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Drei Fragen – Drei Antworten Einflussmöglichkeiten und Stellungnahmen in der Bundesfachplanung und beim Netzentwicklungsplan 2024
Kann man auf den Verlauf des SuedLink-Trassenkorridors noch Einfluss nehmen?
Ja. Die Bundesfachplanung beginnt mit dem Antrag des Vorhabenträgers. Dieser Antrag enthält einen Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen hierzu. Diesen prüfen wir gerade ganz genau.
Erst nach Prüfung der Unterlagen finden die öffentlichen Antragskonferenzen statt. In den Antragskonferenzen und den weiteren Schritten besteht die Möglichkeit, sich auch als Einzelner einzubringen. Dies gilt selbstverständlich für alle Bundesfachplanungsverfahren.
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Muss ich jetzt schon Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur schicken?
Nein. Zunächst prüfen wir den Antrag auf Bundesfachplanung. Sofern der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, finden die öffentlichen Antragskonferenzen statt. Auf den Antragskonferenzen werden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert.
Im Anschluss an die Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Dieser kann sich auch auf mehrere Korridorverläufe beziehen und bestimmt den erforderlichen Inhalt der vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen. Liegen diese Unterlagen vor, können Sie sich erneut in der danach stattfindenden Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung äußern und dann auch Ihre Stellungnahme abgeben.
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Verändert sich SuedLink aufgrund des aktuellen Netzentwicklungsplans?
Das steht noch nicht fest. Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur Anfang November 2014 einen Netzentwicklungsplan für das Zieljahr 2024 mit zahlreichen Änderungen vorgelegt. Diese betreffen unter anderem auch weitere Leitungen für SuedLink.
Alle Änderungen prüft die Bundesnetzagentur derzeit gründlich und gewissenhaft. Es steht noch nicht fest, welche Maßnahmen aus dem aktuellen Netzentwicklungsplan bestätigt werden. Voraussichtlich ab Februar 2015 findet hierzu eine Konsultation der Öffentlichkeit statt. Erst im Anschluss daran wird der Netzentwicklungsplan unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ganz oder teilweise bestätigt.
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