impfen als teil der gynäkologischen sprechstunde klaus j. doubek wiesbaden / hessen
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Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde Klaus J. Doubek Wiesbaden / Hessen. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Impfenals Teil dergynäkologischen Sprechstunde
Klaus J. DoubekWiesbaden / Hessen
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http://www.aerztezeitung.de/img.ashx?f=/docs/2012/10/05/impfpass-AH.jpg&w=300http://www.babys-und-schlaf.de/wp-content/uploads/2012/10/BZgA_DSDI_1-1-Anzeige_Karton-600x848.jpghttp://www.healthcaremarketing.eu/_data/BZgA_DSDI_1-1_Anzeige_Bett_-web.jpg
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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Was steckt jedoch hinter dieser humorvollen Betrachtung?
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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INFO-BLATT05. OKTOBER 2012Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)„Wissen, Einstellung und Verhalten der Bevölkerung (16 bis 85 Jahre) in Deutschland zum Infektionsschutz (Impfen und Hygiene)“ – Bundesweite Repräsentativbefragung 2012
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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Ursache oder Wirkung?
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
520
16
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0 100 200 300 400 500 600
0 bis 50
51 bis 100
101 bis 150
151 bis 200
über 201
Ab
rech
nu
ng
shäu
fig
keit
Anzahl Praxen
Summe aller Schutzimpfungen #89000 bis 89060 einschl. A bis E
Ø Fallzahl je Arzt = 996
Anzahl der Praxen = 551
Ø Fallzahl je Praxis = 1.252
Häufigkeiten der Schutzimpfungen hessischer Gynäkologen
Q2/2008
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KV Hessen Q2/2012 531 (706,61)Praxen (Ärzte)
89102A FSME ED 7989102R FSME Auff 8889107B HepB sonst LD 389122A Polio sonst ED 1689201A Td ED 1789201R Td Auff 2889301A MMR ED 12189301B MMR LD 10889303R TdaP Auff 6989400R TdaP-IPV Auff 11490112A HPV ED 37590113A HPV FD 39690113B HPV LD 361
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
HPV Impfleistungen Summe Q2/11-Q2/12
3315
8037
5703
2860
6801
5247
2086
46704337
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
Hausärzte Gynäkologen hausärztlich tätige Kinderärzte
Imp
fun
gen Reihe1
Reihe2
Reihe3
9011
2A
9011
2A
9011
2A
9011
3A
9011
3A
9011
3A
9011
3B 90
113
B9011
3B
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
KV Hessen, VV 15.12.2012
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Ist die Tragweite
öffentlicher Impfemfehlungen
uns Frauenärzten wirklich bewusst?
Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
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Deutschland …
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
jährlich aktualisierte ImpfempfehlungenStändige Impfkommission (STIKO)
Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB VSchutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)
… Mu-RL, ESA-RL, RL-KFU… BioStoffV, ArbMedVV … BGH (2000) STIKO => medizinischer Standard
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Regelwerk des Impfens …
nur scheinbar kompliziert
einfach in der Praxis umzusetzen
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14EB 30EB 30
www.rki.dewww.rki.de
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http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/36impfen/pdf/e1.pdf
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http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/36impfen/pdf/e1.pdf
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Impfen als Teil der gynäkologischen Sprechstunde
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-581/SI-RL_2011-11-24.pdf
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Woran erkenne ich als Frauenärztin/Frauenarzt die Änderungen in den Impfempfehlungen der STIKO?
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Impfschutz sollte …
die Patientinnen durch alle Lebensphasen hindurch begleiten
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Am besten wird jede Patientin …
schon bei der Terminvereinbarung daraufhingewiesen, das Impfbuch mitzubringen
Bei nahezu jedem Patientenkontakt …
kann die Frage nach erforderlichenImpfungen in aller Kürze geklärt werden
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Impfen, was spricht dagegen?
… gynäkologische Erstberatung
… Mädchensprechstunde
… Verordnung von Kontrazeptiva
… präkonzeptionelle Beratung
… Mutterschaftsvorsorge
… Krebsfrüherkennungsuntersuchung
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Check der Impfdaten – kein Problem!
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Wenige Daten für die Patientenakte …
für jede impfpräventable Krankheit
bei vollständiger Grundimmunisierung
(nur) das Datum der letzten Impfung
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Danach wird überprüft …
welche Impfungen fehlen?
welche müssen aufgefrischt werden?
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Förderliche Aspekte in der Praxisorganisation …
von Aufklärung bis Impfung ist keine Zeitspanne notwendig
Entscheidung der Patientin für die Impfung ist aktuell
stets vorhandene Möglichkeit zur Impfung in der Praxis
gängige Impfstoffe in der Praxis verfügbar
qualifizierte Fachkraft für Durchführung von Impfungen
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Wie impfen wir?
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Generell gilt, …
dass eine Grundimmunisierung
niemals wiederholt zu werden braucht
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Generell gilt, …
dass jede durchgeführte Impfung zählt,
auch wenn sie Jahrzehnte zurückliegt
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Generell gilt, …
dass eine Impfung zuviel
keinen Schaden anrichtet
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Generell gilt, …
dass eine Impfung zu wenig
jedoch gefährlich werden kann
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Notwendige Impfungen dürfen …
an einem Impftermin erfolgen
Ausnahme:
Ein Mindestabstand von vier Wochen muss nur bei der Gabe zweier Dosen von Lebendimpfstoffen eingehalten werden, die nicht an einem Termin verabreicht werden konntenz.B. Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber, Typhus oral
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Alle Impfungen sollten …
in den
Musculus deltoideus
platziert werden
Außenseite der Oberarme
etwa drei Querfinger von der Schulterhöhe entfernt
Mit freundlicher Genehmigung vonNovartis Behring Impfcodex 7 (2009)
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Impfungen in den „Po“
sind out!
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Um lokale Reaktionen zu verringern, …
wird mit einer trockenen Nadel geimpft
sollte die Nadel nicht entlüftet werden(auch bei Fertigspritzen)
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… und keine Angst vor Nebenwirkungen!
Die heutigen Impfstoffe gehören zu den nebenwirkungsärmsten injizierbaren Medikamenten überhaupt und eine heftigere Lokalreaktion oder ein leichtes Unwohlsein nach der Impfung ist nach einigen Tagen wieder vergessen
Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2007, 22. Juni 2007
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Datenbank des Paul-Ehrlich-Institutszu Verdachtsfällen von Impfkomplikationen
Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)
http://www.pei.de
-> Ärzte und Apotheker-> Pharmakovigilanz
-> UAW-Datenbank
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Wen impfen wir?
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Das Impfangebot
der gynäkologischen Praxis …
sollte sich nicht nur auf die weibliche Klientel,
sondern auf die ganze Familie konzentrieren
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Jugendliche von 12–17 Jahren
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Jugendliche von 12–17 Jahren
Beratungseinstieg …
erster Freund
Verhütung
Infektionen durch Sexualkontakt
zunehmende Verantwortung
Umgang mit dem eigenen Körper
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Jugendliche von 12–17 Jahren
Beratungseinstieg …
über Impfungen allgemein sprechen
und auch Empfehlung der HPV-Impfung
für alle Mädchen ab 12 Jahren
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Jugendliche von 12–17 Jahren
Beratungseinstieg …
nicht über Krebsvorstufen
nicht über Krebs
„Das wollen die jungen Mädchen nicht wissen!“ Wojcinski M; 2012
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Jugendliche von 12–17 Jahren
Kritische Rückfragen …
beste Argumentation
… sachlich neutrale Information
… aufgrund gesicherter Studien
… ohne das „eigene Bauchgefühl“
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Erwachsene von 18–59 Jahren
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Erwachsene von 18–59 Jahren
Tetanus, Diphtherie, Pertussis
grundsätzlich sollten die Standardimpfungen alle zehn Jahre aufgefrischt werden
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Erwachsene von 18–59 Jahren
Poliomyelitis
jeder sollte 4 Impfungen erhalten haben
- drei zur Grundimmunisierung- eine Auffrischimpfung nach zehn Jahren
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Erwachsene von 18–59 Jahren
Hepatitis-B
nach einmaliger Grundimmunisierung wird nicht mehr aufgefrischt
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Um endlich Masern in Deutschland zu eliminieren, wurde das Impfalter auf alle Personen ausgeweitet, die nach 1970 geboren wurden
