kommunaler bildungsplan der fontanestadt neuruppin ... · mit dem kinderförderungsgesetz vom 10....

92
Kommunaler Bildungsplan der Fontanestadt Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung 2009 – 2030

Upload: duongtuyen

Post on 20-Jun-2019

219 views

Category:

Documents


0 download

TRANSCRIPT

Kommunaler Bildungsplan

der Fontanestadt Neuruppin

Kitabedarfs- und

Schulentwicklungsplanung

2009 – 2030

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 2 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Thulestraße 13

13189 Berlin

Telefon 030-41725910

e-mail [email protected]

im Auftrag der

Fontanestadt Neuruppin

Amt für Bildung, Kultur, Sport und Soziales

Gudrun Hinze

Karl-Liebknecht-Straße 33-34

16816 Neuruppin

Telefon 03391-355690

e-mail [email protected]

September 2009/ März 2010

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 3 von 92

Inhalt

1 Glossar und Abkürzungen ................................................................................................................ 6

2 Anlass und Ziel ................................................................................................................................. 7

3 Rechtlichen Grundlagen .................................................................................................................. 9

4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung .................................................................................. 9

4.1 Stadtstruktur ............................................................................................................................ 9

4.2 Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 10

4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008 .................................................................................... 10

4.2.2 Wanderungsbewegungen .............................................................................................. 11

4.2.3 Geburtenziffer ................................................................................................................ 12

4.2.4 Bevölkerungsprognose .................................................................................................. 12

4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland ........................................................................... 14

4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit .................................................................................... 14

4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung .................................................... 15

4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren .......................................................... 15

4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen .................................................................... 17

5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten) ................................................................... 19

5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad ............................................................................ 19

5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin .............................................................................................. 21

5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades ........................ 21

5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg .......................................... 21

5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad .................................................. 22

5.2.4 Regionaler Bezug ........................................................................................................... 23

5.3 Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades ............................................................. 23

5.4 Szenarien zum Betreuungsbedarf .......................................................................................... 24

5.5 Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen ........................................................................ 25

5.6 Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas ..................................................................... 26

5.6.1 Städtische Einrichtungen ............................................................................................... 26

5.6.1.1 Kita Birkengrund ........................................................................................................ 26

5.6.1.2 Kita Eichhörnchen ...................................................................................................... 28

5.6.1.3 Kita Gänseblümchen .................................................................................................. 30

5.6.1.4 Kita Kunterbunt .......................................................................................................... 32

5.6.1.5 Kita Regenbogen ........................................................................................................ 34

5.6.1.6 Kita Spatzennest ........................................................................................................ 36

5.6.1.7 Kita Storchennest ....................................................................................................... 38

5.6.1.8 Kita Tabaluga .............................................................................................................. 40

5.6.1.9 Kita Waldhaus ............................................................................................................ 42

5.6.2 Zusammenfassung zu den städtischen Kitas ................................................................. 43

5.6.3 Kitas freier Träger .......................................................................................................... 44

5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB) .................................................................................... 44

5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten ....................................................................................... 44

5.6.3.3 Kinderland Europa ..................................................................................................... 45

5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ) .................................................................................... 45

5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken ...................................................................... 45

5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern ................................................................. 45

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 4 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.4 Tagespflege .................................................................................................................... 45

5.7 Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand .............................................................................. 46

5.8 Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung ..................................................................... 46

6 Schulen ........................................................................................................................................... 50

6.1 Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen ................................................... 50

6.2 Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort ............................................................................ 51

6.3 Versorgungsgrad Hort ............................................................................................................ 52

6.4 Integration und Inklusion ....................................................................................................... 53

6.4.1 Grundlagen .................................................................................................................... 53

6.4.2 Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten ........................................... 53

6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „Lernen“ .................................................................................................... 53

6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„geistige Entwicklung“ ............................................................................................................... 54

6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen ............................................................................ 54

6.5 Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen ................................................................................ 54

6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen .............................................. 55

6.7 Verteilung der Schüler nach Sozialräumen ............................................................................ 55

6.7.1 Primarstufe .................................................................................................................... 55

6.7.2 Sekundarstufe ................................................................................................................ 56

6.8 Bestand und Potentiale Primarstufe...................................................................................... 57

6.8.1 Veränderungen in den vergangenen Jahren ................................................................. 57

6.8.2 Städtische Grundschulen ............................................................................................... 58

6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus ..................................... 58

6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall .............................................................................. 60

6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder .............................................. 62

6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest .............................................. 64

6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt ....................................................... 68

6.8.3 Grundschulen freier Träger ............................................................................................ 70

6.8.3.1 Evangelische Grundschule ......................................................................................... 70

6.8.3.2 Montessori Grundschule ........................................................................................... 70

6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen ......................................................................... 71

6.8.4 Entwicklung der Grundschulen im Umland ................................................................... 71

6.8.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe ....................... 72

6.8.6 Ausblick nach 2030 ........................................................................................................ 75

6.9 Sekundarstufe ........................................................................................................................ 77

6.9.1 Veränderungen in der Vergangenheit ........................................................................... 77

6.9.2 Trägerschaft ................................................................................................................... 77

6.9.3 Schulprofile Sekundarstufe ............................................................................................ 78

6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin ................................................................................ 78

6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane ............................................................ 80

6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium........................................................................... 82

6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium ......................................................................................... 84

6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ .......................................................................................... 84

6.9.4 Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe ............................................ 84

6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin ............................................... 84

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 5 von 92

6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I ............... 85

6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern ............................................................. 86

6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland ............................................................ 87

6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen ................................................. 87

6.9.4.6 Sekundarstufe II ......................................................................................................... 87

6.9.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II ..... 88

6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand .............................. 90

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 6 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

1 Glossar und Abkürzungen Kita Kindertageseinrichtung: Eigentlich alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

außer der Tagespflege, also Einrichtungen für die Betreuung von Kinderkrippen-,

Kindergarten- und Hortkindern. Da in Neuruppin bis auf die Kita Waldhaus in Alt

Ruppin und das Kinderhaus Montessori die Einrichtungen für den Hort den Schulen

zugeordnet sind und keine Vorschulkinder betreuen, wird im vorliegenden Bericht

„Kita“ für Einrichtungen mit Kinderkrippen und Kindergartenkindern benutzt. Die

Einrichtungen für Hortkinder werden als „Hort“ bezeichnet.

Kinderkrippe Kinder im Krippenalter werden hier die Kinder bis zur Vollendung des dritten

Lebensjahres genannt, unabhängig davon, ob sie (noch) in einer extra

Kinderkrippengruppe sind.

Kindergarten Kinder im Kindergartenalter werden hier die Kinder ab Drei bis zur Einschulung

genannt. Unabhängig davon gibt es in einigen Kitas gemischte Kindergartengruppen

mit Kindern schon ab 2 Jahren.

LBK Leistungs- und Begabungsklassen: 5. und 6. Klassen am Gymnasium – in Neuruppin

derzeit nur am Evangelischen Gymnasium

Planungsraum Neuruppin Der Begriff Planungsraum Neuruppin wird in der

Schulentwicklungsplanung des Landkreises verwendet und bezeichnet die Städte

Neuruppin und Rheinsberg, die Gemeinde Fehrbellin und die Ämter Lindow und

Temnitz. Insofern ist der Planungsraum deckungsgleich mit dem Kooperationsraum

des Regionalen Wachstumskerns. Im vorliegenden Gutachten wird der Planungsraum

insbesondere für die Vorausschau im Bereich der weiterführenden Schulen

verwendet.

Abkürzung der Schulen:

Grundschulen:

ARP – Grundschule Alt Ruppin

GDH – Grundschule Gildenhall

KLS – Grundschule Karl-Liebknecht

RLS – Grundschule Rosa-Luxemburg

WGS – Grundschule Wilhelm Gentz

EVI – evangelische Grundschule

MON – Montessori-Grundschule

weiterführende Schulen:

APS – Oberschule Alexander Puschkin

FGS – Gesamtschule Theodor Fontane

KFSG – Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel

EVIG – evangelische Schule – Gymnasium

EVIOS – evangelische Schule – Oberschule

MONG – Gymnasium des BBZ

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 7 von 92

2 Anlass und Ziel „Neuruppins Zukunft liegt in der Bildung!“ ist ein Kernsatz der NeuruppinStrategie 2020. Die

NeuruppinStrategie weist die Fontanestadt Neuruppin als den bedeutendsten Bildungsstandort in

der Region aus. Damit bekennt sich Neuruppin zur regionalen Verantwortung für eine aktive

Bildungspolitik und hat unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung für eine

bildungsbezogene Infrastruktur, die der zunehmenden regionalen Versorgungsfunktion Rechnung

trägt, zu sorgen.

In der Schlüsselmaßnahme 6 – Neuruppiner Bildungspfad wird unter dem Stichwort „Infrastrukturen

im vorschulischen Bildungssektor fördern“ folgende Aussage getroffen: „Um geeignete

Rahmenbedingungen für sehr gute Bildungsperspektiven in der vorschulischen Lebensphase von

Kindern zu schaffen, sind neben inhaltlichen bzw. pädagogischen Konzepten auch Infrastrukturen

weiterzuentwickeln bzw. zu verbessern. Hierzu zählt u. a. die Sanierung von Kindertagesstätten.“

(NeuruppinStrategie 2020, S. 141f.)

Als Handlungsbedarf identifiziert werden darüber hinaus die stärkere regionale und überregionale

Zusammenarbeit und Vernetzung von Bildungsangeboten sowie „Sicherung bzw. Ausbau von

Infrastrukturen, die Schülern aus dem Umland/ Region die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten

bzw. den Zugang zu Bildungseinrichtungen ermöglichen (vor dem Hintergrund der demografischen

Entwicklungsprozesse und der künftig steigenden Versorgungsfunktion der Fontanestadt Neuruppin

als zentraler Bildungsstandort)“ (ebd. S. 67).

Dabei stellen die Bereiche der Vorschul- und Schulbildung die Grundlage dar für eine angesichts des

zunehmenden Fachkräftemangels notwendige Gegensteuerung.

Hintergrund für die Erstellung einer Bedarfsprognose und Entwicklungskonzeption für

Kindertagesstätten und Schulen sind unterschiedliche Prozesse und Veränderungen von

Rahmenbedingungen, die in der Summe einen Handlungsbedarf erkennen lassen. Ausgangspunkt der

Planung für die Fontanestadt Neuruppin sind die demographische Entwicklung mit einer zu

erwartenden temporären Steigerung der Kinderzahlen, rechtliche Veränderungen zum

Betreuungsanspruch sowie die aktuell hohe Auslastung der Betreuungskapazitäten im Kitabereich.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als zuständiger Jugendhilfeträger hat bereits in seinem Bedarfsplan

für die Kindertagesbetreuung 2009-2010 für Neuruppin die Schaffung neuer Kitaplätze empfohlen.

Mit dem Kinderförderungsgesetz vom 10. Dezember 2008 wird der Rechtsanspruch auf

Kindertagesbetreuung ab 2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr umgesetzt. Zur

Schaffung der Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs wurde das

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ aufgelegt. Weitere Fördermittel stehen aus

dem Konjunkturpaket des Bundes zur Verfügung.

Ziel dieses Gutachtens ist es, im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung die baulich-

räumlichen Bedingungen und Potentiale darzustellen, Entwicklungsoptionen aufzuzeigen und einen

Rahmen zu setzen für die Entwicklung der Bildungslandschaft mit ihren differenzierten

Anforderungen. Damit soll eine Grundlage für Investitionsentscheidungen im Kita- und Schulbereich

geschaffen werden.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 8 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Dabei greift für den Bereich der Schulentwicklungsplanung § 102 (4) Brandenburgisches Schulgesetz,

nach dem Gemeinden für die von ihnen getragenen und geplanten Schulen eine

Schulentwicklungsplanung aufstellen können. Wesentliche Unterschiede zu den Planungen des

Landkreises bestehen in der räumlichen und zeitlichen Perspektive:

Ausgehend von einem sozialräumlichen Ansatz einerseits und zur Konkretisierung von

Standortentscheidungen innerhalb der Stadt andererseits ist eine teilräumliche Betrachtung der

Nachfragesituation sowie der altersspezifischen Bevölkerungsprognose erforderlich. Der

Nachfrageseite wird das teilräumlich differenzierte Angebot gegenübergestellt.

Bezogen auf die einzelnen Standorte wird der den jeweiligen pädagogischen Profilen entsprechende

Raumbedarf der Einrichtungen berücksichtigt. Angestrebt wird dabei die Aufrechterhaltung und

Weiterentwicklung einer großen Angebotsvielfalt sowie die Profilierung von Ganztagsangeboten

sowohl in Grund- als auch weiterführenden Schulen.

Aufgrund der starken Verflechtung der Stadt mit ihren umliegenden Gemeinden insbesondere vor

dem Hintergrund der z.T. weit von der Kernstadt entfernten Ortsteile müssen die Stadt-Umland-

Beziehungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist durch die demographische Entwicklung

langfristig mit einer weiteren Standortkonzentration zu rechnen, deren Auswirkungen in die Planung

einzubeziehen sind. Als ergänzender Untersuchungsraum wird der Kooperationsraum des Regionalen

Wachstumskerns Neuruppin mit der Stadt Rheinsberg, der Gemeinde Fehrbellin und den Ämtern

Lindow und Temnitz zugrunde gelegt mit dem Schwerpunkt auf reale und zu erwartende

Verflechtungsbeziehungen in den jeweiligen Angebotssegmenten.

Schließlich benötigt eine strategische Investitionsplanung eine längerfristige Betrachtung, als

gesetzlich für Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung vorgegeben. Daher wird als zeitlicher

Planungshorizont das Jahr 2030 zugrundegelegt. Die möglichen Veränderungen der

Rahmenbedingungen durch politische und rechtliche Vorgaben wie auch die Unsicherheit der

zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung führen zu erheblichen Prognoseunsicherheiten für diesen

Betrachtungszeitraum und erfordern eine möglichst hohe Flexibilität und Korrekturfähigkeit der

Planung insbesondere in Bezug auf die Investitionsvorhaben.

Kombinierte Betrachtung von Kindertagesbetreuung und Schulen

Der 12. Kinder- und Jungendbericht der Bundesregierung empfiehlt vor dem Hintergrund der

Stärkung von Ganztagsangeboten die Integration von Jugendhilfeplanung und

Schulentwicklungsplanung, abgestimmt mit Sozialplanung und Stadtentwicklungsplanung durch die

Kommune als zentralem Akteur. Für das Gutachten wird diese Empfehlung aufgegriffen und auf

städtischer Ebene eine kombinierte Planung für die Entwicklung der Kindertagesstätten und der

Schulen mit einer sozialräumlichen Perspektive erstellt.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Parameter wird eine Planung als Grundlage für Standort-

und Investitionsentscheidungen für die Kindertagesbetreuung sowie die Schulstandorte von

Primarstufe, Sekundarstufe I und II erstellt, die eine möglichst hohe Flexibilität bzw. spätere

Korrekturfähigkeit aufweist angesichts der Unsicherheiten bei der zukünftigen Entwicklung sowohl

der Anzahl Anspruchsberechtigter als auch des nachgefragten Versorgungsgrades im Kitabereich

sowie der zu erwartenden Schülerzahlen.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 9 von 92

3 Rechtlichen Grundlagen

Die Planung basiert auf folgenden Grundlagen:

Für den Bereich Kita:

- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches

- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und

Jugendhilfe - (Kindertagesstättengesetz - KitaG)

- Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von

Kindertagesstätten

- Kitabedarfsplan des Landkreises OPR 2009-2010

Für den Bereich Schule:

- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)

- Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren

Schulangelegenheiten (VV Schulbetrieb)

- Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation in den Schuljahren 2007/2008 bis

2009/2010 (VV Unterrichtsorganisation 2007/2008 bis 2009/2010)

- Verwaltungsvorschriften über Ganztagsangebote an allgemein bildenden Schulen

(VV Ganztag)

- Schulentwicklungsplan 2007-2012 des Landkreises OPR

4 Stadtstruktur und Bevölkerungsentwicklung

4.1 Stadtstruktur

Neuruppin hat als Mittelzentrum und Kreisstadt eine besondere Verantwortung für die Entwicklung

der Bildungsinfrastruktur. Durch das dünn besiedelte Umland konzentrieren sich die Angebote in der

Kernstadt. Dieser Prozess ist im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung noch nicht

abgeschlossen.

Neuruppin als eine der flächenmäßig größten Städte in Deutschland ist in die Kernstadt, die ehemals

selbständige Stadt Alt Ruppin und 13 Ortsteile gegliedert. Teile der Kernstadt sind durch den

Ruppiner See vom Zentrum abgeteilt und nur über den Seedamm erreichbar.

Bestandteil der Kernstadt ist auch die Großwohnsiedlung der Südstadt (WK I bis III), die bei

abnehmender Tendenz noch 27 Prozent der Bevölkerung beherbergt.

In den Ortsteilen gibt es nur noch wenige Kitas. Neben Alt Ruppin finden sich Kitas in den

kernstadtnahen Ortsteilen Wuthenow und Bechlin (der aufgrund der früheren Eingemeindung formal

kein eigener Ortsteil ist). Die einzige tatsächlich peripher gelegene Kita befindet sich in Radensleben,

während insbesondere im Norden der Stadt im Bereich Gühlen-Glienicke keine Einrichtung mehr

vorhanden ist. Die Schulen sind alle in der Kernstadt (und in Alt Ruppin) zu finden.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 10 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

4.2 Bevölkerungsentwicklung

4.2.1 Einwohnerentwicklung bis 2008

Im Vergleich zu anderen Städten im äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg hat

Neuruppin eine vergleichsweise günstige Einwohnerentwicklung aufzuweisen. Gleichwohl ist die

Stadt auch von Bevölkerungsverlusten betroffen. Trotz der insgesamt abnehmenden Bevölkerung ist

derzeit – bedingt durch die relativ starken Geburtenjahrgänge der Jahre um 1980 zusammen mit

einer auf das westdeutsche Niveau angestiegenen Geburtenziffer – eine Zunahme der jüngsten

Altersgruppen zu verzeichnen. Damit liegt Neuruppin prinzipiell im ostdeutschen Trend.

In der folgenden Abbildung sind die Altersgruppen im Kita- und Schulalter markiert. Erkennbar ist,

dass die vor 1990 Geborenen in 2004 noch für eine relativ starke Sekundarstufe sorgten, in 2008

hingegen die ersten geburtenschwachen Jahrgänge bereits die Sekundarstufe II erreicht haben.

Deutlich wird darüber hinaus, dass um 2004 die vergleichsweise schwachen Geburtsjahrgänge um

1975 im Alter mit der höchsten Fertilität waren. In der rechten Pyramide ist erkennbar, dass die

geburtenstärkeren Jahrgänge der achtziger Jahre das Alter der höchsten Fertilität erreichen. Neben

dem Anstieg der Geburtenrate erklärt sich daraus die Zunahme der Geburten in den letzten Jahren.

männlich weiblich

400 300 200 100 0 100 200 300 400

0

6

12

18

24

30

36

42

48

54

60

66

72

78

84

90

96

Altersstruktur 2004

männlich weiblich

400 300 200 100 0 100 200 300 400

0

6

12

18

24

30

36

42

48

54

60

66

72

78

84

90

96

Altersstruktur 2008

Abbildung 4-1 Altersstruktur in Neuruppin 2004 und 2008

Gegenüber der Landesprognose zeichnen sich in den Altersgruppen Abweichungen ab. So ist

insbesondere in der Altersgruppe der 16-25jährigen eine günstigere Entwicklung zu verzeichnen als

vorhergesagt. Dagegen finden sich bei den 40-65jährigen weniger starke Zuwächse als prognostiziert.

Ebenfalls eine leicht ungünstigere Entwicklung der Einwohnerzahlen gab es bei den Kindern bis zu 10

Jahren.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 11 von 92

4.2.2 Wanderungsbewegungen

Im Schnitt der letzten drei Jahre ist bei den jüngsten Altersgruppen insgesamt ein positiver

Wanderungssaldo zu verzeichnen.

Besonders auffällig ist der Einwanderungsüberschuss bei den Fünfjährigen. Davon ausgehend, dass

auch die Eltern in die Stadt ziehen (und nicht nur die Kinder für die Einschulung hier angemeldet

werden), fallen Standortentscheidungen vor der Einschulung offenbar zugunsten von Neuruppin aus.

Diese Zahlen können als Indiz für die Attraktivität der Schullandschaft der Stadt gedeutet werden.

Ein deutlich negativer Saldo findet sich bei den 16-jährigen. Offensichtlich verlässt ein Teil der

Abgänger der 10. Klasse die Stadt.

-300 -200 -100 0 100 200 300

0

6

12

18

24

30

36

42

48

54

60

66

72

78

84

90

96

Wanderungsbewegungen nach Alterüber die Stadtgrenzen von 2006 bis 2008

Zuzüge

Positiver Saldo

Wegzüge

Negativer Saldo

Abbildung 4-2 Wanderungsbewegungen nach Alter von 2006 bis 2008

Die Wanderungsbeziehungen mit den Umlandgemeinden sind für die relevanten Altersgruppen

nahezu ausgeglichen. Somit gibt es keine innerhalb der Region wirksamen Effekte für die Bereiche

Kita und Grundschule.

Relevante Wanderungsbewegungen aus dem Umland in Richtung der Kernstadt sind in der

nachschulischen Phase in der Altersgruppe der 19-25jährigen zu verzeichnen. Bemerkenswert ist,

dass diesen Wanderungsgewinnen in der Phase der Familiengründung keine ähnlich hohen

Wanderungsverluste gegenüberstehen. Die Wanderungsverluste sind erst in der Altersgruppe der

über 45jährigen zu verzeichnen. Insofern profitierte Neuruppin in den letzten Jahren von der

Bildungswanderung. Wenn dieser Trend anhält, wird die Entwicklung der Anzahl der Frauen zwischen

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 12 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

25 und 35 und damit auch der Geburtenzahlen etwas günstiger verlaufen, als in der Landesprognose

angenommen.

4.2.3 Geburtenziffer

Die zusammengefasste Geburtenziffer fällt in Neuruppin im Landesvergleich leicht

überdurchschnittlich aus mit etwa 1,35 in den Jahren seit 2002. Mit der zusammengefassten

Geburtenziffer wird die durchschnittliche Anzahl lebend geborener Kinder pro Frau während ihrer

gesamten Lebensspanne, als die Summe der altersspezifischen Geburtenraten innerhalb eines

Beobachtungsjahres angegeben. In Brandenburg stieg die Geburtenziffer von 1,2 um 2000 zunächst

auf 1,28 ab 2004 und schließlich auf 1,37 im Jahr 2007 an. In Neuruppin liegt die Geburtenziffer nach

einem Einbruch in 2004/2005 seit 2006 deutlich über 1,4 und damit leicht über den Landeswerten.

4.2.4 Bevölkerungsprognose

Die Entwicklung der für diese Planung relevanten Bevölkerungsgruppen (bis 19 Jahre) ist in erster

Linie abhängig von der Anzahl der Frauen zwischen 15 und 45. Darüber hinaus wird die Entwicklung

von der zukünftigen Höhe der Geburtenziffer einerseits und den Wanderungsbewegungen

andererseits bestimmt. Schließlich ist die Stärke der Geburtsjahrgänge aus den vergangenen Jahren

bereits bekannt, von Kindern also, die innerhalb des Planungszeitraumes noch Kita und Schulen

besuchen. Die geburtenschwächsten Jahrgänge von 1992 bis 1994 erreichen in den nächsten Jahren

das Alter für die Sekundarstufe II, wo die Talsohle im Schuljahr 2011/12 erreicht sein wird, während

der Kita- und Grundschulbereich bereits wieder durch steigende Zahlen geprägt sind. Für die Planung

wurden verschiedene Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung gerechnet:

- Landesprognose – vollzieht die Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-

Brandenburg unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklung in den Jahren 2007 und

2008 nach;

- Basisszenario – ausgehend von der Geburtenziffer gemäß Landesprognose werden die

altersspezifischen Wanderungssalden im Durchschnitt der letzten drei Jahre angenommen;

- Positivszenario – von der Annahme ausgehend, dass eine insgesamt positive Entwicklung

sowohl die Zuwanderung als auch die Geburtenziffer erhöht, wird hier neben der höheren

Geburtenziffer auch ein höherer positiver Wanderungssaldo angesetzt;

- Negativszenario – der Annahme folgend, dass sich eine negative Entwicklung in

Geburtenrückgang und Abwanderung auswirkt.

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Szenarien im Hinblick auf die Geburtenentwicklung durch

den Zeitpunkt des Rückganges. Lediglich unter besonders günstigen Bedingungen wäre von einem

vorübergehenden Anstieg der Geburtenzahlen auszugehen.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 13 von 92

0

50

100

150

200

250

300

Geburtenentwicklung entsprechend der Bevölkerungsszenarien

Positivszenario

Basisszenario

Landesprognose

Negativszenario

Abbildung 4-3 Geburtenentwicklung und Prognose für Neuruppin entsprechend der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung

Entsprechend der Entwicklung der Geburtenjahrgänge und der Wanderungsbewegungen werden

sich die Einwohnerzahlen der für die Bildungsplanung relevanten Altersgruppen entwickeln. Die

Szenarien unterscheiden sich dabei in der Höhe und dem konkreten Zeitpunkt der maximal zu

erwartenden Einwohnerzahlen der jeweiligen Altersgruppen. Für die Altersgruppe der unter

Dreijährigen ist die Prognose bereits in den nächsten Jahren von der weiteren Entwicklung der

Geburtenzahl abhängig. Zu erwarten ist, dass der Höhepunkt der Geburtenzahlen bereits erreicht ist

und die Stärke dieser Altersgruppe noch einige Jahre stabil bleibt, bevor die sinkenden

Geburtenzahlen zu einer Abnahme führen. Im Positivszenario ist noch bis etwa 2013 mit steigenden

Geburtenzahlen zu rechnen. Spätestens ab 2015 überlagert das dann spürbare „demographische

Echo“ der geburtenschwachen Jahrgänge in jedem Fall die durch die Entwicklung der Geburtenquote

und der Wanderung bedingten Effekte. Erst Mitte der 2020er Jahre ist dann wieder mit einer

Stabilisierung der Geburtenzahlen und einem möglichen leichten Anstieg zu rechnen. Das

„demographische Echo“ wirkt sich zeitversetzt auf die jeweiligen Altersgruppen aus. Innerhalb des

Planungshorizontes wird lediglich bei den unter Dreijährigen diese Talsohle erreicht, während bei

den Jugendlichen erst nach 2025 mit (erneut) deutlich sinkenden Zahlen zu rechnen ist. Bezogen auf

die Gesamteinwohnerzahl bedeutet das Basisszenario eine nahezu gleichbleibende Einwohnerzahl

bis etwa 2015 und danach eine kontinuierliche Abnahme bis 2030 auf ca. 28.000. Im eher

unwahrscheinlichen Positivszenario würde die Einwohnerzahl bis Ende der 2020er Jahre auf über

33.000 ansteigen und anschließend nur geringfügig abnehmen. Das Negativszenario geht von einem

kontinuierlichen Einwohnerrückgang deutlich unter 25.000 bis 2030.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 14 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

4.2.5 Bevölkerungsentwicklung im Umland

Vor dem Hintergrund der Einzugsgebiete der weiterführenden Schulen ist es notwendig, auch die

regionale Bevölkerungsprognose in die Planung einzubeziehen. Außerdem stellt sich die Frage nach

dem Fortbestand von Kitas und Schulen im Umland bei abnehmenden Einwohnerzahlen der

betreffenden Altersgruppen. Insgesamt hat das Umland etwas weniger positive Erwartungen zur

Bevölkerungsentwicklung als Neuruppin. Insbesondere bei den Kindern lassen sich deutliche

Unterschiede erkennen.

0%

50%

100%

150%

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030

Veränderung der Altersgruppen gegenüber 2006Neuruppin und Umland im Vergleich

Umland 0 - 6

Umland 6 - 12

Umland 12 - 16

Umland 16 - 19

Umland gesamt

Neuruppin gesamt

Neuruppin 0 - 6

Neuruppin 6 - 12

Neuruppin 12 - 16

Neuruppin 16 - 19

Abbildung 4-4 Vergleich der Altersgruppen bis 19 Jahre

entsprechend der Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bis 2030

Der Anteil der Umlandschüler im Planungsraum Neuruppin an der SEK I und SEK II wird in den

nächsten 20 Jahren von derzeit über 50% auf unter 40% sinken.

4.3 Beschäftigung und Hilfebedürftigkeit

Bei der Betreuungsnachfrage besteht eine Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad. Bis 2013 besteht

Anspruch für Betreuung unter Dreijähriger nur bei Beschäftigung, wobei der Anspruch beim Verlust

des Arbeitsplatzes bestehen bleibt. In den vergangenen Jahren haben Konjunktur und

arbeitsmarkpolitische Instrumente zu mehr Beschäftigung geführt, was sich bis in die jüngste Zeit

auch in einer zunehmenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen ausgewirkt hat.

Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisse sind darüber hinaus relevant bei der Entscheidung für

kostenpflichtige Schulangebote freier Träger bzw. Betreuungsangebote, soweit höhere

Elternbeteiligungen anfallen.

Umgekehrt stellt das Kita- und Schulangebot einen weichen Standortfaktor dar, der für die

Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und für Standortentscheidungen von Unternehmen von

Bedeutung ist. Insbesondere die ausdifferenzierte Schullandschaft hat bereits in der Vergangenheit

zum Ruf von Neuruppin als attraktivem Wohnstandort für junge Familien beigetragen.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 15 von 92

Mit seiner klein- und mittelständigen Gewerbestruktur stellt sich die Beschäftigungsstruktur in

Neuruppin an der Grenze zwischen Berliner Umland und Peripherie im brandenburgischen Vergleich

positiv dar.

Allerdings konzentrieren sich im Mittelzentrum auch wirtschaftlich schlechter gestellte Haushalte.

Aus der Eigenschaft der Einpendlerstadt ergibt sich ein Potential für Kitabetreuung am Arbeitsort,

das sich auch in der Nachfrage niederschlägt.

Die aktuelle und zukünftige Fachkräftesituation erfordert hochwertige Bildungsabschlüsse.

Ein besonderer Förderbedarf ergibt sich in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich, für Kinder und

Jugendliche aus bildungsfernen Milieus. Bei einer insgesamt durchschnittlichen Sozialstruktur stellt

sich das in Neuruppin eher als teilräumliches Problem dar (siehe auch Kapitel 5.2.3 Sozialräumliche

Unterschiede beim Versorgungsgrad und 6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer

Veränderungen.

4.4 Teilräumliche Betrachtung zur Bevölkerungsentwicklung

Auch wenn es in Neuruppin deckungsgleiche Schulbezirke gibt und für die Kindertagesstätten

ebenfalls grundsätzlichen Wahlfreiheit gilt, ist doch ein wohnortnahes Angebot insbesondere im Kita-

und Grundschulbereich anzustreben.

4.4.1 Entwicklung der Stadtteile in den letzten Jahren

Im ISEK-Monitoring-Bericht von 2004 wurden alters- und geschlechtsspezifische Trends der

Einwohnerentwicklung der Jahre 2001-2003 für die einzelnen Stadtteile aufgezeigt. Im Rahmen der

NeuruppinStrategie wurde die Entwicklung für die Folgejahre bis 2006 fortgeschrieben. Im

Wesentlichen haben sich die beobachteten Trends in den Folgejahren bis 2008 fortgesetzt.

Das Einwohnerwachstum in der Altstadt stellt sich deutlich stärker dar, als selbst im Leitbildszenario

der NeuruppinStrategie angenommen. Ähnliches gilt für die Fehrbelliner Tor Vorstadt. So sind in

beiden Stadtteilen allein in den letzten beiden Jahren stärkere Zuwächse zu verzeichnen gewesen, als

zwischen 2006 und 2010 insgesamt erwartet wurden. Dagegen haben die WK II und III Einwohner in

einem Umfang verloren, der erwarten lässt, dass sie ungünstiger als das Trendszenario ausfallen.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 16 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

2004 2005 2006 2007 2008 2005 2006 2007 2008

_Alt Ruppiner Allee 321 317 313 294 289 -1,2% -2,5% -8,4% -10,0%

_Altstadt 4399 4475 4564 4666 4745 1,7% 3,8% 6,1% 7,9%

_Bahnhofsvorstadt 2000 1949 1942 1971 1935 -2,6% -2,9% -1,5% -3,3%

_Bütow/ Weststadt 812 810 805 793 797 -0,2% -0,9% -2,3% -1,8%

_Eichendorff-/ Musikersiedlung 1194 1197 1209 1167 1158 0,3% 1,3% -2,3% -3,0%

_Fehrbelliner Tor Vorstadt 306 334 352 378 409 9,2% 15,0% 23,5% 33,7%

_Gildenhall 717 707 718 718 731 -1,4% 0,1% 0,1% 2,0%

_Keglitz 1012 980 981 958 954 -3,2% -3,1% -5,3% -5,7%

_Lindenallee 1366 1413 1362 1388 1371 3,4% -0,3% 1,6% 0,4%

_Rheinsberger Vorstadt 1114 1103 1047 1063 1110 -1,0% -6,0% -4,6% -0,4%

_Treskow 751 721 684 638 623 -4,0% -8,9% -15,0% -17,0%

_Vorstadt Nord 834 839 853 848 863 0,6% 2,3% 1,7% 3,5%

_Vorstadt Süd 672 739 742 754 757 10,0% 10,4% 12,2% 12,6%

_WK I 1466 1440 1418 1414 1398 -1,8% -3,3% -3,5% -4,6%

_WK II 4253 4285 4225 4136 4088 0,8% -0,7% -2,8% -3,9%

_WK III 3110 3114 3076 3017 2959 0,1% -1,1% -3,0% -4,9%

Alt Ruppin 2263 2240 2234 2220 2215 -1,0% -1,3% -1,9% -2,1%

Dörfer Nord 950 920 912 878 865 -3,2% -4,0% -7,6% -8,9%

Dörfer Ost 1498 1477 1489 1459 1444 -1,4% -0,6% -2,6% -3,6%

Dörfer Südwest 923 933 897 898 907 1,1% -2,8% -2,7% -1,7%

Seegemeinden 1221 1214 1209 1230 1220 -0,6% -1,0% 0,7% -0,1%

Gesamtergebnis 31463 31483 31241 31092 30993 0,1% -0,7% -1,2% -1,5%

Tabelle 4-5 Entwicklung der Einwohnerzahlen nach Stadtteilen (absolut und Veränderung gegenüber 2004)1

Eine Aufteilung der Szenarien nach Altersgruppen wurde in der NeuruppinStrategie nicht

vorgenommen. Für die hier verwendeten Szenarien wurden daher insbesondere die Geburtenraten,

die Veränderungen bei den Kindern und Jugendlichen sowie bei den Frauen zwischen 15 und 45

Jahren betrachtet.

Eine hohe Dynamik ist dabei im WK III und der Rheinsberger Vorstadt zu beobachten. Der WK III

weist aufgrund des Wohnungsangebotes eine Attraktivität für einkommensschwächere Familien auf.

Darunter befinden sich auch viele Alleinerziehende, vor allem auch junge Mütter, die besondere

Unterstützung bei der Erziehung benötigen.

Die Geburtenzahlen unterscheiden sich auch nach Stadtteilen. Mehr Geburten, als entsprechend der

Altersstruktur zu erwarten, sind in der Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und dem WK III zu

verzeichnen, weniger hingegen in der Vorstadt Nord, in den WK I und II und in den peripher

gelegenen Ortsteilen im Norden der Stadt. Offensichtlich werden aus unterschiedlichen Gründen

bestimmte Stadtteile von jungen Eltern bevorzugt. Diese Gründe können u.a. im Angebot bestimmter

Wohnungsgrößen und Miethöhen bestehen (WK III), der Möglichkeit der Eigentumsbildung

(Fehrbelliner Tor/ Altstadt), aber auch der Nähe zum Zentrum (negative Abweichung Dörfer Nord).

1 Dörfer Nord: Gühlen-Glienicke, Krangen, Molchow;

Dörfer Ost: Lichtenberg, Nietwerder, Radensleben, Wulkow;

Dörfer Südwest: Bechlin, Buskow, Stöffin;

Seegemeinden: Gnewikow, Karwe, Wuthenow

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 17 von 92

2004 2005 2006 2007 2008

Veränderung

2004-2008

_Alt Ruppiner Allee 41,7 42,1 42,9 44,8 45,4 3,7

_Altstadt 38,8 38,7 39,1 39,3 39,5 0,7

_Bahnhofsvorstadt 43,9 44,5 44,6 44,7 45,4 1,5

_Bütow/ Weststadt 44,1 44,5 45,5 46,3 46,7 2,6

_Eichendorff-/ Musikersiedlung 42,9 43,4 43,3 44,0 44,3 1,4

_Fehrbelliner Tor Vorstadt 39,4 40,5 41,0 40,5 39,9 0,5

_Gildenhall 43,6 44,2 44,4 45,1 45,9 2,3

_Keglitz 38,7 39,8 40,3 41,4 42,4 3,7

_Lindenallee 41,0 40,8 42,2 42,7 43,3 2,3

_Rheinsberger Vorstadt 38,3 38,7 39,2 39,4 38,4 0,1

_Treskow 37,0 38,5 39,4 41,1 42,7 5,7

_Vorstadt Nord 37,6 38,4 39,2 39,3 39,7 2,1

_Vorstadt Süd 48,5 50,2 52,0 53,2 53,9 5,4

_WK I 49,2 50,0 50,5 50,6 50,9 1,7

_WK II 45,2 45,4 45,6 46,4 46,9 1,7

_WK III 41,2 41,5 41,7 42,0 42,1 0,9

Alt Ruppin 42,7 43,3 44,4 44,8 45,1 2,4

Dörfer Nord 43,2 44,4 45,1 45,7 46,1 2,8

Dörfer Ost 44,4 44,6 44,7 45,2 46,1 1,7

Dörfer Südwest 40,8 41,0 41,8 42,0 42,3 1,4

Seegemeinden 42,4 43,2 43,6 43,6 44,5 2,1

Gesamt 42,2 42,6 43,1 43,6 44,0 1,8

Tabelle 4-6 Entwicklung des Durchschnittsalters nach Stadtteilen

Entsprechend hat sich in den letzten Jahren auch die Altersstruktur in den Stadtteilen unterschiedlich

entwickelt. Neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt, die als in großen Teilen neu zu besiedelnder

Stadtteil eine junge Bevölkerung aufweist, fallen vor allem die Altstadt und die Rheinsberger Vorstadt

durch eine vergleichsweise junge Bevölkerung auf, deren Durchschnittsalter sich in den letzten

Jahren auch nur wenig verändert hat. Ebenfalls vergleichsweise jung ist die Bevölkerung im WK III.

Demgegenüber ist eine deutliche Alterung bei den Einfamilienhausgebieten aus den neunziger

Jahren (Bsp. Keglitz) mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kinderzahl zu beobachten. Die Kinder

der Bauherren wachsen derzeit aus der Grundschule heraus. Aufgrund der Homogenität solcher

Gebiete kommen kaum jüngere Kinder nach.

Die Entwicklung der Stadteile Vorstadt Süd und Treskow beruht auf Besonderheiten

(Seniorenwohnen bzw. Ausländerwohnheim).

4.4.2 Entwicklungsszenarien zu den Stadtteilen

Grundsätzlich gilt für jede Bevölkerungsvorausschau, dass die Prognoseunsicherheiten umso größer

sind, je kleiner die betrachtete räumliche Einheit ist. Gleichwohl lassen sich für Neuruppin aus

heutiger Sicht einige Trends ableiten.

Neben der derzeitigen Altersstruktur ist die Entwicklung in den Stadtteilen abhängig von der

Entwicklung der Wanderungsbewegungen der jeweiligen Altersgruppen, die wiederum in Bezug zum

zielgruppenspezifischen Wohnungsangebot steht.

Unter der Annahme der weiterhin hohen Attraktivität und der noch vorhandenen

Aktivierungspotentiale für Wohnraum in der Altstadt wird hier auch mit einer weiterhin wachsenden

Einwohnerzahl insbesondere von jüngeren Bewohnern gerechnet. Entsprechend ist die Altstadt

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 18 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

neben der Fehrbelliner Tor Vorstadt auch der Stadtteil, wo der stärkste und nachhaltigste Anstieg der

Geburtenzahlen zu erwarten ist.

In den WK der Südstadt ist ebenso wie in den übrigen Stadtteilen mit abnehmenden Geburtenzahlen

zu rechnen.

Insbesondere in den Dörfern werden zukünftig weniger Kinder wohnen. Damit steigt der Druck auf

die im ländlichen Raum liegenden Kitas und Grundschulen. In Neuruppin wird das insbesondere die

Kita in Radensleben betreffen, die als letzte Kita in einem peripheren Ortsteil bereits vor der Aufgabe

stand, durch das Engagement des ASB jedoch weiterbetrieben werden konnte.

Angesichts der z.T. geringen Fallzahlen und der damit verbundenen Prognoseunsicherheit wird auf

eine quantitative Darstellung verzichtet.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 19 von 92

5 Kindertagesstätten (Kinderkrippe und Kindergarten)

5.1 Einflussfaktoren auf den Versorgungsgrad

Neben der Bevölkerungsentwicklung hängt die Entwicklung der Nachfrage nach

Kindertagesbetreuung von weiteren Faktoren ab, die zu einem großen Teil auf lokaler Ebene kaum zu

beeinflussen sind. Dazu gehören die rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Änderung ein Anlass

dieses Gutachtens ist, aber auch die persönliche Einstellung in der Frage der Kinderbetreuung.

Insbesondere bei im Krippenalter finden sich nach wie vor signifikante Unterschiede zwischen Ost-

und Westdeutschland. Aber auch im ostdeutschen Vergleich ist Brandenburg traditionell von einem

hohen Versorgungsgrad geprägt.

Weitere Faktoren sind die finanzielle Situation der Eltern – verbunden mit der Gebührenstruktur der

Kindertagesbetreuung, die Erreichbarkeit der Betreuungsangebote, die Betreuungsqualität,

Öffnungszeiten und das Vorhandensein von Geschwisterkindern. Die einzelnen Faktoren spielen eine

unterschiedliche Rolle in Abhängigkeit von der Einkommenssituation des Haushaltes.

Abbildung 5-1 Gründe, die ein sehr große Rolle für den Verzicht auf die Kindertagesbetreuung spielen: Erwerbstätige und

Bezieher von Transfereinkommen (Arbeitslosengeld/ Sozialhilfe) im Vergleich (Angaben in %), Quelle: IFK (2005)

Die Beschäftigungsentwicklung ist für die Bedarfsplanung relevant, da mit zunehmender

Berufstätigkeit beider Eltern (oder Alleinerziehender) die Nachfrage nach Kita-Plätzen steigt. Zudem

erfordert Berufstätigkeit angemessene Öffnungszeiten der Einrichtungen.

Auf der anderen Seite ist finanzielle Belastung insbesondere für Eltern mit Transfereinkommen der

häufigste Grund, Kinder nicht in eine Kita zu geben. Da die Kitakosten für Geringverdiener und

Bezieher von Transfereinkommen vom Jugendamt ersetzt werden, dürfte dieser Aspekt in Neuruppin

jedoch nur eine untergeordnete Rolle spielen.

In Neuruppin ist in der letzten Zeit eine steigende Nachfrage bei der Betreuung unter Dreijähriger zu

verzeichnen. Auch decken sich die Aussagen der Arbeitsmarkstatistik mit den Beobachtungen im

Hort, wo eine steigende Nachfrage von berufstätigen Eltern nach Betreuung im Frühhort zu

verzeichnen ist.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 20 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Eine seriöse Prognose über die zukünftige Entwicklung der Beschäftigungsquote ist nicht möglich.

Angesichts des im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel zu erwartenden

Fachkräftemangels ist jedoch davon auszugehen, dass die Beschäftigungsquoten zukünftig eher

steigen als sinken werden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ging 2003

für Deutschland von einer geringen Zunahme der Beschäftigungsquote um ca. einen Prozentpunkt

bis 2020 aus. Eine signifikante Erhöhung des Anteils der Frauen an den Beschäftigten ist nicht zu

erwarten, da die Beschäftigungsquote der Frauen in Neuruppin bereits heute höher ist als die der

Männer.

Erreichbarkeit

Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen ist für Bezieher von Transfereinkommen

der zweitwichtigste Grund, Kinder nicht in die Tagesbetreuung zu geben.

Im brandenburgischen Kita-Gesetz ist die Erreichbarkeit einer Kita nicht geregelt. In anderen

Zusammenhängen werden je nach Siedlungsstruktur Richtwerte für die zumutbare Entfernung vom

Wohnort zwischen 5 und 20 Minuten Fußweg in Städten und 30 Minuten mit öffentlichen

Verkehrsmitteln in dünn besiedelten Räumen angegeben.

Die (schlechte) Erreichbarkeit von Kindertageseinrichtungen spielt bei Berufstätigen zwar eine

untergeordnete Rolle für den Verzicht auf Kindertagesbetreuung. Das heißt jedoch nicht, dass

Berufstätige keinen Wert auf gute Erreichbarkeit legen. Gerade Pendler sind auf eine gute

Erreichbarkeit angewiesen, um im Rahmen der Betreuungszeiten den Arbeitsweg bewältigen zu

können. Darüber hinaus dürfte das Vorhandensein und die räumliche Nähe von sozialer Infrastruktur

beim Wechsel eines Wohnstandortes im Zusammenhang mit Familiengründung und

Wohneigentumsbildung eine Rolle spielen.

In Neuruppin decken die Kitas bei einem Radius von einem Kilometer (je nach Wegeführung ca. 15-

20 Minuten Fußweg) die Kernstadt weitestgehend ab. Nicht erreicht wird dieser Wert insbesondere

im Bereich Treskow/ Keglitz. Diese Stadtteile sind jedoch an die Stadtbuslinie angebunden, mit der

die Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen hervorragend zu erreichen sind. Insofern kann hier

ebenfalls von einer zumutbaren Entfernung ausgegangen werden.

Aus allen Ortsteilen von Neuruppin werden mit dem ÖPNV Kitas in weniger als 30 Minuten erreicht.

Als nicht optimal stellt sich dabei die Lage der Kita Sonnenland in Wuthenow dar, die ca. 700 m von

der Bushaltestelle entfernt liegt.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 21 von 92

5.2 Versorgungsgrad in Neuruppin

5.2.1 Methodische Vorbemerkung zur Berechnung des Versorgungsgrades

Der Versorgungsgrad der Kindertagesbetreuung wird bundeseinheitlich zum 15. März eines Jahres

ermittelt. Nur anhand dieser Werte ist der Versorgungsgrad zwischen einzelnen Kommunen und

Regionen vergleichbar. Vom Landkreis wird der Versorgungsgrad im Jahresdurchschnitt angegeben.

Für die Kapazitätsplanung erforderlich ist jedoch die Angabe der maximal zu betreuenden Kinder im

jeweiligen Jahr. Da der Rechtsanspruch mit der Vollendung des dritten (zukünftig ersten)

Lebensjahres beginnt, erscheint die Berechnung des Versorgungsgrades zu einem Stichtag im ersten

Quartal unzureichend. Ein Kind muss zum Zeitpunkt der Vollendung des dritten (ersten) Lebensjahres

aufgenommen werden. Somit kommen über das Jahr verteilt immer neue Kinder dazu, während die

ältesten nur einmal im Jahr zum Schulanfang (am 1. August) den Kindergarten verlassen. Die

notwendige Kapazität wäre also zum Schuljahresende zu berechnen.

Unter der Annahme, dass zwischen 15. März und 31. Juli keine neuen Kinder aufgenommen würden,

würde der Versorgungsgrad bei den unter Dreijährigen bis zum Juli um über 10 Prozentpunkte

sinken. Um einen gleichbleibenden Versorgungsgrad zu erreichen, müssten – bezogen auf die

Kapazität von Kinderkrippe und Kindergarten insgesamt - ca. 7 % mehr Plätze zur Verfügung stehen,

als zum Stichtag 15.3. benötigt werden. Ursache dafür ist, dass sich je nach Stichtag die

Grundgesamtheit verändert, d.h. es kommen anspruchsberechtigte Kinder hinzu, die zwischen März

und Juli geboren werden, während sich die Anzahl der älteren Kindergartenkinder in diesem

Zeitraum nicht verändert.

In der Praxis dürfte die Aufnahme von Kindern bisher jedoch über das Jahr ungleicher verteilt sein,

als die Geburten. Insbesondere Kinder, die in der ersten Jahreshälfte das dritte (erste) Lebensjahr

vollenden, werden nicht zuletzt aus Kapazitätsgründen oft erst zum Schuljahresbeginn

aufgenommen.

Die für die vorliegende Planung ausgewerteten Daten haben den Stand von Anfang Mai 2009 und

liegen damit genau zwischen dem bundesweiten Stichtag und dem Schuljahresende mit der im

Jahresverlauf zu erwartenden höchsten Nachfrage. Für die Bedarfsplanung wird mit dem

vergleichbaren Versorgungsgrad vom 15. März gerechnet. Für den ausgeblendeten Zeitraum

zwischen 15.3. und 31.7. ist bei Beibehaltung des Versorgungsgrades eine Kapazitätsreserve

einzuplanen.

5.2.2 Versorgungsgrad im Vergleich mit dem Land Brandenburg

Das Land Brandenburg verfügte 2007 nach Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über den

dritthöchsten Versorgungsgrad für Kinder im Krippenalter. Von 44 % im Jahr 2000 war eine Abnahme

auf 39 % in 2004 zu verzeichnen, danach ist der Versorgungsgrad wieder bis auf fast 45 % in 2007

angestiegen. Der Versorgungsgrad steigert sich dabei von ca. 6% bei den unter Einjährigen bis fast

70% bei den Zwei- bis Dreijährigen.

Bei den Drei- bis Sechsjährigen liegt Brandenburg mit 94,5 % im Jahr 2008 beim Versorgungsgrad

ebenfalls an der Spitze der Bundesländer. In dieser Altersgruppe gibt es zwar auch in einigen

westdeutschen Bundesländern vergleichbare Quoten, jedoch mit deutlich geringeren Werten bei der

Ganztagesbetreuung.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 22 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

In Neuruppin liegt der Versorgungsgrad 2009 jeweils geringfügig unter dem Durchschnitt des

Bundeslandes vom Vorjahr, jedoch innerhalb des Rahmens, in dem sich die Landeswerte in den

letzten Jahren bewegt haben. Die Kindertagespflege für die unter Dreijährigen ist weniger stark

ausgeprägt als im Landesdurchschnitt.

0 bis unter 3 davon 1 bis unter 3 3 bis Einschulung gesamt

Einwohner 763 508 867 1630

Neuruppiner Kitakinder in Neuruppin 304 295 799 1103

Kinder in Kitas Auswärts 3 3 13 16

Tagespflege 14 14 14

Summe 321 312 812 1133

Versorgungsgrad Neuruppiner Kinder 42,1% 61,4% 93,6% 69,5%

Versorgungsgrad Brandenburg (2008) 44,8% 94,5%

Anteil Tagspflege (bezogen auf Einwohner unter 3 Jahre) 1,0%

Anteil Tagespflege Brandenburg 3,0%

Tabelle 5-2 Versorgungsgrad Neuruppiner Kinder im Mai 2009 nach Altersgruppen

im Vergleich zu Brandenburg (MBJS und eigene Berechnungen)

Mit etwa 1100 Kindern besuchen die meisten Neuruppiner Kinder eine Kita in Neuruppin, weitere 30

werden in einer Kita außerhalb der Stadt oder in der Tagespflege betreut.

5.2.3 Sozialräumliche Unterschiede beim Versorgungsgrad

Zwischen den Stadtteilen bestehen Unterschiede beim Versorgungsgrad im Kitabereich. Auch wenn

hier die Daten einer Kita nicht ausgewertet und die Tagespflege bei den unter Dreijährigen nicht

berücksichtigt werden konnten, werden Unterschiede im Versorgungsgrad deutlich. Auffällig ist

dabei der geringe Versorgungsgrad der Jahrgänge 2006 und 2007, also der unter Dreijährigen in der

Altstadt, der Rheinsberger Vorstadt und im WK III, während die Eichendorff- und Musikersiedlung,

Lindenalle, Keglitz, aber auch die Seegemeinden deutlich überdurchschnittliche Betreuungsquoten

aufzuweisen haben. Im Kindergartenalter ist die Rangfolge teilweise umgekehrt. Die Zahlen deuten

darauf hin, dass bei sozial abgesicherten Familien neben dem Rechtsanspruch andere Faktoren, wie

die persönliche Einstellung eine Rolle für die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Kitabetreuung

spielen.

Jahrgänge

2006/ 2007

Jahrgänge

2003-2005

Altstadt 57% 96%

Bahnhofsvorstadt 66% 87%

Vorstadt Nord 64% 96%

Rheinsberger Vorstadt 59% 79%

WK I 67% 90%

WK II 63% 98%

WK III 50% 96%

Gildenhall/ Lindenallee 70% 90%

Weitere Stadtteile 75% 86%

Alt Ruppin 83% 92%

Ortsteile 75% 79%

Gesamtergebnis 65% 90%

Tabelle 5-3 Versorgungsgrade nach Geburtsjahrgängen und Stadtteilen

(eigene Berechnungen, ohne Einrichtung „Kinderland Europa“ und ohne Tagespflege)

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 23 von 92

5.2.4 Regionaler Bezug

Vergleichsweise gering ist die Anzahl von Neuruppiner Kindern, die in einer Einrichtung außerhalb

der Stadt betreut werden. Bemerkenswert dabei ist, dass auch aus den peripher gelegenen

Ortsteilen nur vereinzelt Neuruppiner Kinder außerhalb der Stadt betreut werden. Zwei Kinder

besuchen aufgrund fehlender Plätze in Neuruppin die Integrationskita in Kyritz.

Dagegen ist die Zahl auswärtiger Kinder, die in Neuruppiner Einrichtungen betreut werden, mit über

70 (ohne Hortbetreuung) deutlich höher. Der größte Teil davon entfällt allerdings auf die

Einrichtungen der freien Träger mit ihren speziellen Profilen. So sind jeweils 15 Kinder im

Evangelischen Kindergarten bzw. im Montessori-Kinderhaus sowie weitere 10 Kinder im Kinderland

Europa. Die IntegrationsKita Bummi des ASB betreut 11 auswärtige Kinder. Darüber hinaus werden in

den Kitas der Ortsteile (Radensleben, Wuthenow, Bechlin) noch einige Auswärtige betreut. Die

meisten Kinder kommen aus Fehrbellin und Temnitz. Die Anzahl der auswärtigen Kinder, die in

Neuruppiner Einrichtungen betreut werden, hat sich in den letzten Jahren kaum verändert und spielt

insgesamt eine untergeordnete Rolle.

5.3 Annahmen zur Entwicklung des Versorgungsgrades

Mit der Einführung des Rechtsanspruches für ein- und zweijährige Kinder wird ein Anstieg des

Versorgungsgrades in diesem Bereich erwartet. Das einzige Bundesland, in dem der Rechtsanspruch

auf Betreuung für unter Dreijährige bereits besteht, ist Sachsen-Anhalt. Der Versorgungsgrad dort lag

2006 und 2007 acht bis zehn Prozentpunkte höher als in Brandenburg. In keinem Landkreis wurden

jedoch mehr als 60 % der unter Dreijährigen betreut.

Für die Bedarfsplanung wird davon ausgegangen, dass sich der Versorgungsgrad auch nur in diesem

Bereich maßgeblich verändert, während der Versorgungsgrad bei den unter Einjährigen gleich bleibt.

Ziel der Bundesregierung ist die Anhebung der Quote bei den Unter Dreijährigen auf 35 % (in

Westdeutschland). Bezogen auf die Ein- und Zweijährigen wären das ca. 50 % der Kinder. Das

Angebot in Ostdeutschland wird vom Bund als ausreichend angesehen.

Die räumlich differenzierte Auswertung in Neuruppin deutet auf einen höheren Versorgungsgrad bei

Berufstätigen. Die Veränderungen im Arbeitsmarkt führen bereits aktuell zu einem Anstieg der

Betreuungsnachfrage. Mit einer weiteren durch den Fachkräftemangel bedingten Erhöhung der

Beschäftigungsquote kann auch der Betreuungsbedarf ansteigen.

Bei den Arbeitslosen, die nach der momentanen Regelung keinen Rechtsanspruch auf die Betreuung

unter Dreijähriger haben, ist von einem geringeren Versorgungsgrad auszugehen. Die arbeitslosen

Eltern sind damit diejenigen, die von der Änderung der Rechtslage 2013 am meisten profitieren.

Außerdem weist die Sozialberichterstattung des MASGF darauf hin, dass Kita-Plätze auch wegen der

Höhe der Betreuungskosten nicht in Anspruch genommen werden, obgleich es die Möglichkeit einer

Bezuschussung gemäß SGBVIII gibt.

Keine Erfahrungswerte gibt es zur Wirkung des Betreuungsgeldes, dessen Einführung zusammen mit

dem Rechtsanspruch für unter Dreijährige von der Bundesregierung beschlossenen wurde. Es ist

jedoch wahrscheinlich, dass insbesondere arbeitslose Eltern in ohnehin angespannter finanzieller

Situation eher auf das Betreuungsgeld zurückgreifen, als auf eine kostenpflichtige Kita. Somit ist es

nicht auszuschließen, dass sich bei dieser Gruppe der Versorgungsgrad ab 2013 sogar noch reduziert.

Die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der Arbeitslosenzahl bei zeitgleicher Einführung eines

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 24 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Betreuungsgeldes sind kaum abzuschätzen. Von einer signifikanten Reduzierung der

Beschäftigungsquote infolge des Betreuungsgeldes wird nicht ausgegangen.

Die Einführung einer in anderen Bundesländern praktizierten Kostenfreiheit für die

Kindertagesbetreuung würde sich vermutlich ebenfalls auf den Versorgungsgrad auswirken.

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Aspekte wird für die Bedarfsplanung von einem Anstieg

des Versorgungsgrades der Ein- bis unter Dreijährigen von derzeit 61,4% (Stand Mai) auf maximal

80% ausgegangen. Das entspricht einer Steigerung des Versorgungsgrades der unter Dreijährigen von

ca. 42% auf um ca. 12 Prozentpunkte auf 54 %. Dieser Wert wird als Maximalwert angenommen,

während insbesondere die Einführung eines Betreuungsgeldes die Verringerung der Quote zur Folge

haben könnte. Als Minimalvariante wird daher nach einem kurzfristigen leichten Anstieg mit einem

Rückgang auf den heutigen Versorgungsgrad gerechnet.

Im Zusammenhang mit der Bildungsdiskussion gibt es auf Bundes- und Landesebene Bemühungen,

dass im letzten Jahr vor der Einschulung alle Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen. Denkbar

ist dabei auch die Befreiung von Kitagebühren für das Jahr vor der Einschulung. Vor diesem

Hintergrund wird für die Bedarfsplanung von einem Versorgungsgrad von 96 % ausgegangen.

5.4 Szenarien zum Betreuungsbedarf

Unter Berücksichtigung von demographischer Entwicklung und zukünftigen Wanderungsbewegungen

ergibt sich auf der Grundlage der Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung im Zusammenhang mit den

aufgezeigten Alternativen zur Entwicklung des Versorgungsgrades folgendes Spektrum an

Entwicklungsmöglichkeiten des Betreuungsbedarfes.

0

200

400

600

800

1000

1200

Szenarien zur Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Kitabereich

Kinder 3 bis Einschulung

Positivszenario

Basisszenario

Landesprognose

Negativszenario

Kinder 1 bis unter 3

Positivszenario

Basisszenario - steigende Quote

Landesprognose

Basisszenario - stagnierende

Betreuungsquote

Negativszenario

Kinder unter 1

Positivszenario

Basisszenario

Landesprognose

Negativszenario

Abbildung 5-4 Szenarien zur Entwicklung des Betreuungsbedarfes im Kita-Bereich

Bei allen Prognoseunsicherheiten lässt sich absehen, dass die Ausweitung des Betreuungsanspruchs

zu einem Zeitpunkt kommt, an dem die stärksten Jahrgänge im Kitaalter sind.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 25 von 92

5.5 Herkunft der Kita-Kinder nach Sozialräumen

Die Verteilung der betreuten Kinder nach Sozialräumen und Einrichtungen stellt sich folgendermaßen

dar:

_K

ita B

irkeng

rund

_K

ita E

ichhörn

chen

_K

ita G

änseblü

mchen

_K

ita K

unte

rbunt

_K

ita R

eg

enboge

n

_K

ita S

patz

ennest

_K

ita S

torc

henn

est

_K

ita T

abalu

ga

_K

ita W

ald

haus (

Kita)

AS

B-I

nte

gra

tionsK

ITA

"B

um

mi"

AS

B-K

ITA

"S

onn

enla

nd"

AS

B-L

an

dK

ITA

"B

lauste

rn"

EV

I K

ita

Kin

derlan

d E

uro

pa

Monte

ssori K

inderh

aus

Wirb

elw

ind

Gesam

terg

ebnis

Altstadt 3 30 27 24 x x 7 3 x 19 6 x 10 k.A. 24 14 172

Bahnhofsvorstadt x 12 18 11 x x 5 x x 8 x x 5 k.A. 9 4 75

Vorstadt Nord x 11 4 6 x x x x x x x x 5 k.A. 6 4 40

Rheinsberger Vorstadt x 18 8 9 x x 4 x x 5 x x 3 k.A. x x 55

WK I x x 17 14 x x x x x 3 x x x k.A. x x 37

WK II x x 52 53 x x x x x 15 x x x k.A. 3 10 140

WK III x 3 43 59 x x x x x x x x x k.A. x 5 114

Lindenallee/ Gildenhall 14 4 9 7 x x x 15 x x 8 x 5 k.A. 3 6 76

Weitere Stadtteile x 8 30 8 5 x 15 3 x 21 x x 5 k.A. 10 21 128

Alt Ruppin x 3 4 4 x 54 x x 10 x x x x k.A. x x 85

Ortsteile 8 x 11 9 15 7 4 10 x 5 35 22 5 k.A. 7 7 147

Umland 4 x 6 x x x 3 x x 11 6 x 19 10 15 8 89

Gesamtergebnis 35 92 229 205 25 70 40 35 17 93 58 24 60 44 82 83 1192

Tabelle 5-5 Herkunft der Kinder nach Kitas (x = weniger als 3 Kinder)

Prozent nach Stadtteil _K

ita

Birke

ng

run

d

_K

ita

Eic

hhö

rnch

en

_K

ita

nse

blü

mche

n

_K

ita

Kun

terb

unt

_K

ita

Re

gen

bo

ge

n

_K

ita

Spa

tze

nn

est

_K

ita

Sto

rch

en

ne

st

_K

ita

Tab

alu

ga

_K

ita

Wa

ldh

au

s (

Kita)

AS

B-I

nte

gra

tio

nsK

ITA

"B

um

mi"

AS

B-K

ITA

"S

onn

en

land

"

AS

B-L

an

dK

ITA

"B

lau

ste

rn"

eva

nge

lische

Kita

Kin

de

rlan

d E

uro

pa

Mo

nte

ssori

Kin

de

rhau

s

Kita

Wir

belw

ind

Su

mm

e

Altstadt 2% 17% 16% 14% 0% 0% 4% 2% 0% 11% 3% 0% 6% 0% 14% 8% 100%

Bahnhofsvorstadt 0% 16% 24% 15% 0% 0% 7% 0% 0% 11% 0% 0% 7% 0% 12% 5% 100%

Vorstadt Nord 0% 28% 10% 15% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 13% 0% 15% 10% 100%

Rheinsberger Vorstadt 0% 33% 15% 16% 0% 0% 7% 0% 0% 9% 0% 0% 5% 0% 0% 0% 100%

WK I 0% 0% 46% 38% 0% 0% 0% 0% 0% 8% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100%

WK II 0% 0% 37% 38% 0% 0% 0% 0% 0% 11% 0% 0% 0% 0% 2% 7% 100%

WK III 0% 3% 38% 52% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 4% 100%

Lindenallee/ Gildenhall 18% 5% 12% 9% 0% 0% 0% 20% 0% 0% 11% 0% 7% 0% 4% 8% 100%

Weitere Stadtteile 0% 6% 23% 6% 4% 0% 12% 2% 0% 16% 0% 0% 4% 0% 8% 16% 100%

Alt Ruppin 0% 4% 5% 5% 0% 64% 0% 0% 12% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100%

Ortsteile 5% 0% 7% 6% 10% 5% 3% 7% 0% 3% 24% 15% 3% 0% 5% 5% 100%

Umland 4% 0% 7% 0% 0% 0% 3% 0% 0% 12% 7% 0% 21% 11% 17% 9% 100%

Gesamtergebnis 3% 8% 19% 17% 2% 6% 3% 3% 1% 8% 5% 2% 5% 4% 7% 7% 100%

Tabelle 5-6 Verteilung der Kinder aus den Sozialräumen auf die Kitas in Prozent

Die höchste Konzentration von Kindern aus dem unmittelbaren Umfeld auf eine Kita findet sich in Alt

Ruppin. Vor dem Hintergrund des deutlich abgrenzbaren Sozialraumes ist das auch nicht erstaunlich.

Bemerkenswert ist jedoch die ebenfalls überdurchschnittlich starke Konzentration der Kinder aus

dem WK III auf die Kita Kunterbunt verbunden mit einem äußerst geringen Anteil von Kindern aus

diesem Stadtteil in den Kitas der freien Träger. Zwar ist auch hier die Wohnortnähe ein Faktor, jedoch

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 26 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

ist eine ähnliche Konzentration auf eine – ansonsten eher weniger nachgefragte Kita – in keinem

anderen Bereich der Kernstadt zu finden. Diese Beobachtungen wiederholen sich vom Grundsatz her

auch bei den Grundschulen.

5.6 Bestand und Entwicklungspotentiale der Kitas

Die für die genehmigte Kapazität notwendige Spielfläche weicht aufgrund der Berücksichtigung von

Fluchtwegen und Stellflächen für Betten in der Regel von der Flächensumme der Gruppenräume und

weiteren regelmäßig pädagogisch genutzten Räume ab.

5.6.1 Städtische Einrichtungen

5.6.1.1 Kita Birkengrund

Birkengrund 14

geöffnet 6.30 - 17.00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Die Kita befindet sich in einer alten Villa im Stadtteil Lindenallee östlich des Ruppiner Sees. Das

Einzugsgebiet der Kita erstreckt sich auf einen Bereich von den Dörfern östlichen des Sees bis in den

Innenstadtbereich. Fast die Hälfte der Kinder kommt direkt aus dem Bereich Lindenallee, was

umgekehrt allerdings nur etwa ein Viertel der Kitakinder aus diesem Bereich ausmacht.

Pädagogisches Profil

- Liebe zur Natur und Auseinandersetzung mit der Umwelt

- Gestaltung der Außenflächen mit den Kindern

- Grundsätze der elementaren Bildung

Angebote von Dritten in der Kita

- Englisch (mit einer hohen Teilnahmerate)

Kooperationen im Sozialraum

Ein wichtiger Kooperationspartner ist die Grundschule Gildenhall (gemeinsame Turnstunden mit der

1. Klasse). Die Kita hat für den Stadtteil offene Aktivitäten (Sommerfest, Martinsumzug) und besucht

Senioren zu runden Geburtstagen.

Eine engagierte Elternschaft unterstützt die Kita bei Renovierungsarbeiten und der Gestaltung des

Außenbereiches.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 27 von 92

Raumbestand

"Birkengrund" Anzahl m²

Gruppenräume 4 109

Säuglingsraum/ Schlafraum 1 10

Isolierraum/ Schlafraum

Bewegungsraum 1 19

Snoozleraum

Töpferei -

Kinderküche -

Flur 19

Garderobe/Vorraum/Übergabe 12

Kinderwagenraum -

Außenfläche 2221

genehmigte Kapazität 34

notwendige Spielfläche 119

notwendige Außenfläche 340

Die Kita konnte durch den Anbau einer Feuertreppe als Standort erhalten werden. Im Anschluss

daran wurden auch die Sanitärräume erneuert. Wünschenswert wäre die Einrichtung einer

Kinderküche für die eigene Essenszubereitung mit den Kindern.

Der Baukörper der Kita Birkengrund eignet sich nicht für einen Ausbau entsprechend der aktuellen

Anforderungen an eine Kindertagesstätte. Insbesondere ist es selbst bei umfänglichen Umbauten

kaum möglich, einen direkten Zugang der Freiflächen von den Gruppenräumen aus zu schaffen.

Ebenfalls ungünstig sind die baulichen Voraussetzungen für die Herstellung eines barrierefreien

Zugangs und eines Kinderwagenraumes.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 28 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.2 Kita Eichhörnchen

Kastaniensteg 7

geöffnet von 6.00 bis 17.00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Mit ihrer Lage am Kastaniensteg unmittelbar hinter dem Bahnhof Rheinsberger Tor hat die Kita

Eichhörnchen von den städtischen Einrichtungen die größte Nähe zur Altstadt.

Die meisten betreuten Kinder kommen aus der Altstadt, die größte Bedeutung hat die Kita hingegen

für die Stadtteile Rheinsberger Vorstadt (wo sich die Kita auch befindet) und die benachbarte

Vorstadt Nord. Einzelne Kinder kommen aus weiteren Stadtteilen (u.a. Eichendorffsiedlung,

Lindenallee, Alt Ruppin und WK der Südstadt).

Pädagogisches Profil

Schwerpunkte im sozialen Leben der Kinder sind:

1. Toleranz, Verständnis füreinander und Moralische Regeln – wird zusätzlich gefördert durch

die räumliche Nähe und die Kooperation mit der Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige

Entwicklung

2. Gesundheitsförderung – gesunde Ernährung

3. Entwicklung von Erziehungspartnerschaften mit den Eltern.

Angebote von Dritten in der Kita

- Musikalische Früherziehung (Musikschule, ab 4 Jahren),

- Englisch (ab 5 Jahren) und

- Sport mit Musik (ab 4)

Für diese Angebote werden der Sport- und Musikraum bzw. der Kreativraum genutzt

Kooperationen im Sozialraum

Wichtigster Kooperationspartner ist die Grundschule Wilhelm Gentz. Die Kita übernimmt die

Betreuung der Hortkinder im Frühhort. Die Vorschulkinder besuchen 1x monatlich die Schule und

haben dort persönliche Paten. Seitens der Schule gibt es ein Vorleseprojekt für die Kita-Kinder.

Mit der benachbarten Förderschule werden ebenfalls gemeinsame Aktivitäten (z.B. Theater,

Erntedank) und gegenseitige Besuche durchgeführt.

Weitere Kooperationen gibt es mit der Diakonie (Programmgestaltung für Senioren in der

Tagespflege) und mit der AOK im Rahmen des Projektes Tiger-Kids.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 29 von 92

Raumbestand

"Eichhörnchen" Anzahl m²

Gruppenräume 7 307

Säuglingsraum/ Schlafraum 2 16

Isolierraum/ Schlafraum

Bewegungsraum 1 70

Snoozleraum -

Bastelraum/ Töpferei 39

Kinderküche -

Flur 192

Garderobe/Vorraum/Übergabe 3 62

Kinderwagenraum -

Außenfläche 5358

genehmigte Kapazität 92

notwendige Spielfläche 322

notwendige Außenfläche 920

Die Kita Eichhörnchen ist ein eingeschossiger, teilweise unterkellerter Bau, der jedoch nicht

barrierefrei ausgebaut ist.

Die Kita ist teilsaniert. Für die Fertigstellung des letzten Sanitärtraktes, die Hüllensanierung

(Dämmung) und die Kücheneinrichtung sind 300.000 € veranschlagt. Heizung und Elektroanlage sind

nach Auskunft der Kitaleitung ebenfalls noch zu sanieren.

Die Kapazität kann unter den bestehenden baulichen Bedingungen als ausgereizt gelten.

Die Krippenbetreuung ist mit der derzeitigen Organisation der Kita nicht weiter ausbaufähig. Im

Krippentrakt sind zwei Gruppen mit 16 bzw. 12 Kindern untergebracht. Ehemalige Nebenräume

(Büro und Isolierraum) werden als zusätzliche Schlafräume benutzt.

Die Umgestaltung der Räume mit einer flexibleren Gestaltung mit Bildungsbereichen (Leseecke,

Experimentierecke) steckt noch in den Anfängen. Die Krippenkinder haben direkten Zugang zu den

Freiflächen.

Die Kita verfügt über einen ausreichend großen Spielplatz, allerdings mit Erneuerungsbedarf bei der

Ausstattung.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 30 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.3 Kita Gänseblümchen

Saarlandstraße 21

geöffnet von 6:00 bis 17:00 Uhr

Gänsestübchen e.V.: 5:30 – 6:00 Uhr und 17:00 – 20:30 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Die größte Kita der Stadt mit ihrer zentralen Lage zwischen Altstadt und WK II besuchen Kinder aus

der ganzen Stadt. Etwa die Hälfte der Kinder kommt aus den WK I bis III. Insofern ist in der Kita eine

gemischte soziale Zusammensetzung vorzufinden.

Pädagogisches Profil

Die Kita arbeitet mit halboffenen Gruppen: Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr werden die

Kinder in altersgemischten Gruppen bis zur Einschulung betreut. Idealerweise sind die Jahrgänge in

diesen Gruppen gleichmäßig verteilt (ca. 8 Kinder pro Jahrgang). Die Gruppe wird normalerweise bis

zu Einschulung nicht gewechselt. Die Betreuung wird in einer halboffenen Form organisiert, an den

offenen Angeboten können die Kinder je nach individuellem Entwicklungsstand teilnehmen.

Besonderes Ziel der Kita ist die Förderung begabter und hochbegabter Kinder. Die entsprechende

Fortbildung haben alle Erzieherinnen

Weiteres wichtiges Thema ist Körper und Gesundheit, wozu neben Angeboten für die Kinder auch die

Beratung der Eltern gehört.

Bei der Einnahme der Mahlzeiten steht in der Kita die Schaffung einer familiären Atmosphäre in den

Gruppenräumen im Vordergrund, weshalb auch nicht die Schaffung eines zentralen

Kinderrestaurants angestrebt wird.

Die Vorbereitung auf die Schule erfolgt in der Vorschule mit einem eigenem Vorschulraum

(Heimatkunde, Mengenlehre, Musik, Muttersprache, Kunst).

Spätbetreuung:

Die Kita Gänseblümchen deckt Nachfrage nach Betreuung in Tagesrandzeiten auf der Grundlage des

§9 KitaG ab.

Das Angebot der Früh- und Spätbetreuung (5:30 – 6:00 Uhr und 17:00 -20:30 Uhr) besteht seit 2001

und wird durch den Verein Gänsestübchen organisiert, der zu diesem Zweck von den

Mitarbeiterinnen gegründet wurde. Die Betreuung erfolgt in den Räumen der Kita, die von der Stadt

zur Verfügung gestellt werden. Betreut werden die Kinder von den Erzieherinnen der Kita gegen ein

Entgelt von 3,- € pro Stunde. Für die Spätbetreuung sind derzeit insgesamt 40 Kinder angemeldet,

von denen bis zu acht Kinder in den Abendstunden anwesend sind.

Eine zeitliche Ausweitung des Angebotes auf Wochenendbetreuung oder Übernachtungen ist im

Sinne der Orientierung am Kindeswohl nicht geplant. (vgl. auch Empfehlungen des BMFSFJ und

Gutachten zum Modellprojekt „Einrichtungen mit besonderem Betreuungsbedarf im Spannungsfeld

zwischen Tagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung“ im Auftrag des MBJS)

Angebote von Dritten in der Kita

Musik, Englisch, Sport

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 31 von 92

Kooperationen im Sozialraum

Für den Übergang zur Grundschule wird mit den Grundschulen Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg

zusammengearbeitet. Bedingt durch Größe und Lage der Kita konzentrieren sich die Übergänger

nicht nur auf diese beiden Grundschulen. Die Kooperationsmöglichkeiten für die Gestaltung des

Überganges in die Schule stoßen damit an ihre Grenzen.

Eine Patenschaft besteht mit dem Seniorenwohnpark mit gegenseitigen Besuchen und gemeinsamen

Aktionen.

Die Kita profitiert vom Verein Gänsestübchen, der von Eltern und Geschäftsleuten unterstützt wird.

Raumsituation und Potentiale

"Gänseblümchen" Anzahl m²

Gruppenräume* 20 847

Säuglingsraum/ Schlafraum

Isolierraum/ Schlafraum 5 39

Bewegungsraum 1 59

Snoozleraum/ Leseraum 1 *

Vorschulraum 1 *

Gemeinschaftsraum 2 *

Bastelraum 1 *

Kinderküche 1 12

Flur 151

Garderobe/Vorraum/Übergabe 172

Kinderwagenraum** ja

Außenfläche 4758

genehmigte Kapazität 231

notwendige Spielfläche 808,5

notwendige Außenfläche 2310

* Zuordnung der Räume mit besonderen Funktionen nicht

eindeutig möglich

** Nutzung von Kellerräumen

An der Kita sind im Laufe der Jahre Erhaltungsinvestitionen erfolgt, so dass sich der Bau derzeit in

einem besseren Zustand befindet, als die benachbarte Kita Kunterbunt. Allerdings wurden keine

umfassenden Maßnahmen vorgenommen, um die Kita auf die heutigen Bedürfnisse auszurichten.

Unbefriedigend ist darüber hinaus der Zustand der Außenanlagen, welche große Betonflächen und

ein wenig differenziertes Bewegungsangebot aufweisen. Davon besonders betroffen ist der

Krippenbereich.

Im Gebäude wird die mangelnde Lärmdämmung als Problem angesehen.

Potentiale werden in der Überdachung des Innenhofes als Bewegungsraum/ Theater/ Musikraum

gesehen.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 32 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.4 Kita Kunterbunt

Artur-Becker-Straße 16

geöffnet 6:00 – 17:00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Die zweitgrößte Kita der Stadt hat ebenfalls ein großes Einzugsgebiet, allerdings mit einer etwas

stärker ausgeprägten Konzentration auf die WK I bis III. Über die Hälfte der Kinder aus dem WK III

besuchen die Kita Kunterbunt. Aber auch aus den übrigen Stadtteilen besuchen vereinzelt Kinder die

Kita Kunterbunt. Anders als die meisten andere Kitas, verfügte die Kita Kunterbunt zum Anfang des

Schuljahres noch über Kapazitätsreserven zur Aufnahme von Kindern im Laufe des Schuljahres.

Pädagogisches Profil

Hauptanliegen der Kita ist das Wohl der Kinder. Darüber hinaus steht die Sprachförderung im Fokus.

Ein wichtiges Thema für die Kitapädagogik ist eine gesunde Ernährung. Geplant ist deshalb der

Ausbau des Schwerpunktes Ernährung und Bewegung. Ideal wäre die Essenszubereitung durch die

Kinder selbst. Dafür sollte ein Kinderrestaurant mit Kinderküche eingerichtet werden.

Die Betreuung findet in altersübergreifenden Gruppen statt.

Derzeit sind fast 30 Kinder in der Frühförderung. Die angestrebte Einrichtung von

Integrationsgruppen (max. 15 Kinder) mit dem entsprechenden Personalschlüssel konnte bisher nicht

umgesetzt werden. Daher erfolgt die Frühförderung außerhalb der Gruppen.

Geplant ist in der Kita ein Eltern-Kind-Zentrum. Angedacht sind gemeinsame Angebote für Kinder und

Eltern/ Großeltern im Kreativbereich, die Integration des Elterncafés in das Kinderrestaurant,

Angebote zum gemeinsamen Kochen, gemeinsame Spiel- und Sportnachmittage.

Angebote von Dritten in der Kita

Bewegungserziehung

Kooperationen im Sozialraum

Kooperationen zum Übergang in die Schule bestehen mit den Grundschulen Karl Liebknecht und

Rosa Luxemburg.

Intensive Kooperationen bestehen mit dem Mehrgenerationenhaus „Krümelkiste“ (Theaterprojekte,

Themennachmittage, „Powerfrühstück“ mit Senioren, Familienbüro JNWB).

Neu ab Mai 2009 ist ein Kooperationsvertrag mit dem Bauspielplatz.

Enge Kontakte bestehen darüber hinaus zur WBG „Karl-Friedrich-Schinkel“.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 33 von 92

Raumbestand

"Kunterbunt" Anzahl m²

Gruppenräume 18 762

Säuglingsraum/ Schlafraum 2 85

Isolierraum/ Schlafraum 3 23

Bewegungsraum 1 59

Snoozleraum 1 32

Töpferei 1 32

Kinderküche 1 12

Flur 151

Garderobe/Vorraum/Übergabe 194

Kinderwagenraum* 1 9

Außenfläche 10189

genehmigte Kapazität 198

notwendige Spielfläche 693

notwendige Außenfläche 1980

* eigentlicher Kinderwagenraum im Keller ist vermietet

Dieser Bautyp verfügte ursprünglich über zehn Gruppenbereiche mit jeweils zwei Gruppenräumen

von ca. 41 und 45 m² sowie jeweils zugeordneten Sanitärbereichen und Garderoben sowie teilweise

Isolierräumen. Die ehemaligen Isolierräume sind teilweise in den Garderobenbereich integriert.

Im Krippenbereich wird die Kapazität durch die Stellflächen für die Kinderbetten sowie die

anzustrebende Beschränkung auf maximal 10 Kinder pro regelmäßig pädagogisch genutzten Raum

eingeschränkt.

In einem ehemaligen Gruppenbereich sind aktuell ein Vorschulraum sowie ein Elterncafé

eingerichtet. In einem weiteren Gruppenbereich war zwischenzeitlich ein Bewegungsraum

eingerichtet. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Kitaplätzen wurde dieser Bereich für die

Krippenbetreuung reaktiviert.

Aufgrund der Nutzung ehemaliger Gruppenräume für andere Funktionen (Elterncafé) ist die

derzeitige Kapazität der Kita Kunterbunt mit 198 Plätzen festgelegt.

Bewegungsraum im Keller (für die größeren Kinder) – ein weiterer bisheriger Bewegungsraum wird

aktuell aufgrund der Nachfrage nach Krippenbetreuung als Gruppenraum genutzt.

An der Kita vom Bautyp Schwerin sind in der Vergangenheit nur die allernotwendigsten Arbeiten

erfolgt. Entsprechend ist der bauliche Zustand äußerst unbefriedigend. Das betrifft den Zustand der

Sanitärbereiche ebenso wie betriebskostenwirksame energetische Aspekte.

Als Räume für die Frühförderung werden je nach Verfügbarkeit unterschiedliche Räume genutzt

(Elterncafé und Vorschulraum)

Der Innenhof wird derzeit wenig genutzt und könnte durch eine Überdachung als Bewegungsraum/

Aula/ Kinderrestaurant mit Kinderküche nutzbar gemacht werden.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 34 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

(Fortsetzung Kita Kunterbunt)

Wünschenswert wäre darüber hinaus ein überdachter Außenbereich für die Krippenkinder.

Die Kita verfügt über einen Töpferraum und einen Brennofen, der derzeit von der Kita allerdings

kaum genutzt wird, da u.a. die Bestuhlung nicht kindgerecht ist. Abends wird die Töpferei von der

Volkshochschule genutzt. Bei Beibehaltung der Nutzung des Töpferraumes durch die VHS ist die

Einrichtung eines kindgerechten Kreativraumes notwendig.

Die Nutzung eines Theaterraums im Keller musste wegen fehlender Fluchtwege zunächst aufgegeben

werden. Mittlerweile sind die brandschutztechnischen Voraussetzungen gewährleistet.

Der ehemalige Kinderwagenraum ist an den Neuruppiner Karnevalsclub vermietet. Angesichts der

steigenden Anzahl von Kindern im Krippenalter stellt sich die Problematik eines geeigneten

Abstellraumes für die derzeit bis zu 60 Kinderwagen.

Die Sanierung der Kita ist kurzfristig geplant. Während der Bauzeit soll die Kita komplett in den

ehemaligen Hort Sonnenkinder ausweichen.

5.6.1.5 Kita Regenbogen

Schulstraße 103 (Bechlin)

geöffnet von 6:15 – 16:45 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Die Kita ist in einem ehemaligen Wohnhaus in Bechlin untergebracht und hat in diesem Ortsteil auch

ihren wesentlichen Einzugsbereich. Einige Kinder kommen aus der Kernstadt, einige aus Gemeinden

des Amtes Temnitz.

Pädagogisches Profil

Situationsansatz, Jahreszeiten, Interessen der Kinder

enge Zusammenarbeit mit den Eltern

Angebote von Dritten in der Kita

-

Kooperationen im Sozialraum

Die Kita ist im Ortsteil verwurzelt und beteiligt sich aktiv an Dorffestivitäten. Das homogene

Einzugsgebiet begünstigt das Engagement der Elternschaft.

Kooperation mit Grundschulen gibt es kaum, da die Kinder auf unterschiedliche Grundschulen

wechseln.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 35 von 92

Raumbestand

"Regenbogen" Anzahl m²

Gruppenräume 2 61

Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 42

Säuglingsraum/ Schlafraum 1 7

Snoozleraum/ Leseraum -

Vorschulraum -

Gemeinschaftsraum -

Bastelraum -

Kinderküche -

Flur 14

Garderobe/Vorraum/Übergabe 65

Kinderwagenraum ja

Außenfläche 1782

genehmigte Kapazität 26

notwendige Spielfläche 91

notwendige Außenfläche 260

Die Kita verfügt über 2 Gruppenräume und einen Bewegungsraum.

Der ehemalige größere Gruppenraum ist als Bewegungsraum eingerichtet worden und wird darüber

hinaus zum Schlafen genutzt. Die Gruppe der größeren Kinder benutzt nunmehr als Gruppenraum

einen relativ kleinen Raum, der nur über die Küche oder den Gruppenraum der kleineren Kinder zu

erreichen ist. Der ehemalige Bewegungsraum im Dachgeschoss wird wegen eines fehlenden zweiten

Fluchtweges nicht mehr genutzt. Insofern gestaltet sich die Raumsituation für die Gruppe der

größeren Kinder sehr beengt.

Ein direkter Zugang der Freiflächen von den Gruppenräumen lässt sich aufgrund der

Grundstückssituation nicht verwirklichen.

Fenster, Türen und der Sanitärbereich wurden 2007 erneuert, derzeit wird die Gebäudehülle saniert,

anschließend ist die Sanierung der Gruppenräume geplant. Für die Erneuerung der Außenanlagen

sind 20.000 € eingeplant.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 36 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.6 Kita Spatzennest

Alt Ruppin, Fontaneweg 3c

geöffnet von 6:00 – 17:00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet

Die Kita liegt im westlichen Teil Alt Ruppins und in einer unbefestigten Anliegerstraße in

unmittelbarer Nähe zum Wald.

Drei Viertel der Kinder dieser Kita kommen aus Alt Ruppin. Damit gehen auch die meisten Alt

Ruppiner Kinder in das Spatzennest. Wichtig ist die Kita darüber hinaus für die Ortsteile im Norden

und Osten.

Pädagogisches Profil

Grundsätze der elementaren Bildung: „Jedes Kind bildet sich selbst“.

Dazu sind in den Räumen Bildungsbereiche eingerichtet. Darüber hinaus nutzt die Kita die Nähe zum

Wald für umfangreiche Bewegung in der Natur.

Angebote von Dritten in der Kita

Englisch, Tanzen

Kooperationen im Sozialraum

Enge Beziehungen bestehen zur Grundschule am Weinberg, mit der es auch einen gemeinsamen

Förderverein gibt. Mit der Schule zusammen werden Lesestunden und Wandertage durchgeführt.

Die Kita beteiligt sich an Alt Ruppiner Events (Korsofahrt, Weihnachtsbasar)

Als Besprechungsraum für die Erzieherinnen wird das Spatzencafé genutzt.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 37 von 92

Raumbestand

"Spatzennest" Anzahl m²

Gruppenräume 7 189

Säuglingsraum/ Schlafraum -

Essenraum 1 29

Bewegungsraum 1 57

Snoozleraum/ Leseraum -

Vorschulraum -

Gemeinschaftsraum -

Bastelraum -

Kinderküche -

Flur 61

Garderobe/Vorraum/Übergabe 7

Kinderwagenraum -

Außenfläche 7884

genehmigte Kapazität 71

notwendige Spielfläche 248,5

notwendige Außenfläche 710

Die Kita ist in einem nicht barrierefreien Flachbau untergebracht.

Die Sanitäranlagen sind bereits erneuert, für die Hülle, den Innenausbau und Außenanlagen sind

250.000 € veranschlagt.

Der Krippenbereich ist in einem separaten Flügel untergebracht und hat eine Kapazität von maximal

20 Plätzen. Die Gruppenräume des Krippenbereichs haben direkten Zugang zum Freigelände.

Die angestrebte Einrichtung von Bildungsbereichen ist aufgrund der Raumsituation nur bedingt

möglich. Insbesondere fehlen flexibel nutzbare kleinere Räume (Frühförderung, Englisch,

Experimentierecken)

Angesichts der baulichen Situation wird eine offene Arbeit mit dem aktuellen Personalschlüssel als

nicht durchführbar angesehen.

Die Kita verfügt über ein Spatzencafé in einem Flurraum. Hier wäre eine Vergrößerung und

Einrichtung einer Kinderküche zulasten der nicht mehr in dieser Größe notwendigen

Vorbereitungsküche wünschenswert.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 38 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.7 Kita Storchennest

Gentzstraße 21

geöffnet von 6:30 – 17:00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet: Die Kita liegt in der Gentzstraße im sogenannten Musikerviertel, einem

Einfamilienhausgebiet am nördlichen Kernstadtrand. Angesichts der geringen Größe der Kita ist das

Einzugsgebiet bemerkenswert. Es erstreckt sich weit über den Stadtteil hinaus. Nicht nur aus der

Altstadt und der Bahnhofsvorstadt kommen Kinder, auch aus den Ortsteilen und dem Umland sind

einzelne Kinder vertreten. Für die Eichendorff- und Musikersiedlung ist die hier gelegene Kita mit

44% der betreuten Kinder die bedeutendste. Der Lage und dem Einzugsgebiet entsprechend ist die

Kita durch eine sozial abgesicherte und aktive Elternschaft gekennzeichnet.

Pädagogisches Profil

„Leben mit der Natur“ – dem Profil entsprechend ist die Arbeit durch umfangreiche Beschäftigung im

Wald gekennzeichnet.

Die Kita bietet offene Gruppenarbeit und hat anstelle von Gruppenräumen thematische

Bildungsbereiche in ihren Räumen eingerichtet: Sportraum/ Spielraum/ Bastelraum, wenngleich die

Möblierung noch nicht vollständig auf dieses Konzept ausgerichtet ist.

Angebote von Dritten in der Kita

-

Kooperationen im Sozialraum

Kooperationen existieren mit den Grundschulen Rosa Luxemburg und Wilhelm Gentz.

Ein Mal wöchentlich wird die Turnhalle der Grundschule Wilhelm Gentz genutzt. Den Weg von der

Turnhalle zur Kita legen die Kinder im Sinne des auf Bewegung und Natur ausgerichteten Profils zu

Fuß zurück.

Weitere Kooperationen bestehen mit der Raiffeisenbank (u.a. Seniorenarbeit), dem Einkaufszentrum

REAL und dem Seniorenschlösschen Alt Ruppin.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 39 von 92

Raumbestand

"Storchennest" Anzahl m²

Gruppenräume 2 68

Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 49

Säuglingsraum/ Schlafraum 1 12

Essenraum -

Snoozleraum/ Leseraum -

Vorschulraum -

Gemeinschaftsraum -

Bastelraum 1 12

Kinderküche -

Flur 29

Garderobe/Vorraum/Übergabe

Kinderwagenraum -

Außenfläche 2187

genehmigte Kapazität 38

notwendige Spielfläche 133

notwendige Außenfläche 380

Die 1985 gebaute Kita ist noch nicht grundsaniert. Für die Sanierung von Fenstern, Fassade und

Sanitär sind 200.000 € veranschlagt.

Die Kita wurde als Kindergarten gebaut, ohne eine Krippengruppe vorzusehen. Entsprechend ist auch

kein Kinderwagenraum vorhanden. Maximal ein Viertel der Kapazität wird für Krippenkinder genutzt.

Die Gruppenräume haben teilweise direkten Zugang zum Freigelände.

Zur weiteren Profilierung wäre die Einrichtung einer Kinderküche wünschenswert, wo die Kinder u.a.

ihr Frühstück selbst zubereiten können. Durch die Einrichtung des Bewegungsraumes sind die

Möglichkeiten für Experimentiergegenstände eingeschränkt worden.

Der nicht unterkellerte Flachbau bietet auch kein Nebengelass z.B. für die Aufbewahrung von

Theaterkulissen.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 40 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.8 Kita Tabaluga

Gildenhaller Allee 35

geöffnet von 6:30 – 16:30 Uhr (Freitag bis 16:00 Uhr)

Lage und Einzugsgebiet:

Die Kita liegt im Bereich der Freilandsiedlung Gildenhall. Aus dem Bereich Gildenhall sowie aus den

östlichen Ortsteilen kommen auch die meisten Kinder. Etwa ein Viertel der Kinder kommt jedoch

auch aus den Stadtteilen westlich des Ruppiner Sees. Eine engagierte Elternschaft bereichert die

pädagogische Arbeit.

Pädagogisches Profil

Schwerpunkte: Natur, Kunst, gesunde Lebensweise, Sprachentwicklung

Unter Berücksichtigung des individuellen Entwicklungsstandes gibt es entsprechende offene

Angebote.

„Gesundes Frühstück“ mit abwechselnder Verantwortung der einzelnen Altersgruppen.

Angebote von Dritten in der Kita

Bewegung nach Musik

Kooperationen im Sozialraum

Zum Übergang in die Grundschule besteht eine Zusammenarbeit mit der Grundschule Gildenhall.

Zwei mal monatlich nutzen die älteren Kinder die Turnhalle der Schule.

Waldspaziergänge mit dem Revierförster

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 41 von 92

Raumbestand

"Tabaluga" Anzahl m²

Gruppenräume 3 88

Gruppenraum/ Bewegungsraum 1 48

Säuglingsraum/ Schlafraum 1 12

Essenraum -

Snoozleraum/ Leseraum -

Vorschulraum -

Gemeinschaftsraum -

Bastelraum -

Kinderküche -

Flur 29

Garderobe/Vorraum/Übergabe

Kinderwagenraum -

Außenfläche 1994

genehmigte Kapazität 35

notwendige Spielfläche 122,5

notwendige Außenfläche 350

Die 1987 eröffnete Kita ist in einem Bau – analog der Kita Storchennest – untergebracht.

Ähnlich stellen sich auch hier die Raumverhältnisse dar. Wünschenswert wären eine Kinderküche, ein

Sportraum und die Überdachung der Terrasse.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 42 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.1.9 Kita Waldhaus

Alt Ruppin, Gartenstraße 11b

Kapazität: 100 Kinder, davon werden 20 Plätze für den Kindergarten genutzt

geöffnet von 6:00 – 17:00 Uhr

Lage und Einzugsgebiet:

Über die Hälfte der Kinder im Kindergarten kommt aus Alt Ruppin, die Herkunft der anderen Kinder

verteilt sich auf unterschiedliche Stadt- und Ortsteile.

Pädagogisches Profil

In der Kita Waldhaus besteht neben dem Hort der Grundschule Alt Ruppin eine Kita-Gruppe mit einer

Kapazität von bis zu 20 Kindern.

Angebote von Dritten in der Kita

(siehe unter Grundschule Am Weinberg/ Hort Waldhaus)

Kooperationen im Sozialraum

Bedingt durch die Gemeinschaft mit dem Hort ist die Kooperation zur Grundschule Am Weinberg

gegeben. Allerdings konzentriert sich der Förderverein Alt Ruppiner Kinder e.V. auf die Unterstützung

der Schule und der Kita Spatzennest.

Raumbestand

"Waldhaus" - KiGa und Hort Anzahl m²

Gruppenräume 6 257

Bewegungsraum 1 52

Säuglingsraum/ Schlafraum

Essenraum 1 50

Snoozleraum/ Leseraum

Vorschulraum

Gemeinschaftsraum 1 13

Bastelraum

Kinderküche

Flur 66

Garderobe/Vorraum/Übergabe

Kinderwagenraum

Außenfläche 3191

genehmigte Kapazität 100

350

1000

notwendige Spielfläche

notwendige Außenfläche

Die Kitagruppe ist in zwei Gruppenräumen im Erdgeschoss der Kita Waldhaus untergebracht. Der

Bewegungsraum wird sowohl von der Kindergartengruppe als auch von den Hortkindern genutzt. Ein

direkter Zugang zu den Freiflächen aus dem Gruppenraum besteht nicht.

Der Frühhort wird in der Kindergartengruppe mit abgedeckt.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 43 von 92

5.6.2 Zusammenfassung zu den städtischen Kitas

Die kleinen Kitas Storchennest und Tabaluga, aber auch das Spatzennest in Alt Ruppin verfügen

insgesamt kaum über Platzreserven.

Bezogen auf die mögliche Nutzfläche ist hier die höchste Belegungsdichte unter den städtischen Kitas

vorzufinden. Angesichts der bereits bestehenden Relation von pädagogisch genutzten Räumen zur

Gesamtraumkapazität sind auch kaum Reserven mobilisierbar. Umgekehrt besteht in diesen

Einrichtungen Mangel an Abstellmöglichkeiten z.B. für nur temporär genutzte Gegenstände wie

Theaterkulissen oder Außenspielgeräte.

Auch die Empfehlung, dass der Bewegungsraum zusätzlich zu Haupt- und Nebenräumen vorhanden

sein sollte, kann in den kleinen Kitas im Prinzip nicht umgesetzt werden.

Die Kitas Birkengrund und Regenbogen sind in ungeeigneten Gebäuden untergebracht und haben

entsprechend Probleme mit der aktuellen Raumsituation. Als besonders ungünstig stellt sich das

Verhältnis von umbautem Raum und realisierbarer Kapazität in der Bechliner Kita Regenbogen dar.

In den meisten Kitas, insbesondere jedoch in den kleineren und mittelgroßen werden ehemalige

Funktionsräume als zusätzliche Räume für die Betreuung genutzt. Dazu gehören in erster Linie

Schlafräume für Kleinkinder, aber auch als Rückzugsräume für die Kinder (z.B. Leseräume)

Insbesondere die kleineren Kitas sind räumlich nicht auf den Anspruch einer intensiven

Elternkooperation ausgelegt. In der Regel gibt es in diesen Einrichtungen keine Räume für

Teambesprechungen und Elterngespräche. Allerdings erscheint vor dem Hintergrund der sozialen

Zusammensetzung und Herkunft der betreuten Kinder und des entsprechenden Elternengagements

die Notwendigkeit einer intensiveren Ansprache und Einbeziehung auch in den größeren

Einrichtungen vordringlicher.

Daraus ergibt sich eine Situation, in der die kleinen, familiären und besonders nachgefragten Kitas

ihre Kapazitäten nicht erweitern können, während insbesondere in der schlechter nachgefragten Kita

Kunterbunt rein rechnerisch noch Kapazitätsreserven mobilisierbar sind (in Abhängigkeit vom

geplanten Umbau).

Bis auf wenige Ausnahmen ungelöst ist die Lärmschutzproblematik in den Kitas. Die als

pädagogisches Ziel gestellte Anforderung an möglichst umfangreiche Bewegungsmöglichkeiten bringt

auch einen erhöhten Lärmpegel mit sich. Im Sinne des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten und des

Gehörschutzes für die Kinder sind daher in den Kitas lärmdämmende Maßnahmen erforderlich.

Keine der städtischen Kitas kann als barrierefrei bezeichnet werden. Durch ihre eingeschossige

Bauweise sind die meisten städtischen Kitas jedoch zumindest barrierearm.

Trotz der überwiegenden Flachbauten hat nur ein Teil der Kitas bzw. nur ein Teil der Gruppenräume

einen direkten Zugang zu den Freiflächen.

Für die zunehmende Anzahl von Kinderwagen im Zuge der erhöhten Nachfrage im Krippenbereich

sind nur in wenigen Einrichtungen adäquate Abstellmöglichkeiten vorhanden.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 44 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.6.3 Kitas freier Träger

5.6.3.1 Arbeitersamariterbund (ASB)

Der ASB betreibt drei Kitas in Neuruppin. Bereits 1993 hat der ASB die Integrationskita Bummi von

der Stadt übernommen, 2006 die Kita Blaustern in Radensleben, die vorher in Trägerschaft der

evangelischen Kirche lag. 2007 wurde die Kita Sonnenland in Wuthenow vom ASB als Ersatzneubau

errichtet.

Integrationskita Bummi:

Franz-Maecker-Straße 28c

Mit einer Kapazität von insgesamt 90 (93 incl. Ausnahmegenehmigung) ist die Kita im WK I die

einzige Integrationseinrichtung, die auf die integrative Betreuung behinderter Kinder ausgerichtet ist.

Bei einer Gruppengröße von 15 Kindern sind jeweils maximal 5 Integrationskinder vorgesehen. Damit

ergibt sich für die Kita eine Kapazität von 30 Integrationskindern. Durch diese Struktur bedingt hat

die Kita mit elf Kindern einen überdurchschnittlichen Anteil von nicht in Neuruppin wohnenden

Kindern. Ansonsten erstreckt sich das Einzugsgebiet über die gesamte Stadt, mit Schwerpunkten in

Altstadt, WK I und II sowie der Fehrbelliner Tor Vorstadt.

Kita Sonnenland Wuthenow:

Wuthenow, Dorfstraße 53

Die 2007 neu errichtete Kita verfügt über 60 Plätze. Die Übernahme durch den ASB ermöglichte die

zügige Umsetzung des erforderlich gewordenen Neubaus. Um ausreichend Freiflächen anzubieten,

erfolgte durch den ASB auch die Sanierung des außerhalb des Kitageländes gelegenen öffentlich

nutzbaren Sport- und Spielplatzes.

Das Einzugsgebiet der Kita Sonnenland erstreckt sich schwerpunktmäßig auf den Ortsteil Wuthenow

und die weiteren Ortsteile östlich des Ruppiner Sees sowie den Bereich Lindenallee. Einige Kinder

kommen auch aus den Stadtteilen westlich des Sees.

Kita Blaustern Radensleben:

Die kleine Landkita in Radensleben stellt ein wohnortnahes Angebot für die peripher gelegenen

Ortsteile östlich des Ruppiner Sees dar, wo auch fast alle der derzeit 24 Kinder herkommen. Die

Übernahme durch den ASB erfolgte, nachdem der vorherige Träger den Standort aufgeben wollte.

Der ASB erbringt mit seinem Portfolio Betreuungsangebote, die inhaltlich (Integrationskita) oder

räumlich durch die Stadt oder andere Träger nicht (mehr) abgedeckt wurden.

5.6.3.2 Evangelischer Kindergarten

Lage und Einzugsgebiet:

Der evangelische Kindergarten kann als die älteste Kita der Stadt bezeichnet werden. An ihrem

jetzigen Standort im evangelischen Gemeindehaus hat sie eine Kapazität von 65 Plätzen für Kinder im

Alter ab drei Jahren. Davon sind fast ein Drittel von Kindern belegt, die nicht in Neuruppin wohnen.

Die Herkunft der Neuruppiner Kinder verteilt sich mit Ausnahme der WK I – III über die gesamte

Stadt und die Ortsteile. Die Betreuung von Krippenkindern ist auch zukünftig nicht vorgesehen.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 45 von 92

5.6.3.3 Kinderland Europa

Das Kinderland Europa hat eine Kapazität von 45 Plätzen. 2008 waren 16 Plätze von Krippenkindern

belegt. Weitere Auskünfte wurden vom Träger nicht erteilt. Beim Landkreis liegt ein Antrag auf

Erhöhung der Kapazität vor.

5.6.3.4 Montessori Kinderhaus (BBZ)

Das Berufliche Bildungszentrum Wittenberge betreibt als Träger das Kinderhaus Montessori in der

Altstadt auf einem Grundstück mit der Montessori Grundschule. Die Kapazität von 83 Plätzen ist

aufgrund der räumlichen Situation am Standort mit einem begrenzten Freiflächenangebot nicht

erweiterbar. Mit dem Kinderhaus erweitert der Träger die Vielfalt der pädagogischen Konzepte im

Bereich der Kinderbetreuung in Neuruppin. Aufgrund des speziellen pädagogischen Konzeptes

erstreckt sich auch der Einzugsbereich über die Stadtgrenzen. Knapp ein Fünftel der Kinder kommen

nicht aus Neuruppin. In Neuruppin stellt die Altstadt als unmittelbar angrenzender Sozialraum einen

Schwerpunkt des Einzugsgebietes dar, während Alt Ruppin, die Rheinsberger Vorstadt und die WK I –

III unterrepräsentiert sind.

Das Kinderhaus Montessori weist als einzige Kita in der Stadt derzeit noch einkommensunabhängige

Elternbeiträge auf.

5.6.3.5 Kita Wirbelwind der Ruppiner Kliniken

Die Kita in einer Villa auf dem Gelände der Ruppiner Kliniken hat ebenfalls eine lange Tradition

aufzuweisen. Die Kita hat eine Kapazität für 82 Kinder. Davon sind derzeit ca. 30 Plätze im

Krippenbereich belegt und damit das maximal gewünschte Verhältnis von Krippenkindern zu

Kindergartenkinder erreicht. Kapazitätserweiterungen sind trotzt der Vollauslastung und der

ansteigenden Nachfrage nicht geplant. Eine Nachfragesteigerung aufgrund des zukünftigen

Rechtsanspruches für die unter Dreijährigen wird nicht erwartet, da die Beschäftigten auch aktuell

schon den bedingten Rechtsanspruch wahrnehmen.

Der Einzugsbereich der Kita erstreckt sich auf die gesamte Stadt und das Umland (mit 10% der

Kinder). Für den Bereich Keglitz stellt die Kita das räumlich nächste Betreuungsangebot dar, was sich

auch in der Zahl der von dort kommenden Kinder widerspiegelt.

Grundsätzlich ist die Kita auch offen für Betriebsfremde. Angesichts der Vollauslastung und der

bevorzugten Aufnahme von Kindern betriebsangehöriger Eltern hat dieser Aspekt derzeit keine

praktische Relevanz.

5.6.3.6 Gebührenstruktur bei den freien Trägern

Mit der Ausnahme des Montessori-Kinderhauses sind die Gebühren nach dem Einkommen gestaffelt

und bewegen sich im Rahmen der öffentlichen Einrichtungen.

5.6.4 Tagespflege

Mit Stand Mai 2009 gab es in Neuruppin sechs Tagespflegestellen. Die Tagespflegestellen befinden

sich in Karwe, Alt Ruppin, im Bereich Lindenallee, in der Weststadt und in der Fehrbelliner Tor

Vorstadt2.

Für die Berechnung der zukünftig notwendigen Kapazität wird von einem Anstieg der

Betreuungszahlen in der Tagespflege auf bis zu 35 Kinder ausgegangen.

2 Mit Stand Januar 2010 gibt es insgesamt acht Tagespflegestellen, darunter neue in Treskow und Bütow.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 46 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

5.7 Übersicht zu den Kitaplätzen im Bestand

Träger Name Altersgruppen Ortsteil Kapazität

Kapazität

incl.

Ausnahme

angemeldete

Kinder 5/09

Auslastung

5/09 incl.

Ausnahme-

kapazität

Stadt Birkengrund KK, KG 34 34 34 100%

Stadt Eichhörnchen KK, KG 92 92 92 100%

Stadt Gänseblümchen KK, KG 231 231 229 99%

Stadt Kunterbunt KK, KG 198 198 205 104%

Stadt Regenbogen KK, KG Bechlin 26 26 25 96%

Stadt Spatzennest KK, KG Alt Ruppin 71 71 70 99%

Stadt Storchennest KK, KG 38 38 38 100%

Stadt Tabaluga KK, KG Gildenhall 35 35 35 100%

Stadt Waldhaus (incl. Hort) KG, Hort Alt Ruppin 86 100 93 93%

ASB ASB Bummi KK, KG 90 93 93 100%

ASB ASB Blaustern KK, KG Radensleben 23 25 24 96%

ASB ASB Sonnenland KK, KG Wuthenow 60 60 58 97%

Evangelische Kirche Evangelischer KindergartenKG 65 65 60 92%

Southern Cross GmbH Kinderland Europa KK, KG 45 45 44 98%

BBZ Montessori KinderhausKG, Hort 83 83 82 99%

Ruppiner Kliniken Wirbelwind KK, KG 82 82 83 101%

Tagespflege KK 21 14 67%

Summe 1299 1279 98%

Tabelle 5-7 Kapazitäten im Bestand

5.8 Handlungsempfehlungen zur Kita-Entwicklung

Die Anforderungen zur Kitaentwicklung leiten sich aus neuen pädagogischen Konzepten im

Zusammenhang mit der SGB VIII – Novelle als Reaktion auf den Bedeutungswandel von

Kindertagesbetreuung ab. Neben offener Gruppenarbeit gehören dazu auch die Kooperation mit

Eltern, die Kooperation mit kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im

Gemeinwesen (insbesondere Familienbildung und -beratung) und die Kooperation mit Schulen

(Übergang Kita-Schule).

Im Spannungsfeld zwischen angestrebter Individualität bei der Betreuung der Kinder und einer

familiären Atmosphäre einerseits und der bestmöglichen Organisation (insb. Personalplanung)

werden für die Stadt Kitas angestrebt, in denen zwischen 65 und 80 Kindern betreut werden, jedoch

nicht unter 50 und nicht über 100.

Anzustreben ist eine hohe Flexibilität bei der Raumnutzung, insbesondere bei Kitas, für die bereits im

Planungszeitraum absehbar ist, dass ihre Kapazität nicht mehr vollständig benötigt wird. Das trifft vor

allem für die beiden großen Kitas Kunterbunt und Gänseblümchen zu, die in der räumlichen Lage

zum WK II prädestiniert dafür sind, Angebote für die zunehmende ältere Bevölkerung zu schaffen.

Räumliche Flexibilität ist auch vor dem Hintergrund notwendig, dass die tatsächliche Umsetzung von

pädagogischen Konzepten nicht nur von räumlichen, sondern insbesondere auch von personellen

Voraussetzungen abhängig ist, die jedoch nur äußerst begrenzt im Einfluss der Stadt liegen.

Attraktive Angebote im Kitabereich sind gesamtstädtisch als Standortfaktor und „Argument für

Neuruppin“ zu bewerten. Auf der teilräumlichen Ebene ist besonderes Augenmerk auf die

Sozialräume mit Problemen legen (insbesondere WK III).

Auch für den Kitabereich ist der Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen“ der Vereinten Nationen relevant. Bei zukünftigen Sanierungsmaßnahmen ist daher

auf die Herstellung von Barrierefreiheit zu achten.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 47 von 92

Zur Profilierung als Bildungsstandort und einer hohen Lebensqualität gehört auch ein attraktives

Angebot an Kindertageseinrichtungen. Da einerseits nicht vorhersehbar ist, wie stark der Anstieg

durch den neuen Rechtsanspruch tatsächlich wird, und andererseits die Kinderzahlen mittelfristig

rückläufig sind, sollten sich zusätzlich zu schaffende Kapazitäten nicht ausschließlich auf das

Krippenalter zu orientieren. Diese Kapazitäten können vor diesem Hintergrund einerseits durch

temporäre Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen geschaffen werden. In Neuruppin

kommt dafür mittelfristig jedoch nur die Kita Kunterbunt in Frage, die aufgrund ihrer Größe und der

sozialen Zusammensetzung der Bevölkerung im Einzugsbereich eigentlich durch Verringerung der

Kapazität einen individuelleren Charakter erhalten sollte. Um die notwendige Kapazitätserhöhung zu

ermöglichen und gleichzeitig ein attraktives Kitaangebot für die heutige und die zukünftige

Bevölkerung von Neuruppin zu sichern, wird daher die Neueröffnung einer Kita in der Altstadt

angeregt. Der Stadtteil weist bereits in der Gegenwart eine hohe Anzahl von Kindern auf, schneidet

bei den Kitakapazitäten jedoch unterdurchschnittlich ab. Darüber hinaus ist in der Altstadt auch

zukünftig mit einer steigenden Kinderzahl zu rechnen.

Bei zu erwartender nachlassender Nachfrage aus den WK I bis III besteht dann die Möglichkeit,

zunächst die Kapazität der beiden großen Kitas (Kunterbunt und Gänseblümchen) zu reduzieren.

Mit den dargestellten Empfehlungen ist die dem Basisszenario entsprechende Nachfrage zu

bewältigen. In der Nachfragespitze ist das derzeitige Niveau von Einpendlerkindern jedoch nur zu

gewährleisten, wenn temporär in den Kitas Kunterbunt und Neubau/Altstadt eine

Kapazitätserhöhung vorgenommen werden kann. Entsprechende Möglichkeiten sollten bei den

Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Angesichts der bereits in den kommenden Jahren

rückläufigen Kinderzahlen im Umland ist in den dortigen Kitas von einer Entspannung der Situation

auszugehen, so dass mit einer leichten Abnahme der Einpendlerkinder gerechnet werden kann.

Sofern die abnehmenden Kinderzahlen zur Schließung von Standorten im Umland führen, kann es

jedoch auch zu einem Anstieg der Nachfrage in Neuruppin kommen.

Auswirkungen der Aufgabe von Standorten

Auch bei einer mittel- bis langfristig absehbaren Aufgabe einiger Kitastandorte bleibt in Neuruppin

ein vielfältiges Angebot erhalten. Die Aufgabe kleinerer Standorte ermöglicht darüber hinaus die

Optimierung der verbleibenden Kitas hinsichtlich der Raumausnutzung und der Personalorganisation.

Allerdings verlängern sich für einen Teil der Kinder die Wege zur nächsten Kita. Bei der Wahl der Kita

spielen neben der Erreichbarkeit zwar auch andere Faktoren eine Rolle (vgl. Kapitel 5.1 und 5.5),

gleichwohl strebt die Stadt auch zukünftig ein wohnortnahes Versorgungsangebot an.

Unter Berücksichtigung der Gesamtnachfrage können voraussichtlich nach 2020 die Kitas

Birkengrund und Regenbogen (Bechlin) geschlossen werden.

Die Versorgung der Stadtteile östlich des Sees ist nach der Schließung der Kita Birkengrund durch die

Kitas Tabaluga und Sonnenland gesichert. Die Wege verlängern sich für die Bewohner der Lindenallee

teilweise, bleiben jedoch in der Regel zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu bewältigen. Darüber besteht

ein verbesserungsfähiges ÖPNV-Angebot zwischen dem Bereich Lindenallee (Potsdamer Platz) und

der Kita Tabaluga, dessen zukünftiger Bestand vorausgesetzt wird.

Mit der Aufgabe des Standortes der Kita Regenbogen (Bechlin) sind die nächsten Kitas im

benachbarten Kränzlin (ca. 2 km) oder der Neuruppiner Kernstadt (Bummi, Kunterbunt,

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 48 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Gänseblümchen) ca. 2,5 bis 3 km von Bechlin entfernt und damit fußläufig nicht mehr in zumutbarer

Zeit erreichbar. Über die Regionallinien ist Bechlin an das ÖPNV-Netz angeschlossen. Die Buslinien

bedienen auch die genannten Kitas.

Mit einer zum Ende des Planungszeitraumes hin möglichen Schließung der Kita Storchennest

verlängern sich die Wege vor allem für die Bewohner der Musikersiedlung, von der es ca. 1.500

Meter zur Kita Eichhörnchen sind. Damit liegt diese Alternative noch in fußläufiger Entfernung.

Ebenfalls, jedoch nicht ganz so stark verlängern sich die Wege aus der Eichendorffsiedlung.

Nicht auszuschließen ist auch, dass die Kita Tabaluga noch innerhalb des Planungshorizontes in Frage

gestellt wird. Bei Schließung dieser Kita würden sich die Wege aus Gildenhall und dem Bereich

Lindenallee zu den nächsten Einrichtungen deutlich verlängern und die Stadtteile in eine ähnliche

Situation geraten wie Treskow/Keglitz, ohne jedoch über eine vergleichbar qualifizierte ÖPNV-

Anbindung zu verfügen. Daher sollte die Kita Tabaluga so lang wie möglich erhalten werden.

Die Auswirkungen des Rückgangs der Nachfrage auf die städtischen Kitas sind auch abhängig von der

Entwicklung bei den freien Trägern.

Offen ist dabei die Zukunft der vom ASB betriebenen Kita Blaustern in Radensleben. Sie erfüllt als

kleine Kita ein Angebot im ländlichen Raum, der jedoch voraussichtlich von einer weiteren Abnahme

der Kinderzahlen betroffen sein wird. Als Alternative steht die ebenfalls vom ASB betriebene Kita

Sonnenland in Wuthenow, wodurch sich für die Hälfte der Kinder, die ohnehin aus einem anderen

Ortsteil kommen, bezüglich der Erreichbarkeit kaum etwas ändern würde. Direkt betroffen von

längeren Wegen wären vor allem die Radenslebener Kinder (12 im Jahr 2009).

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die mögliche Kapazitätsentwicklung der einzelnen

Einrichtungen.

20

07

/8

20

08

/9

20

09

/10

20

10

/11

20

11

/12

20

12

/13

20

13

/14

20

14

/15

20

15

/16

20

16

/17

20

17

/18

20

18

/19

20

19

/20

20

20

/21

20

21

/22

20

22

/23

20

23

/24

20

24

/25

20

25

/26

20

26

/27

20

27

/28

20

28

/29

20

29

/30

20

30

/31

Birkengrund 34 35 34 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35

Eichhörnchen 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 75 75 75 75 75

Gänseblümchen 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 231 200 200 185 170 150 140 130 120 110 100 90

Kunterbunt 223 198 220 220 200 200 220 225 225 225 220 210 200 200 200 185 170 150 140 130 120 110 100 90

Regenbogen 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26

Spatzennest 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 71 65 65

Storchennest 34 38 34 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38

Tabaluga 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35

Neubau Altstadt 100 100 100 110 110 110 100 100 80 80 80 80 80 80 80 70 70 70 70 70

Waldhaus (KITA-Teil) 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20

ASB Bummi 90 93 90 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 93 75

ASB Sonnenland 60 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58 58

ASB Blaustern 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23 23

Evangelischer Kindergarten 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65 65

Kinderland Europa 46 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 45 35 35 35 35 35 35 35 35

Montessori Kinderhaus 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 75 75 75 75 65 65 65 65

Wirbelwind (Ruppiner Kliniken) 82 82 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 83 75 75 75 75 65 65 65 65

Tagespflege 21 21 21 25 25 30 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 35 20 20

Summe Kapazität 1236 1216 1231 1243 1323 1328 1353 1368 1368 1368 1353 1343 1313 1282 1247 1191 1135 1095 1037 990 950 930 889 851

Tabelle 5-8 Mögliche Entwicklung der Kapazitäten der Kitas gemäß Basisszenario

mit Berücksichtigung eines Saldos von 50 Pendlerkindern

In der Summe stellen sich die Maßnahmen zur Kapazitätsentwicklung im Verhältnis zum erwarteten

Bedarf folgendermaßen dar:

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 49 von 92

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

Szenarien zur Entwicklung der Kita-Nachfrage insgesamt incl. Saldo von 50 Pendlerkindern

und Gegenüberstellung mit der möglichen Entwicklung der Kapazität

Gesamtkapazität

Postivszenario

Basisszenario steigende

Betreuungsquote

Basisszenario stagnierende

Betreuungsquote

Landesprognose

Negativszenario

Abbildung 5-9 Szenarien der Kita-Nachfrage insgesamt und mögliche Entwicklung der Gesamtkapazität

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 50 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6 Schulen

6.1 Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen

Die Schüler der geburtenschwächsten Jahrgänge nach 1990 haben die Grundschule bereits

durchlaufen. Insofern ist die vorläufige Talsohle bei der Primarstufe durchschritten, während in der

Sekundarstufe I die niedrigsten Schülerzahlen gerade erreicht wurden und in den nächsten Jahren

mit einem Anstieg zu rechnen ist. Die Sekundarstufe II wird bei gleichbleibender Quote noch einige

Jahre von sinkenden Schülerzahlen gekennzeichnet sein.

Die Auswirkungen des „Demographischen Echos“, also der Abhängigkeit der Geburtenzahlen von der

Stärke der Elterngeneration werden sich nach 2020 zunächst in der Primarstufe und mit

entsprechender Verzögerung noch innerhalb des Planungshorizontes in der Sekundarstufe

auswirken.

Abhängig ist die Entwicklung der Schülerzahlen auch von den Wanderungsbewegungen. Dabei spielt

die Wanderung junger Familien (vor der Einschulung) und junger Erwachsener (Bildungsmigration)

mit ihren Auswirkungen auf die Stärke der potentiellen Elterngeneration die dominierende Rolle,

während die Wanderung im Verlauf der Schulzeit vergleichsweise gering ist. Für die Planung wird die

notwendige Kapazität auf der Grundlage der Einschulungen berechnet. Mögliche Zu- oder

Abwanderungen von Schülern während der Schulzeit werden aufgrund ihrer in der Vergangenheit

geringen Dimension nicht explizit berücksichtigt. Jedoch sollten die maximal zulässigen

Klassenfrequenzen nicht ausgereizt werden, um Zuzüglern einen wohnortnahen Schulplatz

gewährleisten zu können.

Neben der Stärke der einzelnen Geburtsjahrgänge und den Wanderungsbewegungen kann sich die

Veränderung des für die Einschulung relevanten Stichtages vorübergehend auf die Stärke eines

Einschülerjahrgangs auswirken. Zuletzt gab es dies Situation 2005/06, als der Stichtag vom 30.06. auf

den 30.09. vorgezogen wurde, d.h. dass alle Kinder, die bis zum 30.09. des Jahres ihr sechstes

Lebensjahr vollenden, Schulpflichtig werden. Bei einer Vorverlegung um drei Monate wäre (bei

angenommen gleich starken Geburtsjahrgängen) ein Einschülerjahrgang rechnerisch um ein Viertel

stärker als in den vorherigen und nachfolgenden Jahren. Tatsächlich ist bei der letzten

Stichtagsänderung die Quote der Zurückstellungen angestiegen, während die Quote der vorzeitigen

Einschulungen auf fast Null zurückging. In den Folgejahren ist die Zahl der Zurückstellungen wieder

gesunken. Für die Planung wird von einer Quote an Zurückstellungen von acht bis zehn Prozent

ausgegangen. Eine weitere Stichtagsänderung ist derzeit nicht absehbar. Die zahlenmäßigen

Auswirkungen einer weiteren Vorverlegung des Stichtags würden sich angesichts des zu erwartenden

Vorlaufs jedoch – bezogen auf die Gesamtzahl der Grundschüler im Rahmen der

Prognoseunsicherheiten bewegen. Im ungünstigsten Fall würde eine solche Änderung noch vor 2018,

also zum Zeitpunkt der voraussichtlich höchsten Schülerzahlen wirksam.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 51 von 92

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

1600

1800

2000

Szenarien zur Entwicklung der Neuruppiner Schüler in der Primar- und den Sekundarstufen

PRIMAR - Positivszenario

PRIMAR - Basisszenario

PRIMAR - Landesprognose

PRIMAR - Negativszenario

SEK I - Positivszenario

SEK I - Basisszenario

SEK I - Landesprognose

SEK I - Negativszenario

SEK II - Positivszenario

SEK II - Basisszenario

SEK II - Landesprognose

SEK II Negativszenario

Abbildung 6-1 Szenarien zur Entwicklung der Anzahl der Neuruppiner Schüler in der Primar- und Sekundarstufe – Markiert

sind jeweils die Jahre, in denen die der Geburtsjahrgang 2008 die jeweilige Stufe erreicht

6.2 Ganztagsschulen/ Grundschulen und Hort

Nach der Förderung von Ganztagsschulen in den vergangenen Jahren ist das politische Ziel der

Etablierung der Ganztagsbetreuung für 25 Prozent aller Grundschülerinnen und Grundschüler

erreicht. Eine Ausweitung der Ganztagsangebote im Grundschulbereich ist daher nicht zu erwarten.

Neben der Einrichtung von Ganztagsangeboten in den Grundschulen Karl-Liebknecht und Rosa

Luxemburg wurden auch in den anderen städtischen Grundschulen die Horte an die jeweiligen

Schulstandorte gelegt. Damit verbunden sind eine Reihe von positiven Effekten, wie die Möglichkeit

der Erledigung der Hausaufgaben in den Klassenräumen unter Benutzung der Arbeitsmittel (wird

noch nicht überall praktiziert), die Vermeidung von Wegen im öffentlichen Verkehrsraum (kommt

auch dem Sicherheitsbedürfnis der Eltern entgegen) und nicht zuletzt die Doppelnutzung von

Räumen (Toiletten, Funktionsräume, Cafeteria).

Mit dem Umzug des Hortes Sonnenkinder an die Karl-Liebknecht-Schule ist dieser Prozess

abgeschlossen. An den meisten Standorten befinden sich die Horte nunmehr auf den

Schulgrundstücken. Lediglich in Alt Ruppin ist der Hort nach der Umsetzung des Bebauungsplanes

vom Schulgrundstück getrennt worden und nun über eine unbefestigte Anliegerstraße mit Gehweg

zu erreichen.

Damit ist die Entwicklung der Horte unmittelbar an die Entwicklung der Schulstandorte gekoppelt.

Eine Ausnahme stellt der Hort in Alt Ruppin dar, in dessen Räumen sich auch noch eine

Kindergartengruppe befindet, um die Versorgung mit Betreuungsplätzen flexibel absichern zu

können.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 52 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.3 Versorgungsgrad Hort

Der Versorgungsgrad im Hort lag in Neuruppin 2008 bezogen auf die 1. bis 6. Klasse bei ca. 50

Prozent (49% mit und 51% ohne LBK) und damit geringfügig unter dem Durchschnitt des Landes

Brandenburg (53 %). Durch die geringe Hortquote in den 5. und 6. Klassen (in denen nur noch ein

bedingter Rechtsanspruch gilt), beträgt der Versorgungsgrad bezogen auf die 1. bis 4. Klasse ca. 66

Prozent. Ab Klassenstufe 5 wird der Hort nur noch marginal nachgefragt.

Der leicht unterdurchschnittlichen Quote stehen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen

Sozialräumen innerhalb der Stadt und den jeweiligen Schulen gegenüber.

Die Horte der Grundschulen in Alt Ruppin und Gildenhall, aber auch der Wilhelm-Gentz-Schule

weisen einen hohen Versorgungsgrad von über 75% der Schüler der 1. bis 4. Klassen auf. Die Horte

der Rosa-Luxemburg-Schule und der evangelischen Grundschule liegen mit 67 bzw. 68% im

Durchschnitt, während in der Karl-Liebknecht-Schule mit nur 53% deutlich weniger Schüler den Hort

besuchen. Im Sinne einer bildungspolitisch angestrebten Ganztagsbetreuung (sind somit auch hohe

Hortquoten anzustreben) zeigen die hohen Quoten in den kleineren Schulen die optimale

Aufgabenteilung von Schule und Hort

Die geringe Quote in der Karl-Liebknecht-Schule mag unterschiedliche Ursachen haben: Wenig

Einfluss wird dem Umzug des Hortes an die Schule im Frühjahr 2009 beigemessen. Größeren Einfluss

dürfte das Ganztagsangebot der Schule haben, das trotz Abstimmung und Zusammenarbeit von

Schule und Hort in einer gewissen Konkurrenz zum Hort steht. Darüber hinaus gibt es im Stadtteil

vielfältige überwiegend kostenfreie Angebote der Jugendhilfe. (JUT, Fischbüchse, Krümelkiste,

Bauspielplatz), die zunehmend auch von Schulkindern der 1. bis 4. Klassen in Anspruch genommen

werden.

Die Hortquoten der Schulen spiegeln sich auch in der herkunftsbezogenen Statistik wider. In der

Rheinsberger Vorstadt ist bei ebenfalls wirtschaftlich schwächerer Klientel im Gegensatz zum WK III

eine höhere Hortquote zu verzeichnen, was die oben genannte These zum Einfluss der Angebote der

Jugendhilfe in der Südstadt erhärtet.

Altstadt 57%

Bahnhofsvorstadt 53%

Vorstadt Nord 70%

Rheinsberger Vorstadt 62%

WK I 50%

WK II 60%

WK III 48%

Gildenhall/ Lindenallee 73%

Weitere Stadtteile 58%

Alt Ruppin 75%

Ortsteile 54%

Gesamtergebnis 58%

Tabelle 6-2 Hortquote der Geburtsjahrgänge 2000 bis 2002 nach Stadtteilen differenziert

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 53 von 92

6.4 Integration und Inklusion

6.4.1 Grundlagen

Weitere Veränderungen sind auch bei der Integration und Inklusion von behinderten Schülerinnen

und Schülern zu erwarten. Grundlage dafür ist Artikel 24 des „Übereinkommens über die Rechte von

Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen. Im Unterschied zur Integration kennt die

Inklusion eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler, welche nicht in Gruppen mit und ohne

sonderpädagogischen Förderbedarf unterteilt werden. Vielmehr wird von gemeinsamen und

individuellen Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler ausgegangen.

Gemäß § 29 (2) BbgSchG sollen Schulen die sonderpädagogische Förderung durch gemeinsamen

Unterricht mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erfüllen, wenn

eine angemessene personelle, räumliche und sächliche Ausstattung vorhanden ist (oder geschaffen

werden kann). Praktisch betrifft das zum derzeitigen Zeitpunkt die Inklusion von Schülern mit

sonderpädagogischen Förderbedarf in der ersten Klasse der Grundschule. Bislang kann jedoch nur

ein Teil der betroffenen Schülerinnen und Schüler durchgängig den gemeinsamen Unterricht

besuchen, andere wechseln später auf eine Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Im Landesdurchschnitt haben in Brandenburg 8,3% der Schüler einen sonderpädagogischen

Förderbedarf. Davon werden fast drei Viertel an Förderschulen unterrichtet, ca. ein Viertel, also

insgesamt 2% der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen integrativer Förderung beschult. Bei

der Höhe des Förderbedarfes liegt Brandenburg damit im vergleichsweise hohen ostdeutschen

Durchschnitt, darüber liegt das Land bei der integrativen Förderung.

6.4.2 Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

6.4.2.1 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“

Entsprechend des Zieles der Inklusion nimmt die Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule mit dem

sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ keine 1. Klassen mehr auf. Dadurch und auch

durch die integrative Beschulung in höheren Klassenstufen sind die Schülerzahlen in den letzten

Jahren zurückgegangen. Der Träger geht auch zukünftig von dem berechtigten Bestand der Schule

aus. Für die allgemeinen Grundschulen ist dementsprechend zu erwarten, dass sich die Schülerzahl

der Einschulungsjahrgänge nach der ersten und zweiten Klasse durch Wechsel einzelner Schüler an

die Förderschule verringert.

Allerdings werden gemäß SEP des Landkreises für das gesamte Planungsgebiet Neuruppin 15 Schüler

ab der 3. Klasse sowie eine Steigerung der Schülerzahlen um 2 je Klassenstufe bis zur 7. Klasse

erwartet. Auf Neuruppin herunter gerechnet ergibt sich eine Zahl von unter 10 ab der 3. Klasse.

Verteilt auf die Grundschulen der Stadt ist die Zahl nahezu zu vernachlässigen und fließt deshalb

auch nicht in die quantitativen Überlegungen zu den einzelnen Standorten ein.

Die zunehmende Integration von Förderschülern in den allgemeinen Grundschulen und der Anspruch

der Inklusion führen jedoch dort nicht nur zu veränderten Anforderungen an die personelle

Ausstattung, sondern auch an die Räumlichkeiten. So werden Barrierefreiheit und flexibel nutzbare

Teilungsräume benötigt.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 54 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.4.2.2 Schule am Kastaniensteg mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

Ebenfalls vom Träger nicht in Frage gestellt wird die Schule am Kastaniensteg mit

sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Im Schuljahr 2008/09 hatte die

Schule 66 Schüler.

Obwohl die Förderschulen derzeit nicht in Frage gestellt werden, gibt es auch in Brandenburg schon

Beispiele für die Inklusion entsprechend der UN-Konvention.

Kooperationen existieren bereits zwischen der Schule am Kastaniensteg und der Gentzschule sowie

der Kita Eichhörnchen.

6.4.2.3 Förderschüler in den Regelschulen

Die genaue Anzahl von Förderschülern in den städtischen Schulen wurde nicht erhoben, zumal sie in

en einzelnen Schulen starken Schwankungen unterlegen ist.

Auch wenn die Abschaffung der Förderschulen in Brandenburg derzeit nicht diskutiert wird, ergibt

sich aus dem § 29 (2) BbgSchG die Aufforderung für den Schulträger, die räumlichen

Voraussetzungen für den inklusiven Unterricht in der Schulentwicklung zu berücksichtigten.

Dazu gehören die Herstellung der Barrierefreiheit und eine flexible Möglichkeit der Raumnutzung.

In den Grundschulen Am Weinberg und Karl Liebknecht ist die Barrierefreiheit nach der Sanierung

gegeben. Mit einer Sanierung der Grundschule Wilhelm Gentz ist auch dort die Herstellung der

Barrierefreiheit möglich. Bei den weiterführenden Schulen ist einzig die Oberschule Alexander

Puschkin nicht barrierefrei.

6.5 Schulen im Sozialraum/ Soziales Lernen

Bereits seit über zehn Jahren wurden in Neuruppin die Schulhöfe und Sportplätze einiger Schulen für

die allgemeine Nutzung geöffnet und im Rahmen geförderten Maßnahmen entsprechend umgebaut.

Die weiterführenden städtischen Schulen haben alle ein öffentlich nutzbares Schulgelände, bei den

Grundschulen sind es die Grundschule Karl-Liebknecht und die Grundschule Alt Ruppin.

Grundsätzlich haben sich die offenen Schulhöfe hinsichtlich der Schüleraufsicht und potentieller

Nutzungskonflikte während der Schulzeit bewährt. Ein Problem stellen dagegen Vermüllung und

Vandalismus dar. Diese Problematik stellt sich jedoch nicht nur spezifisch für die offenen Schulhöfe,

sondern allgemein für Treffpunkte im öffentlichen Raum. Aufgrund der Schulnutzung wird diese

Problematik im Unterschied zu anderen öffentlichen Räumen nicht nur intensiver wahrgenommen,

sondern für einen geordneten Schulbetrieb besteht auch die Notwendigkeit, ggf. täglich

aufzuräumen und eventuelle Schäden zu beseitigen. Insofern stellen die offenen Schulhöfe für die

Stadt die am intensivsten gepflegten öffentlichen Räume dar. Insofern leisten die Verantwortlichen

(Hausmeister, aber auch Lehrer) einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Ordnung und Sicherheit

in der Stadt und entlasten damit auch den Bauhof, dem diese Aufgabe bei den städtischen Anlagen

obliegt.

Traditionell werden die Sporthallen in einem großen Umfang von Sportvereinen genutzt. Damit ist

nicht nur einen intensive Nutzung der baulichen Infrastruktur gegeben, sondern die Schulstandorte

rücken auch in das Bewusstsein der in den Vereinen aktiven Bevölkerung.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 55 von 92

Darüber hinaus werden verschiedene Kooperationen praktiziert, die in den jeweiligen Profilen

erläutert sind. Insbesondere gehören dazu die Gestaltung der Übergänge von Kita zu Grundschule

und Oberschule zur Ausbildung.

Als Defizit im Zusammenhang mit dem sozialen Lernen und der Ganztagsbetreuung ist in den

städtischen Schulen die Ausstattung der Speiseräume anzusehen, die mit Monobloc-Mobiliar kaum

Anregung zur Entwicklung einer Tischkultur geben.

6.6 Auswirkungen möglicher bildungspolitischer Veränderungen

Die politische Diskussion zu einer gemeinsamen achtklassigen Schule hätte auch Auswirkungen auf

die Schulen in Neuruppin. Angesichts der vorhandenen Raumkapazitäten und der in Neuruppin

vorhandenen weiterführenden Schulen ist jedoch davon auszugehen, dass eine entsprechende

Umstrukturierung mit den notwendigen Anpassungsmaßnahmen grundsätzlich im Bestand erfolgen

könnte.

6.7 Verteilung der Schüler nach Sozialräumen

6.7.1 Primarstufe

Nach der Einführung von deckungsgleichen Schulbezirken haben sich die tatsächlichen

Einzugsgebiete der Grundschulen nur wenig verändert. Am stärksten ist die Rosa-Luxemburg-

Grundschule betroffen, aus deren ehemaligem Schulbezirk die Schulen der freien Träger einen Teil

der Schüler beziehen. Umgekehrt wird auch die Rosa-Luxemburg-Schule stark nachgefragt, so dass

insgesamt 20% der Schüler aus anderen (ehemaligen) Schulbezirken kommen. Dies betrifft die 5. und

6. Klasse allerdings ebenso, wie die Einschüler der letzten beiden Jahre, war also auch schon vor der

Deckungsgleichheit der Schulbezirke im Jahr 2006 so.

Bei der Betrachtung der Sozialräume fällt auf, dass grundsätzlich zwar wohnortnahe Schulangebote

wahrgenommen werden, jedoch kein Stadtteil so stark auf eine Schule orientiert ist, wie der WK III.

Gleichzeitig besuchen aus diesem Stadtteil die wenigsten Schüler eine Grundschule der freien Träger.

Ebenfalls vergleichsweise wenig Schüler der Freien Träger kommen aus den WK I und II sowie aus Alt

Ruppin. Dagegen besuchen überdurchschnittlich viele Schüler aus Altstadt, Bahnhofsvorstadt,

Eichendorffsiedlung, Treskow/ Keglitz und der Fehrbelliner Tor Vorstadt die Grundschulen der freien

Träger. Damit spiegelt die Verteilung der Schüler die jeweilige Entfernung von Schule und Wohnort,

die unterschiedliche Konzepte der städtischen Grundschulen, vor allem aber die Unterschiede der

wirtschaftlichen Situation der Bewohner in den einzelnen Stadtteilen wider.

ARP GDH KLS RLS WGS EVI MON Gesamt

_Altstadt 1% 0% 2% 55% 9% 15% 19% 100%

_Bahnhofsvorstadt 0% 0% 0% 62% 6% 20% 12% 100%

_Vorstadt Nord 3% 0% 0% 12% 74% 6% 6% 100%

_Rheinsberger Vorstadt 0% 0% 3% 14% 57% 20% 6% 100%

_WK I 0% 0% 81% 13% 0% 6% 0% 100%

_WK II 0% 0% 82% 5% 2% 8% 4% 100%

_WK III 0% 1% 96% 0% 2% 1% 0% 100%

_Gildenhall/ Lindenallee 6% 57% 1% 8% 0% 21% 7% 100%

Weitere Stadteile 2% 0% 17% 19% 20% 29% 14% 100%

Alt Ruppin 87% 1% 1% 1% 1% 8% 0% 100%

Ortsteile 19% 37% 16% 2% 5% 8% 14% 100%

Gesamt 10% 9% 29% 19% 10% 13% 9% 100%

Tabelle 6-3 Verteilung der Schüler aus den Sozialräumen auf die Grundschulen (Werte unter 3% sind nicht dargestellt)

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 56 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.7.2 Sekundarstufe

Das Wahlverhalten bei den weiterführenden Schulen ist in erster Linie vom angestrebten Schultyp

abhängig. Innerhalb der einzelnen Schultypen bestehen überschaubare Alternativen mit zwei

Oberschulen und zwei Gymnasien (sowie dem Gymnasium des BBZ, dessen weitere Entwicklung

derzeit jedoch offen ist). Da die Schulen alle in einer ähnlichen Lage befinden, ist davon auszugehen,

dass die Erreichbarkeit bei der Schulwahl nur eine untergeordnete Rolle spielt. Insofern sind

Unterschiede beim Wahlverhalten auf andere Faktoren zurückzuführen.

Bezogen auf die Herkunft der Schüler der Schulen der freien Träger wiederholt sich das Bild aus dem

Primarbereich auch in der Sekundarstufe. Darüber hinaus werden die Unterschiede der Sozialräume

auch in der Gymnasialquote bei den Schülern der Sekundarstufe I deutlich. Dabei heben sich

ebenfalls die WK I bis III, aber auch die Rheinsberger Vorstadt durch geringe Gymnasialquoten ab.

Dagegen besuchen Schüler aus Treskow/ Keglitz und Lindenallee/ Gildenhall, aber auch aus der

Altstadt vergleichsweise häufig ein Gymnasium.

Von dem hohen Anteil an Oberschülern im WK III besuchen wiederum die meisten die Fontane-

Gesamtschule. Diese Konzentration auf die insgesamt am wenigsten nachgefragte Schule spiegelt

den vergleichsweise hohen Anteil von bildungsfernen Haushalten mit sozialen Problemen wider (vgl.

IHK Südstadt Neuruppin 2008).

APS FGS KFSG EVI Gesamt Anteil Gymnasium Anzahl Schüler

Altstadt 28% 12% 25% 35% 100% 60% 110

Bahnhofsvorstadt 45% 7% 25% 23% 100% 48% 56

Vorstadt Nord 30% 17% 35% 17% 100% 52% 23

Rheinsberger Vorstadt 38% 33% 13% 17% 100% 29% 24

WK I 50% 38% 12% 0% 100% 12% 26

WK II 33% 34% 26% 7% 100% 33% 94

WK III 26% 41% 31% 1% 100% 32% 68

Gildenhall/ Lindenallee 21% 13% 32% 34% 100% 66% 47

Weitere Stadtteile 20% 12% 29% 39% 100% 68% 85

Alt Ruppin 37% 24% 11% 28% 100% 39% 54

Ortsteile 25% 22% 35% 18% 100% 53% 105

Summe 30% 22% 26% 22% 100% 48% 692

Tabelle 6-4 Verteilung der Schüler aus den Sozialräumen auf die Schulen der Sekundarstufe I (ohne Gymnasium des BBZ)

und Gymnasialquote

Aus der Verteilung der Schüler der einzelnen Sozialräume auf die Schulen ergibt sich die

Aufforderung, den eingeschlagenen Weg weiterzuverfolgen und die Aufmerksamkeit auf Schulen und

Stadtteile zu lenken, wo sich eine Häufung von Problemlagen abzeichnet und alternative Angebote

aus unterschiedlichen Gründen nicht wahrgenommen werden (können).

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 57 von 92

6.8 Bestand und Potentiale Primarstufe

6.8.1 Veränderungen in den vergangenen Jahren

Auf lokaler Ebene wurde das Schulangebot durch die freien Träger ausgebaut. Seit einigen Jahren

sind die evangelisch Grundschule und die Montessori-Grundschule Bestandteil der

Bildungslandschaft.

Die Einführung von deckungsgleichen Schulbezirken hat bisher kaum Veränderungen in der

Schulwahl mit sich gebracht.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 58 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.2 Städtische Grundschulen

6.8.2.1 Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin und Hort Waldhaus

Raumbestand

Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin Ist AnzahlIst Summe

Soll 1-

zügig

Soll 1-

zügig m²

Sol l 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Klassenräume* 6** 304 6 360 12 720

Fachräume Naturwissenschaft 1 51 1 80 1 80

Fachräume Musik/ Kunst 2 131 0 0 1 70

Summe Klassen- und Fachräume 9 486 7 440 14 870

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume***4 150 1 40 2 80

Vorbereitungsräume 3 78 3 80 3 80

Horträume**** 6** 288

Fachräume mit Hortnutzung

Speiseraum/ Cafeteria***** 1 50 1 80 1 120

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume -

Sporthalle 636 405 405

Freisportfläche 4800 2845 2845

Pausenfläche 6400 900 1800

24 - 25

28 - 30

86(100)aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung (Ausnahme) incl. Kiga-gruppe

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

* Fachräume GEO, ENG, GESELL werden als Klassenraum gezählt

*** Differenzierungsraum, Schülerwerkstatt, Medienraum, Hauswirtschaft

** Ab 2009 kommen 2 Räume im Turnhal lengebäude hinzu, die als Klassen- und Hortraum genutzt werden

***** Speiseraum im Hortgebäude Waldhaus

**** davon ein Raum mit 48 m² im Schulgebäude, übrige Räume im Hort Waldhaus

Die 1930 im Bauhausstil errichtete denkmalgeschützte Schule wurde 2005 umfassend saniert. Im

Anschluss daran wurden auch der Schulhof und das Umfeld aufgewertet. Der Sportplatz wurde auf

das für den Grundschulbetrieb notwendige Mindestmaß reduziert. Mit der Sanierung wurde die

frühere Gesamtschule als ein- bis zweizügige Grundschule barrierefrei hergerichtet.

Aufgrund der aktuell steigenden Schülerzahlen und des Wahlverhaltens werden 2009/10 zwei erste

Klassen eingeschult. Zu erwarten ist auch in den nächsten Jahren eine entsprechende Nachfrage. Um

die teilweise Zweizügigkeit absichern zu können, wurden zum Schuljahr 2009/10 zwei Räume im

Turnhallengebäude als Klassen- bzw. Hortraum ausgebaut und die brandschutztechnischen

Voraussetzungen für die Nutzung geschaffen. Eine durchgängige Zweizügigkeit mit der entsprechend

notwendigen Hortkapazität ist unter den gegebenen baulichen Voraussetzungen nicht zu

organisieren.

Als Teilungsräume für die älteren Schüler werden die Klassenräume der jüngeren nach deren

Unterrichtsende genutzt. Die baulichen Gegebenheiten beschränken Flexibilität und

Teilungsmöglichkeiten. So war es beispielsweise nicht möglich, weitere Verbindungstüren zwischen

den Klassenräumen einzufügen.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 59 von 92

Lage und Einzugsgebiet:

Die Grundschule Am Weinberg liegt im Ortsteil Alt Ruppin und ist nach wie vor eine Grundschule mit

einer starken Ortsbindung. Fast neunzig Prozent der Alt Ruppiner Kinder besuchen die Grundschule

Am Weinberg. Darüber hinaus kommen die Schüler aus den angrenzenden Ortsteilen im Norden und

Osten der Stadt. Nur einzelne Schüler kommen auch aus Gildenhall und der Kernstadt von

Neuruppin. Eine Haltstelle der ÖPNV befindet sich in unmittelbarer Nähe der Schule. Darüber hinaus

ist die Haltestelle am Alt Ruppiner Kirchplatz fußläufig über Anliegerstraßen und Gehwege in

wenigen Minuten zu erreichen.

Pädagogisches Profil

Die Schule hat ihren Unterricht auf ein musikalisches Profil ausgerichtet (2 Wochenstunden Musik,

Gitarren AG, durchgängiges Angebot Flötenunterricht bis zur 6. Klasse). Darüber hinaus wird mit viel

Engagement eine Schulbibliothek betrieben. Die Schule trägt seit Januar 2009 den Titel „Gesunde

Schule“.

Temporär findet altersgemischter Unterricht zur Ausbildung der Lesekompetenz statt.

Auf die Einrichtung als Ganztagsschule wurde verzichtet. Auch wurden keine FLEX-Klassen gebildet,

da in der kleinen Schule, die überwiegend einzügig geführt wird, in diesem Fall keine Alternative

mehr gegeben wäre.

Kooperationen im Sozialraum

- Hort Waldhaus (der auch Räume in der Schule nutzt)

- Kita Spatzennest – Vorleseprojekt/ Vorbereitung für die Schule

- Schule am Kastaniensteg (sonderpädagogischer Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“)

- Schultz-Hencke-Heim (Tagesbetreuung in Alt Ruppin) – Rückkehrerintegration in die

Grundschule

- Seniorenheim Radensleben, Fontanebuchhandlung (Autorenlesungen)

Hort Waldhaus:

Etwa drei Viertel der Schüler der ersten bis vierten Klasse besuchen den Hort.

Der Hort befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft, jedoch seit der Verkleinerung und teilweisen

Umwandlung des Sportplatzes in Baugrundstücke nicht mehr direkt an das Schulgrundstück

angrenzend. Die Betreuung findet in halboffener Gruppenarbeit statt. Die Hortbetreuung der ersten

Klasse wird im Schulgebäude direkt neben dem Klassenraum organisiert, die übrigen Klassenstufen

sind im Hortgebäude. Trotz der zwei genutzten Grundstücke verläuft die räumlich verteilte

Hortarbeit reibungslos. Bei zweizügigen Jahrgängen kann dieses Prinzip durch den neuen Hortraum

im Turnhallengebäude vorerst beibehalten werden.

Zwischen Schule und Hort bestehen enge Kooperationen. Das Mittagessen nehmen alle Schüler im

Hort ein. Die Hausaufgaben werden in den Unterrichtsräumen erledigt.

Eine Besonderheit unter den städtischen Betreuungseinrichtungen ist beim Waldhaus die gemischte

Führung von Kindergarten und Hort. Mit nur 20 Kindergartenkindern ist die Nutzung jedoch vom

Hort dominiert. Günstig wirkt sich die Kindergartengruppe in Bezug auf die Organisation des

Frühhortes aus.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 60 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.2.2 Grundschule und Hort Gildenhall

Raumbestand

Grundschule Am Weinberg Alt Ruppin Ist AnzahlIst Summe

Soll 1-

zügig

Soll 1-

zügig m²

Sol l 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Klassenräume 6 329 6 360 12 720

Fachräume Naturwissenschaft* 3 198 1 80 1 80

Fachräume Musik/ Kunst 1 49 0 0 1 70

Summe Klassen- und Fachräume 10 576 7 440 14 870

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume1 18 1 40 2 80

Vorbereitungsräume 5 74 3 80 3 80

Horträume** 5 188

Schulräume mit Hortnutzung*** 1 50

Speiseraum/ Cafeteria 2 48 1 80 1 120

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume****2 90

Sporthalle 632 405 405

Freisportfläche 3000 2845 2845

Pausenfläche 3005 900 1800

25

29

65(80)

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung (Ausnahme bis 31.08.2010)

* incl . Fachraum Werken und PC-Raum

** davon 4 Gruppenräume + 1 Freizeitraum mit 26 m²

*** Musikraum - unter Anrechnung auf die Genehmigung (Flächenansatz abzüglich Schultische)

**** Obergeschoss des Hortgebäudes wg. fehlendem 2. Fluchtweg nur als Lagerraum nutzbar

Die Schule ist in einem Bau aus der DDR-Zeit untergebracht. Im alten Schulgebäude aus der ersten

Hälfte des 20. Jahrhunderts wird die Erdgeschosszone durch den Hort genutzt. Die Räume in den

Obergeschossen dienen teilweise als Lagerraum für den Hort, sind aber aufgrund eines fehlenden

zweiten Fluchtweges überwiegend ungenutzt.

Das Schulgebäude ist teilsaniert. Die Sanitärräume wurden erneuert und das Gebäude entsprechend

der Brandschutzanforderungen erneuert.

Aufgrund unterschiedlicher Klassenraumgrößen sind neben kleineren Klassen (22 Schüler) jeweils 2

größere Klassen (ca. 26 Schüler) möglich.

Für die Stärkung des Schulprofils ist die Einrichtung eines grünen Klassenzimmers vorgesehen.

Die Hortkapazität konnte durch die Mitbenutzung des Musikraumes der Schule an die aktuelle

Nachfrage angepasst werden.

Hausaufgaben werden in den Gruppenräumen des Hortes erledigt.

Der Hort nutzt einen Spielplatz, der außerhalb der Hortzeiten öffentlich verfügbar ist. Wie bei den

anderen öffentlichen Freiflächen besteht auch hier die Problematik der Vermüllung.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 61 von 92

Die Horträume weisen einen unterschiedlichen Bau- und Sanierungszustand auf. Als

Computerkabinett wird ein Raum mit Einfachverglasung genutzt.

Lage und Einzugsgebiet:

Die einzügige Schule liegt am östlichen Ufer des Ruppiner Sees mit einem räumlichen Bezug zur

früheren Freilandsiedlung Gildenhall.

Die Schüler kommen fast alle aus den Bereichen Gildenhall/ Lindenallee sowie den Seegemeinden

und anderen Ortsteilen östlich des Ruppiner Sees. Allerdings hat die Schule für diese Ortsteile nicht

die gleiche Bedeutung, wie die Schule am Weinberg für Alt Ruppin. So besucht ein größerer Teil der

Kinder aus dem Einzugsgebiet Schulen in der Kernstadt. Gleichwohl ist der Einzugsbereich von einem

geringen sozialen Problempotential gekennzeichnet.

Per ÖPNV ist die Schule durch eine eigene Haltestelle erschlossen. Die Erschließungsstraße befindet

sich jedoch in einem äußerst schlechten Zustand, was sich insbesondere bei der zunehmenden

Verwendung von Niederflurbussen als Problem darstellt. Die Haltestelle wird zu den Schulzeiten von

den Buslinien in die Seegemeinden, nach Wustrau und Radensleben bedient.

Pädagogisches Profil

Schulgemeinschaft mit enger Kooperation von Lehrern, Eltern, Schülern und Horterziehern.

Die Einrichtung einer Ganztagsschule ist seitens der Schulleitung nicht geplant und wird aufgrund der

Schulgröße organisatorisch problematisch angesehen.

Hort

Die Hortarbeit erfolgt in offener Arbeit, lediglich die Hausaufgaben werden in den Gruppenräumen

nach Klassen getrennt erledigt.

In den 1. und 2. Klassen besuchen nahezu alle Schüler den Hort. Insgesamt sind derzeit von der

ersten bis zur vierten Klasse über 75% der Schüler im Hort. In der 5. und 6. Klasse gehen die meisten

Kinder außerschulischen Aktivitäten nach, so dass kaum eine Hortnachfrage besteht.

Für die Betreuung im Frühhort ist derzeit keine ausreichende Nachfrage gegeben.

Teilungsräume

Als Teilungsräume werden die Fachräume und der Gruppenraum genutzt. Bei gutem Wetter wird

auch der Außenbereich mitgenutzt.

Förderangebote beziehen sich entsprechend der Nachfrage auf leistungsstarke Schüler.

Kooperationen im Sozialraum

- Beteiligung an Dorffesten in den Ortsteilen und dem Umland, Gestaltung von Programmen

für Senioren (Seehotel).

- Der Sportplatz wird vom Sportverein unterhalten und von der Schule mitbenutzt. Insofern ist

eine starke Bindung zum Sportverein gegeben.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 62 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.2.3 Grundschule Karl Liebknecht und Hort Sonnenkinder

Raumbestand

Grundschule Karl Liebknecht Ist AnzahlIst Summe

Soll 3-

zügig

Soll 3-

zügig m²

Sol l 4-

zügig

Soll 4-

zügig m²

Klassenräume 17 1082 18 1080 24 1440

Fachräume Naturwissenschaft* 2 138 1 80 1 80

Fachräume Musik/ Kunst 1 62 2 140 2 140

Summe Klassen- und Fachräume 20 1282 21 1300 27 1660

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume**9 465 3 120 4 160

Vorbereitungsräume 4 93 5 130 5 130

Horträume*** 7 410

Schulräume mit Hortnutzung ja

Speiseraum/ Cafeteria**** 1 198 1 160 1 200

Räume gemäß Konzept offene

Stadtteilschule*****3 174

Sporthalle 629 968 968

Freisportfläche 13395 2845 2845

Pausenfläche 6805 2700 3600

30

30

210

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

aktuelle Hortkapazität entspr. Genehmigung

* incl . PC-Raum

** 2 große Mehrzweckräume, 2 Gruppenräume, Kreativwerkstatt, Kinderküche, Förderunterricht, Bibl iothek,

Theaterwerkstatt

**** auch Begegnungsraum

***** Lesecafé, Bibliothek, Famil ienwerkstatt

*** zzgl. Bewegungsraum

(Anmerkung: Hort- und Klassenräume sind anders geteilt worden, als nach dem Konzept vorgesehen)

Mit dem bis 2009 erfolgten Umbau und der Modernisierung sowie dem Umzug des Hortes an die

Schule ist die Grundschule Karl Liebknecht auf den Betrieb als dreizügige offene Ganztagsschule

ausgerichtet. Die Horträume eignen sich dabei für den Teilungsunterricht.

Der Schulhof wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geöffnet.

Lage und Einzugsgebiet:

Die Grundschule Karl Liebknecht befindet sich am Übergang des WK III zum Landschaftsraum.

Über 80 Prozent der Schüler kommen aus den WK I bis III. Damit ist die Schule für die Kinder aus der

Südstadt auch mit Abstand die wichtigste Schule. Aus dem WK III besuchen fast alle Kinder im

Grundschulalter die Grundschule Karl Liebknecht. Aufgrund der Lage hat die Schule darüber hinaus

eine Bedeutung für die südlich gelegenen Stadt- und Ortsteile, während aus den übrigen Stadtteilen

nur vereinzelt Kinder diese Schule besuchen. Der WK III als unmittelbarer Einzugsbereich ist ein

Stadtteil mit besonders hohen Anteilen von Alleinerziehenden und Familien mit

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 63 von 92

Migrationshintergrund. Beobachtet wird eine zunehmende soziale Segregation, einerseits durch die

Anwahl der Grundschulen der freien Träger, andererseits durch das Herauswachsen der

Schülergeneration im Einfamilienhausgebiet Keglitz.

Die Schule ist mit einer Haltestelle durch beide Stadtbuslinien erschlossen.

Pädagogisches Profil

Die Schule wurde im Mai 2009 nach umfassender Sanierung und Umbau als Stadtteilschule

eingeweiht. Der Hort Sonnenkinder ist in diesem Zusammenhang ebenfalls an die Schule umgezogen.

Das Konzept als Stadtteilschule stellt ein brandenburgisches Modellvorhaben dar. Die Schule wird als

offene Ganztagsschule geführt und steht mit einem Teil der Räume für die öffentliche Nutzung zur

Verfügung. Erfahrungen mit dieser Mischnutzung liegen in der Stadt bisher noch nicht vor.

Auf die Einrichtung von FLEX-Klassen wurde aufgrund geänderter Förderbedingungen verzichtet.

Kooperationen im Sozialraum

Enge Beziehungen bestehen zu den Ruppiner Kliniken, auf deren Gelände sich der Schulgarten

befindet. Zur Vorbereitung auf den Übergang in die Grundschule bestehen Kooperationen mit

verschiedenen Kitas, insbesondere auch von freien Trägern. Ein enger Kontakt besteht zum

benachbarten Seniorenwohnpark, wenngleich bislang nur durch Besuche der Schüler dort. Darüber

hinaus gibt es eine Vielzahl von Kooperationen mit Institutionen und Trägern unterschiedlicher

Angebote, wie dem Mehrgenerationenhaus, ESTA Ruppin e.V. (Bauspielplatz), IJN e.V.

