, Stempel landwirtschaftliches Unternehmen
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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2. >0,1 ≤ ,9% GVO
2a.>0,1 ≤ ,9% GVO: S hrei e a Futter ittel-Lieferant
Positives GVO Futtermittel-Analyseergebnis
Mitteilung an Futtermittel-Lieferant
Sehr geehrte Damen und Herren,
i Rah e o „oh e Ge te h ik“ – Routineuntersuchungen wurde folgendes Futtermittel untersucht:
Futtermittel
(genaue Bezeichnung)
□ Mis hfutter ittel □ Ei zelfutter ittel
Lieferdatum
Kennnummer der Partie
Ggfs. Lieferscheinnummer
Ggfs. Lieferscheindatum
Datum der Probenziehung
Probeentnahmeort
Eindeutige
Probenidentifikation
(z.B. Sample ID)
Datum Analysenbericht
Spezies mit GVO-Befund
z.B. Soja, Mais, …
Testergebnis (PCR)* Spezies:
GVO positi , > , ≤ ,9%; ge auer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Spezies:
GVO positi , > , ≤ ,9%; ge auer Wert: %, davon Event 1 %
Event 2 %
Bei Mischfutter:
Spezies mit GVO-Befund als
Mischfutterbestandteil
deklariert?
□ ja: Falls deklariert: Menge der Spezies: %
□ ei : quantifizierte Menge der Spezies: %
Ggfs. betroffener
landwirtschaftlicher Betrieb
* % GVO DNA bezogen auf Gesamt-DNA der betreffenden Spezies
Bei de ge a te Futter ittel urde ei „GVO-positi es“ Erge is i Berei h > , ≤ ,9 % GVO festgestellt. Dieses Futter ittel ist ur da zulässig für die „Oh e Ge te h ik“ z . „VLOG geprüft“-
Produktion, wenn die GVO-Verschleppung zufällig oder technisch unvermeidbar war.
Bitte nehmen Sie mithilfe des beiliegenden Vordrucks umgehend, spätestens innerhalb von 7 Werktagen zum Analyseergebnisses Stellung und teilen Sie uns mit, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen veranlasst
werden, um die Konformität der Futtermittel aus Ihrem Hause wieder sicher zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
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. > ,9 % / ≤ ,9% GVO: For ular a Futter ittel-Lieferant
Positives GVO Futtermittel-Analyseergebnis vom XXX / Probe XXX:
Bestätigungsformular für Futtermittel-Lieferant
Bitte per e-mail bzw. Fax (XXXX) zurücksenden
Futtermittel
(genaue Bezeichnung)
□ Mis hfutter ittel □ Ei zelfutter ittel
Lieferdatum
Kennnummer der Partie
Ggfs. Lieferscheinnummer
Ggfs. Lieferscheindatum
Datum der Probenziehung
Probeentnahmeort
Eindeutige
Probenidentifikation (z.B. Sample ID)
Datum Analysenbericht
Spezies mit GVO-Befund
z.B. Soja, Mais, …
Testergebnis (PCR)* Spezies: GVO positi , > , ≤ ,9% z . > ,9%; ge auer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Spezies:
GVO positi , > , ≤ ,9% z . > ,9 %; ge auer Wert: %,
davon Event 1 %
Event 2 %
Bei Mischfutter:
Spezies mit GVO-Befund als
Mischfutterbestandteil
deklariert?
□ ja: Falls deklariert: Menge der Spezies: %
□ ei : quantifizierte Menge der Spezies: %
Ggfs. betroffener
landwirtschaftlicher Betrieb
* % GVO DNA bezogen auf Gesamt-DNA der betreffenden Spezies
Als Futtermittel-Lieferant bestätigen wir für die oben genannte Lieferung:
A. Das / Die Einzelfuttermittel, aus denen o.g. Partie besteht, ist / sind nicht kennzeichnungspflichtig gemäß
Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003. Im Sinne einer partiebezogenen Rückverfolgung
liegen Nachweise (ggfs. incl. GVO- Analyseergebnisse) vor, welche diese Aussage belegen. Auf Verlangen
können diese Belege ausgehändigt werden.
□ ja itte a kreuze
B. Bei dem festgestellten GVO-Vorkommen handelt es sich um eine zufällige oder technisch unvermeidbare
Kontamination.
□ ja itte a kreuze
Für u ser U ter eh e liegt ei e Zertifizieru g a h de aktuelle VLOG „Oh e Ge te h ik“-Standard vor,
die auch das o.g. Futtermittel miteinschließt.
VLOG Umgang mit positiven Futtermittel-GVO-
Analyseergebnissen
Anhang IV
Version 18.01
Seite 10/10
Bitte ankreuzen: □ ja □ ei
Wenn nein: Folgende Maßnahmen werden in unserem Unternehmen umgesetzt, um Verschleppungen von
GVO zu verhindern:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Datum Unterschrift, Stempel Futtermittel-Lieferant
VLOG
A lauf der VLOG-Gruppenzertifizierung auf der
landwirts haftli hen Stufe
Anhang V
Version 8.
Seite /
S he atis he Darstellu g des A laufs der Gruppe zertifizieru g auf der la d irts haftli he Stufe. Dieses Fließdiagra ka de A lauf der Zertifizieru g ur gro iederge e . Details erge e si h aus Kapitel E .
Auditerge is
Vor-Ort-Eige ko trolle it Che kliste u d
Betrie s es hrei u g La d irts haft
ei % der la d irts haftli he
Betrie e
Zertifizierer
Ersterhe ung
Gruppe orga isator
Eige ko trollsyste
Zertifizierer
Folgejahre
Jährli h: • Audits ei Gruppe orga isator u d • Audits ge äß Risikoklasse auf
la d irts haftli he Betrie e
Alter ati zu Ersterhe u g dur h Gruppe orga isator: Audits ei % der la d irts haftli he
Betrie e
Ü erprüfu g der Eige ko trolle :
Audits ei 5% aller la d irts haftli he
Betrie e
Ggfs. Bestätigu g oder Ä deru g der
Risikoklasse
Ver lei i der VLOG-Gruppe
Auss hluss aus der VLOG-
Gruppe
Vors hlag zur Risikoei stufu g
Ei stufu g aller la d irts haftli he
Betrie e i Risikoklasse
Zertifizieru g der VLOG-Gruppe
Zertifizieru g der VLOG-Gruppe
Audit ei Gruppe orga isator
Grup
peor
gaisa
tor
La d irts haft
VLOG Sanktionskatalog Anhang VI
Version 18.01
Seite 1/1
Beispielhafte Auslöser durch
Unternehmen
Sanktion durch Zertifizierungsstelle
Leichte Abweichung (B-Bewertung, nicht
erfüllt)
Schriftlicher Hinweis
(Eigentlich keine Sanktion, sondern Hilfsmittel zur
Vermeidung zukünftiger Verstöße)
Verstöße gegen Dokumentationspflichten,
die die Sicherheit des Systems gefährden
können (mögliche Bewertung: nicht erfüllt,
Risiko)
• Verstärkte Aufzeichnungs- und Meldepflicht
• Ggfs. Nachaudit
• Ggfs. zusätzliche Probenahme und Analyse
• Zertifikatserteilung erst nach Umsetzung und Prüfung
der Korrekturmaßnahme durch die Zertifizierungsstelle
Abweichungen, die die Sicherstellung der
„ohne Gente hnik“-Lebensmittel- bzw.
„VLOG geprüft“- Futtermittelherstellung
gefährden, z.B. Verwendung
konventioneller Rohstoffe, fehlende
Einhaltung von Umstellungszeiten,
fehlende Chargentrennung, etc.
(mögliche Bewertung: nicht erfüllt, Risiko,
KO)
• Abmahnung
• Nachaudit
• Ggfs. zusätzliche Probenahme und Analyse
• Bei Bewertung Risiko: Zertifikatserteilung erst nach
Umsetzung und Prüfung der Korrekturmaßnahme durch
die Zertifizierungsstelle
• Bei Bewertung KO: Entzug des VLOG-Zertifikats
innerhalb von 2 Werktagen
Feststellung von GVO bei Identifikation
einer konkret betroffenen Menge (z.B.
Charge im Futtermittelwerk, etc.)
• Ausschluss nicht konformer Waren / Erzeugnisse von
der Auslo ung als „Ohne Gente hnik“-Produkte
• Nachaudit
• Ggfs. zusätzliche Probenahme und Analyse
Wurde GVO im Bereich der VLOG-
Lebensmittelverarbeitung festgestellt, die nicht zufällig
oder technisch unvermeidbar war: Entzug des VLOG-
Zertifikats innerhalb von 2 Werktagen
Wiederholter Verstoß gegen den VLOG-
Standard
• Abmahnung
• Nachaudit
• Ggfs. zusätzliche Probenahme und Analyse
• Aussetzung der Zertifizierung mit zeitlich begrenztem
Vermarktungsverbot von „Ohne Gente hnik“ Lebensmitteln bzw. „VLOG geprüft“-Futtermitteln
• Schwerwiegende Verstöße;
• Fehlende Bereitschaft zur Einhaltung
der Vorgaben;
• Nutzung des VLOG-Zertifikats für nicht
zertifizierte Produkte oder in
irreführender Art und Weise;
• Verweigertes oder nicht konformes
Nachaudit(-ergebnis) nach Aussetzung
der Zertifizierung
Lösung des Kontrollvertrages
Entzug des VLOG-Zertifikats
VLOG Vorlage VLOG-Zertifikat
Anhang VII
Version 18.01a Stand: 23.01.18
Seite 1/1
ZERTIFIKAT
Die Zertifizierungsstelle der
Musterzertifizierungsstelle GmbH
VLOG-Mitglieds-Nr.: 888 888 888
bestätigt aufgrund eines Anerkennungsvertrags mit dem VLOG e.V. und eines Audits am XXXXXXX,
dokumentiert in einem Bericht,
dass die Produkte und Prozesse von
Musterunternehmen GmbH & CO. KG
Behördliche Zulassungsnummer:
VLOG-ID:
Musterstraße 1, 10101 Musterstadt
Deutschland
am Standort: [###, ggfs. Verweis auf Anhang XXXX]
tätig auf der Stufe [Futtermittel, Logistik, Landwirtschaft, Gruppenorganisation, Lebensmittel, Einzelhandel]
für den Zertifizierungsbereich des Audits:
[## Zertifizierungsbereich einfügen, vgl. A 2 Standard ##, ggfs. Verweis auf Anhang XXXX]
die Anforderungen des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards (Version 18.01,
07.11.2017), basierend auf §3a und 3b des EGGenTDurchfG, erfüllen.
##Anm. FM: ## Das Futtermittel darf als „VLOG geprüft“ gekennzeichnet werden.
Datum des Audits: ##.##.20## Zertifikats -Nr.: 321 321 321
Bericht-Nr.: 123 123 123 Zertifikatsgültigkeit bis: ##.##.20## Datum Zertifikatsausstellung: ##.##.20##
_________________________________
Ort, Datum Name/Unterschrift Zertifizierer
VLOG Geltungsbereiche der VLOG-Zertifizierung Anhang VIII
Version 18.01
Seite 1/1
Folgende Geltungsbereiche der VLOG-Zertifizierung werden gemäß Kapitel A 3.4 näher definiert:
Stufe Futtermittel:
Angabe jeweils im Zusammenhang mit der Tierart bzw. Tierkategorie, für die das Futtermittel bestimmt ist:
• Mischfuttermittel (inkl. Allein- und Ergänzungsfuttermittel)
o naturbelassen
o mehlig
o pelletiert
o hydrothermisch behandelt
• Einzelfuttermittel
• Mineralfuttermittel
• Fahrbare Mahl- und Mischanlagen
Stufe Landwirtschaft, tierische Produktion:
• Rinder
• Schweine
• Legehennen
• Masthähnchen
• Puten
• Enten
• Gänse
• Schafe
• Ziegen
• Kaninchen
• Zuchtwild
• Aquakulturen
• Bienen
• Kamele
Weitere nach Rücksprache mit VLOG
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Logistik
Anhang IX Version 18.01
TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER
SEITE 1 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens
Anschrift
Bundesland
Landkreis
Ansprechpartner
Telefonnummer
Standardnutzungsvertrag1 mit dem VLOG
vom
Art und Größe des Unternehmens:
Beschreibung der Transportarten, des
Handels bzw. des Lagers
☐ Lagerung
☐ Umschlag
☐ Transport
☐ Handel
von:
☐ Futtermittel ☐ Lebensmittel
Aktueller und geplanter Anteil / Menge
des „Oh e Ge te h ik“- zw. „VLOG geprüft“- Transport/ Lagerung /
Umschlags/ Handel
Anteil (%) Menge (t)
Mitar eiter i „oh e Ge te h ik“-
Bereich inklusive der Verantwortlichkeit
bzw. Organigramm
Sonstige Zertifizierungen
1 bis 15.06.2017: Zertifizierungsvertrag
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Logistik
Anhang IX Version 18.01
TEIL 2: ORGANISATION DER „VLOG GEPRÜFT“-TÄTIGKEIT
SEITE 2 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Welche Standorte sind in die VLOG-Zertifizierung integriert?
☐ Weitere s. Anlage
2. Sind im Unternehmen Rohstoffe und/ oder Futtermittel vorhanden, die die Anforderungen der „Ohne
Gente hnik“- z . „VLOG geprüft“-Kennzeichnung nicht erfüllen?
☐ Nein (Das U ter eh e ist ko plett auf „Oh e Ge te h ik“ zw. „VLOG-geprüft umgestellt weiter
bei Frage 4)
☐ Ja, im Unternehmen sind Rohstoffe/ Futtermittel vorhanden die ein gentechnisch veränderter
Organismus (GVO) sind, mit, aus oder durch GVO hergestellt wurden (weiter bei Frage 3).
3. Wie sind die dualen Logistikprozesse (Transport, Lagerung etc.) on „Ohne Gente hnik“- Lebensmitteln bzw- „VLOG-geprüft“- Futtermitteln und konventionellen Lebensmitteln/Futtermitteln organisiert?
☐ zeitliche Trennung
☐ räumliche Trennung
4. Vergibt das Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten an Dritte (Subunternehmer) bzw. lagert das Unternehmen zertifizierungspflichtige Prozesse aus (Lohnverarbeiter)?
☐ Nein
☐ Ja, folgende Tätigkeiten werden an die folgenden Unternehmen (inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten)
vergeben:
☐ Ja, folgende Prozesse werden an die folgenden Unternehmen ausgelagert:
5. Folgende Informationen müssen der Zertifizierungsstelle / dem Auditor übermittelt werden:
• Liste aller gelagerten, transportierten, umgeschlagenen und gehandelten Rohstoffe und Futtermittel des
„Oh e Ge te h ik“- zw. „VLOG-geprüft“- Bereichs. Die Liste umfasst mindestens folgende Angaben:
o Genaue Bezeichnung des Rohstoffs bzw. Gruppen des Futtermittels (z.B. Rinderfutter, gekörnt)
o Angabe welcher GVO-Nachweis vorliegt (z.B. VLOG-Bescheinigung zur GVO-Freiheit,
Spezifikation, Lieferschein, Bezug zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007)
• Liste aller Lieferanten „Oh e Ge te h ik“- zw. „VLOG-geprüft“- Produkte (Produkte it „Oh e Ge te h ik“- zw. „VLOG-geprüft“-Siegel)
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Logistik
Anhang IX Version 18.01
TEIL 3: UNTERNEHMENSBEWERTUNG
SEITE 3 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Nach Prüfung der Betriebsbeschreibung und der vor Ort Kontrolle empfiehlt der Auditor bzw. Prüfer die
Einstufung in die Risikoklasse.
Die Zertifizierungsstelle nimmt die endgültige Einstufung bei Prüfung der Unterlagen vor.
Auditor Bewerter / Zertifizierer:
Risikoklasse Einstufung:
Einstufung:
Datum
Unterschrift
Kommentar / Begründung:
Jährliche Aktualisierung der Betriebsbeschreibung durch das Unternehmen im Rahmen der Eigenkontrolle: Die Betriebsbeschreibung wurde ggfs. an den relevanten Stellen geändert und ist aktuell.
Prüfjahr
Unternehmen
Prüfer (Name,
Funktion)
Datum
Unterschrift
Auditor
Name
Empfehlung
Risikoklasse
Datum
Unterschrift
V18.01-14.12.2017
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht bestanden
B 3 Allgemeine Anforderungen an die Stufe Logistik
B3.1 Betriebsbeschreibung
B3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Unterschrift des Unternehmens:
Bewertung Korrekturmaßnahmen
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Risikoeinstufung des Unternehmens (Übertrag aus
Betriebsbeschreibung):
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Logistik
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
Es existieren ein Vertrag mit einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle und ein unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifizierungsvertrag mit VLOG, die dem
Unternehmen vorliegen:
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Logistik Seite 1 von 4
B3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse KO
B3.4 Beauftragung externer Dienstleister
B3.5 Deklaration auf Lieferschein
B3.6 Trennung der Warenströme/Ausschluss von
Vermischungen
B3.7 System der Rückverfolgung KO
B3.8 Umgang mit fehlerhaften Produkten/positiven
Analysenergebnissen
B3.9 Schulung der Mitarbeiter
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Logistik Seite 2 von 4
B3.10 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
B3.11 Krisenmanagement KO
B3.12 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher
Verbesserungsprozess
B3.13 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
B3.14 Absicherung des Eigenkontrollsystems
B4 Spezifische Anforderungen Transport, Umschlag
und Lagerung
B4.1 Wareneingangskontrolle
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Logistik Seite 3 von 4
B5 Spezifische Anforderungen Handel
B5.1 Wareneingangskontrolle
B5.2 Probenahme und Analyse
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Logistik Seite 4 von 4
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Futtermittel Anhang XI
Version 18.01
TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER
SEITE 1 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens
Anschrift
Bundesland
Landkreis
Ansprechpartner
Telefonnummer
Standardnutzungsvertrag 1mit dem VLOG
vom
Ggf. Zulassungs-Kennnummer (gem.
Verordnung EG Nr.183/2005)
Art und Größe des Unternehmens / der
„VLOG geprüft“-Produktion
☐ Herstellung von Einzelfuttermitteln
☐ Herstellung von Mischfuttermitteln
☐ Herstellung von Mineralfuttermitteln
☐ Ü erführu g vo Ei zelfutter ittel i „VLOG geprüft“ Qualität
☐ Transport, Umschlag, Lagerung, Handel von Futtermitteln
☐ Betreiben von mobilen Mahl- und Mischanlagen
U satz/ Dur hsatz Gesa t u d U satz/ Dur hsatz „VLOG geprüft“
(Geplanter) Anteil / Me ge der „VLOG
geprüft“-Produktion an der
Gesamtproduktion (in %)
Anteil (%) Menge (t)
Mitar eiter i „VLOG geprüft“-Bereich
inklusive der Verantwortlichkeit bzw.
Organigramm
Sonstige Zertifizierungen
1 bis 15.06.2017: Zertifizierungsvertrag
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Futtermittel Anhang XI
Version 18.01
TEIL 2: ORGANISATION DER „VLOG GEPRÜFT“-PRODUKTION
SEITE 2 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Welche Standorte sind in die VLOG-Zertifizierung integriert?
2. Sind am Standort kennzeichnungspflichtige Futtermittel, technische Hilfsstoffe oder sonstige Produktionsmittel vorhanden?
☐ Nein (Das Unternehmen ist ko plett auf „VLOG geprüft“ umgestellt weiter bei Frage 4)
☐ Nein (Das Unternehmen ist ko plett auf „VLOG geprüft“ u d ke zei h u gsfreie Futter ittel umgestellt weiter bei Frage 4)
☐ Ja (weiter bei Frage 3)
3. Wie ist die duale Produktion von „VLOG geprüft“- und konventionellen Futtermitteln organisiert?
☐ zeitliche Trennung
☐ räumliche Trennung
4. Vergibt das Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten an Dritte (Subunternehmer) bzw. lagert das Unternehmen zertifizierungspflichtige Prozesse aus (Lohnverarbeiter)?
☐ Nein
☐ Ja, folgende Tätigkeiten werden an die folgenden Unternehmen (inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten)
vergeben:
☐ Weitere s. Anlage: _________________________
☐ Ja, folgende Prozesse werden an die folgenden Unternehmen ausgelagert:
☐ Weitere s. Anlage: _________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Futtermittel Anhang XI
Version 18.01
TEIL 3: ZUSÄTZLICH EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
SEITE 3
5. Folgende Informationen müssen der Zertifizierungsstelle / dem Auditor zur Verfügung gestellt werden:
• Liste aller Rohstoffe, Futtermittel, Hilfsstoffe u d so stige Produktio s ittel die i „VLOG geprüft“-
Futtermittel eingesetzt werden. Die Liste umfasst mindestens die genaue Bezeichnung des Rohstoffs,
Futtermittels, Hilfsstoffs bzw. sonstigen Produktionsmittels
• Sorti e tsliste „VLOG geprüft“-Futtermittel (inklusive B2B-Futtermittel)
Seite 1 von 5
V18.01Stand 26.02.2018
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht
bestanden
C 3 Allgemeine Anforderungen an die Stufe
Futtermittel
C3.1 Betriebsbeschreibung
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Unterschrift des Unternehmens:
Bewertung Korrekturmaßnahmen
Risikoeinstufung des Unternehmens (dual / komplett
umgestellt):
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
Es existieren ein Vertrag mit einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle und ein unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifi-zierungsvertrag mit VLOG,
die dem Unternehmen vorliegen:
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
Seite 2 von 5
C3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
C3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse KO
C3.4 Beauftragung externer Dienstleister
C3.5 Wareneingangskontrolle
C3.6 Trennung der Warenströme/Ausschluss von
technisch vermeidbaren Vermischungen
C3.7 System der Rückverfolgung KO
C3.8 Umgang mit fehlerhaften Produkten/positiven
Analysenergebnissen
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
Seite 3 von 5
C3.9 Schulung der Mitarbeiter
C3.10 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
C3.11 Krisenmanagement KO
C3.12 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher
Verbesserungsprozess
C3.13 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
C3.14 Absicherung des Eigenkontrollsystems
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
Seite 4 von 5
C5 Spezifische Anforderungen Produktion
C5.1 Rückstellproben KO
C5.2 Probenahme und Analyse
C5.3 Deklaration auf Lieferschein
C6 Spezifische Anforderungen an fahrbare Mahl- und
Mischanlagenrelevant
C6.1 Betriebsbeschreibung
C6.2 Spezifische Maßnahmen gegen technisch
vermeidbare Vermischungen
C6.3 Mischdokumentation und Mischprotokolle
C6.4 Probenahme relevant
Bitte zwischen "relevant" und "nicht relevant" auswählen! - Bei
"nicht relevant" darf nichts ausgefüllt werden!
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
Seite 5 von 5
C6.4.1 Einverständnis zur Probenahme
C6.4.2 Probenahme
C6.5 Futtermitteltransport bzw. Futtermittelhandel (z.B.
Mineralfutter / Öle / Fette in „VLOG geprüft"-Qualität
C6.6 Deklaration auf Rechnungen
C6.7 Spezifische Korrekturmaßnahmen
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent fehlende oder fehlerhafte
Eingaben!
nicht bestanden
0
0
0
0,00
250,00
0
0
0
0
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Futtermittel
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion Anhang XIII
Version 18.01
TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens, Ansprechpartner
Anschrift
Land
Bundesland
Landkreis
Telefon-Nummer
Landwirtschaftliche Betriebsnummer
oder andere Kennung
Art und Größe des Unternehmens / der
„Oh e Ge te h ik“-Produktion
(Geplanter) Anteil (%) / Menge der
„Oh e Ge te h ik“ Produktio
Anteil (%) Menge (n)
Ist das Unternehmen über eine
Organisationsstruktur bzw. Bündler in
eine Gruppenzertifizierung
eingebunden?
Nennung mit rechtlicher Bezeichnung.
Betriebsstätten mit abweichender
Anschrift / in Produktion eingebundene
Unternehmen / Kooperationspartner
(ggfs. Anlage)
Mitar eiter i „Oh e Ge te h ik“-
Bereich inklusive der Verantwortlichkeit
bzw. Organigramm (ggfs. Anlage)
Sonstige Zertifizierungen
alle Printnummern bei Legebetrieben
und KAT-Nummer
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 2: ÜBERSICHT TIERBESTAND
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie alle auf Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb gehaltenen Tiere an und stufen Sie deren
Futtermittel ein.
Tierart / Tierkategorie Stallplätze / Anzahl
Mindest-fütterungs-frist gewährleistet**
Futtermittel
gekennzeichnet als gentechnisch verändert
nicht gekennzeichnet als gentechnisch verändert seit nachweislich (TT/MM/JJ)
Milchkühe
Färsen/ Kalbinnen
Jungvieh
Kälber
Mastbullen
Mutterkühe
Zuchtbullen
Muttersauen mit
Ferkeln
Jungsauenaufzucht
Mastschweine *
Eber
Mutterschafe mit
Nachzucht
Ziegen
Legehennen *
Hähnchenmast *
Putenmast *
Enten *
Gänse *
Kaninchen
Gehegewild
Pferde
Weitere Tierarten:
* Bitte geben Sie zusätzli h a , i el he Ställe die „Oh e Ge te h ik“-Produktion stattfindet (z.B.
eindeutige Stallnummer, -bezeichnung):
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 2: ÜBERSICHT TIERBESTAND
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
**Kommentare zu Zukauf und Umstellungszeit bzw. Fütterung einzelner Tierarten:
Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Einhaltung der Mindestfütterungsfrist gewährleistet?
Vermerken Sie auch hier ggf. separat, bei welcher / n Tierart / Tierkategorien kein Tierzukauf erfolgt oder nur
bereits umgestellte Tiere zugekauft werden.
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 3: FUTTERMITTELLISTE
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie hier alle am Betrieb vorhandenen Futtermittel an. Bitte halten Sie diese Übersicht stets aktuell, indem Sie neu hinzugekommene Futtermittel /
Lieferanten ergänzen und nicht mehr eingesetzte streichen. Nach der Erstaufnahme geben Sie bitte bei Ergänzungen / Streichungen immer das Datum an, ab
welchem Zeitpunkt das Futtermittel hinzugekommen ist bzw. nicht mehr verwendet wird (Änderungsdatum). Wenn separate Dokumente, Listen oder Systeme genutzt werden, dann vermerken Sie den Namen der Nachweise bitte in der folgenden Tabelle.
Genaue Bezeichnung des Futtermittels Selbst erzeugt Zugekauft von (Lieferant und Anschrift)
Tierart oGT Nachweis im FuMi oder Saatgut
Änderungs-datum
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 4: RATIONSAUFSTELLUNG FÜR DIE „OHNE GENTECHNIK“-PRODUKTION
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie hier die Rationsaufstellung für die Tierarten und entsprechenden Lebensphasen an, die im
Geltungsbereich der „Oh e Ge te h ik“-Produktion liegen. Wenn Futtermittelkomponenten sich im
Jahresverlauf mengenmäßig oder inhaltsstoffmäßig ändern, kann dies vernachlässigt werden. Wichtig ist,
dass die Futtermittelkomponenten pro Tierart bekannt und festgehalten sind und die Herkunft eindeutig ist.
Wenn separate Dokumente, Listen oder Systeme genutzt werden, dann vermerken Sie den Namen der
Nachweise bitte in der folgenden Tabelle.
Tierart / Lebensphase:
___________________________________________________________
Futterkomponente Anteil (näherungsweise z.B. TM)
Zugekauft Selbst erzeugt
Bei zugekauften Futterkomponenten (z.B. Mineralfutter, Einzelfuttermittel, etc.) bitte genaue Bezeichnung
gemäß Deklaration auf dem Sackanhänger oder Produktdatenblatt angeben und Deklaration mit abheften.
Bemerkungen:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 5: VERSCHLEPPUNG, VERMISCHUNG UND VERTAUSCHUNG
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Sind am Betrieb gentechnisch veränderte Futtermittel – auch zeitlich begrenzt - vorhanden?
Nein. Bitte weiter bei Teil 5, „Weitere Sa h erhalte…“
Ja, folgende Futtermittel für folgende Tierarten / Tierkategorie:
Tierart / Tierkategorie Genaue Futtermittelbezeichnung
2. Findet in einer Betriebseinheit/einem Betriebsteil ein regel äßiger Wechsel zwische „Ohne Ge tech ik“ Fütteru g u d Fütteru g it ach VO EG Nr. / u d / geke zeich ete Futtermitteln statt?
Nein.
Ja, in folgenden Bereichen findet ein regelmäßiger Wechsel statt:
Tierart / Tierkategorie Betriebsteil / Stall Zeitpunkt des Wechsels (Tieralter in Lebenswochen)
3. Die Gefahr einer Verschleppung des gentechnisch veränderten Futtermittels bzw. die Vermischung und Vertauschung dieses it für die „Oh e Ge tech ik“-Produktion geeigneten Futtermitteln ist durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen ausgeschlossen. Bitte beschreiben Sie konkret die festgelegten Maßnahmen und fügen Sie Skizzen von Lagerstätten,
Futtermittelherstellungsanlagen, Transportwegen und Fütterungsanlagen sowie Ställen bei.
Anlieferung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 5: VERSCHLEPPUNG, VERMISCHUNG UND VERTAUSCHUNG
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Befüllungsanlagen:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Lagerung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Mischung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Handhabung (Futterwagen, Transportmittel, Eimer, Schaufeln, etc.):
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 5: VERSCHLEPPUNG, VERMISCHUNG UND VERTAUSCHUNG
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Fütterung (Sicherstellung, dass die ohne Gentechnik gefütterten Tierarten keine gentechnisch veränderten
Futterkomponenten oder Futtermittel erhalten):
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Weitere Sachverhalte, die auf dem Betrieb zur Vermischung und Vertauschung führen könnten und wie
diesen vorgebeugt wird.
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
4. Verschleppung durch Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen am Betrieb oder in der Umgebung.
Bei Anbau im Betrieb: Liegen Bescheinigungen zur GVO-Freiheit des Saatguts vor? (Nicht relevant für
Kulturen, die gentechnisch verändert nicht kultiviert werden dürfen, dann bitte mit N/A kennzeichnen)
Nein Ja: ________________________________________________________________ N/A
Werden am Betrieb gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut?
(Diese Frage ist für den Fall relevant, dass in dem Land, in dem der Betrieb ansässig ist, der kommerzielle Anbau bestimmter gentechnisch veränderter Pflanzen genehmigt ist.)
Nein Ja: ________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 5: VERSCHLEPPUNG, VERMISCHUNG UND VERTAUSCHUNG
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Befinden sich gemäß Standortregister in der Umgebung von 5 km Anbauflächen gentechnisch veränderter
Pflanzen (einschließlich Freilandversuche, kann auch über den Auditor geprüft werden)?
Nein Ja: ________________________________________________________________
Bei Ja: In welcher genauen Entfernung befinden sich diese Flächen und welche Maßnahmen werden
ergriffen, um eine Verschleppung auszuschließen:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
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________________________________________________________________________________
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VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 6: EXTERNE DIENSTLEISTER
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie hier alle Unternehmen mit genauer Bezeichnung und Anschrift an, die Leistungen in
Zusammenhang mit Futtermitteln und Saatgut für Futtermittel für Ihren Betrieb durchführen. Bitte
vermerken Sie auch, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Verschleppungen oder Vermischungen zu
vermeiden.
1. Fahrbare Mahl- und Mischanlage(n)
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
2. Maschinenring (bitte zusätzlich Leistung angeben)
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
3. Trocknungswerk(e)
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 6: EXTERNE DIENSTLEISTER
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
4. Spedition(en)
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
5. Weitere Stellen / Unternehmen einschließlich Maschinen / Anlagen, die gemeinsam mit Nachbarn genutzt werden und Nachbarschaftshilfe.
________________________________________________________________________________
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________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
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________________________________________________________________________________
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 7: ABSICHERUNG DURCH PROBENAHME UND ANALYSE
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte beschreiben Sie das unternehmensinterne risikoorientierte Probenahme- und Analysenverfahren in
Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen.
Wie erfolgt die Dokumentation des unternehmensinternen Probe- und Analyseplans? Wie erfolgt die
Probenahme und Aufbewahrung der Rückstellproben?
Welches Labor wird beauftragt, welcher Analysenumfang wird berücksichtigt?
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________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
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TEIL 8: VERMARKTUNG
Wie ist die Vermarktung der „Oh e Ge te h ik“ Produkte organisiert? Findet Direktvermarktung statt? Wie
erfolgt die jährliche Meldung der eigenständig vermarkteten Produkte an die Organisationsstruktur,
Bündler oder den VLOG?
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
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VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft – tierische Produktion
Anhang XIII Version 18.01
TEIL 9: AKTUELLE UNTERNEHMENSBEWERTUNG
SEITE ______
Nach Prüfung der Betriebsbeschreibung und der vor Ort Kontrolle empfiehlt der Auditor bzw. Prüfer die
Einstufung in die Risikoklasse.
Die Zertifizierungsstelle nimmt die endgültige Einstufung bei Prüfung der Unterlagen vor.
Prüfer der Organisationsstruktur / des Bündlers (bei Gruppenzertifizierung)
Auditor Bewerter / Zertifizierer:
Risikoklasse Empfehlung:
Einstufung: Einstufung:
Datum
Unterschrift
Kommentar / Begründung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Jährliche Aktualisierung der Betriebsbeschreibung durch das Unternehmen im Rahmen der Eigenkontrolle: Die Betriebsbeschreibung wurde ggfs. an den relevanten Stellen geändert und ist aktuell.
Prüfjahr
Unternehmen
Prüfer (Name,
Funktion)
Datum
Unterschrift
Auditor
Name
Empfehlung
Risikoklasse
Datum
Unterschrift
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens,
Ansprechpartner
Anschrift
Land
Bundesland
Landkreis
Telefon-Nummer
VVVO-Nummer oder andere Kennung
Handelsregisterauszug /
Gewerbeanmeldung anliegend
Art und Größe des Unternehmens / Art
und Umfang des „Oh e Ge te h ik“ /
„VLOG“-Transports
(Geplanter) Anteil (%) / Menge des
„Oh e Ge te h ik“ / „VLOG“-
Transports
Anteil (%) Menge (n)
Betriebsstätten mit abweichender
Anschrift / eingebundene Unternehmen
/ Kooperationspartner / externe
Dienstleister (ggfs. Anlage)
Angabe zu Transporteinheiten unter
Angabe der Transportkapazitäten (ggfs. Anlage)
Mitar eiter i „Oh e Ge te h ik“-
Bereich inklusive der Verantwortlichkeit
bzw. Organigramm (ggfs. Anlage)
Sonstige Zertifizierungen
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 2: ÜBERSICHT TIERBESTAND
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie alle in Ihrem Unternehmen gehandelten / transportierten Tiere bzw. Tierkategorien an und stufen Sie deren „VLOG“-Status bzw. Futtermittelqualität ein.
Tierart / Tierkategorie
VLOG-Tiere Tiere anderer Qualitäten
Transport / Beförderung von VLOG-Tieren
Fütterung der VLOG-Tiere während Transport / Beförderung
Transport / Beförderung von Tieren anderer Qualitäten
Fütterung der Tiere anderer Qualitäten während Transport / Beförderung
Mit Futtermitteln gekennzeichnet als gentechnisch verändert
Mit Futtermitteln nicht gekenn-zeichnet als gentechnisch verändert
Rinder
Schweine
Schafe
Ziegen
Legehennen
Mastgeflügel
Kaninchen
Gehegewild
Pferde
Weitere Tierarten:
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft -Viehtransport / Viehhandel Anhang XIV
Version 18.01
TEIL 3: LIEFERANTENLISTE
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Bitte geben Sie hier alle Lieferanten von „VLOG“-Tieren an.
Wenn separate Dokumente, Listen oder Systeme genutzt werden, dann vermerken Sie den Namen der Nachweise bitte in der folgenden Tabelle.
Genaue Bezeichnung und Anschrift des Lieferanten Geha delte / Tra sportierte „VLOG“-Tiere / Tierkategorien
VLOG-Zertifizierung des Lieferanten vorliegend
Änderungsdatum
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Erfolgt in einem Transportmittel / Transportbehälter ein gleichzeitiger Transport bzw. erfolgt an Zwischenstationen die gleichzeitige Unterbringung vo „VLOG“-Tieren und Tieren anderer Qualitäten?
Nein. Bitte weiter bei 2. „Werde „VLOG“-Tiere während Transport / Beförderung gefüttert?“
Ja, folgende Tierarten / Tierkategorien werden gleichzeitig in einem Transportmittel / Transportbehälter
transportiert, bzw. gleichzeitig in Zwischenstationen untergebracht, dabei werden folgende Maßnahmen
zur Trennung umgesetzt:
Tierart /
Tierkategorie
Transportmittel /
Transportbehälter
/ Zwischenstation
Genaue Angabe der Maßnahmen zur Trennung der
unterschiedlichen Tierqualitäten
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft - Viehtransport / Viehhandel Anhang VIX
Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
2. Werde „VLOG“-Tiere während Transport / Beförderung (inkl. Unterbringung an Zwischenstationen) gefüttert?
Nein. Bitte weiter bei Teil 5: Aktuelle Unternehmensbewertung.
Ja.
2.1 FUTTERMITTELLISTE
Bitte geben Sie hier alle im Unternehmen vorhandenen Futtermittel für „VLOG“-Tiere an. Bitte halten Sie diese Übersicht stets aktuell, indem Sie neu
hinzugekommene Futtermittel / Lieferanten ergänzen und nicht mehr eingesetzte streichen. Nach der Erstaufnahme geben Sie bitte bei Ergänzungen / Streichungen
immer das Datum an, ab welchem Zeitpunkt das Futtermittel hinzugekommen ist bzw. nicht mehr verwendet wird (Änderungsdatum).
Wenn separate Dokumente, Listen oder Systeme genutzt werden, dann vermerken Sie den Namen der Nachweise bitte in der folgenden Tabelle.
Genaue Bezeichnung des Futtermittels Selbst erzeugt Zugekauft von (Lieferant und Anschrift)
Tierart oGT Nachweis im FuMi oder Saatgut
Änderungs-datum
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Landwirtschaft - Viehtransport / Viehhandel Anhang VIX
Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
2.1 FUTTERMITTELLISTE (Fortsetzung)
Genaue Bezeichnung des Futtermittels Selbst erzeugt Zugekauft von (Lieferant und Anschrift)
Tierart oGT Nachweis im FuMi oder Saatgut
Änderungs-datum
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
2.2 RATIONSAUFSTELLUNG FÜR „VLOG“-TIERE
Bitte geben Sie hier die Rationsaufstellung für „VLOG“-Tiere / Tierkategorien und entsprechenden Lebensphasen an. Wenn Futtermittelkomponenten sich im Jahresverlauf mengenmäßig oder
inhaltsstoffmäßig ändern, kann dies vernachlässigt werden. Wichtig ist, dass die Futtermittelkomponenten
pro Tierart / Tierkategorien bekannt und festgehalten sind und die Herkunft eindeutig ist.
Wenn separate Dokumente, Listen oder Systeme genutzt werden, dann vermerken Sie den Namen der
Nachweise bitte in der folgenden Tabelle.
Tierart / Lebensphase:
___________________________________________________________
Futterkomponente Anteil (näherungsweise z.B. TM)
Zugekauft Selbst erzeugt
Bei zugekauften Futterkomponenten (z.B. Mineralfutter, Einzelfuttermittel, etc.) bitte genaue Bezeichnung
gemäß Deklaration auf dem Sackanhänger oder Produktdatenblatt angeben und Deklaration mit abheften.
Bemerkungen:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
2.3 Sind am Betrieb gentechnisch veränderte Futtermittel – auch zeitlich begrenzt - vorhanden?
Nein. Bitte weiter bei Teil 5: Aktuelle Unternehmensbewertung.
Ja, folgende Futtermittel für folgende Tierarten / Tierkategorie:
Tierart / Tierkategorie Genaue Futtermittelbezeichnung
Die Gefahr einer Verschleppung des gentechnisch veränderten Futtermittels bzw. die Vermischung und Vertauschung dieses it für die „Oh e Ge tech ik“-Produktion geeigneten Futtermitteln ist durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen ausgeschlossen. Bitte beschreiben Sie konkret die festgelegten Maßnahmen und fügen Sie Skizzen von Lagerstätten,
Futtermittelherstellungsanlagen, Transportwegen und Fütterungsanlagen sowie Ställen bei.
Anlieferung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Befüllungsanlagen:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Lagerung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Mischung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Handhabung (Futterwagen, Transportmittel, Eimer, Schaufeln, etc.):
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 4: TRENNUNG DER WARENSTRÖME, AUSSCHLUSS VON VERTAUSCHUNGEN
SEITE ______ DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Fütteru g (Si herstellu g, dass „VLOG“-Tiere keine gentechnisch veränderten Futterkomponenten oder Futtermittel erhalten):
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Weitere Sachverhalte, die auf dem Betrieb zur Vermischung und Vertauschung von Futtermitteln führen
könnten und wie diesen vorgebeugt wird.
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Landwirtschaft -
Viehtransport / Viehhandel
Anhang XIV Version 18.01
TEIL 5: AKTUELLE UNTERNEHMENSBEWERTUNG
SEITE ______
Nach Prüfung der Betriebsbeschreibung und der vor Ort Kontrolle empfiehlt der Auditor bzw. Prüfer die Einstufung in die Risikoklasse.
Die Zertifizierungsstelle nimmt die endgültige Einstufung bei Prüfung der Unterlagen vor.
Auditor Bewerter / Zertifizierer:
Risikoklasse Einstufung: Einstufung:
Datum
Unterschrift
Kommentar / Begründung:
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
________________________________________________________________________________
Jährliche Aktualisierung der Betriebsbeschreibung durch das Unternehmen im Rahmen der Eigenkontrolle: Die Betriebsbeschreibung wurde ggfs. an den relevanten Stellen geändert und ist aktuell.
Prüfjahr
Unternehmen
Prüfer (Name,
Funktion)
Datum
Unterschrift
Auditor
Name
Empfehlung
Risikoklasse
Datum
Unterschrift
V 18.01Stand 26.02.2018
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht bestanden
D 3 Allgemeine Anforderungen an die Stufe
Landwirtschaft
D3.1 Betriebsbeschreibung
Korrekturmaßnahmen
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Unterschrift des Unternehmens:
Es existieren ein Vertrag mit einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle und ein unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifi-zierungsvertrag mit VLOG, die
dem Unternehmen vorliegen:
Risikoeinstufung des Unternehmens (Übertrag aus
Betriebsbeschreibung):
Bewertung
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 1 von 8
D3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten / Organigramm
D3.3 System zur Rückverfolgung KO
D3.4 Umgang mit fehlerhaften Produkten / positiven
GVO-Analyseergebnissen
D3.5 Schulung der Mitarbeiter
D3.6 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
D3.7 Krisenmanagement KO
D3.8 Korrekturmaßnahmen
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 2 von 8
D3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
D3.10 Absicherung des Eigenkontrollsystems
D4 Spezifische Anforderungen Tierische Produktion
D4.1 Futterbestellung
D4.2 Wareneingangskontrolle KO
D4.3 Probenahme und Analyse
D4.4 Eigenkontrollkonzept
D4.4.1 "Ohne Gentechnik"-konforme Fütterung
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 3 von 8
D4.4.2 Tierbestandsübersicht KO
D4.4.3. Einhaltung der Mindestfütterungsfristen KO
D4.4.4 Futtermittellisten
D4.4.5 Futterrationen
D4.5 Trennung der Warenströme / Ausschluss der
Verschleppung von GVO-Futtermittel,
Vermischung und Vertauschung
D4.6 Überbetriebliche Nutzung von Maschinen, Anlagen
/externe Dienstleister
D4.6.1 Nutzung von überbetrieblich eingesetzten mobilen
Mahl- und Mischanlagen
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 4 von 8
D4.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf
Lieferschein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 5 von 8
D5 Spezifische Anforderungen Tiertransport
/Viehandelrelevant
D5.1 Wareneingangskontrolle KO
D5.2 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse
D5.2.1 Tierbestandsübersicht KO
D5.2.2 "Ohne Gentechnik" konforme Fütterung
D5.3 Trennung der Warenströme / Ausschluss von
Vermischung und Vertauschung
D5.4 Beauftragung externer Dienstleister
Bitte zwischen "relevant" und "nicht relevant" auswählen! - Bei
"nicht relevant" darf nichts ausgefüllt werden!
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 6 von 8
D5.5 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf
Lieferschein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 7 von 8
D6 Spezifische Anforderungen pflanzliche
Futtermittelproduktionrelevant
D6.1 Wareneingangskontrolle KO
D6.2 Trennung der Warenströme / Ausschluss von
Vermischung und Vertauschung
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent nicht bestanden
Bitte zwischen "relevant" und "nicht relevant" auswählen! - Bei
"nicht relevant" darf nichts ausgefüllt werden!
0
0
0
0
0
0
0,00
310,00
0
fehlende oder fehlerhafte
Eingaben!
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Landwirtschaft 26.02.2018 Seite 8 von 8
V18.01-14.12.2017
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht
bestanden
E 3 Allgemeine Anforderungen an
Gruppenorganisatoren
E3.1 Gruppenbeschreibung
Unterschrift des Unternehmens:
Bewertung Korrekturmaßnahmen
Risikoeinstufung des Unternehmens (Übertrag aus
Betriebsbeschreibung):
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Es existieren ein Vertrag des Gruppenorganisators mit einer
VLOG-anerkannten Zertifizierungsstelle und ein
unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifizierungsvertrag des
Gruppenorganisators mit VLOG, die dem Unternehmen
vorliegen:
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Gruppenorganisation
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Gruppenorganisation Seite 1 von 3
E3.2 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder KO
E3.3 Beauftragung von mehreren
Zertifizierungsstellen
E3.4 Eigenkontrollsystem KO
E3.5 Umsetzung der Vorgaben zu Probenahme und
Analyse
E3.6 Schulung der Gruppenmitglieder
E3.7 Umgang mit Abweichungen /
Korrekturmaßnahmen
KO
E3.8 Krisenmanagement und Kundeninformationen KO
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Gruppenorganisation Seite 2 von 3
E3.9 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Gruppenorganisation Seite 3 von 3
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Lebensmittel Anhang XVII
Version 18.01
TEIL 1: UNTERNEHMENSPARAMETER
SEITE 1 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens
Anschrift
Bundesland
Landkreis
Ansprechpartner
Telefonnummer
Standardnutzungsvertrag mit dem VLOG
vom
Veterinärkontrollnummer
Art und Größe des Unternehmens / der
„ohne Gentechnik“-Produktion
(Umsatz/ Durchsatz Gesamt und Umsatz/
Dur hsatz „oh e Ge te h ik“
Gepla ter A teil / Me ge der „oh e Ge te h ik“-Produktion an der
Gesamtproduktion (in %)
Anteil (%) Menge (t)
Mitarbeiter i „oh e Ge te h ik“-
Bereich inklusive der Verantwortlichkeit
bzw. Organigramm
Sonstige Zertifizierungen
KAT-Nummer (bei Eierpackstellen)
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Lebensmittel
Anhang XVII
Version 18.01
TEIL 2: ORGANISATION DER „OHNE GENTECHNIK“-PRODUKTION
SEITE 2 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Welche Standorte sind in die „Ohne Gentechnik“-Zertifizierung integriert?
2. Sind im Unternehmen Rohstoffe vorhanden, die die Anforderungen der „Ohne Gentechnik“-
Kennzeichnung nicht erfüllen?
☐ Nein (Das U ter eh e ist ko plett auf „Oh e Ge te h ik“ u gestellt weiter bei Frage 4)
☐ Ja weiter ei Frage 3 „duale Produktio “
3. Wie ist die duale Produktion von „Ohne Gentechnik“- und konventionellen Lebensmitteln organisiert?
☐ zeitliche Trennung
☐ räumliche Trennung
4. Vergibt das Unternehmen zertifizierungspflichtige Tätigkeiten an Dritte (Subunternehmer) bzw. lagert
das Unternehmen zertifizierungspflichtige Prozesse aus (Lohnverarbeiter)?
☐ Nein
☐ Ja, folgende Tätigkeiten werden an die folgenden Unternehmen (inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten)
vergeben:
☐ Ja, folgende Prozesse werden an die folgenden Unternehmen ausgelagert:
5. Folgende Informationen müssen der Zertifizierungsstelle / dem Auditor zur Verfügung gestellt werden:
• Liste aller Rohstoffe und sonstigen Produktionsmittel (wie z.B. Aromen, Enzymen,
Mikroorganismenkulturen, Zusatzstoffen, Hilfsstoffen und sonstigen Lebensmittelzutaten) die i „Oh e Ge te h ik“-Produkte eingesetzt werden. Die Liste umfasst mindestens folgende Angaben:
o Genaue Bezeichnung des Rohstoffs bzw. sonstigen Produktionsmittels
o Angabe welcher GVO-Nachweis vorliegt (z.B. VLOG-Bescheinigung zur GVO-Freiheit, Bezug zur
Verordnung (EG) Nr. 834/2007)
• Sorti e tsliste „Oh e Ge te h ik“-Produkte Produkte it „Oh e Ge te h ik“-Siegel, B2B-Produkte)
VLOG VLOG Betriebsbeschreibung
Stufe Lebensmittel
Anhang XVII
Version 18.01
TEIL 3: AKTUELLE UNTERNEHMENSBEWERTUNG
SEITE 3
Nach Prüfung der Betriebsbeschreibung und der vor Ort Kontrolle empfiehlt der Auditor bzw. Prüfer die
Einstufung in die Risikoklasse.
Die Zertifizierungsstelle nimmt die endgültige Einstufung bei Prüfung der Unterlagen vor.
Auditor Bewerter / Zertifizierer:
Risikoklasse Einstufung:
Einstufung:
Datum
Unterschrift
Kommentar / Begründung:
Jährliche Aktualisierung der Betriebsbeschreibung durch das Unternehmen im Rahmen der
Eigenkontrolle:
Die Betriebsbeschreibung wurde ggfs. an den relevanten Stellen geändert und ist aktuell.
Prüfjahr
Unternehmen
Prüfer (Name,
Funktion)
Datum
Unterschrift
Auditor
Name
Empfehlung
Risikoklasse
Datum
Unterschrift
V18.01-14.12.2017
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht
bestanden
F 3 Allgemeine Anforderungen an die Stufe
Lebensmittel
F3.1 Betriebsbeschreibung
F3.2 Regelung von Verantwortlichkeiten /
Organigramm
Risikoeinstufung des Unternehmens (Übertrag aus
Betriebsbeschreibung):
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Unterschrift des Unternehmens:
Bewertung Korrekturmaßnahmen
Es existieren ein Vertrag mit einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle und ein unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifi-zierungsvertrag mit VLOG,
die dem Unternehmen vorliegen:
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Lebensmittel
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Lebensmittel Seite 1 von 4
F3.3 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse KO
F3.4 Beauftragter externer Dienstleister
F3.5 Wareneingangskontrolle KO
F3.5.1 Lieferanten- & Herstellerbescheinigung
F3.6 Trennung der Warenströme/Ausschluss von
technisch vermeidbaren Vermischungen und
Vertauschung
F3.7 Warenausgangskontrolle / Deklaration auf
Lieferschein
KO
F3.8 System der Rückverfolgung KO
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Lebensmittel Seite 2 von 4
F3.9 Umgang mit fehlerhaften Produkten KO
F3.10 Schulung der Mitarbeiter
F3.11 Reklamationsmanagement und Warenrücknahme
F3.12 Krisenmanagement KO
F3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher
Verbesserungsprozess
F3.14 Dokumentation und Aufbewahrungsfrist
F3.15 Absicherung des Eigenkontrollsystems
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Lebensmittel Seite 3 von 4
F4 Spezifische Anforderungen Pflanzliche Rohstoffe
F4.1 Probenahme und Analyse
F5 Spezifische Anforderungen Risikobehaftete
Rohstoffe / Zutaten
F5 Spezifische Anforderungen Risikobehaftete
Rohstoffe / Zutaten
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Lebensmittel Seite 4 von 4
V18.01-14.12.2017
Datum des Audits:
Auditor:
Unternehmen:
Anschrift mit allen Kontaktparametern: Ident. Nummer, wenn vorhanden:
Auditbenennung (Erst-, Erweiterungs-, Nach-,
Verdachts-, Regelaudit):
"ohne Gentechnik" Sortiment hier eintragen oder
Verweis auf beigelegtes Dokument:
Probenahme während Audit:
Unterschrift des Auditors:
Nr. im
Standard
Thema im Standard A B C NA Risiko KO Bewertung / Erklärung Verantwortlichkeiten/
Termine/Status (Unternehmen)
10 Pkt 5 Pkt -10 Pkt NA -15% der
Gesamt-
punkte
nicht
bestanden
G 3 Allgemeine Anforderungen an die Stufe
Einzelhandel - Abgase loser tierischer
Lebensmittel
G3.1 Gruppenbeschreibung
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Einzelhandel
Auditdauer (Uhrzeit von - bis):
Kombination mit Standard(s):
Es existieren ein Vertrag mit einer VLOG-anerkannten
Zertifizierungsstelle und ein unterzeichneter
Standardnutzungsvertrag/Zertifi-zierungsvertrag mit VLOG,
die dem Unternehmen vorliegen:
Risikoeinstufung des Unternehmens (Übertrag aus
Betriebsbeschreibung):
Schwerpunkt des Betriebsrundgangs:
Unterschrift des Unternehmens:
Bewertung Korrekturmaßnahmen
Korrekturmaß-
nahme (Unternehmen)
ja nein
ja nein
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Einzelhandel Seite 1 von 4
G3.2 Beauftragung von mehreren
Zertifizierungsstellen
G3.3 Regelung von Verantwortlichkeiten /
Organigramm
G3.4 Vertragliche Bindung der Gruppenmitglieder KO
G3.5 Eigenkontrollkonzept / Risikoanalyse KO
G3.6 Beschaffung (Lieferanten und
Herstellerbescheinigung)
G3.7 Wareneingangskontrolle KO
G3.8 Trennung der Warenströme / Ausschluss von
Vermischungen und Vertauschung
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Einzelhandel Seite 2 von 4
G3.9 Be- und Verarbeitung
G3.10 Kennzeichnung
G3.11 System zur Rückverfolgung KO
G3.12 Schulung der Mitarbeiter
G3.13 Korrekturmaßnahmen / kontinuierlicher
Verbesserungsprozess
G3.14 Krisenmanagement KO
G3.15 Dokumentation und Aufbewahrungsfristen
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Einzelhandel Seite 3 von 4
G3.16 Absicherung des Eigenkontrollsystems
Bewertung Anzahl A-Kriterien
Anzahl B-Kriterien
Anzahl C-Kriterien
Anzahl der NA-Kriterien
Anzahl KO
Anzahl Risiko
Summe der Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl
Anzahl der bewerteten Kriterien
Erreichte Prozent
VLOG "Ohne Gentechnik" Produktions- und Prüfstandard - Checkliste Stufe Einzelhandel Seite 4 von 4
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Futtermittel – mobile Mahl- und
Mischanlagen
Anhang XX Version 18.01
TEIL 1: BETRIEBSPARAMETER
SEITE 1 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
Name des Unternehmens
Anschrift
Bundesland
Landkreis
Ansprechpartner
Telefonnummer
Standardnutzungsvertrag 1mit dem VLOG
vom
Ggf. Zulassungs-Kennnummer (gem. Verordnung EG Nr.183/2005)
Art und Größe des Unternehmens / der „VLOG geprüft“-Produktion
☐ Betreiben von mobilen Mahl- und Mischanlagen
Gepla ter A teil / Me ge der „VLOG
geprüft“-Produktion an der
Gesamtproduktion (in %)
Anteil (%) Menge (t)
Mitar eiter i „VLOG geprüft“-Bereich
inklusive der Verantwortlichkeit bzw.
Organigramm
Sonstige Zertifizierungen
1 bis 15.06.2017: Zertifizierungsvertrag
VLOG
VLOG Betriebsbeschreibung Stufe Futtermittel – mobile Mahl- und
Mischanlagen
Anhang XX Version 18.01
TEIL 2: ORGANISATION DER „VLOG GEPRÜFT“-PRODUKTION
SEITE 2 DATUM UNTERSCHRIFT BETRIEB UNTERSCHRIFT AUDITOR
1. Welche mobilen Mahl- und Mischanlagen sind in die VLOG-Zertifizierung integriert? Bitte pro Anlage Fahrgestellnummer und amtliches Kfz-Kennzeichen benennen.
2. Die in 1. genannten Anlagen verarbeiten …
☐ …ausschließlich kennzeichnungsfreie Futtermittel,
betrifft Anlagen mit folgendem Kfz-Kennzeichen:
☐ …sowohl ke zei h u gsfreie als au h ke zei h u gspfli htige Futter ittel, betrifft Anlagen mit folgendem mit Kfz-Kennzeichen:
3. Das Unternehmen handelt Futtermittel (Öle / Fette)?
☐ Nein
☐ Ja, darunter
☐ kennzeichnungsfreie Öle und Fette
☐ darunter teilweise ke zei h u gsfreie Öle u d Fette i „VLOG geprüft“-Qualität
☐ kennzeichnungspflichtige Öle und Fette
VLOG VLOG Mahl- und Mischprotokoll
für mobile Mahl- und Mischanlagen
Anhang XXI
Version 18.01
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SEITE 1
DATUM UNTERSCHRIFT UNTERNEHMEN UNTERSCHRIFT
ANLAGENFAHRER
*Futter ittel, die ach de VO EG Nr. / u d / icht als „ge etisch verä dert“ zu ke zeich e si d.
Landwirtschaftliches Unternehmen, Adresse (ggfs. Firmenstempel):
Betreiber der mobilen Mahl- und Mischanlage, Adresse (ggfs. Firmenstempel):
Eingesetzte mobile Mahl- und Mischanlagen (amtl. Kfz-Kennzeichen):
Vorherige Futtermischung bestehend aus:
☐ ausschließlich kennzeichnungsfreien* Futtermitteln
☐ (u.a.) folgenden kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln:
Durchgeführte Maßnahmen gegen Verschleppung von GVO-Futtermitteln:
☐ Restentleerung
☐ Spülcharge, bestehend aus Art und Menge:
Verbleib der Spülcharge:
Für die „ohne Gentechnik“-Produktion durchgeführte Futtermischung:
Bezeichnung Mischfutter (Tierart/Kategorie/Phase):
Einzelfuttermittel Silo-Nr. /
Bezeichnung
/ Lagerplatz
Menge (kg)
Summe:
Mit folgender Unterschrift bestätigen sowohl landwirtschaftliches Unternehmen als auch Anlagenfahrer die Richtigkeit der oben
aufgeführten Angaben.