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Inklusion und Ressourcen AG 2 Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen Edelinde Eusterholz Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin

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Inklusion und Ressourcen. AG 2 Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen Edelinde Eusterholz Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin. UN-Behindertenrechtskonvention. Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Inklusion und Ressourcen

Inklusion und Ressourcen

AG 2

Leistungsansprüche – Erfahrungen mit und von Krankenkassen

Edelinde Eusterholz

Verband der Ersatzkassen (vdek), Berlin

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UN-Behindertenrechtskonvention

Gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit

Deutschland hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Damit wurden wichtige Weichen für eine inklusive Gesellschaft gestellt.

Inklusion ist die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip – Orientierung für die praktische Umsetzung.

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UN-Behindertenrechtskonvention

Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Dieser enthält Ziele und Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre.

Aufruf zur Erstellung eigener Aktionspläne zur Umsetzung der Un-Behindertenrechtskonvention

BAR Maßnahmen der Rehabilitationsträger zur Umsetzung der UN-Konvention

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR-Maßnahmen fokussieren drei Handlungsfelder

1. Bewusstseinsbildung

2. Barrierefreiheit

3. Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch

kontinuierliche Umsetzung und ggf. Erweiterung

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR-Maßnahmen – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung

Ziel Bewusstsein schaffen für die Anforderungen und Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention. Rehabilitationsträger informieren über und sensibilisieren für die Verwirklichung der Ziele

der UN-Behindertenrechtskonvention.

Bewusstsein ist die Grundvoraussetzung für Veränderung.

Zielgruppen z. B. Ärzte und Ärztinnen, Betriebe/Arbeitgeber, Leistungserbringer

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Bewusstseinsbildung

Auftakt BAR-Workshop

„UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung – Was können wir tun?“

Fortsetzung Regelmäßige Fachgespräche zu rehabilitationsrechtlichen und –politischen Fragen

Finanzielle Unterstützung des Diskussionsforums „Reha-Recht“

Trägerübergreifende Fortbildungsseminare

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR-Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit

Anforderungen an die Barrierefreiheit von Rehabilitations-einrichtungen und –diensten in Rahmenempfehlungen der Rehabilitationsträger festgeschrieben

Überprüfung der Barrierefreiheit der Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen der QS-Verfahren

BAR-Arbeitsgruppe „Barrierefreie Umweltgestaltung“

Formulierung von veröffentlichten Dokumenten in angemessener Sprache

Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weitere BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Barrierefreiheit

Barrierefreie Internetauftritte (Darstellung von Texten in ausreichend großer Schrift bzw. Bedienelemente zur Schriftvergrößerung, Vorlesefunktion etc.)

Barrierefreie Online-Formulare (skalierbar, beliebig vergrößerbar, sich selbst vervollständigende Formulare, bei denen Begriffe zur Auswahl stehen, mit hoher Fehlertoleranz

Informationsmaterial für Gemeinsame Servicestellen und weiteres BAR-Informationsmaterial (z. B. „Wegweiser“) in leichter Sprache

Möglichkeit der Inanspruchnahme von Gebärdendolmetschern

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UN-Behindertenrechtskonvention

BAR Maßnahmenkatalog – Handlungsfeld Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch

Lernen voneinander bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere auf europäischer Ebene

Kontakte zum Weltverband „Rehabilitation International“ (RI), zum Forum der europäischen Sozialversicherung „European

Social Insurance Platform“ (ESIP) und zum „European Disability Forum“ (EDF) sind Netzwerkpartner.

„Best Practice Modelle“ - Übertragbarkeit prüfen

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UN-Behindertenrechtskonvention

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern

Beteiligung an der Initiative RehaFutur des BMAS

Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements Gemeinsames Projekt Ersatzkassen/DRV Bund „TOUR de

BEM“

Umsetzung Patientenrechtegesetz

Bedarfsfeststellung auf Grundlage der ICF (alle Ebenen, die für die Betroffenen relevant sind, können abgebildet werden, Einflussfaktoren lassen sich transparent darstellen)

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UN-Behindertenrechtskonvention

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern

Anpassung der Heilmittelrichtlinien an die Nomenklatur der ICF,langfristige Heilmittelverordnung für Versicherte mit

dauerhaften, schwerwiegenden Behinderungen, Heilmittelerbringung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr auch in tagesstrukturierenden Fördereinrichtungen

und Regelschulen (Inklusionsschulen)

Qualitätssicherung der Servicestellen

Überarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen auf Ebene der BAR unter Berücksichtigung der UN-Konvention/Inklusion

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UN-Behindertenrechtskonvention

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung durch die GKV bzw. mit anderen Partnern

Unterstützung des Persönlichen Budgets

Leistungsfinder: vdek-Pfleglotse und vdek-Arztlotse

Vereinbarungen zur barrierefreien Leistungserbringung mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z. B. Heilmittel- erbringern – Empfehlungen nach § 126 SGB V)

Ausbau wohnortnaher ambulanter und mobiler Rehabilitation

Berücksichtigung des Leitgedankens der Inklusion bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusse (G-BA)