gemeinde jesteburg sanierungsmaßnahme „ortskern“ · folie 1│28. september 2016 gemeinde...
TRANSCRIPT
Folie 1 │ 28. September 2016
Gemeinde JesteburgSanierungsmaßnahme „Ortskern“
Informationen für Eigentümer im Sanierungsgebiet
Jesteburg am 28. September 2016
Matthias Gunnemann | Büroleiter
Folie 2 │ 28. September 2016
Themen
Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet „Ortskern“
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für Eigentümer?
Welche Vorteile bringt das Sanierungsgebiet?
Förderung von Gebäudemodernisierungen: Richtlinie und Sonderabschreibung
Was bedeuten die Sanierungsvermerke im Grundbuch?
Folie 3 │ 28. September 2016
27.05.2015 Bürgerversammlung zur Antragstellung
I. + II. 2015Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
01.06.2015 Antragstellung für das Programmjahr 2016
04.04.2016 Pressemitteilung über die Aufnahme in das Förderprogramm
28.06.2016 Eingang „Mitteilung über die Aufnahme“
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - „Ortskern“ Jesteburg
Bisheriger Ablauf
Folie 4 │ 28. September 2016
22.06.2016Beschluss der Satzung der Gemeinde Jesteburg über
die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“
24.08.2016 Beschluss Modernisierungsrichtlinie
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Aktueller Stand
Eintragung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern
Folie 6 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Entwicklungsziele und Sanierungsmaßnahmen
Stärkung des Ortskerns als Standort für Versorgungseinrichtungen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Kultur durch
• Erleichterung der Erreichbarkeit durch barrierefreie Gestaltung der Verkehrsflächen und Optimierung des Verkehrsflusses
• Attraktivierung durch Neugestaltung von Plätzen
• Aktivierung von Potentialen mindergenutzter Flächen
• Sanierung von ortsbildprägenden Gebäuden
Folie 8 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Vorteile für die Gemeinde
Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gemäß EStG
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln
Aufwertung des Ortskerns
Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
Umsetzung einer ganzheitlichen Gebietserneuerung
Einsatz von bis zu 2/3 Bundes- und Landesmitteln für Baumaßnahmen
Vorteile für Eigentümer und Bewohner von Sanierungsgebieten
Folie 9 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Besonderheiten für Eigentümer im Sanierungsgebiet
Sanierungsvermerk
• muss gemäß § 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden• hat nur hinweisenden Charakter• wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht• dient einem Notar als Hinweis für zustimmungspflichtige Vorgänge
Bodenwert – Anfangs- und Endwertgutachten, Ausgleichsbeträge
Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zweite Abteilung Laufende Nummer
der Eintra- Gung
Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im
Bestands- verzeichnis
L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n
1 2 3
1
1, 3
Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX .
Folie 10 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Besonderheiten für Eigentümer im Sanierungsgebiet
Auskunftspflicht - Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
• Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück u. baulichen Anlagen
• Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge
• Rechtsgeschäftliche Veräußerungen
• Belastungen von Grundstücken / Wohneigentum
• Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten
• Veränderungen der Grundstücksgrenzen
� Begründung: Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der
Sanierung
Folie 11 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Förderung von Gebäudemodernisierungen
Zuschüsse 30 % der förderungsfähigen Ausgaben• Max. 50.000 € für Gebäude mit Ortsbildprägung • Max. 75.000 € für denkmalgeschützte Gebäude mit Ortsbildprägung
Förderfähige Ausgaben sind insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle (auch energ. Sanierung), die im Einklang mit den Sanierungszielen stehen.Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung von• Dächern• Fenstern• Eingangsbereichen• Fassaden• sowie zugehörige Baunebenkosten
Reine Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten sind nicht förderfähig
Förderungsmittel Dritter (KfW, Denkmalpflege, …) sind vorrangig einzusetzen
Folie 12 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Förderung von Gebäudemodernisierungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet, die vom Amt für regionale Landesentwicklung als ortsbildprägend bestätigt wurden (steht noch aus).
Ablauf
• Formloser Antrag mit Beschreibung des Vorhabens und unter Angabe voraussichtlicher Kosten
• Prüfung der Förderfähigkeit/ Vor-Ort-Termin• Abschluss eines Modernisierungsvertrages • Durchführung der Maßnahmen • Vorlage einer Schlussabrechnung inkl. Belege• Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Kosten
Achtung: Es darf erst nach Abschluss des Modernisierungsvertrages begonnen werden!
Folie 13 │ 28. September 2016
Sanierungsgebiet „Ortskern“
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet
Für Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden in Anspruch zu nehmen.
Grundlage sind die §§ § 7 h/10 f Einkommenssteuergesetz.
Achtung: Es darf erst nach Abschluss des Vertrages begonnen werden!
Folie 14 │ 28. September 2016
Ihre Ansprechpartner
Gemeinde Jesteburg
Niedersachsenplatz 5 21266 Jesteburg
Thomas Burmester04183 – 97 47 [email protected]
DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft
Anne-Conway-Straße 128359 Bremen
Matthias Gunnemann Büroleiter0421 – 32 901 [email protected]
Verena Lorenz Projektleiterin0421 – 32 901 84 [email protected]