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Seite 1 Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht Nuria del Rey, Dr. Susan Müller, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Fritz Oser, Prof. Dr. Thierry Volery

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Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht Nuria del Rey, Dr. Susan Müller, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Fritz Oser, Prof. Dr. Thierry Volery. M3 Toolbox - Recht -. Ziel: Sich bei rechtlichen Themen, die für eine Unternehmensgründung relevant sind, auskennen. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende

Modul 3Toolbox 7: RechtNuria del Rey, Dr. Susan Müller, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Fritz Oser, Prof. Dr. Thierry Volery

Page 2: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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M3 Toolbox- Recht -

Page 3: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Übersicht• Geistiges Eigentum

• Rechtsformen

• Weitere rechtliche Schritte

Ziel: Sich bei rechtlichen Themen, die für eine Unternehmensgründung relevant sind, auskennen.

Hausaufgaben• Weiterarbeiten am eigenen Projekt

• Recherche zum eigenen Produkt/Dienstleistung auf Swissreg durchführen

• Gespräch mit Jurist oder gründungserfahrenen Person über rechtliche Knackpunkte der eigenen Geschäftsidee führen

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Welche Schritte im rechtlichen Bereich müssen bei einer Unternehmensgründung ggf. unternommen/bedacht werden?

• Geistiges Eigentum

• Rechtsformen

• Handelsregister

• Sozialversicherungen

• Arbeitsrecht

• Import / Export

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• Geistiges Eigentum

• Rechtsformen

• Weitere rechtliche Schritte

Inhalte

Page 6: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Budweiser vs. Budweiser

Seit über 100 Jahren tobt ein erbitterter Rechtsstreit um den Namen Budweiser…

… zwischen der tschechischen Brauerei Budvar aus Budweis

…und den Erben Südbömischer Einwanderer aus St. Louis

Quelle: http://www.czmarkt.de/eu-shop/product_info.php?info=p2650_budweiser-budvar---alkoholfreies-bier-0-5-l.html

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Schutz des geistigen Eigentums

• Der Erfolg eines Unternehmens hängt zu einem grossen Teil davon ab, ob sich ein Produkt/Dienstleistung am Markt durchsetzen kann nachhaltiger Wettbewerbsvorteil.

• Grundsätzlich ist die Nachahmung einer Idee möglich und erlaubt.

• Um sich einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen und zu verteidigen kann/muss man sich vor Nachahmern schützen.

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Schutz des geistigen Eigentums

Geistiges Eigentum: rechtlich geschütztes Wissen

Die Schutzrechte des geistigen Eigentums verbieten die unerlaubte Nutzung bestimmter Elemente.

Im Idealfall kann man so eine monopolartige Stellung im Wettbewerb erlangen (Patente)

Geistiges Eigentum kann auch ein Vorteil beim Beschaffen von Kapital sein (Banken, Kapitalgeber, Kapitalbeteiligung).

Füglistaller, Müller, Volery (2008)

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Immaterialgüterrechte

• Unter dem Begriff Immaterialgüterrecht werden juristisch all jene Rechte verstanden, die mit dem geistigen Eigentum zu tun haben

• Dies umfasst den gewerbliche Rechtsschutz (Patente, Marke, Design, Topographie & Sorte) als auch das Urheberrecht.

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Urheberrecht vs. Gewerblicher Rechtsschutz

„Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur und der Kunst und damit verbundene Leistungen der ausübenden Künstler, Produzenten und Sendeunternehmen. Die Rechte entstehen automatisch ab Beginn der Schöpfung. Es bedarf weder irgendwelcher Formalitäten noch ist eine Hinterlegung notwendig.“ (www.kmu.admin.ch)

www.kmu.admin.ch

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Urheberrecht vs. Gewerblicher Rechtsschutz

• Die Rechte, die unter dem gewerblichen Rechtsschutz zusammengefasst werden, müssen im Gegensatz zum Urheberrecht registriert werden, um geschützt zu werden. Man nennt sie deshalb auch Registerrechte.

• Es gibt verschiedene Arten des gewerblichen Rechtsschutzes, die 3 wichtigsten sind:

Patent

Marke

Design Quelle: www.ige.ch

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Schutzrechte im Überblick

• Patent: Technisches Schutzrecht (z. B. Maschinen, Werkzeuge aber auch

chemische Stoffe, wie Medikamente und Herstellungsmethoden).

• Marke: Schutz jener Elemente, welche ein Produkt oder eine Dienstleistung von denjenigen einer anderen Marke unterscheiden (z. B. Wörter, Logos, Farben, Hörmarken).

• Design: Schutz einer bestimmten äusseren Gestaltungsform von Zwei- (z. B. Stoffmuster oder Dreidimensionalem (z. B. Form von Getränkeflasche).

Quelel :www.ige.ch

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Patent

• Patente sind Schutztitel für Erfindungen.

• „Eine Erfindung im rechtlichen Sinne löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik.“ www.kmu.admin.ch

• Die Lösung darf dabei nicht naheliegend sein, sondern neu und erfinderisch.

• Zuerst muss überprüft werden, ob die Erfindung bereits existiert. Wenn nicht kann ein Patent beantragt werden.

• Während einer gewissen Zeit (max. 20 Jahre) ist damit der Erfinder der einzige, der die Erfindung vermarkten darf.

• Eine Patentanmeldung und Patentprüfung kostet insgesamt 700 CHF. Ab dem 5. Jahr nach Anmeldung sind Jahresgebühren zu bezahlen (100 bis 310 CHF)

www.kmu.admin.ch www.ige.ch

Page 14: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Marke

• Marken können grundsätzlich alle Zeichen sein, die grafisch darstellbar sind

• Wörter • Buchstabenkombinationen (z. B. UBS)• Zahlenkombinationen (z. B. 501)• Bildliche Darstellungen (Logos) (z. B. Coca Cola)• Dreidimensionale Formen (z. B. Mercedes Stern)• Slogans (z. B. Alles Müller oder was?)• Kombinationen dieser Elemente• Jingles (z. B. Riiiiiiiiicolaaaaaa)

• Marken dürfen nicht beschreibend sein und dürfen keine falschen Eigenschaften vortäuschen.

• Für 550 CHF kann eine Markenhinterlegung für 10 Jahre gemacht werden. Danach kann die Schutzdauer beliebig oft verlängert werden.

Quelle: www.ige.ch

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Design

• Wenn ein Design neu ist, sich von existierenden Gestaltungen wesentlich unterscheidet und nicht anstössig oder gesetzeswidrig ist, kann es geschützt werden.

• Wenn man das Designrecht innehat, kann man anderen verbieten, Produkte mit ähnlichem oder sogar gleichen Design herzustellen und zu gewerblichen Zwecken zu gebrauchen.

• „ Design spricht das Auge an und löst häufig den Kaufentscheid aus. Gutes Design zu entwerfen ist kosten –und zeitintensiv. Deswegen sollen auch Sie die Früchte Ihrer Arbeit ernten – und nicht Nachahmer und Plagiatoren.“ (https://www.ige.ch/designs/designs-erste-infos.html)

• Maximale Schutzdauer: 25 Jahre.

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Institut für geistiges Eigentum

• In der Schweiz befindet sich das Institut für geistiges Eigentum (IgE) in Bern.

• Hier kann man die schützenswürdigen Ideen anmelden und auch recherchieren ob diese bereits geschützt sind.

• Online-Recherche: www.swissreg.ch www.ige.ch

Page 17: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 17

Beispiel einer Recherche auf Swissreg

Screenshot: www.swissreg.ch

Page 18: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 18

Beispiel einer Recherche auf Swissreg

Screenshot: www.swissreg.ch

Page 19: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Was glauben Sie, was das sein könnte?

Screenshot: www.swissreg.ch

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Der Kaffeemann oder doch –freund?

