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PSI aus Sicht der Content-WirtschaftDipl.-Ing. Dieter ZoubekSprecher der E-Government Experts-Group Berufsgruppenobmann Telekommunikations-Dienstleister Fachverband Unternehmensberatung und Informations- technologie der Wirtschaftskammer Österreich
PSI aus Sicht der Content-Wirtschaft
Dipl.Ing. Dieter Zoubek, WKÖ
Organisation
Der Fachverband Unternehmensberatung & IT der WKÖ ist die gesetzliche Interessensvertretung der österreichischen Consulting- und IT-Branche
Mitgliederzahl: Etwa 39.000. Struktur: Überwiegend KMU
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Dipl.Ing. Dieter Zoubek, WKÖ
Vorgedanken
● Öffentliche Daten sind ein wesentlicher Wachstumsfaktor für die europäische Wirtschaft.
● Im Unterschied zum US-Wirtschaftsraum bestehen in der Gemeinschaft Barrieren, welche die Entfaltung dieses Wirtschaftskatalysators hemmen.
● Ziel der Richtlinie war, Barrieren zu entfernen und „Public Sector Information“ zum Vorteil der Wirtschaft verbessert heranzuziehen.
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Ziele der Richtlinie_1
Erwägungsgrund 3: Digitale Inhalte spielen bei dieser Entwicklung 1) eine wichtige Rolle. Im Bereich der Inhaltsproduktion wurden in den letzten Jahren und werden auch weiterhin rasch Arbeitsplätze geschaffen.
1) hin zu einer Informations- und Wissensgesellschaft
Die meisten dieser Arbeitsplätze entstehen in kleinen aufstrebenden Unternehmen.
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Ziele der Richtlinie_2
Erwägungsgrund 5: .. Hauptziele der Errichtung
eines Binnenmarkts ist die Schaffung von
Bedingungen zur Förderung der Entwicklung
gemeinschaftsweiter Dienstleistungen. ..
Umfassendere Möglichkeiten für die
Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors sollten u. a. die
europäischen Unternehmen in die Lage
versetzen, deren Potenzial zu nutzen, und zu
Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von
Arbeitsplätzen beitragen.
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Ziele der Richtlinie_3
Erwägungsgrund 8: Für die Bedingungen der
Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors ist
ein allgemeiner Rahmen erforderlich, um zu gewährleisten, dass
die Bedingungen für die Weiterverwendung solcher
Informationen gerecht, angemessen und
nichtdiskriminierend sind. Öffentliche Stellen erheben,
erstellen, reproduzieren und verbreiten Dokumente, um ihren
öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Die Nutzung dieser Dokumente
aus anderen Gründen stellt eine Weiterverwendung dar. Die
Mitgliedstaaten können mit ihren Maßnahmen über die in dieser
Richtlinie festgelegten Mindeststandards hinausgehen und eine
umfassendere Weiterverwendung gestatten.
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Ziele der Richtlinie_4
Erwägungsgrund 25: Da die Ziele der beabsichtigten Maßnahme, nämlich die Erleichterung der Erstellung gemeinschaftsweiter Informationsprodukte und -dienste anhand von Dokumenten des öffentlichen Sektors, die Förderung einer effektiven grenzüberschreitenden Nutzung von Dokumenten des öffentlichen Sektors durch Privatunternehmen zur Entwicklung von Mehrwert-Informationsprodukten und- diensten sowie die Beschränkung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Gemeinschaftsmarkt, …
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Beurteilung
● PSI ist ein Instrument der Wirtschaftsförderung
● Betont werden Förderungsaspekte für die Kontent-Wirtschaft (EG 3, 5, 8, 25)
● Beziehende Wirtschaft soll (ohne nähere Hinweise) gefördert werden (EG 5).
● Nicht geregelt werden: Belange der öffentlichen Wirtschaft, Belange der Bürger.
● Zugangsaspekte werden ausgeklammert
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Erfordernisse in der Umsetzung
● Förderung der Kontent-Wirtschaft kann nur erfolgen, wenn Absatzchancen gehoben werden
● Um die Kontent-Wirtschaft einzubeziehen, muss sie Glied der “Absatzkette” werden
● Öffentliche Stellen generieren Daten, geben sie an die Kontent-Wirtschaft weiter.
● Diese verwertet sie am Markt – mit oder ohne Veredelung
● Die PSI-RL äußert sich nur indirekt zu Anreicherungs-aspekten, schreibt Anreicherung durch die Verwerter aber nicht als Bedingung fest.
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Technisch-Organisatorisches
● Interoperabilität ist ein Erfolgskriterium(Wildwuchs bei den Datenformaten und der Zugangslogik zu den Dokumenten)
● Meta-Register ist dringend erforderlich.Artikel 9: Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass praktische Vorkehrungen getroffen werden, die die Suche nach den zur Weiterverwendung verfügbaren Dokumenten erleichtern, wie vorzugsweise online verfügbare Bestandslisten der wichtigsten Dokumente und Internet-Portale, ..
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Absatzüberlegungen
● Die Kontent-Wirtschaft kann Daten nur dann erfolgreich am Markt verwerten, wenn faire Rahmenbedingungen gegenüber anderen Absatzkanälen bestehen (Preis, Leistung, ..)
● Wenn andere Anbieter am Markt (z.B. öffentliche Stellen) Daten günstiger abgeben, kann Markterfolg für die Kontent-Wirtschaft nicht eintreten.
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Abgabe an Bürger
● Häufig wird gewünscht, Daten öffentlicher Stellen
an Bürger zu niedrigeren Konditonen abzugeben,
als an Lizenznehmer aus der Kontent-Wirtschaft
(mit oder ohne gesetzlichen Auftrag)
● Gratisabgabe an Bürger behindert Chancen auf
Wirtschaftswachstum bzw. den Leitgedanken zur
Schaffung von Arbeitsplätzen (Erwägungsgrund
5).
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Gebührenaspekte
● Bisher einer der größten Diskussionspunkte, auch
in Österreich
● Allerdings nur so lange, als die Kontent-Wirtschaft
im Mitbewerb mit der Gratisabgabe durch
öffentliche Stellen steht.
● Wo keine Gratisabgabe stattfindet, tritt die Frage
der absoluten Gebührenhöhe in den Hintergrund.
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Völlig kostenlose Abgabe
● Eine völlig kostenlose Abgabe von PSI-Daten
sowohl an Bürger als auch die Kontent-Wirtschaft
würde an einer Förderung der verwertenden
Wirtschaft vorbeigehen 1)
● Die Kontent-Wirtschaft wird nur dann gefördert,
wenn ihre Absatzpreise (nicht deren
Einkaufspreise!) nicht durch Gratisabgaben
unterboten werden.
1) Damit würde die beziehende Wirtschaft gefördert, deren Förderung ist allerdings durch PSI nicht direkt beabsichtigt
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Dipl.Ing. Dieter Zoubek, WKÖ
Zusammenfassung
Die Kontent-Wirtschaft kann nur gefördert werden, wenn ● Abgabe entweder ausschließlich über
Lizenznehmer erfolgt oder● Lizenznehmer in den Konditionen
gegenüber Nicht-Lizenznehmern begünstigt werden (z.B. Staffelrabatte).
● Partnerorientierte und absatzfreundliche Vertriebspolitik
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Dipl.Ing. Dieter Zoubek, WKÖ
Ende
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Dipl.Ing. Dieter Zoubek
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