entwicklung gemeinsamer handlungsstrategien von wasserversorgungsunternehmen und landwirtschaft im...
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Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von
Wasserversorgungsunternehmen und Landwirtschaft im Wasserschutzgebiet
Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Dipl.Ing.agr. MSc. (GIS) Frank Stumpf, ö.b.v.
von der Regierung der Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung;
Teilgebiet Bewertung von Nutzungsbeschränkungen in Wasser- und
Naturschutzgebieten
Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
Was bedeutet ein Wasserschutzgebiet für einen Landwirt ?
• Nutzungsauflagen (org. Düngung, Zwischenfrucht, Umbruch), erhöhter Aufwand in der Flächenbewirtschaftung und im allgemeinen Betriebsablauf
• u. U. Ausgleichsanspruch, der durchzusetzen ist (§ 4, Abs. 19 WHG; Beschränkung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken)
• Minderung in der Bonität bei Kreditverhandlungen
• i.d.R. keine Mindererträge und wenig zusätzliche bedeutende Aufwendungen
= unterschiedliche Auswirkungen von „kaum von Belang“ bis „existenzbedrohend“ je nach Auflagen, Region, Betriebsindividualität bzw. Produktionsschwerpunktauch unterschiedliche subjektive Wahrnehmung
Schnittstellen
Optimierung der mineralischen und organischen Düngung (Höhe, Art, Zeitpunkt)
Optimierung des Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (Höhe, Art, Zeitpunkt)
Fruchtfolgegestaltung (Acker oder Grünland ? Mais oder Kleegras ? Weizen oder Roggen?)
= unabhängig vom Wasserschutzgebiet wird der Landwirt in diesen Punkten ein Optimierung anstreben - ! DAS IST DIE CHANCE ! -
Ingenieurbüro Scheuerecker & Stumpf/Regensburg - 23. September 2008
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Lösungsweg
Kooperation des Wasserversorgungsunternehmen mit dem Landwirt im Schnittstellenbereich auf privatrechtlicher Basis
Ziele
• dauerhafte und faire Regelung der aus der WVO resultierenden Ausgleichsansprüche
+ deutliche Minderung der Grundwasserbelastung
+ dauerhafte Verankerung der Ziele des Grundwasserschutzes bei den Landwirten
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Wie komme ich zu einer Kooperation ?
Verhandeln – Reden – Gespräche führen …. Gemeinsamer Besuch bei schon existierenden Kooperationen
Vertrauen erarbeiten
Mögliche Inhalte einer privatrechtlichen Vereinbarung
• Beschränkungen der Düngung
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• Bestimmungen zur Fruchtfolgegestaltung
• Bestimmungen zum Zwischenfruchtanbau
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• Bestimmungen zur Produktionstechnik
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Sehr viele Maßnahmen mit Auswirkungen bekannt und teils überprüft;Landesanstalt für Landwirtschaft FreisingTUM München WeihenstephanLandesamt für Umwelt AusgsburgBundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
Anspruchsvolle Kooperation mit harten fordernden Auflagen• Teilnahmequote nicht hoch• Hohe Zahlungen seitens des WVU• Zielerreichung kalkulierbarer• „Problemfälle“ werden nicht teilnehmen
Einfache Kooperation mit wenig fordernden Auflagen, aber erfolgsorientiert
• Hohe Teilnahmequote• Hoher Betreuungs- und Beratungsbedarf• Integrationsmöglichkeit für „Problemfälle“
2 Möglichkeiten
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !