influencer es grassiert! · influencer-marketing boomt influencer-marketing immer mehr...
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Influencer – Es grassiert!Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Köln, Juli 2018
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Influencer-Marketing boomtInfluencer-Marketing
Immer mehr Marketingabteilungen setzen auf die Zusammenarbeit mit Internetgrößen, um Produkte und Marken zu bewerben.
Und das nicht nur für die jüngsten Zielgruppen.
◼ Mit dem Zaubermittel Influencer versprechen sich viele, Reichweite,
Aufmerksamkeit und neue Kunden zu generieren.
◼ Gleichzeitig kann Influencer-Werbung aber auch schnell zum Gespött
werden und einen Shitstorm auslösen, wenn man es nicht richtig macht.
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
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Macro- und Micro-Influencer erreichen fast jedes Alter
◼ Während Macro-Influencer sich dadurch auszeichnen, insgesamt eine
große Reichweite und viele Abonnenten oder Follower zu haben,
◼ sind Micro-Influencer grundsätzlich kleinere Influencer, die aber
besonderen Einfluss auf bestimmte Zielgruppen haben. Das können
dann z. B. Mütter, Lebensmittelfans oder Outdoorfans sein.
D.h. es geht nicht nur um die Ansprache der jüngeren Zielgruppen.
Da jede Art der Recherche im Netz zu bestimmten Produktbereichen z.B.
Technik, Gesundheit, Ernährung, Kosmetik etc. auch auf Influencer trifft,
kann eine breite Altersspanne angesprochen werden.
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Unterschiedliche Plattformen und Formen
Influencer-Marketing
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◼ Es wird eine Vielzahl an Plattformen genutzt
(Social Media wie Instagram, Youtube, Blogs etc.).
◼ und unterschiedliche Formate wie z.B.
− Haul
− Tutorial
− Review
− Sponsoring
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
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Influencer-Marketing im Blindflug
Problem
Das Problem: Ohne genaues Wissen um die spezifischen
Wirkungsmöglichkeiten durch Influencer in dem eigenen Produktbereich agieren
Unternehmen beim Influencer-Marketing zum Teil wie im Blindflug und können
folglich kaum die gewünschte Wirkung erzielen. Häufig fokussieren sich
Unternehmen auf Social-Media-Stars mit einer möglichst hohen Anzahl an
Followern (ab 100.000).
Es besteht jedoch die Gefahr, ohne differenzierte Auswahlkriterien viel Geld in
die Stars der Szene zu investieren. Die so produzierten Inhalte werden von den
Usern zwar häufig angeklickt, den Produktempfehlungen fehlt aber die nötige
Authentizität.
Doch wie geht es richtig? Es besteht noch wenig Wissen, wie eine
systematische Ansprache durch Influencer gelingen kann.
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
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In einer tiefenpsychologischen Studie soll eine genaue Diagnose durchgeführt werden
Zielsetzung der Studie
◼ Zur „inneren Psychologie“ des Influencer-Marketings.
◼ Zu dessen Wirkung im Vergleich zu herkömmlicher Werbung.
◼ Zu dessen Potenzial und Risiken.
◼ Zu spezifischen Produktbereichen.
◼ Zum Zusammenspiel mit den Influencern - Wie können sie optimal motiviert
und genutzt werden?
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
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Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werdenGenerelle Bindung zu Influencern, Auswirkung auf die Markenbindung
◼ Müssen Unternehmen mit Influencer-Marketing werben, um konkurrenzfähig
zu bleiben?
◼ Wann lohnt es sich, mit Influencern zu werben? Lohnt es sich, für das eigene
Unternehmen (für welche Produkte und welche Marken)?
◼ Wie wirkt sich die Werbung mit Influencern langfristig auf die
Markenbindungen aus? Besteht eher eine Bindung zum Influencer oder zur
Marke?
◼ Welche Bindung besteht zu Start-up-Marken, die von Influencern ‚gegründet‘
wurden (z.B. Langhaarmädchen, Bilou)? Welche andere Art von
Markenbindung wird hier vermittelt?
