Download - Qualitätsbericht 2010
GESICHERTE
QUALITÄT
Qualitätsbericht 2010
Teil 1 – Text
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Inhalt
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Grußwort
Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung
Qualitätsförderung – aktuell
Qualitätssicherung in der Früherkennung von Tumorerkrankungen
am Beispiel der Zytologie
Qualitätssicherungsbereiche
Fachbereich Qualitätssicherung der KV Brandenburg
Servicenummern
Impressum
Ebenen und Instrumente der Qualitätssicherung
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Einheitliche Notrufnummer 116 117
Arztsuche der KBV
Arztbibliothek
Praxisinformationen auch als Film
Arthroskopie
Fortbildungsverpflichtung
Qualitätszirkel
Servicebereiche der KV Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
was ist Qualität in der medizinischen Versorgung? Was ist dafür zu tun, um einen
Mindeststandard zu sichern? Was bringt die Mediziner dazu, besser zu werden?
Qualitätssicherung ist „Insidern“ schon lange ein Begriff! Aber auch die Öffent-
lichkeit dürfte jetzt besser informiert sein. Zum 8. Mal in Folge berichten die KVen,
auch die KV Brandenburg, über QS-Vereinbarungen, Leistungsanforderungen,
Leistungsprüfungen und Maßnahmen, die im ambulanten Sektor schon längst
selbstverständlich sind.
Es gibt immer Bereiche, die es zu verbessern gilt, weshalb die Vorgaben zur Qualitätssicherung von
der ärztlichen Selbstverwaltung immer wieder hinterfragt und überarbeitet werden. Zudem nehmen
Politik, Krankenkassen und Patientenverbände ihre Möglichkeiten zur Einflussnahme wahr. So wer-
den in Zukunft die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsverbesserung über den
ambulanten Sektor hinaus, also sektorenübergreifend gefasst. Der gemeinsame Bundesausschuss
hat hierzu eine Richtlinie erlassen, wobei die organisatorischen Strukturen in den Bundesländern
noch zu schaffen und indikationsbezogene QS-Richtlinien noch zu entwickeln sind. Ein mühseliger
Prozess, jedoch ein notwendiger. Schließlich hat es vergleichbare arztbezogene Strukturprüfungen,
Kolloquien, Mindestfrequenzregelungen, Dokumentationsprüfungen oder sogar jährliche Rezertifi-
zierungen im klinischen Sektor bisher nicht gegeben. Hier waren die Vertragsärzte und Vertragspsy-
chotherapeuten bisher vorbildhaft!
Für niedergelassene Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten sowie zur ambulanten
Behandlung ermächtigte Krankenhausärzte sind Prüfungen und Nachweispflichten selbstverständ-
lich, der Anspruch an die eigene Versorgungsqualität hoch. Das Behandeln unserer Patienten ist eine
überaus verantwortungsvolle Aufgabe – Qualitätssicherung hilft diese Verantwortung zu tragen!
Was in der Qualitätssicherung im Einzelnen getan wurde, welche Diagnose- und Therapieleistungen
überwacht werden und mit welchem Ergebnis, können Sie in diesem Bericht nachlesen. Mein aus-
drücklicher Dank geht an die vielen ehrenamtlich in die Qualitätskommissionen berufenen Kollegen
und die Mitarbeiter der KV Brandenburg, die sich mit großem Engagement für die Qualitätsprüfung
und die kontinuierliche Qualitätsverbesserung einsetzen.
Ihr Dipl.-Med. Andreas Schwark
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Brandenburg
Qualität gehört dazu
GRUSSWORT
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Um die Qualität ärztlichen Handelns in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung messen zu kön-nen, ist es erforderlich, die unterschiedlichen Anforderungen genau zu definieren und die tatsächlich erbrachte Qualität möglichst exakt zu bewerten. Grundlage hierfür ist die Einführung von Messgrö-ßen, die in der Medizin üblicherweise als Qualitätsindikatoren bezeichnet werden. Sie helfen beim Feststellen, inwieweit der gestellte Anspruch erfüllt wurde und beim Bewerten ihres Nutzens für das tatsächliche Behandlungsergebnis. Allerdings messen sie jeweils nur einen Teilaspekt der medizini-schen Versorgungsqualität. International anerkannt ist das Konzept des amerikanischen Wissen-schaftlers Avedis Donabedian, der medizinische Qualität in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität unterscheidet.
Diese drei Ebenen von Qualität beeinflussen sich gegenseitig. Das gewünschte Behandlungsergebnis
(Ergebnisqualität) wird nur erreicht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Strukturqualität)
gegeben sind und auch der gesamte Behandlungsprozess (Prozessqualität) darauf abzielt.
2.1 Ebenen und Instrumente der Qualitätssicherung
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2. Qualität in der ambulanten medizinischen Versorgung
Strukturqualität umfasst Eigenschaften und Merkmale des Arz-tes, des Praxispersonals, der Praxiseinrichtung und -ausstattung. Darunter fallen die Aus- und Weiterbildung des Arztes, die Sicherstellung von festgelegten Frequenzen medizi-nischer Verfahren, die ein hohes Maß an Routine erfordern, die Qualifikation des medizinischen Personals sowie die Einhaltung von Standards bei den eingesetzten Gerätschaften aber auch bauliche Voraussetzungen und anderes.
bei Genehmigungserteilung:Prüfung der fachlichen Befähigung des Arztes EingangsprüfungenPrüfung apparativer und räumlicher VorgabenPrüfung organisatorischer VoraussetzungenPrüfung von Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter zum Genehmigungserhalt:Prüfung vorgegebener FrequenzenNachweis von FortbildungenRezertifizierungen
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Zur Prozessqualität gehört an erster Stelle die Performance des Arztes/der Praxis in der Erbringung diagnostischer und thera-peutischer Maßnahmen. Die einzelnen Aspekte reichen dabei vom technischen Anteil (zum Beispiel Bildqualität einer Rönt-genaufnahme, adäquate Schichtdicke in der Kernspintomogra-phie, angemessene Färbung von zytologischen Präparaten) bis zum rein ärztlichen Anteil (zum Beispiel der Indikationsstellung zur Anwendung eines Verfahrens oder der diagnostischen Befundung). Sie umfasst aber auch weitere praxisinterne Abläufe, wie zum Beispiel die Organisation der Terminvergabe.
Parameter zur Beschreibung von Ergebnisqualität stellen in erster Linie den Einfluss eines diagnostischen oder therapeuti-schen Vorgehens in der Behandlung von Patienten dar und geben Auskunft darüber ob und inwieweit verschiedene Behandlungsziele erreicht wurden. Unterschieden werden muss hier zwischen, patientenbezogenen (wie sie nur in einem individuellen Patientenkontakt möglich sind) und bevölke-rungsspezifischen (zum Beispiel durch Screening-Programme) Ergebnissen. Sie reichen von einer objektiv messbaren Senkung des Blutdruckes über die subjektive Patientenzufriedenheit bis zur Verringerung der Gesamtmortalität.
S T R U K T U R Q U A L I T Ä T
P R O Z E S S Q U A L I T Ä T
E R G E B N I S Q U A L I T Ä T
EBENEN DER QUALITÄTSSICHERUNG INSTRUMENTE DER QUALITÄTSSICHERUNG
zum Genehmigungserhalt:Einzelfallprüfungen durch StichprobenDokumentationsprüfungenPräparateprüfungenHygieneprüfungenQualitätsmanagement
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BenchmarkberichteRückmeldesystemeJahresstatistiken
Beispiele sind hier: DialyseDisease-Management-ProgrammeKernspintomographie oder Vakuumbiopsie der Brust (Abgleich mit Histologie)Zytologie Jahresstatistik
QUALITÄT IN DER AMBULANTEN MEDIZINISCHEN VERSORGUNG
3. Qualitätsförderung – aktuell
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An ausgewählten Beispielen werden hier aktuelle Projekte und Entwicklungen vorgestellt.
Mit dem Beschluss der Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen
der Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 in Verbindung mit § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V – der so
genannten Qesü-RL – wurden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die rechtlichen Vorausset-
zungen für die Etablierung einheitlicher Qualitätsstandards in der ambulanten und stationären Ver-
sorgung geschaffen. Behandlungsergebnisse können sektorenübergreifend erfasst und bewertet
werden. Mit der Richtlinie wird zugleich die Längsschnittbetrachtung von Daten etabliert, die die Aus-
sagekraft von Qualitätsdarstellungen zum Leistungsgeschehen erhöht.
Die Richtlinie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erstreckt sich auch auf alle Selektivver-
träge und die privatärztliche Versorgung durch Vertragsärzte. Das eröffnet die Möglichkeit, künftig
einheitliche Qualitätsstandards für Leistungen festzusetzen, unabhängig davon, ob diese im Rahmen
des Kollektivvertrages, in ergänzenden Verträgen oder für privat Krankenversicherte erbracht wer-
den.
Die Richtlinie beschreibt die Strukturen, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitäts-
sicherung erforderlich sind, und legt die Aufgaben der beteiligten Organisationen fest. Sie gibt vor,
wie die von Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern erhobenen Behandlungsdaten zu verar-
beiten und auszuwerten sind. In der Regel soll das Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitäts-
sicherung länderbezogen durchgeführt werden. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei kleinen Fall-
zahlen, kann es auch ein so genanntes bundesbezogenes Verfahren geben.
Festgeschrieben ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen,
Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen gemeinsam über die Einleitung sektorenübergrei-
fender Maßnahmen zur Qualitätssicherung entscheiden. Dazu sollen Landesarbeitsgemeinschaften
(Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung, Landeskrankenhausgesellschaft, Ver-
bände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen) gegründet werden, die auch die Organisa-
tionen der Pflegeberufe, die Landesärztekammern und Patientenvertreter in ihre Entscheidungen ein-
beziehen. Für die Durchführung der eigentlichen Qualitätssicherung im ambulanten Bereich bleiben
die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig.
Die Einführung und Umsetzung der ersten sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen
ist für das Jahr 2012 geplant. Auf der Basis der Arbeitsergebnisse des AQUA-Institutes zu Qualitätsin-
dikatoren und -instrumenten wird der G-BA in 2011 für die Themenbereiche Katarakt-Operationen,
PCI & Koronarangiographie, Konisation des Gebärmutterhalses und Kolorektales Karzinom themen-
spezifische Bestimmungen zur Qesü-RL erarbeiten.
3.1 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
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3.3 Arztsuche
BundesArztsuche
Das Portal der KBV zur Arztsuche über das Internet wird bereits seit Jahren rege genutzt. Als Beson-
derheit werden dort sogar die Leistungsbereiche angezeigt, die einer besonderen Qualitätssicherung
und Prüfung durch uns unterliegen. Aber die neuen Techniken haben sich weiterentwickelt und so
wurde nun zusätzlich eine eigene Applikation für das iPhone und das iPad entwickelt. Es ist damit
möglich, an jedem beliebigen Ort in Deutschland nach einem Arzt oder Psychotherapeuten zu
suchen. Die Ergebnisse zeigt das Programm in einer Liste oder auf einer Landkarte um den aktuellen
Standort des Nutzers an, welchen das iPhone automatisch ermittelt. Zu jedem Arzt sind Adresse, Tele-
fonnummer, Fachgebiete, Zusatzbezeichnungen und Fremdsprachenkenntnisse hinterlegt. Mit nur
einem Klick kann der Nutzer sofort in der Praxis anrufen. Den Weg zum Arzt zeigt die iPhone-
Navigation auf einer Karte auf Wunsch ebenfalls an. In der Detailsuche lässt sich abfragen, ob bei-
spielsweise im Umkreis von zwanzig Kilometern ein Kinderarzt zu finden ist. Genauso ist es möglich
einen Hausarzt zu finden, der zum Beispiel eine bestimmte Fremdsprache
spricht. Diese steht im App-Store kostenlos zum
Herunterladen bereit und soll bald auch für andere Smartphones
zur Verfügung stehen.
Am liebsten möchte man sie vergessen – und meistens hat man sie
leider auch vergessen, die Telefonnummer unter der der ärztliche
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen erreichbar
ist. Dieser Bereitschaftsdienst stellt sicher, dass Patienten im
Krankheitsfall auch außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten,
also abends, an Feiertagen und am Wochenende, einen niederge-
lassenen Arzt kontaktieren können. Hier wollen wir aber Abhilfe
schaffen werden, denn zukünftig soll dieser Bereitschaftsdienst in
ganz Deutschland unter einer einheitlichen Telefonnummer, der
116 117 erreichbar sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die
Kassenärztliche Bundesvereinigung haben von der Bundesnetz-
agentur, die für die Vergabe dieser Telefonnummern zuständig ist,
den entsprechenden Zuschlag erhalten. Unter der Rufnummer
116 117 also können sich die Bürger künftig außerhalb der Praxiszei-
ten an einen Bereitschaftsarzt in ihrer Umgebung vermitteln las-
sen. Die Nummer ist entgeltfrei aus dem Fest- und dem Mobilfunk-
3.2 Einheitliche Notrufnummer 116 117
netz zu erreichen. Damit werden endlich die bislang vielen unterschiedliche Rufnummern für den
ärztlichen Bereitschaftsdienst, oft sogar mehrere in einem Bundesland, die überdies schwer zu mer-
ken sind, abgelöst. 116 117 ist künftig in nicht lebensbedrohlichen Situationen der direkte Draht zum
Arzt – nicht zu verwechseln mit dem Notdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet und
unter der 112 zu erreichen ist. Die Initiative für die bundesweit einheitliche Bereitschaftsdienstnum-
mer kam von der KV Brandenburg. Dort wurde das Vorhaben in einem Pilotprojekt bereits getestet.
Weitere Informationen gibt es unter
www.kbv.de/arztsuche/iPhoneApp.html.
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3.4 Arztbibliothek
Ärztliches Handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles Wissen. Die zunehmende Informationsflut
macht es jedoch immer schwieriger und aufwändiger, vertrauenswürdiges und nützliches Wissen zu
identifizieren. Die KBV und die Bundesärztekammer haben deshalb mit der Arztbibliothek medizini-
sches Wissen gezielter verfügbar gemacht.
Zu finden sind hier ausgewählte Leitlinien, Praxishilfen und Patienteninformationen, Cochrane-
Reviews und aktuelle Evidenzberichte, Zugang zu den Angeboten der Deutschen Zentralbibliothek
für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen. Das Angebot wird laufend erweitert.
3.5 Praxisinformationen auch als Film
Informationen sind schneller und kompakter geworden. Diesem Trend trägt die KBV Rechnung mit
der Kommunikation über Filmbeiträge in Form von Videopodcasts. Gemeinsam mit den KVen hat sie
den internetbasierten Kanal KV-on in Betrieb genommen. Seit 1. April 2010 ist KV-on „auf Sendung“.
Mehr als 260 Filmminuten in 69 Videos wurden bis Jahresende produziert. Dazu zählen 38 Themen
der Woche, vier Reportagen und zwölf Servicebeiträge. Die Breite der Themen reichte auch hier vom
richtigen Kodieren über die Honorarverteilung bis zum Qualitätsmanagement.
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
Alle Praxisinformationen finden Interessierte unter www.kbv.de in der Rubrik
„Service“ sowie im KV-SafeNet-Portal. Sie sind auch bei den KVen erhältlich.
KV-on ist erreichbar unter www.kbv.de oder direkt über www.kv-on.de.
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3.6 Arthroskopie
Mit jährlich mehr als einer halben Million Eingriffen bundesweit handelt es sich bei der Arthroskopie
um die häufigste orthopädisch/unfallchirurgische Operation. Bei etwa der Hälfte der Patienten
erfolgt sie ambulant. Die neue, bundesweit geltende Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie
des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert einheitliche Beurteilungskriterien für arthroskopi-
sche Eingriffe am Knie- und Schultergelenk. Damit soll sichergestellt werden, dass überall in Deutsch-
land die gleichen Qualitätsstandards gelten und eingehalten werden.
Die Stichprobenprüfungen hatten zum Teil erhebliche Qualitätsmängel deutlich gemacht. In den
ersten beiden Jahren nach Einführung der neuen Richtlinie sollen zehn Prozent der arthroskopieren-
den Ärzte, danach jährlich vier Prozent einer Stichprobenprüfung unterzogen werden. Diese Prüfun-
gen sollen dazu beitragen, die Qualität arthroskopischer Eingriffe weiter zu verbessern. Mögliche
Defizite, unter anderem in der Indikationsstellung, in der Leistungsdokumentation und in den Nach-
behandlungsmaßnahmen, sollen durch zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen reduziert wer-
den. Die schriftliche und bildliche Dokumentation muss festgelegten Anforderungen entsprechen.
Prüfinhalt ist zudem, dass die Dokumentationen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein müssen.
Einige Kassenärztliche Vereinigungen, so auch die KV Brandenburg, führen solche Prüfungen
bereits seit Jahren (seit 09/2003) auf Grundlage regional entwickelter Kriterien durch.
Anforderungen an die schriftliche Dokumentation
Anforderungen an die bildliche Dokumentation
Aus dem Operationsbericht müssenmindestens folgende Angaben hervorge-hen:
§Patientenidentifikation(Name, Vorname und Geburtsdatum)§Operationsdatum§Name des Operateurs, gegebenenfalls
des Assistenten und des Anästhesisten§Operationsgrund§Diagnose mit Seitenangabe§durchgeführte Operation§gegebenenfalls Blutsperrezeit/ Blutleer-
zeit§Lagerung des Patienten§Operationsdauer§bei Normalbefund entsprechende Frage-
stellung§bei pathologischem Befund detaillierte
Beschreibung (Lokalisation mit Seitenan-gabe, Größe, Form, Struktur und so wei-ter)§Beschreibung des operativen Vorgehens§Beschreibung des Endbefundes nach
Abschluss der Operation§begründete Benennung nicht darstellba-
rer beziehungsweise in der Bilddoku-mentation nicht zu beurteilender Areale§Angaben zur Indikation eventueller Fol-
geeingriffe oder konservativer Maßnah-men.
