Sozialplanung als Instrument der Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Eine Strukturanalyse in den Städten und Kreisen.
www.mais.nrw.de
Sozialplanung als Instrument der Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen – eine Strukturanalyse in den Städten und Kreisen
Herbert Schubert
Das Forschungsvorhaben wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen gefördert.
Forschungsschwerpunkt Sozial • Raum • Management der Fachhochschule Köln: Wissenschaftliches
Konzept, Fragebogen und Auswertung der Daten
Projektleitung und -bearbeitung:
Prof. Dr. phil. Dr. rer. hort. habil. Herbert Schubert
IT.NRW: Datenerhebung im Rahmen einer Online-Umfrage vom 10.09.2013 bis 29.10.2013
Fachhochschule Köln Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften Forschungsschwerpunkt Sozial • Raum • Management Ubierring 48 50678 Köln http://www.f01.fh-koeln.de/srm http://www.sozial-raum-management.de
Arbeitspapier 47
Köln, 04.03.2014
Inhalt
Abstract ................................................................................................................................ 4
Vorbemerkung .................................................................................................................... 5
1. Untersuchungsrahmen zur Sozialplanung ................................................................ 5 1.1 Modernes Verständnis von Sozialplanung ..................................................................................................... 5 1.2 Situationsanalyse zur Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen ................................................................ 9
2. Ergebnisse zur Ist-Situation der Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen ............. 11 2.1 Institutionalisierung der Sozialplanung ........................................................................................................ 11 2.2 Sozialplanung im Stellenplan der Verwaltungen ...................................................................................... 14 2.3 Aufgabenprofil der Sozialplanung .................................................................................................................. 17 2.4 Arbeitsweisen der Sozialplanung .................................................................................................................... 19 2.5 Externe Kooperation und Vernetzung der Sozialplanung ..................................................................... 22 2.6 Methodische Instrumente der Sozialplanung ............................................................................................ 27 2.7 Bewertung der Unterstützung und Bedeutung der Sozialplanung vor Ort .................................... 31
3. Perspektiven der Sozialplanung ............................................................................... 35 3.1 Strategische Herausforderungen und operative Themen ..................................................................... 35 3.2 Beratungs- und Unterstützungsbedarf ......................................................................................................... 40 3.3 Einfluss des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ .................................................................................. 43
4. Schluss ......................................................................................................................... 47 4.1 Zusammenfassung ............................................................................................................................................... 47 4.2 Folgerungen und Empfehlungen .................................................................................................................... 48
5. Verzeichnisse .............................................................................................................. 51 5.1 Literaturhinweise ................................................................................................................................................... 51 5.2 Übersichtsverzeichnis .......................................................................................................................................... 52
Anhang ............................................................................................................................... 54
Abstract
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt eine „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“ als neuen strategischen
Handlungsansatz zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Um die Situation in benachteiligten
Stadtteilen verbessern zu können, werden besondere Erwartungen an die kommunale Sozialplanung gerich-
tet. Vor dem Hintergrund einer fortgesetzten Problementwicklung in benachteiligten Gebieten und ange-
sichts der beschränkten finanziellen Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden gewinnt die kommu-
nale Sozialplanung an Bedeutung, weil sie ein Steuerungsinstrument repräsentiert, mit dem sich die soziale
Lage der Bevölkerung und die Entwicklungen in den Sozialräumen der Kommune tiefenscharf analysieren
lassen, um auf dieser Grundlage den Bedarf vor Ort festzustellen und die erforderlichen sozialen Angebote
und Dienstleistungen so zu planen, dass die Planung mit der kommunalen Finanzkraft harmoniert. Zuvor war
die IST-Situation der Sozialplanung in den nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreisen zu erheben und
in einer Strukturübersicht darzustellen (Status Quo). Um einen Überblick über die Sozialplanung in Nord-
rhein-Westfalen zu bekommen, wurde im Herbst 2013 – im Auftrag des nordrhein-westfälischen Ministeri-
ums für Arbeit, Integration und Soziales - die IST-Situation der Sozialplanung in den nordrhein-westfälischen
Kommunen und Kreisen erhoben. Das wissenschaftliche Konzept der Erhebung, der Fragebogen und die
Auswertung der empirisch gewonnenen Materialien verantwortete der Forschungsschwerpunkt „Sozial |
Raum | Management“ der Fachhochschule Köln; die Datenerhebung im Rahmen einer Online-Umfrage unter
den nordrhein-westfälischen Kreisen, Städten und Gemeinden erfolgte durch IT.NRW. Im vorliegenden Be-
richt werden die Ergebnisse der Umfrage vorgestellt und umrissen, welchen Status Quo die Sozialplanung als
Instrument der Sozialverwaltung in den Kommunen und Kreisen von Nordrhein-Westfalen im Herbst 2013
aufwies.
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Vorbemerkung
Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt eine „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“ als neuen strategischen
Handlungsansatz zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Um die Situation in benachteiligten
Stadtteilen verbessern zu können, werden besondere Erwartungen an die kommunale Sozialplanung gerich-
tet. Vor dem Hintergrund einer fortgesetzten Problementwicklung in benachteiligten Gebieten und ange-
sichts der beschränkten finanziellen Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden gewinnt die kommu-
nale Sozialplanung an Bedeutung, weil sie ein Steuerungsinstrument repräsentiert, mit dem sich die soziale
Lage der Bevölkerung und die Entwicklungen in den Sozialräumen der Kommune tiefenscharf analysieren
lassen, um auf dieser Grundlage den Bedarf vor Ort festzustellen und die erforderlichen sozialen Angebote
und Dienstleistungen so zu planen, dass die Planung mit der kommunalen Finanzkraft harmoniert.
Seit einiger Zeit werden die nordrhein-westfälischen Kommunen vom Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) dabei unterstützt, einheitliche Standards in der Sozialbe-
richterstattung in Nordrhein-Westfalen zu etablieren. Es folgten Schritte, sie bei der Entwicklung innovativer
Konzepte der Sozialplanung zu begleiten. Mit diesen Initiativen wird einerseits für eine stärker präventiv
ausgerichtete Sozialpolitik geworben, andererseits sollen finanziell in Bedrängnis geratene Kommunen mit
dem Steuerungspotenzial der Sozialplanung vertraut gemacht werden.
Zur Gewinnung eines konkreten Überblicks über die IST-Situation der Sozialplanung in den nordrhein-
westfälischen Kommunen und Kreisen wurde im Herbst 2013 eine Erhebung durchgeführt. Das wissenschaft-
liche Konzept, der Fragebogen und die Auswertung der empirisch gewonnenen Materialien verantwortete
der Forschungsschwerpunkt „Sozial | Raum | Management“ der Fachhochschule Köln – in Abstimmung mit
dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Datenerhebung
im Rahmen einer Online-Umfrage unter den nordrhein-westfälischen Kreisen, Städten und Gemeinden er-
folgte durch IT.NRW.
Im Folgenden werden die Ergebnisse unter dem Fokus „Sozialplanung als Instrument der Sozialverwaltung in
den Kommunen und Kreisen von Nordrhein-Westfalen“ in Gestalt einer Strukturanalyse zusammenfassend
dokumentiert. Strukturanalysen stehen im Gegensatz zu theorie-testenden Forschungen und zeichnen sich
durch eine quasi-induktive Orientierung aus. Das heißt: Es sollen keine allgemeinen Gesetzmäßigkeiten er-
schlossen werden, sondern es wird ein deskriptives Strukturbild der aktuellen Situation in Nordrhein-
Westfalen gezeigt. Aus diesen Gründen wurde Repräsentativität angestrebt; die ermittelten Strukturen sind
verallgemeinerungsfähig.
1. Untersuchungsrahmen zur Sozialplanung
1.1 Modernes Verständnis von Sozialplanung
Die Sozialplanung lässt sich aus dem Sozialstaatsprinzip in § 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) ableiten.
Denn dort heißt es, dass diejenigen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung
gestellt werden sollen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind.
Einen anderen Bezugspunkt bietet § 8 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO
6
NRW), nach dem den Gemeinden die Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge obliegt. Dazu sollen die
Gemeinden innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen Einrichtungen schaffen. Ein dritter Anknüpfungspunkt lässt sich im
§ 6 Landespflegegesetz (PfG NW) finden, in dem die Kreise und kreisfreien Städte den Auftrag der Kommuna-
len Pflegeplanung erhalten. Als wichtige Planungsschritte werden genannt: (a) die Bestandsaufnahme über
das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, (b) die Überprüfung, ob über den
Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflege-
bedürftigen und ihre Angehörigen zur Verfügung gestellt wird , (c) Maßnahmen zur Sicherung und Weiter-
entwicklung des Hilfeangebotes und (d) die Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem Engagement
im Zusammenhang von Pflege und Betreuung zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger
sowie Wahrung der Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen und deren Selbstständigkeit und Unabhän-
gigkeit.
Die Notwendigkeit einer Sozialplanung auf der kommunalen und regionalen Ebene ist somit unstrittig. Ein
Handicap besteht allerdings darin, dass ihre Umsetzung gesetzlich nicht so umfassend explizit gemacht wur-
de, wie das zum Beispiel bei der Jugendhilfeplanung der Fall ist. (Der § 79 SGB VIII verpflichtet die Träger der
Jugendhilfe zur Jugendhilfeplanung.) Im Baugesetzbuch wird das Verfahren des „Sozialplan“ zwar explizit
genannt (§ 180 BauGB), aber es beschränkt sich auf mögliche nachteilige Auswirkungen von Bebauungsplä-
nen, städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen oder Stadtumbaumaßnahmen auf die per-
sönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen. In solchen Fällen
soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie nachteilige Auswirkun-
gen vermieden oder gemildert werden können. Das Ergebnis der Erörterungen und Prüfungen und die in
Betracht zu ziehenden Maßnahmen werden schriftlich im „Sozialplan“ dargestellt.
Mit dem Blick auf eine umfassende – d.h. alle sozialen Belange berücksichtigende – Sozialplanung ist eine
Orientierung an den gesetzlichen Festlegungen der Jugendhilfeplanung sinnvoll. In § 80 Abs. 1 SGB VIII wer-
den Planungsschritte festgelegt, die sich auf alle sozialen Planungen übertragen lassen:
• Bestandserhebung,
• Bedarfserhebung,
• Maßnahmenplanung.
Auf dieser Grundlage soll ein wirksames, aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot gewährleistet werden
(§ 80 Abs. 2 SGB VIII). Es wird auch festgelegt, dass die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Pla-
nung zu beteiligen sind (§ 80 Abs. 3 SGB VIII). Schließlich wird auch Wert darauf gelegt, dass die Planungen
mit anderen örtlichen und überörtlichen Planungen abgestimmt werden (§ 80 Abs. 4 SGB VIII).
Die Merkmale der drei Planungsschritte, der Trägerbeteiligung und der Abstimmung mit anderen Fachpla-
nungen gelten inzwischen auch als Standard in der Sozialplanung. Mit diesem Vorgehen wird die kommuna-
le Sozialverwaltung in die Lage versetzt, soziale Entwicklungen sowie sich abzeichnende Problemlagen früh-
zeitig zu erkennen und darauf mit angemessenen Planungen reagieren zu können. Die fachliche und inhaltli-
che Information der verantwortlichen Akteure sowohl in der Kommunalpolitik als auch in den zuständigen
Verwaltungseinheiten stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Vorbereitung der notwendigen Ent-
7
scheidungen kommunaler Sozialpolitik dar. Sozialplanung ist im Neuen Steuerungsmodell1 deshalb zu einem
eigenständigen und notwendigen Bestandteil im Steuerungskreislauf auf allen zentralen Ebenen der Sozial-
verwaltung geworden (vgl. Feldmann/Kühn 2005). Damit hat sich das Verständnis deutlich verändert; denn
die Sozialplanung alten Typs beschränkte sich in den 70er und 80er Jahren auf die flächendeckende Planung
sozialer Infrastruktur in der Kommune (vgl. Feldmann et al. 1986).
Das neue Sozialplanungsverständnis wurde pointiert im „Handbuch Moderne Sozialplanung“ formuliert, das
das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 publiziert
hatte (vgl. Übersicht 1): „Die Verwaltungsführung bedient sich der Sozialplanung in einem strategischen
Steuerungsprozess. Sie stellt die notwendigen Ressourcen für die Sozialplanung zur Verfügung. Dazu gehö-
ren auch Mittel für das Sozialmonitoring und den Einsatz von Beteiligungsinstrumenten. Sie setzt den Rah-
men, um unterschiedliche Fachplanungen unter dem Dach von Sozialplanung und darüber Entwicklungs-
planung zu integrieren.“ (Handbuch 2011: 31)
Übersicht 1: Merkmale einer modernen Sozialplanung (Quelle: Schubert, SRM/Fachhochschule Köln)
In diesem modernen Verständnis wird die Sozialplanung lebenslagen- und wirkungsorientiert ausgerichtet
und zugleich mit definierten Budgets verknüpft. Ihre Verfahren und Organisationsformen werden darauf
zugeschnitten: Deshalb ist sie zunehmend sozialräumlich organisiert und bietet allen Beteiligten – von den
Betroffenen über die Wohnbevölkerung bis hin zu den Leistungserbringern – Mitwirkungsmöglichkeiten. In
1 Das Neue Steuerungsmodell wurde in den 1990er Jahren vom Deutschen Städtetag über die KGSt (Kom-munale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) verbreitet. Im Mittelpunkt steht die strategische Steuerung der Leistungserstellung in der kommunalen Verwaltung.
8
der Definition des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (vgl. 2011a) wird die kommunale
Sozialplanung als „politisch legitimierte, zielgerichtete Planung zur Beeinflussung der Lebenslagen von Men-
schen, der Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie zur Entwicklung adressaten- und sozialraumbezoge-
ner Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen in definierten geografischen Räumen“ aufgefasst.
Die fachlichen Felder der Sozialplanung sind relativ breit gestreut (vgl. Übersicht 2); Bezugspunkte bestehen
zu/r (vgl. Dahme/Wohlfahrt 2011: 9ff.)
• kommunalen Arbeitsmarktpolitik,
• kommunalen Fürsorgepolitik,
• kommunalen Bildungslandschaften,
• kommunalen Integrationspolitik,
• kommunalen Wohnungspolitik,
• kommunalen Gesundheitsförderungspolitik,
• kommunalen Armutspolitik,
• kommunalen Alten- und Seniorenpolitik und zur
• Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 auch für Deutschland verbindlich ist.
Übersicht 2: Prozess der Sozialplanung und fachliche Felder (Quelle: Schubert, SRM/Fachhochschule Köln)
In diesen fachlichen Feldern unterstützt die Sozialplanung die kommunale Steuerung, indem sie (vgl. Über-
sicht 2)
9
• die sozialen Lagen und Entwicklungen in den Sozialräumen und in der Kommune im Rahmen eines
kontinuierlichen Sozialmonitorings abbildet und die Teilhabechancen der verschiedenen Lebensla-
gen analysiert;
• den Bestand der Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen regelmäßig erhebt und dokumentiert;
• die Bedarfe unter den Perspektiven der Adressaten und der Sozialräume ableitet;
• unter Beteiligung der Betroffenen und der „Stakeholder“ Vorschläge für Ziele und Kennzahlen
kommunaler Sozialpolitik formuliert;
• innovative Produkte und Prozesse mit Blick auf deren Wirkung und den Ressourceneinsatz (Budgets)
entwickelt;
• die Verwaltungsführung, andere Fachressorts und die Politik im Sinne einer integrativen Planung
unterstützt;
• die Grundlage einer ziel- und wirkungsorientierten Sozialpolitik sowie einer bedarfsgerechten sozia-
len Infrastrukturentwicklung bildet (vgl. Handbuch, S. 38).
1.2 Situationsanalyse zur Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen
Die Sozialplanung liefert Informationen über kommunale und regionale Entwicklungen, identifiziert lokale
Problemlagen und erarbeitet Vorschläge, damit festgestellten Problemen begegnet werden kann. Mit der
Ermittlung der Bedarfe und der Planung bedarfsdeckender sozialer Dienstleistungen schafft die Sozialpla-
nung Grundlagen für die kommunale Steuerung. Allerdings gibt es keine Strukturübersicht über die Sozial-
planung in den Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Daher wurde der Weg einer Online-Umfrage
gewählt, um die Situation der Sozialplanung zu erheben und einen guten Überblick zu bekommen. Mit der
Umfrage wurden zwei Ziele verfolgt:
• Ziel 1: Erhebung IST-Situation der Sozialplanung in nordrhein-westfälischen Kommunen und Kreisen
(Darstellung des Status Quo)
• Ziel 2: Ableitung von Schlussfolgerungen für die Entwicklung der kommunalen Sozialplanung in
Nordrhein-Westfalen (Perspektiven)
Die Situationsanalyse der Sozialplanung in den Städten und Kreisen von Nordrhein-Westfalen wurde anhand
folgender Indikatoren durchgeführt:
• Institutionalisierung einer Sozialplanung als Stelle, als Instrument oder als Prozess;
• Zuschreibung der Sozialplanung als alleiniges Aufgabenprofil im Stellenplan der Stadt-
/Kreisverwaltung;
• Stellenanzahl der strategischen Sozialplanung auf der einen Seite und der sozialen Fachplanungen
auf der anderen Seite;
• Darstellung der bearbeiteten Felder der sozialen Fachplanung;
• Zuordnung der sozialen Fachplanungen zu Organisationseinheiten in der Stadt-/Kreisverwaltung;
• Vorhandensein einer kontinuierlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Fachplanungen in ver-
netzter / kooperativer Form;
• organisatorische Anbindung der Sozialplanung (Stabsstelle und/oder Stelle in der Linie);
10
• Zusammenarbeit der Sozialplanung mit Planungseinheiten außerhalb des zuständigen Dezernats;
• regelmäßige Erhebung und Bewertung des Bestands an Dienstleistungen und Angeboten;
• regelmäßige Ermittlung und Überprüfung der sozialen Bedarfe durch die Sozialplanung;
• Differenzierung bei sozialen Planungen nach Bedarfsgruppen und/oder inklusive Planung „für alle“;
• Befolgung des regelhaften Steuerungskreislaufes von Analyse, Berichterstattung und Abstimmung
in der Sozialplanung;
• Berichtsformen für Ratsausschüsse und/oder die Kommunalverwaltung;
• Anwendung sozialraumbezogener bzw. kleinräumig differenzierter Analysen;
• Anzahl der Sozialräume in der Kommune/im Kreis;
• durchschnittliche Größenordnung eines Sozialraums;
• Quellen (kleinräumiger) statistischer Daten für die Sozialplanung;
• Unterstützung der Sozialplanung durch Gremien;
• Wahrnehmung von Aufgaben der Sozialplanung durch die freien Träger;
• Bewertung der vorhandenen Planungsressourcen, der Bedeutung der Sozialplanung und ihrer In-
tegration in das Gesamtsystem der Kommunal-/Kreisverwaltung;
• strategische Herausforderungen der Sozialplanung vor Ort;
• operative Themen, mit denen sich die sozialen Fachplanungen beschäftigen;
• Vorhandensein konkreter Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarfe in der Sozialplanung;
• Existenz einer Internetseite der Sozialplanung und Möglichkeiten des Herunterladens von Berichten,
Ergebnissen etc.;
• Bekanntheit, Nutzung und praktische Anwendung des Handbuchs „Moderne Sozialplanung – ein
Handbuch für Kommunen“ vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nord-
rhein-Westfalen.
Die Online-Befragung wurde von IT.NRW (Information und Technik Nordrhein-Westfalen – Geschäftsbereich
Statistik) im Zeitraum vom 10.09.2013 bis zum 29.10.2013 als „Vollerhebung“ unter allen nordrhein-
westfälischen Gemeinden, Städten und Kreisen durchgeführt. Das heißt: In die Strukturanalyse wurden die
395 Städte und Gemeinden sowie die 32 Kreise Nordrhein-Westfalens einbezogen; angeschrieben wurden
die Verantwortlichen in der Sozialverwaltung.
Die Teilnahme an der Umfrage fiel sehr hoch aus. Es wurde eine Ausschöpfung von rd. 79 Prozent der
Grundgesamtheit erreicht. Denn insgesamt haben sich 335 der insgesamt 427 Städte, Gemeinden und Krei-
se (inkl. Städteregion) in Nordrhein-Westfalen beteiligt.
In der räumlich differenzierten Betrachtung werden einige Differenzen deutlich (vgl. Übersicht 3): So haben
alle kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens an der Umfrage teilgenommen, was einer Ausschöpfung von
100 Prozent entspricht. Auch unter den Kreisen war die Teilnahmebereitschaft mit 84 Prozent sehr hoch. In
den kreisangehörigen Städten und Gemeinden fiel die Ausschöpfung am geringsten aus; von ihnen haben
sich rund 77% an der Umfrage beteiligt. Die meisten Rückmeldungen kamen aus kreisangehörigen Städten
mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 50.000 (60%); nur wenige aus den kleineren kreisangehörigen
Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 10.000 (12%). Die verbleibenden 28% repräsentieren die größe-
ren – darunter die kreisfreien – Städte Nordrhein-Westfalens mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Ein-
wohner (vgl. Übersicht 31 im Anhang).
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Kreisfreie
Stadt Kreis
Kreisangehörige
Gemeinden *) Zusammen
NRW insgesamt 22 32 373 427
Teilnahme an Umfrage 22 27 286 335
Ausschöpfung in % 100,0% 84,4% 76,7% 78,5%
Übersicht 3: Ausschöpfungsquote der Online-Umfrage zur Situation der Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden
2. Ergebnisse zur Ist-Situation der Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen
2.1 Institutionalisierung der Sozialplanung
Die zentrale Frage der Umfrage lautete: Gibt es in Ihrer Stadt-/Kreisverwaltung eine Sozialplanung – als Stelle,
als Instrument, als Prozess? Die Antworten zeigen trennscharf auf, in welchem Umfang als „Sozialplanung“
bezeichnete Prozesse und Arbeitsweisen in Nordrhein-Westfalen verbreitet sind (vgl. Übersicht 4): Nur ein
Fünftel der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW wenden das Instrument der Sozialplanung an (21,8%).
Übersicht 4: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen
12
Übersicht 5: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung nach Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen
Wird die Betrachtung, ob es eine Sozialplanung in der Verwaltung gibt, nach den Regierungsbezirken unter-
schieden, zeigt sich eine deutliche Spannweite (vgl. Übersicht 5). Am höchsten ist die Quote in der Region
des Regierungsbezirkes Düsseldorf (36%), zu dem auch viele Städte des Ruhrgebiets und der Rheinschiene
zählen. Dieser verstädterte Charakter kann für die vergleichsweise hohe Quote verantwortlich sein. Am
schwächsten fällt die Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung im ländlichen Bereich
des Regierungsbezirkes Detmold aus (16%). Auch im vorwiegend ländlich strukturierten Regierungsbezirk
Münster ist die Quote relativ gering (18%). Die anderen beiden Regierungsbezirke Arnsberg und Köln liegen
etwas unter dem mittleren Landeswert von rund 22 Prozent.
Differenzen zeigen sich auch bei der Betrachtung nach den Typen der Gebietskörperschaften (vgl. Übersicht
6). Die Kreise und kreisfreien Städte sind in der Sozialplanung mit rund drei Vierteln in der Sozialplanung
deutlich stärker engagiert als die kreisangehörigen Städte, von denen nur 13 Prozent – also etwa ein Zehntel
– angaben, eine Sozialplanung zu haben. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass die Sozialplanung vor allem
im großstädtischen Bereich der kreisfreien Städte institutionalisiert ist (73%). Unter einem Blickwinkel der
Interpretation kann dies möglicherweise mit der Komplexität sozialer Bedarfslagen und mit der Verfügbarkeit
von Ressourcen in urbanen Räumen in Verbindung gebracht werden. Das starke Maß der Etablierung unter
den nordrhein-westfälischen Kreisen (74%) hängt dem gegenüber wahrscheinlich eher mit deren strategi-
scher Funktion zusammen, soziale Entwicklungen im Kreisgebiet zu steuern.
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Übersicht 6: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung nach kreisfreien Städten, Krei-sen und kreisangehörigen Städten / Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Eine weitere Frage lautete: Gibt es in Ihrer Stadt / in Ihrem Kreis bei den freien Trägern Stellen, die Aufgaben
der Sozialplanung wahrnehmen? Dabei sollte aufgeklärt werden, in welchem Umfang die freien Träger –
insbesondere die Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit eigenen Stellen für Sozialplanung im kommunalen
Planungsprozess mitwirken.
Das Ergebnis veranschaulicht (vgl. Übersicht 7): Die eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben der Sozial-
planung durch Planungsfachkräfte auf speziellen Stellen bei freien Trägern ist relativ schwach ausgeprägt.
Nur in einem Zehntel der Gebietskörperschaften (13%) wirken sie im Rahmen professioneller einschlägiger
Stellen an der Sozialplanung mit. Das steht im Widerspruch zum Fachdiskurs, in dem – unter dem Slogan
„Steuerung braucht Lotsen“ – eine strategische Sozialplanung für freie Träger gefordert wird (vgl. Beck 2012,
vgl. auch Beck/Kroll/Stöckmann 2012).
Auch im Rahmen einer Fachtagung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Herbst 2012 ist die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen freien und öffentli-
chen Trägern in der strategischen und operativen Sozialplanung konstatiert worden (vgl. Schubert 2013).
Unter dem Leitmotiv einer „Kooperativen Sozialplanung“ wurden anhand von guten Beispielen der Zusam-
menarbeit von Kommunen und Kreisen mit der Freien Wohlfahrtspflege fruchtbare Wege aufgezeigt.
14
Übersicht 7: Wahrnehmung von Aufgaben der Sozialplanung durch Planungsfachkräfte auf speziellen Stel-len bei freien Trägern
2.2 Sozialplanung im Stellenplan der Verwaltungen
Im nächsten Schritt wurde die Fragestellung weiter zugespitzt; sie lautete: Sind strategische Sozialplanungen
und soziale Fachplanungen als alleiniges Aufgabenprofil im Stellenplan der Stadt- bzw. der Kreisverwaltung
ausgewiesen? Zur Erläuterung wurde angemerkt, dass es bei der strategischen Sozialplanung um überge-
ordnete Planungsaufgaben – wie zum Beispiel die Sozialberichterstattung – geht und soziale Fachplanungen
auf die Produktentwicklung – wie etwa bei der Altenhilfeplanung – ausgerichtet sind.
Das Ergebnis fällt gespalten aus (vgl. Übersicht 8): Es gibt bei gut der Hälfte der Städte, Gemeinden und Krei-
se in NRW mindestens eine Stelle im Stellenplan, in der Sozialplanung als alleiniges Aufgabenprofil formuliert
wurde. Bei 45 Prozent der Städte und Kreise mit einer Sozialplanung sind die Stellen, die mit den Planungs-
aufgaben betraut sind, auch mit anderen Verwaltungsaufgaben kombiniert. Wenn das Ergebnis in den Ge-
samtkontext gestellt wird, heißt das: Nur rund 12 Prozent der Gebietskörperschaften in NRW haben explizit
eine oder mehrere reine Sozialplanungsstelle(n) im Stellenplan verankert.
Unter einer raumdifferenzierenden Betrachtung zeigt sich ein deutliches Gefälle: Denn unter den kreisfreien
Städten verfügt eine große Mehrheit (81,3%) über Stellen mit dem alleinigen Aufgabenprofil der Sozialpla-
nung. Unter den Kreisen trifft dies nur auf die Hälfte zu (50,0%) und unter den kreisangehörigen Städten auf
weniger als die Hälfte (45,9%).
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Übersicht 8: Sozialplanung als alleiniges Aufgabenprofil im Stellenplan der Stadt- bzw. der Kreisverwaltung
Diejenigen Stadt- bzw. Kreisverwaltungen, die Stellen mit einer alleinigen Aufgabenbeschreibung der Sozi-
alplanung im Stellenplan aufweisen, wurden gebeten, konkret zu benennen, über wie viele Stellen sie in der
strategischen Sozialplanung verfügen und wie viele Stellen ausschließlich mit sozialen Fachplanungen zu tun
haben.
Im Ergebnis entfallen durchschnittlich rund 0,9 Stelle auf die strategische Sozialplanung (N=30) und 2,4 Stel-
len auf soziale Fachplanungen (N=28) (vgl. Übersicht 9).
Die Fachplanungen sind überwiegend Fachbereichen zugeordnet, die – unter anderem – das Etikett „Sozia-
les“ enthalten. Relativ häufig ist die Konstellation „Soziales und Wohnen“ vorzufinden. Daneben spielen
Kombinationen mit „Familie und Jugend“ eine große Rolle. Vereinzelt sind auch Verbindungen mit fachli-
chen Komponenten wie Grundsicherung, Integration und Bürgerservice zu finden.
Als nächstes Merkmal ist von Interesse, wie die Arbeitsplätze der Sozialplanung organisatorisch in der Ver-
waltungshierarchie zugeordnet wurden. Konkret wurde gefragt, in welchem Umfang es sich um Stabs- oder
um Linienstellen handelt.
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Übersicht 9: Durchschnittliche Stellenzahlen in der strategischen Sozialplanung und in den Fachplanungen
Die Ergebnisse veranschaulichen (vgl. Übersicht 10): Bei etwa der Hälfte der Gebietskörperschaften gibt es
Sozialplanung als Stabsstelle (50,7%) und bei fast zwei Dritteln Stellen in der Linie (72,6%). Es handelt sich um
eine Mehrfachantwort, weil in einigen Gebietskörperschaften beide Organisationsmuster nebeneinander vor-‐
kommen. Raumdifferenziert betrachtet, gibt es keine signifikanten Unterschiede. In den kreisfreien Städten
haben 56 Prozent Stabsstellen und 69 Prozent Planungsstellen in der Linie. In den Kreisen fallen demgegenüber
die Quote der Stabsstellen geringer aus (45,0%) und die Quote der Linienstellen höher (80,0%). Die kreisange-‐
hörigen Städte liegen mit einer Proportion von 51 Prozent zu 70 Prozent dazwischen.
Die Stabsstellen für Sozialplanung sind nicht in allen Fällen in den einschlägigen Dezernaten (mit dem Fokus auf
Soziales) untergebracht; einige sind auch in anderen Verwaltungsbereichen platziert. Das Spektrum reicht vom
Planungsamt über die Schulverwaltung und über die Statistikstelle bis hin zu Bildung, Kultur und Wirtschafts-‐
förderung – genannt wurden beispielsweise auch:
• Bau-‐ und Planungsamt sowie Bauen, Planen, Umwelt
• Statistikstelle
• Bildungsbüro sowie Schulverwaltung
• Gesundheit und Verbraucherschutz
• Kulturverwaltung
• Strategie, Kommunikation, Interne Dienste
17
Übersicht 10: Organisatorische Zuordnung der Arbeitsplätze der Sozialplanung in der Verwaltungshierar-chie
2.3 Aufgabenprofil der Sozialplanung
Die Städte und Kreise in Nordrhein-‐Westfalen mit einer Sozialplanung wurden weitergehend befragt, welche
Felder in der sozialen Fachplanung bearbeitet werden (vgl. Übersicht 11).
Unter den Feldern der Fachplanungen dominieren die Altenhilfeplanung und die Planungen für die Behinder-‐
tenhilfe. Die weiteren Planungsaktivitäten streuen in andere soziale Felder hinein – insbesondere weit bis in die
Jugendhilfe-‐, Gesundheits-‐ und Schulentwicklungsplanung hinein.
Die Reihenfolge der Felder der sozialen Fachplanung stellt sich folgendermaßen dar:
• Altenhilfe (87,5%)
• Menschen mit Behinderungen/Eingliederungshilfe (77,5%)
• Andere (72,5%)
• Wohnungslosenhilfe (32,5%)
• SGB II (32,5%)
18
Übersicht 11: Felder in der sozialen Fachplanung
Der hohe Anteil „anderer Fachplanungen“ unterstreicht die Breite der sozialen Planungen. Darunter wurden
vor allem genannt: Psychiatrieplanung, Planungen für die Drogenhilfe, für das Wohnen im Alter, für die
Wohnversorgung allgemein und für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Das Spektrum
reicht bis hin zur Unterstützung des Quartiermanagements in „Soziale Stadt“-‐Gebieten. Auffallend ist auch ein
relativ hoher Anteil von Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung. Offensichtlich gibt es beim Einsatz
der Sozialplanerinnen und Sozialplaner vor Ort Tendenzen, die klassischen Ressortbarrieren zwischen Soziales,
Jugendhilfe und Bildung zu überwinden.
Auf die weitere Frage, ob die einzelnen sozialen Fachplanungen in der Stadt-/Kreisverwaltung unterschiedli-
chen Organisationseinheiten zugeordnet sind, zeigte sich ebenfalls eine breite Streuung: In zwei Drittel der
Fälle (68,5%) verteilen sich die Fachplanungsstellen(-Anteile) über verschiedene Organisationseinheiten
(Unter den Kreisen betrifft dies 85 Prozent, unter den kreisfreien Städten 69 Prozent und unter den kreisan-
gehörigen Gemeinden 60 Prozent). Damit der Kontext der sozialen Planungen nicht verloren geht und nicht
in verschiedene isolierte Planungsstränge zerfällt, findet in drei Viertel der Stadt- und Kreisverwaltungen
(78,0%) eine kontinuierliche Zusammenarbeit der verschiedenen Fachplanungen in vernetzter Form statt.
Zur Sicherstellung der Vernetzung wurden in einer offenen Antwortkategorie insbesondere folgende Bei-
spiele genannt:
• Regelmäßige oder anlassbezogene Abstimmungsgespräche – teilweise koordiniert von Führungs-
kräften;
19
• Absprachen auf der Ebene der Fachbereichsleitungs-Konferenz;
• Bündelung der Fachplanungen des Dezernats in einer Fachplanungsgruppe unter Leitung der Sozi-
alplanung in der Stabsstelle;
• Ansätze einer integrierten Sozialplanung und integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung.
Besonders stark ist die kontinuierliche Zusammenarbeit der verschiedenen Fachplanungen in den Kreisen
(94,1%) und in den kreisfreien Städten (90,9%) ausgeprägt. Unter den kreisangehörigen Städten trifft das auf
weniger als zwei Drittel zu (59,1%).
2.4 Arbeitsweisen der Sozialplanung
In § 80 Abs. 1 SGB VIII wurden Planungsschritte der Jugendhilfeplanung gesetzlich festgelegt, die für die
Arbeitsweisen der Sozialplanung als Standard gelten. Es handelt sich um die Bestandserhebung, die Bedarfs-
ermittlung und daraus folgende Maßnahmenplanung. Vor diesem Hintergrund wurde erfragt, ob in der Stadt
bzw. im Kreis regelmäßig der Bestand an Dienstleistungen und Angeboten erhoben und ob der Bedarf be-
wertet wird.
Übersicht 12: Regelmäßige Erhebung des Bestands an Dienstleistungen und Angeboten
20
Das Ergebnis verdeutlicht (vgl. Übersichten 12 und 13): Nur zwei Drittel der Städte und Kreise mit einer Sozial-‐
planung erheben regelmäßig den Bestand an Dienstleistungen und Angeboten (65,8%) und überprüfen den
sozialen Bedarf (64,4%). Im Umkehrschluss heißt das: Bei rund einem Drittel der Städte und Kreise, die Aufga-‐
ben der Sozialplanung erfüllen, kommen die klassischen Arbeitsweisen der Bestandserhebung und der Bedarfs-‐
ermittlung nicht zur Anwendung.
Unter den Kreisen schreiben drei Viertel (75,0%) kontinuierlich den Bestand fort; dies tun aber nur zwei Drittel
der kreisfreien Städte (68,8%) und weniger als 60 Prozent der kreisangehörigen Städte (59,5%). Ganz ähnlich
fällt das Muster bei der Bedarfsermittlung aus.
Übersicht 13: Regelmäßige Ermittlung des sozialen Bedarfs
Ein anderer Aspekt der Arbeitsweise in der Sozialplanung betrifft die Balance zwischen einer Konzentration
auf einzelne Bedarfsgruppen und einer integrierenden Sichtweise. Der traditionelle Ansatz der Altenhilfepla-
nung zum Beispiel rückt allein das Aufrechterhalten der Lebensgrundlagen im Alter in den Blickpunkt. Im
Fachdiskurs wird in jüngerer Zeit ein integrierter Planungsansatz gegenübergestellt, in dem die Planungs-
perspektiven einer Bedarfsgruppe mit anderen Planungen der Daseinsvorsorge – wie zum Beispiel der Ge-
sundheitsplanung, Bildungsplanung und Stadtplanung – verknüpft werden (vgl. Deutscher Verein 2011b).
Dabei wird die Lebenssituation einer Bedarfsgruppe ressortübergreifend und abgestimmt mit den Bedarfen
anderer Bevölkerungsgruppen ins Plankalkül genommen. Die verschiedenen Bedarfsgruppen im kommuna-
len Raum werden inklusiv in einer „Planung für alle“ generationenübergreifend zusammengeführt.
21
Daher wurde gefragt, ob bei sozialen Planungen eher nach Bedarfsgruppen differenziert oder eher inklusiv
eine Planung „für alle“ verfolgt wird.
In der Mehrzahl kommt beides in der Planungspraxis vor, also ein Mix aus bedarfsgruppenorientierter und
inklusiver Fachplanung (63,0%). Bei einem Drittel der Gebietskörperschaften wird die soziale Fachplanung
allein auf Bedarfsgruppen bezogen (30,1%). Nur vereinzelt wird angegeben, dass eine inklusive Planung „für
alle“ verfolgt wird (6,8%).
Die Position, dass sowohl bedarfsgruppenorientierte als auch inklusive Fachplanungen zur Anwendung
kommen, ist am stärksten bei kreisfreien Städten ausgeprägt (81,3%). Die Konzentration auf eine Fachpla-
nung für Bedarfsgruppen wurde am häufigsten von Kreisen genannt (40,0%).
In der Untersuchung sollte auch ermittelt werden, inwieweit das neuere Verständnis in die Arbeitsweisen der
Sozialplanung Eingang gefunden hat. Den Referenzrahmen bildet hierzu das „Handbuch Moderne Sozialpla-
nung“ vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Handbuch
2011). Danach steht die Sozialplanung für einen strategischen Steuerungsprozess. Vor diesem Hintergrund
wurde gefragt, ob es in der Sozialplanung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung einen regelhaften Steuerungs-
kreislauf von Analyse, Berichterstattung und Abstimmung gibt. Das Ergebnis ist (vgl. Übersicht 14): In nur
etwa der Hälfte der Gebietskörperschaften (52,1%) spielt das Verständnis der „modernen Sozialplanung“ eine
Rolle. Die andere knappe Hälfte (47,9%) hat den neuen Handlungsansatz der Sozialplanung als Steuerungs-
kreislauf von Analyse, Berichterstattung und Abstimmung noch nicht in ihre Arbeitsweise integriert.
Übersicht 14: Arbeitsweise der Sozialplanung als Steuerungskreislauf von Analyse, Berichterstattung und Abstimmung
22
2.5 Externe Kooperation und Vernetzung der Sozialplanung
Von Interesse ist es auch, wie die Sozialplanung in die gesamte Stadt- bzw. Kreisverwaltung eingebettet ist.
Dazu wurde nachgefragt, ob die Sozialplanung mit Planungseinheiten außerhalb des zuständigen Dezernats
zusammenarbeitet. Die Auswertung zeigt (vgl. Übersicht 15), dass die ressortübergreifende Zusammenarbeit
mit Planungseinheiten anderer professioneller Kontexte und Dezernate deutlich ausgeprägt ist:
• An erster Stelle stehen die Stadtplanung in den Städten bzw. die Regionalplanung in den Kreisen; bei
drei Viertel (76,1%) ist diese Kooperation interessant.
• Schon an zweiter Stelle wird die Kooperation mit den freien Trägern genannt – in zwei Drittel der Ge-‐
bietskörperschaften (67,6%) spielt diese Verbindung eine Rolle.
• An dritter Stelle wird die Jugendhilfeplanung genannt, mit denen es in 62 Prozent der Fälle Kooperati-‐
onen gibt – dicht gefolgt von der Zusammenarbeit mit der örtlichen Bildungs-‐ und Schulentwicklungs-‐
planung (59,2%).
• Weitere fachliche Verbindungen bestehen zur Agentur für Arbeit (54,9%) und zum Gesundheitsbereich
(50,7%).
• Einen vergleichsweise geringen Anteil weisen die Kooperationen mit der Finanzplanung (31,0%) und
mit dem Controlling (23,9%) auf.
Übersicht 15: Zusammenarbeit der Sozialplanung mit Planungseinheiten außerhalb des zuständigen Dezer-nats
23
In einer offenen Kategorie wurde auch nachgefragt, was die Kooperation zum Gegenstand hat. Die Antworten
lassen sich nach folgenden Themenbereichen gruppieren:
Vernetzung in integrierter Planung
• integrierte Jugendhilfe-‐ und Schulentwicklungsplanung
• Stadtteilentwicklung, z.B. im Rahmen des städtischen Prozesses „Aktionsplan Soziale Stadt“
Netzwerkaufgaben
• Aufbau des Netzwerks Frühe Hilfen nach dem BKiSchG
• Sozial-‐ und Demographie-‐Konferenz „Sodeko“
• Kontaktpflege mit AG der Wohlfahrtsverbände
• Teilnahme an lokalen Netzwerken und Gremien mit anlassbezogenem Fachaustausch
• Kreisspezifisch: kreisangehörige Städte
Kontakte mit der Zivilgesellschaft
• Schlüsselpersonen der Kommunalpolitik
• Bürgerinnen und Bürger (im Rahmen von Befragungen)
• Bürgerschaftliche, engagierte Interessengruppen, Kirchen, Vereine und Verbände
• Wohnungswirtschaft
Kooperation mit speziellen Agenturen: Regelmäßiger Austausch mit ...
• Lenkungskreis und Leitungsteam im Bildungsbüro
• Beratungszentrum für spezielle Lebenslagen
• Jobcenter
• Büro für interkulturelle Arbeit
• verschiedenen Fachstellen
• abgeschotteter kommunaler Statistikstelle
• Wirtschaftsförderung, Liegenschaften
• Polizei
• Agentur für bürgerschaftliches Engagement
• Kostenträgern und Leistungsanbietern, gewerblichen Dienstleistern / Unternehmen
• Behindertenbeauftragten, kommunalem Integrationszentrum
Stadtplanung
• Planung von Gemeinbedarfsflächen (z.B. Standorte von Kindertagesstätten)
• Bauleitplanung
• Bebauungspläne, Bauordnung
• Soziale Stadt, soziale Quartiere
• Sozialraumkonzepte, Stadtteilarbeit, Quartiersentwicklung
• Stadt-‐ (teil-‐) Entwicklungsplanung
• Familiengerechte Stadt
24
• Spielraumbedarfsplanung
• Wohnungssituation verschiedener Zielgruppen, Wohnraumbeschaffung
Sozialberichterstattung
• Armuts-‐ und Reichtumsbericht
• Familienbericht
• Demographische Entwicklung
• Sozialmonitoring
• Kleinräumige Sozialraumanalysen
Kommunale Bildungslandschaft
• Schulstandorte Ganztagsschule
• Schnittstellen Schule, Offener Ganztag
• Übergang von der Kita in die Schule bzw. gemeinsamer Lernort Kita und Grundschule
• Übergang von der Schule in den Beruf
• Masterplan Bildung
• Schulsozialarbeit
• Kitabedarfsplanung, Kita/U3-‐Ausbau, Infrastruktur für Familien
• (Sprachliche) Bildung
• VHS, Bildungsplanung
Gesundheitsversorgung
• Gesundheitsprävention
Inklusion
• Menschen mit Behinderungen
Armutsbekämpfung
• Wohnungslosigkeit
• Anschluss an den Arbeitsmarkt
• Öffentlich geförderte Beschäftigung
• Sozialticket
Frühe Hilfen
• HzE-‐Prävention
• NRW-‐Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen“
Versorgung im Alter
• pflegerische, gesundheitliche Infrastruktur
• Optimierung der Pflege, Pflegeplanung
• altengerechtes Wohnen, alternative Wohnangebote
• haushaltsnahe Dienstleistungen
25
• Mehrgenerationenansatz
• Fachkräftesicherung / -‐gewinnung Pflege
Kreisentwicklungsplanung
• Demographischer Wandel
• ländlicher Raum
• Anpassung sozialer Infrastrukturen
Migration
• Arbeit mit Migranten
• interkulturelle Öffnung
• Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
• Europäische Zuwanderung
Andere
• Richtlinien zur Förderung von Trägerangeboten
• Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
• Verbraucherschutz
• Ehrenamt, Netzwerkarbeit
Die Übersicht veranschaulicht die Vielfalt der thematischen Zuständigkeiten und Aufträge in der örtlichen und
regionalen Sozialplanung.
In einem weiteren Schritt wurde gefragt, ob es in der Kommune bzw. im Kreis Gremien, Arbeitskreise und
ähnliche Formen zur Unterstützung der Sozialplanung gibt. In den Antworten wurden folgende Gremien
besonders hervorgehoben:
Politische Ausschüsse
• Gemeindeentwicklungsausschuss
• Sozialausschuss
• Jugendhilfeausschuss
• Schulausschuss
• Unterausschüsse im Bereich der Kindertagesstätten, der Hilfen zur Erziehung und der Jugendarbeit
• Unterausschuss "Jugendhilfeplanung“
Beiräte und Konferenzen
• Integrationsrat
• Bündnis für Familie
• Seniorenbeirat / Beirat für Senioren und Generationenfragen, Kreis-‐Seniorenkonferenz
• (Kreis-‐) Pflegekonferenz
• Gesundheitskonferenz
• Sozial-‐ und Demographiekonferenz
26
• Psychiatriebeirat
• Regionalplanungskonferenz
• Beirat Jobcenter
• Stadtteilkonferenzen, Stadtteilbeirat
• Jugendparlament
Arbeitskreise / AG
• AG "Demographie"
• Projektgruppe Soziale Stadt
• AG Behindertenhilfe
• AG §78 SGB VIII / AG der Freien Wohlfahrtspflege
• Arbeitskreis Demographischer Wandel
• AG Sozialbericht / Sozialmonitoring
• Psychosozialer Arbeitskreis
• Örtliche Arbeitsgremien (in Stadtteilen und Sozialräumen)
• Runde Tische (in der Stadt und in den Stadtteilen)
Versammlungen
• Trägerversammlung
• Gemeindepsychiatrischer Verbund
Lenkungsgruppen und Leitungsgremien
• Pflegeplanung
• Altenhilfeplanung
• Inklusionsplanung
• Schulleitungsgremium
• Steuerungsgruppe "Kein Kind zurücklassen“
Verwaltungsinterne Gremien
• Abteilungsleitungssitzung
• Fachbereichskonferenz
Besondere Agenturen
• Zukunftsbüro
27
2.6 Methodische Instrumente der Sozialplanung
Der Fachdiskurs des vergangenen Jahrzehnts hat dazu geführt, dass das methodische Instrumentarium der
Sozialplanung um den Sozialraumansatz erweitert wurde (vgl. Deutscher Verein 2011b; Rund/Lutz, 2009). Da-
her wurde auch die Frage gestellt, ob die Analysen und Angebote der Sozialplanung überwiegend sozial-
raumbezogen bzw. kleinräumig differenziert werden.
Im Ergebnis ist ein hoher Stellenwert des Sozialraumansatzes zu erkennen (vgl. Übersicht 16): Rund 60 Prozent
der Städte und Kreise mit einer Sozialplanung arbeiten damit.
Übersicht 16: Stellenwert des Sozialraumansatzes in der Sozialplanung
In einer offenen Antwortkategorie gab es die Möglichkeit, die Anzahl der Sozialräume in der Kommune bzw.
im Kreis zu nennen und die durchschnittliche Zahl der Einwohner in einem Sozialraum anzugeben.
Insgesamt haben 42 Gebietskörperschaften Angaben zur Zahl der Sozialräume gemacht. Auf dieser Grundlage
wurde der Mittelwert errechnet. Danach umfasst der gesamte Planungsraum eines Kreises bzw. einer Stadt in
Nordrhein-‐Westfalen durchschnittlich 27 Sozialräume.
Zur Orientierungsgröße der Einwohnerzahl eines Sozialraums haben sich 36 Gebietskörperschaften geäußert.
Daraus wurde als Mittelwert die durchschnittliche Größe von etwa 9.000 Einwohnern ermittelt.
Diese Kennwerte unterstreichen, dass das methodische Instrumentarium des Sozialraumansatzes bisher wohl
eher in urbanen, verdichteten Gebieten genutzt wird.
28
Eine differenzierte Betrachtung nach den Raumkategorien bestätigt diese Vermutung (vgl. Übersicht 17). Denn
der Ansatz findet überwiegend in den kreisfreien Städten (93,8%) und in einem mittleren Umfang in den kreis-‐
angehörigen Städten (59,5%) Anwendung; unter den Kreisen arbeitet nur ein Drittel mit dem Konzept (35,0%).
Übersicht 17: Anwendung des Sozialraumansatzes in der Sozialplanung nach kreisfreien Städten, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden
In einer weitergehenden Überprüfung wird vermutet, dass die grundsätzliche Orientierung der Sozialplanung
damit korrespondiert, ob der Sozialraumansatz verfolgt wird, oder ob das nicht der Fall ist. Bei der Betrachtung
wurde eine signifikante Beziehung festgestellt (vgl. Übersicht 18). Dort, wo Sozialplanung auch strategisch auf
Stabsstellen stattfindet, wird signifikant häufiger mit dem Sozialraum-‐Ansatz gearbeitet als in Gebietskörper-‐
schaften, wo soziale Planungen eher operativ in der Linie positioniert sind.
• Gebietskörperschaften, die ihre Sozialplanung im Rahmen einer Stabsstelle organisieren, arbeiten zu
90 Prozent mit dem Sozialraumansatz.
• Gebietskörperschaften, deren Sozialplanung sowohl über eine Stabsstelle als auch über Fachplanun-‐
gen in der Linie gestaltet wird, arbeiten zu 71 Prozent mit dem Sozialraumansatz.
• Gebietskörperschaften, wo die Sozialplanung allein in der Linie angesiedelt ist, wenden den Sozial-‐
raumansatz mehrheitlich nicht an (61,1%).
29
Übersicht 18: Anwendung des Sozialraumansatzes nach der organisatorischen Zuordnung der Sozialpla-nung
Zu den methodischen Instrumenten gehört insbesondere auch die Sozialberichterstattung. Von vielen wird
sie als Grundlage für eine kommunale Politik gegen Segregation angesehen (vgl. Neu/Strohmeier/Kersting
2011: 219-ff.). Daher wurde auch gefragt, welche Berichtsformen den Verantwortlichen in den Ratsausschüs-
sen und in der Kommunalverwaltung vorgelegt werden. In der Mehrfachantwort zeigte sich folgendes Bild:
• Am häufigsten wurden Fachplanungsberichte genannt (81,6%). Einen noch höheren Stellenwert
spielen sie in den kreisfreien Städten (90,0%).
• Den zweiten Platz erreicht das Produkt „Sozialbericht“ (78,9%). Es handelt sich um die am stärksten
ausgeprägte Berichtsform in den kreisangehörigen Städten (88,2%).
• An dritter Stelle liegen die „Bestandserhebung / Angebotsübersicht“; über drei Viertel (76,3%) erar-
beiten solche Berichte. Bei der Sozialplanung in den Kreisen fällt der Anteil besonders hoch aus
(90,9%).
• Berichte über das Ergebnis von Bedarfsanalysen folgen erst dann (63,2%); in den kreisfreien Städten
liegt ihre Quote noch höher (70,0%).
• Die weiteren Berichtsformen fallen demgegenüber deutlich ab: Zwischen einem Drittel und einem
Viertel liegen die Nennungen „Bericht des Sozialmonitoring“ (39,5%), „Wirkungsanalyse“ (31,6%),
„Aktionsplan“ (31,6%) und „Versorgungskonzept“ (26,3%).
30
Als weitere Berichtsformen für Ratsausschüsse und für die Verwaltung wurden in einer offenen Abfrage noch
folgende Beispiele genannt:
• Sozialraumanalysen
• Wohnungsmarktanalysen
• Tätigkeitsberichte der Soziale Dienste
• Maßnahmenberichte, Tätigkeitsberichte, Controllingberichte
• Integrierte Handlungspläne / Handlungskonzepte
• Integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfepläne
• Jahresbericht des Sozialamtes
• Gesundheitsberichte
Übersicht 19: Datenquellen für die Berichterstattung der Sozialplanung
Ergänzend wurde auch gefragt, woher die für die Berichterstattung notwendigen (kleinräumigen) statisti-
schen Daten stammen. Dabei tritt eine Vielfalt von Datenquellen zu Tage (vgl. Übersicht 19). Am häufigsten
werden Prozess- und Leistungsdaten der Fachämter (91,8%) und externe Datenquellen – wie z.B. IT.NRW –
genutzt (90,4%). Selbst generierte Daten – wie z.B. Umfragen – spielen ebenfalls eine starke Rolle (79,5%).
Deutlich geringer fällt die Inanspruchnahme von Daten aus einer (abgeschotteten) Statistikstelle und/oder
aus der Stadtforschung aus (60,3%). Wahrscheinlich ist letzteres nur in größeren Städten verfügbar.
31
2.7 Bewertung der Unterstützung und Bedeutung der Sozialplanung vor Ort
Gegen Ende der Befragung wurden die teilnehmenden Städte und Kreise gebeten, die Situation der Sozial-
planung zu bewerten. Der Blick wurde dabei zum einen auf die Planungsressourcen, zum zweiten auf die
Bedeutung und zum dritten auf die Integration ins Gesamtsystem der Verwaltung gerichtet. Zur Bewertung
waren die Städte und Kreise aufgerufen, die eine Sozialplanung implementiert haben.
Übersicht 20: Bewertung der vorhandenen Ressourcen der Sozialplanung
Die erste Frage lautete: Wie bewerten Sie die Aussage „Die vorhandenen Planungsressourcen reichen aus“?
Das Strukturbild der Auswertung zeigt deutliche Differenzen (vgl. Übersicht 20): Die Bewertung der Pla-
nungsressourcen zerfällt in drei gleich große Bewertungsblöcke. Jeweils ein Drittel gab dabei an, dass die
Planungsressourcen der Sozialplanung und der sozialen Fachplanungen in der Stadt bzw. im Kreis ausrei-
chen, dass das vor Ort nicht zutrifft und dass das teils zutrifft, teils aber auch nicht zutrifft.
Danach wurde gefragt: Wie bewerten Sie die Aussage „Die Sozialplanung/soziale Fachplanung hat in unserer
Stadt / in unserem Kreis eine große Bedeutung“ (vgl. Übersicht 21)? Die Zustimmung, dass die Sozialplanung
vor Ort eine große Bedeutung habe, fiel hier deutlich höher aus (50,7%). Nur knapp ein Zehntel merkte an,
dass diese Aussage bei ihnen nicht zutreffe (9,6%).
32
Übersicht 21: Bewertung der Bedeutung der Sozialplanung in der Gebietskörperschaft
Die Bedeutung der Sozialplanung variiert allerdings nach dem Kontext der Organisation (vgl. Übersicht 22).
In Gebieten, wo es auch Stabsstellen für Sozialplanung gibt, wird die Bedeutung höher eingeschätzt als in
Gebieten, wo die Sozialplanung auf Stellen in der Linie beschränkt ist:
• Drei Viertel der Gebietskörperschaften, die ihre Sozialplanung im Rahmen einer Stabsstelle organi-
sieren, stimmen der Aussage zu (75,0%).
• In Gebietskörperschaften, deren Sozialplanung sowohl über eine Stabsstelle als auch über Fachpla-
nungen in der Linie gestaltet wird, stimmen mehr als die Hälfte dieser Aussage zu (58,8%).
• Und in den Gebietskörperschaften, wo die Sozialplanung allein in der Linie angesiedelt ist, sind es
nur ein Drittel, die davon ausgehen, dass der Sozialplanung in der Stadt bzw. im Kreis eine große
Bedeutung zukommt (33,3%).
Die Anerkennung der Sozialplanung scheint deutlich davon abzuhängen, ob sie auch strategisch aufgestellt
und nah bei einflussreichen Führungskräften angesiedelt ist.
33
Übersicht 22: Bewertung der Bedeutung der Sozialplanung nach der organisatorischen Zuordnung
Schließlich wurde die Aufmerksamkeit auf eine dritte Frage gelenkt; sie lautete (vgl. Übersichten 23 und 24):
Wie bewerten Sie die Aussage „Die Sozialplanung/soziale Fachplanung ist in unserer Stadt / in unserem Kreis
gut in das Gesamtsystem der Kommunal-/Kreisverwaltung integriert“?
Dieser Aussage, dass die Sozialplanung gut in das Gesamtsystem der Verwaltung integriert sei, stimmten
über die Hälfte der Fälle zu (53,4). Weniger als ein Fünftel der Städte und Kreise mit einer Sozialplanung ver-
neinen die Aussage (17,8%). Eine unbestimmte Teils-Teils-Position nimmt ein gutes Viertel ein (28,8%).
Das Gelingen der Integration variiert nach der Kreisangehörigkeit der Gebietskörperschaften. Die Integration
in die Verwaltung wird von kreisfreien Städten deutlich besser eingeschätzt als von Kreisen und kreisangehö-
rigen Städten:
• Bei rund 44 Prozent der kreisfreien Städte trifft die gute organisatorische Einbettung voll zu; bei ei-
nem weiteren Fünftel trifft das ansatzweise zu (18,8%). Insgesamt kann bei etwa zwei Drittel der
kreisfreien Städte von einer gelungenen Integration ausgegangen werden (62,6%).
• Ein Viertel der Kreise stimmte der Aussage voll zu, ein weiteres Drittel nur ansatzweise (35,0%), so
dass eine gelungene Integration ähnlich hoch ist wie in den kreisfreien Städten (60,0%).
• Umgekehrt stellt sich das Strukturbild bei den kreisangehörigen Städten dar. Hier geht eine Mehr-
heit davon aus, dass die organisatorische Einbettung nicht gut gelungen ist (54,0%).
34
Übersicht 23: Bewertung der Integration der Sozialplanung in das Gesamtsystem der Kommunal-/ Kreisver-waltung
Übersicht 24: Bewertung der Integration der Sozialplanung in das Gesamtsystem der Kommunal-/ Kreisver-waltung – differenziert nach kreisfreien und kreisangehörigen Städten sowie Kreisen
35
3. Perspektiven der Sozialplanung
3.1 Strategische Herausforderungen und operative Themen
Am Ende des Online-Fragebogens wurde um eine Einschätzung gebeten, welchen strategischen Herausfor-
derungen sich die Sozialplanung in der jeweiligen Stadt bzw. im jeweiligen Kreis gegenübersieht. Außerdem
wurde nachgefragt, mit welchen operativen Themen sich die sozialen Fachplanungen vor Ort zurzeit konkret
beschäftigen.
Zu den strategischen Herausforderungen wurden zahlreiche Angaben gemacht – in der Zusammenschau
schälten sich zwei allgemeine Top-Themen heraus:
(1.) die demographische Entwicklung und
(2.) die Entwicklung bzw. strategische (Neu-) Aufstellung der Sozialplanung.
In sehr vielen nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen findet eine intensive Auseinandersetzung mit
den Folgen des demographischen Wandels statt. Zu diesem Thema ist die Sozialplanung besonders gefor-
dert; denn sie muss einerseits die örtliche bzw. regionale Situation im Rahmen von Datenanalysen transpa-
rent machen und andererseits Konsequenzen für den Infrastrukturbestand und die Anpassung von Dienst-
leistungen erarbeiten.
Einzeln genannte strategische Herausforderungen unter dem Top-Thema „Demographie“:
• Vorbereitung auf den demographischen Wandel
• Rückgang und Alterung der Bevölkerung
• Demographie und ländlicher Raum
• Umsetzung Grundsatz „ambulant vor stationär“
• Ausbau der Infrastruktur für pflegerische Versorgung
• Vorbereitung auf steigenden Pflegebedarf bei Fachkräftemangel in der Pflege
• Demographiefeste Wohnraumversorgung, inkl. Quartiersentwicklung, Partizipation
• barrierefreie Gestaltung von Wohnraum, generationenübergreifende Projekte, bezahlbarer Wohn-
raum, Vermeidung Segregation, seniorengerechter ÖPNV
• Anpassung sozialer Infrastrukturen an den sozialen & demographischen Wandel
• Integrierte Planungen: Zusammenhang von Kindergartenbedarf, Jugendhilfe- und Seniorenhilfepla-
nung
• Dörfliche / städtische Entwicklung: Auswirkungen des demographischen Wandels auf Kita, Schule,
Spielplätze, Jugendeinrichtungen, Seniorenangebote, ortsnahe Ärzteversorgung
• Veränderung der Struktur von Altersgruppen der Einwohnerschaft durch Zuzug neuer Bevölke-
rungsgruppen (z.B. junge Familien)
Darüber hinaus wird die zukünftige Entwicklung der Sozialplanung als ein strategisches Kernthema identifi-
ziert. Damit sie angemessen auf die sich abzeichnenden sozialen Veränderungen und Zuspitzungen in den
Städten und Kreisen reagieren kann, muss sie teilweise – wie einige der Strukturdaten zuvor schon gezeigt
haben – besser aufgestellt sein. Die Organisationsentwicklung und Professionalisierung der Sozialplanung
36
stellen daher wichtige Zukunftsthemen dar.
Erläuterung der strategischen Herausforderungen, die unter dem zweiten Top-Thema „Entwicklung der Sozi-
alplanung“ eingetragen wurden:
Ausgangssituation
• Zunahme der Aufgaben bei weniger werdenden Ressourcen
• mangelnde finanzielle Möglichkeiten der Kommunen zur aktiven Gestaltung
Strategische Neuaufstellung
• Installation eines regelhaften Prozesses von Planung, Analyse und Berichtswesen im Bereich Sozial-
planung
• Aufbau Informationssysteme (Sozialmonitoring), Nutzung von planungsrelevanten Daten
• Verbindung der Fachplanungen mit einer Gesamtberichterstattung
• Verbindung Sozialplanung und Finanzplanung
• Haushaltssicherung, Finanzierung der vorhandenen Infrastruktur
• Aufbau einer wirkungs- und bedarfsorientierten, quartiersbezogenen Vergabe von Zuschüssen (ins-
bes. Förderung der Wohlfahrtspflege)
• Verknüpfung von Fachplanungen, z. B. Stadtentwicklung / Quartiersprojekte
• Sensibilisierung von Politik und Trägern für integrierte Ansätze
• Anerkennung des Stellenwertes / der Bedeutung der Sozialplanung für andere Politikfelder wie Ju-
gend, Schule, Kultur, Wirtschaftsförderung
Die weiteren Themen, die in der Umfrage genannt wurden, haben weniger allgemeinen Charakter, sondern
stellen strategische Herausforderungen auf der örtlichen Planungsebene dar. Zusammengefasst handelt es sich
um die Aspekte:
• Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
o Inklusionsanspruch in allen sozialen Fachplanungen; Umsetzung Inklusion in allen Lebensbe-
reichen
o Schaffung finanzierbarer, zukunftsfester Versorgungsstrukturen im Bereich Schule und Inklusi-
on
o Inklusionsplanung
o Barrierefreiheit und Inklusion im öffentlichen Raum
• Armutsbekämpfung
o Folgen des Strukturwandels – Arbeitsmarktstrategie
o Europäische (Armuts-)Zuwanderung
o Kinderarmut
o kommunale Arbeitsmarktpolitik
o Armutsprävention (Kinder/Ältere/Migranten), Einfluss sozialer Determinanten auf die Gesund-
heit mindern
• Bildungs- und Schulentwicklungsplanung
37
• Frühe Hilfen und Kinderschutz
• Wohnen und Quartiersentwicklung
• Nachhaltige Sicherung bürgerschaftlichen Engagements
• Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (insbesondere: Integration der Zuwande-
rung aus Südosteuropa)
Die Befragten wurden auch gebeten, die operativen Themen zu nennen, die aktuell auf der Agenda der Sozial-
planung stehen. Auch hier sind drei Top-Themen zu verzeichnen, die besonders oft angemerkt wurden:
(1.) Altenhilfe,
(2.) Jugendhilfe und Familienförderung,
(3.) Wohn-, Infrastruktur-, Siedlungsentwicklung.
Am häufigsten wurde die Altenhilfeplanung genannt. Angesichts der alternden Stadt- und Regionalbevölke-
rungen hat die Sozialplanung fast überall den Auftrag, den Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zu planen,
die älteren Menschen einen längeren Verbleib in der angestammten Wohnung – unter eventueller Nutzung
ambulanter Hilfen – ermöglichen.
Zu den aktuellen operativen Themen der Altenhilfeplanung wurden genannt:
• Neugestaltung der offenen Seniorenarbeit, Eröffnung von Seniorenbüros
• Demenzgerechte Kommune
• in den Stadtteilen Anlaufstellen für Ältere
• Ausbau des Angebotes an Einrichtungsplätzen bei Pflegebedürftigkeit und Demenz
• Reduzierung der Zuschüsse und Anzahl der Seniorenbegegnungsstätten
• Quartiersbezogene kommunale Altenhilfeplanung
• Pflegebedarfsplan
• neue Wohn- und Pflegeformen
• Demographischer Wandel und Pflegeinfrastruktur
• Wohnen ohne Barrieren im Alter
• Ausbildungsnotstand Pflege
• Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
• baufachliche Beratung nach dem PfG NW
• Ausbau von Entlastungsangeboten für Angehörige von Demenzkranken
• Schaffung quartiersnaher Versorgungsstrukturen
• Einrichtung Pflegestützpunkte, ambulante Betreuung von alten Menschen
• Ausbau ambulanter Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und somatischem Pflegebe-
darf
• Ausbau komplementärer Dienstleistungen (Haushaltshilfen etc.)
• Abstimmungsverfahren nach dem Landespflegegesetz
38
• Aufgabenwahrnehmung Altenhilfe- und Pflegeberatung
• Gewinnung von Fachkräften in der Pflege
• flächendeckendes Angebot an niedrigschwelligen Angeboten (u.a. zur sozialen Betreuung älterer
Menschen)
Ebenfalls sehr häufig wurde das zweite Themenfeld aufgeführt: die Jugendhilfeplanung und die Familienför-
derung. Beispielsweise sind im Kontext des Bundeskinderschutzgesetzes Netzwerke Früher Hilfen aufzubau-
en, die frühzeitig einer benachteiligten Entwicklung von Kindern vorbeugen sollen. Das Themenfeld reicht
bis zur Erkundung des Bedarfs an Maßnahmen der Familienbildung von Eltern aus bildungsfernen Milieus. In
mehreren Fällen sind die Städte auch Modellkommunen des nordrhein-westfälischen Modellvorhabens „Kein
Kind zurücklassen!“. Hier geht es vor allem darum, Netzwerke zu aktivieren oder neu zu initiieren, um im
Zusammenwirken verschiedener Akteure die Lebenslagen von Familien mit Kindern vor Ort zu verbessern.
Im Rahmen der Netzwerkkooperation sollen sowohl die Effektivität der induzierten Maßnahmen gesteigert
(wirkungsvolle Verbesserungen für den Adressatenkreis) als auch eine effiziente Umsetzung erreicht werden.
Für den Adressatenkreis der Familien mit Kindern soll mit einem möglichst geringen Ressourcenaufwand
durch abgestimmte frühe Hilfen und Förderungsmaßnahmen ein größtmöglicher Nutzen erzielt werden.
Die aktuellen operativen Themen der sozialen Planungen im Feld der Jugendhilfe und Familienförderung
sind:
• Prävention in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
• Frühe Hilfen und frühe Förderung
• Aufbau / Koordinierung Landesprogramm „Kein Kind zurück lassen“ (Module: Übergang von Kita in
Grundschule; Übergang von (weiterführenden) Schulen in Ausbildung/Studium)
• Effektive Gestaltung der Präventionskette „Kein Kind zurücklassen“
• Neuausrichtung der Einrichtungen der hauptamtlichen Jugendarbeit
• Grundlagen für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
• Kindergartenbedarfsplanung
• Sicherstellung des Anspruchs auf einen Kita-Platz U3, Ausbau der U3-Betreuung
• Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• Betriebskindergärten, Zertifizierung von familienfreundlichen Arbeitgebern
• Re-Auditierung „Familiengerechte Kommune“
• Neuorganisation der Sozialen Dienste, Hilfen zur Erziehung
• Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans 2015
• Projekt „junge Pflege“ – Bedarfslagen junger Pflegebedürftiger
• Sprachförderkonzept für den Elementar- und Primarbereich
• Qualitätsentwicklung §79a SGB VIII
• Kindertagesbetreuung, Ganztag an Schulen, passgenaue Hilfen für Familien (Hilfen zur Erziehung),
Kooperation Schule und Jugendhilfe, bedarfsgerechte Jugendarbeit
39
• Ausbau der Schulsozialarbeit
Der dritte häufig genannte Themenbereich der Wohn-, Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung betrifft in
den wachsenden Agglomerationsräumen mit angestammten Wohnungsmärkten die Sicherstellung einer
angemessenen Wohnversorgung der einkommensschwächeren Haushalte. Darüber hinaus steht die Spal-
tung und Segregation der Stadtgesellschaft auf der Tagesordnung. Hier wirkt die Sozialplanung mit, in be-
nachteiligten Stadtquartieren – zum Beispiel im Rahmen von „Soziale Stadt“-Maßnahmen – wieder lebens-
werte Verhältnisse zu schaffen und Benachteiligungen zu kompensieren.
Zur Wohn-, Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung bearbeitet die Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen
zurzeit folgende operative Themen:
• Wohnungsmarkt 2025
• Quartiersentwicklung (in den kreisangehörigen Kommunen)
• Umsetzung von Modellprojekten der Quartiersentwicklung
• Nahversorgung in peripheren Ortsteilen
• Ärzteversorgung im ländlichen Raum
• Vermeidung der Konzentration sozialer Belastungen in Stadtteilen
• Fachberatung bei Neubauvorhaben im Sozialen Wohnungsbau
• Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten der Stadtteilentwicklung im Rahmen des
Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" NRW
• Umsetzung des Förderprojekts „Soziale Stadt – Innenstadtkonzept“
• Konstituierung von Stadtteilkonferenzen in Vierteln mit besonderen Herausforderungen
• Typologie von Stadtteilen nach Potenzialen der sozialräumlichen Arbeit
• Unterbringung von Flüchtlingen
• Unterbringung von Asylbewerbern
• Verbesserung der Mobilität (Bürgerbus)
• Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Als weitere operative Themen der Sozialplanung wurden noch folgende Aspekte aufgeführt:
Armutsbekämpfung, Arbeitsmarkt
• Leistungen § 16a SGB II für die Eingliederung in das Erwerbsleben
• Beteiligung an der Vorbereitung des Arbeitsmarktprogrammes des Jobcenters
• Entwicklung präventiver Angebote für Benachteiligte (Reduzierung Ausgaben)
• Ausbau der örtlichen Tafel
Bildungsplanung
• Schulentwicklungsplanung
• Erhaltung von Schulstandorten
• Aufbau einer kommunalen Koordinierung für das Übergangssystem Schule – Beruf
• Masterplan Bildung
40
Psychiatrie
• Psychiatriebericht
• Kinder- und jugendpsychiatrische Hilfen
• Gerontopsychiatrie
Gesundheit
• Kindergesundheit: z.B.: Impfen, Suchtbericht,
• Kinder- und Jugendgesundheitsberichterstattung
• niedrigschwelliger Zugang zu gesundheitlichen Leistungen
• Netzwerk „Gesunde Städte“
• Fachplanung Gesundheit (Zusammenhang von Armut und Gesundheit)
Inklusion
• Umsetzung des Aktionsplanes Inklusion
• Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen
• Barrierefreiheit
Kooperative Ansätze zur Integration verschiedener (Fach-) Planungen
Auf-/Ausbau der Sozialberichterstattung
Insgesamt ist bei den offenen Fragen nach den strategischen Herausforderungen und den aktuellen operati-
ven Themen eine große Vielfalt festzustellen. Der demographische Wandel und die Altenhilfeplanung sind
Spitzenreiter. Auch die strategische Neuaufstellung der Sozialplanung wird als wichtiges Zukunftsthema
wahrgenommen. Bei den operativen Themen fällt die Einbindung der Sozialplanung in Jugendhilfethemen
und in die Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung auf. Ein eng geführtes Fachplanungsverständnis, das auf
soziale Hilfen fokussiert ist, scheint überwunden.
3.2 Beratungs- und Unterstützungsbedarf
Angesichts der strategischen Herausforderungen und der Vielfalt operativer Themen wurden die teilneh-
menden Städte und Kreise gebeten darzustellen, welchen konkreten Bedarf einer Beratung und/oder Unter-
stützung sie in der Sozialplanung haben. Unter den Antworten (vgl. Übersicht 25) diagnostiziert etwa die
Hälfte der Befragten einen Beratungs- und Unterstützungsbedarf (53,4%).
Es wurde gebeten, den Beratungs- und Unterstützungsbedarf in der Sozialplanung näher zu erläutern. Das
Spektrum reicht von der Planungsorganisation über Planungsmethoden und das Datenmanagement bis hin
zu Qualifizierungsangeboten. Häufig wurden auch eine Plattform für den überregionalen Austausch und
Arbeitshilfen zur Vereinfachung des Planungsalltags gewünscht. Ein eigenes Kapitel sind die Ressourcen.
Finanzielle Unterstützung des Landes wird häufig gewünscht; das unterstreicht die schwierige Situation der
Sozialplanung vor Ort.
Es bildeten sich zusammengefasst folgende Beratungs- und Unterstützungsfelder heraus:
• Planungsorganisation
41
• Planungsmethoden
• Qualifizierung
• Datenmanagement
• Überregionaler Austausch
• Ressourcen
• Arbeitshilfen
• Etablierung der Sozialplanung (Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen)
Übersicht 25: Beratungs- und Unterstützungsbedarf in der Sozialplanung vor Ort
Im Folgenden werden die meistgenannten Erläuterungen und Konkretisierungen des Bedarfs an Beratung
und Unterstützung in der örtlichen bzw. regionalen Sozialplanung aufgelistet:
Planungsorganisation
• Integration von Fachplanungen in eine übergeordnete zusammenfassende Gesamtplanung
• Verbindung der Fachplanungen innerhalb und außerhalb des Kreises, inkl. geeigneter Moderations-
und Koordinationsinstrumente
• Optimierung der Organisation von Sozialplanung
• Wirksame Verbindung von Sozialplanung und Finanzplanung
Planungsmethoden
42
• Methodik zur Etablierung eines Steuerungskreislaufs
• Methoden übergeordneter Analyseelemente (z.B. Pflegeplanung)
• Umsetzung von Konzepten der Quartiersentwicklung
• Konzeptentwicklung und Umsetzung eines kommunalen Aktionsplanes „Inklusion“
• Schaffung inklusiver Sozialräume
Qualifizierung
• Angebote fachlicher Fortbildung
• Tagungen zu Fachthemen
Datenmanagement
• Zeitnaher Zugriff auf Daten von IT.NRW auf Landesebene und der statistischen Ämter auf Gemein-
deebene, z.B. SGB II-Bezug verschiedener Altersgruppen für kleinere Gemeinden dargestellt als An-
teil an den jeweiligen Altersgruppen
• bessere Verfügbarkeit von Landesdaten (z.B. Schuldaten, KiBiz-WEB)
• Schwierigkeiten bei der Datenbereitstellung im kreisangehörigen Raum; Verbesserung des Daten-
bezugs für das Sozialmonitoring auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden
• bessere Datengrundlagen im Einkommensbereich, um die Armutsentwicklung zuverlässig einschät-
zen zu können
• bessere Datengrundlagen im Bereich Migration (mehr als „Staatsangehörigkeit“)
• verlässliche Informationen über die Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten.
Überregionaler Austausch
• Plattform zum Austausch unter Sozialplanerinnen und Sozialplanern in NRW
• Aufbau eines Landesnetzwerks Sozialplanung für den interkommunalen und interdisziplinären fach-
lichen Austausch.
• Regelmäßig organisierter Erfahrungsaustausch auf Landesebene mit Kommunen vergleichbarer
Größe.
Ressourcen
• geeignete Landesstrategie: Service für Kreise/kreisfreie Städten – z.B. geeignete Indikatoren für Inf-
rastrukturplanungen, Datentableaus / Referenzdaten
• Aufbau eines Monitoringsystems auf Landesebene als Orientierungsrahmen
• fnanzielle Unterstützung bei der Auftragsvergabe einer Sozialplanung bzw. der Fortschreibung einer
früheren sozialen Fachplanung
• finanzielle Unterstützung wegen begrenzter Leistungsfähigkeit der Kommunen und wegen des
Rückzugs anderer Sozialleistungs- und Bildungsträger wie z.B. Land, Bund, Krankenkassen – The-
menfelder: Inklusion, Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse, Suchthilfe, Hilfe in Notsituationen,
Legasthenie und Sprachförderung
• finanzielle Unterstützung bei Umsetzung der landes- und bundespolitischen Vorgaben
• mehr (Fach-)Personal nötig; mehr personelle Ressourcen wünschenswert
43
• Personalressourcen: Wegen fehlender personeller Kapazitäten Beauftragung von externem Institut
mit der Planerstellung.
• wiederkehrender Bedarf nach wissenschaftlicher Expertise
Arbeitshilfen
• Empfehlung: Personalbemessung für die Sozialplanung in Nothaushaltskommunen
• Überblick über Dokumentations- und Erhebungspflichten laut Gesetzestexten (wie dem SGB) auf
kommunaler Ebene (Arbeitshilfe)
• Hinweise, welche Basisdaten beim Sozialmonitoring planungsrelevant sind (inkl. CD ROM mit Daten
der Kreise und Städte in NRW als Arbeitshilfe)
• Arbeitshilfe: Definitionen von Sozialräumen – vor allem für Flächenkreise
• Einflusschancen auf Maßnahmen des Jobcenters (insbesondere in kreisangehörigen Städten und
Gemeinden)
• Unterstützung durch eine Arbeitshilfe mit Beispielen „guter Praxis“
• Muster für die Erstellung von z.B. Inklusions- /Altenhilfeplanung, Familienberichte
Etablierung der Sozialplanung
• Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen
• Aufzeigen von Wegen, wie Verwaltung und Politik die Bedeutung von Sozialplanung für die Ent-
wicklung des Gemeinwesens nachhaltig vermittelt werden kann und Empathie für die Sozialpla-
nung sowie eine konsequente Unterstützung und Ressourcenausstattung der strategischen Zielpla-
nung zu erreichen ist
3.3 Einfluss des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“
Im Jahr 2012 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen die
Publikation „Moderne Sozialplanung – Ein Handbuch für Kommunen“ sowohl in gedruckter Form als auch
im Internet (unter http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/Handbuch_Sozialplanung_Endversion.pdf) verfüg-
bar gemacht. An der Erstellung des Handbuches wirkte die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwal-
tungsmanagement (KGSt) mit. Die Publikation hat den Charakter einer Arbeitshilfe, um den Sozialplanerin-
nen und Sozialplanern in den Städten und Kreisen das moderne – am Steuerungskreislauf orientierte – Ver-
ständnis von Sozialplanung nahe zu bringen.
Vor diesem Hintergrund lautete eine Frage am Schluss der Online-Umfrage: Ist Ihnen das Handbuch „Moder-
ne Sozialplanung – ein Handbuch für Kommunen“ des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) bekannt? Und weitergehend wurde das Interesse darauf gelenkt, ob es
in der Sozialplanung bzw. in sozialen Fachplanungen bereits zu Rate gezogen worden war und welche Erfah-
rungen damit gemacht wurden.
44
Übersicht 26: Bekanntheitsgrad des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ in den Gemeinden, Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens
Die Antworten zeigen (vgl. Übersicht 26): Weniger als der Hälfte der Sozialplanerinnen und Sozialplaner in
allen Städten, Gemeinden und Kreisen Nordrhein-Westfalens ist das Handbuch bekannt (46,9%).
Allerdings fällt bei der näheren Inaugenscheinnahme auf, dass es große raumstrukturelle Unterschiede gibt
(vgl. Übersicht 27).
• Den höchsten Bekanntheitsgrad hat das Handbuch in den nordrhein-westfälischen Kreisen erreicht.
In 26 von 27 Kreisen (96,3%) kennen die Sozialplanerinnen und Sozialplaner diese konzeptionelle,
fachliche und methodenorientierte Arbeitshilfe.
• In den kreisfreien Städten hat es auch eine große Verbreitung gefunden; dort gaben 86 Prozent der
Planungskräfte an, dass es bekannt sei.
• Ein entgegengesetztes Bild herrscht in den kreisangehörigen Städten. Dort kennt nur eine Minder-
heit von einem guten Drittel das Handbuch „Moderne Sozialplanung“ (39,2%). Bei der überwiegen-
den Mehrheit (60,8%) ist diese Information nicht angekommen.
Diese diagnostizierten Differenzen haben sich in der statistischen Überprüfung als hoch signifikant erwiesen.
45
Übersicht 27: Bekanntheitsgrad des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ nach kreisfreien sowie kreisange-hörigen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen
In der vertieften Nachfrage (vgl. Übersicht 28), gaben zwei Drittel der Städte und Kreise mit einer aktiven
Sozialplanung an, dass das Handbuch auch praktisch in die Planungsarbeit einbezogen wurde (66,7%).
Und bei der darauf folgenden Frage, ob das Handbuch bei der praktischen Anwendung hilfreich war, bestä-
tigte ein Drittel den Nutzen. Ein Fünftel (19,7%) äußert ein klares Ja; „eher Ja“ zum konstruktiven Nutzen im
Planungsprozess sagt ein knappes Sechstel (15,2%).
Zwischen wenig und viel praktischem Nutzen pendelte die Bewertung „teils hilfreich, teils nicht hilfreich“.
Der Anteil, der nicht nur hilfreiche Anregungen aus dem Handbuch „Moderne Sozialplanung“ bekommen
hat, beträgt mehr als ein Drittel (37,9%).
Ein Fünftel machte keine Angaben dazu (22,7%).
Wenn Befragte keinen Nutzen feststellen konnten, wurde nachgefragt, was im Handbuch fehlt. Viele kritische
Anmerkungen gab es nicht. Besonders zu nennen sind nur:
• Das Handbuch ist bekannt und teilweise bei der praktischen Anwendung hilfreich. Es fehlen aber
Planungshilfen für Flächengemeinden mit vielen kleinen Nebenorten.
• Da die Sozialplanung in den Fachabteilungen „miterledigt“ wird, fehlt die Gelegenheit, sich mit dem
Handbuch in der gebotenen Zeit und Tiefe zu befassen.
• Für andere fehlte bisher der konkrete Anlass, das Handbuch gezielt einzusetzen und zu nutzen.
46
Übersicht 28:Praxis und Nutzen des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ in den Städten und Kreisen Nord-rhein-Westfalens
47
4. Schluss
4.1 Zusammenfassung
Das Instrument der Sozialplanung ist in Nordrhein-Westfalen nicht sehr verbreitet: Nur ein Fünftel der Städte,
Gemeinden und Kreise wenden die Sozialplanung an. Der Schwerpunkt liegt in den verstädterten Regionen
des Landes; am geringsten sind sozialplanerische Aktivitäten im ländlichen Raum und in den kleineren kreis-
angehörigen Gemeinden vorzufinden. Es sind die Kreise und die kreisfreien Städte, die ein starkes Engage-
ment in der Sozialplanung zeigen. Auch bei den Freien Trägern werden Sozialplanungsaufgaben formal
kaum wahrgenommen.
Bei nur gut der Hälfte der Städte und Kreise mit einer Sozialplanung repräsentiert sie das alleinige Aufgaben-
profil im Stellenplan. Zu 45 Prozent wird die Sozialplanung mit anderen Verwaltungsaufgaben kombiniert.
Solche Kombinationslösungen sind vor allem in Kreisen und kreisangehörigen Städten zu finden. Als Durch-
schnittswerte wurden rund 0,9 Stelle in der strategischen Sozialplanung ermittelt und cirka 2,4 Stellen in den
sozialen Fachplanungen festgestellt. Bei etwa der Hälfte der Gebietskörperschaften gibt es Sozialplanung als
Stabsstelle und bei fast zwei Drittel als Stellen in der Linie. In der Mehrzahl streuen die Stellen der Fachpla-
nung über verschiedene Organisationseinheiten.
Nicht alle Stellen für Sozialplanung sind einschlägig in Dezernaten und Fachbereichen mit dem Kern „Sozia-
les“ untergebracht; einige befinden auch in anderen Verwaltungsbereichen – vom Planungsamt über die
Schulverwaltung und über die Statistikstelle bis hin zu Bildung, Kultur und Wirtschaftsförderung.
Unter den Feldern der Fachplanungen dominieren die Altenhilfeplanung und die Inklusionsplanungen im
Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die weiteren Planungsaktivitäten streuen
breit in andere Felder hinein – so z.B. in die Jugendhilfeplanung, Gesundheitsplanung und Schulentwick-
lungsplanung.
Als Kernkompetenzen der Sozialplanung gelten die Bestandserhebung und die Bedarfsermittlung, denn erst
auf dieser Grundlage können Maßnahmenplanungen erfolgen. Aber nur zwei Drittel der Städte und Kreise
mit einer Sozialplanung erheben regelmäßig den Bestand an Dienstleistungen und Angeboten und überprü-
fen weitergehend den sozialen Bedarf. Und es ist auch nur in der Hälfte der Planungspraxis vor Ort so, dass
dem Verständnis der „modernen Sozialplanung“ gefolgt wird, die das Planungsgeschehen als Management-
und Steuerungskreislauf von Analyse, Berichterstattung und Abstimmung begreift.
Relativ weit verbreitet ist eine Planungspraxis, bei der die einzelnen sozialen Fachplanungen in eine vernetz-
te Zusammenarbeit gebracht werden. Das kann als Tendenz zu einer integrativen Planung interpretiert wer-
den, bei der die Grenzen der einzelnen sozialen Zuständigkeitsfelder verwischen und verbunden betrachtet
werden. Auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit mit Planungseinheiten außerhalb des für Sozialpla-
nung zuständigen Dezernats ist relativ stark ausgeprägt.
In der Mehrzahl der Städte und Kreise steht die Sozialplanung nicht allein, sondern wird von unterstützenden
Gremien flankiert. Es handelt sich einerseits um politische Ausschüsse und andererseits um Beiräte und the-
matische Konferenzen, aber auch um Arbeitskreise und Lenkungsgruppen. Das Portfolio unterstützender
Formationen ist sehr vielfältig strukturiert.
48
Insbesondere in den Städten, die mit einer Sozialplanung arbeiten, nimmt der Sozialraumansatz einen ho-
hen Stellenwert ein. Infolge dieses urban verdichteten Umfeldes umfasst der kommunale Planungsraum
durchschnittlich 27 Sozialräume mit einer durchschnittlichen Größe von etwa 9.000 Einwohnern. Eine wich-
tige Rolle spielt dabei das Konzept der Sozialplanung: Dort, wo Sozialplanung strategisch auf Stabsstellen
aufbaut, wird signifikant häufiger mit dem Sozialraumansatz gearbeitet als in Gebietskörperschaften, wo
Sozialplanung operativ auf die Linie beschränkt bleibt.
Ein besonderes Problem der örtlichen und regionalen Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen besteht in der
Ressourcenknappheit. Nur ein Drittel der Städte und Kreise mit einer Sozialplanung gab an, dass die vorhan-
denen Planungsressourcen ausreichen. Nichtsdestotrotz hat die Sozialplanung vor Ort mehrheitlich eine
große Bedeutung und ist gut in das Gesamtsystem der Verwaltung integriert. Dies ist insbesondere dort der
Fall, wo es Stabsstellen für Sozialplanung gibt – im Gegensatz zu Gebieten, wo die Sozialplanung auf unter-
geordnete Stellen in der Linie beschränkt bleibt.
Bei den offenen Fragen nach den strategischen Herausforderungen und den aktuellen operativen Themen
traten deutliche Tendenzen hervor. Der demographische Wandel ist der Spitzenreiter bei den strategischen
Zukunftsfragen. Eine entsprechende strategische Neuaufstellung der Sozialplanung wird ebenfalls als wich-
tiges Zukunftsthema wahrgenommen. Bei den operativen Themen bestimmen vor allem die Altenhilfepla-
nung, die Jugendhilfeplanung und Familienförderung sowie die Wohn-, Infrastruktur- und Siedlungsentwick-
lung die Agenda des Planungsalltags. Zugleich unterstreicht die ressortübergreifende Themenvielfalt, dass
die Zeiten eines eng geführten Fachplanungsverständnisses vorüber sind. Darüber hinaus wird aber auch die
Breite des thematischen Anforderungsrahmens in der Sozialplanung deutlich.
Von der Hälfte der befragten Städte und Kreise, die über Strukturen der Sozialplanung verfügen, wurde ein
Beratungs- und Unterstützungsbedarf zurückgemeldet. Das Spektrum der Wünsche reicht von der Pla-
nungsorganisation über Planungsmethoden und das Datenmanagement bis hin zu Qualifizierungsangebo-
ten. Häufig wurden auch eine Plattform für einen überregionalen Austausch und Arbeitshilfen zur Vereinfa-
chung des Planungsalltags gewünscht. Ein eigenes Kapitel stellen die Ressourcen vor Ort dar. Dass häufig
finanzielle Unterstützung des Landes gewünscht wird, unterstreicht die schwierige Situation der Sozialpla-
nung vor Ort.
Schließlich wurde auch nach der Bekanntheit des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ gefragt, das vom
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012 als Arbeitshilfe
für örtliche Praktikerinnen und Praktiker der Sozialplanung veröffentlicht wurde. Rund der Hälfte der Sozial-
planerinnen und Sozialplaner vor Ort ist das Handbuch bekannt. Eine deutlich höhere Quote von rund 90
Prozent ist bei den Planungskräften in den kreisfreien Städten und Kreisen zu verzeichnen. Lediglich in den
kreisangehörigen Städten ist die Information kaum angekommen; denn kennt nicht einmal die Hälfte die
Publikation. Von den Städten und Kreisen mit einer aktiven Sozialplanung haben es zwei Drittel praktisch in
die Planungsarbeit einbezogen – über ein Drittel nahm das Handbuch dabei als hilfreich wahr.
4.2 Folgerungen und Empfehlungen
Im Rahmen der Online-Umfrage wurden die Strukturen der Sozialplanung in den Städten und Kreisen in
Nordrhein-Westfalen transparent gemacht. Zur Situation der Sozialplanung gibt es nun einen guten Über-
49
blick. Daraus werden im Folgenden aus sozialwissenschaftlicher Sicht einige Empfehlungen für das Land Nord-
rhein-Westfalen abgeleitet:
• Es sind Wege und Mittel zu suchen, auf denen die Kreise und kreisfreien Städte erreicht werden
können, in denen das Instrumentarium der Sozialplanung bisher nicht zur Anwendung kommt. Dazu
sollten insbesondere verantwortliche Entscheiderinnen und Entscheider über den strategischen und
operativen Nutzen der Sozialplanung aufgeklärt werden.
• Die Bedeutung der Sozialplanung für die Stadt- und Kreisentwicklung lässt sich insbesondere an-
hand „guter Beispiele“ vermitteln. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass das Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gelungene Beispiele dokumentiert
und über die entsprechenden Medien – gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden – ver-
breitet.
• Im regionalen Kontext stellt sich die aktuelle Situation der Sozialplanung relativ fragmentiert dar,
weil es kaum planungsbezogene Interaktionen zwischen den Kreisen und den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden gibt. Es wird daher empfohlen, „regionale Systeme der Sozialplanung“ zu
fördern, in denen das Zusammenspiel der Kreise und Kommunen kaskadenförmig entwickelt wird.
Beispielsweise kann über ausgewählte Kreise ein solches System der regionalen Sozialplanung initi-
iert und erprobt werden, in dem die kreisangehörigen Städte als gleichberechtigte Partner an die
Sozialplanung herangeführt und koordiniert werden.
• Vor Ort in den Kommunen ist Werbung dafür zu betreiben, dass die Freien Träger der Wohlfahrts-
pflege in den Prozess der Sozialplanung als Planungspartner „auf Augenhöhe“ eingebunden wer-
den. Weil sie vielerorts die Verantwortung für den größten Teil des „operativen Geschäfts“ tragen,
bedarf es Governance-Formen, die sie auch formal stärker in den Planungsprozess integrieren.
• Die Vorteile der Sozialplanung als Netzsystem von strategischen Funktionen in Stabsstellen und
operativen Funktionen in den Fachbereichen sind noch nicht überall bekannt. Die Bedeutung der
gegenseitigen Abhängigkeit von strategischer und operativer Planung für eine gelungene Sozial-
entwicklung in der Gebietskörperschaft sollte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen
einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit an die Gemeinden, Städte und Kreise vermittelt werden.
• Die Untersuchung offenbarte auch einen hohen Qualifizierungsbedarf. Denn der methodische
Standard des Kreislaufs der Sozialplanung (Monitoring – Bestandserhebung – Bedarfsermittlung –
Maßnahmenplanung – Abstimmung mit Budget- und anderen über-/örtlichen Planungen) ist noch
nicht hinreichend implementiert. Es wird daher empfohlen, gezielt Weiterbildungskurse und Qualifi-
zierungsbausteine im Feld der Sozialplanung anzubieten.
• Auch der Sozialraumansatz entwickelt sich in der Sozialplanung zu einem Standard. Bei der Heraus-
bildung des Standards können die Kommunalen Spitzenverbände und verschiedene Ministerien des
Landes Nordrhein-Westfalen unterstützend mitwirken. Denn eine gut ausgebildete kleinräumige
Differenzierung der Städte und Kreise sichert die Anschlussfähigkeit an Landesprogramme (wie z.B.
Soziale Stadt des MBWSV, Familienzentren des MFKJKS und Kommunale Altenberichterstattung des
MGEPA). Insbesondere in den Kreisen und in den kreisangehörigen Städten sind die Bemühungen
zu forcieren, den Sozialraumansatz als methodischen Standard zu etablieren. Denn dort wird der
50
Ansatz bisher kaum angewandt.
• Das Land Nordrhein-Westfalen verfolgt eine „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“ als neuen strategi-
schen Handlungsansatz zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Dazu muss der Aus-
bau der kommunalen Sozialplanung beschleunigt werden. Denn nur mit diesem Steuerungsinstru-
ment lassen sich in angemessener Weise die sozialen Entwicklungen in den Sozialräumen der Kom-
mune analysieren, der Bedarf vor Ort feststellen und die sozialen Dienstleistungen im Einklang mit
der kommunalen Finanzkraft planen. Auch die vorliegenden Untersuchungsergebnisse liefern Ar-
gumente, als Anreiz die Landesförderungen an strategische und operative Sozialplanungen als Vo-
raussetzung zu binden.
• In fachlicher und methodischer Hinsicht kann ein Bedarf verschiedener Qualifikationsangebote kon-
statiert werden. Diese Angebote sollen sich an Führungs- und Planungskräfte zugleich richten. Denn
die Untersuchungsergebnisse geben Anhaltspunkte, dass es nicht nur auf fachliche und methodi-
sche Standards ankommt, sondern vor allem auch auf den Rückhalt bei den Entscheiderinnen und
Entscheidern. Dafür sind die Bildungseinrichtungen der Kommunalen Spitzenverbände und der ein-
schlägigen Bildungsträger im Land Nordrhein-Westfalen zu gewinnen.
• Der Planungsalltag absorbiert die Fachkräfte der Sozialplanung fast vollständig. Sie haben kaum Ge-
legenheit „über den Tellerrand“ zu blicken und nehmen infolge des fokussierten Blicks in die Kom-
mune hinein kaum Anregungen von außen wahr. Insofern fehlen einerseits Arbeitshilfen mit Bei-
spielen „guter Planungspraxis”, mit denen die Relevanz und der Nutzen von Sozialplanung für die
Stadt- und Kreisentwicklung anschaulich deutlich gemacht werden kann. Andererseits ist dem Mi-
nisterium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu empfehlen, ge-
meinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden den Austausch der Sozialplanerinnen und Sozial-
planer auf interkommunaler und auf der Landesebene weiter zu fördern.
51
5. Verzeichnisse
5.1 Literaturhinweise
Beck, A. (2012) Steuerung braucht Lotsen: Strategische Sozialplanung für Freie Träger. In: Blätter der Wohl-
fahrtspflege, Vol. 159, S. 171-173.
Beck, A. / Kroll, A. / Stöckmann, J. (2012) Strategische Sozialplanung umsetzen: eine Machbarkeitsstudie aus
Thüringen. In: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge (NDV), Vol. 92,
Nr. 10, S. 495-498.
Dahme, H.-J. / Wohlfahrt, N. (2011) Kommunale Sozialpolitik. Neue Herausforderungen, neue Konzepte, neue
Verfahren. In: Dahme, H.-J. / Wohlfahrt, N. (Hrsg.): Handbuch Kommunale Sozialpolitik. Wiesbaden, Springer
VS, S. 9-18.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (2011a) Eckpunkte für eine integrierte Sozial- und
Finanzplanung in Kommunen. DV 08/11 AF I, URL http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/
(29.07.2013).
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (2011b) Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen
inklusiven Sozialraum. DV 35/11 AF IV, URL http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/ (29.07.2013).
Feldmann, U. et al. (1986) Handbuch der örtlichen Sozialplanung. Schrift 265 des Deutschen Vereins für Öf-
fentliche und Private Fürsorge, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz, Kohlhammer.
Feldmann, U. / Kühn, D. (Hrsg.) (2005) Steuerungsunterstützung durch Sozialplanung und Controlling auf
kommunaler Ebene. Arbeitsbuch 13, Berlin, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge.
Handbuch (2011) Moderne Sozialplanung. Ein Handbuch für Kommunen. Bearbeitet v. KGSt / Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement. Hrsg. v. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf.
Neu, M. / Strohmeier, K. P. / Kersting, V. (2011) Sozialberichterstattung als Grundlage für eine kommunale
Politik gegen Segregation: In: Hanesch, W. (Hrsg.) Die Zukunft der „Sozialen Stadt“. Wiesbaden, Springer VS,
S. 219-240.
Rund, M. / Lutz, R. (2009) Integrierte Sozialraumplanung: kommunale Praxis verändern. In: Sozialwirtschaft,
19, 2, S. 14-17.
Schubert, H. (2013) Kooperative Sozialplanung – Gute Beispiele der Zusammenarbeit von Kommunen und
Kreisen mit der Freien Wohlfahrtspflege. Hrsg. v. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-
Westfalen, Düsseldorf
52
5.2 Übersichtsverzeichnis
Übersicht 1: Merkmale einer modernen Sozialplanung (Quelle: Schubert, SRM/Fachhochschule
Köln) 7
Übersicht 2: Prozess der Sozialplanung und fachliche Felder (Quelle: Schubert,
SRM/Fachhochschule Köln) 8 Übersicht 3: Ausschöpfungsquote der Online-Umfrage zur Situation der Sozialplanung in
Nordrhein-Westfalen nach kreisfreien Städten, Kreisen und kreisangehörigen
Gemeinden 11 Übersicht 4: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung in Nordrhein-
Westfalen 11 Übersicht 5: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung nach
Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen 12 Übersicht 6: Verbreitung von Prozessen und Arbeitsweisen der Sozialplanung nach kreisfreien
Städten, Kreisen und kreisangehörigen Städten / Gemeinden in Nordrhein-
Westfalen 13 Übersicht 7: Wahrnehmung von Aufgaben der Sozialplanung durch Planungsfachkräfte auf
speziellen Stellen bei freien Trägern 14 Übersicht 8: Sozialplanung als alleiniges Aufgabenprofil im Stellenplan der Stadt- bzw. der
Kreisverwaltung 15
Übersicht 9: Durchschnittliche Stellenzahlen in der strategischen Sozialplanung und in den
Fachplanungen 16
Übersicht 10: Organisatorische Zuordnung der Arbeitsplätze der Sozialplanung in der
Verwaltungshierarchie 17 Übersicht 11: Felder in der sozialen Fachplanung 18 Übersicht 12: Regelmäßige Erhebung des Bestands an Dienstleistungen und Angeboten 19
Übersicht 13: Regelmäßige Ermittlung des sozialen Bedarfs 20 Übersicht 14: Arbeitsweise der Sozialplanung als Steuerungskreislauf von Analyse,
Berichterstattung und Abstimmung 21 Übersicht 15: Zusammenarbeit der Sozialplanung mit Planungseinheiten außerhalb des
zuständigen Dezernats 22 Übersicht 16: Stellenwert des Sozialraumansatzes in der Sozialplanung 27
Übersicht 17: Anwendung des Sozialraumansatzes in der Sozialplanung nach kreisfreien Städten,
Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden 28
Übersicht 18: Anwendung des Sozialraumansatzes nach der organisatorischen Zuordnung der
Sozialplanung 29 Übersicht 19: Datenquellen für die Berichterstattung der Sozialplanung 30 Übersicht 20: Bewertung der vorhandenen Ressourcen der Sozialplanung 31
Übersicht 21: Bewertung der Bedeutung der Sozialplanung in der Gebietskörperschaft 32
53
Übersicht 22: Bewertung der Bedeutung der Sozialplanung nach der organisatorischen Zuordnung 33
Übersicht 23: Bewertung der Integration der Sozialplanung in das Gesamtsystem der Kommunal-/
Kreisverwaltung 34
Übersicht 24: Bewertung der Integration der Sozialplanung in das Gesamtsystem der Kommunal-/
Kreisverwaltung – differenziert nach kreisfreien und kreisangehörigen Städten
sowie Kreisen 34
Übersicht 25: Beratungs- und Unterstützungsbedarf in der Sozialplanung vor Ort 41 Übersicht 26: Bekanntheitsgrad des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ in den Gemeinden,
Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 44 Übersicht 27: Bekanntheitsgrad des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ nach kreisfreien sowie
kreisangehörigen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen 45 Übersicht 28:Praxis und Nutzen des Handbuchs „Moderne Sozialplanung“ in den Städten und
Kreisen Nordrhein-Westfalens 46
Übersicht 29: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung nach Regierungsbezirken in Nordrhein-
Westfalen 54
Übersicht 30: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung nach Art der Gebietskörperschaft 54 Übersicht 31: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen nach der Größe
der Gebietskörperschaft 55
54
Anhang
Übersicht 29: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung nach Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen
Übersicht 30: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung nach Art der Gebietskörperschaft
55
Übersicht 31: Teilnahme an der Umfrage zur Sozialplanung in Nordrhein-Westfalen nach der Größe der Ge-bietskörperschaft
56
Auf die Frage, ob die Sozialplanung in der Stadt bzw. im Kreis über eine Internetseite verfügt, wurden fol-
gende Internetadressen mitgeteilt:
www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/
www.ahlen.de
www.bochum.de/sozialberichterstattung
www.bielefeld.de
www.sozialestadt.dortmund.de
www.duisburg.de/50
www.en-kreis.de
www.essen.de/de/Leben/seniorinnen_und_senioren/
www.stadt-frechen.de
www.gummersbach.de
www.hamm.de/soziales-und-gesellschaft/soziale-leistungen
www.kreis-heinsberg.de/buergerservice/servicebereiche
www.herten.de (Sozialbericht, Altenhilfeplan)
www.kreis-hoexter.de
www.luenen.de/medien/downloads/Positionspapier_Inklusion.pdf
www.menden.de
www.moenchengladbach.de
www.leverkusen.de/suche/
www.neuss.de
www.rhein-sieg-kreis.de; Suchwort: Pflegeplanung
www.kreis-soest.de
www.kreis-steinfurt.de/sozialplanung
www.unna.de und quartiersprojekt-berlinerallee.de
www.kreis-unna.de àPolitik&Verwaltung àVerwaltung àPlanung
www.kreis-warendorf.de/pflege-online
Teilweise können dort auch Berichte und Ergebnisse der Sozialplanung heruntergeladen werden. Von den
Städten und Kreisen mit einer Sozialplanung stellen rund ein Drittel Berichte, Ergebnisse und Materialien der
Sozialplanung zum Download auf Internetseiten ein.
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Düsseldorf, Februar 2014
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