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Influencer-Marketing
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Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werdenWerbung und Influencer, Zusammenspiel im Marketing-Mix:
◼ Wie wird Werbung von Influencern erlebt? Ab wann wird sie als Werbung
wahrgenommen und ab wann nicht mehr? Wann und wo wird sie akzeptiert,
wann nicht? Welche Auswirkungen hat diese Werbung – akzeptiert oder
nicht?
◼ In welchen Rezeptions-Verfassungen werden Vorschläge und in diesem
Sinne auch Werbung von Influencern genutzt?
◼ Wie steht es im Vergleich mit anderen Werbearten? Wie sollte das
Zusammenspiel mit anderer Werbung in Zukunft aussehen?
◼ Wie wird ein low-interest-product zum high-interest-product? Oder, wie
generiert der Influencer für ein low-interest-product höhere Aufmerksamkeit?
◼ Welche Marken sind hierfür bekannt? Welche Rolle spielt der Influencer
dabei?
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Influencer-Marketing
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Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werdenAuswahl und Einbindung des Influencers – auch aus Sicht der Influencer
(es werden auch Befragungen mit Influencern durchgeführt):
◼ Mit welchen Personen sollten die unterschiedlichen Marken
zusammenarbeiten: Eher mit reichweitenstarken Social-Media-Stars oder
doch mit kleineren Influencern, die sich intensiver mit ihren Followern
austauschen?
◼ Was macht einen interessanten, glaubwürdigen und geeigneten Influencer
aus?
◼ Wie sollte der Influencer eingebunden werden? Wie gelingt eine optimale
Motivation des Influencers (auch aus Sicht des Influencers)? Welche Inhalte
sollten durch den Influencer vermittelt werden, in welcher Form?
◼ Was machen Influencer mit „hohem Engagement“ besser?
◼ Wie sollte das optimale Zusammenspiel zwischen Influencer – Produkt –
Hersteller aussehen?
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Influencer-Marketing
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Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werdenInfluencer-Formate und -Kanäle
◼ Wie werden die verschiedenen Influencer-Formate erlebt und welche
Wirkungen werden jeweils durch das Format ausgelöst: Haul/Unboxing,
Review/Tests, How-to/Tutorials, Sponsoring etc.?
◼ Welche Rolle spielen dabei die Kanäle: Instagram, Youtube, Facebook,
Pinterest, Snapchat, Twitter, Blog etc.?
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Influencer-Marketing
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Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werdenDifferenzierung nach Branchen:
◼ Wichtig ist hier zu differenzieren, welche Strategien für welche Branchen
sinnvoll sind.
◼ Was sind Dos and Dont‘s beim Influencer-Marketing, generell aber auch im
Kontext der verschiedenen Branchen?
◼ Welche sozialen Medien der Influencer wirken wie für welche Branche?
Wie müssen speziell welche Branchen beworben werden?
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Influencer-Marketing
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ExplorationsaufbauDetaillierter Leitfaden wird noch entwickelt
1. Warming up
2. Haltung und Beziehung zu InfluencernWelche Bindungen werden aufgebaut? Akzeptanz, Glaubwürdigkeit, Beispiele, eigenes Relevant Set, Unterscheidung Macro- und Micro-Influencer, Faszinationen und Befürchtungen, Umgang verschiedener Altersgruppen mit Influencern
3. Umgangsformen und Nutzungsmotive mit InfluencernTägliche Nutzung, typische Situationen, Relevanz im Alltag, Veränderungen und Zukunft, Was macht Influencer heutzutage so attraktiv?
4. Influencer und Werbung, Zusammenspiel im Marketing-MixWie wird dieser Zusammenhang erlebt, welche Einflussnahme auf Produktkauf besteht? Beispiele, welche Glaubwürdigkeit besteht (wann ja, wann nicht), Womit hängt das zusammen? Vergleich zu klassischer Werbung
5. Wirkung von Influencern in verschiedenen ProduktbereichenIn jeder Exploration werden jeweils 2-3 Produktbereiche vertiefend befragt, ungestützt und gestützt mit Vorlage spezifischer Beispiele.
6. Fazit und Ausblick
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Fast alle Branchen werben auch über Influencer-Marketing
Influencer-Marketing
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Wir wollen jedoch zunächst diese vier Bereiche untersuchen, um ein möglichst breites Spektrum abzudecken:
Fashion und
Kosmetik
Technik und
Bauen/Wohnen
Lebensmittel,
Kochen,
Getränke
Health,
Pharma,
Nonprofit
Untersuchungsdesign
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Methode Erhebungs-Ort
Explorations-Verfahren Interviewer-Qualifikation
Morphologische Markt- und Medienpsychologie
Ausbildung in tiefenpsychologischen Explorations-
und Analysetechniken an der Universität Köln u./o.
der rheingold akademie®.
Köln
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Befragung von Konsumenten:
◼ 32 rheingoldInterviews® (Dauer je 2 Stunden)
◼ 4 rheingoldGroups® (Dauer je 2,5 Stunden)
− 8 Befragte pro Gruppe
Befragung von Influencern:
◼ 15 rheingoldInterviews® (Dauer je 1,5 Stunden)
◼ Macro- (ab 50.000), Micro-Influencern (ab 3.000 bis
20.000) und Nano-Influencer (1.000 – 3.000)
Sample
64 (32 Frauen, 32 Männer)
Anzahl der Konsumenten
16-50 Jahre
Alter
◼ Alle Befragten nutzen regelmäßig Influencer, u.a. zur Empfehlung
von Produkten
◼ Nutzer der 4 Produktbereiche. Es sollen von jedem Befragten
mindestens 2 Bereiche genutzt werden.
◼ Auch Influencer sollten zu diesen Produktbereichen bekannt sein
und z.T. genutzt werden.
Kriterien
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Leistungen und Preis
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Wir kommen zu Ihnen ins Haus und präsentieren die Ergebnisse. Präsentationstermine können für den Zeitraum ab OKTOBER 2018 verabredet werden. Die Präsentation ist geeignet für alle Stakeholder aus den Bereichen Geschäftsführung, Marketing, Vertrieb, Kommunikation etc.Ein USB-Stick mit den Charts oder auf Wunsch gedruckte Handouts gehören selbstverständlich ebenfalls zum Umfang des Angebotes.
‚Frühbucher-Unternehmen‘ (Stichtag 6. August 2018) können – in einem gewissen Umfang – eigene Fragestellungen (allgemeiner Art) einbringen (größerer, auch spezieller, Markenbezogener Fragekatalog gegen Aufpreis / Mehr-Explorationen).
Eine Veröffentlichung von (Teil-) Ergebnissen (natürlich OHNE Informationen zu jedweden Marken / Spezialfragen der Käufer dieser Studie) in Form von Fachartikeln oder Interviews erfolgt nicht vor dem 2. Quartal 2019. Der Preis einer Präsentation im Kunden-Unternehmen im Zuge eines ca. halbtägigen Workshops beträgt:
€ 8.700,00 (plus evtl. anfallende Reisekosten zzgl. gesetzl. MwSt in Höhe von 19%).
Bei Auftragserteilung bitten wir um Überweisung der ersten Honorarhälfte.
Dieses Angebot basiert auf unseren beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Annahme des Angebots ergänzender Vertragsbestandteil werden.
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Timing
Feldbeginn:
◼ Anfang August 2018
Ergebnispräsentationen:
◼ ab Anfang Oktober 2018 (KW 40)
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Ihre rheingold Ansprechpartner/in
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Nicole Hanisch
Mitglied der Geschäftsführung
T 0221-912 777-11
Paul Bremer
Projektleiter
T 0221-912 777-949
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Anhang
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Einige Vorteile von rheingoldGroups®
◼ Die Gruppe eröffnet einen schnellen und kompakten Blick auf die
spezifische Befindlichkeit der Konsumenten.
◼ Haltung und Umgang mit den konkreten Märkten werden ebenfalls schnell
und konkret greifbar.
◼ Unsere Erkenntnistiefe resultiert aus einer konsequenten
Kontextanalyse: Stimmungen, Atmosphärisches und die gesamte Dynamik
der Gruppe stellen die Grundlage für vertieftes Verständnis der einzelnen
Statements der Teilnehmer dar.
◼ Sie eignen sich daher hervorragend als Vorstufe für die
rheingoldInterviews®, die noch stärker vertiefen und verschwiegene und
tabuisierte Themen ausleuchten können.
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rheingoldInterviews® -die faszinierende Forschungsreise in die geheime Logik Ihres Marktes
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Die zeitliche Dauer der Tiefeninterviews, die vertrauensvolle Atmosphäre und eine Vielzahl von Interviewtechniken eröffnen einen einzigartigen Einblick in den Alltag und die Lebenswelt der Konsumenten.
◼ Offenheit: Die Erhebung wird nicht durch vorgegebene Fragen eingeengt –
auch peinliche und schwer verbalisierbare Sachverhalte werden ermittelt
◼ Anschaulichkeit: Ein plastischer Zugang zu verhaltensrelevanten
Sehnsüchte und Ängsten wird eröffnet
◼ Tiefe: Unbewusste oder verborgene Gründe für das Verhalten der
Verwender werden freigelegt
◼ Relevanz: Die gewonnenen Erkenntnisse sind unmittelbar praxisrelevant für
die Kunden
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Das rheingold institut in Zahlen
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Eigenes Studio
in Köln
ca. 5.000
Tiefen-Interviews
jährlich
ca. 100
Mitarbeiter
(45 feste,
55 freie)
International
anerkannte
Research- und
Consultancy
Expertise
Hunderte große
und kleine
Marken, die mit
uns neue
erfolgreiche
Wege
beschreiten
4 Markenawards
mit unseren
Kunden NIVEA,
Landlust, Frosch,
Rotbäckchen
Weltweite
Untersuchungen
Niederlassungen
in Köln,
San Francisco
und Shanghai
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
Unsere AGB
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf der vom Bundeskartellamt genehmigten Empfehlung des Arbeitskreises Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.
1. Das Institut wird ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB tätig. Im Falle kollidierender AGB der anderen Vertragspartei gelten ausschließlich die AGB des Instituts. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Das Institut übt seine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten wissenschaftlichen Methoden der Markt- und Sozialforschung aus.
3. Das Institut unterbreitet dem Interessenten ein Vertragsangebot grundsätzlich in Form eines Untersuchungsvorschlages, in dem Aufgabenstellung, Methodik, Versuchsanordnung, Auswertungskriterien und Zeitbedarf sowie das geforderte Honorar enthalten sind.Soll ein Angebot über den Umfang eines Rahmenvorschlages hinaus gehen und hat der Interessent den Angebotsumfang nicht vorab selbst bestimmt, so teilt das Institut vor Abgabe des Vertragsangebotes mit, in welchem Umfang es die Ausarbeitung besonderer Untersuchungsunterlagen (z. B. Fragebogen, Stichprobenlisten, Dokumentationen) für die Vertragserfüllung für erforderlich hält, sowie, welches Honorar hierfür zu zahlen ist. Das Institut kann das angegebene Honorar verlangen, wenn der Interessent nicht in einer angemessenen Frist widersprochen hat und das Institut auf diese Rechtsfolge sowie auf den Fristablauf zuvor ausdrücklich hingewiesen hat.Das Urheberrecht des Institutes an den von ihm geschaffenen Werken bleibt hiervon unberührt.
4. Das im Vertragsangebot genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle Leistungen, die vom Institut für die Auftragsdurchführung zu erbringen sind. Vor- und Zwischenberichte sind nicht Regelbestandteil der Auftragsdurchführung.Für Sonderwünsche des Auftraggebers, z. B. für zusätzliche Berichtsexemplare, Erstellung von Vor- und Zwischenberichten etc. kann das Institut ein angemessenes Zusatzhonorar verlangen. Dieses Zusatzhonorar ist zwischen den Vertragsparteien nach Auftragserteilung für den Sonderwunsch gesondert zu verhandeln und schriftlich festzulegen. Kommt es nicht zu einer Einigung über das Sonderwunsch-Honorar, so ist das Institut zur Erfüllung des Sonderwunsch-Auftrages nicht verpflichtet.Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen ebenfalls einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung, in der auch die Veränderung des Honorar-volumens nieder zu legen ist. Entstehen durch die Änderungswünsche Mehrkosten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Mehrkosten in jedem Falle an das Institut zu erstatten. Hiervon unberührt bleibt der Vergütungsanspruch des Instituts für den Fall der Reduzierung des Auftragsvolumens (vgl. hierzu Ziff. 7 der AGB).Im Falle mehrstufiger und/oder mehrteiliger Auftragsvolumina werden diese – einschließlich der Ausführungszeitpunkte der einzelnen Auftrags-Teilschritte – bei Erteilung des Anfangsauftrages verbindlich schriftlich vereinbart, ebenso wie die auf die Teilaufträge entfallenden Vergütungsanteile. Gleiches gilt für die Sachverhaltsgestaltung eines Gesamtauftrages, der in mehreren, zeitlich einander folgenden Teilschritten ausgeführt werden soll.
5. Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungs-methoden werden von dem Institut nur dann gewährleistet, wenn in begründeten Ausnahmefällen schriftlich ausdrücklich die Exklusivität vereinbart wird. Sollte ausnahmsweise schriftlich Exklusivität vereinbart werden, ist deren Dauer ebenso schriftlich festzulegen wie das hierfür zusätzlich zu berechnende Honorar des Instituts.
6. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das Honorar gegen Rechnungserteilung zu 50% bei der Auftragserteilung und zu 50% bei der Auslieferung der Untersuchungsergebnisse fällig. Zusätzlich zu dem vereinbarten Honorar wird von dem Auftraggeber die Umsatzsteuer in der jeweils aktuellen, gesetzlichen Höhe geschuldet.Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7. Entschließt der Auftraggeber sich, einen Teilauftrag und/oder Teile eines Gesamtauftrages nicht durch das Institut ausführen zu lassen, so bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, die auf den nicht ausgeführten Auftragsteil entfällt, verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber dem Institut mitteilt, einen Auftragsteil zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt ausführen lassen zu wollen.Die Höhe der für diesen Fall pauschal von dem Auftraggeber geschuldeten Vergütung beläuft sich auf 80 % der vereinbarten Vergütung, soweit diese auf den nicht ausgeführten Auftragsteil entfällt. Für den Fall, dass der Auftraggeber nach einer Teilkündigung des Auftrages – Nichtausführung einzelner Vertragsteile und/oder Verschiebung des Ausführungszeitpunktes auf bestimmte/ unbestimmte spätere Zeitpunkte der Ausführung – nachträglich das Institut erneut mit der Ausführung des gekündigten Vertragsteiles beauftragt, ist hierfür zwischen den Parteien ein neues Honorar zu vereinbaren. Bei dieser Honorarvereinbarung behält das Institut sich vor, bei Aufträgen, die als nicht ausgeführte Bestandteile früherer Aufträge bereits Gegenstand einer Vergütungsleistung des Auftraggebers waren, die pauschal geleistete Vergütung angemessen zu berücksichtigen.Für diesen Fall ist die anteilige Vergütung – abzüglich geleisteter Vorauszahlungen des Auftraggebers – fällig auf erstes Anfordern durch Rechnungserteilung des Instituts.
8. Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsvorschläge und Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Der Inhalt der Untersuchungsvorschläge und der sonstigen Arbeitsergebnisse des Instituts darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, zwischen den Parteien wäre ausdrücklich schriftlich eine abweichende Befugnis des Auftraggebers vereinbart. Dies gilt auch für die vollständige oder teilweise Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte sowie die Vervielfältigung, den Abdruck sowie die Speicherung, Verarbeitung oder Ausgabe in Informations- und Dokumentationssystemen (information-storage- and retrieval-systems).
9. Eigentums- und Urheberrechte an der Untersuchungskonzeption und dem bei der Auftragsdurchführung angefallenen Material (Untersuchungsvorschlag, Berichte, Fragebogen, Datenträger etc.) liegen ausschließlich beim Institut. Eine Übertragung auf den Auftraggeber findet nicht statt. Gleiches gilt für ein mögliches Urheberrecht des Auftraggebers an jeglichen Arbeitsergebnissen des Instituts.Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei das Institut als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen.Der Auftraggeber stellt das Institut von allen Ansprüchen frei, die gegen das Institut geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber und/oder Personen, die seiner Risikosphäre zuzurechnen sind, die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet haben (z. B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen werben).
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Unsere AGB
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10. Das Institut verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Das Recht des Instituts, die methodischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Untersuchung für eigene Zwecke zu nutzen, bleibt hiervon unberührt.
11. Der Auftraggeber ist berechtigt, in den Geschäftsräumen des Instituts die Original-Erhebungsunterlagen einzusehen. Die Anonymität der Informanten darf jedoch nicht verletzt werden. Wenn Maßnahmen, die zum Schutz der Anonymität erforderlich werden, Kosten verursachen, hat diese der Auftraggeber zu tragen.Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dabei ist das Institut verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers entstehende Mehrkosten werden vom Auftraggeber getragen.
12. Das Institut wird, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, Erhebungsunterlagen 1 Jahr und Datenträger 2 Jahre aufbewahren. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Untersuchungsberichtes; in Zweifelsfällen gilt das Datum des Untersuchungsberichtes als Fristbeginn.
13. Das Institut wird die in Auftrag gegebene Untersuchung mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und auswerten. Das Erreichen bestimmter Untersuchungsergebnisse gewährleistet das Institut nicht. Beanstandungen der Untersuchung, insbesondere ihrer methodischen Anlage, der Versuchsanordnung und der Auswertung können nur auf eine grob schuldhafte Verletzung der dem Institut obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Erkenntnisse, die erst bei der Durchführung der Untersuchung gewonnen werden, können keine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Untersuchungskonzeption begründen.Hat das Institut grob schuldhaft seine Sorgfaltspflicht verletzt, verpflichtet es sich zur Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht durchgeführt, kann der Auftraggeber das Honorar angemessen kürzen.Die Gewährleistung des Instituts beschränkt sich auf Fälle der groben Fahrlässigkeit bzw. des Vorsatzes. Dies gilt auch für die Handlungen der Erfüllungsgehilfen des Instituts. Eine Gewährleistung in den Fällen einfacher sowie leichter Fahrlässigkeit findet nicht statt. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, gleich welcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der für ihn durchgeführten Untersuchung entstehen, sind ausgeschlossen. Nicht vorhersehbare, atypische Schäden und Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Auftraggebers zuzurechnen sind, sind sowohl bei Schlechterfüllung als auch bei Verzug dem Auftraggeber nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.
14. Werden Untersuchungsergebnisse aus Gründen, die das Institut zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegte Leistung noch nicht erbracht ist; sollte nachweislich das Interesse des Auftraggebers an dem bereits erbrachten Teil fortgefallen sein, so gilt sein Rücktritt auch insoweit. Ein eventuell insoweit angefallener Verzugsschaden des Auftraggebers ist nur im Falle des groben Verschuldens des Instituts zu ersetzen.
15. Für Produkttests gelten die folgenden Bestimmungen:Der Auftraggeber stellt das Institut von allen Ansprüchen frei, die wegen Schäden, die durch einen Fehler des zu testenden Produkts verursacht werden, gegen das Institut oder gegen Mitarbeiter des Instituts gestellt werden.Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle erforderlichen chemischen, medizinischen, pharmazeutischen oder sonstigen Prüfungen/Untersuchungen/Analysen des Testprodukts vor der Erteilung des Auftrages an das Institut durchgeführt worden sind. Er übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Produkt für den Test geeignet ist und, sofern eine Überprüfung (s. o.) notwendig war und stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann.Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen dem Institut zur Verfügung gestellt werden, damit diese an die Testteilnehmer weitergegeben werden können.Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die dem Institut, seinen Mitarbeitern/Beauftragten oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte entstehen.Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
16. Die Ersatzpflicht des Instituts für von ihm zu vertretende Schäden, gleich welcher Art, ist in jedem Fall der Höhe nach begrenzt auf die Gesamthöhe des Honorars, welches für den betreffenden Auftrag vereinbart wurde.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Instituts.
18. Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen sich als unwirksam erweisen, so verpflichten sich die Parteien, eine dem Regelungszweck und wirtschaftlichen Sinngehalt dieser Bestimmung möglichst nahe kommende Regelung neu, schriftlich und individuell zu vereinbaren.
Stand Januar 2012rheingold GmbH & Co. KG
Psychologie, Wirkungen und Chancen des Influencer-Marketings
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T +49/(0)221-912 777-0 | F +49/(0)221-912 777-55
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