inklusion und ressourcen
DESCRIPTION
Inklusion und Ressourcen. AG 2 Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen Edelinde Eusterholz Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin. UN-Behindertenrechtskonvention. Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
![Page 1: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/1.jpg)
Inklusion und Ressourcen
AG 2
Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen
Edelinde Eusterholz
Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin
![Page 2: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/2.jpg)
2
UN-Behindertenrechtskonvention
Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit
Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt.
Inklusion ist die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip – Orientierung für die praktische Umsetzung.
![Page 3: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/3.jpg)
3
UN-Behindertenrechtskonvention
Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser enthält Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre.
Aufruf zur Erstellung eigener Aktionspläne zur Umsetzung der Un-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmen der Rehabilitationsträger zur Umsetzung der UN-Konvention
![Page 4: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/4.jpg)
4
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen fokussieren drei Handlungsfelder
1. Bewusstseinsbildung
2. Barrierefreiheit
3. Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch
kontinuierliche Umsetzung und ggf. Erweiterung
![Page 5: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/5.jpg)
5
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmen – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung
Ziel Bewusstsein schaffen für die Anforderungen und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Rehabilitationsträger informieren über und sensibilisieren für die Verwirklichung der Ziele
der UN-Behindertenrechtskonvention.
Bewusstsein ist die Grundvoraussetzung für Veränderung.
Zielgruppen z. B. Ärzte und Ärztinnen, Betriebe/Arbeitgeber, Leistungserbringer
![Page 6: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/6.jpg)
6
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung
Auftakt BAR-Workshop
„UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Was können wir tun?“
Fortsetzung Regelmäßige Fachgespräche zu rehabilitationsrechtlichen und –politischen Fragen
Finanzielle Unterstützung des Diskussionsforums „Reha-Recht“
Trägerübergreifende Fortbildungsseminare
![Page 7: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/7.jpg)
7
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit
Anforderungen an die Barrierefreiheit von Rehabilitations-einrichtungen und –diensten in Rahmenempfehlungen der Rehabilitationsträger festgeschrieben
Überprüfung der Barrierefreiheit der Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der QS-Verfahren
BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“
Formulierung von veröffentlichten Dokumenten in angemessener Sprache
Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weitere BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache
![Page 8: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/8.jpg)
8
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit
Barrierefreie Internetauftritte (Darstellung von Texten in ausreichend großer Schrift bzw. Bedienelemente zur Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion etc.)
Barrierefreie Online-Formulare (skalierbar, beliebig vergrößerbar, sich selbst vervollständigende Formulare, bei denen Begriffe zur Auswahl stehen, mit hoher Fehlertoleranz
Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weiteres BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern
![Page 9: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/9.jpg)
9
UN-Behindertenrechtskonvention
BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch
Lernen voneinander bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere auf europäischer Ebene
Kontakte zum Weltverband „Rehabilitation International“ (RI), zum Forum der europäischen Sozialversicherung „European
Social Insurance Platform“ (ESIP) und zum „European Disability Forum“ (EDF) sind Netzwerkpartner.
„Best Practice Modelle“ - Übertragbarkeit prüfen
![Page 10: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/10.jpg)
10
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern
Beteiligung an der Initiative RehaFutur des BMAS
Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Gemeinsames Projekt Ersatzkassen/DRV Bund „TOUR de
BEM“
Umsetzung Patientenrechtegesetz
Bedarfsfeststellung auf Grundlage der ICF (alle Ebenen, die für die Betroffenen relevant sind, können abgebildet werden, Einflussfaktoren lassen sich transparent darstellen)
![Page 11: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/11.jpg)
11
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern
Anpassung der Heilmittelrichtlinien an die Nomenklatur der ICF,langfristige Heilmittelverordnung für Versicherte mit
dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen, Heilmittelerbringung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen
und Regelschulen (Inklusionsschulen)
Qualitätssicherung der Servicestellen
Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der BAR unter Berücksichtigung der UN-Konvention/Inklusion
![Page 12: Inklusion und Ressourcen](https://reader036.vdokument.com/reader036/viewer/2022081809/56814e46550346895dbbc4ae/html5/thumbnails/12.jpg)
12
UN-Behindertenrechtskonvention
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern
Unterstützung des Persönlichen Budgets
Leistungsfinder: vdek-Pfleglotse und vdek-Arztlotse
Vereinbarungen zur barrierefreien Leistungserbringung mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Heilmittel- erbringern – Empfehlungen nach § 126 SGB V)
Ausbau wohnortnaher ambulanter und mobiler Rehabilitation
Berücksichtigung des Leitgedankens der Inklusion bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA)