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Anstieg der Wahlbeteiligung = hohe Wertschätzung der Selbstverwaltung! 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimme ab. SCHLUSSBERICHT der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2017

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Page 1: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Anstieg der Wahlbeteiligung = hohe Wertschätzung der

Selbstverwaltung! 15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre

Stimme ab.

SCHLUSSBERICHT

der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zu den Sozialwahlen 2017

Anstieg der Wahlbeteiligung =hohe Wertschätzung der

Selbstverwaltung!15,5 Millionen Wählerinnen und Wähler gaben ihre Stimme ab.

SCHLUSSBERICHTder Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen

zu den Sozialwahlen 2017

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 1

GLIEDERUNG DES SCHLUSSBERICHTES ÜBER DIE SOZIALWAHLEN 2017 Vorwort S. 6 Kapitel A Die Sozialwahlen 2017 - Wahlbeteiligung nach drei Jahrzehnten wieder gestiegen, Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten und der Auftakt für 6 Jahre engagierte Arbeit der Selbstverwaltungen S. 8

1. Sozialwahlen - Bestimmung der Mitglieder der Vertreterversammlungen und der Verwaltungsräte S. 8 2. Bis zu drei Gruppen - jede Gruppe wählt für sich S. 9 3. Anzahl der vergebenen Mandate S. 9 4. Der Sonderfall von 2 gesetzlichen Krankenkassen, die keine eigenen Sozialwahlen durchführen S. 12 5. Die zwei Wahltage der Sozialwahlen 2017 - 31.05.2017 und 04.10.2017 S. 12 6. Zehn Wahlen mit Wahlhandlung S. 14 7. Anteil der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt haben S. 16 8. Über 50 Millionen Sozialversicherte konnten an den Sozialwahlen 2017 teilnehmen S. 16 9. Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten S. 17 10. Erster Anstieg der Wahlbeteiligung seit drei Jahrzehnten S. 18 11. Spannbreite der Wahlbeteiligungen S. 18 12. Anzahl der Wahlberechtigten, eingegangene Stimmen und Wahlbeteiligung bei den 10 Versicherungsträgern mit Wahlhandlungen S. 19 13. Zusammenfassung der Wahlbeteiligungen S. 19

Inhaltsverzeichnis_Seite 1_NEU.pdf 1 21.09.2018 10:09:34

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 2

14. Eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011 S. 20 15. Wahlbeteiligung in den Bundesländern S. 21 16. Anzahl der durch Wahlen mit Wahlhandlung vergebenen Mandate S. 22 17. Anteil der durch Wahlen mit Wahlhandlung vergebenen Mandate S. 22 18. Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung S. 23 19. Hochrechnungen der BARMER zur Analyse der Wählerinnen und Wähler S. 43 20. Theoretisch Wahlberechtigte Versicherte bei den Sozialwahlen 2017 S. 45 21. Kosten der Sozialwahlen 2017 - 59,3 Millionen Euro S. 46

Kapitel B Frauenkampagne und Frauenanteile S. 53

1. Kurzüberblick: Die Sozialwahlen 2017 S. 53 2. Die Ausgangslage: Die Sozialwahlen 2011 S. 57 3. Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung S. 58 4. Die Fachtagung „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ am 12. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales S. 62 5. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungs- gremien - eine Bewertung S. 73 6. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungs- gremien S. 75

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Kapitel C Gemeinsame Kampagne - Werbung für die Sozialwahlen 2017 S. 113

1. Träger der Werbekampagne für die Sozialwahlen 2017 S. 113 2. Der zweite Wahltermin - die BARMER-Herausforderung S. 115 3. Werbespots im Fernsehen S. 116 4. Werbespots im Radio S. 117 5. „Wesselmänner“ S. 118 6. Homepage www.sozialwahl.de S. 119 7. Kommunikation in Sozialen Medien S. 122 8. Unterstützer S. 122 9. „Gesicht zeigen“ - Der Selbstverwaltung ein Gesicht geben S. 123 10. Fragen und Antworten und 10 starke Argumente für die Beteiligung an den Sozialwahlen S. 124 11. Achtseitige Sonderbeilage im „Tagesspiegel“ S. 124 12. Beileger für Journalisten S. 124 13. Anzeigen in Zeitungen und Magazinen S. 125 14. Jugendkommunikation S. 128 15. Mobile Ausstellung S. 128 16. Faktenheft S. 129 17. Redaktionsbesuche S. 129 18. Versichertenberater rufen in ihren lokalen Zeitungen zur Beteiligung an den Sozialwahlen auf S. 130 19. Medienresonanz - Verdoppelung der Medienreichweite gegenüber 2011 S. 131

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Kapitel D Bericht über die Arbeit der Bundeswahlbeauftragten und ihres Stellvertreters S. 133

1. Formale Aufgaben der Bundeswahlbeauftragten S. 134 2. Werben für die Sozialwahlen S. 135 3. Weisungsungebunden S. 135 4. Festlegung des Wahltages S. 135 5. Erstellen des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten Wahlkalendern S. 136 6. Richtlinien S. 137 7. Allgemeine Vorschlagsberechtigung S. 137 8. Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Sozialwahl 2017“ der Deutschen Renten- versicherung Bund/Saarland sowie der Ersatzkassen S. 140 9. Öffentlichkeitsarbeit - Eigenständige Anstrengungen der Bundeswahlbeauftragten S. 141

Termine bei den Medien S. 141 Artikel und Interviews S. 146 Werben auf Veranstaltungen S. 150

10. Zielgruppenveranstaltung gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen im April 2016 S. 158 11. Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 S. 161 12. Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen 2017 S. 162 13. Die Bundeswahlbeauftragten bei der Stimmauszählung S. 179 14. Ergebnispressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 S. 186 15. Homepage der Bundeswahlbeauftragten S. 188

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Kapitel E Berichte der Landeswahlbeauftragten für die Sozialwahlen 2017 S. 189

Berichte der Landeswahlbeauftragten von • Baden-Württemberg S. 189 • Bayern S. 191 • Berlin S. 192 • Brandenburg S. 194 • Bremen S. 196 • Hamburg S. 196 • Hessen S. 197 • Mecklenburg-Vorpommern S. 199 • Niedersachsen S. 200 • Nordrhein-Westfalen S. 202 • Rheinland-Pfalz S. 204 • Saarland S. 205 • Sachsen S. 208 • Sachsen-Anhalt S. 209 • Schleswig-Holstein S. 210 • Thüringen S. 211

Kapitel F Bericht des Bundeswahlausschusses S. 212 Kapitel G 10-Punkte-Programm der beiden Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen zur Reform des Sozialwahlrechtes S. 214

I. Reformbedarf S. 214 II. Reformvorschläge S. 215

Kapitel H Wahlergebnisse aller Versicherungsträger S. 224

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Vorwort

DER ANSTIEG DER WAHLBETEILIGUNG IST DER

AUSDRUCK DER HOHEN WERTSCHÄTZUNG DER

SELBSTVERWALTUNG!

Endlich! Die Trendumkehr ist geschafft! 30 Jahre lang sank die

Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen von 43,85 % auf 30,15 %. 2017

stieg sie wieder - wenn auch nicht stark - auf 30,42%. In absoluten Zahlen

wurde eine halbe Million Stimmen mehr als 2011 abgegeben. Und

vergleicht man nur die Versicherungsträger, die 2011 und 2017 gewählt

haben, dann liegt der Stimmenzuwachs sogar bei etwas mehr als 1

Million abgegebenen Stimmen. Das ist doch wirklich ein gutes Ergebnis!

Mit ihrer Stimmabgabe stärkten die Wählerinnen und Wähler ihren

ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter den Rücken

und zeigten damit, dass sie ihre Arbeit achten und Wert schätzen. Mit

dieser kraftvollen Unterstützung können sie in dieser Wahlperiode ihre

Aufgaben in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen

wahrnehmen. Sie vertreten die Versicherten, die Selbstständigen ohne

fremde Arbeitskräfte und in einem Fall auch die Arbeitgeber und sind

somit ein kritischer Partner der Politik.

Sie stehen gleichberechtigt neben den Mandatsträgerinnen und

Mandatsträgern, die nicht durch eine direkte Wahl der Versicherten oder

ihrer Arbeitgeber bestimmt wurden. Durch ihre Arbeit und ihr

Engagement tragen sie alle dazu bei, unsere Sozialversicherungen stark

und leistungsfähig zu erhalten. Sie opfern ihre Freizeit, um unseren

Sozialstaat zu stärken. Dafür sagen wir: Danke!

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Der Frauenanteil in den Gremien der Selbstverwaltung ist spürbar

gewachsen, aber noch längst nicht ausreichend. Er liegt in den

Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten bei 22,6 Prozent. Wir

danken den Listenträgern, dass sie unseren Appellen nachgekommen

sind, mehr Frauen auf den Vorschlagslisten zu platzieren. Aber die

Steigerung von 4,6 Prozent gegenüber 2011 kann noch nicht zufrieden

stellen. Da ist noch viel Luft nach oben!

Um Sozialwahlen durchzuführen, müssen viele Menschen bei

Versicherungsträgern, Gewerkschaften, Verbänden und Organisationen

kräftig anpacken. Wir danken ihnen für ihren Einsatz, der oftmals kaum

gewürdigt wird. Die Zusammenarbeit mit ihnen war außerordentlich gut!

Sozialwahlen zeigen immer auch, wo es dringenden Reformbedarf gibt.

Deshalb haben wir in diesen Schlussbericht 10 Punkte aufgenommen,

mit denen wir an den Gesetz- und Verordnungsgeber appellieren, die

Sozialwahlen weiterzuentwickeln.

Wir wünschen den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern in dieser

Wahlperiode viel Erfolg und hoffentlich die Anerkennung ihres Wirkens,

die sie sich wahrlich verdient haben!

Rita Pawelski Klaus Wiesehügel

Bundeswahlbeauftragte für die stellvertretender Bundes-

Sozialversicherungswahlen wahlbeauftragter für die

Sozialversicherungswahlen

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Kapitel A

DIE SOZIALWAHLEN 2017 - WAHLBETEILIGUNG NACH

DREI JAHRZEHNTEN WIEDER GESTIEGEN, REKORD BEI

ANZAHL DER WAHLBERECHTIGTEN UND DER AUFTAKT

FÜR 6 JAHRE ENGAGIERTE ARBEIT DER SELBSTVER-

WALTUNGEN

1. Sozialwahlen - Bestimmung der Mitglieder der Vertreterversammlun-

gen und der Verwaltungsräte

Durch die Sozialwahlen werden die Mitglieder der Vertreterversammlun-

gen in den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der ge-

setzlichen Unfallversicherung sowie die Mitglieder der Verwaltungsräte

der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt.

Dies geschah bei den Sozialwahlen 2017 auf zwei Wegen:

der Durchführung einer Wahl mit konkurrierenden Vorschlagslis-

ten und

der „Wahl ohne Wahlhandlung“.

Beide Wege werden nach geltender Rechtslage als Wahl bezeichnet. Die

„Wahl ohne Wahlhandlung“ kommt zustande, wenn nur eine Vor-

schlagsliste zugelassen worden ist oder die Anzahl der Bewerberinnen

und Bewerber auf unterschiedlichen Vorschlagslisten der Anzahl der zu

vergebenden ordentlichen Mandate entspricht. In diesem Fall gelten die

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Vorgeschlagenen als gewählt. Eine Wahlhandlung durch wahlberech-

tigte Arbeitgeber oder Versicherte findet in diesem Fall nicht statt.

Die Arbeitgebervertreter der Unfallkassen wurden nicht gewählt, son-

dern von im Gesetz festgelegten Stellen bestimmt. Bei geschlossenen

Betriebskrankenkassen mussten die Arbeitgebervertreterinnen und Ar-

beitgebervertreter nicht gewählt werden. Sie wurden von dem die Be-

triebskrankenkasse tragenden Unternehmen bestimmt.

2. Bis zu drei Gruppen - jede Gruppe wählt für sich

In der Regel gehören den Vertreterversammlungen und den Verwal-

tungsräten die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der

Arbeitgeber an. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten

und Gartenbau kommt eine dritte Gruppe hinzu - die Gruppe der Selbst-

ständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Jede dieser bis zu drei Gruppen

führt eine eigene Wahl durch und bestimmt damit ihre Mitglieder in der

Selbstverwaltung.

3. Anzahl der vergebenen Mandate

Insgesamt wurden in den Vertreterversammlungen und den Verwal-

tungsräten

3.423 Mandate

vergeben.

Von den Vertreterversammlungen der Träger der gesetzlichen Renten-

versicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialversi-

cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wurden ehrenamt-

liche Vorstandsmitglieder gewählt.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Hierbei wurden

640 Mandate

vergeben.

Überblick über die Anzahl der Mitglieder der Verwaltungsräte und der

Vertreterversammlungen nach Versicherungszweigen

Versicherungszweig Arbeit- geber

Versi-cherte

Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte

Gesamt

AOK 159 159 0 318IKK 77 77 0 154Ersatzkassen 39 114 0 153BKK 478 741 0 1.219Rentenversicherungs- träger 240 240 0 480

Berufsgenossen- schaften 258 258 0 516

Unfallkassen 249 274 0 523SVLFG 20 20 20 60Gesamt 1.520 1.883 20 3.423

Blick ins Plenum der Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen am 25.05.2017

im Bundesarbeitsministerium. (Foto: BWB)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Überblick über die Anzahl der Mitglieder der ehrenamtlichen Vorstände

bei den Trägern der Renten- und Unfallversicherung sowie der Sozial-

versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Versicherungszweig Arbeit-

geber Versi-cherte

Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte.

Gesamt

Rentenversicherungs- träger

99 99 0 198

Berufsgenossen-schaften 113 113 0 226

Unfallkassen 98 103 0 201SVLFG 5 5 5 15Gesamt 315 320 5 640

Eröffnungsrede von Rita Pawelski während der Auftaktveranstaltung für die

Sozialwahlen am 25.05.2017 im Bundesarbeitsministerium.

(Foto: BWB)

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4. Der Sonderfall von 2 gesetzlichen Krankenkassen, die keine eigenen

Sozialwahlen durchführen

Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-

ten und Gartenbau wurde im Rahmen der Sozialwahlen bestimmt. Diese

Selbstverwaltung verwaltet neben der Unfall- und Rentenversicherung

auch die Kranken- und Pflegekasse der Sozialversicherung für Land-

wirtschaft, Forsten und Gartenbau. Deshalb wurde dort kein Verwal-

tungsrat gewählt.

Die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-

Bahn-See verwaltet auch die dazugehörige Kranken- und Pflegekasse.

Insgesamt bestanden zum Zeitpunkt der Sozialwahlen 113 gesetzliche

Krankenkassen. 111 Krankenkassen verfügten über eine eigenständige

Selbstverwaltung, deren Zusammensetzung im Rahmen der Sozialwah-

len bestimmt wurde. Die Selbstverwaltungen der angesprochenen bei-

den gesetzlichen Krankenkassen wurden indirekt über die Sozialwahlen

in anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems bestimmt.

5. Die zwei Wahltage der Sozialwahlen 2017 - 31.05.2015 und 04.10.2017

Der Wahltag wurde von der Bundeswahlbeauftragten und ihrem Stell-

vertreter auf den 31. Mai 2017 festgelegt. Bei den Trägern, die Wahlen

durchgeführt haben, mussten die Wahlunterlagen die Wahlausschüsse

spätestens bis zu diesem Tag erreicht haben.

Der Wahltag entfaltete seine Bedeutung auch für die Versicherungsträ-

ger, die Wahlen ohne Wahlhandlung durchgeführt haben. Mit dem Ab-

lauf des Wahltages galten diejenigen, die im Rahmen einer Wahl ohne

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Wahlhandlung zu Mitgliedern von Vertreterversammlungen oder Ver-

waltungsräten bestimmt wurden, als gewählt.

Im Vorfeld der Sozialwahlen 2017 fanden eine Reihe von Fusionen statt.

Durch diese freiwilligen Vereinigungen entstanden jeweils neue Versi-

cherungsträger, bei denen der Vorlauf zur Sozialwahl völlig neu gestar-

tet werden musste. Hierzu wurden neue Wahlkalender mit neuen Ablauf-

plänen, welche die speziellen Bedingungen des jeweiligen neuen Versi-

cherungsträgers berücksichtigten, festgelegt und veröffentlicht. Gene-

rell wurde versucht, die Anpassung so zu gestalten, dass der 31. Mai

2017 als Wahltag Bestand haben konnte. Bei einigen Versicherungsträ-

gern war dies nicht mehr möglich. Sie erhielten einen neuen Wahltag.

Der 04.10.2017 war der Wahltag für

die BARMER,

die BKK VBU,

die pronova BKK sowie

die energie BKK.

Von den Versicherungsträgern mit einem neuen Wahltag führte die

BARMER eine Wahl mit Wahlhandlung durch. Bei den übrigen drei Ver-

sicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahlhandlung statt.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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6. Zehn Wahlen mit Wahlhandlung

Bei 10 Versicherungsträgern konnten die Wählerinnen und Wähler die

Mitglieder der Selbstverwaltung durch Wahl bestimmen. Bei acht Versi-

cherungsträgern wählte die Gruppe der Versicherten. Bei einem Versi-

cherungsträger wählte die Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Ar-

beitskräfte, bei einem weiteren Träger wählte die Gruppe der Arbeitge-

ber.

Die Versicherten wählten bei der:

Deutschen Rentenversicherung Bund,

Deutschen Rentenversicherung Saarland,

BARMER,

Techniker Krankenkasse,

DAK-Gesundheit,

KKH,

hkk,

BKK RWE.

Die Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte wählten bei der:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Die Arbeitgeber wählten bei der

BKK VerbundPlus.

Damit wurde seit Jahrzehnten wieder eine Wahl auf der Arbeitgeberseite

durchgeführt. Die bis dahin letzte Wahl auf der Arbeitgeberseite erfolgte

1974.

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Obwohl die Anzahl der Versicherungsträger bei den Sozialwahlen 2017

im Vergleich zu 2011 deutlich geringer (161 statt 206) war, blieb die An-

zahl der durchgeführten Wahlen bei 10 konstant.

Wahlen mit Wahlhandlung aufgeteilt nach Sozialversiche-rungszweigen seit 1953

1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017

Allgemeine Ortskrankenkassen 3 2 6 *11 *12 10 6 3 1

Innungskrankenkas-sen 3

Ersatzkassen 4 5 5 5 7 8 7 6 4 5 5

Betriebskrankenkas-sen 2 3 14 16 19 24 14 10 6 2 2 *2

Berufsgenossen-schaften 2 6 1 7 5 3 1 1 2 1

Unfallkassen 1 1

Landesversicherungs- anstalten / DRV 1 *1 3 5 1 1

BfA/ DRV Bund 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Knappschaft 2 7 7 7

Gesamt 9 *19 38 *52 *38 49 35 27 15 8 10 *10

* Bei einem Versicherungsträger fand in der Gruppe der Arbeitgeber eine Wahl mit Wahlhandlung statt.

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7. Anteil der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung

durchgeführt haben

Die überwältigende Mehrheit der Versicherungsträger führte keine Wahl

mit Wahlhandlung durch.

Zweig der Sozialversi-cherungsträger

Anzahl der Versiche-rungsträger

Durchführung einer Wahlhandlung

Allgemeine Ortskranken-kassen 11 0

Innungskrankenkassen 6 0 Ersatzkassen 6 5 Betriebskrankenkassen 88 2 Rentenversicherungsträ-ger 16 2

Berufsgenossenschaften 9 0 Unfallkassen 24 0 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

1 1

Gesamt 161 10

Der Anteil der urwählenden Versicherungsträger liegt bei etwa 6 %. Al-

lerdings vermittelt diese Relation ein falsches Bild über die tatsächliche

Bedeutung der Wahlen mit Wahlhandlung.

8. Über 50 Millionen Sozialversicherte konnten an den Sozialwahlen

2017 teilnehmen

Unter den wählenden 10 Versicherungsträgern befanden sich große

Träger. Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sind 28,9

Millionen Menschen wahlberechtigt.

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9. Rekord bei der Anzahl der Wahlberechtigten

Bei den Sozialwahlen 2017 wurde ein Rekord bei der Anzahl der Wahl-

berechtigten aufgestellt. In der gesamten Nachkriegszeit war die Anzahl

der Wahlberechtigten nie höher als 2017. Der bisherige Rekord aus dem

Jahr 2011 verzeichnete 49,7 Millionen Wahlberechtigte. 2017 waren es

50,9 Millionen.

Podiumsdiskussion während der Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen

am 25.05.2017 im Bundesarbeitsministerium. (Foto: BWB)

5,2

10,3

16,7

28,9

23

32,835,3

45,6 46,944,2

49,7 50,9

0

10

20

30

40

50

60

1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017

Anzahl der Wahlberechtigten in Mio.

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10. Erster Anstieg der Wahlbeteiligung seit drei Jahrzehnten!

11. Spannbreite der Wahlbeteiligungen

Die Spannbreite der Wahlbeteiligungen reichte von 11,76 % bis 67,6 %.

Ein Schwerpunkt lag in der direkten Umgebung der 30-Prozent-Marke.

Deshalb lautet die Faustformel: Etwa jede/jeder dritte Wahlberechtigte

hat an den Abstimmungen teilgenommen.

Klaus Wiesehügel

und Gundula Roß-

bach, Präsidentin

der Deutschen Ren-

tenversicherung

Bund, während der

Podiumsdiskussion

in der Auftaktveran-

staltung.

(Foto: BWB)

1953 1958 1962 1968 1974 1980 1986 1993 1999 2005 2011 2017

42,38

27,46 26,21

20,45

43,7 43,78 43,85 43,5

38,41

30,78 30,15 30,42

ENTWICKLUNG DER WAHLBETEILIGUNG IN PROZENT

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 19

12. Anzahl der Wahlberechtigten, eingegangene Stimmen und Wahlbe-

teiligung bei den 10 Versicherungsträgern mit Wahlhandlungen

Versicherungsträ-ger

Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteiligung in Prozent

DRV Bund 28.879.512 8.709.603 30,16DRV Saarland 393.001 100.765 25,64Rentenversichungs-träger 29.272.513 8.810.368 30,10

Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Prozent

BARMER 7.369.632 2.232.898 30,30Techn. Krankenkasse 7.408.270 2.400.155 32,40DAK-Gesundheit 4.748.657 1.349.659 28,42KKH 1.375.747 392.452 28,53hkk 399.519 115.993 29,03BKK RWE 43.952 20.703 47,10Krankenkassen 21.345.777 6.511.860 30,51

Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Prozent

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau

217.280 146.865 67,60

Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten/Ar-beitgeberstim-men

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Prozent

BKK VerbundPlus 15.513 / 15.770 1.855 11,76

13. Zusammenfassung der Wahlbeteiligungen

Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Pro-zent

Gesamt 50.851.340 15.470.948 30,42

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 20

14. Eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011

Neben dem Anstieg der relativen Wahlbeteiligung im Vergleich zu den

Sozialwahlen 2011 kann auch ein deutlicher Anstieg der absoluten An-

zahl der abgegebenen Stimmen gegenüber 2011 festgestellt werden.

Wir verzeichneten insgesamt ein Plus von 490.025 abgegebenen Stim-

men. Vergleicht man die 6 Versicherungsträger, die auch 2011 eine

Wahlhandlung durchgeführt haben, ergibt sich ein Zuwachs von über 1

Million abgegebener Stimmen. Der Zuwachs bei den Ersatzkassen be-

trug 903.627 eingegangene Stimmen. Bei den Sozialwahlen 2017 betrug

der Zuwachs bei der Deutschen Rentenversicherung Bund 170.555 ein-

gegangene Stimmen.

Zum Vergleich die Zahlen der Sozialwahlen 2011

Versicherungsträ-ger

Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteiligung in Prozent

DRV Bund 29.006.677 8.539.048 29,44

Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Prozent

BARMER GEK 6.559.359 2.065.564 31,49Techn. Krankenkasse 5.411.732 1.799.935 33,26DAK 4.548.844 1.279.925 28,14KKH-Allianz 1.369.526 373.423 27,27hkk 240.618 68.683 28,54HypoVereinsbank BKK 25.897 9.389 36,26BKK Ernst&Young 5.730 1.459 25,46Krankenkassen 18.161.706 5.598.378 30,83

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Versicherungsträger Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Prozent

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ost-deutschland 33.126 20.866 62,99

Versicherungsträ-ger

Anzahl der Wahl-berechtigten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteiligung in Prozent

Berufsgenossen-schaft Holz und Me-tall 2.493.735 822.631 32,99

Versicherungsträger Anzahl der Wahlberechtig-ten

Eingegangene Stimmen

Wahlbeteili-gung in Pro-zent

Gesamt 49.695.244 14.980.923 30,15

15. Wahlbeteiligung in Bundesländern

DRV Bund* BARMER * Techniker Krankenkasse*

DAK-Ge-sundheit*

Baden-Württemberg 26,0 28,9 30,6 27,5Bayern 28,3 31,7 30,9 28,9Berlin 27,7 30,0 28,3 22,7Brandenburg 31,6 31,5 32,5 28,7Bremen 29,5 29,5 37,3 24,9Hamburg 26,5 27,2 25,2 25,5Hessen 27,8 28,5 29,9 26,6Mecklenburg-Vorpom-mern

29,6 30,8 31,8 28,8

Niedersachsen 29,2 30,9 33,4 29,3Nordrhein-Westfalen 31,2 29,3 34,7 30,6Rheinland-Pfalz 27,9 30,6 32,2 28,2Saarland 29,2 28,2 30,4 19,4Sachsen 31,1 36,4 38,7 34,8Sachsen-Anhalt 28,9 31,8 36,3 28,0Schleswig-Holstein 30,0 28,7 32,6 29,4Thüringen 29,7 33,1 38,3 30,7Gesamt 30,2 30,3 32,4 28,4

* Wahlbeteiligungen in Prozent

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 22

16. Anzahl der durch Wahlen mit Wahlhandlungen vergebenen Mandate

Versicherungsträger Anzahl der Mandate Deutsche Rentenversicherung Bund 15 Deutsche Rentenversicherung Saarland 15 Rentenversicherungsträger 30

Versicherungsträger Anzahl der Mandate BARMER 27 Techniker Krankenkasse 15 DAK-Gesundheit 28 KKH 20 hkk 9 BKK RWE 10 BKK VerbundPlus 10 Krankenkassen 119

Versicherungsträger Anzahl der Mandate Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

20

Die Anzahl der Mandate, die durch Wahlhandlungen vergeben wurden:

169.

Dies ist ein Mandat mehr als 2011.

17. Anteil der durch Wahlhandlungen vergebenen Mandate

Insgesamt wurden 2017 im Rahmen der Sozialwahlen 3.423 Mandate

vergeben, davon 169 durch Wahlhandlungen. Der Anteil beträgt 4,94

Prozent. 2011 waren es 3,99 Prozent.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 23

18. Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung

Die Ergebnisse der 10 Wahlen mit Wahlhandlung werden auf den fol-

genden Seiten dargestellt.

Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 3.146.703 2.834.355 -312.348ver.di 1.077.114 1.236.949 159.835TK-Gemeinschaft 1.072.465 1.092.967 20.502KAB/Kolping/BVEA 423.359 469.359 46.000DAK-VRV 409.229 374.971 -34.258BARMER GEK Gemeinschaft 379.031 0 -379.031BARMER GEK Versicherten Vereinigung 432.864 0 -432.864BARMER VersichertenGemeinschaft 0 990.023 990.023IG Metall 372.961 542.865 169.904DAK-Mitgliedergemeinschaft 263.602 321.488 57.886DBB 258.074 318.120 60.046KKH-Versichertengemeinschaft 203.763 219.609 15.846CGB 107.239 127.360 20.121GdS 82.270 110.506 28.236DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 235.928 0 -235.928

GESAMT 8.464.602 8.638.572 173.970

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 24

DRV Bund: Ein Teil der für die Stimmauszählung gelagerten Stimmzet-telumschläge. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 37,17 32,81 -4,36ver.di 12,72 14,32 1,6TK-Gemeinschaft 12,67 12,65 -0,02KAB/Kolping/BVEA 5 5,43 0,43DAK-VRV 4,83 4,34 -0,49BARMER GEK Gemeinschaft 4,48 0 -4,48BARMER GEK Versicherten Vereinigung 5,11 0 -5,11BARMER VersichertenGemeinschaft 0 11,46 11,46IG Metall 4,41 6,28 1,87DAK-Mitgliedergemeinschaft 3,11 3,72 0,61DBB 3,05 3,68 0,63KKH-Versichertengemeinschaft 2,41 2,54 0,13CGB 1,27 1,47 0,2GdS 0,79 1,28 0,49DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 2,79 0 -2,79GESAMT 100 100

Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu 2011BfA DRV-Gemeinschaft 6 5 -1ver.di 2 2 +/- 0TK-Gemeinschaft 3 3 +/- 0KAB/Kolping/BVEA 1 1 +/- 0DAK-VRV 0 1 1BARMER GEK Gemeinschaft 1 0 -1BARMER GEK Versicherten Vereinigung 1 0 -1BARMER VersichertenGemeinschaft 0 2 2IG Metall 1 1 +/- 0DAK-Mitgliedergemeinschaft 0 0 +/- 0DBB 0 0 +/- 0KKH-Versichertengemeinschaft 0 0 +/- 0CGB 0 0 +/- 0GdS 0 0 +/- 0DGB/IG BAU/IG BCE/NGG 0 0 +/- 0

GESAMT 15 15

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 25

Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017

DGB / ACA 24.546 24,57

CGB 5.943 5,95

IG Metall 38.910 38,95BARMER-, DAK-, KKH-, TK-Gemein-schaften

30.507 30,54

Gesamt 99.906 100,0

Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017

DGB / ACA 4

CGB 0

IG Metall 6 BARMER-, DAK-, KKH-, TK-Gemein-schaften

5

DGB / ACA / CGB 15 0

Gesamt 15 15

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 26

Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu

2011

TK-Gemeinschaft 1.375.412 1.512.730 137.318

ver.di 154.342 282.591 128.249

IG Metall 88.215 163.974 75.759

KAB / Kolping /

BVEA

79.044 112.236 33.192

BfA DRV Ge-meinschaft

0 303.437 303.437

Verband Deut-scher Techniker

87.208 0 - 87.208

Gesamt 1.784.221 2.374.968 +590.747

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 27

Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu

2011

TK-Gemeinschaft 77,09 63,69 - 13,4

ver.di 8,65 11,90 + 3,25

IG Metall 4,94 6,90 + 1,96

KAB / Kolping /

BVEA

4,43 4,73 + 0,3

BfA DRV Ge-meinschaft

0 12,78 + 12,78

Verband Deut-scher Techniker

4,89 0 - 4,89

Gesamt 100 100

Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu

2011

TK-Gemeinschaft 12 10 - 2

ver.di 1 2 + 1

IG Metall 1 1 +/- 0

KAB/Kol-

ping/BVEA

1 0 - 1

BfA DRV Ge-meinschaft

0 2 + 2

Verband Deut-scher Techniker

0 0 +/- 0

Gesamt 15 15 Gelagerte Wahlunter- lagen der Techniker Kranken- kasse. (Foto: TK)

01_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel A DIE SOZIALWAHLEN 2017 - EINE TENDENZWENDE.pdf 20 13.09.2018 12:58:59

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 28

Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse (Foto: TK)

Verwaltungsrat der BARMER. (Foto: BARMER)

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 29

Vorschlagsliste Stimmen

2011

Stimmen

2017

Veränderung

zu 2011

BARMER VersichertenGemein-

schaft

910.237 1.420.961 510.724

BARMER GEK Versichertenverei-nigung

564.940 0 - 564.940

ver.di 171.344 263.916 92.572

IG Metall 66.757 120.114 53.357

BfA DRV Gemeinschaft 178.268 255.376 77.108

KAB/Kolping/BVEA 91.732 91.965 233DGB, IG BAU, NGG* 38.667 27.588 - 11.079IG BAU 16.044 0 - 16.044CGB 0 34.235 34.235Christliche Gewerkschaft Metall 7.441 0 - 7.441

Gesamt 2.045.430 2.214.155 168.725*2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 30

Vorschlagsliste Prozente

2011

Prozente

2017

Veränderung

zu 2011

BARMER VersichertenGemein-

schaft

44,50 64,18 19,68

BARMER GEK Versichertenverei-nigung

27,62 0 - 27,62

ver.di 8,38 11,92 3,54

IG Metall 3,26 5,42 2,16

BfA DRV Gemeinschaft 8,72 11,53 2,81

KAB/Kolping/BVEA 4,49 4,15 - 0,34DGB, IG BAU, NGG* 1,89 1,25 - 0,64IG BAU 0,78 0 - 0,78CGB 0 1,55 1,55Christliche Gewerkschaft Metall 0,36 0 -0,36

Gesamt 100,00 100,00 *2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.

Vorschlagsliste Mandate

2011

Mandate

2017

Veränderung

zu 2011

BARMER VersichertenGemein-

schaft

14 18 + 4

BARMER GEK Versichertenverei-nigung

8 0 - 8

ver.di 3 4 + 1

IG Metall 1 1 +/- 0

BfA DRV Gemeinschaft 2 3 + 1

KAB/Kolping/BVEA 2 1 - 1DGB, IG BAU, NGG* 0 0 +/- 0IG BAU 0 0 +/- 0CGB 0 0 +/- 0Christliche Gewerkschaft Metall 0 0 +/- 0

Gesamt 30 27 *2011 trat die Vorschlagsliste unter der Bezeichnung „DGB“ an.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 31

Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu

2011

DAK MG 528.153 623.959 95.806

DAK-VR 305.012 277.989 - 27.023

ver.di 152.663 133.069 - 19.594

BfA DRV Ge-

meinschaft

196.230 154.423 - 41.807

IG Metall 0 39.806 39.806

KAB/Kol-

ping/BVEA

76.640 73.489 - 3.151

DGB 0 32.918 32.918

DHV 6.814 0 - 6.814

Gesamt 1.265.512 1.335.653 70.141

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 32

Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu

2011

DAK MG 41,73 46,72 4,99

DAK-VR 24,10 20,81 - 3,29

ver.di 12,06 9,96 - 2,1

BfA DRV Ge-

meinschaft

15,51 11,56 - 3,95

IG Metall 0 2,98 2,98

KAB/Kol-

ping/BVEA

6,06 5,50 - 0,56

DGB 0 2,46 2,47

DHV 0,54 0 - 0,54

Gesamt 100,00 99,99 0,00

Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu

2011

DAK-MG 13 13 +/- 0

DAK-VR 7 6 - 1

ver.di 3 3 +/- 0

BfA DRV Ge-

meinschaft

5 3 - 2

IG Metall 0 1 + 1

KAB/Kol-

ping/BVEA

2 2 +/- 0

DGB 0 0 +/- 0

DHV 0 0 +/- 0

Gesamt 30 28

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 33

Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit (Foto: Wigger, DAK-Gesundheit)

Verwaltungsrat der KKH (Foto: KKH)

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Page 36: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 34

Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu

2011

KKH-Versichertenge-

meinschaft

299.599 323.599 24.000

ver.di 47.720 43.814 - 3.906

DGB 21.953 20.032 - 1.921

Gesamt 369.272 387.445 + 18.173

Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu

2011

KKH-Versichertenge-

meinschaft

81,13 83,52 + 2,39

ver.di 12,92 11,31 - 1,61

DGB 5,95 5,17 - 0,78

Gesamt 100 100

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Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu

2011

KKH-Versichertenge-

meinschaft

12 17 + 5

ver.di 2 2 +/- 0

DGB 1 1 +/- 0

Gesamt 15 20 + 5

Rita Pawelski warb am 09.09.2016 vor dem Verwaltungsrat der KKH für einen regen Wahlkampf und eine hohe Wahlbeteiligung. Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH, Rita Pawelski, Hansjürgen Schnurr, stellver-tretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. (Foto: KKH)

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 36

Vorschlagsliste Stimmen 2011 Stimmen 2017 Veränderung zu

2011

hkk-Gemeinschaft 45.516 73.036 27.520

BfA DRV-Gemein-

schaft

10.808 21.279 10.471

ver.di 6.380 14.257 7.877

DGB 3.946 5.487 1.541

Freie Liste Röhm 1.823 - 1.823

Gesamt 68.473 114.059 45.586

Vorschlagsliste Prozente 2011 Prozente 2017 Veränderung zu

2011

hkk-Gemeinschaft 66,47 64,03 - 2,44

BfA DRV-Gemein-

schaft

15,78 18,66 + 2,88

ver.di 9,32 12,50 + 3,18

DGB 5,76 4,81 - 0,95

Freie Liste Röhm 2,67 0 - 2,67

Gesamt 100,00 100,00

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 37

Vorschlagsliste Mandate 2011 Mandate 2017 Veränderung zu

2011

hkk-Gemeinschaft 8 6 - 2

BfA DRV-Gemein-

schaft

2 2 +/- 0

ver.di 1 1 +/- 0

DGB 1 0 - 1

Gesamt 12 9 - 3

Der hkk-Verwaltungsrat anlässlich seiner konstituierenden Sitzung. (Foto: hkk)

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 38

Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017

ver.di 14.371 69,68

Freie Liste Casser,

Triller

6.253 30,32

Gesamt 20.624 100,00

Vorschlagsliste Mandate 2017

ver.di 7

Freie Liste Casser,

Triller

3

Gesamt 10

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 40

Vorschlagsliste Stimmen

2017

Prozente

2017

Bayerischer Bauernverband 27.232 23,1

Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-

Holstein

7.952 6,8

Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jung-

bauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen,

Rheinland-Pfalz und Saarland

8.757 7,4

Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg 14.999 12,7

Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) 7.844 6,7

Waldbesitzerverbände 17.775 15,1

Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesver-

band Bayern e. V.

8.845 7,5

Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer 6.151 5,2

Deutsche Landwirte e. V. (VDL) 2.208 1,9

Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring,

Michel

5.969 5,1

Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderea-

tsch, Ruepp

10.056 8,5

Gesamt 117.788 100,0

Nicole Sadtkowski-Männel, Vorsitzende des Wahlausschusses der SVLFG, mit Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel bei der Stimmauszählung am 1. Juni 2017. (Foto: SVLFG)

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 41

Vorschlagsliste Mandate 2017

Bayerischer Bauernverband 6

Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein 1

Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jung-

winzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar-

land

2

Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg 3

Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV) 1

Waldbesitzerverbände 3

Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern

e. V.

1

Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer 1

Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel 1

Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wundereatsch, Ruepp 1

Gesamt 20

Stimmauszählung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Fors-ten und Gartenbau am 1. Juni 2017. (Foto: SVLFG)

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 42

Vorschlagsliste Stimmen 2017 Prozente 2017

Freie Liste Dr. Beck 1.013 55,7

Freie Liste Dr. Rei-

nisch

805 44,3

Gesamt 1.818 100,0

Vorschlagsliste Mandate 2017

Freie Liste Dr. Beck 6

Freie Liste Dr. Rei-

nisch

4

Gesamt 10

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 43

19. Hochrechnungen der BARMER zur Analyse der Wählerinnen und

Wähler

Die BARMER konnte durch Erhebungen und Hochrechnungen feststel-

len, wer sich an der Wahl zum Verwaltungsrat beteiligt hat. Hier sind die

Ergebnisse:

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 45

Sozialwahlen sind weiblich - kurzes Fazit

Die Auswertung der BARMER hat ergeben, dass die Wahlbeteiligung bei

den Frauen fast doppelt so hoch ist wie bei den Männern. Generell steigt

die Wahlbeteiligung mit dem Alter. Ab 40 Jahren teilt sich jedoch der

Anstieg der Wahlbeteiligung zwischen Frauen und Männern deutlich.

Das größte Delta zwischen der Wahlbeteiligung zwischen Frauen und

Männern findet man in der Alterskohorte ab 71 Jahren und älter. Die

Wahlbeteiligung lag in dieser Alterskohorte bei den Frauen bei 87,1 %,

bei Männern bei 28,3 %.

20. Theoretisch wahlberechtigte Versicherte bei den Sozialwahlen 2017

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21. Kosten der Sozialwahlen 2017 - 59,3 Millionen Euro

Im Zusammenhang mit den Sozialwahlen 2017 sind den Trägern der ge-

setzlichen Krankenkassen, der gesetzlichen Rentenversicherung und

den gesetzlichen Trägern der Unfallversicherung Kosten im Umfang

von 59.349.765,85 Euro entstanden.

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Kostenvergleiche 1993 bis 2017

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 48

In diese Gesamtkosten flossen auch die Kosten der zahlreichen Versi-

cherungsträger ein, die keine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt ha-

ben. Es hat sich eingebürgert, diese - allerdings nicht allzu hohen - Kos-

ten mitzuverwenden, um die Relation zwischen den Gesamtkosten und

den zu den Wahlen aufgerufenen Wahlberechtigten herzustellen.

Erläuterungen zu den Kosten der Versicherungsträger, die eine Wahl

durchführten

Gesamtkosten der Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhand-

lung durchführten:

58.274.804,01 €.

Kosten der Herstellung und der Verteilung der Wahlunterlagen sowie

der Auszählung Stimmen

Der Druck und das Versenden (Porto) der Wahlunterlagen verursachen

bei jeder Sozialwahl hohe Kosten. Für das Auszählen der Stimmen müs-

sen bei den größeren Trägern Räume, technische Anlagen sowie unter-

stützendes Personal finanziert werden.

Beförderung der Wahlbriefe

Unter diesem Posten findet man die Portokosten die durch das Abschi-

cken der Wahlbriefe von den Wählerinnen und Wählern an die Versiche-

rungsträger entstanden sind. Diese Kosten übernahmen die die Versi-

cherungsträger.

Aufklärungsmaßnahmen

Hierunter werden alle Kosten aufgeführt, die den wählenden Versiche-

rungsträger zur Information der Wählerinnen und Wähler entstanden

sind. Große Posten sind die Kosten für die gemeinsame Kampagne der

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 49

Rentenversicherungsträger und der Ersatzkassen sowie die Kosten,

welche die Versicherungsträger in ihrer eigenen Öffentlichkeitsarbeit

entstanden sind. Darunter fallen jedoch auch die Kosten für die Wahl-

ankündigungsschreiben der Rentenversicherungsträger, die bei der

DRV Bund annähernd 10 Millionen Euro betrugen.

Anmerkungen zu den Kosten der Versicherungsträger, die keine Wah-

len mit Wahlhandlung durchgeführt haben

Kosten der Versicherungsträger, die 2017 keine Wahlhandlung durch-

führten:

996.080,39 €.

In diese Kosten sind die Umlage der Kosten der Wahlausschreibung der

Bundeswahlbeauftragten nicht eingerechnet.

Allgemeine Ortskrankenkassen

Die 11 Allgemeinen Ortskrankenkassen gaben für die Durchführung der

Sozialwahlen nicht einmal 45.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungs-

träger lagen zwischen etwa 350 € und 21.500 €. Im Durchschnitt gab eine

Allgemeine Ortskrankenkasse rund 4.085 € für die Sozialwahl 2017 aus.

Innungskrankenkassen

Die 6 Innungskrankenkassen gaben für die Durchführung der Sozial-

wahlen insgesamt etwa 5.450 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträ-

ger lagen zwischen 0 € und rund 2.000 €. Im Durchschnitt gab eine In-

nungskrankenkasse rund 410 € für die Sozialwahl 2017 aus.

Ersatzkassen

Die einzige Ersatzkasse, die 2017 keine Wahl mit Wahlhandlung durch-

führte, war die HEK, die für die Sozialwahl etwa 54.000 € ausgab.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 50

Betriebskrankenkassen

Die 86 Betriebskrankenkassen, die keine Wahl mit Wahlhandlung durch-

führten, gaben für die Durchführung der Sozialwahlen insgesamt etwa

47.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen zwischen 0 €

und rund 7.000 €. Im Durchschnitt gab eine Betriebskrankenkasse rund

550 € für die Sozialwahl 2017 aus.

Rentenversicherungsträger

Die 14 Rentenversicherungsträger, die keine Wahl mit Wahlhandlung

durchführten, gaben für die Durchführung der Sozialwahlen insgesamt

etwa 74.500 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen zwischen

etwa 550 € und rund 14.000 €. Im Durchschnitt gab ein Rentenversiche-

rungsträger rund 5.300 € für die Sozialwahl 2017 aus.

Berufsgenossenschaften

Die 9 Berufsgenossenschaften gaben für die Durchführung der Sozial-

wahlen insgesamt fast 660.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträ-

ger lagen zwischen etwa 500 € und 430.000 €. Im Durchschnitt gab eine

Berufsgenossenschaft rund 73.150 € für die Sozialwahl 2017 aus.

Unfallkassen

Die 24 Unfallkassen gaben für die Durchführung der Sozialwahlen ins-

gesamt etwa 112.000 € aus. Die Kosten pro Versicherungsträger lagen

zwischen etwa 210 € und 20.300 €. Im Durchschnitt gab eine Unfallkasse

rund 4.680 € für die Sozialwahl 2017 aus.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 51

Kosten für die Wahlausschreibung der Bundeswahlbeauftragten für die

Sozialversicherungswahlen

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen veröf-

fentlichte ihre Wahlausschreibung gemäß § 88 Absatz 2 Satz 2 der Wahl-

ordnung für die Sozialversicherung (SVWO) am 1. April 2016 in einer

Reihe von Tageszeitungen. Diese Kosten erstatten die Versicherungs-

träger dem Bund gemäß § 83 Absatz 1 SVWO. Versicherungsträger, de-

ren Anteil unter 52 Euro liegt, sind von der Umlage ausgenommen.

Die Kosten für die Wahlausschreibung lagen bei 69.368,25 €.

Kosten für den Bundeswahlausschuss

Die Kosten für den Bundeswahlausschuss tragen die bundesunmittel-

baren Versicherungsträger, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchge-

führt haben sowie die bundesunmittelbaren Versicherungsträger, die

keine Wahl mit Wahlhandlung durchgeführt haben, die jedoch an einem

Beschwerdeverfahren beteiligt gewesen waren. Im Rahmen der Sozial-

wahlen 2017 waren lediglich solche Versicherungsträger an Beschwer-

deverfahren beteiligt, die auch Wahlen mit Wahlhandlung durchgeführt

haben. Die Kosten wurden also auf die 9 bundesunmittelbaren Versi-

cherungsträger umgelegt, die eine Wahl mit Wahlhandlung durchführ-

ten.

Die Kosten für den Bundeswahlausschuss betrugen 9.513,20 €.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 52

Die roten Stimmzettelumschläge wurden von der Post in gelben Kisten zur Auszählung angeliefert. (Fotos: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 53

Kapitel B

FRAUENKAMPAGNE UND FRAUENANTEILE

1. Kurzüberblick: Die Sozialwahlen 2017

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 54

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 55

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 56

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 57

2. Die Ausgangslage: Die Sozialwahlen 2011

Bei den Sozialwahlen 2011 wurden folgende Frauenanteile erreicht:

Die beiden Wahlbeauftragten für die Sozialwahlen 2011 - Gerald Weiß und

Klaus Kirschner - bewerteten den Frauenanteil als viel zu gering und

schlugen dem Gesetzgeber die Einführung einer verpflichteten

Durchschnittlicher Anteil von Frauen und Männern in den ehrenamtlichen Vorständen der Renten‐ und Unfallversicherungsträger ‐ 2011

Frauen: 121 Mandate = 16,3 %

Männer: 620 Mandate = 83,7 %

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 58

Frauenquote für die Aufstellung der Vorschlagslisten vor. Der

Gesetzgeber folgte dieser Empfehlung nicht.

3. Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“

Um den Frauenanteil in den Selbstverwaltungsorganen zu steigern,

führten die beiden Wahlbeauftragten eine Kampagne „Mehr Frauen in die

Selbstverwaltung“ durch, die von Bundeministerin Nahles unterstützt

wurde. Diese Kampagne hatte folgende Elemente:

Gemeinsamer Aufruf mit Bundesministerin Nahles an die Frauen in

Vereinen, Verbänden und Organisationen sich für die Sozialwahlen

aufstellen zu lassen.

Aufruf an die Wahlausschüsse, den gemeinsamen Appell an die

Selbstverwaltungsgremien und die relevanten Listenträger

weiterzuleiten.

Appell an die Listenträger mit allgemeiner Vorschlagsberechtigung,

mehr Frauen aufzustellen.

Appelle in einer Vielzahl von Vorträgen und Gesprächen.

Durchführung der Fachtagung „Mehr Frauen in die

Selbstverwaltung“ im Mai 2016 im Bundesarbeitsministerium.

Artikel in Magazinen und Zeitschriften.

Versenden der Informationsschrift „Die Frauen, die Soziale

Selbstverwaltung und die Sozialwahlen“ an die deutschen

Frauenverbände.

Die schriftlichen Appelle befinden sich auf den folgenden drei Seiten.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 60

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 62

4. Die Fachtagung „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ am

12. Mai 2016 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Blick auf das Podium der Fachtagung am 12. Mai 2016, zu der die

Frauenverbände eingeladen wurden, die sich im Deutschen Frauenrat

organisieren.

(Foto: BWB)

Blick in Publikum.

(Foto: BWB)

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 10 13.09.2018 12:57:20

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 63

Rita Pawelski bei ihrer Eröffnungsrede.

(Foto: BWB)

Rita Pawelski

Rita Pawelski betonte, dass Frauen in den Organen der Selbstverwaltung

schlecht bis sehr schlecht vertreten seien. Sie belegte dies mit einer Reihe

von Zahlenbeispielen aus dem Schlussbericht über die Sozialwahlen

2011. Ihrer Meinung nach hätten die ehemaligen Bundeswahlbeauftragten

Weiß und Kirschner daraus die richtige Schlussfolgerung gezogen und

zurecht die Einführung einer Frauenquote gefordert.

Sie wolle die gute Arbeit der Männer nicht schlechtreden. Aber es gäbe

doch Dinge, die Frauen anders sehen würden. Frauen sollten ganz

selbstverständlich Mitglied der Selbstverwaltung sein.

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Page 66: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 64

Weil sich die große Koalition nicht auf gesetzgeberische Maßnahmen zur

Hebung des Frauenanteils einigen konnte, hätten die Wahlbeauftragten

eine Kampagne gestartet, mit der sie Frauen motivieren wollten, sich für

die Sozialwahlen aufstellen zu lassen. Gemeinsam mit Ministerin Nahles

habe sie ein Schreiben an die Frauenverbände verfasst, um dort für die

Kandidatur möglichst vieler Frauen zu werben. Sie appellierte an die

Frauen: „Lassen Sie sich aufstellen!“

Rita Pawelski forderte die Listenträger auf, möglichst viele Frauen auf ihre

Vorschlagslisten zu setzen. Diese Sozialwahlen seien die letzte Chance für

die Listenträger, zu zeigen, dass sie bereit seien auch ohne Verpflichtung

einen angemessenen Anteil von Frauen auf die Listen zu platzieren. Würde

der Frauenanteil als Ergebnis der Sozialwahlen 2017 so niedrig sein wie

bei den Sozialwahlen 2011, dann gäbe es keine Regierung, die keine

Frauenquote einführen würde.

Eva Welskop-Deffaa bei ihrem Vortrag „Die Bedeutung der Selbstverwaltung

für die Frauen“. (Foto: BWB)

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Page 67: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 65

Welskop Deffaa

Eva Welskop-Deffaa, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, betonte, eine

gute Verwaltung sollte von sich aus auf die Bedürfnisse der Versicherten

eingehen. Dies könne mit dem Blick auf Frauen natürlich nur gelingen,

wenn Mitglieder der Selbstverwaltung einen persönlichen Bezug zu den

Bedürfnissen der Frauen hätten. Schließlich träfe „frau“ immer wieder

Männer, die bestimmte (Frauen-)Themen nicht so wichtig nähmen. Der

Mehrwert der Frauen in der Selbstverwaltung bestünde darin, ihre

Erfahrungen einzubringen. Dies sei besonders wichtig, weil Frauen

spezifische Bedürfnisse hätten, wie zum Beispiel den Mutterschutz und

das Gestalten von Reha-Maßnahmen.

Valerie Holsboer

und

Eva Welskop-

Deffaa

(Foto: BWB)

Den zu geringen Anteil von Frauen erklärte sie sich damit, dass in den

vergangenen Jahren kaum jemand über die Selbstverwaltung geredet

hätte. Dies sei nicht gerechtfertigt, da die Selbstverwaltung ein Schatz sei,

der die Sozialversicherung bürgernah mache. Deshalb sei eine

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 66

kontinuierliche Berichterstattung über die Selbstverwaltung von Nöten.

Sie sprach sich dafür aus, Position der Bundeswahlbeauftragten für die

Sozialversicherungswahlen zur Bundesbeauftragten für die

Selbstverwaltung weiterzuentwickeln. Denn die Selbstverwaltung benötigt

Fürsprache, wenn der Gesetzgeber - wie in den vergangenen Jahren - die

Kompetenzen der Selbstverwalter einschränken möchte.

Eva Welskop-Deffaa appellierte an die anwesenden Frauen, bei den

Sozialwahlen nur die Vorschlagslisten anzukreuzen, die sich erkennbar

mehrere Frauen aufgestellt hätten.

Valerie Holsboer

Valerie Holsboer, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung der

Deutschen Rentenversicherung Bund für die Arbeitgeberseite, möchte

mehr Frauen in der Selbstverwaltung haben, damit diese mit den bereits

vorhandenen Frauen zusammenarbeiten. Frauen würden auch in der

Selbstverwaltung anders agieren als Männer.

Sie werbe bei begabten Frauen, sich für die Kandidatur auf einer

Vorschlagsliste zur Verfügung zu stellen. Die Frauen seien jedoch sehr

pragmatisch und fragten nach den Gestaltungsmöglichkeiten. Sie

empfehle alle Energie in Motivation von Frauen zu stecken, die

Herausforderung anzunehmen. Allerdings seien viele interessante Frauen

mit Ihren Job bereits am Limit. Die Einführung einer verpflichtenden Quote

unterstützte sie nicht.

Ein Teil ihrer ganz persönlichen Motivation, sich in der Selbstverwaltung

zu engagieren, sei die kooperative Zusammenarbeit der Sozialpartner. Die

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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gemeinsame Arbeit in der Selbstverwaltung habe auch etwas mit sozialer

Befriedung zu tun.

Persönlich habe sie eine Satzungsänderung erreicht, welche die

Erstattung der Kosten für die Kinderbetreuung, die durch die Teilnahme

an Sitzungen der Selbstverwaltung entstehen, ermöglicht.

Auf dem Podium: Valerie Holsboer, Brigitte Scherb, Beate Müller-Gemmeke,

Katja Mast, Karin Maag (am Mikrofon), Eva Welskop-Deffaa und Moderatorin

Tanja Samrotzki.

(Foto: BWB)

Karin Maag

Karin Maag, Vorsitzende der AG der Frauen in der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion, verwies auf die frauenspezifischen Leistungen der

Krankenkassen. Dazu gehörten Mutter-Kind-Kuren und weitere

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 68

Satzungsleistungen. Frauen würden gerne das Angebot von

Naturheilverfahren nutzen. Frauenspezifisch seien auch spezielle

Angebote in der Onkologie. So bezahlten einige Kassen Tests, mit denen

man überprüfen könne, ob bei der betreffenden Patientin die

Chemotherapie überhaupt wirke. Es sei also wichtig, dass Frauen in der

Selbstverwaltung der Krankenkassen gut repräsentiert seien. Die

Erfahrung - auch aus anderen Bereichen - zeige, dass

gemischtgeschlechtliche Teams bessere Ergebnisse erreichen würden.

In der Zukunft sollten die Selbstverwaltungen mehr Wert auf Transparenz

legen und Ihre Leistungen - besonders die frauenspezifischen Themen -

intensiver verbreiten.

Um den Frauenanteil zu erhöhen, strebe sie eine verpflichtende Quote an.

Die Behauptung, Quoten würden unqualifizierte Frauen in die Ämter

bringen, sei falsch. Man könne immer behaupten, man finde keine Frauen.

Der Vorteil einer Quote sei, dass man so lange suchen müsse bis die

genügende Anzahl gefunden sei.

Katja Mast

Katja Mast, Sprecherin für Ar-

beit und Soziales der SPD-

Bundestagsfraktion, forderte

eine verbindliche Frauen-

quote, zunächst 30 %, dann

50 %. Denn eine verbesserte

Öffentlichkeitsarbeit reiche

nicht aus, um einen gerechten

Frauenanteil zu erreichen. Die

Katja Mast am Mikrofon. (Foto: BWB)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 69

Rekrutierungsmechanismen für die Selbstverwaltung bauten auf

klassischen männlichen Strukturen auf. Lediglich die Quote könne diese

Mechanismen durchbrechen.

