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Hebel Porenbeton bietet optimale Wärmedämmung in Kombination mit
Tragfähigkeit und sicherem Brandschutz. Als massiver Wandbaustoff ist
Hebel universell einsetzbar für alle Außen- und Innenwände. Die leichte
Ver- und Bearbeitung überzeugt auf jeder Baustelle.
3Preisliste 2018
Inhalt Hebel Wohnbau Preisliste 2018
HEBEL WANDELEMENTE
Hebel Systemwand ...................................................................................................................................................................... 4
Hebel Trennwand ......................................................................................................................................................................... 4
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Hebel Planblock ........................................................................................................................................................................... 5
Hebel Eck- und Laibungsstein .................................................................................................................................................... 6
Hebel Planbauplatte .................................................................................................................................................................... 6
Hebel Ausgleichstein ................................................................................................................................................................... 7
Hebel Jumbo im Doppelpack ...................................................................................................................................................... 7
Hebel Schalungsstein .................................................................................................................................................................. 8
Hebel Stürze ............................................................................................................................................................................. 8 – 9
Hebel U-Schale .......................................................................................................................................................................... 10
HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME
Hebel Dach- und Deckenelemente ............................................................................................................................................ 11
Hebel Dachsystem ...................................................................................................................................................................... 12
Hebel Deckenabstellstein .......................................................................................................................................................... 12
HEBEL ZUBEHÖR
Hebel Mörtel .............................................................................................................................................................................. 13
HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF .............................................................................................................................. 14 – 15
HEBEL SERVICES
Logistikleistungen ............................................................................................................................................................... 16 – 17
Weitere Informationen ............................................................................................................................................................... 18
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen .......................................................................................................... 20 – 23
Palettenrechenwerte .......................................................................................................................................................... 24 – 25
HEBEL BESTELLFORMULAR ................................................................................................................................................... 27
4 Preisliste 2018
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Arbeitszeitrichtwerte v. Institut für Zeitwirtschaft gemessen
* Gem. DIN EN 12602
Hebel Systemwand
Hebel Trennwand
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk in
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3) h/m2 voll/gegliedert
Franko-preis
R/m3
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk in
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Franko-preis
R/m3
Hebel PPSW 22 – 0,352)
(AAC 2,0-0,35*)
0,09 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602
298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000
4,5 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage
Hebel PPSW 22 – 0,402)
(AAC 2,5-0,40*)
0,10 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602
298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000
5,0 1,8 0,12/0,14 Auf Anfrage
Hebel PPSW 44 – 0,602)
(AAC 4,0-0,60*)
0,16 Z-23.11 – 1781DIN 4223/DIN EN 12602
298 –748 x 150 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 175 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 200 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 240 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 300 x 2.100 – 3.000 298 –748 x 365 x 2.100 – 3.000
7,0 3,1 0,12/0,14 Auf Anfrage
HEBEL WANDELEMENTE
Zusatzleistungen für Hebel System- und Trennwand finden Sie auf Seite 11
Zusatzleistungen Hebel System- und Trennwand
Hebel PPN 44 – 0,602)
0,16 ETA-03/0007 598 x 75 x 2.200 – 3.000 598 x 100 x 2.200 – 3.000
7,0 – 0,14/0,16 Auf Anfrage
5Preisliste 2018
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte 4) 115 mm: NF oder glatt; 240 mm: glatt
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Hebel Planblock
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m3
Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage
Hebel PP 2 – 0,352)
0,08
DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 300 x 249599 x 365 x 249
499 x 400 x 249* 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249
4,5 1,8
0,38/0,420,42/0,49 0,44/0,50 0,45/0,510,45/0,51
225,50
221,20
Hebel PP 2 – 0,352)
0,09 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 240 x 249599 x 300 x 249599 x 365 x 249
499 x 400 x 249* 499 x 425 x 249 499 x 480 x 249
4,5 1,8 0,35/0,400,38/0,42 0,42/0,48 0,44/0,500,45/0,510,45/0,51
169,00
165,00
Hebel PP 2 – 0,402)
0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 150 x 249599 x 175 x 249599 x 200 x 249599 x 240 x 249599 x 300 x 249499 x 365 x 249
5,0 1,8 0,35/0,38 0,35/0,38 0,32/0,36 0,35/0,40 0,38/0,42 0,44/0,51
158,90
157,00
Hebel PP 4 – 0,502)
0,12 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 200 x 249599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249
6,0 2,6 0,32/0,36 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51
163,00
161,40
Hebel PP 4 – 0,552),4)
0,14 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 115 x 249499 x 240 x 249
6,5 2,6 0,45/0,49 0,42/0,46
163,00
Hebel PP 4 – 0,602)
0,16 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 175 x 249 7,0 3,0 0,35/0,38 163,00
Hebel PP 6 – 0,652)
0,18 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 175 x 249499 x 240 x 249 499 x 300 x 249499 x 365 x 249
7,5 3,7 0,35/0,38 0,40/0,45 0,39/0,43 0,44/0,51
169,60168,00
6 Preisliste 2018
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Hebel Eck- und Laibungsstein
Hebel Planbauplatte
Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage
Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.
Hebel PPEL 2 – 0,352)
0,08 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 365 x 249 4,5 1,8 0,42/0,49 225,50
Hebel PPEL 2 – 0,352)
0,09DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 300 x 249599 x 365 x 249
499 x 400 x 249*
4,5 1,8 0,38/0,42 0,42/0,480,44/0,50
169,00
165,00
Hebel PPEL 2 – 0,402)
0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 240 x 249599 x 300 x 249
5,0 1,8 0,35/0,40 0,38/0,42
157,00
Hebel PPEL 4 – 0,502)
0,12 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 175 x 249 599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249
6,0 2,6 0,35/0,38 0,36/0,41 0,39/0,43 0,44/0,51
Auf Anfrage163,00161,40
Hebel PPpl 0,52)
– DIN 4166 599 x 50 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90
Hebel PPpl 0,52)
– DIN 4166 599 x 75 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90
Hebel PPpl 0,52)
– DIN 4166 599 x 100 x 249 6,0 – 0,45/0,55 176,90
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m3
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m3
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte
7Preisliste 2018
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage
Hebel Ausgleichstein
Hebel PP 2 – 0,352)
0,09DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 240 x 124* 599 x 300 x 124*
599 x 365 x 124
4,5 1,8 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten.
10,5513,1516,10
Hebel PP 4 – 0,552)
0,14 Z-17.1-1096 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 175 x 124599 x 240 x 124599 x 300 x 124599 x 365 x 124
6,5 2,6 Der anteilige Aufwand zum Anlegen der 1. Ausgleichsschicht ist z. B. beim Hebel Jumbo im Doppelpack in den Arbeitszeitrichtwerten bereits enthalten.
7,7010,5513,1516,10
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte
Hebel Jumbo im Doppelpack
Ggf. regionale Abweichung zur Länge 599 mm; entsprechende Aus lieferung in 624 mm.*Lieferzeit auf Anfrage
Hebel PPE 2 – 0,352)
0,09 Z-17.1-692 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 240 x 499*599 x 300 x 499 599 x 365 x 499
4,5 1,8 0,37/0,46 190,40
Hebel PPE 4 – 0,502)
0,12 Z-17.1-692 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 175 x 499 599 x 240 x 499
599 x 300 x 499* 599 x 365 x 499*
6,0 2,6 0,37/0,46 181,90
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m3
Hebel Jumbo im Doppelpack- Greifer HK25 = Preis auf Anfrage
8 Preisliste 2018
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Hebel Schalungsstein!
