Soziale Gerechtigkeit – zentrale (und aktuelle) Aspekte aus der Sicht
christlicher Sozialethik
Kloster Steinfeld9. Juni 2009
Prof. Dr. Ursula Nothelle-WildfeuerFreiburg/Sankt Augustin
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
Gliederung des Vortrags
Was bedeutet „soziale Gerechtigkeit“?
Was ist das Spezifische einer christlichen Sozialethik bez. der Sorge um soziale Gerechtigkeit?
Skizzierung aktueller gesellschaftlicher Problemfelder sozialer Gerechtigkeit
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.1 „Nur eine Modeerscheinung?“ Zu Herkunft und Tradition des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
Vormoderne Zeit:
Gerechtigkeit als Tugend (Aristoteles; Thomas v. Aquin)
Unterscheidung zwischen allgemeiner Gerechtigkeit (iustitia legalis)
Bei Aristoteles: derjenige realisiert sie, der das Gesetz der Polis erfüllt Bei Thomas von Aquin Gemeinwohl als entscheidende Bezugsgröße
Sondergerechtigkeit Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva)
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.1 „Nur eine Modeerscheinung?“ Zu Herkunft und Tradition des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
Moderne:
Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit von Gerechtigkeit in
den gesellschaftlichen VerhältnissenNicht mehr unwandelbare göttliche Ordnung, sondern gesellschaftliche Strukturen als dem
menschl. Gestaltungswillen zugängliche Größen
Entstehung des Begriffs „soziale Gerechtigkeit“:
Luigi Taparelli: „soz. Gerechtigkeit“ als „Gerechtigkeit zw. Mensch und Mensch“
Bemühen um soz. Gerechtigkeit = genuin christliches Bemühen
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
1.2.1 „Das allein kann es nicht sein…“ – Engführungen des Begriffs der
sozialen Gerechtigkeit
1. Subjekt, Produzent und Garant sozialer Gerechtigkeit ist primär der Staat.
2. Soziale Gerechtigkeit ist dann hergestellt, wenn die ökonomischen
Verhältnisse der Staatsbürger zu einem gerechten Ausgleich gekommen sind.
3. Dieses Ziel ist rein technisch-praktisch zu verwirklichen.
etatistische, ökonomistische und technizistische Engführungen!
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
1.2.2 „Alle müssen zur Verwirklichung beitragen…“ – Soziale Gerechtigkeit als Aufgabe der Gesellschaft
Anbindung an die Gemeinwohlgerechtigkeit
Subsidiaritätsprinzip vs. ungehemmte gesellschaftliche Machtbefugnis des Staates (Quadragesimo anno 1931)
Die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit ist nicht zuletzt Aufgabe der Gesellschaft selbst Zivil- oder Bürgergesellschaft
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
1.2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein…“ –
Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit
Amerikanischer Wirtschaftshirtenbrief von 1986:
- „kontributive Gerechtigkeit“
- „dass die Menschen die Pflicht zu aktiver und produktiver Teilnahme am Gesellschaftsleben haben und dass die Gesellschaft die Verpflichtung hat, dem einzelnen diese Teilnahme zu ermöglichen.“ (Nr. 71)
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit
1.2.3 „Keiner darf ausgeschlossen sein…“ –
Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit
Memorandum einer Expertengruppe, berufen durch die
Kommission VI für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz: „Mehr Beteiligungsgerechtigkeit“:
„Es kommt darauf an, allen – je nach ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten
– Chancen auf Teilhabe und Lebensperspektive zu geben, statt sich
damit zu begnügen, Menschen ohne echte Teilhabe lediglich finanziell
abzusichern.“
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.4 „Das ist aber ungerecht…“ – Soziale Gerechtigkeit als Frage des Ethos
Soziale Gerechtigkeit erfordert auch eine angemessene Einstellung der Mitglieder einer Gesellschaft.
QA 88: Formel von der „sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Liebe“
„Die Erfahrung der Vergangenheit und auch unserer Zeit lehrt, dass die Gerechtigkeit allein nicht genügt, ja, zur Verneinung und Vernichtung ihrer selbst führen kann, wenn nicht einer tieferen Kraft – der Liebe – die Möglichkeit geboten wird, das menschliche Leben in seinenverschiedenen Bereichen zu prägen.“ (DM 12,3)
Vgl. auch N. Monzel: „Liebe als Sehbedingung der Gerechtigkeit“
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
1. „Was heißt schon ‚sozial gerecht‘?“ – Zu einem Grundwert christlicher Sozialethik1.2 „Nur eine leere Phrase?“ Zur systematischen Bedeutung des
Begriffs der sozialen Gerechtigkeit 1.2.4 „Das ist aber ungerecht…“ – Soziale Gerechtigkeit als Frage des Ethos
Soziale Gerechtigkeit meint nichts anderes als die sittliche Berücksichtigung
solcher prinzipiell gleichen Freiheit bzw. das fortgesetzte sittlich-praktische
Bemühen um die Schaffung der Möglichkeitsbedingungen, unter denen sich
Freiheit im sozialen Raum als Partizipation an allen sie betreffenden
Vorgängen verwirklichen kann, wobei diese Verwirklichung durch ein Ethos
getragen werden muss, das solchen Verwirklichungen von Freiheit in
Strukturen und Institutionen Form und Stabilität verleiht.
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.1 „Die Kirche soll sich auf das Eigentliche besinnen…“ – Der Dreiklang von Liturgia, Martyria und Diakonia
Gemeinsames Sozialwort der beiden Kirchen „Für eine Zukunft in
Solidarität und Gerechtigkeit“ von 1997:
„Die Christen können nicht das Brot am Tisch des Herrn teilen, ohne auch das
tägliche Brot zu teilen. Ein weltloses Heil könnte nur eine heillose Welt zur
Folge haben.“
Erst im unverwechselbaren Zusammenspiel von liturgia, martyria und diakonia vollzieht sich kirchliches Handeln als sakramentales Handeln.
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.2 „Das ist doch wirklich unmenschlich…“ – Die Sorge um den Menschen in seiner Würde
Sorge um das Wohl des Menschen in seiner personalen Würde als vorrangige
und zentrale Aufgabe, als Folge des Doppelgebots der Gottes- und
Nächstenliebe (Mk 12,28-31 par).
Der Anspruch bleibt nicht auf die eigene Gemeinschaft beschränkt, sondern
wird auf Fremde und Feinde ausgeweitet.
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen…“ – Die Option für die Armen
Option für die Armen, für die Ausgeschlossenen, die Schwachen, Benachteiligten und an den Rand Gedrängten
d.h.: es ist immer wieder darauf zu achten, inwiefern das politische Handeln„die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt. Dabei zielt die biblische Option für die Armen darauf, Ausgrenzungen zu überwinden und alle am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie hält an, die Perspektive der Menschen einzunehmen, die im Schatten des Wohlstands leben und weder sich selbst als gesellschaftliche Gruppe bemerkbar machen können noch eine Lobby haben.“
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.3 „Mit denen ist doch sowieso nichts anzufangen…“ – Die Option für die Armen
Impulstext „Das Soziale neu denken“ (12. Dezember 2003)
Frage, wie man den berechtigten Anliegen, Sorgen und Nöten derjenigen Gehör verschaffen und ihre Probleme einer gemeinwohlverträglichen Lösung zuführen kann, die keine Lobby haben.
Vorschlag des Impulspapiers: Sozialstaats-TÜV
Prüfung der Kinderverträglichkeit aller soz.pol. Maßnahmen
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.4 „Die sollen doch mal selber was tun…“ – Das Subsidiaritätsprinzip zwischen Eigenverantwortung und solidarischer Unterstützung
Subsidiaritätsprinzip, erstmals 1931 in QA Nr. 79 formuliert: 1. personale Kompetenz resp. Entzugsverbot2. subsidiäre Assistenz3. subsidiäre Reduktion
Kompetenzanerkennungsprinzip Prinzip der Freiheitsermöglichung
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips ist der Sozialstaat nicht eine Überbrückungsveranstaltung nicht ein Versorgungs- resp. Fürsorgestaat (vgl. CA 1991)
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
2. „Und was hat die Kirche mit ihrer Soziallehre jetzt beizutragen?“ – Christlich-sozialethische Elemente einer Agenda der sozialen Gerechtigkeit2.5 „Die leben doch eh schon ganz von unsern Steuern…“ – Das Solidaritätsprinzip zwischen Hilfe zur Selbstständigkeit und Rundumversorgung
Eine Kultur der Solidarität ist gerade aus der Perspektive der christlichen
Sozialethik unverzichtbar und die Kehrseite der Rede von der
Menschenwürde! Aber: Gesellschaftliche Solidarität ist nicht einfach durch Verteilungspolitik
einzulösen. Solidaritätsprinzip erst im Zusammenspiel zweier Elemente
angemessen verstanden:
1. Entgegennehmen der Leistungen der Solidarität
2. Erbringen der Leistungen der Solidarität
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.1 „Damit er marktfähig wird…“ – Der Umbau des Sozialstaats
W. Kersting: „Selbstständige in Wartestellung“
= Fixierung auf die Markt- und Wirtschaftsfähigkeit der Menschen
aus der Perspektive des christlichen Menschenbildes eine
völlig unzulässige Verkürzung!
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.2 „Das ist doch das Mindeste, mit der Familie leben zu können vom eigenen Lohn…“ – Zur Debatte um den Mindestlohn
• Zunehmendes Gefühl großer Ungerechtigkeit im Blick auf den Lohn in der
Bevölkerung
• Verbreitete Forderung der Einführung eines Mindestlohns aus Gründen der Armutsbekämpfung
• Polit. Beschlossene Lösung besteht nicht in einem flächendeckenden Mindestlohn, sondern in der Ausweitung des AentG und des MiArbG
• Allerdings: Chancen und Grenzen eines branchenspezifischen Mindestlohns
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.3 „Fordern und Fördern“ – Hartz IV und die Arbeitsmarktpolitik
Gratwanderung zwischen Eigenverantwortung und solidarischer
Unterstützung
Aber: Rahmenbedingungen nicht ausreichend gestaltet!
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
3. „Was ist los mit unserem Sozialstaat?“ – Aktuelle gesellschaftliche Problemfelder als Herausforderung für die christliche Sozialethik 3.4 „Wer soll denn unsere Renten finanzieren…?“ – Familienpolitik im Dienste der Ökonomie
Aktuelle Debatte:
Geht es wirklich um das Wohl des Kindes bzw. eine Förderung der Familien?
Die Familie darf im Rahmen der Familienpolitik nicht zu einer ökonomisch
oder politisch, speziell bevölkerungspolitisch funktionalisierbaren oder
funktionalisierten Größe werden!
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer Kloster Steinfeld, 9. Juni 2009
Schluss: „Das soll hilfreich sein?“ – Utopie oder (realistischer) Beitrag zur Weltgestaltung
Sorge um eine „Zivilisation der Gerechtigkeit und der Liebe“ –
eine Utopie oder ein (tatsächlich wirkungsvoller) christlicher Beitrag zur
(Mit)gestaltung von Welt und Gesellschaft?
Pastoralkonstitution Gaudium et spes über die „Kirche in der Welt von
heute“ Nr. 39: „eschatologischer Vorbehalt“ Kein „moralischer Hochleistungsdruck“, sondern:
die zutiefst christliche und entlastende Überzeugung, dass das Reich
Gottes letztlich nicht vom Menschen abhängt und von Menschenhand zu
produzieren ist, sondern umfassend von einem anderen her geschenkt
und vollendet wird.