Gerade auch für Frauen seien die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ver-

besserungen der Rahmenbedingungen der Selbstverwalter wie die Klar-

stellung der Freistellungsregelungen und bessere Weiterbildungsange-

bote von großer Bedeutung. Sie könne sich jedoch keine Reformverein-

barung ohne eine verbindliche Quote vorstellen. Das bisherige Scheitern

der Reformbemühungen sei bedauerlich.

Beate Müller-Gemmeke

Am Mikrofon: Beate Müller-Gemmeke. (Foto: BWB)

Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte der

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass die bisherigen

Bemühungen, den Frauenanteil zu erhöhen, nicht funktionierten. Deshalb

benötige man die Einführung einer verbindlichen Quote bei der

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 70

Listenaufstellung. Sie verwies auf die guten Erfahrungen bei Bündnis

90/DIE GRÜNEN mit den betreffenden Quotenregelungen. Aus dieser

Erfahrung könne sie auch sagen, dass Frauen mit der Übernahme ihrer

Ämter auch zu Vorbildern würden.

Sie hoffe auf genügend Frauen auf den Listen, denn bei den Trägern der

Sozialversicherung gehe es um die Absicherung von Lebensrisiken. Sie

räumte ein, dass auch Bündnis 90/DIE GRÜNEN mehr tun könnte, um mehr

Frauen aus den eigenen Reihen zu motivieren, sich bei den Sozialwahlen

zur Verfügung zu stellen.

Brigitte Scherb

Am Mikrofon: Brigitte Scherb. (Foto: BWB)

Brigitte Scherb, Präsidentin des deutschen LandFrauenverbandes,

betonte, es sei sehr wichtig, den Frauen die Angst vor einer Kandidatur zu

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 71

nehmen. Deshalb hätten sich die Landfrauen intensiv vorbereitet. Sie

hätten schon vor Jahren damit begonnen, Frauen mit Schulungen

vorzubereiten. Damit wären sie der Zeit weit voraus gewesen.

Frau Scheer bedauerte, dass die Große Koalition keine verbindliche

Frauenquote eingeführt habe. So wie die Vorschlagslisten heutzutage nun

einmal aufgestellt würden, wäre die Quote für die Frauen eine große

Unterstützung. Natürlich müsse man jetzt trotzdem Frauen motivieren,

sich aufstellen zu lassen. Sie verwies auf die guten Erfahrungen mit einer

verbindlichen Quote bei der Landwirtschaftskammer Westfalen.

Staatssekretärin Yasmin Fahimi

Staatssekretärin Fahimi bei ihrem Grußwort. (Foto: BWB)

Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und

Soziales bezeichnete die Selbstverwaltung als einen Teil unserer gelebten

Demokratie. Die Selbstverwaltung fasse wichtige Beschlüsse, wobei die

Selbstverwalter als mündige Bürger ihre Spielräume nutzten. Sie räumte

einen Nachholbedarf bei der Modernisierung der Sozialwahlen ein und

versicherte das Interesse des Ministeriums an diesem Thema.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 72

Staatssekretärin Fahimi machte folgende Vorschläge, um die Anzahl der

Frauen in den Organen der Selbstverwaltung zu erhöhen:

Eine verstärkte Aufmerksamkeit für die Arbeit der Selbstverwaltung

in den Medien, damit sich noch mehr Frauen für die

Selbstverwaltung interessieren.

Das Zeigen von mehr Wertschätzung für die Selbstverwaltung. Dazu

gehöre, dass man wertschätzende Veranstaltungen wie diese auch

zwischen den Sozialwahlen durchführen sollte. Frauen würden sich

für ein wertgeschätztes Engagement mehr interessieren.

Frauen sollten Frauen ansprechen, damit sich mehr Frauen

bereitfänden, sich um ein Mandat in der Selbstverwaltung zu

bewerben. Frauen sollten nicht darauf warten, angesprochen zu

werden. Sie sollten selbst die Initiative ergreifen.

Klaus Wiesehügel

In seinem Schlusswort

hob Klaus Wiesehügel

hervor, dass die Tagung

gezeigt habe, dass es zwi-

schen Frauen und Män-

nern unterschiedliche Be-

dürfnisse gäbe, die in der

Selbstverwaltung bespro-

chen würden.

(Foto: BWB)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 73

5. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien - eine

Bewertung

Die Kampagne „Mehr Frauen in die Selbstverwaltung“ war erfolgreich. Bei

den ehrenamtlichen Vorständen wurde ein Frauenanteil von 20 % erreicht

und bei den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten sogar

überschritten. Trotz des erfreulichen Anstiegs - 4,6 % und 3,7 % - wurde

jedoch kein Durchbruch erreicht.

Frauen sind immer noch deutlich unterrepräsentiert!

Fachtagung am 12. Mai 2016: Rita Pawelski, Staatssekretärin Yasmin Fahimi und

Klaus Wiesehügel.

(Foto: BWB)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 74

Zwischen den einzelnen Sparten der Sozialversicherung und zwischen

den einzelnen Versicherungsträgern gibt es große Unterschiede. Details

kann man den folgenden Seiten entnehmen.

Den größten durchschnittlichen Frauenanteil findet man mit 43,9 % auf der

Versichertenseite der Ersatzkassen. Bei den Ersatzkassen führten 5 von 6

Kassen auf der Versichertenseite je eine Wahlhandlung durch. Da bei den

Ersatzkassen die Versicherten traditionell wählen, stellen die Vorschlags-

listen automatisch mehr Frauen auf. Denn heutzutage kann man mit Vor-

schlagslisten, die keine oder wenige Frauen vorweisen, bei Wahlen nicht

mehr erfolgreich sein.

Den geringsten Frauenanteil findet man mit 3,9 % auf der Arbeitgeberseite

der Innungskrankenkassen, was auch mit den von Männern geprägten

Handwerksbetrieben zu tun hat.

Besonders auffällig ist, dass der Frauenanteil in den Vertreterversamm-

lungen der Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern größer als

bei den Versicherten ist. Generell findet man auf der Versichertenseite

mehr Frauen als auf der Arbeitgeberseite.

Jeweils nur eine Frau ist in den Vertreterversammlungen der DRV Olden-

burg-Bremen und der DRV Hessen ordentliches Mitglied. Bei den Unfall-

kassen ist der Frauenanteil mit 30,0 % in den Vertreterversammlungen re-

lativ hoch. Allerdings findet man einen extremen Frauenmangel bei den

Feuerwehrunfallkassen. Bei der HFUK Nord und der FUK Niedersachsen

fehlen Frauen in der Vertreterversammlung.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 75

6. Der Anteil der Frauen in den Selbstverwaltungsgremien

Allgemeine Ortskrankenkassen -

Frauenanteile in den Verwaltungsräten

Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der

Allgemeinen Ortskrankenkassen

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Page 78: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 76

Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Allgemeinen Ortskrankenkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 159 Gesamt 318 Gesamt 159

Davon Frauen 28 Davon Frauen 71 Davon Frauen 43

Davon Männer 131 Davon Männer 247 Davon Männer 116

Die einzelnen Allgemeinen Ortskrankenkassen - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. AOK Baden-Württemberg

15 15 30 2 13 5 10

2. AOK Bayern 15 15 30 3 12 3 12

3. AOK Bremen/ Bremerhaven

10 10 20 1 9 5 5

4. AOK Hessen 15 15 30 1 14 7 8

5. AOK Niedersachsen

15 15 30 3 12 5 10

6. AOK Nordost 15 15 30 6 9 4 11

7. AOK NordWest 15 15 30 2 13 1 14

8. AOK Plus 15 15 30 2 13 5 10

9. AOK Rheinland/Hamburg

15 15 30 2 13 5 10

10. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

15 15 30 2 13 2 13

11. AOK Sachsen-Anhalt

14 14 28 4 10 1 13

Allgemeine Ortskrankenkassen

159 159 318 28 131 43 116

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 77

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 25 13.09.2018 12:57:21

Page 80: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 78

Innungskrankenkassen -

Frauenanteile in den Verwaltungsräten

Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der

Innungskrankenkassen

Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Innungskrankenkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 77 Gesamt 154 Gesamt 77

Davon Frauen 3 Davon Frauen 20 Davon Frauen 17

Davon Männer 74 Davon Männer 134 Davon Männer 60

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 79

Die einzelnen Innungskrankenkassen - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. BIG-direkt gesund 7 7 14 1 6 2 5

2. IKK Brandenburg und Berlin

14 14 28 0 14 1 13

3. IKK classic 15 15 30 0 15 3 12

4. IKK gesund plus 13 13 26 1 12 5 8

5. IKK Nord 14 14 28 0 14 1 13

6. IKK Südwest 14 14 28 1 13 5 9

Innungs-krankenkassen

77 77 154 3 74 17 60

Klaus Wiesehügel vor der 17. Plattform Gesundheit des IKK e. V. (Foto: ikk e.V.)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 80

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 28 13.09.2018 12:57:21

Page 83: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 81

Ersatzkassen -

Frauenanteile in den Verwaltungsräten

Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der

Ersatzkassen

Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 39 Gesamt 153 Gesamt 114

Davon Frauen 8 Davon Frauen 58 Davon Frauen 50

Davon Männer 31 Davon Männer 95 Davon Männer 64

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 82

Die einzelnen Ersatzkassen - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit-

geber

Ver-

sicherte

Gesamt Arbeit-

geber

Frauen

Arbeit-

geber

Männer

Ver-

sicherte

Frauen

Ver-

sicherte

Männer1. BARMER 3 27 30 1 2 12 15

2. Techniker

Krankenkasse

15 15 30 4 11 6 9

3. DAK-Gesundheit 2 28 30 0 2 15 134. KKH 10 20 30 1 9 9 11 5. hkkt 9 9 18 2 7 2 7

6. HEK Hanseatische

Krankenkasse

0 15 15 0 0 6 9

Ersatzkassen 39 114 153 8 31 50 64

Klaus Wiesehügel bei der BARMER Stimmenauszählung. (Foto: BARMER)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 83

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

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Page 86: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 84

Betriebskrankenkassen -

Frauenanteile in den Verwaltungsräten

Durchschnittswerte aller Verwaltungsräte der

Betriebskrankenkassen

Anzahl der Mandate in den Verwaltungsräten der Betriebskrankenkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 478 Gesamt 1.219 Gesamt 741

Davon Frauen 75 Davon Frauen 242 Davon Frauen 167

Davon Männer 403 Davon Männer 977 Davon Männer 574

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Page 87: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 85

Die einzelnen Betriebskrankenkassen - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. actimonda Krankenkasse

10 10 20 2 8 1 9

2. atlas BKK ahlmann

5 10 15 1 4 2 8

3. Audi BKK 15 15 30 2 13 2 13

4. BAHN-BKK 8 15 23 3 5 4 11

5. Bertelsmann BKK 7 7 14 1 6 4 3

6. Betriebskranken-kasse Mobil Oil

6 6 12 1 5 2 4

7. Betriebskranken-kasse Pricewater-houseCoopers

1 5 6 0 1 3 2

8. BKK Achenbach Buschhütten

2 3 5 0 2 0 3

9. BKK advita 8 8 16 2 6 2 6

10. BKK Aesculap 1 7 8 0 1 1 6

11. BKK Akzo Nobel Bayern

9 9 18 2 7 1 8

12. BKK B. Braun Melsungen AG

2 9 11 0 2 5 4

13. BKK BPW Bergische Achsen KG

1 5 6 0 1 1 4

14. BKK Deutsche Bank AG

1 15 16 1 0 5 10

15. BKK Diakonie 10 10 20 3 7 3 7

16. BKK EUREGIO 5 5 10 1 4 0 5

17. BKK evm 1 5 6 0 1 1 4

18. BKK EWE 1 9 10 0 1 4 5

19. BKK exklusiv 5 9 14 0 5 2 7

20. BKK Faber-Castell & Partner

10 10 20 0 10 2 8

21. BKK firmus 12 12 24 2 10 4 8

22. BKK Freudenberg

6 6 12 1 5 1 5

23. BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

6 6 12 1 5 0 6

Übertrag 132 196 328 23 109 50 146

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 86

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

Übertrag 132 196 328 23 109 50 146

24. BKK GRILLO-WERKE AG

1 4 5 0 1 1 3

25. BKK Groz-Beckert

1 6 7 0 1 2 4

26. BKK HENSCHEL Plus

6 6 12 2 4 0 6

27. BKK Herford Minden Ravensberg

5 10 15 2 3 4 6

28. BKK Herkules 6 6 12 0 6 0 6

29. BKK KARL MAYER

1 5 6 0 1 2 3

30. BKK KBA (Koenig&Bauer AG)

1 4 5 0 1 1 3

31. BKK Linde 4 12 16 2 2 0 12

32. BKK MAHLE 1 11 12 0 1 2 9

33. BKK Melitta Plus 8 8 16 3 5 2 6

34. BKK MEM 1 3 4 1 0 0 3

35. BKK Miele 1 9 10 0 1 3 6

36. BKK MTU 1 5 6 0 1 0 5

37. BKK PFAFF 8 8 16 0 8 1 7

38. BKK Pfalz 6 9 15 1 5 2 7

39. BKK ProVita 12 12 24 1 11 2 10

40. BKK Public 5 5 10 0 5 1 4

41. BKK Rieker. RICOSTA.Weisser

2 6 8 0 2 3 3

42. BKK RWE 5 10 15 0 5 1 9

43. BKK Salzgitter 1 15 16 0 1 3 12

44. BKK Scheufelen 5 5 10 1 4 0 5

45. BKK Schwarz-wald-Baar-Heuberg

4 4 8 0 4 0 4

46. BKK STADT AUGSBURG

1 12 13 0 1 5 7

47. BKK Technoform 7 7 14 1 6 1 6

48. BKK Textilgruppe Hof

2 3 5 0 2 1 2

Übertrag 227 381 608 37 190 87 294

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 87

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

Übertrag 227 381 608 37 190 87 294

49. BKK VDN 3 6 9 0 3 3 3

50. BKK Verbund Plus

10 10 20 3 7 1 9

51. BKK Verkehrs-bau Union (VBU)

11 11 22 0 11 2 9

52. BKK VITAL 8 8 16 2 6 0 8

53. BKK Voralb HELLER*INDEX* LEUZE

3 11 14 0 3 2 9

54. BKK Werra-Meissner

5 5 10 1 4 0 5

55. BKK Wirtschaft & Finanzen

5 5 10 2 3 1 4

56. BKK Würth 1 5 6 0 1 1 4

57. BKK ZF & Partner 9 15 24 2 7 1 14

58. BKK_DürkoppAdler

6 6 12 0 6 1 5

59. BKK 24 10 10 20 5 5 0 10

60. BMW BKK 1 14 15 0 1 3 11

61. Bosch BKK 8 15 23 1 7 4 11

62. Brandenburg-ische BKK

4 8 12 1 3 3 5

63. Continentale Be-triebskrankenkasse

8 8 16 1 7 5 3

64. Daimler Betriebs-krankenkasse

6 15 21 2 4 4 11

65. Debeka BKK 6 6 12 1 5 3 3

66. DIE BERGISCHE KRANKENKASSE

3 3 6 0 3 0 3

67. Die Schwenninger Be-triebskrankenkasse

11 11 22 0 11 2 9

68. energie-Betriebs-krankenkasse

15 15 30 2 13 3 12

69. Ernst & Young BKK

1 5 6 0 1 2 3

70. Heimat Krankenkasse

4 8 12 2 2 2 6

71. Krones BKK 1 7 8 0 1 2 5

72. Merck BKK 2 9 11 0 2 3 6

Übertrag 368 597 965 62 306 135 462

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 35 13.09.2018 12:57:21

Page 90: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 88

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

Übertrag 368 597 965 62 306 135 462

73. Metzinger BKK 1 3 4 1 0 0 3

74. mhplus Beriebs-krankenkasse

5 9 14 1 4 1 8

75. Novitas BKK 15 15 30 3 12 3 12

76. pronova BKK 15 15 30 1 14 3 12

77. R+V Betriebs-krankenkasse

3 6 9 1 2 1 5

78. Salus BKK 10 10 20 2 8 1 9

79. SECURVITA BKK 5 5 10 0 5 2 3

80. SIEMAG BKK 6 6 12 1 5 1 5

81. Siemens-Betriebskranken-kasse (SBK)

15 15 30 1 14 3 12

82. SKD BKK 6 6 12 0 6 0 6

83. Südzucker BKK 1 10 11 0 1 2 8

84. Thüringer Be-triebskrankenkasse

2 10 12 1 1 3 7

85. TUI BKK 6 6 12 0 6 4 2

86. VIACTIV Krankenkasse

15 15 30 0 15 3 12

87. Wieland BKK 1 9 10 0 1 3 6

88. WMF Betriebs-krankenkasse

4 4 8 1 3 2 2

Betriebskranken-kassen

478 741 1.219 75 403 167 574

Rita Pawelski während Ihrer

Rede vor dem BKV-Verein am

29.09.2016.

(Foto: BKV-Verein)

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 36 13.09.2018 12:57:21

Page 91: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 89

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 37 13.09.2018 12:57:21

Page 92: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 90

Rentenversicherungsträger - Frauenanteile in den Vertreter-

versammlungen und den ehrenamtlichen Vorständen

Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der

Rentenversicherungsträger

Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 240 Gesamt 480 Gesamt 240

Davon Frauen 50 Davon Frauen 98 Davon Frauen 48

Davon Männer 190 Davon Männer 382 Davon Männer 192

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 38 13.09.2018 12:57:21

Page 93: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 91

Die einzelnen Rentenversicherungsträger - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. DRV Bund 15 15 30 6 9 5 10

2. DRV Knappschaft- Bahn-See

15 15 30 2 13 2 13

3. DRV Baden-Württemberg

15 15 30 3 12 5 10

4. DRV Bayern-Süd 15 15 30 1 14 5 10

5. DRV Nordbayern 15 15 30 1 14 4 11

6. DRV Schwaben 15 15 30 2 13 2 13

7. DRV Berlin-Brandenburg

15 15 30 7 8 3 12

8. DRV Braunschweig-Hannover

15 15 30 6 9 3 12

9. DRV Oldenburg-Bremen

15 15 30 1 14 0 15

10. DRV Hessen 15 15 30 0 15 1 14

11. DRV Mitteldeutschland

15 15 30 4 11 4 11

12. DRV Nord 15 15 30 5 10 2 13

13. DRV Rheinland-Pfalz

15 15 30 3 12 2 13

14. DRV Rheinland 15 15 30 4 11 4 11

15. DRV Westfalen 15 15 30 1 14 4 11

16. DRV Saarland 15 15 30 4 11 2 13

Renten-versicherungsträger

240 240 480 50 190 48 192

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 39 13.09.2018 12:57:21

Page 94: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 92

Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Renten-

versicherungsträger

Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Rentenversicherungsträger

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 99 Gesamt 198 Gesamt 99

Davon Frauen 10 Davon Frauen 35 Davon Frauen 25

Davon Männer 89 Davon Männer 163 Davon Männer 74

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 40 13.09.2018 12:57:21

Page 95: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 93

Die einzelnen Rentenversicherungsträger - Anzahl der Mandate in den

ehrenamtlichen Vorständen

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. DRV Bund 4 4 8 0 4 1 3

2. DRV Knappschaft-Bahn-See

9 9 18 1 8 2 7

3. DRV Baden-Württemberg

8 8 16 3 5 3 5

4. DRV Bayern-Süd 6 6 12 2 4 4 2

5. DRV Nordbayern 6 6 12 0 6 0 6

6. DRV Schwaben 6 6 12 0 6 0 6

7. DRV Berlin-Brandenburg

4 4 8 0 4 2 2

8. DRV Braunschweig-Hannover

6 6 12 1 5 1 5

9. DRV Oldenburg-Bremen

6 6 12 0 6 2 4

10. DRV Hessen 6 6 12 1 5 1 5

11. DRV Mitteldeutschland

9 9 18 1 8 4 5

12. DRV Nord 6 6 12 0 6 1 5

13. DRV Rheinland-Pfalz

6 6 12 0 6 0 6

14. DRV Rheinland 6 6 12 1 5 2 4

15. DRV Westfalen 6 6 12 0 6 1 5

16. DRV Saarland 5 5 10 0 5 1 4

Renten-versicherungsträger

99 99 198 10 89 25 74

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 41 13.09.2018 12:57:21

Page 96: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 94

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 42 13.09.2018 12:57:21

Page 97: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 95

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 43 13.09.2018 12:57:21

Page 98: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 96

Berufsgenossenschaften - Frauenanteile in den Vertreter-

versammlungen und den ehrenamtlichen Vorständen

Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der

Berufsgenossenschaften

Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Berufsgenossenschaften

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 258 Gesamt 516 Gesamt 258

Davon Frauen 46 Davon Frauen 117 Davon Frauen 71

Davon Männer 212 Davon Männer 399 Davon Männer 187

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 44 13.09.2018 12:57:21

Page 99: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 97

Die einzelnen Berufsgenossenschaften - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. BG Bau 30 30 60 2 28 3 27

2. BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

30 30 60 6 24 10 20

3. BG für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege

30 30 60 9 21 12 18

4. BG Verkehr 30 30 60 6 24 6 24

5. BG für Rohstoffe und chemische Industrie

30 30 60 7 23 2 28

6. BG Handel und Warenlogistik

20 20 40 3 17 14 6

7. Verwaltungs-BG 30 30 60 8 22 9 21

8. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

28 28 56 5 23 8 20

9. BG Holz und Metall

30 30 60 0 30 7 23

Berufsgenossen-schaften

258 258 516 46 212 71 187

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 45 13.09.2018 12:57:21

Page 100: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 98

Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Berufsgenossen-

schaften

Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Berufsgenossenschaften

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 113 Gesamt 226 Gesamt 113

Davon Frauen 9 Davon Frauen 38 Davon Frauen 29

Davon Männer 104 Davon Männer 188 Davon Männer 84

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 46 13.09.2018 12:57:21

Page 101: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 99

Die einzelnen Berufsgenossenschaften - Anzahl der Mandate in den

ehrenamtlichen Vorständen

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. BG Bau 12 12 24 2 10 1 11

2. BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

13 13 26 0 13 2 11

3. BG für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege

13 13 26 3 10 7 6

4. BG Verkehr 14 14 28 0 14 1 13

5. BG für Rohstoffe und chemische Industrie

20 20 40 1 19 4 16

6. BG Handel und Warenlogistik

6 6 12 0 6 4 2

7. Verwaltungs-BG 8 8 16 1 7 3 5

8. BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

15 15 30 1 14 6 9

9. BG Holz und Metall

12 12 24 1 11 1 11

Berufsgenossen-schaften

113 113 226 9 104 29 84

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 47 13.09.2018 12:57:21

Page 102: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 100

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 48 13.09.2018 12:57:21

Page 103: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 101

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 49 13.09.2018 12:57:21

Page 104: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 102

Unfallkassen - Frauenanteile in den Vertreterversammlungen und

den ehrenamtlichen Vorständen

Durchschnittswerte aller Vertreterversammlungen der Unfallkassen

Anzahl der Mandate in den Vertreterversammlungen der Unfallkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 249 Gesamt 523 Gesamt 274

Davon Frauen 54 Davon Frauen 157 Davon Frauen 103

Davon Männer 195 Davon Männer 366 Davon Männer 171

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 50 13.09.2018 12:57:21

Page 105: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 103

Die einzelnen Unfallkassen - Anzahl der Mandate -

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. UK Bund und Bahn

10 30 40 5 5 7 23

2. UK Baden-Württemberg

16 16 32 4 12 7 9

3. Kommunale UV Bayern

15 15 30 3 12 6 9

4. Bayerische Landesunfallkasse

6 6 12 1 5 2 4

5. UK Berlin 9 9 18 6 3 3 6

6. UK Brandenburg 12 12 24 4 8 6 6

7. FUK Brandenburg 5 5 10 1 4 0 5

8. UK Bremen 9 9 18 1 8 6 3

9. UK Nord 13 13 26 2 11 6 7

10. HFUK Nord 9 9 18 0 9 0 9

11. UK Hessen 12 12 24 1 11 5 7

12. UK Mecklenburg-Vorpommern

10 10 20 4 6 5 5

13. Braunschweigi-scher Gemeinde-UV

10 10 20 3 7 5 5

14. Gemeinde-UV Hannover

13 13 26 2 11 6 7

15. Landes-UK Niedersachsen

1 6 7 1 0 2 4

16. Gemeinde-UV Oldenburg

10 10 20 0 10 5 5

17. Feuerwehr-UK Niedersachsen

8 8 16 0 8 0 8

18. UK NRW 12 12 24 2 10 5 7

19. UK Rheinland-Pfalz

16 16 32 2 14 8 8

20. UK Saarland 10 10 20 1 9 3 7

21. UK Sachsen 10 10 20 4 6 6 4

22. UK Sachsen-Anhalt

12 12 24 3 9 3 9

23. FUK Mitte 8 8 16 1 7 0 8

24. UK Thüringen 13 13 26 3 10 7 6

Unfallkassen 249 274 523 54 195 103 171

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 51 13.09.2018 12:57:21

Page 106: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 104

Durchschnittswerte aller ehrenamtlichen Vorstände der Unfallkassen

Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen Vorständen der Unfallkassen

Arbeitgebermandate Arbeitgeber und

Versicherte

Versichertenmandate

Gesamt 98 Gesamt 201 Gesamt 103

Davon Frauen 20 Davon Frauen 54 Davon Frauen 34

Davon Männer 78 Davon Männer 147 Davon Männer 69

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 52 13.09.2018 12:57:21

Page 107: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 105

Die einzelnen Unfallkassen - Anzahl der Mandate in den ehrenamtlichen

Vorständen

Mandatsverteilung auf Frauen und Männer

Versicherungsträger Arbeit- geber

Ver-sicherte

Gesamt Arbeit- geber Frauen

Arbeit- geber Männer

Ver-sicherte Frauen

Ver-sicherteMänner

1. UK Bund und Bahn

9 13 22 4 5 5 8

2. UK Baden-Württemberg

5 5 10 0 5 3 2

3. Kommunale UV Bayern

5 5 10 1 4 1 4

4. Bayerische Landesunfallkasse

2 2 4 1 1 0 2

5. UK Berlin 3 3 6 3 0 1 2

6. UK Brandenburg 4 4 8 0 4 1 3

7. FUK Brandenburg 2 2 4 0 2 0 2

8. UK Bremen 3 3 6 1 2 2 1

9. UK Nord 5 5 10 1 4 1 4

10. FUK Nord 3 3 6 0 3 0 3

11. UK Hessen 5 5 10 0 5 4 1

12. UK Mecklenburg-Vorpommern

6 6 12 4 2 2 4

13. Braunschweigi-scher Gemeinde-UV

3 3 6 0 3 0 3

14. Gemeinde-UV Hannover

4 4 8 0 4 2 2

15. Landes-UK Niedersachsen

1 2 3 0 1 2 0

16. Gemeinde-UV Oldenburg

3 3 6 0 3 1 2

17. Feuerwehr-UK Niedersachsen

4 4 8 0 4 0 4

18. UK NRW 4 4 8 0 4 2 2

19. UK Rheinland-Pfalz

4 4 8 0 4 1 3

20. UK Saarland 5 5 10 0 5 1 4

21. UK Sachsen 4 4 8 1 3 1 3

22. UK Sachsen-Anhalt

6 6 12 1 5 2 4

23. FUK Mitte 4 4 8 0 4 0 4

24. UK Thüringen 4 4 8 3 1 2 2

Unfallkassen 98 103 201 20 78 34 69

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 53 13.09.2018 12:57:21

Page 108: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 106

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 54 13.09.2018 12:57:21

Page 109: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 107

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 55 13.09.2018 12:57:21

Page 110: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 108

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -

Frauenanteile in der Vertreterversammlung und im ehrenamtlichen

Vorstand

Die Vertreterversammlung der SVLFG

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 56 13.09.2018 12:57:21

Page 111: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 109

Anzahl der Mandate in der Vertreterversammlung der SVLFG

Gesamt Arbeitgeber Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte

Versicherte

Gesamt 60 20 20 20

Frauen 11 1 5 5

Männer 49 19 15 15

Anzahl der Mandate im ehrenamtlichen Vorstand der SVLFG

Gesamt Arbeitgeber Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte

Versicherte

Gesamt 15 5 5 5

Frauen 1 0 0 1

Männer 14 5 5 4

Von der Post angelieferte rote Umschläge vor der Auszählung.

(Foto: SVLFG)

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 57 13.09.2018 12:57:21

Page 112: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 110

Der ehrenamtliche Vorstand der SVLFG

02_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel B_Frauen.pdf 58 13.09.2018 12:57:21

Page 113: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 111

Vergleich der Durchschnittswerte der Sozialwahlen 2011 und der

Sozialwahlen 2017 (2011 wurden neun Vertreterversammlungen bestimmt. 2017 existierte

mit der SVLFG nur noch einen Versicherungsträger.)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 113

Kapitel C

GEMEINSAME KAMPAGNE - WERBUNG FÜR DIE

SOZIALWAHLEN 2017

1. Träger der Werbekampagne für die Sozialwahlen 2017

Der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen standen

selbst keine Mittel für eine Werbekampagne zur Verfügung. Deshalb

übernahmen die Versicherungsträger, die eine Urwahl durchführten, die

Organisation und Finanzierung der Kommunikationskampagne für die

Teilnahme an den Sozialwahlen 2017.

Die breite Öffentlichkeit wurde vor allem durch die gemeinsame

Kampagne der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Rentenversicherung Saarland und der Ersatzkassen informiert. Die DRV

Bund und die Ersatzkassen führen traditionell Wahlen durch und haben

sich vor Jahrzehnten entschieden, eine gemeinsame Werbekampagne zu

organisieren und zu finanzieren. Gemeinsam sind wir stärker, dieses

Zusammenwirken hat mehr Aufmerksamkeit entfaltet, als wenn jeder

Träger allein versuchen würde, die Wählerinnen und Wähler für die

Teilnahme an den Sozialwahlen zu mobilisieren. Auf den folgenden Seiten

werden wesentliche Elemente der Kampagne kurz beschrieben.

Die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter wurden in diese

Kampagne integriert, brachten ihre Vorschläge ein und gaben bei

manchen Projekten entscheidende Hilfeleistungen.

Zusätzlich zu den gemeinsamen, koordinierten Projekten führten die oben

genannten Versicherungsträger eigene Kampagnen durch, mit denen sie

gezielt ihre eigenen Mitglieder ansprachen.

Auch Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel verfolgten eigene

öffentlichkeitswirksame Projekte, wie Mediengespräche, Interviews,

Namensartikel und öffentliche Auftritte.

Neben den beiden Rentenversicherungsträgern und den 5 Ersatzkassen

führten die

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,

BKK RWE,

BKK VerbundPlus

eine Wahlhandlung durch. Diese drei Versicherungsträger organisierten

jeweils eine eigene Kampagne, die sich gezielt an ihre Mitglieder richtete.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 115

Es gelang der Bundeswahlbeauftragten eine Reihe von Krankenkassen,

die selbst keine Wahlhandlungen durchführten, davon zu überzeugen,

dennoch Werbung für die Teilnahme an den Sozialwahlen zu machen.

Denn viele Versicherte dieser Krankenkassen erhielten Wahlunterlagen

von einer der beiden wählenden Rentenversicherungsträger. So trugen

diese Kassen mit ihren Informationen über die Sozialwahlen dazu bei, die

eigenen Kassenmitglieder zur Teilnahme an der Wahl bei den beiden

Rentenversicherungen zu motivieren. Zugleich boten Sie damit Ihren

Mitgliedern einen besonderen informativen Service.

2. Der zweite Wahltermin - die BARMER-Herausforderung

Wegen der Fusion mit der Deutschen BKK zum 1. Januar 2017 musste die

BARMER bei der Bundeswahlbeauftragten einen gesonderten Wahltermin

beantragen. Rita Pawelski wies der BARMER den 4. Oktober 2017 zu.

Damit gab es neben dem 31. Mai 2017 einen zweiten Wahltermin, was für

die gemeinsame Kampagne eine große Herausforderung darstellte. Sie

bestand darin, den „Drive“ der Kampagne vom Mai bis in den

September/Oktober mitzunehmen und zu nutzen. Hinzu kam, dass die

Wahl bei der BARMER im zeitlichen Umfeld der Bundestagswahl stattfand

und man daher nicht wissen konnte, ob die Wahl bei der BARMER

angesichts der konzentrierten Aufmerksamkeit auf die Bundestagswahl

„untergeht“.

Das Ergebnis: Die Wahlbeteiligung bei der BARMER war mit denen der

anderen Ersatzkassen vergleichbar. Es ist also gelungen, den Schwung

der Sozialwahlkampagne bis zur Wahl bei der BARMER mitzunehmen.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 116

Klaus Wiesehügel bei der Stimmauszählung bei der BARMER.

(Foto: BARMER)

3. Werbespots im Fernsehen

Die von der gemeinsamen Kampagne gedrehten Fernsehspots waren

kreativ, witzig und erreichten die Aufmerksamkeit der Menschen. Im

Gegensatz zur Werbung für politische Wahlen musste für die Sendung der

Spots jedoch bezahlt werden.

Für viele Beobachter tat sich eine überraschende Hürde auf, die mit viel

Anstrengung überwunden werden musste. Bei den Sozialwahlen 2011 war

die ARD bereit, den Spot gegen Bezahlung auszustrahlen. Das ZDF

weigerte sich, den Spot - ebenfalls gegen Bezahlung - zu senden. Diese

Konstellation wiederholte sich zunächst bei den Sozialwahlen 2017.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 117

Daraufhin schrieben die beiden Bundeswahlbeauftragten den ZDF-

Verwaltungsrat an und die Bundeswahlbeauftragte führte eine Reihe von

Gesprächen mit ZDF-Vertretern, in der sie ihre starke Verwunderung zum

Ausdruck brachte, dass die Werbung - gegen Bezahlung - für eine vom

Gesetzgeber veranlasste Wahl gegen Medienrecht verstoßen solle. Die

Bemühungen hatten Erfolg. Letztlich sendete das ZDF die Spots - gegen

Bezahlung. Die Bedingung: Die Logos der 7 Versicherungsträger mussten

in den Spot integriert werden.

Neben ARD und ZDF wurden die Spots auch von einer Reihe von privaten

Fernsehsendern - ebenfalls gegen Bezahlung - gesendet.

Werbespot für die Sozialwahlen mit Origami. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

4. Werbespots im Radio

Auch der Rundfunkspot mit dem „schrägen“ Gesang und dem Spruch

„Ihre Stimme kann mehr!“ hatte eine hohe Werbewirkung. Er wurde

vielfach gesendet und entfaltete eine beträchtliche Werbewirkung.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Zur Überraschung der Bundeswahlbeauftragten weigerte sich eine Reihe

privater Rundfunkstationen den Hörfunkspot - gegen Bezahlung - zu

senden. Begründung: Die Rundfunkstaatsverträge würden dies nicht

zulassen. Daraufhin telefonierte Rita Pawelski quer durch die Republik,

sprach mit Programmdirektoren und verschickte Mails. Letztlich waren

alle Sender bereit, den Spot zu senden.

5. „Wesselmänner“

Für die großen Werbeplakate, die bei politischen Wahlen am Straßenrand

stehen, hat sich der Begriff „Wesselmänner“ eingebürgert. Auch für die

Sozialwahlen wurden Plakate im Wesselmann-Format produziert und - bis

auf Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein - eingesetzt. In den

beiden Bundesländern fanden Landtagswahlen statt. Daher standen keine

Flächen zur Verfügung.

Großes Werbeplakat für die Sozialwahlen. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

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Ähnlich wie bei Rundfunkanstalten gab es Kommunen, die sich weigerten

- gegen Geld! - ihre Stellflächen zur Verfügung zu stellen. Begründung:

Die zuständigen Landesbestimmungen ließen dies nicht zu.

Im Gegensatz zu Rundfunkspots benötigt die Vorbereitung des

Aufstellens der großen Plakatträger eine gewisse Vorlaufzeit. Deshalb war

es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, die Kommunen zu einem

Umdenken zu bewegen.

6. Homepage www.sozialwahl.de

Die gemeinsame Homepage www.sozialwahl.de war die zentrale Plattform,

um Interessierte über den Sinn und Zweck der Sozialwahlen zu

informieren. Auf der Homepage wurden auch die Statements der

Unterstützer der Sozialwahlen veröffentlicht sowie im Rahmen der

Kampagne „Gesicht zeigen“, Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter,

die über ihr Engagement berichteten.

Ein zentrales Angebot waren die Selbstdarstellungen der Vorschlagslisten

sowie die Möglichkeit, alle antretenden Listen der an der Kampagne

beteiligten sieben Versicherungsträger aufzurufen.

Auf einem Video, das man auf www.sozialwahl.de sehen konnte, wurde

gezeigt, wie man die eigenen Wahlunterlagen ausfüllt und an den

betreffenden Wahlausschuss absendet.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Informationsangebot auf der Homepage www.sozialwahl.de.

(Foto: Infobüro Sozialwahl)

Viel mediale Aufmerksamkeit erzeugte ein Poetry Slam von Franziska

Holzheimer. Sie erklärte emotional und poetisch die Bedeutung der

Sozialwahlen.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Bericht im ZDF über den Poetry Slam von Fanziska Holzheimer.

(Foto: Infobüro Sozialwahl)

Die Homepage war barrierefrei, enthielt Inhalte in leichter Sprache, Fremd-

sprachen sowie Gebärdensprachenvideos.

Zugriffe: Die Homepage startete im Dezember 2016 und verzeichnete bis

zum Ende der BARMER-Wahl insgesamt rund 1 Million Besuche und etwa

3,4 Millionen Seitenzugriffe. Einen ersten sprunghaften Anstieg der Besu-

cherzahlen erfolgte nach dem Versand der Wahlvorankündigungsschrei-

ben der Deutschen Rentenversicherung Bund ab Ende Februar 2017. Die

größten Zugriffszahlen gab es erwartungsgemäß nach dem Versand der

Wahlunterlagen und dem zeitgleich hohen medialen Interesse und Werbe-

druck von Mitte April 2017 bis Mitte Mai 2017. Stark gefragt waren in die-

sem Zeitraum mit rund 650.000 Aufrufen vor allem die Seiten mit den In-

formationen über die Vorschlagslisten.

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7. Kommunikation in Sozialen Medien

Das Engagement über die Homepage wurde ergänzt durch Aktivitäten in

verschiedenen Sozialen Medien (Facebook, Twitter und Youtube), an

denen sich auch Rita Pawelski aktiv beteiligte.

Facebook-Auftritt der gemeinsamen Kampagne. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

8. Unterstützer

Neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Kirchen und anderen

gesellschaftlichen Institutionen konnten, neben der Bundeskanzlerin

Angela Merkel, Politikerinnen und Politiker aller im Frühjahr 2017 im

Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie von der FDP als

Unterstützer für die Beteiligung an den Sozialwahlen gewonnen werden.

Auch hier haben die Bundeswahlbeauftragten unterstützt.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 123

Die Gesellschaft wirbt für die Sozialwahlen. Dies zeigten prominente

Persönlichkeiten, unter anderem:

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert,

SPD-Vorsitzender Martin Schulz,

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles,

Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe,

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Manuela Schwesig,

CSU-Vorsitzender Horst Seehofer,

die Parteivorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Simone Peters

und Cem Özdemir,

die Parteivorsitzenden der Linken Katja Kipping und Bernd

Riexinger,

FDP-Vorsitzender Christian Lindner,

für die katholische und die evangelische Kirche Kardinal Reinhard

Marx und Dr. Heinrich Bedford-Strohm.

Selbstverständlich warben die beiden Bundeswahlbeauftragten in diesem

Rahmen ebenfalls für die Sozialwahlen. Alle Unterstützerstatements

wurden auf der Website veröffentlicht und die Statements von vielen

Unterstützern in einer eigens dafür gestalteten Broschüre

zusammengefasst.

9. „Gesicht zeigen“ - Der Selbstverwaltung ein Gesicht geben

Viel zu wenige Menschen kennen die Personen, die sich in der

Selbstverwaltung engagieren. Deshalb war es wichtig, der

Selbstverwaltung ein Gesicht zu geben. Frauen und Männer aus den

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Vertreterversammlungen und den Verwaltungsräten erklärten sich bereit,

sich persönlich zu präsentieren und über ihre Arbeit in der

Selbstverwaltung zu berichten.

10. Fragen und Antworten und 10 starke Argumente für die Beteiligung

an den Sozialwahlen

Ein Fragen- und Antwortenkatalog zu den Sozialwahlen sowie eine

Zusammenstellung der 10 wichtigsten Argumente für die Teilnahme an

den Sozialwahlen wurde sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch

Vertretern der Medien zur Verfügung gestellt. Dies erleichterte den

interessierten Personen, sich ein umfassendes Bild von den Sozialwahlen

zu machen.

11. Achtseitige Sonderbeilage im „Tagesspiegel“

Im Berliner „Tagesspiegel“ wurde eine 8 Seiten umfassende

Sonderbeilage veröffentlicht, die ebenfalls Zahlen, Fakten, FAQs und ein

Interview mit Rita Pawelski enthielt.

12. Beileger für Journalisten

Im April 2017 erschien in der Fachzeitschrift „Journalist“ in einer Auflage

von 40.000 Exemplaren, ein Beileger für Medienvertreter. Der Beileger

enthielt Zahlen, Fakten, FAQs zu den Sozialwahlen sowie ein Interview mit

den Bundeswahlbeauftragten.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 125

Beileger. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

13. Anzeigen in Zeitungen und Magazinen

In einer Vielzahl von Zeitungen und Magazinen wurden Werbeanzeigen

geschaltet. Darüber hinaus wurde redaktioneller Anzeigenraum

(Advertorials) insbesondere in regionalen Tageszeitungen gebucht.

Bundesweit wurden zudem redaktionelle Berichte (Materntexte) in

auflagenstarken Anzeigenmedien platziert.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 126

Avertorial.

(Foto: Infobüro

Sozialwahl)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 127

Huffington Post. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 128

14. Jugendkommunikation

Die Sozialwahlkampagne startete eine eigenständige Jugendkommunika-

tion, um junge Menschen zur Teilnahme an den Sozialwahlen zu motivie-

ren. Man ging Kooperationen mit YouTubern ein, die in eigens produzier-

ten Filmen die Sozialwahlen erklärten und zur Teilnahme aufriefen. Es

konnten 415.000 Zugriffe, 21.000 Likes und fast 2.700 Kommentare ver-

zeichnet werden.

15. Mobile Ausstellung

Auf dringende Empfehlung von Rita Pawelski wurde im Kampagnende-

sign eine mobile Ausstellung produziert, die in mehreren Exemplaren von

den Trägern für Veranstaltungen genutzt wurden. Ein Exemplar stand den

Bundeswahlbeauftragten zur Verfügung. Diese Ausstellung informierte

Besucherinnen und Besucher des Bundesarbeitsministeriums über die

Sozialwahlen. Die Bundeswahlbeauftragten nutzten die Ausstellung auch

als Hintergrund für Medienauftritte.

Ein Exemplar der mo-

bilen Ausstellung

wurde auch im Bun-

desministerium für

Arbeit und Soziales in

Berlin aufgestellt, um

die Gäste des Ministe-

riums über die anste-

henden Sozialwahlen

zu informieren.

(Foto: Infobüro

Sozialwahl)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 129

16. Faktenheft

Um insbesondere Bundestagsabgeordnete über die Sozialwahlen zu

informieren und sie mit den wichtigsten Daten und Fakten vertraut zu

machen, wurde ein kompaktes Faktenheft im Postkartenformat konzipiert

und an die Parlamentarier verteilt. Zahlreiche Abgeordnete suchten

daraufhin um vertiefende Informationen nach und/oder stellten sich als

Unterstützer mit Bild, Namen und eigenem Statement zur Verfügung.

Flyer.

(Foto: Infobüro Sozialwahl)

17. Redaktionsbesuche

Über die Kampagne wurden Redaktionsbesuche von Mitgliedern der

Selbstverwaltung, führender Vertreterinnen und Vertreter der an der Kam-

pagne beteiligten Versicherungsträger und der beiden Bundeswahlbeauf-

tragten initiiert. Neben eigenständiger Medienaktivitäten beteiligten sich

Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel an den Medienterminen der

Kampagne.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

(Foto: Infobüro Sozialwahl)

18. Versichertenberater rufen in ihren lokalen Zeitungen zur Beteiligung

an den Sozialwahlen auf

Besonders erfolgreich waren die Versichertenberater der DRV Bund, die

sich an ihre lokalen Zeitungen wandten, über ihre Arbeit berichteten und

diese Gelegenheit nutzten, um für die Beteiligung an den Sozialwahlen zu

werben.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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19. Medienresonanz - Verdoppelung der Medienreichweite gegenüber

2011

2011 lag die Medienreichweite bei 309 Millionen Kontakten. Sie steigerte

sich 2017 auf 750 Millionen Kontakte. Als Ansprechpartner für die Medien

richteten die sieben Versicherungsträger ein Informationsbüro mit eigener

Telefonnummer und einem eigenen Mail-Account ein.

Bericht über die Sozialwahlen in der Tagesschau. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

Erfreulich war, dass die Medien neutral (darstellend, erklärend) bis positiv

berichteten. Die neutrale Berichterstattung lag bei 93%, bei der positiven

Berichterstattung konnte ein Wert von 6 % erreicht werden. 1 % der

Berichterstattung war negativ. Hauptkritikpunkt waren die

Friedenswahlen.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Bericht über die Sozialwahlen bei RTL Nord. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

Bereits bei den Sozialwahlen 2011 war die Berichterstattung

ausgesprochen positiv, weil sich die Kampagne bereits damals intensiv

um die Medien bemühte. 2005 hatten die Medien die Sozialwahlen stark

kritisiert. Allerdings sprangen 2011 die bundesweiten Medien nicht auf das

Thema Sozialwahlen an. 2017 berichteten auch die bundesweiten Medien

über die Sozialwahlen. So entstand eine große Reichweite der

Medienkampagne.

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Kapitel D

DER BERICHT ÜBER DIE ARBEIT DER

BUNDESWAHLBEAUFTRAGTEN UND IHRES

STELLVERTRETERS

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 wurde Rita Pawelski zur

Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und Klaus

Wiesehügel zum stellvertretenden Bundeswahlbeauftragten für die

Sozialversicherungswahlen bestellt. Die Bestellung nahm die damalige

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles vor.

Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel bei der Amtsübergabe durch

Bundesministerin Andrea Nahles.

(Foto: BMAS)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 134

1. Formale Aufgaben der Bundeswahlbeauftragten

Die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter treffen alle

Maßnahmen, die zur Vorbereitung und Durchführung der anstehenden

Sozialwahlen notwendig sind. Beispiele:

Festlegung des Wahltages,

Erstellung des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten

Wahlkalendern,

Erlassen von Richtlinien,

Zulassung von Organisationen.

Die Kompetenzen der Bundeswahlbeauftragten sind im Vierten Buch

des Sozialgesetzbuches und in der Wahlordnung für die

Sozialversicherung festgelegt.

Rita Pawelski bei der Amtsübergabe im Steinsaal des BMAS.

(Foto: BMAS)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 135

2. Werben für die Sozialwahlen

Das Kümmern um eine Vielzahl von Formalismen ist rechtlich definiert.

Daneben werben die Bundeswahlbeauftragte und ihr Stellvertreter

aktiv für das Aufstellen von Vorschlagslisten und im Vorfeld von

Wahlhandlungen für die die Beteiligung an den Sozialwahlen.

3. Weisungsungebunden

Wahlbeauftragte müssen über den Dingen stehen. Voraussetzung

hierfür ist die notwendige Unabhängigkeit. Deshalb unterliegen die

Wahlbeauftragten keinen Weisungen. Sie werden zwar von einer

Ministerin oder einem Minister bestellt, unterliegen aber danach für

den Rest ihrer Amtszeit keinen Weisungen.

4. Festlegung des Wahltages

Die Bundeswahlbeauftragte setzte in Absprache mit ihrem

Stellvertreter den Wahltag für die Sozialwahlen 2017 auf den 31. Mai

2017 fest. Dieser Wahltag galt für die bundes- und landesunmittelbaren

Versicherungsträger. Der Wahltag ist der Tag, bis zu dem die

Wahlbriefe den jeweiligen Wahlausschuss erreicht haben müssen.

Diesen Termin veröffentlichte die Bundeswahlbeauftragte in ihrer

Wahlankündigung im Oktober 2015.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 136

5. Erstellen des allgemeinen Wahlkalenders und von verkürzten

Wahlkalendern

Die Bundeswahlbeauftragte erstellt einen sogenannten

„Wahlkalender“. In diesem Kalender sind alle Termine, Fristen und

Stichtage aufgeführt, die bei der Vorbereitung, dem Ablauf und in der

unmittelbaren Zeit nach den Sozialwahlen von Bedeutung sind. An

diesem Wahlkalender orientieren sich die Versicherungsträger und die

Organisationen, welche Vorschlagslisten einreichen, um keine Fristen

zu versäumen.

Im Vorfeld der Sozialwahlen 2017 fusionierten vor allem Kranken-

kassen. Fusionieren zwei Versicherungsträger, endet die Vorbereitung

auf die Sozialwahlen bei beiden Trägern. Beim aus der Fusion ent-

standenen neu gebildeten Versicherungsträger beginnt der Prozess

der Wahlvorbereitung erneut. Alles geht zurück auf Los. Hat die Wahl-

vorbereitung nach dem Wahlkalender der Bundeswahlbeauftragten

bereits begonnen, können die verstrichenen Termine nicht mehr ein-

gehalten werden. Deshalb erstellt die Bundeswahlbeauftragte - und bei

landesunmittelbaren Versicherungsträgern die Landeswahlbeauftrag-

ten - einen verkürzten Wahlkalender, der die Termine etwas staucht.

Auf diese Weise konnten der Wahltag eingehalten werden. Bei der

BARMER war aufgrund des späten Fusionstermins eine Einhaltung

des allgemeinen Wahltermins nicht mehr möglich. Sie erhielt einen

neuen Wahltermin, den 4. Oktober 2017. Dieser Termin galt auch für 3

weitere fusionierte Krankenkassen, die jedoch keine Wahlhandlungen

durchführten.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 137

6. Richtlinien

Zur Durchführung der Sozialwahlen veröffentlicht die Bundes-

wahlbeauftragte im Bundesanzeiger „Bekanntmachungen“, mit ihren

Hinweisen und Richtlinien. Hierzu gehören zum Beispiel die

Vorschriften zur Gestaltung der Wahlschablonen für blinde und

sehgeschädigte Menschen.

7. Allgemeine Vorschlagsberechtigung

Die Bundeswahlbeauftragte kann Gewerkschaften und sonstigen

Arbeitnehmerorganisationen die sogenannte „allgemeine Vorschlags-

berechtigung“ übertragen. Mit dieser Zulassung der Bundeswahl-

beauftragten können diese Organisationen bei allen Versicherungsträ-

gern für die Wahlen auf der Versichertenseite Vorschlagslisten ein-

reichen. Die Wahlausschüsse der Versicherungsträger müssen in die-

sem Fall nicht mehr überprüfen, ob es sich bei den betreffenden Orga-

nisationen um vorschlagsberechtigte Organisationen handelt. Selbst-

verständlich müssen auch die Vorschlagslisten der Organisationen,

die über eine allgemeine Vorschlagsberechtigung verfügen, alle forma-

len Bedingungen erfüllen, die Gesetz und Wahlordnung vorsehen. Lie-

gen diese Bedingungen (zum Beispiel: genügend Unterstützerunter-

schriften) nicht vor, werden sie von den zuständigen Wahlaus-

schüssen nicht zur Wahl zugelassen.

Über die Anträge zur Übertragung der allgemeinen Vorschlagsberech-

tigung beriet die Bundeswahlbeauftragte mit ihrem Stellvertreter. Bei-

de einigten sich auf die Liste der Organisationen, welche die allgemei-

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ne Vorschlagsberechtigung erhalten sollten. Im Januar 2016 veröffent-

lichte die Bundeswahlbeauftragte, im Rahmen ihrer Bekanntmachung

Nr. 3, dass sie zur Vorbereitung der zwölften allgemeinen Wahlen in

der Sozialversicherung die allgemeine Vorschlagsberechtigung nach

§ 48c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) folgender Arbeit-

nehmervereinigungen festgestellt hat:

Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands e.V. – KAB –

Köln

Kolpingwerk Deutschland, Köln

Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.

– BVEA – Berlin

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt – IG BAU – Frankfurt

am Main

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie – IG BCE –

Hannover

Industriegewerkschaft Metall – IG Metall – Frankfurt am Main

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten – NGG – Hamburg

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – Berlin

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG – Frankfurt am

Main

Gewerkschaft der Polizei - GdP - Hilden

Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten -

VDStra - Köln

Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. – VBB – Bonn

Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst e. V. –

komba gewerkschaft – Berlin

Verband der Beschäftigten der obersten und oberen

Bundesbehörden e.V. im dbb beamtenbund und tarifunion –

VBOB – Bonn

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Kommunikationsgewerkschaft DPV – DPVKOM – Bonn

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft – BDZ – Berlin

Gewerkschaft der Sozialversicherung – GdS – Bonn

Deutsche Steuer-Gewerkschaft – DSTG – Berlin

Christliche Gewerkschaft Metall – CGM – Stuttgart

DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. – DHV – Hamburg

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen – GÖD –

München

Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation -

CGPT - München

BfA DRV-Gemeinschaft – Freie und unabhängige

Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der

Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung,

Pflegeversicherung und Unfallversicherung e.V. – BfA DRV-

Gemeinschaft – Berlin

DAK – Mitgliedergemeinschaft e.V. Gewerkschaftsunabhängig.

Gegründet 1955. Versicherte und Rentner in der Kranken- und

Rentenversicherung. – DAK Mitgliedergemeinschaft –

Freudenberg

KKH-Versichertengemeinschaft e.V. – gegr. 1957. Freie und

unabhängige Gemeinschaft von Mitgliedern, Versicherten und

Rentnern der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH – KKH-

Versichertengemeinschaft – Hannover

TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der

Techniker Krankenkasse e.V. – TK-Gemeinschaft – Hannover

BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige

Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und

Rentner seit 1958 e.V. – BARMER GEK-GEMEINSCHAFT – Berlin

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Gegen diese Feststellung konnte nach § 48c Absatz 3 Satz 1 SGB IV

bis spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Be-

kanntmachung im Bundesanzeiger Beschwerde eingelegt werden. Zu

einer Beschwerde berechtigt waren die in § 48 Absatz 1 SGB IV ge-

nannten Personen und Vereinigungen sowie die Landeswahlbeauftrag-

ten. Beschwerden hätten die genannten Personen und Organisationen

beim Bundeswahlausschuss für die Sozialversicherungswahlen einle-

gen können. Es wurde keine Beschwerde eingereicht. Damit konnten

die oben genannten Organisationen ihre Vorschlagslisten bei den So-

zialwahlen 2017 ohne eine einsprechende Vorprüfung des jeweils zu-

ständigen Wahlausschusses der Versicherungsträger einreichen.

8. Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis

Sozialwahl 2017“ der Deutschen Rentenversicherung Bund und

Saarland sowie den Ersatzkassen

Die Zusammenarbeit mit den beiden wählenden Rentenversicherungs-

trägern und den Ersatzkassen wurde bereits im Kapitel C dargestellt.

Rita Pawelski bei

der Auftaktveran-

staltung für die

Sozialwahlen 2017.

(Foto: BWB)

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9. Öffentlichkeitsarbeit - Eigenständige Anstrengungen der

Bundeswahlbeauftragten

a). Termine bei den Medien

Die beiden Bundeswahlbeauftragten absolvierten eine Vielzahl von

Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern von regionalen und

bundesweiten Medien. Diese Gespräche beziehungsweise Audio- oder

Filmaufnahmen fanden in Berlin oder in der jeweiligen Region statt.

Beispiel: Die Pressekonferenz des Verbandes der Ersatzkassen

Hessen am 21. April 2017 in Wiesbaden

Zu dieser Pressekonferenz im Hessischen Landtag in Wiesbaden wurde die

Landespressekonferenz Hessen eingeladen. Auf dem Podium findet man

Rita Pawelski, Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der

Ersatzkassen, Claudia Ackermann von der Landesvertretung Hessen des

vdek und Stefan Grüttner, Sozialminister des Landes Hessen. (Foto: vdek

Hessen)

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Durch die Wahl des Ortes - Hessischer Landtag - und die Anwesenheit des

hessischen Sozialministers gelang es, viele Journalistinnen und

Journalisten für die Teilnahme an der Pressekonferenz zu gewinnen, die in

ihren Medien über die Sozialwahlen berichteten. Unten: Posieren für die

Fotografen der Landespressekonferenz Hessen (Fotos: vdek Hessen)

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Eine kleine Auswahl aus den Medienterminen von Rita Pawelski und

Klaus Wiesehügel:

Redaktionsbesuch von Rita Pawelski beim Staatsanzeiger für

Baden-Württemberg im März 2017 in Stuttgart.

Redaktionsbesuch von Klaus Wiesehügel mit der Präsidentin der

Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, beim

Bonner Generalanzeiger im April 2017.

Redaktionsbesuch von Rita Pawelski mit der Präsidentin der

Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, beim

Redaktionsnetzwerk MADSACK im April 2017 in Hannover.

Redaktionsbesuch von Rita Pawelski mit dem Chef der DAK-

Gesundheit, Andreas Storm, in der Redaktion „Die Welt“ im April

2017.

Redaktionsbesuch von Rita Pawelski bei BILD im April 2017.

Gespräch von Rita Pawelski mit Dietrich Creutzburg von der

Frankfurter Allgemeinen Zeitung im April 2017.

Interviews von Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel mit ARD

Aktuell im April 2017.

Telefonische Informationsgespräche von Rita Pawelski mit dem

Berliner Tagesspiegel, der Süddeutschen Zeitung, detector.fm

und dem MDR im April 2017.

Interview von Rita Pawelski mit der PUBLIC ADDRESS

presseagentur im April 20017.

Telefonisches Interview von Klaus Wiesehügel mit dem

Deutschlandfunk im April 2017.

Telefonisches Interview von Rita Pawelski mit der Frankfurter

Allgemeinen Sonntagszeitung im Mai 2017.

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Interviews von Klaus Wiesehügel mit dem Saarländischen

Rundfunk (Radio, TV und Online) sowie mit der Saarbrücker

Zeitung im Mai 2017 in Saarbrücken.

Interviews von Rita Pawelski mit vier verschiedenen Sparten des

MDR im Mai 2017 in Leipzig.

Interview von Rita Pawelski mit dem Hessischen Rundfunk im

Mai 2017.

Interview von Rita Pawelski mit Radi ffn im Mai 2017 in

Hannover.

Gespräch von Rita Pawelski mit Herrn Göhsmann von dpa im

Mai 2017.

Pressegespräch des Verbandes der Ersatzkassen mit Rita

Pawelski im Mai 2017 in Schwerin.

Rita Pawelski im Interview. (Foto: vdek Hessen)

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Medientermine in Saarbrücken: Stephanie Becker-Kretschmer,

Geschäftsführerin der DRV Saarland, die Sozialministerin des Saarlandes

Monika Bachmann, Klaus Wiesehügel, Guido Fries, Landeswahlbeauftragter

des Saarlandes. Unten: Artikel Saarbrücker Zeitung. (Fotos: DRV Saarland)

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b). Artikel und Interviews

Die Bundeswahlbeauftragte verfasste Namensartikel und gab - wie

oben bereits ausgeführt - eine Vielzahl von Interviews. Hiervon eine

Auswahl:

Interview im BARMER-Magazin für Versicherte Mai 2016.

Interview von Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel im Beileger

des „Journalist“, mit dem Medienvertreterinnen und -vertreter

vor dem Versenden der Wahlunterlagen über die Sozialwahlen

informiert wurden.

Ausschnitt aus dem Interview mit dem Beileger. (Foto: Infobüro Sozialwahl)

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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 147

Artikel in der Jubiläumsausgabe „100 Jahre ersatzkasse

magazin“.

Interview in der „Ärzte- Zeitung“ im März 2017.

Interview mit dem Mitgliedermagazin der BKK RWE im März

2017.

Interview mit dem Magazin des Bundeswehrverbandes im April

2017.

Wahlaufruf in der „Sozialen Ordnung“ der CDA im April 2017.

Interview mit dem „dbb-Magazin“ im Dezember 2016.

Interview mit dem Regionalteil Rheinland-Pfalz des

Mitgliedermagazins „mobil“ der Deutschen Rheuma-Liga im

April 2017.

Interview mit dem DGUV-Forum 5/2017.

Namensartikel in Frau & Politik der Frauen Union im Sommer 2016.

(Foto: BWB)

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Gastbeitrag in der „innovare“-Broschüre der DAK-Gesundheit im

Jahr 2016.

Interview mit dem Mitgliedermagazin der KKH im Dezember 2016.

Interview von Klaus Wiesehügel in „LSV kompakt“ der SVLFG im

Sommer 2016.

Interview mit „MDR aktuell Online“ im Mai 2017.

Interview mit dem Nordbayerischen Kurier im April 2017.

Interview mit der „Presseagentur Gesundheit“ im März 2017.

Interview mit der „Sozialen Sicherheit“ im März 2016.

Interview mit der „Studierendenzeitung aktuell“ der Universität

Duisburg im Mai 2017.

Interview im „TK-Berater“. Diese Ausgabe wurde 2017 -

anlässlich der Sozialwahlen veröffentlicht.

Interview im Geschäftsbericht für der Jahr 2017 der Techniker

Krankenkasse.

Interview in „TK-aktuell Nr. 1 / 2017“ der Techniker

Krankenkasse.

Interview im „ersatzkasse magazin 3./4. 2017“ des Verbandes der

Ersatzkassen.

Interview in der „Welt“ im April 2017.

Interview in „WzS 3.18“.

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BARMER-Sonderheft zu den Sozialwahlen. Im BARMER-Magazin für

Versicherte 3/2017 wandte sich Rita Pawelski in einem persönlichen

Schreiben an die Mitglieder der BARMER und forderte sie zur Teilnahme an

der Sozialwahl auf. (Foto: BARMER)

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c) Werben auf Veranstaltungen

Die Bundeswahlbeauftragten traten gemeinsam oder einzeln auf einer

Vielzahl von Veranstaltungen auf, um für die Sozialwahlen und einer

Stärkung der Selbstverwaltungen zu werben.

Hier einige Beispiele (ohne namentliche Kennzeichnung haben beide

Wahlbeauftragte teilgenommen):

Rita Pawelski vor dem Sozialpolitischen Ausschuss des DGB im

November 2015.

Klaus Wiesehügel vor der Versichertenseite der Allgemeinen

Ortskrankenkassen im Oktober 2015.

Rita Pawelski vor der ver.di-Selbstverwaltertagung im November

2015.

Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit im Dezember 2015. Neben den

Wahlbeauftragten: Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des

Verwaltungsrates. (Foto: DAK-Gesundheit)

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Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung im Dezember 2015.

Verwaltungsrat der BARMER GEK im Dezember 2015.

Mitgliederversammlung des ikk e.V. im März 2016.

Klaus Wiesehügel vor dem ver.di-Selbstverwaltertag im Mai

2016.

Diskussion mit dem AOK-Aufsichtsrat im Juni 2016.

Klaus Wiesehügel nahm teil an der Vertreterversammlung der

Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die

Bundesvertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung im Juni 2016.

Rita Pawelski bei der Techniker Krankenkasse.

(Foto: Techniker Krankenkasse)

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Klaus Wiesehügel vor einem Seminar der BKK-Akademie im Juni

2016.

Rita Pawelski vor dem Deutschen LandFrauentag im Juli 2016.

Klaus Wiesehügel vor der Selbstverwaltertagung

landesunmittelbarer Versicherungsträger in Berlin und

Brandenburg im Juli 2016.

Rita Pawelski beim Informationsgespräch bei der Siemens BKK

im September 2016.

Rita Pawelski beim Informationsgespräch bei der BMW BKK im

September 2016.

Klaus Wiesehügel bei einer Veranstaltung des DGB Eifel-Bitburg

im September 2016.

Rita Pawelski vor einer Veranstaltung des BKK e.V. zum Thema

Selbstverwaltung im September 2016. (Foto: BKK e. V.)

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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 153

Rita Pawelski vor der Mitgliederversammlung der BfA DRV-

Gemeinschaft im Oktober 2016.

Rita Pawelski im Gespräch mit dem Bundesvorstand der ACA im

Oktober 2016.

Klaus Wiesehügel vor der Vertreterversammlung der SVLFG im

November 2016.

Klaus Wiesehügel vor der IG Metall in Darmstadt im November

2016.

Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes im

November 2016. (Foto: GKV-Spitzenverband)

Rita Pawelski vor einer Schulungsveranstaltung vor Mitgliedern

der Widerspruchsausschüsse der BARMER GEK im Dezember

2016.

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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 154

Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung im Dezember 2016.

Rita Pawelski vor der Mitgliederversammlung des Verbandes der

Ersatzkassen im Dezember 2016.

Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Daimler BKK im

Dezember 2016.

Meinungsaustausch mit den Landeswahlbeauftragten im

Dezember 2016.

Klaus Wiesehügel vor der Vertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung Baden-Württemberg im Dezember 2016.

Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker

Krankenkasse im Dezember 2016.

Rita Pawelski anlässlich der Sitzung des Wahlausschusses der

DAK-Gesundheit, bei der über die Zulassung der

Vorschlagslisten für die Sozialwahlen 2017 entschieden wurde,

im Januar 2017.

Rita Pawelski anlässlich der Sitzung des Wahlausschusses der

Techniker Krankenkasse, bei der über die Zulassung der

Vorschlagslisten für die Sozialwahlen 2017 entschieden wurde,

im Januar 2017.

Rita Pawelski bei der Wahlauftaktveranstaltung des ACA-

Bundesverbandes im Januar 2017.

Rita Pawelski vor der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-

Fraktion im Februar 2017.

Rita Pawelski vor der Auftaktveranstaltung der ACA in

Nordrhein-Westfalen im Februar 2017.

Klaus Wiesehügel vor der IG BAU im März 2017.

Rita Pawelski vor der AG Arbeit und Soziales der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion im März 2017.

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Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 155

Rita Pawelski vor dem BKK-Verein im März 2017.

Klaus Wiesehügel vor den DGB-Kreisverbänden Hochsauerland

und Soest im März 2017.

Rita Pawelski vor dem „Gesundheitsforum München 2017“ im

April 2017.

Rita Pawelski vor der ver.di-Selbstverwaltertagung im Mai 2017.

Rita Pawelski vor der CDA in Berlin im Mai 2017.

Klaus Wiesehügel nahm im Mai 2017 eine Videobotschaft auf, die

bei DGB-Veranstaltungen gezeigt wurden.

Rita Pawelski vor dem Wahlausschuss der DRV Bund, der bei

dieser Sitzung das Wahlergebnis bei der DRV Bund feststellte im

Juni 2017.

Rita Pawelski vor der Bundesdelegiertenversammlung des

Bundesverbandes Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen

im Juni 2017.

Rita Pawelski nahm teil an der Vertreterversammlung der

Deutschen Rentenversicherung Bund sowie die

Bundesvertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung im Juni 2017.

Klaus Wiesehügel vor dem Verwaltungsrat der BKK VBU im Juni

2017.

Rita Pawelski vor der konstituierenden Sitzung des

Verwaltungsrates der DAK-Gesundheit im September 2017.

Klaus Wiesehügel vor dem Wahlausschuss der DRV Bund, der

Bilanz zu den Sozialwahlen 2017 zog im September 2017.

Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund

sowie die Bundesvertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung im Oktober 2017.

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Klaus Wiesehügel vor der Delegiertenversammlung der

Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soziale Fragen in Bayern

und Thüringen e. V. im Oktober 2017.

Klaus Wiesehügel auf der Veranstaltung „Plattform Gesundheit“

im November 2017.

Klaus Wiesehügel vor der DGB-GKV-Selbstverwaltertagung im

November 2017.

Klaus Wiesehügel vor dem Sozialwahltag von ver.di in Bayern im

November 2017.

Rita Pawelski bei der Vertreterversammlung der Deutschen

Rentenversicherung Bund im Dezember 2017.

Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse im

Dezember 2017. (Foto: TK)

Neben diesen Veranstaltungen, auf den die beiden Wahlbeauftragten

für die Sozialwahlen und eine Stärkung der Selbstverwaltung warben,

fanden unzählige Gespräche mit Gewerkschaftern, Verbandvertretern

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und der Politik statt. Zusätzlich nahmen sie als Gäste an einer großen

Zahl von Veranstaltungen teil, die sie für Gespräche im Sinne der So-

zialwahlen und der der Selbstverwaltung nutzten. Die beiden Bundes-

wahlbeauftragten setzten ihre Vortrags- und Gesprächstätigkeit im

Jahr 2018 fort. Hier werden diese nur bis zum Ende des Jahres 2017

aufgelistet.

Rita Pawelski vor dem Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse im

Dezember 2017.

(Foto: TK)

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10. Zielgruppenveranstaltung gemeinsam mit der Beauftragten der

Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen im April 2016

Behinderte Menschen sind von den Entscheidungen ihrer

Krankenkassen besonders betroffen. Um diese Zielgruppe für die

Sozialwahlen zu interessieren, veranstalteten die beiden

Bundeswahlbeauftragten gemeinsam mit der Beauftragten der

Bundessregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena

Bentele, im April 2016 im Bundesarbeitsministerium in Berlin eine

gemeinsame Veranstaltung unter dem Motto „Die Sozialwahlen 2017

und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen“.

Verena Bentele

Verena Bentele betonte auf der Veranstaltung: „Zunächst ist die Frage,

wie sich Menschen mit Behinderungen einbringen können als Wähler

oder als diejenigen, die zur Wahl stehen. Und in einem zweiten Schritt

muss es um die Frage gehen, wie bei der Ausübung des Ehrenamtes

in der Selbstverwaltung die Themen von Menschen mit Behinderung

Berücksichtigung finden.“

Rita Pawelski

Rita Pawelski hob die Bedeutung der Barrierefreiheit hervor, wenn sich

mehr Menschen an den Sozialwahlen beteiligen sollen. Um dies zu

ermöglichen, würden zum Beispiel Wahlschablonen für blinde und

sehbehinderte Menschen angeboten, so dass diese autonom

entscheiden können. Die Online-Wahl wäre ein weiterer Schritt in

Richtung autonomer Wahl gewesen, diese finde leider nicht statt. Das

bedauerte sie sehr.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

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Andrea Nahles

Bundesministerin Andrea Nahles unterstrich, die Kandidierenden bei

den Sozialwahlen müssten auch die Vielfalt und Breite der

Gesellschaft widerspiegeln und forderte die Listenträger auf,

Menschen mit Behinderungen bei der Aufstellung stärker zu

berücksichtigen.

Marco Frank

Marco Frank, Referatsleiter beim DGB, erläuterte: „Wir versuchen die

ganze Bandbreite der Menschen, die in Kassen versichert sind, über

die Kandidatenlisten zu beteiligen. Außerdem werben wir innerhalb der

Betriebe für die Wahl und die Beteiligung an ihr. Dies funktioniert zum

Beispiel über den Betriebsrat oder Personalversammlungen.

Allerdings haben wir keine Zahlen zum Rücklauf oder wie groß der

Grad der Behinderung der Kandidaten ist.“

Alexander Gunkel

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA und

Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen

Rentenversicherung sah sein Ziel und seine Aufgabe unter anderem

darin, die Zusammenarbeit aller Träger der Sozialversicherung zu

verbessern. Gerade Menschen mit Behinderungen seien darauf

angewiesen, dass die Sozialversicherungsträger möglichst Hand in

Hand arbeiten, weil sie häufig auf mehrere Träger gleichzeitig

angewiesen seien. Die Arbeitsgeber seien insbesondere daran

interessiert, dass die Sozialversicherungsträger Menschen mit

Behinderungen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt

unterstützen. Dabei solle nicht nur die Vermittlung in Werkstätten für

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Menschen mit Behinderung, sondern auch Beschäftigungen im ersten

Arbeitsmarkt angestrebt werden.

Klaus Wiesehügel

Für Klaus Wiesehügel wurde in dieser Veranstaltung erneut deutlich,

dass es eine gemeinsame Aufgabe sei, bessere Bedingungen für alle

Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen herzustellen und um

interessierte Personen zu werben, die diese wertvolle Aufgabe

übernehmen. Weiterhin sei aufgezeigt worden, dass es Anliegen aller

sei, Menschen mit Behinderungen neue Möglichkeiten und Chancen zu

eröffnen.

Dr. Edith Niehus, die Präsidentin der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des

Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments e. V. und Verena

Bentele bei der Auftaktveranstaltung zu den Sozialwahlen 2017. (Foto: BWB)

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11. Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017

Als medialen Aufschlag für die Sozialwahlen 2017 führten die beiden

Bundeswahlbeauftragten eine Pressekonferenz durch, in dem sie

anwesenden Journalistinnen und Journalisten über die anstehende

Wahl informierten. Dabei wurden sie unterstützt durch die Präsidentin

der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, und dem

stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der Ersatzkassen,

Christian Zahn.

Auftaktpressekonferenz für die Sozialwahlen 2017 am 18. April 2017 im

Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

(Foto: Infobüro Sozialwahl, Jens Schicke)

Angesichts der ausführlichen Berichterstattung in den Medien, wird

die Pressekonferenz allgemein als großer Erfolg angesehen.

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12. Auftaktveranstaltung für die Sozialwahlen 2017

Publikum der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)

Am 25. April 2017 fand die Auftaktveranstaltung der Bundeswahlbeauf-

tragten unter dem Motto „Sozialwahlen 2017 - Wir machen mit!“ im

Bundesarbeitsministerium in Berlin statt.

Rita Pawelski

Rita Pawelski, Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungs-

wahlen, nannte es ein Privileg, dass man bei den Sozialwahlen wählen

könne. Diese Form der Mitbestimmung sichere unseren sozialen Frie-

den.

Die deutsche Sozialversicherung werde von den vielen ehrenamtlich

tätigen Menschen in den Verwaltungsräten, den Vertreterversammlun-

gen, den Widerspruchsausschüssen und von den ehrenamtlichen Ren-

tenberatern getragen. Dies mache unsere Sozialversicherung so ein-

malig. Diese engagierten Menschen leisteten so viel für uns, für unser

Sozialsystem. „Deshalb fordere ich alle Mitglieder der wählenden Ver-

sicherungsträger auf, unterstützen Sie diese Menschen, zeigen Sie

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diesen Menschen, dass sie ihre Arbeit Wert schätzen, nehmen Sie an

der Wahl teil“, appellierte Rita Pawelski.

Rita Pawelski bei der Eröffnung der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)

Und die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter forderte sie auf:

„Liebe Selbstverwalter, tue Gutes und rede darüber. Verstecken Sie

sich nicht, seien Sie stolz auf Ihre Arbeit!“

Publikum der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)

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Interview mit Prof. Dr. Karl Korte

Die Fragen im Interview mit Prof. Dr. Karl Korte, stellte die Moderatorin

der Veranstaltung, Tanja Samrotzki. Prof. Dr. Korte prophezeite, dass

die Häufung der politischen Wahlen - in Nordrhein-Westfalen,

Schleswig-Holstein und später die Wahl zum Deutschen Bundestag -

zu einer Mobilisierung führen werde, von der auch die Sozialwahlen

profitieren würden. Man streite wieder - öffentlich oder auch privat.

Allgemein verzeichne man einen Trend zu einer wieder erhöhten

Wahlbeteiligung. Von diesem Trend könnten auch die Sozialwahlen

profitieren.

Tanja Samrotzki interviewt Prof. Dr. Korte. (Foto: BWB)

Die Höhe der Wahlbeteiligung, betonte Prof. Dr. Korte, sei kein

Maßstab. Wenn sich viele Wählerinnen und Wähler an einer Wahl

beteiligten, erhöhe sich die Legitimationswucht, aber legitimiert seien

diejenigen, die gewählt wurden, unabhängig von der Wahlbeteiligung.

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Auftaktveranstaltung am 25. April 2017. (Foto: BWB)

Prof. Dr. Korte unterstrich, dass er im Rahmen der Sozialwahlen 2017

bereits gewählt habe.

Andrea Nahles

Andrea Nahles, Bundesministe-

rin für Arbeit und Soziales, gab

eine einfache Antwort auf die

Frage, warum man bei den Sozi-

alwahlen wählen sollte: „Weil es

auf der Welt fast einmalig ist,

dass Beitragszahler bei einer

Versicherung direkt mitbestim-

men können.“ „Es ist einmalig,

dass die Vertreterinnen und Ver

Andrea Nahles. (Foto: BWB)

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treter der Versicherten darüber mitentscheiden könnten, wie die Bei-

tragsgelder verwendet werden,“ so Nahles.

Bundesministerin Nahles bei ihrem Grußwort. (Foto: BWB)

Sie bedankte sich bei den Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern,

die ihre Aufgabe mit Engagement und Sachverstand verrichteten.

Sie bedauerte, dass es nicht gelungen sei, den Abschnitt des

Koalitionsvertrages zur Stärkung der Selbstverwaltung und zur

Modernisierung der Sozialwahlen umzusetzen. Als Beispiel hob sie die

Repräsentanz von Frauen in der Selbstverwaltung hervor. „Das, was

wir von den großen Unternehmen der Wirtschaft in dieser

Legislaturperiode verlangen, das sollte auch in der Selbstverwaltung

selbstverständlich werden,“ so Andrea Nahles, Bislang habe man in

der Selbstverwaltung einen Frauenanteil, der noch nicht einmal ein

Fünftel erreiche. Sehe man auf die aktuellen Wahllisten, dann könne

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man zwar Verbesserungen erkennen, aber von einer Parität sei man

noch weit entfernt.

Rita Pawelski, Bundesministerin Nahles, Klaus Wiesehügel. (Foto: BWB)

Bundesministerin Nahles sprach sich auch für die Einführung von

Onlinewahlen bei den Sozialwahlen aus. Betrachte man gerade das

Verhalten junger Menschen, werde in den nächsten 10 bis 15 Jahren

der elektronische Weg so selbstverständlich werden, dass es fast

schon exotisch wirken werde, wenn der Onlineweg nicht eröffnet

werde. Hier sollte ein erneuter Versuch der Einführung unternommen

werden.

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Gundula Roßbach

Gundula Roßbach. (Foto: BWB)

Gundula Roßbach ist die Präsidentin der Deutschen

Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und die Vorsitzende des

Wahlausschusses für die Sozialwahlen bei der DRV Bund. Sie

berichtete über den Stand der Vorbereitungen für die Sozialwahlen bei

ihrem Versicherungsträger und erläuterte, was speziell für die

Wählerinnen und Wählern mit Behinderung unternommen werde, um

sie über die Sozialwahl zu informieren und ihnen die Beteiligung an

der Sozialwahl zu erleichtern. So seien für blinde Menschen und

Menschen mit Sehbehinderungen Wahlschablonen mit Brailleschrift

angefertigt worden, die ihnen eine selbstständige Wahl ermögliche.

Für die selbe Zielgruppe sei eine spezielle CD erstellt worden, die über

die Sozialwahl und die Vorschlagslisten informiere. Die DRV Bund

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stelle Broschüren zur Verfügung, die für Menschen mit einem

unterschiedlichen Grad der Behinderung geeignet seien. Auf der

Homepage der DRV Bund finde man Filme, die mit Gebärdensprache

unterlegt seien.

Klaus Wiesehügel und Gundula Roßbach auf dem Podium. (Foto: BWB)

Oft werde in den Medien berichtet, wenn etwas nicht klappe. „Wir

müssen sie jetzt davon überzeugen, auch über erfolgreiche Arbeit zu

berichten,“ so Gundula Roßbach.

Frau Roßbach warb für die Selbstverwaltungen, da diese der

Rentenversicherung und den Krankenkassen eine eigene Stimme

verliehen. Sie appellierte mit Nachdruck dafür, die veraltete

Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen zu modernisieren.

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Uwe Klemens

Uwe Klemens, der Vorsitzende des

Verwaltungsrates des GKV-

Spitzenverbandes, glaubte an eine

höhere Wahlbeteiligung als 2011,

zumindest bei der Abstimmung bis

zum 31. Mai. Die Beteiligung am

zweiten Wahltag - Anfang Oktober,

an dem die Versicherten der BARMER wählten, könne man wegen der

fehlenden Erfahrung mit einem zweiten Wahltag noch nicht ein-

schätzen. Er habe noch nie erlebt, dass die Sozialwahlen so intensiv in

der Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten. Dies mache ihn, so

Uwe Klemens, in Bezug auf die Wahlbeteiligung optimistisch.

Uwe Klement und Ulrike Hauffe. (Foto: BWB)

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Er berichtete über seine persönlichen Erfahrungen als Mitglied eines

Widerspruchsausschusses einer Krankenkasse. So habe man dort

zum Beispiel über eine Stunde darüber diskutiert, ob man einem Kind

ein therapeutisches Rad bewilligen könne. Der Widerspruchsaus-

schuss habe den Antrag letztlich zugestimmt, was auch für ihn ein

sehr befriedigendes Ergebnis gewesen sei.

In der kommenden Wahlperiode des Deutschen Bundestages könne

sich die Politik warm anziehen. Die Selbstverwalterinnen und Selbst-

verwalter würden das Thema Rechte der Selbstverwaltung - auch mit

dem Blick auf das verfehlte „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ - of-

fensiv angehen, unterstrich Uwe Klemens. Die Rechte der Selbstver-

waltung müssten gestärkt werden.

Karl Schiewerling

Karl Schiewerling, der Vorsit-

zende der AG Arbeit und Sozi-

ales der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion, verfügt

über eine langjährige persön-

liche Erfahrung in Organen

der Selbstverwaltung. So ge-

hört er seit 1986 der Vertreter-

versammlung der Deutschen

Rentenversicherung Westfa-

len an. Aus eigener Erfahrung

könne er berichten, wie enga-

giert die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter für die Interessen

der Versicherten arbeiteten. Er hob das Engagement der ehrenamtli-

chen Versichertenberater beziehungsweise der Versichertenältesten

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hervor, die die Versicherten in ihren Wohnzimmern berieten und damit

die Selbstverwaltung sehr persönlich erfahrbar machten. Hinzu kämen

die ehrenamtlichen Widerspruchsausschüsse, die viele Gänge zu den

Sozialgerichten vermieden.

Karl Schiewerling setzte sich für einen erweiterten Spielraum für die

Selbstverwaltung ein. Er frage sich, ob es nötig sei, dass alles der

Gesetzgeber oder ein Ministerium entscheide. Oder könne man nicht

so manches doch der Selbstverwaltung überlassen? Als Beispiel für

eine denkbare Ausweitung der Spielräume nannte er den Reha-Bereich

im Rahmen der Rentenversicherung.

Podium der Auftaktveranstaltung. (Foto: BWB)

Es sei toll, wie sich die Öffentlichkeitsarbeit der Versicherungsträger

verändert habe. Er denke jedoch, dass das Wissen um die Arbeit der

Selbstverwaltungen erheblich verbreitet werden könnte, wenn die

Organisationen, die in der Selbstverwaltung tätig seien, also die

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Gewerkschaften und die Verbände, ihre Mitglieder ausführlicher über

ihre Arbeit in den Selbstverwaltungen informieren würden.

Er empfinde einen gewissen Stolz, dass es gelungen sei, das Thema

Reform der Sozialwahlen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dies sei

eine Novität. Es habe sich jedoch gezeigt, dass eine Reform nicht ohne

die Akzeptanz der Sozialpartner vereinbar sei. Er sei davon überzeugt,

dass in der kommenden Wahlperiode das Thema wieder aufgegriffen

werde. Voraussetzung für den Erfolg sei jedoch, dass die Sozialpartner

die Reform wollten. Er bedauerte, dass es bei diesen Sozialwahlen

nicht zu Onlinewahlen komme. Dies hätte, so Schiewerling, ein

Pionierprojekt auch für andere Wahlen werden können.

Michael Gerdes

Michael Gerdes mit Moderatorin Tanja Samrotzki. (Foto: BWB)

In der Selbstverwaltung würden mehr Frauen benötigt, unterstrich

Michael Gerdes, Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der

SPD-Bundestagsfraktion und dort Berichterstatter für den Bereich

Sozialwahlen. Wenn dies über eine Quote erfolgen müsse, dann sei er

auch für die Einführung einer Quote. Er regte an, auch darüber

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nachzudenken, die Höhe der Quote an den Geschlechteranteil bei den

Versicherten zu koppeln. Michael Gerdes bedauerte, dass es in dieser

Wahlperiode nicht gelungen sei, die Sozialwahlen zu reformieren. Aus

dieser Veranstaltung nehme er nichts Neues, aber viel Offenes mit. Er

gehe aber davon aus, dass die Reformbemühungen nach der

Bundestagswahl weitergehen würden. Er brenne für die Sozialwahlen

und hoffe daher, in der kommenden Wahlperiode an den

Reformbemühungen mittwirken zu können. Für die anstehenden

Sozialwahlen hoffe er auf eine gute Wahlbeteiligung.

Michael Gerdes. (Foto: BWB)

Ulrike Hauffe

Ulrike Hauffe, die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates

der BARMER, erläuterte, man wisse nicht, ob der zweite Wahltermin

für die BARMER in punkto Beteiligung ein Nachteil sein werde.

Traditionell habe die BARMER eine vergleichsweise hohe

Wahlbeteiligung. Die Bereitschaft zur Teilnahme an der Sozialwahl

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hänge natürlich auch damit zusammen, welchen Blick die Versicherten

auf ihre Kasse, auf ihre Selbstverwaltung hätten. Hier im Saal seien

viele engagierte und informierte Menschen. Die Versicherten hätten

jedoch oftmals einen anderen Blick auf ihre Krankenkasse. Man müsse

über die Jahre hinweg noch mehr tun, um den Versicherten ihre

Selbstverwaltung nahe zu bringen.

Ulrike Hauffe. (Foto: BWB)

„Für mich ist Quote kein Unwort“, unterstrich Ulrike Hauffe. Noch nie

sei eine Generation von Frauen so gut ausgebildet gewesen. Die Quote

sei ein legitimes Mittel, das man unbedingt anwenden sollte.

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Klaus Wiesehügel

Klaus Wiesehügel. (Foto: BWB)

Klaus Wiesehügel, der stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die

Sozialversicherungswahlen, betonte, Nichtwählerinnen und Nicht-

wähler gäbe es auch bei den Bundestagswahlen - nicht nur bei den

Sozialwahlen. Es komme eben darauf an, dass man wisse, warum man

wählen solle. Hier hätten die Medien einen wichtigen Informationsauf-

trag. Zurzeit werde sehr gut über die Sozialwahlen berichtet, aber zwi-

schen den Wahlen sei dies zu wenig. Er verwies darauf, dass die

ehrenamtlichen Versichertenberater in der Rentenversicherung zu-

gunsten der Versicherten beraten würden. Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter eines privaten Versicherungskonzerns könnten dies mit Sicher-

heit nicht machen. Medienvertretern, die bisweilen den Sinn der

Selbstverwaltungen in Frage stellten, stelle er immer wieder die Frage,

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wer denn entscheiden würde, wenn es die Selbstverwaltung nicht

gäbe. Gäbe es keine Selbstverwaltungen würden, wie in einem priva-

ten Versicherungskonzern hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter entscheiden - und eben nicht ehrenamtliche Versichertenvertre-

terinnen und Versichertenvertreter.

Klaus Wiesehügel und Gundula Robach. (Foto: BWB)

Angesichts der komplizierten Sozialrechtslage, so Wiesehügel, sei

Weiterbildung für die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter extrem

wichtig. Diese Weiterbildung müsse für diese Ehrenamtlichen ohne

finanzielle Opfer erfolgen - und ohne, dass sie dafür den Jahresurlaub

nehmen müssten.

Es sei gut, dass diese Veranstaltung deutlich mache, dass die

Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ihre Arbeit nicht für sich

selbst, sondern für die Versicherten, für die Rentner machten. „Wir

können froh sein, dass sich hierfür Menschen finden, die sich für

wenig Geld für andere einsetzen,“ erklärte Klaus Wiesehügel.

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Er appellierte an die Anwesenden, für die Teilnahme an den

Sozialwahlen zu werben, um damit das System der Selbstverwaltung

zu stärken.

Klaus Wiesehügel und Rita Pawelski. Unten: Empfangshalle des BMAS vor

der Veranstaltung. (Fotos: BWB)

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13. Die Bundeswahlbeauftragten bei der Stimmauszählung

Die Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen

informierten sich bei einer Reihe von wählenden Versicherungsträgern

über den Ablauf der Stimmauszählung.

Deutsche Rentenversicherung Bund

Gemeinsam mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit

und Soziales machten sich die beiden Bundeswahlbeauftragten am

1. Juni 2017 ein Bild von der Stimmauszählung bei der DRV Bund.

Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel neben Dirk Kemmerer, Geschäftsführer

von Mohn Media, Gundula Roßbach, der Präsidentin der DRV Bund sowie

Staatssekretärin Yamin Fahimi in der Halle, in der die eingegangenen

Wahlbriefe gelagert wurden. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

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Gundula Roßbach erläutert in ihrer Funktion als Vorsitzende des

Wahlausschusses der DRV Bund den beiden Bundeswahlbeauftragten die

Kontrolle eingescannter Stimmzettel.

(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

Die beiden Bundeswahlbeauftragten, die Vorsitzende des Wahlausschusses

der DRV Bund, Gundula Roßbach und Staatssekretärin Yasmin Fahimi,

lassen sich erläutern, ob der vorliegende Stimmzettel gültig ist.

(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

(SVLFG)

Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel machten sich am 1. Juni 2017 ein

Bild über die Stimmauszählung bei der Sozialversicherung für

Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Nicole Sadtkowski-Männel, Vorsitzende des Wahlausschusses der SVLFG,

erläuterte Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel die Stimmauszählung bei der

SVLFG. Unten: Die Wahlbeauftragten mit einigen Mitgliedern des

Wahlausschusses der SVLFG. (Fotos: SVLFG)

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Techniker Krankenkasse und DAK-Gesundheit

Am 2. Juni 2017 fand der Kontrollbesuch der Bundeswahlbeauftragten

bei der Stimmauszählung der Techniker Krankenkasse und der DAK-

Gesundheit in Lütjensee bei Hamburg statt.

Rita Pawelski neben dem Stabsbereichsleiter Verwaltungsrat/Vorstand der

TK, Jörg Ide inmitten der gestapelten roten Stimmzettelumschläge.

(Foto: Techniker Krankenkasse)

Die Stimmzettelumschläge wurden maschinell aufgefräst, damit dann per

Hand die Stimmzettel entnommen werden konnten.

(Foto: Techniker Krankenkasse)

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BARMER

Ein Teil des Teams, das die Stimmen bei der BARMER ausgezählt hat.

(Foto: BARMER)

Da die BARMER von der Bundeswahlbeauftragten einen eigenen

Wahltermin, den 4. Oktober 2017, zugewiesen bekommen hat, begann

die Stimmauszählung ab dem 5. Oktober 2017 in Mannheim. An diesem

Tag machte sich Klaus Wiesehügel ein Bild von der Auszählung.

Auffräsen der Stimmzettelumschläge. (Foto: Barmer)

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017

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Zunächst wurden die Stimmzettel per Hand aus den Stimmzettelumschlägen

entnommen und einer groben Prüfung unterzogen. Zweifelsfälle wurden zur

weiteren Begutachtung an die Briefwahlleitung weitergeleitet. Die übrigen

Stimmzettel wurden eingescannt und Zweifelsfälle am PC überprüft. (Fotos:

BARMER)

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Auf diesem Stimmzettel wurden zwei Vorschlagslisten angekreuzt.

Unten: Die aussortierten Zweifelsfälle wurden von der Briefwahlleitung

eingehend geprüft. Sie entschied über die Gültigkeit dieser

abgegebenen Stimmen. (Fotos: BARMER)

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14. Ergebnispressekonferenz für die Sozialwahlen 2017

Rita Pawelski bei der Bekanntgabe der Wahlergebnisse der

Versicherungsträger, die ihre Abstimmung bis zum 31. Mai 2017

durchführten. Neben Rita Pawelski: Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des

Verbandes der Ersatzkassen e. V. und Dr. von der Heiden, Pressesprecher

der DRV Bund. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

Bei Bundestags- und Landtagswahlen stehen die Ergebnisse bereits

Stunden nach dem Schließen der Wahllokale fest. Dies ist bei den

Sozialwahlen - gerade bei den größeren Versicherungsträgern -

anders. Dort werden die Stimmzettel an einem zentralen Ort ausgezählt

- 24 Stunden am Tag. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

dauerte dies 2017 über 2 Wochen. Deshalb konnte die

Bundeswahlbeauftragte die Ergebnisse der neun Versicherungsträger,

die bis zum 31. Mai eine Wahl durchgeführt haben, erst am 23. Juni

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2017 bei einer Pressekonferenz im Bundesministerium für Arbeit und

Soziales vorstellen.

Die Bundeswahlbeauftragte konnte einen großen Erfolg, eine

Trendumkehr feststellen: Nach drei Jahrzehnten sinkender

Wahlbeteiligung stieg diese 2017 erstmals wieder an.

Das Endergebnis der Sozialwahlen einschließlich der endgültigen

durchschnittlichen Wahlbeteiligung stand erst nach der Auszählung

der Sozialwahl bei der BARMER Mitte Oktober 2017 fest. Auf eine

Pressekonferenz im Oktober 2017 wurde verzichtet, weil das

Medieninteresse an den Sozialwahlen - kurz nach der Bundestagswahl

- deutlich abgeflacht war und sich auch nach der Wahl bei der

BARMER die Trendumkehr bei der Wahlbeteiligung bestätigt hat.

Rita Pawelski nach der Ergebnispressekonferenz im Kreise von

MitorganisatorInnen und ÖffentlichkeitsarbeiterInnen der Sozialwahlen 2017.

(Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

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15. Homepage des Bundeswahlbeauftragten

Die Homepage der Bundeswahlbeauftragten -

www.sozialversicherungswahlen.de richtete sich zwar auch an die

Öffentlichkeit, war aber in erster Linie ein Serviceangebot an

diejenigen, die sich um die Vorbereitung, Organisation und

Durchführung der Sozialwahlen kümmerten. Die Homepage informierte

über die wichtigsten Aspekte der Sozialwahlen, stellte die

Bekanntmachungen der Bundeswahlbeauftragten sowie die für die

Sozialwahlen relevanten Formulare zur Verfügung. Sie enthielt eine

Kontaktliste der Landeswahlbeauftragten und informierte über die

Fachtagung vom Mai 2016 sowie über die Auftaktveranstaltung vom

April 2017. Nach den Sozialwahlen wurden die Ergebnisse auf der

Homepage veröffentlicht.

Staatssekretärin Fahimi, die beiden Bundeswahlbeauftragten und Gundula

Roßbach, Präsidentin der DRV Bund am 1. Juni 2017 zwischen den

abgegebenen Stimmen. (Foto: DRV Bund, Thomas Rafalzyk)

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Kapitel E

BERICHTE DER LANDESWAHLBEAUFTRAGTEN ÜBER DIE

SOZIALWAHLEN 2017

1. Bericht des Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Baden-Württemberg

Knut Urbaniak, Landeswahlbeauftragter des

Bundeslandes Baden-Württemberg

(Foto: privat)

Im Vorfeld der Sozialversicherungswahlen wurde auf Initiative des

Landeswahlbeauftragten u.a. auf der Homepage des Ministeriums für So-

ziales und Integration Baden-Württemberg sowie auf dem Internetportal

service-bw über die Wahlen informiert. Über eine Verknüpfung konnten

weitere Informationen von der Internetseite www.sozialwahl.de abgerufen

werden.

In Baden-Württemberg fanden bei den landesunmittelbaren Sozialver-

sicherungsträgern keine Sozialversicherungswahlen mit Wahlhandlung

statt.

Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-

handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Wahl der Vertreterversammlung:

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg,

Unfallkasse Baden-Württemberg.

Wahl des Verwaltungsrates:

AOK Baden-Württemberg,

BKK Aesculap,

BKK Groz-Beckert,

BKK MAHLE,

Metzinger BKK,

BKK RiekerRICOSTAWeisser,

BKK Scheufelen,

BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg,

BKK Voralb HELLERINDEXLEUZE.

Im Vergleich zu den letzten Sozialversicherungswahlen ist die Zahl der

landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger von 12 auf 11 Träger ge-

sunken.

Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Beim Landeswahlausschuss

gingen keine Beschwerden ein.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 191

2. Bericht des Landeswahlbeauftragten der

Freistaates Bayern

Paul Auer, Landeswahlbeauftragter des

Freistaates Bayern (Foto: privat)

Im Freistaat Bayern fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.

Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-

handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:

Wahl der Vertreterversammlung:

Bayerische Landesunfallkasse,

Kommunale Unfallversicherung Bayern,

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern,

Deutsche Rentenversicherung Schwaben,

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd.

Wahl des Verwaltungsrates:

AOK Bayern,

Betriebskrankenkasse Stadt Augsburg,

Betriebskrankenkasse Faber-Castell & Partner,

Krones Betriebskrankenkasse,

Betriebskrankenkasse der Koenig & Bauer AG,

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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Betriebskrankenkasse Akzo Nobel Bayern,

Betriebskrankenkasse Textilgruppe Hof.

Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Es gingen keine Beschwerden

beim Landeswahlausschuss ein.

3. Bericht der Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Berlin

Angelika Klauß, Landeswahlbeauftragte des

Bundeslandes Berlin (Foto: privat)

Die Unfallkasse Berlin mit 678.588 wahlberechtigten Versicherten ist der

einzige Sozialversicherungsträger, der seinen Sitz in Berlin hat und des-

sen Zuständigkeit auf das Gebiet des Landes Berlin begrenzt ist. Die Ver-

treterversammlung der Unfallkasse Berlin besteht aus je neun Vertretern

der Versicherten und der Arbeitgeber, der Vorstand aus je drei Vertretern

der Versicherten und der Arbeitgeber.

Es haben Wahlen ohne Wahlhandlung stattgefunden. Probleme haben

sich hierbei nicht ergeben.

Innerhalb der Einreichungsfrist ist die Vorschlagsliste der Gruppe der Ver-

sicherten eingegangen. Es sind nicht mehr Bewerber und Bewerberinnen

benannt worden als Mitglieder zu wählen waren. Bei der Prüfung der Liste

durch den Wahlausschuss der Unfallkasse ergaben sich keine Zweifel an

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

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deren Ordnungsgemäßheit. Der Wahlausschuss ist zu zwei Sitzungen zu-

sammengekommen. Eine Sitzung des Landeswahlausschusses war nicht

erforderlich.

Die Arbeitgebervertreter und Arbeitgebervertreterinnen für den Landes-

und den bezirklichen (kommunalen) Bereich Berlins in den Selbstverwal-

tungsorganen der Unfallkasse sind von der zuständigen Senatsverwal-

tung für Integration, Arbeit und Soziales bestimmt worden. Die konstitu-

ierenden Sitzungen der Vertreterversammlung und des Vorstandes haben

am 19. Oktober 2017 stattgefunden. Das endgültige Wahlergebnis ist am

8. Dezember 2017 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden.

Die Sozialversicherungswahl 2017 im Land Berlin ist ohne besondere Vor-

kommnisse verlaufen.

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4. Bericht des Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Brandenburg

Ingo Schattschneider, Landeswahlbeauftragter des

Bundeslandes Brandenburg (Foto: privat)

Im Land Brandenburg war bei den folgenden sechs landesunmittelbaren

Sozialversicherungsträgern durch Sozialversicherungswahlen über die

Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane neu zu entscheiden:

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg,

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse,

Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin,

Brandenburgische BKK,

Unfallkasse Brandenburg,

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg.

Interessierte konnten sich auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit,

Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die Durchführung der So-

zialversicherungswahlen und über die Namen und Kontaktdaten des

Landeswahlbeauftragten und seiner Stellvertreterin sowie die Mitglieder

des Landeswahlausschusses (Beschwerdewahlausschusses) im Land

Brandenburg informieren. Über das Logo der Sozialwahl 2017 gelangte

man von dort aus für weitere Informationen auch auf die Internetseite:

www.sozialwahl.de.

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Der Landeswahlbeauftrage stand der „Die Techniker“ anlässlich der

Sozialwahl 2017 für ein Internet-Interview zur Verfügung, das am 22. Mai

2017 unter folgendem Link veröffentlicht worden ist:

https://www.tk.de/tk/berlin-

brandenburg/interviews/schattschneider/949500.

Bereits auf dem Frühjahrsempfang des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg

am 24. März 2017 in Berlin hat der Ministerpräsident des Landes Branden-

burg Dietmar Woidke für eine rege Beteiligung aller Brandenburgerinnen

und Brandenburger an den Sozialwahlen geworben.

https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.502253.de

Ebenso hat die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Familie des Landes Brandenburg, Frau Diana Golze, am 26. Mai 2017 alle

wahlberechtigten Brandenburgerinnen und Brandenburger aufgerufen,

sich an der Sozialwahl 2017 zu beteiligen, um die Chance der politischen

Teilhabe zu nutzen und so über die Zusammensetzung der Verwaltungs-

räte der Krankenkassen und der Vertreterversammlungen der Rentenver-

sicherungsträger und der Unfallversicherungsträger mit zu bestimmen

und darüber mit zu entscheiden, wer bei den Sozialversicherungsträgern

ihre Interessen vertritt und wofür unter anderem die Mittel ausgegeben

werden.

http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.517108.de.

Auch diesmal wurde bei allen sechs landesunmittelbaren Sozialversiche-

rungsträgern im Land Brandenburg über die Zusammensetzung der

neuen Selbstverwaltungen wieder durch sogenannte Friedenswahlen ent-

schieden.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 196

Die allgemeinen Sozialversicherungswahlen 2017 verliefen im Land

Brandenburg ohne besondere Vorkommnisse.

5. Bericht der Landeswahlbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen

von Dr. Wiebke Wietschel, Landeswahlbeauftragte der Freien Hansestadt

Bremen

Im Land Bremen fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.

Bei den folgenden landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern fan-

den Wahlen ohne Wahlhandlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:

Wahl der Vertreterversammlung:

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen.

Wahl des Verwaltungsrates:

AOK Bremen/Bremerhaven.

Es gab keine besonderen Vorkommnisse.

Es gingen keine Beschwerden beim Landeswahlausschuss ein.

6. Bericht des Landeswahlbeauftragten der Freien und Hansestadt

Hamburg

Da es in Hamburg keinen landesunmittelbaren Versicherungsträger mehr

gibt, verzichtet der Landeswahlbeauftragte auf einen Bericht.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 197

7. Bericht des Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Hessen

Ulrich Große, Landeswahlbeauftragter des Bundes-

landes Hessen (Foto: privat)

Im Land Hessen wurden mit den Sozialversicherungswahlen 2017 bei acht

landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern über die Zusam-

mensetzung der Selbstverwaltungsorgane neu entschieden. Dies waren

die BKK Henschel plus in Kassel,

die BKK Herkules in Kassel,

die BKK Karl Mayer in Obertshausen,

die BKK Merck in Darmstadt,

die BKK Werra-Meissner in Eschwege,

die AOK Gesundheitskasse Hessen in Bad Homburg v.d.H.,

die Deutsche Rentenversicherung Hessen in Frankfurt/M und

die Unfallkasse Hessen in Frankfurt/M.

Damit hat sich die Anzahl der landesunmittelbaren Sozialversicher-

ungsträger in Hessen gegenüber dem Wahljahr 2011 um weitere zwei

Träger verringert. Die Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherung

Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist 2013 in den bundesunmittel-

baren Träger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Garten-

bau mit Sitz in Kassel eingegliedert worden. Durch die Fusion der Ver-

einigten BKK in Frankfurt mit dem neuen länderübergreifenden bundesun-

mittelbaren Sozialversicherungsträger BKK VBU und deren Pflegekasse

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 198

ist die Zuständigkeit des hessischen Landeswahlbeauftragten hier eben-

falls entfallen.

Die hessischen Sozialversicherungsträger hatten nach meinen Beobach-

tungen im Vorfeld der Wahl sowohl im Internet als auch in ihren

Mitgliederzeitschriften ausführlich auf die Wahlen aufmerksam gemacht

und dabei insbesondere die Bedeutung der Selbstverwaltung und die Auf-

gaben derer Organe herausgestellt.

Wie 2011 wurde bei allen landesunmittelbaren hessischen Sozialver-

sicherungsträger über die Zusammensetzung der neuen Selbstverwal-

tungsorgane durch sogenannte Friedenswahlen befunden. D.h. von den

Vorschlagsberechtigten bei den Trägern wurden jeweils nicht mehr

Bewerber nominiert, als Sitze zur Verfügung standen. Damit kam es zu

keinen aktiven Wahlhandlungen.

Insgesamt verliefen die Wahlen ruhig und ohne besondere

Vorkommnisse. Weder der Landeswahlbeauftragte noch der

Landeswahlausschuss hatte sich mit Beschwerden zur Durch-

führung der Sozialversicherungswahlen zu befassen.

Ich möchte dies zum Anlass nehmen, allen denjenigen zu danken, die sich

in den Wahlausschüssen der Träger engagiert oder an anderer Stelle zum

geregelten Ablauf der Wahl beigetragen haben.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 199

8. Bericht der Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern

Claudia Ring, Landeswahlbeauftragte des

Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern

(Foto: privat)

Im Land Mecklenburg-Vorpommern fanden keine Sozialwahlen mit Wahl-

handlung statt.

Bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, als einzigem landesun-

mittelbaren Sozialversicherungsträger, fanden Wahlen ohne Wahlhand-

lung (sogenannte Friedenswahlen) statt.

In den Vorschlagslisten für die Gruppe der Versicherten und für die

Gruppe der Arbeitgeber wurden jeweils nicht mehr Bewerberinnen und

Bewerber benannt, als Mitglieder für die Vertreterversammlung zu wählen

waren. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber galten daher

als gewählt.

Es gab bei den Sozialversicherungswahlen 2017 keine besonderen Vor-

kommnisse. Es gingen keine Beschwerden beim Landeswahlausschuss

ein.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 200

9. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes

Niedersachsen

Heidrun Kofahl-Langmack, Landeswahlbeauf-

tragte des Bundeslandes Niedersachsen

(Foto: privat)

Der Rechtsaufsicht des Landes Niedersachsen unterstanden für den

Zeitraum der Durchführung der Sozialversicherungswahlen 2017, deren

Vorbereitung Ende 2015 begann, insgesamt zehn Sozialversicherungsträ-

ger.

Davon entfielen fünf Träger auf die gesetzliche Unfallversicherung:

Gemeindeunfallversicherungsverbände in Hannover,

Braunschweig und

Oldenburg sowie die

Landesunfallkasse Niedersachsen und die

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen.

Drei Träger entfielen auf die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicher-

ung:

AOK Niedersachsen,

BKK EWE und

BKK Public.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 201

Zwei Träger stellte die gesetzliche Rentenversicherung:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und die

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen.

Bei keinem der oben genannten Träger kam es zu einer Wahl mit Wahl-

handlung.

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter einigten sich im Vorfeld in-

nerhalb ihrer Gruppen auf eine gemeinsame Vorschlagsliste. Die darin

aufgeführten Personen – seien es ordentliche oder stellvertretende

Mitglieder - gelten im Rahmen dieser sogenannten Friedenswahlen in der

Reihenfolge ihrer Aufstellung als gewählt.

Der auf Landesebene eingerichtete Beschwerdewahlausschuss brauchte

nicht tätig werden, da keine Entscheidung der Wahlausschüsse der

einzelnen Träger mit einem Rechtsbehelf angefochten wurde.

Der größte Träger war die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-

Hannover mit ca. drei Millionen Versicherten, der kleinste die BKK Public

mit knapp 3.200 Versicherten.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 202

10. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Landes Nordrhein-

Westfalen

von Isabelle Steinhauser, Landeswahlbeauftragte des Landes Nordrhein-

Westfalen

Während der Vorbereitungen zur Sozialwahl 2017 hatten wir uns zu Beginn

der Amtszeit in Nordrhein-Westfalen zunächst mit einer Entscheidung des

BSG vom 8. September 2015 (Az.: 1 B 1 KR 28/14 R) zu befassen, die noch

die Sozialwahlen im Jahre 2011 betraf. Danach hat das BSG in letzter In-

stanz die Wahlen zum Verwaltungsrat bei der AOK NordWest im Rahmen

der Sozialwahl 2011 für ungültig erklärt, da der dortige Wahlausschuss

eine Liste der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) zu Unrecht zu-

rückgewiesen hat. Er hatte seinerzeit das Erfordernis des Unterschriften-

quorums nach § 48 Abs. 3 SGB IV als nicht erfüllt angesehen (s. auch Ka-

pitel C., Seite 113 des Schlussberichts des Bundeswahlbeauftragten über

die Sozialwahlen 2011). Während der Landeswahlausschuss und das SG

Dortmund die Entscheidung des Wahlausschusses der AOK NordWest

bestätigten, folgten zunächst das LSG Nordrhein-Westfalen und dann das

BSG der Auffassung der GdS und erklärten die Wahl als ungültig.

Nachdem sich die Vertretungen der beteiligten Gewerkschaften auf eine

gemeinsame Liste geeinigt hatten, wurde eine Wiederholungswahl für die

Gruppe der Versicherten durchgeführt. Dazu hat die Landeswahlbeauf-

tragte am 11. November 2015 einen Wahlkalender zur Festlegung der

Stichtage gem. § 93 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 SVWO erstellt, so dass

die AOK NordWest zu Beginn des Jahres 2016 über einen rechtmäßig ge-

wählten Verwaltungsrat verfügte.

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Page 205: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 203

Bei der Sozialwahl 2017 fanden in Nordrhein-Westfalen bei keinem der lan-

desunmittelbaren Sozialversicherungsträger Wahlen mit Wahlhandlung

statt. Es gab keine besonderen Vorkommnisse. Beim Landeswahlaus-

schuss gingen keine Beschwerden ein. Wahlen ohne Wahlhandlung fan-

den bei den folgenden Versicherungsträgern statt:

Zur Vertreterversammlung:

Deutsche Rentenversicherung Rheinland,

Deutsche Rentenversicherung Westfalen,

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Zum Verwaltungsrat:

AOK Rheinland/Hamburg,

AOK NordWest,

BKK Achenbach Buschhütten,

BKK BPW Bergische Achsen KG,

BKK - Die Bergische Krankenkasse-,

BKK Dürkopp Adler KG,

BKK Euregio,

BKK Grillo Werke AG,

BKK VDN.

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Page 206: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 204

11. Bericht der Landeswahlbeauftragten des

Bundeslandes Rheinland-Pfalz und ihrer

Stellvertreterin

Nicole Secker, Landeswahlbeauftragte der Bun-

deslandes Rheinland-Pfalz

Felicitas Bartsch, stellvertretende Landes-wahlbe-

auftragte der Bundeslandes Rheinland-Pfalz

(Foto: privat)

In Rheinland-Pfalz fanden bei insgesamt sechs landesunmittelbaren Sozi-

alversicherungsträgern Sozialwahlen statt. Bei allen Sozialversicherungs-

trägern kam es zu keiner Wahlhandlung, sondern zu einer Friedenswahl.

Bei der

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland,

BKK Pfaff,

BKK Vital,

BKK EVM.

wurden die Verwaltungsräte neu gewählt.

Bei der

Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz und der

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

die Vertreterversammlungen.

Weder der Landeswahlausschuss noch die Landeswahlbeauftragte hatte

sich mit Beschwerden zur Durchführung der Sozialversicherungswahlen

zu befassen.

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Page 207: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 205

Die Sozialversicherungswahlen 2017 sind in Rheinland-Pfalz ohne beson-

dere Vorkommnisse verlaufen.

12. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Saarland

und seiner Stellvertreterin

Guido Fries, Landeswahl-

beauftragter des Bundeslandes

Saarland.

Silke Noss-Schedler, stellvertre-

tende Landeswahlbeauftragte

des Bundeslandes Saarland.

(Foto: privat)

Im Saarland fanden bei den folgenden landesunmittelbaren Sozialver-

sicherungsträgern Wahlen zu den Organen der Selbstverwaltung statt:

Deutsche Rentenversicherung (DRV) Saarland,

IKK-Südwest,

Unfallkasse des Saarlandes (UKS).

Dabei kam es zu einem Novum. Erstmals in der Geschichte der DRV Saar-

land wurde eine Sozialwahl mit Wahlhandlung durchgeführt. Hintergrund:

Für die Gruppe der Versicherten wurden insgesamt vier Listen eingereicht

und die Zahl der insgesamt zur Verfügung stehenden Sitze in der Ver-

treterversammlung überschritten.

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Page 208: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 206

Folgende Listen traten an:

Liste 1: Deutscher Gewerkschaftsbund und Arbeitsgemeinschaft

Christlicher Arbeitnehmerorganisationen des Saarlandes

(DGB/ACA)

Liste 2: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Liste 3: Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)

Liste 4: BARMER Versichertengemeinschaft; DAK Mitgliederge-

meinschaft; KKH-Versichertengemeinschaft; TK-Gemeinschaft

Die Liste 1 (DGB/ACA) und die Liste 3 (IG Metall) sind dabei eine Listen-

verbindung eingegangen.

