Zeitarbeit & Weiterbildung in Österreich
Erich Pichorner, GF ManpowerGroup Österreich und Bundesvorsitzender der Personaldienstleister in der WKO ÖsterreichiGZ-Bundeskongress26.03.2014, Karlsruhe
Zeitarbeitsmarkt in Österreich
Je 40% in der Industrie und Handwerk/Gewerbe 80% Arbeiter/20% Angestellte 35% sind > 1 Jahr überlassen 22% Frauen Hohe Lohnnebenkosten (zw. 80 und 100%)
Grundlagen der Zeitarbeit in Österreich
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz Fast völlige
Gleichstellung zum Stammmitarbeiter in Bezug auf Behandlung und Bezahlung
Bezahlung auf Basis Beschäftiger KV
Diskriminierungsverbote Starke Einbindung des
Beschäftigers (z.B. Informationspflichten)
2 „Kollektivverträge“ Eigenständiger
Kollektivvertrag für Arbeiter: − Branchenzuschläge
auf Beschäftiger KV− wenig
Eigenständigkeit Kollektivvertrag für
Angestellte im Allgemeinen Gewerbe− Nur wenig Regelungen
Gesetzlicher Sozial- & Weiterbildungsfonds (SWF)
Geregelt im AÜG ab §22a, ersetzt bisherige KV Regelung Aufgabe ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Arbeitsverhältnisse
zu verstetigen und Arbeitslose Zeitarbeitskräfte zu unterstützen AKÜ zahlen drzt. 0,35% der Lohnbruttosumme in den Fonds (0,6%
2015, 0,8% 2016) Zur Erfüllung dieser Aufgaben erbringt der SWF folgende
Leistungen: 1. Direkte Unterstützung von ArbeiterInnen, die Bildungsmaßnahmen
absolvieren 2. Unterstützung von Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, die
ArbeiterInnen zusätzlich qualifizieren 3. Arbeitslosenunterstützung für ehemalige ArbeiterInnen von
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
Leistungsordnung des SWF
Weiterbildunsgmaßnahmen: Verstetigung der Arbeitsverhältnisse als Ziel Allgemeine Weiterbildung wie z.B. Staplerschien,
Schweißausbildungen, Deutschkurse etc. Ausbildung kann von AKÜ oder Zeitarbeitskraft zur Förderung
beantragt werden Fonds fördert Weiterbildungs- und Prüfungskosten Wenn das Arbeitsverhältnis nach Ende der Ausbildung noch 1
Monat aufrecht ist und zumind. ein Teil der Ausbildung in der Arbeitszeit absolviert wurde, werden auch die Lohn- und Lohnnebenkosten im Ausmaß von 76,5% gefördert
Leistungsordnung des SWF
FacharbeiterInnenausbildung mittels Fachkräftestipendium oder Bildungskarenz
Arbeitnehmer ist arbeitslos oder wird „karenziert“ AMS (Arbeitsmarktservice) bezahlt Arbeitslosengeld Fonds zahlt die Differenz von Arbeitslosengeld und bisherigem
durchschnittlichen Nettolohn Fonds fördert die Ausbildungskosten bis zur Lehrabschlussprüfung Arbeitsverhältnis muss nach der Karenzierung mind. 1 Monat
aufrecht bleiben.
www.swf-akue.atwww.personaldienstleister.or.at