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Erfahrungen aus der industriellen Praxis beim Betrieb
mehrerer genehmigungsbedürftiger Anlagen innerhalb eines
Betriebsbereiches der unteren Klasse
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Seite 2
1. Vorstellung Werk Kassel
2. 12. BlmSchV am Standort Kassel
3. Einschätzung & Unklarheiten
4. Zusammenfassung
Agenda
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
VOLKSWAGEN KASSEL In 59 Jahren zum größten Komponentenwerk
Werksgelände:
3,3 Millionen m²,
ca. 450 Fußballfelder
16.410 MA
1958 Volkswagen GmbH erwirbt
das Gelände der ehemaligen
Henschel Flugmotoren GmbH
1959 Aufbau der Volkswagen
Produktionshallen
1962 Fertigstellung der Halle
1 und Halle 4
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Geschäftsbereiche
Aggregate-Aufbereitung
Externer Standort:
Lilienthalstraße Kassel
Gießerei und
Bearbeitung 1.190 MA Abgasanlagen-
fertigung 650 MA
Getriebefertigung
5.760 MA
Konzern After Sales
2.430 MA Umformtechnik
1.750 MA
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Kunden weltweit
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
ca. 3.800.000 Mio. Getriebe/Jahr
ca. 60.000 Elektroantriebe
Organisation und Verantwortlichkeiten im Umweltschutz
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Verantwortlicher nach § 52b BImSchG
Umweltbeauf-
tragter Standort
Kassel
Koordination
der Umwelt-
beauftragten
Stellvertreter
§ 52b BImSchG
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Hauptanlagen Eingesetzte Stoffe
Härterei - Salzlager 0,75 t Natriumcyanid,
1 t Härtesalze
Ammoniakgaslager 30 t Ammoniak
Gashaus 0,6 t Acetylen
Propangaslager 27 t Propan
Haupttankstelle 90 t Kraftstoff
Tanklager 90 t Kraftstoff
Sauerstofflager 67 t Sauerstoff
Magnesiumdruckgus
s
32 t flüssig Magnesium
Airbag-lager 2,4 t Natriumacid
Auflistung der störfallrelevanten Anlagen
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Flyer zur
Öffentlichkeitsinformation
Störfallrelevante Hauptstoffmengen:
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Lage störfallrelevanter Anlagen
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Angemessener Sicherheitsabstand ? ( keine Kriterien ):
§15 (1) 12. BImSchV: Behörde prüft Domino- Effekt und Abstände aber
§3 (5) 12. BImSchV: angemessener Sicherheitsabstand ist keine Betreiberpflicht
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Pfad: Bitte den aktuellen Pfad hier einfügen!
26.09.2017 Seite 9
HK-TW – Schulte– Tel. 2594
Neue Anforderungen gem. 12. BImSchV:
Grundpflichten
bisherige Anforderungen
Untere Klasse
zusätzliche Anforderungen
• Neue Klassifizierung der Stoffe (CLP
Verordnung)
• Sofortige ? Information der Öffentlichkeit
über störfallrelevante Stoffe (Internet)
• mehr Anlageninspektionen durch
Behörde
• Bei Änderungen an BImSchG Anlagen –
Störfallrelevanz und Sicherheitsabstände
prüfen
• Bei Relevanz: Beteiligung der
Öffentlichkeit
• Offizielle Anzeige der Stoffmengen gem.
§ 7
• Mitteilung § 52 b, Verantwortlicher der
Betriebsorganisation
• Erstellung eines Sicherheitskonzeptes
• 3-5 Jährige Anlageninspektionen durch
die Behörde
• Regelmäßige Aktualisierung der
Störfallstoffe und Stoffmengen
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Einschätzung zur 12. BImSchV
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Neue Anforderungen sind
grundsätzlich positiv zu sehen:
• Anlagensicherheit ist
Grundvoraussetzung für den
Bestand eines Unternehmens
• Schutz der Öffentlichkeit hat einen
hohen Stellenwert
Leider gibt es momentan noch
Unklarheiten in der Umsetzung der
neuen Anforderungen :
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung
d.h. jede Verlagerung einer Druckgießmaschine z.B. oder anderer Anlagen ist störfallrechtlich zu prüfen.
Umsetzungsschwierigkeiten
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Ammoniakgaslager
§ 20, (2) „Unverzüglichkeit“ für Aktualisierung
Sicherheitskonzept nach Inkrafttreten am
09.01.17
Müssen wir zukünftig vorsorglich auch „nicht
verbindliche Gesetzesentwürfe“ umsetzen ?