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Wanddicke 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse 3) Intern ermittelte Werte
Hebel Flachsturz
Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 mm = 190 mm pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen . 1.500 mm = 240 mm pro Seite
λ
W/(mK)
Geregelt durch
Max. lichte Weite
mm
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Gewicht
ca. kg/Stück
Frankopreisals Beiladung
R/Stück
Hebel PSF 4,4 – 0,602)
0,16 Z-17.1-1051 0770 0920 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520
1.150 x 115 x 124 1.300 x 115 x 124 1.500 x 115 x 124 1.750 x 115 x 124 2.000 x 115 x 124 2.250 x 115 x 124 2.500 x 115 x 124 2.750 x 115 x 124 3.000 x 115 x 124
7,2 14,0 16,0 19,0 22,0 25,0 28,0 31,0 34,0 37,0
14,4016,3518,8521,9525,1028,2031,4034,5537,65
Hebel PSF 4,4 – 0,602)
0,16 Z-17.1-1051 0770 0920 1.120 1.270 1.520 1.770 2.020 2.270 2.520
1.150 x 175 x 124 1.300 x 175 x 124 1.500 x 175 x 124 1.750 x 175 x 124 2.000 x 175 x 124 2.250 x 175 x 124 2.500 x 175 x 124 2.750 x 175 x 124 3.000 x 175 x 124
7,2 22,0 25,0 28,0 33,0 38,0 42,0 47,0 52,0 57,0
21,9524,8028,7033,5038,2543,0547,8052,4557,15
Hebel PP 2 – 0,402)
0,10 DIN EN 771-4 DIN 20000-404
599 x 300 x 249599 x 365 x 249
5,0 1,8 200200
0,380,42
207,10
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
fk
MN/m2
Loch-durch- messer
mm
Arbeitszeit- richtwerte3)
h/m2 voll/gegliedert
Frankopreis
R/m3
9Preisliste 2018
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse
Hebel Sturz, tragend
Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen # 1.500 mm = 190 mm pro Seite Mindestauflagerlänge bei Sturzlängen . 1.500 mm = 240 mm pro Seite
Hebel PST 4,4 – 0,602)
(AAC 4,5-600*)
0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602
0900 1.100 1.350 1.500
1.300 x 175 x 249 1.500 x 175 x 249 1.750 x 175 x 249 2.000 x 175 x 249
7,2 045,0 052,0 060,0 069,0
48,55 56,00 65,30 74,60
Hebel PST4,4 – 0,602)
(AAC 4,5-600*)
0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602
0900 1.100 1.350 1.500
1.300 x 240 x 249 1.500 x 240 x 249 1.750 x 240 x 249 2.000 x 240 x 249
7,2 051,0 059,0 069,0 078,0
66,55 76,70 89,50102,25
Hebel PST 4,4 – 0,602)
(AAC 4,5-600*)
0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602
0900 1.100 1.350 1.500 1.750
1.300 x 300 x 249 1.500 x 300 x 249 1.750 x 300 x 249 2.000 x 300 x 249 2.250 x 300 x 249
7,2 077,0 088,0 103,0 118,0 132,0
83,10 95,80111,95127,95143,85
Hebel PST 4,4 – 0,602)
(AAC 4,5-600*)
0,16 Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602
0900 1.100 1.350 1.500 1.750
1.300 x 365 x 249 1.500 x 365 x 249 1.750 x 365 x 249 2.000 x 365 x 249 2.250 x 365 x 249
7,2 093,0 107,0 125,0 143,0 161,0
101,10116,60136,20155,70174,90
λ
W/(mK)
Geregelt durch
Max. lichte Weite
mm
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Gewicht
ca. kg/Stück
Frankopreisals Beiladung
R/Stück
* Gem. DIN EN 12602
Mindestauflagerlänge = 115 mm pro Seite
Hebel Sturz, nichttragend
Hebel PSN 1 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 75 x 249 6,7 19,0 2 Auf Anfrage
Hebel PSN 2 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 100 x 249 6,7 25,0 2 26,80
Hebel PSN 3 0,14 Hersteller 1.020 1.250 x 115 x 249 6,7 28,0 2 30,65
λ
W/(mK)
Geregelt durch
Max. lichte Weite
mm
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Gewicht
ca. kg/Stück
zul. Belastung
kN/m
Frankopreisals Beiladung
R/Stück
10 Preisliste 2018
HEBEL WANDBAUSTOFFE
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse
Hebel U-Schale
Hebel U-Schale 175 0,14
DIN EN 771-4DIN 20000-404
624 x 175 x 249 7,2 13,0 21,70
Hebel U-Schale 240 0,14 624 x 240 x 249 7,2 15,0 29,80
Hebel U-Schale 300 0,14 624 x 300 x 249 7,2 17,0 33,70
Hebel U-Schale 365 0,14 624 x 365 x 249 7,2 20,0 40,90
Hebel U-Schale 400 0,14 499 x 400 x 249 7,2 20,0 Auf Anfrage
Hebel U-Schale 425 0,14 499 x 425 x 249 7,2 20,0 47,70
Hebel U-Schale 480 0,14 499 x 480 x 249 7,2 22,0 Auf Anfrage
175 = 50 75 50
240 = 50 140 50
300 = 50 200 50
365 = 50 265 50
400 = 75 250 75
425 = 75 275 75
480 = 75 330 75
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Gewicht
ca. kg/Stück
Frankopreisals Beiladung
R/m
11Preisliste 2018
Hebel Dach- und Deckenelemente
HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.Sonstige Ingenieurleistungen wie z. B. Berechnungen von Dach- und Deckenscheiben auf Anfrage.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse
Hebel PDA4,4 – 0,552)
(AAC 4,5-550*)
0,14 Z-23.11-1781DIN 4223/ DIN EN 12602
2.250 –4.500 x 625 x 150 6,746,00
Hebel PDA4,4 – 0,552)
(AAC 4,5-550*)
Hebel PDE4,4 – 0,552)
(AAC 4,5-550*)
0,14 Z-23.11-1781DIN 4223/ DIN EN 12602
2.250 –6.000 x 625 x 200 2.250 –6.000 x 625 x 240 2.250 –6.000 x 625 x 250 2.250 –6.000 x 625 x 300
6,7 54,8062,5564,5577,50
λ
W/(mK)
Geregelt durch
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Frankopreis≥ 40 m2
R/m2
Plattenlänge 6,00 m # | # 7,50 m 35,40 c/m3
Rechtwinklige Aussparungen 54,50 c/Stück
Ausfräsungen Trägerauflager 23,00 c/Stück
Ausfräsungen Trägerauflager schräg 35,60 c/Stück
Kragplatten (Zulage auf den Grundpreis, gesamte Kragplatte) 12,60 c/m2
Schrägschnitte 34,60 c/m
Längsschnitte 20,90 c/m
Kopfschnitte 34,60 c/m
Ausführung in F90 4,15 c/m2
Hängewechsel für eine Plattenbreite Auf Anfrage
Sonstige Stahlteile (z. B. geschweißte Wechselrahmen, Träger etc.) Auf Anfrage
Zusatzleistungen Dach- und Deckenelemente, System- und Trennwand Preis
Gültig für alle Plattenlängen # 6,00 m (Zuschläge für Plattenlängen bis 7,50 m beachten).* Gem. DIN EN 12602
Zeichenleistung
§ Dach/Decke: Diese Zeichenleistung beinhaltet ausschließlich die Verlegepläne zum Verlegen der Hebel Dach- und Deckenplatten.§ Ingenieurleistungen wie z. B. die Berechnung von Dach- und Deckenplatten
Pro m2 Dach Pro m2 Decke
4,65 e/m2
3,55 e/m2
Auf Anfrage
12 Preisliste 2018
Hebel Dachsystem
Hebel Deckenabstellstein
005
101
084
100
040 085
024 023
081
005 Außenputz 023 Sparren 024 Regenrinne 025 Dacheindeckung 026 Unterdeckbahn, diffusionsoffen028 Holzschalung030 Dachlattung031 Konterlattung 040 Schwimmender Estrich 081 Innenputz 084 Ytong Deckenabstellstein, kaschiert 085 Ytong Decke 095 Ytong Massivdach 096 Gewebeeinlage 100 Ringanker 101 Ytong Planblock Mauerwerk 148 Ytong Multipor Mineraldämmplatte 151 Schrauben 155 Befestigungswinkel für Sparren
HEBEL DACH- UND DECKENSYSTEME
Massivdachdicke
U-Wert
W/(m2K)
Geregelt durch
Hebel Dachelemente
mm
Multipor Mineraldämmplatte
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Frankopreis
R/m2
R-Wert
m2K/W
Geregelt durch Breite + Kaschierung
mm
AbmessungL x B1) x H
mm
Rechenwert der Eigenlast
kN/m3
Frankopreis als Beiladung
R/m
Hebel Dachsystem 0,20 Z-23.11-1501ETA 05-0093Z-23.11-1781DIN 4223-1/ DIN EN 12602
200 160 1,53 Objektbezogen
Hebel Dachsystem 0,17 200 200 1,58 Objektbezogen
Hebel Dachsystem 0,15(Passivhausniveau)
200 240 1,62 Objektbezogen
Hebel PPW 4 – 0,552)
2,143 DIN EN 771-4DIN 20000-404
115 + 50 599 x 165 x 160 599 x 165 x 180 599 x 165 x 200 599 x 165 x 240 599 x 165 x 250
5,7 11,1512,5013,9016,6517,30
Alle Preise verstehen sich zzgl. Dünnbettmörtel und Kranentladung. Unsere Logistik leistungen finden Sie auf Seite 16/17.1) Sturzbreite 2) Druckfestigkeits-/Rohdichteklasse
13Preisliste 2018
Hebel Mörtel
HEBEL ZUBEHÖR
Hebel Dünnbettmörtel 15 kg/Sack Palettenabnahme Einzelabnahme
11,95 R/Sack 16,80 R/Sack
0,79 R/kg 1,12 R/kg
Hebel fix P Dünnbett mörtel für SWE und TWE
25 kg/Sack 19,75 R/Sack 0,79 R/kg
Hebel Füllmörtel 12,5 kg/Sack 12,63 R/Sack 1,01 R/kg
Hebel Armierungsmörtel als Außenputz für den Hebel Planblock mit λ = 0,08 W/(mK)
12,5 kg/Sack20 kg/Sack
18,00 R/Sack23,80 R/Sack
1,44 R/kg1,19 R/kg
Lieferform Preis
14 Preisliste 2018
HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF
Bedarfswerte je m3 MauerwerkMit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)
Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)
50 75 100
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
115 150 175 200 240
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
300 365 400 425 480
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
Steine Stück/m3
DBM ca. kg/m3
249 599624
133,3128,0
15,415,4
88,985,3
15,415,4
66,764,0
15,415,4
249 499599624
-58,055,7
-14,014,0
-44,442,7
-13,213,1
-38,136,6
-12,712,7
-33,332,0
-12,412,3
33,327,826,7
12,412,012,0
499 499599
--
--
--
--
22,919,0
5,05,0
--
--
16,713,9
5,05,0
624 249374624
---
---
---
---
36,624,414,6
4,34,34,3
---
---
26,717,810,7
4,34,34,3
249 499599624
26,722,321,3
12,011,611,5
21,918,417,5
11,611,311,3
-16,8
-
-11,2
-
18,815,8
-
11,411,1
-
16,714,0
-
12,411,0
-
499 499599
13,311,1
5,05,0
11,09,1
5,05,0
--
--
--
--
-6,9
-5,0
624 249374624
21,314,28,5
4,34,34,3
17,511,77,0
4,34,34,3
---
---
---
---
---
---
Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für:– Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik– Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.)– Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 mm
Höhe mm
Höhe mm
Höhe mm
Länge mm
Länge mm
Länge mm
15Preisliste 2018
Höhe mm Länge mm
Bedarfswerte je m2 MauerwerkMit Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)
Höhe mm Länge mm
HEBEL STEIN- UND MÖRTELBEDARF
50 75 100
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
300 365 400 425 480
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
249 599624
6,76,4
0,80,8
6,76,4
1,21,2
6,76,4
1,51,5
249 499599624
8,06,76,4
3,63,53,5
8,06,76,4
4,24,14,1
-6,7-
-4,5-
8,06,7-
4,84,7-
8,06,7-
6,05,3-
499 499599
4,03,3
1,51,5
4,03,3
1,81,8
--
--
--
--
-3,3
-2,4
624 249374624
6,44,32,6
1,31,31,3
6,44,32,6
1,61,61,6
---
---
---
---
---
---
Die angegebenen Mörtelbedarfswerte sind durchschnittliche Verbrauchswerte üblicher Baustellen bei Auftrag mit einer Plankelle bzw. eines Dünnbettmörtelschlittens. Je nach Baustelle sind Mörtelverluste bzw. erhöhter Mörtelbedarf einzuplanen, z. B. für:– Vermörteln von Anschlussfugen bei Anwendung der Stumpfstoßtechnik– Planmäßiges Vermörteln der Stoßfugen (zur Herstellung der Druckzone in der Übermauerung von Stürzen etc.)– Verschließen von unvermörtelten Stoßfugen 5 mm
Ohne Stoßfugenvermörtelung (Hebel Dünnbettmörtel = DBM)
Höhe mm Länge mm
249 499599624
-6,76,4
-1,61,6
-6,76,4
-2,02,0
-6,76,4
-2,22,2
-6,76,4
-2,52,5
8,06,76,4
3,02,92,9
499 499599
--
--
--
--
4,03,3
0,90,9
--
--
4,03,3
1,21,2
624 249374624
---
---
---
---
6,44,32,6
0,750,750,75
---
---
6,44,32,6
1,01,01,0
115 150 175 200 240
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
Steine Stück/m2
DBM ca. kg/m2
16 Preisliste 2018
EntladungHebel § Steine, Elemente und Ergänzungsprodukte ebenerdig neben dem Lkw § Dach- und Deckenelemente§ Hebel Dachsystem, SWE und TWE§ Mit Ladearm 12 m bis 16 m § Mit Ladearm größer 16 m § Entladung per Mitnahmestapler§ Bauseits 1 Mann zum Entladen§ Kranleistung (Dach- und Deckenelemente)
Pro m3 Pro TonnePro m3 Pro m3
Pro m3
Pro m3
4,00 e 6,00 e 6,00 e6,90 e
Auf AnfrageAuf Anfrage
Auf Anfrage
HEBEL SERVICES
Logistikleistungen
Leistungen Preiseinheit Preis
Motorwagen
Ist die Baustelle durch ein Schwerlastfahrzeug nicht befahrbar? Ihre Bestellung kommt trotzdem auf die Baustelle. Wir bieten Ihnen gerne den Einsatz von Motorwagen an. Dieser Service gilt für voll ausge ladene Motorwagen. Bitte beachten Sie den Kleinmengenzuschlag bei nicht voll ausgeladenen Motor wagen.
Pro Anlieferung 86,60 e
Umladungen von Anhängern auf den Motorwagen sind im Bedarfsfall ebenfalls möglich. Pro Anlieferung 86,60 e
Bestelländerungen/ ReservierungenÄnderungen bis 10 Uhr am Vortag der Lieferung werden kostenfrei bearbeitet und nach Möglichkeit realisiert, sofern es sich nicht um objektbezogen kommissionierte Ware handelt. Für kurzfristige Änderungen nach 10 Uhr am Vortag der Lieferung, berechnen wir aufgrund des erhöhten Aufwands eine Änderungsgebühr. Die Änderungsgebühr entfällt jedoch bei Erhöhung der Bestellmenge um volle Paletten/ Werkspakete. Bitte beachten Sie, dass Reservierungen, die nicht bis 10 Uhr am Vortag der Lieferung in eine konkrete Bestellung umgewandelt werden, automatisch verfallen.Hierfür berechnen wir eine Stornierungsgebühr.
Pro Bestelländerung
Pro Stornierung
39,50 e
39,50 e
Umpalettierung
Benötigen Sie nicht den gesamten Paletteninhalt für Ergänzungsprodukte wie U-Schalen oder Ausgleichsteine? Gerne reduzieren wir die Paletteninhalte nach Ihren Wünschen.
Pro Palette 15,80 e
Kleinmengen
Unsere Frankopreise gelten grundsätzlich für voll ausgeladene Fahrzeuge. Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch gerne Kleinmengen zur Baustelle, die nur für Lieferungen im Tagesverlauf disponiert werden können, d.h. ohne Zeitfenster:
Hebel (in Abhängigkeit von der Fahrzeugkapazität)§ 1 bis 22 m³ § Ab 22 m³
Der Zuschlag für Kleinmengen wird in folgenden Fällen nicht berechnet:§ Bei Ausladung an einen zweiten Lieferort, der maximal 25 km vom ersten Lieferort entfernt liegt.§ Bei Lieferung als Beiladung ohne Fixtermin innherhalb von 5 Werktagen.§ Bei Lieferung mit Fixtermin und einer Lieferzeit > 5 Werktagen.
Wichtig: Kleinmengen können nur geliefert werden, sofern hierdurch die Einhaltung der erforder-lichen Ladungssicherungsvorgaben nicht beeinträchtigt ist.
Dach- und DeckenelementeLieferung von Dach- und Deckenelementen mit einer Menge < 40m2 erhalten einen pauschalen Frachtzuschlag von 310 €/Fracht
Pro fehlendem m³ 9,00 e Kostenfrei
EntladezeitenIn unseren Frachten kalkulieren wir eine maximale Verweildauer des Lastzuges an einer Entladestelle von ca. 1 Stunde.
Benötigen Sie mehr Zeit, stellt das kein Problem für uns dar. Gegen eine Servicepauschale pro angefangener halben Stunde steht Ihnen der Lastzug weiter zur Verfügung.
Pro angefangener 1/2 Stunde
34,70 e
17Preisliste 2018
HEBEL SERVICES
Lieferscheine
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Kopie des unter schriebenen Lieferscheines zu. Pro Lieferschein 5,30 e
Pfand und Pfanderstattung
Zur Sicherung der Qualität liefern wir unsere Ware ausschließlich auf firmeneigenen Paletten aus.§ Pfand§ Pfanderstattung
– Frachtfreie Rückgabe wiederverwendbarer firmeneigener Paletten innerhalb von 3 Monaten ab Lieferdatum – Palettenabholung durch Vertragsspediteure als Beiladung oder gesonderte Abholung (Mindestmenge beträgt 75 Stück); die Abholung erfolgt bis zu 21 Werktage nach Beauftragung
Bei Abholung beachten: Die Paletten müssen in Reichweite des Lkw-Krans zusammen getragen und sauber zu Stapeln von je 15 Stück gestapelt sein.
Pro Palette
Pro Palette
Pro Palette
9,50 e
8,00 e
6,50 e
Warenrückgabe und Entsorgung
Unbeschädigte und wiederverkaufsfähige Ware in vollen Ver packungseinheiten nehmen wir bis maximal einen Monat nach Auslieferung zurück. Die Ware ist hierbei frachtfrei an das Lieferwerk zurückzugeben. Ein Rücktransport von Material durch unsere Speditions-partner ist grundsätzlich nur möglich, sofern Zustand oder Menge des Materials die Einhaltung der erforderlichen Ladungssicherungsvorgaben nicht beeinträchtigt.
Bitte bedenken Sie, jede Warenrückgabe mit uns im Vorfeld zu vereinbaren.
Das zurückgenommene Material schreiben wir Ihnen mit 80 % des Warenwertes gut.
Die Rücknahme von unverpackten und auftragsbezogenen her gestellten Produkten ist nicht möglich.Die Entsorgung von nicht wiederverkaufsfähigen Steinen, verschmutzten Verpackungen und/oder Fremdverpackungen können wir für Sie übernehmen. Für die Entsorgung werden die anfallen den Kosten in Rechnung gestellt.
Nach Aufwand jedoch mind.
105,00 e
18 Preisliste 2018
PreiseAlle Preise verstehen sich bundesweit (nur Festland) frei Baustelle, zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Hebel Dünnbettmörtel sowie die Entladung werden separat berechnet. Als Abrechnungsbasis für Mauerwerk dient immer die Fläche (m²) bzw. Kubatur (m³) des fertigen Mauerwerkes (Baurichtmaße) inkl. Stoß- und Lagerfugen.
DünnbettmörtelFür die ausführungssichere Verarbeitung unserer Hebel Planprodukte liefern wir Dünnbettmörtel in einer kalkulatorischen Menge mit. Die Menge wird aufgerundet auf volle Sackware und separat in Rechnung gestellt. Eine Abgabe ohne Dünnbettmörtel ist aus Produkt-haftungsgründen nicht möglich.
BestellungenBitte bedenken Sie, dass Aufträge grundsätzlich schriftlich zu erteilen sind. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie in Ihrem Servicecenter und auf Seite 27.
Liefertermine und DispositionWir halten die Zeitfenster für unsere Touren ein. Etwaige unvorhersehbare Verkehrsbehin derungen können wir jedoch nicht abwenden. Sollten selbige eintreten, versichern wir Ihnen, Sie kurzfristig zu benachrichtigen. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, stets ausreichende Vorräte auf der Baustelle zu haben, um mögliche Lieferverzögerungen überbrücken zu können. Bitte beachten Sie, dass für Reservierungen von Fahr-zeugen die konkrete Bestellung bis spätestens 10.00 Uhr am Vortag erfolgen muss. Ansonsten verfällt die Reservierung automatisch. Bitte beachten Sie auch die hierfür anfallende Stornierungsgebühr. In der Regel bedeutet „früh“ ca. 7.00 – 9.00 Uhr, „vormittags“ bis 12.00 Uhr und „nachmittags“ bis 17.00 Uhr.
Die Disposition von Klein- und Mindermengen erfolgt ausschließlich im Tagesverlauf.
Befahrbarkeit der BaustelleFür eine problemlose Anlieferung bitten wir Sie, sicherzustellen, dass die Baustellen mit Schwerlastzügen (bis 40 t) befahrbar sind. Ist dies nicht zu gewährleisten, erfolgt die Anlieferung nur so weit, wie dies mit vorerwähnten Fahrzeugen auf geeigneten und festen Zufahrten möglich ist. Wir bieten Ihnen auch gerne unseren Motorwagen-Service auf Seite 16 an.
AnlieferungBitte stellen Sie auf Ihrer Baustelle eine für die Anlieferung angemessen große, planebene und befestigte Fläche sicher, die mit unseren Anlieferungsfahrzeugen sicher zu erreichen ist. Bitte beachten Sie hierbei auch unsere Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen auf Seite 20 – 23.
Qualität HintermauersteineJedes unserer Produkte erfüllt höchste qualitative und ökologische Anforderungen und Normen an hochwertige Baustoffe. Dennoch können in Einzelfällen Beschädigungen beispielsweise beim Be- und Entladen entstehen. Sofern diese 5 % nicht überschreiten, sind selbige nicht zu beanstanden.
Folienentsorgung HebelZur Entsorgung der Folien nehmen Sie bitte mit dem örtlichen Interseroh-Partner Kontakt auf, der Sie gerne in den Entsorgungsfragen berät. Info unter: www.interseroh.de; Vertragsnummer 31560
HEBEL SERVICES
Weitere Informationen
19Preisliste 2018
Die Traditionsmarke Hebel bietet ihren Baupartnern wirtschaftliche, effiziente
und modulare Bausysteme aus massivem Porenbeton für Wand und Dach im
Bereich Wohnbau. Hebel ist Ihr zuverlässiger Partner für Ihre Bauvorhaben.
20 Preisliste 2018
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen
1.0 Allgemeines – Anwendungsbereich1.1 Anwendungsbereich
Diese Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten für die
Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns im Zu-
sammenhang mit den Lieferungen und/oder Leistungen
durch uns, soweit nicht unsererseits besondere Allge-
meine Geschäftsbedingungen gestellt werden.
1.2 Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten
nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zuge-
stimmt haben.
1.3 Schriftformerfordernis, Zugang von Erklärungen
Die Änderungen und Ergänzungen aller Vereinbarungen
zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform, auch
wenn sie bereits mündlich getroffen wurden. Automatisch
erzeugte Empfangsbestätigungen (z. B. E-Mail oder Fax)
beweisen nicht den Zugang einer Erklärung an uns.
1.4 Unternehmer, Verbraucher
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen
finden auf alle Kunden Anwendung, es sein denn, es wird
nach Unternehmern und Verbrauchern unterschieden.
2.0 Vertragsschluss2.1 Angebotsunterlagen, Proben, Analysewerte usw.
Die in den Preislisten, Prospekten oder sonstigen allge-
meinen Informationen enthaltenen Angaben, Zeichnun-
gen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß-
und Leistungsbeschreibungen etc. sind nur annähernd,
im Rahmen angemessener und branchenüblicher Tole-
ranzen, maßgeblich und auch nur, wenn wir für sie ver-
antwortlich sind, es sei denn, dass sie durch gesonderte
Erklärung bestätigt werden. Proben sind unverbindliche
Anschauungsmuster; sie bleiben unser Eigentum. Analy-
sewerte geben grundsätzlich Durchschnittswerte an; sie
sind für eine Lieferung nur verbindlich, wenn dies geson-
dert vereinbart wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnun-
gen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Ei-
gentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne
unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
2.2 Annahme von Bestellungen
Die Annahme von Bestellungen können wir durch Leis-
tungserbringung innerhalb von vier Wochen stillschwei-
gend erklären.
2.3 Beschaffungsrisiko
Ein Beschaffungsrisiko übernehmen wir nur kraft schrift-
licher, gesonderter Vereinbarung unter Verwendung der
Wendung „übernehmen wir das Beschaffungsrisiko …“.
3.0 Preise3.1 Verkaufspreise
Von uns genannte Verkaufspreise sind verbindlich, wenn
sie schriftlich mitgeteilt werden. Sie verstehen sich frei ver-
laden ab Abgangsort der Ware ausschließlich Verpackung,
Transport, sonstiger Nebenkosten sowie der Kosten für die
Rücksendung des Verpackungsmaterials. Ist ein Preis nicht
ausdrücklich vereinbart, so gelten am Tag der Lieferung
offenliegenden Listenpreise, hilfsweise Preise nach unse-
rem Ermessen im Rahmen der Marktüblichkeit.
3.2 Preisanpassung
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupas-
sen, insoweit nach dem Abschluss des Vertrages unvor-
hersehbare Kostenveränderungen, insbesondere auf-
grund von Tarifabschlüssen und Material- oder
Energiepreisänderungen, eintreten und sich nicht gegen-
seitig ausgleichen und zwischen Vertragsabschluss und
Lieferung mehr als vier Monate liegen. Die Preisanpas-
sung erfolgt im gleichen Maße wie die Kostenverände-
rung; Kostenveränderungen werden wir dem Grund und
dem Umfang nach auf Verlangen nachweisen.
3.3 Rücktrittsrecht/Kündigungsrecht
bei Preisanpassungen
Bei einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent ist der
Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
den Vertrag zu kündigen. Ist unser Vertragspartner Un-
ternehmer und Wiederverkäufer, so steht ihm ein Rück-
tritts- oder Kündigungsrecht erst dann zu, wenn durch
die Preisanpassung die Weiterveräußerbarkeit unserer
Produkte nicht unerheblich beeinträchtigt wird.
3.4 Umsatzsteuer
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der
Lieferung oder Leistungserbringung geltenden Satz zu-
sätzlich in Rechnung gestellt. Preise für Verbraucher ver-
stehen sich inklusive Umsatzsteuer.
4.0 Zahlungsbedingungen4.1 Fälligkeit
Der Kaufpreis ist grundsätzlich mit Lieferung oder, wenn
die Rechnungsstellung vor der Lieferung erfolgt, mit Zu-
gang der Rechnung fällig. Die Gewährung eines Zah-
lungsziels bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Sons-
tige Ansprüche werden mit ihrem Entstehen fällig.
4.2 Skonto, Rabatt
Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftli-
chen Vereinbarung. Die Frist, innerhalb der vereinbarungs-
gemäß Skonto gewährt wird, hindert nicht die Fälligkeit
des Anspruchs, wohl aber den Eintritt des Verzugs (vgl.
Ziffer 4.3). Ein Anspruch auf Skonto steht unter der Bedin-
gung, dass die fälligen Rechnungsbeträge aus anderen
Lieferungen oder Leistungen erfüllt sind. Die Gewährung
von Skonto, Rabatten oder anderen Nachlässen bezieht
sich nur auf den netto zu zahlenden Warenwert, insbeson-
dere ohne Umsatzsteuer, Fracht und Verpackung.
4.3 Verzugseintritt
Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leis-
tet und er dies zu vertreten hat. Der Verzug tritt frühes-
tens nach Ablauf einer vereinbarten Skontofrist ein (vgl.
Ziffer 4.2). Ist unser Kunde Unternehmer und der Zeit-
punkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstel-
lung unsicher, so gerät er spätestens 30 Tage nach Fäl-
ligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verzug tritt auch durch Mahnung, Ablauf eines vertrag-
lich vereinbarten Zahlungstermins oder einer vertraglich
vereinbarten Zahlungsfrist ein.
4.4 Folgen des Verzugs
Bei Verzug sind wir berechtigt, bei Verträgen mit Verbrau-
chern Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz, bei Verträgen mit Unternehmern Zinsen
in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins-
satz zu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren
Schaden geltend machen.
4.5 Fälligstellung, Rücktritt
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver-
hältnisse des Kunden, die uns erst nach Vertragsschluss
bekannt wird und die unseren Anspruch auf die Gegen-
leistung gefährdet, berechtigt uns trotz etwa vereinbarter
Vorleistung die Abwicklung noch nicht ausgeführter Lie-
ferungen Zug um Zug zu verlangen, wenn die uns zuste-
hende Gegenleistung noch nicht sichergestellt ist und zur
sofortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen. Wir sind
dann berechtigt für weitere geschuldete Leistungen Vor-
kasse zu verlangen und/oder bei Verträgen mit Unterneh-
mern ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten bzw.
bei Verträgen mit Verbrauchern nach fruchtlosem Ablauf
einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.
21Preisliste 2018
4.6 Rückerstattungen
Sofern Vereinbarungen getroffen werden, aus denen ein
anderer als der Kunde begünstigt wird, dürfen wir fällige
Beträge bis zur Bezahlung aller Forderungen, die die
Grundlage für diese Leistungen an den Dritten bilden, zu-
rückbehalten oder sie bis zur Erfüllung einer solchen im
Verzug befindlichen Forderung zurückverlangen und/oder
sie gegen eine solche im Verzug befindliche Forderung
aufrechnen.
4.7 Gegenrechte des Kunden
Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen,
wenn diese unbestritten, im Rechtsstreit entscheidungs-
reif oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zurück-
behaltungsrechte stehen dem Kunden nur aus dem ein-
zelnen Vertragsverhältnis zu.
5.0 Lieferung (einschließlich Abholung)5.1 Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn nichts ande-
res vereinbart ist.
5.2 Liefertermine
Verbindliche Liefertermine bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung. Hat der Kunde für die Lieferung erforder-
liche Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, ohne
dass wir dies zu verantworten haben, sind wir berechtigt,
vereinbarte Liefertermine anzupassen. Fordert der Kun-
de eine Lieferung früher an, als zuvor vereinbart, sind wir
berechtigt, einen Eilzuschlag in angemessener Höhe zu
verlangen, wenn wir der Anforderung nachkommen.
5.3 Einhaltung der Liefertermine
5.3.1 Rechtzeitigkeit
Für die Einhaltung der Liefertermine ist der Zeitpunkt der
Absendung ab Werk bzw. Lager maßgebend. Wenn die
Ware ohne unsere Verantwortung nicht rechtzeitig abge-
sendet werden kann, gelten die Liefertermine mit Mel-
dung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wir sind
berechtigt, die Lieferung an einen Unternehmer vor dem
vereinbarten Liefertermin auszuführen, es sei denn, dem
Unternehmer entstehen unangemessene Nachteile.
Ebenso gilt gegenüber einem Unternehmer, dass ein ver-
einbarter Termin für die Lieferung oder die Bereitstellung
zur Abholung der Ware als gewahrt gilt, wenn wir inner-
halb einer angemessenen Frist nach diesem Termin die
Ware liefern bzw. zur Abholung bereitstellen, es sei denn,
dies ist ausdrücklich anders vereinbart.
5.3.2 Höhere Gewalt
Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten
oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer und
kongruenter Eindeckung (d. h. in Quantität und Qualität
gemäß der mit dem Kunden vereinbarten Lieferung) nicht,
nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse
höherer Gewalt, d. h. unverschuldete Leistungshindernis-
se mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertage, ein, so
werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich infor-
mieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung herauszu-
schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir un-
serer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen
sind und nicht das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungs-
risiko übernommen haben und das Leistungshindernis
nicht nur vorübergehender Natur ist. Der höheren Gewalt
stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe,
Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Trans-
portengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen z. B.
durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle
sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungs-
weise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind.
5.3.3 Rücktrittsrecht des Kunden
Ist ein Liefer- bzw. Leistungstermin oder eine Liefer- bzw.
Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von
Ereignissen nach vorstehender Ziffer 5.3.2 der vereinbar-
te Liefer- bzw. Leistungstermin oder die vereinbarte Lie-
fer- bzw. Leistungsfrist überschritten oder ist bei unver-
bindlichem Liefer- bzw. Leistungstermin das Festhalten
am Vertrag für den Kunden objektiv unzumutbar, so ist der
Kunde berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, ins-
besondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
5.4 Berechnungsgrundlagen
Die beim Versand festgestellten Mengen, Gewichte oder
Stückzahlen sind für die Berechnung ausschließlich maß-
gebend. Rüttel-, Wasserverluste u. ä. gehen zu Lasten
des Kunden.
5.5 Rücklieferungen
Die freiwillige Rücknahme von Waren bedarf der geson-
derten Vereinbarung.
5.6 Annahmeverzug, verspätete Abholung,
Erreichbarkeit, Wartezeit
Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, in Verbindung
mit einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt zu er-
klären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu ver-
langen. Angemessene Mehraufwendungen ab Eintritt
des Annahmeverzugs und Schaden nach Ablauf der
Nachfrist gehen zu Lasten des Kunden. Mehraufwen-
dungen sind auch Kosten des Versands oder -nach un-
serer Wahl der Lagerung, wenn der Kunde mit der ver-
einbarungsgemäßen Abholung in Verzug ist. Als
Annahmeverzug gilt auch, wenn der Kunde nicht dafür
Sorge getragen hat, dass ihn die Lieferung erreichen
kann (z. B. hinreichende Befahrbarkeit der Wege) bzw.
dass eine Lieferung innerhalb angemessener Frist ent-
laden werden kann.
6.0 Gefahrenübergang und Versand6.1 Gefahrenübergang
Bei Verträgen mit Unternehmern gilt, dass die Gefahr
auch bei Lieferung frei Station, frei Lager und dergleichen
mit der Übergabe der Ware an die Güterabfertigung der
Versandstation bzw. den Transportunternehmer am Be-
ladungsort übergeht. Bei Verträgen mit Verbrauchern
geht die Gefahr mit Übergabe der Sache über.
6.2 Versicherung
Versicherungen werden nur nach Vereinbarung und auf
Kosten des Kunden abgeschlossen.
7.0 Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung7.1 Grundsatz
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bei Verträ-
gen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises einschließlich Nebenkosten z. B. für Fracht
oder Verpackung, bei Verträgen mit Unternehmern bis zur
Tilgung sämtlicher aus der laufenden Geschäftsbeziehung
bereits entstandener Forderungen oder im engen Zusam-
menhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Ne-
benforderungen wie Nutzungszinsen, Verzugsschaden
etc., auch Saldoforderungen, vor (im Folgenden „Vorbe-
haltsware“). Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer
ausdrücklich diese Vorbehaltsware bezahlt hat.
7.2 Verarbeitung, Verbindung, Vermischung
Der Kunde ist im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zur
Be- oder Verarbeitung, Montage oder sonstigen Verwer-
tung der Vorbehaltsware berechtigt; sie erfolgt für uns als
Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Die be- oder verarbei-
tete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.
7.3 Forderungsabtretung bei Verbindung
mit einem Grundstück
Wird Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein
Grundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die
Forderungen, die er aus diesem Grund gegen einen Drit-
ten hat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräu-
mung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB) an uns ab.
7.4 Miteigentum in anderen Fällen
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen ver-
mischt, verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Mitei-
gentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Ware im
Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbei-
tung. Darüber hinaus tritt der Kunde schon jetzt seine Ei-
gentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten
Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und ver-
wahrt diesen für uns.
7.5 Verfügung über die Vorbehaltsware
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhn-
lichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern bzw. ander-
weitig zu verwerten, soweit die Veräußerungs- oder Ver-
wertungsforderung gegen seine Abnehmer gemäß Ziffer
7.6 auf uns übergeht. Anderenfalls ist ihm jede Verfügung
über die Ware einschließlich Verpfändung und Sicherungs-
übereignung ausdrücklich untersagt.
22 Preisliste 2018
7.6 Vorausabtretung
Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware – gleich in wel-
chem Zustand – oder verwertet er die Ware auf eine an-
dere Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen
Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen
die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwer-
tung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um
eine Pauschalvergütung handelt) gegen seine Abnehmer
in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne ei-
nen Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere
dem Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypo-
thek (§ 648 BGB), an uns ab.
7.7 Einzugsermächtigung
Der Kunde ist dann ermächtigt, die Forderungen für un-
sere Rechnung einzuziehen und über die durch die Ein-
ziehung erlangten Beträge zu verfügen, so lange und in-
soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber
nachkommt. Er ist nicht berechtigt, über die Forderun-
gen auf andere Weise, z. B. durch Abtretungen oder Ver-
pfändungen, zu verfügen. Kommt der Kunde seinen Zah-
lungsverpflichtungen nicht nach, so sind wir jederzeit
berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerru-
fen. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die
Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen die Dritten er-
forderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
7.8 Freigabeanspruch
Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicher-
heiten die besicherten Forderungen um 10 % oder der ge-
schätzte Wert die besicherten Forderungen um 50 %, so sind
wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe bzw. Rücküber-
tragung von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
7.9 Beeinträchtigung der Rechte durch Dritte
Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung un-
serer Rechte durch Dritte muss uns der Kunde unverzüg-
lich benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unter-
lagen zur Verfügung stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Drit-
te sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
7.10 Herausgabe oder Wegnahme der Vorbehaltsware
Die Vorbehaltsware kann nach Rücktritt vom Vertrag von
uns herausverlangt oder weggenommen werden.
8.0 Mängelansprüche8.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, setzen die
Gewährleistungsrechte des Kunden voraus, dass dieser
Mängel im Rahmen seiner geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheit im Sinne des § 377 HGB unverzüg-
lich nach Entdeckung, bei erkennbaren Mängeln spätes-
tens 5 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich anzeigt.
An beanstandeter Ware steht uns das Recht zur Besich-
tigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen zu.
8.2 Nacherfüllung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind auf Nacher-
füllung, d. h. die Beseitigung des Mangels oder die Lie-
ferung einer mangelfreien Sache, beschränkt. Uns steht
das Wahlrecht zu.
8.3 Fehlschlagen der Nacherfüllung
Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen bei objektiver und
subjektiver Unmöglichkeit, Unzulänglichkeit, unberech-
tigter Verweigerung, ungebührlicher Verzögerung und
Misslingen des zweiten Nachbesserungsversuchs. Die
Nacherfüllung gilt auch dann als fehlgeschlagen, wenn
dem Kunden die Nachbesserung, z. B. wegen Unzuver-
lässigkeit, nicht mehr zumutbar ist. Schlägt die Nacher-
füllung durch uns fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach
seiner Wahl den Preis zu mindern oder vom Vertrag zu-
rückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatz
für Mangelschäden ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für
Mangelfolgeschäden. Im Falle der Ersatzlieferung ist der
Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl die mangelhafte
Sache zurückzugeben oder diese auf unsere Kosten nach
Absprache mit uns zu entsorgen.
8.4 Aufwendungen bei Nacherfüllung
Die im Rahmen der Nacherfüllung erforderlichen Auf-
wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten, werden von uns übernommen. Für
Unternehmer gilt dies nur, wenn die Kosten nicht unver-
hältnismäßig sind; hierfür gilt die Vermutung, dass Kos-
ten unverhältnismäßig sind, insoweit sie darauf beruhen,
dass die Ware an einen Ort verbracht worden ist, der uns
bei Vertragsschluss als Bestimmungsort nicht ausdrück-
lich und gesondert bekannt gegeben worden ist.
8.5 Erklärung bei Rücktritt
Ist unser Kunde Unternehmer und steht ihm ein Rück-
trittsrecht zu oder hat er eine Frist gesetzt, nach deren
Ablauf ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, so können wir ihm
eine angemessene Frist setzen, innerhalb der er den
Rücktritt erklären kann; nach Ablauf der Frist erlischt das
Rücktrittsrecht.
8.6 Verjährung der Mängelansprüche
Ansprüche wegen Mängeln von Baustoffen und Bautei-
len, die für ein Bauwerk verwendet worden sind und des-
sen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren inner-
halb von fünf Jahren. Ansonsten verjähren die
kaufvertraglichen Mängelansprüche von Unternehmern
innerhalb eines Jahres. Die Frist beginnt bei Übergabe.
8.7 Form von Anzeigen und Erklärungen des Kunden
Anzeigen und Erklärungen des Kunden, d. h. alle Äuße-
rungen, sei es rechtsgeschäftlicher, geschäftsähnlicher
oder rein tatsächlicher Art, die für die Rechtsentstehung,
Rechtsausübung oder sonstige Rechtswahrnehmung von
Bedeutung sind, insbesondere Kündigungs-, Rücktritts-,
Minderungs-, Anfechtungserklärungen, Mahnungen,
Nachfristsetzungen sowie Nacherfüllungs- und Scha-
densersatzverlangen, haben in Schriftform zu erfolgen.
9.0 Haftung, Vertragsstrafen9.1 Haftungsbegrenzung
Für Schäden haften wir,
a. insoweit eine grob fahrlässige Pflichtverletzung durch
uns oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflicht-
verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-
lungsgehilfen von uns vorliegt, sowie, wenn wir einen
Mangel arglistig verschwiegen haben;
b. insoweit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit vorliegt, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht;
c. im Falle des Verzugs insoweit ein fixer Liefertermin ver-
einbart war;
d. insoweit wir das Beschaffungsrisiko zu tragen haben,
e. insoweit wir eine Garantie übernommen haben;
f. insoweit kein Leistungserfolg vorliegt;
g. insoweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsge-
setz oder eines weiteren zwingenden gesetzlichen Haf-
tungstatbestands besteht;
h. insoweit wir eine Verletzung wesentlicher Vertrags-
pflichten zu verantworten haben; wesentliche Vertrags-
pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durch-
führung des Vertrages erst ermöglichen und auf die
der Kunde vertraut und vertrauen darf.
Eine Haftung auf Schadensersatz darüber hinaus ist aus-
geschlossen. Des Weiteren ist unsere Haftung bei Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des
bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypi-
schen Schadens begrenzt.
9.2 Persönliche Haftung
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer ge-
setzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.3 Pauschaler Schadensersatz, Vertragsstrafen
Ein pauschaler Schadensersatz oder Vertragsstrafen bedür-
fen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit uns.
10.0 Sonstige Bestimmungen10.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist
grundsätzlich unser Geschäftssitz. Wenn dem Kunden vor-
ab bekannt oder für ihn erkennbar ist, dass die Lieferung von
einem bestimmten anderen Ort aus oder die Leistung an ei-
nem bestimmten anderen Ort erbracht wird, so gilt dieser
Ort als Erfüllungsort. Erfüllungsort für Zahlungen des Kun-
den ist unser Geschäftssitz.
10.2 Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-
verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Strei-
tigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Per-
sonen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Wir können
nach unserer Wahl auch bei dem für den Geschäfts- oder
Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht klagen.
23Preisliste 2018
10.3 Kundendaten
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Ge-
schäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten
über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder
von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutz-
gesetzes und im Rahmen der Zweckbestimmung des Ver-
tragsverhältnisses zu erheben, zu verarbeiten und zu nut-
zen. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich
behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt
nur innerhalb der Xella-Gruppe sowie für Inkasso- und
Bonitätsprüfungszwecke.
10.4 Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag einschließlich seiner Auslegung gilt
das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden
keine Anwendung.
10.5 Teilunwirksamkeit
Eine Unwirksamkeit einzelner Aspekte dieser Bestimmun-
gen lässt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen un-
berührt. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Tei-
le in einer Weise ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt
der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Stand: 01/2015
Hinweis:
Diese Broschüre wurde von der Xella Aircrete Systems
GmbH herausgegeben. Wir beraten und informieren in
unseren Druckschriften nach bestem Wissen und dem
neuesten Stand der Technik bis zum Zeitpunkt der Druck-
legung. Da die rechtlichen Regelungen und Bestimmun-
gen Änderungen unterworfen sind, bleiben die Angaben
ohne Rechtsverbindlichkeit. Eine Prüfung der geltenden
Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig.
Gültigkeit:
Die vorliegende Preisliste ist ab dem 01. Januar 2018 bis
auf Widerruf gültig. Alle bisherigen Preislisten verlieren
ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2017.
24 Preisliste 2018
Palettenrechenwerte Hebel Planblock
1) U-Wert Annahmen: Außenputz: λ = 0,25 W/(mK) d= 15mm; Innenputz: λ = 0,51 W/(mK) d= 10 mm; Wärmeübergangswiederstände: Rsi = 0,13 m²K/W; Rse = 0,04 m²K/W2) 115 mm: NF oder glatt; 240 mm: glatt
()* bei Steinlänge 599 mm
Hebel PP 2-0,35
0,08
0,250,210,190,180,16
599 x 300 x 249599 x 365 x 249499 x 400 x 249499 x 425 x 249499 x 480 x 249
1,8
3024241818
4,50 3,00 3,00 2,25 2,25
1,3501,0951,2000,9561,080
Hebel PP 2-0,35
0,09
0,340,280,240,22
0,20
0,18
599 x 240 x 249599 x 300 x 249599 x 365 x 249499 x 400 x 249
499 x 425 x 249
499 x 480 x 249
1,8
363024 24
(18)*18
(18)*18
5,40 4,50 3,60 3,00
(2,70)* 2,25
(2,70)* 2,25
1,2961,3501,3141,200
(1,080)*0,956
(1,148)*1,080
Hebel PP 2-0,40
0,10
0,570,500,440,380,310,26
599 x 150 x 249599 x 175 x 249599 x 200 x 249599 x 240 x 249599 x 300 x 249499 x 365 x 249
1,8
604842363024
9,00 7,20 6,30 5,40 4,50 3,00
1,3501,2601,2601,2961,3501,095
Hebel PP 4-0,50
0,12
0,520,440,360,30
599 x 200 x 249599 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249
2,6
42363024
6,30 5,40 3,75 3,00
1,2601,2961,1251,095
Hebel PP 4-0,552)
0,140,930,51
599 x 115 x 249499 x 240 x 249
2,67836
11,70 4,50
1,3461,080
Hebel PP 4-0,60
0,16 0,74 599 x 175 x 249 3,0 48 7,20 1,260
Hebel PP 6-0,65
0,18
0,820,630,520,44
599 x 175 x 249499 x 240 x 249499 x 300 x 249499 x 365 x 249
3,7
48363024
7,20 4,50 3,75 3,00
1,2601,0801,1251,095
Leerpalettengrößebei Steinlängen von
499 mm599 mm
1000 x 750 x 1501200 x 750 x 150
λ
W/(mK)
U1)
W/(m²K)
AbmessungL x B x H
mm
fk
MN / m²
St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.
PALETTENRECHENWERTE
25Preisliste 2018
PALETTENRECHENWERTE
Palettenrechenwerte Hebel Jumbo im Doppelpack
Hebel PPEW 2-0,352) 0,09
0,340,280,23
599 x 240 x 499599 x 300 x 499599 x 365 x 499
1,812128
3,603,602,40
0,8641,0800,876
Hebel PP 4-0,502)
0,12
0,590,480,390,33
599 x 175 x 499599 x 240 x 499599 x 300 x 499599 x 365 x 499
2,6
2012128
6,003,603,602,40
1,0500,8641,0800,876
Leerpalettengrößebei Steinlängen von
175 mm240 mm300 mm365 mm
1250 x 700 x 1651250 x 750 x 1651250 x 900 x 1651250 x 750 x 165
λ
W/(mK)
U1)
W/(m²K)
AbmessungL x B x H
mm
fk
MN / m²
St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.
1) U-Wert Annahmen: Außenputz: λ = 0,25 W/(mK) d= 15mm; Innenputz: λ = 0,51 W/(mK) d= 10 mm; Wärmeübergangswiederstände: Rsi = 0,13 m²K/W; Rse = 0,04 m²K/W2) Liefermöglichkeit im Service Center erfragen.
Palettenrechenwerte Hebel Planbauplatte
Hebel PPpl 4-0,50 0,12
–––
599 x 50 x 249599 x 75 x 249599 x 100 x 249
–16212090
24,3018,0013,50
1,2151,3501,350
λ
W/(mK)
U1)
W/(m²K)
AbmessungL x B x H
mm
fk
MN / m²
St. / Pal. m² / Pal. m³ / Pal.
27Preisliste 2018
Hebel Bestellformular
Baustoffhandel:
Bauunternehmer:
Anlieferung:
möglich mit:
GP Nr.:
Objektnummer:
Sachbearbeiter:
Bauvorhaben:
PLZ, Ort:
Straße, Nr.:
Telefon:
PLZ, Ort:
Hinweise:
Ort, Datum: Name des Bestellers: Unterschrift:
mit Kran ( );
Zugmaschine und Anhänger ( ); Sattelauflieger ( );
nur Zugmaschine ( ); Umlaufend erfdl. ( );
ohne Kran ( ); Abholung in ALZ ( ); SOB ( ); MAL ( ); Liefertermin Datum:
Uhrzeit: ca.
Telefax:
Telefon Baustelle:
AP Baustelle:
Datum:
Auftraggeber/Rechnungsempfänger
Lieferanschrift
Hiermit bestelle ich bei Ihnen, unter Zugrundlegung der uns bekannten Liefer- und Zahlungsbedingungen, der allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie der vorliegenden Preisvereinbarung.
Artikelbezeichnung Wanddicke(cm)
Druckfestig- keitsklasse
Rohdichte- klasse
Bestellmenge Bestelleinheit
Leerpaletten mitnehmen (mind. 75 Stk.) Stk.
Bitte das Bestellfomular in Druckbuchstaben ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:
Herr Ulrich Frau Demircekic Xella Aircrete Systems GmbHTel: +49 6159-59 -412 Tel: +49 6159-59 -411 VertriebFax: +49 6159-59 -454 Fax: +49 6159-59 -454 Roßdörfer Straße 52E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] 64409 Messel
Xella Aircrete Systems GmbH
Düsseldorfer Landstraße 395
47259 Duisburg
Vertrieb
Roßdörfer Straße 52
64409 Messel
Telefon 06159 59-412
Telefax 06159 59-454
www.hebel.de
Stan
d 11
/201
7 | X
AS-0
01-0
0100
| 1.
500
| 11.
17Hinweis: Diese Broschüre wurde von der Xella Aircrete Systems GmbH herausgegeben.Eine Prüfung der geltenden Bestimmungen ist in jedem Einzelfall notwendig.
Heb
el is
a r
egis
tere
d tr
adem
ark
of th
e Xe
lla G
roup
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