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Gefährdungsbeurteilung ExplosionsrisikenGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
230.19
Gustav-Heinemann-Ufer 13050968 KölnTelefon 0221 3778-0Telefax 0221 3778-1199www.bgetem.de
Bestell-Nr. 230.19 DP
2.1(3)3.16 – Alle Rechte beim Herausgeber.
BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Best
ell-N
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Die vorliegenden Hilfen der Berufsgenossenschaft zur Ermittlung von Explosionsrisiken und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sind speziell für den Bereich Druck und Papierverarbeitung konzipiert.
Ein Set hat folgenden Inhalt:• Grundlagenheft„Gefährdungsbeurteilung–
Ermittlung möglicher Explosionsrisiken“ zur Einführung in das Thema
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Bogenrotationsoffsetdruck
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittel farben
• Anlage1a–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten
• Anlage1b–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Stäube
Nach dem Studium des Grundlagenheftes wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Schritt 1 Stoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung für die zu beurteilenden Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche im eigenen Unternehmen mit Hilfe der Vorgaben in Anlage 1a bzw. 1b.
WennimErgebnisderschriftlichvorliegendenGefähr-dungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind die zu benennenden explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen. Anschließend ist durch den Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Schritt 2AuswahlundAnpassungderzutreffendenMuster-Explo-sionsschutzdokumenteandievorhandenekonkretebe-trieblicheSituationunterVerwendungdervorliegendenGefährdungsbeurteilung.DasErgebnisistschriftlichzudokumentieren.
Hilfreiche Literatur:TRGS721:„GefährlicheexplosionsfähigeAtmosphäre–Beurteilung der Explosionsgefährdung“
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Jeder Unternehmer ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterver-sammlung und Vorstand, die sich zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusam-mensetzen.
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen
und Berufskrankheiten 3. Entschädigung durch Geldleistungen
Die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der MenschenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossen-schaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallver-sicherungsträgerndieVerhütungvonUnfällenalsersteund wichtigste Aufgabe zugewiesen. Durch den Tech-nischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenos-senschaftendieDurchführungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragender Arbeitssicherheit.
NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletz-tenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäu-ser. Rehaberater sorgen dafür, dass möglichst alle Ver-letzten wieder in das Berufsleben eingegliedert werden. Zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation tre-tendieGeldleistungen.Essollverhindertwerden,dassjemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufs-krankheit einen finanziellen Schaden erleiden muss. Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wen-denSiesichanIhreBerufsgenossenschaft!
Die Entscheidung, ob ein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist, kann vom Arbeitgeber/Betreiber nur anhand des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung erfolgen! (Ablaufschema auf Seite 3)
Der Gesetzgeber fordert vom Arbeitgeber im § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), dass dieser die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beurteilt. Insbesondere sind die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu beurteilen, die erforderlichen Maßnahmen im Sinne des Arbeitsschutzes zu treffen und sowohl die Beurteilung als auch die davon abgeleiteten Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Diese sehr allgemeine Formulierung betrifft übergreifend alle Arten von Gefährdungen, wie z.B. mechanische Gefährdungen, elektrische Gefährdungen, physikalische, biologische und chemische Gefährdungen etc. aber auch Gefährdungen durch Brand und Explosion.
Die in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ebenfalls geforderte Gefährdungsbeurteilung zu Brand bzw. Explosionsrisiken stellt keine Forderung nach einer zusätzlichen Gefährdungsbeurteilung zum ArbSchG dar. Vielmehr konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
die Forderungen des ArbSchG bezüglich der Beurteilung der Brand und Explosionsgefahren und der Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten zu treffen sind.
ArbSchG ElektrischMechanisch ...BiologischChemisch
GefStoffV
Brand und Explosion
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Maßnahmen: z.B. Substitution, Lüftung
ExSchutzDokument, Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.
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Grundlage zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
Ges
etze
und
Ver
ordn
unge
n
Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind nach der GefStoffV in den §§ 8, 9 und 11 hinsichtlich möglicher Brand und Explosionsgefahren „konkrete“ Schutzmaßnahmen genannt, die vom Betreiber anzuwenden sind.
Hierzu gehören u.a.:– Substitution der brennbaren Stoffe,
d.h. die Verwendung von Ersatzstoffen– Begrenzung der am Arbeitsplatz
verwendeten Menge an brennbaren Stoffen
– Vermeidung von Zündquellen– bauliche Maßnahmen zum Brand
und Explosionsschutz (Fluchtwege, Feuerlöscher, Kennzeichnung)
– organisatorische Maßnahmen (Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten) etc.
Ist eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.) vorhanden und kann diese nicht z.B. durch Maßnahmen nach der GefStoffV sicher verhindert werden, so sind die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, in Frage kommende wirksame Zündquellen und die Auswirkungen einer auftretenden Explosion zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Dokumentation, das so genannte Explosionsschutzdokument, ist nach § 6 der
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GefStoffV bei Vorhandensein einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre, unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, zu erstellen. Die Betrachtungsweise erfordert im Betrieb eine ganzheitliche Bewertung der stofflichen Eigenschaften und angewendeten Technologien.
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung möglicher Explosions risiken
Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit Explosionen auftreten können:– hoher Dispersionsgrad (große
Oberfläche) der brennbaren Stoffe– Konzentration der brennbaren Stoffe in
Luft innerhalb ihrer Explosionsgrenzen – wirksame Zündquelle
Wann immer möglich, soll der Arbeitgeber das Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder falls dies nicht möglich ist, deren Zündung vermeiden und die schädlichen Auswirkungen einer Explosion abschwächen (Grundsatz der ATEX 137 – Richtlinie 1999/92/EG und der GefStoffV).
Entsprechend Anhang 1, Nr. 1, der GefStoffV steht die Ermittlung hinsichtlich des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre im Vordergrund. Sodann ist zu prüfen, ob diese entzündet werden kann, d.h. das Vorhandensein und Wirksamwerden von Zündquellen wird beurteilt. Abschließend ist das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Anlage, Räumlichkeiten) zu ermitteln.
Die Beurteilung ist für jeden Arbeits bzw. Produktionsprozess sowie für jeden Betriebszustand einer Anlage durchzuführen. Insbesondere schließt dies die normalen Betriebsbedingungen inklusive Instandhaltungsarbeiten ein, aber auch Betriebsstörungen und den vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauch.
Die Gefährdungsbeurteilung sollte anhand des auf Blatt 3 dargestellten allgemeinen Ablaufschemas erfolgen.
Der Übersichtlichkeit halber werden die Schritte 1 – 3 des Ablaufschemas in den Anlagen 1a und 1b für brennbare Flüssigkeiten bzw. brennbare Stäube separat behandelt.
Eine Explosion kann nur dann auftreten, wenn folgende drei Dinge gleichzeitig am selben Ort vorhanden sind: (Explosionsdreieck)
wirksame Zündquelle
Luftsauerstoff(in ausreichender Menge)
Brennstoff(z.B. brennbare Stäube)
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
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Konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken!
Nein
Ist die Entzündung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre sicher verhindert?
Gefährliche explosionsfähiger Atmosphäre vorhanden – Zoneneinteilung
durch Gase, Dämpfe, Nebel
durch Stäube
ständig, langzeitig oder häufig
Zone 0
Zone 20
gelegentlich
Zone 1
Zone 21
selten oder kurzzeitig
Zone 2
Zone 22
Vermeidung von wirksamen Zündquellen*
Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube
– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)
– bei vorhersehbaren Störungen
– bei seltenen Störungen
– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)
– bei vorhersehbaren Störungen
– bei störungsfreiem Betrieb (Normalbetrieb)
Schritt 1: Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Schritt 2: Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?
Schritt 3: Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?
Abschätzung von Quellen und Mengen explosionsfähiger Atmosphäre erforderlich!
Ja
Ja
Nein
Nein
Keine ExSchutzMaßnahmen erforderlich/Dokumentation
Keine ExSchutzMaßnahmen erforderlich/Dokumentation
Ja
Die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre soweit wie möglich einschränken!
Ist die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre völlig verhindert?
Nein Keine ExSchutzMaßnahmen erforderlich/Dokumentation
ExSchutzMaßnahmen/Dokumentation
Keine weiteren ExSchutzMaßnahmen erforderlich/Dokumentation
*in den Zonen 20, 21 und 22 ist auch die Möglichkeit der Entzündung von abgelagertem Staub zu berücksichtigen
Keine weiteren ExSchutzMaßnahmen erforderlich/Dokumentation
Nein
Ja
Ja
Ablaufschema – Gefährdungsbeurteilung Explosionsschutz nach GefStoffV
(Unter Beachtung der örtlichen und anlagentechnischen Gegebenheiten)
Technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes
Ist die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre möglich, sind Explosionsschutzmaßnahmen notwendig. Unter Explosionsschutzmaßnahmen werden alle Maßnahmen verstanden, die– die Bildung gefährlicher explosions
fähiger Atmosphäre verhindern,– die Zündung gefährlicher explosions
fähiger Atmosphäre vermeiden oder– die Auswirkungen von Explosionen so
weit reduzieren, dass Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anlagensicherheit gewährleistet sind.
Dabei sollte zunächst versucht werden, das Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden („Primärer Explosionsschutz“ siehe Schritte 2 und 3 in der Anlage 1a bzw. Schritt 2 in der Anlage 1b).
Hierzu zählen Maßnahmen wie– Ersatz der brennbaren Stoffe– Konzentrationsbegrenzung
(sichere Unterschreitung der UEG)– Inertisierung– Lüftungstechnische Maßnahmen– Beseitigung von Staubablagerungen
Lässt sich die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht sicher verhindern, so ist die Zündung dieser Atmosphäre zu vermeiden. Es sind demgemäß Maßnahmen zur Vermeidung wirksamer Zündquellen erforderlich („Sekundärer Explosionsschutz“).
Dabei gilt: Je wahrscheinlicher das Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ist, desto sicherer muss das Vorhandensein von wirksamen Zündquellen vermieden werden (siehe Tabellen „Zoneneinteilung“ und „Vermeidung von wirksamen Zündquellen“ im Ablaufschema auf Seite 3).
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
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Zonen explosionsfähiger Atmosphäre
Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln
Gemisch aus Luft und Stäuben
Zone 0, Zone 1, Zone 2
Zone 20, Zone 21, Zone 22
Zone 0 und Zone 20Bereiche, in denen gefährliche explo sionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist
z.B. der Bereich im Inneren von Behältern oder Apparaturen, bei staubenden Gütern auch in Mühlen, Trockner, Mischern, Förderleitungen, Silos
Zone 1 und Zone 21Bereiche, in denen sich bei Normal betrieb gelegentlich eine gefährliche ex plosionsfähige Atmosphäre bilden kann
z.B. die nähere Umgebung von Beschickungsöffnungen, Füll oder Entleerungsöffnungen, die nähere Umgebung um die Zone 0, der nähere Bereich bei Abfüllstellen in Behältern oder Bereiche, in denen abgelagerter Staub in solchen Mengen vorliegt, dass es bereits im Normalbetrieb gelegentlich zum Aufwirbeln kommen kann
Zone 2 und Zone 22Bereiche, in denen bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre normalerweise nicht oder aber nur kurzfristig (z.B. bei Störungen) auftritt
Bereiche um Rohrleitungen in geschlossenen Räumen, die technisch dicht sind; Bereiche, die die Zone 0 oder 1 umgeben oder Bereiche, in denen Staubablagerungen zu erwarten sind, die aber regelmäßig beseitigt werden oder in denen auf Grund einer Vielzahl von Freisetzungsquellen Staubablagerungen vorhanden sind (Holzbearbeitung)
Gefährdungsgrad
Zone 0Zone 20
Intervall des Auftretens der Gemische (jährlich)
Intervall des Auftretens der Gemische differenziert (Tag/Monat/Jahr)
Verweilzeit der Gemische
höher als bei Zone 1, z.B. > 1000mal
höher als bei Zone 1z.B. > 3mal/Tag
länger als bei Zone 1
Zone 1Zone 21
> 10mal< 1000mal
> 1mal/Monat< 3mal/Tag
länger als 0,5 h,bis 10 h
Zone 2Zone 22
> 1mal < 10mal
> 1mal/Jahr< 1mal/Monat
kürzer als 0,5 h
In Abhängigkeit zur Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (ausgedrückt durch die Zoneneinteilung) ist eine Auswahl zu treffen, welche Betriebsmittel mit z.B. möglichen elektrischen oder mechanischen Zündquellen eingesetzt werden können.
In Einzelfällen sind die Explosionsschutzmaßnahmen „Vermeidung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ (primärer Explosionsschutz) und „Vermeiden von Zündquellen“ (sekundärer Explosionsschutz) nicht ausreichend sicher durchführbar.
Es müssen dann Maßnahmen getroffen werden, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken („Tertiärer Explosionsschutz“).
Solche Maßnahmen können sein:– Explosionsfeste Bauweise– Explosionsdruckentlastung– Explosionsunterdrückung– Verhindern der Flammen und
Explosionsübertragung– Explosionsdruckstoßfeste Bauweise
Diese Maßnahmen betreffen in der Regel die Begrenzungen gefährlicher Auswirkungen von Explosionen, die vom Inneren geschlossener Anlagen (z.B. Inneres von Lösemitteltrocknern und Entstaubungsanlagen) ausgehen.
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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
Gerätekennzeichnung
II 2G EEx d IIA T1 PTB 99 ATEX 1065
baumustergeprüftEinsatzbereich „über Tage“Kategorie: geeignet für Zone 1Einsatzbereich: GaseZündschutzart: druckfeste KapselungNach EN 50014 ff. hergestelltExplosionsgruppe: IIA (z.B. für Toluol)Temperaturklasse: T1 (maximal 450 °C Oberflächentemperatur)
PrüfstellePrüfjahrATEX-Generationlfd. Prüfnummer
Kennzeichnungsbeispiel
häufig nieZone 0 Zone 1 Zone 2
Zone 20 Zone 21 Zone 22
1G/1D 2G/2D 3G/3D
im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungenbei seltenen Störungen
im Normalbetrieb bei anzunehmenden Störungen im Normalbetrieb
Explosionsgefährliche Atmosphäre tritt auf:
Es gibt keine Zündquellen durch Betriebsmittel
G = Gase, D = Stäube, 1–3 = Gerätekategorie nach „ATEXProduktrichtlinie”(= Wahrscheinlichkeiten, dass Zündquellen wirksam werden)
Organisatorische Maßnahmen des Explosionsschutzes
Explosionsschutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Beschäftigten die ihnen übertragenen Arbeiten ohne Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit oder der anderer ausführen können.
Mit Hilfe von organisatorischen Maßnahmen werden Arbeitsabläufe so gestaltet, dass weder die Beschäftigten noch Sachwerte durch Explosionen geschädigt werden können. Auch um die Wirksamkeit technischer Explosionsschutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten, bedarf es organisatorischer Maßnahmen. So müssen Inspektionen sowie Reinigungs, Wartungs und Instandsetzungsarbeiten festgelegt und überwacht werden.
Erforderliche Maßnahmen sind z.B.:– Festlegung von Verhaltensregeln in Be
triebsanweisungen, auch für Wartung/Außerbetriebnahme/Reparatur/Inbetriebnahme
– Kennzeichnungen durch Warn und Verbotszeichen (Symbolschilder) in Zugangsbereichen: Rauchverbot/ Umgang mit Feuer, offenem Licht, Betreten durch Unbefugte
– Erstellen von betriebsspezifischen Betriebsanweisungen, die für die jeweiligen Zonen Informationen zu den Explosionsgefahren und deren Ab wendung enthalten
– Festlegung des Umfangs und der Intervalle von Reinigungsmaßnahmen
– Art der eingesetzten Betriebsmittel– Einhalten der Prüffristen für Betriebs
mittel– Verhaltensregeln bei Wartung/Außer
betriebnahme/Reparatur/Inbetriebnahme
– Durchführung erforderlicher Messungen
– Ausreichende und angemessene Unterweisung der Beschäftigten anhand von ExplosionsschutzDokument und Betriebsanweisungen; die Unterweisungen sind zu protokollieren und durch Unterschrift/Datum von den Unterwiesenen bestätigen zu lassen
– Schriftliche Anweisung/Arbeitsfreigabe für gefährliche Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen (Erlaubnisschein)
– Regelung der Aufsicht während der Anwesenheit von Arbeitnehmern
– Prüfung der Arbeitsplätze vor Inbetriebnahme; vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen müssen diese von einer befähigten Person überprüft werden, die über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes verfügt
– Festlegung der Anforderungen an die befähigten Personen
– Wiederkehrende Prüfungen; die eingesetzten Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen sind wiederkehrend spätestens alle drei Jahre durch eine befähigte Person zu prüfen; die Prüffristen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
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Das Explosionsschutzdokument – eine Weiterführung der Gefährdungsbeurteilung
Das Explosionsschutzdokument gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen für eine Anlage und deren Arbeitsumgebung. Es muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt werden und ist zu überarbeiten, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufs vorgenommen werden.
Der Arbeitgeber kann bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte miteinander kombinieren und in das Explosionsschutzdokument integrieren.
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Kernpunkte des Dokuments sind z. B.:• AngabedesBetriebsbereichs
z.B. Anlage, Lager, Gebäude• BenennungdesVerantwortlichen
für den Betriebsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge
• Kurzbeschreibungderbaulichenundgeographischen Gegebenheiten – z.B. Lageplan, Gebäudeplan,
Aufstellungsplan, Gebäude bzw. Anlagenlüftung
• BeschreibungderfürdenExplosionsschutz wesentlichen Verfahrensparameter – z.B. verfahrenstechnische Kurzbe
schreibung relevanter Tätigkeiten (Probenahme), eingesetzte Stoffe, Einsatzmenge/Fördermenge Verarbeitungszustand, Druck und Temperaturbereich
• Stoffdaten – Zusammenstellung der wesentli
chen sicherheitstechnischen Kenngrößen zur Beurteilung der Explosionsschutzmaßnahmen z.B. aus dem Sicherheitsdatenblatt oder Datenbanken wie z.B. GESTIS (www.hvbg.de/bia/stoffdatenbank)
• Gefährdungsbeurteilung– Kann im Bereich der zu beurteilen
den Anlage oder im Inneren von Apparaturen explosionsfähige Atmosphäre auftreten?
– Sind die zu erwartenden Mengen explosionsfähiger Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse gefahrdrohend?
Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
• Schutzkonzept– Technische Schutzmaßnahmen
Zoneneinteilung, Art, Ausdehnung und Dokumentation
– Organisatorische Maßnahmen schriftliche Anweisungen, Arbeitsfreigaben
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Gefährdungsbeurteilung – Ermittlung möglicher Explosionsrisiken
Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be
st.N
r. 23
0.19
Firma Datum
Zuständige BG Mitglieds-Nr.
Erstellt von Unterschrift
Allgemeine Angaben
Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)
Mögliche belastete Bereiche
Mögliche Ex-Gefahr durch
Gase, Dämpfe, Nebel Stäube
1. Bogenauslage mit Puderaggregat (Maschineninneres und Nahbereich)
2. Puderabsaugung und -abscheidung
3. Feuchtwerke
4. Innenraum der Feuchtwasseraufbereitungszentrale (wenn IPA-Behälter innerhalb)
5. IPA-Behälter im Bereich Tauchrohr, wenn nicht ausreichend dicht (Verschlussstopfen)
6. Innenraum des Feuchtmittelmischbehälters bei IPA-Dosierung älterer Bauart (Dichteschwimmer ohne Temperatur- und Dichtekompensation)
7. IPA-Zuleitung vom Vorratsbehälter zum Mischtank
8. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters (Kanister) bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale
9. Farbwerk-, Gummituch- bzw. Druckzylinderwaschanlage
10. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Zwischentrockner), außer LED-UV
11. Umgebungsbereich UV-/IR-Trockner (als Endtrockner), außer LED-UV
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Explosionsschutzdokument – BogenrotationsoffsetdruckBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten
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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck
Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)
Brennbare Stäube Papierstaub, Druckbestäubungspuder auf Stärke- oder Zuckerbasis mit Korngrößen < 500 μm
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung – Sicherheitsdatenblätter– Reinigungsplan– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube– Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisungen
Zoneneinteilung
Bogenauslage (bei ausreichender Reinigung) keine
UV-Endtrockner im gesamten Innenraum (bei ausreichender Reinigung) keine
Inneres des Puderabsaugkastens und der Saugschläuche 22
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbarer Stäube zugelassenen ist.
Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. in der Auslage mindestens IP 54 und Temperaturklasse T3)
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Mindestens wöchentliche Reinigung der Bogenauslage nach Druckende und Reinigungsplan
Mindestens wöchentliche Reinigung der Umgebung der Auslage unter besonderer Beachtung waagerechter Flächen
Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen
Wöchentliche Prüfung der UV-/IR-Trockner auf Ablagerungen von Papierstaub und Druckbestäubungspuder
Bei Puderabsaugung Betriebsanleitung des Herstellers beachten
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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck
Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Bogenrotationsoffsetdruckmaschine bestehend aus Bogenanleger, Druckwerke, Lackwerke, Waschanlagen, Bogenauslage, Druckbestäubungsaggregat, ggf. UV-, Heißluft-Durchlauftrockner und Nebenaggregate (Feuchtwasseraufbereitung, Puderabsaugung …)
Brennbare Flüssigkeiten – Isopropanol als Feuchtwasserzusatz– Sondereiniger mit Flammpunkt zwischen 40 und 60 °C – Waschmittel für automatische Waschanlagen mit Flammpunkt größer 60 °C
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Gefahrstoffverzeichnis– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten– Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisungen
Zoneneinteilung
Feuchtwerke wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser keine(wenn sichergestellt ist, dass die Kühlung nicht ausfällt)
Innenraum der Feuchtmittelzentrale bei ausreichender Lüftung, Kühlung, Standsicherheit und Abdichtung zwischen Saugrohr und Behälteröffnung (Herstellervorgaben beachten)
keine
Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des standsicher aufgestellten Isopropanolvorratsbehälters (wenn außerhalb der Feuchtmittelzentrale)
bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung 2
Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0
Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine
Druckwerke Sonderreiniger für manuelle Reinigung mit Flammpunkt zwischen 40 und 60 °C (in geringen Mengen)
keine
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)
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Explosionsschutzdokument – Bogenrotationsoffsetdruck
Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be
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0.19
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Behälter für leicht entzündbare Flüssigkeiten aus ableitfähigem Material (Kennzeichnung „ExElStat“)
Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen
Ausreichende Abdichtung zwischen Sauglanze und Kanisteröffnung
Verriegelung zwischen Trockner und Waschanlagen vorhanden bzw. Hersteller-Freigabe liegt schriftlich vor
Alkoholfreier Druck
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Sofortige Entfernung der leeren und verschlossenen IPA-Behälter aus dem Drucksaal
Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser
Mindestens jährliche Unterweisung anhand einer Betriebsanweisung
IR-/UV-Trockner werden rechtzeitig vor dem Waschvorgang abgeschaltet; Beim manuellen (Nach-)Waschen der Gummitücher ist in der Umgebung der Gummitücher keine Oberfläche mit einer Temperatur oberhalb der Zündtemperatur des eingesetzten Waschmittels vorhanden
Die Auswahl der eingesetzten Wasch- und Reinigungsmittel entspricht der Brancheninitiative Offsetdruck der Berufsgenossenschaft (FP größer 60 °C)
Firma Datum
Zuständige BG Mitglieds-Nr.
Erstellt von Unterschrift
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Allgemeine Angaben
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage
Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr
Mögliche Ex-Gefahr durch
Gase, Dämpfe, Nebel Stäube
1. Druckwerke (automatische Waschanlagen)
2. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes
3. Innenraum des Falzapparates
4. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig)
5. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter
6. Innenraum der Teilewaschanlage
Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-ColdsetBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten
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Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset
Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage
Brennbare Stäube Papierstaub
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen)– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Reinigungsplan – Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisung– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube
Zoneneinteilung
Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes bei ausreichender Reinigung keine
Innenraum des Falzapparates bei ausreichender Reinigung keine
Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig)
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Gesamter Filterraum (rohgasseitig) 21
Innenraum des Papierstaubauffangbehälters 21
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)
Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D (ATEX)
Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig umiteinander verbunden und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm)
Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbare Stäube zugelassenen ist.
Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3)
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Tägliche Reinigung: Falzoberbau nach Druckende und Reinigungsplan
Mindestens wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen (z.B. durch Lagerschaden)
Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen
Mindestens wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt
Mindestens wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit
Mindestens jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage
Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung
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Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Coldset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage
Brennbare Flüssigkeiten – Waschmittel für Walzen und Zylinder (Flammpunkt größer 60 °C)– Waschmittel zur Teilereinigung (Flammpunkt größer 60 °C)
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– EG-Sicherheitsdatenblätter (mit sicherheitstechnischen Kennzahlen) – Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen) – Betriebsanweisungen– Gefahrstoffverzeichnis– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten
Zoneneinteilung
Innenraum der Teilewaschanlage bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln
0
Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach damalig gültiger Explosionsschutzverordnung (vor 01.07.2003 in Verkehr gebracht)
Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach ATEX (nach 01.07.2003 in Verkehr gebracht)
Verhinderung mechanisch erzeugter Funken z.B. durch Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (muss für Anlagen vor 01.07.2003 separat geprüft werden)
Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen
Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten größer 60 °C
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Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset
Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be
st.-N
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0.19
Firma Datum
Zuständige BG Mitglieds-Nr.
Erstellt von Unterschrift
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Allgemeine Angaben
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)
Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr
Mögliche Ex-Gefahr durch
Gase, Dämpfe, Nebel Stäube
1. Druckwerke (automatische Waschanlagen)
2. Innenraum der Feuchtmittelzentrale
3. Bereich um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters bei Aufstellung außerhalb der Feuchtmittelzentrale
4. Innenraum des Durchlauftrockners
5. Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes
6. Innenraum des Falzapparates
7. Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsaugung (rohgasseitig)
8. gesamter Filterraum (rohgasseitig), inkl. Staubsammelbehälter
9. Innenraum der Teilewaschanlage
10. Abluftreinigungsanlage (TNV)
Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-HeatsetBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten
2
Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset
Beurteilung der Explosionsgefahr durch Stäube in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)
Brennbare Stäube Papierstaub
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angabe der Ex-Zonen)– Reinigungsplan – Prüfplan für Anlagen in Ex-Bereichen (nach BetrSichV)– Betriebsanweisung– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Stäube
Zoneneinteilung
Falzoberbau im Bereich des Längsschnittes bei ausreichender Reinigung keine
Innenraum des Falzapparates bei ausreichender Reinigung keine
Innenraum der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage (rohgasseitig) 22
Gesamter Filterraum (rohgasseitig) 21
Innenraum des Papierstaubauffangbehälters 21
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube (siehe Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise)
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Explosionszonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Rohgasseitig installierte Ventilatoren entsprechen der Kategorie II 3 D (ATEX)
Schläuche und Rohrleitungen ableitfähig miteinander verbunden und geerdet (Ableitwiderstand < 10 ⁶ Ohm)
Staubentfernung mit einem Staubsauger, der vom Hersteller für das Aufsaugen brennbare Stäube zugelassenen ist.
Einsatz von staubdichten Leuchten (z.B. im Falzapparat mindestens IP 6x und Temperaturklasse T 3)
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Tägliche Reinigung: Falzapparat nach Druckende und Reinigungsplan
Mindestens wöchentliche Prüfung Falzoberbau/Längsschnitt/Falzapparat-Lagerstellen auf heiße Oberflächen (z.B. Lagerschäden)
Mindestens wöchentliche Sichtprüfung des Staubschutzes der Beleuchtung im Bereich der Druckmaschine auf äußere Beschädigungen
Mindestens wöchentliche Prüfung der Einstellung der Direktabsaugung Falzoberbau/Längsschnitt
Mindestens wöchentliche Prüfung des Papierabscheiders/Papierauffangbehälters auf Staubdichtheit
Mindestens jährliche Prüfung der Erdung (elektrische Ableitfähigkeit) der Schläuche und Rohre der Papierstaubabsauganlage
Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung
3
Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset
Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Rollenrotationsoffsetdruckmaschine (Heatset), bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke, Durchlauftrockner, Papierleit- und schneidelementen, Falzapparat, Entstaubungsanlage, Teilewaschanlage, Abluftreinigungsanlage (TNV)
Brennbare Flüssigkeiten – Waschmittel für Walzen und Zylinder (Flammpunkt größer 60 °C)– Waschmittel zur Teilereinigung (Flammpunkt größer 60 °C)
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Sicherheitsdatenblätter– Raumplan (mit Angaben der Ex-Zonen)– Betriebsanweisungen– Sicherheitstechnische Kennzahlen der brennbaren Flüssigkeiten– Gefahrstoffverzeichnis
Zoneneinteilung
Feuchtwerke wenn weniger als 10 % Isopropanol im Feuchtwasser keine(wenn sichergestellt ist, dass die Kühlung nicht ausfällt)
Bereich von 1 m allseitig um die Einfüllöffnung des Isopropanolvorratsbehälters
bei ungenügender Abdichtung der Behälteröffnung 2
Isopropanolvorratsbehälter (Innenraum) oberhalb des Flüssigkeitsspiegels 0
Druckwerke mit automatischen Waschanlagen Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkt größer 60 °C keine
Innenraum des Durchlauftrockners (Trocknerkanal)
bei Lösemittelkonzentration kleiner 40 % der UEG (EN 1539: 2016) und korrekter Trocknereinmessung
keine
Abluftreinigungsanlage (TNV) wenn kleiner 25 % der UEG und Anteil an Aromaten kleiner 25 % (EN 12753: 2014) und Tmax am Wärmetauscher unbegrenzt
keine
Innenraum der Teilewaschanlage bei Sprüheintrag oder anderen aerosolbildenden Verfahren mit brennbaren Waschmitteln
0
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)
Schutzmaßnahme in den eingeteilten Zonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Behälter für Isopropanol aus ableitfähigem Material (Kennzeichnung „ExElStat“ bei Kunststoffbehältern)
Sichere Aufstellung des Isopropanolbehälters mit Schutz gegen Umkippen und Auslaufen
Erdung des Isopropanolbehälters
Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach damalig gültiger Explosionsschutzverordnung (vor 01.07.2003 in Verkehr gebracht)
Teilewaschanlage in explosionsgeschützter Ausführung nach ATEX (nach 01.07.2003 in Verkehr gebracht)
Verhinderung mechanisch erzeugter Funken z.B. durch Kollisionen zwischen Spritzrohren und zu waschenden Teilen durch entsprechend gestaltete Waschkörbe (muss für Anlagen vor 01.07.2003 separat geprüft werden)
Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage
Konzentrationsbegrenzung im Durchlauftrockner kleiner 40 % der UEG (EN 1539: 2016)
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Sofortige Entfernung der leeren IPA-Behälter aus dem Drucksaal
Einsatz von maximal 10 % Isopropanol im Feuchtwasser
Regelmäßige Prüfung des Durchlauftrockners durch einen Sachkundigen
Mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen
Einsatz von Waschmitteln mit Flammpunkten größer 60 °C
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Explosionsschutzdokument – Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset
Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be
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Firma Datum
Zuständige BG Mitglieds-Nr.
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Allgemeine Angaben
Bereich/Anlage Rollenrotationstief- und flexodruckmaschine, bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke inkl. Farbvorratsbehälter, Zwischen- und Endtrockner, Teilewaschanlage, Farbmischraum
Bereiche mit möglicher Explosionsgefahr
Mögliche Ex-Gefahr durch
Gase, Dämpfe, Nebel Stäube
1. Druckwerke
2. Farbvorratsbehälter
3. Zwischentrockner (Flexodruck-Zentralzylinder)
4. Innenraum des Durchlauftrockners
5. Farbmischraum
6. Teilewaschanlage und/oder Teilewaschmaschine (das Innere und nahe Umgebung)
7. Teilewaschraum (auch mit manuellem Waschplatz)
8. Umluft- und Abluftanlage der Trockner einschließlich Abluftreinigungsanlage
Bemerkung: Mit kritischen Mengen brennbarer Stäube ist im Allgemeinen nicht zu rechnen
1
Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit LösemittelfarbenBeurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Stäube und Flüssigkeiten
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Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben
Beurteilung der Explosionsgefahr durch brennbare Flüssigkeiten in Bereichen/Anlagen
Beschreibung
Bereich/Anlage Rollenrotationstief- und flexodruckmaschine, bestehend aus Rollenabwicklung, Druckwerke inkl. Farbvorratsbehälter, Zwischen- und Endtrockner, Teilewaschanlage, Farbmischraum
Brennbare Flüssigkeiten – Druckfarbe, Verdünner, Verzögerer und Lack– Waschmittel zur Maschinenreinigung– Waschmittel zur Teilereinigung
Zugehörige Dokumente – Gefährdungsbeurteilung– Betriebsanweisungen– Sicherheitsdatenblätter– Sicherheitstechnische Kennzahlen– Gefahrstoffverzeichnis– Raumplan mit Angaben der Ex-Zonen (Ex-Zonenplan)
Zoneneinteilung
Farbtanks, Vorratsbehälter Im Nahbereich des FlüssigkeitsspiegelsUmgebung des Behälters (min. 500 mm allseitig)
01
Druckwerke mit offener Farbwanne Im Nahbereich des Flüssigkeitsspiegels 0
Druckwerke mit Kammerrakel Im Nahbereich 1
Bereich der Druckwerke, zwischen den Druckwerksseitenwänden, im Bediengang
1
Farbmischraum Gesamter Raum 1
Innenraum der Trockner einschließlich Umluft- und Abluftanlage
bei Lösemittelkonzentration < 40 % der UEG (mit besonderen Maßnahmen entspr. DIN EN 1539: 2016), < 65 % der UEG (z.B. Konzentrationsüberwachung)
keine
Innenraum der Teilewaschanlage bei Einsatz von brennbaren Reinigungsmitteln 0
Teilewaschraum Gesamter Raum bei Einsatz von brennbaren Reinigungsmitteln 1
Substratbahn zw. Druckwerk und Trocknereinlauf 250 mm allseitig der frisch bedruckten Bahn 1
! Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten (siehe Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise)
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Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben
Schutzmaßnahmen in den eingeteilten Zonen
Technische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Geschwindigkeitsabhängig geregelte Absaugung der Druckwerke
Konzentrationsbegrenzung im Durchlauftrockner (z.B. < 40 % der UEG) (s. DIN EN 1539: 2016)
Einsatz von aktiven oder passiven Ionisatoren/Entladestäbe vor Erreichen des ersten Druckwerkes (vorzugsweise aktive Entladung)
Entladung der Papier- oder Folienbahn auslaufseitig in der Mitte zwischen Ablöselinie vom Presseur und der ersten Umlenkrolle (vorzugsweise aktive Entladung)
Einsatz ableitfähiger Sleeves
Teilewaschanlagen und -waschmaschinen in Ex-Ausführung nach ATEX Gerätekategorie 1 (Elemente im Inneren der Anlagen) bzw. Gerätekategorie 2 (das Äußere der Anlage)
Ausreichender Nachlauf der Absaugung vor Öffnung der Teilewaschanlage
Vermeidung wirksamer Zündquellen (z.B. elektrische Anlagen der Kategorie 2 G im Waschraum und Farbmischraum)
Technische Raumlüftung (z.B. Zuluft Drucksaal, Waschraum und Farbmischraum)
Bereitstellen von Erdungsmöglichkeiten (z.B. für Umfüllarbeiten)
Organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt
Farbe nur in geeigneten und entsprechend gekennzeichneten Behältern transportieren und bereitstellen
Regelmäßige Reinigung der Ionisatoren/Entladestäbe
Behälter vor einem Umfüllvorgang ausreichend erden
Bereitstellung von Druckfarbe nur außerhalb der Transportwege
Regelmäßige Prüfung des Durchlauftrockners (nach Herstellervorgabe)
Nur bestimmungsgemäße Verwendung von Lösemitteln (nicht zur Reinigung großer Flächen, wie z.B. Fußböden)
Regelmäßige Wartung und vorbeugende Instandhaltung (z.B. Austausch von Verschleißteilen wie Lager oder Filtermatten und Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel)
Prüfung von Anlagen in Ex-Bereichen entsprechend Betriebssicherheitsverordnung
Regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisungen
Arbeiten mit möglichen Zündquellen nur durch Freigabeverfahren (z.B. Arbeitsfreigabeschein oder Feuererlaubnisschein)
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Explosionsschutzdokument – Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittelfarben
Herausgeber: BerufsgenossenschaftEnergie Textil Elektro MedienerzeugnisseFachgebiet Druck und Papierverarbeitungwww.bgetem.de Be
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Schritt 1Flüssigkeiten gelten als brennbar, wenn sie einen Flammpunkt kleiner 370 °C besitzen. Dazu gehören insbesondere brennbare Lösemittel in Farben, Lacken, Klebstoffen, Waschmitteln, Feuchtmittel-zusätzen und Regenerierern, die mit H 224 (Flüssigkeit und Dampf extrem ent-zündbar), H 225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) oder H 226 (Flüssigkeit und Dampf entzündbar) gekennzeichnet sind.
Zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten empfiehlt es sich, ein Verzeichnis mit den sicher-heitstechnischen Kennzahlen der im Be-trieb eingesetzten brennbaren Flüssig-keiten zu erstellen.
Schritt 2Als explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus brennbaren Stoffen mit Sau-erstoff (z.B. Luft) unter atmosphärischen Bedingungen (0,9 bar bis 1,1 bar und -20 °C bis +60 °C) definiert. Durch brenn-bare Flüssigkeiten kann eine explosionsfä-hige Atmosphäre gebildet werden, wenn die Flüssigkeit über ihren Flammpunkt er-wärmt oder versprüht wird.
In der Praxis wird durch die Verwendung brennbarer Flüssigkeiten mit Flammpunk-ten größer 60 °C die Bildung explosionsfä-higer Atmosphäre sicher vermieden, wenn gleichzeitig eine Erwärmung auf eine Tem-peratur über 15 Grad unterhalb des Flamm-punktes und eine Aerosolbildung ausge-schlossen sind.
Wasserbasierte organische Lösemittel mit Wassergehalten unter 80 Vol.-% und brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunk-ten auch deutlich über 60 °C können beim Versprühen (Verdüsen) oder bei der
Schritt 1Sind brennbare Flüssigkeiten vorhanden?
Schritt 2Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich?
Schritt 4ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zündquellenvermeidung etc.
Schritt 3Ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge möglich?
Ja
Ja
Maßnahmen: z.B. Substitution
Nein
Nein
Maßnahmen: z.B. Lüftung, Inertisierung
kein Handlungs-bedarf
kein Handlungs-bedarf
kein Handlungs -bedarf
Ja Maßnahmen: z.B. Substitution, Lüftung
Nein
1
Anlage 1a – Praktische Vorgehensweise
Leitfaden – Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten im Druck und in der Papierverarbeitung
Anwendung anderer aerosolbildender Verfahren zur Bildung explosionsfähiger Atmosphäre führen.
Im jeweiligen aktuellen Sicherheitsdaten-blatt ist unter Punkt 9, „Physikalische und chemische Eigenschaften“, der Flamm-punkt ausgewiesen.
Schritt 3Unter gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre (g.e.A.) versteht man eine
explosionsfähige Atmosphäre mit einem Volumen von mehr als 10 Litern. G.e.A. wird auch als explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender Menge bezeichnet.
Mit Hilfe einer ausreichend wirksamen und sicheren technischen Lüftung und der damit verbundenen Verdünnung der Lösemitteldampfkonzentration in der Luft kann die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre vermieden werden.
2
Anlage 1a – Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten
Durch ausreichende Inertisierung (Ausschluss von Sauerstoff im Inneren von Anlagen) kann die Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmos-phäre ebenfalls unterbunden werden.
Schritt 4Bereiche, in denen das Auftreten gefähr-licher explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, sind in Zonen einzuteilen. Hinweise zur Zonen-einteilung befinden sich in den Grund-
Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten
lfd. Nr. Handelsname Flammpunkt Zündtemperatur Untere Explosionsgrenze (UEG)
(Bezeichnung) in °C in °C in g/m³
1. SB-Wash 62 >200 40
2. Isopropylalkohol, IPA, 2-Propanol 12 425 50
3.
Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Flüssigkeiten – speziell für den Flexodruck
lfd. Nr. brennbares Lösemittel FlammpunktUntere Explosionsgrenze (UEG) Zündtemperatur
Explosionsgruppe*) und Temperaturklasse *)
(Bezeichnung) in °C in g/m³ in °C
1. Ethanol 12 59 400 II B – T1
2. Ethylacetat -4 73 470 II A – T1
3. 1-Methoxy-2-propanol 32 68 270 II B – T3
4. 1-Ethoxy-2-propanol 42 56 255 II B – T3
5. Butanon -10 50 475 II B – T1
6. n-Propanol 22 52 385 II B – T2
7. 2-Propanol 12 50 425 II A – T2
8. Propylacetat 10 70 455 II A – T1
9. Isopropylacetat 2 75 425 II A – T2
10. 2-Methoxy-1-methylethylacetat 43 70 315 II B – T2
11. Cyclohexan -18 35 260 II A – T3
Quelle: IFA – GESTIS-Stoffdatenbank, * IEC TR 60079-20
lagen zur Erstellung eines Explosions-schutzdokumentes (Tabellen Seite 4)
Innerhalb der Zonen müssen Zündquellen vermieden werden. Bedeutsame Zündquellen für Explosionen brennbarer Flüssigkeiten können u.a. sein:– Flammen und Glimmnester
(z.B. Zigarettenglut)– heiße Oberflächen (z.B. durch
heiß gelaufene Lager oder heiße Trockner elemente)
– mechanisch erzeugte Funken (z.B. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen)
– elektrisch erzeugte Funken (z.B. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln)
– elektrostatische Aufladungen (z.B. durch lösemittelhaltige Abluft in Kunststoffrohrleitungen)
– Strahlung (z.B. durch Infrarot- und Ultraviolett-Durchlauftrockner in Druckmaschinen)
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Anlage 1b – Praktische Vorgehensweise
Leitfaden – Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube im Druck und in der Papierverarbeitung
Schritt 1In der Branche Druck und Papierverarbei-tung sind fast alle auftretenden Stäube brennbar. Brennbare Stäube können als Puder (z.B. Stärke als Druckbestäubungs-puder im Bogenoffsetdruck oder für die Leimherstellung in der Wellpappenher-stellung) vorliegen oder bei der Be- und Verarbeitung brennbarer fester Stoffe (z.B. Papier, Holz, Kunststoffe) durch Abrieb, Falzen, Fräsen, Schneiden, Stan-zen oder Mahlprozesse entstehen.Eine Explosionsgefahr kann nicht ausge-schlossen werden, wenn der Staubanteil mit Korngrößen kleiner 500 µm mehr als 5 Masse-% beträgt. Dies ist in der Regel bei den in der Branche Druck und Pa-pierverarbeitung auftretenden Stäuben gegeben.
Schritt 2Eine kritische Staubkonzentration (explosionsfähige Atmosphäre) ist eine Konzentration von Staub in der Luft ober-halb der UEG (UEG = untere Explosions-grenze). Liegen mehr als 10 Liter Volumen explosionsfähige Atmosphäre vor, spricht man von explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge. Bei einer UEG von 100 g/m3 sind das 1 g Staub/10 Liter Luft.
Explosionsfähige Atmosphäre in ge-fahrdrohender Menge kann auch dann entstehen, wenn großflächige Staubab-lagerungen (> 1 m²) mit Schichtdicken von 1 mm und mehr aufgewirbelt werden.
Schritt 1Sind brennbare Stäube vorhanden?
Ja Maßnahmen: z.B. Substitution
Nein
1
In vielen Fällen können die Brenn- und Explosionskenngrößen der vorliegenden Stäube der GESTIS Staub-Ex-Datenbank entnommen werden (http://www.dguv.de/ifa/GESTIS/GESTIS-STAUB-EX/index.jsp).
Sollte dies nicht der Fall sein, kann er-satzweise der niedrigste in der Datenbank vorhandene Wert einer UEG für Papier-staub (30 g/m³) angewendet werden. Im Zweifelsfall müssen die Kenngrößen, wie z.B. untere Explosionsgrenze (UEG), maximaler Explosionsdruck, Zündtem-peratur, Glimmtemperatur, Mindest-zündenergie und Brennverhalten ermittelt werden.
Um das Auftreten gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre durch aufgewirbelte Staubablagerungen zu vermeiden ist es erforderlich, adäquat zu reinigen. Adä-quate Reinigung bedeutet regelmäßige und/oder situationsbezogene Reinigung unter Vermeidung von Staubaufwirbelun-gen. Dafür sind geeignete Staubsauger zu benutzen (Ex-Schutz-Anforderungen beachten).
Schritt 3ExSchutz-Dokument erstellen! Maßnahmen: z.B. Zoneneinteilung, Zünd-quellenvermeidung etc.
Schritt 2Sind kritische Staubkonzentrationen oder kritische Staubablagerungen möglich?
Ja
Nein
Maßnahmen: z.B. adäquate Reinigung
kein Handlungs-bedarf
kein Handlungs-bedarf
Anlage 1b – Leitfaden zur Beurteilung der Explosionsrisiken durch brennbare Stäube
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Schritt 3Bereiche, in denen das Auftreten gefähr-licher explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen werden kann, sind in Zonen einzuteilen. Innerhalb der Zonen müssen Zündquellen vermieden werden. Hinweise zur Zoneneinteilung befinden sich in den Grundlagen zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes (Tabellen Seite 4).
Bedeutsame Zündquellen für Staub explosionen können u.a. sein:– Flammen und Glimmnester
(z.B. durch Zigarettenglut)– heiße Oberflächen (z.B. durch heiß
laufende Lager oder heiße Trockner-elemente)
– mechanisch erzeugte Funken (z.B. durch Fremdkörpereintrag in Rohrleitungen)
– elektrisch erzeugte Funken (z.B. durch Schaltvorgänge an elektrischen Betriebsmitteln)
– elektrostatische Aufladungen (z.B. durch Staubtransport in Kunst-stoff-Rohrleitungen)
Sicherheitstechnische Kennzahlen für brennbare Stäube
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1. Papierstaub (Kreismesser Tiefdruck) 125 400 340 >500<1000
3 18
2. Druckbestäubungspuder (Stärke) 60 500 400 n.b. 3 11
3.
4.
5.
BZ* = Brennzahl 1–5, n.b. = nicht bestimmt
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Die vorliegenden Hilfen der Berufsgenossenschaft zur Ermittlung von Explosionsrisiken und zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes sind speziell für den Bereich Druck und Papierverarbeitung konzipiert.
Ein Set hat folgenden Inhalt:• Grundlagenheft„Gefährdungsbeurteilung–
Ermittlung möglicher Explosionsrisiken“ zur Einführung in das Thema
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Bogenrotationsoffsetdruck
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Coldset
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Rollenrotationsoffsetdruck-Heatset
• Muster-Explosionsschutzdokument für den Verpackungstief- und Flexodruck mit Lösemittel farben
• Anlage1a–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Flüssigkeiten
• Anlage1b–LeitfadenzurBeurteilungder Explosionsrisiken durch brennbare Stäube
Nach dem Studium des Grundlagenheftes wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Schritt 1 Stoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung für die zu beurteilenden Arbeitsplätze bzw. Arbeitsbereiche im eigenen Unternehmen mit Hilfe der Vorgaben in Anlage 1a bzw. 1b.
WennimErgebnisderschriftlichvorliegendenGefähr-dungsbeurteilung die Bildung gefährlicher explosions-fähiger Atmosphäre nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sind die zu benennenden explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen. Anschließend ist durch den Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Schritt 2AuswahlundAnpassungderzutreffendenMuster-Explo-sionsschutzdokumenteandievorhandenekonkretebe-trieblicheSituationunterVerwendungdervorliegendenGefährdungsbeurteilung.DasErgebnisistschriftlichzudokumentieren.
Hilfreiche Literatur:TRGS721:„GefährlicheexplosionsfähigeAtmosphäre–Beurteilung der Explosionsgefährdung“
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Jeder Unternehmer ist bei der für seinen Gewerbezweig zuständigenBerufsgenossenschaftversichert.AnderSpitzederBerufsgenossenschaftstehenVertreterver-sammlung und Vorstand, die sich zu gleichen Anteilen aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusam-mensetzen.
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind: 1. VerhütungvonArbeitsunfällen,Berufskrankheiten
und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren 2. LeistungenzurRehabilitationbeiUnfallverletzungen
und Berufskrankheiten 3. Entschädigung durch Geldleistungen
Die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit der MenschenistoberstesGebotfürdieBerufsgenossen-schaften.DeshalbhatderGesetzgeberdenUnfallver-sicherungsträgerndieVerhütungvonUnfällenalsersteund wichtigste Aufgabe zugewiesen. Durch den Tech-nischen Aufsichtsdienst überwachen die Berufsgenos-senschaftendieDurchführungderUnfallverhütungundberatendieBetriebeundihreMitarbeiterinallenFragender Arbeitssicherheit.
NebenderPräventionistdiezweitewichtigeAufgabediegesundheitlicheWiederherstellungderUnfallverletz-tenundBerufserkrankten.DieBerufsgenossenschaftenunterhalten zu diesem Zweck eigene Unfallkrankenhäu-ser. Rehaberater sorgen dafür, dass möglichst alle Ver-letzten wieder in das Berufsleben eingegliedert werden. Zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation tre-tendieGeldleistungen.Essollverhindertwerden,dassjemand wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufs-krankheit einen finanziellen Schaden erleiden muss. Wenn Sie eine Frage zur Arbeitssicherheit haben, wen-denSiesichanIhreBerufsgenossenschaft!
Gefährdungsbeurteilung ExplosionsrisikenGefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
230.19
Gustav-Heinemann-Ufer 13050968 KölnTelefon 0221 3778-0Telefax 0221 3778-1199www.bgetem.de
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