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Seite 1 von 31 Feuerwehr Region Huttwil Schlussbericht des Lenkungsausschusses "Fusionsabklärungen Feuerwehren Region Huttwil" an die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Auswil Gondiswil Huttwil Rohrbach Rohrbachgraben Wyssachen vom 1. Oktober 2012

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Feuerwehr Region Huttwil

Schlussbericht

des Lenkungsausschusses

"Fusionsabklärungen Feuerwehren Region Huttwil"

an die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden

Auswil

Gondiswil

Huttwil

Rohrbach

Rohrbachgraben

Wyssachen

vom 1. Oktober 2012

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Inhaltsverzeichnis

1. Ausgangslage ............................................................................... 5

2. Projektorganisation ..................................................................... 5

2.1. Personelle Zusammensetzung ..................................................................... 5

2.1.1. Lenkungsausschuss ......................................................................................... 5

2.1.2. Arbeitsgruppe 1 Feuerwehrorganisation .......................................................... 6

2.1.3. Arbeitsgruppe 2 Finanzen ................................................................................ 6

2.1.4. Arbeitsgruppe 3 Verträge/Reglemente ............................................................. 6

2.1.5. Externe Projektbegleitung ................................................................................ 6

2.2. Ziele / erwartete Ergebnisse .......................................................................... 6

2.3. Rahmenbedingungen .................................................................................... 7

3. Umfang der Abklärungen ............................................................ 7

3.1. Aussenschau (Umfeld) .................................................................................. 7

3.2. Innenschau / Bestandesanalyse ................................................................... 8

3.3. Projektbearbeitung in den Arbeitsgruppen ................................................. 9

3.4. Öffentlichkeitsarbeit ...................................................................................... 9

4. Ergebnisse der Abklärungen ....................................................... 9

4.1. Organisation der fusionierten Feuerwehr .................................................... 9

4.1.1. Organigramm ................................................................................................... 9

4.1.2. Umfang der Aufgabenübertragung ................................................................. 10

4.1.3. Abklärungen finanzielle Auswirkungen ........................................................... 11

5. Mitwirkungsverfahren ................................................................ 12

5.1. Fragestellungen zur Mitwirkung ................................................................. 12

5.1.1. Wahl Zusammenarbeitsmodell ....................................................................... 12

5.1.2. Neue Feuerwehrorganisation ......................................................................... 12

5.1.3. Zusammensetzung der Gremien: Feuerwehrkommission / Fachausschuss Feuerwehr ...................................................................................................... 12

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5.1.4. Spezialfinanzierung ........................................................................................ 13

5.1.5. Deckung des Defizits nach dem Schutzwertfaktor ......................................... 13

5.1.6. Anpassung der Soldansätze .......................................................................... 13

5.1.7. Miete der Magazine / Festlegung der Indikatoren für die Mietzinsberechnung ....................................................................................................................... 13

5.1.8. Verwendung Fusionsbeitrag .......................................................................... 14

5.1.9. Aufhebung eines Stützpunktes ...................................................................... 14

5.1.10. Vertrag ......................................................................................................... 14

5.2. Ergebnisse der Mitwirkung ......................................................................... 14

5.3. Fazit ............................................................................................................... 16

6. Reglemente und Vertrag ............................................................ 16

6.1. Allgemeines .................................................................................................. 16

6.2. Feuerwehrreglement Anschlussgemeinden .............................................. 17

6.3. Inhalt Anschlussvertrag .............................................................................. 17

7. Finanzielle Auswirkungen ......................................................... 18

7.1. Finanzielle Auswirkungen ohne die Gemeinde Dürrenroth ..................... 18

7.2. Abgeltung der einzubringenden Sachwerte .............................................. 18

7.2.1. Ermittlung des Zeitwerts per Fusionsdatum ................................................... 18

7.2.2. Bemessungsgrösse Schutzwertfaktor ............................................................ 19

7.2.3. Vergleich der Sachwerte aufgrund des Schutzwertfaktors ............................. 19

7.2.4. Abgeltung der Sachwerte / Ausgleichszahlungen .......................................... 19

7.2.5. Finanzierung der Abgeltung mit dem Fusionsbeitrag der GVB ...................... 19

7.3. Finanzplan fusionierte Feuerwehr .............................................................. 20

7.3.1. Möglichkeiten und Grenzen des Finanzplans ................................................ 20

7.3.2. Annahmen zur Entwicklung des Personalbestandes ..................................... 20

7.3.3. Phasen des Finanzplans ................................................................................ 21

7.3.4. Feuerwehrmagazine ...................................................................................... 21

7.3.5. Werterhalt der Sachwerte .............................................................................. 22

7.3.6. Investitionsprogramm 2014 - 2017 ................................................................. 25

7.3.7. Entwicklung Spezialfinanzierung Werterhalt .................................................. 25

7.3.8. Verwaltungsaufwand ...................................................................................... 26

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7.3.9. Ergebnis des Finanzplans .............................................................................. 26

7.4. Vergleich Alleingang mit Fusion................................................................. 29

8. Umsetzungsphase ..................................................................... 29

8.1. Vorbereitung der Umsetzung ...................................................................... 29

8.2. Ablauf der Umsetzung ab 2014 ................................................................... 29

9. Erwägungen des Lenkungsausschusses................................. 30

10. Antrag an die Gemeinden .......................................................... 30

11. Anhänge

Nr. 1 Überführung Sachwerte in fusionierte Feuerwehr

Nr. 2 Feuerwehrfahrzeuge: Übernahmewerte / jährliche Abschreibung

Nr. 3 Motorspritzen: Übernahmewerte / jährliche Abschreibung

Nr. 4 Ausrüstungs- und Korpsmaterial

Nr. 5 Einzubringende Sachwerte nach Schutzwertfaktor

Nr. 6 Berechnung Zuschuss (Fusionsbeitrag)

Nr. 7 Mietzinsberechnungen für Feuerwehrmagazine

Nr. 8 Übersicht Übernahmewerte / Wiederbeschaffungswerte / Einlage Werterhalt

Nr. 9 Finanzplan Laufende Rechnung

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1. Ausgangslage

Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) hat für die Feuerwehrorganisationen neue Vorschriften über die minimale Ausrüstung der Feuerwehren und deren Organisation erlassen. Diese Vorgaben müssen von den Gemeinden auf den 1. Januar 2014 umgesetzt werden. Jede Feuerwehrorganisation muss die Mindestanforderungen eigenständig erfüllen. Eine Regelung der Zusammenarbeit und der Nachbarschaftshilfe auf vertraglicher Basis genügt nicht mehr. Die neuen Vorgaben haben zum Ziel, Feuerwehreinsätze entsprechend den internationalen und nationalen Erfahrungen und Erkenntnissen erfolgreich bewältigen zu können. Neben diesen Mindestanforderungen der GVB zeigt sich je länger je mehr, dass die finanziellen Mittel (Beitrag GVB und Ersatzabgaben) in Zukunft nicht mehr ausreichen werden, um den Feuerwehrbetrieb vollständig finanzieren zu können. Die heutigen Bestände der Feuerwehren liegen teilweise massiv über den Mindestanforderungen der GVB. Hohe Bestände nützen wenig, wenn im Ernstfall nur wenige Angehörige der Feuerwehr (AdF) zur Verfügung stehen, weil viele auswärts arbeiten. In einzelnen Gemeinden muss damit gerechnet werden, dass Rekrutierungsprobleme entstehen. Am 22. November 2010 wurden die Gemeinden an einer Informationsveranstaltung über diese Sachverhalte informiert und angefragt, ob sie bereit wären, die notwendigen Abklärungen gemeinsam im Rahmen eines Projektes vorzunehmen. Die Gemeinderäte von Auswil, Dürrenroth, Eriswil, Gondiswil, Huttwil, Rohrbach, Rohrbachgraben und Wyssachen haben dem gemeinsamen Vorgehen zugestimmt und entsprechende Vertreter für die Arbeitsgruppen bestimmt. Mit Schreiben vom 6. Mai 2011 hat die Einwohnergemeinde Eriswil den Verzicht auf das Mitmachen bei den Fusionsabklärungen bekannt gegeben. Die Gemeinde Dürrenroth hat im Juni 2012 eine feuerwehrinterne Informationsveranstaltung durchgeführt. Aufgrund der eindeutigen Rückmeldungen aus der Mannschaft hat der Gemeinderat mit Schreiben vom 30. August 2012 den Rückzug der Gemeinde Dürrenroth aus den Fusionsverhandlungen bekannt gegeben. Da der Rückzug erst kurz vor Abschluss der Verhandlungen mitgeteilt wurde, ist Dürrenroth bis Punkt 6 dieses Schlussberichts integriert.

2. Projektorganisation

2.1. Personelle Zusammensetzung

2.1.1. Lenkungsausschuss

Die politischen Vertreter, die ressortverantwortlichen Gemeinderatsmitglieder: Wüthrich Adrian, Gemeinderat, Huttwil - Vorsitz Minder Hanspeter, Gemeinderat, Auswil Wüthrich Martin, Gemeinderat, Dürrenroth Moser Daniel, Gemeinderat, Gondiswil Lüthi Martin, Gemeinderat, Rohrbach Lüthi Simon, Gemeinderat, Rohrbachgraben

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Obrist Daniel, Gemeinderat, Wyssachen Schär Marcel, Gemeinderat Wyssachen (Ersatz für Daniel Obrist) Minder Sandra, Sekretariat

2.1.2. Arbeitsgruppe 1 Feuerwehrorganisation

Die Feuerwehrkommandanten der involvierten Gemeinden: Bärtschi Christian, Feuerwehrkdt, Huttwil - Vorsitz Jörg Ulrich, Feuerwehrkdt, Auswil Ryser Daniel, Feuerwehrkdt, Auswil (ab 2012) Flükiger Jürg, Feuerwehrkdt, Dürrenroth Anliker Rudolf, Feuerwehrkdt, Gondiswil Nyfeler Peter, Feuerwehrkdt, Gondiswil (ab 2012) Moser Hans, Feuerwehrkdt, Rohrbach Moser Werner, Feuerwehrkdt, Rohrbach (ab 2013) Kilchenmann Andres, Feuerwehrkdt, Rohrbachgraben Loosli Daniel, Feuerwehrkdt, Wyssachen Hofer Andreas, Feuerwehrinspektor Minder Sandra, Sekretariat

2.1.3. Arbeitsgruppe 2 Finanzen

Die Arbeitsgruppe Finanzen besteht aus: Capaul Markus, Finanzverwalter, Huttwil - Vorsitz Hunziker Lydia, Finanzverwalterin, Auswil Rindlisbacher Kurt, Fourier Fw, Dürrenroth Zaugg Marlen, Finanzverwalterin, Gondiswil Mäder Thomas, Fourier und Finanzverwalter, Rohrbach Iseli Christian, Finanzverwalter/Gemeindeschreiber, Rohrbachgraben Wittmer Stephanie, Finanzverwalterin/Gemeindeschreiberin, Wyssachen

2.1.4. Arbeitsgruppe 3 Verträge/Reglemente

Die Arbeitsgruppe Verträge / Reglemente besteht aus: Jampen Martin, Gemeindeschreiber, Huttwil - Vorsitz Kuch Elisabeth, Gemeindeschreiberin, Auswil Rindlisbacher Kurt, Fourier Fw, Dürrenroth Fuhrimann Markus, Gemeindeschreiber, Gondiswil Appenzeller Andreas, Gemeindeschreiber, Rohrbach Iseli Christian, Finanzverwalter/Gemeindeschreiber, Rohrbachgraben Wittmer Stephanie, Finanzverwalterin/Gemeindeschreiberin, Wyssachen

2.1.5. Externe Projektbegleitung

Als externer Projektleiter wurde Simon Bichsel, Ilfisstrasse 17, 3555 Trubschachen verpflichtet (alt Regierungsstatthalter Amt Signau). Der Projektbegleiter hatte die Aufgabe, die Arbeitsgruppen zu unterstützen und deren Arbeit zu koordinieren.

2.2. Ziele / erwartete Ergebnisse

Mit der Fusion der Feuerwehren der beteiligten Gemeinden soll eine bedarfsgerechte, einsatzschnelle, wirtschaftliche und breit abgestützte Organisation entstehen, die alle Anforderungen der GVB erfüllt.

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Im Rahmen dieser Projektorganisation sollen die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die kompetenten Organe (Gemeinderäte / Gemeindeversammlungen) erarbeitet werden. Namentlich sollen in diesem Projekt:

Die IST-Situation erfasst und die vorhandenen Grundlagen übersichtlich und verständlich dargestellt werden.

Die Angaben harmonisiert und damit vergleichbar gemacht werden.

Auf Basis der IST-Situation eine bedürfnisgerechte Feuerwehrorganisation für das Gebiet der beteiligten Gemeinden aufgebaut werden.

Die möglichen Organisationsformen einem Vergleich unterzogen und den kompetenten Organen einen Antrag unterbreitet werden.

2.3. Rahmenbedingungen

Die Projektverantwortlichen haben folgende Rahmenbedingungen für die Abklärungsphase definiert:

Die Gemeinderäte haben einer gemeinsamen Erarbeitung der Grundlagen für eine allfällige Fusion der Feuerwehrorganisationen zugestimmt. Die zuständigen Organe in den Gemeinden können aufgrund der Ergebnisse der Abklärungen jederzeit frei entscheiden, ob sie beim Projekt Fusion Feuerwehr mitmachen wollen oder nicht.

Die Vorgaben der GVB sind als Minimalstandards vorgegeben.

Die Herznotfallgruppe der Feuerwehr Huttwil ist nicht Bestandteil des Projekts. Sie bezieht sich in jedem Fall auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Huttwil und wird von dieser auch vollständig finanziert.

Die Arbeitsgruppen gehen vom heutigen IST-Zustand aus und entwerfen die Grundlagen für eine gemeinsame Feuerwehr der beteiligten Gemeinden.

3. Umfang der Abklärungen

3.1. Aussenschau (Umfeld)

Nicht zuletzt als Folge der von der GVB erlassenen Mindestanforderungen, aber auch im Bestreben zur Effizienzsteigerung werden gegenwärtig zahlreiche Feuerwehr-Fusionsprojekte diskutiert bzw. bereits realisiert. Dies zeigt der folgende Überblick gem. Angaben der GVB (Auskunft Peter Frick, Leiter Feuerwehren GVB, vom 23.02.2012): Anzahl Feuerwehren im Kanton Bern: 1990 = 400 2000 = 400 2010 = 220 2012 = 190 (194) Gegenwärtig laufen ca. 10 Feuerwehr-Fusionsprojekte im Kanton Bern, unter anderem in den Gemeinden: - Affoltern i.E., Sumiswald und Trachselwald - Rüegsau, Lützelflüh und Hasle b.B.

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- Langnau, Lauperswil, Rüderswil, Signau und Bowil (Bowil liegt im Verwaltungskreis Bern-Mittelland)

- Trub und Trubschachen - Guggisberg und Rüschegg

Folgende Vergleichszahlen zum Mannschaftsbestand lassen einen gewissen Handlungsbedarf für die Region Huttwil erkennen:

Wie viele Personen werden von einem einzigen AdF geschützt? Pro AdF entfallen im Kanton Bern 57 EinwohnerInnen " im Verwaltungskreis Oberaargau 39 " " im Verwaltungskreis Emmental 36 " " im Raum Sumiswald u.U. (4 Gemeinden) 38 " " im Raum Oberemmental (5 Gemeinden) 37 " " in der Region Huttwil (7 Gemeinden, vor Fusion) 24 " " in der Region Huttwil (7 Gemeinden, nach Fusion) 48 " Mit der Fusion würde der Mannschaftsbestand dem kantonalen Durchschnitt angepasst. Er bleibt aber immer noch deutlich darunter, da anzunehmen ist, dass durch die vielen laufenden Fusionsprojekte die Bestände weiter sinken werden und der kantonale Durchschnitt steigen wird. Um wie viele % übersteigt der IST-Bestand den Mindestbestand der GVB? im Raum Oberemmental: 69 % im Raum Sumiswald u.U.: 36 % Rüschegg: 33 % Linden b.O.: 30 % Habkern: 26 % in der Region Huttwil: 18 % Schwarzenegg: 18 %

3.2. Innenschau / Bestandesanalyse

In der Tabelle unten werden pro Gemeinde folgende Angaben gemacht:

IST-Zustand (1. Linie im Feld)

Anforderungen GVB bei einem Alleingang (2. Linie im Feld)

Kosten der Investitionen bei einem Alleingang (3. Linie im Feld) Gemeinde Stufe GVB

AdF TLF* Atemschutz Anz. Geräte

Wärmebild-kamera

Überdruck-belüfter

Rauchver-schluss

Auswil I

39 40

1 1

0 4

25'000

0 1

20'000

0 1

5'200

0 1

500

Dürrenroth H

77 50

1 1

4 7

15'000

0 1

20'000

1 1

0 1

500

Gondiswil I

55 40

1 1

0 4

25'000

0 1

20'000

0 1

5'200

0 1

500

Huttwil E

83 80

1 1

15 9 --

1 1 --

2 1 --

1 1 --

Rohrbach H

56 50

1 1

0 7

30'000

0 1

20'000

0 1

5'200

0 1

500

Rohrbachgraben I

40 40

0 1

0 4

0 1

0 1

0 1

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Gemeinde Stufe GVB

AdF TLF* Atemschutz Anz. Geräte

Wärmebild-kamera

Überdruck-belüfter

Rauchver-schluss

150'000 25'000 20'000 5'200 500

Wyssachen H

65 50

1 1

7 7 --

0 1

20'000

0 1

5'200

0 1

500

Feuerwehr Region Huttwil Stufe C

100

(350)

1

15

1

1

1

Einsparungen 1) 150'000 120'000 120'000 26'000 3'000

* TLF: Grösse abhängig von Topographie und Gefahrenpotenzial. 1) Entwicklung Personalbestand: Es ist vorgesehen, den momentanen Bestand von 415 AdF auf 205 AdF, plus 5 Personen für Kommando / Geschäftsstelle, zu reduzieren.

3.3. Projektbearbeitung in den Arbeitsgruppen

Nachdem sich die Behörden- und Feuerwehrvertreter am 22.11.2010 von Feuerwehrinspektor Andreas Hofer und Regierungsstatthalter Martin Sommer über die Änderungen im Feuerwehrwesen informieren liessen, haben die acht Gemeinderäte (inkl. Eriswil und Dürrenroth) beschlossen, eine Projektorganisation zur Abklärung einer möglichen Fusion der Feuerwehren einzusetzen. An der gemeinsamen Sitzung vom 17.03.2011 wurde das Projekthandbuch, welches Inhalt, Organisation und Ablauf des Abklärungsprojekts regelt, verabschiedet. Drei Fachgruppen haben die Grundlagen zu Händen des Lenkungsausschusses ausgearbeitet.

3.4. Öffentlichkeitsarbeit

Gemäss Projekthandbuch (Ziffer 5.2.2.2) war der Lenkungsausschuss für die Kommunikation gegen aussen verantwortlich. Unter seiner Leitung wurde am 5. März 2012 eine Medienmitteilung publiziert. Mit der Verabschiedung des Schlussberichts wird eine weitere letzte Medienmitteilung veröffentlicht. Die Informationsveranstaltungen wurden zweistufig durchgeführt: - am 15. Mai 2012 intern für Behörde und Feuerwehrkader - am 5. Juni 2012 öffentlich. Dies hatte den Vorteil, dass Direktbetroffene zu Beteiligten gemacht wurden, bevor diese in der breiten Öffentlichkeit Diskussionen entfachen konnten. Erkenntnisse: - intern: Die Kosten der neuen Organisation können nicht mit den Zahlen gemäss

Budget der einzelnen Gemeinden verglichen werden. Für die Gegenüberstellung muss der Alleingang durch die jeweilige Gemeinde berechnet werden.

- extern: Wenig Wortmeldungen, Skepsis betr. Sicherheit / Einsatzfähigkeit der Feuerwehr. Offene Fragen an die GVB.

4. Ergebnisse der Abklärungen

4.1. Organisation der fusionierten Feuerwehr

4.1.1. Organigramm

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Das Organigramm der neuen Feuerwehr Region Huttwil zeigt die vorgeschlagene Organisation. Die Anschlussgemeinden schliessen sich der Sitzgemeinde Huttwil an. Gleichzeitig erhalten die Anschlussgemeinden die Möglichkeit in der Feuerwehrkommission mitzuentscheiden. Die Kompetenzen werden im Anschlussvertrag und im Feuerwehrreglement der Gemeinde Huttwil geregelt.

Einwohnerge-

meinde Dürrenroth

Einwohnerge-

meinde Gondiswil

Einwohnerge-

meinde Huttwil

(Sitzgemeinde)

Einwohnerge-

meinde Rohrbach

Einwohnerge-

meinde

Rohrbachgraben

Einwohnerge-

meinde Auswil

Einwohnerge-

meinde

Wyssachen

Anschluss-

gemeinden

Gemeinderat

Sitzgemeinde und

Anschluss-

gemeinden

Feuerwehr-

kommission

Ressortvorsteher

öffentliche

Sicherheit

Fachausschuss

Feuerwehr

Feuerwehr Region

Huttwil +

Stützpunkte

Anschlussgemeinden

Behalten Zuständigkeit für:

Spezialfinanzierung FW

Wehrdienstersatzabgaben

Unterhalt Löscheinrichtungen

Sitzgemeinde

Auftragsübertragung der Anschlussgemeinden

mittels Anschlussvertrag Feuerwehrwesen

Fachausschuss

Die Mitglieder des Fachausschusses werden als

Fachleute (ohne Stimmrecht) zu den Sitzungen

der Feuerwehrkommission eingeladen

4.1.2. Umfang der Aufgabenübertragung

Nach Abklärung von drei Varianten hat die Arbeitsgruppe 1 dem Lenkungsausschuss einstimmig eine einzige Organisation mit noch 210 AdF, flächendeckend verteilt auf alle 7 Gemeinden und einem zentralen Kommando in Huttwil, vorgeschlagen. Der Lenkungsausschuss hat diesem Antrag am 23. Juni 2011 ebenfalls einstimmig zugestimmt. Mit einem Zusammenschluss der Feuerwehren der beteiligten Gemeinden soll eine bedarfsgerechte, einsatzschnelle, wirtschaftliche und breit abgestützte Organisation entstehen, die alle Anforderungen der GVB erfüllt. Die künftige Feuerwehr soll sich dank guter Ausrüstung mit kleinem Bestand auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Laut Richtlinien der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) umfasst ein Ersteinsatzelement 8 AdF. Bisherige Einsatzberichte in andern Projekten haben gezeigt, dass in der Regel 10 bis 15 AdF (Ersteinsatzgruppe/Pikett) im Einsatz standen.

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Fazit: eine erste Beurteilung (nicht abschliessend) zeigt folgendes: Vorteile:

Einheitlich ausgerüstete und ausgebildete Löschzüge mit dezentralen Standorten in jeder Gemeinde sind schlagkräftig (gleiche Sprache)

gleichwertige Löschzüge aus Nachbargemeinden mit hoher Verfügbarkeit, weil bei Rekrutierung auf Arbeitsort Rücksicht genommen werden kann (ist bei kleinen Beständen pro Gemeinde eher möglich als bei einem hohen Bestand)

gleichwertige Reserven z.B. als Brandwache aus Nachbargemeinden

Einsatzerfahrung erhöht die Motivation

Besseres Kosten- / Nutzenverhältnis

Schon heute müssen die Feuerwehren grössere Ereignisse zusammen bewältigen

Es benötigt nur ein Kommando (Kdt) und eine Administration Nachteile:

bei grossräumigen Elementarereignissen sind weniger Leute verfügbar, so dass die Elemente des Zivilschutzes voraussichtlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgeboten werden müssen

Lokales Know-how/Ortskenntnisse reduzieren sich auf weniger AdF

Identifikation mit eigener Gemeinde/FW eher weniger stark

Ablösung der vollen Gemeindeautonomie mit Teilautonomie bezüglich Finanzen und ausgebauter Mitsprache in der neuen Organisation

Dienstleistungen ausserhalb der Feuerwehr, z.B. Parkdienst bei Anlässen usw., müssen allenfalls reduziert werden

4.1.3. Abklärungen finanzielle Auswirkungen

Bei einem Zusammenschluss können gemäss ersten Berechnungen unter langfristiger Betrachtungsweise voraussichtlich rund 0,8 Mio. Franken eingespart werden, weil der Bestand reduziert werden kann und weniger Fahrzeuge / MS / Geräte / Atemschutz angeschafft werden müssen: - Bestandesreduktion um ca. 200 AdF x 2‘000 = Fr. 400‘000

- überzählige Fahrzeuge, Motorspritzen, Geräte (Schätzung) Fr. 419‘000

- zudem sind langfristig Einsparungen bei den Gebäudekosten/Magazinen möglich.

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5. Mitwirkungsverfahren

5.1. Fragestellungen zur Mitwirkung

5.1.1. Wahl Zusammenarbeitsmodell

Der Lenkungsausschuss hat sich gemäss Antrag der Arbeitsgruppe 3, Verträge/Reglemente, für die Ausarbeitung des Vertragsmodells (Sitzgemeindemodell) und gegen einen Gemeindeverband entschieden: Sitzgemeinde: Huttwil Anschlussgemeinden: Auswil, Dürrenroth, Gondiswil, Rohrbach, Rohrbachgraben und Wyssachen

Vorteile: - baut auf bestehenden Strukturen auf (keine neue Organisation nötig) - Gemeinden behalten Finanzhoheit (unterschiedliche Ersatzabgaben möglich)

sowie direkteren Einfluss auf die Entwicklung der Finanzen - tiefere Kosten infolge Synergien mit bestehender Verwaltung, engere Führung der

Finanzen durch die beauftragte Gemeinde - einfachere Anpassung an ändernde Gegebenheiten

5.1.2. Neue Feuerwehrorganisation

Die Anschlussgemeinden übertragen ihre Aufgaben im Feuerwehrbereich mittels Anschlussvertrag an die Sitzgemeinde. Sie behalten ihre Zuständigkeit für: - Führen einer Spezialfinanzierung Feuerwehr - Regelung und Erhebung der Feuerwehrersatzabgaben - Unterhalt Löscheinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet - Weitere, freiwillige Aufgaben wie zum Beispiel Herznotfall

Die Ressortvorsteher öffentliche Sicherheit der Sitzgemeinde und der Anschlussgemeinden bilden die für das Feuerwehrwesen zuständige Feuerwehrkommission. Der Fachausschuss Feuerwehr setzt sich aus dem Feuerwehrkader gemäss Feuerwehrverordnung der Sitzgemeinde zusammen. Die Sitzgemeinde stellt sicher, dass die Anschlussgemeinden mit mindestens einer Person im Fachausschuss vertreten sind. In der Regel erfolgt die Vertretung durch den Löschzugchef der Anschlussgemeinde. Die Organisation der Feuerwehr richtet sich nach dem Feuerwehrreglement der Sitzgemeinde. Punkt IV. (Organisation) des Anschlussvertrags regelt die Zuständigkeiten.

5.1.3. Zusammensetzung der Gremien: Feuerwehrkommission / Fachausschuss Feuerwehr

Feuerwehrkommission Fachausschuss Feuerwehr

Mitgliederzahl 7 13 - 21

Mitglied von Amtes wegen

Ressortvorsteher öffentliche Sicherheit der Gemeinde Huttwil und der Anschlussgemeinden

Kader Feuerwehr Region Huttwil gemäss Feuerwehrverordnung

Übergeordnete Stelle

Gemeinderat Feuerwehrkommission

Untergeordnete Stelle

Fachausschuss Feuerwehr Feuerwehrkommandant

-

Die Zuständigkeiten sind im Anschlussvertrag Feuerwehrwesen und im Anhang I zum Organisationsreglement der Gemeinde Huttwil geregelt.

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5.1.4. Spezialfinanzierung

Die vertragsschliessenden Gemeinden führen in ihrer Gemeinderechnung weiterhin ihre Spezialfinanzierung Feuerwehr. In diese Spezialfinanzierung werden die Ersatzabgaben und die Mieterträge des Feuerwehrmagazins einbezahlt. Mit diesen Erträgen werden der Betriebsbeitrag an die regionale Feuerwehr und der Unterhalt des Feuerwehrmagazins finanziert. Die Höhe der Ersatzabgabe legt jede Gemeinde selbst fest. Die Steuerhoheit verbleibt somit bei den einzelnen Gemeinden.

Damit Fahrzeuge und Gerätschaften nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer ersetzt werden können, führt die Sitzgemeinde eine Spezialfinanzierung Werterhalt. Die Gemeinden bezahlen zusammen mit ihrem jährlichen Betriebsbeitrag an die Feuerwehr Region Huttwil auch einen Anteil an den Werterhalt. Die jährliche Einlage in den Werterhalt richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert der Fahrzeuge und Gerätschaften und deren Nutzungsdauer (Neuwert / Nutzungsdauer = jährlicher Beitrag). Diese jährlichen Einlagen stehen zur Finanzierung von Investitionen wie z.B. dem Ersatz eines Feuerwehrfahrzeugs zur Verfügung. Der Vorteil dieser Finanzierungsform ist, dass bei Anschaffungen für die einzelne Gemeinde kein Mehraufwand entsteht. Dies vereinfacht die Budgetierung und verringert die jährlichen Schwankungen beim Betriebsbeitrag, den die Gemeinden leisten müssen.

5.1.5. Deckung des Defizits nach dem Schutzwertfaktor

Soweit die Kosten der Feuerwehr nicht durch Ersatzabgaben, Gebühren, Rückerstattungen von Einsatzkosten, Entschädigungen für geleistete Nachbarhilfe sowie durch Subventionen und andere Beiträge gedeckt sind, werden sie von der Sitzgemeinde und den Anschlussgemeinden nach dem von der GVB berechneten Schutzwertfaktor getragen.

5.1.6. Anpassung der Soldansätze

Momentan werden sehr unterschiedliche Soldansätze verwendet:

Auswil 15.-- / Übung 24.-- / Einsatzstunde

Dürrenroth 12.-- / Übung 26.-- / Einsatzstunde (2. Phase)

Gondiswil 15.-- / Übung 15.-- / Einsatzstunde, ab 3. Stunde 30.--

Huttwil 30.-- / Übung 20.-- / Einsatzstunde

Rohrbach 20.-- / Übung 20.-- / Einsatzstunde

Rohrbachgraben 5.-- / Übung Keine Entschädigung für Einsätze

Wyssachen 10.-- / Übung 10.-- / Einsatzstunde, ab 3. Stunde 20.--

Der Lenkungsausschuss hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2011 beschlossen, die Soldansätze anzupassen und den Angehörigen der Feuerwehr Region Huttwil die Ansätze von Huttwil zu bezahlen. Diese Ansätze führen vorübergehend (bis Umsetzung Reorganisation) zu Mehrkosten.

5.1.7. Miete der Magazine / Festlegung der Indikatoren für die Mietzinsberechnung

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Die auf dem Gebiet der Vertragsgemeinden gelegenen Feuerwehrgebäude und festen Feuerwehreinrichtungen verbleiben im Eigentum der Vertragsgemeinden.

5.1.8. Verwendung Fusionsbeitrag

Der Fusionsbeitrag von rund 600'000 Franken der GVB soll im Grundsatz wie folgt verwendet werden: • Kosten für die Fusionsabklärungen (externer Berater, Sekretariatsarbeiten)

• Finanzierung der Fusionskosten (Umsetzung der Fusion, Mehrkosten bis zur erreichten Zielgrösse des Personalbestandes, Administrationsmehrkosten, usw.)

• Die noch verbleibenden Mittel werden in die Spezialfinanzierung Werterhalt eingelegt

5.1.9. Aufhebung eines Stützpunktes

Soweit dies aus taktischen Gründen als sinnvoll erachtet wird, ist in jeder Anschlussgemeinde ein Stützpunkt vorzusehen. Anpassungen der Organisation obliegen dem Gemeinderat der Sitzgemeinde auf Antrag des Fachausschusses. Die Aufhebung eines Stützpunktes ist insbesondere dann zu prüfen, wenn eine Anschlussgemeinde den Mindestbestand nach der Berechnung gemäss Artikel 6 des Anschlussvertrags Feuerwehrwesen nicht mehr erfüllen kann.

5.1.10. Vertrag

In Punkt VI. und VII. des Anschlussvertrags Feuerwehrwesen werden Vertragsdauer, Kündigung, Aufhebung und weitere Bestimmungen geregelt.

5.2. Ergebnisse der Mitwirkung

Anzahl eingegangene Fragebogen: 17 (Privatperson: 4, Behörde: 6, AdF: 7) Zusammenfassung:

1. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Erachten Sie das Sitzgemeindemodell als geeignet?

13 4

2. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie mit der neuen Feuerwehrorganisation einverstanden?

15 2

3. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie damit einverstanden, dass die Gremien wie beschrieben zusammengesetzt werden?

14 3

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4. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie damit einverstanden, dass jährliche Einlagen in den Werterhalt vorgenommen werden, um den Ersatz der Sachwerte der Feuerwehr finanzieren zu können?

15 2

5. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie damit einverstanden, dass ein Defizit nach Schutzwertfaktor verteilt wird?

15 2

6. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie mit der Anpassung und der Höhe der Soldansätze einverstanden?

14 1 1 1

Die Soldansätze werden von einer Anschlussgemeinde als zu hoch erachtet. Der Lenkungsausschuss entscheidet sich klar für eine Anpassung/Erhöhung an die Ansätze der Standortgemeinde.

7. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie damit einverstanden, dass die Immobilien im Besitz der beteiligten Gemeinden bleiben und dafür eine Miete bezahlt wird? Sind Sie mit den Berechnungsgrundlagen Artikel 21 des Anschlussvertrags einverstanden?

13 4

8. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie mit der Verwendung des Fusionsbeitrags gemäss obigem Vorschlag einverstanden?

11 4 2

Entscheid: 50 % des Fusionsbeitrags verbleibt anteilmässig bei den Gemeinden bzw. wird diesen zu Gunsten von deren Spezialfinanzierung Feuerwehr ausbezahlt. Damit können die Gemeinden soweit nötig das Verwaltungsvermögen ihrer Feuerwehr abschreiben und den Rest für die Finanzierung ihres jährlichen Beitrags verwenden.

9. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie damit einverstanden, dass ein Stützpunkt aufgehoben werden kann, wenn der Mindestbestand nicht mehr gewährleistet werden kann?

11 2 2 2

Entscheid: Eine Aufhebung erfolgt auf Antrag des Fachausschusses und nicht umgehend bei Nichterfüllung des Mindestbestandes. Eine Unterbesetzung wird gemäss Vertrag mit einer Konventionalstrafe in der Höhe des 1,5-fachen der

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maximalen Pflichtersatzabgabe pro fehlenden AdF gebüsst. Die Konventionalstrafe fliesst in die Gesamtfeuerwehrrechnung ein.

10. Frage ja eher ja

nein eher nein

weiss nicht

Sind Sie mit Vertragsdauer, Kündigung und Schlussbestimmungen einverstanden?

12 2 2 1

Entscheid: Die Fusion kommt auch dann zustande, wenn mindestens 5 Gemeinden zustimmen.

11. Was ich sonst noch sagen möchte

Entscheid

Reduktion des Austrittsalters auf 50, damit der Mannschaftsbestand schneller reduziert werden kann.

Sämtliche Berechnungen basieren auf dem Austrittsalter 52. Die Einnahmen aus den Ersatzabgaben würden beträchtlich verringert. Das Austrittsalter wird auf 52 belassen.

"Die Ersatzabgabe beträgt 5 - 10 Prozent des Kantonssteuerbetrags, mindestens jedoch 20 Franken". Eine Anschlussgemeinde wünscht die Anpassung des Rahmens.

Das Reglement / Aufgabenübertragung soll angepasst werden auf "3 - 10 Prozent". Der Ansatz wird innerhalb dieses Rahmens durch den Gemeinderat festgelegt. Jede Gemeinde ist bei der Festlegung des Rahmens jedoch frei.

Die Finanzkompetenz von 1,5 Mio. der Sitzgemeinde wird von einer Anschlussgemeinde als zu hoch erachtet.

Sämtliche Investitionen werden vollumfänglich im Fachausschuss diskutiert. Die Höhe der Finanzkompetenz wird unverändert belassen.

5.3. Fazit

Die Gelegenheit zur Mitwirkung wurde geboten, die Anzahl der Rückmeldungen entspricht nicht den Erwartungen des Lenkungsausschusses. Die wenigen Mitwirkenden und die Gemeindebehörden stimmten den Mitwirkungsfragen in hohem Mass zu. Da in den Mitwirkungseingaben auch die Rückmeldungen der Gemeindebehörden integriert sind, wertet der Lenkungsausschuss das Ergebnis als repräsentativ und er rechnet mit einer breiten Unterstützung der Feuerwehrfusion in den Gemeinden.

6. Reglemente und Vertrag

6.1. Allgemeines

Im Rahmen der Abklärungen haben sich die Gemeinden entschieden, das Sitzgemeindenmodell zu wählen. Das bedeutet, dass Gemeinden, welche sich der Feuerwehr der Sitzgemeinde anschliessen wollen, die Aufgaben im Feuerwehrwesen übertragen müssen. Diese Übertragung erfolgt in Form eines Reglements. Gestützt auf das Reglement schliessen die Gemeinderäte der Anschlussgemeinden mit der Sitzgemeinde einen Vertrag ab, welcher die Details zur fusionierten Feuerwehr regelt. Huttwil als Sitzgemeinde muss das Organisationsreglement sowie das

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Feuerwehrreglement anpassen. Für die Genehmigung des Fusionsvertrags ist auch in Huttwil der Gemeinderat zuständig.

6.2. Feuerwehrreglement Anschlussgemeinden

Die Feuerwehrreglemente der Anschlussgemeinden werden aufgehoben und durch ein neues ersetzt. Auf Stufe Reglement beschliessen die Stimmberechtigten der Anschlussgemeinden, dass die Feuerwehraufgaben der fusionierten Feuerwehr Region Huttwil übertragen werden. Da die Gemeinden bezüglich der Festlegung der Pflichtersatzabgabe auch künftig unabhängig bleiben, verbleibt die Kompetenz zur Erhebung der Pflichtersatzabgabe bei den einzelnen Gemeinden. Diese legen den Rahmen, innerhalb welchem der Gemeinderat die Höhe der Pflichtersatzabgabe festlegen kann, individuell fest. Vorgeschlagen wird seitens des Lenkungsausschusses eine Bandbreite von 3 - 10 % der Kantonssteuer. Die Pflichtersatzabgaben sind wie bisher zweckgebunden für die Feuerwehraufgaben einzusetzen. Für die übertragenen Aufgaben im Bereich Feuerwehr gilt das Recht der Gemeinde Huttwil.

6.3. Inhalt Anschlussvertrag

Basierend auf der Mustervorlage der GVB wurde der Fusionsvertrag ausgearbeitet. In diesem wird die Mitsprache der Gemeinden geregelt. Die Mitsprache wird sowohl auf der politischen wie auch auf der operativen Ebene gewährleistet. Die Gemeinde Huttwil verpflichtet sich, eine Feuerwehrkommission einzusetzen, in welcher von jeder Gemeinde die Ressortverantwortlichen für öffentliche Sicherheit Einsitz haben. Weiter wird im Organisationsreglement von Huttwil ein Fachausschuss Feuerwehr vorgesehen, in welchem mindestens jede Gemeinde mit einer Person vertreten ist. Im Anschlussvertrag sind weiter folgende wichtigen Punkte geregelt.

jede Gemeinde setzt die Höhe ihres Satzes oder Ersatzabgabe selber fest.

Jede Gemeinde hat die Pflicht, eine aufgrund des Schutzwertfaktors berechnete Mindestanzahl an aktiven Feuerwehrpflichtigen zu stellen.

Die nicht gedeckten Kosten der fusionierten Feuerwehr werden nach Schutzwertfaktor auf die Gemeinden verteilt.

jede Gemeinde führt ihre eigene Spezialfinanzierung, in welche ihre Pflichtersatzabgaben sowie die Mieterträge für das Feuerwehrmagazin fliessen. Aus der Spezialfinanzierung werden die nicht gedeckten Kosten der fusionierten Feuerwehr finanziert.

jede Anschlussgemeinde hat einen dezentralen Stützpunkt. Über eine allfällige Aufhebung befindet der Gemeinderat der Sitzgemeinde auf Antrag der Feuerwehrkommission und kommt dann in Frage, wenn eine Anschlussgemeinde ihren Mindestbestand an Personal nicht mehr stellen kann

Bei Investitionen ab 1.5 Mio. Franken ist die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, welche gleichzeitig die Mehrheit der Schutzwertfaktorwerte aufweisen muss, nötig. Investitionen werden via Wiederbeschaffungswerte finanziert. Über die Höhe der Einlage entscheidet der Gemeinderat Huttwil auf Antrag der Feuerwehrkommission. Die Kommission beantragt dem Gemeinderat zudem die Höhe der Einlagen in den Werterhalt. Die Höhe der Einlage kann bei geringem Investitionsbedarf auch tiefer als 100 % sein.

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neue Vertragsgemeinden müssen sich einkaufen und das Feuerwehrmaterial unentgeltlich in die fusionierte Feuerwehr einbringen.

7. Finanzielle Auswirkungen

7.1. Finanzielle Auswirkungen ohne die Gemeinde Dürrenroth

Nachdem die Gemeinde Dürrenroth mit Schreiben vom 30. August 2012 ihren Rückzug aus den aktuellen Fusionsabklärungen mitteilte, wurden die finanziellen Auswirkungen der Feuerwehrfusion ohne die Gemeinde Dürrenroth ermittelt. In den nachfolgend aufgeführten Zahlen ist die Gemeinde Dürrenroth somit nicht enthalten. In Abschnitt 7.3.9 Ergebnis des Finanzplans wird jedoch aufgeführt, wie hoch die finanzielle Mehrbelastung der sechs Gemeinden nach dem Rückzug der Gemeinde Dürrenroth sein wird.

7.2. Abgeltung der einzubringenden Sachwerte

7.2.1. Ermittlung des Zeitwerts per Fusionsdatum

Bei der Fusion werden die bestehenden Sachwerte der einzelnen Feuerwehren in die regionale Feuerwehr eingebracht. Bei den Sachwerten handelt es sich um Feuerwehrfahrzeuge, Motorspritzen, Ausrüstungs- und Korpsmaterial. Diese Sachwerte wurden von den Feuerwehrorganisationen aufgelistet und die Anschaffungskosten sowie das Anschaffungsjahr ermittelt. Als nächstes wurde die Nutzungsdauer pro Sachwert bestimmt. Mit diesen Angaben konnte ermittelt werden, dass der Zeitwert bzw. der Restwert der Sachwerte per Fusionsdatum 01. Januar 2014 insgesamt ca. Fr. 660'000 beträgt, siehe Anhänge Nr. 1 bis 4. Dieser Restwert ist eine Momentbetrachtung. Mit den Anschaffungen der Jahre 2012 und 2013 können die Zahlen noch etwas variieren. Es wird aber nicht davon ausgegangen, dass die Zahlen noch wesentlichen Änderungen unterliegen werden. Nachfolgende Tabelle fasst die ermittelten Werte zusammen:

Überführungswerte per 01.01.2014 Betrag

Fahrzeuge 471'890

Ausrüstungs- & Korpsmaterial 176'952

Motorspritzen 10'800

Total 659'642

Die bestehenden Sachwerte, welche in die regionale Feuerwehr eingebracht werden, wurden noch von den einzelnen Gemeinden bezahlt. Die folgende Tabelle zeigt, wieviel jede Gemeinde an Sachwerten einbringt:

Gemeinde Sachwerte

Auswil 24'596

Gondiswil 83'499

Huttwil 385'462

Rohrbach 43'268

Rohrbachgraben 17'268

Wyssachen 105'549

Total 659'642

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Da jede Gemeinde die Sachwerte mit eigenen Mitteln finanziert hat, stellte sich die Frage, ob die einzelnen Gemeinden im Vergleich zu den anderen, Sachwerte in angemessener Höhe einbringt.

7.2.2. Bemessungsgrösse Schutzwertfaktor

Bei Feuerwehren bzw. bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern ist der sogenannte Schutzwertfaktor eine wichtige Bemessungsgrösse für die Kostenaufteilung. Folgende Tabelle stellt dar, welche Kriterien / Parameter im Schutzwertfaktor enthalten sind:

Kriterien Parameter wird gewertet:

zu schützende Personen Einwohnerzahl 50 %

zu schützende Werte GVB-Prämie 40 %

zu schützendes Territorium Gemeindefläche 10 %

7.2.3. Vergleich der Sachwerte aufgrund des Schutzwertfaktors

Die Gemeinden bringen Sachwerte in der Höhe von Fr. 659'642 ein. Vergleicht man wie viel die Gemeinden tatsächlich einbringen (Ist-Werte) mit ihrem Schutzwertfaktor (Soll-Werte), zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede (Abweichungen). Nachfolgende Tabelle zeigt, dass drei Gemeinden mehr und ebenfalls drei Gemeinden weniger einbringen, als sie nach Schutzwertfaktor müssten, siehe auch Anhang Nr. 5:

Gemeinde Ist-Werte SwF Soll-Werte Abweichungen

Auswil 24'596 0.604 38'358 -13'762

Gondiswil 83'499 1.037 65'856 17'643

Huttwil 385'462 5.004 317'787 67'676

Rohrbach 43'268 1.522 96'657 -53'389

Rohrbachgraben 17'268 0.603 38'294 -21'026

Wyssachen 105'549 1.617 102'690 2'859

Total 659'642 10.387 659'642 0

7.2.4. Abgeltung der Sachwerte / Ausgleichszahlungen

Damit jene Gemeinden, die höhere Sachwerte einbringen, finanziell nicht benachteiligt werden, werden Abweichungen bei den einzubringenden Sachwerten finanziell ausgeglichen. Das bedeutet, dass die Gemeinden Auswil, Rohrbach und Rohrbachgraben wegen ihren tieferen Sachwerten Ausgleichszahlungen leisten. Die Gemeinden Gondiswil, Huttwil und Wyssachen, welche höhere Sachwerte einbringen, werden mit den Ausgleichszahlungen dafür entschädigt. Mit diesen Ausgleichszahlungen werden in Bezug auf den Schutzwertfaktor alle sechs Gemeinden einander gleich gestellt.

7.2.5. Finanzierung der Abgeltung mit dem Fusionsbeitrag der GVB

Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern gewährt bei Fusion den Feuerwehren einen Zuschuss, siehe Anhang Nr. 6. Der Fusionsvertrag sieht vor, dass die Hälfte dieses Fusionsbeitrags den einzelnen Gemeinden ausbezahlt wird. Je nach

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Gemeinde reicht dieser Fusionsbeitrag ganz oder zumindest teilweise aus, die Ausgleichszahlung bei den Sachwerten zu finanzieren. Der Fusionsbeitrag wird auf drei Jahre verteilt ausbezahlt. Folgende Tabelle weist den Fusionsbeitrag (Total für drei Jahre) sowie den Betrag auf, welcher den Gemeinden ausbezahlt wird:

Gemeinde Total

Fusionsbeitrag davon 50 %

an Gemeinden

Auswil 59'178 29'589

Gondiswil 75'564 37'782

Huttwil 135'060 67'530

Rohrbach 93'882 46'941

Rohrbachgraben 58'191 29'096

Wyssachen 99'006 49'503

Total 520'881 260'441

Die andere Hälfte des Fusionsbeitrags von Fr. 260'440 ist für die regionale Feuerwehr vorgesehen. Diese wird den Fusionsbeitrag zur Finanzierung künftiger Investitionen (z.B. Ersatz Tanklöschfahrzeug) in die Spezialfinanzierung Werterhalt einlegen.

7.3. Finanzplan fusionierte Feuerwehr

7.3.1. Möglichkeiten und Grenzen des Finanzplans

Mit dem Finanzplan der fusionierten Feuerwehr sollen die finanziellen Auswirkungen der Fusion aufgezeigt werden. Beim Finanzplan handelt es sich um ein Prognoseinstrument, mit dem anhand des heutigen Erkenntnisstandes die finanziellen Auswirkungen der Feuerwehrfusion abgeschätzt werden. Weil die Zukunft nicht vorweg genommen werden kann, müssen viele Annahmen getroffen werden. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen wird man letztlich erst einige Jahre nach der Fusion genau bemessen können. Der Finanzplan ist somit ein Hilfsmittel, das hilfreiche Hinweise zu den finanziellen Auswirkungen liefert. Es ist aber kein präzises Instrument, das verbindliche Zahlen liefern kann.

7.3.2. Annahmen zur Entwicklung des Personalbestandes

Die sechs Feuerwehrorganisationen weisen heute einen Personalbestand von 337 Angehörigen der Feuerwehr (AdF) auf. Als Zielgrösse wurde ein Mannschaftsbestand von 180 AdF nach der Umsetzungsphase der Fusion im Jahr 2017 definiert. Für die Finanzplanung musste eine Annahme getroffen werden, wie sich der Personalbestand bis zur Zielgrösse im Jahr 2017 entwickeln könnte. Basierend auf diesen Bestandeszahlen wurden die Personalkosten prognostiziert. Die nachfolgende Tabelle und das zugehörige Diagramm zeigen auf, mit welchem Mannschaftsbestand der Finanzplan pro Jahr rechnet:

Personalbestand 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Entwicklung 337 300 260 225 210 195 180 Abweichung zu Vorjahr

-37 -40 -35 -15 -15 -15

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7.3.3. Phasen des Finanzplans

Im Finanzplan wurde die Annahme getroffen, dass nach der Fusion per 1. Januar 2014 die Umsetzungsphase beginnt, in der die fusionierte Feuerwehr noch nicht den Zielbestand von 180 AdF aufweist. Es wurde zudem die Annahme getroffen, dass voraussichtlich im Jahr 2017 der Zielbestand erreicht wird. Das Prognosejahr 2017 des Finanzplans weist somit ein "Normaljahr" der fusionierten Feuerwehr auf. Das heisst, dass ab dem Jahr 2017 die regulären Aufwendungen der fusionierten Feuerwehr ohne Sondereffekte ausgewiesen werden.

7.3.4. Feuerwehrmagazine

Die fusionierte Feuerwehr sieht vor, weiterhin in allen sechs Gemeinden einen Löschzug vor Ort zu betreiben. Aus diesem Grund werden die Feuerwehrmagazine in den sechs Gemeinden weiterhin benötigt. Es ist vorgesehen, dass die Feuerwehrmagazine weiterhin im Eigentum der jeweiligen Standortgemeinde bleiben. Die fusionierte Feuerwehr bzw. die Sitzgemeinde Huttwil mietet die Feuerwehrmagazine und kommt für die Nebenkosten wie Strom, Heizung etc. auf. Die Standortgemeinden erhalten eine Miete und sind für den Unterhalt der Feuerwehrmagazine verantwortlich. Bei der Berechnung der Miete wird zwischen beheizten und unbeheizten Feuerwehrmagazinen unterschieden, siehe Anhang Nr. 7. Es wurden folgende Mieten vereinbart:

Miete Feuerwehrmagazine beheizt unbeheizt

Miete pro m2 und Jahr Fr. 100.00 Fr. 50.00

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Nachdem die Flächen der Feuerwehrmagazine erhoben wurden, ergibt dies folgende Mietzinsen pro Gemeinde:

Gemeinde Miete

pro Jahr pro Monat

Auswil 4'250 354

Gondiswil 9'900 825

Huttwil 36'500 3'042

Rohrbach 15'000 1'250

Rohrbachgraben 14'000 1'167

Wyssachen 8'175 681

Total 87'825 7'319

Die finanziellen Auswirkungen für die Gemeinden sind nun folgende: Die Gemeinden erhalten einerseits von der fusionierten Feuerwehr bzw. der Sitzgemeinde Huttwil eine Miete für ihre Feuerwehrmagazine. Andererseits finanzieren die Gemeinden die Betriebskosten der fusionierten Feuerwehr mit ihren Gemeindebeiträgen.

7.3.5. Werterhalt der Sachwerte

a) Ermittlung des Neuwerts der Sachwerte

In Abschnitt 7.2.1 Ermittlung des Zeitwerts per Fusionsdatum hiervor wurde der Zeitwert bzw. Restwert der Sachwerte erläutert. Diese Sachwerte welche in die Feuerwehr eingebracht werden, haben bereits ein gewisses Alter und unterliegen natürlich auch weiterhin einem Alterungsprozess. Wie jedes andere Gut müssen sie in der Regel am Ende ihrer Nutzungsdauer ersetzt werden. Bei den von den Feuerwehrorganisation aufgelisteten Sachwerten wurde ebenfalls der Neuwert ermittelt, siehe Anhänge Nr. 2 bis 4. Dieser beträgt rund Fr. 3,9 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:

Sachwerte Neuwert

Fahrzeuge 2'582'460 Motorspritzen 495'000 Ausrüstungs- und Korpsmaterial 467'158 Persönliche Ausrüstung 360'000 Total 3'904'618

b) Bisherige Abschreibungsmethode

Es stellte sich die Frage, wie die Finanzierung des Ersatzes dieser Sachwerte sicher gestellt werden kann. Normalerweise führt eine Investition in den Gemeinderechnungen zu einem hohen Mehraufwand, der aufgrund der degressiven Abschreibungsweise von Jahr zu Jahr wieder abnimmt. Anhand des folgenden Beispiels wird die Systematik veranschaulicht:

Beispiel degressive Abschreibung

Ein Feuerwehrfahrzeug, das Fr. 50'000 kostet und eine Nutzungsdauer von 20 Jahren hat, wird im Jahr 1 beschafft und nach 20 Jahren durch ein gleich teures ersetzt. Das folgende Diagramm veranschaulicht, dass die Abschreibungen im Jahr 1 der Beschaffung sehr hoch ausfallen und dann Jahr für Jahr abnehmen. Im Jahr 21 wird das Fahrzeug ersetzt und die Abschreibungen steigen wieder stark an.

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Diese Art der Finanzierung ist für die fusionierte Feuerwehr nicht geeignet, weil nach Investitionen die Gemeindebeiträge stark ansteigen.

c) Einlagen in den Werterhalt

Vorteilhafter für die fusionierte Feuerwehr sind jährliche Einlagen in den Werterhalt, welche kaum schwanken. Diese Finanzierungsmethode ist in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gesetzlich vorgeschrieben und wird seit Jahren in den bernischen Gemeinden angewendet. Zur Berechnung der jährlichen Einlage in den Werterhalt wird der Neuwert durch die Nutzungsdauer der jeweiligen Sachwerte geteilt. Wenn nun während der gesamten Nutzungsdauer der Sachwerte eine jährliche Einlage in den Werterhalt getätigt wird, stehen die finanziellen Mittel zur Finanzierung des Ersatzes zur Verfügung. Anhand des oben erwähnten Beispiels wird die Systematik veranschaulicht:

Beispiel jährliche Einlage in den Werterhalt

Bei einem Feuerwehrfahrzeug, das Fr. 50'000 kostet und eine Nutzungsdauer von 20 Jahren hat, wird jährlich ein Zwanzigstel bzw. Fr. 2'500 pro Jahr in den Werterhalt eingelegt. Nach 20 Jahren mit jährlichen Einlagen von Fr. 2'500 stehen die nötigen Fr. 50'000 für den Ersatz des Fahrzeugs zur Verfügung. Das folgende Diagramm veranschaulicht, dass die jährliche Einlage in den Werterhalt jedes Jahr unverändert Fr. 2'500 beträgt.

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Wendet man diese Finanzierungsmethode bei den einzubringenden Sachwerten an, erhält man einen jährlichen Betrag von Fr. 210'400. Die Tabelle zeigt pro Sachwertkategorie die Höhe der jährlichen Einlage:

Sachwerte Neuwert Jährliche Einlage

Fahrzeuge 2'582'460 128'600 Motorspritzen 495'000 19'800 Ausrüstungs- und Korpsmaterial 467'158 26'000 Persönliche Ausrüstung 360'000 36'000 Total 3'904'618 210'400

Im Finanzplan der fusionierten Feuerwehr ist vorgesehen, den jährlichen Betrag von Fr. 210'400 wie folgt aufzuteilen, siehe auch Anhang Nr. 8:

Finanzplan Laufende Rechnung

Aufwand pro Jahr

Anschaffung von Ausrüstungs- und Korpsmaterial 26'000 Einlage in Spezialfinanzierung Werterhalt 184'400 Total 210'400

Die jährlichen Anschaffungen des Ausrüstungs- und Korpsmaterials, welche nicht Investitionscharakter haben, werden jährlich mit Fr. 26'000 im Budget im Konto Anschaffungen von Ausrüstungs- und Korpsmaterial eingestellt.

Die restlichen Fr. 184'400 werden in die Spezialfinanzierung Werterhalt zur Finanzierung von (Ersatz-)Investitionen eingelegt.

Die finanzielle Auswirkung des Werterhalts ist, dass die Gemeinden mit ihrem jährlichen Betriebsbeitrag nicht alleine die Betriebskosten zahlen, sondern auch einen Beitrag an die Erneuerung der Sachwerte leisten. Muss die fusionierte Feuerwehr bzw. die Sitzgemeinde Sachwerte ersetzen, wirkt sich dies nicht auf die

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Betriebsbeiträge aus. Die Gemeindebeiträge unterliegen somit viel geringeren jährlichen Schwankungen als bei der degressiven Abschreibungsmethode. Ein Vergleich mit den bisherigen Aufwendungen der Feuerwehren ist schwierig, weil bislang die degressive Abschreibungsmethode angewendet wurde, bei der je nach Investitionstätigkeit unterschiedlich hohe Abschreibungen pro Jahr ausgewiesen werden.

d) Einlage der Hälfte des Fusionsbeitrags in den Werterhalt

Der Fusionsvertrag sieht vor, dass die eine Hälfte des Fusionsbeitrags den einzelnen Gemeinden ausbezahlt wird, siehe Abschnitt 7.2.5 Finanzierung der Abgeltung mit dem Fusionsbeitrag der GVB hiervor. Die andere Hälfte des Fusionsbeitrags von Fr. 260'440 ist für die regionale Feuerwehr vorgesehen. Diese wird den Fusionsbeitrag zur Finanzierung künftiger Investitionen (z.B. Ersatz Tanklöschfahrzeug) in die Spezialfinanzierung Werterhalt einlegen. Der Fusionsbeitrag wird in drei Jahrestranchen ausbezahlt. Dies ergibt eine jährliche Einlage in den Werterhalt von Fr. 86'800, welche zusätzlich in den Jahren 2014 bis 2016 in den Werterhalt eingelegt wird.

Finanzplan Einlage in den Werterhalt pro Jahr Laufende Rechnung 2014 2015 2016 2017

Einlage aufgrund Neuwerten 184'400 184'400 184'400 184'400 Einlage 1/2 des Fusionsbeitrags 86'800 86'800 86'800 0

Total Einlagen Werterhalt 271'200 271'200 271'200 184'400

7.3.6. Investitionsprogramm 2014 - 2017

Mit dem Finanzplan soll auch nachgewiesen werden, ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind. Nachfolgend wurde ein Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 zusammen gestellt:

Investitionsprogramm

Feuerwehr Region Huttwil Total 2014 2015 2016 2017

Ersatz Tanklöschfahrzeug 600'000 600'000

Ersatzbeschaffung 1 45'000 45'000

Ersatzbeschaffung 2 45'000 45'000

Ersatzbeschaffung 3 45'000 45'000

Total 735'000 45'000 45'000 600'000 45'000

Das grösste Investitionsvorhaben der nächsten Jahre ist der Ersatz des Tanklöschfahrzeugs von Huttwil, welches mit Jahrgang 1993 seine Nutzungsdauer bereits überschritten hat.

7.3.7. Entwicklung Spezialfinanzierung Werterhalt

Ein Bestandteil des Finanzplans ist auch die Entwicklung der Spezialfinanzierung Werterhalt. Diese Spezialfinanzierung wird einerseits durch die Einlagen in den Werterhalt gespiesen, andererseits werden daraus die Investitionen finanziert. Die Spezialfinanzierung Werterhalt weist mit den vorliegenden Prognoseannahmen einen Bestand von Fr. 263'001 auf. Das heisst, dass die fusionierte Feuerwehr in der Lage sein sollte, sämtliche anstehenden Investitionen vollständig selbst finanzieren zu können.

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Spezialfinanzierung Werterhalt 2014 2015 2016 2017

Bestand 01.01. 0 226'201 452'401 123'601

Einlage 271'200 271'200 271'200 184'400

Entnahme -44'999 -45'000 -600'000 -45'000

Bestand 31.12. 226'201 452'401 123'601 263'001

7.3.8. Verwaltungsaufwand

Jede Gemeindeaufgabe ist mit administrativem Aufwand verbunden. Bei den bisherigen Feuerwehren wurde der Verwaltungsaufwand, den die Feuerwehr verursacht, kaum oder nur teilweise der Feuerwehrrechnung belastet. Mit der Fusion verlagern sich die administrativen Aufwendungen zur fusionierten Feuerwehr bzw. zur Sitzgemeinde. Damit die Sitzgemeinde nicht alleine für den Verwaltungsaufwand für die fusionierte Feuerwehr aufkommen muss, wird der Verwaltungsaufwand der fusionierten Feuerwehr belastet, so dass die administrativen Aufwendungen wie die übrigen Aufwendungen der fusionierten Feuerwehr auf alle sechs Gemeinden aufgeteilt werden. Die Höhe des administrativen Aufwands ist nicht so einfach zu ermitteln, wenn die Verwaltung noch zahlreiche andere Aufgaben erfüllt. Anhand von detaillierten Annahmen und Arbeitsplatzbewertungsnormen wurde versucht, den Verwaltungsaufwand für die fusionierte Feuerwehr zu prognostizieren. Es wurde ein jährlicher Verwaltungsaufwand von Fr. 7'400 errechnet.

7.3.9. Ergebnis des Finanzplans

a) Gesamtergebnis Laufende Rechnung

In der nachfolgenden Tabelle werden die Ergebnisse des Finanzplans aufgeführt, siehe auch Anhang Nr. 10. Während die Jahre 2014 bis 2016 als Umsetzungsphase bezeichnet werden, wird das Prognosejahr 2017 als "Normaljahr" angesehen, in dem der Zielbestand der Mannschaft erreicht ist, siehe auch Abschnitt 7.3.2 Annahmen zur Entwicklung des Personalbestandes hiervor.

Ergebnis

Laufende Rechnung 2014 2015 2016 2017

Personalaufwand 241'300 234'900 228'600 222'200

Miete Feuerwehrmagazine 89'800 89'800 89'800 89'800

Übriger Betriebsaufwand, netto 85'000 82'200 82'400 83'100

Anschaffung von Ausrüstungs-

und Korpsmaterial 26'000 26'000 26'000 26'000

Verwaltungsaufwand

Sitzgemeinde 7'400 7'400 7'400 7'400

Einlage in Spezialfinanzierung

Werterhalt 271'200 271'200 271'200 184'400

Abschreibungen 44'999 45'000 600'000 45'000

Entnahme Spezialfinanzierung

Werterhalt -44'999 -45'000 -600'000 -45'000

Beiträge der GVB -204'200 -204'200 -204'200 -117'400

Gemeindebeitrag 516'500 507'300 501'200 495'500

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Die Gemeindebeiträge nehmen gemäss vorliegendem Finanzplan von Fr. 516'500 im Jahr 2014 auf Fr. 501'200 im Jahr 2016 ab. Für den Normalbetrieb nach der Umsetzungsphase wird ab dem Jahr 2017 mit Gemeindebeiträgen von Fr. 495'500 gerechnet.

b) Gemeindebeiträge an Betriebskosten fusionierte Feuerwehr

Die Betriebskosten der Feuerwehr werden nach dem Schutzwertfaktor (SwF) auf die die Gemeinden aufgeteilt. Der Gemeindebeitrag sieht pro Gemeinde wie folgt aus:

Gemeinde SwF 2014 2015 2016 2017

Auswil 0.604 30'300 29'700 29'300 29'000

Gondiswil 1.037 51'900 51'000 50'400 49'800

Huttwil 5.004 246'900 242'500 239'800 237'100

Rohrbach 1.522 76'200 74'900 73'900 73'100

Rohrbachgraben 0.603 30'200 29'700 29'300 28'900

Wyssachen 1.617 81'000 79'500 78'500 77'600

Total 10.387 516'500 507'300 501'200 495'500

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c) Gemeindebeiträge abzüglich Miete für Feuerwehrmagazine

