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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche Wichtiger Hinweis: Das ist eine deutsche Übersetzung des Jahresabschlusses 2013 der McKesson Corporation („McKesson“) in englischer Sprache, der bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) am 7. Mai 2013 eingereicht wurde. Nach diesem Zeitpunkt wurden keine Anpassungen in dem Jahresabschluss 2013 vorge- nommen, um Änderungen in McKesson’s Bilanzierung zu berücksichtigen, die in den folgenden Geschäft s- jahren vorgenommen wurden und die die Darstellung der Finanzinformationen in diesem Jahresabschluss beeinflussen. Der Abschluss 2013 sollte daher im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 gelesen werden. Im Falle von Unterschieden zwischen dem englisch sprachigen Jahresabschluss 2013 von McKes- son und dieser Übersetzung gilt die bei der SEC eingereichte englische Originalfassung. Innovationen für eine bessere Gesundheit Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr zum 31. März 2013 Jahre

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Page 1: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

Wichtiger Hinweis:

Das ist eine deutsche Übersetzung des Jahresabschlusses 2013 der McKesson Corporation („McKesson“) in

englischer Sprache, der bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC) am 7. Mai 2013

eingereicht wurde. Nach diesem Zeitpunkt wurden keine Anpassungen in dem Jahresabschluss 2013 vorge-

nommen, um Änderungen in McKesson’s Bilanzierung zu berücksichtigen, die in den folgenden Geschäfts-

jahren vorgenommen wurden und die die Darstellung der Finanzinformationen in diesem Jahresabschluss

beeinflussen. Der Abschluss 2013 sollte daher im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 gelesen

werden. Im Falle von Unterschieden zwischen dem englisch sprachigen Jahresabschluss 2013 von McKes-

son und dieser Übersetzung gilt die bei der SEC eingereichte englische Originalfassung.

Innovationen

für eine bessere

Gesundheit

Geschäftsbericht

für das Geschäftsjahr zum

31. März 2013

Jahre

Page 2: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

Branchenführerschaft

Platz 1 im Ranking des FOR-

TUNE-Magazins - das „am

meisten geschätzte Unterneh-

men“ in der Kategorie Groß-

händler Gesundheitsdienstleis-

tungen

Ausgezeichnet von

Towers Watson als

Global High Performing

Company

Ein Platz unter den 50 Un-

ternehmen im Bloomberg

Businessweek-Ranking

Gewinner der Platin-

Auszeichnung 2013 als einer

der „Besten Arbeitgeber für

gesunden Lebensstil“

McKesson ist

Branchenfüh-

rer in den Be-

reichen

Arzneimittelvertrieb in den USA

und Kanada

Vertrieb von medizinisch-

chirurgischem Bedarf an alterna-

tive Pflegeeinrichtungen

Vertrieb von Generika

Medizinische Management-

Software und Zahlungsdienstleis-

tungen

Unternehmensnahe und klinische

Dienstleistungen für Leistungsan-

bieter

Dienstleistungen im Bereich

Konnektivität

Mehr als

200.000

Ärzte nutzen unsere Technolo-

gie und Dienstleistungen

1/3 aller

Medikamente,

die täglich in Nordame-

rika verwendet werden,

werden von McKesson

geliefert

4.-

größtes Apo-

thekennetz-

werk

3.000+ Health Mart®-

Apotheken-Franchise

Unternehmen

der Krankenhäuser mit > 200

Betten sind Kunden von McKesson

der 25 führenden Krankenkassen

sind Kunden von McKesson

Page 3: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

Aktionärsbrief von John Hammergren

Sehr geehrte Aktionäre,

Es freut mich, Ihnen von einem leis-

tungsstarken Geschäftsjahr 2013 be-

richten zu können, mit einer hervorra-

genden Geschäftsentwicklung im

Segment Distribution Solutions. Der

anhaltende Erfolg im Dienste unserer

Kunden ließ den Kurs unserer Aktie

im März auf ein Jahreshoch von

USD 111,55 klettern.

Für das Gesamtjahr verzeichnete McKesson einen Umsatz von USD 122,5

Mrd. nach USD 122,7 Mrd. im Geschäftsjahr 2012. Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit belief sich auf USD 2,5 Mrd., und zum

Jahresende summierten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalen-

te des Unternehmens auf USD 2,5 Mrd., was uns ausreichend finanzielle Flexibilität zum Erwerb neuer Kapazitäten gab, die unseren Kunden bei der

Verbesserung ihrer Ertragslage helfen werden.

Im vierten Quartal des Geschäftsjahrs 2013 konnten wir beispielsweise den

Erwerb der PSS World Medical abschließen und haben damit begonnen, die Stärken unserer vereinten Unternehmen zur Unterstützung unserer Kunden

bei Effizienzsteigerungen und der Verbesserung der Patientenpflege zu

verbinden. Auch konnten wir im Jahresverlauf mehrere Übernahmen ab-schließen und damit unsere Kapazitäten in neuen Wachstumsmärkten wie

bevölkerungsbezogenes Gesundheitsmanagement, Kapazitätsmanagement

und Business-Performance-Lösungen für Leistungsanbieter erweitern.

Beim Ausbau unseres Portfolios in Wachstumsbereichen haben wir auch eine ganze Reihe strategischer und betrieblicher Maßnahmen ergriffen, um

McKesson für die Zukunft zu positionieren. Im vierten Quartal haben wir

unsere Absicht kundgetan, nicht weiter auf dem Gebiet der internationalen Technologie- und Automatisierungslösungen für Krankenhäuser tätig zu sein

und unsere Minderheitsbeteiligung an Nadro, S.A. de C.V., einem mexikani-

schen Pharmavertriebsunternehmen in privater Hand, zu verkaufen.

Im Geschäftsjahr 2014 jährt sich das Bestehen unseres Unternehmens zum 180. Mal – ein Meilenstein, der mich bescheiden und stolz zugleich macht. Es

ist ganz erstaunlich, wie sehr sich die Welt und der Gesundheitssektor seit der

Gründung unseres Unternehmens verändert haben. Früher reiste der Arzt noch mit der Pferdekutsche über Land, heute verfügen wir über eine moderne

Infrastruktur der hochtechnisierten Pflege. Während dieser beeindruckend

langen Zeit spielte McKesson eine wesentliche Rolle in der Gesundheitsbran-che – sei es als Lieferant von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln,

in unterstützender Funktion für Gesundheitsanbieter oder durch die engma-

schigere Verwebung des Gesundheitssystems.

Und doch ist bei aller Würdigung der langen Geschichte unseres Unterneh-mens die Zukunft für mich noch weitaus spannender. Der Gesundheitssektor

durchläuft eine Phase beispielloser Veränderungen, und unsere Kunden

vertrauen bei der Bewältigung der vor ihnen liegenden Herausforderungen und der Ausschöpfung der sich ihnen bietenden Möglichkeiten mehr denn je

auf unser Unternehmen. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2014 bin ich zuver-

sichtlich, dass wir unserer Tradition einer hervorragenden Geschäftsentwick-lung treu bleiben werden. In attraktiven Wachstumsmärkten sind wir gut

positioniert, unsere Finanzkraft ist enorm, unsere Kundenbeziehungen sind

solide, unser erfahrenes Führungsteam verfügt über den nötigen Weitblick, die Entwicklung des Gesundheitssystems nicht nur zu antizipieren, sondern

auch mit zu gestalten und den Fortschritt zu beschleunigen.

Im Namen des Board of Directors und unserer Mitarbeiter möchte ich Ihnen danken für Ihr Bekenntnis zu McKesson in Anerkennung unseres fortgesetz-

ten Strebens nach einer gesunderen Geschäftsentwicklung für die Branche

insgesamt und einer besseren Gesundheit für uns alle.

John Hammergren Vorsitzender des Board, President

und Chief Executive Officer

McKesson Corporation

Page 4: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

Innovation, Leistung und Führerschaft – die Geschichte von McKesson

19. Jahrhundert

Frühe Pioniere

John McKesson und Charles Olcott eröffnen in New York City ein Import- und Großhandelsgeschäft für pflanzliche Arzneimittel.

30er Jahre

Das Unternehmen vertreibt Pharmaprodukte mit geschlossenen Pferde-fuhrwerken in 17 Staaten und Territorien auf dem gesamten nordamerikani-schen Kontinent, von Vermont bis Kalifornien.

Hochmastige Klipper, die in nahen Häfen festgemacht haben, transportieren die Produkte in die ganze Welt.

20. Jahrhundert

Das Jahrhundert des Wachstums

McKesson überzeugt mehrere etablierte regiona-le Großhändler, sich zu einem nationalen Arz-neimittelgroßhändler mit nur einem Eigentümer zusammenzuschließen, wodurch das Unterneh-men zu einem der in den USA führenden Ver-triebsunternehmen für Arzneimittel avanciert.

Die Gesellschaft verzeichnet einen bislang unübertroffenen Umsatz von über

USD 100 Mio. und beständiges Wachstum, trotz Weltwirtschaftskrise.

Anfang des 20. Jh.

McKesson & Robbins, später in Foremost-McKesson umgetauft, nutzt sein Know-how im Bereich Vertrieb, um Unternehmen der Sparten Wasser, Chemie, alkoholische Getränke, Milchprodukte und andere Vertriebsunternehmen zu gründen und zu betreiben, die schließlich verkauft werden, um sich ausschließ-lich auf die Gesundheitsbranche zu konzentrieren.

Ja

Page 5: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKesson wird vom FORTUNE-Magazin zur

Nr. 1 der am meisten ge-schätzten Großhändler der Gesundheitsbranche gewählt.

„Eine gesundere Geschäftsentwicklung für die Unternehmen und mehr Gesundheit

für Patienten gehen Hand in Hand. Wir streben nach mehr Gesundheit für alle

Patienten. Unser Ansatz ist es dabei, den Unternehmen der Branche eine gesünde-

re Geschäftsentwicklung durch eine verbesserte Konnektivität – sowohl innerhalb

der Unternehmen als auch zwischen ihnen – zu ermöglichen und sie damit in die

Lage zu versetzen, Millionen Patienten Tag für Tag besser zu versorgen.“ John

Hammergren

McKesson übernimmt eine Reihe von Unternehmen, darunter PSS World Medical,

baut damit ihre Vertriebsführerschaft im Bereich pharmazeutische und medizinisch-

chirurgische Produkte aus und erweitert ihr Portfolio um Leistungen für bevölke-

rungsbezogenes Gesundheitsmanagement, Kapazitätsmanagement sowie um

Dienstleistungen für Leistungsanbieter (provider services).

Die Anzahl der Health Mart® Apotheken-

Franchise-Unternehmen überschreitet

die Grenze von 3.000.

Durch den Erwerb von US Oncology wird McKesson zum zweit-

größten Vertriebsunternehmen für Spezialpharmazeutika.

Vom Jahr 2000 bis heute

McKesson heute

McKesson besinnt sich auf den Gesundheitssektor als einzigen Unter-

nehmensschwerpunkt und investiert mit dem Ziel, einer der welt-

weit größten Gesundheitsdienstleister zu werden.

McKesson nutzt ihr Expertenwissen auf dem Gebiet der

Genauigkeit der Barcode-Erkennung zur Einführung der

Closed Loop DistributionSM

, der branchenweit ersten

Palmtop-Technologie für den automatischen Warenein-

gangs- und Bestellprozess in Apotheken.

Mit AcumaxTM

, ihrer geschützten Barcode-

Lagerverwaltungslösung, nimmt McKesson eine

Vorreiterrolle ein und erhält den Smithsonian

Award des Computerworld-Magazins für Inno-

vation im IT-Sektor.

Rapides Wachstum

McKesson revolutioniert

den Arzneimittelvertrieb

mit Barcode-

Regaletiketten und

EconomostTM

, dem ersten

elektronischen System

zur Auftragsübermittlung.

Späte 90er Jahre

Frühe 90er Jahre

90er Jahre

hre

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

WERTPAPIER- UND BÖRSENAUFSICHTSBEHÖRDE

DERVEREINIGTEN STAATEN

(UNITED STATES SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION)

Washington, D.C. 20549

FORM 10-K

JAHRESBERICHT GEMÄSS SECTION 13 ODER 15(d) DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934

für das Geschäftsjahr zum 31. März 2013

ODER

ÜBERGANGSBERICHT GEMÄSS SECTION 13 ODER 15(d) DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934

für den Übergangszeitraum vom______bis______

SEC-Aktenzeichen: 1-13252

McKESSON CORPORATION

(Genaue Firma des Offenlegungspflichtigen gemäß seiner Satzung)

Delaware

(Einzelstaat oder andere Rechtsordnung der Errich-

tung oder Organisation)

94-3207296

(Arbeitgeber-ID beim Finanzamt (IRS))

One Post Street, San Francisco, Kalifornien

(Anschrift des Hauptgeschäftssitzes)

94104

(Postleitzahl)

(415) 983-8300

(Telefonnummer des Offenlegungspflichtigen mit Vorwahl)

Gemäß Section 12(b) des Securities Exchange Act registrierte Wertpapiere:

(Bezeichnung der einzelnen Klassen)

Stammaktien (common stock), Nennwert USD 0,01

(Name jeder Börse, an der diese registriert sind)

New York Stock Exchange

Gemäß Section 12(g) des Securities Exchange Act registrierte Wertpapiere: keine Bitte geben Sie an, ob es sich bei dem Offenlegungspflichtigen um einen erfahrenen Emittenten (well-known seasoned issuer im Sinne von Rule

405 des Securities Act) handelt. Ja Nein

Bitte geben Sie an, ob der Offenlegungspflichtige von der Berichtspflicht gemäß Section 13 oder Section 15(d) des Securities Exchange Act befreit

ist. Ja Nein Bitte geben Sie an, ob (1) der Offenlegungspflichtige innerhalb der vergangenen 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, für den der

Offenlegungspflichtige einer entsprechenden Berichtspflicht unterlag) sämtliche Berichte eingereicht hat, zu deren Einreichung er gemäß Section 13

oder 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 verpflichtet ist, und (2) diese Berichtspflicht während der letzten 90 Tage für ihn bestanden hat. Ja Nein

Bitte geben Sie an, ob der Offenlegungspflichtige innerhalb der vergangenen 12 Monate (oder innerhalb eines kürzeren Zeitraums, für den der Of-

fenlegungspflichtige einer entsprechenden Übermittlungs- und Veröffentlichungspflicht unterlag) sämtliche Interaktiven Dateien (interactive data files) elektronisch übermittelt und auf seiner Unternehmens-Website veröffentlicht hat, deren Übermittlung bzw. Veröffentlichung gemäß Rule 405 von

Regulation S-T (§ 232.405 dieses Kapitels) vorgeschrieben ist. Ja Nein

Bitte geben Sie an, ob rückständige Einreichungen (delinquent filers im Sinne von Item 405 von Regulation S-K (§ 229.405 dieses Kapitels)) in diesem Bericht nicht offengelegt werden und nach bestem Wissen des Offenlegungspflichtigen auch nicht in definitiven Proxy Statements oder Mittei-

lungen, die durch Verweis in Teil III dieser Form 10-K einbezogen werden, oder in Ergänzungen zu diesem Form 10-K offengelegt werden.

Bitte geben Sie an, ob es sich bei dem Offenlegungspflichtigen um einen Large Accelerated Filer, einen Accelerated Filer, einen Non-Accelerated Filer oder eine Smaller Reporting Company handelt (zu den Begriffsbestimmungen von „large accelerated filer,“ „accelerated filer“ und „smaller

reporting company“ siehe Rule 12b-2 des Securities Exchange Act). (bitte ankreuzen):

Large Accelerated Filer Accelerated Filer

Non-accelerated filer (nicht ankreuzen bei einer Smaller Reporting Company) Smaller Reporting Company

Bitte geben Sie an, ob es sich bei dem Offenlegungspflichtigen um eine Mantelgesellschaft (shell company im Sinne von Rule 12b-2 des Securities

Exchange Act) handelt. Ja Nein Der Gesamtmarktwert der von nicht mit dem Offenlegungspflichtigen verbundenen Unternehmen gehaltenen stimmberechtigten und nicht stimm-

berechtigten Stammaktien belief sich bei Berechnung des letzten abgeschlossenen zweiten Geschäftsquartals des Offenlegungspflichtigen (30. September 2012) unter Bezugnahme auf den Schlusskurs am letzten Geschäftstag auf ca. USD 20,2 Mrd.

Anzahl der zum 30. April 2013 im Umlauf befindlichen Stammaktien: 226.611.092

DURCH VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE Teile des Proxy Statement des Offenlegungspflichtigen für seine Jahreshauptversammlung 2013 werden durch Verweis in Teil III dieses Jahresbe-

richts gemäß Form 10-K einbezogen.

Page 7: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

INHALTSVERZEICHNIS

Inhalt Seite

TEIL I

Ziffer 1 Geschäftstätigkeit .................................................................................................................................................... 2

Ziffer 1A Risikofaktoren...................................................................................................................................................... 9

Ziffer 1B Offene Anfragen von Mitarbeitern ........................................................................................................................ 20

Ziffer 2 Immobilien ........................................................................................................................................................... 20

Ziffer 3 Gerichtsverfahren .................................................................................................................................................. 20

Ziffer 4 Angaben zur Bergbausicherheit .............................................................................................................................. 20

TEIL II

Ziffer 5 Handelsplatz der Stammaktien des Offenlegungspflichtigen, damit im Zusammenhang stehende

Aktionärsangelegenheiten und Erwerb von Eigenkapitalwertpapieren durch den Emittenten ........................................21

Ziffer 6 Ausgewählte Finanzangaben ...................................................................................................................23

Ziffer 7 Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .............................................................24

Ziffer 7A Quantitative und qualitative Angaben zu Marktrisiken ............................................................................45

Ziffer 8 Jahresabschluss und ergänzende Angaben ................................................................................................46

Ziffer 9 Veränderungen in Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und diesbezügliche

Meinungsverschiedenheiten mit Wirtschaftsprüfern................................................................................................100

Ziffer 9A Kontrollen und Verfahren ...................................................................................................................100

Ziffer 9B Sonstige Informationen ......................................................................................................................100

TEIL III

Ziffer 10 Directors, Führungskräfte und Corporate Governance............................................................................101

Ziffer 11 Vergütung auf Führungsebene ..............................................................................................................101

Ziffer 12 Wertpapiere im Eigentum bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und Wertpapiere im Eigentum des

Managements und damit im Zusammenhang stehende Aktionärsangelegenheiten .....................................................101

Ziffer 13 Offenlegung bestimmter Beziehungen und damit in Zusammenhang stehender Geschäfte und Unabhängigkeit

der Directors .......................................................................................................................................................103

Ziffer 14 Wichtigste Honorare und Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung ..............................................103

TEIL IV

Ziffer 15 Anhänge und Anlage zum Abschluss ....................................................................................................104

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

2

TEIL I

Ziffer 1 Geschäftstätigkeit

Allgemeines

Die McKesson Corporation („McKesson“, die „Gesellschaft“, der „Offenlegungspflichtige“ oder „wir“ oder vergleichbare Prono-

men) ist eine Fortune 14-Kapitalgesellschaft, die Pharmazeutika, medizinische Hilfsmittel und Gesundheitsinformationstechnologien

anbietet, die die Gesundheitsversorgung sicherer machen und gleichzeitig Kosten senken.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April und endet am 31. März. Sofern nicht etwas anderes angegeben ist, bezie-

hen sich sämtliche Verweise in diesem Dokument auf ein bestimmtes Jahr auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft.

Der Jahresbericht der Gesellschaft gemäß Form 10-K, die Quartalsberichte der Gesellschaft gemäß Form 10-Q, die Aktuellen Be-

richte der Gesellschaft gemäß Form 8-K und alle Änderungen an diesen Berichten, die gemäß Section 13(a) oder 15(d) des Securities

Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung (der „Exchange Act“) eingereicht oder vorgelegt werden, können kostenfrei

auf der Website der Gesellschaft (www.mckesson.com, Bereich „Investors – Financial Information – SEC Filings“) abgerufen werden,

sobald dies nach elektronischer Einreichung oder Vorlage der Unterlagen bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenauf-

sichtsbehörde Securities and Exchange Commission („SEC“ oder die „Aufsichtsbehörde“) vernünftigerweise möglich ist. Der Inhalt

von Websites, auf die in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K Bezug genommen wird, wird nicht durch Verweis in diesen Bericht

einbezogen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Alle von der Gesellschaft bei der SEC eingereichten Unterlagen können zudem im Public Reference Room der SEC, 100 F Street,

NE, Washington, D.C. 20549, USA, öffentlich eingesehen und kopiert werden. Informationen zur Funktionsweise des Public Refe-

rence Room werden von der SEC unter der Nummer +1-800-SEC-0330 zur Verfügung gestellt. Die SEC betreibt eine Website mit

Berichten, Proxy Statements, Mitteilungen und anderen Informationen über Emittenten, die ihre Unterlagen elektronisch bei der SEC

einreichen, einschließlich der Gesellschaft. Die Adresse dieser Website lautet: www.sec.gov.

Geschäftssegmente

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist in zwei Segmente unterteilt. Das Segment Distribution Solutions von McKesson ver-

treibt verschreibungspflichtige und geschützte Arzneimittel, medizinisch-chirurgische Hilfsmittel und Ausrüstung sowie Gesundheits-

und Schönheitspflegeprodukte in ganz Nordamerika. Dieses Segment bietet zudem Spezialpharmazeutika-Lösungen für Biotech- und

Pharmahersteller sowie Praxisverwaltungs-, Technologie-, klinische Unterstützungs- und Geschäftslösungen für niedergelassene On-

kologie- und andere Fachpraxen an. Ferner verkauft das Segment Finanzlösungen und betriebliche und klinische Lösungen für Apo-

theken (Einzelhandel, Krankenhäuser, ambulante Standorte) und bietet Beratung, Outsourcing und andere Dienstleistungen an. Teil

dieses Segments ist ferner eine 49%ige Beteiligung an der Nadro, S.A. de C.V. („Nadro“), einem Pharmavertriebsunternehmen in

Mexiko.

Das Segment Technology Solutions von McKesson liefert unternehmensweite klinische, Patientenversorgungs-, Finanz-, Liefer-

ketten- und Strategiemanagement-Softwarelösungen, Pharmazieautomatisierung für Krankenhäuser sowie Konnektivität, Outsourcing

und andere Dienstleistungen, einschließlich Remote-Hosting und Managed Services, für Gesundheitseinrichtungen. Dieses Segment

umfasst auch McKesson Health Solutions, bestehend aus dem Screeningprogramm InterQual®, Anspruchsregulierungslösungen und

Network Performance Tools (Hilfsmitteln für das finanzielle oder operationelle Management von Versicherungsnetzwerken). Zu den

Kunden des Segments zählen Krankenhäuser, Ärzte, Anbieter häuslicher medizinischer Pflege, Einzelhandelsapotheken und Kosten-

träger aus Nordamerika, dem Vereinigten Königreich, Irland und anderen europäischen Ländern und Israel.

Die Nettoumsatzerlöse der Segmente in den vergangenen drei Jahren stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Milliarden USD) 2013 2012 2011

Distribution Solutions USD 119,1 97 % USD 119,4 97 % USD 108,9 97 %

Technology Solutions 3,4 3 % 3,3 3 % 3,2 3 %

Summe USD 122,5 100 % USD 122,7 100 % USD 112,1 100 %

Distribution Solutions

Das Segment Distribution Solutions von McKesson umfasst die folgenden Geschäftsbereiche: U.S. Pharmaceutical Distribution,

McKesson Canada, Medical-Surgical Distribution, McKesson Specialty Health und McKesson Pharmacy Systems and Automation.

U.S. Pharmaceutical Distribution: Dieser Geschäftsbereich liefert Pharmazeutika und/oder andere Gesundheitspflegeprodukte an

Kunden in drei Hauptkundengruppen: (1) nationale Einzelhändler (u. a. landesweite und regionale Ketten, kombinierte Lebensmittel-

/Drogeriegeschäfte, Versandapotheken und Massenanbieter), (2) unabhängige Einzelhandelsapotheken und (3) institutionelle Gesund-

heitsdienstleister (u. a. Krankenhäuser, Gesundheitssysteme, integrierte Liefernetzwerke, Kliniken und ambulante Standorte). Dieser

Geschäftsbereich bietet zudem Lösungen und Dienstleistungen für Pharmahersteller an. Dieser Geschäftsbereich bezieht Materialien

Page 9: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

3

und Produkte von einer Vielzahl unterschiedlicher Zulieferer, einschließlich durch die Herstellung bestimmter, im Rahmen eines Auf-

tragsfertigungsprogramms hergestellter Generika.

Der Geschäftsbereich U.S. Pharmaceutical Distribution betreibt ein Netzwerk aus 28 Vertriebszentren, einer primären Umvertei-

lungseinrichtung, einer strategischen Umverteilungseinrichtung und zwei Repackaging-Einrichtungen (Einrichtungen zum Abfüllen

von Arzneimitteln in der vom Patienten benötigten Menge) und beliefert über dieses Netzwerk Tausende von Kundenstandorten in

allen 50 Einzelstaaten und Puerto Rico. McKesson investiert bei allen Vertriebszentren in Technologie und andere Systeme, um die

Sicherheit und Zuverlässigkeit zu verbessern und um Kunden eine optimale Produktverfügbarkeit bieten zu können. Beispielsweise

wird in den meisten Vertriebszentren von McKesson Acumax® Plus eingesetzt, eine preisgekrönte Technologie, mit der alle internen

Funktionen in Bezug auf Vorräte wie Eingang, Einlagerung und Bestellungsabwicklung integriert und nachverfolgt werden können.

Bei Acumax® Plus kommen Barcodes, am Handgelenk getragene Computerhardware und Funkfrequenzsignale zum Einsatz, um

Kunden die Produktverfügbarkeit in Echtzeit und eine branchenführende Bestellqualität und -erfüllung mit einer angepassten Genau-

igkeit von über 99,9 % zu bieten. Darüber hinaus wird Kunden der Mobile ManagerSM angeboten, in dem tragbare Handheld-

Technologie und Acumax® Plus integriert werden, um ihnen eine vollständige Bestellungs- und Vorratskontrolle zu ermöglichen. Das

Angebot wird durch McKesson ConnectSM abgerundet, ein internetbasiertes Bestellsystem, das Artikelsuche und Echtzeit-

Vorratsverfügbarkeit sowie Bestell-, Einkaufs-, Drittabgleichs- und Kundenverwaltungsfunktionen bereitstellt. Zusammen helfen diese

Funktionen den Kunden dabei, die Verfügbarkeit der richtigen Produkte zum richtigen Zeitpunkt für ihre Einrichtungen und Patienten

sicherzustellen.

Zur Maximierung der Vertriebseffizienz setzt die Gesellschaft eine Prozessoptimierungsstrategie ein, die sog. Six Sigma-Methode

– einen Analyseansatz mit Schwerpunkt auf der Festlegung hoher Qualitätsziele, der Erhebung von Daten und der detaillierten Analyse

von Ergebnissen, um Prozesse zu verbessern, Kosten zu senken und Fehler zu minimieren. McKesson treibt die Einführung von In-

formationssystemen weiter voran, um eine größere Konsistenz – sowohl intern als auch für die Kunden – zu fördern.

Das Hauptangebot des Geschäftsbereichs U.S. Pharmaceutical Distribution richtet sich an die Kundengruppen nationale Einzel-

händler, unabhängige Einzelhandelsapotheken und institutionelle Gesundheitsdienstleister.

Nationale Einzelhändler – Geschäftslösungen, die nationalen Kunden bei der Steigerung von Umsätzen und Rentabilität helfen. Zu

den Lösungen zählen:

Central FillSM – Rezeptverlängerungsdienst, der Apotheken eine schnellere, genauere und kostengünstigere telematische Verlän-

gerung von Rezepten bei gleichzeitiger Verringerung der Vorratsbestände und Verbesserung des Kundenservices ermöglicht.

Verteilungszentren – zwei Einrichtungen mit insgesamt über 750.000 Quadratfuß (ca. 70.000 m²) Fläche, die Zugang zu Bestän-

den für den Lagereinkauf aus einer einzigen Quelle einschließlich Pharmazeutika und biologischer Medikamente bieten. Diese

Vertriebszentren bilden zudem die Grundlage für ein zweistufiges Vertriebsnetz, das eine erstklassige Direktbelieferung von Ge-

schäften ermöglicht.

EnterpriseRx® – eine Apotheken-Management-Lösung in Form eines Software as a Service-Modells (SaaS), die es großen

Einzelhandelsketten, Gesundheitssystemen und unabhängigen Einzelhandelsapotheken ermöglicht, die Nachfrage nach ver-

schreibungspflichtigen Arzneimitteln zu befriedigen und dabei Gewinne zu maximieren und betriebliche Abläufe zu optimieren.

RxPakSM – Bulk-to-bottle-Repackaging-Dienst (zum Abfüllen von Arzneimitteln in der vom Patienten benötigten Menge), mit

dem die Einkaufsvolumina und Zuliefererbeziehungen von McKesson genutzt werden, um Pharmazeutika zu günstigeren Preisen

anzubieten, die Lagerumschlagshäufigkeit zu steigern und die Betriebskapitalinvestitionen zu verringern.

Bestandsmanagement – integrierte Lösung bestehend aus Prognosesoftware und automatisierten Auffülltechnologien, durch die

Lagerhaltungskosten gesenkt werden.

McKesson OneStop Generics® – Einkaufsprogramm für Generika, das Apotheken durch eine breitgefächerte Auswahl an gene-

rischen Arzneimitteln, niedrige Preise und One-Stop-Shopping eine Maximierung ihrer Kosteneinsparungen ermöglicht.

ExpressRx Track™ – Automatisierungssystem für Apotheken mit modernster Robotertechnologie, verbesserten Scanfunktionen

und erweiterten Arzneimittelbehälterkapazitäten bietet branchenführende Geschwindigkeit und Genauigkeit auf radikal kleiner

Grundfläche.

Unabhängige Einzelhandelsapotheken – Lösungen für die Vertragsgestaltung im Rahmen sog. managed care plans (einer be-

stimmten Krankenversicherungsart in den USA), Markenmanagement und Werbung, Vermarktung, Einkauf, Betriebseffizienz und

Automatisierung, die unabhängigen Apotheken dabei helfen, sich auf die Patientenversorgung zu konzentrieren und gleichzeitig die

Rentabilität zu steigern. Zu den Lösungen zählen:

Health Mart® – Health Mart® ist ein landesweites Netzwerk aus über 3.000 unabhängigen Apotheken und eines der größten

Apotheken-Franchiseprogramme der Branche. Health Mart® bietet Franchisenehmern Unterstützung im Hinblick auf Vertrags-

gestaltung im Rahmen von managed care plans, Lösungen in den Bereichen Markenmanagement und lokales Marketing sowie

die unternehmenseigene Health Mart-Produktlinie, Vermarktungslösungen und Programme für verbesserte Patientenbetreuung.

AccessHealth® – Umfassende Unterstützungsleistungen für Managed Care und Abgleich, die unabhängigen Apotheken helfen,

Zeit zu sparen, Zugang zu konkurrenzfähigen Erstattungssätzen zu erhalten und ihren Cashflow zu verbessern.

McKesson Reimbursement AdvantageSM („MRA“) – MRA ist eines der umfangreichsten Pakete zur Erstattungsoptimierung der

Branche und umfasst Finanzdienstleistungen (automatisierte Wiedervorlage von Ansprüchen), Analysedienstleistungen und

Kundenbetreuung.

McKesson OneStop Generics® – vorstehend beschrieben.

EnterpriseRx® – vorstehend beschrieben.

Page 10: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

4

Sunmark® – vollständige Produktlinie mit über 700 Produkten, die unabhängigen Einzelhandelsapotheken kostengünstige Alter-

nativen zu landesweiten Markenprodukten bietet.

FrontEdge™ – Programm für Strategieplanung, Merchandising und Preisbindung, das unabhängige Einzelhandelsapotheken bei

der Maximierung der Rentabilität ihres Geschäfts unterstützt.

McKesson Sponsored Clinical Services (SCS) Network – dieses Netzwerk bietet Zugang zu Leistungen im Bereich Patientenbe-

treuung, über die Apotheken Dienstleistungsgebühren einnehmen und die Patientenbindung verbessern können.

Institutionelle Gesundheitsdienstleister – elektronische Managementsysteme für Bestellung/Einkauf und Lieferketten, die Kunden

bei der Verbesserung ihrer Ertragslage, Steigerung der betrieblichen Effizienz und Verbesserung der Patientenversorgung helfen. Zu

den Lösungen zählen:

McKesson Pharmacy Optimization® – eine erfahrene Gruppe von Pharmazieexperten, die Beratungsdienstleistungen erbringen

und Ressourcen für den Apothekenbetrieb bereitstellen. McKesson Pharmacy Optimization® entwickelt maßgeschneiderte und

messbare Lösungen, die Krankenhäuser bei der Erzielung und Aufrechterhaltung finanzieller, betrieblicher und klinischer Er-

gebnisse unterstützen.

Fulfill-RxSM – Bestell- und Bestandsmanagementsystem, in dem pharmazeutische Vertriebsleistungen und Automatisierungslö-

sungen von McKesson zusammenfließen, wodurch Krankenhäuser in die Lage versetzt werden, den häufig komplizierten und

fragmentierten Prozess der einheitenbasierten Bestandsauffüllung und des Bestandsmanagements zu optimieren.

Asset Management – preisgekröntes Bestandsoptimierungs- und Einkaufsmanagementprogramm, das institutionelle Gesund-

heitsdienstleister bei der Kostensenkung bei gleichzeitiger Sicherstellung der Produktverfügbarkeit unterstützt.

SKY Packaging – Verpackung im Blister-Format, die die am häufigsten verschriebenen Dosen und Stärken oral einzunehmender

fester generischer Medikamente enthält. Das SKY Packaging versetzt Apotheken für die Akutversorgungen, Langzeitpflege-

Apotheken und an Einrichtungen angeschlossene Apotheken in die Lage, kosteneffiziente und einheitliche Verpackungen anzu-

bieten.

McKesson Plasma and BioLogics – ein umfassendes Angebot an Plasmaderivaten und Biopharmazeutika.

McKesson OneStop Generics® – vorstehend beschrieben.

McKesson 340B Solution Suite und Macro Helix® – Lösungen, die Gesundheitsdienstleister bei der Verwaltung, Nachverfol-

gung und Meldung der Medikamentenauffüllung im Zusammenhang mit dem 340B-Arzneimittelpreisgestaltungsprogramm un-

terstützen.

McKesson Canada: McKesson Canada, ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Gesellschaft, ist eines der größten Phar-

mavertriebsunternehmen in Kanada. McKesson Canada erbringt über sein Netzwerk aus 16 Vertriebszentren Logistik- und Vertriebs-

dienstleistungen für über 800 Hersteller und liefert deren Produkte an Einzelhandelsapotheken, Krankenhäuser, Langzeitpflegeeinrich-

tungen, Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in ganz Kanada. Über Vertrieb, Logistik und Bestellungsabwicklung von Arzneimit-

teln hinaus hat McKesson Canada über 2.500 Einzelhandelsapotheken automatisiert; ferner ist sie im Bereich der Automatisierungslö-

sungen für Krankenhäuser aktiv und verabreicht über 100 Millionen Dosen pro Jahr. In Zusammenarbeit mit anderen Geschäftsberei-

chen von McKesson bietet McKesson Canada eine komplette Dienstleistungspalette für kanadische Hersteller und Gesundheitsdienst-

leister an und leistet so einen Beitrag zur Qualität und Sicherheit bei der Patientenversorgung. Im März 2012 erwarb die Gesellschaft

im Wesentlichen die gesamten Vermögenswerte der Drug Trading Company Limited, des Geschäfts mit unabhängigen Apotheken der

Katz Group Canada Inc. („Katz Group“), und Medicine Shoppe Canada Inc., des Franchise-Geschäftsbereichs der Katz Group. Mit

dem Erwerb der Vermögenswerte der Drug Trading Company Limited wurde ein Marketing- und Einkauf-Geschäftsbereich mit unab-

hängigen Apotheken in Kanada übernommen. Die Übernahme der Medicine Shoppe Canada Inc. hat den Franchise-Geschäftsbereich

zum Gegenstand, der Dienstleistungen für unabhängige Apotheken in Kanada erbringt.

Medical-Surgical Distribution: Das Angebot dieses Geschäftsbereichs umfasst den Vertrieb von medizinisch-chirurgischen Hilfs-

mitteln und Ausrüstung sowie Logistik- und andere Dienstleistungen für Gesundheitsdienstleister, darunter Arztpraxen, Chirurgiezen-

tren, erweiterte Pflegeeinrichtungen, Standorte häuslicher medizinischer Pflege und arbeitsmedizinische Einrichtungen, über ein Netz-

werk aus Vertriebszentren innerhalb der USA. Der Geschäftsbereich ist ein führender Anbieter von Hilfsmitteln für die gesamte Band-

breite von ambulanten Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Chirurgiezentren (Erstversorgung), Langzeitversor-

gung, arbeitsmedizinische Einrichtungen und Standorte häuslicher Pflege (erweiterte Versorgung). Einer der Schwerpunkte des Ge-

schäftsbereichs Medical-Surgical Distribution von McKesson ist es, seine Kunden über eine Vielzahl von Technologieprodukten und -

dienstleistungen, die über die gesamte Lieferkette hinweg ineinandergreifen, bei einer Steigerung der betrieblichen Effizienz zu unter-

stützen, und bietet gleichzeitig eine der umfangreichsten Produktpaletten der Branche einschließlich einer eigenen Produktlinie. Am

22. Februar 2013 erwarb die Gesellschaft alle im Umlauf befindlichen Aktien der PSS World Medical, Inc. („PSS World Medical“)

mit Sitz in Jacksonville, Florida. PSS World Medical ist ein Anbieter von Medizinprodukten und Dienstleistungen für Primärversorger

in den ganzen Vereinigten Staaten, der sich mit einem innovativen Kundendienstkonzept und operativer Exzellenz von der Konkurrenz

abhebt. Durch den Zusammenschluss kann der Geschäftsbereich einer wachsenden Branche umfassende Vertriebskapazitäten, fundier-

tes Produkt- und Technologiewissen und ein breites Angebot an unternehmensbezogenen Dienstleistungen bieten und die Kunden so

bei der Verbesserung von Effizienz, Produktivität und Patientenversorgung unterstützen.

McKesson Specialty Health: Dieser Geschäftsbereich bietet Lösungen für niedergelassene Onkologie- und andere Fachpraxen im

ganzen Land sowie für Pharmazie- und Biotech-Anbieter, die Spezialarzneimittel und Impfstoffe herstellen, an. Durch die Expertise im

Vertrieb und in der Vermarktung von Spezialarzneimitteln, im Revenue-Cycle-Management (Überwachung von Abrechnungsprozes-

sen), im Praxismanagement und in der Unterstützung bei der Erstattung fördert der Geschäftsbereich Specialty Health von McKesson

die Patientenversorgung durch niedergelassene Ärzte und die Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Gesundheitsdienstleistern,

Arzneimittelherstellern und Kostenträgern. Der Geschäftsbereich ist im Direktvertrieb von Spezialarzneimitteln an Ärzte aktiv und

sorgt für eine sichere Lieferkette und dafür, dass die Spezialarzneimittel unter den vom Hersteller empfohlenen Bedingungen geliefert

Page 11: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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werden. Kontraktlogistik (3PL) wird in erster Linie im Bereich des Impfstoffvertriebs angeboten, unter anderem im Rahmen des Ex-

klusivvertriebs für das Kinderimpfprogramm Vaccines for Children der Centers for Disease Control and Prevention (CDC). Bei der

Klassifizierung von Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen als „speciality“ werden die folgenden Faktoren berücksich-

tigt: hohe Kosten, Therapiegebiete mit hohem Spezialisierungsgrad wie z. B. Onkologie und Therapie von rheumatoider Arthritis,

besondere Anforderungen hinsichtlich Handhabung, Lagerung und Lieferung sowie in bestimmten Fällen Exklusivvertriebsregelun-

gen. Das Angebot in diesem Geschäftsbereich umfasst außerdem Praxismanagement- und andere Beratungsleistungen für Gesund-

heitsdienstleister, Arzneimittelhersteller und Kostenträger, wodurch klinische Forschung, Marketing und Vertrieb in Bezug auf Arz-

neimittel und pharmazeutische Dienstleistungen für Therapiegebiete mit hohem Spezialisierungsgrad unterstützt werden. Die Verwen-

dung des Begriffs „speciality“ bei McKesson für einen bestimmten Teil des Vertriebsgeschäfts entspricht nicht unbedingt der Verwen-

dung dieses Begriffs bei anderen Vertretern der Branche, einschließlich der Wettbewerber der Gesellschaft.

Darüber hinaus zählen zum Angebot des Geschäftsbereichs die branchenführenden integrierten Technologien der Marke Lynx®,

die elektronische Patientenakte iKnowMedSM und Klinik- und Praxismanagement-Werkzeuge, die niedergelassene Praxen bei der

Verbesserung des Bestandsmanagements, des Praxis-Workflows und der Erstattungsprozesse sowie bei der Steigerung der betriebli-

chen Effizienz und bei der klinischen Entscheidungsfindung unterstützen. McKesson Specialty Health arbeitet in allen Phasen des

Produktentwicklungs- und -vermarktungszyklus mit den Herstellern zusammen, darunter auch bei der klinischen Forschung, um die

Versorgung von Patienten mit komplexen medikamentösen Behandlungen zu optimieren. Über individuelle Vertriebs- und Sicher-

heitsprogramme unterstützt McKesson einen angemessenen Einsatz der Produkte sowie die Entwicklung und Umsetzung von Strate-

gien zur Risikobewertung und -minderung (Risk Evaluation Mitigation Strategies – „REMS“), Erstattungs-, Gesundheitsinformatik-

und Patientenzugangsprogrammen, um es Herstellern somit zu ermöglichen, einen kosteneffizienten Patientenzugang zu den benötig-

ten Behandlungen anzubieten. Der Geschäftsbereich Specialty Health von McKesson unterstützt das US Oncology Network und US

Oncology Research. Das US Oncology Network ist eines der größten Netzwerke niedergelassener Onkologen in den Vereinigten

Staaten mit dem Ziel, hochwertige, evidenzbasierte Krebstherapien zu fördern. US Oncology Research ist eines der größten For-

schungsnetzwerke der USA und ist auf klinische Onkologiestudien der Phasen I–IV spezialisiert.

McKesson Pharmacy Systems and Automation: Dieser Geschäftsbereich beliefert Einzelhandels-, Ambulanz-, Central Fill-, Spezi-

al- und Versandapotheken mit integrierten Apothekenmanagement-Systemen, automatisierten Abgabesystemen und dazugehörigen

Dienstleistungen. Hauptziel dieses Geschäftsbereichs ist es, den Kunden ein auf die jeweiligen betrieblichen Anforderungen optimal

zugeschnittenes Apothekenmanagement-System anzubieten. Es stehen drei Produkte zur Auswahl: EnterpriseRx® – ein branchenfüh-

rendes SaaS-basiertes Apothekenmanagement-System zur intelligenten Integration aller Betriebsabläufe und Kommunikationsvorgän-

ge im Apothekenumfeld, Pharmaserv® – ein vollintegriertes, serverbasiertes Apothekenmanagement-System, das vollständige Kon-

trolle über alle Apothekendaten bietet, und PharmacyRx – ein kostengünstiges SaaS-basiertes Apothekenmanagement-System mit

minimalem Installationsaufwand zur schnellen und einfachen Rezeptbearbeitung. Diese Produkte ermöglichen es großen Einzelhan-

delsketten, ambulanten Krankenhausapotheken sowie kleinen und unabhängigen Einzelhandelsapotheken, die hohe Nachfrage nach

verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu befriedigen und dabei Erträge zu maximieren und betriebliche Abläufe zu optimieren.

Ferner hält McKesson einen 39%igen Anteil an der Parata Systems, LLC („Parata“), die automatisierte Apotheken- und Supply-

Management-Systeme und -Dienstleistungen für Einzelhandelsapotheken und an Einrichtungen angeschlossene Apotheken anbietet.

Technology Solutions

Das Angebot des Segments Technology Solutions von McKesson besteht aus einem umfangreichen Portfolio aus Software, Auto-

matisierung, Betreuung und Dienstleistungen zur Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen bei der Verbesserung von Qualität und

Patientensicherheit, der Verringerung von Versorgungskosten und Versorgungsschwankungen und der Verbesserung des Manage-

ments ihrer Ressourcen und ihres Ertragsflusses. Dieses Segment umfasst auch das Screeningprogramm InterQual®, Anspruchsregu-

lierungslösungen und Network Performance Tools (Hilfsmittel für das finanzielle oder operationelle Management von Versicherungs-

netzwerken). Das Segment Technology Solutions vermarktet seine Produkte und Dienstleistungen an integrierte Versorgungsnetzwer-

ke, Krankenhäuser, Arztpraxen, Anbieter häuslicher medizinischer Pflege, Einzelhandelsapotheken und Kostenträger.

Das Produktportfolio des Segments Technology Solutions spricht ein breites Spektrum von Bedürfnissen im Bereich der klinischen

Gesundheitsversorgung und der Ertragskraft an, das von der Behandlungssicherheit und dem Zugang zu Informationen bis zum Reve-

nue-Cycle-Management (Überwachung von Abrechnungsprozessen), Ressourceneinsatz und zur Einführung von elektronischen Pati-

entenakten (EPA) durch Ärzte reicht. Analysesoftware versetzt Einrichtungen in die Lage, die Fortschritte bei der Automatisierung

von Versorgungsprozessen zu messen, um optimale klinische Resultate, geschäftliche und betriebliche Ergebnisse und eine maximale

Einhaltung von Vorschriften zu erreichen. Damit Einrichtungen den größtmöglichen Nutzen aus ihren Investitionen in Informations-

technologie ziehen, bietet McKesson zudem ein breitgefächertes Dienstleistungsangebot zur Hilfe bei der Einführung und Nutzung

von Lösungen sowie zur Unterstützung bei der Umstrukturierung der fachlichen und klinischen Versorgung, bei Prozessverbesserun-

gen und beim Personalbedarf (sowohl IT als auch Backoffice) an.

Technology Solutions ist in die Geschäftsbereiche McKesson Health Solutions, Enterprise Medical Imaging and Ancillary Soluti-

ons, RelayHealth, Revenue Management Solutions, Enterprise Information Solutions, Hospital Automation und International Techno-

logy aufgeteilt.

McKesson Health Solutions: Das Dienstleistungs- und Softwareangebot in diesem Geschäftsbereich bietet Kostenträgern, Leis-

tungserbringern, Krankenhäusern und staatlichen Einrichtungen Möglichkeiten zum Management der Versorgungskosten und -qualität.

Das Angebot beinhaltet unter anderem:

InterQual® Criteria für die Unterstützung bei der klinischen Entscheidungsfindung und beim Auslastungsmanagement;

Page 12: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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Anspruchsregulierungslösungen zur Erleichterung einer genauen und effizienten Begleichung von medizinischen Ansprüchen;

Business-Intelligence-Werkzeuge zur Messung, Meldung und Verbesserung der klinischen und finanziellen Ergebnisse;

Netzwerkmanagement-Werkzeuge ermöglichen Gesundheitsplänen eine Steigerung der Leistung ihrer Netzwerke;

RelayHealth®-Finanzlösungen für den Datenaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten und zur Erstellung von

Datensammlungen für Abrechnungsmanagement und Trendanalysen sowie zur Prozessoptimierung im Hinblick auf das Revenu-

e-Cycle-Management.

Enterprise Medical Imaging and Ancillary Solutions: Neben dem Dokument-Imaging zur Erleichterung der Führung vollständiger

Patientenakten und des Zugriffs auf diese bietet McKesson medizinische Imaging- und Informationsmanagementsysteme für Gesund-

heitsversorgungsunternehmen an, darunter ein Programm zur Verwaltung von diagnostischen Bildern (Picture Archiving Communica-

tions System; PACS), ein Radiologieinformationssystem und ein umfassendes Informationssystem für den Bereich Herz-Kreislauf-

Erkrankungen. Der unternehmensweite Ansatz beim medizinischen Imaging ermöglicht es Organisationen, die Vorteile spezialisie-

rungspezifischer Workstations zu nutzen und gleichzeitig ein integriertes Bildarchiv aufzubauen, in dem alle im Versorgungskontinu-

um erfassten Bilder und Informationen verwaltet werden. Workforce-Management-Lösungen unterstützen Gesundheitsdienstleister bei

der Personalbesetzung und bei der Aufrechterhaltung der Arbeitskräftekontinuität zwischen Planung, Zeiten und Anwesenheit und

Gehaltsabrechnung. Außerdem wird eine umfassende Lösung für das Lieferkettenmanagement mit integrierten Anwendungen zur

Unternehmensressourcenplanung unter Berücksichtigung von Finanzen, Material, Personal/Gehältern mit Planungs-, Point-of-Use-,

chirurgischen und Anästhesiediensten und unternehmensweiten Analysen angeboten.

RelayHealth: Über ihr anbieterneutrales RelayHealth®-System und sein intelligentes Netzwerk bietet die Gesellschaft Lösungen

für den Austausch von Gesundheitsinformationen, mit denen die klinische und administrative Kommunikation zwischen Patienten,

Leistungserbringern, Kostenträgern, Apotheken, Herstellern, staatlichen Stellen und Finanzinstituten optimiert wird. RelayHealth®

leistet durch die Online-Konsultation von Ärzten durch Patienten, die elektronische Verschreibung von Medikamenten durch Ärzte

und die Vor-Ort-Abwicklung von Apothekenforderungen durch Kostenträger einen Beitrag zur beschleunigten Erbringung hochwerti-

ger Versorgungsleistungen und Verbesserung der finanziellen Ergebnisse. Das Angebot umfasst Disease-Management-Programme zur

Verbesserung des Gesundheitszustands und der gesundheitlichen Entwicklung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, Bera-

tungsdienste für Pflegepersonal, in deren Rahmen Gesundheitsinformationen zur Verfügung gestellt und Empfehlungen zum angemes-

senen Versorgungsumfang abgegeben werden, sowie klinische und Analysesoftware zur Unterstützung bei den Workflows in den

Bereichen Medikamenteneinsatz, Fall- und Disease-Management und eine umfassende Lösung für die häusliche medizinische Pflege.

Außerdem werden Leistungsmanagementlösungen angeboten, die darauf abzielen, die Fähigkeit von Einrichtungen zur Planung und

Optimierung hochwertiger Versorgungsleistungen zu verbessern. Unternehmenstransparenz und Leistungsanalysen ermöglichen Busi-

ness Intelligence, die Gesundheitsdienstleistern das Management von Kapazitäten, Ergebnissen, Produktivität und Patientenfluss ge-

statten.

Revenue Management Solutions: McKesson hilft Gesundheitsdienstleistern dabei, ihre Ressourcen auf die Gesundheitsversorgung

zu konzentrieren, während das Revenue-Cycle-Management (Überwachung von Abrechnungsprozessen) und das Management ihrer

Informationstechnologie über eine umfassende Palette von Managed Services erfolgt. Zu den Dienstleistungen in diesem Bereich

zählen vollständiges oder teilweises Revenue Cycle Outsourcing, Remote-Hosting und Büroverwaltung. McKesson bietet außerdem

eine Komplettlösung für Arztpraxen jeder Größe und Art an, die Software, Revenue Cycle Outsourcing und Konnektivitätsdienste

umfasst. Zu den Softwarelösungen zählen Praxismanagement- und EPA-Software für Arztpraxen jeder Größe und jeder Spezialisie-

rung. Das Angebot der Gesellschaft für Arztpraxen umfasst zudem ausgelagerte Abrechnungsdienste, Datenerfassung, Dateneingabe,

medizinische Codierung, Abrechnung, Vertragsmanagement, Inkasso, Forderungsmanagement und ausführliche Berichterstattung über

die Kennzahlen der Arztpraxis. Außerdem bietet McKesson Arztpraxen und Krankenhäusern ein umfassendes Beratungsangebot, das

u. a. Finanzmanagement, Codierungs- und Compliance-Leistungen sowie Leistungen in den Bereichen Revenue-Cycle-Management

und strategisches Management umfasst.

Enterprise Information Solutions: McKesson bietet umfassende Klinik- und Finanzinformationssysteme für Krankenhäuser und

Gesundheitssysteme jeder Größe an. Diese Systeme wurden mit dem Ziel einer Verbesserung der Sicherheit und Qualität bei der Pati-

entenversorgung und einer Verbesserung der klinischen, finanziellen und betrieblichen Ergebnisse entwickelt. Zu den klinischen Funk-

tionen zählen ein Datenarchiv, Behandlungsplanung, CPOE- (Computerized Physician Order Entry) und Dokumentationssysteme,

Pflegedokumentation mit Barcode-gestützter Medikationsverwaltung, Pharmazie- und Chirurgiemanagement, EPA-Systeme für Not-

aufnahme und ambulante Versorgung sowie ein webbasiertes Ärzteportal. Lösungen zum Management von Einkünften haben zum

Ziel, die Ertragslage durch eine Verringerung des Forderungsumschlags, die Vermeidung der Ablehnung von Versicherungsansprü-

chen, die Senkung von Kosten und die Steigerung der Produktivität zu verbessern. Zu den Lösungen zählen Online-Rechnungsstellung

an Patienten, Vertragsmanagement, elektronische Anspruchsbearbeitung und Überprüfung der Einhaltung von Codierungs-

Vorschriften. Durch diese Lösungen werden der Patientenzugang optimiert und Gesundheitseinrichtungen dabei unterstützt, die finan-

zielle Verantwortlichkeit für Kostenbestandteile vor und während der Versorgung zu prognostizieren, wodurch Gesundheitsdienstleis-

tern eine schnellere und kostengünstigere Vereinnahmung von Erstattungen ermöglicht wird. Außerdem werden professionelle Dienst-

leistungen angeboten, die Kunden dabei helfen, mit ihrer Investition in Software oder Automatisierung optimale betriebliche Ergebnis-

se zu erzielen. Dabei wird eine große Bandbreite möglicher Dienste zur Verfügung gestellt, darunter die Beratung zur Optimierung

und Umstrukturierung von Abläufen auf der Fachseite und/oder klinischen Abläufen sowie deren Umsetzung, Projektmanagement,

Technik- und Schulungsdienste im Zusammenhang mit dem gesamten Produktangebot des Segments Technology Solutions sowie eine

technische Infrastruktur, die auf die Maximierung der Erreichbarkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistung der Anwendungen ausge-

legt ist.

Im April 2013 entschied sich die Gesellschaft dafür, die folgenden Geschäftsbereiche des Segments Technology Solutions zu ver-

äußern:

Page 13: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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Hospital Automation: Zu den Automatisierungslösungen zählen Technologien, die Krankenhäuser bei der Umstrukturierung und

Optimierung ihrer Arzneimittelverabreichungsprozesse unterstützen. Beispiele hierfür sind die zentralisierte Pharmazieautomatisierung

für die Abgabe von Einzeldosis-Behandlungen, einheitenbasierte Bestandshaltung zur sicheren Lagerung und schnellen Entnahme von

Arzneimitteln und ein Anästhesiewagen für die Abgabe von Arzneimitteln im Operationssaal. Basierend auf einer Barcode-Scan-

Technologie dienen diese integrierten Lösungen dazu, Fehler zu vermeiden und Patienten ein bislang ungekanntes Maß an Sicherheit

zu bieten.

International Technology: Dieser Geschäftsbereich bietet umfassende Patientenverwaltungssysteme und medizintechnische Pro-

dukte für Gesundheits- und Pflegedienstleister aller Größen in Großbritannien und anderen europäischen Ländern. Patientenverwal-

tungssysteme verbessern die finanziellen Ergebnisse, sichern einen ununterbrochenen Betriebsablauf und ein nahtloses Ineinandergrei-

fen der Dokumentations- und Abrechnungsverfahren und fördern die Verbesserungen der Versorgungsqualität und -kontinuität. Das

Angebot umfasst außerdem kostengünstige und effiziente Workforce-Management-Lösungen für das britische Gesundheitssystem

(National Health Service) zur evidenzbasierten strategischen Personalplanung.

Unternehmenszusammenschlüsse und aufgegebene Geschäftsbereiche

Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren strategische Initiativen eingeleitet, die darauf abzielen, sich auf ihr Kerngeschäft

im Gesundheitsbereich zu konzentrieren und ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Die Gesellschaft plant, diese strategischen Initiati-

ven in der Zukunft fortzusetzen. Diese Initiativen sind in Anhang 2 „Unternehmenszusammenschlüsse“, Anhang 8 „Aufgegebene

Geschäftsbereiche“ und Anhang 27 „Ereignis nach dem Bilanzstichtag“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß

Form 10-K näher beschrieben.

Wettbewerb

Das Segment Distribution Solutions von McKesson sieht sich in allen Bereichen des Gesundheitsvertriebs einem starken Wettbe-

werb sowohl im Hinblick auf Preise als auch im Hinblick auf Leistungen durch landesweite, regionale und lokale Vollsortiment-,

Teilsortiment- und Spezialsortimentgroßhändler, Dienstleistungs-Merchandiser, Selbstbelieferungsketten, im Direktvertrieb tätige

Hersteller, Kontraktlogistikunternehmen und große Kostenträgerorganisationen ausgesetzt. Darüber hinaus steht dieses Segment mit

verschiedenen anderen Dienstleistern und Pharmaherstellern und anderen Herstellern aus dem Gesundheitsbereich sowie mit anderen

potenziellen Kunden des Segments, die sich gegebenenfalls dazu entschließen könnten, für ihren eigenen internen Bedarf Lieferma-

nagementkapazitäten aufzubauen, die anderenfalls von dem Segment abgedeckt würden, im Wettbewerb. Preis, Dienstleistungsquali-

tät, Innovation und in einigen Fällen der Kundenkomfort sind in der Regel die wichtigsten Wettbewerbselemente in diesem Segment.

Das Segment Technology Solutions von McKesson sieht sich erheblichem Wettbewerb durch zahlreiche Unternehmen ausgesetzt,

u. a. durch andere Softwareanbieter, Beratungsunternehmen, Shared Service-Anbieter, bestimmte Krankenhäuser und Krankenhaus-

gruppen, Kostenträger, Care-Management-Unternehmen, Hardwareanbieter und internetbasierte Unternehmen mit auf die Gesund-

heitsbranche anwendbaren Technologien. Die Wettbewerber unterscheiden sich hinsichtlich der Unternehmensgröße, der geografi-

schen Abdeckung und des Umfangs und der Tiefe des Produkt- und Dienstleistungsangebots.

Patente, Marken, Urheberrechte und Lizenzen

McKesson und ihre Tochtergesellschaften sind Inhaber von Patenten, Urheberrechten, Marken und Geschäftsgeheimnissen in Be-

zug auf die Produkte und Leistungen von McKesson. Das Unternehmen meldet seine Innovationen zum Patent an und beantragt Urhe-

berrechte für seine schöpferischen Leistungen, soweit dieser Schutz vorteilhaft ist. Diese Maßnahmen haben zum Aufbau eines Portfo-

lios von Patenten und Urheberrechten sowohl in den USA als auch weltweit geführt. Daneben hat McKesson bestimmte Marken und

Dienstleistungsmarken in den USA und im Ausland eintragen lassen oder deren Eintragung beantragt. Die Mitarbeiter des Unterneh-

mens müssen Vereinbarungen unterzeichnen, die die Weitergabe vertraulicher Informationen untersagen und sie verpflichten, geistiges

Eigentum, das sie im Rahmen ihrer Beschäftigung bei der Gesellschaft schaffen, an McKesson abzutreten.

Das Unternehmen ist der Ansicht, dass seine vertraulichen Informationen, Patente, Urheberrechte und Marken insgesamt für seinen

Geschäftsbetrieb und seine Marktstellung wichtig sind, andererseits keiner seiner Geschäftsbereiche von einem dieser Patente, Urhe-

berrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse oder einer oder mehreren zusammenhängenden Gruppen von Patenten, Urheberrechten,

Marken oder Geschäftsgeheimnissen abhängig ist. McKesson kann nicht garantieren, dass das Portfolio an geistigen Eigentumsrechten

des Unternehmens ausreichend ist, um eine widerrechtliche Verwendung, Diebstahl oder Missbrauch der Technologie des Unterneh-

mens auszuschließen, und kann ferner nicht garantieren, dass das Unternehmen erfolgreich gegen Patentverletzer vorgehen kann.

McKesson sieht sich regelmäßig mit Anzeigen konfrontiert, nach denen die Produkte oder Leistungen des Unternehmens Patente oder

sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen. Diese Ansprüche können zur Folge haben, dass McKesson Vergleichsvereinba-

rungen schließt, Schadensersatz zahlt, die Nutzung oder den Verkauf der einschlägigen Produkte einstellt oder andere Handlungen

beendet. Auch wenn der Ausgang von Rechtsstreiten oder Streitfällen ihrem Wesen nach ungewiss ist, ist McKesson nicht der Ansicht,

dass die abschließende Beilegung einer dieser Verletzungsanzeigen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Ertragslage des

Unternehmens hätte.

Für bestimmtes geistiges Eigentum von Dritten, das intern und in einigen Fällen in den Produkten oder Leistungen von McKesson

verwendet wird, hat McKesson Lizenzen erworben. Auch wenn es in der Zukunft gegebenenfalls erforderlich sein kann, Lizenzen, die

mit verschiedenen Aspekten der Produkte und Leistungen des Unternehmens in Zusammenhang stehen, zu erwerben bzw. zu erneuern,

ist das Unternehmen aufgrund seiner Erfahrung in der Vergangenheit und der in der Branche üblichen Praxis überzeugt, dass derartige

Lizenzen im Allgemeinen zu wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen erhältlich sind. McKesson ist der Ansicht, dass weder die Ge-

Page 14: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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schäftstätigkeit noch die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens in wesentlicher Weise von einer einzigen Lizenz oder

einer anderweitigen Vereinbarung mit einem Dritten abhängig ist bzw. sind.

Weitere Informationen über das Unternehmen

Kunden: Im Jahr 2013 hatten die zehn größten Kunden der Gesellschaft einen Anteil von ca. 51 % am gesamten Konzernumsatz.

Auf den größten Kunden, CVS Caremark Corporation („CVS“), entfielen ca. 17 % des gesamten Konzernumsatzes. Zum

31. März 2013 machten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die zehn größten Kunden der Gesellschaft ca. 44 %

der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Die Forderungen gegen CVS und Wal-Mart Stores, Inc. („Walmart“)

hatten einen Anteil von ca. 16 % bzw. 10 % an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus bestehen

Vereinbarungen mit Einkaufsorganisationen, die jeweils als Einkäufer im Namen der teilnehmenden Krankenhäuser, Apotheken und

anderen Gesundheitsdienstleister fungieren. Die offenen Forderungen bestehen jeweils gegenüber den einzelnen Teilnehmern der

Einkaufsorganisationen. Nahezu die Gesamtheit dieser Umsätze und Forderungen entfällt auf das Segment Distribution Solutions von

McKesson.

Zulieferer: Die Gesellschaft bezieht pharmazeutische Produkte und andere Produkte von externen Herstellern, wobei im Ge-

schäftsjahr 2013 auf keinen dieser Hersteller mehr als ca. 6 % der Einkäufe entfielen. Der Verlust eines Zulieferers könnte sich nach-

teilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken, falls keine alternativen Bezugsquellen zur Verfügung stehen. Die Gesell-

schaft ist der Auffassung, dass ihre Beziehungen zu ihren Zulieferern insgesamt als gut einzustufen sind. Im Geschäftsjahr 2013 entfie-

len auf die zehn größten Zulieferer ca. 43 % der Einkäufe der Gesellschaft.

Ein erheblicher Teil der Vertriebsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Herstellern sieht eine Vergütung der Gesellschaft vor,

die auf einem Prozentsatz ihrer Einkäufe basiert. Darüber hinaus bestehen bestimmte Vertriebsvereinbarungen mit Pharmaherstellern,

die einen inflationsbasierten Vergütungsbestandteil vorsehen, von dem die Gesellschaft profitiert, wenn die Hersteller ihre Preise

erhöhen, da sie ihre Bestände zu den neuen höheren Preisen verkaufen kann. Bei diesen Herstellern könnten sich eine Verringerung der

Häufigkeit und des Umfangs von Preiserhöhungen sowie Beschränkungen des Umfangs der der Gesellschaft zur Verfügung stehenden

Bestände wesentlich nachteilig auf ihre Bruttogewinnmarge auswirken.

Forschung und Entwicklung: Die Entwicklungsausgaben der Gesellschaft haben in erster Linie zur Veräußerung gehaltene Soft-

ware zum Gegenstand. In den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 wurden USD 529 Mio., USD 487 Mio. bzw. USD 471 Mio. für

Entwicklungstätigkeiten aufgewendet, von denen 9 %, 10 % bzw. 14 % aktiviert wurden. Die Entwicklungsausgaben fallen überwie-

gend beim Segment Technology Solutions an. Im Rahmen der Produktentwicklungsaktivitäten des Segments Technology Solutions

werden Computertechnologie und Installationsmethoden auf die spezifischen Informationsverarbeitungsbedürfnisse von Krankenhäu-

sern und anderen Kunden angewendet. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass ein umfangreiches und nachhaltiges Engagement bei

diesen Ausgaben für den langfristigen Erfolg dieses Geschäftsbereichs wichtig ist. Weitere Informationen über die Entwicklungstätig-

keiten sind Anhang 1 „Wesentliche Rechnungslegungsmethoden“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K

zu entnehmen.

Umweltvorschriften: Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unterliegt Vorschriften im Rahmen verschiedener Umweltgesetze auf

Bundes-, Einzelstaats- und Kommunalebene sowie ausländischer Gesetze, u. a. Gesetzen zur Abgabe von Schadstoffen in Luft und

Wasser, zum Umgang mit und zur Entsorgung von Gefahrstoffen und Abfällen und zur Sanierung von kontaminierten Standorten. Der

Gesellschaft könnten erhebliche Kosten entstehen, darunter Sanierungskosten, Geldbußen oder zivil- oder strafrechtliche Sanktionen

und Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aus Personenschäden Dritter, falls sie künftig gegen Umweltgesetze verstoßen oder auf

deren Grundlage haftbar werden sollte.

Die Gesellschaft fühlt sich der Einhaltung aller für ihre Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen geltenden Umweltgeset-

ze und der Reduzierung der Umweltauswirkungen bei sämtlichen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet. Diese Verpflichtung

wird durch eine Umweltstrategie und ein Nachhaltigkeitsprogramm erfüllt.

Die Gesellschaft veräußerte im Jahr 1987 ihr Chemievertriebsgeschäft, haftet jedoch weiterhin für bestimmte Umweltverpflichtun-

gen. Vereinbarungen mit der Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency und einigen Einzelstaaten können Umweltprü-

fungen und Sanierungen an mehreren geschlossenen Standorten erforderlich machen. Diese Angelegenheiten sind in Anhang 22

„Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K näher

beschrieben.

Für die Haftung für Umweltsanierungsmaßnahmen und andere Umweltkosten werden Rückstellungen gebildet, wenn die Gesell-

schaft diese für wahrscheinlich erachtet und eine angemessene Schätzung der Höhe der Kosten vornehmen kann. Umweltkosten und

-rückstellungen, darunter auch diejenigen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Chemievertriebsgeschäft von McKesson, sind

derzeit für die Geschäftstätigkeit und Finanzlage der Gesellschaft nicht wesentlich. Auch wenn nicht garantiert werden kann, dass auf

die Geschäftstätigkeit oder Produkte der Gesellschaft anwendbare gegenwärtige oder künftige Umweltgesetze keine wesentlichen

nachteiligen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit oder Finanzlage der Gesellschaft haben werden, werden derzeit keine wesentli-

chen Investitionsausgaben für Umweltangelegenheiten erwartet. Mit Ausnahme der erwarteten Aufwendungen, die möglicherweise im

Zusammenhang mit dem ehemaligen Chemievertriebsgeschäft der Gesellschaft erforderlich sind, erwartet die Gesellschaft weder für

Umweltangelegenheiten noch zur Einhaltung von Umweltgesetzen und -vorschriften erhebliche künftige Investitionsausgaben. Die

Höhe der Investitionsausgaben für die Einhaltung von Umweltvorschriften war im Geschäftsjahr 2013 nicht wesentlich und wird dies

voraussichtlich auch im kommenden Jahr nicht sein.

Page 15: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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Mitarbeiter: Mit Stand 31. März 2013 beschäftigte McKesson ca. 43.500 Personen, gegenüber 37.700 zum 31. März 2012 und

36.400 zum 31. März 2011.

Finanzinformationen zur ausländischen und inländischen Geschäftstätigkeit: Informationen zur ausländischen und inländischen

Geschäftstätigkeit sind Anhang 1 „Wesentliche Rechnungslegungsmethoden“ und Anhang 25 „Geschäftssegmente“ zum Konzernab-

schluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Dieser Jahresbericht gemäß Form 10-K einschließlich der „Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ in

Ziffer 7 von Teil II dieses Berichts und der „Risikofaktoren“ in Ziffer 1A von Teil I dieses Berichts enthalten zukunftsgerichtete Aus-

sagen (forward-looking statements) im Sinne von Section 27A des Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung und von

Section 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils geltenden Fassung. Einige dieser Aussagen können anhand der Ver-

wendung von zukunftsgerichteten Formulierungen wie „geht davon aus“, „erwartet“, „sieht voraus“, „kann“, „wird“, „sollte“, „strebt

an“, „ca.“, „beabsichtigt“, „plant“ oder „schätzt“ oder der Verneinungen dieser Formulierungen oder anderer vergleichbarer Begriffe

erkannt werden. Auch die Darstellung von finanziellen Trends, Strategien, Plänen oder Absichten kann zukunftsgerichtete Aussagen

enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen sind mit Risiken und Ungewissheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die tatsächli-

chen Ergebnisse erheblich von den prognostizierten, erwarteten oder implizierten abweichen. Auch wenn es nicht möglich ist, alle

entsprechenden Risiken und Ungewissheiten vorherzusehen oder zu identifizieren, können zu ihnen u. a. die unter „Risikofaktoren“ in

Ziffer 1A von Teil I dieses Berichts beschriebenen Faktoren zählen. Diese Aufstellung sollte nicht als vollständige Darstellung aller

möglichen Risiken und Ungewissheiten angesehen werden.

Diese und andere Risiken und Ungewissheiten sind in diesem Bericht und in anderen Informationen in den öffentlich zugänglichen

SEC-Einreichungen und Pressemitteilungen der Gesellschaft beschrieben. Es wird dringend geraten, nicht in unangemessenem Maße

auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu vertrauen, die lediglich zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Abgabe gültig sind. Sofern dies

nicht durch Bundeswertpapiergesetze vorgeschrieben ist, übernimmt die Gesellschaft keine Verpflichtung zur Veröffentlichung der

Ergebnisse etwaiger Überarbeitungen entsprechender zukunftsgerichteter Aussagen zur Berücksichtigung von nach dem Datum dieses

Berichts eingetretenen Ereignissen oder Umständen oder zur Berücksichtigung unerwarteter Ereignisse.

Ziffer 1A Risikofaktoren

Die im Folgenden beschriebenen Risiken könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage, Liquidität und Cashflows der Gesellschaft haben. Auch wenn es nicht möglich ist, alle entsprechenden Risiken und Unge-

wissheiten vorherzusehen oder zu identifizieren, können zu ihnen u. a. die nachfolgend beschriebenen Faktoren zählen. Die Geschäfts-

tätigkeit der Gesellschaft könnte zudem durch zusätzliche Faktoren beeinträchtigt werden, die der Gesellschaft gegenwärtig nicht

bekannt sind oder die von ihr gegenwärtig nicht als für ihre Geschäftstätigkeit wesentlich angesehen werden. Diese Aufstellung sollte

nicht als vollständige Darstellung aller möglichen Risiken und Ungewissheiten angesehen werden.

Die Gesellschaft ist Gegenstand von Gerichtsverfahren, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf ihre Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage haben könnten.

Die Gesellschaft und bestimmte ihrer Tochterunternehmen werden möglicherweise im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs

von Zeit zu Zeit Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren, die kartellrechtliche, handelsrechtliche, arbeitsrechtliche, umweltrecht-

liche, aufsichtsrechtliche, deliktsrechtliche Ansprüche, Ansprüche auf Grundlage von Rechten des geistigen Eigentums oder sonstige

Ansprüche betreffen. Alle entsprechenden Gerichtsverfahren sind ihrem Wesen nach unberechenbar; ihr Ausgang kann zu unverhält-

nismäßigen Urteilen und/oder Unterlassungsverfügungen, die die Art und Weise der Führung ihrer Geschäfte durch die Gesellschaft

beeinträchtigen, oder zum Abschluss von Vergleichen über Ansprüche auf Schadensersatz in Geld durch die Gesellschaft führen. In

einigen Fällen könnten Rechtsmittel nicht wirtschaftlicher Art oder Strafschadensersatz (punitive damages) angestrebt werden. Bei

einigen gegen die Gesellschaft angestrengten Klagen ist es der Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Höhe möglicher Verluste zu

beziffern, die der Gesellschaft bei einem für die Gesellschaft ungünstigen Ausgang der Gerichtsverfahren entstehen könnten.

Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten und anderen Rechtssachen ist stets ungewiss; es kann zu einem Ausgang kommen, der ange-

sichts der Beweise oder der Rechtslage nicht gerechtfertigt ist. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie in den gegen sie anhängi-

gen Rechtssachen über stichhaltige Verteidigungsmittel verfügt, und verteidigt sich mit Nachdruck. Dennoch ist es möglich, dass ein

Beschluss in einer Rechtssache oder einer Kombination aus mehreren Rechtssachen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die

Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft haben könnte. Beispielsweise ist die Gesellschaft Partei verschiedener Ge-

richtsverfahren, die in Anhang 22 „Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten“ zum beigefügten Konzernabschluss

beschrieben sind, die entsprechende Auswirkungen haben könnten, darunter Gerichtsverfahren, in denen behauptet wird, die Gesell-

schaft habe sich eines rechtswidrigen Verhaltens schuldig gemacht, das einen Anstieg der Großhandelsverkaufspreise für bestimmte

verschreibungspflichtige Arzneimittel in bestimmten Zeiträumen verursacht hat.

Rechtsstreitigkeiten sind kosten- und zeitintensiv und stören den gewöhnlichen Geschäftsgang. Die Verteidigung in diesen Ange-

legenheiten könnte zudem eine fortgesetzte Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft von dem Ge-

schäftsbetrieb sowie die fortgesetzte zeitliche Beanspruchung der Geschäftsführung der Gesellschaft zur Folge haben, was die Ge-

schäftstätigkeit der Gesellschaft ebenfalls beeinträchtigen könnte. Selbst wenn diese Angelegenheiten am Ende nicht gegen die Gesell-

schaft entschieden werden sollten, könnten die mit offenen Gerichtsverfahren verbundenen Ungewissheiten und Aufwendungen die

Geschäftstätigkeit und die Reputation der Gesellschaft schädigen. Weitere Informationen über bestimmte Gerichtsverfahren, an denen

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die Gesellschaft beteiligt ist, sind Anhang 22 „Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten“ zum beigefügten Konzernab-

schluss zu entnehmen.

Veränderungen im Gesundheitsversorgungssektor und der regulatorischen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Staa-

ten könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Die Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaft sind in erster Linie darauf ausgelegt, innerhalb der derzeitigen Finanzierungs-

struktur und des derzeitigen Erstattungssystems des Gesundheitssystems der Vereinigten Staaten zu funktionieren. In den vergangenen

Jahren ist es infolge der Bemühungen zur Kostensenkung zu erheblichen Veränderungen in der Gesundheitswirtschaft der Vereinigten

Staaten gekommen. Zu diesen Veränderungen zählten Kürzungen bei den Medicare- und Medicaid-Erstattungssätzen, eine Konsolidie-

rung bei den Vertriebsunternehmen für pharmazeutische und medizinisch-chirurgische Hilfsmittel und der Aufbau von großen, intelli-

genten Einkaufsgruppen. Die Gesellschaft erwartet für die Zukunft weitere Veränderungen in der Gesundheitswirtschaft der Vereinig-

ten Staaten und eine Weiterentwicklung der Vertriebsmodelle im Gesundheitswesen.

Veränderungen bei den Preisgestaltungs-, Verkaufs-, Bestandhaltungs-, Vertriebs- oder Liefergrundsätzen oder -praktiken inner-

halb der Gesundheitswirtschaft oder bei den pharmazeutischen Zulieferern der Gesellschaft könnten zu einem erheblichen Rückgang

der Umsatzerlöse und des Jahresüberschusses der Gesellschaft führen. Aufgrund des breiten Spektrums der von der Gesellschaft ange-

botenen Produkte und Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsliefermanagement und Gesundheitsinformationstechnologie könnten

entsprechende Veränderungen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben, wohingegen sie

einige Wettbewerber der Gesellschaft mit einem weniger breiten Produkt- und Dienstleistungsspektrum möglicherweise nicht beein-

trächtigen.

Die Mehrheit der Vereinbarungen des Geschäftsbereichs U.S. Pharmaceutical Distribution mit Herstellern ist so strukturiert, dass

eine angemessene und berechenbare Vergütung der Gesellschaft für die von ihr erbrachten Leistungen sichergestellt ist; sollte es je-

doch nicht gelingen, diese Vereinbarungen zeitnah und zu günstigen Bedingungen zu verlängern, könnte dies wesentliche nachteilige

Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. Darüber hinaus könnte eine Preiserhöhung bei pharmazeutischen Marken-

produkten Bestandteil der wirtschaftlichen Grundlagen bei einigen der Vereinbarungen des Vertriebsgeschäftsbereichs der Gesell-

schaft mit Pharmaherstellern sein. Falls die Häufigkeit oder der Umfang von Preiserhöhungen bei Markenprodukten zurückgehen

sollte, könnte dies wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Ferner vertreibt die Gesellschaft Generika, deren Preis sowohl steigen als auch fallen könnte. In den vergangenen Jahren hat das

Generikaangebot der Gesellschaft in Verbindung mit einer Zunahme der Anzahl der auf dem Markt verfügbaren Positivlisten für Ge-

nerika eine Verbesserung der Geschäftsergebnisse der Gesellschaft ermöglicht. Für das Geschäftsjahr 2014 erwartet die Gesellschaft

jedoch, dass die Anzahl der Umwandlungen von Markenprodukten in Generika im Vergleich zu den Vorjahren abnehmen wird. Anhal-

tende Schwankungen bei der Verfügbarkeit, Preisentwicklung oder Erstattung von Generika oder erhebliche Fluktuationen beim An-

stieg der Anzahl von Generika könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Generikahersteller fechten in zunehmendem Maße die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit von Patenten für pharmazeutische Mar-

kenprodukte an. Generikahersteller beginnen möglicherweise bereits während des laufenden Anfechtungsverfahrens und vor der

rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtung des Patents des Markenprodukts mit der Herstellung und dem Verkauf einer generi-

schen Version des Markenprodukts. Soweit die Gesellschaft derartige Generika bezieht, im Auftrag fertigt oder vertreibt, könnte das

Markenunternehmen Ansprüche aufgrund von Patentverletzungen gegen die Gesellschaft geltend machen. Auch wenn die Gesellschaft

von den Generikaherstellern als Voraussetzung für den Vertrieb ihrer Produkte grundsätzlich eine Freistellung von entsprechenden

Ansprüchen einholt, kann nicht garantiert werden, dass diese Rechte für den Schutz der Gesellschaft angemessen oder ausreichend

sind.

In den vergangenen Jahren ist es bei den Pharmazulieferern zu einer zunehmenden Konsolidierung gekommen. Infolgedessen kon-

trolliert eine verhältnismäßig kleine Anzahl von sehr großen Unternehmen einen erheblichen Teil des Markts. Daher ist die Gesell-

schaft beim Einkauf ihrer Produkte auf eine kleinere Anzahl von Zulieferern angewiesen und daher möglicherweise in geringerem

Umfang zur Verhandlung von Preisen mit Zulieferern in der Lage.

Zudem haben sich viele Gesundheitseinrichtungen zusammengeschlossen, um größere Gesundheitsunternehmen mit stärkerer

Marktmacht zu bilden. Sollte sich dieser Konsolidierungstrend fortsetzen, könnte dies eine Verkleinerung des Zielmarkts der Gesell-

schaft zur Folge haben und die Verhandlungsposition der daraus hervorgehenden Unternehmen stärken, was zu einem Preisverfall bei

den Produkten und Dienstleistungen der Gesellschaft führen kann. Darüber hinaus legen Gesundheitseinrichtungen bei einem Zusam-

menschluss häufig die Infrastruktur einschließlich der IT-Systeme zusammen, was wiederum zu einer Erosion der Diversität der Kun-

den- und Umsatzbasis der Gesellschaft führen kann.

Das Gesundheitswesen ist durch ein hohes Maß an Regulierung gekennzeichnet. Eine weitergehende Regulierung des Vertriebsge-

schäfts der Gesellschaft und ihrer computerbezogenen Produkte und Dienstleistungen könnte mit zusätzlichen Kosten verbunden sein,

sich nachteilig auf die Gewinnmarge der Gesellschaft und die Gewinnmargen ihrer Kunden auswirken, die Einführung oder Implemen-

tierung neuer Produkte der Gesellschaft verzögern oder sich anderweitig nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswir-

ken und die Gesellschaft Rechtsstreitigkeiten und behördlichen Untersuchungen aussetzen.

Betrug im Gesundheitswesen: Die Gesellschaft unterliegt umfangreichen und sich häufig verändernden Gesetzen und Verordnun-

gen auf Bundes-, Einzelstaats- und Kommunalebene, die Betrug, Verschwendung und Missbrauch im Gesundheitswesen zum Gegen-

stand haben; die Regierungen sowohl auf Bundes- als auch auf Einzelstaatsebene treiben derzeit die Stärkung ihrer Position und Auf-

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sicht in Bezug auf Betrug, Verschwendung und Missbrauch mit Auswirkungen auf Medicare, Medicaid oder andere staatliche Ge-

sundheitsprogramme weiter voran. Aufgrund der Beziehungen der Gesellschaft zu Herstellern von pharmazeutischen und medizinisch-

chirurgischen Produkten und Gesundheitsdienstleistern sowie aufgrund ihrer Belieferung von staatlichen Stellen mit Produkten und

Dienstleistungen unterliegt die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Gesetzen und Verordnungen zu Betrug und Missbrauch, durch die

u. a. (1) es Personen untersagt wird, eine Vergütung für die Vermittlung eines Patienten zur Behandlung oder für die Vermittlung einer

Bestellung oder eines Einkaufs von Gegenständen oder Dienstleistungen, für die in jedweder Form Zahlungen durch Medicare, Medi-

caid oder andere staatlich geförderte Gesundheitsprogramme geleistet werden, zu verlangen, anzubieten, entgegenzunehmen oder zu

zahlen, (2) Ärzte und Anbieter bestimmter Gesundheitsdienstleistungen, die Überweisungen im Rahmen des Medicare- oder Medicaid-

Programms durchführen, einer Reihe von Beschränkungen unterworfen werden und (3) die wissentliche Übermittlung eines falschen

oder betrügerischen Zahlungsanspruchs an Bundesgesundheitsprogramme wie Medicare und Medicaid oder der wissentliche Einbehalt

einer Überzahlung durch diese untersagt werden. Viele der für die Gesellschaft geltenden Vorschriften, einschließlich derjenigen zu

Marketinganreizen, sind vage oder ungenau und wurden noch nicht von Gerichten ausgelegt. Sie können von Strafverfolgungs-, Regu-

lierungs- oder Justizbehörden in einer Weise ausgelegt oder angewendet werden, die die Gesellschaft zur Vornahme von Änderungen

an ihrer Geschäftstätigkeit zwingt. Bei einem Verstoß der Gesellschaft gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen könnten Scha-

densersatzansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht oder Geldbußen oder strafrechtliche Sanktionen gegen sie verhängt wer-

den, wozu auch der Entzug von Lizenzen oder der Möglichkeit zur Teilnahme an Medicare, Medicaid oder anderen Gesundheitspro-

grammen auf Bundes- oder Einzelstaatsebene zählen können.

Erstattungssätze: Sowohl die Gewinnmargen der Gesellschaft als auch die Gewinnmargen ihrer Kunden können durch Gesetze

oder Verordnungen zur Senkung der Erstattungssätze für Pharmazeutika, medizinische Behandlungen und dazugehörige Dienstleistun-

gen oder zur Änderung der Methode für die Ermittlung der Höhe von Erstattungen beeinträchtigt werden. Beispielsweise wurden

durch den Patient Protection and Affordable Care Act und den Health Care and Education Reconciliation Act (zusammenfassend der

„Affordable Care Act“), die im Jahr 2010 in Kraft traten, die Bundes-Obergrenzen für Medicaid-Erstattungen für von verschiedenen

Anbietern erhältliche Generika, die landesweit in Einzelhandelsapotheken verkauft werden, auf höchstens 175 % des gewichteten

Durchschnitts (ermittelt auf Grundlage der tatsächlichen Verabreichung) des zuletzt gemeldeten monatlichen Durchschnittshersteller-

preises (average manufacturer price – „AMP“), der unter Einsatz eines Glättungsverfahrens bestimmt wird, begrenzt. Darüber hinaus

schreiben Medicare, Medicaid und der State Children's Health Insurance Program („SCHIP“) Extension Act von 2007 den Centers

for Medicare and Medicaid Services („CMS“) vor, die Berechnung des durchschnittlichen Verkaufspreises von Arzneimitteln im

Rahmen von Medicare Part B auf Basis des tatsächlichen Verkaufsvolumens anzupassen. Das CMS hat neue Regeln für die Berech-

nung des AMP vorgeschlagen („Überarbeiteter AMP“) und bietet Einzelstaaten zudem die Möglichkeit, bei bestimmten Arzneimitteln

die klassischen Erstattungskennzahlen durch Alternativen wie die durchschnittlichen Anschaffungskosten (average acquisition cost –

„AAC“) zu ersetzen. Im Rahmen der AAC-Methode erfolgt die Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten gemäß

den in Rechnung gestellten Beträgen und einer statistisch bestätigten Abgabekostenstudie (cost of dispensing survey).

Darüber hinaus hat das CMS mit der Durchführung einer nationalen Studie unter Apotheken begonnen, um einen nationalen

Richtwert für durchschnittliche Anschaffungskosten bei bestimmten Arzneimitteln (national average drug acquisition cost benchmark

– „NADAC“) zu erstellen. Einzelstaaten können die Ergebnisse dieser Studie nutzen, um Zahlungssätze (pharmacy payment rates)

festzulegen. Das CMS hat sowohl einen ersten Entwurf der durch die NADAC-Studie festgelegten Preise als auch eine alternative

Erstattungsmethode mit dem Namen National Average Retail Price („NARP“) veröffentlicht. NARP bezieht sich auf den durchschnitt-

lichen vom Verbraucher zu zahlenden Kaufpreis der am häufigsten abgegebenen pharmazeutischen Markenprodukte und Generika.

Einzelstaaten können bei der Festlegung angemessenener Medicaid-Erstattungen für Generika oder Markenprodukte an Apotheken

unter diesen Kennzahlen auswählen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Verwendung einer Überarbeiteten AMP-Benchmark oder einer alternativen Erstattungs-

kennzahl wie den AAC oder NARP eine Verringerung der an die Kunden der Gesellschaft gezahlten Medicaid-Erstattungssätze für

bestimmte Pharmazeutika zur Folge hätten, was sich mittelbar auf die Preise auswirken könnte, die die Gesellschaft ihren Kunden in

Rechnung stellen kann, und einen dementsprechenden Rückgang der Rentabilität der Gesellschaft zur Folge hätte.

Die US-Bundesregierung kann Maßnahmen ergreifen, die zu weiteren Kürzungen bei Medicare- bzw. Medicaid-Ausgaben oder zu

zusätzlichen Auflagen für Gesundheitsversorgungsunternehmen führen könnten. So unterzeichnete der US-Präsident beispielsweise

am 2. August 2011 den Budget Control Act von 2011, der für Januar 2013 eine automatische Reduzierung der Medicare-Programm-

Zahlungen für alle Gesundheitsversorgungsunternehmen um 2 % vorsah. Am 2. Januar 2013 unterzeichnete der US-Präsident dann den

American Taxpayer Relief Act von 2012, durch den diese Reduzierung auf März 2013 verschoben wurde; zu diesem Zeitpunkt erließ

der US-Präsident dann eine Exekutiv-Order zur Umsetzung der Reduzierung. Diese automatische Reduzierung ist unter dem Begriff

„Sequestration“ bekannt. Des Weiteren könnten Bedenken politischer Entscheidungsträger in Bezug auf das Staatsdefizit und die

nationale Verschuldung zum Beschluss weiterer Kürzungen staatlicher Ausgaben, dem Erlass weiterer Rechtsvorschriften zur Reform

der Anspruchsberechtigungen, die sich auf das Medicare-Programm auswirken, oder beidem führen. Die Gesellschaft kann derzeit

nicht absehen, ob und wenn ja welche alternativen oder zusätzlichen Maßnahmen zum Schuldenabbau oder Kürzungen von Medicare-

Zahlungen letztendlich Gesetzeskraft erlangen werden. Auch ist für sie nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt dies passieren könnte

und welche Auswirkungen etwaige Maßnahmen bzw. Kürzungen ggf. auf die Gesellschaft haben könnten.

Es kann nicht garantiert werden, dass die vorstehenden Veränderungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Er-

tragslage der Gesellschaft hätten.

Betriebs-, Sicherheits- und Zulassungsstandards: Die Gesellschaft unterliegt den Betriebs- und Sicherheitsstandards der Drogen-

bekämpfungsbehörde Drug Enforcement Administration („DEA“), der US-Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelzulassungs-

behörde Food and Drug Administration („FDA“), verschiedener einzelstaatlicher Arzneimittelbehörden, einzelstaatlicher Gesund-

heitsministerien, des US-Gesundheitsministeriums Department of Health and Human Services („HHS“), der CMS und anderer ver-

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gleichbarer Behörden. Bestimmte Geschäftsbereiche der Gesellschaft sind in Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit und dem

Standort der Entwicklung, der Herstellung, des Vertriebs und des Verkaufs von Produkten möglicherweise zur Beantragung von Ge-

nehmigungen und/oder Zulassungen bei der DEA, der FDA, dem HHS, dem CMS, verschiedenen einzelstaatlichen Arzneimittelbehör-

den, einzelstaatlichen Gesundheitsministerien und/oder anderen vergleichbaren Behörden sowie bei ausländischen Behörden und

bestimmten Akkreditierungsstellen und zur Einhaltung von deren Betriebs- und Sicherheitsstandards verpflichtet. Als Teil dieser Be-

triebs-, Sicherheits- und Zulassungsstandards erhält die Gesellschaft regelmäßig Informationsanfragen und gelegentlich Vorladungen

von staatlichen Stellen. Auch wenn die Gesellschaft der Auffassung ist, alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in allen wesent-

lichen Aspekten einzuhalten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Regulierungsbehörde oder eine rechtsprechende Stelle zu

einer anderen Einschätzung der Einhaltung anwendbarer Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit gelangt. Ferner

kann nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft dazu in der Lage sein wird, bestehende Genehmigungen, Zulassungen oder andere

behördliche Erlaubnisse aufrecht zu halten oder zu verlängern oder in der Zukunft für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erforder-

liche Genehmigungen, Zulassungen oder andere Erlaubnisse ohne wesentliche Verzögerungen einzuholen. Ein Verstoß der Gesell-

schaft gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen oder ein Versäumnis, erforderliche Genehmigungen oder Zulassungen aufrecht

zu erhalten, zu verlängern oder einzuholen, könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Herkunftsverfolgung: Es hat verstärkte Bemühungen seitens des Kongresses und staatlicher Stellen auf Bundes- und Einzelstaats-

ebene gegeben, u. a. vonseiten verschiedener einzelstaatlicher Arzneimittelbehörden, Gesundheitsministerien und der FDA, das Phar-

mavertriebssystem dahingehend zu regulieren, ein Einschleusen von nachgemachten, gefälschten und/oder falsch etikettierten Arznei-

mitteln in das Pharmavertriebssystem zu verhindern („Herkunftsverfolgung“). Einige Einzelstaaten haben Gesetze und Verordnungen

verabschiedet oder ziehen solche in Erwägung, die auf einen Schutz der Integrität des Pharmavertriebssystems abzielen, während

andere staatliche Stellen derzeit ihre Empfehlungen evaluieren. Beispielsweise wurden in Florida Vorschriften zur Herkunftsnachver-

folgung eingeführt und Kalifornien hat ein Gesetz verabschiedet, das eine Chain-of-Custody-Technologie unter Einsatz von Funkfre-

quenz-Tagging und elektronischen Herkunftsnachweisen vorschreibt und das ab Juli 2016 für die Gesellschaft gelten wird.

Darüber hinaus schreibt der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Food and Drug Administration Amendments Act von 2007 der

FDA die Festlegung von Standards und die Identifizierung und Validierung von wirksamen Technologien für den Schutz der pharma-

zeutischen Lieferkette vor nachgemachten Arzneimitteln vor. Zu diesen Standards können Track-and-Trace- oder Authentifizierungs-

technologien wie RFID-Funkfrequenzerkennungsgeräte oder andere vergleichbare Technologien zählen. Am 26. März 2010 veröffent-

lichte die FDA einen Leitfaden für aufeinanderfolgende Seriennummern (serialized numerical identifier – „SNI“) für Hersteller, die

pharmazeutische Verpackungen mit Seriennummern versehen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie zur Umsetzung dieser SNI-

Vorschriften im Rahmen ihres Vertriebsgeschäfts in der Lage sein wird. Allerdings könnten die Gesetze und Verordnungen zur Her-

kunftsverfolgung eine Zunahme des mit dem Pharmavertriebsgeschäft der Gesellschaft verbundenen bürokratischen Aufwands und der

damit verbundenen Kosten verursachen und wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Datenschutz: Die Vertraulichkeit sensibler personenbezogener Informationen, ihre Nutzung und die Umstände, unter denen sie of-

fengelegt werden dürfen, werden durch bundesstaatliche, einzelstaatliche und ausländische Gesetze geregelt. Diese Vorschriften gelten

für die Offenlegung und Nutzung von vertraulichen personenbezogenen Daten und Patientendaten und schreiben den Nutzern entspre-

chender Informationen die Umsetzung spezifischer Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen vor. Die derzeit geltenden Vorschriften

einschließlich der Vorschriften zur elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten entwickeln sich ständig weiter und sind häufig

unklar und in ihrer Anwendung kompliziert. Auch wenn die Richtlinien, Verfahren und Systeme der Gesellschaft überarbeitet wurden,

um die aktuellen Anforderungen der einschlägigen einzelstaatlichen, Bundes- und ausländischen Gesetze einzuhalten, wie etwa den

Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 („HIPAA“) und den auf den Health Information Technology for Econo-

mic and Clinical Health Act („HITECH Act“) entfallenden Teil des American Recovery and Reinvestment Act von 2009, könnten neue

Gesetze und Verordnungen in diesem Bereich die Fähigkeit der Kunden der Gesellschaft zur Erhebung, Nutzung oder Weitergabe von

personenbezogenen Daten oder Patientendaten einschränken oder die Gesellschaft dazu zwingen, ihre Produkte zeitnah mit erhebli-

chen zusätzlichen Kosten umzugestalten, was jeweils wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft

haben könnte. Darüber hinaus wurden durch den HITECH Act die Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen des HIPAA erweitert

und die Geldbußen für Verstöße angehoben. Ferner wurden durch ihn bestimmte Bestimmungen der Datenschutz- und Sicherheits-

standards auf Bundesebene auf die Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Geschäftspartner der zu ihren Kunden zählenden Kostenträger

und Gesundheitsanbieter ausgedehnt. Diese Standards können von Regulierungsbehörden in einer Weise ausgelegt werden, die die

Gesellschaft zur Vornahme von wesentlichen Änderungen an ihrer Geschäftstätigkeit zwingt. Darüber hinaus könnte ein Versäumnis

seitens der Gesellschaft, die Vertraulichkeit sensibler personenbezogener Daten nach Maßgabe der einschlägigen aufsichtsrechtlichen

Vorschriften zu schützen, die Gesellschaft Ansprüchen aufgrund von Vertragsverletzungen, Geldbußen und Strafzahlungen sowie

Kosten für die Heilung dieser Verstöße aussetzen und ihre Reputation schädigen.

Gesundheitsreform: Durch den Affordable Care Act wurden der Krankenversicherungsschutz von nicht versicherten Amerikanern

deutlich ausgeweitet und die Art und Weise der Gesundheitsfinanzierung sowohl durch staatliche als auch durch private Kostenträger

verändert. Während einige Bestimmungen des Affordable Care Act unmittelbar wirksam wurden, treten andere mit Verspätung in

Kraft. Die Gesellschaft geht derzeit nicht davon aus, dass der Affordable Care Act oder auf seiner Grundlage durchgeführte Gesund-

heitsreformen auf Bundes- oder Einzelstaatsebene wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz-

und Ertragslage der Gesellschaft haben werden. Angesichts des Umfangs der vorgenommenen oder in Erwägung gezogenen Änderun-

gen und der mit der Umsetzung von Gesundheitsreformen verbundenen Ungewissheiten lassen sich deren genaue Auswirkungen auf

die Gesellschaft derzeit nicht absehen.

Interoperabilitätsstandards: Kunden, Branchengruppen und staatliche Stellen verlangen in zunehmendem Maße, dass Gesund-

heitssoftware und -systeme verschiedener Anbieter untereinander kompatibel sind. Diese Nachfrage nach Interoperabilität führt zur

Entwicklung von Standards durch verschiedene Gruppen; auch einige Behörden auf Bundes- und Einzelstaatsebene entwickeln derzeit

Standards, die für von diesen Behörden eingekaufte Systeme verpflichtend werden könnten. Beispielsweise schreibt der HITECH Act

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als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern der US-Bundesregierung einen sinnvollen Einsatz von „zertifizierten“ Gesund-

heits-Informationstechnologieprodukten durch Gesundheitsdienstleister vor und die CMS hat Regeln zur Definition des Kriteriums des

sinnvollen Einsatzes (meaningful use) veröffentlicht. Diese Regeln unterliegen der Auslegung durch die für die Zertifizierung der

betreffenden Technologien vorgesehenen Stellen und können darüber hinaus künftig von der US-Bundesregierung geändert oder er-

gänzt werden. Eine Kombination aus Lösungen der Gesellschaft wurde als mit den anfänglichen Kriterien für einen sinnvollen Einsatz

übereinstimmend zertifiziert und die Gesellschaft plant, eine Zertifizierung für eine Übereinstimmung mit den zusätzlichen Kriterien

für einen sinnvollen Einsatz zu erhalten. Die Einhaltung dieser sich verändernden und in Entwicklung befindlichen Regeln durch die

Gesellschaft kann jedoch für die Gesellschaft mit zusätzlichen Entwicklungskosten und Verzögerungen bei der Aktualisierung der

Kundensoftware und -systeme verbunden sein. Darüber hinaus werden durch diese neuen Regeln möglicherweise die Verkaufs- und

Implementierungszyklen der Gesellschaft verlängert und entstehen der Gesellschaft möglicherweise Kosten vor einer Erfassung der

entsprechenden Umsatzerlöse. Sollten diese Regeln eng ausgelegt oder nachträglich geändert oder ergänzt werden, oder sollte sich die

Zertifizierung der Gesellschaft im Rahmen dieser neuen Regeln für die maßgeblichen Produkte verzögern, können Kunden ihre Ent-

scheidung zum Kauf oder zur Einführung der Software und Systeme der Gesellschaft verschieben oder rückgängig machen.

Regulierung von medizinischer Software durch die FDA: Die FDA hat sich in zunehmendem Maße mit der Regulierung von medi-

zinischen Software-, Computer- und computergestützten Produkten als Medizinprodukten (medical devices) im Sinne des bundesrecht-

lichen Food, Drug and Cosmetic Act beschäftigt. Beispielsweise erließ die FDA mit Wirkung vom 18. April 2011 eine Vorschrift zur

Regulierung bestimmter Computerdatensysteme als Medizinprodukte. Falls sich die FDA dazu entschließen sollte, Produkte der Ge-

sellschaft als Medizinprodukte zu regulieren, könnte sie der Gesellschaft umfassende Anforderungen auferlegen. Im Falle eines Ver-

stoßes der Gesellschaft gegen die entsprechenden Anforderungen könnte die FDA darauf reagieren, indem sie Geldstrafen, einstweili-

ge Verfügungen oder Geldbußen verhängt, den Rückruf oder die Korrektur von Produkten anordnet, eine Einstellung der Produktion

veranlasst, die Erteilung der Pre-Market-Zulassung von Produkten verweigert, Zulassungen entzieht oder eine Strafverfolgung einlei-

tet. Etwaige zusätzliche FDA-Vorschriften zu Computerprodukten können nach ihrem Inkrafttreten zu einem Anstieg der Kosten und

des Zeitaufwands für die Vermarktung neuer oder bestehender Produkte führen oder die Gesellschaft an der Vermarktung ihrer Pro-

dukte hindern.

Standards für die Beantragung der Erstattung von Gesundheitskosten: Das HHS hat bereits zwei Vorschriften verabschiedet, die

Auswirkungen auf die Beantragung der Erstattung von Gesundheitskosten haben. Durch die erste Vorschrift werden die Standards für

elektronische Gesundheitspflegetransaktionen (z. B. Eignungsprüfung, Übermittlung und Zahlung von Ansprüchen und elektronische

Überweisung) von der Version 4010/4010A in die Version 5010 geändert. Die Umsetzungsfrist für die 5010-Vorschrift wurde bis zum

30. Juni 2012 verlängert und viele Gesundheitsdienstleister haben nunmehr damit begonnen, die 5010-Vorschrift umzusetzen. Durch

die zweite Vorschrift wurden die medizinischen Standard-Codes für die Diagnose- und Behandlungs-Codierung von der Internationa-

len statistischen Klassifikation der Krankheiten, neunte Revision („ICD-9“) in die Internationale statistische Klassifikation der Krank-

heiten, zehnte Revision („ICD-10“) geändert. Das HHS hat den zunächst für den 1. Oktober 2013 vorgesehenen Stichtag für die Um-

stellung auf ICD-10 auf den 1. Oktober 2014 verschoben. Für den Einsatz der Codeliste ICD-10 ist eine Aktualisierung der Systeme

auf die Version 5010 erforderlich. Grundsätzlich werden Ansprüche, die nicht unter Verwendung der Version 5010 und erforderlichen-

falls der ICD-10 übermittelt werden, nicht bearbeitet und es kann bei Gesundheitsplänen, die keine Transaktionen unter Verwendung

von Version 5010 und ICD-10 entgegennehmen, zu einem erheblichen Anstieg der Kundendienstanfragen kommen. Die Einhaltung

dieser neuen Vorschriften durch die Gesellschaft kann für die Gesellschaft mit zusätzlichen Entwicklungskosten und Verzögerungen

bei der Lieferung von Lösungen und bei der Aktualisierung ihrer Software und Systeme verbunden sein. Darüber hinaus werden durch

diese Vorschriften möglicherweise die Verkaufs- und Implementierungszyklen der Gesellschaft verlängert und entstehen der Gesell-

schaft möglicherweise Kosten vor einer Erfassung der entsprechenden Umsatzerlöse. Im Falle einer Verzögerung bei der Bereitstel-

lung von Software und Systemen, die den neuen Vorschriften entsprechen, können Kunden ihre Entscheidung zum Kauf der Software

und Systeme der Gesellschaft verschieben oder rückgängig machen.

Medizinische Abrechnung und Codierung: Medizinische Abrechnungs-, Codierungs- und Inkassoaktivitäten unterliegen einer

Vielzahl von zivil- und strafrechtlichen Bundes- und Einzelstaatsgesetzen. Die Gesellschaft kann im Zusammenhang mit diesen Geset-

zen Gegenstand von Untersuchungen durch bundes- oder einzelstaatliche Behörden werden. Zudem können gegen die Gesellschaft

Bußgelder verhängt werden, eine Verteidigung gegen Klagen wegen unberechtigten Forderungen (false claims) kann erforderlich

werden, private Kostenträger können Klagen gegen die Gesellschaft anstrengen oder die Gesellschaft kann von Medicare, Medicaid

oder anderen staatlich finanzierten Gesundheitsprogrammen ausgeschlossen werden. Entsprechende Verfahren oder Untersuchungen

könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Veränderungen der Gesundheitswirtschaft und der regulatorischen Rahmenbedingungen in Kanada könnten wesentliche

nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Die Provinzregierungen in Kanada stellen eine Teilfinanzierung für den Einkauf von Pharmazeutika bereit und regulieren unab-

hängig den Verkauf und die Erstattung von Arzneimitteln. Ähnlich wie in den Vereinigten Staaten ist es infolge der Kosteneindäm-

mungsmaßnahmen in den vergangenen Jahren zu erheblichen Veränderungen in der kanadischen Gesundheitswirtschaft gekommen.

Beispielsweise nahm die Regierung von Ontario im Jahr 2006 mit der Verabschiedung des Transparent Drug System for Patients Act

eine erhebliche Änderung an dem Erstattungssystem für Arzneimittel vor. In den vergangenen Jahren ergriffen mehrere Provinzen in

der Absicht, die Kosten für den Steuerzahler zu reduzieren, weitere Maßnahmen zur Reform der Vorschriften für den Verkauf von

Generika. Zu diesen Änderungen zählen eine deutliche Senkung der Generikapreise und in einigen Provinzen die Abschaffung oder

Verringerung der Provisionen, die von Generikaherstellern an Apotheken gezahlt werden. Diese Reformen können sich nachteilig auf

den Arzneimittelvertrieb sowie auf die Preisgestaltung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen der Geschäftstätigkeit der

Gesellschaft in Kanada auswirken. Andere Provinzen erwägen vergleichbare Änderungen, die ebenfalls eine Senkung von Pharmazeu-

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tikapreisen und Dienstleistungsgebühren zur Folge hätten. Einzeln oder in Kombination können diese Änderungen im kanadischen

Gesundheitswesen zu einem deutlichen Rückgang der Umsatzerlöse und des Betriebsergebnisses der Gesellschaft in Kanada führen.

Wettbewerb kann die Gewinne der Gesellschaft beeinträchtigen.

Das Segment Distribution Solutions von McKesson sieht sich in allen Bereichen des Gesundheitsvertriebs einem starken Wettbe-

werb sowohl im Hinblick auf Preise als auch im Hinblick auf Leistungen durch landesweite, regionale und lokale Vollsortiment-,

Teilsortiment- und Spezialsortimentgroßhändler, Dienstleistungs-Merchandiser, Selbstbelieferungsketten, im Direktvertrieb tätige

Hersteller, Kontraktlogistikunternehmen und große Kostenträgerorganisationen ausgesetzt. Darüber hinaus steht dieses Segment mit

verschiedenen anderen Dienstleistern und Pharmaherstellern und anderen Herstellern aus dem Gesundheitsbereich sowie mit anderen

potenziellen Kunden des Segments, die sich gegebenenfalls dazu entschließen können, für ihren eigenen internen Bedarf Lieferma-

nagementkapazitäten aufzubauen, die anderenfalls von dem Segment abgedeckt würden, im Wettbewerb. Preis, Dienstleistungsqualität

und in einigen Fällen der Kundenkomfort sind in der Regel die wichtigsten Wettbewerbselemente in diesem Segment.

Das Segment Technology Solutions von McKesson sieht sich erheblichem Wettbewerb durch zahlreiche Unternehmen ausgesetzt,

u. a. durch andere Softwareanbieter, Beratungsunternehmen, Shared Service-Anbieter, bestimmte Krankenhäuser und Krankenhaus-

gruppen, Kostenträger, Care-Management-Unternehmen, Hardwareanbieter und internetbasierte Unternehmen mit auf die Gesund-

heitsbranche anwendbaren Technologien. Die Wettbewerber unterscheiden sich hinsichtlich der Unternehmensgröße, der geografi-

schen Abdeckung und des Umfangs und der Tiefe des Produkt- und Dienstleistungsangebots. Dieser Wettbewerbsdruck könnte we-

sentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Eine wesentliche Abnahme des Einkaufsvolumens oder der Verlust eines Großkunden oder einer Einkaufsorganisation

oder ein wesentlicher Zahlungsausfall eines Großkunden oder einer Einkaufsorganisation könnte wesentliche nachteilige

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft haben.

In den vergangenen Jahren entfiel ein erheblicher Teil des Umsatzwachstums der Gesellschaft auf eine begrenzte Gruppe von

Großkunden. Im Jahr 2013 hatten die zehn größten Kunden der Gesellschaft einen Anteil von ca. 51 % am gesamten Konzernumsatz.

Auf den größten Kunden, CVS, entfielen ca. 17 % des gesamten Konzernumsatzes. Zum 31. März 2013 machten die Forderungen aus

Lieferungen und Leistungen gegen die zehn größten Kunden der Gesellschaft ca. 44 % der gesamten Forderungen aus Lieferungen und

Leistungen aus. Die Forderungen gegen CVS und Walmart hatten einen Anteil von ca. 16 % bzw. 10 % an den Forderungen aus Liefe-

rungen und Leistungen insgesamt. Die Gesellschaft weist daher eine starke Umsatz- und Kreditkonzentration auf. Darüber hinaus

bestehen Vereinbarungen mit Einkaufsorganisationen, die jeweils als Einkäufer im Namen der teilnehmenden Krankenhäuser, Apothe-

ken und anderen Gesundheitsdienstleister fungieren, sowie mit staatlichen Stellen und Behörden. Ein wesentlicher Zahlungsausfall,

eine Veränderung des Kundenmixes, eine wesentliche Abnahme des Einkaufsvolumens oder der Verlust eines Großkunden oder einer

Einkaufsorganisation könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Liquidität

der Gesellschaft haben.

Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an Kunden erfolgt grundsätzlich auf Grundlage eines kurzfristigen und unbesi-

cherten Kredits. Ungünstige Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds können sich nachteilig auf den Absatz an Kun-

den auswirken, das Einkaufsverhalten von Verbrauchern beeinträchtigen oder zur Folge haben, dass Kunden der Gesellschaft die

Zahlung von Forderungen der Gesellschaft hinauszögern oder nicht zu deren Zahlung in der Lage sind, was wiederum zu einem erheb-

lichen Rückgang des Umsatzwachstums, der Rentabilität und des Cashflows der Gesellschaft führen kann. Darüber hinaus können sich

Zinssatzschwankungen und Änderungen der Kapitalmarktbedingungen auf die Fähigkeit der Kunden der Gesellschaft zur Aufnahme

von Krediten zu annehmbaren Bedingungen zur Finanzierung ihres Geschäfts auswirken, was wiederum zu einer erheblichen Reduzie-

rung des Umsatzwachstums und zu einem Rückgang der Rentabilität der Gesellschaft führen kann.

Verträge mit der US-Bundesregierung und anderen Regierungen und ihren Behörden sind mit zusätzlichen Risiken in

Bezug auf die künftige Finanzierung und die Einhaltung von Vorschriften verbunden.

Verträge mit der US-Bundesregierung und anderen Regierungen und ihren Behörden unterliegen verschiedenen Ungewissheiten,

Beschränkungen und Vorschriften, u. a. der Prüfung durch verschiedene staatliche Stellen und Kosten-Nutzen-Kontrollen. Verträge

mit Regierungen sind zudem Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Finanzierung ausgesetzt. So stehen Verträge mit der US-

Bundesregierung beispielsweise unter dem Vorbehalt der Unterstützung durch den Kongress. Regierungen sind üblicherweise nicht

dazu verpflichtet, eine Finanzierung in einer bestimmten Höhe aufrecht zu halten; Mittel für staatliche Programme können sogar voll-

ständig gestrichen werden. Infolgedessen können die staatlichen Kunden der Gesellschaft Verträge mit der Gesellschaft nach ihrem

Ermessen kündigen oder ohne Vorankündigung oder mit kurzfristiger Vorankündigung nicht verlängern. Der Verlust entsprechender

Verträge könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Zudem ist die Gesellschaft aufgrund der Tatsache, dass Verträge mit Regierungen bestimmten Beschaffungsvorschriften und einer

Reihe von sozioökonomischen Anforderungen unterliegen, zur Einhaltung dieser Anforderungen verpflichtet. Im Falle von Verträgen

mit der US-Bundesregierung muss die Gesellschaft – von einigen Ausnahmen abgesehen – beispielsweise die Federal Acquisition

Regulation, den Truth in Negotiations Act und die Cost Accounting Standards einhalten. Ferner ist die Gesellschaft zur Einhaltung

verschiedener anderer staatlicher Vorschriften und Anforderungen sowie diverser Gesetze zu Beschäftigungspraktiken, Umweltschutz,

Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet. Diese Vorschriften und Anforderungen haben Einfluss auf die Art und Weise der

Abwicklung von Geschäften mit Kunden der Gesellschaft und können in einigen Fällen mit zusätzlichen Kosten für die Geschäftstä-

tigkeit der Gesellschaft verbunden sein. Verträge mit Regierungen enthalten zudem Bestimmungen, durch die die Gesellschaft höheren

Risiken und einer potenziell höheren Haftung ausgesetzt wird, als dies bei Verträgen mit privaten Vertragspartnern der Fall ist.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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Zudem ist die Gesellschaft Gegenstand von behördlichen Prüfungen, Untersuchungen und Verfahren. Beispielsweise nehmen Be-

hörden regelmäßige Überprüfungen und Prüfungen von Auftragnehmern vor, um festzustellen, ob die erstattungsfähigen Kosten im

Einklang mit den geltenden staatlichen Vorschriften stehen. Diese Prüfungen können Anpassungen an der Höhe der vertraglich gere-

gelten Kosten, deren Erstattung durch die staatlichen Stellen die Gesellschaft erwartet, oder an der Höhe der Allgemeinkosten der

Gesellschaft, die den staatlichen Stellen zugewiesen werden, nach sich ziehen.

Bei einem Verstoß gegen diese Regeln oder Vorschriften oder einer Nichteinhaltung vertraglicher oder sonstiger Anforderungen

oder einem Nichtbestehen einer Prüfung seitens der Gesellschaft kann von staatlicher Seite eine Vielzahl von Sanktionen verhängt

werden, darunter die Nichtanerkennung von geltend gemachten Kosten, Schadensersatz in Geld, Geldstrafen und Geldbußen. Darüber

hinaus könnten sämtliche Verträge der Gesellschaft mit staatlichen Stellen gekündigt werden oder die Gesellschaft könnte vorüberge-

hend oder dauerhaft von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Entsprechende Maßnahmen könnten den Ruf der Gesellschaft

schädigen und könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Das künftige Ergebnis der Gesellschaft könnte durch eine Reihe von Problemen der öffentlichen Gesundheit sowohl in

den Vereinigten Staaten als auch in anderen Ländern wesentlich beeinträchtigt werden.

Probleme der öffentlichen Gesundheit, gleich ob diese in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern auftreten, könnten zu

einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft führen, zu einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit von Zulieferern

oder Kunden führen oder allgemein nachteilige Auswirkungen auf Konsumausgaben und Verbrauchervertrauen mit entsprechenden

negativen Folgen für die Zulieferer und Kunden der Gesellschaft haben. Die Gesellschaft hat Notfallpläne für den Umgang mit Szena-

rien mit ansteckenden Krankheiten und mit den möglichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft aufgestellt, die

auch in Zukunft bei Bedarf aktualisiert werden. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass diese Pläne bei der Beseitigung der nega-

tiven Auswirkungen entsprechender Krankheiten auf das Betriebsergebnis der Gesellschaft wirksam sein werden. Die Gesellschaft

kann dazu gezwungen sein, ihren Betrieb an einigen oder allen Standorten einzustellen, was wesentliche nachteilige Auswirkungen auf

ihre Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hätte.

Die Gesellschaft ist von komplexen Informationssystemen abhängig. Fehlfunktionen oder Ausfälle dieser Systeme oder

Verletzungen der Sicherheit dieser Systeme mit der Folge, dass diese nicht mehr in der vorgesehenen Form funktionieren

können, könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Die Gesellschaft ist bei ihrer Geschäftstätigkeit von der sicheren elektronischen Übermittlung, Speicherung und Bewahrung sen-

sibler Informationen, einschließlich geschützter Gesundheits- und Finanzdaten sowie anderer sensibler Informationen in Bezug auf die

Kunden und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie dieGesellschaft selbst abhängig. Darüber hinaus ist die Gesellschaft bei ihrer Ge-

schäftstätigkeit auch von komplexen Informationssystemen für die Erfassung, schnelle Verarbeitung, Analyse und Verwaltung von

Daten abhängig, um (1) den Einkauf und Vertrieb von Tausenden von Bestandsposten aus zahlreichen Vertriebszentren zu ermögli-

chen, (2) zeitnah Bestellungen entgegenzunehmen, zu verarbeiten und zu versenden und andere Produkte und Dienstleistungen abzu-

wickeln, (3) die exakte Abrechnung und das exakte Inkasso für Tausende von Kunden zu verwalten und (4) Zahlungen an Zulieferer

zu verarbeiten. Falls diese Systeme unterbrochen werden, durch ein unvorhergesehenes Ereignis oder Handlungen Dritter, wie etwa

einen Cyber-Angriff, beschädigt werden oder ihre Sicherheit verletzt wird oder sie für einen längeren Zeitraum ausfallen, könnte dies

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Cyber-Angriffe können aus vorsätzlichen Angriffen oder unbeabsichtigten Zwischenfällen entstehen, in deren Verlauf es zu einem

unautorisierten Zugriff auf Systeme oder Daten kommt und in deren Folge es zur widerrechtlichen Verwendung oder dem Verlust von

Vermögenswerten oder zur Offenlegung sensibler Informationen, der Verfälschung von Daten oder einer anderen Unterbrechung der

Geschäftstätigkeit kommen könnte. Gleichermaßen kann das Spektrum der Denial-of-Service-Angriffe (Angriffe, die Dienstleistungs-

verhinderungen bewirken) oder sonstiger Internet-basierter Angriffe von simplem Vandalismus an elektronischen Systemen bis hin zu

systematischem Diebstahl sensibler Informationen und geistigen Eigentums reichen. Obwohl die Gesellschaft erhebliche Mittel in den

Schutz und die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit aller sich in ihrem Besitz befindlichen Informationen investiert, liegt es in der

Natur der Sache, dass die Vermeidung aller Cyber-Zwischenfälle ein schwieriges Vorhaben ist. Jegliche Gefährdung der elektroni-

schen Systeme der Gesellschaft, wie z. B. durch unautorisierten Zugriff auf oder die Verwendung oder Offenlegung von sensiblen

Informationen oder eine wesentliche Störung der Computersysteme und -netze der Gesellschaft, würde somit die Reputation der Ge-

sellschaft sowie ihre Fähigkeit zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen schädigen und könnte wesentliche nachteilige Auswirkun-

gen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. Darüber hinaus könnte ein unautorisierter Zugriff oder die Verwendung oder Offenle-

gung solcher sensiblen Informationen zu zivil-, straf- oder aufsichtsrechtlichen Klagen, einschließlich möglicher Geldstrafen und

Bußgelder, führen. Jede tatsächliche oder vermeintliche Gefährdung der Sicherheit der Gesellschaft oder die Offenlegung sensibler

Informationen kann zudem dazu führen, dass der Gesellschaft Umsatzerlöse entgehen, weil Kunden künftig von der Nutzung oder vom

Kauf der Produkte und Dienstleistungen der Gesellschaft abgeschreckt werden könnten.

Der Gesellschaft könnte ein Schaden oder eine Haftung entstehen, die nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.

Die Gesellschaft hält in einigen ihrer Vertriebszentren umfangreiche Produktbestände vor, um die wichtigsten Kunden des Seg-

ments Distribution Solutions schnell und lückenlos beliefern zu können. Auch wenn sich die Gesellschaft darum bemüht, einen Sach-

versicherungsschutz in für ihre Geschäftstätigkeit ausreichender Höhe aufrecht zu halten, kann nicht garantiert werden, dass ihre Sach-

versicherung angemessen ist oder zu annehmbaren Bedingungen zur Verfügung steht. Einer oder mehrere katastrophenbedingte Schä-

den, die durch Brand, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen verursacht werden und die über die Deckungsgrenze der Gesellschaft

hinausgehen, könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

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Aufgrund der Art ihrer Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft Risiken ausgesetzt, die unvermeidlich mit dem Vertrieb, der Herstel-

lung, der Abgabe oder der Verabreichung von Pharmazeutika und medizinisch-chirurgischen Hilfsmitteln, der Erbringung von Neben-

dienstleistungen, der Ausübung ihres Kostenträgergeschäfts (das Care-Management-Pläne und die Beratungsdienste der Gesellschaft

für Pflegepersonal beinhaltet) und der Lieferung von Produkten, die die klinische Entscheidungsfindung unterstützen und sich auf die

Krankengeschichte und Behandlungspläne von Patienten beziehen, verbunden sind. Falls Kunden oder Einzelpersonen Haftungsan-

sprüche in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen der Gesellschaft geltend machen, könnten daraus resultierende Rechts-

streitigkeiten unabhängig von ihrem Ausgang mit erheblichen Kosten für die Gesellschaft, einer Ablenkung der Geschäftsführung vom

operativen Geschäft und einem Rückgang der Marktakzeptanz der Produkte der Gesellschaft verbunden sein. Die Gesellschaft bemüht

sich um eine vertragliche Beschränkung ihrer Haftung gegenüber Kunden; es ist jedoch möglich, dass die in den Verträgen vorgesehe-

nen Haftungsbeschränkungen nicht durchsetzbar sind oder die Gesellschaft aus anderen Gründen nicht vor einer Schadensersatzhaf-

tung schützen. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft Ansprüchen gegenübersehen, die nicht ausdrücklich durch einen Vertrag

abgedeckt sind, wie etwa unmittelbar von einem Patienten geltend gemachte Ansprüche. Ferner unterhält die Gesellschaft einen allge-

meinen Haftpflichtversicherungsschutz; es ist jedoch möglich, dass dieser Versicherungsschutz künftig nicht mehr zu annehmbaren

Bedingungen zur Verfügung steht, seine Höhe nicht zur Abdeckung eines oder mehrerer umfangreicher Ansprüche gegen die Gesell-

schaft ausreicht oder hohe Selbstbeteiligungen oder einen Ausschluss bestimmter Produkte vorsieht. Darüber hinaus könnte das Versi-

cherungsunternehmen eine Abdeckung künftiger Ansprüche ablehnen. Ein nicht vollständig durch den Versicherungsschutz der Ge-

sellschaft abgedeckter erfolgreicher Produkt- oder Berufshaftpflichtanspruch könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die

Ertragslage der Gesellschaft haben.

Sollte es den Gesundheitstechnologie-Geschäftsbereichen der Gesellschaft aufgrund von Problemen bei der Integration

von Softwareprodukten nicht gelingen, Kunden zu gewinnen und zu halten oder mit der technologischen Entwicklung

Schritt zu halten, kann dies die Ertragslage der Gesellschaft erheblich schmälern.

Die Gesundheitstechnologie-Geschäftsbereiche der Gesellschaft, die überwiegend im Segment Technology Solutions angesiedelt

sind, liefern klinische, Patientenversorgungs-, Finanz-, Lieferketten- und Strategiemanagement-Softwarelösungen sowohl für den

unternehmensweiten Einsatz als auch für den Einsatz in Einzelgesellschaften sowie Pharmazieautomatisierung für Krankenhäuser,

Ärzte, Anbieter häuslicher medizinischer Pflege, Einzelhandels- und Versandapotheken sowie Kostenträger. Probleme bei der Integra-

tion von Softwareprodukten könnten die Fähigkeit der Gesellschaft, Kunden zu gewinnen und zu halten, beeinträchtigen und könnten

wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage des Konzerns und unverhältnismäßig große Auswirkungen auf die Ertrags-

lage des Segments Technology Solutions haben.

Künftige Fortschritte in der Gesundheitsinformationssystembranche könnten neue Technologien, Produkte oder Dienstleistungen

hervorbringen, die mit den von den verschiedenen Geschäftsbereichen der Gesellschaft angebotenen Technologieprodukten und -

dienstleistungen im Wettbewerb stehen. Entsprechende technologische Fortschritte könnten zudem die Kosten für diese Produkte und

Dienstleistungen senken oder anderweitig zu einem Anstieg des Preisdrucks oder einer Veralterung der Produkte der Gesellschaft

führen.

Der Erfolg der Technologiegeschäftsbereiche der Gesellschaft hängt zum Teil von ihrer Fähigkeit ab, auf technologische Entwick-

lungen, Preisdruck und sich verändernde Geschäftsmodelle zu reagieren. Um auf dem Markt für aufkommende Gesundheitsinformati-

onssysteme wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die Technologiegeschäftsbereiche der Gesellschaft zudem rechtzeitig neue Produkte

entwickeln. Ein Versäumnis, wettbewerbsfähige Produkte zu entwickeln und neue Produkte rechtzeitig einzuführen, könnte die Fähig-

keit der Technologiegeschäftsbereiche der Gesellschaft, Kunden zu gewinnen und zu halten, beeinträchtigen und könnte so wesentli-

che nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Die Schutzmaßnahmen für Rechte des geistigen Eigentums können sich als unzureichend erweisen und es könnte befun-

den werden, dass Produkte die Rechte Dritter verletzen.

Bei der Verteidigung ihrer Schutzrechte an Produkten und Lösungen baut die Gesellschaft auf eine Kombination aus Gesetzen zu

Betriebsgeheimnissen, Patenten, Urheberrechen und Marken, Vertraulichkeitsverpflichtungen und anderen vertraglichen Bestimmun-

gen und technischen Maßnahmen. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Schutzmaßnahmen ausreichend sein werden oder dass

die Wettbewerber der Gesellschaft nicht unabhängig Produkte oder Lösungen entwickeln werden, die gegenüber denjenigen der Ge-

sellschaft gleichwertig oder ihnen überlegen sind. Ferner kann die Gesellschaft trotz der Schutzmaßnahmen Opfer einer unbefugten

Nutzung ihrer Technologie durch Kopieren, Reverse-Engineering oder andere Verletzungen werden. Auch wenn die Gesellschaft

davon ausgeht, dass ihre Produkte, Lösungen und Dienstleistungen keine Schutzrechte Dritter verletzen, haben Dritte in der Vergan-

genheit gelegentlich Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die Gesellschaft geltend gemacht und kann nicht garan-

tiert werden, dass künftig nicht erneut von Dritten Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter gegen die Gesellschaft geltend

gemacht werden. Falls die Gesellschaft der Verletzung von Rechten Dritter für schuldig befunden werden sollte, könnte sie zur Zah-

lung von Schadensersatz in erheblichem Umfang und zur Entwicklung von nicht rechtsverletzenden Produkten oder Technologien, zur

Einholung einer Lizenz oder zur Einstellung des Verkaufs oder der Nutzung der die rechtsverletzenden Elemente enthaltenden Produk-

te gezwungen sein. Darüber hinaus kann es die Gesellschaft für erforderlich erachten, Verfahren zum Schutz ihrer Betriebsgeheimnis-

se, zur Durchsetzung ihrer Patent-, Urheber- und Markenrechte oder zur Feststellung des Umfangs und der Gültigkeit der Schutzrechte

Dritter einzuleiten. Verfahren dieser Art können kosten- und zeitintensiv sein. Entsprechende Verfahrenskosten, Schadensersatzzah-

lungen oder Kosten für die Entwicklung von Ersatzprodukten oder -technologien könnten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf

die Ertragslage der Gesellschaft haben.

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Systemfehler oder die Nichteinhaltung von Spezifikationen bei Produkten der Gesellschaft könnten unvorhergesehene

Haftungen oder Personenschäden verursachen, den Ruf der Gesellschaft schädigen und wesentliche nachteilige Auswir-

kungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Die von der Gesellschaft verkauften oder betriebenen Softwareprodukte und Softwaresysteme („Systeme“) sind häufig sehr kom-

plex. Wie alle komplexen Systeme können die Systeme der Gesellschaft Fehler enthalten, insbesondere bei ihrer erstmaligen Einfüh-

rung. Beispielsweise sind die Geschäftssysteme des Segments Technology Solutions der Gesellschaft dazu bestimmt, Beschäftigten im

Gesundheitswesen Informationen bei der Patientenversorgung zur Verfügung zu stellen. Daher sind die Nutzer der Systeme der Ge-

sellschaft gegenüber Fehlern sensibler als der allgemeine Markt für Softwareprodukte. Falls die Software oder die Systeme der Gesell-

schaft klinische Fehlentscheidungen oder eine Schädigung von Patienten verursachen, könnte die Gesellschaft sich Ansprüchen oder

Klagen von Kunden, Klinikbetreibern oder Patienten ausgesetzt sehen. Darüber hinaus könnten solche Fehler den Ruf der Gesellschaft

schädigen und die künftigen Umsätze beeinträchtigen.

Falls das System eines Kunden nicht gemäß der Dokumentation der Gesellschaft funktioniert, könnte dies eine Gewährleistungs-

verletzung darstellen und die Gesellschaft zu zusätzlichen Aufwendungen zwingen, um dafür Sorge zu tragen, dass das System der

Dokumentation entspricht. Wird der Fehler nicht zeitnah beseitigt, könnte dies eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, die den

Kunden dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, bereits gezahlte Beträge zurückzuverlangen oder Schadensersatzansprüche geltend

zu machen.

Verschiedene Risiken könnten eine Unterbrechung des Zugriffs von Kunden auf ihre im Service-Zentrum der Gesellschaft

gespeicherten Daten zur Folge haben, was erhebliche Kosten für die Gesellschaft nach sich ziehen könnte.

Die Gesellschaft bietet Remote-Hosting-Dienste an, die den Betrieb sowohl eigener Software als auch der Software von Drittan-

bietern für die Kunden der Gesellschaft beinhalten. Die Fähigkeit zum Zugriff auf die von der Gesellschaft gehosteten Systeme und

Daten und der Support im Bedarfsfall sind für die Kunden der Gesellschaft unverzichtbar. Die Geschäftstätigkeit und die Einrichtun-

gen der Gesellschaft sind anfällig gegenüber Unterbrechungen und/oder Schäden unterschiedlicher Herkunft, von denen sich viele

außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft befinden, darunter (1) Stromausfälle und Telekommunikationsstörungen, (2) Brände,

Überschwemmungen, Stürme und andere Naturkatastrophen, (3) Software- und Hardwarefehler, -störungen oder -abstürze und

(4) Cyber-Angriffe, Computerviren, Hacking und sonstige, vergleichbare mit Unterbrechungen verbundene Probleme. Die Gesell-

schaft bemüht sich, diesen Risiken durch verschiedene Mittel zu begegnen, u. a. durch Notfallwiederherstellungspläne, eigenständige

Testsysteme und Änderungskontrollen, Informationssicherheitsverfahren und die laufende Weiterentwicklung und Verbesserung ihrer

Computer- und Netzsicherheit (cyber security); jedoch ist die Gesellschaft durch ihre Vorsichtsmaßnahmen möglicherweise nicht

gegen alle Risiken abgesichert. Falls der Zugriff von Kunden aufgrund von Problemen beim Betrieb der Einrichtungen der Gesell-

schaft unterbrochen wird, könnte sich die Gesellschaft erheblichen Ansprüchen gegenübersehen, insbesondere für den Fall, dass die

Zugriffsunterbrechung mit Problemen bei der rechtzeitigen medizinischen Versorgung in Verbindung steht. Falls der Kundenzugriff

aufgrund von Ausfällen der Betriebs- oder Informationssicherheitssysteme der Gesellschaft oder ihrer externen Dienstleister oder

aufgrund von Verletzungen von deren Sicherheit unterbrochen wird, könnte dies die Reputation der Gesellschaft schädigen oder sie

einer Haftung aufgrund einer unbefugten und unrechtmäßigen Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen oder geschützten Informa-

tionen aussetzen. Die Gesellschaft ist gezwungen, Notfallwiederherstellungs- und Geschäftsfortführungspläne zu unterhalten, die von

externen Anbietern verwandter Dienste abhängig sind; falls diese Anbieter zu einem Zeitpunkt die zugesagten Leistungen nicht erbrin-

gen, an dem der Betrieb des Zentrums der Gesellschaft nicht ordnungsgemäß läuft, könnten der Gesellschaft Umsatzerlöse entgehen

und sie könnte aufgrund einer Nichterfüllung ihrer vertraglichen Leistungszusagen haftbar gemacht werden. Bedeutende Fälle von

Systemausfällen könnten sich nachteilig auf den Ruf der Gesellschaft und auf ihre Fähigkeit zum Verkauf ihrer Remote-Hosting-

Dienste auswirken.

Die Länge der Verkaufs- und Implementierungszyklen des Segments Technology Solutions der Gesellschaft könnte we-

sentliche nachteilige Auswirkungen auf die künftige Ertragslage der Gesellschaft haben.

Viele der vom Segment Technology Solutions der Gesellschaft angebotenen Lösungen weisen lange Verkaufs- und Implementie-

rungszyklen auf, die von wenigen Monaten bis hin zu zwei Jahren oder mehr von der erstmaligen Kontaktaufnahme mit dem Kunden

bis zum Abschluss der Implementierung reichen können. Wie und wann Informationssysteme implementiert, ersetzt oder erweitert

oder Geschäftsprozesse geändert oder ergänzt werden sollen, sind wichtige Entscheidungen für Gesundheitseinrichtungen. Viele der

von der Gesellschaft angebotenen Lösungen erfordern typischerweise erhebliche Investitionen und erheblichen Zeitaufwand seitens

des Kunden. Entscheidungen von Kunden der Gesellschaft zur Verzögerung oder zum Abbruch einer Implementierung könnten we-

sentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben. Darüber hinaus kann das verspätete Erreichen oder

Nichterreichen von in den Verträgen der Gesellschaft vereinbarten Meilensteinen eine Vertragsverletzung, die Kündigung des betref-

fenden Vertrags, Schadensersatzansprüche und/oder Vertragsstrafen sowie eine Verringerung der Margen der Gesellschaft oder eine

Verzögerung bei der Möglichkeit zur Realisierung von Umsatzerlösen zur Folge haben.

Die Gesellschaft kann im Falle von Wertminderungen ihres Geschäfts- oder Firmenwerts oder ihrer immateriellen Ver-

mögenswerte gezwungen sein, einen erheblichen Aufwand ergebniswirksam zu erfassen.

Die Gesellschaft ist im Rahmen der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze in den Vereinigten Staaten von Amerika

(„US-GAAP“) verpflichtet, ihren Geschäfts- oder Firmenwert jährlich oder häufiger, falls Indikatoren für eine mögliche Wertminde-

rung vorliegen, auf Wertminderungen zu überprüfen. Indikatoren, die hier berücksichtigt werden, sind unter anderem wesentliche

Veränderungen der Ertragskraft in Relation zu den erwarteten Betriebsergebnissen, wesentliche Veränderungen in der Nutzung der

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Vermögenswerte, deutlich negative Branchen- oder Wirtschaftstrends oder ein deutlicher Rückgang des Aktienkurses und/oder der

Marktkapitalisierung der Gesellschaft über einen längeren Zeitraum. Ferner werden die immateriellen Vermögenswerte der Gesell-

schaft regelmäßig auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert der

Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielt werden kann. Zu den Faktoren, die als veränderte Umstände, die darauf hindeuten, dass

der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielt werden kann, angesehen werden können, zählen niedri-

gere Wachstumsraten oder der Verlust eines wichtigen Kunden. Die Gesellschaft kann gezwungen sein, in Perioden, in denen eine

Wertminderung ihres Geschäfts- oder Firmenwerts oder ihrer immateriellen Vermögenswerte festgestellt wird, in ihrem Konzernab-

schluss einen signifikanten Aufwand ergebniswirksam zu erfassen. Dies könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-

lage der Gesellschaft haben. Die Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen der Geschäftsführung, die bei der Bewertung der Erziel-

barkeit des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegt werden, sind von

Natur aus mit Unsicherheiten behaftet. Änderungen wesentlicher Annahmen, wie etwa eine Nichterfüllung von Geschäftsplänen, eine

weitere Verschlechterung der Marktlage oder andere unvorhergesehene Ereignisse und Umstände, können sich auf die Richtigkeit oder

Gültigkeit dieser Schätzungen auswirken und möglicherweise einen Wertminderungsaufwand zur Folge haben.

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Ausland kann die Gesellschaft einer Reihe von operativen, wirtschaftlichen,

politischen und regulatorischen Risiken aussetzen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Fi-

nanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben können.

Die Gesellschaft unterhält in einer Reihe von Ländern ausländische Geschäftsbetriebe und führt eine Beschaffung und Auftragsfer-

tigung von pharmazeutischen und medizinisch-chirurgischen Produkten in diesen Ländern durch. Für die Zukunft plant die Gesell-

schaft einen weiteren Ausbau ihrer ausländischen Geschäftsbetriebe, sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Unterneh-

menserwerbe und Beteiligungen; ein Ausbau der ausländischen Geschäftsbetriebe ist jedoch mit zusätzlichen Risiken verbunden. Die

Geschäftsbetriebe außerhalb der Vereinigten Staaten können durch Änderungen von Handelsschutzgesetzen, -richtlinien und -

maßnahmen und anderen regulatorischen Anforderungen mit Auswirkungen auf Handel und Investitionen, durch unerwartete Ände-

rungen der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Software oder der sozialen, politischen, arbeitsrechtlichen oder wirtschaftlichen

Bedingungen in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region, durch Einfuhr-/Ausfuhrbestimmungen sowohl in den Verei-

nigten Staaten als auch im Ausland und durch Schwierigkeiten bei der Personalbesetzung und Führung ausländischer Geschäftsbetrie-

be beeinträchtigt werden. Politische Veränderungen und Naturkatastrophen, von denen einige mit Unterbrechungen verbunden sein

können, können die Lieferkette der Gesellschaft, ihre Kunden und ihre gesamte Tätigkeit an einem bestimmten Standort beeinträchti-

gen. Zudem könnte sich die Gesellschaft möglichen nachteiligen Steuerfolgen und Schwierigkeiten, die mit der Rückführung von im

Ausland generierten oder gehaltenen Barmitteln verbunden sind, ausgesetzt sehen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft durch ihre

Geschäftstätigkeit im Ausland Wechselkursschwankungen ausgesetzt, die sich in Abhängigkeit von den Veränderungen des Wechsel-

kurses zwischen der betreffenden ausländischen Währung und dem US-Dollar nachteilig auf die Ertragslage der Gesellschaft auswir-

ken könnten.

Ausländische Geschäftsbetriebe sind zudem dem Risiko eines Verstoßes gegen Gesetze zum Verbot von unrechtmäßigen Zahlun-

gen und Bestechung ausgesetzt, wie etwa gegen den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act oder vergleichbare Vorschrif-

ten in anderen Rechtsordnungen. Bei Verstößen gegen diese Gesetze könnten zivil- und strafrechtliche Sanktionen gegen die Gesell-

schaft verhängt werden, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

haben könnten.

Ferner kann die Gesellschaft Schwierigkeiten und Verzögerungen ausgesetzt sein, die von Natur aus mit der Beschaffung von Pro-

dukten und der Auftragsfertigung im Ausland verbunden sind, wie etwa (1) Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Anforderungen

von zuständigen Bundes-, Einzelstaats- und Kommunalbehörden der Vereinigten Staaten und von ausländischen Regulierungsbehör-

den, (2) Unfähigkeit zur Steigerung der Produktionskapazität im Einklang mit der Nachfrage oder fehlende Vorhersage der Marktnach-

frage, (3) andere Herstellungs- oder Vertriebsprobleme wie Änderungen bei der Art der hergestellten Produkte, beschränkte Herstel-

lungskapazität aufgrund aufsichtsrechtlicher Anforderungen, physische Einschränkungen oder knappe oder ungeeignete Ressourcen,

die eine ununterbrochene Versorgung beeinträchtigten könnten, und (4) Reputationsverlust der Gesellschaft aufgrund tatsächlicher

oder vermeintlicher Qualitätsprobleme. Herstellungsschwierigkeiten könnten zu Produktionsstilllegungen, Produktengpässen oder

anderen vergleichbaren Verzögerungen bei der Produktherstellung führen, die wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermö-

gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben könnten.

Steuergesetzgebungsinitiativen oder eine Anfechtung der Steuerpositionen der Gesellschaft könnten wesentliche nachtei-

lige Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große multinationale Kapitalgesellschaft mit Geschäftsbetrieben in den Vereinigten

Staaten und anderen Ländern. Als solche unterliegt sie den Steuergesetzen und -vorschriften auf Bundes-, Einzelstaats- und Kommu-

nalebene der Vereinigten Staaten und vieler anderer Länder. Es können künftig Gesetze verabschiedet werden, die sich möglicher-

weise nachteilig auf die Steuersituation der Gesellschaft auswirken. Es kann nicht garantiert werden, dass entsprechende Gesetzesän-

derungen keine nachteiligen Auswirkungen auf den Effektivsteuersatz und den daraus resultierenden Cashflow der Gesellschaft haben

werden. Beispielsweise würde sich die Verabschiedung von Gesetzen zur Ungültigerklärung des Last-in-first-out-Verfahrens („LIFO-

Verfahren“) zur Bilanzierung von Beständen für Ertragsteuerzwecke nachteilig auf den Cashflow der Gesellschaft und die Verabschie-

dung von Gesetzen zur Änderung der steuerlichen Behandlung von Erträgen aus ausländischen Geschäftsbetrieben nach US-

Steuerrecht nachteilig auf den Ertragsteueraufwand der Gesellschaft auswirken. Darüber hinaus sind die Steuergesetze und -

vorschriften der verschiedenen Länder, in denen sich größere Geschäftsbetriebe der Gesellschaft befinden, ausgesprochen komplex

und werden verschiedenartig ausgelegt. Auch wenn die Gesellschaft davon überzeugt ist, dass ihre bisherigen Steuerpositionen ord-

nungsgemäß sind und im Einklang mit anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Präzedenzfällen stehen, kann nicht garantiert werden,

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dass diese Steuerpositionen nicht von den zuständigen Finanzbehörden angefochten werden oder dass die Gesellschaft in einer ent-

sprechenden Anfechtung erfolgreich sein könnte.

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft könnte behindert werden, wenn es der Gesellschaft nicht gelingen sollte, Unter-

nehmenserwerbe erfolgreich abzuschließen und zu integrieren.

Ein Bestandteil der Unternehmensstrategie der Gesellschaft besteht darin, Unternehmenszukäufe zu identifizieren, zu verfolgen

und zu vollziehen, durch die ihre Geschäftstätigkeit entweder erweitert oder ergänzt wird. Seit dem Jahr 2011 hat die Gesellschaft

Unternehmenserwerbe im Volumen von ca. USD 5,8 Mrd. vollzogen. Die Integration von Unternehmenserwerben ist mit einer Reihe

von erheblichen Risiken verbunden, darunter die mit der Integration der von der Gesellschaft übernommenen Unternehmen verbunde-

ne Ablenkung der Aufmerksamkeit der Geschäftsführung, Schwierigkeiten bei der Integration von Betriebsabläufen und Systemen, die

Realisierung der potenziellen betrieblichen Synergien, die Übernahme und Bindung der Mitarbeiter der übernommenen Unternehmen,

etwaige auftretende Rechnungslegungs-, Regulierungs- oder Compliance-Probleme einschließlich der internen Kontrolle über die

Finanzberichterstattung, Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Halten der Kunden der zusammengeführten Unternehmen

einschließlich angegliederter Ärzte. Darüber hinaus können Unternehmenserwerbe wesentliche nachteilige Auswirkungen auf das

Betriebsergebnis der Gesellschaft haben, falls es zu unerwarteten Aufwendungen oder aufwandswirksamer Erfassung kommen sollte;

hierzu können etwa unerwartete Abschreibungen über die Nutzungsdauer bestimmter erworbener Vermögenswerte sowie Kosten im

Zusammenhang mit einem möglichen Wertminderungsaufwand, übernommenen Rechtsstreitigkeiten und unbekannten Verbindlichkei-

ten zählen. Ferner kann die Gesellschaft für künftige Unternehmenserwerbe eine zusätzliche Finanzierung benötigen, die möglicher-

weise nicht zur Verfügung steht oder einer möglichen Volatilität auf den Kreditmärkten unterliegt. Sollte die Gesellschaft nicht dazu in

der Lage sein, strategische Unternehmenserwerbe erfolgreich zu vollziehen und zeitnah zu integrieren, könnte dies nachteilige Aus-

wirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit und ihre Wachstumsstrategien haben.

Volatilität und Störungen der globalen Kapital- und Kreditmärkte können sich nachteilig auf den Zugang zu Krediten,

die Kreditkosten der Gesellschaft und auf die Stabilität der Finanzlage ihrer Kunden und Zulieferer auswirken.

Volatilität und Störungen der globalen Kapital- und Kreditmärkte, wie etwa eine Insolvenz oder Restrukturierung bestimmter Fi-

nanzinstitute, eine eingeschränkte Kreditvergabe durch andere Finanzinstitute, ein Rückgang der Liquidität, ein Anstieg der Kosten auf

dem Markt für Geldmarktpapiere (Commercial Paper) und ein kleinerer Verbriefungsmarkt können sich nachteilig auf die Verfügbar-

keit und Kosten bereits vereinbarter Kredite und auf die Verfügbarkeit, Bedingungen und Kosten künftiger Kredite, einschließlich

Vereinbarungen zur Verlängerung oder Ersetzung der laufenden Kredit- oder Finanzierungsvereinbarungen der Gesellschaft, auswir-

ken. Auch wenn der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, die finanziellen Vermögenswerte und der derzeitige Zugang zu den

Kapital- und Kreditmärkten einschließlich zu den bestehenden Krediten und Verkaufsprogrammen der Gesellschaft nach Auffassung

der Gesellschaft ausreichend sind, um ihren Finanzierungsbedarf in absehbarer Zukunft zu decken, kann nicht garantiert werden, dass

eine anhaltende oder höhere Volatilität und Störung der globalen Kapital- und Kreditmärkte nicht zu einer Verknappung ihrer Liquidi-

tät oder Erhöhung ihrer Fremdkapitalkosten führen wird.

Das Forderungsverkaufsprogramm der Gesellschaft im Volumen von USD 1,35 Mrd. wird grundsätzlich jährlich verlängert und

läuft im Mai 2013 aus. In der Vergangenheit wurde das Forderungsverkaufsprogramm in erster Linie bei Bedarf zur Finanzierung des

Betriebskapitalbedarfs verwendet. Die Gesellschaft geht von einer Verlängerung oder Erneuerung des Forderungsverkaufsprogramms

vor seinem Ablauf aus. Auch wenn die Gesellschaft der Auffassung ist, dass sie zur Verlängerung des Forderungsverkaufsprogramms

in der Lage sein wird, kann nicht garantiert werden, dass sie tatsächlich dazu in der Lage sein wird.

Ferner könnte es sich nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft auswirken, falls sich ihre Kunden oder Zulieferer Un-

terbrechungen aufgrund von restriktiveren Kapital- und Kreditmärkten oder einer allgemeinen Abschwächung der Wirtschaft gegen-

übersehen sollten. In solchen Fällen könnten Kunden Pläne zum Kauf oder zur Implementierung der Produkte oder Dienstleistungen

der Gesellschaft ändern, hinauszögern oder rückgängig machen und Zulieferer ihre Preise erhöhen, ihren Ausstoß verringern oder ihre

Verkaufsbedingungen ändern. Falls sich die Geschäfts- und Ertragslage von Kunden oder Zulieferern verschlechtert oder sie nicht zur

planmäßigen Leistung von Zahlungen oder zur Aufnahme von Krediten fähig sind, könnten Kunden zudem nicht dazu in der Lage

sein, ihre der Gesellschaft geschuldeten Forderungen zu zahlen oder deren Zahlung hinauszögern und könnten Zulieferer ihre Kredit-

vergabe einschränken, andere Zahlungsbedingungen verlangen oder nicht dazu in der Lage sein, der Gesellschaft für Gebühren, Pro-

duktretouren oder Provisionen geschuldete Beträge zu zahlen. Sollten Kunden nicht dazu in der Lage sein, Produkte und Dienstleis-

tungen der Gesellschaft zu bezahlen oder sollten Zulieferer andere Zahlungsbedingungen verlangen, kann dies wesentliche nachteilige

Auswirkungen auf die Ertragslage und den Cashflow der Gesellschaft haben.

Änderungen an den vom Financial Accounting Standards Board („FASB“) oder von anderen Standardsetzern herausge-

gebenen Rechnungslegungsstandards können sich nachteilig auf die Jahresabschlüsse der Gesellschaft auswirken.

Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft richten sich nach den US-GAAP, die regelmäßig überarbeitet und/oder ergänzt werden. Da-

her ist die Gesellschaft jeweils gezwungen, von anerkannten Organen wie dem FASB oder der SEC herausgegebene neue oder überar-

beitete Rechnungslegungsstandards zu übernehmen. Es ist möglich, dass durch künftige Rechnungslegungsstandards, zu deren Über-

nahme die Gesellschaft verpflichtet ist, die gegenwärtig von der Gesellschaft auf ihre Konzernabschlüsse angewandte bilanzielle Be-

handlung geändert wird und diese Änderungen wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

der Gesellschaft haben könnten.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

20

Ziffer 1B Offene Anfragen von Mitarbeitern

Keine.

Ziffer 2 Immobilien

Aufgrund der Art der Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft befinden sich die Werks-, Lager-, Büro- und sonstigen Einrichtun-

gen der Gesellschaft an weit verstreuten Standorten überwiegend in den USA und in Kanada. Die Lager stehen üblicherweise im Ei-

gentum der Gesellschaft oder wurden langfristig angemietet. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sich ihre Betriebseinrichtungen

in einem zufrieden stellenden Zustand befinden und dafür geeignet sind, den Bedarf der Gesellschaft in den kommenden Jahren zu

decken, ohne dass Investitionen erforderlich sind, die wesentlich über dem Niveau in der Vergangenheit liegen. Informationen über

wichtige Leasingverhältnisse sind Anhang 20 „Leasingverpflichtungen“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß

Form 10-K zu entnehmen.

Ziffer 3 Gerichtsverfahren

Einige Gerichtsverfahren, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sind in Anhang 22 „Sonstige Verpflichtungen und Eventualver-

bindlichkeiten“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K näher beschrieben.

Ziffer 4 Angaben zur Bergbausicherheit

Nicht zutreffend.

Führungspersonen des Offenlegungspflichtigen

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über die Führungspersonen der Gesellschaft einschließlich ihrer wichtigsten Tä-

tigkeiten in den vergangenen fünf Jahren. Die Anzahl der Dienstjahre in der Gesellschaft umfasst auch Dienstjahre bei Vorgängerun-

ternehmen.

Es bestehen keine Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Führungspersonen oder Directors der Gesellschaft. Die Führungsperso-

nen werden grundsätzlich jährlich gewählt; ihre Amtszeit endet auf der ersten Sitzung des Board of Directors nach der Jahreshauptver-

sammlung oder mit der Wahl und Qualifizierung ihrer Nachfolger oder bei ihrem Tod, ihrer Amtsniederlegung oder Abberufung, je

nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Name Alter Position beim Offenlegungspflichtigen und Berufserfahrung

John H. Hammergren.... 54 Vorsitzender des Board of Directors seit Juli 2002, President und Chief Executive Officer seit

April 2001, Director seit Juli 1999. Dienstjahre in der Gesellschaft: 17 Jahre.

Jeffrey C. Campbell..... 52 Executive Vice President und Chief Financial Officer seit April 2004. Dienstjahre in der Gesell-

schaft: 9 Jahre.

Patrick J. Blake............ 49 Executive Vice President und Group President seit Juni 2009, President von McKesson Specialty

Care Solutions (jetzt McKesson Specialty Health) von April 2006 bis Juni 2009. Dienstjahre in

der Gesellschaft: 17 Jahre.

Jorge L. Figueredo....... 52 Executive Vice President, Human Resources seit Mai 2008, Senior Vice President, Human Re-

sources der Dow Jones, Inc. von Februar 2007 bis Januar 2008. Dienstjahre in der Gesellschaft:

5 Jahre.

Paul C. Julian............... 57 Executive Vice President und Group President seit April 2004. Dienstjahre in der Gesellschaft:

17 Jahre.

Laureen E. Seeger........ 51 Executive Vice President, General Counsel und Chief Compliance Officer seit April 2010 (funk-

tional seit März 2006 als Chief Compliance Officer tätig), Executive Vice President und General

Counsel von Juli 2009 bis April 2010, Executive Vice President, General Counsel und Secretary

von März 2006 bis Juli 2009. Dienstjahre in der Gesellschaft: 13 Jahre.

Randall N. Spratt......... 61 Executive Vice President, Chief Technology Officer und Chief Information Officer seit

April 2009, Executive Vice President und Chief Financial Officer von Juli 2005 bis April 2009.

Dienstjahre in der Gesellschaft: 27 Jahre.

Brian S. Tyler.............. 46 Executive Vice President, Corporate Strategy und Business Development seit August 2012;

President, U.S. Pharmaceutical von Januar 2011 bis August 2012; President, McKesson Medical-

Surgical von April 2006 bis Dezember 2010. Dienstjahre in der Gesellschaft: 16 Jahre.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

21

TEIL II

Ziffer 5 Handelsplatz der Stammaktien des Offenlegungspflichtigen, damit im Zusammenhang stehende Aktio-

närsangelegenheiten und Erwerb von Eigenkapitalwertpapieren durch den Emittenten

(a) Marktinformation: Der Primärmarkt für den Handel der Stammaktien der Gesellschaft ist die New York Stock Exchange („NY-

SE“).

Die folgende Tabelle enthält die Höchst- und Tiefstkurse der Stammaktien der Gesellschaft, die von der NYSE für die ein-

zelnen Quartale der beiden letzten Geschäftsjahre gemeldet wurden:

2013 2012

Hoch Tief Hoch Tief

Erstes Quartal ..................................................................................................... USD 94,47 USD 85,95 USD 87,32 USD 77,55 Zweites Quartal .................................................................................................. USD 97,23 USD 84,65 USD 84,96 USD 70,86

Drittes Quartal .................................................................................................... USD 100,00 USD 85,57 USD 85,70 USD 66,61

Viertes Quartal ................................................................................................... USD 111,55 USD 96,67 USD 88,91 USD 74,89

(b) Aktionäre: Die Anzahl der eingetragenen Inhaber von Stammaktien der Gesellschaft belief sich zum 31. März 2013 auf

ca. 7.300.

(c) Dividenden: Im April 2011 wurde die Anhebung der Quartalsdividende der Gesellschaft von USD 0,18 auf USD 0,20 je Aktie

für nachfolgende Beschlüsse von Quartalsdividenden beschlossen; dieser Beschluss gilt, solange das Board of Directors der Ge-

sellschaft (das „Board of Directors“) nicht etwas anderes beschließt. Die Gesellschaft beschloss reguläre Bardividenden in Höhe

von USD 0,80 je Aktie (oder USD 0,20 je Aktie pro Quartal) jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. März 2013 und für das Ge-

schäftsjahr zum 31. März 2012.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie auch künftig quartalsweise Bardividenden ausschütten wird. Die Zahlung und

Höhe künftiger Dividenden liegen jedoch weiterhin im Ermessen des Board of Directors und sind von den künftigen Erträgen,

der Finanzlage und den Kapitalanforderungen der Gesellschaft und anderen Faktoren abhängig.

(d) Wertpapiere, deren Emission im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsplänen gestattet wurde: Informationen zu diesem Punkt

sind Teil III, Ziffer 12 dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K zu entnehmen.

(e) Aktienrückkaufprogramme: Aktienrückkäufe können jeweils durch Transaktionen am offenen Markt, in privat verhandelten

Transaktionen, über beschleunigte Aktienrückkaufprogramme oder durch eine Kombination dieser Methoden erfolgen. Der Zeit-

punkt von Rückkäufen und die tatsächliche Anzahl zurückgekaufter Aktien hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie dem

Aktienkurs der Gesellschaft, gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Vorgaben, Auflagen im Zusammenhang mit den Fi-

nanzverbindlichkeiten der Gesellschaft und sonstigen Markt- und wirtschaftlichen Bedingungen.

Im ersten Quartal 2013 ermächtigte das Board of Directors den Rückkauf weiterer Stammaktien im Volumen von

USD 700 Mio., wodurch die offene Gesamtermächtigung auf ca. USD 1,0 Mrd. angestiegen ist.

In den ersten drei Quartalen 2013 kaufte die Gesellschaft durch Transaktionen am offenen Markt 3,8 Millionen Aktien für

insgesamt USD 359 Mio. und zu einem Durchschnittspreis von USD 94,76 je Aktie zurück.

Im Januar 2013 ermächtigte das Board of Directors den Rückkauf weiterer Stammaktien im Volumen von USD 500 Mio.,

wodurch die offene Gesamtermächtigung auf ca. USD 1,1 Mrd. angestiegen ist.

Im vierten Quartal 2013 kaufte die Gesellschaft durch Transaktionen am offenen Markt 6,2 Millionen Aktien für insgesamt

USD 650 Mio. und zu einem Durchschnittspreis von USD 106,00 je Aktie zurück. Ferner initiierte die Gesellschaft im

März 2013 mit Unterstützung durch ein externes Finanzinstitut ein beschleunigtes Aktienrückkaufprogramm zum Rückkauf von

Stammaktien der Gesellschaft in einem Volumen von USD 150 Mio. Zum 31. März 2013 hatte die Gesellschaft 1,2 Mio. Aktien

erhalten, was der erforderlichen Mindestanzahl von Aktien im Rahmen des Programms entspricht. Das beschleunigte Aktien-

rückkaufprogramm wurde am 17. April 2013 abgeschlossen und zum 22. April 2013 hatte die Gesellschaft 0,2 Millionen zusätz-

liche Aktien erhalten. Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft im Rahmen dieses Programms zurückgekauften Aktien betrug

1,4 Millionen Aktien zu einem Durschschnittspreis von USD 107,63 je Aktie.

Im vierten Quartal 2013 zog die Gesellschaft 1,8 Mio. von ihr für USD 217 Mio. zurückgekaufte Aktien ein. Die eingezo-

genen Aktien stellen genehmigte, aber nicht ausgegebene Aktien dar.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über die Aktienrückkäufe der Gesellschaft im vierten Quartal 2013:

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22

Aktienrückkäufe(1)

(Angaben in Millionen, ausgenommen Preis je Aktie) Gesamtzahl der

gekauften Aktien

Gezahlter Durch-

schnittspreis je

Aktie

Gesamtzahl der im

Rahmen von

öffentlich bekannt

gegebenen Pro-

grammen zurück-

gekauften Aktien

Annähernder Dol-

larwert der Aktien,

die noch im Rahmen

der Programme

zurückgekauft

werden können

1. Januar 2013 – 31. Januar 2013 – USD – – USD 1.140

1. Februar 2013 – 28. Februar 2013 2,7 103,82 2,7 860 1. März 2013 – 31. März 2013 4,7 107,69 4,7 340

Summe 7,4 7,4 340

(1) Diese Tabelle enthält keine Aktien, die zur Begleichung des Ausübungspreises im Zusammenhang mit bargeldlosen Ausübungen von

Mitarbeiteraktienoptionen angedient wurden, und keine Aktien, die zur Erfüllung von Verpflichtungen zum Steuereinbehalt im Zusammenhang mit aktienbasierten Anreizprogrammen angedient wurden.

(f) Grafische Darstellung der Aktienkursentwicklung*: In dem folgenden Diagramm wird die im angegebenen Zeitraum mit den

Stammaktien der Gesellschaft erzielte kumulierte Aktienrendite mit der Entwicklung des Standard & Poor's 500 Index und des

Value Line Healthcare Sector Index (der aus 156 Unternehmen der Gesundheitsbranche einschließlich der Gesellschaft zusam-

mengesetzt ist) verglichen.

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23

Zum 31. März

2008 2009 2010 2011 2012 2013

McKesson

Corporation USD 100,00 USD 67,62 USD 127,96 USD 155,58 USD 174,45 USD 216,44 S&P 500 Index USD 100,00 USD 61,91 USD 92,73 USD 107,24 USD 116,39 USD 132,64

Value Line

Healthcare Sector Index USD 100,00 USD 77,09 USD 106,21 USD 126,60 USD 143,64 USD 179,39

* Zugrunde gelegt werden eine Anlage von je USD 100 in Stammaktien von McKesson und jeden der Indizes am 31. März 2008 und eine

Wiederanlage aller Dividenden.

Ziffer 6 Ausgewählte Finanzangaben

FÜNFJAHRESÜBERSICHT Für die Geschäftsjahre endend am oder per 31. März

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je

Aktie und Kennzahlen) 2013 2012 2011 2010 2009

Betriebsergebnis

Umsatzerlöse USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084 USD 108.702 USD 106.632

Veränderung in Prozent –0,2 % 9,5 % 3,1 % 1,9 % 4,8 %

Bruttogewinn 6.984 6.567 5.970 5.676 5.378 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor

Ertragsteuern 1.919 1.919 1.635 1.864 1.064

Ergebnis nach Ertragsteuern Fortzuführende Geschäftsbereiche 1.338 1.403 1.130 1.263 823

Aufgegebene Geschäftsbereiche – – 72 – –

Jahresüberschuss 1.338 1.403 1.202 1.263 823

Finanzlage

Betriebskapital USD 1.813 USD 1.917 USD 3.631 USD 4.492 USD 3.065 Forderungsumschlagsdauer für:(1)

Forderungen gegen Kunden 26 24 25 25 24

Vorräte 33 31 31 34 31 Wechsel und Verbindlichkeiten 51 49 47 48 43

Summe Aktiva USD 34.786 USD 33.093 USD 30.886 USD 28.189 USD 25.267

Summe Finanzverbindlichkeiten einschließlich Ver-bindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 4.873 3.980 4.004 2.297 2.512

Eigenkapital 7.070 6.831 7.220 7.532 6.193

Erwerbe Sachanlagen 246 225 233 199 195

Unternehmenserwerbe, abzüglich erworbener Zah-

lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.873 1.156 292 18 358

Angaben zu Stammaktien

Zum Jahresende im Umlauf befindliche Stammaktien 227 235 252 271 271 Aktien, auf denen das Ergebnis je Stammaktie basierte

Verwässert 239 251 263 273 279

Unverwässert 235 246 258 269 275 Ergebnis je Stammaktie (verwässert)(2)

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,59 USD 5,59 USD 4,29 USD 4,62 USD 2,95

Aufgegebene Geschäftsbereiche – – 0,28 – – Summe 5,59 5,59 4,57 4,62 2,95

Beschlossene Bardividenden 192 202 188 131 134

Beschlossene Bardividenden je Stammaktie 0,80 0,80 0,72 0,48 0,48 Buchwert je Stammaktie(2) (3) 31,15 29,07 28,65 27,79 22,87

Marktwert je Stammaktie – Jahresende 107,96 87,77 79,05 65,72 35,04

Ergänzende Angaben

Eingesetztes Kapital(4) USD 11.943 USD 10.811 USD 11.224 USD 9.829 USD 8.705

Verschuldungsgrad(5) 40,8 % 36,8 % 35,7 % 23,4 % 28,9 % Verhältnis von Nettoverschuldung zu eingesetztem

Nettokapital(6) 25,5 % 10,8 % 5,1 % –23,5 % 6,1 %

Durchschnittliches Eigenkapital(7) USD 7.294 USD 7.108 USD 7.105 USD 6.768 USD 6.214 Eigenkapitalrendite(8) 18,3 % 19,7 % 16,9 % 18,7 % 13,2 %

Anmerkungen zur Fünfjahresübersicht: (1) Basierend auf Jahresendsalden und Umsätzen oder Umsatzkosten für die letzten 90 Tage des Jahres. (2) Einige Berechnungen können gerundete Zahlen enthalten. (3) Entspricht dem Eigenkapital, geteilt durch die am Jahresende im Umlauf befindlichen Stammaktien. (4) Entspricht der Summe aus Gesamtverschuldung und Eigenkapital. (5) Die Kennzahl errechnet sich aus der Gesamtverschuldung, geteilt durch das eingesetzte Kapital. (6) Die Kennzahl errechnet sich aus der Gesamtverschuldung, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(„Nettoverschuldung“), dividiert durch die Summe aus Nettoverschuldung und Eigenkapital („eingesetztes Nettokapital“). (7) Entspricht dem Fünfquartalsdurchschnitt des Eigenkapitals. (8) Die Kennzahl errechnet sich aus dem Jahresüberschuss, geteilt durch den Fünfquartalsdurchschnitt des Eigenkapitals.

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FINANZÜBERBLICK

24

Ziffer 7 Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

ALLGEMEINES

Die Darstellung und Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die als Finanzüberblick bezeichnet wird, dient dazu, den

Leser beim Verständnis und der Beurteilung der wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage der Gesellschaft einschließlich ihrer Tochterunternehmen zu unterstützen. Diese Darstellung und Analyse sollte in Verbin-

dung mit dem Konzernabschluss einschließlich seines Anhangs in Ziffer 8 von Teil II dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K gelesen

werden. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April und endet am 31. März. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich

sämtliche Verweise auf ein bestimmtes Jahr auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft.

Bei einigen Aussagen in diesem Bericht handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Weitere für diese Aussagen maßgebliche

Faktoren sind Ziffer 1 – Geschäftstätigkeit – Zukunftsgerichtete Aussagen in Teil I dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K zu ent-

nehmen; eine Liste bestimmter Risikofaktoren in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der

Gesellschaft ist Ziffer 1A – Risikofaktoren in Teil I dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Die Gesellschaft gliedert ihre Geschäftstätigkeit in zwei Geschäftssegmente: McKesson Distribution Solutions und McKesson

Technology Solutions. Eine Beschreibung dieser Geschäftssegmente ist Anhang 25 „Geschäftssegmente“ zum Konzernabschluss in

diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

ERTRAGSLAGE

Überblick:

Geschäftsjahr endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD, ausgenommen Angaben je Aktie) 2013 2012 2011 2013 2012

Umsatzerlöse USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084 – % 10 %

Bruttogewinn USD 6.984 USD 6.567 USD 5.970 6 % 10 %

Betriebliche Aufwendungen –4.678 –4.269 –3.936 10 8 Aufwand für (Ertrag aus) Rechtsstreitigkeiten –72 –149 –213 –52 –30

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen 81 – – n. a. –

Summe betriebliche Aufwendungen –4.669 –4.418 –4.149 6 6

Sonstige Erträge, netto 35 21 36 67 –42 Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung –191 – – n. a. –

Zinsaufwand –240 –251 –222 –4 13

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor

Ertragsteuern 1.919 1.919 1.635 – 17

Ertragsteueraufwand –581 –516 –505 13 2

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.338 1.403 1.130 –5 24 Aufgegebene Geschäftsbereiche – Gewinn aus der Veräußerung,

nach Steuern – – 72 – –

Jahresüberschuss USD 1.338 USD 1.403 USD 1.202 –5 17

Ergebnis je Stammaktie (verwässert)

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,59 USD 5,59 USD 4,29 – % 30 % Aufgegebene Geschäftsbereiche – – 0,28 – –

Summe USD 5,59 USD 5,59 USD 4,57 – 22

Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien (verwäs-

sert) 239 251 263 −5 % −5 %

n. a. – nicht aussagekräftig

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2013 entsprachen annähernd denen des Geschäftsjahrs 2012, während im Geschäftsjahr 2012

ein Anstieg der Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 zu verzeichnen war. Das auf zunehmenden Arzneimitteleinsatz

und Preiserhöhungen zurückzuführende Marktwachstum des Segments Distribution Solutions der Gesellschaft, auf das ca. 97 % des

Konzernumsatzes entfielen, sowie die Unternehmenserwerbe der Gesellschaft hatten positive Auswirkungen auf die Umsatzerlöse in

den vergangenen beiden Geschäftsjahren. Darüber hinaus wirkten sich ein Preisrückgang im Zusammenhang mit der Verlagerung von

Markenarzneimitteln zu Generika und der Verlust von Kunden auf die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2013 aus.

Der Bruttogewinn und die Bruttogewinnmarge verzeichneten in den beiden vergangenen Geschäftsjahren jeweils einen Anstieg.

Als Prozentsatz der Umsatzerlöse erhöhte sich der Bruttogewinn im Jahr 2013 um 35 Basispunkte („Bp“) auf 5,70 % und im Jahr 2012

um 2 Basispunkte auf 5,35 %. Die Bruttogewinnmarge verzeichnet im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012 einen

Anstieg, der in erster Linie auf höhere Generikaerträge, Unternehmenserwerbe, eine höhere Einkaufsmarge, einen vereinnahmten

Gewinn in Höhe von USD 44 Mio. in Verbindung mit dem Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen kartellrechtlicher

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McKESSON CORPORATION

FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

25

Sammelklagen gegen Arzneimittelhersteller und einen geringeren auf den Verkauf an Kundenlager entfallenden Anteil der Umsatzer-

löse zurückzuführen war. Darüber hinaus wirkte sich im Geschäftsjahr 2012 ein Produktanpassungsaufwand in Höhe von

USD 31 Mio. negativ auf die Bruttogewinnmarge aus. Der Anstieg der Bruttogewinnmarge im Geschäftsjahr 2013 wurde zum Teil

durch einen Rückgang der Verkaufsmarge abgeschwächt.

Die Bruttogewinnmarge verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 einen Anstieg, der in erster Li-

nie auf Unternehmenserwerbe, höhere Generikaerträge des Segments Distribution Solutions und eine Zunahme der Umsätze mit höhe-

rer Marge im Segment Technology Solutions zurückzuführen war. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen Rückgang der Ver-

kaufsmarge und durch einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 31 Mio. abgeschwächt. Darüber hinaus wirkten sich ein

vereinnahmter Gewinn in Höhe von USD 51 Mio. in Verbindung mit dem Anteil der Gesellschaft an einem Vergleich im Rahmen

einer kartellrechtlichen Sammelklage gegen einen Arzneimittelhersteller und ein Wertminderungsaufwand für zur Veräußerung gehal-

tene aktivierte Software in Höhe von USD 72 Mio. auf die Bruttogewinnmarge im Geschäftsjahr 2011 aus.

Die betrieblichen Aufwendungen verzeichneten in den vergangenen beiden Geschäftsjahren jeweils einen Anstieg. Im Geschäfts-

jahr 2013 stiegen die betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012 in erster Linie aufgrund der Unternehmener-

werbe der Gesellschaft, höherer Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistungen an Arbeitnehmer, eines Aufwands in Höhe von

USD 40 Mio. für eine juristische Auseinandersetzung und eines Wertminderungsaufwands für den Geschäfts- oder Firmenwert in

Höhe von USD 36 Mio. an. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von

USD 81 Mio. und einen geringeren Aufwand für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Großhandelsverkaufspreisen abgeschwächt. Im Ge-

schäftsjahr 2012 stiegen die betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 in erster Linie aufgrund von Aufwen-

dungen infolge des Anstiegs der Umsatzerlöse, Unternehmenserwerben und höheren Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistun-

gen an Arbeitnehmer an. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen geringeren Aufwand für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Großhan-

delsverkaufspreisen abgeschwächt. Der Aufwand für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Großhandelsverkaufspreisen betrug in den Ge-

schäftsjahren 2013, 2012 und 2011 USD 72 Mio., USD 149 Mio. bzw. USD 213 Mio.

Am 6. April 2012 erwarb die Gesellschaft den verbleibenden Anteil von 50 % am Gebäude ihres Hauptsitzes in San Francisco, Ka-

lifornien, gegen eine Zahlung in Höhe von USD 90 Mio., die aus Eigenmitteln finanziert wurde. Die Gesellschaft hatte bereits zuvor

eine 50%ige Beteiligung gehalten und war der Hauptmieter des Gebäudes. Die Transaktion wurde als Stufenerwerb bilanziert, was

eine Neubewertung der zuvor gehaltenen 50%igen Beteiligung zum beizulegenden Zeitwert und die Verbuchung der Differenz zwi-

schen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert als Gewinn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich machte.

Die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert hatte einen nicht zahlungswirksamen Vorsteuergewinn in Höhe von USD 81 Mio.

(USD 51 Mio. nach Steuern) zur Folge, der im ersten Quartal 2013 unter Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) als Gewinn aus

Unternehmenszusammenschlüssen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde.

Die sonstigen Erträge, netto, betrugen in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 USD 35 Mio., USD 21 Mio. bzw.

USD 36 Mio.

Aufgrund einer neueren Beurteilung hat sich die Gesellschaft zu einem Veräußerungsplan für ihre 49%ige Beteiligung an Nadro,

S.A. de C.V. („Nadro“) verpflichtet und im vierten Quartal 2013 einen nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand (vor Steu-

ern) in Höhe von USD 191 Mio. erfasst, durch den der Buchwert der Beteiligung auf den geschätzten beizulegenden Zeitwert reduziert

wurde. Der Wertminderungsaufwand spiegelt die Verschlechterung der Marktstellung von Nadro, niedrigere prognostizierte Wachs-

tumsraten bei den Umsatzerlösen und niedrigere prognostizierte operative Margen sowie die kontinuierliche unternehmerische Heraus-

forderung, die der Großhandelsvertrieb von Pharmazeutika in Mexiko darstellt, wider.

Der Zinsaufwand nahm im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012 ab, während er im Geschäftsjahr 2012 im

Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 anstieg. Der Zinsaufwand schwankt abhängig vom Zeitpunkt der Rückzahlung von Finanzverbind-

lichkeiten mit fester Laufzeit bzw. der Emission neuer Finanzverbindlichkeiten, dem Betrag und dem Zinssatz der zurückgezahlten

Finanzverbindlichkeiten mit fester Laufzeit bzw. der neu emittierten Finanzverbindlichkeiten sowie den Kosten für Überbrückungs-

kredite, die für den Erwerb von Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Der ausgewiesene Ertragsteuersatz der Gesellschaft belief sich in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 auf 30,3 %, 26,9 %

bzw. 30,9 %. Schwankungen bei den ausgewiesenen Ertragsteuersätzen der Gesellschaft sind in erster Linie auf Veränderungen beim

Geschäftsmix, in denen u. a. der veränderliche Anteil der den Ländern mit niedrigeren Ertragsteuersätzen zuzurechnenden Erträge

berücksichtigt ist, sowie auf Sonderposten zurückzuführen. Im Ertragsteueraufwand für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 sind

Netto-Ertragsteuervorteile in Höhe von USD 29 Mio., USD 66 Mio. bzw. USD 34 Mio. für Sonderposten enthalten, die sich haupt-

sächlich auf die Erfassung bisher nicht erfasster Steuervorteile und aufgelaufener Zinsen beziehen. In dem Steuervorteil für Sonderpos-

ten des Geschäftsjahres 2012 ist eine Minderung des Ertragsteueraufwands in Höhe von USD 31 Mio. aufgrund der Auflösung einer

Ertragsteuerrückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen enthalten.

Der Jahresüberschuss in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 belief sich auf USD 1.338 Mio., USD 1.403 Mio. bzw.

USD 1.202 Mio. und das verwässerte Ergebnis je Stammaktie auf USD 5,59, USD 5,59 bzw. USD 4,57. Der Jahresüberschuss für das

Geschäftsjahr 2011 umfasst einen Nachsteuergewinn in Höhe von USD 72 Mio. (oder USD 0,28 je verwässerter Aktie) aus der Veräu-

ßerung eines hundertprozentigen Tochterunternehmens, der McKesson Asia Pacific Pty Limited („MAP“). Das historische Geschäfts-

ergebnis dieses Tochterunternehmens war nicht wesentlich.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

26

Positive Auswirkungen auf das verwässerte Ergebnis je Stammaktie hatte eine Abnahme des gewichteten Durchschnitts der im

Umlauf befindlichen Aktien, die in erster Linie auf die kumulierte Wirkung der Aktienrückkäufe in den drei vergangenen Jahren zu-

rückzuführen war. In den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 kaufte die Gesellschaft 13 Mio., 20 Mio. bzw. 29 Mio. eigene Stamm-

aktien zurück.

Umsatzerlöse:

Geschäftsjahre endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD) 2013 2012 2011 2013 2012

Distribution Solutions

Direktvertrieb und Dienstleistungen USD 86.816 USD 85.523 USD 77.554 2 % 10 % Verkauf an Kundenlager 18.646 20.453 18.631 –9 10

Summe Pharmavertrieb und Dienstleistungen USA 105.462 105.976 96.185 – 10

Pharmavertrieb und Dienstleistungen Kanada 9.981 10.303 9.784 –3 5

Medizinisch-chirurgische(r) Vertrieb und Dienstleistungen 3.611 3.145 2.920 15 8

Summe Distribution Solutions 119.054 119.424 108.889 – 10

Technology Solutions

Dienstleistungen 2.724 2.594 2.483 5 4

Software und Softwaresysteme 576 596 590 –3 1 Hardware 101 120 122 –16 –2

Summe Technology Solutions 3.401 3.310 3.195 3 4

Summe Umsatzerlöse USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084 – 10

Die Umsatzerlöse im Jahr 2013 entsprachen annähernd denen des Vorjahres und stiegen im Jahr 2012 um 10 % auf

USD 122,7 Mrd. Veränderungen der Umsatzerlöse waren in erster Linie durch das Segment Distribution Solutions der Gesellschaft

bedingt, auf das ca. 97 % des Konzernumsatzes entfielen. Im Anstieg der Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2012 ist die Übernahme der

US Oncology Holdings, Inc. („US Oncology“) im Dezember 2010 enthalten.

Die Umsatzerlöse im Bereich Direktvertrieb und Dienstleistungen verzeichneten im Jahr 2013 einen Anstieg gegenüber dem Jahr

2012, der in erster Linie auf Marktwachstum mit zunehmendem Arzneimitteleinsatz und Preiserhöhungen sowie auf einen höheren

Absatz bei Bestandskunden und Neukunden zurückzuführen war; dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen Preisrückgang im Zu-

sammenhang mit der Verlagerung von Markenarzneimitteln zu Generika, den Verlust von Kunden und eine um zwei Tage verringerte

Anzahl an Verkaufstagen abgeschwächt. Im Jahr 2012 verzeichneten die Umsatzerlöse im Bereich Direktvertrieb und Dienstleistungen

einen Anstieg gegenüber dem Jahr 2011, der in erster Linie auf Marktwachstum sowie auf die Übernahme von US Oncology zurück-

zuführen war. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen Preisrückgang im Zusammenhang mit der Verlagerung von Markenarznei-

mitteln zu Generika abgeschwächt.

Der Verkauf an Kundenlager nahm im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012 ab, was in erster Linie auf einen

Preisrückgang im Zusammenhang mit der Verlagerung von Markenarzneimitteln zu Generika (bereinigt um Preissteigerungen bei

Markenarzneimitteln) und eine um zwei Tage verringerte Anzahl an Verkaufstagen zurückzuführen war. Der Verkauf an Kundenlager

nahm im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 zu, was in erster Linie auf einen Neukunden und Neugeschäft mit

Bestandskunden zurückzuführen war.

Bei dem Verkauf an Kundenlager handelt es sich um den Verkauf großer Volumina von Pharmazeutika überwiegend an eine be-

grenzte Anzahl großer Einzelhandelsketten mit eigenen Lagern, bei dem Massenprodukte von der Gesellschaft beim Hersteller bestellt,

von der zentralen Vertriebsstelle entgegengenommen und verarbeitet und anschließend (im Allgemeinen in der gleichen Form, wie sie

vom Hersteller zugegangen sind) direkt an die Kundenlager geliefert werden. Diese Vertriebsmethode wird von der Gesellschaft typi-

scherweise nicht als eigenständige Dienstleistung vermarktet oder verkauft; vielmehr wird sie als zusätzliche Vertriebsmethode für

Kunden der Gesellschaft aus dem Bereich der großen Einzelhandelsketten, die über ein internes Vertriebsnetz mit eigenen Lagern

verfügen, angeboten. Der Verkauf an Kundenlager bietet für diese Kunden einen Mehrwert, weil sie die Gesellschaft als eine einzige

Quelle sowohl für ihr Geschäft mit der Direktbelieferung von Geschäften als auch für ihr Lagergeschäft nutzen können. Die Gesell-

schaft verfügt beim Verkauf an Kundenlager in der Regel über deutlich niedrigere Bruttogewinnmargen, da sie einen großen Teil der

Effizienz dieses Modells mit niedrigen Lieferkosten an den Kunden weiterreicht. Diese Umsätze tragen jedoch volumenmäßig zum

Bruttogewinn der Gesellschaft bei.

Bei den Umsatzerlösen des Geschäftsbereichs U.S. Pharmaceutical Distribution stellte sich der Kundenmix wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Direktverkauf

Einzelhandelsketten 33 % 34 % 33 %

Einrichtungen 37 34 34 Unabhängige 11 11 12

Zwischensumme 81 79 79

Verkauf an Einzelhändler-Kundenlager 19 21 21

Summe 100 % 100 % 100 %

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

27

Wie vorstehend dargestellt, kauft eine begrenzte Anzahl von Großkunden der Gesellschaft aus dem Bereich Einzelhandelsketten

Produkte sowohl im Wege der Direktbelieferung als auch im Wege der Lagerbelieferung, wobei Letztere aufgrund dieses von niedri-

gen Lieferkosten geprägten Modells eine deutlich niedrigere Bruttogewinnmarge aufweist. Die Evaluierung von Kundenverträgen und

die Preisgestaltung für diese erfolgen auf Grundlage der Einschätzung der Gesamtkundenrentabilität durch die Gesellschaft. Infolge-

dessen nimmt die Gesellschaft keine Evaluierung ihrer Ertragslage und keine Zuweisung von Ressourcen auf Grundlage des Verkaufs

an Kundenlager oder des damit verbundenen Bruttogewinns vor.

Die mit dem Pharmavertrieb und Dienstleistungen in Kanada erzielten Umsatzerlöse nahmen im Geschäftsjahr 2013 im Vergleich

zum Geschäftsjahr 2012 um 3 % ab. Um eine ungünstige Veränderung des Wechselkurses in Höhe von 1 % bereinigt nahmen die

Umsatzerlöse in erster Linie aufgrund einer um fünf Tage verringerten Anzahl an Verkaufstagen, einer staatlich verordneten Preissen-

kung bei Generika in einigen Provinzen sowie aufgrund von Veränderungen im Kundenmix der Gesellschaft ab. Diese Abnahme

wurde zum Teil durch Marktwachstum und einen Anstieg der Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögens der

Drug Trading Company Limited, des Geschäfts mit unabhängigen Apotheken der Katz Group Canada Inc. („Katz Group“) und der

Medicine Shoppe Canada Inc., des Franchise-Geschäfts der Katz Group (zusammen die „Katz-Vermögenswerte“), im März 2012

abgeschwächt. Die mit dem Pharmavertrieb und Dienstleistungen in Kanada erzielten Umsatzerlöse verzeichneten im Geschäftsjahr

2012 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 einen Anstieg um 5 %. Um eine günstige Veränderung des Wechselkurses in Höhe von

2 % bereinigt, verzeichneten die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2012 in erster Linie dank eines Marktwachstums, fünf zusätzlicher

Verkaufstage und eines kleineren Unternehmenserwerbs im zweiten Quartal 2011 einen Anstieg, der jedoch durch eine staatlich ver-

ordnete Preissenkung bei Generika in einigen Provinzen abgeschwächt wurde.

Die mit dem medizinisch-chirurgischen Vertrieb und den medizinisch-chirurgischen Dienstleistungen erzielten Umsatzerlöse ver-

zeichneten im Geschäftsjahr 2013 in erster Linie dank eines Marktwachstums, neuer Kunden und des Erwerbs der PSS World Medical,

Inc. („PSS World Medical“) am 22. Februar 2013 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012. Dieser Anstieg wurde zum

Teil durch eine um fünf Tage verringerte Anzahl an Verkaufstagen abgeschwächt. Die mit dem medizinisch-chirurgischen Vertrieb

und den medizinisch-chirurgischen Dienstleistungen erzielten Umsatzerlöse verzeichneten im Geschäftsjahr 2012 in erster Linie dank

eines Marktwachstums, neuer Kunden und fünf zusätzlicher Verkaufstage einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011.

Die Umsatzerlöse des Segments Technology Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2013 einen Anstieg gegenüber dem Ge-

schäftsjahr 2012, der in erster Linie auf Unternehmenserwerbe, eine Steigerung des Volumens in der Anspruchsbearbeitung und eine

Steigerung der Wartungsumsatzerlöse mit Neu- und Bestandskunden zurückzuführen war, jedoch zum Teil durch die Abgrenzung der

Umsatzerlöse für bestimmte Produkte im internationalen Geschäft der Gesellschaft abgeschwächt wurde. Die Umsatzerlöse des Seg-

ments Technology Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg gegenüber dem Geschäftsjahr 2011, der in erster

Linie auf eine Steigerung der Umsatzerlöse aus der Anspruchsbearbeitung, höhere Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf

und der Installation der Softwareprodukte der Gesellschaft, eine Steigerung der Wartungsumsatzerlöse mit Neu- und Bestandskunden

und eine Reihe kleinerer Unternehmenserwerbe im Geschäftsjahr 2012 zurückzuführen war.

Bruttogewinn:

Geschäftsjahre endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD) 2013 2012 2011 2013 2012

Bruttogewinn

Distribution Solutions(1) USD 5.439 USD 5.057 USD 4.565 8 % 11 %

Technology Solutions(2) 1.545 1.510 1.405 2 7

Summe USD 6.984 USD 6.567 USD 5.970 6 10

Bruttogewinnmarge

Distribution Solutions 4,57 % 4,23 % 4,19 % 34 Bp 4 Bp

Technology Solutions 45,43 45,62 43,97 –19 165

Summe 5,70 5,35 5,33 35 2

Bp – Basispunkte

(1) Der Bruttogewinn des Segments Distribution Solutions für die Geschäftsjahre 2013 und 2011 beinhaltet einen Ertrag in Höhe von USD 44 Mio. und USD 51 Mio., die dem Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen kartellrechtlicher Sammelklagen gegen

Arzneimittelhersteller entsprechen und als Verringerung der Umsatzkosten erfasst wurden. (2) Der Bruttogewinn des Segments Technology Solutions für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 beinhaltet einen Wertminderungsaufwand

für zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software in Höhe von USD 10 Mio., einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 31 Mio.

und einen Wertminderungsaufwand für zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software in Höhe von USD 72 Mio.

Der Bruttogewinn stieg im Jahr 2013 um 6 % auf USD 7,0 Mrd. und im Jahr 2012 um 10 % auf USD 6,6 Mrd. Als Prozentsatz der

Umsatzerlöse erhöhte sich der Bruttogewinn im Jahr 2013 um 35 Basispunkte und im Jahr 2012 um 2 Basispunkte. Der Anstieg der

Bruttogewinnmarge im Geschäftsjahr 2013 spiegelte in erster Linie einen Anstieg im Geschäftssegment Distribution Solutions wider.

Der Anstieg der Bruttogewinnmarge im Geschäftsjahr 2012 spiegelte einen Anstieg in beiden Geschäftssegmenten der Gesellschaft

wider.

Im Geschäftsjahr 2013 verzeichnete die Bruttogewinnmarge des Segments Distribution Solutions einen Anstieg gegenüber dem

Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf gestiegene Umsätze mit Generika mit höheren Margen, die Unternehmenserwerbe der

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

28

Gesellschaft, eine höhere Einkaufsmarge und einen geringeren auf den Verkauf an Kundenlager entfallenden Anteil der Umsatzerlöse

des Geschäftssegments zurückzuführen ist. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch eine Abnahme der Verkaufsmarge abgeschwächt. In

der Einkaufsmarge spiegeln sich in erster Linie Volumen und Zeitpunkt der Vergütung durch pharmazeutische Markenhersteller wider.

Zudem wirkte sich ein Ertrag in Höhe von USD 44 Mio., bei der es sich um den Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen

kartellrechtlicher Sammelklagen gegen Arzneimittelhersteller handelte, positiv auf die Bruttogewinnmarge des Segments Distribution

Solutions für das Geschäftsjahr 2013 aus.

Im Geschäftsjahr 2012 verzeichnete die Bruttogewinnmarge des Segments Distribution Solutions einen Anstieg gegenüber dem

Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie auf die Übernahme von US Oncology und gestiegene Umsätze mit Generika mit höheren Mar-

gen zurückzuführen war und der zum Teil durch eine Abnahme der Verkaufsmarge und einen Ertrag in Höhe von USD 51 Mio. im

Geschäftsjahr 2011, bei der es sich um den Anteil der Gesellschaft an einem Vergleich im Rahmen einer kartellrechtlichen Sammel-

klage gegen einen Arzneimittelhersteller handelte, abgeschwächt wurde.

Die Aufwendungen im Rahmen der Anwendung des Last-in-first-out-Verfahrens („LIFO-Verfahren“) beliefen sich im Geschäfts-

jahr 2013 auf USD 13 Mio., im Geschäftsjahr 2012 auf USD 11 Mio. und im Geschäftsjahr 2011 auf USD 3 Mio. Im Segment Distri-

bution Solutions kommt für den überwiegenden Teil der Vorräte das LIFO-Verfahren zum Einsatz, durch das sich Umsatzkosten erge-

ben, die die Wiederbeschaffungskosten genauer abbilden, als dies bei anderen Rechnungslegungsmethoden der Fall ist. Es ist übliche

Praxis der Vertriebsgeschäftsbereiche des Segments Distribution Solutions, veröffentlichte Preisänderungen von Zulieferern an die

Kunden weiterzureichen. Die Hersteller gewähren der Gesellschaft grundsätzlich einen Preisschutz, durch den preisbezogene Verluste

der Vorräte begrenzt werden. In den Geschäftsjahren 2013 und 2012 wiesen die Pharmazeutika-Preisindizes der Gesellschaft eine

leichte Tendenz zur Nettopreissteigerung auf, da Preiserhöhungen bei pharmazeutischen Markenprodukten die Auswirkung von Preis-

senkungen und Verlagerungen hin zu Generika, einschließlich der Auswirkung von pharmazeutischen Markenprodukten, die ihre

Marktexklusivität verloren haben, überstiegen. Weitere Informationen über das LIFO-Verfahren sind dem Abschnitt „Wesentliche

Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen“ dieses Finanzüberblicks zu entnehmen.

Im Geschäftsjahr 2013 verzeichnete die Bruttogewinnmarge des Segments Technology Solutions im Vergleich zum Geschäftsjahr

2012 einen Rückgang, der in erster Linie auf eine Veränderung des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie eine Wertminderung

von zur Veräußerung gehaltener aktivierter Software in Höhe von USD 10 Mio. zurückzuführen war. Zudem beinhaltet die Bruttoge-

winnmarge für das Geschäftsjahr 2012 einen Produktionsanpassungsaufwand in Höhe von USD 31 Mio.

Im Geschäftsjahr 2012 verzeichnete die Bruttogewinnmarge des Segments Technology Solutions im Vergleich zum Geschäftsjahr

2011 einen Anstieg, der in erster Linie auf eine Zunahme der Umsätze mit höherer Marge, einen Wertminderungsaufwand für Vermö-

genswerte im Zusammenhang mit dem Softwareprodukt Horizon Enterprise Revenue Management™ („HzERM“) in Höhe von

USD 72 Mio. im Geschäftsjahr 2011 und einen niedrigeren Abschreibungsaufwand für HzERM zurückzuführen war. Dieser Anstieg

wurde zum Teil durch einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 31 Mio. im Geschäftsjahr 2012 abgeschwächt.

Im dritten Quartal 2012 billigte die Gesellschaft einen Plan zur Anpassung der Softwareprodukte für die klinische Behandlung und

das Revenue Cycle Management in Krankenhäusern innerhalb des Segments Technology Solutions. Im Rahmen dieser Anpassungs-

strategie wurde mit der Zusammenführung der Hauptproduktlinien für die klinische Behandlung und das Revenue Cycle Management,

Horizon und Paragon, auf der Microsoft®-basierten Plattform von Paragon begonnen. Gleichzeitig wurde die Entwicklung des

HzERM-Softwareprodukts eingestellt. Der Plan hatte einen Vorsteueraufwand in Höhe von USD 51 Mio. im Geschäftsjahr 2012 zur

Folge, von dem USD 31 Mio. als Umsatzkosten und USD 20 Mio. als betriebliche Aufwendungen des Segments Technology Solutions

erfasst wurden. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen fiel im dritten Quartal 2012 an. Der Vorsteueraufwand umfasste einen

nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte in Höhe von USD 24 Mio. Dieser Wertminderungsaufwand

entfiel hauptsächlich auf die Abschreibung vorausbezahlter Lizenzen und Provisionen und aktivierter Software zur internen Nutzung,

da sie mangels zukünftiger Verwendung als nicht mehr werthaltig eingestuft wurden, , Abfindungszahlungen in Höhe von

USD 10 Mio., eine Wertberichtigung auf Forderungen gegen Kunden in Höhe von USD 7 Mio. und sonstige Aufwendungen in Höhe

von USD 10 Mio.

Die zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software wird über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. An jedem Bilanz-

stichtag bzw. früher, falls ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit der nicht abgeschriebenen akti-

vierten Softwarekosten auf Grundlage der geschätzten zukünftigen nicht abgezinsten Umsatzerlöse abzüglich der geschätzten zugehö-

rigen Kosten über die Restabschreibungsdauer beurteilt. Am Ende des zweiten Quartals 2010 wurde das HzERM-Softwareprodukt der

Gesellschaft allgemein verfügbar. Im Oktober 2010 senkte die Gesellschaft ihre Umsatzschätzung für ihr HzERM-Softwareprodukt in

den nächsten 24 Monaten und kam zu dem Ergebnis, dass die geschätzten zukünftigen Umsatzerlöse, abzüglich der geschätzten zuge-

hörigen Kosten, geringer waren als der Buchwert im Bewertungszeitpunkt. Infolgedessen wurde im zweiten Quartal 2011 unter den

Umsatzkosten des Segments Technology Solutions ein nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand in Höhe von USD 72 Mio.

erfasst, um den Buchwert des Softwareprodukts auf seinen Nettoveräußerungswert zu verringern.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

29

Betriebliche Aufwendungen:

Geschäftsjahre endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD) 2013 2012 2011 2013 2012

Betriebliche Aufwendungen

Distribution Solutions(1), (2) USD 3.071 USD 2.854 USD 2.673 8 % 7 %

Technology Solutions(3) 1.252 1.151 1.108 9 4

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate)(4) 346 413 368 −16 12

Summe USD 4.669 USD 4.418 USD 4.149 6 6

Betriebliche Aufwendungen als Prozentsatz der

Umsatzerlöse

Distribution Solutions 2,58 % 2,39 % 2,45 % 19 Bp −6 Bp

Technology Solutions 36,81 34,77 34,68 204 9

Summe 3,81 3,60 3,70 21 –10

(1) Die betrieblichen Aufwendungen für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 beinhalten einen Aufwand in Höhe von USD 72 Mio.,

USD 149 Mio. bzw. USD 213 Mio. für Rechtsstreitigkeiten bezüglich Großhandelsverkaufspreisen. (2) Die betrieblichen Aufwendungen für das Geschäftsjahr 2013 beinhalten einen Aufwand in Höhe von USD 40 Mio. für eine juristische

Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem kanadischen Geschäft der Gesellschaft. (3) Die betrieblichen Aufwendungen für die Geschäftsjahre 2013 und 2012 beinhalten einen Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder

Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio. und einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 20 Mio. (4) Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) für das Geschäftsjahr 2013 ist um einen Vorsteuergewinn aus

Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von USD 81 Mio. bereinigt.

Die betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2013 um 6 % auf USD 4,7 Mrd. und im Geschäftsjahr 2012 um 6 % auf

USD 4,4 Mrd. Der Anstieg der betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2013 war in erster Linie auf die Unternehmenserwerbe

der Gesellschaft, höhere Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistungen an Arbeitnehmer, einen Aufwand in Höhe von

USD 40 Mio. für eine juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem kanadischen Geschäft der Gesellschaft und einen

nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand (vor Steuern) für den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio.

zurückzuführen. Dieser Anstieg konnte zum Teil durch einen Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von

USD 81 Mio. und einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen ausgeglichen werden. Der

Anstieg der betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2012 war in erster Linie auf die Integration von US Oncology, höhere

Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistungen an Arbeitnehmer und höhere Aufwendungen infolge des Anstiegs der Umsatzer-

löse zurückzuführen und konnte zum Teil durch einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufsprei-

sen ausgeglichen werden. Die betrieblichen Aufwendungen beinhalten einen Vorsteueraufwand in Höhe von USD 72 Mio. im Ge-

schäftsjahr 2013, in Höhe von USD 149 Mio. im Geschäftsjahr 2012 und in Höhe von USD 213 Mio. im Geschäftsjahr 2011 im Zu-

sammenhang mit dem Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen.

Die Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und die damit verbundenen Anpassungen beinhalten unmittelbar mit den Unter-

nehmenserwerben der Gesellschaft in Zusammenhang stehende transaktions- und integrationsbezogene Aufwendungen sowie Gewinne

und Verluste aus Unternehmenszusammenschlüssen und betrugen in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 USD 2 Mio.,

USD 31 Mio. bzw. USD 52 Mio. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2013 beinhalten in erster Linie Aufwendungen, die für die

Übernahme und Integration von PSS World Medical angefallen sind; diese Aufwendungen wurden nahezu vollständig durch einen

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von USD 81 Mio. ausgeglichen. Die Aufwendungen in den Geschäftsjahren

2012 und 2011 fielen in erster Linie für die Übernahme und Integration von US Oncology an. Es ist mit weiteren erwerbsbezogenen

Aufwendungen bei der Integration von Unternehmen der Gesellschaft zu rechnen.

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Betriebliche Aufwendungen:

Transaktionskosten im Zusammenhang mit Unternehmens-

erwerben USD 16 USD 3 USD 22

Umstrukturierungen, Abfindungen und Standortwechsel 31 6 9

Sonstige integrationsbezogene Aufwendungen 25 22 12

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen –81 – –

Summe –9 31 43

Sonstige Erträge: Erstattung des Zinsaufwands nach der Über-

nahme durch ehemalige Aktionäre von US Oncology – – –16

Zinsaufwand: Gebühren für den Überbrückungskredit 11 – 25

Summe Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und

damit verbundene Anpassungen USD 2 USD 31 USD 52

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

30

Die Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbundene Anpassungen waren wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Betriebliche Aufwendungen Distribution Solutions USD 47 USD 24 USD 41

Technology Solutions 8 6 –

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) –64 1 2

Summe –9 31 43 Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) – Sonstige Erträge – – –16

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) – Zinsaufwand 11 – 25

Summe Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbun-dene Anpassungen USD 2 USD 31 USD 52

Der Abschreibungsaufwand für erworbene immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben ge-

kauft wurden, war wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Umsatzkosten

Distribution Solutions USD 2 USD 1 USD –

Technology Solutions 14 19 16

Summe 16 20 16

Betriebliche Aufwendungen:

Distribution Solutions 146 120 70

Technology Solutions 52 51 46

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) 1 – –

Summe 199 171 116

Summe erwerbsbezogene Abschreibungen USD 215 USD 191 USD 132

Der Anstieg des Abschreibungsaufwands für erworbene immaterielle Vermögenswerte spiegelt in erster Linie die kürzlich erfolg-

ten Unternehmenserwerbe der Gesellschaft wider. Zudem wurden einige immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit

einem Erwerb im Jahr 2007 stehen, im Jahr 2012 vollständig abgeschrieben.

Die betrieblichen Aufwendungen und die betrieblichen Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse des Segments Distributi-

on Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2013 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf die

Unternehmenserwerbe der Gesellschaft, einen Aufwand in Höhe von USD 40 Mio. für eine juristische Auseinandersetzung im Zu-

sammenhang mit dem kanadischen Geschäft der Gesellschaft und höhere Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistungen an

Arbeitnehmer zurückzuführen war. Dieser Anstieg wurde zum Teil durch einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich

Großhandelsverkaufspreisen abgeschwächt. Zudem wirkt sich ein Rückgang der Umsatzerlöse infolge eines Preisrückgangs negativ

auf das Verhältnis der betrieblichen Aufwendungen zu den Umsatzerlösen aus.

Die betrieblichen Aufwendungen des Segments Distribution Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Ge-

schäftsjahr 2011 einen Anstieg, in dem sich in erster Linie die Integration von US Oncology, höhere Aufwendungen für die Mitarbei-

tervergütung und Leistungen an Arbeitnehmer und höhere Aufwendungen infolge des Anstiegs der Umsatzerlöse widerspiegeln und

der zum Teil durch einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen abgeschwächt werden

konnte. Die betrieblichen Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse verzeichneten im Geschäftsjahr 2012 einen Rückgang im

Vergleich zum Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie auf operatives Leverage und einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit

bezüglich Großhandelsverkaufspreisen zurückzuführen war und zum Teil durch die Integration von US Oncology abgeschwächt wur-

de.

Die Gesellschaft hat eine Rückstellung für Ansprüche in Bezug auf Großhandelsverkaufspreise der öffentlichen Kostenträger ge-

bildet, die mindestens vierteljährlich oder immer dann, wenn Ereignisse oder Umstände auf Veränderungen hindeuten, überprüft wird,

wobei der Stand und der Hergang der Gespräche über eine mögliche Lösung für andere Ansprüche öffentlicher Kostenträger berück-

sichtigt werden.

Die nachstehende Tabelle stellt die Entwicklung im Zusammenhang mit der Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhan-

delsverkaufspreisen im Geschäftsjahr zum 31. März 2013, 2012 und 2011 dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen zu

Beginn des Geschäftsjahres USD 453 USD 330 USD 143 Aufwendungen 72 149 213

Geleistete Zahlungen –483 –26 –26

Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen zum Ende des Geschäftsjahres USD 42 USD 453 USD 330

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

31

Der Vorsteueraufwand für Veränderungen der Rückstellung der Gesellschaft für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufs-

preisen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, wird innerhalb des Segments Distribution Solutions verbucht. Der Aufwand für das

Geschäftsjahr 2013 hatte in erster Linie die einzelstaatlichen Medicaid-Ansprüche zum Gegenstand. Der Aufwand für das Geschäfts-

jahr 2012 hatte in erster Linie den Vergleich im Rahmen der Douglas County, Kansas-Klage und die einzel- und bundesstaatlichen

Medicaid-Ansprüche zum Gegenstand. Der Aufwand für das Geschäftsjahr 2011 hatte in erster Linie die einzel- und bundesstaatlichen

Medicaid-Ansprüche zum Gegenstand. Angesichts der Anzahl anhängiger Verfahren und erwarteter künftiger Ansprüche sowie der

mit dem Stand und Ausgang dieser Art von Rechtsstreitigkeiten verbundenen Unsicherheiten können die endgültigen Kosten solcher

Angelegenheiten die Rückstellung übersteigen bzw. unterschreiten.

Seit 2009 hat die Gesellschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens mit der Regie de l’assurance maladie du Quebec

(„RAMQ“), einer Provinzbehörde mit Verwaltungshoheit über das Arzneimittelgeschäft in der kanadischen Provinz Quebec, koope-

riert und Stellung genommen. Bei dem Ermittlungsverfahren geht es hauptsächlich um bestimmte Rabatte und Zahlungen, die Apothe-

ken in der Provinz Quebec gewährt wurden, sowie um Zahlungen, die die Gesellschaft von bestimmten Herstellern erhalten hat. Im

dritten Quartal 2013 nahm die Gesellschaft Vergleichsverhandlungen hinsichtlich potenzieller, aus dem Ermittlungsverfahren entste-

hender Rechtsansprüche gegen die Gesellschaft, ihre Kunden und Lieferanten auf. Angesichts des Fortschritts und der Entwicklung der

Vergleichsverhandlungen erfasste die Gesellschaft im dritten Quartal 2013 einen Vorsteueraufwand in Höhe von USD 40 Mio. für den

geschätzten voraussichtlichen Verlust aus potenziellen Rechtsansprüchen aus dem Ermittlungsverfahren. Der Aufwand wurde unter

den betrieblichen Aufwendungen des Segments Distribution Solutions erfasst. Am 19. April 2013 schloss die Gesellschaft eine Ver-

gleichsvereinbarung mit der RAMQ über sämtliche potenziellen Ansprüche der RAMQ aus dem Ermittlungsverfahren ab. Die Verein-

barung sieht eine Zahlung der Gesellschaft an die RAMQ in Höhe von USD 40 Mio. sowie den vollständigen Verzicht der RAMQ auf

sämtliche potenziellen Ansprüche aus dem Ermittlungsverfahren vor.

Weitere Informationen sind Anhang 22 „Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten“ zum Konzernabschluss in die-

sem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Die betrieblichen Aufwendungen und die betrieblichen Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse des Segments Technolo-

gy Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2013 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf die

fortgesetzten Investitionen der Gesellschaft in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, einen Wertminderungsaufwand für den

Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio. und Unternehmenserwerbe zurückzuführen war. Dieser Anstieg wurde zum

Teil durch einen im Jahr 2012 angefallenen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 20 Mio. abgeschwächt.

Im vierten Quartal 2013 erfasste die Gesellschaft einen nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand vor Steuern von

USD 46 Mio. im Segment Technology Solutions. Dieser Aufwand resultierte aus der deutlichen Reduzierung der Umsatzschätzung für

ein Softwareprodukt und beinhaltete einen Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio.,

um den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts innerhalb der betreffenden Berichtseinheit auf seinen impliziten beizulegenden

Zeitwert zu vermindern. Der Geschäfts- oder Firmenwert hatte ferner einen steuerlichen Buchwert (nominal tax basis). In der Kon-

zern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde dieser Wertminderungsaufwand unter den betrieblichen Aufwendungen erfasst. Per Saldo

beläuft sich der Aufwand auf eine Wertminderung in Höhe von USD 10 Mio. zur Reduzierung des Buchwerts der nicht abgeschriebe-

nen aktivierten Kosten für dieses zur Veräußerung gehaltene Softwareprodukt auf seinen Nettoveräußerungswert. Die Gesellschaft

kam zu dem Ergebnis, dass die geschätzten zukünftigen nicht abgezinsten Umsatzerlöse, abzüglich der geschätzten zugehörigen Kos-

ten, nicht ausreichen würden, um den Buchwert zu erzielen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde dieser Wertminde-

rungsaufwand als Umsatzkosten erfasst.

Die betrieblichen Aufwendungen und die betrieblichen Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse des Segments Technolo-

gy Solutions verzeichneten im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie auf die

fortgesetzten Investitionen in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, eine Reihe kleinerer Unternehmenserwerbe im Geschäfts-

jahr 2012 und einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 20 Mio. zurückzuführen war. Dieser Anstieg konnte zum Teil

durch Bemühungen zur Kostendämpfung abgeschwächt werden.

Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) verzeichnete im Geschäftsjahr 2013 einen Rückgang gegenüber

dem Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf einen Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie auf eine Spende für wohl-

tätige Zwecke im Geschäftsjahr 2012 zurückzuführen war. Dieser Rückgang wurde zum Teil durch eine Zuführung zu einer Rückstel-

lung für eine Umweltverbindlichkeit, erwerbsbezogene Aufwendungen und weitere Aktivitäten der Gesellschaft abgeschwächt. Der

Aufwand für Zentralfunktionen verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg gegenüber dem Geschäftsjahr 2011, der in erster

Linie auf höhere Kosten für die Mitarbeitervergütung und Leistungen an Arbeitnehmer sowie auf eine Spende für wohltätige Zwecke

zurückzuführen war.

Sonstige Erträge, netto

Geschäftsjahre endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD) 2013 2012 2011 2013 2012

Distribution Solutions USD 20 USD 16 USD 5 25 % 220 %

Technology Solutions 4 5 4 –20 25

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) 11 – 27 100 –100

Summe USD 35 USD 21 USD 36 67 –42

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

32

Im Geschäftsjahr 2013 verzeichnete der Posten „Sonstige Erträge, netto“ einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012, der

in erster Linie auf die Wertminderung eines Vermögenswerts im Geschäftsjahr 2012 zurückzuführen war. Im Geschäftsjahr 2012

verzeichnete der Posten „Sonstige Erträge, netto“ einen Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie auf eine

Ertrag in Höhe von USD 16 Mio. aufgrund der Erstattung des Zinsaufwands nach der Übernahme durch ehemalige Aktionäre von

US Oncology, die im Geschäftsjahr 2011 unter Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) erfasst wurde, und die Wertminderung

eines Vermögenswerts im Geschäftsjahr 2012 zurückzuführen war.

Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung

Aufgrund einer neueren Beurteilung hat sich die Gesellschaft zu einem Veräußerungsplan für ihre 49%ige Beteiligung an Nadro,

S.A. de C.V. („Nadro“) verpflichtet und im vierten Quartal 2013 einen Wertminderungsaufwand (vor Steuern) in Höhe von

USD 191 Mio. erfasst, durch den der Buchwert der Beteiligung auf den geschätzten beizulegenden Zeitwert reduziert wurde. Der

Wertminderungsaufwand spiegelt die Verschlechterung der Marktstellung von Nadro, niedrigere prognostizierte Wachstumsraten bei

den Umsatzerlösen und niedrigere prognostizierte operative Margen sowie die kontinuierliche unternehmerische Herausforderung, die

der Großhandelsvertrieb von Pharmazeutika in Mexiko darstellt, wider. Zur Berechnung des Wertminderungsaufwands wurden bei der

Beurteilung des Buchwerts der Beteiligung kumulierte Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von USD 69 Mio. be-

rücksichtigt. Die kumulierten Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung (nach Steuern) sind in dem Posten „Kumuliertes sonstiges

Ergebnis“ in der Konzernbilanz der Gesellschaft erfasst. Der Aufwand wurde als Wertminderungsaufwand für eine At-Equity bewerte-

te Beteiligung des Segments Distribution Solutions in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der letztendliche Verkaufs-

preis für die Beteiligung der Gesellschaft an Nadro kann von der derzeitigen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abweichen. Der

beizulegende Zeitwert der Beteiligung wird vierteljährlich daraufhin überprüft, ob eine weitere Wertminderung vorliegt.

Betriebsergebnis auf Segmentebene und Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate), netto:

Geschäftsjahre endend am 31. März Veränderung

(Angaben in Millionen USD) 2013 2012 2011 2013 2012

Betriebsergebnis auf Segmentebene(1)

Distribution Solutions(2) (3) (4) (5) USD 2.197 USD 2.219 USD 1.897 −1 % 17 %

Technology Solutions(6) (7) (8) 297 364 301 –18 21

Zwischensumme 2.494 2.583 2.198 –3 18

Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corpo-

rate), netto(9) –335 –413 –341 –19 21

Zinsaufwand –240 –251 –222 –4 13

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor

Ertragsteuern USD 1.919 USD 1.919 USD 1.635 – 17

Betriebsergebnismarge auf Segmentebene

Distribution Solutions 1,85 % 1,86 % 1,74 % –1 Bp 12 Bp

Technology Solutions 8,73 11,00 9,42 –227 158

(1) Das Betriebsergebnis auf Segmentebene umfasst den Bruttogewinn nach Abzug von betrieblichen Aufwendungen zuzüglich sonstiger Erträge

(Aufwendungen), netto der beiden Geschäftssegmente der Gesellschaft. (2) Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2013 beinhaltet einen Wertminderungsaufwand für die At-Equity bewertete Beteiligung der

Gesellschaft an Nadro in Höhe von USD 191 Mio. (3) Das Betriebsergebnis für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 beinhaltet einen Aufwand in Höhe von USD 72 Mio., USD 149 Mio. bzw.

USD 213 Mio. für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen. (4) Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2013 beinhaltet einen Aufwand in Höhe von USD 40 Mio. für eine juristische Auseinandersetzung

im Zusammenhang mit dem kanadischen Geschäft der Gesellschaft. (5) Das Betriebsergebnis für die Geschäftsjahre 2013 und 2011 beinhaltet eine Einnahme in Höhe von USD 44 Mio. bzw. USD 51 Mio., die dem

Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen kartellrechtlicher Sammelklagen gegen Arzneimittelhersteller entspricht. (6) Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2013 beinhaltet einen Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte in Höhe von USD 46 Mio. (7) Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2012 beinhaltet einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von USD 51 Mio. (8) Das Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2011 beinhaltet einen Wertminderungsaufwand für zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software

in Höhe von USD 72 Mio. (9) Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) für das Geschäftsjahr 2013 ist um einen Vorsteuergewinn aus

Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von USD 81 Mio. bereinigt.

Die Betriebsergebnismarge des Segments Distribution Solutions verzeichnete im Geschäftsjahr 2013 einen Rückgang im Vergleich

zum Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf einen Wertminderungsaufwand für eine At-Equity bewertete Beteiligung in Höhe von

USD 191 Mio. und höhere betriebliche Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse, in denen auch die Unternehmenserwerbe der

Gesellschaft berücksichtigt sind, zurückzuführen war. Dieser Anstieg konnte zum Teil durch einen Anstieg der Bruttogewinnmarge

und einen niedrigeren Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen ausgeglichen werden. Die Betriebsergeb-

nismarge des Segments Distribution Solutions verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr

2011, der in erster Linie auf eine höhere Bruttogewinnmarge, die das Ergebnis eines vollen Geschäftsjahrs von US Oncology beinhal-

tete, und niedrigere betriebliche Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse, zu denen ein niedrigerer Aufwand für den Rechts-

streit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen zählte, zurückzuführen war.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

33

Die Betriebsergebnismarge des Segments Technology Solutions verzeichnete im Geschäftsjahr 2013 einen Rückgang im Vergleich

zum Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf einen Anstieg der betrieblichen Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse und

einen Rückgang der Bruttogewinnmarge zurückzuführen war. Die Betriebsergebnismarge des Segments Technology Solutions ver-

zeichnete im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011, in dem sich in erster Linie ein Anstieg der

Bruttogewinnmarge widerspiegelt, der zum Teil durch höhere betriebliche Aufwendungen als Prozentsatz der Umsatzerlöse abge-

schwächt wurde.

Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) nach Abzug sonstiger Erträge verzeichnete im Geschäftsjahr 2013

einen Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012, der in erster Linie auf einen Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen

und einen Anstieg der sonstigen Erträge zurückzuführen war. Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) nach

Abzug sonstiger Erträge verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie

auf einen Anstieg der betrieblichen Aufwendungen und einen Rückgang der sonstigen Erträge zurückzuführen war.

Zinsaufwand: Der Zinsaufwand verzeichnete im Geschäftsjahr 2013 einen Rückgang im Vergleich zum Geschäftsjahr 2012, der in

erster Linie auf die Rückzahlung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in Höhe von USD 400 Mio. im Februar 2012 zurückzuführen

war und zum Teil durch im Zusammenhang mit der Übernahme von PSS World Medical angefallene Kosten für Überbrückungskredite

in Höhe von USD 11 Mio. abgeschwächt wurde. Der Zinsaufwand verzeichnete im Geschäftsjahr 2012 einen Anstieg im Vergleich

zum Geschäftsjahr 2011, der in erster Linie auf die Emission von langfristigen Schuldtiteln im Volumen von USD 1,7 Mrd. im Februar

2011 im Zusammenhang mit der Übernahme von US Oncology durch die Gesellschaft zurückzuführen war. Weitere Informationen

über die Finanzierungstätigkeit der Gesellschaft sind dem Abschnitt „Kreditressourcen“ des Finanzüberblicks zu entnehmen.

Ertragsteuern: Der ausgewiesene Ertragsteuersatz der Gesellschaft belief sich in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 auf

30,3 %, 26,9 % bzw. 30,9 %. Schwankungen bei den ausgewiesenen Ertragsteuersätzen der Gesellschaft sind in erster Linie auf Ver-

änderungen beim Geschäftsmix, in denen u. a. der veränderliche Anteil der den Ländern mit niedrigeren Ertragsteuersätzen zuzurech-

nenden Erträge berücksichtigt ist, zurückzuführen. Im Ertragsteueraufwand für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 sind Netto-

Ertragsteuervorteile in Höhe von USD 29 Mio., USD 66 Mio. bzw. USD 34 Mio. für Sonderposten enthalten, die sich hauptsächlich

auf die Erfassung bisher nicht erfasster Steuervorteile und aufgelaufener Zinsen beziehen. In dem Steuervorteil für Sonderposten des

Geschäftsjahres 2012 ist eine Minderung des Ertragsteueraufwands in Höhe von USD 31 Mio. aufgrund der Auflösung einer Ertrag-

steuerrückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen enthalten.

Die oberste US-Steuerbehörde (U.S. Internal Revenue Service, der „IRS“) hat für den Zeitraum 2003–2006 Steuern in Höhe von

USD 98 Mio. veranlagt. Die Gesellschaft widerspricht einem erheblichen Teil der Steuerveranlagungen, die hauptsächlich mit der

Ermittlung von Verrechnungspreisen im Zusammenhang stehen. Sie hat im Wege des Berufungsverfahrens verwaltungsrechtliche

Rechtsmittel eingelegt. Des Weiteren hat die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, „CRA“) Veranlagungen in Höhe

von insgesamt USD 199 Mio. im Zusammenhang mit der Ermittlung von Verrechnungspreisen für den Zeitraum 2003–2008 angeord-

net. Die meisten von der CRA veranlagten Beträge wurden gezahlt, damit keine weiteren Zinsen auflaufen. Die Gesellschaft hat beim

kanadischen Finanzgericht (Tax Court of Canada) Berufung gegen die Veranlagung für das Geschäftsjahr 2003 eingelegt, der Veran-

lagung für die Geschäftsjahre 2004–2007 widersprochen und ist dabei, Widerspruch gegen die Veranlagung für das Geschäftsjahr

2008 einzulegen. Die Verhandlung zwischen der McKesson Canada Corporation und der CRA vor dem Tax Court of Canada wurde

Anfang Februar 2012 abgeschlossen; die Entscheidung steht noch aus. Die Gesellschaft hält ihre Steuerpositionen weiterhin für ge-

rechtfertigt und ist der Auffassung, dass sie angemessene Rückstellungen für einen möglichen ungünstigen Ausgang dieser Prüfungen

in ihrem Jahresabschluss angesetzt hat. Die endgültige Beilegung dieser Sachverhalte könnte jedoch zu einer Erhöhung oder Verringe-

rung des Ertragsteueraufwands führen.

Aufgegebene Geschäftsbereiche: Im Juli 2010 verkaufte das Segment Technology Solutions seine hundertprozentige Tochterge-

sellschaft MAP, einen Anbieter von telefonischen und webbasierten Gesundheitsdienstleistungen in Australien und Neuseeland, und

erzielte damit einen Nettoverkaufserlös von USD 109 Mio. Die Veräußerung führte zu einem Ertrag von USD 95 Mio. vor Steuern

(USD 72 Mio. nach Steuern). Infolge des Verkaufs konnte die Gesellschaft die Verlustvorträge aus Veräußerungsverlusten nutzen, für

die zuvor eine Wertberichtigung in Höhe von USD 15 Mio. vorgenommen worden war. Die Auflösung der Wertberichtigung fließt als

Steuervorteil in den Nachsteuergewinn der Gesellschaft aus der Veräußerung ein. Dieser Gewinn wurde in der Konzern-Gewinn- und

Verlustrechnung 2011 als aufgegebener Geschäftsbereich erfasst. Die historischen finanziellen Geschäftsergebnisse und Nettovermö-

genswerte von MAP waren für den Konzernabschluss in allen dargestellten Perioden unwesentlich.

Jahresüberschuss: Der Jahresüberschuss in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 belief sich auf USD 1.338 Mio.,

USD 1.403 Mio. bzw. USD 1.202 Mio. und das verwässerte Ergebnis je Stammaktie auf USD 5,59, USD 5,59 bzw. USD 4,57. Der

Jahresüberschuss und das verwässerte Ergebnis je Stammaktie für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 beinhalten einen Aufwand

in Höhe von USD 45 Mio., USD 60 Mio. bzw. USD 149 Mio. (oder USD 0,19, USD 0,24 bzw. USD 0,57 je verwässerter Stammaktie)

nach Steuern für den Rechtsstreit bezüglich bezüglich Großhandelsverkaufspreisen. Der Jahresüberschuss und das verwässerte Ergeb-

nis je Stammaktie für das Geschäftsjahr 2011 beinhalten ferner einen Ertrag von USD 72 Mio. vor Steuern (oder USD 0,28 je verwäs-

serter Aktie) aus dem Verkauf von MAP.

Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen verwässerten Aktien: Das verwässerte Ergebnis je Stammaktie für die Ge-

schäftsjahre 2013, 2012 und 2011 wurde auf Grundlage eines gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen Aktien von

239 Mio., 251 Mio. bzw. 263 Mio. berechnet. In dem Rückgang des gewichteten Durchschnitts der im Umlauf befindlichen verwässer-

ten Aktien spiegeln sich in erster Linie die kumulierten Auswirkungen der Aktienrückkäufe in den vergangenen drei Jahren wider, die

zum Teil durch die Ausübung und Abgeltung von anteilsbasierten Vergütungen abgeschwächt wurden.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

34

Internationale Geschäftstätigkeit

Auf die internationale Geschäftstätigkeit entfielen in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 8,3 %, 8,6 % bzw. 8,9 % des Kon-

zernumsatzes. Die internationale Geschäftstätigkeit unterliegt bestimmten Risiken, u. a. einem Wechselkursrisiko. Die Gesellschaft

überwacht ihre Geschäftstätigkeit und verfolgt Strategien zur Reaktion auf Veränderungen des wirtschaftlichen und politischen Um-

felds in allen Ländern, in denen sie tätig ist. Weitere Informationen über die internationale Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind

Anhang 25 „Geschäftssegmente“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Unternehmenszusammenschlüsse

Geschäftsjahr 2013

Neben dem Erwerb des verbleibenden Anteils von 50 % am Gebäude des Hauptsitzes der Gesellschaft in San Francisco, Kalifor-

nien, im April 2012 erwarb die Gesellschaft am 22. Februar 2013 alle im Umlauf befindlichen Aktien der PSS World Medical, Inc.