• Dieser Jungunternehmer hätte auch lieber recherchiert... (Video PlanB, Sendereihe ZDFneo, 2011, Min 5-10 & 28)

Video Sendereihe Plan B, ZDFneo, 2011,Folge-3

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Sinnhaftigkeit des geistigen Eigentums – David gegen Goliath

• Viele kleinere Unternehmen resp. viele Jungunternehmen lassen ihre Produkte gar nicht schützen, weil sie im Fall der Fälle keine Chance gegen die Grossen der Branche hätten.

• Auf die Frage, ob das Jungunternehmen Doodle seine Idee vor Nachahmern schützen lässt, gab der CEO zur Antwort, dass dies aus seiner Sicht keinen Sinn machen würde, weil sie weder die finanziellen noch die zeitlichen Ressourcen hätten einen Rechtsstreit gegen die Grossen der Branche durchzuhalten.

Page 22: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Sinnhaftigkeit geistigen Eigentums – Patente ermöglichen forschenden Pharmaunternehmen die hohen Entwicklungskosten wieder einzuspielen, schaden aber auch Patienten

• In der Pharma-Branche werden Neuentwicklungen mit Patenten geschützt. Bis ein Medikament die Marktreife erlangt, fallen Entwicklungskosten von 500 Millionen bis 2 Milliarden USD an. Diese Aufwendungen können die Pharmaunternehmen nur dann wieder einspielen, wenn das Produkt für einige Jahre geschützt ist und sie so eine zunächst monopolartige Stellung innehaben.

• Der fehlende Wettbewerb sorgt jedoch auch dafür, dass die Preise der Medikamente während des Patentschutzes sehr hoch bleiben.

• Menschen, die in Entwicklungsländern leben, können sich die teuren Medikamente oft nicht leisten. Auch Patienten in Industrieländern sind mitunter betroffen, wenn die Kosten für ein bestimmtes Medikament von den Krankenkassen nicht übernommen werden und sie selbst nicht über genügend Geld verfügen.

• Wären die Medikamente nicht durch Patente geschützt, gäbe es jeweils Alternativen in Form von Generika, die sehr viel günstiger zu erhalten wären.

Page 23: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 23

• Geistiges Eigentum

• Rechtsformen

• Weitere rechtliche Schritte

Inhalte

Page 24: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Rechtsformen

• Bei vielen Firmennamen stehen die Zusätze AG, GmbH, Co etc…

• Aber was sagen diese Zusätze überhaupt aus?

Page 25: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Rechtsformen

• Von der Rechtsform eines Unternehmers hängen sowohl die Rechte und Pflichten eines Unternehmers wie auch die Haftung und die steuerliche Belastung ab.

• Mit der Rechtsform definiert sich ein Unternehmen nach aussen.

• Jede Rechtsform bringt Nachteile und Vorteile mit sich.

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 26: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Rechtsformen

• Die Rechtsform eines Unternehmens kann resp. muss gegebenenfalls in Zuge des Wachstums des Unternehmens angepasst werden.

• Änderungen der Rechtsform sind jedoch immer mit Kosten und Aufwand verbunden.

• Es lohnt sich also, sich mit dem Thema der geeigneten Rechtsform auseinanderzusetzen.

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 27: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Rechtsformen im Überblick

Rechtsformen

EinzelunternehmungGesellschafts-unternehmung

Genossenschaft Handels-gesellschaften

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG) Ges. m. beschränkter Haftung (GmbH)

Personen-gesellschaften

KollektivgesellschaftKommandit-gesellschaft

Erstellt in Anlehnung an: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 28: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Häufigste Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

• Einzelfirma ca. 38%

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ca. 38%

• Aktiengesellschaft (AG) ca. 18%

Rechtsformen

Einzelunternehmung Gesellschafts-unternehmung

Genossenschaft Handels-gesellschaften

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG) Ges. m. beschränkter Haftung (GmbH)

Personen-gesellschaften

KollektivgesellschaftKommandit-gesellschaft

Erstellt in Anlehnung an: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 29: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Einzelfirma GmbH (OR Art. 772 – 826) AG (OR Art. 620 – 659b)

Gründer Nur eine Person Mindestens 1 Personen (seit 2008: Auch Einmann-GmbH möglich)

Mindestens 1 Personen

Stamm- bzw. Gesamtkapital

Keines Mind. 20‘000 CHF Mind. 100‘000 CHF

HR-Eintrag Ab 100‘000 CHF Vorgeschrieben Vorgeschrieben

Rechtspersönlichkeit Nein Ja Ja

Firmennamen Familienname zwingend, Zusatz frei wählbar

Sach- ,Fantasie, oder Familienname mit „GmbH“-Zusatz.

Personen-, Sach- oder Fantasie- oder Familiename mit „AG“-Zusatz.

Geschäftsführung Einzelunternehmer Alle, je nach Statuten kann diese übertragen werden

Gesamtverwaltungsrat

Haftung Persönlich Gesellschaftsvermögen und subsidiär Gesellschafter

Gesellschaftsvermögen

Buchführung Nein, erst Pflicht mit HR-Eintrag

Ja Ja

Übertragung Nicht möglich Erschwert Einfach

Gesetzliche Grundlagen

Obligationenrecht (OR), Artikel 772 bis 827

Obligationenrecht (OR), Artikel 620 bis 763

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Vor- und Nachteile im Überblick

Page 30: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Wie findet man die richtige Rechtsform? Diese Fragen sollte man sich stellen…

• Will man alleine oder mit anderen zusammen gründen?

• Wie viel Gründungskapital kann aufgebracht werden?

• Wie umfangreich dürfen die Formalitäten bei der Gründung sein?

• Wie umfangreich soll die Haftung sein?

• Welche Steuerbelastung muss in Kauf genommen werden?

• Welchen Aufwand möchte man für die Verwaltung betreiben?

• Wie hoch sind die Gründungskosten?

Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 31: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 31

Frau Bickel

Frau Bickel ist 35 und möchte sich mit einem kleinen Backwaren-Geschäft selbstständig machen. Sie hat von ihren Eltern und zwei guten Freunden 30‘000 CHF Startkapital erhalten. Der Wunschname für ihr Geschäft lautet Luftibus.

• Was ist die geeignete Rechtsform für ihr Geschäft?• Wie würde das Unternehmen heissen?• Was für Vor- und Nachteile bringt dies mit sich?

Page 32: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 32

Die Kollektivgesellschaft am Beispiel „One Truth“

Video von MySchool über das Jungunternehmen „One Truth“ und ihre Suche nach der geeigneten Rechtsform (unter anderem…) (Dauer ca. 15 Minuten)

http://www.srf.ch/player/tv/srf-myschool/video/one-truth?id=1667ba71-d603-4db3-afe8-f8bc62b5022d

(Sendung vom 15.10.2010)

Page 33: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 33

• Geistiges Eigentum

• Rechtsformen

• Weitere rechtliche Schritte

Inhalte

Page 34: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Weitere rechtliche Schritte, die man bei einer Unternehmensgründung je nach dem bedenken muss

• Handelsregister

• Sozialversicherungen

• Arbeitsrecht

• Import-Export

Page 35: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Rechte und Pflichten mit dem Eintrag ins Handelsregister

Pflicht:

Buchführungspflicht

verpflichtet zu lückenloser,

korrekter Buchhaltung (Inventar und

Eingangsbilanz, Erfolgsrechnung,

Bilanz, Jahresbericht), die

mindestens 10 Jahre aufbewahrt

werden müssen.

Recht:

Der Name des Unternehmens ist geschützt

jedoch nur in der Gemeinde des

Unternehmenssitzes. Ausnahme: AG,

Genossenschaft und GmbH ohne

Personennamen, hier erstreckt sich der

Schutz auf die ganze Schweiz.

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 36: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Aufgaben für M4

1. Führen Sie auf www.swissreg eine Recherche durch, um zu schauen, ob bereits ähnliche Produkte / Dienstleistungen, wie dasjenige Ihres Geschäftskonzepts angemeldet wurden.

2. Führen Sie ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt / Gründungsberater / einer „gründungserfahrenen“ Person, um herauszufinden, welche rechtlichen „Knackpunkte“ bei Ihrer Geschäftsidee zu beachten sind.

Page 37: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Vielen Dank für's Mitmachen!!

Page 38: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Anhang

Page 39: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 39

Anhang I - Rechtsformen:Einzelunternehmen vs. Kapitalgesellschaften

• Grundsätzlich kann zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaften unterschieden werden

• Am häufigsten anzutreffen sind Einzelunternehmen. Dabei ist der Eigentümer gleichzeitig der Leiter des Unternehmens, haftet aber auch persönlich mit seinem Vermögen für das Unternehmen.

• Bei Kapitalgesellschaften (z.B. AG oder GmbH) haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe der Einlage (mit wenigen Ausnahmen). Zudem beteiligen sich nicht alle Gesellschafter an der Unternehmensführung.

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008), S. 347

Page 40: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Anhang I - Rechtsformen:Einzelunternehmung

„Gesellschaftsform, bei welcher der Eigentümer gleichzeitig Leiter des Unternehmens ist und persönlich mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.“(Füglistaller, Müller und Volery (2008), S. 345)

Rechtsformen

Einzelunternehmung Gesellschafts-unternehmung

Genossenschaft Handels-gesellschaften

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG) Ges. m. beschränkter Haftung (GmbH)

Personen-gesellschaften

KollektivgesellschaftKommandit-gesellschaft

Erstellt in Anlehnung an: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 41: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Anhang I - Rechtsformen: Kapitalgesellschaften

„Juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit und einem festen Nominalkapital. Häufigste Rechtsformen von Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft und die GmbH.“(Füglistaller, Müller und Volery (2008), S. 345)

Rechtsformen

Einzelunternehmung Gesellschafts-unternehmung

Genossenschaft Handels-gesellschaften

Kapitalgesellschaften

Aktiengesellschaft (AG) Ges. m. beschränkter Haftung (GmbH)

Personen-gesellschaften

KollektivgesellschaftKommandit-gesellschaft

Erstellt in Anlehnung an: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 42: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 42

Anhang I - Rechtsformen: Einzelfirma

• Braucht keine eigentliche Gründung. Besteht von dem Moment an, in dem eine wirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird.

• Gesetzlich ist weder ein bestimmtes Gründungskapital noch ein bestimmtes Eigenkapital vorgegeben.

• Es besteht (mit einigen Ausnahmen, wie z. B. Handwerksbetriebe, die keine Buchführungspflicht haben) eine Eintragungspflicht und mit der Eintragung ins Handelsregister ist der Firmenname am Ort geschützt.

• Firmen, die zur Eintragung verpflichtet sind, müssen ihre Bücher ordentlich führen und die Betriebsrechnung sowie die Bilanz unterzeichnet aufzubewahren.

• Auch Einzelunternehmen, die nicht eintragungspflichtig sind müssen Belege aufbewahren und Nachweise über Einnahmen und Ausgaben für die Steuerbehörden führen.

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 43: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Anhang I - Rechtsformen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (OR Art. 772 – 783)

• Wie die Aktiengesellschaft, ist auch die GmbH eine Kapitalgesellschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.

• Sei 2008 kann man auch eine Einmann-GmbH gründen.

• Das minimale Stammkapital beträgt 20‘000. Seit 2008 gibt es nach oben keine Limite mehr.

• Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer (der Gründer) in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.

• Die GmbH muss ins Handelregister eingetragen werden. Erst damit wird die GmbH zur juristischen Person.

• Beispiele berühmter GmbHs: Haribo, Opel, Pfizer Pharma

Quellen: Füglistaller, Müller, Volery (2008), www.gruenden.ch

Page 44: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Anhang I - Rechtsformen: Aktiengesellschaft (AG) (OR Art. 620 – 659b)

• Gesellschaft mit einer eigenen Firma, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Das Aktienkapital muss mindestens 100‘000 CHF betragen.

• Eine Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften gegründet werden.

• Durch den Eintrag ins Handelsregister wird die AG zu einer juristischen Person. D.h. die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf das Aktienkapital.

• Oberstes Organ der AG ist die Generalversammlung der Aktionäre.

• Bei der Gründung der AG müssen der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle bereits feststehen. Der Verwaltungsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Die Revisionsstelle ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das der Generalversammlung ihren Bericht vorstellt.

Beispiel für berühmte Aktiengesellschaften: UBS, Post, Rivella, Caterpillar etc

Quelle: Füglistaller, Müller, Volery (2008)

Page 45: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 45

Anhang II: Handelsregister

• „Das Handelsregister ist eine von den Kantonen verwaltete öffentliche Datenbank. Sie enthält die wichtigsten Angaben über die „nach kaufmännischer Art geführten“ Unternehmen.“ www.kmu.admin.ch

• Macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und transparent.

• Eintragungspflichtig sind alle Handels-, Fabrikations- und Gewerbebetriebe, die nach kaufmännischer Art geführt werden.

www.kmu.admin.ch

Page 46: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 46

Anhang II:Was muss man ins Handelregister eintragen?

• Name (Firma)

• Gründungsjahr

• Sitz und Zweck des Unternehmens

• Namen von Gesellschaftern, Verwaltungsräten, Geschäftsführenden, Zeichnungsberechtigten

• Kapitalverhältnisse

• Allenfalls Revisionsstelle

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 47: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 47

Anhang II:Eintrag ins Handelsregister

Kosten für Eintrag ins Handelsregister (ungefähre Angabe):

• Einzelfirma CHF 120.-

• Kommanditgesellschaft/Kollektivgesellschaft CHF 240.-

• Aktiengesellschaft/GmbH CHF 600.-

Kostenpflichtige Eintragungen um Handelsregister werden im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 48: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 48

Anhang III: Sozialversicherungen

Drei-Säulen-Prinzip

Für jedermannobligatorisch –ob berufstätig oder nicht

Nur für Angestellteobligatorisch –wenn der Lohneinen bestimmtenBetrag übersteigt

Wichtig für Selbstständige mit Einzelfirmen und Personengesell-schaften, für welche das BVG nichtobligatorisch ist

AHV / IV / EO BVG Private Vorsorge

Sozialversicherungen

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 49: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 49

Anhang IV: Arbeitsrecht

• Arbeitsvertrag

• Arbeitszeit

• Tages- und Nachtarbeit

• Lohnfortzahlungen, bei Verhinderung an der Arbeitsleistung

• Ferien und freie Tage

• Kündigung des Arbeitsvertrages

• Anmeldung bei Sozialversicherung

• Arbeitssicherheit

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 50: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

Seite 50

Anhang V: Import und Export

Import

• Freihandelsabkommen

• Zollsysteme

• Importformalitäten

• Verzollungsverfahren

• Zollformalitäten beim Import

• Zolltarife

Export

• Vorschriften, Zolltarife und technische Normen im Bestimmungsland

• Freihandelsabkommen

• Exportformalitäten

• Zollformalitäten beim Export

Quelle: www.kmu.admin.ch

Page 51: Entrepreneurship-Kurs für Berufsschullernende Modul 3 Toolbox 7: Recht

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Literatur

Atteslander, J., Breitschaft, J., Hofer, R., Kiefer, D., Sägesser, P. & Rüdisühli-Steffen, S. (2000). Wirtschaft und Recht – Grundlagen (3. überarbeitete und ergänzte Aufl.). Aarau: Verlag Sauerländer

Füglistaller, U., Müller, C. & Volery, T. (2008). Entrepreneurship. Modelle – Umsetzung – Perspektiven. Mit Fallbeispielen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (2. Aufl.). Wiesbaden: Gabler Verlag.

Waibel, R. & Käppeli, M. (2009). Betriebswirtschaft für Führungskräfte – Die Erfolgslogik des unternehmerischen Denkens und Handelns (2. Aufl.). Zürich: Versus Verlag AG.

http://www.gruenden.ch/fileadmin/user_upload/dateien/Checkliste/gruenden_CL_200804.pdf

www.ige.ch

http://www.kmu.admin.ch/themen