Jüngere Erwachsene sollten eine …
einmalige Masern-Mumps-Röteln-Impfung erhalten, wenn sie noch nie oder nur einmalig gegen Masern geimpft wurden
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Frauen im gebärfähigen Alter sollten …
zwei Röteln-Impfungen erhalten haben
Ist dies nicht geschehen oder wurde der Rötelnschutz nicht durch Antikörperbestimmung abgeklärt, sollten zur Vervollständigung …
zwei Röteln-Impfungen erfolgen
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Das Impfangebot sollte …
sich auch bei Frauen über 18 Jahre auf die HPV-Impfung erstrecken
Diverse Krankenkassen erstatten …
die HPV-Impfung auf Anfrage bis zum26. Lebensjahr
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HPV-Impfung nach Konisation ist empfehlenswert
Auswertungen von Studienpopulationen aus den Phase III-Zulassungsstudien beider HPV-Impfstoffe haben einen deutlichen Schutz vor Wiedererkrankung für Frauen gezeigt, die während ihrer HPV-Infektion geimpft worden waren. Zwar wurde die Entwicklung der Infektion und Dysplasie durch die Impfung nicht direkt beeinflusst, aber nach einer Therapie (Konisation) hatten diese Frauen eine um 67 bzw. 88 Prozent geringere Wiedererkrankungsrate (Postkonisationsprophylaxe). Das lässt sich mit der fehlenden Immunkompetenz der Patientinnen erklären. Sie hatten initial keine ausreichende kurative Immunität entwickelt und waren daher an einer Dysplasie erkrankt. Nach chirurgischer Entfernung der Dysplasie haben sie ein besonders hohes Risiko der Reinfektion, z.B. durch einen Partner, der weiterhin Infektionsträger ist. Dies kann aber durch die impfinduzierte Immunität zumindest reduziert werden.Daher empfehlen wir unseren Patientinnen sich nach einer Konisation HPV impfen zu lassen. Für die Beantragung bei den Krankenkassen haben wir Formulare und Begründungsliteratur zusammengestellt.
http://frauenklinik.charite.de/aktuelles/artikel/detail/neues_zur_hpv_impfung
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Frauen mit Kinderwunsch
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Frauen mit Kinderwunsch
Alle gebärfähigen Frauen sollten unabhängig vom bestehenden Kinderwunsch über eine
vollständige Dokumentation ihrer Impfungen im Impfbuch verfügen
Spätestens drei Monate vor einer Schwangerschaft sollte im Rahmen einer präkonzeptionellen Beratung der Impfschutz anhand des
Impfbuches überprüft werden
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Wurde zuletzt versehentlich …
Tetanus/Diphtherie ohne Pertussiskomponente geimpft,
kann nochmals korrektmit dem KombinationsimpfstoffTetanus-Diphtherie-Pertussis(ggf. mit Poliomyelitis-Anteil)geimpft werden
Ein Mindestabstand von 4 Wochen sollte eingehaltenwerden
Ein monovalenter Pertussis-Impfstoff ist nicht verfügbar
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Aktuelle Richtlinien zur Empfängnisregelung und Mutterschaft (ESA-RL, Mu-RL) … Nachweis einer zweimaligen Rötelnimpfung …
gilt als Nachweis einer Rötelnimmunität
Weggefallen sind …
obligate Röteln-HAH-Bestimmungen
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Neu eingeführt in Empfängnisregelungs-Richtlinie …
Kontrolle der Varizellen-Antikörper
… für uns EBM GOP 01828 …
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Schwangere
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Der sogenannte Nestschutz besteht nur, …
wenn die Schwangere über entsprechende Antikörper verfügt
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Ein Nestschutz ist nur nach Impfung möglich bei …
MasernMumps
RötelnVarizellen
Hepatitis AHepatitis B
DiphtherieTetanus
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Kein Nestschutz besteht für …
PertussisMeningokokken
nur bedingt für Pneumokokken
Aus diesem Grund gilt die Empfehlung …
zur Impfung aller Kontaktpersonenvon Neugeborenen gegen Pertussis
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Die STIKO empfiehlt allen Schwangeren …
ab dem 2. Trimenon die Influenza-Impfung
bei zusätzlicher chronischer Erkrankung
(z.B. Herz-, Lungen-, Kreislauferkrankungen, Neurodermitis, Asthma, Diabetes mellitus, Adipositas)
bereits schon im 1. Trimenon
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Allgemein kann gesagt werden, dass …
alle Tot- und Toxoidimpfstoffe in derSchwangerschaft unbedenklich sind
Lebendimpfstoffe in der Schwangerschaft dagegen verboten sind
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Eine kurz vor Eintritt einer Schwangerschaft oder versehentlich in einer Schwangerschaft erfolgte Lebendimpfung braucht dennoch niemanden zu beunruhigen
Sie hat bisher niemals eine Schädigung hervorgerufen und ist deshalb auch niemals eine Indikation für einen Abbruch der Schwangerschaft
Die Durchführung eines Schwangerschaftstests vor Impfungen ist nicht erforderlich
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Frauen ohne Impfdokumente
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Frauen ohne Impfdokumente
Wenn …
Impfdokumente nicht mehr existieren undalte Impfdaten nicht mehr eingeholt werden
können
dann sollte …
ein neues Impfbuch ausgestellt undnochmals erforderliche Grundimmunisierungen vorgenommen werden
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Es gilt, …
dass nur ordnungsgemäß dokumentierte Impfungen zählen
Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Jugendliche unter 18 Jahren oder eine Erwachsene über 18 Jahren handelt
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Erwachsene ab 60 Jahren
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Erwachsene ab 60 Jahren
STIKO-Impfkalender sieht zwei weitere Standardimpfungen vor
einmalige Impfung gegen Pneumokokken
jährliche Influenzaimpfung
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Spezielle Risikogruppen
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Spezielle Risikogruppen
Chronisch Erkrankte …
(z.B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Lungenkrankheiten, Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus, Asthma, Neurodermitis, neurologischen Erkrankungen, Multipler Sklerose oder Immundefizienz)
sollten und dürfen alle erforderlichen Impfungen erhalten
Epidemiologisches Bulletin, Nr. 39/2005, 30. September 2005
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Insbesondere sollten erfolgen …
Pneumokokken- und Influenza-Impfungen
vor großen Operationenvor Radiatiovor Chemotherapie
Hepatitis-B-Impfung
bei zu erwartenden größeren Blutverlusten
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Reisende
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Reisende
In der Frauenarztpraxis mit Impfberatung wird auch die Nachfrage nach reisemedizinischen Impfungen wachsen
Dem sollten sich ebenfalls alle Präventionsärzte stellen und reisemedizinische Beratungen und
entsprechende Impfungen in der Praxis anbieten
Immer mehr Krankenkassen erkennen, dass die Kostenübernahme der Impfungen günstiger als die Behandlung etwaiger Erkrankungen ist
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Fazit
Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen
der heutigen Medizin, die im Angebot keiner
frauenärztlichen Praxis fehlen dürfen
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Verlassen wir uns auf …
unser stets aktualisiertes Wissen über
Impfungen und nehmen den
Infektionsschutz unserer Patientinnen
ernst und auch selbst in die Hand!
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Impfangebote stärken die Kompetenz einer Praxis
und sind verglichen mit den derzeit
zugebilligten Regelleistungsvolumina
ein nicht zu vernachlässigender
budgetfreier Zugewinn der Praxis
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Impfen ist einfach
Impfen Sie einfach!
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LiteraturDeutsches Ärzteblatt, Jg. 108, Heft 7, 18. Februar 2011, A 326
Epidemiologisches Bulletin, Nr. 39/2005, 30. September 2005Epidemiologisches Bulletin, Nr. 25/2007, 22. Juni 2007Epidemiologisches Bulletin, Nr. 31/2010, 9. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 32/2010, 16. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 33/2010, 23. August 2010Epidemiologisches Bulletin, Nr. 30/2011, 1. August 2011Epidemiologisches Bulletin, Nr. 30/2012, 30. Juli 2012
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch [vormals: Sonstige Hilfen-Richtlinien] in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (Bundesanzeiger Nr. 60a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 21. Juli 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 139, Seite 3251 in Kraft getreten am 15. September 2011
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36, S. 914 in Kraft getreten am 3. März 2012
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL) in der Fassung vom 21. Juni 2007/18. Oktober 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, Nr. 224 (S. 8 154) zuletzt geändert am 24. November 2011 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 2012, Nr. 10 (S. 243) in Kraft getreten am 24. November 2011
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