(„PSS World Medical“) aus Jacksonville, Florida, für einen Kaufpreis von USD 29,00 je Aktie zuzüglich Übernahme der Verbindlich-

keiten von PSS World Medical, bzw. insgesamt ca. USD 1,9 Mrd., der sich aus einer Barzahlung in Höhe von USD 1,3 Mrd., abzüg-

lich erworbener Zahlungsmittel, und der Übernahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten mit einem beizulegenden Zeitwert von

USD 0,6 Mrd. zusammensetzte. Die bei der Übernahme geleistete Barzahlung wurde aus Eigenmitteln und der Emission langfristiger

Schuldtitel finanziert. PSS World Medical vermarktet und vertreibt medizinische Produkte und Dienstleistungen in den gesamten

USA. Mit der Übernahme von PSS World Medical wird das vorhandene medizinisch-chirurgische Geschäft der Gesellschaft ausge-

baut. Das Geschäftsergebnis von PSS World Medical ab dem Erwerbszeitpunkt fließt im vierten Quartal und im Geschäftsjahr zum

31. März 2013 in die Ertragslage des Medizinisch-chirurgischen Vertriebs- und Dienstleistungsgeschäfts ein, das zum Segment Distri-

bution Solutions gehört.

Geschäftsjahr 2012

Am 25. März 2012 erwarb die Gesellschaft im Wesentlichen die gesamten Vermögenswerte der Drug Trading Company Limited,

des Geschäfts mit unabhängigen Apotheken der Katz Group Canada Inc. („Katz Group“), und der Medicine Shoppe Canada Inc., des

Franchise-Geschäfts der Katz Group, (zusammen die „Katz-Vermögenswerte“) für einen Kaufpreis von USD 925 Mio., der aus Ei-

genmitteln finanziert wurde. Mit dem Erwerb der Vermögenswerte der Drug Trading Company Limited wurde ein Marketing- und

Einkaufsbereich mit unabhängigen Apotheken in Kanada übernommen. Die Übernahme der Medicine Shoppe Canada Inc. umfasst das

Franchise-Geschäft, das Dienstleistungen für unabhängige Apotheken in Kanada erbringt. Das Geschäftsergebnis der erworbenen

Katz-Vermögenswerte fließt seit dem ersten Quartal 2013 in die Ertragslage des kanadischen Pharmavertriebs- und Dienstleistungsge-

schäfts mit ein, das zum Segment Distribution Solutions gehört.

Geschäftsjahr 2011

Am 30. Dezember 2010 erwarb die Gesellschaft alle im Umlauf befindlichen Aktien von US Oncology für einen Kaufpreis von ca.

USD 2,1 Mrd., der sich aus einer Barzahlung in Höhe von USD 0,2 Mrd., abzüglich erworbener Zahlungsmittel, und der Übernahme

von Verbindlichkeiten mit einem beizulegenden Zeitwert von USD 1,9 Mrd. zusammensetzte. Die bei der Übernahme geleistete Bar-

zahlung wurde aus Eigenmitteln finanziert. Als integriertes Onkologieunternehmen steht US Oncology mit niedergelassenen Onkolo-

gen in Verbindung und arbeitet in allen Bereichen der Krebsforschung und des Versorgungskontinuums mit Patienten, Krankenhäu-

sern, Kostenträgern und der Gesundheitswirtschaft insgesamt zusammen. Durch die Übernahme von US Oncology wird das vorhande-

ne Geschäft der Gesellschaft im Bereich des Vertriebs von Spezialpharmazeutika ausgebaut und um Praxismanagementdienste für

Onkologen ergänzt. Seit dem vierten Quartal 2011 fließen die Geschäftsergebnisse von US Oncology in die Ertragslage des Segments

Distribution Solutions mit ein.

In den vergangenen drei Jahren vollzog die Gesellschaft ferner einige weitere kleinere Übernahmen in beiden Geschäftssegmenten.

Die Geschäftsergebnisse dieser Unternehmenserwerbe werden ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksich-

tigt. Die Kaufpreisallokation für die Unternehmenserwerbe erfolgte auf Grundlage von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts zum

Erwerbszeitpunkt.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass der für die Unternehmenserwerbe angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert grundsätzlich nicht

steuerlich abzugsfähig ist. Erwirbt die Gesellschaft jedoch die Vermögenswerte eines Unternehmens, ist der Geschäfts- oder Firmen-

wert möglicherweise steuerlich abzugsfähig. Es wurden keine Pro-forma-Angaben über die Ertragslage der erworbenen Unternehmen

und keine Angaben über die Ertragslage der erworbenen Unternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt gemacht, weil die Auswirkungen auf

den Konzernabschluss sowohl einzeln als auch zusammengenommen unwesentlich waren.

Weitere Informationen sind Anhang 2 „Unternehmenszusammenschlüsse“ und Anhang 14 „Finanzverbindlichkeiten und Finanzie-

rungstätigkeit“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

35

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2014

Informationen über den Ausblick der Gesellschaft auf das Geschäftsjahr 2014 sind dem Form 8-K der Gesellschaft vom 7. Mai

2013 zu entnehmen. Der Form 8-K sollte in Verbindung mit Ziffer 1 – Geschäftstätigkeit – Zukunftsgerichtete Aussagen und Ziffer 1A

– Risikofaktoren in Teil I dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K gelesen werden.

WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN UND RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE

SCHÄTZUNGEN

Rechnungslegungsbezogene Schätzungen werden als wesentlich eingestuft, wenn Annahmen über Sachverhalte getroffen werden,

die zum Zeitpunkt der Schätzung ungewiss waren und wenn unterschiedliche Schätzungen, die in der laufenden Berichtsperiode an-

gemessenerweise hätten verwendet werden können oder Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen, die von einer

Periode zur anderen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten, eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder

Ertragslage der Gesellschaft haben könnten. Im Folgenden werden die Schätzungen erläutert, die nach Auffassung der Gesellschaft

entscheidend für das Verständnis ihrer Ertrags- und Finanzlage sind. Die anderen Rechnungslegungsmethoden werden in Anhang 1

„Wesentliche Rechnungslegungsmethoden“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K beschrieben. Aufgrund

der solchen Schätzungen innewohnenden Ungewissheit können die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen abweichen.

Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen: Die Gesellschaft bietet Kunden, die ihre Produkte und Dienstleistungen kaufen,

kurzfristige Kreditlinien und sonstige Kundenfinanzierungen an. Die sonstigen Kundenfinanzierungen beziehen sich hauptsächlich auf

Garantien, die Kunden oder ihren Gläubigern bezüglich der Rücknahme von Vorräten eingeräumt werden. Außerdem werden be-

stimmten Kunden Finanzierungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Apotheken gewährt, die als Sicherheiten für die Darlehen

dienen. Forderungen, bei denen die Gesellschaft nicht mit einer vollständigen Einbringlichkeit rechnet, werden anhand historischer

Einbringlichkeitsquoten und spezifischer Kenntnisse über die derzeitige Bonität ihrer Kunden geschätzt und im Konzernabschluss

werden entsprechende Wertberichtigungen erfasst.

Bei der Ermittlung der angemessenen Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen, die sowohl Portfolio- als auch Einzelwert-

berichtigungen umfasst, prüft die Gesellschaft die Fälligkeit der Forderungen, Branchentrends, die Finanzkraft und Bonität des Kun-

den, historische Wertberichtigungstrends und die Zahlungshistorie, um die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit zu beurteilen.

Wenn sich Häufigkeit und Schwere der Zahlungsausfälle von Kunden aufgrund der Finanzlage der Kunden oder der allgemeinen

Wirtschaftslage ändern, muss die Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen möglicherweise angepasst werden. Die Gesellschaft

überwacht daher laufend die offenen Forderungen und sonstigen Kundenfinanzierungen und passt die Wertberichtigung auf Forderun-

gen an, wenn Zweifel an ihrer Einbringlichkeit bestehen. Im Jahr 2013 hatten die zehn größten Kunden der Gesellschaft einen Anteil

von ca. 51 % am gesamten Konzernumsatz. Auf den größten Kunden, CVS Caremark Corporation („CVS“), entfielen ca. 17 % des

gesamten Konzernumsatzes. Zum 31. März 2013 machten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die zehn größten

Kunden der Gesellschaft ca. 44 % der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Die Forderungen gegenüber CVS

und Wal-Mart Stores, Inc. („Walmart“) hatten einen Anteil von ca. 16 % bzw. 10 % an den gesamten Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen. Die Gesellschaft weist daher eine starke Umsatz- und Kreditkonzentration auf. Ein Zahlungsverzug, eine wesentliche

Abnahme des Einkaufsvolumens dieser Kunden oder eines anderen Großkunden oder der Verlust eines Großkunden könnte wesentli-

che nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Liquidität der Gesellschaft haben.

Die Methoden zur Ermittlung der Wertberichtigung werden jährlich auf der Grundlage historischer Verluste und der Wirtschafts-,

Branchen- und Markttrends beurteilt. Darüber hinaus werden die Wertberichtigungen vierteljährlich überprüft und bei Vorliegen un-

gewöhnlicher Umstände oder Trends aktualisiert. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die in 2013 bestehenden Wertberichtigun-

gen und erfassten Aufwendungen angemessen sind und mit den in der Vergangenheit angewandten Methoden im Einklang stehen. Zu

diesem Zeitpunkt sind der Gesellschaft keine internen Prozesse oder Probleme mit Kunden bekannt, die in absehbarer Zukunft zu einer

signifikanten Erhöhung der Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen als prozentualem Anteil an den Nettoumsatzerlösen führen

könnten.

Zum 31. März 2013 betrugen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Wechseln USD 8.853 Mio. vor Wertberichti-

gungen in Höhe von USD 121 Mio. 2013, 2012 und 2011 belief sich der Aufwand für zweifelhafte Forderungen auf USD 28 Mio.,

USD 30 Mio. bzw. USD 18 Mio. Zum 31. März 2013 und 2012 lag der prozentuale Anteil der Wertberichtigung an den Forderungen

aus Lieferungen und Leistungen und Wechseln bei 1,4 % bzw.1,3 %. Eine hypothetische Zu- oder Abnahme um 0,1 % des prozentua-

len Anteils der Wertberichtigung 2013 an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Wechseln würde zu einer Zu- bzw.

Abnahme der Wertberichtigung für zweifelhafte Forderungen um ca. USD 9 Mio. führen. Die gewählte hypothetische Veränderung

um 0,1 % ist nicht als Best- oder Worst-Case-Szenario zu verstehen. Weitere Informationen über die Wertberichtigung auf zweifelhaf-

te Forderungen ist der Anlage II dieses Jahresberichts gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Vorräte: Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Marktwert (lower of cost or mar-

ket, LCM) angesetzt. Die Vorräte des Segments Distribution Solutions umfassen zum Weiterverkauf gehaltene Handelswaren. Für

dieses Segment werden inländische Vorräte überwiegend nach dem Last-in-first-out-Verfahren („LIFO-Verfahren“) bewertet. Die

Vorräte des Segments Technology Solutions bestehen aus Computerhardware, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im All-

gemeinen nach der Standardkostenmethode ermittelt werden, die zu einem annähernd den durchschnittlichen Anschaffungs- oder

Herstellungskosten entsprechenden Wert führt. Rabatte, Skonti und sonstige von Anbietern erhaltene Anreize im Zusammenhang mit

dem Kauf oder Vertrieb von Vorräten werden als Produktrabatte angesehen, als Verringerung der Anschaffungs- oder Herstellungs-

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kosten von Vorräten bilanziert und beim Verkauf der Vorräte erfasst. Zum 31. März 2013 und 2012 betrugen die Vorräte insgesamt

USD 10,3 Mrd. bzw. USD 10,1 Mrd.

Zum 31. März 2013 und 2012 wurden ca. 80 % bzw. 88 % der Vorräte der Gesellschaft nach dem LIFO-Verfahren bewertet. Zum

31. März 2013 und 2012 beliefen sich die Bewertungsabschläge aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens (LIFO-Reserven) der Ge-

sellschaft, abzüglich der Abwertungen aus der Anwendung des Niederstwertprinzips (LCM-Anpassungen), auf USD 120 Mio. bzw.

USD 107 Mio. Die Bewertungsabschläge aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens (LIFO-Reserven) umfassen sowohl pharmazeuti-

sche als auch nicht pharmazeutische Produkte. 2013, 2012 und 2011 wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ein Auf-

wand aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens in Höhe von USD 13 Mio., USD 11 Mio. bzw. USD 3 Mio. erfasst, der sich auf nicht

pharmazeutische Produkte bezog. Ein Aufwand aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens wird erfasst, wenn der Nettoeffekt von

Preiserhöhungen bei pharmazeutischen Markenprodukten und nicht pharmazeutischen Produkten im Lagerbestand die Auswirkung

von Preissenkungen und Verlagerungen hin zu Generika, einschließlich der Auswirkung von pharmazeutischen Markenprodukten, die

ihre Marktexklusivität verloren haben, übersteigt. Ein Ertrag aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens wird erfasst, wenn der Nettoef-

fekt von Preissenkungen und Verlagerungen hin zu Generika die Auswirkung von Preiserhöhungen bei pharmazeutischen Markenpro-

dukten und nicht pharmazeutischen Produkten im Lagerbestand übersteigt.

Nach Auffassung der Gesellschaft ergibt die Bewertung der Vorräte nach dem Durchschnittsverfahren eine angemessene Schät-

zung der aktuellen Wiederbeschaffungskosten für Vorräte (d. h. ihres „Marktwerts“). Die nach dem LIFO-Verfahren bewerteten Vor-

räte werden daher zum niedrigeren Wert aus dem mit dem LIFO-Verfahren ermittelten Wert und dem Marktwert bewertet. Hauptsäch-

lich bedingt durch den historischen Nettopreisrückgang bei den pharmazeutischen Vorräten lag der Wert, der nach dem LIFO-

Verfahren bewerteten pharmazeutischen Vorräte zum 31. März 2013 und 2012 um USD 60 Mio. bzw. USD 76 Mio. höher als der

entsprechende Marktwert. Infolgedessen wurde zur Anpassung der nach dem LIFO-Verfahren bewerteten Vorräte an den Marktwert

2013 ein Ertrag aus der Anpassung der Bewertungsabschläge aufgrund des Niederstwertprinzips (LCM-Ertrag) in Höhe von

USD 16 Mio. und 2012 in Höhe von USD 80 Mio. in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In den Geschäftsjahren 2013

und 2012 wiesen die Pharmazeutika-Preisindizes der Gesellschaft eine leichte Tendenz zur Nettopreissteigerung auf, da Preiserhöhun-

gen bei pharmazeutischen Markenprodukten die Auswirkung von Preissenkungen und Verlagerungen hin zu Generika, einschließlich

der Auswirkung von pharmazeutischen Markenprodukten, die ihre Marktexklusivität verloren haben, überstiegen. Für das Geschäfts-

jahr 2014 erwartet die Gesellschaft, dass diese Tendenz sich fortsetzt. Infolgedessen wird die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014

möglicherweise einen höheren Netto-Aufwand aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens erfassen.

Bei der Entscheidung, ob Probleme mit der Bewertung von Vorräten vorliegen, werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, da-

runter die geschätzte Menge schwer verkäuflicher Vorräte, die durch Überprüfung der verfügbaren Mengen, ausstehenden Kaufver-

pflichtungen und prognostizierten Umsätze ermittelt wird. Veränderungen der Markttrends und Marktbedingungen, geänderte Kun-

denpräferenzen aufgrund der Einführung von Generika oder neuen pharmazeutischen Produkten oder der Verlust eines oder mehrerer

bedeutender Kunden sind Faktoren, die den Wert unserer Vorräte beeinträchtigen könnten. Infolge solcher Überprüfungen werden

Abschreibungen für Vorratsüberhänge und veraltete Vorräte vorgenommen. Diese Faktoren könnten dazu führen, dass der geschätzte

Wert der Vorräte von den tatsächlichen Ergebnissen abweicht.

Unternehmenszusammenschlüsse: Erworbene Unternehmen werden im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode

bilanziert, der zufolge die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt mit ihren jewei-

ligen beizulegenden Zeitwerten anzusetzen sind. Der Betrag, um den der Erwerbspreis die geschätzten beizulegenden Zeitwerte der

erworbenen Nettovermögenswerte übersteigt, wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Erwerbsbezogene Aufwendungen und

zugehörige Restrukturierungskosten werden im Entstehungszeitpunkt aufwandswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten kann anhand mehrerer Bewer-

tungsmethoden ermittelt werden. Bei immateriellen Vermögenswerten wird normalerweise die Ertragswertmethode verwendet. Aus-

gangspunkt dieser Methode ist eine Prognose aller erwarteten künftigen Netto-Cashflows für jeden Vermögenswert. Im Anschluss

erfolgt die Ermittlung des Barwerts durch Diskontierung der Netto-Cashflows mit einem angemessenen Zinssatz, der die mit den

Zahlungsströmen verbundenen Risikofaktoren widerspiegelt. Zu den wichtigsten Schätzungen und Annahmen, die der Ertragswertme-

thode oder anderen Verfahren zugrunde liegen, gehören die Höhe und der Zeitpunkt prognostizierter künftiger Cashflows, der ausge-

wählte Abzinsungssatz zur Bewertung der mit den künftigen Cashflows verbundenen Risiken sowie die Beurteilung des Lebenszyklus

des Vermögenswerts und der Wettbewerbstrends, die sich auf den Vermögenswert auswirken, unter Berücksichtigung technischer,

rechtlicher, regulatorischer oder wirtschaftlicher Eintrittsbarrieren. Die Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermö-

genswerts ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung, da unterschiedliche Arten von immateriellen Vermögenswerten unterschiedliche

Nutzungsdauern haben und bei bestimmten Vermögenswerten sogar von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausgegangen werden

kann. Weitere Informationen über die Unternehmenserwerbe der Gesellschaft sind Anhang 2 „Unternehmenszusammenschlüsse“ zum

Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte: Infolge des Erwerbs von Unternehmen bilanziert die Gesellschaft

zum 31. März 2013 und 2012 einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 6.405 Mio. bzw. USD 5.032 Mio. sowie immateri-

elle Vermögenswerte, netto, in Höhe von USD 2.270 Mio. bzw. USD 1.750 Mio. Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Bilanz

angesetzt, sofern die Vermögenswerte nicht als wertgemindert gelten. Die Salden der Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich im

vierten Quartal oder häufiger, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen, einer Überprüfung auf Wertminde-

rung unterzogen. Indikatoren, die hier berücksichtigt werden, sind unter anderem wesentliche Veränderungen der Ertragskraft in Rela-

tion zu den erwarteten Betriebsergebnissen, wesentliche Veränderungen in der Nutzung der Vermögenswerte, deutlich negative Bran-

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chen- oder Wirtschaftstrends oder ein deutlicher Rückgang des Aktienkurses und/oder der Marktkapitalisierung der Gesellschaft über

einen längeren Zeitraum.

Die Durchführung des Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Berichtseinheit, die im Allgemeinen als ein Teilbereich eine Ebene

unter den Geschäftssegmenten Distribution Solutions und Technology Solutions definiert ist, für den gesonderte Finanzinformationen

verfügbar sind und dessen Betriebsergebnisse von der Geschäftsführung des Segments regelmäßig überprüft werden. Teilbereiche, die

grundlegend ähnliche Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen, Kunden und operative Margen haben, werden zu einer einzigen Be-

richtseinheit zusammengefasst. Die Entscheidung, welche Teilbereiche zusammengelegt werden können, erfordert eine Ermessensaus-

übung der Geschäftsführung, und Änderungen dieser Zusammenlegungen könnten sich auf das Ergebnis der Überprüfung auswirken.

Bei der Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist im ersten Schritt der geschätzte beizulegende Zeitwert einer Berichtsein-

heit ihrem Buchwert gegenüberzustellen. In diesem Schritt wird entweder eine qualitative oder eine quantitative Bewertung vorge-

nommen. Ist der Buchwert einer Berichtseinheit niedriger als ihr geschätzter beizulegender Zeitwert, ist keine weitere Beurteilung

erforderlich. Übersteigt der Buchwert der Berichtseinheit ihren geschätzten beizulegenden Zeitwert, ist ein zweiter Schritt zur Bemes-

sung des Wertminderungsaufwands durchzuführen. In diesem zweiten Schritt wird der implizite beizulegende Zeitwert des Geschäfts-

oder Firmenwerts im Rahmen einer hypothetischen Analyse ermittelt, indem der beizulegende Zeitwert sämtlicher Vermögenswerte

und Verbindlichkeiten der Berichtseinheit einschließlich nicht erfasster immaterieller Vermögenswerte von dem im ersten Schritt der

Überprüfung auf Wertminderung ermittelten beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheit abgezogen wird. Übersteigt der Buchwert des

Geschäfts- oder Firmenwerts der Berichtseinheit den impliziten beizulegenden Zeitwert, wird ein Wertminderungsaufwand in Höhe

der Differenz erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheiten der Gesellschaft wird mit einer Kombination aus Markt- und Ertragswertmethode

geschätzt. Bei der Marktmethode wird der beizulegende Zeitwert durch einen Vergleich des Unternehmens mit ähnlichen Unterneh-

men oder Referenzunternehmen, deren Wertpapiere aktiv an öffentlichen Märkten gehandelt werden, geschätzt. Bei der Ertragswert-

methode wird ein Discounted-Cashflow-Modell verwendet, in dem die über mehrere Perioden erwarteten Cashflows zuzüglich eines

Endwerts am Ende dieses Zeithorizonts unter Anwendung einersangemessenen Diskontierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst

werden. Außerdem wird zur weiteren Bestätigung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte die Summe der beizulegenden Zeitwerte der

Berichtseinheiten mit der Marktkapitalisierung der Gesellschaft verglichen.

Zu den wichtigsten Schätzungen und Annahmen, die der Bestimmung der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwert mit der

Marktmethode zugrunde liegen, gehören unter anderem die Auswahl geeigneter Referenzunternehmen, die Festlegung der Marktwert-

Multiplikatoren sowohl für die Referenzunternehmen als auch die Berichtseinheit sowie die Festlegung anwendbarer Auf- und Ab-

schläge aufgrund der unterschiedlichen Marktfähigkeit des Unternehmens und der Referenzunternehmen. Bei der Ertragswertmethode

ist es die notwendige Rendite als Eingangsparameter für die Discounted-Cashflow-Methode, die die Kapitalmarktbedingungen und

spezifischen Risiken des Unternehmens widerspiegelt. Andere Schätzungen, die sowohl der Markt- als auch der Ertragswertmethode

innewohnen, betreffen unter anderem die langfristigen Wachstumsraten, prognostizierten Umsatzerlöse und Erträge und die Cashflow-

Prognosen für die Berichtseinheiten.

Die Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts sind das Ergebnis einer komplexen Abfolge von Ermessensentscheidungen über

künftige Ereignisse und Unsicherheiten und beruhen in hohem Maße auf Schätzungen und Annahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Ermessensentscheidungen bei der Ermittlung eines geschätzten beizulegenden Zeitwerts können sich wesentlich auf die Ertragslage

auswirken. Die Bewertungen basieren auf den Informationen, die zum Zeitpunkt der Überprüfung auf Wertminderung verfügbar wa-

ren, sowie auf Erwartungen und Annahmen, die die Geschäftsführung für angemessen hält. Änderungen wesentlicher Annahmen,

einschließlich der Nichterfüllung von Geschäftsplänen, eine weitere Verschlechterung der Marktlage oder andere unvorhergesehene

Ereignisse und Umstände, können sich auf die Richtigkeit oder Gültigkeit solcher Schätzungen auswirken und möglicherweise einen

Wertminderungsaufwand zur Folge haben. Im Jahr 2013 wurde ein Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert in

Höhe von USD 36 Mio. im Segment Technology Solutions erfasst. In den Jahren 2012 und 2011 kam die Gesellschaft zu dem Ergeb-

nis, dass keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts eingetreten ist, da der beizulegende Zeitwert jeder Berichtseinheit

höher als ihr Buchwert war.

Derzeit werden alle immateriellen Vermögenswerte abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt im Allgemeinen linear über die ge-

schätzte Nutzungsdauer von einem bis zwanzig Jahren. Die immateriellen Vermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft,

wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert der Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielt

werden kann. Die Feststellung der Erzielbarkeit erfolgt auf der untersten Ebene der identifizierbaren geschätzten zukünftigen nicht

abgezinsten Cashflows, die aus der Nutzung des Vermögenswerts und seiner schlussendlichen Veräußerung erwartet werden. Ein

etwaiger Wertminderungsaufwand ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert des Vermö-

genswerts. Annahmen und Schätzungen in Bezug auf den zukünftigen Wert und die verbleibende Nutzungsdauer der erworbenen

immateriellen Vermögenswerte der Gesellschaft sind komplex und subjektiv. Sie können durch verschiedene Faktoren beeinflusst

werden, z. B. durch externe Faktoren wie Branchen- und Wirtschaftstrends oder durch interne Faktoren wie Änderungen der Ge-

schäftsstrategie oder interner Prognosen der Gesellschaft. In den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 sind keine wesentlichen Wert-

minderungen von immateriellen Vermögenswerten eingetreten. Die fortlaufende Betrachtung aller vorstehend genannten Faktoren

könnte in der Zukunft zu einem Wertminderungsaufwand führen, der sich möglicherweise negativ auf den Jahresüberschuss der Ge-

sellschaft auswirkt.

Lieferanten-Abgrenzungen (Supplier Reserves): Die Gesellschaft bildet Abgrenzungen für Erstattungsansprüche gegenüber Zulie-

ferern im Zusammenhang mit den verschiedenen Preis- und Rabattanreizen, einschließlich solcher Rabatte, die mit fälligen Verbind-

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

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lichkeiten verrechnet werden. Die Schätzungen dieser Abgrenzungen beruhen auf einer Ermessensausübung unter Berücksichtigung

des aktuellen Stands offener Erstattungsansprüche, vergangener Erfahrungen mit den Zulieferern, der spezifischen Anreizprogramme

und anderer verfügbarer einschlägiger Informationen. Die von Zulieferern zu zahlenden Beträge werden laufend beurteilt und die

Schätzungen der Abgrenzungen bei einer Veränderung der Sachlage gegebenenfalls angepasst. Zum 31. März 2013 und 2012 betrugen

die Lieferanten-Abgrenzungen USD 164 Mio. bzw. USD 115 Mio. Der schlussendlich in Bezug auf die offenen Erstattungsansprüche

vereinnahmte Betrag kann von der Schätzung der Gesellschaft abweichen. Alle Lieferanten-Abgrenzungen zum 31. März 2013 und

2012 beziehen sich auf das Segment Distribution Solutions. Eine hypothetische Zu- oder Abnahme der Lieferanten-Abgrenzungen um

0,1 % der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. März 2013 würde zu einer Zu- bzw. Abnahme der Umsatzkos-

ten im Jahr 2013 um ca. USD 16 Mio. führen. Die gewählte hypothetische Veränderung um 0,1 % ist nicht als Best- oder Worst-Case-

Szenario zu verstehen.

Ertragsteuern: Der Ertragsteueraufwand und die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten spiegeln die bestmögliche

Schätzung der Geschäftsführung bezüglich der gegenwärtig und zukünftig voraussichtlich zu zahlenden Steuern wider. Die Gesell-

schaft ist in den USA und zahlreichen ausländischen Rechtsordnungen ertragsteuerpflichtig. Es sind erhebliche Ermessensentschei-

dungen und Schätzungen erforderlich, um die konsolidierte Ertragsteuerrückstellung zu bestimmen und die Ungewissheiten bezüglich

der Ertragsteuern zu beurteilen. Die Steuerpositionen werden am Ende jedes Quartals überprüft und die Salden bei Vorliegen neuer

Informationen entsprechend angepasst.

Latente Ertragsteuern ergeben sich aus temporären Differenzen zwischen der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in der

steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Rechnungslegung. Bei der Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche betrach-

tet die Gesellschaft sämtliche verfügbaren positiven und negativen Nachweise, einschließlich vergangener Betriebsergebnisse, des

Vorliegens kumulierter operativer Nettoverluste in den letzten Jahren und des prognostizierten zukünftig zu versteuernden Ergebnis-

ses. Bei der Schätzung des zukünftig zu versteuernden Ergebnisses trifft die Gesellschaft unter anderem Annahmen über den zukünfti-

gen Betriebsgewinn vor bundesstaatlichen, einzelstaatlichen und ausländischen Steuern, die Auflösung temporärer Differenzen und die

Durchführung praktikabler und umsichtiger Steuerplanungsstrategien. Diese Annahmen erfordern eine erhebliche Ermessensausübung

hinsichtlich des prognostizierten zukünftig zu versteuernden Ergebnisses und stehen im Einklang mit den Plänen und Schätzungen, die

die Gesellschaft zur Führung der zugrunde liegenden Geschäftstätigkeiten verwendet. Zum 31. März 2013 und 2012 bestanden latente

Ertragsteueransprüche (abzüglich der Wertberichtigungen) in Höhe von USD 1.247 Mio. bzw. USD 1.335 Mio. und latente Steuerver-

bindlichkeiten in Höhe von USD 3.114 Mio. bzw. USD 2.495 Mio. Die latenten Steueransprüche bestehen hauptsächlich aus temporä-

ren Differenzen bei den Rückstellungen für Vergütung und ähnliche Leistungen sowie Nettoverlustvorträgen und vorgetragenen Steu-

erguthaben. Die latenten Steuerverbindlichkeiten umfassen in erster Linie Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Bewertungs-

grundlage für Vorräte (einschließlich nach dem LIFO-Verfahren bewerteter Vorräte) und andere Vermögenswerte. Auf bestimmte

latente Steueransprüche wurden 2013 und 2012 Wertberichtigungen in Höhe von USD 118 Mio. bzw. USD 101 Mio. vorgenommen.

Diese beziehen sich hauptsächlich auf bundesstaatliche, einzelstaatliche und ausländische Verlustvorträge, bei denen die letztendliche

Realisierung der zukünftigen Ansprüche ungewiss ist. Änderungen der Steuergesetze und Steuersätze könnten sich zukünftig ebenfalls

auf die angesetzten latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten auswirken. Sollten sich die Steuergesetze, einschließlich der

Vorschriften für das LIFO-Verfahren, ändern, könnte dies einen wesentlichen Einfluss auf die Cashflows der Gesellschaft haben.

Darüber hinaus wird bei der Berechnung der Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund von Ungewissheiten im Hinblick

auf die Anwendung von komplexen Steuervorschriften in den weltweit zahlreichen Rechtsordnungen, in denen die Gesellschaft ihre

Geschäftstätigkeiten ausübt, auf Schätzungen zurückgegriffen. Verbindlichkeiten aus Steuern und zugehörige Zinsen erfasst die Ge-

sellschaft im Hinblick auf steuerliche Problemfälle in den Vereinigten Staaten und anderen Steuerjurisdiktionen auf der Grundlage

ihrer Einschätzung, ob und in welchem Außmaß zusätzliche Steuern und zugehörige Zinsen fällig werden könnten. Diese Steuerver-

bindlichkeiten und die zugehörigen Zinsen werden um die Auswirkungen damit verbundener steuerlicher Verlustvorträge bereinigt

abgebildet, da diese steuerlichen Verlustvorträge mit den Steuerverbindlichkeiten verrechnet werden und die nach der endgültigen

Einigung mit den Steuerbehörden bar zu leistenden Steuerzahlungen vermindern. Die Schätzungen können sich aufgrund veränderter

Sachverhalte oder Umstände ändern; aufgrund der Komplexität der Ungewissheiten kann der im Rahmen der endgültigen Einigung

festgelegte Betrag jedoch von der aktuellen Schätzung der Steuerverbindlichkeiten und zugehörigen Zinsen durch die Gesellschaft

abweichen. Liegt die von der Gesellschaft vorgenommene aktuelle Schätzung der Steuer- und Zinsverbindlichkeiten unter dem im

Rahmen der endgültigen Einigung festgelegten Betrag, kann dies zu einem zusätzlichen Ertragsteueraufwand führen. Übersteigt die

von der Gesellschaft vorgenommene aktuelle Schätzung der Steuer- und Zinsverbindlichkeiten den im Rahmen der endgültigen Eini-

gung festgelegten Betrag, kann dies zur Erfassung von Ertragsteuervorteilen führen.

Bei einer Änderung der vorstehend beschriebenen Annahmen und Schätzungen hätte eine Zu-/Abnahme des auf das Ergebnis aus

fortzuführenden Geschäftsbereichen anwendbaren effektiven Steuersatzes um 1 % im Geschäftsjahr 2013 zu einer Zu-/Abnahme des

Steueraufwands um ca. USD 19 Mio. bzw. USD 0,08 je verwässerter Aktie geführt.

Anteilsbasierte Vergütung: Die Vergütungsprogramme der Gesellschaft beinhalten auch anteilsbasierte Vergütungsbestandteile.

Alle anteilsbasierten Vergütungen werden mit einer Bewertungsmethode auf Basis des beizulegenden Zeitwerts bilanziert. Der anteils-

basierte Vergütungsaufwand wird für jenen Teil der Zuteilungen, der voraussichtlich unverfallbar wird, über die erforderliche Dienst-

zeit linear erfasst.

Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der Mitarbeiteraktienoptionen am Gewährungsstichtag erfolgt mit dem Black-Scholes-

Optionspreismodell. Der geschätzte Wert der Mitarbeiteraktienoptionen basiert auf den im Modell zugrunde gelegten Annahmen. Die

zentralen Annahmen sind dabei mit Schätzungen zukünftiger ungewisser Ereignisse verbunden. Zu solchen Annahmen, die die Schät-

zung des beizulegenden Zeitwerts beeinflussen, gehören unter anderem die erwartete Laufzeit der Option, die erwartete Volatilität des

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

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Aktienkurses und die erwartete Dividendenrendite. Bei der Bestimmung der erwarteten Laufzeit der Option zieht die Gesellschaft

hauptsächlich historische Erfahrungswerte als bestmögliche Schätzung des zukünftigen Ausübungsverhaltens heran. Der erwartete

Faktor der Aktienkursvolatilität wird mittels einer Kombination aus historischer und impliziter Marktvolatilität ermittelt. Diese Kom-

bination aus historischer und impliziter Marktvolatilität ermöglicht nach Ansicht der Gesellschaft eine angemessene Schätzung der

künftigen Aktienkursbewegungen. Sobald der beizulegende Zeitwert von Mitarbeiteraktienoptionen bestimmt ist, darf er nach den

Rechnungslegungsvorschriften nicht mehr geändert werden, selbst wenn die verwendeten Schätzungen von den tatsächlichen Gege-

benheiten abweichen.

Außerdem schätzt die Gesellschaft – hauptsächlich anhand historischer Erfahrungswerte – die Anzahl anteilsbasierter Zuteilungen,

die schlussendlich unverfallbar werden. Änderungen der geschätzten Verfallsrate können eine wesentliche Auswirkung auf den Auf-

wand für anteilsbasierte Vergütungen haben. Weicht die tatsächliche Verfallsrate erheblich von der geschätzten Verfallsrate ab, wird

die geschätzte Verfallsrate berichtigt, wodurch sich der im Jahresabschluss erfasste Aufwand erhöht bzw. vermindert. Die am Gewäh-

rungsstichtag festgelegte geschätzte Verfallsrate wird während der erforderlichen Dienstzeit regelmäßig überprüft. Die geschätzte

Verfallsrate wird zum Zeitpunkt der Unverfallbarkeit einer Zuteilung an die tatsächliche Verfallsrate angepasst. Die tatsächliche Ver-

fallsrate in zukünftigen Berichtsperioden könnte wesentlich über oder unter den derzeitigen Schätzungen der Gesellschaft liegen.

Die Schätzung des anteilsbasierten Vergütungsaufwands wird durch den Aktienkurs der Gesellschaft sowie Annahmen über eine

Reihe komplexer und subjektiver Variablen und die damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen beeinflusst. Zu diesen Variablen

gehören die Volatilität des Aktienkurses der Gesellschaft, das Ausübungsverhalten der Inhaber von Mitarbeiteraktienoptionen, Zeit-

punkt, Anzahl und Art der jährlichen anteilsbasierten Zuteilungen, die Erreichung von Leistungsvorgaben und die Verfallsraten. Infol-

gedessen kann der zukünftige anteilsbasierte Vergütungsaufwand von den historischen Beträgen der Gesellschaft abweichen.

Eventualverbindlichkeiten: Die Gesellschaft ist mit verschiedenen Ansprüchen, sonstigen anhängigen oder möglichen Schadenser-

satzklagen, Untersuchungen im Hinblick auf staatliche Gesetze und Verordnungen sowie anderen, sich aus der üblichen Geschäftstä-

tigkeit ergebenden Angelegenheiten konfrontiert. Wenn ein Verlust für wahrscheinlich gehalten wird und mit angemessener Genauig-

keit geschätzt werden kann, wird eine Verbindlichkeit in Höhe der bestmöglichen Schätzung des letztendlich entstehenden Verlusts

angesetzt. Die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts im Hinblick auf einen bestimmten Eventualfall lässt sich jedoch häufig nur schwer

vorhersagen, und eine aussagekräftige Schätzung des Verlusts oder einer Verlustbandbreite ist auf Basis der verfügbaren Informatio-

nen und der potenziellen Auswirkung zukünftiger Ereignisse und Entscheidungen Dritter, die den endgültigen Ausgang des Eventual-

falls bestimmen, möglicherweise nicht durchführbar. Außerdem ist es nicht unüblich, dass sich die Lösung solcher Angelegenheiten

über mehrere Jahre hinzieht. In dieser Zeit müssen relevante Entwicklungen und neue Informationen mindestens vierteljährlich neu

beurteilt werden, um sowohl die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Verlusts zu bestimmen als auch um festzustellen, ob eine

Bandbreite möglicher Verluste mit angemessener Genauigkeit geschätzt werden kann. Falls ein Verlust wahrscheinlich ist, jedoch eine

angemessene Schätzung nicht vorgenommen werden kann, werden Angaben zu dem Verfahren gemacht.

Ebenso werden Angaben gemacht, wenn es nach vernünftiger Betrachtung möglich ist, dass ein Verlust eintreten bzw. der Verlust-

betrag die gebildete Rückstellung übersteigen wird. Die Gesellschaft überprüft alle Eventualfälle mindestens vierteljährlich, um zu

bestimmen, ob sich die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts geändert hat und zu beurteilen, ob eine angemessene Schätzung des Verlusts

oder der Verlustbandbreite vorgenommen werden kann. Wie vorstehend erörtert, ist die Entwicklung einer aussagekräftigen Schätzung

eines Verlusts oder der Bandbreite eines möglichen Verlusts komplex, wenn der Ausgang unmittelbar von Verhandlungen mit Dritten

oder Entscheidungen Dritter, wie Aufsichtsbehörden, den Gerichten und anderen involvierten Parteien, abhängig ist. Solche Faktoren

wirken sich unmittelbar darauf aus, ob es möglich ist, eine Bandbreite möglicher Verluste und den oberen und unteren Grenzwert der

Schätzung mit angemessener Genauigkeit zu bestimmen.

FINANZLAGE, LIQUIDITÄT UND KAPITALAUSSTATTUNG

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Zahlungsmittel zusammen mit den be-

stehenden Liquiditätsquellen aus dem Forderungsverkaufsprogramm, der revolvierenden Kreditlinie und der Commercial-Paper-

Emission ausreichend sind, um ihre lang- und kurzfristigen Investitionsausgaben, ihr Betriebskapital und ihren sonstigen Liquiditäts-

bedarf zu finanzieren. Außerdem kann die Gesellschaft in unregelmäßigen Abständen auf die Märkte für langfristige Schuldverschrei-

bungen zurückgreifen.

Im Geschäftsjahr 2013 belief sich der Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit auf USD 2.483 Mio. (2012: USD 2.950 Mio.;

2011: USD 2.338 Mio.). Auf die betriebliche Tätigkeit im Jahr 2013 wirkten sich hauptsächlich Zahlungen in Höhe von

USD 483 Mio., die im Rahmen von Vergleichen in dem Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen geleistet wurden, aus.

Die betriebliche Tätigkeit im Jahr 2012 spiegelt einen Anstieg der Wechsel und Verbindlichkeiten wider, der hauptsächlich auf

längere Zahlungsziele für bestimmte Käufe zurückzuführen ist und durch die hauptsächlich durch das Umsatzwachstum bedingte

Zunahme der Forderungen und Vorräte teilweise kompensiert wird.

Die betriebliche Tätigkeit im Jahr 2011 spiegelt eine hauptsächlich durch das Umsatzwachstum bedingte Zunahme der Forderun-

gen wider, die durch die bessere Bestandsführung und längeren Zahlungsziele für bestimmte Käufe teilweise kompensiert wird.

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit kann durch Faktoren wie den Zeitpunkt der Zahlungseingänge von Kunden und Zah-

lungsausgänge an Lieferanten erheblich beeinflusst werden.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

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Im Geschäftsjahr 2013 belief sich der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit auf USD 2.209 Mio. (2012: USD 1.502 Mio.;

2011: USD 624 Mio.). Die Investitionstätigkeit des Jahres 2013 umfasste Barzahlungen in Höhe von USD 1.873 Mio. für Unterneh-

menserwerbe, darunter USD 1.299 Mio. für den Erwerb von PSS World Medical. Ferner sind in der Investitionstätigkeit des Jahres

2013 Investitionsausgaben in Höhe von USD 246 Mio. für Erwerbe von Sachanlagen und USD 160 Mio. für aktivierte Software ent-

halten.

Die Investitionstätigkeit des Jahres 2012 umfasste Barzahlungen in Höhe von USD 1.156 Mio. für Akquisitionen, darunter den

Erwerb der Katz-Vermögenswerte für einen Kaufpreis von USD 919 Mio. Ferner sind in der Investitionstätigkeit des Jahres 2012

Investitionsausgaben in Höhe von USD 225 Mio. für Erwerbe von Sachanlagen und USD 178 Mio. für aktivierte Software enthalten.

Die Investitionstätigkeit des Jahres 2011 umfasste Barzahlungen in Höhe von USD 292 Mio. für Unternehmenserwerbe, darunter

USD 244 Mio. für die Übernahme von US Oncology, und erhaltene Zahlungsmittel in Höhe von USD 109 Mio. aus dem Verkauf von

MAP. Ferner sind in der Investitionstätigkeit des Jahres 2011 Investitionsausgaben in Höhe von USD 233 Mio. für Erwerbe von Sach-

anlagen und USD 155 Mio. für aktivierte Software enthalten.

Aus der Finanzierungstätigkeit wurde 2013 ein Zahlungsmittelabfluss von USD 956 Mio. (2012: USD 1.905 Mio.; 2011:

USD 1.841 Mio.) generiert. In der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2013 sind erhaltene Zahlungsmittel in Höhe von USD 1.325 Mio.

aus kurzfristigen Darlehen und Auszahlungen in Höhe von USD 1.725 Mio. für kurzfristige Darlehen enthalten. Außerdem nahm die

Gesellschaft anlässlich der Übernahme von PSS World Medical im Februar 2013 USD 900 Mio. als Überbrückungsfinanzierung auf,

die im März 2013 vollständig zurückgezahlt wurde. In der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2013 sind außerdem erhaltene Zahlungs-

mittel in Höhe von USD 1.798 Mio. aus der Begebung von langfristigen Schuldtiteln und Auszahlungen in Höhe von USD 1.143 Mio.

für die Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Im Dezember 2012 begab die Gesellschaft 0,95 % Schuld-

verschreibungen im Nennbetrag von USD 500 Mio. fällig 2015 und 2,70 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 400 Mio.

fällig 2022. Im März 2013 begab die Gesellschaft 1,40 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 500 Mio. fällig 2018 und

2,85 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 400 Mio. fällig 2023. Die Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlich-

keiten umfasst die Zahlung von USD 500 Mio. bei Fälligkeit der 5,25 % Schuldverschreibungen im März 2013 und die Zahlung von

USD 635 Mio. zur Tilgung der bei der Übernahme von PSS World Medical erworbenen Finanzverbindlichkeiten. Darüber hinaus sind

in der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2013 Auszahlungen in Höhe von USD 1.214 Mio. für Aktienrückkäufe und gezahlte Dividen-

den in Höhe von USD 194 Mio. enthalten.

In der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2012 sind Auszahlungen in Höhe von USD 1.874 Mio. für Aktienrückkäufe und

USD 400 Mio. für die Rückzahlung der 7,75 % Schuldverschreibungen bei Fälligkeit im Februar 2012, gezahlte Dividenden in Höhe

von USD 195 Mio., erhaltene Zahlungsmittel in Höhe von USD 400 Mio. aus besicherten Fremdkapitalaufnahmen und erhaltene

Zahlungsmittel in Höhe von USD 167 Mio. aus der Ausübung von Aktienoptionen durch Mitarbeiter enthalten.

Die Finanzierungstätigkeit des Jahres 2011 spiegelt erhaltene Zahlungsmittel in Höhe von USD 1.689 Mio. aus der Begebung

langfristiger Schuldtitel wider. Im Februar 2011 begab die Gesellschaft 3,25 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von

USD 600 Mio. fällig 2016, 4,75 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 600 Mio. fällig 2021 und 6,00 % Schuldver-

schreibungen im Nennbetrag von USD 500 Mio. fällig 2041. Der Nettoerlös aus der Begebung der langfristigen Schuldverschreibun-

gen nach Abzug von Abschlägen und Emissionskosten wurde von der Gesellschaft zur Ablösung der bei der Übernahme von

US Oncology übernommenen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von USD 1.730 Mio. verwendet. Außerdem nahm die Gesellschaft,

ebenfalls anlässlich der Übernahme von US Oncology, USD 1.000 Mio. als Überbrückungsfinanzierung auf, die im Februar 2011

vollständig zurückgezahlt wurde. In der Finanzierungstätigkeit des Jahres 2011 waren auch Auszahlungen in Höhe von

USD 2.050 Mio. für Aktienrückkäufe, gezahlte Dividenden in Höhe von USD 171 Mio. und erhaltene Zahlungsmittel in Höhe von

USD 367 Mio. aus der Ausübung von Aktienoptionen durch Mitarbeiter enthalten.

Das Board of Directors der Gesellschaft hat die Ermächtigung erteilt, McKesson-Stammaktien von Zeit zu Zeit in Transaktionen

am offenen Markt, in privat verhandelten Transaktionen, über beschleunigte Aktienrückkaufprogramme (Accelerated Share Repurcha-

se, „ASR“) oder durch eine Kombination dieser Methoden zurückzukaufen. Der Zeitpunkt von Rückkäufen und die tatsächliche An-

zahl zurückgekaufter Aktien hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie dem Aktienkurs, Unternehmensanforderungen und regu-

latorischen Vorgaben, Auflagen im Zusammenhang mit den Zahlungsverpflichtungen und sonstigen Markt- und wirtschaftlichen Be-

dingungen.

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McKESSON CORPORATION

FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

41

Das Board of Directors hat den Rückkauf von Stammaktien der Gesellschaft wie folgt ermächtigt: USD 1,0 Mrd. im April 2010,

USD 1,0 Mrd. im Oktober 2010, USD 1,0 Mrd. im April 2011, USD 650 Mio. im Januar 2012, USD 700 Mio. im April 2012 und

USD 500 Mio. im Januar 2013. Die gesamten Aktienrückkäufe, die in den letzten drei Jahren im Rahmen von ASR-Programmen und

Transaktionen am offenen Markt getätigt wurden, stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je

Aktie) 2013 2012 2011

Anzahl der zurückgekauften Aktien(1) 13 20 29

Gezahlter Durchschnittspreis je Aktie USD 100,82 USD 83,47 USD 69,62

Gesamtwert der zurückgekauften Aktien USD 1.159 USD 1.850 USD 2.032

(1) Ohne abgegebene Aktien für Steuereinbehalte.

Die offene Gesamtermächtigung für Rückkäufe von Stammaktien der Gesellschaft betrug zum 31. März 2013 USD 340 Mio.

Im vierten Quartal 2013 zog die Gesellschaft 1,8 Mio. von ihr für USD 217 Mio. zurückgekaufte Aktien ein. Die eingezogenen

Aktien stellen genehmigte, aber nicht ausgegebene Aktien dar. Die Gesellschaft entschied sich dafür, die Differenz zwischen dem

Rückkaufpreis und dem Nennwert der Aktien auf Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen zu verteilen, und erfasste dementsprechend

einen Betrag in Höhe von USD 195 Mio. als Minderung der Gewinnrücklagen.

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, die finanziellen Vermögenswerte und der derzeitige Zugang zu den Kapital- und

Kreditmärkten einschließlich zu den bestehenden Kreditlinien der Gesellschaft sind nach Auffassung der Gesellschaft ausreichend, um

ihren Finanzierungsbedarf in absehbarer Zukunft zu decken. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass eine anhaltende oder höhere

Volatilität und Störung der globalen Kapital- und Kreditmärkte nicht zu einer Verknappung ihrer Liquidität oder Erhöhung ihrer

Fremdkapitalkosten führen wird.

Ausgewählte Kennziffern der Liquidität und Kapitalausstattung:

Zum 31. März

(Angaben in Millionen US-Dollar) 2013 2012 2011

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 2.456 USD 3.149 USD 3.612

Betriebskapital 1.813 1.917 3.631

Finanzverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlungsmittel

und Zahlungsmitteläquivalente 2.417 831 392

Verschuldungsgrad(1) 40,8 % 36,8 % 35,7 %

Verhältnis von Nettoverschuldung zu eingesetztem Net-

tokapital(2) 25,5 10,8 5,1

Eigenkapitalrendite(3) 18,3 19,7 16,9

(1) Die Kennziffer errechnet sich aus der Gesamtverschuldung, dividiert durch die Summe aus Gesamtverschuldung und Eigenkapital. (2) Die Kennziffer errechnet sich aus der Gesamtverschuldung, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

(„Nettoverschuldung“), dividiert durch die Summe aus Nettoverschuldung und Eigenkapital („eingesetztes Nettokapital“). (3) Die Kennziffer errechnet sich aus dem Jahresüberschuss der letzten vier Quartale, dividiert durch einen Fünfquartalsdurchschnitt des

Eigenkapitals.

Zahlungsmitteläquivalente, die zur Veräußerung zur Verfügung stehen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Zah-

lungsmitteläquivalente werden hauptsächlich in erstklassigen Geldmarktfonds mit AAA-Rating und in staatlichen US-Geldmarktfonds

in US-Dollar, kanadischen Staatsanleihen, Overnight-Repo-Geschäften mit Besicherung durch US-Staatsanleihen, kanadische Staats-

anleihen bzw. seitens der US-Bundesregierung garantierte bzw. geförderte Wertpapiere und erstklassigen Geldmarktfonds mit AAA-

Rating in Pfund Sterling angelegt.

Die übrigen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei mehreren Finanzinstituten gehalten. Die Einlagen bei US-

Banken übersteigen den bei der Federal Deposit Insurance Corporation versicherten Betrag. Das Risiko des kurzfristigen Anlageport-

folios wird dadurch gemindert, dass die Mittel bei angesehenen Finanzinstituten gehalten werden und die Risikoprofile und Anlage-

strategien von Geldmarktfonds überwacht werden.

Im Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zum 31. März 2013 sind Zahlungsmittel in Höhe von

ca. USD 1,5 Mrd. enthalten, die von Tochterunternehmen außerhalb der USA gehalten werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese

Zahlungsmittel hauptsächlich auf unbestimmte Zeit in den ausländischen Geschäftsbetrieben sowie zur Finanzierung bestimmter For-

schungs- und Entwicklungsaktivitäten zu verwenden. Auch wenn der überwiegende Teil der außerhalb der USA befindlichen Zah-

lungsmittel zurückgeführt werden kann, könnten bei einer solchen Rückführung in den USA Ertragsteuern auf Bundes-, Einzelstaats-

und Kommunalebene anfallen. Im vierten Quartal 2011 und in Übereinstimmung mit IRS-Vorschriften wurden vorübergehend Zah-

lungsmittel in Höhe von USD 1,0 Mrd. von Tochterunternehmen außerhalb der USA aufgenommen und zurückgezahlt. Die Laufzeit

dieses vorübergehenden Darlehens an die USA betrug weniger als 60 Tage.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

42

Das Betriebskapital umfasst hauptsächlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Vorräte, abzüglich der

Wechsel und Verbindlichkeiten, kurzfristigen Darlehen, Rechnungsabgrenzungsposten und sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten.

Das Segment Distribution Solutions erfordert eine erhebliche Investition in Betriebskapital, das im Jahresverlauf großen Schwankun-

gen aufgrund der Verhaltensmuster beim Einkauf von Vorräten und der saisonalen Nachfrage unterliegt. Der Einkauf von Vorräten

wird durch das Absatzgeschehen und sonstige Anforderungen bestimmt.

Das Betriebskapital des Konzerns zum 31. März 2013 verringerte sich gegenüber dem 31. März 2012. Grund hierfür war haupt-

sächlich der geringere Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Betriebskapital des Konzerns zum

31. März 2012 verringerte sich gegenüber dem 31. März 2011. Grund hierfür war hauptsächlich eine Zunahme der Wechsel und Ver-

bindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen, die durch einen Anstieg der Forderungen und Vorräte teilweise ausgeglichen wurde.

Das Verhältnis von Nettoverschuldung zu eingesetztem Nettokapital erhöhte sich zum 31. März 2013 gegenüber dem

31. März 2012, hauptsächlich bedingt durch den geringeren Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Das Ver-

hältnis von Nettoverschuldung zu eingesetztem Nettokapital erhöhte sich zum 31. März 2012 gegenüber dem 31. März 2011, haupt-

sächlich bedingt durch den geringeren Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten.

Im April 2011 wurde die vierteljährliche Dividende von USD 0,18 auf USD 0,20 je Stammaktie für nachfolgende Dividendenbe-

schlüsse bis zu anderweitiger Festlegung seitens des Board angehoben. Die Dividende betrug in den Geschäftsjahren 2013 und 2012

USD 0,80 je Aktie und im Geschäftsjahr 2011 USD 0,72 je Aktie. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie zukünftig weiterhin vier-

teljährliche Bardividenden ausschütten wird. Die Zahlung und Höhe zukünftiger Dividenden liegen jedoch weiterhin im Ermessen des

Board of Directors und werden von den zukünftigen Erträgen, der Finanzlage und den Kapitalanforderungen der Gesellschaft sowie

anderen Faktoren abhängen. In den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 beliefen sich die gezahlten Bardividenden auf insgesamt

USD 194 Mio., USD 195 Mio. bzw. USD 171 Mio.

Vertragliche Verpflichtungen:

Die nachfolgende Tabelle zeigt die wesentlichen finanziellen Verpflichtungen und Zusagen der Gesellschaft zum 31. März 2013:

Jahre

(Angaben in Millionen) Summe ≤ 1 > 1 bis 3 > 3 bis 5 > 5

Bilanzwirksam

Langfristige Finanzverbindlich-

keiten(1) USD 4.873 USD 352 USD 1.101 USD 1.001 USD 2.419

Sonstige(2) 465 27 203 79 156

Bilanzunwirksam

Zinsen auf Fremdkapitalaufnah-

men(3) 1.841 200 353 280 1.008

Kaufverpflichtungen(4) 473 423 50 – –

Verpflichtungen aus Operating-

Leasingverhältnissen(5) 851 213 283 153 202

Sonstige(6) 280 153 78 1 48

Summe USD 8.783 USD 1.368 USD 2.068 USD 1.514 USD 3.833

(1) Entspricht den Fälligkeiten der langfristigen Verpflichtungen der Gesellschaft, einschließlich eines unwesentlichen Betrags von

Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing (Capital Lease). (2) Entspricht den geschätzten Leistungszahlungen – einschließlich übernommener Pauschalzahlungen für Führungspersonen – für nicht

fondsfinanzierte Versorgungspläne und den Mindestdotierungsverpflichtungen für die Pensionspläne. Abhängig vom Zeitpunkt des

Ausscheidens der Führungspersonen und dem zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültigen Pauschalzinssatz können die tatsächlichen Pauschalzahlungen erheblich von den geschätzten Beträgen abweichen.

(3) Umfasst hauptsächlich fällig werdende Zinsen auf die festverzinslichen langfristigen Zahlungsverpflichtungen. (4) Eine Kaufverpflichtung ist definiert als eine Vereinbarung über den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen, die gegenüber der Gesellschaft

durchsetzbar und für sie rechtsverbindlich ist. Diese Verpflichtungen beziehen sich hauptsächlich auf den Kauf von Vorräten, Kapitalzusagen

und Dienstleistungsvereinbarungen. (5) Entspricht den Mindestmietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen. (6) Umfasst Vereinbarungen mit bestimmten Finanzinstituten kanadischer Kunden, gemäß denen die Gesellschaft die Rücknahme von Vorräten

der Kunden im Wert von USD 155 Mio. garantiert oder eine Garantie für deren Verbindlichkeiten in Höhe von USD 53 Mio. übernommen hat,

falls sie ihre Verpflichtungen gegenüber den Finanzinstituten nicht erfüllen können.

Zum 31. März 2013 war eine Verbindlichkeit in Höhe von ca. USD 453 Mio. für ungewisse Steuerpositionen, ohne darauf entfal-

lende Zinsen und Strafen, angesetzt. Da der endgültige Betrag und der Zeitpunkt künftiger Aufwendungen nicht mit angemessener

Sicherheit vorhergesagt werden können, ist die geschätzte Verbindlichkeit in der Tabelle der vertraglichen Verpflichtungen nicht

enthalten.

Zudem haben Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen der Gesellschaft zum 31. März 2013 Standby-Akkreditive und Bürg-

schaften in Höhe von USD 98 Mio. gestellt; diese wurden hauptsächlich im Hinblick auf die Kundenverträge der Gesellschaft zuguns-

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McKESSON CORPORATION

FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

43

ten der Gesellschaft gestellt und dienen der Erfüllung der Besicherungsanforderungen bei gesetzlichen Lizenzen und Erlaubnissen,

gerichtlichen und treuhänderischen Verpflichtungen und den Programmen für Arbeitsunfall-Entschädigung und Kfz-Haftung der Ge-

sellschaft.

Kreditressourcen:

Der Betriebskapitalbedarf der Gesellschaft wird hauptsächlich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurz-

fristigen Darlehen im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms, der revolvierenden Kreditlinie und der Emission von Geldmarktpa-

pieren (Commercial Paper) finanziert.

Vorrangiger Überbrückungskredit mit fester Laufzeit

Im Zusammenhang mit der Übernahme von PSS World Medical schloss die Gesellschaft im Dezember 2012 einen Vertrag über

einen unbesicherten, vorrangigen Überbrückungskredit mit fester Laufzeit in Höhe von USD 2,1 Mrd. („Überbrückungskredit 2013“)

ab. Im Februar 2013 wurde die Zusage für den Überbrückungskredit 2013 seitens der Gesellschaft auf USD 900 Mio. verringert. Am

22. Februar 2013 nahm die Gesellschaft USD 900 Mio. aus dem Überbrückungskredit 2013 in Anspruch. Die Mittel aus dem Überbrü-

ckungskredit 2013 und die vorhandenen Barmittel der Gesellschaft wurden zur Tilgung der von PSS World Medical übernommenen

Finanzverbindlichkeiten und zur Auszahlung der Aktionäre von PSS World Medical verwendet. Am 8. März 2013 wurde der Überbrü-

ckungskredit 2013 mit den aus der Begebung von langfristigen Schuldtiteln erhaltenen Mitteln zurückgezahlt, und der Vertrag über

den Überbrückungskredit 2013 mit fester Laufzeit wurde gekündigt. In der Zeit, in der der Überbrückungskredit 2013 ausstehend war,

wurde er mit 1,20 % p. a. verzinst. Dies entspricht der London Interbank Offered Rate zuzüglich einer Marge auf Basis des Kre-

ditratings der Gesellschaft. Der Zinsaufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) im Geschäftsjahr 2013 beinhaltet Ge-

bühren für den Überbrückungskredit 2013 in Höhe von USD 11 Mio.

Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bezüglich der Übernahme von US Oncology schloss die Gesellschaft im Novem-

ber 2010 einen Vertrag über einen unbesicherten, vorrangigen Überbrückungskredit mit fester Laufzeit in Höhe von USD 2,0 Mrd.

(„Überbrückungskredit 2011“) ab. Im Dezember 2010 wurde die Zusage für den Überbrückungskredit 2011 seitens der Gesellschaft

auf USD 1,0 Mrd. verringert. Am 31. Januar 2011 nahm die Gesellschaft USD 1,0 Mrd. aus dem Überbrückungskredit 2011 in An-

spruch. Am 28. Februar 2011 wurde der Überbrückungskredit 2011 mit den aus der Begebung von langfristigen Schuldtiteln erhalte-

nen Mitteln zurückgezahlt, und der Vertrag über den Überbrückungskredit 2011 mit fester Laufzeit wurde gekündigt. In der Zeit, in

der der Überbrückungskredit 2011 ausstehend war, wurde er mit 1,76 % p. a. verzinst. Dies entspricht der London Interbank Offered

Rate zuzüglich einer Marge auf Basis des Kreditratings der Gesellschaft. Der Zinsaufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Cor-

porate) im Geschäftsjahr 2011 beinhaltet Gebühren für den Überbrückungskredit 2011 in Höhe von USD 25 Mio.

Von PSS World Medical übernommene Finanzverbindlichkeiten

Im Zuge der Übernahme von PSS World Medical im Februar 2013 übernahm die Gesellschaft die ausstehenden Finanzverbind-

lichkeiten von PSS World Medical. Vor der Übernahme kündigte die PSS World Medical ihre gesamten im Umlauf befindlichen

6,375 % Senior Notes fällig 2022. Aufgrund der Kontrollwechsel-Bestimmungen der 3,125 % Senior Convertible Notes fällig 2014

hatten die Schuldverschreibungsinhaber die Option, die Schuldverschreibungen in Barmittel umzuwandeln. Sämtliche Schuldver-

schreibungsinhaber entschieden sich für den Erhalt von Barmitteln. Im vierten Quartal 2013 löste die Gesellschaft diese Schuldver-

schreibungen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, für einen Betrag von USD 643 Mio., der aus Barmitteln und in Anspruch ge-

nommenen Beträgen aus dem Überbrückungskredit 2013 aufgebracht wurde, ab.

Von US Oncology übernommene Finanzverbindlichkeiten

Im Zuge der Übernahme von US Oncology im Dezember 2010 übernahm die Gesellschaft die ausstehenden Finanzverbindlichkei-

ten der US Oncology Holdings, Inc. und ihres hundertprozentigen Tochterunternehmens US Oncology, Inc. Unmittelbar vor der Über-

nahme kündigte die US Oncology Holdings, Inc. ihre gesamten im Umlauf befindlichen Senior Unsecured Floating Rate Toggle Notes

fällig 2012, und die US Oncology Inc. kündigte ihre gesamten im Umlauf befindlichen 9,125 % Senior Secured Notes fällig 2017 und

10,75 % Senior Subordinated Notes fällig 2014. Im vierten Quartal 2011 zahlte die Gesellschaft Zinsen in Höhe von USD 50 Mio. und

löste diese Schuldverschreibungen, einschließlich der restlichen aufgelaufenen Zinsen, für einen Betrag von USD 1.738 Mio., der aus

Barmitteln und in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungskredit 2011 aufgebracht wurde, ab.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Am 8. März 2013 begab die Gesellschaft 1,40 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 500 Mio. fällig am

15. März 2018 und 2,85 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. fällig am 15. März 2023. Die Zinsen auf

diese Schuldverschreibungen sind jeweils am 15. März und 15. September fällig; die erste Zinszahlung erfolgt am 15. September 2013.

Die Gesellschaft verwendete den Nettoerlös aus der Begebung dieser Schuldverschreibungen in Höhe von USD 891 Mio. nach Abzug

von Abschlägen und Emissionskosten für die Rückzahlung von in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungskre-

dit 2013.

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FINANZÜBERBLICK (Fortsetzung)

44

Am 4. Dezember 2012 begab die Gesellschaft 0,95 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 500 Mio. fällig am

4. Dezember 2015 („Schuldverschreibungen fällig 2015“) und 2,70 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

USD 400 Mio. fällig am 15. Dezember 2022 („Schuldverschreibungen fällig 2022“). Die Zinsen auf die Schuldverschreibungen fällig

2015 sind jeweils am 4. Juni und 4. Dezember fällig, die erste Zinszahlung erfolgt am 4. Juni 2013. Die Zinsen auf die Schuldver-

schreibungen fällig 2022 sind jeweils am 15. Juni und 15. Dezember fällig; die erste Zinszahlung erfolgt am 15. Juni 2013. Die Gesell-

schaft verwendete den Nettoerlös aus der Begebung dieser Schuldverschreibungen in Höhe von USD 892 Mio. nach Abzug von Ab-

schlägen und Emissionskosten für allgemeine Unternehmenszwecke und die Aufstockung des für die Rückzahlung von im Febru-

ar 2012 und März 2013 fälligen langfristigen Finanzverbindlichkeiten verwendeten Betriebskapitals.

Am 28. Februar 2011 begab die Gesellschaft 3,25 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 600 Mio. fällig am

1. März 2016, 4,75 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 600 Mio. fällig am 1. März 2021 und 6,00 % Schuld-

verschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 500 Mio. fällig am 1. März 2041. Die Zinsen auf diese Schuldverschreibungen wer-

den jeweils am 1. März und 1. September gezahlt. Die Gesellschaft verwendete den Nettoerlös aus der Begebung dieser Schuldver-

schreibungen in Höhe von USD 1.673 Mio. nach Abzug von Abschlägen und Emissionskosten für allgemeine Unternehmenszwecke,

darunter die Rückzahlung von in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungskredit 2011.

Am 1. März 2013 zahlte die Gesellschaft die fällig gewordenen 5,25 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 500 Mio.

und am 1. Februar 2012 die fällig gewordenen 7,75 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von USD 400 Mio. zurück.

Forderungsverkaufsprogramm

Im Mai 2012 verlängerte die Gesellschaft ihr Forderungsverkaufsprogramm (das „Forderungsverkaufsprogramm“) um ein weiteres

Jahr zu - im Wesentlichen - ähnlichen Bedingungen wie bisher. Das zugesagte Volumen des Forderungsverkaufsprogramms beträgt

USD 1,35 Mrd. Aufgrund von Grenzwerten zur Beschränkung der Konzentration von Forderungen und sonstigen Auswahlkriterien

kann der verfügbare Betrag im Forderungsverkaufsprogramm jedoch von Zeit zu Zeit unter USD 1,35 Mrd. fallen. Das verlängerte

Forderungsverkaufsprogramm läuft im Mai 2013 aus. Die Gesellschaft geht von einer Erweiterung oder Verlängerung des Forde-

rungsverkaufsprogramms vor seinem Ablauf aus.

2011 wurden keine Beträge aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2012 nahm die Ge-

sellschaft USD 400 Mio. aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch. Zum 31. März 2012 bestanden besicherte in Anspruch

genommene Beträge aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Höhe von USD 400 Mio. und entsprechende besicherte Forderungen in

Höhe von USD 400 Mio., die in den kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen und Forderungen in der Konzernbilanz enthalten sind. Im

ersten Quartal 2013 wurde das aufgenommene kurzfristige Fremdkapital aus Barmitteln zurückgezahlt. Im Geschäftsjahr 2013 wurde

darüber hinaus ein Betrag von insgesamt USD 1.325 Mio. aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch genommen, der im

Laufe des Geschäftsjahres vollständig aus Barmitteln zurückgezahlt wurde. Zum 31. März 2013 bestanden keine besicherten in An-

spruch genommenen Beträge und entsprechenden besicherten Forderungen aus dem Forderungsverkaufsprogramm.

Revolvierende Kreditlinie

Im September 2011 verlängerte die Gesellschaft ihre bestehende syndizierte vorrangige unbesicherte revolvierende Kreditlinie in

Höhe von USD 1,3 Mrd. mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die verlängerte Kreditlinie hat im Wesentlichen ähnliche Bedingungen

wie die bisherige Kreditlinie und endet im September 2016. Die in Anspruch genommenen Beträge aus dieser verlängerten Kreditlinie

werden auf der Basis der London Interbank Offered Rate oder eines Zinssatzes für Unternehmen mit erstklassiger Bonität (Prime Rate)

verzinst. 2013, 2012 und 2011 wurden keine Beträge aus dieser Kreditlinie in Anspruch genommen. Zum 31. März 2013 und 2012 gab

es im Rahmen dieser Kreditlinie keine ausstehenden Darlehen.

Geldmarktpapier (Commercial Paper)

In den Jahren 2013, 2012 und 2011 wurden keine Geldmarktpapiere (Commercial Paper) emittiert, und zum 31. März 2013 und

2012 standen keine Beträge aus.

Finanzkennzahlen (Debt Covenants)

Die verschiedenen Kredite und langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unterliegen der Einhaltung bestimmter Fi-

nanzkennzahlen. Die wichtigste Finanzkennzahl für die Finanzverbindlichkeiten ist der Verschuldungsgrad der Gesellschaft im Rah-

men der unbesicherten revolvierenden Kreditlinie, der 56,5 % nicht überschreiten darf. Bei der Berechnung des Verschuldungsgrads

werden die in Anspruch genommenen Beträge aus dem Forderungsverkaufsprogramm nicht berücksichtigt. Falls die Gesellschaft den

Verschuldungsgrad überschreitet, könnten die ausstehenden Beträge aus der revolvierenden Kreditlinie vorzeitig fällig gestellt werden.

Zum 31. März 2013 hat die Gesellschaft alle finanziellen Auflagen erfüllt. Eine Herabstufung des Kreditratings der Gesellschaft oder

die Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen könnte sich negativ auf die Fähigkeit der Gesellschaft auswirken, die betriebliche Tätigkeit

zu finanzieren oder zusätzliche Schuldtitel zu akzeptablen Zinssätzen zu begeben.

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FINANZÜBERBLICK (Ende)

45

Die notwendigen Mittel für zukünftig fällige Schuldtitel und der sonstige Liquiditätsbedarf der Gesellschaft werden voraussichtlich

durch bestehende Barguthaben, den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, bestehende Kreditressourcen und andere Kapitalmarkt-

transaktionen gedeckt.

Weitere Informationen über das Forderungsverkaufsprogramm sind Anhang 1 „Wesentliche Rechnungslegungsmethoden“ und

Anhang 14 „Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungstätigkeit“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu

entnehmen.

SALDEN AUS GESCHÄFTSVORFÄLLEN UND GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT NAHESTEHENDEN PER-

SONEN

Informationen über die Salden aus Geschäftsvorfällen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen sind Anhang 24 „Salden

aus Geschäftsvorfällen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen“ zum Konzernabschluss in diesem Jahresbericht gemäß

Form 10-K zu entnehmen.

NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

Neue Rechnungslegungsvorschriften, die von der Gesellschaft kürzlich übernommen wurden, sowie solche, die kürzlich herausge-

geben, aber noch nicht übernommen wurden, sind Anhang 1 „Wesentliche Rechnungslegungsmethoden“ zum Konzernabschluss in

diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Ziffer 7A Quantitative und qualitative Angaben zu Marktrisiken

Zinsänderungsrisiko: Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft sind überwiegend festverzinslich, während die

kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen variabel verzinst werden. Bei einer hypothetischen Veränderung des zugrunde liegenden ge-

wichteten durchschnittlichen Zinssatzes für die variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten um 50 Basispunkte hätte sich der Zins-

aufwand im Jahr 2013 gegenüber dem ausgewiesenen Betrag nicht wesentlich geändert.

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird variabel verzinst. Ein Rückgang der Zinssätze kann sich ne-

gativ auf die Zinserträge der Gesellschaft auswirken. Bei einer Veränderung des zugrunde liegenden gewichteten durchschnittlichen

Zinssatzes für den Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten um 50 Basispunkte hätten sich die Zinserträge im

Jahr 2013 um ca. USD 12 Mio. erhöht bzw. verringert. Die gewählte hypothetische Zinsänderung ist nicht als Best- oder Worst-Case-

Szenario zu verstehen.

Zum 31. März 2013 und 2012 betrug die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettoverbindlichkeit von Finanzinstrumenten, die

dem Zinsänderungsrisiko unterliegen, ca. USD 5,5 Mrd. bzw. USD 4,1 Mrd. Die Bestimmung des geschätzten beizulegenden Zeit-

werts der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und der sonstigen Finanzierung der Gesellschaft erfolgte anhand notierter Marktpreise

und sonstiger Ausgangsgrößen, die aus verfügbaren Marktinformationen abgeleitet wurden und die möglicherweise für tatsächliche

Werte, die hätten erzielt werden können oder die in der Zukunft erzielt werden, nicht repräsentativ sind. Der beizulegende Zeitwert ist

Schwankungen unterworfen, die durch die Ertragslage der Gesellschaft, ihr Kreditrating, Kursänderungen der Aktie und Änderungen

der Zinssätze für Schuldverschreibungen mit ähnlichen Laufzeiten beeinflusst werden.

Fremdwährungsrisiko: Die Gesellschaft erfasst in Kanada, dem Vereinigten Königreich, Irland, anderen europäischen Ländern, Is-

rael und Mexiko erzielte Umsatzerlöse und Erträge, wodurch sie dem Risiko von Wechselkursänderungen ausgesetzt ist. Sie ist be-

strebt, das Fremdwährungsrisiko teilweise durch operative Maßnahmen, wie die Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwi-

schen Umsatzerlösen und Kosten sowie zwischen Aktiva und Passiva in der gleichen Währung, zu steuern. Eine weitere Maßnahme

zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos ist der Einsatz von Devisentermingeschäften. Mit diesen Kontrakten werden die potenziellen

Ergebniseffekte der überwiegend konzerninternen Beteiligungen und Darlehen in Fremdwährung kompensiert. Zum 31. März 2013

hätte eine hypothetische ungünstige Veränderung der notierten Wechselkurse um 10 % keine wesentliche Auswirkung auf den beizu-

legenden Nettozeitwert von Finanzinstrumenten gehabt, die einem Fremdwährungsrisiko unterliegen.

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McKESSON CORPORATION

46

Ziffer 8 Jahresabschluss und ergänzende Angaben

INHALT DER KONSOLIDIERTEN FINANZINFORMATIONEN

Seite

Jahresbericht der Geschäftsführung über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung 47

Bestätigungsvermerk 48

Konzernabschluss:

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. März 2013, 2012 und 2011 49

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. März 2013, 2012 und 2011 50

Konzernbilanz zum 31. März 2013 und 2012 51

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. März 2013, 2012 und 2011 52

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre zum 31. März 2013, 2012 und 2011 53

Anhang 54

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

47

JAHRESBERICHT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ÜBER DAS INTERNE KONTROLLSYSTEM

FÜR DIE FINANZBERICHTERSTATTUNG

Die Geschäftsführung der McKesson Corporation ist verantwortlich für die Einrichtung und Unterhaltung eines an-

gemessenen internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung (system of internal control over financial report-

ing) im Sinne der Exchange Act Rules 13a-15(f) und 15d-15(f). In Zusammenarbeit mit dem Chief Executive Officer

und dem Chief Financial Officer haben wir die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstat-

tung auf der Grundlage des im Internal Control – Integrated Framework des Committee of Sponsoring Organizations of

the Treadway Commission festgelegten Rahmenkonzepts und der darin genannten Kriterien beurteilt. Auf Basis dieser

Beurteilung ist die Geschäftsführung zu dem Ergebnis gekommen, dass das interne Kontrollsystem für die Finanzbe-

richterstattung der Gesellschaft zum 31. März 2013 wirksam war.

Deloitte & Touche LLP, eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss in diesem Jah-

resbericht gemäß Form 10-K geprüft und des Weiteren die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzbe-

richterstattung der Gesellschaft zum 31. März 2013 überprüft. Dieser Bestätigungsvermerk ist auf Seite 48 dieses Jah-

resberichts gemäß Form 10-K enthalten.

7. Mai 2013

gez. John H. Hammergren________________

John H. Hammergren Vorsitzender des Board of Directors, President und Chief Executive Officer

(Principal Executive Officer)

gez. Jeffrey C. Campbell__________________

Jeffrey C. Campbell Executive Vice President und Chief Financial Officer

(Principal Financial Officer)

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

48

BESTÄTIGUNGSVERMERK

An das Board of Directors und die Aktionäre der McKesson Corporation

Wir haben die beiliegenden Konzernbilanzen der McKesson Corporation und ihrer Tochterunternehmen (die „Ge-

sellschaft“) zum 31. März 2013 und 2012 sowie die entsprechenden Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungen, Kon-

zern-Gesamtergebnisrechnungen, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Konzern-Kapitalflussrechnungen

für die drei Geschäftsjahre endend am 31. März 2013 geprüft. Unsere Prüfungen umfassten auch die Anlage zum Kon-

zernabschluss („Anlage zum Abschluss“), die im Inhaltsverzeichnis unter Ziffer 15 aufgeführt ist. Des Weiteren haben

wir das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft zum 31. März 2013 auf Basis der Krite-

rien, die vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission im Internal Control – Integrated

Framework veröffentlicht wurden, geprüft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verantwortlich für den Jahresab-

schluss und die Anlage zum Abschluss, die Aufrechterhaltung eines wirksamen internen Kontrollsystems für die Fi-

nanzberichterstattung und die Einschätzung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstat-

tung im beiliegenden Jahresbericht der Geschäftsführung über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstat-

tung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungen eine Beurteilung über diesen

Jahresabschluss und die Anlage zum Abschluss sowie über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft abzugeben.

Wir haben unsere Prüfungen in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting Oversight

Board (Vereinigte Staaten) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichen-

der Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist und ob in allen

wesentlichen Belangen ein wirksames internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung bestand. Im Rahmen der

Prüfung des Jahresabschlusses wurden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Jahresabschluss auf der

Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste darüber hinaus die Beurteilung der angewandten Rechnungsle-

gungsmethoden und der wesentlichen Schätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung

des Abschlusses. Die Prüfung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung umfasste die Erlangung eines

Verständnisses des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, die Einschätzung des Risikos ob eine

Schwachstelle besteht, sowie die Prüfung und Beurteilung der Konzeption und operativen Wirksamkeit basierend auf

der Risikoeinschätzung. Unsere Prüfungen beinhalteten ferner die Durchführung weiterer Prüfungshandlungen, die uns

unter den gegebenen Umständen erforderlich schienen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfungen eine hinrei-chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bilden.

Unter dem internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung eines Unternehmens versteht man einen Prozess,

der vom Principal Executive Officer und Principal Financial Officer der Gesellschaft oder von Personen, die vergleich-

bare Funktionen ausüben, persönlich oder unter deren Aufsicht entwickelt und vom Board of Directors, von der Ge-

schäftsführung und anderen Mitarbeitern der Gesellschaft umgesetzt wird, um hinreichende Sicherheit über die Verläss-

lichkeit der Finanzberichterstattung und die Aufstellung von Jahresabschlüssen für externe Zwecke in Übereinstimmung

mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu gewährleisten. Das interne Kontrollsystem für die

Finanzberichterstattung eines Unternehmens umfasst solche Richtlinien und Verfahren, die (1) eine Buchführung sicher-

stellen, die in einem angemessenen Detailgrad ordnungsgemäß und angemessen die Transaktionen und Entscheidungen

in Bezug auf die Vermögenswerte widerspiegelt, (2) mit angemessener Sicherheit gewährleisten, dass Transaktionen

ordnungsgemäß erfasst werden, um die Erstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein aner-

kannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu ermöglichen, und dass Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens nur mit

Zustimmung der Geschäftsführung und der Directors des Unternehmens erfolgen, und (3) eine angemessene Sicherheit

dafür gewährleisten, dass der unbefugte Erwerb, Gebrauch oder Verkauf von Vermögenswerten des Unternehmens und

daraus möglicherweise resultierende wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss vermieden oder rechtzeitig

erkannt werden können.

Da jedem internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung immanent Grenzen gesetzt sind, einschließlich der

Möglichkeit von Absprachen oder einer missbräuchlichen Außerkraftsetzung von Kontrollen durch die Geschäftsfüh-

rung, können wesentliche Fehldarstellungen aufgrund von Fehlern oder Betrug möglicherweise nicht verhindert oder

rechtzeitig aufgedeckt werden. Außerdem sind Projektionen einer Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontroll-

systems für die Finanzberichterstattung auf zukünftige Perioden mit dem Risiko behaftet, dass Kontrollen aufgrund

geänderter Verhältnisse unzureichend werden oder der Grad der Einhaltung der Richtlinien oder Verfahren abnimmt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der vorstehend genannte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen ein

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der McKesson Corporation und deren Tochterunter-

nehmen zum 31. März 2013 und 2012 sowie ihrer Ertragslage und Cashflows für die drei Geschäftsjahre bis zum

31. März 2013 in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten

Staaten von Amerika. Wir sind außerdem der Überzeugung, dass diese Anlage zum Abschluss im Zusammenhang mit

dem zugrunde liegenden Konzernabschluss die darin enthaltenen Angaben in allen wesentlichen Belangen angemessen

vermittelt. Wir sind ferner der Überzeugung, dass die Gesellschaft zum 31. März 2013 ein in allen wesentlichen Belan-

gen wirksames internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung auf der Grundlage der im Internal Control –

Integrated Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission genannten Kriterien

unterhält.

gez. Deloitte & Touche LLP

San Francisco, Kalifornien (USA)

7. Mai 2013

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

49

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie)

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Umsatzerlöse USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084

Umsatzkosten –115.471 –116.167 –106.114

Bruttogewinn 6.984 6.567 5.970

Betriebliche Aufwendungen

Verkauf –805 –764 –767

Vertrieb –1.042 –997 –920

Forschung und Entwicklung –480 –440 –407

Verwaltung –2.351 –2.068 –1.842

Aufwand für (Ertrag aus) Rechtsstreitigkeiten –72 –149 –213

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen 81 – –

Summe betriebliche Aufwendungen –4.669 –4.418 –4.149

Betriebsergebnis 2.315 2.149 1.821

Sonstige Erträge, netto 35 21 36

Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung –191 – –

Zinsaufwand –240 −251 −222

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern 1.919 1.919 1.635

Ertragsteueraufwand –581 −516 −505

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.338 1.403 1.130

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Veräußerung, nach

Steuern – – 72

Jahresüberschuss USD 1.338 USD 1.403 USD 1.202

Ergebnis je Stammaktie

Verwässert

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,59 USD 5,59 USD 4,29

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Veräußerung – – 0,28

Summe USD 5,59 USD 5,59 USD 4,57

Unverwässert

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,71 USD 5,70 USD 4,37

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Veräußerung – – 0,28

Summe USD 5,71 USD 5,70 USD 4,65

Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien

Verwässert 239 251 263

Unverwässert 235 246 258

Siehe Anhang

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

(Angaben in Millionen)

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Jahresüberschuss USD 1.338 USD 1.403 USD 1.202

Sonstiges Ergebnis, nach Steuern

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrechnung nach

Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 2 bzw. Ertragsteueraufwand in

Höhe von USD 2 bzw. USD 2 −52 −56 76

Nicht realisierte Verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen

nach Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 0, USD 0 bzw. USD 0 − −5 −

Ruhestandsbezogene Versorgungspläne nach Ertragsteuervorteil in

Höhe von USD 10 bzw. USD 9 bzw. Ertragsteueraufwand in Höhe

von USD 3 −18 −21 5

Sonstiges Ergebnis, nach Steuern −70 −82 81

Gesamtergebnis USD 1.268 USD 1.321 USD 1.283

Siehe Anhang

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McKESSON CORPORATION

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KONZERNBILANZ

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie)

Zum 31. März

2013 2012

AKTIVA

Kurzfristige Vermögenswerte

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 2.456 USD 3.149

Forderungen, netto 9.975 9.977

Vorräte, netto 10.335 10.073

Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 404 404

Summe kurzfristige Vermögenswerte 23.170 23.603

Sachanlagen, netto 1.321 1.043

Geschäfts- oder Firmenwert 6.405 5.032

Immaterielle Vermögenswerte, netto 2.270 1.750

Sonstige Vermögenswerte 1.620 1.665

Summe Aktiva USD 34.786 USD 33.093

PASSIVA

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Wechsel und Verbindlichkeiten USD 16.108 USD 16.114

Kurzfristige Fremdkapitalaufnahmen – 400

Rechnungsabgrenzungsposten 1.359 1.423

Latente Steuerverbindlichkeiten 1.626 1.092

Kurzfristig fälliger Teil langfristiger Finanzverbindlichkeiten 352 508

Sonstige Rückstellungen 1.912 2.149

Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 21.357 21.686

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 4.521 3.072

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 1.838 1.504

Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten (Anhang 22)

Eigenkapital

Vorzugsaktien, Nennwert USD 0,01, 100 Aktien genehmigt, keine ausgegeben oder

im Umlauf – –

Stammaktien, USD 0,01 Nennwert, 800 Aktien genehmigt zum 31. März 2013 und

2012, 376 bzw. 373 Aktien ausgegeben zum 31. März 2013 und 2012 4 4

Kapitalrücklage 6.078 5.571

Gewinnrücklagen 10.402 9.451

Kumuliertes sonstiges Ergebnis –65 5

Sonstige 14 4

Eigene Aktien, zu Anschaffungskosten, 149 bzw. 138 zum 31. März 2013 und 2012 –9.363 −8.204

Summe Eigenkapital 7.070 6.831

Summe Passiva USD 34.786 USD 33.093

Siehe Anhang

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

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KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 2012 und 2011

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie)

Stammaktien

Kapital-

rücklage

Sonsti-

ges

Kapital

Gewinn-

rücklagen

Kumuliertes

sonstiges

Ergebnis

Eigene Aktien

Eigenkapital

Stamm-

aktien

Betrag

Anzahl Betrag

Salden zum 31. März 2010 359 USD 4 USD 4.756 USD –12 USD 7.236 USD 6 −88 USD –4.458 USD 7.532

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 10 370 –17 353

Anteilsbasierte Vergütung 137 137

Steuervorteil im Zusammenhang mit der

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 113 113

Sonstiges Ergebnis 81 81

Jahresüberschuss 1.202 1.202

Rückkauf von Stammaktien –37 −29 −1.995 –2.032

Beschlossene Bardividenden, USD 0,72

je Stammaktie –188 –188

Sonstige 22 22

Salden zum 31. März 2011 369 USD 4 USD 5.339 USD 10 USD 8.250 USD 87 −117 USD –6.470 USD 7.220

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 4 167 –1 –24 143

Anteilsbasierte Vergütung 154 154

Steuervorteil im Zusammenhang mit der

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 46 46

Sonstiges Ergebnis −82 −82

Jahresüberschuss 1.403 1.403

Rückkauf von Stammaktien −140 −20 −1.710 −1.850

Beschlossene Bardividenden, USD 0,80

je Stammaktie –202 –202

Sonstige 5 –6 −1

Salden zum 31. März 2012 373 USD 4 USD 5.571 USD 4 USD 9.451 USD 5 −138 USD –8.204 USD 6.831

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 5 166 –55 111

Anteilsbasierte Vergütung 167 167

Steuervorteil im Zusammenhang mit der

Ausgabe von Aktien im Rahmen von

Mitarbeiterprogrammen 34 34

Sonstiges Ergebnis –70 –70

Jahresüberschuss 1.338 1.338

Rückkauf von Stammaktien 162 –13 –1.321 –1.159

Einziehung eigener Aktien –2 –22 –195 2 217 –

Beschlossene Bardividenden, USD 0,80

je Stammaktie –192 –192

Sonstige 10 10

Salden zum 31. März 2013 376 USD 4 USD 6.078 USD 14 USD 10.402 USD –65 –149 USD –9.363 USD 7.070

Siehe Anhang

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McKESSON CORPORATION

53

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

(Angaben in Millionen)

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Betriebliche Tätigkeit

Jahresüberschuss USD 1.338 USD 1.403 USD 1.202

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Veräußerung, nach Steuern – − –72 Anpassungen zur Überleitung auf den Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätig-

keit:

Planmäßige Abschreibungen 146 140 139 Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 445 411 357

Rückstellung für risikobehaftete Forderungen 28 30 18

Sonstige latente Steuern 606 164 128 Aufwand für anteilsbasierte Vergütungen 167 154 137

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen –81 – –

Wertminderung von aktivierter zur Veräußerung gehaltener Software 10 – 72 Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung 191 – –

Sonstige nicht zahlungswirksame Posten 56 66 12

Veränderungen der operativen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, abzüg-lich der Unternehmenserwerbe:

Forderungen 326 −770 −673

Vorräte –59 –878 367 Wechsel und Verbindlichkeiten –125 2.027 533

Rechnungsabgrenzungsposten –25 66 42

Steuern –80 15 33 Aufwand für (Ertrag aus) Rechtsstreitigkeiten 72 149 213

Zahlungen zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten –483 –26 −26

Sonstige –49 –1 –144

Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit 2.483 2.950 2.338

Investitionstätigkeit

Erwerbe Sachanlagen –246 −225 −233 Aktivierte Softwarekosten –160 −178 −155

Unternehmenserwerbe, abzüglich erworbener Zahlungsmittel und Zahlungsmit-

teläquivalente –1.873 −1.156 −292 Erlöse aus dem Verkauf von Geschäftsbetrieben – – 109

Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel im Zusammenhang mit Aufwand für

Rechtsstreitigkeiten 32 –32 – Sonstige 38 89 –53

Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit –2.209 −1.502 −624

Finanzierungstätigkeit Erlöse aus kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen 2.225 400 1.000

Rückzahlung von kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen –2.625 − –1.000

Erlöse aus der Emission von langfristigen Schuldtiteln 1.798 – 1.689 Rückzahlung von langfristigen Finanzverbindlichkeiten –1.143 −430 −1.730

Transaktionen mit Stammaktien:

Ausgaben 166 167 367 Aktienrückkäufe, einschließlich abgegebener Aktien für Steuereinbehalte –1.214 −1.874 −2.050

Gezahlte Dividenden −194 −195 –171

Sonstige 31 27 54

Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit –956 −1.905 −1.841

Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf Zahlungsmittel und Zahlungs-mitteläquivalente –11 –6 8

Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente –693 −463 –119

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 3.149 3.612 3.731

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres USD 2.456 USD 3.149 USD 3.612

Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Zahlungsausgänge für:

Zinsen USD 207 USD 228 USD 244

Ertragsteuern, abzüglich der Erstattungen 55 337 347 Nicht zahlungswirksame Posten:

Beizulegender Zeitwert der beim Erwerb übernommenen Finanzverbind-lichkeiten USD –635 USD – USD –1.891

Siehe Anhang

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McKESSON CORPORATION

ANHANG

54

1. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden

Art der Geschäftstätigkeit: Die McKesson Corporation („McKesson“, die „Gesellschaft“, der „Offenlegungspflichti-

ge“, „wir“ oder vergleichbare Pronomen) bietet Pharmazeutika, medizinische Hilfsmittel und Gesundheitsinformations-

technologien an, die der Erhöhung der Sicherheit und Kostensenkung im Gesundheitswesen dienen. Die Gesellschaft

gliedert ihre Geschäftstätigkeit in die beiden Geschäftssegmente McKesson Distribution Solutions und McKesson Tech-

nology Solutions, die in Anhang 25 „Geschäftssegmente“ näher beschrieben sind.

Grundlagen der Darstellung: Der Konzernabschluss und der Konzernanhang werden nach allgemein anerkannten

Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten von Amerika („US-GAAP“) aufgestellt. Der Konzernab-

schluss von McKesson umfasst die Jahresabschlüsse aller hundertprozentigen Tochterunternehmen sowie aller in ihrem

Mehrheitsbesitz befindlichen oder von ihr beherrschten Unternehmen. Ferner beurteilt die Gesellschaft anhand ihrer

Eigentumsanteile, vertraglichen und sonstigen Rechte an Unternehmen, ob es sich um besondere Zweckgesellschaften

(Variable Interest Entities, „VIEs“) handelt, ob sie variable Anteile an solchen Unternehmen hält und welcher Art und

welchen Umfangs diese Anteile sind. Diese Beurteilungen sind äußerst komplex und mit Ermessensausübungen und der

Verwendung von Schätzungen und Annahmen verbunden, die unter anderem auf verfügbaren historischen Informatio-

nen und Einschätzungen der Geschäftsführung basieren. Kommt die Gesellschaft auf der Grundlage ihrer Beurteilungen

zu dem Ergebnis, dass sie der Hauptbegünstigte solcher VIEs ist, werden diese in den Jahresabschluss einbezogen. Die

konsolidierten VIEs sind für den Konzernabschluss unwesentlich. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle und Salden

wurden eliminiert.

Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 1. April und endet am 31. März. Sofern nicht etwas

anderes angegeben ist, beziehen sich sämtliche Verweise auf ein bestimmtes Jahr auf das Geschäftsjahr der Gesellschaft.

Umgliederungen: Einige Vergleichsbeträge wurden zur Anpassung an die Darstellung des laufenden Geschäftsjahres

umgegliedert.

Verwendung von Schätzungen: Bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nach US-GAAP müssen Schätzungen und

Annahmen getroffen werden, die sich auf die ausgewiesenen Beträge im Konzernabschluss und Anhang auswirken. Die

tatsächlichen Beträge könnten von diesen Schätzungen abweichen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente: In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind alle

hochliquiden Schuldinstrumente enthalten, die zum Erwerbszeitpunkt eine ursprüngliche Laufzeit von höchstens drei

Monaten haben.

Zahlungsmitteläquivalente, die zur Veräußerung zur Verfügung stehen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert an-

gesetzt. Zahlungsmitteläquivalente werden hauptsächlich in erstklassigen Geldmarktfonds mit AAA-Rating und in staat-

lichen US-Geldmarktfonds in US-Dollar, kanadischen Staatsanleihen, Overnight-Repo-Geschäften mit Besicherung

durch US-Staatsanleihen, kanadische Staatsanleihen bzw. seitens der US-Bundesregierung garantierte bzw. geförderte

Wertpapiere und erstklassigen Geldmarktfonds mit AAA-Rating in Pfund Sterling angelegt.

Die übrigen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei mehreren Finanzinstituten gehalten. Die Ein-

lagen bei US-Banken übersteigen den bei der Federal Deposit Insurance Corporation versicherten Betrag. Das Risiko des

kurzfristigen Anlageportfolios wird dadurch gemindert, dass die Mittel bei angesehenen Finanzinstituten gehalten wer-

den und die Risikoprofile und Anlagestrategien von Geldmarktfonds überwacht werden.

Verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel: Zahlungsmittel, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen oder nicht für

allgemeine Geschäftszwecke verfügbar sind, werden als verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel klassifiziert und sind in

der Konzernbilanz im Posten „Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ enthalten. Zum

31. März 2013 und 2012 waren die verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel unwesentlich.

Zur Veräußerung verfügbare marktfähige Wertpapiere: Marktfähige Wertpapiere, die zur Veräußerung verfügbar

sind, werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und sind in der Konzernbilanz im Posten „Rechnungsabgrenzungs-

posten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ enthalten. Die nicht realisierten Nettogewinne und -verluste nach

Abzug des zugehörigen steuerlichen Effekts, die sich aus der Marktbewertung dieser Wertpapiere ergeben, werden im

Eigenkapital ausgewiesen. Zum 31. März 2013 und 2012 waren die marktfähigen Wertpapiere unwesentlich.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

55

Konzentration von Kreditrisiken und Forderungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bergen haupt-

sächlich im Segment Distribution Solutions die Gefahr einer Konzentration von Kreditrisiken auf einzelne Kunden. Im

Jahr 2013 hatten die Verkäufe an die zehn größten Kunden der Gesellschaft einen Anteil von ca. 51 % am gesamten

Konzernumsatz. Auf Verkäufe an den größten Kunden, CVS Caremark Corporation („CVS“), entfielen ca. 17 % des

gesamten Konzernumsatzes. Zum 31. März 2013 machten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die

zehn größten Kunden der Gesellschaft ca. 44 % der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. Die

Forderungen gegen CVS und Wal-Mart Stores, Inc. („Walmart“) hatten einen Anteil von ca. 16 % bzw. 10 % an den

gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Gesellschaft weist daher eine starke Umsatz- und Kredit-

konzentration auf. Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen mit Einkaufsorganisationen, die jeweils als Einkäufer im

Namen der teilnehmenden Krankenhäuser, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleister fungieren. Die Forderungen

bestehen gegenüber den einzelnen Mitgliedern der Einkaufsorganisationen. Ein Zahlungsverzug, eine wesentliche Ab-

nahme des Einkaufsvolumens dieser Kunden oder eines anderen Großkunden oder der Verlust eines Großkunden oder

von Kundengruppen könnte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die

Liquidität haben. Darüber hinaus sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einer Konzentration von Kre-

ditrisiken auf Kunden im institutionellen Sektor, im Einzelhandelssektor und im Gesundheitsdienstleistungssektor aus-

gesetzt, die durch einen Konjunkturrückgang und Änderungen der Erstattungsrichtlinien belastet werden können. Dieses

Kreditrisiko wird durch die Größe und Vielfalt der Kundenbasis und ihre geografische Streuung gemindert. Forderun-

gen, bei denen die Gesellschaft nicht mit einer vollständigen Einbringlichkeit rechnet, werden anhand historischer Ein-

bringlichkeitsquoten und laufender Bewertungen der Bonität der Kunden geschätzt. Auf diese Beträge wird im Konzern-

abschluss eine Wertberichtigung vorgenommen.

Finanzforderungen: Das mit Finanzforderungen, also Forderungen aus Leasingverhältnissen und Wechseln, verbun-

dene Kreditrisiko wird durch eine regelmäßige Überprüfung der Erfahrungswerte bei der Beitreibung von Forderungen

anlässlich der Bestimmung der Wertberichtigung für Kreditausfälle beurteilt und überwacht. Die Gesellschaft beurteilt

ferner laufend die Bonität der Finanzforderungen anhand der Fälligkeit der Forderungen und historischer Abschreibun-

gen und evaluiert die allgemeine Wirtschaftslage, um festzustellen, ob eine Wertberichtigung erforderlich ist. Zum

31. März 2013 und 2012 waren die Finanzforderungen und die zugehörige Wertberichtigung für den Konzernabschluss

unwesentlich.

Vorräte: Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Marktwert (lower of

cost or market, LCM) angesetzt. Die Vorräte des Segments Distribution Solutions umfassen zum Weiterverkauf gehalte-

ne Handelswaren. Für dieses Segment werden inländische Vorräte überwiegend nach dem Last-in-first-out-Verfahren

(„LIFO-Verfahren“) bewertet. Die Vorräte des Segments Technology Solutions bestehen aus Computerhardware, deren

Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Allgemeinen nach der Standardkostenmethode ermittelt werden, die zu ei-

nem annähernd den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten entsprechenden Wert führt. Rabatte,

Skonti und sonstige von Anbietern erhaltene Anreize werden als Verringerung der Anschaffungs- oder Herstellungskos-

ten von Vorräten bilanziert und beim Verkauf der Vorräte erfasst.

Zum 31. März 2013 und 2012 wurden ca. 80 % bzw. 88 % der Vorräte der Gesellschaft nach dem LIFO-Verfahren

bewertet. Zum 31. März 2013 und 2012 beliefen sich die Bewertungsabschläge aus der Anwendung des LIFO-

Verfahrens (LIFO-Reserven) der Gesellschaft, abzüglich der Abwertungen aus der Anwendung des Niederstwertprinzips

(LCM-Anpassungen), auf USD 120 Mio. bzw. USD 107 Mio. Die Bewertungsabschläge aus der Anwendung des LIFO-

Verfahrens (LIFO-Reserven) umfasst sowohl pharmazeutische als auch nicht pharmazeutische Produkte. 2013, 2012 und

2011 wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ein Aufwand aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens in

Höhe von USD 13 Mio., USD 11 Mio. bzw. USD 3 Mio. erfasst, der sich auf nicht pharmazeutische Produkte bezog. Ein

Aufwand aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens wird erfasst, wenn der Nettoeffekt von Preiserhöhungen bei phar-

mazeutischen Markenprodukten und nicht pharmazeutischen Produkten im Lagerbestand die Auswirkung von Preissen-

kungen und Verlagerungen hin zu Generika, einschließlich der Auswirkung von pharmazeutischen Markenprodukten,

die ihre Marktexklusivität verloren haben, übersteigt. Ein Ertrag aus der Anwendung des LIFO-Verfahrens wird erfasst,

wenn der Nettoeffekt von Preissenkungen und Verlagerungen hin zu Generika die Auswirkung von Preiserhöhungen bei

pharmazeutischen Markenprodukten und nicht pharmazeutischen Produkten im Lagerbestand übersteigt.

Nach Auffassung der Gesellschaft ergibt die Bewertung der Vorräte nach dem Durchschnittsverfahren eine ange-

messene Schätzung der aktuellen Wiederbeschaffungskosten für Vorräte (d. h. ihres „Marktwerts“). Die nach dem

LIFO-Verfahren bewerteten Vorräte werden daher zum niedrigeren Wert aus dem mit dem LIFO-Verfahren ermittelten

Wert und dem Marktwert bewertet. Hauptsächlich bedingt durch den historischen Nettopreisrückgang bei den pharma-

zeutischen Vorräten lag die Bewertung der pharmazeutischen Vorräte nach dem LIFO-Verfahren zum 31. März 2013

und 2012 um USD 60 Mio. bzw. USD 76 Mio. höher als der entsprechende Marktwert. Infolgedessen wurde zur Anpas-

sung der nach dem LIFO-Verfahren bewerteten Vorräte an den Marktwert 2013 und 2012 ein Ertrag aus der Anpassung

der Bewertungsabschläge aufgrund des Niederstwertprinzips (LCM-Ertrag) in Höhe von USD 16 Mio. bzw.

USD 80 Mio. in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Versand- und Bearbeitungskosten: Alle Kosten für die Lagerung, Entnahme, Verpackung und Auslieferung von

Vorräten an Kunden werden unter den Vertriebskosten erfasst.

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

56

Sachanlagen: Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und über ihre geschätzte

Nutzungsdauer von einem bis dreißig Jahren linear abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwert: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich im vierten Quartal auf Wertminderung

überprüft bzw. häufiger, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Die Durchführung des Wert-

haltigkeitstests erfolgt auf Ebene der Berichtseinheit, die im Allgemeinen als ein Teilbereich eine Ebene unter den Ge-

schäftssegmenten Distribution Solutions und Technology Solutions definiert ist, für den gesonderte Finanzinformationen

verfügbar sind und dessen Betriebsergebnisse von der Geschäftsführung des Segments regelmäßig überprüft werden.

Teilbereiche, die grundlegend ähnliche Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen, Kunden und operative Margen haben,

werden zu einer einzigen Berichtseinheit zusammengefasst.

Bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests ist im ersten Schritt der geschätzte beizulegende Zeitwert einer Be-

richtseinheit ihrem Buchwert gegenüberzustellen. In diesem Schritt wird entweder eine qualitative oder eine quantitative

Bewertung vorgenommen. Ist der Buchwert einer Berichtseinheit niedriger als ihr geschätzter beizulegender Zeitwert, ist

keine weitere Beurteilung erforderlich. Übersteigt der Buchwert der Berichtseinheit ihren geschätzten beizulegenden

Zeitwert, ist ein zweiter Schritt zur Bemessung des Wertminderungsaufwands durchzuführen. In diesem zweiten Schritt

wird der implizite beizulegende Zeitwert des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen einer hypothetischen Analyse

ermittelt, indem der beizulegende Zeitwert sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Berichtseinheit ein-

schließlich nicht erfasster immaterieller Vermögenswerte von dem im ersten Schritt der Überprüfung auf Wertminde-

rung ermittelten beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheit abgezogen wird. Übersteigt der Buchwert des Geschäfts-

oder Firmenwerts der Berichtseinheit den impliziten beizulegenden Zeitwert, wird ein Wertminderungsaufwand in Höhe

der Differenz erfasst.

Der beizulegende Zeitwert der Berichtseinheiten der Gesellschaft wird mit einer Kombination aus Markt- und Er-

tragswertmethode geschätzt. Bei der Marktmethode wird der beizulegende Zeitwert durch einen Vergleich des Unter-

nehmens mit ähnlichen Unternehmen oder Referenzunternehmen, deren Wertpapiere aktiv an öffentlichen Märkten

gehandelt werden, geschätzt. Bei der Ertragswertmethode wird ein Discounted-Cashflow-Modell verwendet, in dem die

über mehrere Perioden erwarteten Cashflows zuzüglich eines Endwerts am Ende dieses Zeithorizonts unter Anwendung

einer angemessenen erwarteten Rendite auf ihren Barwert abgezinst werden. Der für die Cashflows verwendete Abzin-

sungssatz spiegelt die Bedingungen an den Kapitalmärkten und die spezifischen Risiken des Unternehmens wider. Au-

ßerdem wird zur Bestätigung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte die Summe der beizulegenden Zeitwerte der Be-

richtseinheiten mit der Marktkapitalisierung der Gesellschaft verglichen. Die Prüfung erfordert eine komplexe Abfolge

von Annahmen und Ermessensentscheidungen der Geschäftsführung, die die Prognose zukünftiger Betriebsergebnisse,

die Auswahl von Referenzunternehmen für Vergleichszwecke und die Beurteilung von Risiken betreffen. Die Verwen-

dung alternativer Annahmen und Schätzungen könnte sich auf die beizulegenden Zeitwerte auswirken und zu anderen

Feststellungen bezüglich der Wertminderung führen.

Immaterielle Vermögenswerte: Derzeit werden alle immateriellen Vermögenswerte abgeschrieben. Die Abschrei-

bung erfolgt im Allgemeinen linear über die geschätzte Nutzungsdauer von einem bis zwanzig Jahren. Die immateriellen

Vermögenswerte werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten,

dass der Buchwert der Vermögenswerte möglicherweise nicht erzielt werden kann. Die Feststellung der Werthaltigkeit

erfolgt auf der untersten Ebene der identifizierbaren geschätzten zukünftigen nicht abgezinsten Cashflows, die aus der

Nutzung des Vermögenswerts und seiner schlussendlichen Veräußerung erwartet werden. Ein etwaiger Wertminde-

rungsaufwand ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens-

werts.

Zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software: Die Entwicklungskosten für zur Veräußerung gehaltene Software,

die sich hauptsächlich auf das Segment Technology Solutions beziehen, werden aktiviert, sobald ein Projekt den Punkt

der technischen Realisierbarkeit erreicht hat. Abgeschlossene Projekte werden nach Erreichen des Punkts der allgemei-

nen Verfügbarkeit über eine geschätzte Nutzungsdauer von ca. drei Jahren linear abgeschrieben. An jedem Bilanzstich-

tag bzw. früher, falls ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird die Werthaltigkeit der nicht abgeschriebe-

nen aktivierten Softwarekosten auf Grundlage der geschätzten zukünftigen nicht abgezinsten Umsatzerlöse abzüglich der

geschätzten zugehörigen Kosten über die Restabschreibungsdauer beurteilt.

Zur internen Nutzung gehaltene aktivierte Software: Die Kosten von Software, die zur internen Nutzung gehalten

wird, werden in der Anwendungsentwicklungsphase eines Projekts aktiviert und über ihre geschätzte Nutzungsdauer von

ein bis zehn Jahren abgeschrieben. Zum 31. März 2013 und 2012 beliefen sich die unter den sonstigen Vermögenswer-

ten in der Konzernbilanz ausgewiesenen Restbuchwerte der zur internen Nutzung gehaltene aktivierten Software auf

USD 465 Mio. bzw. USD 445 Mio., die kumulierten Abschreibungen beliefen sich auf USD 1.011 Mio. bzw.

USD 902 Mio.

Versicherungsprogramme: Die Gesellschaft ist bestrebt, mit ihren Versicherungsprogrammen katastrophenbedingte

Schäden und jene Risiken abzudecken, die gesetzlich oder vertraglich versichert werden müssen. Grundsätzlich besteht

ein erheblicher Selbstbehalt bei bestimmten Schäden, hauptsächlich im Zusammenhang mit Arbeitsunfall- und Betriebs-

haftpflicht-, Produkt- und Kfz-Haftpflichtversicherungen. Die Rückstellungen für erwartete Verluste aus diesen Pro-

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

57

grammen werden auf Grundlage der geschätzten Gesamthaftung für entstandene Ansprüche sowie für Ansprüche, die

entstanden sind, aber noch nicht ausgewiesen wurden, erfasst. Solchen Schätzungen liegen bestimmte, in der Versiche-

rungsbranche übliche versicherungsmathematische Annahmen zugrunde.

Umsatzrealisierung:

Distribution Solutions

Die Umsatzerlöse des Segments Distribution Solutions werden realisiert, wenn das Produkt geliefert wurde und in

das Eigentum des Kunden übergegangen ist bzw. wenn die Dienstleistungen erbracht wurden und keine weiteren Ver-

pflichtungen gegenüber dem Kunden mehr bestehen.

Die Umsatzerlöse werden abzüglich der Rücknahmen von Produkten, Nachlässe, Rabatte und sonstigen Anreize

ausgewiesen. Gemäß den Rückgabebedingungen der Gesellschaft können Kunden Produkte grundsätzlich nur dann

zurückgeben, wenn sie in Höhe des Warenwerts weiterverkauft oder gegen eine Gutschrift in voller Höhe an den Liefe-

ranten zurückgesendet werden können. Für Rücknahmen werden Abgrenzungen gebildet, die auf Schätzungen zum

Zeitpunkt des Verkaufs an den Kunden beruhen. Die Rücknahmen von Kunden betrugen ca. USD 1,9 Mrd. im Jahr

2013, USD 1,6 Mrd. im Jahr 2012 und USD 1,4 Mrd. im Jahr 2011. Die von Kunden erhobenen und an staatliche Stellen

abgeführten Steuern werden netto ausgewiesen, d. h. sie sind in den Umsatzerlösen nicht enthalten.

Die Umsatzerlöse des Segments Distribution Solutions umfassen großvolumige Verkäufe von Pharmazeutika an eine

begrenzte Anzahl von Großkunden, die über eine Lagerhaltung für ihre eigenen Produkte verfügen. Die Massenprodukte

werden beim Hersteller bestellt, von der zentralen Vertriebsstelle entgegengenommen und verarbeitet und anschließend

wird das Massenprodukt (im Allgemeinen in der gleichen Form, wie es vom Hersteller zugegangen ist) direkt an die

Kundenlager geliefert. Der Verkauf an Kundenlager belief sich auf USD 18,6 Mrd. im Jahr 2013, USD 20,5 Mrd. im

Jahr 2012 und USD 18,6 Mrd. im Jahr 2011. Außerdem erzielt die Gesellschaft mit den meisten dieser Kunden auch

Umsatzerlöse aus der Direktbelieferung von Geschäften. Die Direktbelieferung von Geschäften umfasst Lieferungen

vom Hersteller an den Kunden in begrenzten Produktkategorien, die eine besondere Handhabung erfordern. Bei diesen

Produkten übernimmt die Gesellschaft die Primärhaftung des Herstellers.

Die Umsatzerlöse werden brutto erfasst, wenn die Gesellschaft beim Geschäftsvorfall der Primärverpflichtete ist, die

Vorräte in ihr Eigentum und ihren Besitz übergehen, sie dem Bestandsrisiko unterliegt, die Preise frei festlegen kann,

das Verlustrisiko bezüglich des Inkassos von Kunden sowie der Lieferung oder Rücknahme des Produkts übernimmt, für

die Erfüllung und sonstigen Leistungsverpflichtungen gegenüber Kunden verantwortlich ist oder die Geschäftsvorfälle

einige, aber nicht alle dieser Merkmale aufweisen.

Das Segment Distribution Solutions schließt auch Mehrkomponentenverträge ab, die eine Kombination aus ver-

schiedenen Produkten und Dienstleistungen umfassen können. Bei vor 2012 geschlossenen Verträgen werden die Um-

satzerlöse aus Mehrkomponentenverträgen den einzelnen Bestandteilen auf Basis ihrer geschätzten beizulegenden Zeit-

werte zugeordnet und nach den für den jeweiligen Bestandteil geltenden Erfassungskriterien für Umsatzerlöse erfasst.

Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines noch nicht gelieferten Bestandteils nicht ermitteln lässt, werden die gesamten

Umsatzerlöse aus dem Vertrag solange abgegrenzt, bis der letzte Bestandteil geliefert und die letzten Dienstleistungen

erbracht wurden oder der beizulegende Zeitwert etwaiger noch verbleibender nicht gelieferter Bestandteile objektiv

bestimmt werden kann. Mit Wirkung vom 1. April 2011 übernahm die Gesellschaft prospektiv eine geänderte Bilanzie-

rungsvorschrift für am oder nach dem 1. April 2011 neu abgeschlossene oder wesentlich geänderte Mehrkomponenten-

verträge. Die geänderte Vorschrift sieht zur Aufteilung des Gesamtentgelts die Verwendung der bestmöglichen Schät-

zung des Verkaufspreises durch den Verkäufer vor, wenn weder objektive Nachweise noch Nachweise von Dritten für

die Verkaufspreise vorliegen, und schafft die Verwendung der Residualmethode ab. Die Anwendung dieser neuen Vor-

schrift hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse im Vergleich zu den Nettoum-

satzerlösen nach der bisherigen Regelung, da sich durch die Einführung der bestmöglichen Schätzung des Verkaufsprei-

ses durch den Verkäufer und die Abschaffung der Residualmethode zur Aufteilung des Gesamtentgelts einer Vereinba-

rung die Art und Weise, wie die Gesellschaft ein solches Entgelt zwischen den verschiedenen Produkten und Dienstleis-

tungen aufteilt, oder die Höhe und der Zeitpunkt der ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse nicht wesentlich verändern.

Technology Solutions

Die Umsatzerlöse des Segments Technology Solutions werden hauptsächlich durch die Lizenzierung von Software

und Softwaresystemen (bestehend aus Software, Hardware und Wartungssupport) sowie die Erbringung von An-

spruchsbearbeitungs-, Outsourcing- und fachlichen Dienstleistungen erzielt. Die Umsatzerlöse dieses Segments werden

wie folgt erfasst:

Softwaresysteme werden im Rahmen von informationssystembezogenen Verträgen und Dienstleistungsverträgen

vermarktet. Unbefristete Softwarevereinbarungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung oder gemäß der Methode der

Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad entsprechend den Vertragsbedingungen erfasst. Die Bewertung von

Verträgen, die gemäß der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bilanziert werden, basiert im

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ANHANG (Fortsetzung)

58

Allgemeinen auf dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Arbeitsstunden zu den geschätzten Gesamtarbeits-

stunden. Änderungen von Schätzungen in Bezug auf die Fertigstellung und den Gesamtgewinn dieser Verträge werden

in der Periode, in der die Änderungen vorgenommen werden, erfolgswirksam erfasst. Für vertragliche Verluste werden

Rückstellungen gebildet, wenn die aktuelle Schätzung der Gesamtkosten eines Vertrags die erwarteten Gesamtumsatzer-

löse aus diesem Vertrag übersteigt.

Umsatzerlöse aus Hardware werden im Allgemeinen bei deren Lieferung erfasst. Umsatzerlöse aus mehrjährigen

Softwarelizenzverträgen werden zeitanteilig über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Softwareimplementierungsentgelte

werden zum Zeitpunkt der Leistungserbringung oder gemäß der Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstel-

lungsgrad erfasst. Wartungs- und Supportverträge werden in Form von jährlichen oder mehrjährigen Vereinbarungen

abgeschlossen und zeitanteilig über die Laufzeit der Verträge erfasst. Abonnement-, Content- und Transaktionsverarbei-

tungsgebühren werden normalerweise im Rahmen jährlicher und mehrjähriger Vereinbarungen erhoben. Ihre Erfassung

erfolgt bei Festpreisvereinbarungen ab Leistungsbeginn zeitanteilig über die Vertragslaufzeit und bei Vereinbarungen

mit transaktionsabhängiger Abrechnung ab Leistungsbeginn zu dem Zeitpunkt, an dem die Transaktionen durchgeführt

werden. Entgelte für die Remote-Verarbeitung werden monatlich zum Leistungszeitpunkt erfasst. Entgelte für Outsour-

cing-Dienstleistungen werden ebenfalls zum Leistungszeitpunkt erfasst.

Die Gesellschaft bietet bestimmte Produkte auch als Anwendungsdienstleister an und stellt die Softwarefunktionen

im Wege des Remote-Hostings von ihren Rechenzentren aus zur Verfügung. Die Rechenzentren leisten System- und

Administrationssupport und erbringen die Hosting-Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Produktverkäufen als An-

wendungsdienstleister werden ab Leistungsbeginn monatlich über die Laufzeit des Vertrags erfasst.

Dieses Segment schließt ebenfalls Mehrkomponentenverträge ab, die eine Kombination aus Software, Hardware,

Implementierungs- und Beratungs- oder Wartungsdienstleistungen umfassen können. Bei vor 2012 geschlossenen Ver-

trägen werden die Umsatzerlöse der gelieferten Bestandteile zum Lieferzeitpunkt erfasst, wenn einige Bestandteile einer

Vereinbarung vor anderen geliefert werden und lieferantenspezifische objektive Nachweise für den beizulegenden Zeit-

wert der nicht gelieferten Bestandteile vorliegen. Bei Hardware, Implementierungs- und Beratungsdienstleistungen

basieren solche lieferantenspezifischen objektiven Nachweise bei einem eigenständigen Verkauf auf dem berechneten

Preis und bei Wartungsdienstleistungen auf den Kunden angebotenen Preisen für eine Vertragsverlängerung. Die Um-

satzerlöse für die Softwarekomponente werden erst dann nach der Residualmethode erfasst, wenn der beizulegende

Zeitwert für alle nicht gelieferten Bestandteile einer Vereinbarung ermittelt wurde. Lässt sich der beizulegende Zeitwert

eines nicht gelieferten Bestandteils nicht ermitteln, werden die gesamten Umsatzerlöse der Vereinbarung solange abge-

grenzt, bis der letzte Bestandteil geliefert wurde oder der beizulegende Zeitwert des nicht gelieferten Bestandteils be-

stimmt werden kann. Mit Wirkung vom 1. April 2011 übernahm die Gesellschaft eine geänderte Bilanzierungsvorschrift

für die Erfassung von Umsatzerlösen, die zur Aufteilung des Gesamtentgelts einer Vereinbarung die Verwendung der

bestmöglichen Schätzung des Verkaufspreises durch den Verkäufer vorsieht, wenn weder lieferantenspezifische objekti-

ve Nachweise noch Nachweise von Dritten für die Verkaufspreise vorliegen, und die die Verwendung der Residualme-

thode für Nicht-Softwarebestandteile abschafft. Ebenfalls mit Wirkung vom 1. April 2011 übernahm die Gesellschaft die

überarbeitete Regelung für die Erfassung von Umsatzerlösen, gemäß der materielle Produkte, die sowohl Software- als

auch Nicht-Softwarebestandteile enthalten, die in ihrem Zusammenwirken die wesentliche Funktionalität des Produkts

ausmachen, vom Anwendungsbereich der Vorschrift für die Erfassung von Softwareumsatzerlösen ausgeschlossen sind.

Die geänderte Bilanzierungsvorschrift wurde prospektiv für alle Vereinbarungen angewendet, die nach dem

1. April 2011 abgeschlossen oder wesentlich geändert wurden. Die Anwendung dieser neuen Vorschrift hatte keine

wesentlichen Auswirkungen auf die ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse im Vergleich zu den Nettoumsatzerlösen nach

der bisherigen Regelung, da sich durch die Einführung der bestmöglichen Schätzung des Verkaufspreises durch den

Verkäufer und die Abschaffung der Residualmethode zur Aufteilung des Gesamtentgelts einer Vereinbarung die Art und

Weise, wie die Gesellschaft ein solches Entgelt zwischen den verschiedenen Produkten und Dienstleistungen aufteilt,

oder die Höhe und der Zeitpunkt der ausgewiesenen Nettoumsatzerlöse nicht wesentlich verändern.

Das Segment Technology Solutions enthält auch Umsatzerlöse aus strukturierten Behandlungsplänen (Disease Ma-

nagement Programs), die verschiedenen einzelstaatlichen Medicaid-Programmen angeboten werden. Diese Dienstleis-

tungsverträge enthalten Bestimmungen für die Erreichung bestimmter Kosteneinsparungen und klinischer Vorgaben.

Bestimmte dieser Verträge sehen die Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Umsatzerlöse an den Kunden vor,

wenn die Vorgaben nicht erfüllt werden. Bei der Erfassung der Umsatzerlöse während der Laufzeit des Vertrags beur-

teilt die Gesellschaft die tatsächliche Erfüllung gemessen an den vertraglichen Vorgaben und ermittelt anschließend den

Betrag, zu deren Zahlung der Kunde rechtlich verpflichtet wäre, wenn der Vertrag zum Bewertungsstichtag gekündigt

würde. Zu diesen Beurteilungen gehören Schätzungen der medizinischen Ansprüche und anderer Daten in Übereinstim-

mung mit der vertraglich festgelegten Methodik. Da die vollständigen Daten erst sechs bis neun Monate nach dem Be-

wertungszeitraum vorliegen, gibt es im Allgemeinen eine große zeitliche Verzögerung zwischen der Erfassung der

Rückstellung und der endgültigen Abrechnung des Vertrags. Wenn die Daten zur Beurteilung der Leistungserfüllung

unzureichend sind oder die Vorgaben nicht erreicht wurden, wird die Erfassung der Umsatzerlöse aufgeschoben. Im

Allgemeinen ist es der Gesellschaft gelungen, die in diesen Verträgen festgelegten Leistungsvorgaben zu erfüllen. Zum

31. März 2013 und 2012 waren die im Zusammenhang mit diesen Vertragsarten abgegrenzten Beträge nicht wesentlich.

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ANHANG (Fortsetzung)

59

Lieferantenseitige gewährte Anreize (Incentives): Dienstleistungshonorare und andere von Zulieferern erhaltene An-

reize im Zusammenhang mit dem Kauf oder Vertrieb von Vorräten werden im Allgemeinen als Verringerung der Um-

satzkosten erfasst. Die Gesellschaft betrachtet diese Honorare und sonstigen Anreize als Produktrabatte. Dementspre-

chend werden sie als eine Verringerung der Produktkosten erfasst und beim Verkauf der zugehörigen Vorräte unter den

Umsatzkosten ausgewiesen.

Lieferanten-Abgrenzungen (Supplier Reserves): Die Gesellschaft bildet Abgrenzungen für Erstattungsansprüch ge-

genüber Zulieferern im Zusammenhang mit den verschiedenen Preis- und Rabattanreizen, einschließlich solcher Rabatte,

die mit fälligen Verbindlichkeiten verrechnet werden. Die Schätzungen dieser Abgrenzungen beruhen auf einer Ermes-

sensausübung unter Berücksichtigung des aktuellen Stands offener Erstattungsansprüche, vergangener Erfahrungen mit

den Zulieferern, der spezifischen Anreizprogramme und anderer verfügbarer einschlägiger Informationen. Die von

Zulieferern zu zahlenden Beträge werden laufend beurteilt und die Schätzungen der Abgrenzungen bei einer Verände-

rung der Sachlage gegebenenfalls angepasst. Zum 31. März 2013 und 2012 betrugen die Lieferanten-Abgrenzungen

USD 164 Mio. bzw. USD 115 Mio. Der schlussendlich in Bezug auf die offenen Erstattungsansprüche vereinnahmte

Betrag kann von dieser Schätzung abweichen. Alle Lieferanten-Abgrenzungen zum 31. März 2013 und 2012 beziehen

sich auf das Segment Distribution Solutions.

Ertragsteuern: Die Ertragsteuern werden nach der bilanzorientierten Methode bilanziert, wonach für zukünftig zu

erwartende steuerliche Auswirkungen von Geschäftsvorfällen, die bereits im Abschluss berücksichtigt wurden, latente

Steueransprüche und -verbindlichkeiten zu erfassen sind. Gemäß dieser Methode werden latente Steueransprüche

und -verbindlichkeiten anhand der Differenz zwischen dem steuerlichen Wertansatz der Vermögenswerte und Verbind-

lichkeiten und den im Abschluss bilanzierten Werten ermittelt, wobei die Steuersätze zugrunde gelegt werden, die in

dem Jahr gelten, in dem sich die Differenzen voraussichtlich auflösen. Steuervorteile aus ungewissen Steuerpositionen

werden angesetzt, wenn eine Wahrscheinlichkeit von über 50 % besteht (sog. More-likely-than-not-Kriterium), dass die

Position bei einer Betriebsprüfung (einschließlich der Beilegung jeglicher damit zusammenhängender Berufungs- oder

Gerichtsverfahren) formalrechtlich betrachtet Bestand haben wird. Der Steuervorteil wird zum höchsten der Beträge

angesetzt, für deren Realisierung bei der endgültigen Beilegung des jeweiligen Sachverhalts eine Wahrscheinlichkeit

von über 50 % besteht. Es werden keine latenten Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Geschäftsbe-

triebe angesetzt, die als dauerhafte Reinvestitionen betrachtet werden.

Fremdwährungsumrechnung: Die internationalen Tochterunternehmen der Gesellschaft verwenden im Allgemeinen

ihre lokale Währung als funktionale Währung. Die Aktiva und Passiva dieser internationalen Tochterunternehmen wer-

den zu den am Jahresende geltenden Wechselkursen und die Umsatzerlöse und Aufwendungen zu den im Geschäftsjahr

geltenden Durchschnittskursen in US-Dollar umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsum-

rechnung für das Geschäftsjahr sind im Posten „Sonstiges Ergebnis“ der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und der

kumulierte Effekt ist im Eigenkapitalposten der Konzernbilanz enthalten. Bei kompletter oder teilweiser Veräußerung

eines internationalen Unternehmens wird der diesbezügliche Anteil der kumulierten Umrechnungsdifferenzen aus der

Fremdwährungsumrechnung aus dem Eigenkapitalposten herausgenommen und in der Konzern-Gewinn- und Verlust-

rechnung als Veräußerungsgewinn oder -verlust ausgewiesen. Realisierte Gewinne und Verluste aus Devisengeschäften

werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den betrieblichen Aufwendungen erfasst und waren für die

Ertragslage des Konzerns in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 unwesentlich.

Derivative Finanzinstrumente: Derivative Finanzinstrumente dienen hauptsächlich zur Steuerung des Währungs-

und Zinsänderungsrisikos und werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Wird ein Derivat als

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats und

des Grundgeschäfts, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen sind, ergebniswirksam erfasst. Wird das Derivat als

Absicherung von Zahlungsströmen designiert, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des

Derivats im sonstigen Ergebnis in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, und der kumulierte Effekt wird im

Eigenkapitalposten der Konzernbilanz erfasst. Die kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in die

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, wenn das gesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Die

Wirksamkeit eines Sicherungsgeschäfts wird regelmäßig beurteilt, und die unwirksamen Teile der Änderungen des

beizulegenden Zeitwerts bei Absicherungen von Zahlungsströmen werden ergebniswirksam erfasst. Nicht als Absiche-

rung designierte derivative Instrumente werden am Ende jeder Berichtsperiode an den Marktwert angepasst; etwaige

Änderungen werden im Ergebnis ausgewiesen.

Anteilsbasierte Vergütung: Alle anteilsbasierten Vergütungen werden mit einer Bewertungsmethode auf Basis des

beizulegenden Zeitwerts bilanziert. Der anteilsbasierte Vergütungsaufwand wird für jenen Teil der Zuteilungen, der

voraussichtlich unverfallbar wird, über die erforderliche Dienstzeit linear erfasst. Der erfasste Vergütungsaufwand wird

auf gleiche Weise wie die an die Arbeitnehmer gezahlte Barvergütung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

klassifiziert bzw. in der Konzernbilanz aktiviert.

Eventualverbindlichkeiten: Die Gesellschaft ist mit verschiedenen Ansprüchen, sonstigen anhängigen oder mögli-

chen Schadensersatzklagen, Untersuchungen im Hinblick auf staatliche Gesetze und Verordnungen sowie anderen, sich

aus der üblichen Geschäftstätigkeit ergebenden Angelegenheiten konfrontiert. Wenn ein Verlust für wahrscheinlich

gehalten wird und mit angemessener Genauigkeit geschätzt werden kann, wird eine Verbindlichkeit in Höhe der best-

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

60

möglichen Schätzung des letztendlich entstehenden Verlusts angesetzt. Die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts im Hin-

blick auf einen bestimmten Eventualfall lässt sich jedoch häufig nur schwer vorhersagen, und eine aussagekräftige

Schätzung des Verlusts oder einer Verlustbandbreite ist auf Basis der verfügbaren Informationen und der potenziellen

Auswirkung zukünftiger Ereignisse und Entscheidungen Dritter, die den endgültigen Ausgang des Eventualfalls be-

stimmen, möglicherweise nicht durchführbar. Außerdem ist es nicht unüblich, dass sich die Lösung solcher Angelegen-

heiten über mehrere Jahre hinzieht. In dieser Zeit müssen relevante Entwicklungen und neue Informationen mindestens

vierteljährlich neu beurteilt werden, um sowohl die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Verlusts zu bestimmen als

auch um festzustellen, ob eine Bandbreite möglicher Verluste mit angemessener Genauigkeit geschätzt werden kann.

Falls ein Verlust wahrscheinlich ist, jedoch eine angemessene Schätzung nicht vorgenommen werden kann, werden

Angaben zu dem Verfahren gemacht.

Ebenso werden Angaben gemacht, wenn es nach vernünftiger Betrachtung möglich ist, dass ein Verlust eintreten

bzw. der Verlustbetrag die gebildete Rückstellung übersteigen wird. Die Gesellschaft überprüft alle Eventualverbind-

lichkeiten mindestens vierteljährlich, um zu bestimmen, ob sich die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts geändert hat, und

zu beurteilen, ob eine angemessene Schätzung des Verlusts oder der Verlustbandbreite vorgenommen werden kann. Wie

vorstehend erörtert, ist die Entwicklung einer aussagekräftigen Schätzung eines Verlusts oder der Bandbreite eines mög-

lichen Verlusts komplex, wenn der Ausgang unmittelbar von Verhandlungen mit Dritten oder Entscheidungen Dritter,

wie Aufsichtsbehörden, den Gerichten und anderen involvierten Parteien, abhängig ist. Solche Faktoren wirken sich

unmittelbar darauf aus, ob es möglich ist, eine Bandbreite möglicher Verluste und den oberen und unteren Grenzwert der

Schätzung mit angemessener Genauigkeit zu bestimmen.

Unternehmenszusammenschlüsse: Erworbene Unternehmen werden im Rahmen der Erstkonsolidierung nach der

Erwerbsmethode bilanziert, der zufolge die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum

Erwerbszeitpunkt mit ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten anzusetzen sind. Der Betrag, um den der Erwerbspreis

die geschätzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Nettovermögenswerte übersteigt, wird als Geschäfts- oder

Firmenwert angesetzt. Erwerbsbezogene Aufwendungen und zugehörige Restrukturierungskosten werden im Entste-

hungszeitpunkt aufwandswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert erworbener Vermögenswerte und übernommener Verbindlichkeiten kann mit mehreren

Bewertungsmethoden ermittelt werden. Bei immateriellen Vermögenswerten wird normalerweise die Ertragswertmetho-

de verwendet. Ausgangspunkt dieser Methode ist eine Prognose aller erwarteten künftigen Netto-Cashflows für jeden

Vermögenswert. Im Anschluss erfolgt die Ermittlung des Barwerts durch Diskontierung des Netto-Cashflows mit einem

angemessenen Zinssatz, der die mit den Zahlungsströmen verbundenen Risikofaktoren widerspiegelt. Zu den wichtigsten

Schätzungen und Annahmen, die der Ertragswertmethode oder anderen Verfahren zugrunde liegen, gehören die Höhe

und der Zeitpunkt prognostizierter künftiger Cashflows, der ausgewählte Abzinsungssatz zur Bewertung der mit den

künftigen Cashflows verbundenen Risiken sowie die Beurteilung des Lebenszyklus des Vermögenswerts und der Wett-

bewerbstrends, die sich auf den Vermögenswert auswirken, unter Berücksichtigung technischer, rechtlicher, regulatori-

scher oder wirtschaftlicher Eintrittsbarrieren. Die Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts

ist ebenfalls eine Ermessensentscheidung, da unterschiedliche Arten von immateriellen Vermögenswerten unterschiedli-

che Nutzungsdauern haben und bei bestimmten Vermögenswerten sogar von einer unbegrenzten Nutzungsdauer ausge-

gangen werden kann.

Kürzlich übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Gesamtergebnis: Im ersten Quartal 2013 übernahm die Gesellschaft rückwirkend eine geänderte Vorschrift für die

Darstellung des sonstigen Ergebnisses. Nach der geänderten Vorschrift sind das Gesamtergebnis, die Bestandteile des

Jahresüberschusses und die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses entweder in einer einzigen fortlaufenden Gesamter-

gebnisrechnung oder in zwei gesonderten, aber aufeinanderfolgenden Abschlussbestanteilen darzustellen. Die Gesell-

schaft hat sich dazu entschieden, das sonstige Ergebnis und seine Bestandteile in einer separaten Gesamtergebnisrech-

nung darzustellen. Durch die neue Vorschrift änderte sich zwar die Darstellung des Gesamtergebnisses, doch sie hatte

keinen Einfluss auf die Bestandteile, die nach der bisherigen Bilanzierungsvorschrift im Jahresüberschuss oder sonstigen

Ergebnis zu erfassen sind. Die geänderte Vorschrift hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss

der Gesellschaft.

Kürzlich herausgegebene, aber noch nicht übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Saldierung in der Bilanz: Im Dezember 2011 und im Januar 2013 wurde eine geänderte Angabepflicht im Zusam-

menhang mit der Saldierung von Aktiva und Passiva herausgegeben. Die Vorschrift schreibt Unternehmen bei Deriva-

ten, Wertpapierpensionsgeschäften und Wertpapierdarlehen, die entweder in Übereinstimmung mit besonderen US-

GAAP-Kriterien saldiert werden oder einer Aufrechnungs-Rahmenvereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung

unterliegen, die Offenlegung von Informationen über die Saldierung von Aktiva und Passiva vor. Die geänderte Vor-

schrift ist von der Gesellschaft rückwirkend ab dem ersten Quartal 2014 anzuwenden. Die Anwendung der geänderten

Vorschrift wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.

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ANHANG (Fortsetzung)

61

Gesamtergebnis: Im Februar 2013 wurde eine geänderte Angabepflicht im Zusammenhang mit der Erfassung von

aus dem Posten „Kumuliertes sonstiges Ergebnis“ ausgegliederten Beträgen herausgegeben. Die Vorschrift schreibt den

Ausweis der aus diesem Posten ausgegliederten Beträge nach Bestandteilen vor. Ferner müssen Unternehmen entweder

in der Gewinn- und Verlustrechnung selbst oder im Anhang bedeutende Beträge, die aus dem Posten „Kumuliertes

sonstiges Ergebnis“ ausgegliedert wurden, nach den jeweiligen Posten des Jahresüberschusses nur dann darstellen, wenn

der ausgegliederte Betrag in seiner Gesamtheit im selben Berichtszeitraum in den Jahresüberschuss umzugliedern ist.

Bei Beträgen, die nicht in ihrer Gesamtheit in den Jahresüberschuss umzugliedern sind, sind Unternehmen zur Verwei-

sung auf andere Angaben verpflichtet, aus denen zusätzliche Einzelheiten zu diesen Beträgen hervorgehen. Diese Vor-

schrift ist von der Gesellschaft prospektiv ab dem ersten Quartal 2014 anzuwenden. Die Anwendung der geänderten

Vorschrift wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.

Kumulierte Umrechnungsdifferenzen: Im März 2013 wurde eine geänderte Vorschrift im Hinblick auf die Bilanzie-

rung der kumulierten Umrechnungsdifferenz bei der Muttergesellschaft im Falle des Abgangs bestimmter Tochtergesell-

schaften oder Gruppen von Vermögenswerten innerhalb eines ausländischen Unternehmens oder einer Beteiligung an

einem ausländischen Unternehmen herausgegeben. Nach der geänderten Vorschrift ist die Auflösung kumulierter Um-

rechnungsdifferenzen in den Jahresüberschuss nur bei vollständiger oder im Wesentlichen vollständiger Liquidation

einer maßgeblichen Beteiligung an einer Tochtergesellschaft oder einer Gruppe von Vermögenswerten innerhalb eines

ausländischen Unternehmens erforderlich. Vorgeschrieben ist ferner die gesamte oder anteilige Auflösung der kumulier-

ten Umrechnungsdifferenz in den Jahresüberschuss bei Veräußerung einer nach der Equity-Methode bilanzierten Betei-

ligung, bei der es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt. Die geänderte Vorschrift ist von der Gesellschaft mit

Wirkung vom ersten Quartal des Geschäftsjahres 2015 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Auswir-

kungen dieser geänderten Vorschrift auf den Konzernabschluss der Gesellschaft werden derzeit geprüft.

2. Unternehmenszusammenschlüsse

Geschäftsjahr 2013

Am 22. Februar 2013 erwarb die Gesellschaft alle im Umlauf befindlichen Aktien der PSS World Medical, Inc.

(„PSS World Medical“) aus Jacksonville, Florida, für einen Kaufpreis von USD 29,00 je Aktie zuzüglich Übernahme

der Verbindlichkeiten der PSS World Medical, bzw. insgesamt ca. USD 1,9 Mrd., der sich aus einer Barzahlung in Höhe

von USD 1,3 Mrd., abzüglich erworbener Zahlungsmittel, und der Übernahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten

mit einem beizulegenden Zeitwert von USD 0,6 Mrd. zusammensetzte. Die bei der Übernahme geleistete Barzahlung

wurde aus Eigenmitteln und der Emission langfristiger Schuldtitel finanziert. PSS World Medical vermarktet und ver-

treibt medizinische Produkte und Dienstleistungen in den gesamten USA. Durch die Übernahme von PSS World Medi-

cal wird das vorhandene medizinisch-chirurgische Geschäft der Gesellschaft ausgebaut.

In der nachstehenden Tabelle sind die vorläufig angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögens-

werte und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst. Da die Übernahme noch nicht

lange zurückliegt, können sich diese Beträge innerhalb des Bewertungszeitraums ändern, wenn die Bewertungen zum

beizulegenden Zeitwert finalisiert werden.

(Angaben in Millionen) Angesetzte Beträge zum Er-

werbszeitpunkt (vorläufig)

Kurzfristige Vermögenswerte, abzüglich erworbener Zahlungsmittel und Zahlungs-

mitteläquivalente USD 706

Geschäfts- oder Firmenwert 1.145

Immaterielle Vermögenswerte 557

Sonstige langfristige Vermögenswerte 183

Kurzfristige Verbindlichkeiten −376

Kurzfristig fälliger Teil langfristiger Finanzverbindlichkeiten −635

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten −281

Erworbenes Nettovermögen, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-

äquivalente USD 1.299

In der Kaufpreisallokation sind erworbene identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in Höhe von

USD 557 Mio. enthalten, deren beizulegender Zeitwert hauptsächlich anhand der Ertragswertmethode ermittelt wurde,

wobei mehrere wesentliche nicht beobachtbare Ausgangsgrößen für die prognostizierten Cashflows und ein Abzinsungs-

satz verwendet wurden. Diese Ausgangsgrößen werden nach Maßgabe der Leitlinien zur Bemessung zum beizulegenden

Zeitwert bzw. zu dessen Offenlegung als Ausgangsgrößen der Stufe 3 angesehen. Die erworbenen immateriellen Ver-

mögenswerte umfassen hauptsächlich Kundenlisten im Wert von USD 529 Mio. sowie Marken und Markennamen im

Wert von USD 15 Mio. Die geschätzte gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Kundenlisten, Marken und Markenna-

men und gesamten erworbenen immateriellen Vermögenswerte beträgt neun Jahre, zwei Jahre bzw. neun Jahre. Der

beizulegende Zeitwert der erworbenen Finanzverbindlichkeiten wurde anhand notierter Marktpreise und anderer Aus-

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ANHANG (Fortsetzung)

62

gangsgrößen aus verfügbaren Marktinformationen bemessen, die nach Maßgabe der Leitlinien zur Bemessung zum

beizulegenden Zeitwert bzw. zu dessen Offenlegung als Ausgangsgrößen der Stufe 2 angesehen werden. Weitere Infor-

mationen zur Übernahme und Rückzahlung der erworbenen Finanzverbindlichkeiten und der zur Finanzierung eines

Teils dieses Erwerbs emittierten langfristigen Schuldtitel sind Anhang 14 „Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungstä-

tigkeit“ zu entnehmen. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Nettobetrag der materiellen und immateriellen

Vermögenswerte in Höhe von ca. USD 1.145 Mio. wurde als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt und spiegelt in erster

Linie den erwarteten zukünftigen Nutzen nach der Integration des Unternehmens wider. Der größte Teil des Geschäfts-

oder Firmenwerts ist voraussichtlich nicht steuerlich abzugsfähig.

Die Geschäftsergebnisse der PSS World Medical seit dem Erwerbszeitpunkt flossen in die Ertragslage des vierten

Quartals und des Geschäftsjahres zum 31. März 2013 in die Sparte medizinisch-chirurgische(r) Vertrieb und Dienstleis-

tungen mit ein, die Teil des Segments Distribution Solutions ist, und die Auswirkungen auf den Konzernabschluss waren

nicht wesentlich.

Am 6. April 2012 erwarb die Gesellschaft den verbleibenden Anteil von 50 % am Gebäude ihres Hauptsitzes in San

Francisco, Kalifornien, gegen eine Zahlung in Höhe von USD 90 Mio., die aus Eigenmitteln finanziert wurde. Die Ge-

sellschaft hatte bereits zuvor eine 50%ige Beteiligung gehalten und war der Hauptmieter des Gebäudes. Die Transaktion

wurde als Stufenerwerb bilanziert, was eine Neubewertung der zuvor gehaltenen 50%igen Beteiligung zum beizulegen-

den Zeitwert und die Verbuchung der Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert als Gewinn in

der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich machte. Die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert hatte

einen nicht zahlungswirksamen Vorsteuergewinn in Höhe von USD 81 Mio. (USD 51 Mio. nach Steuern) zur Folge, der

im ersten Quartal 2013 unter Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) als Gewinn aus Unternehmenszusammen-

schlüssen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde.

Der gesamte beizulegende Zeitwert der übernommenen Netto-Vermögenswerte belief sich auf USD 180 Mio. und

wurde wie folgt aufgeteilt: USD 113 Mio. wurden dem Gebäude und Einbauten zugeordnet, USD 58 Mio. Grundstücken

und der verbleibende Betrag der Abwicklung des vorher bestehenden Mietverhältnisses und der immateriellen Vermö-

genswerte. Der beizulegende Zeitwert des Gebäudes und der Einbauten wurde auf Basis der aktuellen Wiederbeschaf-

fungskosten abzgl. Abschreibung und nicht abgeschriebene Aufwendungen für Mietereinbauten sowie auf der Grundla-

ge anderer einschlägiger Marktinformationen ermittelt, die nach Maßgabe der Leitlinien zur Bemessung zum beizule-

genden Zeitwert bzw. zu dessen Offenlegung als Ausgangsgrößen der Stufe 3 angesehen werden. Das Gebäude und die

Einbauten haben eine gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer von 30 Jahren. Der beizulegende Zeitwert der Grund-

stücke wurde anhand vergleichbarer Grundstücksverkäufe im umliegenden Markt ermittelt, die als Ausgangsgrößen der

Stufe 2 angesehen werden.

Geschäftsjahr 2012

Am 25. März 2012 erwarb die Gesellschaft im Wesentlichen die gesamten Vermögenswerte der Drug Trading Com-

pany Limited, des Geschäfts mit unabhängigen Apotheken der Katz Group Canada Inc. („Katz Group“), und der Medi-

cine Shoppe Canada Inc., des Franchise-Geschäfts der Katz Group, (zusammen die „Katz-Vermögenswerte“) für einen

Kaufpreis von USD 925 Mio., der aus Eigenmitteln finanziert wurde. Mit dem Erwerb der Vermögenswerte der Drug

Trading Company Limited wurde ein Marketing- und Einkaufsbereich mit unabhängigen Apotheken in Kanada über-

nommen. Die Übernahme der Medicine Shoppe Canada Inc. umfasst das Franchise-Geschäft, das Dienstleistungen für

unabhängige Apotheken in Kanada erbringt. Das Geschäftsergebnis der erworbenen Katz-Vermögenswerte fließt seit

dem ersten Quartal 2013 in die Ertragslage des kanadischen Pharmavertriebs- und Dienstleistungsgeschäfts mit ein, das

zum Segment Distribution Solutions gehört.

Im zweiten Quartal 2013 wurde die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und

übernommenen Verbindlichkeiten der Katz-Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt abgeschlossen. In der nachstehen-

den Tabelle sind die endgültig angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernomme-

nen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt sowie die Anpassungen, die im Bewertungszeitraum der ersten sechs

Monate 2013 gegenüber den 2012 ursprünglich angesetzten Beträgen vorgenommen wurden, zusammengefasst. Die

Anpassungen im Bewertungszeitraum der ersten sechs Monate 2013 hatten in keiner Periode wesentliche Auswirkungen

auf die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz oder die Cashflows des Konzerns, weshalb der Jahresabschluss der

Gesellschaft nicht rückwirkend angepasst wurde.

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ANHANG (Fortsetzung)

63

(Angaben in Millionen)

Vorher angesetzte

Beträge zum Erwerbs-

zeitpunkt (vorläufig)(l)

Anpassungen im

Bewertungszeit-

raum

Zum Erwerbszeitpunkt

angesetzte Beträge

(endgültig wie ange-

passt)

Kurzfristige Vermögenswerte, abzüglich erworbener Zah-

lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 33 USD –1 USD 32 Geschäfts- oder Firmenwert 506 6 512

Immaterielle Vermögenswerte 441 1 442

Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 –1 14 Kurzfristige Verbindlichkeiten −37 1 −36

Langfristige latente Steuerverbindlichkeiten −39 – –39

Erworbenes Nettovermögen, abzüglich der Zahlungs-

mittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 919 USD 6 USD 925

(l) Wie zuvor gemäß Form 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. März 2012 ausgewiesen.

In der Kaufpreisallokation sind erworbene identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in Höhe von

USD 442 Mio. enthalten, deren beizulegender Zeitwert anhand der Ertragswertmethode ermittelt wurde, wobei mehrere

nicht beobachtbare Ausgangsgrößen für die prognostizierten Cashflows und ein Abzinsungssatz verwendet wurden.

Diese Ausgangsgrößen werden nach Maßgabe der Leitlinien zur Bemessung zum beizulegenden Zeitwert bzw. zu des-

sen Offenlegung als Ausgangsgrößen der Stufe 3 angesehen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen

hauptsächlich Dienstleistungsvereinbarungen im Wert von USD 318 Mio. sowie Marken und Markennamen im Wert

von USD 114 Mio. Die geschätzte gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarungen, der Marken

und Markennamen und der gesamten erworbenen immateriellen Vermögenswerte beträgt 20 Jahre. Die Differenz zwi-

schen dem Kaufpreis und dem Nettobetrag der materiellen und immateriellen Vermögenswerte in Höhe von

ca. USD 512 Mio. wurde als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt und spiegelt in erster Linie den erwarteten zukünfti-

gen Nutzen nach der Integration des Unternehmens wider. USD 290 Mio. des Geschäfts- oder Firmenwerts sind voraus-

sichtlich steuerlich abzugsfähig.

Geschäftsjahr 2011

Am 30. Dezember 2010 erwarb die Gesellschaft alle im Umlauf befindlichen Aktien der US Oncology Holdings,

Inc. („US Oncology“) für einen Kaufpreis von ca. USD 2,1 Mrd., der sich aus einer Barzahlung in Höhe von

USD 0,2 Mrd., abzüglich erworbener Zahlungsmittel, und der Übernahme von Verbindlichkeiten mit einem beizulegen-

den Zeitwert von USD 1,9 Mrd. zusammensetzte. Die bei der Übernahme geleistete Barzahlung wurde aus Eigenmitteln

finanziert. Als integriertes Onkologieunternehmen steht US Oncology mit niedergelassenen Onkologen in Verbindung

und arbeitet in allen Bereichen der Krebsforschung und des Versorgungskontinuums mit Patienten, Krankenhäusern,

Kostenträgern und der Gesundheitswirtschaft insgesamt zusammen. Durch die Übernahme von US Oncology wird das

vorhandene Geschäft der Gesellschaft im Bereich des Vertriebs von Spezialpharmazeutika ausgebaut und um Praxisma-

nagementdienste für Onkologen ergänzt. Seit dem vierten Quartal 2011 fließen die Geschäftsergebnisse von

US Oncology in die Ertragslage des Segments Distribution Solutions mit ein.

Im dritten Quartal 2012 wurde die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und

übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt abgeschlossen. In der nachstehenden Tabelle sind die endgül-

tig angesetzten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten zum

Erwerbszeitpunkt sowie die Anpassungen, die im Bewertungszeitraum der ersten neun Monate 2012 gegenüber den

2011 ursprünglich angesetzten Beträgen vorgenommen wurden, zusammengefasst. Die Anpassungen im Bewertungs-

zeitraum der ersten neun Monate 2012 hatten in keiner Periode wesentliche Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlust-

rechnung, die Bilanz oder die Cashflows des Konzerns, weshalb der Jahresabschluss der Gesellschaft nicht rückwirkend

angepasst wurde.

(Angaben in Millionen)

Vorher angesetzte

Beträge zum Er-

werbszeitpunkt

(vorläufig)(l)

Anpassungen im

Bewertungszeit-

raum

Zum Erwerbszeitpunkt

angesetzte Beträge

(endgültig wie ange-

passt)

Kurzfristige Vermögenswerte, abzüglich erworbener Zah-lungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 662 USD –13 USD 649

Geschäfts- oder Firmenwert 808 20 828

Immaterielle Vermögenswerte 1.007 –14 993 Sonstige langfristige Vermögenswerte 354 –6 348

Kurzfristige Verbindlichkeiten −489 −1 −490

Kurzfristig fälliger Teil langfristiger Finanzverbindlichkeiten –1.735 − −1.735 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten −338 16 –322

Sonstiges Eigenkapital −25 –2 –27

Erworbenes Nettovermögen, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 244 USD – USD 244

(l) Wie zuvor gemäß Form 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. März 2011 ausgewiesen.

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ANHANG (Fortsetzung)

64

In der Kaufpreisallokation sind erworbene identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in Höhe von

USD 993 Mio. enthalten, deren beizulegender Zeitwert anhand der Ertragswertmethode ermittelt wurde, wobei mehrere

nicht beobachtbare Ausgangsgrößen für die prognostizierten Cashflows und ein Abzinsungssatz verwendet wurden..

Diese Ausgangsgrößen werden nach Maßgabe der Leitlinien zur Bemessung zum beizulegenden Zeitwert bzw. zu des-

sen Offenlegung als Ausgangsgrößen der Stufe 3 angesehen. Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte umfassen

hauptsächlich Dienstleistungsvereinbarungen im Wert von USD 721 Mio. und Kundenlisten im Wert von USD 185 Mio.

Die geschätzte gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Dienstleistungsvereinbarungen, Kundenlisten und gesamten

erworbenen immateriellen Vermögenswerte beträgt 18 Jahre, 10 Jahre bzw. 16 Jahre. Der beizulegende Zeitwert der

erworbenen Finanzverbindlichkeiten wurde hauptsächlich anhand von Ausgangsgrößen der Stufe 2 ermittelt. Weitere

Informationen zur Übernahme und Rückzahlung der erworbenen Finanzverbindlichkeiten sind Anhang 14 „Finanzver-

bindlichkeiten und Finanzierungstätigkeit“ zu entnehmen. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Nettobetrag

der materiellen und immateriellen Vermögenswerte wurde als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt und spiegelt in

erster Linie den erwarteten zukünftigen Nutzen nach der Integration des Unternehmens wider. Der Geschäfts- oder

Firmenwert ist voraussichtlich nicht steuerlich abzugsfähig.

In den vergangenen drei Jahren vollzog die Gesellschaft ferner einige weitere kleinere Übernahmen in beiden Ge-

schäftssegmenten. Die Geschäftsergebnisse dieser Unternehmenserwerbe werden ab dem jeweiligen Erwerbszeitpunkt

im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Kaufpreisallokation für die Unternehmenserwerbe erfolgte auf Grundlage von

Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt.

Die Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbundene Anpassungen stellten sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Betriebliche Aufwendungen Transaktionskosten im Zusammenhang mit Unter-

nehmenserwerben USD 16 USD 3 USD 22

Umstrukturierungen, Abfindungen und Standortwech-sel 31 6 9

Sonstige integrationsbezogene Aufwendungen 25 22 12

Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen –81 – –

Summe –9 31 43

Sonstige Erträge: Erstattung des Zinsaufwands nach der

Übernahme durch ehemalige Aktionäre von US Oncology – − −16 Zinsaufwand: Gebühren für den Überbrückungskredit 11 − 25

Summe Aufwendungen für Unternehmenserwerbe

und damit verbundene Anpassungen USD 2 USD 31 USD 52

Die Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbundene Anpassungen je Segment zeigen folgendes

Bild:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Betriebliche Aufwendungen

Distribution Solutions USD 47 USD 24 USD 41 Technology Solutions 8 6 –

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) –64 1 2

Summe –9 31 43

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) – sonstige Erträge – − −16

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) – Zinsauf-

wand 11 − 25

Summe Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbundene Anpassungen USD 2 USD 31 USD 52

Die Aufwendungen für Unternehmenserwerbe und damit verbundene Anpassungen bezogen sich im Geschäfts-

jahr 2013 hauptsächlich auf den Erwerb der PSS World Medical durch die Gesellschaft sowie auf den Gewinn aus Un-

ternehmenszusammenschlüssen im Rahmen des Erwerbs des verbleibenden Anteils von 50 % am Gebäude des Hauptsit-

zes durch die Gesellschaft. Die Aufwendungen in den Geschäftsjahren 2012 und 2011 fielen in erster Linie für die

Übernahme und Integration von US Oncology an. Es ist mit weiteren erwerbsbezogenen Aufwendungen bei der Integra-

tion von Unternehmen der Gesellschaft zu rechnen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass der für die Unternehmenserwerbe angesetzte Geschäfts- oder Firmenwert im

Allgemeinen nicht steuerlich abzugsfähig ist. Beim Erwerb der Vermögenswerte eines Unternehmens kann der Ge-

schäfts- oder Firmenwert jedoch steuerlich abzugsfähig sein. Es wurden keine Pro-forma-Angaben über die Ertragslage

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

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der erworbenen Unternehmen und keine Angaben über die Ertragslage dieser Unternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt

gemacht, weil die Auswirkungen auf den Konzernabschluss sowohl einzeln als auch zusammengenommen unwesentlich

waren.

3. Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte und Produktanpassungsaufwand

2013, 2012 und 2011 verbuchte die Gesellschaft Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte und Produktanpas-

sungsaufwand in Höhe von USD 46 Mio., USD 51 Mio. bzw. USD 72 Mio. im Segment Technology Solutions:

Geschäftsjahr 2013

Im vierten Quartal 2013 erfasste die Gesellschaft einen nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand vor

Steuern von USD 46 Mio. Dieser Aufwand resultierte aus der deutlichen Reduzierung der Umsatzschätzung für ein

Softwareprodukt und beinhaltete einen Wertminderungsaufwand für den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von

USD 36 Mio., um den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts innerhalb der betreffenden Berichtseinheit auf seinen

impliziten beizulegenden Zeitwert zu vermindern. Der Geschäfts- oder Firmenwert hatte ferner einen steuerlichen

Buchwert (nominal tax basis). In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde dieser Wertminderungsaufwand

unter den betrieblichen Aufwendungen erfasst. Weitere Informationen zu dieser einmaligen Bewertung zum beizulegen-

den Zeitwert sind Anhang 19 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ zu entnehmen. Per Saldo beläuft sich der Auf-

wand auf eine Wertminderung in Höhe von USD 10 Mio. zur Reduzierung des Buchwerts der nicht abgeschriebenen

aktivierten Kosten für dieses zur Veräußerung gehaltene Softwareprodukt auf seinen Nettoveräußerungswert. Die Ge-

sellschaft kam zu dem Ergebnis, dass die geschätzten zukünftigen nicht abgezinsten Umsatzerlöse, abzüglich der ge-

schätzten zugehörigen Kosten, nicht ausreichen würden, um den Buchwert zu erzielen. In der Konzern-Gewinn- und

Verlustrechnung wurde dieser Wertminderungsaufwand als Umsatzkosten erfasst.

Geschäftsjahr 2012

Im dritten Quartal 2012 billigte die Gesellschaft einen Plan zur Anpassung der Softwareprodukte für die klinische

Behandlung und das Revenue Cycle Management in Krankenhäusern innerhalb des Segments Technology Solutions. Im

Rahmen dieser Anpassungsstrategie wurde mit der Zusammenführung der Hauptproduktlinien für die klinische Behand-

lung und das Revenue Cycle Management, Horizon und Paragon, auf der Microsoft®-basierten Plattform von Paragon

begonnen. Gleichzeitig wurde die Entwicklung des Softwareprodukts Horizon Enterprise Revenue Management™

(„HzERM“) eingestellt. Der Plan hatte einen Vorsteueraufwand in Höhe von USD 51 Mio. im Geschäftsjahr 2012 zur

Folge, von dem USD 31 Mio. als Umsatzkosten und USD 20 Mio. als betriebliche Aufwendungen in der Konzern-

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen fiel im dritten Quartal 2012

an. Der Vorsteueraufwand umfasste einen nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwand für Vermögenswerte in

Höhe von USD 24 Mio. Dieser Aufwand entfiel hauptsächlich auf die Abschreibung vorausbezahlter Lizenzen und

Provisionen und aktivierter Software zur internen Nutzung, die als veraltet eingestuft wurden, weil sie zukünftig nicht

mehr verwendet würden, Abfindungszahlungen in Höhe von USD 10 Mio., eine Wertberichtigung auf Forderungen

gegen Kunden in Höhe von USD 7 Mio. und sonstige Aufwendungen in Höhe von USD 10 Mio.

Geschäftsjahr 2011

Am Ende des zweiten Quartals 2010 wurde das HzERM-Softwareprodukt allgemein verfügbar. Im Oktober 2010

senkte die Gesellschaft ihre Umsatzschätzung für ihr HzERM-Softwareprodukt für die nächsten 24 Monate und kam zu

dem Ergebnis, dass die geschätzten zukünftigen Umsatzerlöse, abzüglich der geschätzten zugehörigen Kosten, nicht

ausreichen würden, um den Buchwert zu erzielen. Infolgedessen wurde im zweiten Quartal 2011 unter den Umsatzkos-

ten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ein nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand in Höhe von

USD 72 Mio. erfasst, um den Buchwert des Softwareprodukts auf seinen Nettoveräußerungswert zu verringern.

4. Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung

Aufgrund einer neueren Beurteilung hat sich die Gesellschaft zu einem Veräußerungsplan für ihre 49%ige Beteili-

gung an Nadro, S.A. de C.V. („Nadro“) verpflichtet und im vierten Quartal 2013 einen Wertminderungsaufwand (vor

Steuern) in Höhe von USD 191 Mio. erfasst, durch den der Buchwert der Beteiligung auf den geschätzten beizulegenden

Zeitwert reduziert wurde. Der Wertminderungsaufwand spiegelt die Verschlechterung der Marktstellung von Nadro,

niedrigere prognostizierte Wachstumsraten bei den Umsatzerlösen und niedrigere prognostizierte operative Margen

sowie die kontinuierliche unternehmerische Herausforderung, die der Großhandelsvertrieb von Pharmazeutika in Mexi-

ko darstellt, wider. Zur Berechnung des Wertminderungsaufwands wurden bei der Beurteilung des Buchwerts der Betei-

ligung kumulierte Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung in Höhe von USD 69 Mio. berücksichtigt. Die kumu-

lierten Verluste aus der Fremdwährungsumrechnung (nach Steuern) sind in dem Posten „Kumuliertes sonstiges Ergeb-

nis“ in der Konzernbilanz der Gesellschaft erfasst. Der Wertminderungsaufwand wurde als Wertminderungsaufwand für

eine At-Equity bewertete Beteiligung des Segments Distribution Solutions in der Konzern-Gewinn- und Verlustrech-

nung erfasst. Der letztendliche Verkaufspreis für die Beteiligung der Gesellschaft an Nadro kann von der derzeitigen

Page 72: Innovationen für eine bessere Gesundheit · ternehmen im Bloomberg Businessweek-Ranking Gewinner der Platin-Auszeichnung 2013 als einer der „Besten Arbeitgeber für gesunden Lebensstil“

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

66

Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abweichen. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligung wird vierteljährlich da-

raufhin überprüft, ob eine weitere Wertminderung vorliegt.

Weitere Informationen zu dieser Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind Anhang 19 „Bewertung zum beizule-

genden Zeitwert“ zu entnehmen.

5. Anteilsbasierte Vergütung

Die Gesellschaft bietet ihren Mitarbeitern, Führungspersonen und nicht angestellten Directors anteilsbasierte Vergü-

tungen, darunter Aktienoptionen, ein Mitarbeiteraktienkaufprogramm, Restricted Stock Units („RSUs“) und leistungs-

abhängige (performance-based) Restricted Stock Units („PeRSUs“) (zusammen „anteilsbasierte Zuteilungen“). Die

meisten anteilsbasierten Zuteilungen erfolgen im ersten Quartal jedes Geschäftsjahres.

Der anteilsbasierte Vergütungsaufwand wird für jenen Teil der Zuteilungen erfasst, der am Ende voraussichtlich un-

verfallbar wird. Die Gesellschaft schätzt die Anzahl anteilsbasierter Zuteilungen, die schlussendlich unverfallbar wer-

den, hauptsächlich anhand historischer Erfahrungswerte. Die am Gewährungsstichtag festgelegte geschätzte Verfallsrate

wird während der erforderlichen Dienstzeit erneut überprüft und bei tatsächlichem Verfall angepasst. Die tatsächliche

Verfallsrate in zukünftigen Berichtsperioden könnte über oder unter den derzeitigen Schätzungen liegen.

Der erfasste Vergütungsaufwand wird auf gleiche Weise wie die an die Arbeitnehmer gezahlte Barvergütung in der

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert bzw. in der Konzernbilanz aktiviert. In den Geschäftsjahren 2013,

2012 und 2011 war kein wesentlicher anteilsbasierter Vergütungsaufwand als Teil der Kosten eines Vermögenswerts

aktiviert.

Auswirkung auf den Jahresüberschuss

Der anteilsbasierte Vergütungsaufwand und die zugehörigen Steuervorteile setzen sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

RSUs(1) USD 109 USD 97 USD 79 PeRSUs(2) 23 24 27

Aktienoptionen 24 23 22

Mitarbeiteraktienkaufprogramm 11 10 9

Anteilsbasierter Vergütungsaufwand 167 154 137 Steuervorteil für anteilsbasierten Vergütungsaufwand(3) –59 −55 −48

Anteilsbasierter Vergütungsaufwand, nach Steuern USD 108 USD 99 USD 89

(1) Dieser Aufwand bezieht sich hauptsächlich auf in Vorjahren zugeteilte PeRSUs, die aufgrund der Erreichung von

Zielvorgaben während des Erdienungszeitraums der entsprechenden Jahre in RSUs umgewandelt wurden. (2) Entspricht dem geschätzten Vergütungsaufwand für PeRSUs, die von der Erreichung von Leistungszielen während des

Erdienungszeitraums des Berichtsjahrs abhängen. (3) Der Ertragsteuervorteil wird anhand der in den jeweiligen Steuergebieten geltenden Steuersätze berechnet. Außerdem ist ein

Teil des Vergütungsaufwands vor Steuern nicht steuerlich abzugsfähig.

Aktienprogramme

Der 2005 Stock Plan bietet Mitarbeitern, Führungspersonen und nicht angestellten Directors anteilsbasierte Vergü-

tungen mit langfristiger Anreizwirkung. Er sieht die Gewährung von bis zu 42,5 Millionen Anteilen in Form von Akti-

enoptionen, Restricted Stocks, RSUs, PeRSUs und anderen anteilsbasierten Vergütungen vor. Zum 31. März 2013 sind

noch 5,8 Millionen Anteile für zukünftige Zuteilungen im Rahmen des 2005 Stock Plan verfügbar.

Aktienoptionen

Aktienoptionen werden zu einem Preis, der mindestens ihrem beizulegenden Zeitwert entspricht, gewährt, wobei die

Optionen im Rahmen des 2005 Stock Plan im Allgemeinen eine Vertragslaufzeit von sieben Jahren haben und über

einen Zeitraum von vier Jahren unverfallbar werden.

Der Vergütungsaufwand für Aktienoptionen wird linear über die erforderliche Dienstzeit erfasst und basiert auf dem

beizulegenden Zeitwert zum Gewährungsstichtag jenes Teils der Zuteilungen, der am Ende voraussichtlich unverfallbar

wird. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionen erfolgt mit dem Black-Scholes-

Optionspreismodell. Sobald der beizulegende Zeitwert einer Mitarbeiteraktienoption bestimmt ist, darf er nach derzeiti-

gen Rechnungslegungsvorschriften nicht mehr geändert werden, selbst wenn die verwendeten Schätzungen vom tatsäch-

lichen Wert abweichen. Das Optionspreismodell erfordert die Verwendung verschiedener Schätzungen und Annahmen,

die wie folgt getroffen werden:

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ANHANG (Fortsetzung)

67

Die erwartete Volatilität des Aktienkurses basiert auf einer Kombination aus der historischen Volatilität der

Stammaktien und der impliziten Marktvolatilität. Diese marktbasierte Eingangsgröße ermöglicht nach Ansicht

der Gesellschaft eine angemessene Schätzung der künftigen Aktienkursbewegungen und steht im Einklang mit

den Bewertungsmethoden für die Mitarbeiteraktienoptionen.

Die erwartete Dividendenrendite basiert auf historischen Erfahrungswerten und den aktuellen Erwartungen der

Anleger.

Der risikofreie Zinssatz für Perioden innerhalb der voraussichtlichen Laufzeit der Option basiert auf dem zum

Zeitpunkt der Gewährung gültigen Zinssatz auf US-Staatsanleihen mit fester Fälligkeit.

Die erwartete Laufzeit der Optionen basiert hauptsächlich auf dem historischen Ausübungsverhalten der Inha-

ber von Mitarbeiteraktienoptionen und anderen verhaltensbezogenen Daten und spiegelt die Auswirkung von

Änderungen der Vertragslaufzeit aktueller Optionszuteilungen im Vergleich zu früheren Zuteilungen wider.

Die gewichteten durchschnittlichen Annahmen für die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value) von Mit-

arbeiteraktienoptionen lauten wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Erwartete Volatilität des Aktienkurses 27 % 27 % 29 %

Erwartete Dividendenrendite 0,9 % 1,0 % 1,1 %

Risikofreier Zinssatz 0,8 % 2,1 % 2,6 %

Erwartete Laufzeit (in Jahren) 5 5 5

Es folgt eine Übersicht über die ausstehenden Optionen zum 31. März 2013:

Ausstehende Optionen Ausübbare Optionen

Spanne der Ausübungspreise

Anzahl der am

Jahresende

ausstehenden

Optionen

(Angaben in

Millionen)

Gewichtete

durchschnitt-

liche Rest-

laufzeit (in

Jahren)

Gewichteter

durchschnittli-

cher Aus-

übungspreis

Anzahl der am

Jahresende ausüb-

baren Optionen

(Angaben in Milli-

onen)

Gewichteter

durchschnitt-

licher Aus-

übungspreis

USD 29,01 – USD 47,28 2 3 USD 39,95 1 USD 39,67

USD 47,29 – USD 65,59 1 2 58,64 1 58,64

USD 65,60 – USD 83,90 3 5 75,13 1 72,79 USD 83,91 – USD 102,21 1 6 87,67 – 84,41

7 3

In der nachstehenden Tabelle sind die Veränderungen der Aktienoptionen in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und

2011 zusammengefasst:

(Angaben in Millionen, ausgenommen An-

gaben je Aktie) Aktien

Gewichteter

durchschnittlicher

Ausübungspreis

Gewichtete durch-

schnittliche Rest-

laufzeit (in Jahren)

Aggregierter

innerer Wert(2)

Ausstehend zum 31. März 2010 16 USD 41,26 3 USD 394

Gewährt 1 67,95

Ausgeübt −8 37,63

Ausstehend zum 31. März 2011 9 USD 49,01 4 USD 269

Gewährt 1 83,30

Ausgeübt −2 42,20

Ausstehend zum 31. März 2012 8 USD 56,88 4 USD 226

Gewährt 1 87,66

Ausgeübt –2 47,63

Ausstehend zum 31. März 2013 7 USD 65,79 4 USD 260

Unverfallbar und voraussichtlich unverfall-

bar werdend(1) 6 USD 65,37 4 USD 259

Unverfallbar und ausübbar zum

31. März 2013 3 56,19 3 154

(1) Bei der Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden Optionen wird eine Schätzung der erwarteten Verfallsrate

berücksichtigt. (2) Der innere Wert errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Marktwert der Stammaktien der Gesellschaft am Ende der

Periode und dem Ausübungspreis von Optionen, die „im Geld“ sind.

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ANHANG (Fortsetzung)

68

Die folgende Tabelle enthält Angaben zur Veränderung der Aktienoptionen:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie) 2013 2012 2011

Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert je Aktienopti-

on am Gewährungsstichtag USD 19,63 USD 20,32 USD 18,37

Aggregierter innerer Wert bei Ausübung USD 107 USD 108 USD 276

Bei Ausübung erhaltene Zahlungsmittel USD 106 USD 113 USD 319

Realisierte Steuervorteile im Zusammenhang mit der Ausübung USD 41 USD 40 USD 106

Gesamter beizulegender Zeitwert der unverfallbaren Aktienoptionen USD 24 USD 23 USD 21

Gesamter noch nicht erfasster Vergütungsaufwand, abzüglich der

geschätzten Verfallsrate, für noch nicht unverfallbare Aktienoptio-

nen, vor Steuern USD 37 USD 40 USD 41

Gewichteter durchschnittlicher Zeitraum in Jahren, über den der

Vergütungsaufwand für Aktienoptionen voraussichtlich erfasst wird 1 1 1

RSUs und PeRSUs

RSUs (Restricted Stock Units), die den Inhaber am Ende eines Erdienungszeitraums zum Bezug einer bestimmten

Anzahl von Stammaktien der Gesellschaft berechtigen, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Gewährungsstich-

tag bilanziert. Der Gesamtvergütungsaufwand für RSUs im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft errechnet

sich aus der Anzahl der voraussichtlich unverfallbaren Aktien, multipliziert mit dem Marktwert der Stammaktien der

Gesellschaft am Gewährungsstichtag. Der Vergütungsausschuss legt die Bedingungen für die Unverfallbarkeit der Opti-

onen zum Zeitpunkt der Gewährung fest. Die Zuteilungen werden im Allgemeinen in drei bis vier Jahren unverfallbar.

Der Aufwand für RSUs wird über die erforderliche Dienstzeit linear erfasst.

Nicht angestellte Directors erhalten jährliche Zuteilungen von RSUs, die sofort unverfallbar werden und zum Zeit-

punkt der Gewährung aufwandswirksam erfasst werden. Ein Director kann sich wahlweise den Betrag sofort auszahlen

lassen oder den Erhalt der Basisaktien aufschieben, sofern sie die Richtlinien für den Aktienbesitz von Directors erfül-

len. Zum 31. März 2013 sind 140.000 RSUs für die Directors unverfallbar; es wurden jedoch keine Aktien ausgegeben.

PeRSUs (Performance-based Restricted Stock Units) sind RSUs, bei denen die Anzahl gewährter RSUs von der Er-

reichung eines oder mehrerer Leistungsziele innerhalb eines bestimmten Zeitraums abhängig sein kann. Sie werden als

variable Zuteilungen bilanziert, bis die Leistungsvorgaben erfüllt sind und der Gewährungsstichtag festgelegt wird. Der

Gesamtvergütungsaufwand für PeRSUs errechnet sich aus der Anzahl zuteilungsfähiger Anteile, die voraussichtlich

unverfallbar werden, multipliziert mit dem Marktpreis der Stammaktien der Gesellschaft zu Beginn der erforderlichen

Dienstzeit. Während des Erdienungszeitraums wird der Vergütungsaufwand für PeRSUs anhand des Marktpreises und

des Leistungsmodifikators am Ende einer Berichtsperiode neu berechnet. Nach Ablauf des Erdienungszeitraums und

Erreichen der Vorgaben werden die Zuteilungen gewährt und als RSUs klassifiziert und entsprechend bilanziert. Der

Vergütungsaufwand dieser Zuteilungen wird linear über die erforderliche Gesamtdienstzeit von generell vier Jahren

erfasst.

In der nachstehenden Tabelle sind die Veränderungen der RSUs in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 zu-

sammengefasst:

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie) Aktien

Gewichteter durchschnittli-

cher beizulegender Zeitwert

pro Aktie am Gewährungs-

stichtag

Nicht unverfallbar zum 31. März 2010 4 USD 49,21

Gewährt 3 67,84

Unverfallbar −1 61,05

Nicht unverfallbar zum 31. März 2011 6 USD 57,79

Gewährt 2 82,71

Unverfallbar −1 57,95

Nicht unverfallbar zum 31. März 2012 7 USD 65,14

Gewährt 1 87,86

Unverfallbar –2 41,80

Nicht unverfallbar zum 31. März 2013 6 USD 76,20

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ANHANG (Fortsetzung)

69

Die folgende Tabelle enthält Angaben zur Veränderung der RSUs:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Gesamter beizulegender Zeitwert der unverfallbaren Anteile USD 66 USD 44 USD 43

Gesamter noch nicht erfasster Vergütungsaufwand, abzüglich

der geschätzten Verfallsrate, für noch nicht unverfallbare

RSU-Zuteilungen, vor Steuern USD 128 USD 143 USD 131

Gewichteter durchschnittlicher Zeitraum in Jahren, über den

der Vergütungsaufwand für RSUs voraussichtlich erfasst wird 2 3 2

Im Mai 2012 billigte der Vergütungsausschuss 1 Mio. PeRSU-Zielanteile. Dies entspricht der Basisanzahl von Zu-

teilungen, die bei Erfüllung der Vorgaben gewährt werden könnten und im ersten Quartal 2014 gewährt würden (die

„PeRSUs 2013“). Diese Zielanteile sind in der vorstehenden Tabelle nicht enthalten, da sie nicht in Form von RSUs

gewährt wurden. Zum 31. März 2013 betrug der gesamte noch nicht erfasste Vergütungsaufwand vor Steuern (abzüglich

der geschätzten Verfallsrate) für verfallbare PeRSUs 2013 ca. USD 82 Mio. (auf Grundlage des Marktpreises der

Stammaktien der Gesellschaft am Ende der Periode) und der gewichtete durchschnittliche Zeitraum, über den der Auf-

wand voraussichtlich erfasst wird, drei Jahre.

Employee Stock Purchase Plan („ESPP“)

Die Gesellschaft unterhält einen ESPP, in dessen Rahmen 16 Mio. Aktien ausgegeben werden dürfen. Der ESPP gibt

teilnahmeberechtigten Mitarbeitern die Möglichkeit, Stammaktien der Gesellschaft durch Gehaltsabzug zu erwerben.

Die Abzüge erfolgen über dreimonatige Bezugszeiträume. Anschließend werden die Aktien zu einem Preis von 85 %

des am Ende des jeweiligen Bezugszeitraums gültigen Marktpreises erworben. Mitarbeiter können ihre Teilnahme am

ESPP jederzeit während des Bezugszeitraums vor dem Kauf der Aktien beenden. Die den Mitarbeitern gewährte Ermä-

ßigung von 15 % auf diese Aktien ist im Vergütungsaufwand enthalten. Die auf ausstehende Beträge am Ende eines

Quartals entfallenden Aktien werden in die Berechnung des verwässerten gewichteten Durchschnitts der im Umlauf

befindlichen Aktien einbezogen. Diese Beträge waren unwesentlich. In den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 wur-

den 1 Mio. Aktien im Rahmen des ESPP ausgegeben, und zum 31. März 2013 sind noch 1 Mio. Aktien zur Ausgabe

verfügbar.

6. Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Zinserträge USD 22 USD 19 USD 18

Ergebnis aus Beteiligungen, netto(1) 3 9 –6

Erstattung des Zinsaufwands nach der Übernahme – – 16

Wertminderung einer Beteiligung − –6 –

Sonstige, netto 10 –1 8

Summe USD 35 USD 21 USD 36

(l) Hauptsächlich innerhalb des Segments Distribution Solutions erfasst.

2011 war im Posten „Sonstige Erträge (Aufwendungen), netto“ ein Ertrag in Höhe von USD 16 Mio. aufgrund der

Erstattung des Zinsaufwands nach der Übernahme durch ehemalige Aktionäre von US Oncology enthalten, die unter

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) erfasst wird.

Die Gesellschaft überprüft ihre Beteiligungen auf Wertminderung, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände da-

rauf hindeuten, dass die Buchwerte dieser Beteiligungen sich nicht nur vorübergehend verringert haben.

7. Ertragsteuern

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor

Ertragsteuern

Vereinigte Staaten USD 1.578 USD 1.316 USD 1.161

Ausland 341 603 474

Summe Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsberei-

chen vor Ertragsteuern USD 1.919 USD 1.919 USD 1.635

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ANHANG (Fortsetzung)

70

Die Rückstellung für Ertragsteuern auf fortzuführende Geschäftsbereiche setzt sich wie folgt zusammen:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Tatsächliche Steuern

Steuern auf Bundesebene USD −85 USD 271 USD 283

Steuern auf Einzelstaats- und Kommunalebene 14 52 40

Ausländische Steuern 46 28 54

Summe tatsächliche Steuern −25 351 377

Latente Steuern

Steuern auf Bundesebene 542 129 121

Steuern auf Einzelstaats- und Kommunalebene 80 29 1

Ausländische Steuern −16 7 6

Summe latente Steuern 606 165 128

Ertragsteuerrückstellung USD 581 USD 516 USD 505

Im Ertragsteueraufwand für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 sind Netto-Ertragsteuervorteile in Höhe von

USD 29 Mio., USD 66 Mio. bzw. USD 34 Mio. für Sonderposten enthalten, die sich hauptsächlich auf die Erfassung

bisher nicht erfasster Steuervorteile und aufgelaufener Zinsen beziehen. In dem Steuervorteil für Sonderposten des Ge-

schäftsjahres 2012 ist eine Minderung des Ertragsteueraufwands in Höhe von USD 31 Mio. aufgrund der Auflösung

einer Ertragsteuerrückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen enthalten. Bei den Rückstel-

lungen für Steuern auf Bundes-, Einzelstaats- und Kommunalebene 2013 ist aufgrund der Nutzung vorgetragener Gut-

haben für alternative Mindeststeuern ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen.

Die oberste US-Steuerbehörde (U.S. Internal Revenue Service, der „IRS“) hat für den Zeitraum 2003–2006 Steuern

in Höhe von USD 98 Mio. veranlagt. Die Gesellschaft widerspricht einem erheblichen Teil der Steuerveranlagungen, die

hauptsächlich mit der Ermittlung von Verrechnungspreisen im Zusammenhang stehen. Sie hat im Wege des Berufungs-

verfahrens verwaltungsrechtliche Rechtsmittel eingelegt. Des Weiteren hat die kanadische Steuerbehörde (Canada

Revenue Agency, „CRA“) Veranlagungen in Höhe von insgesamt USD 199 Mio. im Zusammenhang mit der Ermittlung

von Verrechnungspreisen für den Zeitraum 2003–2008 angeordnet. Die meisten von der CRA veranlagten Beträge wur-

den gezahlt, damit keine weiteren Zinsen auflaufen. Die Gesellschaft hat beim kanadischen Finanzgericht (Tax Court of

Canada) Berufung gegen die Veranlagung für das Geschäftsjahr 2003 eingelegt, der Veranlagung für die Geschäftsjahre

2004–2007 widersprochen und ist dabei, Widerspruch gegen die Veranlagung für das Geschäftsjahr 2008 einzulegen.

Die Verhandlung zwischen der McKesson Canada Corporation und der CRA vor dem Tax Court of Canada wurde

Anfang Februar 2012 abgeschlossen; die Entscheidung steht noch aus. Die Gesellschaft hält ihre Steuerpositionen wei-

terhin für gerechtfertigt und ist der Auffassung, dass sie angemessene Rückstellungen für einen möglichen ungünstigen

Ausgang dieser Prüfungen in ihrem Jahresabschluss ausgewiesen hat. Die endgültige Beilegung dieser Sachverhalte

könnte jedoch zu einer bedeutenden Erhöhung oder Verringerung des Ertragsteueraufwands führen.

Im November 2011 begann der IRS mit der Prüfung der Geschäftsjahre 2007–2009. Die Außenprüfung wird voraus-

sichtlich mehr als zwei Jahre dauern. In fast allen Rechtsordnungen unterliegen die Steuerjahre vor 2003 keiner Prüfung

mehr.

Es sind erhebliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen erforderlich, um die konsolidierte Ertragsteuerrück-

stellung zu bestimmen und die Ungewissheiten bezüglich der Ertragsteuern zu beurteilen. Zwar sind die USA und Kana-

da die wichtigsten Länder, in denen die Gesellschaft Steuern abzuführen hat; sie ist aber auch in zahlreichen ausländi-

schen Steuerrechtskreisen ertragsteuerpflichtig. Der Ertragsteueraufwand, die latenten Steueransprüche

und -verbindlichkeiten und die ungewissen Steuerverbindlichkeiten spiegeln die bestmögliche Schätzung der Geschäfts-

führung bezüglich der gegenwärtig und zukünftig voraussichtlich zu zahlenden Steuern wider. Nach Auffassung der

Gesellschaft wurde für alle Ungewissheiten bezüglich der Ertragsteuern eine angemessene Rückstellung gebildet.

Die Überleitungsrechnung vom gesetzlichen Steuersatz auf den effektiven Steuersatz auf das Ergebnis aus fortzufüh-

renden Geschäftsbereichen lautet wie folgt:

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ANHANG (Fortsetzung)

71

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Ertragsteuerrückstellung zum gesetzlichen Steuersatz auf

Bundesebene USD 672 USD 672 USD 572

Ertragsteuern auf Einzelstaats- und Kommunalebene, abzüg-

lich Steuervorteil auf Bundesebene 58 57 33

Ausländische Ertragsteuern zu unterschiedlichen Steuersätzen –139 −176 −105

Nicht erfasste Steuervorteile und -vergleiche 1 –18 14

Steuerguthaben –13 −13 −16

Sonstige, netto 2 –6 7

Ertragsteuerrückstellung USD 581 USD 516 USD 505

Zum 31. März 2013 wurden nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Geschäftsbetriebe in Höhe von insgesamt

USD 3,8 Mrd. als permanent reinvestiert angesehen. Für die durch solche Gewinne entstehenden Differenzen wurde

keine latente Steuerverbindlichkeit erfasst, da die Gesellschaft beabsichtigt, diese Gewinne auf unbestimmte Zeit in den

ausländischen Geschäftsbetrieben sowie zur Finanzierung bestimmter Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu

verwenden. Die Höhe der latenten Steuern auf diese Gewinne lässt sich nicht ermitteln, weil die Berechnung von ver-

schiedenen Faktoren abhängen würde, die erst bekannt sind, wenn die Entscheidung zur Rückführung der Gewinne

getroffen wird.

Die latenten Steuersalden setzen sich wie folgt zusammen:

Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Steueransprüche

Wertberichtigungen auf Forderungen USD 84 USD 44

Rechnungsabgrenzungsposten 106 114

Rückstellungen für Vergütung und ähnliche Leistungen 553 447

Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen 17 175

Verlustvorträge und vorgetragene Steuerguthaben 341 400

Sonstige 264 256

Zwischensumme 1.365 1.436

Abzüglich: Wertberichtigung –118 −101

Summe Steueransprüche 1.247 1.335

Steuerverbindlichkeiten

Wert der Vorräte und andere Vermögenswerte –2.089 –1.635

Anlagevermögen und Systementwicklungskosten –267 −263

Immaterielle Vermögenswerte –734 −544

Sonstige −24 −53

Summe Steuerverbindlichkeiten –3.114 −2.495

Latente Steuerverbindlichkeit, netto USD –1.867 USD −1.160

Kurzfristiger latenter Steueranspruch, netto USD 16 USD −

Kurzfristige latente Steuerverbindlichkeit, netto –1.626 –1.092

Langfristiger latenter Steueranspruch 21 20

Langfristige latente Steuerverbindlichkeit −278 –88

Latente Steuerverbindlichkeit, netto USD –1.867 USD −1.160

Die Gesellschaft verfügt über steuerliche Verlustvorträge für bundes-, einzelstaatliche und ausländische Ertragsteu-

ern in Höhe von USD 106 Mio., USD 2.697 Mio. bzw. USD 309 Mio. Die steuerlichen Verlustvorträge auf bundes- und

einzelstaatlicher Ebene laufen zu verschiedenen Zeitpunkten von 2014 bis 2033 aus. Im Wesentlichen können alle aus-

ländischen steuerlichen Verlustvorträge unbegrenzt vorgetragen werden. Nach Einschätzung der Gesellschaft besteht

eine mehr als 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass der Nutzen aus bestimmten steuerlichen Verlustvorträgen auf

einzelstaatlicher und ausländischer Ebene nicht realisiert werden kann. Zur Berücksichtigung dieses Risikos wurden auf

die latenten Steueransprüche im Zusammenhang mit solchen steuerlichen Verlustvorträgen für einzelstaatliche und

ausländische Ertragsteuern Wertberichtigungen in Höhe von USD 7 Mio. bzw. USD 84 Mio. vorgenommen. Außerdem

verfügt die Gesellschaft über bundes- und einzelstaatliche Verlustvorträge aus Veräußerungsverlusten in Höhe von

USD 1 Mio. bzw. USD 30 Mio., die zu verschiedenen Zeitpunkten von 2014 bis 2018 auslaufen. Im Zusammenhang mit

den einzelstaatlichen Verlustvorträgen aus Veräußerungsverlusten wurden Wertberichtigungen in Höhe von USD 1 Mio.

auf die latenten Steueransprüche vorgenommen. Die Erfassung eines latenten Steueranspruchs für zusätzliche Steuervor-

teile aufgrund noch nicht realisierter Ausübungen von Aktienoptionen durch eine Verringerung der Ertragsteuerverbind-

lichkeit ist verboten. Solche nicht erfassten latenten Steuervorteile beliefen sich zum 31. März 2013 auf insgesamt

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ANHANG (Fortsetzung)

72

USD 10 Mio. und werden dem Eigenkapital gutgeschrieben, sofern und sobald sie durch eine Verringerung der Ertrag-

steuerverbindlichkeit realisiert werden.

Des Weiteren bestehen vorgetragene Ertragsteuerguthaben auf bundes- und einzelstaatlicher Ebene in Höhe von

USD 91 Mio., bei denen es sich hauptsächlich um Guthaben in Bezug auf die alternative Mindestbundessteuer (federal

alternative minimum tax) handelt, die unbegrenzt vortragbar sind. Nach Einschätzung der Gesellschaft beträgt die Wahr-

scheinlichkeit jedoch mehr als 50 %, dass der Nutzen aus bestimmten einzelstaatlichen Steuerguthaben in Höhe von

USD 12 Mio. nicht vollständig realisiert werden kann. Zur Berücksichtigung dieses Risikos wurde eine Wertberichti-

gung in Höhe von USD 2 Mio. vorgenommen. Außerdem verfügt die Gesellschaft in Kanada über vorgetragene Steuer-

guthaben für Forschung und Entwicklung in Höhe von USD 11 Mio., die nach Einschätzung der Gesellschaft mit einer

Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % realisiert werden können. Diese Steuerguthaben laufen zu verschiedenen Zeit-

punkten von 2029 bis 2032 aus.

In der nachstehenden Tabelle sind die Veränderungen der nicht erfassten Steuervorteile (brutto) in den letzten drei

Jahren zusammengefasst:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011 Nicht erfasste Steuervorteile am Anfang der Periode USD 595 USD 635 USD 619

Zugänge aufgrund von Steuerpositionen aus Vorjahren 46 11 32

Abgänge aufgrund von Steuerpositionen aus Vorjahren –108 −72 −60

Zugänge aufgrund von Steuerpositionen im laufenden Jahr 31 37 50

Abgänge aufgrund von Vergleichen –2 −1 −6

Abgänge aufgrund des Ablaufs der maßgeblichen Fristen –2 –15 –

Nicht erfasste Steuervorteile am Ende der Periode USD 560 USD 595 USD 635

Von den zum 31. März 2013 nicht erfassten Steuervorteilen in Höhe von insgesamt USD 560 Mio. würden

USD 402 Mio. im Falle ihrer Erfassung zu einer Verringerung des Ertragsteueraufwands und des effektiven Steuersatzes

führen. Es ist nach vernünftiger Betrachtung möglich, dass sich die nicht erfassten Steuervorteile in den nächsten zwölf

Monaten infolge des Ausgangs der Steuerprüfungen und des Auslaufens von Fristen um bis zu USD 173 Mio. verrin-

gern. Dieser Betrag kann sich jedoch ändern, da während des Jahres weiter Verhandlungen mit den verschiedenen Steu-

erbehörden geführt werden.

Zinsen und Steuersäumniszuschläge werden als Ertragsteueraufwand ausgewiesen. Die Gesellschaft erfasste 2013 in

der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung eine Reduzierung des Ertragsteueraufwands in Höhe von USD 8 Mio. (vor

steuerlichen Auswirkungen) im Zusammenhang mit Zinsen und Steuerstrafen. Der Ertragsteuervorteil für im Jahr 2013

erfasste Zinsen ergab sich hauptsächlich aus der Auflösung der Rückstellung für Zinsen aufgrund der Reduzierung der

nicht erfassten Bruttosteuervorteile der Gesellschaft. Zum 31. März 2013 beliefen sich die Rückstellungen für Zinsen

und Steuerstrafen auf nicht erfasste Steuervorteile auf USD 131 Mio. vor Steuervorteilen.

8. Aufgegebener Geschäftsbereich

Im Juli 2010 verkaufte das Segment Technology Solutions seine hundertprozentige Tochtergesellschaft McKesson

Asia Pacific Pty Limited („MAP“), einen Anbieter von telefonischen und webbasierten Gesundheitsdienstleistungen in

Australien und Neuseeland, für einen Nettoverkaufserlös von USD 109 Mio. Die Veräußerung führte zu einem Gewinn

von USD 95 Mio. vor Steuern (USD 72 Mio. nach Steuern). Infolge des Verkaufs konnte die Gesellschaft die Verlust-

vorträge aus Veräußerungsverlusten nutzen, für die zuvor eine Wertberichtigung in Höhe von USD 15 Mio. vorgenom-

men worden war. Die Auflösung der Wertberichtigung ist als Steuervorteil im Veräußerungsgewinn nach Steuern ent-

halten. Dieser Gewinn wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2011 als aufgegebener Geschäftsbereich

erfasst. Die historischen finanziellen Geschäftsergebnisse und Nettovermögenswerte von MAP waren für den Konzern-

abschluss in allen dargestellten Perioden unwesentlich.

9. Ergebnis je Stammaktie

Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie errechnet sich aus dem Jahresüberschuss, geteilt durch die gewichtete

durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Er-

gebnis je Stammaktie wird ähnlich wie das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie berechnet, mit dem einzigen Unter-

schied, dass es die potenzielle Verwässerung widerspiegelt, die entstehen könnte, wenn verwässernde Wertpapiere oder

andere Verpflichtungen zur Ausgabe von Stammaktien ausgeübt oder in Stammaktien umgewandelt werden würden.

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ANHANG (Fortsetzung)

73

Die Berechnungen des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Stammaktie lauten wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie) 2013 2012 2011

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen USD 1.338 USD 1.403 USD 1.130

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Veräuße-

rung, nach Steuern – – 72

Jahresüberschuss USD 1.338 USD 1.403 USD 1.202

Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindli-

chen Stammaktien

Unverwässert 235 246 258

Auswirkung verwässernder Wertpapiere:

Optionen auf den Kauf von Stammaktien 1 2 3

Restricted Stock Units 3 3 2

Verwässert 239 251 263

Ergebnis je Stammaktie:(1)

Verwässert

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,59 USD 5,59 USD 4,29

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Ver-

äußerung – – 0,28

Summe USD 5,59 USD 5,59 USD 4,57

Unverwässert

Fortzuführende Geschäftsbereiche USD 5,71 USD 5,70 USD 4,37

Aufgegebener Geschäftsbereich – Gewinn aus der Ver-

äußerung – – 0,28

Summe USD 5,71 USD 5,70 USD 4,65

(l) Bestimmte Berechnungen können gerundete Beträge enthalten.

Zu den potenziell verwässernden Wertpapieren gehören hauptsächlich ausstehende Aktienoptionen, RSUs und PeR-

SUs. Bei den Berechnungen des verwässerten Nettoergebnisses je Stammaktie für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und

2011 wurden ca. 2 Mio., 4 Mio. bzw. 6 Mio. potenziell verwässernde Wertpapiere ausgenommen, weil sie einer Verwäs-

serung entgegenwirken.

10. Forderungen, netto

Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Forderungen gegen Kunden USD 8.683 USD 8.562

Sonstige 1.423 1.537

Summe 10.106 10.099

Wertberichtigungen –131 −122

Netto USD 9.975 USD 9.977

Die sonstigen Forderungen umfassen hauptsächlich von Zulieferern zu zahlende Beträge und noch nicht in Rech-

nung gestellte Forderungen gegen Kunden. Die Wertberichtigungen beziehen sich hauptsächlich auf geschätzte zweifel-

hafte Forderungen.

11. Sachanlagen, netto

Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Grundstücke USD 129 USD 68

Gebäude, Maschinen, Ausrüstungen und sonstige 2.400 2.107

Summe Sachanlagen 2.529 2.175

Kumulierte planmäßige Abschreibungen –1.208 −1.132

Sachanlagen, netto USD 1.321 USD 1,043

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ANHANG (Fortsetzung)

74

12. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte, netto

Die Veränderungen des Buchwerts von Geschäfts- oder Firmenwert stellen sich wie folgt dar:

(Angaben in Millionen) Distribution

Solutions Technology

Solutions Summe

Saldo zum 31. März 2011 USD 2.662 USD 1.702 USD 4.364

Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert 511 151 662

Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode und andere

Anpassungen 20 − 20

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrech-

nung −3 −11 −14

Saldo zum 31. März 2012 USD 3.190 USD 1.842 USD 5.032

Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert 1.228 193 1,421

Wertminderung − −36 −36

Erstkonsolidierung nach der Erwerbsmethode und andere

Anpassungen 6 −1 5

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrech-

nung −11 –6 −17

Saldo zum 31. März 2013 USD 4.413 USD 1.992 USD 6.405

Zum 31. März 2013 beliefen sich die kumulierten Wertminderungsverluste für den Geschäfts- oder Firmenwert im

Segment Technology Solutions auf USD 36 Mio.

Die Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten lauten wie folgt:

Zum 31. März 2013 Zum 31. März 2012

(Angaben in Millio-

nen US-Dollar)

Gewichtete

durch-

schnittliche

Restabschrei-

bungsdauer

(in Jahren)

Brutto-

buchwert

Kumulierte

Abschrei-

bungen Netto-

buchwert Brutto-

buchwert

Kumulierte

Abschrei-

bungen Netto-

buchwert

Kundenlisten 8 USD 1.761 USD –672 USD 1.089 USD 1.081 USD −554 USD 527

Dienstleistungsver-

einbarungen 17 1.018 –114 904 1.022 −52 970

Marken und Marken-

namen 16 208 –46 162 192 –38 154

Technologie 4 271 –207 64 244 −190 54

Sonstige 6 89 –38 51 76 −31 45

Summe USD 3.347 USD –1.077 USD 2.270 USD 2.615 USD −865 USD 1.750

Der Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte belief sich in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und

2011 auf USD 215 Mio., USD 191 Mio. bzw. USD 132 Mio. Der geschätzte jährliche Abschreibungsaufwand für imma-

terielle Vermögenswerte beträgt USD 284 Mio., USD 262 Mio., USD 228 Mio., USD 202 Mio. und USD 184 Mio. für

den Zeitraum 2014 bis 2018 und USD 1.110 Mio. für spätere Jahre. Zum 31. März 2013 und 2012 wurden alle immate-

riellen Vermögenswerte abgeschrieben.

13. Zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software

Die Veränderungen des Buchwerts von zur Veräußerung gehaltener aktivierter Software, die in der Konzernbilanz

im Posten „Sonstige Vermögenswerte“ enthalten ist, stellen sich wie folgt dar:

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ANHANG (Fortsetzung)

75

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software zu Be-

ginn des Geschäftsjahres, netto USD 144 USD 152 USD 234

Aktivierte Beträge 49 47 64

Abschreibungsaufwand –56 –53 –75

Wertminderungsaufwand –10 – −72

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrech-

nung, netto –1 −2 1

Zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software zum

Ende des Geschäftsjahres, netto USD 126 USD 144 USD 152

Darüber hinaus beliefen sich die an Dritte gezahlten Nutzungsentgelte in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011

auf USD 88 Mio., USD 95 Mio. bzw. USD 72 Mio.

14. Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungstätigkeit

Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

5,25 % Schuldverschreibungen fällig 1. März 2013 USD – USD 500

6,50 % Schuldverschreibungen fällig 15. Februar 2014 350 350

0,95 % Schuldverschreibungen fällig 4. Dezember 2015 499 –

3,25 % Schuldverschreibungen fällig 1. März 2016 599 598

5,70 % Schuldverschreibungen fällig 1. März 2017 500 499

1,40 % Schuldverschreibungen fällig 15. März 2018 499 –

7,50 % Schuldverschreibungen fällig 15. Februar 2019 349 349

4,75 % Schuldverschreibungen fällig 1. März 2021 598 598

2,70 % Schuldverschreibungen fällig 15. Dezember 2022 400 –

2,85 % Schuldverschreibungen fällig 15. März 2023 400 –

7,65 % Anleihen fällig 1. März 2027 175 175

6,00 % Schuldverschreibungen fällig 1. März 2041 493 493

Sonstige 11 18

Summe Finanzverbindlichkeiten 4.873 3.580

Abzüglich kurzfristiger Anteil –352 –508

Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten USD 4.521 USD 3.072

Vorrangiger Überbrückungskredit mit fester Laufzeit

Im Zusammenhang mit der Übernahme von PSS World Medical schloss die Gesellschaft im Dezember 2012 einen

Vertrag über einen unbesicherten, vorrangigen Überbrückungskredit mit fester Laufzeit in Höhe von USD 2,1 Mrd.

(„Überbrückungskredit 2013“) ab. Im Februar 2013 wurde die Zusage für den Überbrückungskredit 2013 seitens der

Gesellschaft auf USD 900 Mio. verringert. Am 22. Februar 2013 nahm die Gesellschaft USD 900 Mio. aus dem Über-

brückungskredit 2013 in Anspruch. Die Mittel aus dem Überbrückungskredit 2013 und die vorhandenen Barmittel der

Gesellschaft wurden zur Tilgung der von PSS World Medical übernommenen Finanzverbindlichkeiten und zur Auszah-

lung der Aktionäre von PSS World Medical verwendet. Am 8. März 2013 wurde der Überbrückungskredit 2013 mit den

aus der Begebung von langfristigen Schuldtiteln erhaltenen Mitteln zurückgezahlt, und der Vertrag über den Überbrü-

ckungskredit 2013 mit fester Laufzeit wurde gekündigt. In der Zeit, in der der Überbrückungskredit 2013 ausstehend

war, wurde er mit 1,20 % p. a. verzinst. Dies entspricht der London Interbank Offered Rate zuzüglich einer Marge auf

Basis des Kreditratings der Gesellschaft. Der Zinsaufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) im Ge-

schäftsjahr 2013 beinhaltet Gebühren für den Überbrückungskredit 2013 in Höhe von USD 11 Mio.

Im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss bezüglich der Übernahme von U.S. Oncology schloss die Gesell-

schaft im November 2010 einen Vertrag über einen unbesicherten, vorrangigen Überbrückungskredit mit fester Laufzeit

in Höhe von USD 2,0 Mrd. („Überbrückungskredit 2011“) ab. Im Dezember 2010 wurde die Zusage für den Überbrü-

ckungskredit 2011 seitens der Gesellschaft auf USD 1,0 Mrd. verringert. Am 31. Januar 2011 nahm die Gesellschaft

USD 1,0 Mrd. aus dem Überbrückungskredit 2011 in Anspruch. Am 28. Februar 2011 wurde der Überbrückungskre-

dit 2011 mit den aus der Begebung von langfristigen Schuldtiteln erhaltenen Mitteln zurückgezahlt, und der Vertrag über

den Überbrückungskredit 2011 mit fester Laufzeit wurde gekündigt. In der Zeit, in der der Überbrückungskredit 2011

ausstehend war, wurde er mit 1,76 % p. a. verzinst. Dies entspricht der London Interbank Offered Rate zuzüglich einer

Marge auf Basis des Kreditratings der Gesellschaft. Der Zinsaufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate)

im Geschäftsjahr 2011 beinhaltet Gebühren für den Überbrückungskredit 2011 in Höhe von USD 25 Mio.

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ANHANG (Fortsetzung)

76

Von PSS World Medical übernommene Finanzverbindlichkeiten

Im Zuge der Übernahme von PSS World Medical im Februar 2013 übernahm die Gesellschaft die ausstehenden Fi-

nanzverbindlichkeiten von PSS World Medical. Vor der Übernahme kündigte die PSS World Medical ihre gesamten im

Umlauf befindlichen 6,375 % Senior Notes fällig 2022. Aufgrund der Kontrollwechsel-Bestimmungen der 3,125 %

Senior Convertible Notes fällig 2014 hatten die Schuldverschreibungsinhaber die Option, die Schuldverschreibungen in

Barmittel umzuwandeln. Sämtliche Schuldverschreibungsinhaber entschieden sich für den Erhalt von Barmitteln. Im

vierten Quartal 2013 löste die Gesellschaft diese Schuldverschreibungen, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, für

einen Betrag von USD 643 Mio., der aus Barmitteln und in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungs-

kredit 2013 aufgebracht wurde, ab.

Von U.S. Oncology übernommene Finanzverbindlichkeiten

Im Zuge des Erwerbs von US Oncology im Dezember 2010 übernahm die Gesellschaft die ausstehenden Finanzver-

bindlichkeiten der US Oncology Holdings, Inc. und ihres hundertprozentigen Tochterunternehmens US Oncology, Inc.

Unmittelbar vor der Übernahme kündigte die US Oncology Holdings, Inc. ihre gesamten im Umlauf befindlichen Senior

Unsecured Floating Rate Toggle Notes fällig 2012, und die US Oncology Inc. kündigte ihre gesamten im Umlauf be-

findlichen 9,125 % Senior Secured Notes fällig 2017 und 10,75 % Senior Subordinated Notes fällig 2014. Im vierten

Quartal 2011 zahlte die Gesellschaft Zinsen in Höhe von USD 50 Mio. und löste diese Schuldverschreibungen, ein-

schließlich der restlichen aufgelaufenen Zinsen, für einen Betrag von USD 1.738 Mio., der aus Barmitteln und in An-

spruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungskredit 2011 aufgebracht wurde, ab.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Am 8. März 2013 begab die Gesellschaft 1,40 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 500 Mio.

fällig am 15. März 2018 und 2,85 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. fällig am

15. März 2023. Die Zinsen auf diese Schuldverschreibungen sind jeweils am 15. März und 15. September fällig; die

erste Zinszahlung erfolgt am 15. September 2013. Die Gesellschaft verwendete den Nettoerlös aus der Begebung dieser

Schuldverschreibungen (jede Schuldverschreibung jeweils eine „Serie“) in Höhe von USD 891 Mio. nach Abzug von

Abschlägen und Emissionskosten für die Rückzahlung von in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrü-

ckungskredit 2013.

Am 4. Dezember 2012 begab die Gesellschaft 0,95 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

USD 500 Mio. fällig am 4. Dezember 2015 („Schuldverschreibungen fällig 2015“) und 2,70 % Schuldverschreibungen

im Gesamtnennbetrag von USD 400 Mio. fällig am 15. Dezember 2022 („Schuldverschreibungen fällig 2022“). Die

Zinsen auf die Schuldverschreibungen fällig 2015 sind jeweils am 4. Juni und 4. Dezember fällig; die erste Zinszahlung

erfolgt am 4. Juni 2013. Die Zinsen auf die Schuldverschreibungen fällig 2022 sind jeweils am 15. Juni und

15. Dezember fällig; die erste Zinszahlung erfolgt am 15. Juni 2013. Die Gesellschaft verwendete den Nettoerlös aus der

Begebung dieser Schuldverschreibungen (jede Schuldverschreibung jeweils eine „Serie“) in Höhe von USD 892 Mio.

nach Abzug von Abschlägen und Emissionskosten für allgemeine Unternehmenszwecke und die Aufstockung des für die

Rückzahlung von im Februar 2012 und März 2013 fälligen langfristigen Finanzverbindlichkeiten verwendeten Betriebs-

kapitals.

Am 28. Februar 2011 begab die Gesellschaft 3,25 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

USD 600 Mio. fällig am 1. März 2016, 4,75 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 600 Mio. fällig

am 1. März 2021 und 6,00 % Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von USD 500 Mio. fällig am 1. März 2041.

Die Zinsen auf diese Schudverschreibungen werden jeweils am 1. März und 1. September gezahlt. Die Gesellschaft

verwendete den Nettoerlös aus der Begebung dieser Schuldverschreibungen (jede Schuldverschreibung jeweils eine

„Serie“) in Höhe von USD 1.673 Mio. nach Abzug von Abschlägen und Emissionskosten für allgemeine Unternehmens-

zwecke, darunter die Rückzahlung von in Anspruch genommenen Beträgen aus dem Überbrückungskredit 2011.

Jede Serie stellt eine unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeit der Gesellschaft dar und ist mit allen ande-

ren jeweils ausstehenden bestehenden und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Finanzverbindlichkeiten der

Gesellschaft gleichrangig. Jede Serie wird durch im Wesentlichen vergleichbare Begebungsverträge und eine Bescheini-

gung von Führungspersonen (officers' certificate) mit Angabe bestimmter Bedingungen für jede Serie geregelt.

Die Gesellschaft kann die Serien jederzeit vor Eintritt der Fälligkeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von

30 Tagen gegenüber den Inhabern einer Serie ganz oder teilweise zurückkaufen, und zwar gegen Barausgleich zum

Rücknahmepreis, der aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen und eine Differenzprämie (make-whole premium), wie in

dem Begebungsvertrag und der Bescheinigung von Führungspersonen (officers' certificate) in Bezug auf die jeweilige

Serie festgelegt, beinhaltet. Im Falle des Eintritts (1) eines Kontrollwechsels der Gesellschaft und (2) einer Herabstufung

einer Serie unterhalb eines Investment-Grade-Ratings durch Fitch Ratings, Moody's Investors Service, Inc. und Standard

& Poor's Ratings Services innerhalb eines festgelegten Zeitraums wird ein Angebot zum Erwerb der jeweiligen Serie

von den Inhabern zu einem Barpreis in Höhe von 101 % des zu dem jeweiligen Zeitpunkt ausstehenden Nennbetrags der

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ANHANG (Fortsetzung)

77

betreffenden Serie zuzüglich der bis zum Tag des Rückkaufs (ausschließlich) aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen

unterbreitet. Nach Maßgabe des Begebungsvertrags und der zugehörigen Bescheinigung von Führungspersonen

(officers' certificate) jeder Serie – sowie vorbehaltlich der Ausnahmefälle und gemäß den jeweils anwendbaren Bedin-

gungen – ist die Gesellschaft nicht berechtigt, Sicherungsrechte zu bestellen, Sale-and-leaseback-Transaktionen zu

tätigen oder das gesamte Vermögen bzw. im Wesentlichen das gesamte Vermögen der Gesellschaft zu konsolidieren, zu

verschmelzen oder zu veräußern. Zudem beinhalten die Begebungsverträge übliche Bestimmungen zu Kündigungsgrün-

den.

Am 1. März 2013 zahlte die Gesellschaft die fällig gewordenen 5,25 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von

USD 500 Mio. und am 1. Februar 2012 die fällig gewordenen 7,75 % Schuldverschreibungen im Nennbetrag von

USD 400 Mio. zurück.

Die planmäßigen künftigen Zahlungen auf langfristige Schuldverschreibungen belaufen sich 2014 auf

USD 352 Mio., 2015 auf USD 2 Mio., 2016 auf USD 1.099 Mio., 2017 auf USD 501 Mio., 2018 auf USD 500 Mio. und

anschließend auf USD 2.419 Mio.

Forderungsverkaufsprogramm

Im Mai 2012 verlängerte die Gesellschaft ihr Forderungsverkaufsprogramm (das „Forderungsverkaufsprogramm“)

um ein weiteres Jahr zu im Wesentlichen ähnlichen Bedingungen wie bisher. Das zugesagte Volumen des Forderungs-

verkaufsprogramms beträgt USD 1,35 Mrd. Aufgrund von Grenzwerten zur Beschränkung der Konzentration von Forde-

rungen und sonstigen Auswahlkriterien kann der verfügbare Betrag im Forderungsverkaufsprogramm jedoch von Zeit zu

Zeit unter USD 1,35 Mrd. fallen. Das verlängerte Forderungsverkaufsprogramm läuft im Mai 2013 aus. Die Gesellschaft

geht von einer Erweiterung oder Verlängerung des Forderungsverkaufsprogramms vor seinem Ablauf aus.

Im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms überträgt das Mutterunternehmen McKesson Corporation bestimmte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Geschäftsbereich U.S. Pharmaceuticals ohne Rückgriffsmöglich-

keit auf eine Zweckgesellschaft (special purpose entity, „SPE“), bei der es sich um ein hundertprozentiges insolvenzfes-

tes Tochterunternehmen der McKesson Corporation handelt, das in den Konzernabschluss einbezogen wird. Diese SPE

verkauft dann Teilbeträge des Forderungspools an externe Käufergruppen (die „Käufergruppen“), darunter Finanzinsti-

tute und Commercial Paper Conduits.

Geschäftsvorfälle im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms werden als besicherte Fremdkapitalaufnahmen

und nicht als Verkäufe von Aktiva bilanziert. Dies liegt hauptsächlich daran, dass der von der Gesellschaft einbehaltene

Betrag des Forderungspools dem Anteil der Käufergruppen, soweit Außenstände im Forderungsverkaufsprogramm

bestehen, nachgeordnet ist. Entsprechend verbleiben die zugehörigen Forderungen weiterhin in der Konzernbilanz der

Gesellschaft, und Einnahmen von den Käufergruppen werden als besicherte Fremdkapitalaufnahmen ausgewiesen.

Das Forderungsverkaufsprogramm enthält Anforderungen an die Erfüllung der Forderungen und Auflagen im Hin-

blick auf die Zweckgesellschaft und die Gesellschaft. Falls die Gesellschaft diesen Auflagen nicht nachkommt, kann ihre

Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Forderungsverkaufsprogramms ausgesetzt und die Rückzahlung etwaiger Außen-

stände im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms verlangt werden. Zum 31. März 2013 hat die Gesellschaft alle

Auflagen erfüllt.

Die Gesellschaft bedient weiterhin die Forderungen im Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms. Zum Zeitpunkt

der Inanspruchnahme des Forderungsverkaufsprogramms werden jedoch keine Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten

aus dem Bedienungsrecht erfasst, da die Gesellschaft keine Servicegebühren oder anderen Einnahmen in Bezug auf die

Bedienung erhält und die Aufwendungen für die Bedienung der Forderungen im Rahmen des Forderungsverkaufspro-

gramms unwesentlich sind. Die Aufwendungen für die Bedienung werden über den Bedienungszeitraum zum Zeitpunkt

des Anfalls erfasst.

2011 wurden keine Beträge aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2012

nahm die Gesellschaft USD 400 Mio. aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch. Zum 31. März 2012 bestan-

den besicherte in Anspruch genommene Beträge aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Höhe von USD 400 Mio. und

entsprechende besicherte Forderungen in Höhe von USD 400 Mio., die in den kurzfristigen Fremdkapitalaufnahmen und

Forderungen in der Konzernbilanz enthalten sind. Im ersten Quartal 2013 wurde das aufgenommene kurzfristige Fremd-

kapital aus Barmitteln zurückgezahlt. Im Geschäftsjahr 2013 wurde darüber hinaus ein Betrag von insgesamt

USD 1.325 Mio. aus dem Forderungsverkaufsprogramm in Anspruch genommen, der im Laufe des Geschäftsjahres

vollständig aus Barmitteln zurückgezahlt wurde. Zum 31. März 2013 bestanden keine besicherten in Anspruch genom-

menen Beträge oder entsprechenden besicherten Forderungen aus dem Forderungsverkaufsprogramm. Die Gebühren

und Aufwendungen für das Forderungsverkaufsprogramm beliefen sich in den Geschäftsjahren 2013, 2012 und 2011 auf

USD 6 Mio., USD 6 Mio. bzw. USD 9 Mio. und wurden als Zinsaufwand erfasst. Falls ein Ausfall der Gesellschaft im

Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms eintritt, haben die Käufergruppen lediglich Anspruch auf die Einziehung

der im Eigentum der Zweckgesellschaft stehenden Forderungen in einer Höhe, die zur Bezahlung der den Käufergrup-

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

78

pen gemäß den Bedingungen des Forderungsverkaufsprogramms geschuldeten Zinsen, Gebühren und Kapitalbeträge

erforderlich ist.

Zum 31. März 2013 und 2012 betrug die Ausfallrate bei den qualifizierten Forderungen weniger als 1 % der gesam-

ten qualifizierten Forderungen.

Revolvierende Kreditlinie

Im September 2011 verlängerte die Gesellschaft ihre bestehende syndizierte vorrangige unbesicherte revolvierende

Kreditlinie in Höhe von USD 1,3 Mrd. mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die verlängerte Kreditlinie hat im Wesentli-

chen ähnliche Bedingungen wie die bisherige Kreditlinie und endet im September 2016. Die in Anspruch genommenen

Beträge aus dieser verlängerten Kreditlinie werden auf der Basis der London Interbank Offered Rate oder eines Zinssat-

zes für Unternehmen mit erstklassiger Bonität (Prime Rate) verzinst. 2013, 2012 und 2011 wurden keine Beträge aus

dieser Kreditlinie in Anspruch genommen. Zum 31. März 2013 und 2012 gab es im Rahmen dieser Kreditlinie keine

ausstehenden Darlehen.

Geldmarktpapiere (Commercial Paper)

In den Jahren 2013, 2012 und 2011 wurden keine Geldmarktpapiere (Commercial Paper) emittiert, und zum

31. März 2013 und 2012 standen keine Beträge aus.

Finanzkennzahlen (Debt Covenants)

Die verschiedenen Kredite und langfristigen Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unterliegen der Einhaltung be-

stimmter Finanzkennzahlen. Die wichtigste Finanzkennzahl für die Finanzverbindlichkeiten ist der Verschuldungsgrad

der Gesellschaft im Rahmen der unbesicherten revolvierenden Kreditlinie, der 56,5 % nicht überschreiten darf. Bei der

Berechnung des Verschuldungsgrads werden die in Anspruch genommenen Beträge aus dem Forderungsverkaufspro-

gramm nicht berücksichtigt. Falls die Gesellschaft den Verschuldungsgrad überschreitet, könnten die ausstehenden

Beträge aus der revolvierenden Kreditlinie vorzeitig fällig gestellt werden. Zum 31. März 2013 hat die Gesellschaft alle

finanziellen Auflagen erfüllt.

15. Zweckgesellschaften

Die Gesellschaft ist an Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities, „VIEs“) beteiligt. Diese werden nicht konso-

lidiert, weil die Gesellschaft nicht die Bestimmungsmacht über die Tätigkeiten hat, die die Ertragskraft dieser Unter-

nehmen am stärksten beeinflussen, und daher nicht als ihr Hauptbegünstigter anzusehen ist. Zu den Beziehungen, die die

Gesellschaft unterhält, gehören Kapitalbeteiligungen, Kreditvergabe, Leasingverhältnisse, vertragliche oder sonstige

Beziehungen zu den VIEs. Die wichtigsten Beziehungen bestehen mit Onkologie- und anderen Fachpraxen. Die Gesell-

schaft ist im Rahmen dieser Praxisvereinbarungen üblicherweise Eigentümer oder Leasinggeber der von den angeschlos-

senen Praxen genutzten Immobilien und Betriebsmittel und nimmt die Verwaltungsaufgaben der Praxen wahr. Zum

31. März 2013 und 2012 betrug das maximale Verlustrisiko (unabhängig von der Eintrittswahrscheinlichkeit) aus allen

VIEs USD 1,1 Mrd. bzw. USD 1,1 Mrd. Das entspricht im Wesentlichen dem Wert der immateriellen Vermögenswerte

aus Dienstleistungsvereinbarungen und den Forderungen aus Leasingverhältnissen und Darlehen. In diesen Beträgen

sind die in Anhang 21 „Finanzielle Garantien und Gewährleistungen“ erläuterten Garantien für Kundendarlehen nicht

enthalten. Nach Einschätzung der Gesellschaft besteht kein wesentliches Verlustrisiko für diese Vermögenswerte oder

aus diesen Beziehungen.

16. Pensionsleistungen

Die Gesellschaft führt eine Reihe qualifizierter und nicht qualifizierter leistungsorientierter Pensionspläne und bei-

tragsorientierter Pläne für teilnahmeberechtigte Mitarbeiter.

Leistungsorientierte Pensionspläne

Teilnahmeberechtigte US-Mitarbeiter, die zum 31. Dezember 1995 bei der Gesellschaft angestellt waren, fallen in

den Geltungsbereich des von der Gesellschaft finanzierten leistungsorientierten Versorgungsplans. 1997 wurde der Plan

geändert und alle zum 31. Dezember 1996 bestehenden Pensionsleistungen wurden eingefroren. Die Leistungen für den

leistungsorientierten Versorgungsplan beruhen im Wesentlichen auf dem Alter der Mitarbeiter bei Eintritt in den Ruhe-

stand, den anrechenbaren Dienstjahren und dem Durchschnitt der 60 Monate mit der höchsten Vergütung während des

Fünfzehnjahreszeitraums vor dem Einfrieren des Plans. Ferner führt die Gesellschaft leistungsorientierte Pensionspläne

für teilnahmeberechtigte Mitarbeiter in Kanada und im Vereinigten Königreich sowie einen nicht fondsfinanzierten nicht

qualifizierten ergänzenden leistungsorientierten Plan für bestimmte Führungspersonen in den USA. Stichtag für die

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ANHANG (Fortsetzung)

79

Bewertung des Planvermögens und der Verpflichtungen der leistungsorientierten Pläne ist das Geschäftsjahresende der

Gesellschaft.

Der Nettopensionsaufwand für die Pensionspläne der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Dienstzeitaufwand – im Geschäftsjahr erdiente Leistungen USD 7 USD 7 USD 6

Zinsaufwand für Anwartschaftsbarwert (projected benefit

obligation) 28 31 31

Erwarteter Gewinn aus Planvermögen –28 –31 –29

Abschreibung auf nicht angesetzten versicherungsmathemati-

schen Verlust, Aufwendung aufgrund anzurechnender Ver-

dienstzeiten und Übergangsverpflichtung (netto) 32 27 28

Nettopensionsaufwand USD 39 USD 34 USD 36

Bei den US-Pensionsplänen wird zur Bewertung des Nettopensionsaufwands über die Dienstzeit der Mitarbeiter das

Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) verwendet. Nicht angesetzte versicherungsmathematische

Verluste, die den höheren Betrag aus 10 % des Anwartschaftsbarwerts bzw. 10 % des Marktwerts des Planvermögens

übersteigen, werden über die durchschnittlich erwartete künftige Dienstzeit linear abgeschrieben.

Die Entwicklung der Leistungsverpflichtungen und des Planvermögens für die Pensionspläne der Gesellschaft stellt

sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Veränderung der Leistungsverpflichtungen

Leistungsverpflichtung zu Beginn des Geschäftsjahres USD 670 USD 625

Dienstzeitaufwand 7 7

Zinsaufwand 28 31

Versicherungsmathematischer Verlust 73 42

Leistungszahlungen –35 –34

Auswirkungen von Wechselkursänderungen und Sonstiges –7 –1

Leistungsverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres(1) USD 736 USD 670

Veränderung des Planvermögens

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zu Beginn des Geschäftsjahres USD 410 USD 416

Tatsächlicher Gewinn aus Planvermögen 31 12

Beiträge des Arbeitgebers und begünstigter Arbeitnehmer 25 17

Aus dem Plan geleistete Zahlungen –35 –34

Auswirkungen von Wechselkursänderungen und Sonstiges –6 –1

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Ende des Geschäftsjahres USD 425 USD 410

Finanzierungsstatus zum Ende des Geschäftsjahres USD –311 USD –260

In der Konzernbilanz angesetzte Beträge

Kurzfristige Verbindlichkeiten USD –3 USD –13

Langfristige Verbindlichkeiten –308 –247

Summe USD –311 USD –260

(l) Die Leistungsverpflichtung entspricht dem Anwartschaftsbarwert.

Zum 31. März 2013 betrugen die kumulierten Pensionsverpflichtungen (accumulated benefit obligations) der Pensi-

onspläne der Gesellschaft USD 733 Mio., zum 31. März 2012 lagen sie bei USD 667 Mio. Aus der nachfolgenden Ta-

belle ergeben sich der Anwartschaftsbarwert, die kumulierte Pensionsverpflichtung und der beizulegende Zeitwert des

Planvermögens aller Pensionspläne der Gesellschaft, wobei die kumulierte Pensionsverpflichtung über dem Planvermö-

gen liegt.

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McKESSON CORPORATION

ANHANG (Fortsetzung)

80

Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Anwartschaftsbarwert USD 736 USD 670

Kumulierte Pensionsverpflichtung 733 667

Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 425 410

Im Posten „Kumuliertes sonstiges Ergebnis (vor Steuern)“ erfasste Beträge setzen sich wie folgt zusammen: Zum 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Versicherungsmathematischer Verlust, netto USD 310 USD 274

Aufwendung aufgrund anzurechnender Verdienstzeiten – 1

Übergangsverpflichtung, netto – 1

Summe USD 310 USD 276

Die sonstigen Veränderungen des Postens „Kumuliertes sonstiges Ergebnis (vor Steuern)“ in den Berichtsjahren wa-

ren wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Versicherungsmathematischer Verlust, netto USD 70 USD 61 USD 10

Umbuchung des/der:

Versicherungsmathematischen Verlusts, netto –31 –25 –26

Aufwendung aufgrund anzurechnender Verdienstzeiten –1 –2 –2

Auswirkungen von Wechselkursänderungen und Sonstiges –4 – –

Erfasste Summe im sonstigen Ergebnis USD 34 USD 34 USD –18

Die Gesellschaft geht davon aus, USD 1 Mio. der Aufwendungen für anzurechnende Verdienstzeiten und

USD 37 Mio. des versicherungsmathematischen Verlusts für die Pensionspläne aus dem Eigenkapital in den Pensions-

aufwand für 2014 umzubuchen. Die Vergleichsbeträge für das Geschäftsjahr 2013 lagen bei USD 1 Mio. bzw.

USD 31 Mio.

Zum 31. März 2013 lag der Anwartschaftsbarwert für die nicht fondsfinanzierten US-Pläne der Gesellschaft bei

USD 205 Mio. und zum 31. März 2012 bei USD 167 Mio. Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen für die nicht

finanzierten Pläne der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe der Empfehlungen unabhängiger Versicherungsmathematiker.

Die erwarteten Leistungszahlungen einschließlich übernommener Pauschalzahlungen für Führungspersonen aus den

Pensionsplänen der Gesellschaft stellen sich wie folgt dar: USD 33 Mio., USD 44 Mio., USD 159 Mio., USD 33 Mio.

und USD 44 Mio. für den Zeitraum 2014 bis 2018 und USD 213 Mio. für den Zeitraum 2019 bis 2023. Den erwarteten

Leistungszahlungen werden dieselben Annahmen wie bei der Bewertung der Leistungsverpflichtungen zugrunde gelegt

und sie beinhalten die geschätzte künftige Dienstzeit der Mitarbeiter. Die erwarteten zu leistenden Beiträge für die Pen-

sionspläne der Gesellschaft belaufen sich 2014 auf USD 15 Mio.

Die bei der Schätzung des Nettopensionsaufwands und des versicherungsmathematischen Barwerts der Leistungs-

verpflichtungen zugrunde gelegten gewichteten Durchschnittsannahmen waren wie folgt:

Geschäftsjahre endend am 31. März

2013 2012 2011

Nettopensionsaufwand

Abzinsungssatz 4,22 % 4,98 % 5,30 %

Gehaltssteigerungen 3,58 3,74 3,75

Erwartete langfristige Rendite auf das Planvermögen 6,94 7,60 7,79

Leistungsverpflichtung

Abzinsungssatz 3,55 % 4,23 % 4,99 %

Gehaltssteigerungen 3,59 3,56 3,74

Die Bewertung der Planverbindlichkeiten der leistungsorientierten US-Pensionspläne der Gesellschaft erfolgt an-

hand eines Abzinsungssatzes, der auf der Grundlage einer Rendite bestimmt wird, die für ein Portfolio hochwertiger

Unternehmensanleihen mit einem Rating von AA oder besser erzielt wird, wobei die Anleihen fristenkongruent zu den

erwarteten Leistungszahlungen aus den Plänen der Gesellschaft sind. Zum 31. März 2013 verwendete die Gesellschaft

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ANHANG (Fortsetzung)

81

einen gewichteten durchschnittlichen Abzinsungssatz von 3,40 %, der 75 Basispunkte unter dem gewichteten durch-

schnittlichen Abzinsungssatz von 4,15 % für 2012 liegt.

Die Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf Änderungen des gewichteten durchschnittlichen Abzinsungssatzes für die

US-Pensionspläne der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

(Angaben in Millionen) Erhöhung um einen Pro-

zentpunkt Minderung um einen

Prozentpunkt

Zu- bzw. Abnahme des Anwartschaftsbarwerts USD –41 USD 48

Zu- bzw. Abnahme des Nettopensionsaufwands –2 3

Planvermögen

Anlagestrategie: Das Gesamtziel für die Planvermögen der Pensionspläne von McKesson besteht in der Erzielung

langfristiger Anlagerenditen unter Berücksichtigung des Kapitalschutzes und umsichtiger Anlagepraktiken sowie bei

gleichzeitiger Diversifikation der Art von Vermögenswerten und Anlagestrategien. Es werden regelmäßige Anpassungen

zur Sicherstellung der Liquidität für Leistungszahlungen und zur Neugewichtung der Planvermögen im Hinblick auf ihre

Zielallokationen vorgenommen.

Zum 31. März 2013 stellt sich die Zielallokation der Planvermögen wie folgt dar: 45 % Eigenkapitalanlagen, 42 %

festverzinsliche Anlagen und 13 % alle sonstigen Anlageformen einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläqui-

valente. Die Zielallokation der Planvermögen zum 31. März 2012 stellte sich wie folgt dar: 53 % Eigenkapitalanlagen,

35 % festverzinsliche Anlagen und 12 % alle sonstigen Anlageformen einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmit-

teläquivalente. Zu den Eigenkapitalanlagen zählen Stammaktien, Vorzugsaktien und Aktienmischfonds. Festverzinsliche

Anlagen umfassen Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, hypothekenbesicherte Wertpapiere, durch Forderungen unter-

legte Wertpapiere (ASB), sonstige unmittelbar gehaltene festverzinsliche Anlagen und Rentenmischfonds. Unter sonsti-

ge Anlagen fallen Immobilienfonds, Hedgefonds, sonstige Mischfonds sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva-

lente.

Die Gesellschaft entwickelt ihre Annahme der erwarteten langfristigen Rendite anhand der prognostizierten Wert-

entwicklung der Asset-Klassen, in denen das Planvermögen angelegt ist. Die Asset-Allokation der Gesellschaft wurde

auf Basis der Verbindlichkeit und Risikomerkmale der Pläne vorgenommen und kann jederzeit zur Erreichung ihrer

Gesamtanlageziele angepasst werden.

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert: Zum 31. März 2013 und 2012 stellt sich das Pensionsplanvermögen der

Gesellschaft anhand der Bemessungshierarchie nach Asset-Klasse in den folgenden Tabellen wie folgt dar: Die Bemes-

sungshierarchie umfasst drei Stufen basierend auf der Verlässlichkeit der zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

zugrunde gelegten Ausgangsgrößen. Stufe 1 beinhaltet beizulegende Zeitwerte, die anhand von in aktiven Märkten für

identische Vermögenswerte notierten (nicht berichtigten) Preisen bemessen wurden. Stufe 2 umfasst beizulegende Zeit-

werte, die anhand anderer wesentlicher beobachtbarer Ausgangsgrößen bemessen wurden, und Stufe 3 beinhaltet beizu-

legende Zeitwerte, die anhand wesentlicher nicht beobachtbarer Ausgangsgrößen bemessen wurden.

Zum 31. März 2013

(Angaben in Millionen) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 3 USD 8 USD – USD 11

Eigenkapitalwertpapiere:

Stamm- und Vorzugsaktien 20 – – 20

Aktienmischfonds – 209 – 209

Festverzinsliche Wertpapiere:

Staatsanleihen – 12 – 12

Unternehmensanleihen – 28 – 28

Hypothekenbesicherte Wertpapiere – 6 – 6

Durch Forderungen unterlegte Wertpapiere

(ASB) und Sonstiges – 22 – 22

Rentenmischfonds – 97 – 97

Sonstiges:

Immobilienfonds – – 19 19

Sonstige Mischfonds – – – –

Summe USD 23 USD 382 USD 19 424

Forderungen(1) 1

Verbindlichkeiten(1) –

Summe USD 425

(l) Umfasst schwebende Geschäfte zum 31. März 2013.

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ANHANG (Fortsetzung)

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Zum 31. März 2012

(Angaben in Millionen) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente USD 14 USD 14 USD – USD 28

Eigenkapitalwertpapiere:

Stamm- und Vorzugsaktien 100 – – 100

Aktienmischfonds – 134 – 134

Festverzinsliche Wertpapiere:

Staatsanleihen – 11 – 11

Unternehmensanleihen – 48 – 48

Hypothekenbesicherte Wertpapiere – 21 – 21

Durch Forderungen unterlegte Wertpapiere

(ASB) und Sonstiges – 20 – 20

Rentenmischfonds – 25 – 25

Sonstiges:

Immobilienfonds – – 17 17

Sonstige Mischfonds – 12 – 12

Summe USD 114 USD 285 USD 17 416

Forderungen(1) 6

Verbindlichkeiten(1) –12

Summe USD 410

(l) Umfasst schwebende Geschäfte zum 31. März 2012.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen kurzfristi-

ge Investmentfonds mit täglicher Liquidität, die einen konstanten Anteilswert von USD 1,00 anstreben. Die Fonds inves-

tieren in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere und sonstige Wertpapiere mit fremdkapitalähnlichen Merkmalen,

wobei der Schwerpunkt auf kurzen Laufzeiten und hoher Bonität liegt. Unmittelbar gehaltene Zahlungsmittel und Zah-

lungsmitteläquivalente sind als Anlagen der Stufe 1 klassifiziert. Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalen-

ten zählen auch Mischfonds, deren Wert täglich aus den zugrunde liegenden Wertpapieren abgeleitet wird. Diese Anla-

gen sind als Anlagen der Stufe 2 klassifiziert.

Stamm- und Vorzugsaktien – Diese Anlageklasse besteht aus von US- und ausländischen Kapitalgesellschaften be-

gebenen Stamm- und Vorzugsaktien. Die Stammaktien werden aktiv an Börsen gehandelt, für sie sind Preisnotierungen

verfügbar. Für Vorzugsaktien besteht möglicherweise kein aktiver Handelsmarkt. Grundsätzlich sind Bestände an

Stammaktien als Anlagen der Stufe 1 klassifiziert. Vorzugsaktien sind als Anlagen der Stufe 2 klassifiziert.

Aktienmischfonds – Einige Eigenkapitalanlagen werden in Mischfonds gehalten, deren tägliche Wertansätze sich

aus den Preisen der zugrunde liegenden, an aktiven Märkten notierten Basiswerten ableitet. Diese sind als Anlagen der

Stufe 2 klassifiziert.

Festverzinsliche Wertpapiere – Staatsanleihen umfassen von Zentralregierungen oder Bundesbehörden begebene

Rentenwerte und Anleihen; Unternehmensanleihen umfassen von Kapitalgesellschaften begebene Rentenwerte und

Anleihen; hypothekenbesicherte Wertpapiere beinhalten Schuldverschreibungen, die durch eine Hypothek oder einen

Pool an Hypotheken unterlegt sind; durch Forderungen unterlegte Wertpapiere (ABS) umfassen hauptsächlich Schuld-

verschreibungen, die durch Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Hypotheken handelt, oder Pools an solchen

Vermögenswerten unterlegt sind. Zu den in die Bewertung einfließenden Ausgangsgrößen gehören in aktiven Märkten

für ähnliche Vermögenswerte notierte Preise sowie Ausgangsgrößen, die für den Vermögenswert entweder direkt oder

indirekt im Wesentlichen über seine gesamte Laufzeit beobachtbar sind. Soweit möglich, werden mehrere Preise und

Preisarten von Preisanbietern eingeholt, was eine anbieterübergreifende Preisvalidierung ermöglicht. Festverzinsliche

Wertpapiere sind im Allgemeinen als Anlagen der Stufe 2 klassifiziert.

Rentenmischfonds – Einige festverzinsliche Anlagen werden in Mischfonds gehalten, die einen aus den Basiswerten

abgeleiteten täglichen Wert haben. Diese sind als Anlagen der Stufe 2 klassifiziert.

Immobilienfonds – Der Wert der Immobilienfonds wird von dem Fondsverwalter berichtet und ergibt sich aus einer

Bewertung der zugrunde liegenden Immobilien. Die bei der Bewertung zugrunde gelegten Ausgangsgrößen beinhalten

Faktoren wie Kosten, abgezinste künftige Cashflows, unabhängige Bewertungen und marktbezogene Vergleichsdaten.

Die Immobilienfonds sind als Anlagen der Stufe 3 klassifiziert.

Hedgefonds – Die Hedgefonds werden in Dachfonds angelegt und bestehen aus mehreren Anlagen in Zins- und

Währungsfonds, die auf die Absicherung gegen das Risiko von Zins- oder Wechselkursschwankungen ausgerichtet sind.

Aufgrund der Komplexität der Bewertung und des breiten Spektrums an Anlagen sind Hedgefonds als Anlagen der

Stufe 3 klassifiziert.

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ANHANG (Fortsetzung)

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Sonstige Mischfonds – Die sonstigen Mischfonds investieren in Aktien, Anleihen, Rohstoffe, sonstige alternative

Anlagen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese Fonds werden auf der Grundlage des wöchentli-

chen Werts, der aus notierten Preisen für die Basiswerte in aktiven Märkten abgeleitet wird, und bei alternativen Anla-

gen auf der Grundlage anderer Bewertungstechniken bewertet. Die sonstigen Mischfonds sind als Anlagen der Stufe 2

klassifiziert.

Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung des Planvermögens der Stufe 3, das im Geschäftsjahr zum

31. März 2013 und 2012 gehalten wurde:

(Angaben in Millionen) Immobilien-

fonds Hedgefonds Summe

Stand zum 31. März 2011 USD 5 USD 5 USD 10

Nicht realisierter Gewinn aus noch gehaltenem Planvermö-

gen 1 – 1

Käufe, Verkäufe und Abgeltungen 11 –5 6

Stand zum 31. März 2012 USD 17 USD – USD 17

Nicht realisierter Gewinn aus noch gehaltenem Planvermö-

gen 1 – 1

Käufe, Verkäufe und Abgeltungen 1 – 1

Stand zum 31. März 2013 USD 19 USD – USD 19

Gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber

Die Gesellschaft leistet auch Zahlungen an verschiedene gemeinschaftliche Pläne mehrerer Arbeitgeber, die gemäß

den Bedingungen von Tarifverträgen für Mitarbeiter, bei denen es sich um Gewerkschaftsmitglieder handelt, aufgelegt

wurden. Die Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesen gemeinschaftlichen Plänen unterscheiden sich in

den folgenden Aspekten von Plänen einzelner Arbeitgeber: (i) das von einem Arbeitgeber in den gemeinschaftlichen

Plan eingezahlte Vermögen kann für Leistungen an Arbeitnehmer anderer teilnehmender Arbeitgeber verwendet werden;

(ii) wenn ein teilnehmender Arbeitgeber keine Beiträge in den Plan mehr leistet, werden die nicht finanzierten Verpflich-

tungen des Plans möglicherweise von den übrigen teilnehmenden Arbeitgebern getragen; und (iii) wenn die Gesellschaft

an einigen gemeinschaftlichen Plänen nicht mehr teilnimmt, ist sie möglicherweise verpflichtet, in diese Pläne einen

Betrag in Höhe der Planunterdeckung einzuzahlen, die sogenannte „Verbindlichkeit bei Austritt“ (withdrawal liability).

Die Handlungen anderer teilnehmender Arbeitgeber können dazu führen, dass sich die Finanzlage eines gemeinschaftli-

chen Versorgungsplans mehrerer Arbeitgeber verschlechtert und die Verbindlichkeit bei Austritt und die Beiträge der

Gesellschaft ansteigen. Die Beiträge zu den Plänen und die aufgelaufenen Beträge waren im Geschäftsjahr zum

31. März 2013, 2012 und 2011 unwesentlich.

Beitragsorientierte Pläne

Die Gesellschaft führt für US-Mitarbeiter, die nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fallen, einen bei-

tragsorientierten Profit Sharing Investment Plan („PSIP“). Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 können teilnahmeberechtig-

te Mitarbeiter bis zu 75 % ihrer monatlichen zulässigen Vergütung als Vorsteuerbeiträge und bis zu 75 % der Vergütung

für Catch-up-Beiträge, die nicht über den IRS-Grenzwerten liegen, in den PSIP einzahlen. Die Gesellschaft leistet Mat-

ching-Beiträge in Höhe von 100 % für die ersten 3 % des Gehalts, die durch den Mitarbeiter eingezahlt werden, sowie in

Höhe von 50 % für die nächsten 2 % des Gehalts, die durch den Mitarbeiter eingezahlt werden. Ebenso kann die Gesell-

schaft einen zusätzlichen jährlichen Matching-Beitrag für jedes Planjahr leisten, damit die Teilnehmer einen vollständi-

gen Ausgleich ihres Jahresbeitrags erhalten. Der Aufwand für Beiträge zum PSIP belief sich in den Geschäftsjahren zum

31. März 2013, 2012 und 2011 auf USD 61 Mio., USD 58 Mio. bzw. USD 59 Mio.

17. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Gesellschaft bietet bestimmten teilnahmeberechtigten US-Mitarbeitern eine Reihe von Leistungen nach Beendi-

gung des Arbeitsverhältnisses (postretirement benefits), die sich in erster Linie aus Leistungen für medizinische Versor-

gung und Lebensversicherungen („Sozialleistungen“) zusammensetzen. Zu den teilnahmeberechtigten Mitarbeitern

zählen diejenigen, die vor dem 31. März 1999 ausschieden, und diejenigen, die nach dem 31. März 1999 ausschieden,

jedoch zu diesem Zeitpunkt nach Erfüllung sonstiger altersbezogener Kriterien aktive Mitarbeiter waren. Zudem bietet

die Gesellschaft bestimmten US-Führungspersonen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Bewer-

tung der Verpflichtungen aus dem leistungsorientierten Plan erfolgt zum Geschäftsjahresende der Gesellschaft.

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ANHANG (Fortsetzung)

84

Der Nettopensionsaufwand der Gesellschaft für Sozialleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt

sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Dienstzeitaufwand – im Geschäftsjahr erdiente Leistungen USD 2 USD 2 USD 1

Zinsaufwand für kumulierte Pensionsverpflichtung 6 7 8

Abschreibung auf nicht angesetzten versicherungsmathemati-

schen Gewinn und Aufwendung aufgrund anzurechnender Ver-

dienstzeiten –2 –1 –4

Nettopensionsaufwand für Leistungen nach Beendigung des

Arbeitsverhältnisses USD 6 USD 8 USD 5

Die Entwicklung der Leistungsverpflichtungen der Gesellschaft für die Pläne für Sozialleistungen nach Beendigung

des Arbeitsverhältnisses stellt sich wie folgt dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Leistungsverpflichtung zu Beginn des Geschäftsjahres USD 144 USD 152

Dienstzeitaufwand 2 2

Zinsaufwand 6 7

Versicherungsmathematischer Gewinn –9 –4

Leistungszahlungen –12 –13

Leistungsverpflichtung zum Ende des Geschäftsjahres USD 131 USD 144

Die Bestandteile des im kumulierten sonstigen Ergebnis erfassten Betrags für die sonstigen Leistungen der Gesell-

schaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31. März 2013 und 2012 umfassten einen versicherungsmathema-

tischen Netto-Gewinn in Höhe von USD 6 Mio. bzw. einen versicherungsmathematischen Verlust (netto) in Höhe von

USD 2 Mio. sowie Erträge aufgrund anrechenbarer Netto-Verdienstzeiten in Höhe von USD 1 Mio. bzw. USD 2 Mio.

Die sonstigen Änderungen der im sonstigen Ergebnis erfassten Leistungsverpflichtungen beinhalteten einen versiche-

rungsmathematischen Netto-Gewinn für 2013 und 2012 in Höhe von USD 7 Mio. bzw. USD 3 Mio. sowie für 2011

einen versicherungsmathematischen Netto-Verlust in Höhe von USD 6 Mio.

Die Gesellschaft schätzt, dass die Amortisation des versicherungsmathematischen Gewinns vom Eigenkapital in den

Aufwand für sonstige Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Geschäftsjahr 2014 bei USD 2 Mio.

liegen wird. Der Vergleichsbetrag für das Geschäftsjahr 2013 lag bei USD 2 Mio.

Die sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden im Zeitpunkt ihrer Zahlung finanziert.

Die erwarteten Leistungszahlungen aus dem Plan der Gesellschaft für Sozialleistungen nach Beendigung des Arbeits-

verhältnisses sind nach Abzug der erwarteten Medicare-Erstattungen wie folgt: jährlich USD 11 Mio. im Zeitraum von

2014 bis 2018 und kumuliert USD 48 Mio. für den Zeitraum von 2019 bis 2023. Den erwarteten Leistungszahlungen

werden dieselben Annahmen wie bei der Bewertung der Leistungsverpflichtungen zugrunde gelegt und sie beinhalten

die geschätzte künftige Dienstzeit der Mitarbeiter. Die für die Pläne der Gesellschaft für Sozialleistungen nach Beendi-

gung des Arbeitsverhältnisses erwarteten zu leistenden Beiträge belaufen sich für 2014 auf USD 11 Mio.

Der der Schätzung des Aufwands für Sozialleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegte

gewichtete durchschnittliche Abzinsungssatz lag für 2013 bei 4,44 %, für 2012 bei 5,09 % und für 2011 bei 5,33 %. Der

dem versicherungsmathematischen Barwert der Leistungsverpflichtungen zugrunde gelegte gewichtete durchschnittliche

Abzinsungssatz lag für 2013 bei 3,84 %, für 2012 bei 4,44 % und für 2011 bei 5,09 %.

Ein versicherungsmathematischer Gewinn oder Verlust für den Plan für Sozialleistungen nach Beendigung des Ar-

beitsverhältnisses wird über einen Dreijahreszeitraum als Ertrag bzw. Aufwand abgeschrieben. Die Annahmen zu den

Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung, die der Bewertung der kumulierten Verpflichtungen für Leis-

tungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegt wurden, lagen in Bezug auf verschreibungspflichtige

Arzneimittel 2013 bei 7,50 % bzw. 2012 bei 8,00 %, in Bezug auf den medizinischen Bereich 2013 bei 7,50 % (unter

65-Jährige) und 7,25 % (über 65-Jährige) bzw. 2012 bei 7,50 % (unter 65-Jährige) und 7,50 % (über 65-Jährige) sowie

in Bezug auf den zahnmedizinischen Bereich 2013 bei 5,25 % bzw. 2012 bei 5,50 %. Eine einprozentige Erhöhung oder

Minderung der angenommenen Kostentrendrate für die medizinische Versorgung würde keine wesentlichen Auswirkun-

gen auf die Verpflichtungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Geschäftsjahre 2013, 2012

und 2011 haben.

Die Gesellschaft leistet gemäß verschiedenen Tarifverträgen Zahlungen an gemeinschaftliche Gesundheitspläne und

Pläne für Sozialleistungen mehrerer Arbeitgeber für Mitarbeiter, bei denen es sich um Gewerkschaftsmitglieder handelt.

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ANHANG (Fortsetzung)

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Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind auf die in den Tarifverträgen festgesetzten Dollar-Verpflichtungen be-

schränkt. Die Beiträge zu den Plänen und die aufgelaufenen Beträge waren im Geschäftsjahr zum 31. März 2013, 2012

und 2011 unwesentlich.

18. Sicherungsgeschäfte

Die Gesellschaft ist im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs Zinsänderungen und Wechselkursschwankungen

unterworfen. Diesen Risiken begegnet die Gesellschaft zeitweise durch den Einsatz von Derivaten wie Zinsswaps und

Devisentermingeschäften. Nach Maßgabe der Richtlinien der Gesellschaft werden Derivate ausschließlich zu Siche-

rungszwecken eingesetzt. Die Gesellschaft verwendet Derivate nicht zu Handels- oder Spekulationszwecken.

Fremdwährungsrisiko

Die meisten Geschäftsvorfälle der Gesellschaft werden in US-Dollar abgewickelt. Bestimmte Aktiva und Passiva,

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Einkäufe fallen jedoch in anderen Währungen an und sind einem Fremdwährungsri-

siko ausgesetzt. Die Gesellschaft hat bestimmte Fremdwährungsrisiko-Programme zur Steuerung der Auswirkungen von

Wechselkursschwankungen eingerichtet. Diese Programme werden bei einzelnen Transaktionen in Anspruch genom-

men, wenn nach Auffassung der Gesellschaft ein Risiko für den beizulegenden Zeitwert oder die Gefahr einer Volatilität

der Cashflows besteht. Mithilfe dieser Programme wird das Fremdwährungsrisiko gemindert, jedoch nicht völlig ausge-

schlossen.

Im Geschäftsjahr 2012 wurde eine Reihe von Termingeschäften mit einem Nominalvolumen (brutto) von

USD 528 Mio. zur Absicherung von Cashflows in kanadischem Dollar abgeschlossen. Diese Kontrakte werden über

einen Zeitraum von acht Jahren fällig und werden als Sicherungsgeschäfte bilanziert. Dementsprechend werden Ände-

rungen des beizulegenden Zeitwerts der Kontrakte im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst und in derselben Periode in

die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der sich das abgesicherte Geschäft auf die Gewinn- und Verlustrech-

nung auswirkt. Im vierten Quartal 2013 wurde ein zur Absicherung von Cashflows in kanadischem Dollar abgeschlosse-

nes Termingeschäft mit einem Nominalvolumen (brutto) von USD 25 Mio. fällig. Dementsprechend wurde der realisier-

te Gewinn aus diesem Kontrakt in diesem Quartal aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in die betrieblichen Aufwen-

dungen umgebucht. Zum 31. März 2013 und 2012 belief sich das Nominalvolumen dieser als Sicherungsgeschäfte bi-

lanzierten Kontrakte auf USD 503 Mio. bzw. USD 528 Mio. Die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebuchten

Beträge waren in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 unwesentlich.

Im Geschäftsjahr 2012 wurde zudem eine Reihe von Termingeschäften mit einem Nominalvolumen (brutto) von

USD 151 Mio. zur Absicherung von Cashflows in Pfund Sterling abgeschlossen. Diese Kontrakte wurden 2013 fällig.

Im Geschäftsjahr 2013 wurde darüber hinaus ein zusätzliches Termingeschäft mit einem Nominalvolumen (brutto) von

USD 177 Mio. zur Absicherung eines einzeln identifizierbaren Cashflows in kanadischem Dollar abgeschlossen. Dieser

Kontrakt wird in weniger als einem Jahr fällig. Keiner dieser Kontrakte wurde als Sicherungsgeschäft bilanziert, sodass

Zeitwertänderungen dieser Kontrakte direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Zum 31. März 2013

und 2012 belief sich das Nominalvolumen dieser nicht als Sicherungsgeschäfte bilanzierten Kontrakte auf

USD 172 Mio. bzw. USD 151 Mio. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Beträge waren in den Geschäfts-

jahren 2013 und 2012 unwesentlich.

Weitere Informationen zur regelmäßigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sind Anhang 19 „Bewertung zum

beizulegenden Zeitwert“ zu entnehmen.

19. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist als der Wert definiert, der im Rahmen einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen

Marktteilnehmern zum Datum der Bewertung beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten bzw. bei der Übertragung

einer Verbindlichkeit gezahlt werden würde. Mit der Analyse des beizulegenden Zeitwerts sind die Mitarbeiter des

Unternehmens in Buchhaltung und Finanzen betraut, die organisatorisch an den Chief Financial Officer berichten. Eine

dreistufige Hierarchie dient der Priorisierung der Inputfaktoren, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

zugrunde gelegt werden, nach ihrer Verlässlichkeit und bevorzugten Verwendung:

Stufe 1 – Bemessung anhand von Preisen, die für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in aktiven

Märkten notiert werden.

Stufe 2 – Bemessung anhand von Preisen, die für ähnliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in aktiven Märk-

ten notiert werden, oder Preisen, die für identische oder ähnliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in inaktiven

Märkten notiert werden oder Bemessung anhand anderer beobachtbarer Inputfaktoren oder Inputfaktoren, die von be-

obachtbaren Marktdaten gestützt werden.

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ANHANG (Fortsetzung)

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Stufe 3 – Bemessung anhand von Inputfaktoren, die für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wesentlich und

nicht beobachtbar sind.

Zum 31. März 2013 und 2012 entsprachen die Buchwerte der Zahlungsmittel und bestimmter Zahlungsmitteläquiva-

lente, der verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel, der Forderungen, Wechsel und Verbindlichkeiten, der kurzfristigen

Darlehen sowie der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten aufgrund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente

annähernd ihrem geschätzten beizulegenden Zeitwert.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten und die sonstige Finanzierung der Gesellschaft werden zu fortgeführten

Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Buchwerte und die geschätzten beizulegenden Zeitwerte dieser Verbindlichkeiten

lagen zum 31. März 2013 bei USD 4,9 Mrd. bzw. USD 5,5 Mrd. und zum 31. März 2012 bei USD 3,6 Mrd. bzw.

USD 4,1 Mrd. Die Bemessung der geschätzten beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten und

der sonstigen Finanzierung der Gesellschaft erfolgte anhand notierter Marktpreise in einem weniger aktiven Markt und

anhand von sonstigen beobachtbaren Inputfaktoren aus verfügbaren Marktinformationen, die als der Stufe 2 zugehörig

erachtet werden und die möglicherweise für tatsächliche Werte, die hätten erzielt werden können oder die in der Zukunft

erzielt werden, nicht repräsentativ sind.

Vermögenswerte mit regelmäßiger Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden,

setzen sich wie folgt zusammen:

31. März 2013 31. März 2012

(Angaben in Millionen) Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe

Zahlungsmitteläquivalente Geldmarktfonds (1) USD 1.036 USD – USD – USD 1.036 USD 805 USD – USD – USD 805 Termingelder (2) – 95 – 95 – 132 – 132

Pensionsgeschäfte (2) 447 – – 447 211 – – 211

Summe Zahlungsmitteläquivalente USD 1.483 USD 95 USD – USD 1.578 USD 1.016 USD 132 USD – USD 1.148

(1) Die nicht realisierten Bruttogewinne und -verluste waren zum 31. März 2013 und 2012 nicht wesentlich. Anhand von notierten

Preisen identischer Beteiligungen.

(2) Die Buchwerte dieser Zahlungsmitteläquivalente entsprachen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit annähernd ihrem geschätzten bei-zulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Devisenterminkontrakte der Gesellschaft wurden anhand der für ähnliche Instru-

mente in einem aktiven Markt notierten Marktpreise sowie anderer beobachtbarer Inputfaktoren aus verfügbaren

Marktinformationen ermittelt. Nach Maßgabe der Leitlinien und Angabepflichten hinsichtlich der Bemessung zum

beizulegenden Zeitwert gelten diese als Inputfaktoren der Stufe 2 und sind möglicherweise für tatsächliche Werte, die

hätten erzielt werden können oder die in der Zukunft erzielt werden, nicht repräsentativ. Die beizulegenden Zeitwerte

der Absicherungsgeschäfte netto gegen Wechselkursrisiken der Gesellschaft waren zum 31. März 2013 und 2012 nicht

wesentlich.

Im Laufe der Geschäftsjahre zum 31. März 2013 und zum 31. März 2012 sind keine Übertragungen zwischen Stu-

fe 1, Stufe 2 und Stufe 3 der Bemessungshierarchie erfolgt.

Vermögenswerte mit einmaliger Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Gesellschaft bewertet bestimmte langlebige Vermögenswerte einmalig zum beizulegenden Zeitwert, sofern sie

als dauerhaft wertgemindert gelten. Übersteigen die Anschaffungskosten einer Beteiligung ihren beizulegenden Zeit-

wert, beurteilt die Gesellschaft unter anderem ihre Halteabsicht in Bezug auf die Beteiligung, die allgemeinen Marktbe-

dingungen, die Haltedauer, das Ausmaß, in dem der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten unterschreitet und

die finanziellen Aussichten für Branche und Standort. Sofern die Anschaffungskosten des Vermögenswerts seinen beizu-

legenden Zeitwert übersteigen und festgestellt wird, dass dieser Umstand dauerhaft ist, wird ein Wertminderungsauf-

wand erfasst.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2013 wurden unter den Vermögenswerten mit einmaliger Bewertung zum beizule-

genden Zeitwert die Beteiligung der Gesellschaft an Nadro sowie Geschäfts- oder Firmenwert für eine Berichtseinheit

im Segment Technology Solutions der Gesellschaft erfasst. Die Bewertung beider Vermögenswerte erfolgte anhand von

Inputfaktoren der Stufe 3. Im Geschäftsjahr zum 31. März 2013 bestanden keine Verbindlichkeiten mit einmaliger Be-

wertung zum beizulegenden Zeitwert.

Im Geschäftsjahr zum 31. März 2012 bestanden weder Vermögenswerte noch Verbindlichkeiten mit einmaliger Be-

wertung zum beizulegenden Zeitwert.

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ANHANG (Fortsetzung)

87

Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung:

Wie in Anhang 4, „Wertminderung einer At-Equity bewerteten Beteiligung“ erörtert, hat sich die Gesellschaft auf-

grund einer neueren Beurteilung zu einem Veräußerungsplan für ihre Beteiligung an Nadro verpflichtet und im vierten

Quartal 2013 einen Wertminderungsaufwand von USD 191 Mio. zur Reduzierung des Buchwerts auf den beizulegenden

Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung der Gesellschaft an Nadro erfolgte mit

Hilfe von Bewertungsansätzen nach der Ertrags- und der Marktwertmethode. Bei der Ertragswertmethode wurde ein

Discounted-Cashflow-Modell verwendet, das auf geschätzten zukünftigen Ergebnissen basiert. Dieser Bewertungsansatz

gilt als der Stufe 3 der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zugehörig, da wesentliche nicht beobachtbare Inputfakto-

ren im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt und der Höhe zukünftiger Cashflows auf der Grundlage von Prognosen der

Umsatzerlöse und Betriebskosten und der Abzinsung dieser Cashflows auf ihren Barwert verwendet werden. Zu den

wichtigsten Ausgangsgrößen und Annahmen der Discounted-Cashflow-Methode gehören die prognostizierten Cash-

flows, der Endwert des Unternehmens und der Abzinsungssatz. Zu den wichtigsten Ausgangsgrößen der Nadro, die in

den Marktwertansatz einflossen, zählte das ungeprüfte steuerliche Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen

(EBITDA) für das Geschäftsjahr 2012 sowie ein EBITDA-Multiplikator auf der Grundlage ähnlicher US-amerikanischer

Referenz-Pharmaunternehmen, deren Wertpapiere aktiv an öffentlichen Märkten gehandelt werden. Dieser Bewertungs-

ansatz gilt als der Stufe 3 der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zugehörig. Schließlich nahm die Gesellschaft eine

Beurteilung der beizulegenden Zeitwerte nach beiden Bewertungsmethoden vor und gelangte abschließend zu einem

Durchschnitt beider Methoden.

Geschäfts- oder Firmenwert:

Wie in Anhang 3, „Wertminderungen und Produktanpassungsaufwand“ erörtert, hat die Gesellschaft 2013 Wertmin-

derungsaufwand für Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio. in einer der Berichtseinheiten des Segments

Technology Solutions ausgewiesen. Der Wertminderungsaufwand resultierte primär aus einer erheblichen Reduzierung

der geschätzten Umsatzerlöse aus einem Softwareprodukt. Wie für den zweiten Schritt der Überprüfung auf Wertminde-

rung des Geschäfts- oder Firmenwerts vorgeschrieben, hat die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert der Berichtsein-

heit und den beizulegenden Zeitwert der Nettovermögenswerte der Berichtseinheit ohne Geschäfts- oder Firmenwert,

jedoch einschließlich nicht erfasster immaterieller Vermögenswerte, ermittelt. Der implizite beizulegende Zeitwert des

Geschäfts- oder Firmenwerts wurde dann auf Restwertbasis berechnet, d. h. durch Abzug der Summe der beizulegenden

Zeitwerte der Nettovermögenswerte vom beizulegenden Zeitwert der Berichtseinheit. Die Wertminderung entsprach

dem Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Die Bewertung der Berichtseinheit zum beizulegenden Zeitwert sowie die Bewertung der Nettovermögenswerte der

Berichtseinheit zum beizulegenden Zeitwert gelten aufgrund der Bedeutung nicht beobachtbarer Ausgangsgrößen, die

unter Zugrundelegung unternehmensspezifischer Informationen entwickelt wurden, als Bewertung nach Stufe 3. Die

Gesellschaft nutzte zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Berichtseinheit den Markt- und den Ertragswertan-

satz (Discounted-Cashflow-Modell) und ein Discounted-Cashflow-Modell zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts

der wesentlichsten Vermögenswerte der Berichtseinheit - immaterielle Vermögenswerte. Zusätzlich spiegeln die beizu-

legenden Zeitwerte einen Risikozuschlag auf den Abzinsungssatz aufgrund der mit der Prognose zukünftiger Cashflows

einhergehenden Unsicherheit.

20. Leasingverpflichtungen

Die Gesellschaft geht zum Zwecke des Leasings von Anlagen und Ausstattung nahezu ausschließlich Operating-

Leasingverhältnisse ein. Zum 31. März 2013 stellen sich die künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Opera-

ting-Leasingverhältnissen mit einer ursprünglichen oder verbleibenden unkündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses

von mehr als einem Jahr im Geschäftsjahr zum 31. März jeweils wie folgt dar:

(Angaben in Millionen) Unkündbare Operating-

Leasingverhältnisse

2014 USD 213

2015 165

2016 118

2017 90

2018 63

Danach 202

Summe Mindestleasingzahlungen(1) USD 851

(1) Die Mindestleasingzahlungen wurden nicht um Mindestmietzahlungen aus Untervermietungen in Höhe von USD 33 Mio. im Rahmen zukünftiger unkündbarer Untermietverhältnisse vermindert.

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ANHANG (Fortsetzung)

88

Die Mietaufwendungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen lagen 2013 bei USD 242 Mio., 2012 bei

USD 240 Mio. und 2011 bei USD 157 Mio. Die Gesellschaft erfasst die Mietaufwendungen linear über die Laufzeit des

Leasingverhältnisses gegebenenfalls unter Berücksichtigung folgender Aspekte: Anreize des Leasinggebers für Mieter-

einbauten; Zeiträume, in denen keine Mietzahlungen zu leisten sind, und Mieterhöhungen über die Laufzeit des Lea-

singverhältnisses. Die Erfassung abgegrenzter Mieten erfolgt als Differenz zwischen den linear erfassten Mietaufwen-

dungen und den Zahlungen entsprechend den Laufzeiten des Leasingverhältnisses. Im Allgemeinen reichen die Rest-

laufzeiten von Leasingverhältnissen für Anlagen von einem bis zu sieben Jahren, während die Restlaufzeiten von Lea-

singverhältnissen für Ausstattung ein bis fünf Jahre betragen. Die meisten Immobilienmietverträge enthalten Verlänge-

rungsoptionen (im Allgemeinen Optionen zur Verlängerung um einen Fünfjahreszeitraum) und Bestimmungen zur

Verpflichtung der Gesellschaft zur Entrichtung der die Beträge des Basiszeitraums überschreitenden Grundsteuer und

Betriebskosten. Mieterträge aus Untervermietungen waren für die Geschäftsjahre 2013, 2012 und 2011 unwesentlich.

21. Finanzielle Garantien und Gewährleistungen

Finanzielle Garantien

Die Gesellschaft hat Verträge mit bestimmten Finanzinstituten ihrer kanadischen Kunden, für den Fall, dass diese ih-

ren Verpflichtungen gegenüber diesen Finanzinstituten nicht nachkommen können, abgeschlossen; im Rahmen dieser

Verträge garantiert die Gesellschaft den Rückkauf von Vorräten und Verbindlichkeiten von diesen Kunden. Für die

Zwecke des Vertrags der Gesellschaft über den Rückkauf von Vorräten gilt unter anderem als Voraussetzung, dass sich

die Vorräte in einem verkaufsfähigen Zustand befinden müssen und dass ein etwaiger Rückkauf zu einem Abschlag

erfolgen würde. Die Dauer der Verträge über den Rückkauf von Vorräten reicht in den meisten Fällen von einem bis zu

zwei Jahren. Die Dauer der Garantien hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Kunden reicht von einem bis zu fünf Jah-

ren; diese Garantien werden in erster Linie abgegeben, um bestimmten Kunden eine Finanzierung zu ermöglichen. Die

Mehrzahl der Garantien der Gesellschaft hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Kunden ist durch bestimmte Vermö-

genswerte der Kunden besichert. Zum 31. März 2013 beliefen sich die Höchstbeträge der Garantien für den Rückkauf

von Vorräten und der Garantien hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Kunden auf USD 155 Mio. bzw. USD 53 Mio.,

von denen keine in Anspruch genommen wurde. Die Beträge der vorstehend genannten finanziellen Garantien gliedern

sich wie folgt: USD 121 Mio., USD 35 Mio., USD 3 Mio., USD 1 Mio. und USD 0 für den Zeitraum 2014 bis 2018

sowie danach USD 48 Mio.

Zum 31. März 2013 haben Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen der Gesellschaft Standby-Akkreditive und

Bürgschaften in Höhe von USD 98 Mio. gestellt; diese wurden hauptsächlich im Hinblick auf die Kundenverträge der

Gesellschaft zugunsten der Gesellschaft gestellt und dienen der Erfüllung der Besicherungsanforderungen bei gesetzli-

chen Lizenzen und Erlaubnissen, gerichtlichen und treuhänderischen Verpflichtungen und den Programmen für Arbeits-

unfall-Entschädigung und Kfz-Haftung der Gesellschaft. Zudem besteht für die Gesellschaft zum 31. März 2013 die

Verpflichtung, im Rahmen einer nicht konsolidierten Beteiligung bis zu USD 72 Mio. für den Bau von Gebäuden und

Anlagen aufzuwenden.

Die Softwarelizenzverträge der Gesellschaft enthalten im Allgemeinen bestimmte Bestimmungen zur Freistellung

der Kunden von Verbindlichkeiten für den Fall, dass ein Softwareprodukt der Gesellschaft die Rechte des geistigen

Eigentums eines Dritten verletzt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind der Gesellschaft keine wesentlichen Kosten infolge

solcher Freistellungsvereinbarungen und keine Verbindlichkeiten im Hinblick auf solche Verpflichtungen entstanden.

Die Gesellschaft schließt unter Umständen in Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen – vor allem Desinvesti-

tionen – übliche Freistellungvereinbarungen (wie Übernahme der Haftung für Umweltschäden aus Altlasten oder Haf-

tung in vormals bestehenden steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Sachen) ab, deren Dauer variieren kann und die

häufig nicht ausdrücklich definiert sind. Im Bedarfsfall werden die Verpflichtungen aus solchen Freistellungen als Ver-

bindlichkeiten erfasst. Da der Betrag dieser Freistellungsverpflichtungen häufig nicht ausdrücklich festgelegt ist, kann

der Gesamthöchstbetrag dieser Verpflichtungen nicht zuverlässig geschätzt werden. Mit Ausnahme der zum Zeitpunkt

von Desinvestitionen erfassten Verbindlichkeiten hat die Gesellschaft infolge dieser Freistellungsbestimmungen bislang

keine wesentlichen Zahlungen geleistet.

Gewährleistungen

Im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs stellt die Gesellschaft bestimmte Gewährleistungen und Freistellun-

gen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Beispielweise gewährleistet die Gesellschaft für die von ihr vertriebenen

pharmazeutischen und medizinisch-chirurgischen Produkte, dass diese im Einklang mit den Vorschriften des Food,

Drug and Cosmetic Act und anderer anwendbarer Gesetze und Verordnungen sind. Die Lieferanten der Gesellschaft, die

üblicherweise die Hersteller der Produkte sind, haben der Gesellschaft gegenüber dieselben Gewährleistungen abgege-

ben. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Hinblick auf diese Produkte Freitstellungsverpflichtungen gegenüber ihren

Kunden, wobei die Lieferanten der Gesellschaft diese Verpflichtungen auch ihr gegenüber – entweder durch ausdrückli-

che Vereinbarung oder kraft Gesetzes – eingegangen sind.

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ANHANG (Fortsetzung)

89

Des Weiteren gibt die Gesellschaft Gewährleistungen für Software- und Automatisierungsprodukte, die sie verkauft,

ab. Die Verpflichtung der Gesellschaft im Rahmen dieser Gewährleistungen besteht darin, dafür zu sorgen, dass die

Produkte den zuvor vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Im Falle von Softwareprodukten kann dies zu zusätzli-

chen Projektaufwendungen führen, die in den Schätzungen der Gesellschaft, die bei der Methode der Gewinnrealisierung

nach dem Fertigstellungsgrad zur Bilanzierung von Softwareinstallationsdienstleistungen im Rahmen dieser Verträge

zugrunde gelegt werden, berücksichtigt sind. Darüber hinaus schließt die Mehrzahl der Kunden der Gesellschaft, die die

Software- und Automatisierungsprodukte der Gesellschaft erwerben, ebenso Jahreswartungsverträge mit ihr ab. Umsatz-

erlöse aus diesen Wartungsverträgen werden linear über den Auftragszeitraum erfasst und die Kosten für die Erfüllung

von Produktgewährleistungen werden aufwandswirksam zu dem Zeitpunkt, zu dem die Ansprüche bestimmbar werden,

erfasst. Die aufgelaufenen Gewährleistungsaufwendungen waren für die Konzernbilanz nicht wesentlich.

22 Sonstige Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Neben den im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs bestehenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten ist

die Gesellschaft mit verschiedenen Ansprüchen, sonstigen anhängigen oder möglichen Schadensersatzklagen, Untersu-

chungen im Hinblick auf staatliche Gesetze und Verordnungen sowie anderen, sich aus der üblichen Geschäftstätigkeit

ergebenden Angelegenheiten konfrontiert. Wie nachstehend erläutert, befinden sich viele dieser Verfahren in frühen

Verfahrensstadien und in vielen dieser Verfahren wird eine unbestimmbare Schadensersatzsumme geltend gemacht.

Wenn ein Verlust für wahrscheinlich gehalten wird und mit angemessener Genauigkeit geschätzt werden kann, wird

eine Verbindlichkeit in Höhe der bestmöglichen Schätzung des letztendlich entstehenden Verlusts angesetzt. Die Wahr-

scheinlichkeit eines Verlusts im Hinblick auf einen bestimmten Eventualfall lässt sich jedoch häufig nur schwer vorher-

sagen, und eine aussagekräftige Schätzung des Verlusts oder einer Verlustbandbreite ist auf Basis der verfügbaren In-

formationen und der potenziellen Auswirkung zukünftiger Ereignisse und Entscheidungen Dritter, die den endgültigen

Ausgang des Eventualfalls bestimmen, möglicherweise nicht durchführbar. Außerdem ist es nicht unüblich, dass sich die

Lösung solcher Angelegenheiten über mehrere Jahre hinzieht. In dieser Zeit müssen relevante Entwicklungen und neue

Informationen mindestens vierteljährlich neu beurteilt werden, um sowohl die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen

Verlusts zu bestimmen als auch festzustellen, ob eine Bandbreite möglicher Verluste mit angemessener Genauigkeit

geschätzt werden kann. Falls ein Verlust wahrscheinlich ist, jedoch eine angemessene Schätzung nicht vorgenommen

werden kann, werden Angaben zu dem Verfahren gemacht.

Ebenso werden Angaben gemacht, wenn es nach vernünftiger Betrachtung möglich ist, dass ein Verlust eintreten

bzw. der Verlustbetrag die gebildete Rückstellung übersteigen wird. Die Gesellschaft überprüft alle Eventualfälle min-

destens vierteljährlich, um zu bestimmen, ob sich die Wahrscheinlichkeit eines Verlusts geändert hat, und um zu beurtei-

len, ob eine angemessene Schätzung des Verlusts oder der Verlustbandbreite vorgenommen werden kann. Wie vorste-

hend erörtert, ist die Entwicklung einer aussagekräftigen Schätzung eines Verlusts oder der Bandbreite eines möglichen

Verlusts komplex, wenn der Ausgang unmittelbar von Verhandlungen mit Dritten oder Entscheidungen Dritter wie

Aufsichtsbehörden, den Gerichten und anderen involvierten Parteien, abhängig ist. Solche Faktoren wirken sich unmit-

telbar darauf aus, ob es möglich ist, eine Bandbreite möglicher Verluste und den oberen und unteren Grenzwert der

Schätzung mit angemessener Genauigkeit zu bestimmen.

Die Gesellschaft ist Partei in nachstehend beschriebenen rechtlichen Verfahren. Sofern nicht anders angegeben, ist

die Gesellschaft derzeit nicht in der Lage, eine Schätzung der Bandbreite von nach vernünftiger Betrachtung möglichen

Verlusten für die noch nicht entschiedenen, nachstehend beschriebenen Verfahren vorzunehmen. Sollte eines dieser

Verfahren oder eine Kombination von mehr als einem dieser Verfahren erfolgreich sein oder sollte die Gesellschaft sich

entscheiden, eine dieser Streitigkeiten oder eine Kombination dieser Streitigkeiten beizulegen, kann sie zur Zahlung

beträchtlicher Summen verpflichtet werden. Gegen sie kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden oder sie kann

zur Änderung der Art und Weise ihrer Geschäftstätigkeit gezwungen werden, was wesentliche nachteilige Auswirkun-

gen auf ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte.

I. Rechtsstreit und Ansprüche bezüglich Großhandelsverkaufspreisen

Die folgenden Rechtssachen betreffen eine Benchmark, den sog. Großhandelsverkaufspreis Average Wholesale Pri-

ce („Großhandelsverkaufspreis“). Dieser wird von einigen öffentlichen und privaten Kostenträgern zur Berechnung

eines Anteils des Betrags, der Apotheken und anderen Dienstleistern bei Abgabe bestimmter in den Geltungsbereich

eines staatlichen Programms fallender verschreibungspflichtiger Arzneimittel erstattet wird, zugrunde gelegt. In diesen

Rechtssachen behauptet der Kläger jeweils, dass sich die Gesellschaft und die First DataBank, Inc. („FDB“), ein Anbie-

ter von Preisinformationen im Bereich Arzneimittelpreise, Ende 2001 zur unangemessenen Erhöhung des veröffentlich-

ten Großhandelsverkaufspreises für bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel verabredet hätten und dass dieses

behauptete Verhalten zu höheren Arzneimittelerstattungszahlungen geführt habe.

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ANHANG (Fortsetzung)

90

Die Mississippi-Klage

Am 8. Oktober 2010 reichte der Einzelstaat Mississippi Klage beim einzelstaatlichen Gericht Mississippi des Hinds

County gegen die Gesellschaft ein, in der Ansprüche nach dem RICO, dem Mississippi Medicaid Fraud Control Act,

dem Mississippi Consumer Protection Act und wegen zivilrechtlicher Verschwörung, verbotener Einflussnahme (torti-

ous interference with contract), ungerechtfertigter Bereicherung und Betrugs sowie Schadensersatz und Schadensersatz

in dreifacher Höhe (treble damages), Geldbußen (civil penalties), Erstattung (restitution) sowie eine Unterlassungsver-

fügung, Zinsen, Rechtsanwaltshonorare und Klagekosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden: State

of Mississippi v. McKesson Corporation, et al. (251-10-862CIV). Am 22. Februar 2013 schloss die Gesellschaft eine

Vergleichsvereinbarung mit dem Einzelstaat Mississippi. Am 18. März 2013 beantragten die Parteien gemäß der Ver-

gleichsvereinbarung die Abweisung der Klage ohne Recht auf erneute Klageerhebung.

Die Alaska-Klage

Am 12. Oktober 2010 reichte der Einzelstaat Alaska Klage beim einzelstaatlichen Gericht Alaska gegen die Gesell-

schaft und FDB ein, in der Ansprüche nach dem Gesetz von Alaska gegen den unlauteren Wettbewerb und irreführende

Praktiken und wegen Betrugs und zivilrechtlicher Verschwörung sowie Schadensersatz, Schadensersatz in dreifacher

Höhe (treble damages), Strafschadensersatz (punitive damages), Geldbußen (civil penalties), Gewinnabschöpfung sowie

Feststellungsanträge, Zinsen, Rechtsanwaltshonorare und Klagekosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht

wurden: State of Alaska v. McKesson Corporation, et al. (3AN-10-11348-CI). Am 14. März 2013 schloss die Gesellschaft

eine Vergleichsvereinbarung mit dem Einzelstaat Alaska. Am 22. März 2013 gab das Gericht dem gemeinsamen Antrag der

Parteien auf Abweisung der gegen die Gesellschaft geltend gemachten Klagebegehren ohne Recht auf erneute Klageerhebung

statt.

Die Hawaii-Klage

Am 10. November 2010 reichte der Einzelstaat Hawaii Klage beim einzelstaatlichen Gericht Hawaii gegen die Ge-

sellschaft und FDB ein, in der Ansprüche nach dem einzelstaatlichen Gesetz über unberechtigte Forderungen, dem ein-

zelstaatlichen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und irreführende Praktiken und wegen Betrugs und zivilrechtli-

cher Verschwörung sowie Schadensersatz, Schadensersatz in dreifacher Höhe (treble damages), Strafschadensersatz

(punitive damages), Geldbußen (civil penalties), Gewinnabschöpfung sowie Zinsen, Rechtsanwaltshonorare und Klage-

kosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden: State of Hawaii v. McKesson Corporation, et al. (10-1-

2411-11-GWBC). Das Gericht wies den Klageabweisungsantrag der Gesellschaft am 12. April 2011 zurück. Am

16. Januar 2013 gab das Gericht dem unwidersprochenen Antrag der Gesellschaft auf Vertagung des Verhandlungstermins auf

den 17. Februar 2014 statt. Am 2. Mai 2013 schloss die Gesellschaft eine Vergleichsvereinbarung mit dem Einzelstaat Ha-

waii. Gemäß dieser Vereinbarung werden die Parteien die Abweisung der gegen die Gesellschaft geltend gemachten Klage-

begehren ohne Recht auf erneute Klageerhebung beantragen.

Die Louisiana-Klage

Am 20. Dezember 2010 reichte der Einzelstaat Louisiana Klage beim einzelstaatlichen Gericht Louisiana gegen die

Gesellschaft ein, in der Ansprüche nach dem Gesetz des Einzelstaats Louisiana gegen den unlauteren Wettbewerb und

irreführende Praktiken, dem Louisiana Medical Assistance Programs Integrity Law, dem Kartellgesetz des Einzelstaats

Louisiana und wegen Betrugs, fahrlässiger Falschbehauptung, zivilrechtlicher Verschwörung und ungerechtfertigter

Bereicherung geltend gemacht sowie Schadensersatz, gesetzlich vorgesehene Bußgelder (statutory fines), Geldbußen

(civil penalties), Gewinnabschöpfung sowie Zinsen, Rechtsanwaltshonorare und Klagekosten, jeweils in unbezifferter

Höhe, gefordert wurden: State of Louisiana v. McKesson Corporation (C597634 Sec. 23). Am 21. Dezember 2012 und

18. Januar 2013 schloss die Gesellschaft separate Vergleichsvereinbarungen in Bezug auf die Louisiana-Klage bzw. einen

geltend gemachten Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltshonorare und -kosten der Verfahrensbevollmächtigten des Ein-

zelstaats Louisiana. Am 19. April 2013 gab das Gericht den gemeinsamen Anträgen der Parteien auf Abweisung der Louisia-

na-Klage ohne Recht auf erneute Klageerhebung und auf Zustimmung zum Vergleich über die Rechtsanwaltshonorare und -

kosten statt.

Das Arizona-Verwaltungsverfahren

Am 5. November 2010 erhielt die Gesellschaft vom Office of Inspector General des Arizona Health Care Cost Con-

tainment System („AHCCCS“) eine Anzeige einer verlangten zivilrechtlichen Geldstrafe (Notice of Proposed Civil

Monetary Penalty), in der behauptet wurde, dass gegen die Gesellschaft ein verwaltungsrechtliches Anspruchsverfahren

eingeleitet werde, und in der Geldbußen (civil penalties) in Höhe von USD 101 Mio. und eine Feststellung der Summe

in Höhe von USD 112 Mio. für angeblich beim Arizona Medicaid-Programm eingereichte unberechtigte Forderungen

geltend gemacht wurden (No. 2010-1218). Am 28. Februar 2011 reichte die Gesellschaft Klage beim Arizona Superior

Court, County of Maricopa gegen den AHCCCS und seinen Director ein, in der sie geltend macht, dass das von dem

AHCCCS eingeleitete Verwaltungsverfahren gegen den Arizona Administrative Procedure Act und die Due Process

Clauses (Bestimmungen über rechtmäßige Verfahren) der Verfassung von Arizona und der Verfassung der Vereinigten

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ANHANG (Fortsetzung)

91

Staaten verstoße, und in der sie die Untersagung des Verwaltungsverfahrens des AHCCCS und ein Feststellungsurteil

über die fehlende Zuständigkeit und rechtliche Befugnis des AHCCCS zur Auferlegung von Strafzahlungen oder Fest-

stellungen gegen die Gesellschaft fordert sowie Klagekosten geltend macht: McKesson Corporation v. AHCCCS

(No. CV-2011-004446). Am 28. April 2011 entschied das Gericht, dass das AHCCCS keine Zuständigkeit über die

Auferlegung von Strafzahlungen oder Feststellungen gegen die Gesellschaft habe, und untersagte dem AHCCCS die

Verfolgung des Verfahrens zur Geltendmachung von Strafzahlungen gegen die Gesellschaft. Am 31. Mai 2011 erließ

das Gericht ein endgültiges Urteil zugunsten der Gesellschaft.

Am 16. Juni 2011 legte das AHCCCS Rechtsmittel ein. Am 6. September 2012 bestätigte der Arizona Court of

Appeals die Verfügung des erstinstanzlichen Gerichts, in der dem AHCCCS die Verfolgung des Verfahrens zur Gel-

tendmachung von Strafzahlungen gegen die Gesellschaft untersagt wurde. Gegen dieses Urteil wurde innerhalb der

inzwischen abgelaufenen Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel eingelegt.

Am 9. November 2012 erhielt die Gesellschaft vom Office of Inspector General des AHCCCS eine geänderte An-

zeige einer verlangten zivilrechtlichen Geldstrafe, in der behauptet wurde, dass das Verwaltungsverfahren gegen die

Gesellschaft wiederaufgenommen werde, und in der Geldbußen (civil penalties) in Höhe von USD 112 Mio. und eine

Feststellung der Summe in Höhe von USD 102 Mio. für angeblich beim Arizona Medicaid-Programm eingereichte

unberechtigte Forderungen geltend gemacht wurden. Die Gesellschaft will das wiederaufgenommene Verfahren sowie

die vom AHCCCS verlangte Geldbuße und die Feststellung der Summe anfechten.

Die Virginia-Klage

Am 8. Juni 2011 reichte der Commonwealth of Virginia Klage beim United States District Court for the Northern

District of California gegen die Gesellschaft und zwei ihrer Mitarbeiter ein, in der Ansprüche nach dem RICO, dem

Gesetz des Einzelstaats Virginia über unberechtigte Forderungen, dem Betrugsgesetz des Einzelstaats Virginia und

wegen Verschwörung zur Begehung von Betrug sowie Schadensersatz, Schadensersatz in dreifacher Höhe (treble dama-

ges), Geldbußen (civil penalties), Zinsen und Klagekosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden:

Commonwealth of Virginia v. McKesson Corporation, et al. (C11-02782-SI). Das Gericht wies den Klageabweisungsan-

trag der Gesellschaft am 13. Oktober 2011 ab. Am 28. März 2013 gab das Gericht dem Antrag der beiden beklagten

Mitarbeiter auf ein Urteil im abgekürzten Verfahren (summary judgment) hinsichtlich aller gegen sie gerichteten Klage-

begehren statt. Das Beweiserhebungsverfahren (discovery) ist noch nicht abgeschlossen; der Verhandlungstermin wurde

für den 18. November 2013 anberaumt.

Aktionärsklage

Am 10. September 2012 wurde beim California Superior Court des San Francisco County von einem Aktionär an-

geblich im Namen der Gesellschaft eine Aktionärsklage aus dem Recht der Gesellschaft (derivative action) gegen meh-

rere ehemalige und aktuelle Führungspersonen und Directors der Gesellschaft eingereicht, in der behauptet wurde, dass

diese durch angeblich unterlassene Verhinderung der Praktiken, die zum Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufs-

preisen der Gesellschaft führten, ihre Treuepflichten verletzt und Gesellschaftsvermögen verschwendet hätten, und in

der Schadensersatz, Corporate-Governance- und Verfahrensreformen, Ansprüche nach Grundsätzen der Billigkeit (equi-

table relief), eine Unterlassungsverfügung, Erstattung (restitution), Gewinnabschöpfung sowie Rechtsanwaltshonorare

und Klagekosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden: Daniel Himmel v. John Hammergren et al.

(12-524074). Am 12. April 2013 beantragte die Gesellschaft die Abweisung der Klage. Die Verhandlung über den An-

trag der Gesellschaft ist für den 28. Juni 2013 anberaumt.

Die Arizona-Klage

Am 14. September 2012 wurde vom Einzelstaat Arizona Klage beim einzelstaatlichen Gericht Arizona des Maricopa

County gegen die Gesellschaft eingereicht, in der Ansprüche nach dem Arizona Consumer Fraud Act und eine Unterlas-

sungsverfügung, Erstattung (restitution), Geldbußen (civil penalties) sowie Rechtsanwaltshonorare und Klagekosten,

jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden: State of Arizona ex rel. Thomas Horne v. McKesson Corporati-

on (2012-013707). Am 7. November 2012 beantragte die Gesellschaft die Abweisung der Klage. Die Verhandlung über

den Antrag der Gesellschaft ist für den 10. Mai 2013 anberaumt.

Die Wisconsin-Klage

Am 2. Oktober 2012 wurde vom Einzelstaat Wisconsin Klage beim einzelstaatlichen Gericht Wisconsin des Dane

County gegen die Gesellschaft, FDB, die Hearst Corporation und Hearst Business Media eingereicht, in der Ansprüche

nach den Gesetzen des Einzelstaats Wisconsin zum Verbraucherschutz und über unberechtigte Forderungen und wegen

zivilrechtlicher Verschwörung sowie Schadensersatz und Schadensersatz in dreifacher Höhe (treble damages), Geldbu-

ßen (civil penalties), Einziehungen (forfeitures), eine Unterlassungsverfügung sowie Rechtsanwaltshonorare und Klage-

kosten, jeweils in unbezifferter Höhe, geltend gemacht wurden: State of Wisconsin v. McKesson Corporation, et al.

(12CV3948). Am 8. April 2013 schloss die Gesellschaft eine Vergleichsvereinbarung mit dem Einzelstaat Wisconsin.

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ANHANG (Fortsetzung)

92

Am 23. April 2013 wies das Gericht die gegen die Gesellschaft geltend gemachten Klagebegehren ohne Recht auf erneute

Klageerhebung ab.

Die Qui-tam-Klage bezüglich Großhandelsverkaufspreisen in New Jersey

Im Juni 2007 wurde die Gesellschaft über die erfolgte Erhebung einer Qui-tam-Klage durch einen Anzeigeerstatter

beim United States District Court for the District of New Jersey angeblich im Namen der Vereinigten Staaten, von zwölf

Einzelstaaten (Kalifornien, Delaware, Florida, Hawaii, Illinois, Louisiana, Massachusetts, Nevada, New Mexico, Ten-

nessee, Texas und Virginia) und des District of Columbia gegen die Gesellschaft und sieben andere Beklagte in Kenntnis

gesetzt. Im Januar 2009 erhielt die Gesellschaft eine Abschrift der dritten vom Anzeigeerstatter eingereichten, geänder-

ten Klageschrift, in der Ansprüche gegen die Gesellschaft und sieben andere Beklagte nach dem bundesrechtlichen False

Claims Act und den verschiedenen einzelstaatlichen Gesetzen über unberechtigte Forderungen (false claims) geltend

gemacht werden. Die Ansprüche ergeben sich aus der behaupteten Manipulation des Großhandelsverkaufspreises durch

die Beklagten. Diese Qui-tam-Klage wurde im Namen der Vereinigten Staaten und verschiedener Einzelstaaten einge-

reicht und verlangt Schadensersatz, Schadensersatz in dreifacher Höhe (treble damages) und Geldbußen (civil penalties)

sowie Rechtsanwaltshonorare und Klagekosten.

Am 11. Juni 2012 wies das Gericht gemäß der bereits offengelegten Vergleichsvereinbarung mit dem Justizministe-

rium der Vereinigten Staaten die im Namen der Vereinigten Staaten gegen die Gesellschaft geltend gemachten Ansprü-

che, soweit diese Gegenstand der Freistellungserklärung in der schriftlichen Vergleichsvereinbarung zwischen der Ge-

sellschaft und den Vereinigten Staaten sind, mit Wirkung zum 11. Juli 2012 ohne Recht auf erneute Klageerhebung ab.

Am 17. September 2012 beantragten die an dem bereits offengelegten Vergleich mit einer Gruppe von Generalstaatsan-

wälten (Attorneys General) beteiligten Staaten, in deren Namen im Rahmen der in New Jersey eingereichten Qui-tam-

Klage Ansprüche gegen die Gesellschaft geltend gemacht wurden, die Abweisung dieser Ansprüche, soweit diese Ge-

genstand der Freistellungserklärung in den Vergleichsvereinbarungen zwischen den Parteien sind.

Die Gesellschaft verfügt über eine Rückstellung für Ansprüche in Bezug auf Großhandelsverkaufspreise der öffent-

lichen Kostenträger. Diese Rückstellung wird mindestens vierteljährlich sowie immer dann überprüft, wenn Ereignisse

oder Umstände auf Veränderungen hindeuten. Dazu gehört auch die Berücksichtigung des Stands und Verlaufs der

Gespräche zur möglichen Beilegung anderer Ansprüche öffentlicher Kostenträger. Der Vorsteueraufwand im Zusam-

menhang mit der Rückstellung der Gesellschaft für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen, einschließ-

lich aufgelaufener Zinsen, wird im Segment Distribution Solutions erfasst. Die Rückstellung der Gesellschaft für den

Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen ist in der Konzernbilanz im Posten „Sonstige kurzfristige Verbind-

lichkeiten“ enthalten. Angesichts der Anzahl anhängiger Verfahren und erwarteter künftiger Ansprüche sowie der mit

dem Stand und Ausgang dieser Art von Rechtsstreitigkeiten verbundenen Unsicherheiten können die endgültigen Kosten

solcher Angelegenheiten die Rückstellung übersteigen bzw. unterschreiten.

Die nachstehende Tabelle stellt die Entwicklung im Zusammenhang mit der Rückstellung für den Rechtsstreit be-

züglich Großhandelsverkaufspreisen im Geschäftsjahr zum 31. März 2013, 2012 und 2011 dar:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufsprei-

sen zu Beginn des Geschäftsjahres USD 453 USD 330 USD 143

Aufwendungen 72 149 213 Geleistete Zahlungen -483 -26 -26

Rückstellung für den Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufsprei-

sen zum Ende des Geschäftsjahres USD 42 USD 453 USD 330

Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2013 beziehen sich in erster Linie auf die einzelstaatlichen Medicaid-

Ansprüche. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2012 betrafen hauptsächlich den Vergleich der Douglas County, Kan-

sas-Klage und die bundes- und einzelstaatlichen Medicaid-Ansprüche. Die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2011 bezo-

gen sich in erster Linie auf bundes- und einzelstaatliche Medicaid-Ansprüche.

II. Sonstige Rechtsstreite und Verfahren

Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung eines Vertrags zum Erwerb von PSS World Medical am 5. Dezember

2012 durch die Gesellschaft wurde von einem angeblichen öffentlichen Anteilseigner von PSS World Medical beim

einzelstaatlichen Gericht Florida des Duval County eine mutmaßliche Sammelklage gegen PSS World Medical, Mitglie-

der des Board of Directors von PSS World Medical sowie gegen The Goldman Sachs Group, Inc., Goldman, Sachs &

Co. und die Gesellschaft eingereicht: Baltimore County Employees’ Retirement System v. Gary A. Corless, et al.

(No. 16-2012-CA-013015). PSS World Medical und den Mitgliedern des Board of Directors von PSS World Medical

wird vorgeworfen, durch angeblich unterlassene Maximierung des Shareholder Value und unterlassene Offenlegung

wesentlicher Angaben im vorläufigen Proxy Statement Treuepflichten verletzt zu haben. Die Gesellschaft und andere

sollen Beihilfe zu verschiedenen Treuepflichtverletzungen im Zusammenhang mit der geplanten Fusion geleistet haben.

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ANHANG (Fortsetzung)

93

Neben Schadensersatz in Geld in unbezifferter Höhe und weiteren Forderungen wird in der Klage gefordert, den Vollzug

der Fusion zu untersagen. Am 8. Februar 2013 einigten sich die Parteien grundsätzlich darauf, die Klage vorbehaltlich

gerichtlicher Zustimmung als Sammelklage ohne Austrittsmöglichkeit (non-opt out class action) durch einen für alle

Mitglieder der Klägergruppe verbindlichen Vergleich beizulegen, der nachgebesserte Offenlegungen und eine Forderung

auf Erstattung von Rechtsanwaltshonoraren, jedoch keine Auswirkungen auf die Gegenleistung für die PSS-Aktionäre

im Rahmen der Vereinbarung der Gesellschaft zum Erwerb von PSS beinhaltet. Die Grundsatzvereinbarung beinhaltet

außerdem einen ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Haftung der Gesellschaft. Die Parteien wollen eine Vergleichsver-

einbarung schließen, die dem Gericht zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden soll.

III. Behördliche Ermittlungsverfahren

Gelegentlich erhält die Gesellschaft von verschiedenen staatlichen Stellen Vorladungen oder Informationsanfragen.

Die Gesellschaft kommt solchen Vorladungen und Anfragen in der Regel kooperativ, umfassend und zeitnah nach. Dies

ist manchmal mit Aufwand verbunden und kann zu erheblichen Kosten für die Gesellschaft führen. Vorladungen und

Informationsanfragen können außerdem dazu führen, dass gegen die Gesellschaft und andere Unternehmen im Gesund-

heitswesen Ansprüche geltend gemacht oder Zivil- oder Strafverfahren eröffnet werden, oder dazu, dass Vergleiche

geschlossen werden müssen. Ein Beispiel ist ein Ermittlungsverfahren der Provinzbehörde mit Verwaltungshoheit über

das Arzneimittelgeschäft in der kanadischen Provinz Quebec (Regie de l’assurance maladie du Quebec – „RAMQ“).

Seit 2009 hat die Gesellschaft im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, bei dem es hauptsächlich um Apotheken in der

Provinz Quebec gewährte Rabatte und Zahlungen sowie Zahlungen von Herstellern an die Gesellschaft ging, kooperiert

und Stellung genommen. Im dritten Quartal 2013 nahm die Gesellschaft Vergleichsverhandlungen hinsichtlich potenzi-

eller, aus dem Ermittlungsverfahren entstehender Rechtsansprüche gegen die Gesellschaft, ihre Kunden und Lieferanten

auf. Am 19. April 2013 schloss die Gesellschaft eine Vergleichsvereinbarung mit der RAMQ über sämtliche potenziel-

len Ansprüche der RAMQ aus dem Ermittlungsverfahren ab. Die Vereinbarung sieht eine Zahlung der Gesellschaft an

die RAMQ in Höhe von USD 40 Mio. sowie den vollständigen Verzicht der RAMQ auf sämtliche potenziellen Ansprü-

che aus dem Ermittlungsverfahren vor und beinhaltet einen ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Haftung der Gesell-

schaft. Die Gesellschaft hat für die finanziellen Auswirkungen dieser Vereinbarung in voller Höhe Rückstellungen ge-

bildet. Außerdem wurde die Gesellschaft im dritten Quartal 2013 von einem durch das United States Attorney's Office

for the Middle District of Tennessee geführten Ermittlungsverfahren des Justizministeriums der Vereinigten Staaten in

Kenntnis gesetzt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass es bei dem Ermittlungsverfahren hauptsächlich um Vertriebs-

maßnahmen im Rahmen des Kinderimpfprogramms Vaccines for Children der Centers for Disease Control and Preven-

tion geht. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist die Gesellschaft einer Vorladung zur Vorlage von Informationen

und Unterlagen aus dem Geschäftsbereich Specialty Health nachgekommen.

IV. Umweltrechtliche Verfahren

Hauptsächlich aufgrund der ehemaligen Chemiebetriebe der Gesellschaft, die bis 1987 vollständig veräußert wurden,

ist die Gesellschaft an verschiedenen umweltrechtlichen Verfahren beteiligt. Verschiedene staatliche Stellen haben

gegenüber der Gesellschaft Forderungen im Hinblick auf Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen geltend gemacht,

die in Bezug auf angeblich an acht Standorten, die von der Gesellschaft oder von übernommenen Unternehmen im Rah-

men ihrer früheren betrieblichen Tätigkeit genutzt wurden, bestehenden Umweltproblemen erforderlich sein sollen. Die

Gesellschaft hat sich im Rahmen einer Ordnungsverfügung oder anderweitig dazu verpflichtet, an diesen Standorten

bestimmte Maßnahmen, unter anderem Boden- und Grundwassersanierungsmaßnahmen, zu ergreifen. Außerdem ist die

Gesellschaft einer von mehreren Adressaten einer Verfügung des Department of Environmental Protection von New

Jersey und einer gesonderten Verfügung der Environmental Protection Agency der Vereinigten Staaten hinsichtlich

potenzieller Umweltschäden im Zusammenhang mit einem dieser acht Standorte. Auch wenn bei keiner der Verfügun-

gen derzeit der potenziell auf die Gesellschaft entfallende Anteil an den angeordneten Maßnahmen bestimmt werden

kann, hat die Gesellschaft zugestimmt, sich im Rahmen einer Gruppe potenziell haftpflichtiger Parteien an der Finanzie-

rung eines Umweltschadensgutachtens zu beteiligen. Die entsprechenden Kosten sind in den nachstehend genannten

Gesamtkostenschätzungen berücksichtigt.

Nach einer von internen Umweltexperten der Gesellschaft in Abstimmung mit externen Fachleuten und Beratern

vorgenommenen Einschätzung werden die wahrscheinlichen Aufwendungen der Gesellschaft in Verbindung mit den

Sanierungskosten für diese acht Standorte derzeit auf USD 7 Mio. geschätzt, ohne Berücksichtigung von vereinbarten

Vergleichszahlungen Dritter oder voraussichtlichen von Dritten entweder vertraglich oder im Rahmen von fortlaufenden

nicht erstattungsfähigen Beiträgen erbrachten Leistungen in Höhe von ca. USD 1 Mio. Der Betrag in Höhe von

USD 7 Mio. soll zwischen April 2013 und März 2033 gezahlt werden. Für die geschätzten wahrscheinlichen Verluste

der Gesellschaft in diesem Zusammenhang sind in den beigefügten Konzernbilanzen in voller Höhe Rückstellungen

angesetzt.

Außerdem wurde die Gesellschaft infolge der angeblichen Entsorgung von Gefahrstoffen an 14 Standorten als po-

tenziell haftpflichtige Partei für Umweltuntersuchungen und Sanierungskosten im Rahmen des Superfund-Gesetzes

benannt. In Bezug auf diese Standorte wurden zahlreiche andere potenziell haftpflichtige Parteien benannt und obwohl

gesetzlich bei potenziell haftpflichtigen Parteien derzeit potenziell eine gesamtschuldnerische Haftung vorgesehen ist,

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ANHANG (Fortsetzung)

94

werden die Kosten dieser Standorte in der Regel mit anderen potenziell haftpflichtigen Parteien geteilt. Bei einem dieser

Standorte hat die Environmental Protection Agency der Vereinigten Staaten eine bevorzugte Sanierungsmaßnahme

bestimmt, deren Kosten sich geschätzt auf ca. USD 70 Mio. belaufen. Es steht derzeit noch nicht fest, welchen Anteil an

diesen geschätzten Haftungskosten die Gesellschaft oder die anderen potenziell haftpflichtigen Parteien zu tragen haben.

Die geschätzten wahrscheinlichen Verluste der Gesellschaft in Bezug auf diese 14 Standorte betragen ca. USD 19 Mio.,

für die in der beigefügten Konzernbilanz in voller Höhe Rückstellungen angesetzt sind, wobei die endgültigen Kosten

dieser Verfahren diese übersteigen bzw. unterschreiten können.

V. Sonstige Verfahren

Die Gesellschaft ist im gewöhnlichen Geschäftsgang an verschiedenen anderen, vorstehend nicht genannten Ge-

richts- und Behördenverfahren beteiligt. Der endgültige Ausgang oder die Dauer solcher Verfahren lässt sich zwar nicht

bestimmen, die Gesellschaft geht aber nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand und auf Grundlage der von ihren Rechtsbe-

ratern erhaltenen Beratung davon aus, dass diese Verfahren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben werden.

23 Eigenkapital

Jede im Umlauf befindliche Stammaktie der Gesellschaft gewährt bei Abstimmungen über den Aktionären unterbrei-

tete Beschlussvorschläge eine Stimme und nimmt zu gleichen Teilen an Dividendenausschüttungen teil, die vom Board

of Directors der Gesellschaft (das „Board“) beschlossen werden.

Im April 2011 wurde die vierteljährliche Dividende von USD 0,18 auf USD 0,20 je Stammaktie für nachfolgende

Dividendenbeschlüsse bis zu anderweitiger Festlegung seitens des Board angehoben. Die Dividende betrug 2013 und

2012 USD 0,80 je Aktie und 2011 USD 0,72 je Aktie. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sie künftig weiterhin vier-

teljährliche Bardividenden ausschütten wird. Die Zahlung und Höhe künftiger Dividenden liegen jedoch weiterhin im

Ermessen des Board und werden von den zukünftigen Erträgen, der Finanzlage und den Kapitalanforderungen der Ge-

sellschaft sowie anderen Faktoren abhängen.

Aktienrückkaufprogramme

Aktienrückkäufe können jeweils durch Transaktionen am offenen Markt, in privat verhandelten Transaktionen, über

beschleunigte Aktienrückkaufprogramme oder durch eine Kombination dieser Methoden erfolgen. Der Zeitpunkt von

Rückkäufen und die tatsächliche Anzahl zurückgekaufter Aktien hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie dem

Aktienkurs, gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Vorgaben, Auflagen im Zusammenhang mit den Finanzver-

bindlichkeiten und sonstigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen.

Die Aktienrückkäufe im Laufe der letzten drei Jahre stellen sich wie folgt dar:

Aktienrückkäufe (1)

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie)

Gesamtzahl zu-

rückgekaufter

Aktien (2)(3)

Gezahlter

Durchschnitts-

preis je Aktie

Annähernder Dollarwert

der Aktien, die noch im

Rahmen der Programme

zurückgekauft werden

können

Stand zum 31. März 2010 USD 531

Gebilligte Aktienrückkaufprogramme: April 2010 1.000

Oktober 2010 1.000

Zurückgekaufte Aktien 29 USD 69,62 -2.032

Stand zum 31. März 2011 USD 499

Gebilligte Aktienrückkaufprogramme:

April 2011 1.000 Januar 2012 650

Zurückgekaufte Aktien 20 USD 83,47 -1.850

Stand zum 31. März 2012 USD 299 Gebilligte Aktienrückkaufprogramme

April 2012 700

Januar 2013 500 Zurückgekaufte Aktien 13 USD 100,82 -1.159

Stand zum 31. März 2013 USD 340

(1) Diese Tabelle enthält keine Aktien, die zur Begleichung des Ausübungspreises im Zusammenhang mit bargeldlosen

Ausübungen von Mitarbeiteraktienoptionen angedient wurden, und keine Aktien, die zur Erfüllung von Verpflichtungen zum

Steuereinbehalt im Zusammenhang mit aktienbasierten Anreizprogrammen angedient wurden. (2) Diese Aktien wurden alle im Rahmen der öffentlich bekanntgegebenen Programme zurückgekauft.

(3) Die Anzahl der zurückgekauften Aktien ist gerundet.

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ANHANG (Fortsetzung)

95

2013 erfolgte der Großteil der Aktienrückkäufe der Gesellschaft durch Transaktionen am offenen Markt. 2012 und

2011 erfolgte der Großteil der Aktienrückkäufe über mehrere beschleunigte Aktienrückkaufprogramme mit Unterstüt-

zung externer Finanzinstitute. Im Laufe der letzten drei Jahre wurden über beschleunigte Aktienrückkaufprogramme wie

folgt Aktien zurückgekauft: USD 1,0 Mrd. im Mai 2010, USD 275 Mio. im März 2011, USD 650 Mio. im Mai 2011,

USD 1,2 Mrd. im März 2012 und USD 150 Mio. im März 2013.

Im März 2012 initiierte die Gesellschaft mit Unterstützung durch ein externes Finanzinstitut ein beschleunigtes Ak-

tienrückkaufprogramm zum Rückkauf von Stammaktien der Gesellschaft in einem Volumen von USD 1,2 Mrd. Zum

31. März 2012 hatte die Gesellschaft 12 Mio. Aktien erhalten, was der erforderlichen Mindestanzahl von Aktien im

Rahmen des Programms entspricht. Dieses Programm wurde in mehreren Tranchen abgeschlossen, wobei die Gesell-

schaft im ersten Quartal 2013 0,9 Mio. zusätzliche Aktien erhielt. Im Juli 2012 erhielt die Gesellschaft bei Abschluss des

Programms 0,6 Millionen zusätzliche Aktien. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Programms 13,5 Mio. Aktien zu

einem Durchschnittspreis von USD 89,10 je Aktie zurückgekauft.

Im März 2013 initiierte die Gesellschaft mit Unterstützung durch ein externes Finanzinstitut ein beschleunigtes Ak-

tienrückkaufprogramm zum Rückkauf von Stammaktien der Gesellschaft in einem Volumen von USD 150 Mio. Zum

31. März 2013 hatte die Gesellschaft 1,2 Mio. Aktien erhalten, was der erforderlichen Mindestanzahl von Aktien im

Rahmen des Programms entspricht. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde am 17. April 2013 abgeschlossen, wobei

die Gesellschaft am 22. April 2013 0,2 Mio. zusätzliche Aktien erhielt. Insgesamt wurden im Rahmen dieses Programms

1,4 Mio. Aktien zu einem Durchschnittspreis von USD 107,63 je Aktie zurückgekauft.

2013 kaufte die Gesellschaft außerdem durch Transaktionen am offenen Markt 9,9 Mio. Aktien im Gesamtvolumen

von USD 1,0 Mrd. zu einem Durchschnittspreis von USD 101,70 je Aktie zurück. Die offene Gesamtermächtigung für

Rückkäufe von Stammaktien der Gesellschaft betrug zum 31. März 2013 USD 340 Mio.

Im vierten Quartal 2013 zog die Gesellschaft 1,8 Mio. von ihr für USD 217 Mio. zurückgekaufte Aktien ein. Die

eingezogenen Aktien stellen genehmigte, aber nicht ausgegebene Aktien dar. Die Gesellschaft entschied sich dafür, die

Differenz zwischen dem Rückkaufpreis und dem Nennwert der Aktien auf Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen zu

verteilen, und erfasste dementsprechend einen Betrag in Höhe von USD 195 Mio. als Minderung der Gewinnrücklagen.

Sonstiges Ergebnis

Im Posten „Sonstiges Ergebnis“ erfasste Beträge setzen sich nach Steuern im Einzelnen wie folgt zusammen:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrechnung

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrechnung während des Berichtszeitraums nach Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 2

bzw. Ertragsteueraufwand in Höhe von USD 2 bzw. USD 2 USD -52 USD -56 USD 76

Nicht realisierter Gewinn (Verlust) aus Absicherung von Zahlungsströmen

Nicht realisierter Verlust aus Absicherung von Zahlungsströmen wäh-

rend des Berichtszeitraums nach Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 0, USD 0 bzw. USD 0 – -5 –

Änderungen bei ruhestandsbezogenen Versorgungsplänen Versicherungsmathematischer Verlust, netto, während des Berichtszeit-

raums nach Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 22, USD 18 bzw. USD 5 -40 -38 -9

Abschreibung auf versicherungsmathematischen Verlust, Aufwendung

aufgrund anzurechnender Verdienstzeiten und Übergangsverpflich-tung nach Ertragsteuervorteil in Höhe von USD 12, USD 9 bzw.

USD 8 18 17 14

Umrechnungsdifferenzen aus der Fremdwährungsumrechnung nach Er-tragsteueraufwand in Höhe von USD 0, USD 0 bzw. USD 0 4 – –

-18 -21 5

Sonstiges Ergebnis nach Steuern USD -70 USD -82 USD 81

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ANHANG (Fortsetzung)

96

Kumuliertes sonstiges Ergebnis

Die Änderungen in Bezug auf die im Posten „Kumuliertes sonstiges Ergebnis“ erfassten Beträge stellen sich wie

folgt dar:

(Angaben in Millionen) Umrechnungsdiffe-

renzen aus der

Fremdwährungs-

umrechnung, nach

Steuern

Nicht realisierter

Verlust aus Absi-

cherung von Zah-

lungsströmen, nach

Steuern

Nicht realisierter

Nettoverlust und

sonstige Bestand-

teile von Versor-

gungsplänen, nach

Steuern

Summe kumulier-

tes sonstiges Er-

gebnis

Stand zum 31. März 2011 USD 244 USD – USD -157 USD 87

Sonstiger Verlust -56 -5 -21 -82

Stand zum 31. März 2012 USD 188 USD -5 USD -178 USD 5 Sonstiger Verlust -52 – -18 -70

Stand zum 31. März 2013 USD 136 USD -5 USD -196 USD -65

24 Salden aus Geschäftsvorfällen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen

Offene Wechselforderungen gegenüber bestimmten gegenwärtigen und früheren Führungspersonen der Gesellschaft

beliefen sich zum 31. März 2013 und 2012 auf USD 7 Mio. bzw. USD 15 Mio. Diese Wechsel bezogen sich auf den

Erwerb von Stammaktien im Rahmen der verschiedenen Mitarbeiteraktienkaufprogramme der Gesellschaft. Die Wech-

sel sind zu einem Satz zwischen 4,7 % und 7,1 % verzinslich und waren zu verschiedenen Terminen bis einschließlich

Februar 2004 fällig. Zinserträge aus diesen Wechseln werden nur bei Eingang der Barzahlung ausgewiesen. Diese

Wechsel, die in der Konzernbilanz im Posten „Sonstiges Kapital“ enthalten sind, wurden über Beträge ausgestellt, die

dem Marktwert der Aktien am Kaufdatum entsprachen und erlauben vollen Rückgriff auf den Schuldner. Am

31. März 2013 belief sich der Wert der zugrunde liegenden Sicherheiten in Form von Aktien auf USD 6 Mio. Die Ein-

bringlichkeit dieser Wechsel wird laufend bewertet. Zum 31. März 2013 und 2012 bestand eine Wertberichtigung in

Höhe von USD 1 Mio. bzw. USD 0 für offene Wechselforderungen vor.

Im April 2012 erwarb die Gesellschaft den verbleibenden Anteil am Gebäude ihres Hauptsitzes, der zuvor als nach

der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung ausgewiesen wurde. Infolgedessen wurden 2013 keine jährlichen Mietauf-

wendungen gezahlt. 2012 beliefen sich die jährlichen Aufwendungen für Miete, die an diese Kapitalbeteiligung gezahlt

wurden, auf USD 10 Mio. und 2011 auf USD 11 Mio.

25 Geschäftssegmente

Die Gesellschaft berichtet über ihre Geschäftstätigkeit in zwei Geschäftssegmenten: McKesson Distribution Soluti-

ons und McKesson Technology Solutions. Zu den Faktoren zur Abgrenzung der berichtspflichtigen Segmente gehörten

die Art und Weise der Bewertung der Ertragslage der Gesellschaft durch die Geschäftsführung in Kombination mit der

Art der einzelnen geschäftlichen Tätigkeiten. Die Gesellschaft bewertet die Ertragslage ihrer Geschäftssegmente mithilfe

einer ganzen Reihe von Kennzahlen wie beispielsweise Betriebsgewinn vor Zinsaufwand, Ertragsteuern und Ergebnis

aus aufgegebenen Geschäftsbereichen.

Das Segment Distribution Solutions vertreibt verschreibungspflichtige und geschützte Arzneimittel, medizinisch-

chirurgische Hilfsmittel und Ausrüstung und Gesundheits- und Schönheitspflegeprodukte in ganz Nordamerika. Dieses

Segment bietet zudem Spezialpharmazeutika-Lösungen für Biotech- und Pharmahersteller an, verkauft Finanzlösungen

und betriebliche und klinische Lösungen für Apotheken (Einzelhandel, Krankenhäuser, ambulante Standorte) und bietet

Beratung, Outsourcing und andere Dienstleistungen an. Teil dieses Segments ist ferner eine 49%ige Beteiligung an

Nadro, einem Pharmavertriebsunternehmen in Mexiko.

Das Segment Technology Solutions liefert unternehmensweite klinische, Patientenversorgungs-, Finanz-, Lieferket-

ten- und Strategiemanagement-Softwarelösungen, Pharmazieautomatisierung für Krankenhäuser sowie Konnektivität,

Abrechnungsleistungen, Outsourcing und andere Dienstleistungen, einschließlich Remote-Hosting und Managed Ser-

vices für Gesundheitseinrichtungen. Dieses Segment umfasst auch den Geschäftsbereich McKesson Health Solutions,

bestehend aus dem Screeningprogramm InterQual®, Anspruchsregulierungslösungen und Network Performance Tools

(Hilfsmittel für das finanzielle oder operationelle Management von Versicherungsnetzwerken). Zu den Kunden des

Segments zählen Krankenhäuser, Ärzte, Anbieter häuslicher medizinischer Pflege, Einzelhandelsapotheken und Kosten-

träger aus Nordamerika, dem Vereinigten Königreich, Irland und anderen europäischen Ländern sowie Israel.

Die Umsatzerlöse des Segments Technology Solutions der Gesellschaft werden einer der folgenden drei Kategorien

zugeordnet: Dienstleistungen, Software und Softwaresysteme sowie Hardware. Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen

umfassen hauptsächlich Gebühren im Zusammenhang mit der Installation der Software und Softwaresysteme der Gesell-

schaft sowie Umsatzerlöse aus Softwarepflege und Unterstützungsleistungen, Datenfernverarbeitung, Krankheitsma-

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ANHANG (Fortsetzung)

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nagement und Medizinmanagement, Abrechnungsleistungen, neben sonstigen Ausgliederungs- und professionellen

Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse aus Software und Softwaresystemen bestehen in der Hauptsache aus Erlösen aus der

Lizenzvergabe für die Software und Softwaresysteme der Gesellschaft, eingeschlossen die klinischen Prüf-, Compliance-

und InterQual -Geschäftsbereiche des Segments.

Zu den Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit zentral wahr-

genommenen Funktionen und zentral betreuten Projekten sowie die Ergebnisse aus bestimmten At-Equity bewerteten

Beteiligungen. Der Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) wird, soweit er einem Segment direkt

zurechenbar ist, dem jeweiligen Geschäftssegment zugeordnet.

Die Finanzinformationen in Bezug auf die berichtspflichtigen Geschäftssegmente der Gesellschaft und die Überlei-

tungen zu Konzernsummen zeigen folgendes Bild:

Geschäftsjahre endend am 31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012 2011

Umsatzerlöse

Distribution Solutions (1) Direktvertrieb und Dienstleistungen USD 86.816 USD 85.523 USD 77.554

Verkauf an Kundenlager 18.646 20.453 18.631

Summe Pharmavertrieb und Dienstleistungen USA 105.462 105.976 96.185 Pharmavertrieb und Dienstleistungen Kanada 9.981 10.303 9.784

Medizinisch-chirurgische(r) Vertrieb und Dienstleistungen 3.611 3.145 2.920

Summe Distribution Solutions 119.054 119.424 108.889

Technology Solutions Dienstleistungen 2.724 2.594 2.483

Software und Softwaresysteme 576 596 590

Hardware 101 120 122

Summe Technology Solutions 3.401 3.310 3.195

Summe Umsatzerlöse USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084

Betriebsergebnis Distribution Solutions (2) USD 2.197 USD 2.219 USD 1.897

Technology Solutions 297 364 301

Summe 2.494 2.583 2.198

Aufwand für Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate), netto -335 -413 -341

Zinsaufwand -240 -251 -222

Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Ertragsteuern USD 1.919 USD 1.919 USD 1.635

Abschreibung (3) Distribution Solutions USD 265 USD 225 USD 167

Technology Solutions 206 209 209

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) 120 117 120

Summe USD 591 USD 551 USD 496

Aufwendungen für langlebige Vermögenswerte (4) Distribution Solutions USD 163 USD 175 USD 158

Technology Solutions 42 22 26

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate) 41 28 49

Summe USD 246 USD 225 USD 233

Nettoumsatzerlöse nach geografischem Gebiet (5) Vereinigte Staaten USD 112.283 USD 112.230 USD 102.089

International 10.172 10.504 9.995

Summe USD 122.455 USD 122.734 USD 112.084

(1) Auf Umsatzerlöse aus Dienstleistungen entfallen weniger als 2 % der gesamten Umsatzerlöse dieses Segments. (2) Das Betriebsergebnis für die Geschäftsjahre 2013 und 2011 beinhaltet einen Ertrag in Höhe von USD 44 Mio. bzw.

USD 51 Mio., die dem Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen kartellrechtlicher Sammelklagen gegen Arznei-

mittelhersteller entspricht und als Verringerung der Umsatzkosten erfasst wurde. (3) Die Beträge beinhalten hauptsächlich Abschreibungen auf erworbene immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang

mit Übernahmen erworben wurden, zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software sowie aktivierte Software zur internen

Nutzung. (4) Die langlebigen Vermögenswerte bestehen aus Sachanlagen.

(5) Die Verteilung der Nettoumsatzerlöse auf die geografischen Gebiete erfolgte auf Basis der Lieferorte der Kunden.

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ANHANG (Fortsetzung)

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Segmentvermögen und Sachanlagen netto nach geografischem Gebiet stellten sich wie folgt dar:

31. März

(Angaben in Millionen) 2013 2012

Segmentvermögen

Distribution Solutions USD 27.307 USD 25.374

Technology Solutions 3.829 3.575

Summe 31.136 28.949

Leitungs- und Zentralfunktionen (Corporate)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.456 3.149 Sonstiges 1.194 995

Summe USD 34.786 USD 33.093

Sachanlagen, netto Vereinigte Staaten USD 1.205 USD 952

International 116 91

Summe USD 1.321 USD 1.043

Die internationale Geschäftstätigkeit umfasst hauptsächlich die Geschäftsbetriebe der Gesellschaft in Kanada, im

Vereinigten Königreich, in Irland und in anderen Ländern Europas, im Asien-Pazifik-Raum und in Israel. Die Gesell-

schaft hält außerdem eine Kapitalbeteiligung (Nadro) in Mexiko.

26 Quartalsbezogene Finanzinformationen (ungeprüft)

Quartalsergebnisse erlauben nicht unbedingt einen Rückschluss auf das zu erwartende Ergebnis für das gesamte

Jahr. Ausgewählte quartalsbezogene Finanzinformationen stellen sich für die letzten beiden Geschäftsjahre wie folgt dar:

(Angaben in Millionen, ausgenommen Angaben je Aktie) Erstes

Quartal

Zweites

Quartal

Drittes

Quartal

Viertes

Quartal

Geschäftsjahr 2013

Umsatzerlöse USD 30.798 USD 29.850 USD 31.187 USD 30.620 Bruttogewinn 1.600 1.720 1.668 1.996

Jahresüberschuss (1)(2)(3)(4)(5) 380 401 298 259

Ergebnis je Stammaktie (1)(2)(3)(4)(5)(8) Verwässert USD 1,58 USD 1,67 USD 1,24 USD 1,10

Unverwässert 1,61 1,70 1,27 1,12

Geschäftsjahr 2012

Umsatzerlöse USD 29.980 USD 30.216 USD 30.839 USD 31.699

Bruttogewinn 1.509 1.647 1.566 1.845 Jahresüberschuss (6)(7) 286 296 300 521

Ergebnis je Stammaktie (6)(7)(8)

Verwässert USD 1,13 USD 1,18 USD 1,20 USD 2,09 Unverwässert 1,15 1,20 1,22 2,14

(1) Das Geschäftsergebnis für das erste, zweite und vierte Quartal des Geschäftsjahrs 2013 beinhaltet einen Aufwand für den

Rechtsstreit bezüglich Großhandelsverkaufspreisen in Höhe von USD 16 Mio. vor Steuern (USD 10 Mio. nach Steuern),

USD 44 Mio. vor Steuern (USD 27 Mio. nach Steuern) bzw. USD 12 Mio. vor Steuern (USD 8 Mio. nach Steuern), der im Betriebsaufwand erfasst wurde.

(2) Das Geschäftsergebnis für das erste Quartal 2013 beinhaltet einen Gewinn aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe

von USD 81 Mio. vor Steuern (USD 51 Mio. nach Steuern), der als Verringerung des Betriebsaufwands erfasst wurde. (3) Das Geschäftsergebnis für das zweite, dritte und vierte Quartal 2013 beinhaltet einen Ertrag in Höhe von USD 19 Mio.,

USD 8 Mio. bzw. USD 17 Mio. vor Steuern, die dem Anteil der Gesellschaft an Vergleichen im Rahmen kartellrechtlicher

Sammelklagen gegen Arzneimittelhersteller entspricht und als Verringerung der Umsatzkosten erfasst wurde. (4) Das Geschäftsergebnis für das dritte Quartal 2013 beinhaltet einen Aufwand in Höhe von USD 40 Mio. vor Steuern

(USD 29 Mio. nach Steuern) für eine juristische Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem kanadischen Geschäft der

Gesellschaft, der im Betriebsaufwand erfasst wurde. (5) Das Geschäftsergebnis für das vierte Quartal 2013 beinhaltet den folgenden Wertminderungsaufwand vor Steuern: für eine

At-Equity bewertete Beteiligung in Höhe von USD 191 Mio., für Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von USD 36 Mio. und

für zur Veräußerung gehaltene aktivierte Software in Höhe von USD 10 Mio. (6) Das Geschäftsergebnis für das zweite, dritte und vierte Quartal 2012 beinhaltet einen Aufwand für den Rechtsstreit bezüglich

Großhandelsverkaufspreisen in Höhe von USD 118 Mio. vor Steuern (USD 77 Mio. nach Steuern), USD 27 Mio. vor Steuern

(USD 15 Mio. nach Steuern) bzw. USD 4 Mio. vor Steuern (Ertrag von USD 32 Mio. nach Steuern), der im Betriebsaufwand erfasst wurde.

(7) Das Geschäftsergebnis für das dritte und vierte Quartal 2012 beinhaltet einen Produktanpassungsaufwand in Höhe von

USD 42 Mio. bzw. USD 9 Mio. (8) Einige Berechnungen können gerundete Zahlen enthalten.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

ANHANG (Ende)

99

27 Ereignis nach dem Bilanzstichtag

Im April 2013 verabschiedete die Gesellschaft einen Plan zur Veräußerung der Geschäftsbereiche International

Technology und Hospital Automation. Das Geschäftsergebnis für diese Geschäftsbereiche wird ab dem ersten Quar-

tal 2014 unter aufgegebene Geschäftsbereiche erfasst.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

100

Ziffer 9 Veränderungen in Rechnungslegung und Finanzberichterstattung und diesbezügliche Meinungsver-

schiedenheiten mit Wirtschaftsprüfern

Keine.

Ziffer 9A Kontrollen und Verfahren

Offenlegungskontrollen und -verfahren

Der Chief Executive Officer und der Chief Financial Officer der Gesellschaft haben unter Mitwirkung anderer Mit-

glieder der Geschäftsführung der Gesellschaft die Wirksamkeit der am Ende des Berichtszeitraums dieses Berichts bei

der Gesellschaft bestehenden „Offenlegungskontrollen und -verfahren“ (disclosure controls and procedures) (gemäß

Definition in den Exchange Act Rules 13a-15(e) und 15d-15(e)) beurteilt und die Schlussfolgerung gezogen, dass die

Offenlegungskontrollen und -verfahren der Gesellschaft auf der Grundlage der von ihnen nach Maßgabe des Abs. (b) der

Exchange Act Rules 13a-15 bzw. 15d-15 vorgenommenen Beurteilung wirksam sind.

Internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung

Der Bericht der Geschäftsführung über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft

(gemäß Definition in den Exchange Act Rules 13a-15(f) und 15d-15(f)) und der diesbezügliche Bestätigungsvermerk der

unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft sind in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K unter

den Überschriften „Jahresbericht der Geschäftsführung über das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung“

und „Bestätigungsvermerk“ enthalten und sind durch Verweis in diesen Bericht einbezogen.

Änderungen des internen Kontrollsystems

Im vierten Quartal 2013 sind keine Änderungen des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung der

Gesellschaft im Zusammenhang mit der nach Abs. (d) der Exchange Act Rules 13a-15 bzw. 15d-15 durchgeführten

Beurteilung aufgetreten, die das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung der Gesellschaft in wesentlicher

Weise beeinflusst haben oder bei vernünftiger Beurteilung voraussichtlich wesentlich beeinflussen werden.

Ziffer 9B Sonstige Informationen

Keine.

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McKESSON CORPORATION

101

TEIL III Ziffer 10 Directors, Führungskräfte und Corporate Governance

Die im Proxy Statement der Gesellschaft für die Jahreshauptversammlung 2013 (das „Proxy Statement“) unter Ziffer

(Item) 1 „Wahl der Directors (Election of Directors)“ enthaltenen Angaben zu den Directors der Gesellschaft werden

durch Verweis einbezogen. Die im Proxy Statement der Gesellschaft unter „Einhaltung der Meldepflicht gemäß Sec-

tion 16(a) des Exchange Act bezüglich wirtschaftlichen Eigentums (Section 16(a) Beneficial Ownership Reporting Com-

pliance)“ enthaltenen Angaben zur Einhaltung der Bestimmungen der Section 16(a) des Exchange Act werden durch

Verweis einbezogen. Die im Proxy Statement der Gesellschaft unter „Bericht des Prüfungsausschusses (Audit Committee

Report)“ und „Finanzexperte im Prüfungsausschuss (Audit Committee Financial Expert)“ enthaltenen Angaben zum

Prüfungsausschuss (Audit Committee), zu den Ausschussmitgliedern und zum Finanzexperten im Prüfungsausschuss

(Audit Committee Financial Expert) werden durch Verweis einbezogen.

Angaben zu den Verhaltens- und Ethikrichtlinien (Code of Business Conduct and Ethics), denen alle Mitarbeiter,

Führungspersonen und Directors unterliegen, sind auf der Website der Gesellschaft, www.mckesson.com, unter „Inves-

tors – Corporate Governance“ abrufbar. Die Corporate-Governance-Richtlinien (Corporate Governance Guidelines) der

Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen (Charters) für den Prüfungsausschuss und den Vergütungsausschuss (Com-

pensation Committee) sowie den Ausschuss für Directors und Corporate Governance (Committee on Directors and

Corporate Governance) sind ebenfalls auf der Website der Gesellschaft unter „Investors – Corporate Governance“

abrufbar.

Die Gesellschaft ist bestrebt, die erforderlichen Angaben bezüglich etwaiger Änderungen der vorstehend genannten

Verhaltens- und Ethikrichtlinien, denen der Chief Executive Officer, der Chief Financial Officer, der Controller und

Personen in ähnlichen Funktionen unterliegen, oder diesbezügliche Verzichtserklärungen innerhalb von vier Geschäfts-

tagen nach der jeweiligen Änderung bzw. Verzichtserklärung auf der Website der Gesellschaft zu veröffentlichen.

Ziffer 11 Vergütung auf Führungsebene

Die im Proxy Statement der Gesellschaft unter „Vergütung auf Führungsebene (Executive Compensation)“ enthalte-

nen Angaben zu diesem Punkt werden durch Verweis einbezogen.

Ziffer 12 Wertpapiere im Eigentum bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und Wertpapiere im Eigentum

des Managements und damit im Zusammenhang stehende Aktionärsangelegenheiten

Die im Proxy Statement der Gesellschaft unter „Wichtigste Aktionäre (Principal Stockholders)“ enthaltenen Anga-

ben zu Wertpapieren im Eigentum bestimmter wirtschaftlicher Eigentümer und Wertpapieren im Eigentum des Mana-

gements werden durch Verweis einbezogen.

Die nachstehende Tabelle enthält Angaben zum 31. März 2013 über die Programme, in deren Rahmen die Emission

von Stammaktien der Gesellschaft gestattet ist:

Art des Programms

(Angaben in Millionen, ausgenommen Anga-

ben je Aktie)

Anzahl der auszugeben-

den Wertpapiere bei

Ausübung ausstehender

Optionen, Optionsschei-

ne und Rechte

Gewichteter durch-

schnittlicher Aus-

übungspreis der ausste-

henden Optionen, Opti-

onsscheine und Rechte(1)

Anzahl der weiterhin

zur künftigen Ausgabe

im Rahmen von Mitar-

beiterbeteiligungsplänen

zur Verfügung stehen-

den Wertpapiere (ohne

in der ersten Spalte

enthaltene Wertpapiere)

Von den Wertpapierinhabern gebilligte Mitar-beiterbeteiligungspläne 12,3(2) USD 66,34 6,6(3)

Von den Wertpapierinhabern nicht gebilligte

Mitarbeiterbeteiligungspläne 0,1(4) USD 34,47 –

(1) Der in dieser Spalte angegebene gewichtete durchschnittliche Ausübungspreis wird ohne Berücksichtigung der ausstehenden

Zuteilungen von Restricted Stock Units („RSUs“) berechnet, da deren Empfänger keinen Ausübungspreis zahlen müssen, um

die Aktien im Rahmen dieser Zuteilungen zu erhalten. (2) Optionen und RSUs, die im Rahmen der folgenden Programme zugeteilt wurden: (i) 1997 Non-Employee Directors’ Equity

Compensation and Deferral Plan und (ii) 2005 Stock Plan (3) 864.731 Aktien, die zum Erwerb im Rahmen des 2000 Employee Stock Purchase Plan zur Verfügung stehen, sowie

5.771.245 Aktien, die zur Gewährung im Rahmen des 2005 Stock Plan zur Verfügung stehen. (4) Optionen und RSUs, die im Rahmen des 1999 Stock Option and Restricted Stock Plan zugeteilt wurden. Im Rahmen dieses

Programms werden keine weiteren Zuteilungen erfolgen.

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McKESSON CORPORATION

102

Im Folgenden werden die Beteiligungsmodelle beschrieben, die von den Aktionären der Gesellschaft gebilligt wur-

den. Diese Programme werden vom Vergütungsausschuss des Board of Directors verwaltet, wobei derjenige Teil des

2005 Stock Plan, der sich auf nicht angestellte Directors bezieht, vom Board of Directors bzw. seinem Ausschuss für

Directors und Corporate Governance verwaltet wird.

2005 Stock Plan: Der 2005 Stock Plan wurde am 25. Mai 2005 vom Board of Directors beschlossen und von den

Aktionären der Gesellschaft am 27. Juli 2005 gebilligt. Im Rahmen des 2005 Stock Plan ist die Gewährung von bis zu

42,5 Millionen Aktien in Form von Aktienoptionen, Restricted Stock („RS“), RSUs, leistungsabhängigen (performance-

based) Restricted Stock Units („PeRSUs“) und anderen anteilsbasierten Zuteilungen möglich. Für jede im Zusammen-

hang mit RS, RSUs, PeRSUs oder sonstigen anteilsbasierten Zuteilungen ausgegebene Stammaktie werden die für künf-

tige Zuteilungen zur Verfügung stehenden Aktien um zwei reduziert. Stammaktien, die aufgrund der Ausübung einer

Aktienoption im Wege einer sog. net exercise nicht ausgegeben oder geliefert wurden, Aktien, die zur Zahlung der

Quellensteuern im Zusammenhang mit einer Aktienzuteilung verwendet wurden, oder Aktien, die mit Mitteln aus der

Ausübung von Optionen am freien Markt zurückgekauft wurden, werden nicht erneut dem Pool der für die Ausgabe im

Rahmen des 2005 Stock Plan zur Verfügung stehenden Aktien zugeführt.

Aktienoptionen werden nicht zu einem geringeren Preis als dem beizulegenden Zeitwert gewährt und die im Rahmen

des 2005 Stock Plan gewährten Optionen haben grundsätzlich eine vertragliche Laufzeit von sieben Jahren. Vor 2005

hatten Aktienoptionen üblicherweise eine vertragliche Laufzeit von zehn Jahren. Die Optionen können grundsätzlich in

vier gleichen jährlichen Tranchen ausgeübt werden, beginnend ein Jahr nach dem Gewährungsstichtag. Die Unverfall-

barkeitsfrist der RS oder RSUs wird zum Zeitpunkt der Gewährung vom Vergütungsausschuss festgelegt. Bei RS und

RSUs beträgt die Unverfallbarkeitsfrist grundsätzlich vier Jahre. Bei im Rahmen einer PeRSU-Zuteilung gewährten

RSUs beträgt die Unverfallbarkeitsfrist grundsätzlich drei Jahre nach dem Ende des Erdienungszeitraums.

Am Tag der Jahreshauptversammlung können den nicht angestellten Directors nach Festlegung durch das Board of

Directors jeweils Zuteilungen für bis zu 5.000 RSUs gewährt werden. Diese Zuteilungen an nicht angestellte Directors

werden am Gewährungsstichtag in voller Höhe unverfallbar.

1997 Non-Employee Directors’ Equity Compensation and Deferral Plan: Der 1997 Non-Employee Directors’ Equi-

ty Compensation and Deferral Plan wurde am 30. Juli 1997 von den Aktionären der Gesellschaft gebilligt; allerdings

hatte die Billigung des 2005 Stock Plan durch die Aktionäre am 27. Juli 2005 zur Folge, dass der 1997 Non-Employee

Directors’ Equity Compensation and Deferral Plan beendet wurde, sodass keine neuen Zuteilungen im Rahmen des 1997

Non-Employee Directors’ Equity Compensation and Deferral Plan erfolgten.

2000 Employee Stock Purchase Plan („ESPP“): Der ESPP soll die Anforderungen an ein „Mitarbeiteraktienkauf-

programm (employee stock purchase plan)“ im Sinne von Section 423 des Internal Revenue Code erfüllen. Im

März 2002 änderte das Board of Directors den ESPP dahingehend, dass auch Mitarbeiter bestimmter Tochtergesellschaf-

ten der Gesellschaft im Ausland sowie sonstiger Tochtergesellschaften an dem Programm teilnehmen können. Bezüglich

dieser Mitarbeiter erfüllt der ESPP nicht die Anforderungen gemäß Section 423 des Internal Revenue Code. Bisher

haben die Aktionäre die Ausgabe von 16 Millionen Aktien im Rahmen des ESPP gebilligt.

Die Umsetzung des ESPP erfolgt über jeweils aufeinanderfolgende dreimonatige Bezugsfristen, während derer Bei-

träge geleistet werden können, um im Rahmen des Programms Stammaktien zu erwerben.

Jeder teilnahmeberechtigte Mitarbeiter kann auf Wunsch während der nächsten Bezugsfrist regelmäßige Abzüge von

seiner Gehaltszahlung vornehmen lassen, deren Höhe 15 % der Vergütung des Teilnehmers nicht überschreiten darf. Am

Ende jeder Bezugsfrist werden die von jedem Teilnehmer einbehaltenen Gelder zum Kauf von Stammaktien der Gesell-

schaft verwendet. Der Kaufpreis je Stammaktie der Gesellschaft basiert auf 85 % des beizulegenden Zeitwerts jeder

Aktie am letzten Tag der entsprechenden Bezugsfrist. Grundsätzlich bestimmt sich die Maximalzahl der Stammaktien,

die ein Teilnehmer in einem Kalenderjahr erwerben kann, durch Dividieren von USD 25.000 durch den beizulegenden

Zeitwert einer Stammaktie zum Emissionsdatum.

Im Folgenden werden Beteiligungsmodelle beschrieben, die den Aktionären der Gesellschaft nicht zur Billigung

vorgelegt wurden:

Am 27. Juli 2005 billigten die Aktionäre der Gesellschaft den 2005 Stock Plan, was zur Folge hatte, dass der 1999

Stock Option and Restricted Stock Plan, der 1998 Canadian Stock Incentive Plan und bestimmte Zuteilungen im Rah-

men von einmaligen Aktienoptionsprogrammen aus dem Jahr 1999, die den Aktionären der Gesellschaft allesamt nicht

zur Billigung vorgelegt worden waren, sowie (wie oben erwähnt) der von den Aktionären der Gesellschaft zuvor gebil-

ligte 1997 Non-Employee Directors’ Equity Compensation and Deferral Plan beendet wurden. Im Rahmen dieser Pro-

gramme waren zuvor Aktienoptionen, RS und RSUs gewährt worden. Aktienoptionen im Rahmen der beendeten Pro-

gramme haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren und werden nach vier Jahren unverfallbar. Bei RS bestehen

bestimmte Übertragungsbeschränkungen, vor Ablauf dieser Beschränkungen dürfen sie nicht übertragen werden. Der

1999 Stock Option and Restricted Stock Plan und der 1997 Non-Employee Directors’ Equity Compensation and Defer-

ral Plan sind die einzigen beendeten Programme, bei denen Eigenkapitalzuteilungen (equity grants) ausstehen, die den

Bedingungen des jeweiligen Programms unterliegen; im Rahmen dieser beendeten Programme erfolgen jedoch keine

neuen Zuteilungen.

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103

Ziffer 13 Offenlegung bestimmter Beziehungen und damit in Zusammenhang stehender Geschäfte und Unab-

hängigkeit der Directors

Die im Proxy Statement unter „Offenlegung bestimmter Beziehungen und damit in Zusammenhang stehender Ge-

schäfte (Certain Relationships and Related Transactions)“ enthaltenen Angaben zu bestimmten Geschäften mit dem

Management werden durch Verweis einbezogen. Weitere Angaben zu bestimmten Salden aus Geschäftsvorfällen und

Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen sind dem Abschnitt „Finanzüberblick“ dieses Jahresberichts gemäß

Form 10-K sowie Anhang 24 „Salden aus Geschäftsvorfällen und Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen“ zum

Konzernjahresabschluss in diesem Jahresbericht gemäß Form 10-K zu entnehmen.

Ziffer 14 Wichtigste Honorare und Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung

Das Proxy Statement der Gesellschaft enthält unter „Genehmigung der Bestellung von Deloitte & Touche LLP zum

unabhängigen Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 (Ratification of Appointment of Deloit-

te & Touche LLP as the Company’s Independent Registered Public Accounting Firm for Fiscal 2014)“ Angaben zu den

wichtigsten Honoraren und Dienstleistungen im Bereich Wirtschaftsprüfung; diese Angaben werden vollumfänglich

durch Verweis einbezogen.

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104

TEIL IV

Ziffer 15 Anhänge und Anlage zum Abschluss

Seite

(a)(1) Konzernabschluss ..............................................................................................................................

Bestätigungsvermerk von Deloitte & Touche LLP, der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 48

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 31. März 2012

und 31. März 2011 49

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 31. März 2012 und

31. März 2011 50

Konzernbilanz zum 31. März 2013 und 31. März 2012 51

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 31. März

2012 und 31. März 2011 52

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 31. März 2012 und

31. März 2011 53

Anhang 54

(a)(2) Anlage zum Abschluss

Anlage II –Wertberichtigung auf ausgewählte Konten ................................................................................. 106

Sämtliche weiteren, nicht beigefügten Anlagen wurden in Ermangelung von Vorschriften, die ein

Beifügen dieser Anlagen vorschreiben, oder aufgrund der Tatsache, dass die erforderlichen

Informationen, soweit es sich um wesentliche Informationen handelt, im Jahresabschluss, im Anhang

oder in den ergänzenden Finanzinformationen ausgewiesen sind, weggelassen.

(a)(3) Anhänge, die zusammen mit diesem bei der SEC eingereichten Jahresbericht gemäß Form 10-K

vorgelegt wurden, sowie Anhänge, die durch Verweis auf andere Einreichungen einbezogen wurden,

sind im Verzeichnis der Anhänge aufgeführt. ............................................................................................... 107

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105

UNTERSCHRIFTEN

Gemäß den Anforderungen von Section 13 bzw. 15(d) des Securities Exchange Act von 1934 hat der

Offenlegungspflichtige ordnungsgemäß veranlasst, dass dieser Bericht im Auftrag des Offenlegungs-

pflichtigen von den dazu ordnungsgemäß bevollmächtigten Unterzeichnern unterzeichnet wird.

MCKESSON CORPORATION

Datum: 7. Mai 2013 gez. Jeffrey C. Campbell

Jeffrey C. Campbell

Executive Vice President und Chief Financial Officer

Gemäß den Anforderungen des Securities Exchange Act von 1934 wurde dieser Bericht nachstehend

im Auftrag des Offenlegungspflichtigen von den folgenden Personen in der jeweils angegebenen Ei-

genschaft und zum angegebenen Datum unterzeichnet:

John H. Hammergren

Vorsitzender des Board, President und Chief Executive Officer

(Principal Executive Officer)

M. Christine Jacobs, Director

Jeffrey C. Campbell

Executive Vice President und Chief Financial Officer

(Principal Financial Officer)

Marie L. Knowles, Director

Nigel A. Rees

Vice President und Controller

(Principal Accounting Officer)

David M. Lawrence, M.D., Director

Andy D. Bryant, Director

Edward A. Mueller, Director

Wayne A. Budd, Director

Jane E. Shaw, Director

gez. Laureen E. Seeger

Alton F. Irby III, Director Laureen E. Seeger

*Bevollmächtigte

Datum: 7. Mai 2013

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106

ANLAGE II

ERGÄNZENDE ANLAGE ZUM KONZERNABSCHLUSS

WERTBERICHTIGUNG AUF AUSGEWÄHLTE KONTEN

(VALUATION AND QUALIFYING ACCOUNTS)

für die Geschäftsjahre endend am 31. März 2013, 31. März 2012 und 31. März 2011

(Angaben in Millionen)

Zuführungen

Beschreibung

Stand zu

Beginn des

Geschäfts-

jahres

Aufwands-

konten

belastet

Andere

Konten

belastet(3)

Auflösung

von Wertbe-

richtigun-

gen(1)

Stand zum

Ende des

Geschäfts-

jahres(2)

Geschäftsjahr endend am 31. März 2013

Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forde-

rungen .............................................................

USD 111

USD 28

USD 16

USD -34

USD 121

Sonstige Wertberichtigungen .......................... 14 4 1 -4 15

USD 125 USD 32 USD 17 USD -38 USD 136

Geschäftsjahr endend am 31. März 2012

Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forde-

rungen .............................................................

USD 124

USD 30

USD –

USD -43

USD 111

Sonstige Wertberichtigungen .......................... 16 5 – -7 14

USD 140 USD 35 USD – USD -50 USD 125

Geschäftsjahr endend am 31. März 2011

Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forde-

rungen .............................................................

USD 131

USD 18

USD 5

USD -30

USD 124

Sonstige Wertberichtigungen .......................... 24 – -2 -6 16

USD 155 USD 18 USD 3 USD -36 USD 140

2013 2012 2011

(1) Auflösungen: Voll abgeschrieben ................................................................................ USD -38 USD -44 USD -36

Anderen Konten gutgeschrieben ............................................................ – -6 –

Summe ................................................................................................... USD -38 USD -50 USD -36

(2) Als Abzüge von kurz- und langfristigen Forderungen ausgewiesene

Beträge ......................................................................................................... USD 136 USD 125 USD 140

(3) Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Umgliederung aus anderen Bilanzkonten.

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107

VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

Die Verträge, die diesem Bericht als Anhänge beigefügt sind, wurden beigefügt, um Informationen über die Ver-

tragsbedingungen bereitzustellen und nicht, um sonstige Tatsacheninformationen oder publizitätspflichtige Informatio-

nen über die Gesellschaft oder andere Vertragsparteien zur Verfügung zu stellen. Die Verträge können Zusicherungen

jeder der Vertragsparteien des jeweiligen Vertrags enthalten, die ausschließlich zugunsten der anderen Vertragsparteien

des jeweiligen Vertrags gegeben wurden und

nicht unter allen Umständen als unbedingte Tatsachendarstellungen, sondern vielmehr als eine Methode aufgefasst

werden sollten, anhand derer einer der Vertragsparteien das Risiko für den Fall zugewiesen werden kann, dass die-

se Darstellungen sich als falsch herausstellen,

Wesentlichkeitsmaßstäbe auf eine Art und Weise anwenden können, die von dem abweichen kann, was Investoren

als wesentlich ansehen, und

ausschließlich für den Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Vertrags oder für einen anderen, im Vertrag an-

gegebenen Zeitpunkt bzw. für andere, im Vertrag angegebene Zeitpunkte gegeben wurden und jüngeren Entwick-

lungen unterliegen.

Entsprechend spiegeln diese Zusicherungen möglicherweise nicht die tatsächliche Lage zu dem Zeitpunkt, als sie

abgegeben wurden, oder zu einem anderen Zeitpunkt wider.

Anhänge, die in der nachstehenden Tabelle unter „Durch Verweis einbezogen“ aufgeführt sind, befinden sich in den

Akten der Aufsichtsbehörde und werden durch Verweis als Anhänge in diesen Bericht einbezogen.

Durch Verweis einbezogen

Anhang

Nr. Beschreibung Form Aktenzeichen Anhang

Datum

der Einreichung

3.1 Geänderte und neugefasste Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) der Gesellschaft, wie sie

beim Secretary of State des Staates Delaware am

27. Juli 2011 eingereicht wurde.

8-K 1-13252 3.1 2. August 2011

3.2 Geänderte und neugefasste Satzung (By-Laws) der

Gesellschaft in der geänderten Fassung vom

27. Juli 2011.

8-K 1-13252 3.2 2. August 2011

4.1 Begebungsvertrag (Indenture) vom 11. März 1997

zwischen der Gesellschaft als Emittentin und The First

National Bank of Chicago als Trustee.

10-K 1-13252 4.4 19. Juni 1997

4.2 Bescheinigung von Führungspersonen (Officers’ Certi-

ficate) vom 11. März 1997 und zugehöriges Muster der

2027 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2027 Note).

S-4 333-30899 4.2 8. Juli 1997

4.3 Begebungsvertrag (Indenture) vom 5. März 2007 zwi-

schen der Gesellschaft als Emittentin und The Bank of New York Trust Company, N.A., als Trustee.

8-K 1-13252 4.1 5. März 2007

4.4 Bescheinigung von Führungspersonen (Officers’ Certi-

ficate) vom 5. März 2007 und zugehöriges Muster der 2017 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2017

Note).

8-K 1-13252 4.2 5. März 2007

4.5 Bescheinigung von Führungspersonen (Officers’ Certi-ficate) vom 12. Februar 2009 sowie zugehörige Muster

der 2014 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2014

Note) und Muster der 2019 fälligen Schuldverschrei-bung (Form of 2019 Note).

8-K 1-13252 4.2 12. Februar 2009

4.6 Erster Ergänzungsvertrag (First Supplemental In-

denture) vom 28. Februar 2011 zum Begebungsvertrag vom 5. März 2007 zwischen der Gesellschaft als Emit-

tentin, der Bank of New York Mellon Trust Company,

N.A. (vormals The Bank of New York Trust Company, N.A.) und Wells Fargo Bank, National Association, als

Trustee sowie zugehörige Muster der 2016 fälligen

Schuldverschreibung (Form of 2016 Note), Muster der 2021 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2021 Note)

und Muster der 2041 fälligen Schuldverschreibung

(Form of 2041 Note).

8-K 1-13252 4.2 28. Februar 2011

4.7 Begebungsvertrag (Indenture) vom 4. Dezember 2012

zwischen der Gesellschaft als Emittentin und Wells

Fargo Bank, National Association, als Trustee.

8-K 1-13252 4.1 4. Dezember 2012

4.8 Bescheinigung von Führungspersonen (Officers’ Certi-

ficate) vom 4. Dezember 2012 sowie zugehörige Muster

der 2015 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2015 Note) und Muster der 2022 fälligen Schuldverschrei-

bung (Form of 2022 Note).

8-K 1-13252 4.2 4. Dezember 2012

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108

Durch Verweis einbezogen

Anhang

Nr. Beschreibung Form Aktenzeichen Anhang

Datum

der Einreichung

4.9 Bescheinigung von Führungspersonen (Officers’ Certi-

ficate) vom 8. März 2013 sowie zugehörige Muster der 2018 fälligen Schuldverschreibung (Form of 2018 Note)

und Muster der 2023 fälligen Schuldverschreibung

(Form of 2023 Note).

8-K 1-13252 4.2 8. März 2013

10.1* 1999 Stock Option and Restricted Stock Plan der

McKesson Corporation in der geänderten Fassung vom

26. Mai 2004.

10-K 1-13252 10.2 7. Mai 2008

10.2* 1997 Non-Employee Directors’ Equity Compensation

and Deferral Plan der McKesson Corporation in der

geänderten Fassung vom 29. Januar 2003.

10-K 1-13252 10.4 10. Juni 2004

10.3* Supplemental Profit Sharing Investment Plan der

McKesson Corporation, geändert und neugefasst am

29. Januar 2003.

10-K 1-13252 10.6 6. Juni 2003

10.4* Supplemental Profit Sharing Investment Plan II der

McKesson Corporation, geändert und neugefasst am

24. Oktober 2008.

10-Q 1-13252 10.1 29. Oktober 2008

10.5* Deferred Compensation Administration Plan der

McKesson Corporation, geändert und neugefasst zum

28. Oktober 2004.

10-K 1-13252 10.6 13. Mai 2005

10.6* Deferred Compensation Administration Plan II der

McKesson Corporation, geändert und neugefasst zum

28. Oktober 2004, und Nachtrag Nr. 1 (Amendment No. 1) zu diesem Programm mit Wirkung zum 25. Juli

2007.

10-K 1-13252 10.7 7. Mai 2008

10.7* Deferred Compensation Administration Plan III der McKesson Corporation, geändert und neugefasst am

24. Oktober 2008.

10-Q 1-13252 10.2 29. Oktober 2008

10.8* Option Gain Deferral Plan der McKesson Corporation,

geändert und neugefasst zum 28. Oktober 2004.

10-K 1-13252 10.8 13. Mai 2005

10.9* Executive Benefit Retirement Plan der McKesson

Corporation, geändert und neugefasst am 24. Oktober 2008.

10-Q 1-13252 10.3 29. Oktober 2008

10.10* Executive Survivor Benefits Plan der McKesson Corpo-

ration, geändert und neugefasst zum 20. Januar 2010.

8-K 1-13252 10.1 25. Januar 2010

10.11†* Severance Policy for Executive Employees der McKes-

son Corporation, geändert und neugefasst zum 23. April 2013.

– – – –

10.12* Change in Control Policy for Selected Executive

Employees der McKesson Corporation, geändert und neugefasst am 26. Oktober 2010.

10-Q 1-13252 10.2 1. Februar 2011

10.13* 2005 Management Incentive Plan der McKesson Corpo-

ration, geändert und neugefasst am 21. April 2010 und mit Wirkung zum 28. Juli 2010.

10-Q 1-13252 10.3 30. Juli 2010

10.14* Musterbedingungen (Form of Statement of Terms and

Conditions) für Zuteilungen nach dem

2005 Management Incentive Plan der McKesson Corpo-

ration

10-K 1-13252 10.3 26. Juli 2012

10.15* Long-Term Incentive Plan der McKesson Corporation, geändert und neugefasst mit Wirkung zum 26. Mai

2010.

10-Q 1-13252 10.1 30. Juli 2010

10.16* Musterbedingungen (Form of Statement of Terms and Conditions) für Zuteilungen nach dem Long-Term

Incentive Plan der McKesson Corporation

10-Q 1-13252 10.4 26. Juli 2012

10.17* 2005 Stock Plan der McKesson Corporation, geändert und neugefasst am 28. Juli 2010.

10-Q 1-13252 10.4 30. Juli 2010

10.18* Muster (i) der Bedingungen (Statement of Terms and

Conditions), (ii) der Mitteilung über die Gewährung von Aktienoptionen (Stock Option Grant Notice) und (iii)

der RSU-Vereinbarung (Restricted Stock Unit Agree-

ment) jeweils für Zuteilungen nach dem 2005 Stock Plan der McKesson Corporation.

10-Q 1-13252 10.2 26. Juli 2012

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

109

Durch Verweis einbezogen

Anhang

Nr. Beschreibung Form Aktenzeichen Anhang

Datum

der Einreichung

10.19 Nachtrag Nr. 1 (Amendment No. 1) zum vierten geän-

derten und neugefassten Forderungskaufvertrag (Recei-vables Purchase Agreement) vom 16. Mai 2012 und

vierter geänderter und neugefasster Forderungskaufver-

trag (Receivables Purchase Agreement) vom 18. Mai 2011 zwischen der Gesellschaft als Forderungsverwal-

ter, der CGSF Funding Corporation als Verkäufer, den

jeweils am Vertrag beteiligten Conduit-Gesellschaften, den jeweils am Vertrag beteiligten Garantiekäufern, den

jeweils am Vertrag beteiligten Managing Agents und

der JPMorgan Chase Bank, N.A., als Sicherheitenver-wahrer.

10-Q 1-13252 10.1 26. Juli 2012

10.20 Kreditvertrag (Credit Agreement) vom 23. September

2011 zwischen der Gesellschaft und der McKesson Canada Corporation (zusammen die Kreditnehmer), der

Bank of America, N.A. als Verwaltungsstelle, der (über

ihre Niederlassung in Kanada handelnden) Bank of America, N.A., als kanadische Verwaltungsstelle, der

JPMorgan Chase Bank, N.A. und der Wells Fargo

Bank, National Association als Co-Syndication Agents, der Wells Fargo Bank, National Association als Akkre-

ditivbank, The Bank of Tokyo-Mitsubishi UFJ, LTD.,

The Bank of Nova Scotia und der U.S. Bank National Association als Co-Documentation Agents und den

anderen an diesem Vertrag beteiligten Kreditgebern

sowie der Merrill Lynch, Pierce, Fenner & Smith Incor-porated als alleiniger Lead Arranger und alleiniger

Book Manager.

10-Q 1-13252 10.1 25. Oktober 2011

10.21 Vertrag über den vorrangigen Überbrückungskredit mit

fester Laufzeit (Senior Bridge Term Loan Agreement)

vom 21. Dezember 2012 zwischen der Gesellschaft, der

Bank of America N.A. als Verwaltungsstelle und den Kreditgebern.

8-K 1-13252 99.1 26. Dezember 2012

10.22* Geänderter und neugefasster Anstellungsvertrag

(Employment Agreement) mit Wirkung zum 1. November 2008 zwischen der Gesellschaft und dem

Vorsitzender, President und Chief Executive Officer der Gesellschaft.

10-Q 1-13252 10.10 29. Oktober 2008

10.23* Erklärung vom 27. März 2012 über den Verzicht auf

bestimmte, im geänderten und neugefassten Anstel-lungsvertrag (Employment Agreement) zwischen der

Gesellschaft und dem Vorsitzenden, President und

Chief Executive Officer der Gesellschaft gewährte Rechte.

8-K 1-13252 10.1 2. April 2012

10.24* Geänderter und neugefasster Anstellungsvertrag

(Employment Agreement) mit Wirkung zum

1. November 2008 zwischen der Gesellschaft und dem

Executive Vice President und Group President der

Gesellschaft.

10-Q 1-13252 10.12 29. Oktober 2008

10.25* Muster einer Vereinbarung über die Freistellung von

Directors und Officers (Form of Director and Officer

Indemnification Agreement).

10-K 1-13252 10.27 4. Mai 2010

12† Berechnung des Verhältnisses von Gewinn zu Fixkos-

ten.

– – – –

21† Verzeichnis der Tochtergesellschaften des Offenle-gungspflichtigen.

– – – –

23† Einwilligung der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsge-

sellschaft, Deloitte & Touche LLP.

– – – –

24† Vollmacht (Power of Attorney) – – – –

31.1† Bestätigung des Chief Executive Officer gemäß der

nach Maßgabe von Section 302 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 verabschiedeten Rules 13a-14(a) und 15d-

14(a) des Securities Exchange Act von 1934 in der

jeweils gültigen Fassung.

– – – –

31.2† Bestätigung des Chief Financial Officer gemäß der nach

Maßgabe von Section 302 des Sarbanes-Oxley Act von

2002 verabschiedeten Rules 13a-14(a) und 15d-14(a) des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils

gültigen Fassung.

– – – –

32†† Bestätigung gemäß der nach Maßgabe von Section 906 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 verabschiedeten

18 U.S.C. Section 1350.

– – – –

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

McKESSON CORPORATION

110

Durch Verweis einbezogen

Anhang

Nr. Beschreibung Form Aktenzeichen Anhang

Datum

der Einreichung

101† Die folgenden Auszüge aus dem Jahresbericht gemäß

Form 10-K der McKesson Corporation für das Ge-schäftsjahr zum 31. März 2013 im Extensible-Business-

Reporting-Language-Format (XBRL-Format): (i) die

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, (ii) die Kon-zern-Gesamtergebnisrechnung, (iii) die Konzernbilanz,

(iv) die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung,

(v) die Konzern-Kapitalflussrechnung und (vi) darauf bezogene Anhangangaben.

– – – –

* Managementvertrag, Vergütungsprogramm oder Vergütungsvereinbarung, an dem bzw. der Directors und/oder Führungsper-

sonen teilnehmen können. † Hiermit eingereicht.

†† Hiermit vorgelegt.

Der Offenlegungspflichtige verpflichtet sich, der Aufsichtsbehörde auf Anfrage eine Kopie von jedem Dokument

vorzulegen, das die Rechte von Wertpapierinhabern in Bezug auf Emissionen langfristiger Finanzverbindlichkeiten des

Offenlegungspflichtigen festlegt, deren autorisierter Nennbetrag 10 % der Summe der Aktiva des Offenlegungspflichti-

gen nicht überschreitet.

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Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche

Anhang 31.1

BESTÄTIGUNG GEMÄß

DER NACH MAßGABE VON SECTION 302 DES SARBANES-OXLEY ACT VON 2002

VERABSCHIEDETEN RULES 13a-14(a) UND 15d-14(a) DES SECURITIES EXCHANGE ACT

Ich, John H. Hammergren, bestätige Folgendes:

1. Ich habe diesen Jahresbericht gemäß Form 10-K der McKesson Corporation geprüft.

2. Meines Wissens enthält dieser Bericht keine unrichtige Darstellung einer wesentlichen Tatsache, und es wird in diesem

Bericht auch keine Darstellung einer wesentlichen Tatsache unterlassen, die in Anbetracht der Umstände, unter denen die

Darstellung erfolgte, erforderlich gewesen wäre, um eine nicht irreführende Darstellung in Bezug auf den durch diesen Be-

richt abgedeckten Berichtszeitraum zu erreichen.

3. Meines Wissens stellen der Jahresabschluss und die sonstigen in diesem Bericht enthaltenen Finanzinformationen in allen

wesentlichen Belangen die Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Offenlegungspflichtigen in den in diesem Be-

richt dargestellten Berichtszeiträumen angemessen dar.

4. Die andere bestätigende Führungskraft des Offenlegungspflichtigen und ich sind verantwortlich für die Einrichtung und

Beibehaltung von Offenlegungskontrollen und -verfahren (gemäß Definition in den Exchange Act Rules 13a-15(e) und 15d-

15(e)) und eines internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung (gemäß Definition in den Exchange Act Rules 13a-

15(f) und 15d-15(f)) für den Offenlegungspflichtigen und haben

a) solche Offenlegungskontrollen und -verfahren entwickelt oder die Entwicklung solcher Offenlegungskontrollen

und -verfahren unter unserer Aufsicht veranlasst, um sicherzustellen, dass uns wesentliche Informationen bezüg-

lich des Offenlegungspflichtigen einschließlich der konsolidierten Tochtergesellschaften insbesondere während

der Aufstellung dieses Berichts von anderen Personen innerhalb dieser Unternehmen zur Kenntnis gebracht wer-

den,

b) ein solches internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung entwickelt oder die Entwicklung eines solchen

internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung unter unserer Aufsicht veranlasst, um eine angemessene

Sicherheit in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Jahresabschlusses

für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu ge-

währleisten,

c) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren des Offenlegungspflichtigen beurteilt und in diesem

Bericht unsere auf der Grundlage dieser Beurteilung gezogenen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Effektivität

der Offenlegungskontrollen und -verfahren zum Ende des in diesem Bericht dargestellten Berichtszeitraums darge-

legt und

d) in diesem Bericht sämtliche Veränderungen des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung des Of-

fenlegungspflichtigen offengelegt, die im letzten Geschäftsquartal des Offenlegungspflichtigen (d. h. bei einem

Jahresbericht im vierten Geschäftsquartal des Offenlegungspflichtigen) vorgenommen wurden und die das interne

Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen wesentlich beeinflusst haben oder bei

vernünftiger Betrachtung das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen

voraussichtlich wesentlich beeinflussen werden.

5. Die andere bestätigende Führungskraft des Offenlegungspflichtigen und ich haben auf der Grundlage unserer jüngsten Beur-

teilung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung gegenüber den Abschlussprüfern des Offenlegungs-

pflichtigen und dem Prüfungsausschuss des Board of Directors des Offenlegungspflichtigen (oder gegenüber Personen, die

die entsprechenden Funktionen wahrnehmen) Folgendes offengelegt:

a) sämtliche wesentlichen Mängel und erheblichen Schwächen im Hinblick auf den Aufbau oder die Funktionsweise

des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, die sich bei vernünftiger Betrachtung voraussichtlich

negativ auf die Fähigkeit des Offenlegungspflichtigen zur Erfassung, Verarbeitung, Zusammenfassung und zum

Ausweis von Finanzinformationen auswirken werden, sowie

b) jeglichen Betrug, ob wesentlich oder nicht, an dem die Geschäftsführung oder Mitarbeiter, die eine bedeutende

Funktion im internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen wahrnehmen,

beteiligt sind.

Datum: 7. Mai 2013 gez. John H. Hammergren

John H. Hammergren

Vorsitzender des Board, President und Chief Executive Officer

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Anhang 31.2

BESTÄTIGUNG GEMÄß

DER NACH MAßGABE VON SECTION 302 DES SARBANES-OXLEY ACT VON 2002

VERABSCHIEDETEN RULES 13a-14(a) UND 15d-14(a) DES SECURITIES EXCHANGE ACT

Ich, Jeffrey C. Campbell, bestätige Folgendes:

1. Ich habe diesen Jahresbericht gemäß Form 10-K der McKesson Corporation geprüft.

2. Meines Wissens enthält dieser Bericht keine unrichtige Darstellung einer wesentlichen Tatsache, und es wird in diesem

Bericht auch keine Darstellung einer wesentlichen Tatsache unterlassen, die in Anbetracht der Umstände, unter denen die

Darstellung erfolgte, erforderlich gewesen wäre, um eine nicht irreführende Darstellung in Bezug auf den durch diesen Be-

richt abgedeckten Berichtszeitraum zu erreichen.

3. Meines Wissens stellen der Jahresabschluss und die sonstigen in diesem Bericht enthaltenen Finanzinformationen in allen

wesentlichen Belangen die Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Offenlegungspflichtigen in den in diesem Be-

richt dargestellten Berichtszeiträumen angemessen dar.

4. Die andere bestätigende Führungskraft des Offenlegungspflichtigen und ich sind verantwortlich für die Einrichtung und

Beibehaltung von Offenlegungskontrollen und -verfahren (gemäß Definition in den Exchange Act Rules 13a-15(e) und 15d-

15(e)) und eines internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung (gemäß Definition in den Exchange Act Rules 13a-

15(f) und 15d-15(f)) für den Offenlegungspflichtigen und haben:

a) solche Offenlegungskontrollen und -verfahren entwickelt oder die Entwicklung solcher Offenlegungskontrollen

und -verfahren unter unserer Aufsicht veranlasst, um sicherzustellen, dass uns wesentliche Informationen bezüg-

lich des Offenlegungspflichtigen einschließlich der konsolidierten Tochtergesellschaften insbesondere während

der Aufstellung dieses Berichts von anderen Personen innerhalb dieser Unternehmen zur Kenntnis gebracht wer-

den,

b) ein solches internes Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung entwickelt oder die Entwicklung eines solchen

internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung unter unserer Aufsicht veranlasst, um eine angemessene

Sicherheit in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Erstellung des Jahresabschlusses

für externe Zwecke in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zu ge-

währleisten,

c) die Effektivität der Offenlegungskontrollen und -verfahren des Offenlegungspflichtigen beurteilt und in diesem

Bericht unsere auf der Grundlage dieser Beurteilung gezogenen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Effektivität

der Offenlegungskontrollen und -verfahren zum Ende des in diesem Bericht dargestellten Berichtszeitraums darge-

legt und

d) in diesem Bericht sämtliche Veränderungen des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung des Of-

fenlegungspflichtigen offengelegt, die im letzten Geschäftsquartal des Offenlegungspflichtigen (d. h. bei einem

Jahresbericht im vierten Geschäftsquartal des Offenlegungspflichtigen) vorgenommen wurden und die das interne

Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen wesentlich beeinflusst haben oder bei

vernünftiger Betrachtung das interne Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen

voraussichtlich wesentlich beeinflussen werden.

5. Die andere bestätigende Führungskraft des Offenlegungspflichtigen und ich haben auf der Grundlage unserer jüngsten Beur-

teilung des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung gegenüber den Abschlussprüfern des Offenlegungs-

pflichtigen und dem Prüfungsausschuss des Board of Directors des Offenlegungspflichtigen (oder gegenüber Personen, die

die entsprechenden Funktionen wahrnehmen) Folgendes offengelegt:

a) sämtliche wesentlichen Mängel und erheblichen Schwächen im Hinblick auf den Aufbau oder die Funktionsweise

des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung, die sich bei vernünftiger Betrachtung voraussichtlich

negativ auf die Fähigkeit des Offenlegungspflichtigen zur Erfassung, Verarbeitung, Zusammenfassung und zum

Ausweis von Finanzinformationen auswirken werden, sowie

b) jeglichen Betrug, ob wesentlich oder nicht, an dem die Geschäftsführung oder Mitarbeiter, die eine bedeutende

Funktion im internen Kontrollsystem für die Finanzberichterstattung des Offenlegungspflichtigen wahrnehmen,

beteiligt sind.

Datum: 7. Mai 2013 gez. Jeffrey C. Campbell

Jeffrey C. Campbell

Executive Vice President und Chief Financial Officer

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Anhang 32

BESTÄTIGUNG GEMÄß DER

NACH MAßGABE VON SECTION 906 DES SARBANES-OXLEY ACT VON 2002

VERABSCHIEDETEN 18 U.S.C. SECTION 1350

Im Zusammenhang mit dem Jahresbericht der McKesson Corporation (die „Gesellschaft“) gemäß Form 10-

K für das Geschäftsjahr zum 31. März 2013, wie er bei der Securities and Exchange Commission zum hierin

angegebenen Datum eingereicht wurde (der „Bericht“), bestätigen die Unterzeichner, in der jeweiligen nach-

stehend angegebenen Eigenschaft und zum jeweiligen nachstehend angegebenen Datum, hiermit gemäß der

nach Maßgabe von Section 906 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 verabschiedeten 18 U.S.C. Section 1350,

dass nach ihrem besten Wissen Folgendes zutrifft:

1. Der Bericht entspricht vollständig den Anforderungen gemäß Section 13(a) bzw. 15(d) des Securiti-

es Exchange Act von 1934.

2. Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen stellen in allen wesentlichen Belangen die Finanz-

und Ertragslage der Gesellschaft angemessen dar.

gez. John H. Hammergren

John H. Hammergren

Vorsitzender des Board, President und Chief Executive Officer

7. Mai 2013

gez. Jeffrey C. Campbell

Jeffrey C. Campbell

Executive Vice President und Chief Financial Officer

7. Mai 2013

Diese Bestätigung ist dem Bericht gemäß Section 906 des Sarbanes-Oxley Act von 2002 beigefügt und gilt

nur insoweit als von der Gesellschaft für die Zwecke von Section 18 des Securities Exchange Act von 1934

in der jeweils gültigen Fassung eingereicht, als dies gemäß dem Sarbanes-Oxley Act von 2002 vorgeschrie-

ben ist.

Ein unterzeichnetes Original dieser gemäß Section 906 vorgeschriebenen schriftlichen Erklärung wurde der

McKesson Corporation zur Verfügung gestellt, wird von der Gesellschaft aufbewahrt und auf Anfrage der

Securities and Exchange Commission oder deren Personal vorgelegt.

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Directors und Officers Unternehmensinformationen

Board of Directors

John H. Hammergren

Vorsitzender des Board,

President und

Chief Executive Officer,

McKesson Corporation

Andy D. Bryant

Vorsitzender des Board,

Intel Corporation

Wayne A. Budd

Senior Counsel,

Goodwin Procter LLP

Alton F. Irby III

Vorsitzender und

Founding Partner,

London Bay Capital

M. Christine Jacobs

Vorsitzender des Board,

President und

Chief Executive Officer,

Theragenics Corporation

Marie L. Knowles

Executive Vice President und

Chief Financial Officer (ausgeschie-

den),

Atlantic Richfield Company

David M. Lawrence, M.D.

Vorsitzender des Board und

Chief Executive Officer (ausgeschie-

den),

Kaiser Foundation Health Plan, Inc.

und Kaiser Foundation Hospitals

Edward A. Mueller

Vorsitzender des Board und

Chief Executive Officer (ausgeschie-

den),

Qwest Communications

International Inc.

Jane E. Shaw, Ph.D.

Vorsitzender des Board (ausgeschie-

den),

Intel Corporation;

Vorsitzender des Board und

Chief Executive Officer (ausgeschie-

den),

Aerogen, Inc.

Corporate Officers

John H. Hammergren

Vorsitzender des Board,

President und

Chief Executive Officer

Patrick J. Blake

Executive Vice President und

Group President

Jeffrey C. Campbell

Executive Vice President und

Chief Financial Officer

Jorge L. Figueredo

Executive Vice President,

Human Resources

Paul C. Julian

Executive Vice President und

Group President

Laureen E. Seeger

Executive Vice President,

General Counsel und

Chief Compliance Officer

Randall N. Spratt

Executive Vice President,

Chief Technology Officer und

Chief Information Officer

Brian S. Tyler

Executive Vice President,

Corporate Strategy and

Business Development

Nicholas A. Loiacono

Vice President und Treasurer

Nigel A. Rees

Vice President und Controller

Willie C. Bogan

Secretary

Stammaktien

Die Stammaktie der McKesson Corporation ist an der

New York Stock Exchange notiert (Börsenkürzel:

MCK); ihr Kurs wird im Kursteil der meisten Tages-

zeitungen veröffentlicht.

Informationen für Aktionäre

Wells Fargo Shareowner Services, 1110 Centre Point

Curve, Suite 101, Mendota Heights, MN 55120-4100,

tritt als Übertragungsstelle, Registerstelle, Dividen-

denzahlstelle und Dividendenreinvestitionsstelle für

Aktien der McKesson Corporation auf und führt

sämtliche Aufzeichnungen über Namensaktionäre für

die Gesellschaft. Um nähere Informationen über die

Aktien der McKesson Corporation zu erhalten, Ersatz

bei Verlust von Dividendenschecks, Aktienurkunden

oder 1099-DIV-Formulare anzufordern oder die

direkte Gutschrift von Dividenschecks auf ihrem Giro-

oder Sparkonto zu veranlassen, können Aktionäre die

Hotline der Wells Fargo Shareowner Services unter

der Nummer (866) 614-9635 anrufen. Hörgeschädigte

können unter der Nummer (651) 450-4144 anrufen.

Über die Website von Wells Fargo Shareowner Ser-

vices – http://www.wellsfargo.com/shareownerser-

vices – können Aktionäre rund um die Uhr Kontoin-

formationen abrufen.

Dividenden und Dividendenreinvestitionsplan

Dividenden werden in der Regel am ersten Geschäfts-

tag im Januar, April, Juli und Oktober ausgezahlt. Der

Dividendenreinvestitionsplan der McKesson Corpora-

tion ermöglicht den Aktionären, ihre Dividenden in

Stammaktien zu reinvestieren und zusätzliche Stamm-

aktien zu kaufen. Aktien im jeweiligen Dividenenre-

investitionsplan werden buchmäßig bei der Übertra-

gungsstelle der Gesellschaft, Wells Fargo Shareowner

Services, geführt. Um nähere Informationen zu erhal-

ten oder ein Teilnahmeformular anzufordern, können

Sie die Hotline der Wells Fargo Shareowner Services

unter der Nummer (866) 614-9635 anrufen. Falls Sie

von außerhalb der Vereinigten Staaten anrufen, wäh-

len Sie bitte +1-651-450-4064.

Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung der McKesson Corpora-

tion findet am Mittwoch, den 31. Juli 2013 um

8.30 Uhr (Pacific Daylight Time – PDT) im Parc 55

Hotel, Market Street Room, 55 Cyril Magnin St., San

Francisco, CA 94102, Kalifornien, statt.

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