gründung einer tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche
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Gründung einer Tochtergesellschaft und
umsatzsteuerliche Organschaft
Unser Angebot 2
hegmann metter Partnerschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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71034 Böblingen
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Dagmar Stock
Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Folie 3
Gründung einer Tochtergesellschaft und
umsatzsteuerliche Organschaft
Übersicht
► Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und
Zuordnung der Beteiligung
► Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung)
steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste)
► Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft
Voraussetzungen und Folgen
Folie 4
Ideeller
BereichVermögens-
verwaltung
Zweckbetrieb
§ 65 - § 68 AO
Stpfl. Wirtsch.
Geschäftsb.
•Spenden
•Förderung
•Fundraising
•Zuschüsse
•Soz. Beratung
•Erbschaften
•Mitglieder
•Öffentlichkeit
Grds.
•Vermietung / Verpachtung und Verkauf von Grund-stücken
•Kapitalanlage
•Beteiligungen
z.B.
•Altenheim
•Krankenhaus
•WfbM
•Integrations-projekte
•Bildung und Forschung
•Kultur
z.B.
•Personal-gestellung
•Geschäftsbe-sorgung
•Cafeteria, Kiosk
•Telefon-überlassung
•Beteiligungen
Keine Ertragsteuer
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiGB)
Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft
Umsatzsteuerfreiheit prüfen, sonst Umsatzsteuerpflicht 7% oder 19%Nicht umsatzsteuerbar
Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb (wiGB)
Ertragsteuer
Folie 5
Steuerliche Qualifikation der GmbH-Beteiligung
Beteiligung an einer gemeinnützigen GmbH
Vermögensverwaltung
Grundsätze Betriebsaufspaltung werden nicht angewendet
Folie 6
Steuerliche Qualifikation der GmbH-Beteiligung
Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung
einer steuerpflichtigen GmbH
Identität in der Geschäftsführung der GmbH und der
gemeinnützigen Körperschaft oder
Vorliegen einer Betriebsaufspaltung oder
Vorliegen von Organschaftsverhältnissen
steuerpfl. wirtschaftl.
Geschäftsbetrieb
Vermögensverwaltung
Folie 7
Gründung einer Tochtergesellschaft und
umsatzsteuerliche Organschaft
Übersicht
► Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und
Zuordnung der Beteiligung
► Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung)
steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste)
► Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft
Voraussetzungen und Folgen
Beteiligung an einer gemeinnützigen
Tochtergesellschaft
Folie 8
Beteiligung: Vermögensverwaltung
Finanzierung: Stammkapital grundsätzlich nicht zeitnah zu
verwendende Mittel
Verluste aus steuerbegünstigtem Zweckbetrieb auch
aus zeitnah zu verwendenden Mitteln
Verpachtung Grundstück: Vermögensverwaltung
Verwaltungsleistungen: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
WfbM & Wohnen
gGmbH
Ausbildungs gGmbH
(unterstütz.
Beschäftigung)
Beteiligung 100%
Verpachtung Gebäude
Verwaltungsleistungen
Beteiligung an einer steuerpflichtigen
Tochtergesellschaft
Folie 9
Beteiligung: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Finanzierung: Stammkapital ausschließlich nicht zeitnah zu
verwendende Mittel
Verluste dürfen nicht aus gemeinnützigkeitsrechtlich
gebundenen Mitteln ausgeglichen werden
Verpachtung Grundstück: Betriebsaufspaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb
Verwaltungsleistungen: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Hauswirtsch. Leistungen umsatzsteuerpflichtig 19%
der Service GmbH: Gewinne → Körperschaftsteuer
→ Gewerbesteuer
WfbM & Wohnen
gGmbHService GmbH
Beteiligung 100%
Verpachtung Gebäude
Verwaltungsleistungen
Hauswirtschaftliche Leistungen
Folie 10
wesentliche Betriebsgrundlagez. B. für Zwecke der GmbHnotwendiges Grundstück
Eigentümer
Mehrheitsbeteiligung
personelle
Verflechtung=
sachliche Verflechtung=
Verpachtung an 100 %ige Tochtergesellschaft
Betriebsaufspaltung
WfbM & Wohnen
gGmbHService GmbH
Folie 11
Gründung einer Tochtergesellschaft und
umsatzsteuerliche Organschaft
Übersicht
► Gemeinnützigkeitsrechtlicher Überblick Vier Sphären der gemeinnützigen Körperschaft und
Zuordnung der Beteiligung
► Ausgliederung von Geschäftsbereichen in eine gemeinnützige Tochtergesellschaft (Ausbildung)
steuerpflichtige Tochtergesellschaft (hauswirtschaftliche Dienste)
► Umsatzsteuerliche Folgen der Gründung Umsatzsteuerliche Organschaft
Voraussetzungen und Folgen
Beteiligung an einer steuerpflichtigen
Tochtergesellschaft
Folie 12
WfbM & Wohnen
gGmbHService GmbHHauswirtschaftliche Leistungen
kein Vorsteuerabzug im
Wohnbereich
Rechnung:
Reinigung
Wohnbereich 100,--
+ 19% Umsatzsteuer 19,--
119,--
Alternative: Umsatzsteuerliche Organschaft
Umsatzsteuerliche Organschaft
Jede Rechtsform
→ Mehrheit Anteile und Stimmrechte
→ wesentliche Leistungsbeziehungen
→ Durchsetzung des Willens
nur Kapitalgesellschaften
Folie 13
Organträger (OT)
WfbM gGmbH
finanziell
wirtschaftlich
organisatorisch
Ein
glie
deru
ngs-
merk
male
Organgesellschaft (OG)
Service GmbH
Folge: OT und OG werden als ein Unternehmer betrachtet
Umsatzsteuerliche Organschaft
Organträger hält entscheidende kapitalmäßige Beteiligung (> 50%)
und kann durch Mehrheitsbeschlüsse seinen eigenen Willen
durchsetzen
Mittelbare Beteiligung möglich, wenn zwischengeschaltete
Gesellschaften finanziell beherrscht werden
Über- /Unterordnungsverhältnis
Folie 14
Finanzielle Eingliederung
Umsatzsteuerliche Organschaft
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen OT und OG im Sinne
einer wirtschaftlichen Einheit oder Kooperation
Tätigkeiten fördern und ergänzen sich
OT muss Unternehmer sein
Beteiligung im unternehmerischen Bereich
Folie 15
Wirtschaftliche Eingliederung
Umsatzsteuerliche Organschaft
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 18.06.2009
Folie 16
Stadt
M
Gemeinde
N
Betriebs GmbH
Schwimm-
bad
Sport-
plätze
Tier-
park
Geschäfts-
besorgungs-
Vertrag
mit
Verlust-
übernahme
Überlassung
Grundstücke
unentgeltlich
25%75%
Keine wirtschaftliche Eingliederung, da keine wesentlichen entgeltlichen
Leistungen des OT an die OG erbracht wurden
Wirtschaftliche Eingliederung
Folie 17
Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH-Urteil vom 20.08.2009
T-GmbH(Trocknungsanlage)
Flussgenossenschaft
KdöR(Flussschlamm)
Leitender MA: A
Verpachtung
GmbH(getrockneter Kohleschlamm)
GF: A
R-GmbH
51 % 49 %Betriebs-
führung
Trocknungsanl.
80 %
Abwasserbeseitigung durch FlussG: hoheitl. Tätigkeit
Buchhaltung, Lohn- u. Gehalt durch FlussG: Betrieb gewerbl. Art = Unternehmer
Wirtschaftliche Eingliederung
Folie 18
Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH-Urteil vom 20.08.2009
Finanzielle Eingliederung:
Mehrheitsbeteiligung FlussG an GmbH
Organisatorische Eingliederung:
A als leitender Angestellter der FlussG und
Geschäftsführer der GmbH
(unerheblich, ob Geschäftsführer auch für FlussG organschaftlich
geschäftsführungsbefugt)
Wirtschaftliche Eingliederung
Folie 19
Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH-Urteil vom 20.08.2009
charakteristisch: Organgesellschaft Bestandteil im Gefüge des
übergeordneten Organträgers
ausreichend ist eine die Untergesellschaft fördernde Tätigkeit der
Obergesellschaft
z.B. Vermietung eines Betriebsgrundstücks als räumliche u. funktionale
Grundlage der Unternehmenstätigkeit der Organgesellschaft
Keine wirtschaftliche Eingliederung, wenn den entgeltlichen Leistungen
des Gesellschafters für die Unternehmenstätigkeit der Untergesell-
schaft nur unwesentliche Bedeutung zukommt!
wirtschaftliche Eingliederung kann über „Schwestergesellschaft“
hergestellt werden
Wirtschaftliche Eingliederung
Folie 20
Sicherstellung mittels organisatorischer Maßnahmen, dass der Wille des Organträgers in der Organgesellschaft durchsetzbar ist
i. d. R. Herstellung einer Personalunion in der Geschäftsführung
► Wesentliche Maßnahmen:
Geschäftsführer identisch oder teilweise identisch (Vertretungsbefugnisse beachten)
Sicherheit schaffen mit Geschäftsordnungen für Organgesellschaft
Erteilung von Prokura oder Einsatz leitender Mitarbeiter
BFH-Urteil vom 05.12.2007 und 03.04.2008 beachten!
Umsatzsteuerliche Organschaft
Organisatorische Eingliederung
Folie 21
Umsatzsteuerliche Organschaft
Gesellschaft
GFDGFOT
51 % 49 %
GFOT GF D
BFH-Urteil vom 05.12.2007 (1/2)
beabsichtigter
Organkreis
DienstleisterHolding
• Einzelvertretung der GFOT
GF D
• Vetorecht Minderheits-
gesellschafter zu diversen
Punkten
• Keine Regelung zu
Meinungsverschiedenheiten
Organisatorische Eingliederung
Folie 22
Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH-Urteil vom 05.12.2007
► Sachverhalt
Einzelvertretung der Geschäftsführer in der Gesellschaft
Vetorecht Minderheitsgesellschafter zu diversen Punkten
(insbesondere Bestellung von Geschäftsführern)
keine Regelung zu Meinungsverschiedenheiten
► Folge
keine umsatzsteuerliche Organschaft
Organisatorische Eingliederung
Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass der Organträger
eine von seinem Willen abweichende Willensbildung in der Organgesell-
schaft verhindern kann.
Folie 23
Umsatzsteuerliche Organschaft
70 %100 %
beabsichtigter
Organkreis
30 %
Dritte
M / N
BFH-Urteil vom 03.04.2008 (1/2)
gemeinnützige
Seniorenresidenz-
betriebs-GmbHManagement-GmbH
GFM GFNGFM GFN
GFA GFB
Holding
Organisatorische Eingliederung
Folie 24
Umsatzsteuerliche Organschaft
BFH-Urteil vom 03.04.2008
► Sachverhalt
• Keine organisatorische Eingliederung der Management-GmbH, da § 17 AktG nicht für umsatzsteuerliche Organschaft einschlägig ist
• Keine Geschäftsordnung für GFM und GFN
► Folge
• Keine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Management-GmbH und der Holding
• Leistungen an die gemeinnützige Seniorenresidenz-GmbH sind umsatzsteuerpflichtig
Organisatorische Eingliederung
Die organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit derfinanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschungder Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufendenGeschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird.