fall templ_ die tante war bekannt - Österreich - derstandard

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  • 7/24/2019 Fall Templ_ Die Tante War Bekannt - sterreich - DerStandard

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    19/02/2016 Fall Templ: Die Tante war bekannt - sterreich - derStandard.at Panorama

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    PETRA STUIBER

    17. Februar 2016, 17:57

    Fall Templ: Die Tante war bekannt

    Stephan Templ, der im Zusammenhang mit einem

    Restitutionsverfahren wegen Betrugs in Haft sitzt, ist mit einerOGH-Beschwerde abgeblitzt

    Wien Der Mittwoch brachte keine guten Nachrichten fr denPublizisten Stephan Templ. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hateine Beschwerde Templs, der in Zusammenhang mit einemRestitutionsantrag wegen schweren Betrugs an der Republiksterreich verurteilt worden war, abgewiesen. Templ hatteversucht, eine Schadenersatzzahlung an seine Tante zubekmpfen, die er, laut Gericht, um ihr Recht aufNaturalrestitution gebracht haben soll. Es geht um 550.000Euro.

    Fr Templs Untersttzer ist der Zivilprozess, der demhchstgerichtlichen Erkenntnis voranging, ohnehin ein"schlechter Scherz". Es habe nicht einmal ein eigenesBeweisverfahren gegeben.

    Im Kern geht es um das ehemalige Sanatorium Frth im achtenWiener Gemeindebezirk Josefstadt. Templ hatte 2002 imNamen seiner Mutter einen Antrag auf Restitution eines Anteilsan dem Gebude gestellt, das den jdischen Besitzern(darunter seine Groeltern) von den Nazis geraubt worden war.Die Forderung wurde zuerkannt. Allerdings soll Templ dabei dieExistenz einer Schwester seiner Mutter verschwiegen haben,worauf gegen ihn ein Betrugsverfahren eingeleitet wurde.

    Dafr wurde er 2013 in erster Instanz zu drei Jahrenunbedingter Haft verurteilt, unter anderem mit der(sinngemen) Begrndung, Templ habe die Republik durchsein Schweigen geschdigt, weil seiner Mutter dadurch einhherer Anteil zugesprochen wurde, als ihr zugestanden sei.Templs Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil wurde im Mrz2014 vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Seine Berufunggegen die Strafhhe war dagegen erfolgreich: Das

    Oberlandesgericht Wien reduzierte das Strafma auf ein Jahrunbedingte und zwei Jahre bedingte Haft.

    Nun glauben Templs Anwlte allerdings, trotz der aktuellenNiederlage vor dem OGH, gengend Grnde dafr zu haben,dass "das Verfahren gegen ihn auf der Stelle eingestellt und ersofort enthaftet wird", wie Templs Rechtsvertreter in London,Robert Amsterdam, zum STANDARD sagt. Denn: DerEntschdigungsfonds hat den Anwlten nun Dokumentebermittelt, die belegen: Der Publizist hat 2002 gleich auf drei

    Antragsformularen den Namen seiner Tante genannt insgesamt sechsmal, wie der "Guardian" am vergangenen

    Wochenende schrieb.

    Es handelt sich dabei um Antrge auf Restitution vonLebensversicherungspolizzen, die Templ im Namen seinerMutter, seiner Gromutter und seines Grovaters ausgefllthat. Auf die Frage, ob es noch andere "living heirs" gebe, gab

    foto: standard/corn

    Stephan Templ: neue Dokum ente, neue Hoffnung.

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    STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. 2016

    Al le Rechte vorbehal ten. Nutzung ausschl ieli ch fr de n privaten Eigenb edarf.Eine Weiterverwendung und Reproduktion ber den persnlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.

    er jedes Mal den Namen seiner Tante an. Die Dokumenteliegen dem STANDARD vor.

    "Arrogant" und "obszn"

    Aus der Sicht von Anwalt Amsterdam kann nun dieUrteilsbegrndung des Strafgerichts, Templ habe die Republikgeschdigt, nicht mehr aufrechterhalten werden. Nicht nur,dass die Finanzprokuratur im September 2014 befand, eine

    Schdigung des Bundes in der Causa Templ sei"auszuschlieen". Die Republik habe von der lebenden Tantewissen mssen sptestens seit 2003, als die InternationalCommission on Holocaust ERA Insurance Claims in Rotterdamdie Antrge Templs an den Entschdigungsfonds in Wienweitergeleitet hatte.

    Robert Amsterdam sieht im Fall Templ nach wie vor eine"massive Ungerechtigkeit". Und er greift Bundesprsident HeinzFischer direkt an, auf dessen Gnadenerlass Templ gehoffthabe. Der Prsident habe seine, Amsterdams, Eingabe garnicht gelesen, behauptet der Anwalt das sei "geradezu eine

    Obsznitt". Und es fge sich in eine "ganze Reihe von Fllenvon Holocaust-Geschdigten, denen sich die Republiksterreich gegenber unwillig und arrogant verhalten" habe,sagte Amsterdam zum STANDARD.

    Templs Wiener Anwalt hat jedenfalls noch vor Weihnachteneinen Antrag auf Revision des Strafverfahrens eingebracht mit den neu aufgetauchten Antragsformularen als Beweis frTempls Unschuld. Im Justizministerium will man sich zu dem Fallnicht uern. Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion,verweist auf das Oberlandesgericht Wien, das den Antragderzeit prfe. (Petra Stuiber, 17.2.2016)

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