Unklare Beurteilungskriterien der
Störfallrelevanz bei Änderungsvorhaben
Keine formalen Kriterien innerhalb der Störfall-VO,
ab wann erhebliche Auswirkungen auf die Gefahren
schwerer Unfälle anzunehmen sind ?
Obere Klasse: Bei allen Änderungsvorhaben
–
auch an nicht BImSchG –Anlagen ! – ist die
Störfallrelevanz zu prüfen, ggf. ein
Genehmigungsverfahren erforderlich.
Unverhältnismäßig hoher Aufwand !
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Schutzbedürftige Nutzung
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
- Das Abstandsgebot ist für die schutzbedürftige Nutzung zu
beachten
Definition einer schutzbedürftigen Nutzung:
• Wohngebiet
• öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete
Unter die Definition „ öffentlich genutzte Gebäude „ fallen damit auch
alle Bereiche bei VW, die für jedermann zugänglich sind, wie
Verkaufs- und Vorführräume, Gastronomiebereiche ,
Betriebskindergärten etc. ?
• Freizeit – und Erholungsgebiete
• wichtige Verkehrswege
• sowie unter dem Aspekt des Naturschutzes besonders
wertvolle und empfindliche Gebiete
Was ist mit ständigen Arbeitsplätzen ?
In unseren Hallen arbeiten mehrere tausend Menschen !
Keine Definition „ benachbarter Schutzobjekte“ in
der 12. BImSchV ( § 3 (5) )!
Definition aus § 50 BImSchG und Bauleitplanung
(Kommission für Anlagensicherheit - KAS 18 )?
z.B.:
• Wohngebiete
• öffentlich genutzte Gebäude und Gebiete
• Freizeit- und Erholungsgebiete
• wichtige Verkehrswege
Was ist mit den Bereichen bei VW, die für
jedermann zugänglich sind, wie Verkaufs- und
Vorführräume, Gastronomiebereiche ,
Betriebskindergärten etc. ?
Was ist mit ständigen Arbeitsplätzen ?
Unklar : Einstufung von Zufahrtsstraßen für Werksangehörige ? Einbindung des VW-Werkes in die Landschaftsstruktur
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Wie soll die ständige Zugänglichkeit der Infos erfolgen?
Auszug: §8a (1) 12. BImSchV:
„Der Betreiber hat der Öffentlichkeit die Angaben nach
Anhang V Teil 1 ständig zugänglich zu machen, auch auf
elektronischem Weg.“
• Nur Internet ?
• Flyer in Briefkästen der direkten Anwohner?
• Aufsteller an der Hauptwache?
Welche Möglichkeiten genügen nach 12. BlmSchV ?
Information der Öffentlichkeit
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
- Information der Öffentlichkeit (unterschiedliche
Ansätze) :
1. Nur Internet
2. Flyer in Briefkästen der direkten Anwohner
3. Aufsteller an der Hauptwache
4. Auch per E-Mail möglich ?
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung
Information der Öffentlichkeit
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Diese Informationen könnten zu Verunsicherung und Angst der Anwohner führen
& wertvoll für Terroristen sein !
Verunsicherung und Angst der Anwohner führen ! Eine wertvolle
Information für Terroristen sein !
Unklar: Wann ist eine Ausnahme von der Veröffentlichung begründet
?
Ammoniak
Härtesalze
Otto- und
Dieselkraftsto
ffe
Sprengstoff
Auszug aus Info-Flyer: Störfallrelevante Hauptmengen
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung
• Positive Intention des Gesetzgebers:
• Mehr Schutz und Einbindung der Öffentlichkeit
• Einheitliche gefahrstoffrechtliche Einstufung
• Höheres Gewicht auf störfallrelevante Beurteilungen/Genehmigungen im Umfeld von Betriebsbereichen
„Unverzügliche“ Geltung von Pflichten ist nicht praxisgerecht
Diverse Unklarheiten müssen noch konkretisiert werden.
Fazit :
Wir haben die neuen Vorgaben aus der novellierten Störfall-VO umgesetzt.
• Umdeklarierung nach CLP-VO
• Überarbeitung Störfallkonzept
• Veröffentlichung Info-Flyer im Internet
Sind wir jetzt tatsächlich sicherer geworden?
Hr. Rupert Zeh & Hr. Dirk Sauermann, Volkswagen AG, Werk Kassel, Baunatal 26.09.17
Zusammenfassung
1. Vorstellung Werk Kassel 2. 12.BImSchV am Standort KS 3. Einschätzung und
Unklarheiten 4. Zusammenfassung