Wie in Abschnitt 7.3.4 Feuerwehrmagazine hiervor beschrieben, erhalten die Gemeinden für die Benützung ihrer Feuerwehrmagazine eine Miete. In den nachfolgenden Tabellen wird pro Gemeinde ausgewiesen, wie hoch ihr Nettobeitrag nach Abzug der Mietzinseinnahmen ausfällt:

Gemeinde Auswil 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 30'300 29'700 29'300 29'000

./. Magazinmiete -4'250 -4'250 -4'250 -4'250

Nettobeitrag 26'050 25'450 25'050 24'750

Gemeinde Gondiswil 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 51'900 51'000 50'400 49'800

./. Magazinmiete -9'900 -9'900 -9'900 -9'900

Nettobeitrag 42'000 41'100 40'500 39'900

Gemeinde Huttwil 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 246'900 242'500 239'800 237'100

./. Magazinmiete -36'500 -36'500 -36'500 -36'500

Nettobeitrag 210'400 206'000 203'300 200'600

Gemeinde Rohrbach 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 76'200 74'900 73'900 73'100

./. Magazinmiete -15'000 -15'000 -15'000 -15'000

Nettobeitrag 61'200 59'900 58'900 58'100

Gemeinde Rohrbachgraben 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 30'200 29'700 29'300 28'900

./. Magazinmiete -14'000 -14'000 -14'000 -14'000

Nettobeitrag 16'200 15'700 15'300 14'900

Gemeinde Wyssachen 2014 2015 2016 2017

Gemeindebeitrag 81'000 79'500 78'500 77'600

./. Magazinmiete -8'175 -8'175 -8'175 -8'175

Nettobeitrag 72'825 71'325 70'325 69'425

Wie in Abschnitt 7.1 Finanzielle Auswirkungen ohne die Gemeinde Dürrenroth hiervor erwähnt wurde, führt der Rückzug der Gemeinde Dürrenroth zu höheren Gemeindebeiträgen für die sechs anderen Gemeinden. Ohne Rückzug der Gemeinde Dürrenroth würden die Gemeindebeiträge in der vorangehenden Tabelle im Jahr 2017 um Fr. 21'778 tiefer ausfallen. Die Mehraufwendungen können damit begründet werden, dass die Fixkosten, welche unabhängig von der Grösse der Feuerwehr anfallen, nur auf sechs anstatt auf sieben Gemeinden aufgeteilt werden können.

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7.4. Vergleich Alleingang mit Fusion

Diese Berechnungen werden in allen Gemeinden individuell vorgenommen. Es bleibt den Gemeinden überlassen, wie sie diesen Punkt der Gemeindeversammlung präsentieren wollen. Rein die unterschiedlichen Abschreibungsvarianten lassen es nicht zu, dass im Schlussbericht ein vergleichbares Zahlenwerk abgebildet werden kann. In Kapitel 3.2. werden die notwendigen Investitionen bei einem Alleingang überschlagsmässig dargestellt. Abgesehen von den finanziellen Auswirkungen eines Alleingangs müssten auch langfristig genügend verfügbare AdF rekrutiert werden können. Diese Kosten sind nur schwer zu veranschlagen.

8. Umsetzungsphase

8.1. Vorbereitung der Umsetzung

Die Vorbereitung der Umsetzung erfolgt im Jahr 2013, so dass die neue Organisation am 01.01.2014 den Betrieb aufnehmen kann. Es werden keine AdF aus der Feuerwehr entlassen. Die Reduktion auf die neuen Bestände erfolgt durch natürliche Abgänge. Gerade in der Übergangsphase ist es wertvoll, wenn auf die Erfahrung der bisher eingeteilten AdF gezählt werden kann. Trotz geplantem Personalabbau nicht zu vernachlässigen ist die jährliche Neurekrutierung, damit später keine Jahrgangslücken entstehen. Die operative Umsetzung obliegt den Kommandanten der Feuerwehren. Die administrativen Arbeiten werden grösstenteils durch die Gemeindeverwaltung Huttwil erbracht, Kostenverteilung gemäss Anschlussvertrag Feuerwehrwesen. Wie bei den Abklärungsarbeiten wird die Mitsprache der beteiligten Gemeinden auch auf der administrativen Ebene gewährleistet.

8.2. Ablauf der Umsetzung ab 2014

Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Bevölkerung in den beteiligten Gemeinden zu gewährleisten. Der Betrieb der neuen Organisation soll personell und materiell sichergestellt werden. Die erwartete Reduktion des Mannschaftsbestandes wird in einer Tabelle unter Punkt 7.3.2 aufgezeigt. Bezüglich der Organisationsstruktur wird auf das Organigramm Punkt 4.1.1 verwiesen.

Übungen Die Übungen werden gemeinsam geplant. Löschzugsübungen finden nach wie vor in allen Gemeinden statt. Für Kader und Spezialistengruppen werden gemeinsame Übungen vorbereitet und abgehalten. Die Hauptübungen gemäss heutiger Praxis werden entfallen. Neu werden Schlussrapporte durchgeführt. Diese sind verbunden mit einem Rückblick auf das vergangene Feuerwehrjahr, der Bekanntgabe von Beförderungen und Austritten.

Alarmierung Die Alarmierung wird ab Dezember 2012 neu strukturiert. Für die Feuerwehrorganisationen werden Stufenpläne erstellt. Je nach Einsatz können individuelle Gruppen aufgeboten werden, die regionale Einsatzzentrale kann gezielter alarmieren. Diese neue Strukturierung soll bei der Einteilung der AdF nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Überprüfung

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Der Feuerwehrinspektor überprüft die Tätigkeit der gesamten, neuen Organisation. Die separaten Kontrollen in allen Anschlussgemeinden entfallen.

9. Erwägungen des Lenkungsausschusses

Der Lenkungsausschuss kommt aufgrund der umfangreichen Abklärungen zum Schluss, dass mit dem Zusammenschluss der Feuerwehren in der Region Huttwil die von der GVB geforderten Mindestanforderungen erfüllt werden können. Der Zusammenschluss kommt die Gemeinden bei einem Vergleich, welchem die Vollkosten zugrunde liegen, mittel- und längerfristig günstiger zu stehen als der Alleingang. Dank den Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt lassen sich die Kosten für die Feuerwehr viel verlässlicher und ausgeglichener planen als bei einem Alleingang. Die Auszahlung der Hälfte des Fusionsbeitrags an die einzelnen Gemeinden erlaubt diesen, die Abschreibungen auf noch nicht abgeschriebenem Verwaltungsvermögen sicherzustellen. Mit dem deutlich tieferen Personalbedarf kann den immer häufiger beobachteten Rekrutierungsproblemen wirksam begegnet werden. Mit dem Zusammenschluss wird die Feuerwehr der Region Huttwil gestärkt, so dass diese ihre Aufgaben auch in Zukunft in einer sehr guten Qualität erbringen kann. Motivierte Personen im feuerwehrpflichtigen Alter können besser ausgebildet werden und werden auch über mehr Erfahrungen verfügen. Der Zusammenschluss der Feuerwehren hat auch bezüglich der Einteilung der Pflichtigen möglichst nahe an ihrem Arbeitsort Vorteile. Mit der vorgesehenen Organisation bleiben die Löschzüge in den Gemeinden erhalten und die Feuerwehr ist wie bisher in den Ortschaften präsent. Mit der Vertretung aller Gemeinden auf der strategischen wie auf der operativen Ebene wird das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht der beteiligten Gemeinden gewährleistet. Bezüglich der Festlegung der Höhe der Pflichtersatzabgabe bleiben die Gemeinden weiterhin selbständig und autonom. Der Lenkungsausschuss ist aufgrund dieser Vorteile überzeugt, dass der Zusammenschluss der Feuerwehren ein Schritt in die richtige Richtung ist und empfiehlt der Bevölkerung ein Ja zur Fusion.

10. Antrag an die Gemeinden

Der Lenkungsausschuss empfiehlt den Gemeinderäten die Fusion per 01.01.2014 zu vollziehen und die Anträge für die Gemeindeversammlungen Ende 2012 wie folgt zu formulieren: Anschlussgemeinden1

Der Gemeinderat beantragt

a) das Überführungsreglement der Feuerwehr xxx vom xx.xx.2012 zu genehmigen.

b) den Anschlussvertrag Feuerwehrwesen zwischen der Einwohnergemeinde Huttwil und den Gemeinden der Feuerwehrregion Huttwil vom xx.xx.2012 zu genehmigen

Sitzgemeinde

Der Gemeinderat beantragt

1 Gemäss Stellungnahme des AGR vom 12. Oktober 2012 und Art. 5 des Überführungsreglemenst sind die

Gemeinderäte für die Genehmigung des Fusionsvertrags zuständig

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a) das Organisationsreglement vom xx.xx.2012 zu genehmigen

b) das Feuerwehrreglement vom xx.xx.2012 zu genehmigen Für den Lenkungsausschuss Gemeinde Huttwil Adrian Wüthrich Sandra Minder Gemeinde Auswil Gemeinde Gondiswil Hanspeter Minder Daniel Moser Gemeinde Rohrbach Gemeinde Rohrbachgraben Gemeinde Wyssachen Martin Lüthi Simon Lüthi Marcel Schär