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Jahresbericht 2018

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Jahresbericht 2018

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Inhalt / Gliederung

▪ Inhalt/Gliederung 1

▪ Einleitung 2-4

▪ Schnellinfo 5

▪ Zuständigkeitsbereich / Kontakt 6

▪ Organigramm 7

Besondere Einsätze 2018 8 - 10

Statistik 11 - 18

▪ Personal 11 - 13

▪ Ausrüstung 14

▪ Einsätze 15 - 18

Hilfsfristen 19

Aus- und Fortbildung 20 - 24

Jugendfeuerwehr 25 - 26

Kinderfeuerwehr 27

Frauen in der Feuerwehr 28

Brandschutzerziehung- und Ausbildung / AED 28 - 29

Feuerwachen 30

Umsetzung Bedarfs- und Entwicklungsplan 30

Überörtliches / Rückblick / Ausblick Partnerfeuerwehr 31 - 33

▪ Zusammenarbeit mit Nachbarwehren 31

▪ Statistikvergleich FW Neu-Isenburg / Freiw. Feuerwehren in Hessen 32

▪ Rückblick / Ausblick 32 - 33

▪ Partnerfeuerwehr Weida 33

Anlage: Auszug aus dem BEP 2018-2029 (Maßnahmen) 34 - 41

Impressum: Magistrat der Stadt Neu-Isenburg -Feuerwehr- Sankt-Florian-Str. 2 63263 Neu-Isenburg

Bearbeiter: Stefan Werner Thomas Peters © Feuerwehr Neu-Isenburg 03/2019

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Einleitung Das Einsatzaufkommen der Feuerwehr Neu-Isenburg bewegte sich auch in 2018 wieder auf konstant hohem Niveau. Mit 628 Einsätzen zählt die Freiwillige Feuerwehr Neu-Isenburg auch weiterhin zu den am meisten belasteten Freiwilligen Feuerwehren in Hessen. Betrachtet man die Feuerwehrstatistik Hessen 2016 (letzte veröffentlichte Statistik), so wur-den von den 2.438 Freiwilligen Feuerwehren in den 426 Hessischen Städten und Gemein-den insgesamt 39.923 Einsätze geleistet. Damit kommen die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen durchschnittlich auf 16,3 Einsätze, bzw. die Städte und Gemeinden auf 93,7 Einsät-ze pro Jahr. Auch wenn die Landesstatistik auf den Zahlen aus 2016 beruht, kann diese trotzdem zum Vergleich herangezogen werden, da diese in ihrer Fortschreibung ähnlich stabile Zahlen aufweist wie die Statistik der Feuerwehr Neu-Isenburg. Der Vergleich der Statistiken macht deutlich, dass das Einsatzaufkommen in Neu-Isenburg mit 628 Einsätzen von dem einer durchschnittlichen oder „normalen“ Freiwillige Feuerwehr deutlich abweicht. Dies betrifft auch die Zahl der über die Einsätze hinausgehenden Sicherheitsdienste (z.B. bei Großveranstaltungen oder in Veranstaltungshäusern, wie der Hugenottenhalle). In Hessen wurden von den Freiwilligen Feuerwehren durchschnittlich 2,5 Sicherheitsdienste pro Feuer-wehr, ober 14,8 pro Stadt/Gemeinde, erbracht. In Neu-Isenburg waren es zwar mit 122 deut-lich weniger als im Vorjahr (208) aber dennoch rund das 10-fache im Vergleich zum Lan-desschnitt. Es stellt sich hier zunehmend die Frage, wie viel mehr an Einsätzen, Sicherheitsdiensten und Ausbildung das Ehrenamt Feuerwehr noch vertragen kann. Ein Blick in die Einwohner- und Pendlerstatistik zeigt, dass die Zahl der Menschen die in Neu-Isenburg leben und arbeiten auch ohne Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete in den letzten Jahren stetig angestiegen ist. Im Jahr 2006 betrug die Einwohnerzahl nach Hauptwohnung noch 35.392 Personen, der Überhang an Einpendlern Lag bei 7.828 Perso-nen (=43.220 Personen). Am 31.12.2018 liegt die Einwohnerzahl nach Hauptwohnung bei 39.167 Personen und der Überhang der Einpendler bei knapp 13.000 Personen, so dass die Zahl der tagsüber in Neu-Isenburg zu schützenden Menschen in diesen Zeitraum statistisch um rund 9.000 angewachsen ist. Damit halten sich tagsüber inzwischen rund 52.000 Perso-nen in Neu-Isenburg auf. Mit der wachsenden Zahl an Arbeitsplätzen und Einwohnern ist auch eine Zunahme des in-nerstädtischen Verkehrs verbunden, der insbesondere für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte auf der Fahrt zur Feuerwache ein zunehmendes Problem darstellt, da diese keine Wege-rechte in Anspruch nehmen dürfen und über kein Sondersignal verfügen. Aber auch für Ein-satzfahrzeuge der Feuerwehr ist es zu bestimmten Zeiten selbst mit Sondersignal zuneh-mend schwieriger rasch durch den innerstädtischen Verkehr zu kommen. Den aktuellen Prognosen nach, wird die Einwohnerzahl weiter wachsen, nicht zuletzt durch die Entwicklung des Baugebietes Birkengewann, des Stadtquartiers Süd und des Gebietes am Kalbskopf. Aber auch im „Altbestand“ ist weiterhin eine rege Bautätigkeit mit einer inten-siveren Flächennutzung festzustellen (Stichwort Zweitbebauung). Bis 2030 wird die Einwoh-nerzahl in Neu-Isenburg voraussichtlich auf über 45.000 Einwohner ansteigen. Auch für die Zahl der Arbeitsplätze wird ein Anstieg um weitere 10.000 prognostiziert. So dass dann tagsüber mit um die 60.000 Menschen in der Stadt gerechnet werden kann. In Folge davon ist auch mit einem Anstieg des innerstädtischen Verkehrs um ca. 25 % zu rechnen.

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Einleitung Eine wachsende Einwohnerzahl und weitere Arbeitsplätze stellen zunächst einmal eine posi-tive Entwicklung der Stadt dar. Zeigt dies doch, das Neu-Isenburg ein attraktiver Standort für Wohnen und Arbeiten ist und mit seiner guten Infrastruktur Menschen und Unternehmen gleichermaßen anzieht. Gleichzeitig stellt diese Entwicklung die Stadt jedoch auch vor neue Herausforderungen. Die Infrastruktur der Stadt muss sich dieser Entwicklung anpassen. Dies gilt für alle Berei-che, wie z.B. auch den sozialen Einrichtungen, den Kinder- und Jugendeinrichtungen, der allgemeinen Verwaltung, der technischen Infrastruktur, aber auch für den Bereich Sicherheit und hier insbesondere auch für die Feuerwehr. Mit steigenden Einwohnerzahlen und einer steigenden Zahl an Unternehmen und Arbeits-plätzen ist auch mit einem weiteren Ansteigen der Einsatzzahlen zu rechnen. Mit einer weite-ren Verdichtung des Verkehrs ist zudem mit längeren Ausrück- und Fahrzeiten für die Feu-erwehr zu rechnen, so dass die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist von 10 Minuten zunehmend schon alleine wegen der Fahrstrecken schwieriger wird. In diesem Kontext muss auch die Tagesverfügbarkeit der Einsatzkräfte zunehmend kritisch betrachtet werden. In 2018 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Stadt Neu-Isenburg für die Feuerwehr neu erstellt. Der Personalbestand der Freiwilligen Feuerwehr kann als stabil bezeichnet werden. Tatsäch-lich konnte die Freiwillige Feuerwehr Neu-Isenburg die Zahl der aktiven Feuerwehrangehöri-gen in den letzten Jahren sogar leicht erhöhen. Im Gegensatz zu vielen anderen Feuerweh-ren bestehen in Neu-Isenburg also auch weiterhin keine Nachwuchsprobleme. Dies ist einer-seits sicher dem insgesamt hohen Grad ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Neu-Isenburg geschuldet. Andererseits weckt aber auch eine gute technische und räumliche Ausstattung der Feuerwehr das Interesse an der Feuerwehr und wirkt sich somit motivierend auf die Einsatzkräfte aus, so dass diese auch an die Feuerwehr gebunden bleiben. Eine mo-derne und zeitgemäß aufgestellte Feuerwehr weckt auch das Interesse junger Menschen an der Feuerwehr. Dies zeigt sich auch an der stabilen Zahl der Mitglieder der Jugendfeuerweh-ren. Die Zahl der Feuerwehrangehörigen an sich sagt jedoch noch nichts über die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte aus. Zunehmend problematisch stellt sich die Verfügbarkeit der ehrenamtli-chen Feuerwehrangehörigen insbesondere tagsüber dar, da immer weniger aktive Feuer-wehrangehörige auch in der Stadt arbeiten oder von ihren Arbeitgebern freigestellt werden können. Im Jahr 2017 wurde mit einem Aufruf an alle Unternehmen in Neu-Isenburg darum gewor-ben, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechen, die vielleicht in ihren Heimat-gemeinden in der Feuerwehr aktiv sind und in Neu-Isenburg tagsüber für Einsätze zur Verfü-gung stehen können. Leider zeigte diese Aktion wenig Erfolg. Dort, wo Feuerwehrangehörige beschäftigt werden, scheiterte deren Mitwirkung für Tageseinsätze bei der Feuerwehr Neu-Isenburg an der Einsatzhäufigkeit und letztendlich damit auch an der Zustimmung der Unter-nehmen. Der in 2018 verabschiedete Bedarfs- und Entwicklungsplan hat gezeigt, dass insbesondere auch tagsüber die gesetzlichen Hilfsfristen durch das ehrenamtliche Personal, ergänzt durch die bisher 9,5 hauptamtlichen Stellen in der Feuerwache Neu-Isenburg nicht mehr ausrei-chend eingehalten werden können.

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Einleitung Die Stadt Neu-Isenburg hat hier umgehend reagiert und mit dem Stellenplan 2019 fünf weite-re Stellen für hauptamtliche Kräfte zur Verfügung gestellt. Mit diesen Stellen soll nun gewähr-leistet werden das tagsüber eine hauptberuflich besetzte Staffel unverzüglich von der Feu-erwach ausrücken kann. Die Stellen wurden noch in 2018 ausgeschrieben. Das Bewerberauswahlverfahren findet im 2. Quartal 2019 statt. Mit der Verabschiedung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes wurden weitere wichtige Wei-chen für die Zukunft der Feuerwehr gestellt. Die wesentlichen Ergebnisse und Maßnahmen sind in der Anlage zu diesem Jahresbericht noch einmal zusammengefasst. Dieser Jahresbericht richtet sich insbesondere an die Vertreterinnen und Vertreter der politi-schen Gremien, die die Mittel für die Ausrüstung dieser städtischen Einrichtung bereitstellen und die politische Verantwortung für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr tragen. Er richtet sich gleichermaßen an die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe, zu deren Schutz die beiden Freiwilligen Feuerwehren bestehen. Nicht zuletzt richtet er sich an die nunmehr knapp 150 ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Sie füllen diese Einrichtung mit ihrem ehrenamtlichen Engagement mit Leben und ohne ihren Einsatz könnte die Freiwil-lige Feuerwehr nicht existieren. Ihnen gebührt besonderer Dank und Anerkennung. Die Stadt Neu-Isenburg hat auch im Jahr 2018 wieder die nötigen Mittel bereitgestellt welche die Feuerwehr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung benötigt. An dieser Stelle daher auch ein Dank an die politischen Gremien und die Herren Dezernen-ten für die stets vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Neu-Isenburg, im März 2018 Stefan Werner Thomas Peters Stadtbrandinspektor Stellv. Stadtbrandinspektor

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Schnellinfo Zahlen / Daten

Neu-Isenburg 2018

2017 Veränderung

Stadtteile Neu-Isenburg –Kernstadt

- Gravenbruch

- Zeppelinheim

Stadtteilfeuerwehren Neu-Isenburg

Zeppelinheim

Einwohner *

Einwohnerzahl (nur HW**) 39.167 38.991 + 176

Einwohnerzahl (HW+NW**)

Keine Aktuelle Zahl vorh.

41.470

davon nur HW*:

Kernstadt 31.425 31.238 + 187

Gravenbruch 6.223 6.225 - 2

Zeppelinheim 1.519 1.528 - 9

Ausländeranteil 27,69 % 26,85 %

Flächenbezogene Ein-wohnerzahl (EW/qkm/HW)

1.603

Arbeitsplätze (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30.06.2016)

30.821 28.941 + 1.880

Pendlerströme (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: 30.06.2016) Einpendler

26.747

25.547

Auspendler 11.754 11.569

Überhang (Einpendler) + 14.993 + 13.978 + 1.015

Übernachtungen 337.598 346.466 - 8.868

Gebiet/Wohnungen Wohnungen

Wohngebäude Quelle: Hess. Statistisches Landes-amt

19.078

(Stand: 31.12.2017)

5.177 (Stand:31.12.2017)

19.061

(Stand:31.12.2016)

5.176 (Stand:31.12.2016)

Gebietsgröße davon bebaut km²

24,31 24,31

Stichtag jeweils 31.12. des Vorjahres, soweit kein anderer Stichtag angegeben ist. * Quelle: Auswertung Ekom Bestandstatistik ** HW = Hauptwohnung ** NW = Nebenwohnung

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Zuständigkeitsbereich Örtlicher und überörtlicher Zuständigkeitsbereich

Kontakt Postanschrift der Feuerwehr Sankt-Florian-Str. 2 63263 Neu-Isenburg

Telefon 06102/742 - 4 Fax 06102/742 - 599 E-Mail [email protected] Internet www.ffni.de

Leiter der Feuerwehren Stefan Werner E-Mail [email protected] Stv. Leiter der Feuerwehren Dipl.-Verw. Thomas Peters E-Mail [email protected]

Gemarkung N.-I. Bereich "West“

Autobahnabschnitte

A3, A 661

Bereich West

Gemarkung Neu-Isenburg

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Organisatorischer Aufbau

Jugendfeuerwehr

Erläuterungen: GABC Gefahrstoffe Atomar, Biologisch, Chemisch IuK/ELW 2 Kommunikationstechnik und Unterstützung Einsatzleitung ANT Atemschutznotfalltraining AbstuSi Absturzsicherung/Höhenrettung

Bürgermeister / Brandschutzdezernent

Feuerwehr Neu-Isenburg

Leiter der Feuerwehren Stadtbrandinspektor Stefan Werner

Stellvertreter: Thomas Peters

Fachbereich 37 –Brandschutz

Fachbereichsleitung Stefan Werner

Stellvertreter: Jochen Müller

Ausbildungsabteilung I Ausbildungsabteilung II

Ausbildungsabteilung III

Abw. Brandschutz

Freiw. Feuerwehr Neu-Isenburg Stützpunktfeuerwehr

Leitung Wehrführer Jochen Müller

Stellvertreter: Thomas Köhler

Einsatzabteilung

Abteilung IV GABC-Einsatz

Alters- und Ehrenabtei-lung

Freiw. Feuerwehr Neu-Isenburg Zeppelinheim

Leitung Wehrführer Udo Bachmann

Stellvertreter: Dieter Blattmann

Einsatzabteilung

Alters- und Ehrenabteilung

Fachgruppe AbstuSi

Fachgruppe ANT

Fachgruppe GABC-Messen

Fachgruppe IuK/ELW 2

Abteilung V Grundausbildung

Kinderfeuerwehr

Jugendfeuerwehr

Gefahrgutüberwachung

Arbeitssicherheit

Verwaltung

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Besondere Einsätze des Jahres 2018

Besondere Einsätze im Stadtgebiet und in zugewiesenen BAB-Abschnitten Einsatz Nr. 08 /2018 Kernstadt, 05. Januar 2018, 09:52 Uhr - " Brand in einer Wohnung"

In einer Wohnung im Erdgeschoss kam es zu einem Schwelbrand, der offensichtlich schon über einen längeren Zeitraum vor sich hin geschwelt hat. Eine Person in der Woh-nung wurde von einem Trupp unter Atem-schutz aus der Wohnung geholt, leider kam für die Person jede Hilfe zu spät. Das Feuer wurde mit einem C-Rohr abgelöscht.

Einsatz Nr. 31 /2018 Kernstadt, 31. Januar 2018, 19.27 Uhr - " Brandgeruch in einem Keller"

Eine verschüttete Flüssigkeit sorgte für einen unangenehmen Geruch. Die Flüssigkeit, ein stark konzentriertes Reinigungsmittel wurde mit Bindemittel aufgenommen. Das Endprodukt wurde von Feuerwehrleuten in Fässer verladen und aus dem Keller gebracht. Parallel wurden die betroffenen Räume belüftet. Mit dem Ab-transport und der Entsorgung des gebundenen Mittels wurde eine Fachfirma beauftragt.

Einsatz Nr. 203 /2018 Kernstadt, 29. Mai 2018, 19.47 Uhr - " Verkehrsunfall A 661"

Nach einem Verkehrsunfall wurden Personen versorgt, Be-triebsmittel abgestreut, und die Einsatzstelle abgesichert.

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Besondere Einsätze des Jahres 2018 Einsatz Nr. 266 /2018 Kernstadt, 08. Juli 2018, 15.39 Uhr - " Böschungsbrand A 3"

Auf eine Länge von ca. 1 Km brannte die Böschung der Autobahn, zum Teil bis zu 20 Meter in den Wald. Mit mehreren C- und D--Rohren wurde das Feuer gelöscht. Unterstützt wurden Kräfte von den Feuerwehren Obertshausen, Offenbach, Sulzbach und Zeppelinheim

Einsatz Nr. 390 /2018 Kernstadt, 13. September 2018, 15.24 Uhr - " Brand einer Gartenhütte"

Beim Brand einer Gartenhütte wurde eine Gasflasche gesichert, der Brand wurde von einem Trupp unter Atemschutz gelöscht.

Einsatz Nr. 482/2018 A 3, Kernstadt, 02. November 2018, 13.31 Uhr - "Verkehrsunfall A 3, LKW auf Stauende aufgefah-ren" Auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Würzburg ist kurz vor der Anschlussstelle Hanau ein LKW in eine Stauende aufgefahren und hat mehrere PKW auf einen stehenden LKW aufgeschoben. Die PKW wurden regelrecht aufei-nandergestapelt. Es grenzte hier fast an ein Wunder, dass bis auf einen PKE-Insassen sich alle Personen selbst und weitgehend unverletzt befreien konnten. Eine Person musste von der Feuerwehr aus dem Fahrzeug mittels hydraulischem Rettungsgerät befreit werden.

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Besondere Einsätze des Jahres 2018

Besondere überörtliche Einsätze

Einsatz Nr. 400 /2018 Kernstadt, 19. September 2018, 15.25 Uhr - " Waldbrand Gemarkung Offenbach"

Bei einem Waldbrand in der Gemarkung Offenbach wurde die Feuerwehr Offenbach un-terstützt. Weiterhin unterstütz-ten die Feuerwehren aus Of-fenbach, Obertshausen, Mühl-heim und Seligenstadt

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Statistik

Feuerwachen Anzahl der Feuerwachen 2

davon ständig besetzt 1

Personal - Mitgliederentwicklung

Einsatzabteilung 2018 2017 Veränd.

insgesamt 149 134 +15

in Neu-Isenburg Kernstadt 116 103 +13

darunter hauptberuflich 10 10

in Zeppelinheim 33 31 +2

Die Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen in den beiden Einsatzabteilungen der Freiwilli-gen Feuerwehr ist damit seit vielen Jahren nicht nur konstant, sondern steigend. Der Anteil der Frauen ist mit 9,56 % weiterhin verhältnismäßig gering und liegt etwas niedri-ger als in den Vorjahren. Ebenso verhält es sich bei den Mitgliedern mit Migrationshinter-grund. Leider finden noch immer nur sehr wenige Personen mit Migrationshintergrund zur Freiwilligen Feuerwehr.

Personalstärke der Einsatzabteilung über 10 Jahre

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Statistik

Anteil der Frauen in der Einsatzabteilung

2018 2017

Männer Frauen Männer Frauen

136 13 120 14

Personal – Altersstruktur

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Statistik

Über die Altersstatistik wa-gen wir eine Prognose zur Entwicklung der Mitglie-derzahlen und des Alters der Einsatzabteilung für das Jahr 2028. Dabei wird aus Erfahrungs-werten zu Grunde gelegt, dass pro Jahr drei Mitglie-der aus der Jugend-feuerwehr mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung über-treten. Hinzu kommen Seiten-einsteiger in unterschied-lichen Altersgruppen.

Berücksichtigt wurde auch, dass durch Umzug oder Interessensverlagerung Feuerwehran-gehörige aller Altersgruppen ausscheiden. Auch hier wurden Erfahrungswerte zu Grunde gelegt, so dass wir von einer realistischen Prognose ausgehen, die jährlich fortgeschrieben wird. Während die Altersgrenze vor wenigen Jahren noch auf 60 Jahre begrenzt war, kann die Dienstzeit inzwischen auf Antrag und nach ärztlichem Attest bis zum 65. Lebensjahr verlän-gert werden. Zwei Feuerwehrangehörige haben seit dieser Neuregelung das 60. Lebensjahr überschritten. Beide haben ihre Dienstzeit verlängert. Wir gehen in der Prognose daher da-von aus, dass auch weitere Feuerwehrangehörige ihre Dienstzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres verlängern werden und sowohl aus den bisherigen Zuwächsen auch aus die-sem Grund in den kommenden zehn Jahren mit einer weiteren Zunahme der Zahl der Ange-hörigen der Einsatzabteilung gerechnet werden kann.

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Statistik

Fahrzeuge / Anhänger / Abrollbehälter

Im Jahr 2018 wurde ein neuer Gerätewagen GABC-Erkunder vom Land Hessen übernom-men. Dieser ersetzte einen Gerätewagen Strahlenspürtrupp (ebenfalls ein Fahrzeug des Landes Hessen). Kommunale Fahrzeuge für die Feuerwehr wurden 2018 nicht beschafft.

Fahrzeuge

2018 2017

Veränd. NI Zepp Gesamt

Führungsfahrzeuge - GW-IuK, ELW-)* 3 0 3 3 -

Löschfahrzeuge HLF 20 2 1 3 3 -

Löschfahrzeuge HLF 16, LF16 H 0 0 0 0 -

Tanklöschfahrzeuge TLF, C-LF, StLF 2 1 3 3 -

Großtanklöschfahrzeuge 1 0 1 1 -

Drehleitern 1 0 1 1 -

Teleskopmasten 1 0 1 1 -

Rüstwagen RW-G 1 0 1 1 -

Gerätewagen** 4 1 5 5 -

Schlauchwagen 0 1 1 1 -

Wechsellader WLF 2 0 2 2 -

Mannschaftstransportfahrzeuge 1 1 2 2 -

PKW 3 0 3 3 -

Gesamt 21 5 26 26 *) 2 Führungsfahrzeuge (Gw-IuK und ELW 2) des Kreises Offenbach, in N.-I. stationiert. **) 1 Gerätewagen (GABC-Erkunder) Land Hessen, in N.-I. stationiert

2018 2017 Veränd.

Abrollbehälter für WLF NI Zepp Gesamt Gesamt

Mulde 1 0 1 1 -

Logistik 1 0 1 1 -

Atem- und Strahlenschutz 1 0 1 1 -

Sonderlöschmittel 1 0 1 1 -

Hygiene/Infektionsschutz *) 1 0 1 1 -

Gesamt 5 0 5 5 - *) 1 Abrollbehälter Hygiene/Infektionsschutz als behördeninterne Pandemievorsorge, dieser wird im Bedarfsfall auch zu anderen Zwecken eingesetzt.

2018 2017 Veränd.

Anhänger NI Zepp Gesamt Vorjahr

Generator / Lichtmast 1 0 1 1 -

Ölsanimat *) 1 0 1 1 -

Schaum- / Wasserwerfer 1 0 1 1 -

Antennenmast /Digitalfunk **) 1 0 1 1 -

Gesamt 4 0 4 4 - *) 1 Anhänger (Ölsanimat) Land Hessen, in N.-I. stationiert **) 1 Anhänger Antennenmast Land Hessen, in N.-I. stationiert

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Statistik

Einsätze Brandbekämpfung und Hilfeleistungen 2018 2017 Veränd.

Zahl der Einsätze Brandbekämpfung 292 260 +32

Zahl der Einsätze Technische Hilfe 336 337 -1

Einsätze insgesamt 628 597 +31

Übersicht 2018 über Ausrücken (Einsätze Brand und Hilfeleitung)

NI Zepp Dav. gemeinsam kumuliert

Brände 266 26 19 292

Hilfeleistungen 303 33 7 336

Gesamt 569 59 26 628

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Statistik Wie die nachstehende Grafik zeigt, liegt die Zahl der Einsätze der letzten zehn Jahre im Mit-tel bei 536 Einsätzen. Festzustellen ist dabei, dass die Einsatzzahlen seit 2014 konstant über 500 liegen, und das ohne nennenswerte Unwetterereignisse in Neu-Isenburg. D.h., die Einsatzzahlen des „Tagesgeschäftes“ steigen in den letzten Jahren kontinuierlich an und haben 2018 mit 628 Einsätzen einen neuen Spitzenwert der letzten 10 Jahre erreicht. Durch neue Baugebiete, zusätzliche Arbeitsplätzen und der prognostizierten Zunahme des Verkehrs ist auch in Zukunft mit einer weiteren Zunahme der Einsatzzahlen zu rechnen. Hier stellt sich sie Frage, wie viele Einsätze die Feuerwehr im Ehrenamt noch „verträgt“.

Brandalarme für beide Feuerwehren (darin enthalten auch gemeinsame)

Gelöschtes Feuer 59

Kleinbrand A 17

Kleinbrand B 27

Mittelbrand 11

Großbrand 6

Fehlalarmierung Brand 172

Gesamt 292

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17

Statistik

Gliederung der Fehlalarmierung "Brand"

Böswilliger Alarm 3

Falschalarmierungen durch BMA 122

„Fehlfahrt“ (Anscheinsalarmierung/Bereitstellung) 47

Gesamt 172

Hilfeleistungsalarme für beide Feuerwehren (darin enthalten auch gemeinsame)

Auslaufen von Betriebsmitteln 8

Verkehrsunfälle 50

Unterstützung Rettungsdienst 27

Sonst. Einsatz Menschenrettung 34

Umwelt- und Gefahrstoffeinsätze 9

Tierrettungen 21

Unwettereinsätze 45

Türöffnungen (Notfallöffnungen) 81

Sonstige Hilfeleistungen 61

Gesamt 336

Sicherheitswachdienste / Bereitschaften

Open Doors 3

Hugenottenhalle 107

Zeppelinheim 2

Bereitschaften – Feuerwache 10

Gesamt 122

Brandschutzerziehung und- Aufklärung

Brandschutzerziehung 73

Brandschutzaufklärung 27

Menschenrettung

Personen gerettet Hilfeleistung 154

Personen gerettet Brandeinsätze 11

Personen tot geborgen 12

Gesamtpersonalstunden Einsätze

Brand- und Hilfeleistungseinsätze

Brandsicherheits- dienste

Bereitschaften Brandschutzerziehung und -aufklärung

3.025 1.004 720 142

Gesamt: 4.891

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Statistik Einsätze Brandbekämpfung, Hilfeleistungen und Sicherheitsdienste 2018 2017 Veränd.

Zahl der Einsätze Brandbekämpfung 292 260 +32

Zahl der Einsätze Technische Hilfe 336 337 -1

Sicherheitsdienste und Bereitschaften *) 122 223

Einsätze insgesamt 750 820 +31 *) Im Wesentlichen ist die Zahl der Sicherheitsdienste von den sicherheitsdienstpflichtigen Veranstal-tungen in der Hugenottenhalle abhängig.

Die nachstehende Grafik zeigt alle Einsätze, incl. der Brandsicherheitsdienste und Bereit-schaften an besonderen Tagen und zu besonderen Veranstaltungen.

Auch wenn Brandsicherheits- und Bereitschaftsdienste mit einer geringen Aufwandsent-schädigung vergütet werden, sind diese Einsätze ebenfalls durch die ehrenamtlichen Feu-erwehrangehörigen zu erbrin-gen und stellen neben dem „ungeplanten“ Brand- und Hil-feleistungseinsätzen eine zu-sätzliche Belastung dar. Festzustellen ist, dass die Ge-samtbelastung aller Einsätze incl. Sicherheitsdienste seit 2009 kontinuierlich von 563 auf aktuell 750 gestiegen ist. In den Jahren 2016 und 2017 waren auf Grund einer beson-ders hohen Zahl sicherheits-dienstpflichtiger Veranstaltun-gen in der Hugenottenhalle sogar Spitzenzahlen von 820 bzw. 838 zu verzeichnen.

Feuerwehrangehörige im Einsatz verletzt

Verletzte 0

In 2018 wurden glücklicherweise keine Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr Neu-Isenburg ernsthaft verletzt.

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Hilfsfristen In diesem neuen Berichtsteil wird als Ergebnis aus dem „Bedarfs- und Entwicklungs-plan 2019-2098“ der Feuerwehr Neu-Isenburg (BEP) neu als ständiger Berichtsteil in den Jahresbericht mit aufgenommen. Die Hilfsfrist ist eines der wichtigsten Planungs- und Qualitätsmerkmale für die Eins-ätze der Feuerwehr. Die Regelhilfsfrist ist in Hessen in dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) geregelt. Danach haben die Gemeinden sicherzustellen, dass die Feuerwehr binnen 10 Minuten nach ihrer Alarmierung zu jeder Zeit und an jedem Ort in der Gemeinde wirksame Hilfe eingelei-tet haben muss (§ 3 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt nach der Feuerwehrorganisationsverordnung als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als ein-geleitet, wenn am Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entsprechend den taktischen Erfordernissen zeitnah nach-zuführen. Im BEP wurde festgestellt, dass die Hilfsfristen in den zurückliegenden Jahren nicht mehr in dem erforderlichen Maß eingehalten werden konnten. So waren in 2017 von 597 Einsätzen insgesamt 274 Einsätze als Hilfsristrelevant einzustufen. In 37 Fällen konnte die Hilfsfrist nach Zeit nicht eingehalten werden. Dies entsprach lediglich noch einem Zielerreichungsgrad von 86 %, rein nach Zeit. Bei dieser Betrachtung bleibt die Frage der Besatzung noch unberücksichtigt. In einer nicht unerheblichen Zahl der Fälle, in denen die Zeit eingehalten werden konnte, wurde dies aber nur dadurch erreicht, dass das erste Einsatzfahrzeug unter-besetzt zum Einsatz gefahren ist. In der Mehrzahl war dies tagsüber der Fall, wenn bei besonderen Einsatzstichworten, wie z.B. Alarm durch automatische Brandmelde-anlagen nur das hauptamtliche Personal alarmiert wird oder ehrenamtliches Personal erst nach Zeitverzug zur Verfügung steht. Rechnet man diese Fälle mit ein, so lag der Zielerreichungsgrad 2017 nur noch bei 59%. Die komplexe Auswertung der Hilfsfristen für 2018 ist beim Erstellen dieses Berichts noch nicht vollständig abgeschlossen und wird den politischen Gremien daher noch nachgereicht.

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Aus- und Fortbildung Die Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung er-fordert eine fundierte Ausbildung der Feuerwehrangehörigen. Sie ist Voraussetzung für Si-cherheit und Einsatzerfolg der Feuerwehr. Diese Ausbildung findet auf mehreren Ebenen statt:

1. Grundlagenausbildung durch einen Lehrgang auf Kreisebene. 2. 2-jährige vertiefende Grundlagenausbildung auf Standortebene in der Feuerwehr mit

der Einweisung an den örtlich vorhandenen Fahrzeugen und Geräten (im Rahmen dieser Ausbildung werden in der Regel auch die Lehrgänge für Atemschutzgeräteträ-ger, für Träger von Chemikalienschutzanzügen, zum Führen von Motorkettensägen und der Truppführerlehrgang besucht). Diese zweijährige Ausbildung erfolgt parallel zu der unter 3 dargestellten Regelausbildung.

3. Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung auf Standortebene in der Feuerwehr als Re-gelausbildung, vierzehntägig. Hier wird das unter 1 und 2 erlernte Wissen ständig trainiert, in Erinnerung gerufen und an neue Entwicklungen angepasst.

4. Sonderausbildungen für besondere Funktionen, wie Atemschutznotfalltraining, Ma-schinisten, Führungskräfte und Fachgruppen (Gefahrstoff, Gefahrstoffmessung, Ab-sturzsicherung, Iuk/ELW 2, etc.)

5. weitere Fach- und Führungslehrgänge auf Kreisebene und an der Hessischen Lan-desfeuerwehrschule sowie anderen Ausbildungsträgern.

Die Regel-Standortausbildung findet derzeit in vierzehntägigen Abständen statt. Für Feuer-wehrangehörige, die sich in der zweijährigen Grundausbildungsphase befinden, findet die Ausbildung wöchentlich statt. Von der Feuerwehr Neu-Isenburg wird in Kooperation mit den Feuerwehren Dreieich und Langen zudem regelmäßig ein Lehrgang für Träger von Chemikalienschutzanzügen auf Standortebene durchgeführt. Die Dauer der Lehrgänge auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule beträgt je nach Lehrgangsart ein bis zwei Wochen pro Lehrgang. Insgesamt wurden in 2018 rund 8.840 Stunden für Aus- und Fortbildung aufgewendet. Darin nicht enthalten sind die Zeiten für Besprechungen und Einsatznachbereitungen. Diese Stunden lassen sich nicht erfassen. Ein Problem für die Ausbildung stellt nach wie vor die beschränkte Kapazität für Führungs- und Sonderlehrgänge an den Ausbildungsstellen dar. Auch gibt es kaum ausreichende Möglichkeiten für eine zeitnahe „Heißausbildung“ der Ein-satzkräfte nach Abschluss des Lehrgangs für Atemschutzgeräteträger. Als Folge hiervon wurden im Bedarfs- und Entwicklungsplan 2019-2028 festgeschrieben, dass ab 2019 jährlich 15.000 € für die Ausbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte festgeschrieben werden. Gemeinsam mit den Abteilungsleitern gilt es nun ein entsprechendes Ausbildungskonzept zu erarbeiten und Angebote externer Anbieter einzuholen. Für 2019 konnte bereits wieder ein Termin für ein Training in dem Feststoffcontainer der Feuerwehr Stockstadt vereinbart werden.

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Aus- und Fortbildung

A )Standortausbildung

Bezeichnung der Aus- und Fortbildung Mannstunden

Grundausbildung für Anwärter/innen ~ 800

Allgemeine Ausbildung (Regelausbildung) ~ 3.100

Atemschutznotfalltraining ~ 500

Fachausbildung für Maschinisten ~ 50

Fachausbildung für Führungskräfte ~ 700

Fachgruppenausbildung (IuK/ELW 2, Absturzsiche-rung, GABC, GABC-Messen)

~ 500

Workshops und interne Seminare ~ 100

Zeiten für Ausbildungsvorbereitung ~ 1.000

Mannstunden ca. ~ 6.750

B ) Ausbildung / Besuchte Lehrgänge (Kreis/Landesfeuerwehrschule/Andere)

Lehrgangsbezeichnung Kürzel Lehrgangs-plätze

Grundlehrgang F-I 8

Erste Hilfe Kurs für Grundlehrgangteilnehmer EH 5

Atemschutzgeräteträger PA 1 3

Atemschutzgeräteträger II PA 2 5

Truppführer F-II 4

Gruppenführer F-III 2

Zugführer F-IV 2

Verbandführer F/B/K-V 1

Führungs- und Stabslehrgang Leitungskomponen-ten

2

Gerätewart F/B/K-Gw 1

Motorkettensägenlehrgang F-Motorsäge 5

IUK Fachdienstlehrgang DRK 1

Seminar Presse und Medienarbeit F/B-PuMA-Sem. 1

Kartenkunde F/B-Karte 1

Technische Hilfeleistung Bahn F/B-TH Bahn. 4

Seminar Absturzsicherung F/B-Sem Absturz. 1

Sanitäter der Feuerwehr F/B-San 1

Digital - Funklehrgang Digitalfunk 2

GABC-Führen F/B/K- 1

Fireboard Grundschulung Firboard 6

Seminar Datenschutz Jugendfeuerwehr 1

Jugendfeuerwehr Grundlagen 1

Technische Hilfeleistung Verkehrsunfall F/B-TH-VU 2

Maschinistenlehrgang F-Maschinist 3

Rettungssanitäter 1

Fortbildung Zug – und Verbandführer 1

Fortbildung Zusammenarbeit Rettungsdienst RD Fortb. 10

Lehrgänge insgesamt (Vorjahr) 75 (67)

Mannstunden ca. ~ 2.090

A) + B) Mannstunden gesamt ~ 8.840

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Aus- und Fortbildung Führerscheine / Feuerwehrfahrerlaubnis

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t dürfen mit einer Fahrer-laubnis der Klasse B gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmas-se von mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C er-forderlich.

Der Großteil der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Neu-Isenburg wiegt über 7,5 t, so dass Maschinisten bzw. Fahrer der Einsatzfahrzeuge über eine Fahrerlaubnis zumindest der Klasse C verfügen müssen. Da im Ausnahmefall auch Anhänger mitgeführt werden, sollten sie über die Fahrerlaubnis der Klasse CE verfügen.

Auch kleinere Einsatzfahrzeuge, wie Gerätewagen, wiegen zwischen 3,5 t und 7,5 t. Wer seine Fahrerlaubnis nach dem 1.1.1999 erworben hat, darf auch diese Fahrzeuge nur mit der Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder sogar C führen.

Das Land Hessen hat mit der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung eine Rechtsverord-nung erlassen, in der geregelt ist, dass Feuerwehrangehörige sowie Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit einer feuerwehr- oder organisationseige-nen Ausbildung und Prüfung die Erlaubnis für das Führen der schwereren Fahrzeuge erhal-ten können.

Dadurch können Feuerwehrangehörige, die Inhaber der so genannten „großen Fahrberech-tigung sind, im Einsatz- und Übungsfall und im Rahmen anderer Dienstfahrten,“ Fahrzeuge bis 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht auch mit der Fahrerlaubnis der Klasse B fahren.

Von der Möglichkeit der Ausbildung zum Erwerb der „großen Fahrberechtigung“ wurde in den vergangenen Jahren Gebrauch gemacht. Dieses Schulungsangebot wird weiter fortge-führt.

In den kommenden Jahren findet in der Feuerwehr ein Generationenwechsel statt, der auch dazu führt, dass eine große Zahl an Maschinisten/Fahrern mit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE ausscheiden werden. Daher muss die Stadt Neu-Isenburg in den kommenden Jahren verstärkt in die Ausbildung und den Erwerb dieser Führerscheinklassen investieren.

Die Dienstzeit bei den Freiwilligen Feuerwehren endet mit Erreichen des sechzigsten Le-bensjahres. Auf Antrag des Feuerwehrangehörigen kann diese bis höchstens dem fünfund-sechzigsten Lebensjahr verlängert werden. Bisher haben fünf Feuerwehrmänner über das sechszigste Lebensjahr verlängert. Insgesamt fallen in den nächsten fünf Jahren elf Fahrer für diese Tätigkeit weg.

Alter Führerscheinin-haber

55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65

Neu-Isenburg 3 2 1 2 1 2 1

Zeppelinheim 1 1 1

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Aus- und Fortbildung Da die Fahrer nicht nur zum Fahren des Fahrzeugs über eine entsprechende Fahrberechti-gung, sondern zur Bedienung auch über eine Zusatzausbildung als Maschinist verfügen müssen, ist nach Erwerb der Fahrberechtigung ein weiteres Jahr Ausbildung in der Feuer-wehr erforderlich, bis der Feuerwehrangehörige als vollwertiger Maschinist eingesetzt wer-den kann. Daher muss die Stadt Neu-Isenburg in den kommenden Jahren verstärkt in den Erwerb der Fahrerlaubnisse der Führerscheinklassen C und CE investieren. Hier sind in den nächsten Jahren jährlich mindestens drei Führerscheinausbildungen anzustreben. Grundausbildung

Neben der allgemeinen Feuer-wehrausbildung nehmen die Feu-erwehranwärter/innen, also alle neu hinzugekommenen Querein-steiger/innen, sowie die Angehöri-gen der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr, an einer zweijähri-gen Grundausbildung teil, in deren Verlauf in der Regel auch der Grundlehrgang, der Sprechfunk-lehrgang und der Atemschutzlehr-gang absolviert werden. Diese nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 vorgeschriebene zweijährige Grundausbildung findet neben den allgemeinen Ausbildungsveranstal-tungen statt. Erst nach dieser Ausbildung dürfen die Feuerwehr-angehörigen selbständig im Ein-satzdienst tätig werden. Die Grundausbildung wurde bis 2017 ausschließlich zentral am Standort Neu-Isenburg durchge-führt. Dadurch war es einigen Kol-legen der Stadtteilfeuerwehr nicht immer möglich, die Termine wahr-zunehmen.

Daher wird die Grundausbildung inzwischen mit ergänzenden Terminen auch am Standort Zeppelinheim angeboten. Hier wurden neun zusätzliche Grundausbildungsdienste angebo-ten, so dass im Jahr 2018 insgesamt 26 Grundausbildungsdienste mit rd. 800 Mannstunden in Neu-Isenburg durchgeführt wurden.

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Aus- und Fortbildung Bericht über Führungskräfteseminare – Ergebnisse / Maßnahmen Seit 2016 findet jährlich ein Seminar mit Führungskräften der beiden Stadtteilfeuerwehren statt. Diese Seminare richtet sich jeweils an ca. 25 Führungskräfte. Durch einen jährlichen Wech-sel der Teilnehmergruppe soll erreicht werden, dass alle Führungskräfte im zweijährigen Turnus an dieser Veranstaltung teilnehmen können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass noch ausreichend Führungskräfte vor Ort sind und die Einsatzbereitschaft gewährleistet bleibt. Stadtbrandinspektion und Wehrführungen nehmen jährlich teil. Das Führungskräfte-seminar ist modular aufgebaut. In einem ersten Modul stellen Stadtbrandinspektion und Wehrführung zunächst die von ihnen ausgewählten Zielsetzungen und Themenschwerpunkte für das als Wochenendsemi-nar ausgelegte Modul 2 vor. Diese sollen vom Umfang her maximal 2/3 der zur Verfügung stehenden Zeit ausmachen. Aus dem Teilnehmerkreis werden zudem weitere Themenvor-schläge unterbreitet. Die Themenfelder sollen im Modul 1 soweit vorbereitet werden, dass diese im Modul 2 im direkten Einstieg vertieft und möglichst abschließend behandelt werden können. Im Modul 2 werden die Themen vertieft und möglichst abschließend behandelt. Neben der Behandlung der vorgegebenen Sachthemen bietet das Wochenendseminar auch Raum und Möglichkeiten, das Führungskräfteteam zu stärken und die Kommunikation und Zusammenarbeit im Team nachhaltig zu verbessern. Im Modul 3 werden allen Führungskräften die Ergebnisse aus den Modulen 1 und 2 vorge-stellt und es wird die Umsetzung der Ergebnisse erörtert. Themenschwerpunkte waren in 2016 und 2017:

● Kommunikation

● Funktion/Stärkung Führungskräfte

● Interaktion Freiw. Feuerwehr hauptamtl. Abteilung

● Alarmbefolgung/Einsatzstärke

● Künftige Leitung der Feuerwehr „Reminder“

● Leitung der Feuerwehr / zusätzliche Stellvertreterfunktionen

● Marketing zur Mitgliedergewinnung und „Neue Nachbarn“ ● Entwicklung der Feuerwehr im Zuge der aktuellen und künftigen Stadtentwicklung

Aus den Themen wurden inzwischen verschiedene Maßnahmen entwickelt und umgesetzt, die auch in den in 2018 beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan eingeflossen sind. Zu den Seminaren erfolgen jeweils eigene Dokumentationen. Auf Grund von Terminschwie-rigkeiten musste das Seminar 2018 von Dezember 2018 auf März 2019 verschoben werden.

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Jugendfeuerwehr

Mädchen Jungen Gesamt

Personal der Jugendfeuerwehr insgesamt 4 22 26

davon in Neu-Isenburg 3 18 21

davon in Zeppelinheim 1 4 5

Die Jugendfeuerwehr hat das Ziel, Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, so dass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraus-setzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilli-gen Feuerwehr eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zu einem bestimmten Alter nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt. Während der Ausbildungsveranstaltungen werden die Grundlagen für die Tätigkeiten bei den Feuerwehren vermittelt. Die Ausbildung der Jugendfeuerwehr schließt mit dem 17. Lebens-jahr mit der Aufnahme in die Einsatzabteilung ab. Bereits mit Erreichen des 16. Lebensjahres werden die Mitglieder bei der Grundausbildung der Einsatzabteilung eingebunden. Der Anteil der Mädchen ist mit vier leider noch immer gering. Wie auch zur Einsatzabteilung gilt hier, dass der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenfalls noch gering ist. Hier wäre es zu begrüßen, wenn sich mehr Mädchen und mehr Jugendliche mit Migrations-hintergrund für die Jugendfeuerwehr begeistern könnten.

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Jugendfeuerwehr Nachdem die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen in Zeppelinheim in den letzten Jahren zunächst stark zurückgegangen ist, konnten im letzten Jahr auch im Stadtteil wieder mehr Jugendliche für die Jugendfeu-erwehr gewonnen werden, so dass nun fünf Jugend-liche im Stadtteil Zeppelinheim in der Jugendfeuer-wehr aktiv sind. Einen weiteren Zuwachs verspricht hier insbesondere die Kinderfeuerwehr.

Freizeitaktivitäten der Jugendfeuerwehr Außer den reinen Feuerwehrausbildungen werden durch die Jugendfeuerwehren verschie-dene Aktivitäten unternommen, die nachstehend beschrieben werden: Im Jahr 2018 fand leider kein Kreisjugendfeuerwehrtag statt. Der Kreisjugendfeuerwehrtag findet normalerweise jährlich wechselnd in einer Stadt im Kreis Offenbach statt. Während eines Zeltlagers findet eine Leistungsübung der Feuerwehrausbil-dung statt, die auch einen sportlichen Teil beinhaltet Die Anregung über die Kreisjugendfeuerwehr einen Kreisjugendfeuerwehrtag durch den Kreis zu organisieren fand leider wieder keinen Anklang. Für 2019 soll ein Kreisjugendfeuer-wehrtag in Seligenstadt stattfinden. Die Jugendfeuerwehr beteiligte sich wieder am Lumpenmontagsumzug Die Jugendfeuerwehr unterstützte den Hugenottenlauf mit Streckenposten, außerdem wurde das Stadtteilfest in Gravenbruch sowie der Frühjahrsputz des DLB unterstützt. Gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr Langen nahm die Jugendfeuerwehr an einem Schul-fest mit dem beliebten Kistenstapeln teil. Beiden Jugendfeuerwehren steht jeweils ein Jugendraum zur Nutzung zur Verfügung. Die Ausbildung der beiden Jugendfeuerwehren wurde im Berichtsjahr weiter angeglichen und wird gemeinsam durchgeführt. Zum Ende der Sommerferien wurde wieder ein Berufsfeuerwehrtag durchgeführt. Hierzu trafen sich die Jugendlichen zu einer Ausbildung die Samstag begonnen wurde und am Sonntag endete. Von den Jugendlichen wurden hier verschiedene „Einsatzszenarien“ bewältigt.

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Kinderfeuerwehr Im Jahr 2011 wurde die Grundlage zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr geschaffen. Die Initiative hierzu ging von der Stadtteilfeuerwehr Zeppelinheim aus. Für die Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr ist, aus gesetzlichen und haftungsrechtlichen Gründen, ein Mindestalter von 10 Jahren erforderlich. Auch könnten jüngere Kinder auf Grund ihrer körperlichen Konstitution noch nicht in die praktische feuerwehrtechnische Aus-bildung der Jugendfeuerwehr einbezogen werden. Mit einem Alter von 10 Jahren haben viele Kinder jedoch bereits andere Interessen entwickelt und sind anderen Vereinen beigetreten. Oft bleibt hier keine Zeit mehr, auch noch in der Feuerwehr aktiv zu sein. Da sich der Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehr überwiegend aus der Jugendfeuerwehr entwickelt, ist es daher wichtig geworden, schon frühzeitig auch für kleinere Kinder ein An-gebot in der Feuerwehr zu schaffen um diese für die Jugendfeuerwehr zu begeistern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden durch eine Änderung im Hessischen Brand- und Katastrophenschutz Gesetz (HBKG) geschaffen. In die Kinderfeuerwehr, die sich den Namen „Löschdrachen“ gegeben hat, können Kinder aus allen Stadtteilen Neu-Isenburgs ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen werden. Die Zahl der Kinder ist derzeit auf 20 beschränkt. Die Kinderfeuerwehr trifft sich regelmäßig in der Feuerwache in Zeppelinheim und wird dort von pädagogisch geschulten Betreuerinnen be-treut. Es werden verschiedene Ausbildungen, Bastelnachmittage und Ausflüge durchgeführt. Während des Tages der offenen Tür, in Neu-Isenburg, wurde eine Vorführung dargeboten. Bisher sind vier Kinder aus der Kinderfeuerwehr in die Jugendfeuerwehr übergetreten.

Mädchen Jungen Gesamt

Mitglieder der Kinderfeuerwehr „Löschdrachen“ 5 13 18

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Frauen in den Feuerwehren Seit rund 30 Jahren sind auch Frauen Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg. In den Einsatzabteilungen der beiden Feuerwehren sind insgesamt vierzehn Frauen aktiv tätig. In den Jugendfeuerwehren sind vier Mädchen aktiv. Die Frauen übernehmen in den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neu-Isenburg die glei-chen Tätigkeiten wie die Männer. So absolvieren sie beispielsweise Atemschutzeinsätze oder sind Fahrerinnen und Maschinisten von Großfahrzeugen. In 2018 haben zwei Feuer-wehrfrauen erfolgreich ihren Gruppenführerlehrgang absolviert, so dass in der Feuerwehr Neu-Isenburg nun drei Frauen in Führungsfunktion tätig sind. Dies soll nicht ausreichend für Neu-Isenburg sein. Die Feuerwehr wirbt daher weiter auch um das Interesse von Frauen an der Feuerwehr.

Brandschutzerziehung und -ausbildung

Angebote an Kindertagesstätten und Schulen Allgemein Die Brandschutzerziehung hat in Neu-Isenburg einen sehr hohen Stellenwert. Dies wird nicht nur durch die Zahl der teilnehmenden Kinder und der Veranstaltungen belegt. Auch ist die Feuerwehr Neu-Isenburg in diesem Bereich für Lehrerfortbildung akkreditiert.

Schulung von Kindern 2018 2017 Veränd.

Kindergartenkinder in der Feuerwache 317 278 +39

Feuerwehr im Kindergarten 296 300 -4

Feuerwehr in der Schule (Anzahl der Kinder) 0 92 -92

Schulkinder in der Feuerwache 0 207 -207

Auf Grund der personellen Situation konnte in 2018 die Brandschutzerziehung in den Schu-len bzw. für die Schulen nicht angeboten werden. Mit der sich ab 2019 voraussichtlich ver-ändernden Personalsituation können vermutlich auch diese Angebote wieder aufgenommen werden. Feuerwehr-AG in der Goetheschule Seit dem Schuljahresbeginn 2018 wird von der Feuerwehr Neu-Isenburg an der Goetheschu-le eine „Feuerwehr-AG“ angeboten. An dieser AG nehmen acht Schülerinnen und Schüler teil. Die Feuerwehr-AG ist Teil des Nachmittagsangebotes der Goetheschule und soll auch das Interesse der Jugendlichen an der Jugendfeuerwehr fördern. Das Programm wird vom Land Hessen mit 5.000 € gefördert.

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Brandschutzerziehung und -ausbildung

Angebote an Erwachsene Brandschutzausbildung Im Rahmen der Brandschutzhelferschulungen werden gemäß dem Arbeitsschutzgesetz Brandschutzhelfer für Neu-Isenburger Betriebe ausgebildet. Im Berichtsjahr wurden 331 Brandschutzhelfer/innen ausgebildet. In dieser Ausbildung wer-den die verschiedenen Brandklassen und die entsprechenden Löschmethoden vermittelt. Weiterhin wird über Fluchtwege und betriebseigene Löscheinrichtungen gesprochen. In ei-nem praktischen Teil wird der Umgang mit Feuerlöschern gelehrt.

Schulung von Brandschutzhelfern aus Betrieben

2018 2017 Veränd.

331 373 -42

AED-Ausbildung An mehreren markanten Punkten konnten in Neu-Isenburg mit Unterstützung der Dr. Bodo Sponholz-Stiftung so genannte AED (Ersthelferdefibrilatoren) stationiert werden. Bei den AED’s handelt es sich um ein medizini-sches Gerät zur Behandlung eines Herzkammer-flimmerns durch Abgabe von Stromstößen. Im Ge-gensatz zu Defibrillatoren aus dem Rettungsdienst oder der Klinik sind AED‘s durch ihre Bau- und Funktionsweise besonders für Laienhelfer geeignet. Um eine sachgerechte und schnelle Anwendung der AED’s sicherzustellen werden regelmäßig Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und auch Externe in der Anwendung geschult. Die-se Schulung beinhaltet zudem eine Auffrischung der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Geschult wer-den Personen, an deren Arbeitsplatz bzw. in deren Nähe ein AED zur Verfügung steht. Die erste Gerätegeneration wurde in einer ersten Charge ausgetauscht. Im Jahr 2018 wurden in mehreren Ausbildungster-minen 146 Teilnehmer geschult. Hierfür wurden 92,5 Stunden aufgewendet.

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Feuerwachen

Neu-Isenburg In Neu-Isenburg wurden im Berichtsjahr die Tore der Werkstatt und Waschhalle ausge-tauscht.

Zeppelinheim In Zeppelinheim wurden im Berichtsjahr die Garagen gegen neue ausgetauscht, weiterhin wurde die Umzäunung des Geländes ausgetauscht.

Umsetzung Bedarfs- und Entwicklungsplan Bereits mehrfach wurde in diesem Bericht auf den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2019 bis 2028 (BEP) hingewiesen, der im Dezember 2018 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet wurde. Der BEP stellt die Weichen für die Zukunft der Feuerwehr Neu-Isenburg in den kommenden zehn Jahren. Die wesentlichen im BEP festgeschriebenen Maßnahmen sind in der Anlage zu diesem Jahresbericht festgeschrieben. In den folgenden Jahresberichten wird jeweils auf die Umsetzung des BEP eingegangen werden. Die Stadt Neu-Isenburg hat bereits mit der Beschlussfassung zu dem ab 1.1.2019 geltenden BEP Einzelmaßnahmen noch in 2018 beschlossen bzw. begonnen. So wurden zur festgeschriebenen Erhöhung des hauptamtlichen Personals bereits noch in 2018 vier neue Stellen im mittleren und eine Stelle im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst intern und öffentlich ausgeschrieben. Mit dem Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2019 wurden dann noch folgende Maß-nahmen in den Haushaltsplan aufgenommen: Nachtragshaushalt 2018

● Mittel zur Einfriedung der Feuerwache (nördliche Zufahrt und Zufahrt zu den Park-plätzen)

Nachtragshaushalt 2019

● Umrüstung älterer Lichtmaste (RW-G, HLF 1 und HLF 2) auf LED-Beleuchtung

● Erweiterung der Umkleide der Männer

● Aufrüstung des Geländes vor der großen Fahrzeughalle für Übungszwecke (An-leitermöglichkeit, Beleuchtung) zur Erweiterung der Übungsfläche

● Bereitstellung zusätzlicher Mittel Höhe von 15.000 € (ab 2019 jährlich) für die Aus-bildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (z.B. Heißausbildung oder Spezi-alausbildungen in kommerziellen Ausbildungszentren)

● Schaffung von zwei Stellen A 8 HBesG, zwei Stellen A 9 HBesG, eine Stelle A 12 HBesG

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Überörtliche Zusammenarbeit der Feuerwehren Auch in 2018 fand wieder eine intensive Zusammenarbeit, insbesondere mit den Feuerweh-ren Dreieich, Langen und Egelsbach statt. Gemeinsam wurden Lehrgänge auf Standortebe-ne geplant und auch durchgeführt.

Die gemeinsame Ausbildung für die Träger von Chemikalienschutzanzü-gen (CSA), wurde in den letzten Jahren wiederkehrend durchgeführt. Diese gemeinsame Ausbildung hat sich inzwischen auch bei Einsätzen mehrfach bewährt. Daraus resultierend werden ab 2018 die Einheiten für den Gefahrstoffzug West von den Feuerwehren Langen und Neu-Isenburg gemeinsam ge-stellt. Dies bedeutet eine personelle Entlastung, insbesondere bei der Feuerwehr Neu-Isenburg, die diesen Zug bisher alleine gestellt hat.

Durch diese Kooperation wird zudem eine höhere Sicherheit in der Verfügbarkeit entspre-chender Fachkräfte gewährleistet. Langfristig wird es zudem möglich sein, die Ausrüstung in diesem Bereich besser aufeinander abzustimmen und Ersatzbeschaffungen möglicherweise zu reduzieren. Auch in 2018 wurden gemeinsame Beschaffungen durchgeführt, wodurch Kosten gespart werden konnten. Hier wurden spezielle Verkehrsleitbaken gemeinsam beschafft, die bei ei-nem Überfahren ein Warnsignal auslösen, so dass die Einsatzkräfte erkennen können, wenn Verkehrsteilnehmer in den abgesperrten bzw. abgesicherten Bereich einfahren. Regelmäßig finden Treffen der Stadtbrandinspektoren der B-3-Schiene statt und die direkte kommunale Zusammenarbeit wird besprochen. Die Ausbildung des für die Atemschutzgeräteträger vorgeschriebenen Atemschutznotfalltrai-nings wurde zwischen den Feuerwehren abgestimmt und vereinheitlicht.

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Die Feuerwehr Neu-Isenburg im Vergleich

Die nachstehende Statistik mit den Daten aus 2016 (letzte derzeit vorliegende Landesstatis-tik) verdeutlicht, dass die Feuerwehren im Kreis Offenbach – und hier insbesondere auch die Feuerwehr Neu-Isenburg – gegenüber den anderen Feuerwehren in Hessen deutlich stärker belastet sind.

Rückblick / Ausblick In 2009 wurde die Fahrzeugkonzeption der Feuerwehren in Neu-Isenburg weiterentwickelt. Hierzu wurden Abstimmungen mit den Stadtteilfeuerwehren und den politischen Gremien durchgeführt. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz in der Stadt Neu-Isenburg wurde angepasst. Der in 2013 noch einmal aktualisierte und in seiner Laufzeit um ein Jahr verlängerte Bedarfs- und Entwicklungsplan sah bereits für das Jahr 2014 die Beschaffung von zwei weiteren bau-gleichen HLF 20 vor, von denen eines in Zeppelinheim stationiert werden sollte. Damit sollen zwei Löschfahrzeuge der Baujahre 1988 und 1989 ersetzt werden. Aus Gründen der Haus-haltskonsolidierung wurde die Beschaffung der beiden Fahrzeuge auf das Jahr 2016 ge-schoben. Die Auftragsvergabe konnte in 2016 erfolgen. Mit der Auslieferung der beiden Fahrzeuge im Berichtsjahr wurde dies abgeschlossen. In 2015 wurde mit der Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Stadt Neu-Isenburg für den örtlichen Brandschutz begonnen. Darin festgeschrieben wurden die not-wendigen Investitionen bis 2018.

Statistik Freiwillige Feuerwehr 2018 /

Feuerwehren in Hessen 2016 Hessen

NI

gesamt Hessen

Neu-

Isenburg Hessen

Neu-

Isenburg

Kommunen mit nur FF 420 1 110,14 748,00

Feuerwehren FF 2.438 2 18,97 748,00

Aktive 70.885 149

Einsätze FF

Brand 6.694 120 0,36 60,00 0,09 0,81

Hilfeleistung 24.848 336 10,19 168,00 0,35 2,26

Fehlalarme 8.381 172 3,44 86,00 0,12 1,15

Einsätze 39.923 628 16,38 314,00 0,56 4,21

Brandsicherheitsdienste 6.336 120 2,60 60,00 0,09 0,81

Summe Einsätze und Sicherheitsdienste 46.259 748 18,97 374,00 0,65 5,02

Bewertung nach Zahl der Feuerwehren

Wenn im Durchschnitt im Land eine Feuerwehr 0,36 Brände im Jahr bekämpft sind es in N.-I. 60

Wenn im Durchschnitt im Land eine Feuerwehr 10,19 Hilfeleistungen im Jahr erbringt sind es in N.-I. 168

Wenn im Durchschnitt im Land eine Feuerwehr 3,44 Fehlalarme im Jahr erbringt sind es in N.-I. 86

Wenn im Durchschnitt im Land eine Feuerwehr 2,6 Brandsicherheitsdienste im Jahr erbringt sind es in N.-I. 60

Da in Neu-Isenburg weitgehend alle Brandsicherheitsdienste und die Einsätze zu 90 %

durch die Kernstadt geleistet werden, sind die o.g. Zahlen für die Kernstadt durchaus noch einmal kritischer zu bewerten.

Zusammenfassung

Statistikdaten Durchschnittszahlen vgl. Land / Neu-Isenburg

nach FW nach Aktiven

Im Schnitt leistet eine Freiwillige Feuerwehr in Hessen rd. 16 Einsätze (ohne Sicherheitsdienste).

In Neu-Isenburg werden seit vielen Jahren durchschnittlich um die 600 Einsätze jährlich erbracht. Dies entspricht einer

37-fachen Belastung.

Hieraus wird ersichtlich, dass die Feuerwehr Neu-Isenburg deutlich höher belastet sind als andere

Feuerwehren in Hessen.

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Rückblick / Ausblick In 2018 wurde dann die AG Bedarfs- und Entwicklungsplan aktiviert, in der Vertreter der Fraktionen, des Magistrats, der Feuerwehr und des Fachbereiches 37 gemeinsam einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Neu-Isenburg (BEP) erarbeitet ha-ben. Dieser wurde im Dezember 2018 von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet und gilt seit dem 1.1.2019. Die Entwicklung des Stadtgebietes mit den Neubaugebieten Birkengewann und Stadtquartier Süd sowie dem „Kalbskopfgelände“ und auch die Planungen zur Regionaltangente West, werden in den kommenden Jahren neue Herausforderungen an die Stadt und die Feuerwehr im Bereich des abwehrenden Brandschutzes stellen. Im BEP wurde in diesem Zusammenhang festgeschrieben, diesen jährlich zu evaluieren um auf Veränderungen rechtzeitig reagieren zu können. Die Leitung der Feuerwehr steht hierzu im regelmäßigen Austausch mit den entsprechenden Fachbereichen der Stadtverwaltung und beobachtet ständig die weitere Entwicklung. Eine besondere Herausforderung in 2019 wird die Umsetzung des neuen Stellenplanes für die hauptamtliche Abteilung sein. Fünf neue Stellen sind zu besetzen. Hier gilt es, die Stelle-ninhaber sowohl in die hauptamtliche Abteilung, aber insbesondere auch in die Freiwillige Feuerwehr zu integrieren und Regelungen zu finden, damit tagsüber im Einsatzgeschehen Hauptamt und Nebenamt gleichberechtigt miteinander arbeiten. Ganz nach dem Motto „Hauptamt ermöglicht Ehrenamt“. Die wesentlichen Maßnahmen aus dem BEP werden in der Anlage dargestellt.

Partnerfeuerwehr

Auch im Berichtsjahr, fand wieder ein Austausch mit der Feuerwehr Weida statt.

Eine Delegation aus Weida besuchte die Kernstadt zum Tag der offenen Tür und unterstütz-te mit Thüringer Rostern die Grillstation.

Außerdem unterstützte eine Delegation aus Weida die Stadtteilfeuerwehr in Zeppelinheim beim Adventgrillen und unterstütze mit Thüringer Rostern die Grillstation

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Anlage (Auszug BEP, Maßnahmen) Maßnahmen zur Stärkung der Ausbildung Die zunehmenden Anforderungen an die Ausbildung der ehrenamtlichen Kräfte er-fordern ein zusätzliches Engagement des Trägers der Feuerwehr in der Ausbildung. Alleine durch die von der Hessischen Landesfeuerwehrschule kontingentierten Lehr-gänge und Seminare, die auf Kreisebene durchgeführten Lehrgänge sowie die re-gelmäßige Standortausbildung kann die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr sichergestellt werden

Zur Verbesserung der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wird daher festge-schrieben, dass ab 2019 jährlich im Budget zusätzliche 15.000 € für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen eingestellt werden.

Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher ehrenamtlicher Kräfte Als Bedarf werden weitere 20 Kräfte für die Kernstadt und weitere fünf Kräfte für den Stadtteil Zeppelinheim definiert.

Folgende Maßnahmen sind daher durchzuführen, um zusätzliche ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen: A – Steigerung der Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen insgesamt Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tages der offenen Tür

Hinweis in Pressemeldungen, dass neue Helfer immer willkommen sind

Jugendfeuerwehr zur Nachwuchsgewinnung der Einsatzabteilung

Kinderfeuerwehr zur Nachwuchsgewinnung der Jugendfeuerwehr

Schul-AG an der Goetheschule

Grundlehrgang und Ausbildung zum Rettungssanitäter für Schüler/innen

Eintrag in die Ehrenamtsdatenbank

Hinweise auf die Feuerwehr in Neubürgerbroschüre

Gezielte „Werbung“ bei den neuen Nachbarn im Birkengewann und in ande-ren Neubaugebieten

B – Steigerung der aktiven Feuerwehrangehörigen für die Tagesalarmstärke

Verstärkte Beschäftigung von Feuerwehrangehörigen bei der Stadt Neu-Isenburg und ihrer Gesellschaften

Weiter Werbung bei Isenburger Unternehmen, ehrenamtliche Feuerwehran-gehörige für Einsatz und Ausbildung von der Arbeit freizustellen.

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Maßnahmen zur Stärkung der Motivation der bereits aktiven Feuerwehrangehörigen Wesentlich für die Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehr ist auch die Motivation der aktiven Kräfte, die unter anderem auch davon beeinflusst wird, in wie weit bei einem Einsatz – insbesondere nachts- auch die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, tatsächlich eingesetzt zu werden. Hier spielt die zeitnahe Erreichbarkeit der Feuerwache eine ebenso starke Rolle wie auch für die Hilfsfrist, wobei diese auch in Abhängigkeit zur Geschwindigkeit der Kräfte steht. Auf Grund der Lage der Feuerwache im Osten der Kernstadt und der benötigten Fahrzeiten zur Feuerwache aus dem Westen der Stadt könnte ein zusätzlicher Standort „West“ zu einer erhöhten Motivation der im Westen der Stadt wohnenden Feuerwehrangehörigen führen. Diese Maßnahme hätte zwar keine Auswirkungen auf die Tagesverfügbarkeit, jedoch auf die Reaktionszeiten und die Personalstärke nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen. Eine entsprechende positive Entwicklung hat es in Dreieich-Sprendlingen gegeben, wo ein zusätzlicher Standort im Norden des Stadtteils eingerichtet wurde. Hier hat es erhebliche Verbesserungen in den Reaktionszeiten und auch in der Motivation der Feuerwehrangehörigen gegeben, die im Norden Sprendlingens wohnen. Ein solcher Standort „West“ wäre hinsichtlich Ausstattung und Größe auf ein Mindestmaß zu beschränken und müsste lediglich die nachstehenden Anforderun-gen erfüllen:

Stellplätze für zwei Fahrzeuge ca. 56 m² - 1 x Löschfahrzeug - 1 x Mannschaftstransportfahrzeug

Umkleideräume getrennt nach Frauen und Männern

für ca. 15 Spinde Männer und 10 Spinde Frauen ca. 30 m²

Sanitärräume für Frauen und Männer ca. 20 m²

Lager- und Verwaltungsfläche ca. 30 m²

Verkehrswege ca. 15 m²

Folgende Maßnahme soll daraus resultierend während der Laufzeit dieses BEP ergebnisoffen geprüft werden: Unabhängig eines in Zukunft evtl. schon allein auf Grund der verkehrlichen Situati-on erforderlich werdenden zweiten Feuerwehrstandortes im Westen der Kernstadt, ist die Situation und Motivation der ehrenamtlichen Kräfte unter Berücksichtigung deren Wohnorte weiter zu beobachten und ein evtl. notwendiger zweiter Standort zu prüfen.

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Eine weitere Möglichkeit der Motivation sowohl neuer Kräfte, als auch bereits aktiver Kräfte könnte in der Möglichkeit bestehen, diesen günstigen Wohnraum über städti-sche Wohnungen oder Wohnungen der GEWOBAU zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sollen Feuerwehrangehörige bei der Vergabe städtischer Wohnungen oder Wohnungen der GEWOBAU möglichst ei-nen „Feuerwehrehrenamtsbonus“ erhalten. Entsprechende Möglichkeiten und Kriterien sind zu prüfen bzw. zu entwickeln.

Personal hauptamtliche Abteilung Auch wenn die „Hilfsfrist“ mit einer Staffel bereits als erfüllt gilt, so muss angesichts des Gefahrenpotenzials, dem hohen Einsatzaufkommen und der Anfahrzeiten, ins-besondere in das Gewerbegebiet Gehespitz, das Wohnquartier „Westend“ und den Stadtteil Gravenbruch die Verfügbarkeit einer Gruppe sichergestellt werden, um auch ein Hubrettungsgerät zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges mitführen zu können. Wie im Sollkonzept dargestellt, soll nach Bewertung durch die Arbeitsgruppe BEP jedoch zunächst versucht werden, dieses Ziel mit einer hauptamtlich besetzten Staf-fel und ehrenamtlichen „Auffüllern“ in der vorgegebenen Hilfsfrist umzusetzen.

Als Maßnahme wird hierzu festgeschrieben: Zur Einhaltung der Hilfsfrist müssen daher tagsüber zwischen 7 und 18 Uhr künf-tig mindestens 7 Funktionen für den Einsatzdienst hauptamtlich besetzt sein. Besatzung für 1 Löschfahrzeug 6 Funktionen Fernmelder (Zentrale) 1 Funktion Hinzuzurechnen sind noch die Stellen des Leitungsdienstes (Leitung und stellv. Leitung), da diese auf Grund weiterer Aufgabenwahrnehmung im Fachbereich nicht ständig für Einsatzdienst verfügbar sind. Weiterhin steht auf Grund der vorgenannten Aufgabenwahrnehmungen im Fach-bereich regelmäßig eine weitere Stelle nicht verlässlich für den Einsatzdienst zur Verfügung, da diese in der Regel mit Aufgaben außerhalb des Einsatzdienstes betraut ist (z. B. Brandschutzerziehung, Brandhelferschulung, Außentermine) Somit muss die Stellenberechnung für die insgesamt 10 erforderlichen Funktionen zuzüglich der beiden Leitungsstellen und einer sonst dienstlich gebundenen Stelle ausgelegt werden. Um dies bei 550 funktionsbesetzten Wochenstunden sicherzustellen sind gemäß der Personalbedarfsberechnung (Anlage 3) folgende Stellen erforderlich: 2 x Leitungsdienst (gehobener Dienst) 2 x gehobener Dienst (Sachgebietsleitungen) 11 x mittlerer Dienst Hierzu werden weitere fünf Stellen benötigt.

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Es ist jährlich zu prüfen und zu berichten, in welchem Umfang die personalwirt-schaftlichen Maßnahmen hierzu umgesetzt werden konnten und ob und in wel-chem Umfang Verbesserungen hinsichtlich der Hilfsfristen erzielt werden konnten (jährliche Evaluierung).

Zur Umsetzung wird ab 2019 folgender Stellenplan bereitgestellt werden: Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst

Stellen im Verwaltungsdienst

Bezeichnung Funktion VergGr

Anzahl Diffe-renz

Bisher Ab 2019

Verwaltungsangestellte*** Sachbearbeiter/in TVöD 6 0,5 0,5 0

Zur Kompensierung der Personalkosten ist zu prüfen, welche Aufgaben von dem hauptamtlichen Personal in der einsatzfreien Zeit zusätzlich wahrgenommen werden können.

Leitung der Feuerwehr

Unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Freiwillige Feuerwehr (§ 12 Abs. 4 HBKG) wird angestrebt, die Funktion des Stadtbrandinspektors mit der der Fachbereichsleitung des Fachbereiches 37 zu verknüpfen und künftig hauptamtlich im Rahmen des bestehenden Stellenplanes zu besetzen.

Amtsbezeichnung Funktion BesGr.

Anzahl Diffe-renz Bisher

Ab 2019

Brandoberamtsrat* Fachbereichsleiter A 13 1 1 0

Brandamtmann* Stv. Fachbereichsleiter A 11 1 1 0

Brandamtmann Sachgebietsleiter A 11 1 1 0

Brandamtsrat (ku)** Sachgebietsleiter A 12 0 1 + 1

Hauptbrandmeister Wachführer A 9 m.D.

0 2 + 2

Oberbrandmeister Mannschaft A 8 6 8 + 2

Gesamt 9 14 + 5

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Feuerwachen Während der Laufzeit des BEP sind an der Feuerwache in der Kernstadt bzw. dem Feuerwehrhaus in Zeppelinheim die nachstehenden Maßnahmen erforderlich, die nach und nach unter Berücksichtigung der angegebenen Priorität umgesetzt werden:

Maßnahme Priorität Durchführung

Feuerwache Neu-Isenburg - Einfriedung Parkplatz und Gelände der Feuerwache, Zugang zur Feuerwache über Transponder

1 2018 NHH

Erweiterung der Umkleide für die Männer

1 2019

Auf Grund der Erweiterungsbauten Wegfall von Übungsflä-che im Hof. Perspektivisch daher Ertüchtigung der Fläche vor der Wache (Beleuchtung, Anleitermöglichkeit „Härtung der Attika“)

1 2019

Feuerwehrhaus Zeppelinheim Dachsanierung

2 Nach 2019

Energetische Sanierung Fassade sowie Fenster und Türen (auch Wohnungen)

2 Nach 2019

Betonsanierung Turm

2 Nach 2019

Weiterer Austausch der Tore (21-26)

3 Nach 2019

Boden Fahrzeughalle 1

4 Nach 2019

Fahrzeuge Aus dem Sollkonzept resultierend, werden während der Laufzeit dieses BEP folgen-de Maßnahmen im Bereich der Fahrzeug- und Geräteausstattung festgeschrieben:

Nachtragshaushalt 2018/2019

Umrüstung der Lichtmaste älterer Fahrzeuge auf pneumatische Lichtmaste und Umstellung auf LED: RW-G (nur neue Beleuchtungsmittel) HLF 1 und HLF 2 (nur neue Beleuchtungsmittel)

Haushaltsjahr 2020

Umrüstung der Lichtmaste älterer Fahrzeuge auf pneumatische Lichtmaste und Umstellung auf LED: TLF 24/50 (neuer Mast)

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Noch 2020

WLF 3 (NEU) Wechselladerfahrzeug mit Seilwinde 8 to (ohne Ladekran, aber geeignet zur Aufnahme einer Mulde mit Kran) Hinweis: Aus Kostengründen wird auf einen festangebauten Ladekran verzichtet. Es ist geplant eine Mulde mit Ladekran zu beschaffen. Hier wird nach einem gut ge-brauchten Gerät geschaut. Dieses wird dann außerhalb des BEP zum Haushalt be-antragt.

Großraumlüfter (NEU)

Haushaltsjahr 2021

Umrüstung der Lichtmaste älterer Fahrzeuge auf pneumatische Lichtmaste: City-LF (neuer Mast)

Abrollbehälter Licht/Energie/Sondereinsatz Ersatz für Anhänger Licht/Strom Bj. 1980 (Regelersatzbeschaffung 2005)

SW 2000 (Schlauchwagen mit 2000 Meter B-Schlauch-Material) Bj. 1986 (Regelersatzbeschaffung 2011) Ersatz durch Rollcontainer (s. nächste Position) Kosten bei Ersatz: ca. 250.000 €

Rollcontainer Schlauch und Tragkraftspritze Im Rahmen des WLF-Konzeptes als Ersatz für den SW 2000 Minderkosten gegenüber SW 2000: ca. 250.000 €

RW-G (Rüstwagenkombination Techn. Hilfeleistung und Gefahrgut) Bj. 1992 (Regelersatzbeschaffung 2017) Ersatz durch einen Abrollbehälter (Wechselladerkonzept). Kosten bei Ersatz: ca. 450.000 €

Abrollbehälter Rüst und Gefahrgut Im Rahmen des WLF-Konzeptes als Ersatz für den RW-G Minderkosten gegenüber Rüstwagen: ca. 250.000 €

Haushaltsjahr 2022

DLK 23/12 (Hubrettungsgerät / Drehleiter mit Korb) Bj. 1997 (Regelersatzbeschaffung 2022)

Haushaltsjahr 2023

GW (Gerätewagen für Kleineinsätze) Bj. 2003 (Regelersatzbeschaffung 2023)

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Haushaltsjahr 2024

KdoW (Kommandowagen) Bj. 2011 (Regelersatzbeschaffung 2018)

Haushaltsjahr 2025

City-LF (Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung), CAFS-Löschanlage Bj. 2000 (Regelersatzbeschaffung 2025)

Haushaltsjahr 2026 Keine Maßnahmen geplant

Haushaltsjahr 2027

TM 32 (Hubrettungsfahrzeug / Teleskopmast) Bj. 2003 (Regelersatzbeschaffung 2028)

Haushaltsjahr 2028

TLF 24/50 (Großtanklöschfahrzeug), CAFS-Löschanalage Bj. 2003 (Regelersatzbeschaffung 2028)

Sonstiges

Die Feuerwehr Neu-Isenburg verfügt über eine sachgerechte Ausstattung, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik befindet. Mit den jeweiligen Fahrzeugersatzbe-schaffungen wird, soweit erforderlich, auch die technische Beladung an den jeweils aktuellen Stand der Technik angepasst. Die entsprechenden Kosten sind in der Kal-kulation/Kostenschätzung für die Fahrzeuge jeweils enthalten.

Der Ausrüstungsstand ist sachgerecht und erforderlich. Evtl. notwenige Ersatzbe-schaffung für nicht mehr einsatztaugliches Gerät sind kurzfristig vorzunehmen.

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Stadt- und Verkehrsplanung

Sicherstellung einer zügigen Zufahrt zur Feuerwache Im Bereich der Straße „Am Trieb“ und auch der beiden Alarmzufahrten der Feuer-wehr ist eine Warnanlage zu installieren, die Fußgänger und andere Verkehrsteil-nehmer optisch und akustisch auf einen Feuerwehreinsatz und die anrückenden eh-renamtlichen Feuerwehrangehörigen hinweist (Bsp. s. Anlage 6)

Gewährleistung möglichst zügiger Alarmfahrten mit Sondersignal Bei allen Verkehrsplanungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass die Verkehrsteil-nehmer die Möglichkeit haben für Rettungsfahrzeuge „Freie Bahn“ schaffen zu kön-nen. Dies ist nach Möglichkeit auch während der Baumaßnahmen zu gewährleisten.

Insbesondere gilt dies für die Haupt-Zufahrts- und –Verteilerstraßen in das westliche Stadtgebiet. Dies sind:

Friedhofstraße

Carl-Ulrich-Straße,

Frankfurter Straße,

Hugenottenallee,

Wilhelm-Leuschner-Straße,

Kurt-Schumacher Straße

Friedensallee

Offenbacher Straße

Soweit sich dies baulich nicht darstellen lässt, sind technische Möglichkeiten, wie z.B. der Möglichkeit des Eingriffs in die LSA-Phasen durch die Feuerwehr, anzustre-ben.

Verkürzung des Fahrweges in den östlichen Teil des Stadtteils Gravenbruch Zur Erreichung der Hilfsfrist, auch in den östlichen Bereichen des Stadtteils Graven-bruch muss eine ausgebaute Feuerwehrzufahrt direkt von der L 3117 ermöglicht werden (z.B. im Bereich Nachtigallenstr. 8 bzw. 14, Am Forsthaus Gravenbruch 33 bzw. 37 oder 45).

Verkürzung der Zeiten zur Öffnung der Schranke im östlichen Bereich des Ge-werbegebietes Gehspitz Zur Verbesserung der Hilfsfrist, im Bereich des Gewerbegebietes Gehspitz ist zu prü-fen, ob an der dortigen Schranke weiter festgehalten werden muss, oder ob diese durch entsprechende technische Umrüstung im Alarmfall automatisch geöffnet wer-den kann, um den Zeitaufwand zum manuellen Öffnen einzusparen.

Feuerwehrorientierte Gestaltung des Spielplatzes im Birkengewann ( vgl. Kap. 5.5.1, Bsp. s. Anl. 7 des BEP).