gebäudedienstleister sommer 2015
DESCRIPTION
Innungszeitschrift der Gebäudereiniger-innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg. Externe Ausgabe (Öffentliche Hand, -Einrichtungen, Health Care, Einzelhandel und Bauwesen).TRANSCRIPT
Liebe
Leserinnen und Leser,
Fachkompetenz, verbunden mit
hoher Qualität und Zuverläs-
sigkeit, machen den Standort
Deutschland im Wettbewerbs-
vergleich so erfolgreich. Dieser
Anspruch ist auch tagtäglicher
Leitsatz und Motivation für
unsere bundesweit mehr als
600.000 Beschäftige im Gebäu-
dereiniger-Handwerk. Unsere
hohen Ausbildungsstandards
gewährleisten, dass die zu rei-
nigenden Flächen werkstoff-
gerecht gepfl egt und somit im
Wert erhalten und nicht vorzei-
tig mit hohem Kostenaufwand
saniert oder erneuert werden
müssen. Unsere Innungsbe-
triebe reinigen somit nicht nur,
sondern sichern Investitionen
zu wirtschaftlichen Konditio-
nen, die ihren Preis wert sind.
Michael Öttl
Dass die öffentlichen Haushalte auch zu-
künftig verstärkt unter Kostendruck stehen
werden, ist unbestritten. Grund genug die
Gebäudereinigung – eines der kostenin-
tensivsten Faktoren, die einen Haushalt be-
lasten – nicht mit heißem Herzen, sondern
mit kühlem Kopf und spitzem Bleistift per-
manent zu prüfen. Insofern liefert die Studie
„Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im
Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffent-
lichen Hand am Beispiel der Kommunen“ der
kontroversen Diskussion neue Fakten und
Zahlen. Die Ergebnisse der sogenannten
„Rödl Studie“, erstellt im Auftrag des Bun-
desinnungsverbands des Gebäudereiniger-
Handwerks, sollen die örtlichen Diskussi-
onen um das richtige Reinigungskonzept
unterstützen und mit neuen Fakten versor-
gen. Dies deshalb, weil in den kommunalen
Gebietskörperschaften oftmals kontrovers
diskutiert wird, ob kommunale Liegenschaf-
ten durch eigene Reinigungskräfte oder
durch private Gebäudedienstleister gerei-
nigt werden sollen. Dabei spielen insbeson-
dere folgende Aspekte eine Rolle:
• Kosten
• Qualität
• Soziale Faktoren
Die Studie beleuchtet die benannten Fakto-
ren und stellt Folgerungen für die Entschei-
dung einer Kommune zwischen Eigen- und
Fremdreinigung dar. Neben den Kosten für
Eigen- oder Fremdreinigung wurden hin-
sichtlich der für die Kommunen besseren
Reinigungskonzepte die Organisation und
Qualität, sowie Steuerung, Flexibilität,
Personaleinsatz und Effi zienz der Gebäu-
dereinigung hinterfragt.
Reinigungseffi zienz und QualitätWirtschaftliche Analyse von Fremd- vs. Eigenreinigung
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7. Jahrgang Sommer 2015
ObermeisterMichael Öttl
nen, die ihren Preis wert sind.
Michael Öttl
Innung Südbayern und Stadtkreis Regensburg
- 2 -
Die verschiedenen, die Wirtschaft-
lichkeit beeinfl ussenden Faktoren
wurden dargestellt und erläutert.
Die Studie soll damit die Grundlagen
für eine sachliche, politische Diskus-
sion liefern sowie Hinweise zur örtli-
chen Umsetzung bieten.
Vorgehensweise
Für die Untersuchung wurden öf-
fentlich zugängliche Informationen,
ergänzt um Projekterfahrungen und
-erkenntnisse von Rödl & Partner,
verwendet. Dabei fl ossen Daten
und Erkenntnisse aus Kommunen
jeder Größenklasse in die Studie ein.
Darunter sind auch Kommunen, die
ausschließlich entweder Eigen- oder
Fremdreinigung aufweisen. Für den
monetären Wirtschaftlichkeitsver-
gleich wurden nur Kommunen ein-
bezogen, die sowohl Eigen- als auch
Fremdreinigung aufweisen und bei
denen die verfügbaren Daten be-
lastbar waren. Dafür wurde eine Be-
reinigung um nicht plausible sowie
durch temporäre Sondersituationen
beeinfl usste Werte vorgenommen,
insbesondere wenn
◊ der Aufwand für die Fremdreini-
gung unrealistisch niedrig war,
◊ der Aufwand der Eigenreini-
gung überhöht war, weil es
sich um eine auslaufende Ei-
genreinigung handelte, welche
die Kommune auf überdurch-
schnittlich aufwendige Objekte
konzentriert hatte.
Management Summary
Ziel der Studie ist es, die Wirtschaft-
lichkeit von Eigen- und Fremdreini-
gung bei Kommunen zu vergleichen.
Die Untersuchung ist in ihren Kern-
aussagen unmittelbar übertragbar
auf Einrichtungen der Länder und
des Bundes. Die Ergebnisse sol-
len die Diskussion um das richtige
Reinigungskonzept unterstützen.
Neben der reinen wirtschaftlichen
Analyse werden Faktoren wie Reini-
gungseffi zienz und -qualität sowie
Steuerungsaspekte behandelt.
Kostenvorteile: Im Durchschnitt
liegen die empirisch ermittelten
Kostenvorteile der Fremdreinigung,
trotz deren Belastung mit Umsatz-
steuer, bei rund 34 %. Ausgehend
von einem durchschnittlichen An-
teil der Eigenreinigung von 53 %
über alle betrachteten Kommunen
führt die Umstellung von Eigen-
auf Fremdreinigung zu einem Ein-
sparpotenzial von durchschnittlich
4,27 € je Einwohner, sodass für eine
Kommune mit 100.000 Einwohnern
ein Einsparpotenzial von jährlich
427.000 € besteht. Allein bei den rei-
nen Lohnkosten besteht ein Kosten-
nachteil der Eigen- gegenüber der
Fremdreinigung von 18 % im Tarif-
gebiet West und 32 % im Tarifge-
biet Ost. Höhere Lohnnebenkosten
der Eigenreinigung erhöhen den Un-
terschied bei den Personalkosten.
Transparenz: Die Kosten der
Fremdreinigung sind transparent. Da-
gegen erfolgt bei der Eigenreinigung
oftmals keine Vollkostenrechnung,
sodass die tatsächlich entstehenden
Kosten nicht vollständig vorliegen.
Wirtschaftlichkeitsrechnungen der
Kommunen bei Pilotprojekten sind
aufgrund besonders günstig ausge-
wählter Rahmenbedingungen nicht
fl ächendeckend übertragbar und
damit als Entscheidungsgrundlage
nicht geeignet. Mindestens ebenso
bedeutsam wie Kostenvorteile und
Kostentransparenz der Fremdrei-
nigung sind für die Kommunen ver-
schiedene Steuerungsvorteile.
Planungssicherheit: Durch Vergabe
der Gebäudereinigungsleistungen
wird langfristige Planungssicher-
heit für den kommunalen Haushalt
erreicht.
Sanktionsmöglichkeiten: Die Kom-
mune verfügt bei Fremdreinigung
über wirksame Sanktionsmechanis-
men gegenüber den privaten Reini-
gungsunternehmen bei Nichterfül-
lung der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
Wissen
Der Dienstleister verfügt über modernste Betriebsmittel.
Foto
: PW
S Gm
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- 3 -
Flexibilität:
Ein wesentlicher Vorteil der
Fremdreinigung liegt in der größeren
Flexibilität für die Kommune. Durch
begrenzte Vertragslaufzeiten und
die vertragliche Vereinbarung von
Zu- und Abbestellmöglichkeiten
kann die Kommune die Reinigungs-
leistungen zeitnah einem veränder-
ten Bedarf bzw. einer geänderten
Haushaltssituation anpassen, was
in der Eigenreinigung aufgrund des
festen Personalbestandes praktisch
ausgeschlossen ist.
Markt und Wettbewerb:
Durch regelmäßige Neuausschrei-
bungen stellen sich die Unter-
nehmen des Gebäudereiniger-
Handwerks im Gegensatz zur
Eigenreinigung kontinuierlich dem
Wettbewerb, was zu Effizienzstei-
gerungen führt.
Die erzielten Optimierungseffekte
kommen über die Ausschreibungen
unmittelbar den Kommunen zugute.
Reinigungseffizienz: Die höhere
Effizienz des privaten Gebäude-
reiniger-Handwerks erhöht den
Kostenvorteil der Fremdreinigung
erheblich.
Reinigungsqualität: Ein qualita-
tiver Vorteil der Eigenreinigung
gegenüber der Fremdreinigung ist
objektiv nicht feststellbar.
Soziale Absicherung:
Für alle Mitarbeiter im Gebäude-
reiniger-Handwerk einschließlich
der geringfügig Beschäftigten gel-
ten staatlich kontrollierte Mindest-
löhne und ein allgemeinverbind-
licher Rahmentarifvertrag.
Sämtliche übrigen Arbeitnehmer-
schutzgesetze finden ohnehin auf
alle Beschäftigten Anwendung.
Meinung
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min 24,6 %
Reinigungskosten
Kostenvorteil der Fremdreinigung gegenüber Eigenreinigung 34,2 %
Mittelwert
Entgeltstrukturen in der kommunalen Eigenreinigung und Reinigungsauf-wendungen je m2 Reinigungsfläche
Lohnkostennachteil der Eigenreinigung in Abhängigkeit vom automati-schen Stufenaufstieg in Entgeltgruppe 1 TVöD
40%
20%
30%
10%
Ost
West
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
Lohn
kost
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teil
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%
Entgeltstufen in Entgeltgruppe 1
Krankenquote kommunaler Reinigungskräfte
25
15
520%
40%
60%
80%
100%
GK1 GK1 GK1 GK1 GK1 GK1
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Reinigungsaufwendungen je m
2 in EUR
EG1
EG2
EG3
EG4
Kosten/m2 in EUR
17,05
26,36
15,12
19,9922,49
10,02
Kommunen
Kommunen GK1
21,3 %
Kommunen GK2
10,1 %
Kommunen GK2
8,9 %
Kommunen GK5
8,7 %
Die „Rödl Studie“ können Sie anfordern unter: [email protected]
- 4 -Wissen
Dr. Stephan Porten
400.000 bis 600.000 Patienten erkran-
ken nach Angaben des Bundesgesund-
heitsministerium jährlich an Infektio-
nen, die im Zusammenhang mit einer
medizinischen Maßnahme auftreten.
Zwischen 7.500 und 15.000 Patienten
sterben jährlich daran. Hygienemängel
haben in der Vergangenheit gerade
in Krankenhäusern leider für Skanda-
le gesorgt. In der Gesundheitspolitik
sind daher die Themen Hygiene und
Qualität zu Recht ganz weit oben an-
gesiedelt.
Rechtslage
„Die Reinigungs- und Serviceunter-
nehmen müssen aufpassen“, meint
der Medizinrechtsanwalt Dr. Stephan
Porten von BDO Legal. „Auch wenn
Patienten nur mit dem Krankenhaus
einen Behandlungsvertrag schließen,
kann es wegen Hygienemängel auch
zu einer Haftung von Reinigungsun-
ternehmen gegenüber geschädigten
Patienten oder deren Erben kommen.“
Eine solche Haftung kann sich dann
ergeben, wenn von den Unternehmen
Verkehrssicherungspfl ichten nicht be-
achtet werden. Verkehrssicherungs-
pfl ichten (im Sinne von § 823 BGB)
bestehen für jeden, der eine Gefahren-
quelle schafft oder unterhält.
Reinigungsunternehmen können Ge-
fahrenquellen eröffnen, wenn Sie
bei der Reinigung und Desinfektion
schlampen oder bei der Müllentsor-
gung unsachgemäß vorgehen. Ob
daraus ein Haftungsfall werden kann,
hängt davon ab, ob der Reinigungs-
dienst notwendige und zumutbare Vor-
kehrungen treffen konnte, um Schäden
zu verhindern und dies schuldhaft un-
terlassen hat.
Zwar gilt Hygiene im Krankenhaus oder
der Arztpraxis nicht als für die Ein-
richtung vollbeherrschbares Risiko. So
kann – auch wenn alles richtig läuft
– nicht ausgeschlossen werden, dass
sich Keime ausbreiten. Andererseits
geht das Bundesgesundheitsminis-
terium davon aus, dass zwanzig bis
dreißig Prozent der in Krankenhäusern
entstandenen Infektionen durch die
Einhaltung der Hygienemaßnahmen
vermeidbar gewesen wären. Kann der
Patient einen solchen Fall nachwei-
sen und beruht der Hygienemangel
auf Schlampigkeit beim Dienstleister,
haftet auch dieser (in der Regel neben
dem Krankenhaus)“, meint Porten.
Hygienemängel vermeiden
Reinigungsdienstleister im Kranken-
haus sollten das Thema Ernst neh-
men. Gerade bei Hygiene-Fragen sollte
das Personal gründlich angeleitet und
regelmäßig überprüft werden. Auch
sollte auf eine aussagefähige Reini-
gungsdokumentation geachtet werden,
um den Vorwurf von Hygienemängel
frühzeitig entkräften zu können.
Dienstleister sollten im Übrigen aktiv
den Austausch mit den Hygienebeauf-
tragten der Einrichtung suchen und
idealerweise gemeinsam Hygiene-
risiken der Einrichtung defi nieren.
„Wenn Patienten aufgrund von Hygiene-
mängeln Schäden davontragen, stellen
sich viele unangenehme Fragen für
den Reinigungsdienstleister. Wenn
Fälle an die Öffentlichkeit dringen,
kann das nicht nur das ein juristisches
Nachspiel, sondern auch das wirt-
schaftliche Ende bedeuten.“
KrankenhaushygienePatienten können bei Hygienemängeln auch Reinigungsdienstleister verklagen
Auch geschlossene OPs können mit HEPA-Filtern ausgerüsteten Reinigungsmaschinen maschinell gereinigt werden.
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Foto
: PAS/
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- 5 -Wissen
n
Mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kommen neue Arbeitgeberpflichten zum Einsatz.
RA Dr. Franziska Hügel
Am 1. Juni 2015 ist die neue Betriebs-
sicherheitsverordnung (BetrSichV) in
Kraft getreten. Sie führt zu einer Ver-
schärfung des rechtlichen Rahmens der
Arbeitssicherheit und einer Erweite-
rung der Arbeitgeberpflichten bei zum
Einsatz kommenden Arbeitsmitteln.
Was Arbeitgeber insbesondere beach-
ten sollten:
Ist die BetrSichV für alle Arbeitgeber
relevant?
Ja. Sie gilt unter anderem für alle Ar-
beitgeber, deren Mitarbeiter Arbeits-
mittel verwenden.
Was sind Arbeitsmittel?
Dies sind Werkzeuge, Geräte, Ma-
schinen oder Anlagen, die für die Ar-
beit verwendet werden, und überwa-
chungsbedürftige Anlagen. Der Begriff
ist weit zu verstehen und umfasst
Gegenstände vom Locher bis zur kom-
plexen Produktionsanlage, so auch Ge-
genstände, die nahezu in jedem Unter-
nehmen zu finden sind; z.B. Computer,
Drucker, Telefone.
Welche Pflichten bestehen?
Die neue BetrSichV enthält zahlreiche
Arbeitgeberpflichten. Zentrale Verpflich-
tung ist die Gefährdungsbeurteilung
durch fachkundige Personen. Zu prüfen
ist, welche Gefährdungen bei der Ver-
wendung von Arbeitsmitteln auftreten.
Neu ist vor allem, dass sich die Gefähr-
dungsbeurteilung auf physische und
psychische Belastungen sowie auf Ge-
brauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln,
einschließlich ergonomische, alters-
und alternsgerechte Gestaltung erstre-
cken muss. Hieraus hat der Arbeitgeber
geeignete Schutzmaßnahmen abzulei-
ten. Das Ergebnis der Gefährdungsbe-
urteilung hat der Arbeitgeber vor der
erstmaligen Verwendung der Arbeits-
mittel zu dokumentieren. Die Verord-
nung regelt die Mindestinhalte einer
solchen Dokumentation. Auch normiert
die BetrSichV konkrete Anforderungen
an Arbeitsmittel, die Arbeitgeber zu
beachten haben; Arbeitsmittel müs-
sen z.B. für die Art der auszuführenden
Arbeit geeignet und den Einsatzbe-
dingungen angepasst sein. Schließlich
sind die Beschäftigten ausreichend und
angemessen, in verständlicher Form
und Sprache über die Verwendung der
Arbeitsmittel zu unterweisen und über
bestehende Gefährdungen zu informie-
ren. Diese Verpflichtung obliegt dem
Arbeitgeber vor der ersten Verwen-
dung der Arbeitsmittel und danach in
regelmäßigen Abständen, mindestens
einmal jährlich. Die BetrSichV enthält
zudem weitere Einzelheiten über die
Art und Weise der notwendigen Unter-
weisung der Beschäftigten.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Einhaltung der
Pflichten nach der BetrSichV ist der
Arbeitgeber. Ist eine juristische Per-
son Arbeitgeber, so trifft die Verant-
wortung deren vertretungsberechtig-
tes Organ, z.B. den Geschäftsführer
einer GmbH. Es besteht zudem eine
entsprechende Verantwortlichkeit von
Personen, die mit der Leitung eines
Unternehmens oder Betriebs beauf-
tragt sind, im Rahmen der ihnen über-
tragenen Aufgaben und Befugnisse.
Welche Sanktionen drohen?
Verstöße gegen die BetrSichV können
Ordnungswidrigkeiten, die mit einer
Geldbuße von bis zu Euro 5.000, oder
sogar Straftaten, die mit Freiheitsstra-
fe von bis zu einem Jahr geahndet
werden können, darstellen. Bei einer
Geldbuße von mehr als 200 Euro droht
zudem ein Eintrag in das Gewerbe-
zentralregister.
ArbeitsschutzErweiterte Arbeitgeberpflichten seit dem 01. Juni 2015
Foto
: iSt
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- 6 -Wissen
Durch den Wandel in der Branche treffen Reinigungskräfte immer häufi ger auf Büroangestellte.Die gesamte Studie fi nden Sie auf: www.gebäudereiniger-südbayern.de
n
Katrin Ferge
„Reinigungsunternehmen sorgen Tag
für Tag überall in Deutschland und Eu-
ropa für Hygiene und Sauberkeit, zum
Beispiel in Bereichen mit hohem Pub-
likumsverkehr wie Büros, Krankenhäu-
sern, Flughäfen und Bahnhöfen. Wir
glauben, dass die Menschen die Arbeit
der Reinigungskräfte besser verstehen
und wertschätzen, wenn sie das Per-
sonal bei der Arbeit sehen – und so
erkennen, dass die Sauberkeit mit Auf-
wand verbunden ist. Wir haben über
viele Jahre daran gearbeitet, dass die
Gesellschaft den Wert der Reinigungs-
tätigkeiten erkennt. Es ist eine Genug-
tuung, dass die Studie ein so hohes
Maß an Achtung und Wertschätzung
zeigt“, sagt Andreas Lill, Geschäftsfüh-
rer EFCI.
Vielen Dank für die Leistung
Keine Dankbarkeit, kein Respekt und
kein Verständnis für die Reinigungs-
kräfte – Gebäudedienstleister beklagen
häufi g die mangelnde Wertschätzung
für ihre Arbeit. Hier setzt die aktuelle
Umfrage ein positives Zeichen: 80% der
Befragten begegnen den Reinigungs-
kräfte am Arbeitsplatz mit Respekt,
75,2% zeigen diese Wertschätzung
im direkten Kontakt. Und die Mehrzahl
weiß um die Bedeutung einer sauberen
Arbeitsumgebung. Zwei Drittel (60,3%)
glauben, dass die Arbeit des Reini-
gungspersonals sich positiv auf das Un-
ternehmensimage auswirkt, ein Drittel
(32,5%) ist der Meinung, dass sie die
Profi tabilität steigert.
Auf den ersten Blick scheint es unspek-
takulär, wenn das Reinigungspersonal
nicht mehr nachts, sondern tagsüber
arbeitet. Tatsächlich aber verändert
diese Umstellung das Verhältnis von
Reinigungskräften und Büroangestell-
ten enorm. Um herauszufi nden, wor-
auf die Büroangestellten im direkten
Kontakt mit dem Reinigungspersonal
Wert legen, haben SCA und die globale
Hygienemarke Tork eine Umfrage unter
Büroangestellten in Deutschland durch-
geführt. Die Studie zeigt, wie die Ange-
stellten die Arbeit der Servicekräfte se-
hen, wo eine Begegnung irritierend ist,
welche Tätigkeiten stören und welche
Eigenschaften eine gute Reinigungs-
kraft mitbringen sollte.
Ergebnisse der aktuellen Umfrage
• 83,1% begrüßen die Servicekraft
mit einem freundlichen „Hallo“.
• 52,2% unterhalten sich mit der
Servicekraft.
• 46,5% kennt den Namen seines
Gegenübers.
• 35,9% wünschen eine kollegiale
Ebene.
• 31,4% favorisieren ein neutrales
Verhältnis.
• für 14,6% ist dagegen der eigene
Schreibtisch persönliche Tabuzone.
• 11,2% stört die Anwesenheit im
Waschraum.
• Für 47% ist das Nachfüllen von
Verbrauchsmaterial vollkommen in
Ordnung.
• 36,3% stört das Reinigen der
Waschräume nicht.
• Am störendsten fi nden Büroange-
stellte das Reinigen des eigenen
Arbeitsplatzes (44,1%) und Staub-
saugen (41,5%).
Was zeichnet eine gute Reinigungs-
kraft aus?
Auf die Frage nach den wichtigsten Ei-
genschaften einer Reinigungskraft ga-
ben 40,6% Geschwindigkeit und Effi zi-
enz an. „Sorgfältig und akkurat“ brachte
es mit 24,9% auf den zweiten Platz.
Jedem Zehnten sind darüber hinaus
die Hilfsbereitschaft (11,6%) sowie die
Freundlichkeit und eine unkomplizierte
Gesprächsbasis (10,8%) wichtig.
Wertschätzung durch SichtbarkeitAktuelle Studie zum Verhältnis Büroangestellte vs. Reinigungskräfte
Foto
: TORK
- 7 -Wissen
TÜV Rheinland
Die internationale Norm ISO 14001 wird
derzeit überarbeitet. und tritt voraus-
sichtlich im Herbst 2015 in Kraft. Die
Vereinheitlichung der Struktur für eine
bessere Integration des Umweltma-
nagementsystems in andere Systeme
spielt dabei ebenso eine Rolle wie die
Themen „Lebensweg- und Risikobe-
trachtung“ sowie die „Bewertung der
Umweltleistung.“ Ab Veröffentlichung
haben Unternehmen drei Jahre Zeit,
ihr Umweltmanagementsystem umzu-
stellen. Danach werden alle Zertifi kate
gemäß ISO 14001:2004 ungültig. TÜV
Rheinland empfi ehlt Unternehmen, sich
bereits aktuell mit den Neuerungen zu
befassen, um einen reibungslosen Über-
gang zu gewährleisten.
Managementsysteme mit Struktur
Die Revision ISO 14001:2015 wird in
ihrem Aufbau der so genannten „High
Level Structure“ folgen. Dies soll die
Basis für eine identische Struktur aller
Managementsysteme sowie für einen
einheitlichen Gebrauch von Kerntexten
und Begriffen schaffen. Dadurch ent-
halten auch andere Normen, die sich
derzeit in Revision befi nden wie die ISO
9001, einen einheitlichen Rahmen. Für
Gebäudedienstleister, die verschiedene
Normen (bspw. die ISO 9001 und 14001)
einsetzen, bedeutet dieses: Es wird
einfacher, die Managementsysteme in
ein einziges zu integrieren. Auch eine
anschließende Kombi-Zertifi zierung, bei
der mehrere Managementsysteme zu-
gleich auf dem Prüfstand stehen, ge-
staltet sich damit effi zienter.
Umweltaspekten
Das Thema „Risikobetrachtung“ spielt
bei der neuen ISO 14001:2015 – ähn-
lich wie bei der neuen ISO 9001:2015
– ebenfalls eine wichtigere Rolle. Un-
ternehmen sind zukünftig gefordert, das
Risiko in Verbindung mit Gefahren und
Chancen zu analysieren. Dieses bedeu-
tet, dass ein Unternehmen Umweltas-
pekte bewerten muss. Unternehmen
stellen sich dabei die Frage, inwiefern
aus bestehenden oder potentiellen Um-
weltauswirkungen eine Gefahr (negativ)
oder eine Chance (positiv) resultieren
kann. Als hilfreiches Mittel zur Bewer-
tung des Risikos dienen zum Beispiel
sogenannte „black lists“ oder „white
lists“. Gebäudereinigungsunternehmen
können hier kritische beziehungsweise
unproblematische Reinigungsmittel und
Stoffe aufführen. Zertifi zierungen wie
der Blaue Engel dürfen bei der Erstel-
lung dieser Listen ebenfalls berücksich-
tigt werden.
Kennzahlen für das Messen
Neben einer intensiveren Risikobetrach-
tung stellt die neue ISO 14001:2015
höhere Ansprüche an die Bewertung
der Umweltleistung. Damit verbunden
halten Leistungskennzahlen Einzug
in das Umweltmanagement und for-
dern zukünftig von Unternehmen, dass
sie Leistungskennzahlen entwickeln,
welche die Umwelt betreffen. Auf Ba-
sis dieser Zahlen sollen Unternehmen
die Verbesserung der Umweltleistung
systematisch belegen können. Für Ge-
bäudedienstleister wären Bereiche wie
Wasser, Energie, Logistik, Abfall und
Einsatz von Reinigungsmitteln relevant.
Mögliche Leistungskennzahlen für diese
Themenfelder wären z.B.:
• Liter Wasser/Mitarbeiter; Liter
Wasser/m² zu reinigende Fläche
• Liter Reinigungsmittel/ m² zu reini-
gende Fläche
• Anteil Gefahrstoffeinsatz
• Anteil besonders umweltschonen-
der Reinigungsmittel
• Durchschnittsverbrauch (in Liter
Kraftstoff/100 km; bzw. Energiever-
brauch/Arbeitsstunde bei Geräten)
• Energieverbrauch für Gebäudehei-
zung in kWh/m² (Verwaltung)
Einen guten und kostenlosen Einstieg gibt auch der Leitfaden vom Umweltbundesamt „Betriebliche Umwelt-kennzahlen“.
UmweltmanagementWichtige Anforderungen der neuen ISO 14001:2015
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: TÜV
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Wir danken den Inserenten für die Unterstützung und bitten um Beachtung der Angebote:
Impressum +++ Herausgeber: Gebäudereiniger-Innung Südbayern +++ Dessauerstraße 7 +++ 80992 München +++
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Verantwortlich für den Inhalt: Michael Öttl, Felix Schmidt, Michael Zwisler ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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Die Internationale Fachmesse für Reinigungssysteme, Gebäu-
demanagement und Dienstleistungen im September 2015 ist der
wichtigste Treffpunkt der europäischen Reinigungsbranche in die-
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für neue Kontakte, Imagepfl ege und Geschäftspotentiale im inter-
nationalen Reinigungsmarkt. Mit 360 Ausstellern aus 20 Ländern
und einem einzigartigen Spektrum an Produkten, Systemen und
Verfahren hat sich die CMS Berlin als wichtiger Branchentreff im eu-
ropäischen Reinigungsmarkt etabliert.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV)
ist die Spitzenvereinigung der Betriebe des Gebäudereiniger-Hand-
werks in Deutschland. Er vertritt die Interessen von seinen 34 an-
geschlossenen Innungen und deren etwa 2.500 Mitgliedsbetrieben.
Der BIV ist Aussteller auf der CMS Berlin 2015:
CMS Berlin 2015