§Die Dokumentation kann auf Videoband, Prints oder allgemein lesbaren digitalen Datenträgern (CD, DVD) erfolgen und muss zugreifbar archiviert sein. Sie muss klar nachvollziehbar gekennzeichnet und eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein.§Zur eindeutigen Identifikation müssen
aus der Bilddokumentation ersichtlich sein:§Patientenidentifikation§Operationsdatum§Name des Operateurs und der Praxis
beziehungsweise Klinik.§Die Bilddokumentation muss eine Beur-
teilung des präoperativen Befundes und des Operationsergebnisses ermöglichen, gegebenenfalls unter Verwendung eines Tasthakens.§Der präoperative Befund und das post-
operative Ergebnis sollten aus einer ver-gleichbaren Perspektive und Kameraein-stellung vorgenommen werden.§Falls im Ausnahmefall wegen eines
unvorhergesehenen technischen Defek-tes eine Bilddokumentation nicht mög-lich ist, muss dies im Operationsbericht unter Angabe der Gründe vermerkt wer-den.
§Bei allen Arthroskopien des Kniegelenks ist ein digitaler Rundgang zu dokumen-tieren mit obligater Darstellung aller Kompartiemente einschließlich Diagnose mit Seitenangabe:§Innenmeniskus mit Hinterhorn§Außenmeniskus mit Hinterhorn§Interkondylarregion (vorderes/hinteres
Kreuzband)§Femuropatellargelenk§gegebenenfalls Darstellung der Befun-
de, die wesentlich sind für die Indikati-on eines Folgeeingriffs oder das weite-re konservative Vorgehen (zum Bei-spiel Knorpelschäden, Synovitiden, Brandverletzungen).
§Bei allen Arthroskopien des Schulterge-lenks ist ein diagnostischer Rundgang zu dokumentieren mit obligater Darstellung von:§Rotatorenmanschette – Übergang
Humeruskopf§langer Bizepssehne mit Ansatz§Labrum mit Kapselkomplex§gegebenenfalls glenohumoraler Knor-
pelbelag§gegebenenfalls Darstellung der Befun-
de, die wesentlich sind für die Indikati-on eines Folgeeingriffs oder das weite-re konservative Vorgehen (zum Beispiel Fehlen der glenohumoralen Bänder, Rotatorenmanschettenrupturen).
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
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Im Land Brandenburg haben 54 Ärzte eine Arthroskopie-Genehmigung erhalten. Die Qualität
der Indikationsstellung sowie der Bild- und Schriftdokumentation musste innerhalb der Stich-
probe im Jahr 2010 in 8 Fällen nur gering beanstandet werden. Erhebliche oder schwerwie-
gende Mängel wurden nicht festgestellt. Im Vergleich zu den Prüfergebnissen anderer KVen
steht die KV Brandenburg, wahrscheinlich auch wegen der längerjährigen Etablierung dieses
QS-Verfahrens, für eine gute Qualität!
3.7 Fortbildungsverpflichtung
Neben den Berufsordnungen verpflichtet auch das SGB V alle an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zu einer kontinuierlichen Fortbildung (§ 95d SGB V).
Die KBV hat dazu in Abstimmung mit der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeuten-
kammer die „Regelung der Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychothera-
peuten nach § 95d SGB V“ beschlossen, die am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist.
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden müssen – unabhängig davon, ob sie nieder-
gelassen, ermächtigt oder angestellt sind – innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 250 Fort-
bildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Für Ärzte und Psychothe-
rapeuten, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, endete der erste Nachweiszeitraum am
30. Juni 2009. Danach mussten im Zuständigkeitsbereich der KV Brandenburg 3.000 Praxen erstmalig
überprüft werden. Für alle anderen beginnt er mit dem Datum der Zulassung/Anstellung/Ermächti-
gung und endet nach fünf Jahren.
Der Nachweis der Fortbildungsverpflichtung ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung grund-
sätzlich durch ein Kammerzertifikat zu führen und kann sowohl durch den Besuch von Fortbildungs-
veranstaltungen im klassischen Sinne (zum Beispiel Vorträge, Seminare, Fachtagungen) als auch
durch die Teilnahme an moderierten Qualitätszirkeln, das Literaturstudium oder die Nutzung von
Online-Fortbildungsangeboten erworben werden.
Einen kontinuierlichen Überblick über ihren Punktestand erhalten Vertragsärzte und Vertrags-
psychotherapeuten durch Punktekonten, die bei den Berufskammern geführt werden.
Eine unzureichende Fortbildung zieht Sanktionen nach sich, die der Gesetzgeber in § 95d Abs. 3
SGB V streng definiert hat:
Honorarkürzungen für vier Quartale um zehn Prozent, für weitere vier Quartale um 25 Prozent
Verpflichtung zum Nachholen der Fortbildungsversäumnisse innerhalb von zwei Jahren
Verfahren zum Zulassungsentzug, wenn der Fortbildungsnachweis auch nach Ablauf der zweijäh-
rigen Nachfrist nicht erbracht wird.
Darüber hinaus schreiben viele der bundeseinheitlichen und regionalen Verträge oder Vereinba-
rungen, zum Beispiel Disease-Management-Programme, Schmerztherapievereinbarung, Onkologie-
vereinbarung oder hausarztzentrierte Versorgungsverträge eine spezielle fachliche Fortbildung vor.
Der Nachweis der erforderlichen Fortbildung muss im Rahmen solcher Verträge teilweise jährlich
erfolgen.
§
§
§
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg waren für das Jahr 2010 insgesamt 180 Mit-
glieder (168 Ärzte und 12 Psychologische Psychotherapeuten) zum Nachweis ihrer Fortbildung
verpflichtet. Davon haben 175 den Nachweis gegenüber der KV erbracht, das entspricht 97,3 %.
Gegen 5 Nachweispflichtige wurden Sanktionen eingeleitet. Rückblickend hat die KV Branden-
burg bisher nur in einem Fall den Antrag auf Zulassungsentzug beim zuständigen Zulassungs-
ausschuss stellen müssen.
3.8 Qualitätszirkel
Im Jahr 2010 haben im KV-Bereich 159 anerkannte und geförderte Quali-
tätszirkel mit 1.829 Teilnehmern gearbeitet.
3.9 Servicebereiche und Projekte der KV Brandenburg
Fortbildungsveranstaltungen
Organisation des ambulanten ärztlichen
Bereitschaftsdienstes
Qualitätszirkel sind seit mehr als fünfzehn Jahren eine etablierte Form ärztlicher und psychothera-
peutischer Fortbildung: Ärzte und Psychotherapeuten tauschen sich in moderierten Arbeitskreisen
über ihre Tätigkeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwi-
ckeln. Qualitätszirkel sind damit ein wichtiges Instrument der Qualitätsförderung und -sicherung.
Die Kassenärztliche Vereinigung unterstützt ihre Mitglieder hierbei finanziell und bietet regelmäßig
Moderatorentrainings an.
Zur Unterstützung der Sicherstellung einer hochwertigen vertragsärztlichen Versorgung…
…bietet die KV Brandenburg ihren ärztlichen und psychotherapeutisch tätigen Mitgliedern sowie
deren Praxispersonal ein umfangreiches Portfolio von an. Im Sachge-
biet Fortbildung werden entsprechende Angebote konzipiert und organisiert. Neben den etablierten
häufig nachgefragten Angeboten zum Thema Praxismanagement, Kommunikation, Abrechnung und
Moderation, werden auch Seminare mit medizinisch fachlichem Inhalt durchgeführt, vor allem vor
dem Hintergrund spezieller Qualitätsanforderungen durch leistungsbezogene Sonderverträge (DMP,
HZV) oder QS-Vereinbarungen (z. B. Hautkrebs-Screening). Um auch den Bedürfnissen der neu hinzu-
kommenden und der „aussteigenden“ Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zu entspre-
chen, stehen Orientierungsseminare für Existenzgründer und Kurse zur Praxisveräußerung mit auf
dem Programm.
…ist die KV Brandenburg auch verantwortlich für die
zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Die Umsetzung dieser Ver
pflichtung wird durch die gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung der KV Branden-
burg mit der Landesärztekammer Brandenburg geregelt. Durch das Bereitschafts-
dienstmanagement wird die Erreichbarkeit der jeweils diensthabenden Ärzte koordi-
niert und sichergestellt. Die Erfolgsquote bei der Erreichbarkeit der diensthabenden
Ärzte über dieses System lag im Jahr 2010 bei 98,9 %. Für den allgemeinmedizinischen
Bereitschaftsdienst gingen 182.416 Anrufe ein und für die fachspezifischen Dienste (Kin-
derheilkunde, HNO, Augenheilkunde, Chirurgie) 35.960.
10
1.
2.
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
11
Ende 2007 reichte die KVBB das Projekt
bei der EU-Kommission ein – mit Erfolg! Im Berichtsjahr 2010 konnten alle notwendigen, vor-
bereitenden Schritte zur Einführung und Umsetzung getroffen werden.
…sorgt sich die KV Brandenburg auch um den Nachwuchs. Seit etwa 4 Jahren betreibt die KV
Brandenburg erfolgreich eine . Diese Plattform ermöglicht
das schnelle Auffinden von freien Weiterbildungsstellen in allen Fachgebieten und berücksichtigt
auch regionale Wünsche. Außerdem ist eine direkte Kontaktaufnahme zum anbietenden Vertragsarzt
möglich. Derzeit umfasst die WB-Börse einen Datenbestand von 170 Ärzten, die im ambulanten
Bereich WB-Stellen anbieten, zu jeweils gleichen Teilen aus dem hausärztlichen und gebietsärztlichen
Bereich.
Darüber hinaus wurde gemeinsam mit der Landesärztekammer Brandenburg und der Landeskran-
kenhausgesellschaft das Projekt zur Bildung von sechs
auf den Weg gebracht. Sie sollen angehende Hausärzte bei der Weiterbildung unter-
stützen und begleiten. Das Ziel ist, die in der Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbil-
dungsabschnitte in zeitlicher Kontinuität abzusichern und sowohl die ambulanten als auch die statio-
nären Abschnitte im Komplex in einer umschriebenen Region zu ermöglichen. Zum Jahresende 2010
befanden sich 72 Assistenten in der hausärztlichen Weiterbildung.
... hat die KV Brandenburg einen installiert. Der
Beratungs- und Informationsdienst für Vertragsärzte und Patienten
sowie Partner und Unternehmen im Gesundheitswesen ist ein Serviceangebot, dass in zunehmen-
dem Maße genutzt wird. Während des Jahres 2010 sind insgesamt 7.992 Anrufe eingegangen.
Wo finde ich einen Arzt für spezielle Leistungen?
Welche Praxis ist rollstuhlgerecht?
Welcher Arzt hat Fremdsprachenkenntnisse?
Welche Einrichtung bietet was an?
Wo finde ich welche Fortbildungen?
Wie gehe ich mit Patientenunterlagen um?
Viele Fragen können über unseren Infodienst schnell beantwortet werden.
Eine besondere Hilfestellung bietet zudem die Kooperationsberatungsstelle
für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten KOSA. Hier wird nicht
nur informiert sondern es werden auch Kontakte und Kooperationen vermit-
telt, Veranstaltungen begleitet und die Öffentlichkeitsarbeit der Selbsthilfe-
gruppen unterstützt. Ergänzend zum telefonischen Service ist das Verzeichnis
der Vertragsärzte- und Psychotherapeuten im Land Brandenburg (Arztsuche)
im Internet unter der Adresse www.kvbb.de eingestellt.
Über das Infotelefon werden aber auch Beschwerden entgegen genommen, die dann in den über-
wiegenden Fällen in einem verantwortungsbewussten Miteinander sachlich geklärt werden können.
Gelingt das nicht, werden nachfolgend auf schriftlichem Weg die Mitarbeiter des Beschwerdemana-
gements eingeschaltet.
„Einheitliche Europäische Bereitschaftsdienstnummer
116 117“
Weiterbildungsbörse (WB) im Internet
„Weiterbildungsnetzwerken hausärztliche
Versorgung“
telefonischen Beratungs- und Informationsdienst
Vertragspsychotherapeuten,
§
§
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§
§
QUALITÄTSFÖRDERUNG AKTUELL
3.
4.
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG
12
Die Früherkennung von Erkrankungen im Kindes- und Erwachsenenalter ist ein wichtiger Bestandteil
der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Für Erwachsene gibt es dazu abhängig von Alter und
Geschlecht verschiedene Angebote zu Untersuchungen auf Herz-Kreislauf- und bösartigen Tumorer-
krankungen.
Insbesondere die Früherkennungsuntersuchungen auf Tumorerkrankungen sind dabei oft mit beson-
deren Qualitätssicherungsmaßnahmen verbunden. Spezielle Vereinbarungen gibt es für die Mammo-
graphie, die Koloskopie und die Zytologie von Abstrichen der Zervix uteri. Bei der Koloskopie und der
Zytologie gelten diese Vereinbarungen gleichermaßen sowohl für die präventiv als auch für die kura-
tiv erbrachten Untersuchungen. Bei der Mammographie gibt es eine Vereinbarung ausschließlich für
kurative Untersuchungen und dann das Mammographie-Screening Programm, das neben der Mam-
mographie als Erstuntersuchung auch die weitere Abklärungsdiagnostik umfasst.
4. Qualitätssicherung in der Früherkennung von Tumorerkrankungen am Beispiel der Zytologie
Beispiel: Zytologie-Vereinbarung
Die Vereinbarung zur Zytologie von Abstrichen der Zervix uteri wurde mit Wirkung zum 1. Oktober
2007 zur Vereinheitlichung bereits bestehender regionaler Qualitätssicherungsaktivitäten sowie zur
Anpassung an internationale Standards überarbeitet und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.
Die Fachkommission der KV Brandenburg war aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung an der Entwick-
lung und Ausgestaltung der QS-Vereinbarung wesentlich beteiligt. Die Regelungen betreffen insbe-
sondere folgende Bereiche:
Die Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung und Abrechnung zytologischer Untersu-
chungen sind nun für die berechtigten Facharztgruppen (Pathologen und Gynäkologen) einheit-
lich geregelt. Unverändert blieb die Notwendigkeit einer erfolgreichen Teilnahme an einer Präpa-
rateprüfung.
Mit der neuen Zytologie-Vereinbarung wurde auch die fachliche Qualifikation der im Zytologie-
Labor unter Anleitung und Aufsicht des zytologieverantwortlichen Arztes tätigen Präparatebe-
funder verbindlich vorgegeben. Gefordert wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
zytologisch tätige/-r Assistent/-in oder Medizinisch-technische/-r Laboratoriumsassistent/-in mit
einer anschließenden ganztägigen einjährigen praktischen Tätigkeit in einer Laboreinrichtung
der Zervix-Zytologie.
Vorgaben zur Durchführung von zytologischen Präparatebefundungen sehen vor, dass die Prä-
paratebefundung in den Räumen der zytologischen Einrichtung und an einem zytologischen
Arbeitsplatz erfolgt. Entsprechend international üblichen Standards dürfen am Mikroskop arbei-
tende Präparatebefunder durchschnittlich pro Arbeitsstunde nicht mehr als zehn Präparate
befunden. Geregelt sind auch Vorgaben zur Präparateaufbereitung. Die Präparatebefundung
nach der Münchner Nomenklatur II ist verbindlich und regelt, welche Präparate vom zytologie-
verantwortlichen Arzt zu begutachten sind.
ðEinheitliche Eingangsqualifikation
ðFachliche Qualifikation der Präparatebefunder
ðDurchführung von zytologischen Präparatebefundungen
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG
ðStichprobenprüfung der Präparatequalität und ärztlichen Dokumentation – Statistik
In der Praxis
jährlich müssen alle Labore der KV eine Jahresstatistik vorlegen,
zweijährlich muss gegenüber der KV die Fortbildungsverpflichtung der Ärzte und die
seiner Mitarbeiter bzgl. dieser Vereinbarung nachgewiesen werden,
ebenfalls zweijährlich werden zwölf der befundeten Präparate inklusive der Dokumentation
von der Qualitätssicherungs-Kommission der KV geprüft.
Die Kassenärztliche Vereinigung fordert vom zytologieverantwortlichen Arzt zweijährlich zwölf
Präparate mit der dazugehörenden Dokumentation und Befundung an. Die eingereichten Präpa-
rate werden von der Qualitätssicherungs-Kommission auf ausreichende technische Präparate-
qualität, zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates sowie auf vollständige Doku-
mentation überprüft. Zudem ist der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich eine Jahresstatistik,
die eine fallbezogene Auflistung der zytologischen Befundgruppen enthält, zu übermitteln. In
dieser Jahresstatistik ist eine Zusammenführung und Korrelation zytologischer und histologi-
scher Befundergebnisse vorzunehmen.
Für den zytologieverantwortlichen Arzt bedeutet das, dass er in dreifacher Hinsicht geprüft wird:
Das Bestehen jeder dieser Prüfungen ist für den Arzt Voraussetzung zur Aufrechterhaltung seiner
Genehmigung.
a. Prüfung der Jahresstatistik im Abstand von jeweils 12 Monaten (§ 8 Abs. 2)
Der zytologieverantwortliche Arzt hat eine Jahresstatistik gemäß Anlage 2 zu erstellen, die folgen-
de Angaben enthält (§ 8 Abs. 1):
Gesamtzahl der in der Einrichtung untersuchten Präparate der Zervixzytologie des Berichtsjahres
Anzahl der nicht verwertbaren Präparate
Anzahl der untersuchten Frauen
Anzahl der Ausgangsbefunde (ein Befund pro untersuchter Frau des Berichtsjahres), geordnet
nach Befundgruppen der Münchner Nomenklatur II
Ergebnisse der histologischen Abklärungsuntersuchungen, die bis zum 30. Juni des Folgejahres
erfolgt sind, bezogen auf den maßgeblichen zytologischen Vorbefund
ggf. Praxisbesonderheiten, die die Befundgruppenverteilung beeinflussen können (z. B. hoher
Anteil kurativer Abstriche)
Der zytologieverantwortliche Arzt muss dafür sorgen, dass die Übertragung der Daten der Jahres-
statistik in elektronischer Form bis jeweils zum 31. Juli des Folgejahres an die KV erfolgt (§ 8 Abs. 2).
Die KV überprüft die Jahresstatistik auf Vollständigkeit (§ 8 Abs. 2).
Die Jahresstatistiken werden von der KV im Sinne einer Gesamtstatistik jährlich insgesamt darge-
stellt und den Ärzten in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt („Benchmark-Berichte“,
§ 8 Abs. 3).
§
§
§
§
§
§
a.
b.
c.
14
QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG
b. Prüfung der Fortbildungsverpflichtung jeweils 24 Monaten nach § 95d SGB V
themenbezogene Fortbildung 40 Stunden Dauer jeweils
innerhalb von zwei Kalenderjahren
themenbezogene Fortbildung jeweils 40
Stunden Dauer innerhalb von zwei Kalenderjahren
Die Prüfung der Auflage erfolgt erstmalig 24 Monate nach Erteilung der Genehmigung.
Der Nachweis erfolgt über eine von
. Die Teilnahme an von der KV anerkannten Qualitätszirkeln
oder an klinisch pathologischen Konferenzen wird in diesem Zusammenhang anerkannt.
Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber der KV für die Präparatebefunder, die unter
seiner Anleitung und Aufsicht tätig sind, eine von
nachweisen, wovon 20 Stunden auch durch
eine einrichtungsinterne Fortbildung abgegolten werden können.
keine Auffälligkeiten Auffälligkeit(en)
nächste Überprüfung nach Ablauf von
12 Monaten
Die zuständige Qualitätssicherungskommission legt einheitliche Kriterien für die Beurteilung der vorgelegten Jahresstatistiken fest (§ 8 Abs. 4)
schriftliche Mitteilung an Arzt mit Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme
Auffälligkeiten ausreichend begründet
keine Stellungnahme
eingereicht
Auffälligkeiten nicht ausreichend
begründet
Teilnahme am Kolloquium
bestandennicht
teilgenommennicht bestanden
keine ausreichende Begründung für Auffälligkeiten
Widerruf der Genehmigung
ggf. Genehmigung mit Auflage(n)
versehen
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG
c. Prüfung der Präparatequalität im Abstand von jeweils 24 Monaten (§ 7 Abs. 2 )
§
§
§
§
§
Die Überprüfung der Präparatequalität und der ärztlichen Dokumentation bezieht sich auf die
Beurteilung der Qualität des Zellmaterials (gemäß Münchner Nomenklatur II), der Färbung und
der Eindeckung sowie auf die Nachvollziehbarkeit der Befundung/Dokumentation (z. B. korrekte
Angaben zur Präsenz endozervikaler Zellen, § 7 Abs. 1).
Die KV fordert vom Zytologieverantwortlichen jeweils 12 Präparate mit der dazugehörenden
Dokumentation und Befundung an. Die Auswahl der Fälle erfolgt nach dem Zufallsprinzip durch
die KV unter Angabe des Namens der Patientin und des Tages, an dem die zytologische
Untersuchung durchgeführt wurde.
Um eine gleichmäßige Qualität überprüfen zu können, sollen die Fälle aus vier verschiedenen
Quartalen aus den letzten 24 Monaten stammen (§ 7 Abs. 2).
Das Ergebnis der Überprüfung der ärztlichen Dokumentation wird dem Arzt durch die KV
innerhalb von vier Wochen mitgeteilt (§ 7 Abs. 5).
Der Arzt soll über bestehende Mängel informiert und gegebenenfalls eingehend beraten
werden, wie diese behoben werden können (§ 7 Abs. 5).
Prüfung Fortbildung Arzt und ggf. Präparatebefunden
erfülltArzt/Präparatebefunder
für Arzt erfülltfür Präparatebefunder nicht erfüllt
für Arzt und Präparatebefunder nicht erfüllt
keine weiteren Maßnahmen
erneute Überprüfung im nächsten
Prüfungszeitraum
Nachforderung
erfüllt nicht erfüllt nicht eingereicht
Einzelentscheidung Verwaltungs-stellenleiter/
Vorstand (z.B. Disziplinar-
verfahren)
Widerruf der Genehmigung
(§ 13 Abs. 3)
In Brandenburg sind 16 ärztliche Genehmigungen für insgesamt 10 abrechnende Praxen erteilt
worden, die wiederum 25 Präparatebefunder beschäftigen. Aufgrund der schon seit 2004
bestehenden regionalen QS-Vereinbarung und den kontinuierlichen Qualitätssicherungsbe-
mühungen durch die KV Brandenburg und die Fachkommission Zytologie sind auch für das
Jahr 2010 alle Prüfungen ohne Beanstandungen festgestellt worden.
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QUALITÄTSSICHERUNG IN DER FRÜHERKENNUNG
bestanden nicht bestanden
nächste Überprüfung nach Ablauf von
24 Monaten
bestanden nicht bestanden
Anforderungen an die Überprüfung der eingereichten Präparate (§ 7 Abs. 3)§eine ausreichende technische Präparatequalität (ohne diagnostikrelevante Mängel)§zutreffende und vollständige Beurteilung des Präparates §eine vollständige Dokumentation
Die Überprüfung gilt als nicht bestanden, wenn eines oder mehrere in § 7 Abs. 3 genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
schriftliche Mitteilung an Arzt
ggf. Beratungsgespräch
erneute Überprüfung innerhalb von 12 Monaten
Innerhalb von 3 Monaten Teilnahme am Kolloquium, ggf. verbunden mit
einer Praxisbegehung zur Einsicht in die archivierten Präparate und/oder in die Dokumentationen
Der Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung kann frühestens nach Ablauf von 6 Monate nach
Widerruf der Genehmigung gestellt werden.
Widerruf der Genehmigung
bestanden nicht bestanden oder nicht teilgenommen
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QUALITÄTSSICHERUNGBEREICHE
Derzeit gibt es in der KV Brandenburg 66 Qualitätssicherungsbereiche. Davon sind in 43 Bereichen
die Qualitätsanforderungen durch bundeseinheitliche Normen definiert. Der hiermit verbundene
Verwaltungsaufwand zeigt sich zum Beispiel in der Vielzahl der bearbeiteten Genehmigungen.
5. Qualitätssicherungsbereiche
Qualitätssicherungsbereiche Anzahl Ärzte / Psychotherapeuten mit Genehmigung
Vereinbarungen auf Bundesebene
Akupunktur 168
Apheresen 45
Ambulantes Operieren 738
Arthroskopie 54
Balneophototherapie 7
Dialyse 25
Herzschrittmacherkontrolle 69
Histopathologie Hautkrebs-Screening 15
HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen 1
Interventionelle Radiologie 13
Invasive Kardiologie 10
Kernspintomographie (allgemein) 40
Kernspintomographie der Mamma 3
Magnetresonanz-Angiographie 30
Koloskopie 74
Laboratoriumsuntersuchungen (Kap. 32.3/entsprechend Kap. 1.7 EBM) 297
Langzeit-EKG 86
Mammographie (kurativ) 55
Mammographie-Screening 4
Medizinische Rehabilitation 724
Onkologie 109
Otoakustische Emissionen 69
Photodynamische Therapie 13
Phototherapeutische Keratektomie 1
Psychotherapie (psychosomatische Grundversorgung) 2041
Psychotherapie (autogenes Training/Jab. Relaxationstherapie) 467
Psychotherapie (Hypnose) 187
Psychotherapie (mindestens eins der drei Richtlinienverfahren) 426
Schlafapnoe 78
Schmerztherapie 58
Sozialpsychiatrie 12
Soziotherapie 27
Stoßwellenlithotripsie 10
Radiologie (konventionelle) 423
Computertomographie 82
Osteodensitometrie 49
Strahlentherapie 21
Nuklearmedizin 22
Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger 20
Ultraschall 1379
Ultraschall der Säuglingshüfte 126
Vakuumbiopsie der Brust 6
Zytologie 16
EBM-Regelungen
Chirotherapie 347
Diabetischer Fuß 241
Funktionsstörung der Hand 122
Schwerpunktorientierte Kinder- und Jugendmedizin 26
Regionale Vereinbarungen
DMP Diabetes mellitus Typ 2 1363
DMP Diabetes mellitus Typ 1 80
DMP KHK 1360
DMP COPD 727
DMP Asthma 719
DMP Brustkrebs 178
Screening Gestationsdiabetes 196
Homecare (IKK) 46
HZV AOK 212
HZV GEK 763
HZV BKK 401
HZV BIG 187
HZV Knappschaft 129
Tonsillotomie KKH 2
Homöopathie BKK 22
Jugenduntersuchung TK 183
U 10/11 TK 183
Jugenduntersuchung Knappschaft 180
U 10/11 Knappschaft 182
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FACHBEREICH QUALITÄTSSICHERUNG
Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags in der Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung
haben die KVen Geschäftsstellen bzw. Fachbereiche zur Qualitätssicherung eingerichtet.
Information und Beratung der Mitglieder in Fragen der Qualitätssicherung
Prüfung der Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Regelungen,
hierzu gehören u.a.:
Genehmigungen erteilen
neue Richtlinien und Vereinbarungen umsetzen
Überprüfung der Qualität der erbrachten Leistungen durch Stichproben
Überprüfung von Fortbildungsnachweisen
Unterstützung bei der Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements
Geschäftsführung der Qualitätssicherungskommission
Betreuung von Qualitätszirkeln (inklusive Fortbildung der Tutoren und Moderatoren)
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung mit anderen Einrichtungen des
Gesundheitswesens (z. B. KVen, KBV, Ärztekammer, Ärztliches Zentrum für Qualität in der
Medizin der KBV und BÄK)
Die Aufgaben des Fachbereiches Qualitätssicherung sind:
ü
ü
ü
ü
ü
In der KV Brandenburg sind sämtliche Aufgaben rund um die Qualität dem Unternehmensbereich 4
Qualitätssicherung/Sicherstellung zugeordnet, wobei die speziellen Leistungsbereiche jeweils
einem koordinierenden Anprechpartner zugeordnet sind.
§
§
§
§
§
6. Fachbereich Qualitätssicherung der KV Brandenburg
ANSPRECHPARTNER
spezielle Leistungsbereiche Ansprechpartnerin Telefon
Mammographie-Screening,Beratung zu QM und Hygiene
Arztunterstützende Praxisassistentin,Qualitätszirkel, Gestationsdiabetes,Soziotherapie
Alle DMP, HZV und Sonderverträge
Akupunktur, Dialyse/Apherese,Schmerztherapie, Onkologie,Sozialpsychiatrie, Balneophototherapie
Ambulantes Operieren,Arthroskopie, Histologie/Zytologie,Histopathologie-Hautkrebsscreening,Hygieneberatung
Mammographie, Radiologie/CT/MRT,Strahlentherapie,Konstanzprüfung- Ultraschall,Stoßwellenlithotripsie,Otoakustische Emissionen
Koloskopie, Laborleistungen,Handchirurgie, Humangenetik,Substitution, Genehmigungspflicht – nach EBM,Invasive Kardiologie, Keratotomie,Photodynamische Therapie
Fortbildungspflicht, Herzschrittmacher,Langzeit EKG, Psychotherapie,Schlafapnoe, Hautkrebsscreening
Ultraschall, Med. Reha,Chirotherapie
Frau Kintscher
Frau Boss
Frau Schumacher
Frau VerseckFrau Meyer
Frau Thoms
Frau Bernhardt
Frau Schultze
Frau Hölzel
Frau Schmidt
Frau Hinze
0331 2309 377
0331 2309 316
0331 2309 458
0331 2309 4210331 2309 441
0331 2309 370
0331 2309 375
0331 2309 217
0331 2309 317
0331 2309 318
0331 2309 319
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Fachbereichsleiterin Qualitätssicherung
Stellvertretende FachbereichsleiterinQualitätssicherung
Sachgebietsleiterin DMP und Sonderverträge
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SERVICENUMMERN
Zentrale Einwahl
Informationsdienst/KOSA
Fortbildung
EBM/Abrechnungsberatung
Formularbestellung Fax
Formularbestellung
Benutzerservice Datennerv/KV-Safenet
Betreuung Beiräte und neue Mitglieder
Bereitschaftsdienst-Management Fax
Bereitschaftsdienst-Management
Beratung zu Verordnungen u.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Niederlassungsberatung
Patiententelefon
Mahnwesen/Praxisgebühr
7. Servicenummern der KV Brandenburg
0331 982298 00
0331 982298 01
0331 982298 02
0331 982298 03
0331 982298 04
0331 982298 05
0331 982298 06
0331 982298 07
0331 982298 08
0331 982298 09
0331 23 09 602
0331 23 09 280
0331 23 09 320
0331 982298 51
0331 982298 52
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IMPRESSUM
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Gregor-Mendel-Straße 10/11
14469 Potsdam
Internet
www.kvbb.de
Vorstand
Dr. med. Hans-Joachim Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.-Med. Andreas Schwark
Autorin
Claudia Kintscher
UB 4, Qualitätssicherung/Sicherstellung
Auszüge aus dem Muster-Qualitätsbericht 2010
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Gestaltung
Christine Krasel
UB 5, Fachbereich Marketing/Service
Redaktionsschluss
November 2011
Impressum