Die Wahlunterlagen wurden Ende April 2017 an rund 420.000 Wahlbe-

rechtigte versandt. Die zurückgesandten Stimmzettel wurden ab dem 1.

Juni 2017 ausgezählt. Mehr als 100.000 Versicherte sowie Rentnerinnen

und Rentner der DRV Saarland gaben bei der Sozialwahl 2017 ihre Stimme

ab. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von rund 26 Prozent.

Bei der Wahl der 15 Versichertenvertreter für die Vertreterversammlung

gab es folgendes Ergebnis:

Liste 1 und Liste 3: DGB/ACA und IG Metall: 63,52 % (10 Mandate)

Liste 2: CGB: 5,95 % (0 Mandate)

Liste 4: BARMER-, DAK-, KKH-,

TK-Gemeinschaften: 30,54 % (5 Mandate)

Das Ergebnis der Wahl wurde vom Wahlausschuss in seiner Sitzung vom

13. Juni 2017 festgestellt.

05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 18 13.09.2018 13:02:11

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 207

Für die Gruppe der Arbeitgeber wurde nur eine Vorschlagsliste für die 15

Sitze in der Vertreterversammlung von der Vereinigung der Saarländi-

schen Unternehmensverbände e.V. (VSU) eingereicht. Eine Wahlhandlung

fand auf Arbeitgeberseite deshalb nicht statt.

Nach Feststellung des Wahlausschusses der DRV Saarland vom 6. Januar

2017 galten die auf dieser Liste vorgeschlagenen Bewerber mit Ablauf des

Wahltages am 31. Mai 2017 als gewählt.

Mit der konstituierenden Sitzung der Vertreterversammlung und der Wahl

des Vorstandes der DRV Saarland am 26. September 2017 fand das Wahl-

verfahren zur Sozialwahl 2017 bei der DRV Saarland seinen Abschluss.

Sowohl bei der IKK Südwest als auch bei der Unfallkasse des Saarlandes

(UKS) fanden indes Wahlen ohne Wahlhandlung statt. Das heißt, dass bei

den Wahlausschüssen sowohl von der Versicherten- als auch von der Ar-

beitgeberseite jeweils Vorschlagslisten eingereicht wurden, auf denen

insgesamt je Gruppe nicht mehr Bewerber benannt wurden als Mitglieder

in die Vertreterversammlung (UKS) und den Verwaltungsrat (IKK-Süd-

west) der Versicherungsträger zu wählen waren.

05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 19 13.09.2018 13:02:11

Page 210: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 208

13. Bericht der Landeswahlbeauftragten des Freistaates Sachsen

Susanne Panhans, Landeswahlbeauftragte

des Freistaates Sachsen (Foto: privat)

Im Freistaat Sachsen wurden bei den Sozialversicherungswahlen 2017 bei

drei landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern die Selbstverwal-

tungsorgane neu bestimmt. Hierbei handelte es sich um

die AOK PLUS,

die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und

die Unfallkasse Sachsen.

Bei allen genannten Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne

Wahlhandlung (sogenannte Friedenwahlen) statt. Da die Anzahl der

Listenkandidaten jeweils der Anzahl der zu vergebenden Sitze entsprach,

galten alle Kandidaten mit Ablauf des Wahltages als gewählt.

Es gab keine besonderen Vorkommnisse bei der Durchführung der Sozi-

alversicherungswahlen. Weder beim Beschwerdewahlausschuss noch bei

der Landeswahlbeauftragten gingen Beschwerden ein.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 209

Ich danke allen, die sich bei der Durchführung der Sozialversicherungs-

wahlen 2017 engagiert und somit zu deren reibungslosen Ablauf beigetra-

gen haben.

14. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Sachsen-

Anhalt

Harald Trieschmann, Landeswahlbeauftragter

des Bundeslandes Sachsen-Anhalt

(Foto: privat)

In Sachsen-Anhalt fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.

Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-

handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:

Wahl der Vertreterversammlung:

Unfallkasse Sachsen-Anhalt,

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte.

Wahl des Verwaltungsrates:

AOK Sachsen-Anhalt.

05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 21 13.09.2018 13:02:11

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 210

Es gab keine besonderen Vorkommnisse und es gingen keine Beschwer-

den beim Landeswahlausschuss ein.

15. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Bundeslandes Schleswig-

Holstein

Thorsten Zwick, Landeswahlbeauftrag-

ter des Bundeslandes Schleswig-Hol-

stein

(Foto: privat)

In Schleswig-Holstein fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.

Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne Wahl-

handlung (sogenannte Friedenswahlen) statt:

Wahl der Vertreterversammlung:

Deutsche Rentenversicherung Nord,

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord,

Unfallkasse Nord.

Es gab keine besonderen Vorkommnisse.

Beim Landeswahlausschuss gingen keine Beschwerden ein.

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Page 213: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 211

16. Bericht des Landeswahlbeauftragten des Freistaates Thüringen

Peter Kruchen, Landeswahlbeauftragter des

Freistaates Thüringen

(Foto: privat)

Im Freistaat Thüringen fanden keine Sozialwahlen mit Wahlhandlung statt.

Bei den folgenden Sozialversicherungsträgern fanden Wahlen ohne

Wahlhandlung statt:

Wahl der Vertreterversammlung:

Unfallkasse Thüringen.

Wahl des Verwaltungsrates:

Thüringer Betriebskrankenkasse (TBK),

Betriebskrankenkasse MEM (seit 1. Januar 2018 fusioniert mit der

Metzinger BKK).

Es gab keine besonderen Vorkommnisse und es gingen keine

Beschwerden beim Landeswahlausschuss ein.

05_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel E_Berichte_der_LWB.pdf 23 13.09.2018 13:02:11

Page 214: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 212

Kapitel F

BERICHT DES BUNDESWAHLAUSSCHUSSES

Bundeswahlausschuss: Wächter der Sozialversicherungswahlen

von Hans-Christian Helbig, Vorsitzender des Bundeswahlausschusses

Sozialversicherungswahlen sind Listenwahlen. Wer eine Liste

vorschlagen und mit ihr zur Wahl antreten möchte, muss eine Reihe

strenger Regeln beachten. Mehrere Listen sind hieran gescheitert und von

den Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen worden. Gegen

derartige Entscheidungen kann Beschwerde zum Bundeswahlausschuss

eingelegt werden.

Der Bundeswahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und

höchstens 12 Beisitzern. Die Amtszeit endet spätestens mit Ablauf der

sechsjährigen Wahlperiode. Der Ausschuss entscheidet unter anderem

über Beschwerden gegen Entscheidungen der Wahlausschüsse

bundesunmittelbarer Versicherungsträger und über die Beschwerden

gegen die Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung durch

die Bundeswahlbeauftragte oder den Bundeswahlbeauftragten. Der

Bundeswahlausschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und

der oder des Bundeswahlbeauftragten aufheben. Nach einer solchen

Entscheidung des Bundeswahlausschusses ist der Weg zur Anfechtung

der Wahl vor dem zuständigen Sozialgericht eröffnet.

Der Bundeswahlausschuss hat im Februar und im Juni 2017 unter Vorsitz

des Vizepräsidenten des Sozialgerichts Berlin, Herrn Hans-Christian

06_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_F_Bericht_des_BWA.pdf 1 13.09.2018 13:03:07

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 213

Helbig, in öffentlichen Verhandlungen über insgesamt acht Beschwerden

entschieden, die bei drei Versicherungsträgern gegen die Entscheidungen

des jeweiligen Wahlausschusses eingelegt worden waren. Neben

Nichtzulassungen aus formalen Gründen ging es um Beschwerden gegen

Kennwortänderungen und um die Anerkennung als berufsständische

Organisation. In einem Fall war die Beschwerde erfolgreich und hat zur

Zulassung der Liste geführt. Diese hat schließlich auch einen Sitz in der

Vertreterversammlung des betreffenden Sozialversicherungsträgers

erreicht.

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Page 216: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 214

Kapitel G

10-PUNKTE-PROGRAMM DER BEIDEN BUNDESWAHL-

BEAUFTRAGTEN FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNGS-

WAHLEN ZUR REFORM DES SOZIALWAHLRECHTES

I. Reformbedarf

Seit vielen Jahren beklagen Beobachter und Akteure der Sozialwahlen den

Reformbedarf des Sozialwahlrechtes. Die beiden Vorgängerwahlbeauf-

tragten Gerald Weiß und Klaus Kirschner formulierten in ihrem

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011 auf 100 Seiten

Reformvorschläge. Von der Politik wird der Reformbedarf anerkannt.

Schließlich bemühte sich die Union-FDP-Koalition und ab 2013 die große

Koalition um eine Weiterentwicklung des Sozialwahlrechtes. Die

Bemühungen scheiterten jeweils. In der vergangenen Wahlperiode des

Deutschen Bundestages konnte man sich trotz einer Passage im

Koalitionsvertrag nicht auf ein Reformprogramm einigen. Es scheiterte

nicht an einer Vielzahl von Reformbemühungen im Detail, sondern an den

großen Streitpunkten. Diese waren die Onlinewahlen, die Frauenquote

und den Umgang mit den „Friedenswahlen“.

Aus diesen Erfahrungen wurden die notwendigen Schlüsse gezogen und

ein 10-Punkte-Programm vorgelegt. Dieses Reformprogramm ist deutlich

kürzer als der Reformkatalog der Vorgänger. Die Kürze sollte es der Politik

erleichtern, sich auf eine Reform zu einigen. Sollten sich der Gesetz- und

der Verordnungsgeber auf weitere Punkte einigen, wäre dies durchaus

sinnvoll. Es ist aber empfehlenswert, sich zunächst auf ein Kernprogramm

zu einigen und dieses im Verlauf der Verhandlungen zu erweitern.

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Page 217: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 215

Auf die Forderung nach Abschaffung der „Wahl ohne Wahlhandlung“

wurde im Programm der Bundeswahlbeauftragten verzichtet. Damit dürfte

die größte Hürde für eine Reform aus dem Weg geräumt sein. Beim Thema

Onlinewahlen ist die Bereitschaft in der Politik, hier weitere Schritte zu

gehen, wieder gewachsen. Angesichts des nach wie vor geringen

Frauenanteils in den Gremien der Selbstverwaltung sollte erneut über

einen festzusetzenden Mindestfrauenanteil bei der Listenaufstellung

beraten werden.

II. Reformvorschläge

1. Einführung von Onlinewahlen ab den Sozialwahlen 2023

„Ab den Sozialwahlen 2023 müssen auch Onlinewahlen möglich sein.

Onlinewahlen sollen bei wählenden Versicherungsträgern 2023 als

Alternative zur Briefwahl angeboten werden. Hierzu müssen Gesetz- und

Verordnungsgeber rechtzeitig die rechtlichen Weichen stellen. Das

Bundesinnenministerium sollte die Federführung übernehmen. Dabei ist

zu klären, welchen Anteil der Bundeshaushalt an der Bereitstellung der

geeigneten Soft- und Hardware übernehmen wird.“

Erläuterung:

Seit den 90er Jahren wird über Möglichkeit von Onlinewahlen diskutiert.

Bis zuletzt war der Gesetzgeber nicht bereit, zumindest ein Pilotprojekt zu

starten. Signale aus den Koalitionsparteien stimmen optimistisch, dass

man in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages entscheidend

vorankommen könnte.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 2 13.09.2018 13:04:04

Page 218: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 216

Onlinewahlen sind nur etwas für Versicherungsträger, die eine

Wahlhandlung durchführen. Die Onlinewahl ergänzt die klassische

Briefwahl. Die Wählerinnen und Wähler sollen entscheiden können, ob sie

per Brief oder am PC wählen. Die Versicherungsträger, die 2023 eine

Wahlhandlung durchführen werden, sollten selbst entscheiden, ob sie

diesen zweiten Weg der Stimmabgabe - die Onlinewahl - anbieten wollen

oder nicht. Erst für die übernächste Sozialwahl sollte man darüber

nachdenken, die Möglichkeit der Onlinestimmabgabe verpflichtend

vorzuschreiben. Versicherungsträger, die keine Wahlhandlungen

durchführen, nehmen zwangsläufig auch nicht an der Onlinewahl teil.

Online gehört immer mehr zur Lebenswirklichkeit. Die Fortschritte bei der

Digitalisierung werden das Leben der Menschen in Deutschland in den

kommenden Jahren immer stärker prägen. Die Bürgerinnen und Bürger

kommunizieren online mit Behörden, erledigen online Bankgeschäfte,

tätigen Käufe, lassen sich unterhalten und informieren sich über

politische und gesellschaftliche Ereignisse. Die im Ausland wohnenden

SPD-Mitglieder konnten bei der Abstimmung über den Koalitionsvertrag

den Online-Weg benutzen. Es ist geplant, langfristig allen SPD-Mitgliedern

den Online-Weg zur Verfügung zu stellen. So liegt es auf der Hand, dass

man bei dieser gesellschaftlichen Entwicklung die Onlinewahl bei den

Sozialwahlen in Erwägung ziehen muss.

Die Möglichkeit der Online-Abstimmung würde bei vielen Menschen, die

bereits heute einen Großteil ihrer Angelegenheiten online organisieren,

die Hürde zur Teilnahme an den Sozialwahlen deutlich senken. Mancher

weiß heutzutage gar nicht mehr wo der nächste Postkasten hängt.

Natürlich dürfen wir darauf hoffen, dass sich durch Onlinewahlen die

Wahlbeteiligung erhöht.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 3 13.09.2018 13:04:04

Page 219: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 217

Angesichts der Neuordnung der Zuständigkeiten für die Digitalisierung in

der Bundesregierung könnte die Federführung für das Projekt Onlinewahl

auch an einem anderen Ort als im Bundesinnenministerium liegen.

2. Einführung eines rechtlich definierten Verfahrens bei der

Listenaufstellung und des Nachrückens

„Per Gesetz und Verordnungen müssen Mindestvorschriften für die

Aufstellung von Vorschlagslisten definiert werden. Ein Mitglied des

Listenträgers muss mit seiner Unterschrift an Eides statt versichern, dass

die Regeln für die Listenaufstellung eingehalten worden sind.

Scheiden ordentliche Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane aus, darf

nur eine/ein Kandidat/in nachrücken, der/die sich auf der betreffenden

Vorschlagsliste befindet.“

Erläuterung:

Wir benötigen ein geregeltes Verfahren zur Listenaufstellung sowie eine

nachvollziehbare Nachrückerregelung. Das erfordert schon der Grundsatz

der Transparenz.

Heute könnte eine Vorschlagsliste theoretisch von einer Person allein zu

Hause am Küchentisch aufgestellt werden. Deshalb sollte der

Gesetzgeber ein Verfahren für die Listenaufstellung festlegen.

Ähnliches gilt auch für das Nachrückverfahren. Theoretisch kann der

Listenträger eine ausscheidende Person durch eine wählbare Person

ersetzen, die er zufällig trifft. Das Nachrücken muss über die

Vorschlagslisten erfolgen.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 4 13.09.2018 13:04:04

Page 220: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 218

3. Reduzierung der Anzahl der notwendigen Unterstützerunterschriften

„Die Mindestanzahl der vorzulegenden Unterstützerunterschriften, die

Voraussetzung für das Einreichen einer Vorschlagsliste ist, müssen um

50 Prozent abgesenkt werden.“

Erläuterung:

Die Erfahrung - auch der Sozialwahlen 2017 - zeigt, dass die hohen Quoren

Hürden darstellen, an der selbst etablierte Organisationen scheitern. Eine

Halbierung der Quoren erleichtert das Einreichung von Vorschlagslisten

bei den Wahlausschüssen merklich. Hätte die Halbierung bereits 2017

gegolten, hätten abgewiesene Vorschlagslisten an den Sozialwahlen

teilnehmen können.

4. Unterstützerunterschriften können auch von Mitgliedern anderer

Rentenversicherungsträger kommen

„Die Unterstützerunterschriften, die bei Rentenversicherungsträgeren

zum Einreichen einer Vorschlagsliste berechtigen, müssen nicht mehr

ausschließlich vom betreffenden Versicherungsträger kommen. Es

genügt, wenn die Personen, die eine Unterstützerunterschrift leisten, bei

einem der 16 Rentenversicherungsträger ein Versichertenkonto haben.

Die betreffende Regelung muss auch auf die Arbeitgeberseite übertragen

werden.“

Erläuterung:

Dieser Punkt richtet sich lediglich an die Rentenversicherungsträger.

Die meisten Versicherten kennen ihre Krankenkasse. Aber kaum jemand

weiß, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 5 13.09.2018 13:04:04

Page 221: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 219

Dies erschwert das Sammeln von Unterstützerunterschriften erheblich.

Deshalb sollten die Unterstützer künftig nicht mehr verpflichtend bei dem

Rentenversicherungsträger Mitglied sein, bei dem die Vorschlagsliste

eingereicht wird. Es sollte genügen, dass die Unterstützer bei einem der

16 Rentenversicherungsträger versichert sind. Hätte diese Regelung

bereits bei den Sozialwahlen 2017 gegolten, hätte die Zulassung der

Vorschlagsliste einer gesellschaftlich wichtigen Organisation bei der

Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen können.

5. Versicherungsträger in der Listenbezeichnung

„Alle Vorschlagslisten - mit der Ausnahme der freien Listen - erhalten die

Möglichkeit, in ihrer Listenbezeichnung den Versicherungsträger

aufzunehmen. Beispiel: IG Metall in der Deutschen Rentenversicherung

Bund.“

Erläuterung:

Es gibt Organisationen, die den Namen eines Versicherungsträgers in

ihrem Eigennahmen tragen. Gemäß den Vorschriften des Sozialwahl-

rechtes entsprechen die Listenbezeichnung den satzungsgemäßen

Bezeichnungen der sie tragenden Organisationen. Konkurrierende

Organisationen fühlen sich in ihren Wahlchancen benachteiligt, weil sie

den jeweiligen Versicherungsträger nicht in ihrer Listenbezeichnung

integrieren dürfen. Die Umsetzung des Punktes Nr. 5 würde diesen Nach-

teil aufheben.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 6 13.09.2018 13:04:04

Page 222: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 220

6. Verbot der Listenzusammenlegung nach dem Einreichen

Vorschlagslisten dürfen nach dem Einreichen beim Wahlausschuss nicht

mehr zusammengelegt werden.

Erläuterung:

Diese Regelung soll die Listenzusammenlegung und die damit

verbundene Herbeiführung einer Wahl ohne Wahlhandlung erschweren.

In der Praxis vereinbart man den Verzicht auf eine Wahlhandlung wie folgt:

Es werden unterschiedliche Vorschlagslisten eingereicht. In der

Zulassungssitzung werden - zumeist - alle Listen zugelassen. Dann fragt

die/der Vorsitzende des Wahlausschusses, ob die zugelassenen

Vorschlagslisten zusammengelegt werden sollen. Ist dies der Fall,

unterbricht der Wahlausschuss seine Sitzung bis sich die Listen auf eine

Zusammenlegung geeinigt haben. Dann wird diese zusammengelegte

Liste genehmigt und die Wahl ohne Wahlhandlung verkündet.

Künftig sollte dies nicht mehr möglich sein. Sollten die Listenträger

beabsichtigen, eine Wahl ohne Wahlhandlung durchzuführen, sollten sie

sich vor der Listeneinreichung auf ein Personalkonzept einigen müssen.

Würden im Falle der Umsetzung des Punktes 6 die Vorabsprachen beim

einen oder anderen Versicherungsträger nicht erfolgreich verlaufen, käme

es dort zu einer Wahlhandlung.

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Page 223: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 221

7. Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Weiterbildung

präzisieren

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten einen gesetzlichen

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit im Umfang von 5 Tagen im Jahr

für Weiterbildung.

Der Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme an Sitzungen der

Selbstverwaltungsorgane - einschließlich der Vorbesprechungen - sowie

an den Sitzungen der Wahlausschüsse muss präzisiert werden.“

Erläuterung:

Wenn Ehrenamtliche ihre Freizeit für ihre Mitarbeit in der Selbstverwaltung

zur Verfügung stellen, sollten ihnen die Rahmenbedingungen erleichtert

werden. Dazu gehört ein Freistellungsanspruch auf Weiterbildung. Denn

ohne kontinuierliche Qualifizierung können sie ihr wichtiges Amt für den

Erhalt der sozialen Sicherungssysteme nicht erfolgreich ausüben. Dies

gilt natürlich auch für die verlässliche Teilnahme an den betreffenden

Sitzungen und Vorbesprechungen.

8. Einheitliche steuerrechtliche Bewertung der Aufwandentschädigung

der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie

Nichtberücksichtigung der Aufwandentschädigung als Hinzuverdienst

bei Rentenbezug

„Die Aufwandentschädigungen der Mitglieder der Selbstverwaltungen

müssen steuerrechtlich einheitlich bewertet werden. Aufwandentschädi-

gungen der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sollen bei Renten,

nach Ablauf der Übergangsregelung, nicht als Hinzuverdienst berücksich-

tigt werden.“

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 8 13.09.2018 13:04:04

Page 224: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 222

Erläuterung:

Die Aufwandentschädigungen für die Selbstverwalter werden von den

Bundesländern und oftmals von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich

bewertet. Für die ehrenamtlichen Selbstverwalter muss es eine

einheitliche, das Engagement unterstützende Regelung geben. Dies gilt

auch für die Nichtbewertung als Hinzuverdienst im Rentenrecht.

9. Berücksichtigung von Frauen bei der Listenaufstellung

„Eingereichte Vorschlagslisten dürfen von den Wahlausschüssen nur

dann zur Sozialwahl bei dem betreffenden Versicherungsträger

zugelassen werden, wenn mindestens ein Drittel der Kandidatinnen und

Kandidaten Frauen/Männer sind.“

Erläuterung:

Der durchschnittliche Anteil der Frauen in den Vertreterversammlungen

und Verwaltungsräten beträgt 22,6 %. Der Anteil in den ehrenamtlichen

Vorständen liegt bei 20 %. Die Kampagne für „mehr Frauen in der

Selbstverwaltung“ hat den Frauenanteil zwar erhöht, es hat sich jedoch

gezeigt, dass Appelle keinen Durchbruch erreichen. Deshalb sollte für

Listenaufstellung ein Mindestanteil von Frauen festgeschrieben werden.

Dieser könnte bei den Sozialwahlen 2023 bei einem Drittel liegen. Dieser

Anteil scheint durchaus erreichbar und keine Überforderung der

Listenträger darzustellen.

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Page 225: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 223

10. Beauftragte für die Soziale Selbstverwaltung

Die/der „Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen“ wird

zur/zum „Bundesbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen und die

Soziale Selbstverwaltung“.

Erläuterung:

Diese Erweiterung des Aufgabenspektrums sollte für die nächsten

Bundeswahlbeauftragten gelten. Die Bundesbeauftragten sollten eine

„kleine Schutzmacht der Selbstverwaltung“ bilden, da die Politik in den

vergangenen Jahrzehnten die Tendenz hatte, die Möglichkeiten der

Selbstverwaltung immer stärker einzuschränken.

Die Beauftragten für die Selbstverwaltung wären bei Projekten wie dem

„Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ institutionell eingebunden, um die

Belange der Selbstverwaltung zu schützen.

Die Bundeswahlbeauftragte hat in der vergangenen Wahlperiode des

Deutschen Bundestages ihre Kritik am „Selbstverwaltungsschwächungs-

gesetz“ deutlich zum Ausdruck gebracht. Als Beauftragte für die Selbst-

verwaltung wäre sie institutionell eingebunden gewesen und ihre

Stellungnahme hätte ein größeres politisches Gewicht entfalten können.

07_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel_G_10_Punkte.pdf 10 13.09.2018 13:04:04

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 224

Kapitel H

WAHLERGEBNISSE ALLER VERSICHERUNGSTRÄGER

I. Allgemeinen Ortskrankenkassen

1. AOK Baden-Württemberg

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Landesvereinigung Baden-Württem-

bergischer Arbeitgeberverbände

e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund/Sozialverband

VdK, IG Metall, Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft ver.di, Arbeitsgemeinschaft Christ-

licher Arbeitsnehmer-Organisationen, Christli-

cher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Ge-

werkschaft der Sozialversicherung“.

2. AOK Bayern

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste

„Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

(vbw) e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste

„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Ka-

tholische Arbeitnehmerbewegung - Kolping-

werk - Evangelische

Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen in

der ACA - Gewerkschaft der Sozialversiche-

rung (GdS)“.

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 1 13.09.2018 12:54:32

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 225

3. AOK Bremen/Bremerhaven

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Die Unternehmensverbände im Lande Bre-

men e.V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB“.

4. AOK Hessen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Vereinigung der hessischen Unternehmer-

verbände e. V. (VhU)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB/ACA und CGB“.

5. AOK Niedersachsen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Unternehmerverbände Niedersachsen

e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB, Ar-

beitsgemeinschaft Christlicher Arbeitneh-

merorganisationen - ACA,

Gewerkschaft der Sozialversicherung GdS“.

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 2 13.09.2018 12:54:32

Page 228: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 226

6. AOK NordWest

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„unternehmer nrw - Landesvereinigung der

Unternehmensverbände Nordrhein-Westfa-

len“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„DGB/ACA/GdS“.

7. AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Verband der Wirtschaft Thüringens

e.V.“ (7 Mandate),

„Vereinigung der Sächsischen Wirt-

schaft e.V.“ (8 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB/ACA“.

8. AOK Rheinland/Hamburg

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„unternehmer nrw - Landesvereinigung der

Unternehmensverbände Nordrhein-Westfa-

len“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„DGB/ACA/GdS“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 227

9. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Landesvereinigung Rheinland-Pfälzischer

Unternehmerverbände e. V. (LVU)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB/ACA/GdS/CGB“.

10. AOK Sachsen-Anhalt

Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände

Sachsen-Anhalt e. V.(AWSA)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„dbb und Tarifunion/GdS/DGB/ACA“.

11. AOK Nordost

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Unternehmensverbände

in Berlin und Brandenburg e. V.“

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund; Arbeitsge-

meinschaft Christlicher Arbeitnehmerorgani-

sationen“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 228

II. Innungskrankenkassen

1. BIG - direkt gesund

Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„BIHA-Liste“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ACA/ver.di“.

2. IKK Brandenburg und Berlin

Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die

Listen:

„Schornsteinfeger-Innung in

Berlin“ (7 Mandate)

„Kreishandwerkerschaft Pots-

dam“ (7 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund“.

3. IKK classic

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitsgemeinschaft der Kreishand-

werkerschaften NRW“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB, ACA, IG Metall, IG BAU, ver.di, NGG,

GdS“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 229

4. IKK gesund plus

Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„KH ABI“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB/ ACA“.

5. IKK Nord

Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Liste LAG KH M-V und Handwerk

S-H e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB und GdS“.

6. IKK Südwest

Arbeitgeberseite (14 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die

Listen:

„AGVH Arbeitgeberverband des

Saarländischen Handwerks

(7 Mandate ).

„Arbeitsgemeinschaft der Kreis-

handwerkerschaften in Rhein-

land-Pfalz“

(7 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) / Ar-

beitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-

organisationen (ACA) / Gewerkschaft der Sozi-

alversicherung (GdS) / Christlicher Gewerk-

schaftsbund Deutschlands (CGB)“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 230

III. Ersatzkassen

1. BARMER

Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (27 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Freie Liste Wiethölter, Kruck-Paulus-

sen“.

In der Gruppe der Versicherten fanden bis zum

4. Oktober 2017 Wahlen mit Wahlhandlung

statt.

Die Mandate entfielen auf 5 Listen, die Listen:

„BARMER VersichertenGemeinschaft -

gewerkschaftsunabhängige Interessen-

vertretung für Mitglieder, Versicherte,

Patienten und Rentner in den Sozialver-

sicherungen seit 1958 -

e. V.“ (8 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(4 Mandate),

„IG Metall“ (1 Mandat),

„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-

abhängige Interessengemeinschaft der

Versicherten und Rentner in der Deut-

schen Rentenversicherung, Kranken-

versicherung, Pflegever-sicherung und

Unfallversicherung

e. V.“ (3 Mandate),

„Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

(KAB) Deutschland e. V. Kolpingwerk

Deutschland Bundesverband Evangeli-

scher Arbeitnehmerorganisationen

e.V.“ (1 Mandat).

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2. Techniker Krankenkasse

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste

„Arbeitgebervertreter in der TK“.

31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 4 Listen, die Listen

„TK-Gemeinschaft, unabhängige Versi-

chertengemeinschaft der Techniker

Krankenkasse e. V.“ (10 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(2 Mandate),

„IG Metall“ (1 Mandat),

„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-

abhängige Interessengemeinschaft der

Versicherten und Rentner in der Deut-

schen Rentenversicherung, Kranken-

versicherung, Pflegeversicherung und

Unfallversicherung e. V.“

(2 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 232

3. DAK-Gesundheit

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (28 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste

„Arbeitgebervertreter in der TK“.

31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 6 Listen, die Listen

„DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. Ge-

werkschaftsunabhängig. Gegründet

1955 Versicherte und Rentner in der

Kranken- und Rentenversicherung“

(13 Mandate),

„DAK-VRV e.V. DAK - Versicherten- und

Rentnervereinigung seit 1977 bei der

DAK-Gesundheit und der Deutschen

Rentenversicherung“ (6 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-

werkschaft“ (3 Mandate),

„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-

abhängige Interessengemeinschaft der

Versicherten und Rentner in der Deut-

schen Rentenversicherung, Kranken-

versicherung, Pflegeversicherung und

Unfallversicherung e. V.“ (3 Mandate),

„IG Metall“ (1 Mandat),

„Katholische Arbeitnehmer-Bewegung

(KAB) Deutschlands e. V. Kolpingwerk

Deutschland Bundesverband Evangeli-

scher Arbeitnehmerorganisationen

e. V.“ (2 Mandate).

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4. KKH

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste

„Unternehmerverbände Niedersachsen

e. V.“.

31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen

„KKH-Versichertengemeinschaft e. V.

- gegr. 1957 Freie und unabhängige

Gemeinschaft von Mitgliedern, Versi-

cherten und Rentnern der Kaufmänni-

schen Krankenkasse - KKH“

(17 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-

werkschaft“ (2 Mandate),

„Deutscher Gewerkschaftsbund“

(1 Mandat).

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5. hkk

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die

Listen

„Die Unternehmensverbände im

Lande Bremen e. V.“

(5 Mandate),

„Kreishandwerkerschaften“

(4 Mandate).

31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen

„hkk-Gemeinschaft e. V.“ (6 Mandate),

„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-

abhängige Interessengemeinschaft der

Versicherten und Rentner in der Deut-

schen Rentenversicherung, Kranken-

versicherung, Pflegeversicherung und

Unfallversicherung e. V.“ (2 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-

werkschaft“ (1 Mandat).

6. HEK - Hanseatische Krankenkasse

Arbeitgeberseite (fehlt bei der HEK) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen

„Deutscher Gewerkschaftsbund“

(1 Mandat),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(3 Mandate).

„HEK-Interessengemeinschaft e. V.“

(11 Mandate).

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IV. Betriebskrankenkassen

1. actimonda krankenkasse

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„VUV Aachen“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Liste der IG Metall“.

2. atlas BKK ahlmann

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Unternehmensverband Mittelholstein“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall/ver.di“.

3. Audi BKK

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Huber/Borm“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall/CGM“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 236

4. BAHN BKK

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der

Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V.

(Agv MoVe)“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv-

führer - GDL“ (1 Mandat)

„Eisenbahn- und Verkehrsgewerk-

schaft - EVG - Frankfurt am Main“ (14

Mandate).

5. Bertelsmann BKK

Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Hermreck“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Gettkant“.

6. Betriebskrankenkasse Mobil Oil

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Bayerischer Bankenverband

e. V.“ (3 Mandate)

„Freie Liste Möhle“ (3 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 237

7. Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgte durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Strehl“.

8. BKK Achenbach Buschhütten

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Ebach/Krämer“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

9. BKK advita (Fusion mit der BKK 24 am 01.10.2017)

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Donner/Langer“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Isilak/Peschel“.

10. BKK Aesculap

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 238

11. BKK Akzo Nobel Bayern

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Verein der Bayerischen Chemischen In-

dustrie e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG-BCE“.

12. BKK B. Braun Melsungen AG

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Bergbau-Chemie-Energie“.

13. BKK BPW Bergische Achsen KG

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall für die Bun-

desrepublik Deutschland“.

14. BKK Deutsche Bank AG

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitnehmervertreter BKK DB AG“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 239

15. BKK Diakonie

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeber Diakonie“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter (VKM)“.

16. BKK EUREGIO

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Friedrich“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Bergbau, Chemie, Energie im DGB“.

17. BKK EVM

Arbeitgeberseite (1 Mandat) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unterneh-

men.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Sozialwahl 2017“.

18. BKK EWE

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 240

19. BKK exklusiv

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband der Zuckerfabriken

Norddeutschlands e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„NGG/IG BCE“.

20. BKK Faber-Castell & Partner

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Steigerwald/Rahn“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

21. BKK firmus

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Knappe/Knappertsbusch“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

22. BKK Freudenberg

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Satzungsbetriebe“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BCE“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 241

23. BKK Gildemeister Seidensticker

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Wortmeier“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

24. BKK GRILLO-WERKE AG

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)

Die Benennung erfolgte durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

25. BKK Groz-Beckert

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

26. BKK HENSCHEL Plus

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Ing. Poller“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 242

27. BKK Herford Minden Ravensberg

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di“.

28. BKK Herkules

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Fögen, Oelert, Freimuth“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

29. BKK KARL MAYER

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Betriebsrat Fa. Karl Mayer Textilmaschinen-

fabrik GmbH“.

30. BKK KBA (Koenig & Bauer AG)

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)

Die Benennung erfolgte durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall, Würzburg“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 243

31. BKK Linde

Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband HESSENMETALL“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)“.

32. BKK MAHLE

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

33. BKK Melitta Plus

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Zeyen“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Melitta“.

34. BKK MEM (Fusion mit der Metzinger BKK zum 01.01.2018)

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Beer“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 244

35. BKK Miele

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

36. BKK MTU

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall, Freie Liste,

Christliche Gewerkschaft Metall“.

37. BKK PFAFF

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Wadle/Müller“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

38. BKK Pfalz

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Erb/Becker“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Bergbau, Chemie, Energie“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 245

39. BKK ProVita

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Ries“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall, IG BCE und IG BAU“.

40. BKK Public

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dau“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

41. BKK Rieker.RICOSTA.Weisser

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch die Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Industriegewerkschaft Metall“

(2 Mandate),

„Industriegewerkschaft Bergbau,

Chemie, Energie (BG BCE)“

(4 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 246

42. BKK RWE

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„ver.di“ (7 Mandate),

„Freie Liste Casser, Triller“

(3 Mandate).

43. BKK Salzgitter

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

44. BKK Scheufelen

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband der Papierindustrie

Baden-Württemberg“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BCE Bezirk Kornwestheim“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 247

45. BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH)

Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Arbeitgeber Schwarzwald-Baar-

Heuberg“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

46. BKK STADT AUGSBURG

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

Die Benennung erfolgte durch den Ober-

bürgermeister der Stadt Augsburg.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Versicherte der BKK Stadt Augsburg“.

47. BKK Technoform

Arbeitgeberseite (7 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Ladage“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Liste Deutscher Gewerkschaftsbund

(DGB)“.

48. BKK Textilgruppe Hof

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Hoftex Group AG“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Schmittnägel“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 248

49. BKK VDN

Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Märkischer Arbeitgeberverband e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

50. BKK VerbundPlus

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Freie Liste Dr. Beck“ (6 Mandate),

„Freie Liste Dr. Reinisch“

(4 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Schelkle“.

51. BKK Verkehrsbau Union (VBU)

Arbeitgeberseite (11 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Meine“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BAU/ver.di/Metall“.

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 25 13.09.2018 12:54:33

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 249

52. BKK VITAL (Fusion mit der BKK Pfalz zum 01.01.2018)

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Trägerunternehmen der BKK Vital“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Vers 1“.

53. BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE

Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch die drei Trä-

gerunternehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

54. BKK Werra-Meissner

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Semmel“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

55. BKK Wirtschaft & Finanzen

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Klaus Kammer“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gisela Feldvoß“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 250

56. BKK Würth

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Vertrauensrat der Fa. Würth“.

57. BKK ZF & Partner

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Gagg“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gemeinsame Vorschlagsliste der BKK ZF

& Partner“.

58. BKK_DürkoppAdler

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dürkopp“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

59. BKK 24

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„AdU (Arbeitgeberverband der Unterneh-

men im Weserbergland“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 251

60. BMW BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (14 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Schoch“.

61. Bosch BKK

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Landesvereinigung der Arbeitgeber-ver-

bände Baden-Württemberg e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

62. Brandenburgische BKK

Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Cassens“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

63. Continentale Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Schmitz“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gemeinschaftsliste IGM und ver.di“.

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 28 13.09.2018 12:54:33

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 252

64. Daimler Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 4 Listen, die Lis-

ten:

„Industriegewerkschaft Metall“

(12 Mandate),

„AUB - Die Unabhängigen e. V.“

(1 Mandat),

„Christliche Gewerkschaft Metall

(CGM)“ (1 Mandat),

Freie Liste „Neue Perspektive e. V.“

(1 Mandat).

65. Debeka BKK

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„KV-LV-BS“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Lambert“.

66. DIE BERGISCHE KRANKENKASSE

Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband Solingen“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

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67. Die Schwenninger Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (11 Mandate) Versichertenseite (11 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeber Baden-Württemberg, Landes-

vereinigung Baden-Württembergischer Ar-

beitgeberverbände e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG-Metall / ver.di / Freie Liste Ben-

zing/Gula“.

68. energie-Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Aigner“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di / IG BCE / IG Metall“.

69. Ernst & Young BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Seybold/Dr. Fiedler“.

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70. Heimat Krankenkasse

Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gewerkschaft Nahrung/Genuss/Gaststät-

ten (NGG, Hamburg) und Industriegewerk-

schaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE,

Hannover)“.

71. Krones BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (7 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Krones AG - Arbeitnehmer -“.

72. Merck BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Benennung erfolgte durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,

Energie (IG BCE) und Verband der Akademi-

schen Angestellten (VAA)“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 255

73. Metzinger BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (3 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Schechner“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Besch“.

74. mhplus Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeber Baden-Württemberg - Landes-

vereinigung Baden-Württembergischer Ar-

beitgeberverbände e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG-Metall“.

75. Novitas BKK

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeberverband Stahl e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Industriegewerkschaft Metall“

(14 Mandat)

„Christliche Gewerkschaft Metall“

(1 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 256

76. pronova BKK

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Freie Liste Dr. Bode“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BCE / IG Metall“.

77. R+V Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (3 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband der Versicherungsun-

ternehmen in Deutschland“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Birkenstock“.

78. Salus BKK

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Bauindustrieverband Hessen-Thüringen

e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BAU“.

79. SECURVITA BKK

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Schnorbach“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Raedler“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 257

80. SIEMAG BKK

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Langner“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall“.

81. Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK)

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Muttelsee-Schön“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall“.

82. SKD BKK

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Dr. Cinar“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG Metall, Deutschland“.

83. Südzucker BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststät-

ten“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 258

84. Thüringer Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (2 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Fischer“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Birkenfeld“.

85. TUI BKK

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Freie Liste Scherber“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

86. VIACTIV Krankenkasse

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Arbeitgeberverband Ruhr-Lippe e. V., Bo-

chum“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BCE, IG Metall, ver.di und CGM“.

87. Wieland BKK

Arbeitgeberseite (1 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Benennung erfolgt durch das Unter-

nehmen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Barth/Bucher“.

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88. WMF Betriebskrankenkasse

Arbeitgeberseite (4 Mandate) Versichertenseite (4 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Freie Liste Simon“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Lis-

ten:

„Industriegewerkschaft Metall“

(3 Mandate),

„Freie Liste Gabriele Luprich“

(1 Mandat).

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V. Rentenversicherungsträger

1. Deutsche Rentenversicherung Bund

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Bundesverband der Deutschen Arbeit-

geberverbände (BDA)“.

31. Mai 2017: Wahlen mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 7 Listen, die Listen:

„BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und un-

abhängige Interessengemeinschaft der

Versicherten und Rentner in der Deut-

schen Rentenversicherung, Kranken-

versicherung, Pflegeversicherung und

Unfallversicherung

e. V.“ (5 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(2 Mandate),

„TK-Gemeinschaft, unabhängige Versi-

chertengemeinschaft der Techniker

Krankenkasse e. V.“ (3 Mandate),

„Katholische Arbeitnehmer -Bewegung

(KAB) Deutschlands e. V. / Kolpingwerk

Deutschland / Bundesverband Evange-

lischer Arbeitnehmerorganisationen

e. V.“ (1 Mandat),

„DAK-VRV e. V. DAK - Versicherten-

und Rentnervereinigung seit 1977 bei

der DAK-Gesundheit und der Deut-

schen Rentenversicherung“ (1 Mandat),

„BARMER VersichertenGemeinschaft -

gewerkschaftsunabhängige Interessen-

vertretung für Mitglieder, Versicherte,

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Patienten und Rentner in den Sozialver-

sicherungen seit 1958 -

e. V.“ (2 Mandate),

„Industriegewerkschaft Metall -

IG Metall“ (1 Mandat).

2. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung Rohstoffe und Bergbau

e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:

„Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

EVG“ (5 Mandate),

„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

ver.di“ (3 Mandate),

„Industriegewerkschaft Bergbau, Che-

mie, Energie IG BCE“ (7 Mandate).

3. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Landesvereinigung Baden-Württem-

bergischer Arbeitgeberverbände e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund /Ar-

beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-

nehmerorganisationen“

(12 Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)“ (3 Mandate).

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4. Deutsche Rentenversicherung Bayern-Süd

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Bayerischen Wirt-

schaft e. V. (vbw)“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-

beitnehmerorganisationen - ACA“

(14 Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).

5. Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Bayerischen Wirt-

schaft e. V. (vbw)“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-

beitnehmerorganisationen - ACA“

(14 Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 39 13.09.2018 12:54:33

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 263

6. Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Bayerischen Wirt-

schaft e. V. (vbw)“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund - DGB /

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-

beitnehmerorganisationen - ACA“

(14 Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).

7. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Unternehmensver-

bände in Berlin und Brandenburg e. V.

(UVB)“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund und Ar-

beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-

nehmerorganisationen (DGB/ACA)“ (14

Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)“ (1 Mandat).

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 40 13.09.2018 12:54:33

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8. Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Unternehmensverbände Niedersach-

sen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschland - CGB“ (1 Mandat),

„DGB, ACA, DAK-MGem, KKH-VGem,

TK-Gem“ (14 Mandate).

9. Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Die Unternehmensverbände im Lande

Bremen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB

/ Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-

beitnehmerorganisationen - ACA“

(12 Mandate),

„Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands - CGB“ (3 Mandate).

10. Deutsche Rentenversicherung Hessen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste: „VhU“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund, Arbeitsge-

meinschaft Christlicher Arbeitnehmerver-

bände, Christlicher Gewerkschaftsbund, (DGB /

ACA / CGB)“.

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11. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die

Listen:

„Verband der Wirtschaft Thürin-

gens e. V.“

(5 Mandate),

„VSW“ (5 Mandate),

„AWSA e. V.“

(5 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB / ACA / dbb“.

12. Deutsche Rentenversicherung Nord

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„UV Nord / VUMV - Vereinigung der Un-

ternehmensverbände in Hamburg und

Schleswig-Holstein“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB / CGB Bezirk Nord“.

13. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Landesvereinigung Rheinland-Pfälzi-

scher Unternehmerverbände e. V.

(LUV)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Deutscher Gewerkschaftsbund, Arbeitsge-

meinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisa-

tionen (DGB / ACA)“.

08_Schlussbericht Sozialwahlen 2017 - Kapitel H_Wahlergebnisse (003).pdf 42 13.09.2018 12:54:33

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 266

14. Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„unternehmer NRW - Landesvereini-

gung der Unternehmensverbände Nord-

rhein-Westfalen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„DGB / ACA / CGB“.

15. Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„unternehmer NRW - Landesvereini-

gung der Unternehmensverbände Nord-

rhein-Westfalen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

NRW“ (9 Mandate),

„Arbeitsgemeinschaft Christlicher Ar-

beitnehmerorganisationen (ACA) in

Nordrhein-Westfalen / Christlicher Ge-

werkschaftsbund (CGB)“ (6 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 267

16. Deutsche Rentenversicherung Saarland

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Vereinigung der Saarländischen Unter-

nehmensverbände e. V.“.

31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:

„Deutscher Gewerkschaftsbund und Ar-

beitsgemeinschaft Christlicher Arbeit-

nehmerorganisationen im Saarland“ (4

Mandate),

„Industriegewerkschaft Metall - IG Me-

tall“

(6 Mandate),

„BARMER VersichertenGemeinschaft -

gewerkschaftsunabhängige Interessen-

vertretung für Mitglieder, Versicherte,

Patienten und Rentner in den Sozialver-

sicherungen seit 1958 -

e. V./ DAK Mitgliedergemeinschaft e. V.

Gewerkschaftsunabhängig. Gegründet

1955 Versicherte und Rentner in der

Kranken- und Rentenversicherung /

KKH-Versichertengemeinschaft e. V. -

gegr. 1957 Freie und unabhängige Ge-

meinschaft von Mitgliedern, Versicher-

ten und Rentnern der Kaufmännischen

Krankenkasse - KKH / TK-Gemein-

schaft, unabhängige Versichertenge-

meinschaft der Techniker Kranken-

kasse e. V.“ (5 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 268

VI. Berufsgenossenschaften

1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Zentralverband des Deutschen Bauge-

werbes und des Bundesinnungsverban-

des des Gebäudereiniger-Handwerks“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste: „In-

dustriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.“

2. Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeberverbände ETEM“.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„IG Metall - ver.di“ (29 Mandate),

„Christliche Gewerkschaft Metall -

CGM“ (1 Mandat).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 269

3. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Bundesvereinigung der Deutschen Ar-

beitgeberverbände BDA“

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:

„Katholische Arbeitnehmerbewegung

(KAB) Deutschlands e. V., Kolpingwerk

Deutschland, Bundesverband Evangeli-

scher Arbeitnehmerorganisationen

e. V.“ (6 Mandate),

„Marburger Bund“ (2 Mandate),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungs-ge-

werkschaft“ (22 Mandate).

4. Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die

Listen:

„Verband Deutscher Reeder

e. V.“ (8 Mandate),

„Bundesverband Möbelspedi-

tion und Logistik (AMÖ) e. V.“

(22 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(22 Mandate).

„Interessengemeinschaft Versicherter

in Transport und Verkehrswesen e. V.

(IVTV e. V.) (8 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 270

5. Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 6 Listen, die

Listen:

„Verein der Zuckerindustrie“

(1 Mandat),

„Verband der Deutschen Leder-

industrie“

(4 Mandate),

„Sozialpolitische Arbeitsge-

meinschaft Steine und Erden“

(4 Mandate),

„Vereinigung Rohstoffe und

Bergbau“

(4 Mandate),

„Bundesarbeitgeberverband

Chemie“

(15 Mandate),

„Liste Vereinigung der Arbeitge-

berverbände der Deutschen Pa-

pierindustrie (VAP)“

(2 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:

„Liste Industriegewerkschaft Bauen -

Agrar - Umwelt (IG BAU)“

(4 Mandate),

„Liste Industriegewerkschaft Bergbau,

Chemie, Energie (IG BCE)“

(26 Mandate).

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6. Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)

Arbeitgeberseite (20 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Gemeinsame Liste des Handelsverban-

des Deutschland - HDE e.V. und des

Bundesverbandes Großhandel, Außen-

handel, Dienstleistungen e.V. (BGA)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

7. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„BDA“.

Die Mandate entfielen auf 7 Listen, die Listen:

„BfA-DRV-Gemeinschaft“ (3 Mandate),

„IG BCE“ (2 Mandate),

„ver.di“ (20 Mandate),

„GdS“ (1 Mandat),

„dbb“ (1 Mandat),

„DHV“ (1 Mandat),

„ACA“ (2 Mandate).

8. Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Arbeitgeberseite (28 Mandate) Versichertenseite (28 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Bundesvereinigung der Deutschen Ar-

beitgeberverbände BDA“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

und DHV-Die Berufsgewerkschaft e. V.“.

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9. Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Arbeitgeberseite (30 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeberverband Gesamtmetall

e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)“.

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VII. Unfallkassen

1. Unfallkasse Bund und Bahn

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (30 Mandate)

Die Arbeitgeberseite verfügt über das

gleiche Stimmrecht wie Versicherten-

seite

Die Vergabe der Mandate erfolgte durch

Bestellung durch das Bundesministe-

rium für Arbeit und Soziales, auf Vor-

schlag der Bundesministerien für Ver-

kehr und digitale Infrastruktur, des In-

neren, der Finanzen, der Verteidigung,

für Arbeit und Soziales sowie der Bun-

desagentur für Arbeit.

Die Mandate entfielen auf 5 Listen, die Listen:

„Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und

Dienstleistungen (GÖD)“ (1 Mandat),

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsge-

werkschaft“

(13 Mandate),

„dbb beamtenbund und tarifunion“

(2 Mandate),

„Gewerkschaft Deutscher Lokomotiv-

führer - GDL“ (2 Mandate),

„Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

- EVG - Frankfurt am Main“

(12 Mandate).

2. Unfallkasse Baden-Württemberg

Arbeitgeberseite (16 Mandate) Versichertenseite (16 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband Ba-

den-Württemberg e.V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,

IG BAU, BTBkomba, CGB, Landesfeuerwehr-

verband und andere“.

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3. Kommunale Unfallversicherung Bayern

Arbeitgeberseite (15 Mandate) Versichertenseite (15 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband Bay-

ern e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“.

4. Bayerische Landesunfallkasse

Arbeitgeberseite (6 Mandate) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Vergabe der Mandate erfolgte durch

die Regierung von Oberbayern.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“.

5. Unfallkasse Berlin

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Vergabe der Mandate erfolgte durch

Berufung durch den Senat.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 275

6. Unfallkasse Brandenburg

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband

Brandenburg e. V. (KAV Brandenburg)“

Die Vergabe von 2 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land Bran-

denburg.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

7. Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg

Arbeitgeberseite (5 Mandate) Versichertenseite (5 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband

Brandenburg e. V. (KAV Brandenburg)“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V.“.

8. Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Freie Hansestadt Bremen“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 276

9. Unfallkasse Nord

Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband

Schleswig-Holstein“ (5 Mandate)

6 Mandate wurden durch Berufung

durch das Land Hamburg bestimmt.

2 Mandate wurden durch Berufung

durch das Land Schleswig-Holstein be-

stimmt.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di, Landesbezirk Nord“.

10. Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Arbeitgeberseite (9 Mandate) Versichertenseite (9 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die

Listen:

„Kommunaler Arbeitgeberver-

band Mecklenburg-Vorpom-

mern“

(3 Mandate),

„Kommunaler Arbeitgeberver-

band Schleswig-Holstein“ (3

Mandate),

„Behörde für Inneres und Sport

(BIS)“ (3 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 3 Listen, die Listen:

„Landesfeuerwehrverband Mecklen-

burg-Vorpommern (3 Mandate),

Landesfeuerwehrverband Schleswig-

Holstein“ (3 Mandate),

„Freie Liste Wronski / Burghart“ (Lan-

desbereichsführung der Freiwilligen

Feuerwehren Hamburg) (3 Mandate).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 277

11. Unfallkasse Hessen

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

8 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Liste des kommunalen Arbeitgeberver-

bandes Hessen e.V. (KAV Hessen e.V.)“

Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land Hes-

sen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

(ver.di)“.

12. Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

6 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband

Mecklenburg-Vorpommern e. V.“

Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land Meck-

lenburg-Vorpommern.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 278

13. Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-

dersachsen“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

14. Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover

Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di“.

15. Landesunfallkasse Niedersachsen

Arbeitgeberseite (1 Mandat) Versichertenseite (6 Mandate)

Die Vergabe des Mandats erfolgte durch

Berufung durch das Land Niedersach-

sen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di“.

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Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 279

16. Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-

dersachsen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk-

schaft“.

17. Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband Nie-

dersachsen e. V.“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.

V.“.

18. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

8 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Kommunaler Arbeitgeberverband

Nordrhein-Westfalen (KAV NW)“.

Die Vergabe von 4 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land NRW.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di-Vereinte Dienstleistungsgesellschaft“.

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Page 282: Schlussbericht – SCHLUSSBERICHT

Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen

Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 280

19. Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Arbeitgeberseite (16 Mandate) Versichertenseite (16 Mandate)

11 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„KAV Rheinland Pfalz“.

Die Vergabe von 5 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land Rhein-

land-Pfalz.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„komba rp“ (2 Mandate).

„ver.di“ (14 Mandate).

20. Unfallkasse Saarland

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

7 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„KAV“.

Die Vergabe von 3 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch das Land Saar-

land.

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„ver.di“ (9 Mandate),

„GöD“ (1 Mandat).

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 281

21. Unfallkasse Sachsen

Arbeitgeberseite (10 Mandate) Versichertenseite (10 Mandate)

9 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Sächsischer Städte- und Gemeindetag

sowie der Sächsische Landkreis-Tag“.

Die Vergabe von 1 Mandat erfolgte

durch Berufung durch den Freistaat

Sachsen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„vereinte.dienstleistungsgewerkschaft“.

22. Unfallkasse Sachsen-Anhalt

Arbeitgeberseite (12 Mandate) Versichertenseite (12 Mandate)

10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Liste Kommunaler Arbeitgeberverband

Sachsen-Anhalt e. V. (KAV Sachsen-Anhalt

e. V.)“.

Die Vergabe von 2 Mandaten erfolgte durch

Berufung durch das Land Sachsen-Anhalt.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 282

23. Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Arbeitgeberseite (8 Mandate) Versichertenseite (8 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die

Listen:

„Liste des kommunalen Arbeit-

geberverbandes Sachsen-An-

halt e. V.“ (4 Mandate),

„Liste des kommunalen Arbeit-

geberverbandes Thüringen e.

V.“ (4 Mandate).

Die Mandate entfielen auf 2 Listen, die Listen:

„Liste des Landesfeuerwehrverbandes

Sachsen-Anhalt e. V.“ (4 Mandate),

„Liste des Thüringer Feuerwehr-Ver-

bandes e. V.“ (4 Mandate).

24. Unfallkasse Thüringen

Arbeitgeberseite (13 Mandate) Versichertenseite (13 Mandate)

10 Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„KAV Thüringen e. V.“.

Die Vergabe von 3 Mandaten erfolgte

durch Berufung durch den Freistaat

Thüringen.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft“.

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Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 Oktober 2018 www.sozialversicherungswahlen.de Seite: 283

VIII. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und

Gartenbau

Arbeitgeberseite (20 Mandate) Versichertenseite (20 Mandate)

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die

Liste:

„Arbeitgeber der Landwirtschaft, Forst-

wirtschaft und des Gartenbaus in der

SVLFG“.

Die Mandate entfielen auf 1 Liste, die Liste:

„IG BAU / ver.di.“

Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte (20 Mandate)

31. Mai 2017: Wahl mit Wahlhandlung.

Die Mandate entfielen auf 10 Listen, die Listen:

„Bayerischer Bauernverband“ (6 Mandate),

„Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein“ (1 Mandat),

„Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Wald-

bauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland“ (2 Mandate),

„Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg“ (3 Mandate),

„Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)“ (1 Mandat),

„Waldbesitzerverbände“ (3 Mandate),

„Verband der Landwirte im Nebenberuf Landesverband Bayern e. V.“ (1 Mandat),

„Land- und Fortwirte der neuen Bundesländer“ (1 Mandat),

„Freie Liste Eickmeyer, Habben, Schmid, Behring, Michel“ (1 Mandat),

„Freie Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Rupp“ (1 Mandat).

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Impressum

Herausgeber: Die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen 11017 Berlin Kontakt. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Monitoring, Bürgerservice, Bibliothek 53107 Bonn Stand: Oktober 2018 Wenn Sie Bestellungen aufgeben möchten: Best.-Nr.: A 411-17 Telefon: 030 18 272 272 1 Telefax: 030 18 10 272 272 1 Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung Postfach 48 10 09 18132 Rostock E-Mail: [email protected] Internet: http://www.bmas.de Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: [email protected] Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon: [email protected] Datenbearbeitung: Grafischer Bereich des BMAS, Bonn Druck: Zarbock GmbH & Co.KG, Frankfurt/Main Wenn Sie aus dieser Publikation zitieren wollen, dann bitte mit genauer Angabe des Herausgebers, des Titels und des Stands der Veröffentlichung. Bitte senden Sie zusätzlich ein Belegexemplar an den Herausgeber.

10_Schlussbericht_Sozialwahlen_2017_Impressum.pdf 1 14.09.2018 10:24:29