(Hausaufgabenbetreuung), Kreismusikschule, Sportvereinen etc. Der Hort kooperiert darüber hinaus

mit der Wohnungsbaugenossenschaft Karl-Friedrich Schinkel.

Als Mangel wird die bisher geringe Kooperation mit den Eltern angesehen.

Hort Sonnenkinder

An der Grundschule Karl Liebknecht besuchen mit nur etwas mehr als 50 Prozent im

gesamtstädtischen Vergleich am wenigsten Schüler der ersten bis vierten Klasse den Hort. Gründe

dafür lassen sich auch im umfangreichen Angebot von Trägern der Jugendhilfe in der Umgebung der

Schule suchen.

Offen ist, wie sich die jetzt vorhandene räumliche Nähe auf die weitere Entwicklung der

Zusammenarbeit und Abgrenzung von Ganztagsschulangeboten und Hort auswirken wird. In jedem

Fall sind nunmehr optimale Möglichkeiten der Kooperation gegeben.

Die Betreuung im Hort findet in offener Gruppenarbeit (mit Ausnahme der Hausaufgabenerledigung)

statt. Dazu sind die Horträume als Themenräume eingerichtet.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 64 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.2.4 Grundschule Rosa Luxemburg und Hort Hummelnest

Raumbestand

Grundschule Rosa Luxemburg Ist AnzahlIst Summe

Soll 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Klassenräume 12 580 12 720

Fachräume Naturwissenschaft 1 60 1 80

Fachräume Musik/ Kunst 2 100 1 70

Summe Klassen- und Fachräume 15 740 14 870

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume*7 213 2 80

Vorbereitungsräume 3 71 3 80

Horträume 4 332

Schulräume mit Hortnutzung** 10

Speiseraum/ Cafeteria 1 89 1 120

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume***-

Sporthalle 155 405

Freisportfläche**** 1272 2845

Pausenfläche 3138 1800

20-23/26

24-27/30

130

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

aktuelle Hortkapazität entspr. Genehmigung

* davon 2 Gruppenräume für FLEX-Klassen, 1 Gruppenraum, Schülerküche, Schülerbibliothek, Schüler-

Werkstatt/ Kreativbereich

** Klassenräume für Hausaufgaben, Kreativraum, Werkraum, Kinderküche, Cafeteria

*** (Hausmeisterwohnung)

**** Mehrfachnutzung von Freiflächen für Sport/ Pause/ Hort

Die denkmalgeschützte Bausubstanz sorgt gleichzeitig für den Reiz und die räumlichen

Beschränkungen der Schule. Die 1995-98 grundsanierte und 2004/05 entsprechend des

Ganztagskonzeptes ausgebaute Schule verfügt mit Werkraum, Kreativraum und Schülerküche über

gute räumliche Voraussetzungen für attraktive Ganztagsangebote.

Dem gegenüber stehen teilweise nur 40 m² große Klassenräume, die die Klassenfrequenz

beschränken, bzw. bei größeren Klassen zu beengten Verhältnissen führen. Daher ist die

Klassenfrequenz auf 26 Schüler beschränkt.

Eine mit den Schülern erarbeitete Spielplatzkonzeption wurde von der Stadt nicht weiter verfolgt.

Eine im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunft im Stadtteil – ZIS 2000“ diskutierte Öffnung des

Schulhofes wurde von den Eltern abgelehnt.

Mit dem Umzug des Hortes stieg die Beanspruchung der Außenanlagen der Schule. Die Laufbahn teilt

den Schulhof und trennt einige Spielflächen vom Schulhof, so dass bei gleichzeitigem Sportunterricht

und Hortnutzung besondere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 65 von 92

Lage und Einzugsgebiet:

Die Grundschule Rosa Luxemburg ist eine zweizügige Grundschule in der Bahnhofsvorstadt. Die Rosa-

Luxemburg-Straße ist im Bereich der Schule seit ihrem Umbau 2006 ein Verkehrsberuhigter Bereich.

Eine direkte Anbindung an die innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht gegeben. Die

nächsten Bushaltestellen befinden sich am Bahnhof West (300m, Stadtlinie 771) und in der

Puschkinstraße (500m, Regionallinien mit Schülerverkehr). Zwischen der Altstadt und der Schule

verläuft die stark befahrene B167, die durch Ampeln gesichert ist.

Fast die Hälfte der Schüler kommt aus der Altstadt. Damit ist die Rosa-Luxemburg-Schule –

entsprechend der früheren Schulbezirke - auch die wichtigste Grundschule für die Altstadt sowie für

die Bahnhofsvorstadt. Auch aus der Vorstadt Süd besuchen die meisten Grundschüler die Rosa-

Luxemburg-Schule, während der Stadtteil früher überwiegend zum Schulbezirk der Karl-Liebknecht-

Schule gehörte. Einzelne Schüler kommen auch aus weiteren Stadtteilen, auch aus den Teilen

östliche des Ruppiner Sees.

Pädagogisches Profil

Die Schule ist eine Ganztagsschule in offener Form und die einzige Schule in Neuruppin, die die

flexible Eingangsstufe anbietet. Um die Wahlfreiheit zu garantieren, wird derzeit neben den Schülern

der FLEX-Klassen jährlich auch eine klassische 1. Klasse eingeschult. Das FLEX-Angebot wird sehr gut

angenommen, so dass eine Erweiterung aus Sicht des Schulleiters wünschenswert wäre. Eine

Ausweitung des Angebotes des FLEX-Modells könnte jedoch nur zulasten der klassischen Einschulung

erfolgen und würde zudem bauliche Veränderungen erfordern, da derzeit nicht ausreichend

Teilungsräume vorhanden sind.

Das Ganztagsangebot ist so organisiert, dass 1. bis 4. Klasse im Hort betreut werden und vom Hort

auch Interessensangebote gemacht werden, für die Schüler 5. und 6. Klassen wird das

Ganztagsangebot durch die Schule organisiert.

Die Nachfrage nach der Ganztagsbetreuung wird vom Schulleiter als hoch (ca. 80%) angegeben, im

Hort bis zur 4. Klasse sind ca. 2/3 der Schüler in Betreuung.

Die Sonderpädagogische Förderung wird in Horträumen und Klassen- und Teilungsräumen der

ersten, zweiten und FLEX-Klassen organisiert. Leistungsdifferenziertes Arbeiten mit 5. und 6. Klasse

erfolgt unter Mitbenutzung von Fachräumen.

Hort Hummelnest

Die Betreuungsquote im Hort liegt für die 1. bis 4. Klasse bei 67 Prozent (120 von 180 Schülerinnen

und Schülern).

Der Hort ist 2005 von der Heinrich-Heine-Straße auf das Grundstück der Schule gezogen und dort in

den oberen Etagen des Nebengebäudes der Turnhalle untergebracht.

Im Hort gibt es neben einem separaten Raum für die Erstklässler im Dachgeschoss einen sehr großen

Raum für die 2. bis 4. Klasse, in dem sich potentiell für 80 bis 90 Kinder aufhalten. Von diesem Raum

abgeteilt ist ein kleinerer Raum zum Lesen oder zur stillen Beschäftigung. Darüber hinaus werden

einige Räume in der Schule mitgenutzt. Neben zwei Klassenräumen, in denen die Hausaufgaben

erledigt werden, sind das der Kreativraum, das Schülercafé mit der Schülerküche und die Turnhalle.

Kooperationen im Sozialraum

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 66 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Aufgrund der vielfältigen Herkunft der Kinder wird eine gezielte Zusammenarbeit mit einzelnen Kitas

als nicht sinnvoll praktizierbar angesehen, da eine Übergangsbegleitung kaum zu organisieren ist.

Neben mehreren städtischen Einrichtungen gehören dazu auch die Kitas der freien Träger im

Kernstadtbereich.

Die Interessenangebote im Hort werden im Wesentlichen durch die Erzieherinnen selbst organisiert.

Die Ganztagsangebote der Schule (5. + 6. Klasse) werden mit Unterstützung Externer organisiert.

Kooperationen existieren in diesem Rahmen mit Privatpersonen (Schülerküche), dem ESTA e.V

(Bildnerisches Gestalten), Übungsleitern von Sportvereinen, der IJN und der EAN

(Hausaufgabenzimmerbetreuung).

Die folgende Seite ist formatierungsbedingt eine Leerseite

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 67 von 92

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 68 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.2.5 Grundschule Wilhelm Gentz und Hort Kleeblatt

Raumbestand

Grundschule Wilhelm Gentz Ist AnzahlIst Summe

Soll 1-

zügig

Soll 1-

zügig m²

Sol l 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Klassenräume 6 303 6 360 12 720

Fachräume Naturwissenschaft* 6 365 1 80 1 80

Fachräume Musik/ Kunst 2 150 0 0 1 70

Summe Klassen- und Fachräume 14 818 7 440 14 870

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume2 26 1 40 2 80

Vorbereitungsräume 7 81 3 80 3 80

Horträume 8 404

Schulräume mit Hortnutzung ja**

Speiseraum/ Cafeteria 2 101 1 80 1 120

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume***8 336

Sporthalle 555 405 405

Freisportfläche 5080 2845 2845

Pausenfläche 4175 900 1800

25

29

100

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

aktuelle Hortkapazität nach Genehmigung

* incl . PC-Raum

** Hausaufgaben in Klassenräumen, Schülercafé

*** vermietet an IB

Eine grundhafte Sanierung der Schule vom Bautyp Erfurt ist aufgrund eines fehlenden

perspektivischen Konzeptes bisher zurückgestellt worden. Die Horträume sind im Zusammenhang

mit dem Umzug des Hortes aus einem Containerbau in die Schule renoviert worden. Aktuell werden

brandschutztechnisch erforderliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Ebenfalls nicht zeitgemäß präsentieren sich Schulhof und Sportplatz sowie die Turnhalle. Durch das

Engagement der Schule und ihrer Kooperationspartner konnte jedoch im Rahmen des Konzeptes

Naturparkschule ein außergewöhnlich abwechslungsreicher Schulgarten eingerichtet werden.

Noch nicht optimal ist die Raumaufteilung für den Hort, dessen Bewegungsraum sich im

Fachraumflügel befindet und damit von den anderen Horträumen getrennt ist.

Die Räume der 4. Etage sind an den Internationalen Bund vermietet, der diese für

berufsvorbereitende Bildungsangebote nutzt.

Da die Schule derzeit nur einzügig geführt wird, ist ein quantitativ großzügiges Raumangebot

vorhanden. In Abhängigkeit von der Nutzung eines Teils der Schule durch Dritte ist eine Erweiterung

der Kapazität leicht realisierbar.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 69 von 92

Lage und Einzugsgebiet:

Die Grundschule Wilhelm Gentz liegt an der Bundesstraße 167 in der Rheinsberger Vorstadt. Etwa

zwei Drittel der Schüler kommen aus der Rheinsberger Vorstadt, der Eichenendorff- und

Musikersiedlung und der Vorstadt Nord. Ca. acht Prozent der Schüler kommen aus den

Umlandgemeinden. Die übrigen verteilen sich auf die Altstadt und weitere Stadtteile.

Damit ist die Schule durch ein gemischtes Sozialprofil der Schüler gekennzeichnet, wenngleich die

Konkurrenz der freien Träger wahrgenommen wird.

ÖPNV-seitig ist die Schule über die in kurzer fußläufiger Entfernung liegenden Haltestellen

Schlossgarten in der Wittstocker Allee (Stadtlinie) und Rheinsberger Tor erschlossen.

Pädagogisches Profil

Die Schule hat sich als Naturparkschule mit einer schwerpunktmäßig naturwissenschaftlichen

Ausrichtung profiliert.

In der Schule ist in der ersten und zweiten Klassenstufe jeweils eine Sprachförderklasse eingerichtet.

Diese Klassen besuchen auch Kinder aus den umliegenden Gemeinden. Nach dem Ende der zweiten

Klasse gehen diese Schüler zurück an die Schulen ihrer Herkunftsorte.

Es gibt ein selbst eingerichtetes Schülercafé, das gemeinsam mit dem Hort genutzt wird.

Hort Kleeblatt

Die Grundschule Wilhelm Gentz hat mit über 80 Prozent in der ersten bis vierten Klasse die höchste

Hortquote unter den Grundschulen der Stadt. Seit 2005 ist der Hort wieder in der Schule

untergebracht.

Der Hort benutzt die Klassenräume für die Erledigung der Hausaufgaben, darüber hinaus auch den

Werkraum, den Computerraum und die Turnhalle der Schule. Umgekehrt findet der Morgenkreis der

einzelnen Klassen in den Horträumen statt.

Der nur wenig genutzte Frühhort wird von der Kita Eichhörnchen abgedeckt.

Kooperationen im Sozialraum

Eine enge Kooperation besteht zwischen Schule und Hort. Darüber hinaus sind die Kitas

Eichhörnchen und Storchennest wichtige Kooperationspartner. Gemeinsame Aktivitäten gibt es auch

mit der Schule am Kastaniensteg. Eine gemeinsame Theatergruppe soll wieder ins Leben gerufen

werden.

Weitere Kooperationen im Zusammenhang mit dem Profil als Naturparkschule bestehen mit der

Projektgruppe Regenerative Energien der Gesellschaft für Konversion, dem Gartenbaubetrieb

Gawenda, der EAN und dem Internationalen Bund.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 70 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.3 Grundschulen freier Träger

6.8.3.1 Evangelische Grundschule

Die 2004 an der Evangelischen Schule geöffnete Grundschule ist die einzige konfessionelle

Grundschule im Raum Neuruppin. Der Besuch der Schule ist dabei nicht an die Religionszugehörigkeit

gebunden. Träger ist die Schulstiftung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische

Oberlausitz. Die Schule befindet sich auf einem Grundstück mit dem evangelischen Gymnasium in

einem ehemaligen Kasernengebäude an der Grenze von Altstadt und Fehrbelliner Tor Vorstadt. Die

Schule ist durch die Haltstelle „Evangelische Schule“ an den ÖPNV angebunden. Neben der Stadtlinie

771 bedienen die Haltestelle zu den Schulzeiten einige Regionalbusse.

Ursprünglich nur als Einzügige Schule geplant, sind seit einigen Jahren aufgrund der großen

Nachfrage zwei Züge mit insgesamt 50 Schülern pro Jahrgang vorhanden.

Etwa ein Drittel der Schüler kommen nicht aus Neuruppin, ein Teil davon auch aus dem

benachbarten Landkreis Oberhavel. Bei den auswärtigen Schülern ist in den letzten Jahren ein

Nachfrageanstieg zu verzeichnen gewesen. Mittelfristig rechnet die Schule aufgrund der sich im

Berliner Umland entwickelnden Schullandschaft mit einem nachlassenden Druck aus dem Kreis

Oberhavel. Die meisten auswärtigen Schüler kommen jedoch aus den Gemeinden des regionalen

Wachstumskerns Neuruppin.

Das Einzugsgebiet der Neuruppiner Schüler dieser Schule verteilt sich dabei über die Gesamtstadt.

Aus der Fehrbelliner Tor Vorstadt besuchen drei Viertel der Kinder die Evangelische Grundschule,

was sich neben der Klientel des in Entwicklung befindlichen Stadtteils mit einem hohen Anteil an

Wohneigentum auch mit der räumlichen Nähe mit idealen kurzen Schulwegen erklären lässt. Trotz

der ebenfalls fußläufigen Erreichbarkeit sind dagegen kaum Kinder aus dem WK III in der

Evangelischen Grundschule zu finden.

Wie auch bei den städtischen Schulen befindet sich der Hort an der Schule. Aufgrund der hohen

Schülerzahlen ist ein Erweiterungsbau zur Erhöhung der Hortkapazität geplant. Eine weitere

Erhöhung der Einschülerzahlen ist dagegen nicht geplant.

Für den Besuch der Schule wird ein einkommensabhängiges Schulgeld (ab 45 € monatlich für das

erste Kind) erhoben.

6.8.3.2 Montessori Grundschule

Lage und Einzugsgebiet:

Die 2001 eröffnete Schule erweitert die Vielfalt der pädagogischen Ansätze in der Stadt um die

Montessori-Pädagogik. Träger der Schule ist das Berufliche Bildungszentrum der Prignitzer Wirtschaft

e.V. in Wittenberge. Die Montessorischule befindet sich im Gebäude der früheren Schule des

Friedens im Zentrum der Altstadt. Die zentrale Lage stellt einerseits einen Vorteil dar, andererseits

verfügt die Schule nur über eine begrenzte Freifläche. An das ÖPNV-Netz ist die Schule über die

Haltestelle Karl-Kurzbach-Platz angebunden. Der Busbahnhof der Regionallinien liegt ebenfalls in

kurzer fußläufiger Entfernung.

Die Kapazität der Schule ist seitens des Trägers auf jährlich 40 Einschüler ausgelegt, der

Schulentwicklungsplan des Landkreises geht von 35 Einschülern pro Jahr bis 2012 aus. Nach

schwankenden Einschülerzahlen in den ersten Jahren haben sich diese in den letzten Jahren

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 71 von 92

zwischen 25 und 30 eingepegelt und liegt damit unter den geplanten Zahlen. Bei der insgesamt

stagnierenden Nachfrage stieg der Anteil der auswärtigen Einschüler auf über 50%.

Für den Besuch der Schule wird ein Schulgeld in Höhe von 115 € im Monat erhoben.

Auch hier ist der Hort des Montessori Kinderhauses an die Schule angegliedert.

6.8.3.3 Initiativen für weitere Grundschulen

Aus dem Umfeld der Kita Kinderland Europa entwickelte sich ein Elternverein mit dem Ziel der

Gründung einer Grundschule. Nach der Ablehnung des Antrages auf Genehmigung einer Grundschule

im August 2008 löste sich der Verein auf. Weitere Initiativen für Schulneugründungen sind derzeit

nicht bekannt.

6.8.4 Entwicklung der Grundschulen im Umland

Standortentscheidungen zu den Grundschulen im Umland dürften sich in erster Linie auf die übrigen

Schulen im Umland auswirken. In allen vier Bereichen3 gibt es noch mehrere, darunter Kleine

Grundschulen. Ziel in allen Umlandgemeinden ist der Erhalt der Grundschulen.

Im Jahr 2007 wurden 22 Neuruppiner Kinder in Grundschulen der Stadt Rheinsberg und der

Gemeinde Fehrbellin unterrichtet. Davon waren 16 Kinder bereits in der 4 Klasse oder höher, in der

ersten Klasse gab es keine Neuruppiner Kinder, die eine Schule im Umland besuchen.

Damit kann im Grundschulbereich nach der Beendigung der Vereinbarung zur Übernahme von

Schülern aus dem Bereich Gühlen-Glienicke in die Grundschule Flecken Zechlin ein Trend zu

abnehmenden Verflechtungen der Neuruppiner Ortsteile zu den Grundschulen der benachbarten

Gemeinden festgestellt werden. Der größte Anteil der auswärtig unterrichteten Grundschüler kommt

aus den Seegemeinden, als dem „natürlichen“ Einzugsgebiet der Grundschule Gildenhall. Trotz der

geringen Zahlen sind Veränderungen in diesem Bereich angesichts der geringen Größe der Schule in

Gildenhall zu beachten.

3 Stadt Rheinsberg, Amt Lindow, Gemeinde Fehrbellin und Amt Temnitz

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 72 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.8.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Primarstufe

Handlungsbedarfe aufgrund der Veränderungen bei den Schülerzahlen bestehen in zwei

unterschiedlichen zeitlichen Abschnitten. Ab 2011 wird die Zahl der Einschüler bis ca. 2018 bis auf

etwa 270 Neuruppiner Kinder ansteigen und eine entsprechende Ausweitung der Kapazitäten

erfordern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Ausweitung der Kapazität im Bestand den mit

einem zeitgemäßen Schulbetrieb (Klassenteilung etc.) verbundenen Raumanforderungen Rechnung

getragen wird. Nach 2020 ist mit einem stetigen Sinken der Zahl der Einschüler bis weit unter das

heutige Niveau zu rechnen. Damit einher geht die Notwendigkeit, die Schulkapazitäten entsprechend

anzupassen.

Die Entwicklung der städtischen Schulen ist auch abhängig von der Entwicklung der Schulen der

freien Träger. Dabei wird davon ausgegangen, dass beide Schulen etabliert sind und das Angebot

prinzipiell stabil bleibt. Entsprechend der Pläne des BBZ wird bei der Montessori-Grundschule von

einer Steigerung der Einschülerzahlen auf maximal 40 Schüler ausgegangen. Auf der Grundlage der

bisherigen Zahlen und der Entwicklung der Schullandschaft im Umland wird davon ausgegangen, dass

in beiden Schulen weiterhin ein Teil der Schüler aus dem Umland kommt. Für die evangelische

Grundschule wird dabei von 35% ausgegangen, für die Montessori-Grundschule von 50%. Aufgrund

des zu zahlenden Schulgeldes wird darüber hinaus davon ausgegangen, dass nicht mehr als 20% der

Neuruppiner Kinder eine Grundschule der freien Träger besuchen, wobei das Potential für die

evangelische Schule aufgrund der einkommensabhängigen Gebühren höher eingeschätzt wird, als bei

der Montessori-Grundschule, die derzeit von ca. 4% der Neuruppiner Schüler besucht wird.

Für die Zeit bis 2018 ist festzustellen, dass die notwendige Kapazität für die ansteigende Zahl der

Grundschüler unter den derzeitigen schulpolitischen Vorgaben in den bestehenden Schulen aktiviert

werden kann. Neben der Ausnutzung der Möglichkeit einer teilweisen Zweizügigkeit in Alt Ruppin

und ebenfalls teilweise größerer Klassen in Gildenhall kann die Kapazität insbesondere durch die

Einführung einer Zweizügigkeit in der Grundschule Wilhelm Gentz erhöht werden. Der Baukörper der

Gentzschule ermöglicht bei Nutzung der derzeit vermieteten Räume und entsprechender Gestaltung

auch bei der Zweitzügigkeit und unter Berücksichtigung des Hortes eine großzügige Raumsituation.

Für die Grundschule Karl Liebknecht, die als dreizügige Schule die größte Grundschule der Stadt ist,

sollten die Klassenfrequenzen nicht über den Frequenzrichtwert von 25 Schülern hinaus erhöht

werden, auch um eine möglichst individuelle pädagogische Betreuung insbesondere der Schüler mit

besonderem Förderbedarf zu gewährleisten. Die Grundschule Rosa Luxemburg hat bereits die Grenze

ihrer Kapazität erreicht.

Nach 2020 sinkt die Schülerzahl dann stetig, so dass ab Mitte der 2020er Jahre Kapazitäten verringert

werden können und müssen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Wohnortnähe einerseits und

einer sinnvollen Ausnutzung vorhandenen baulichen Infrastruktur andererseits steht dabei die

Grundschule Gildenhall zu Disposition. Darüber hinaus kann der Rückgang innerhalb des

Planungshorizontes durch eine Verringerung der Klassenfrequenzen in der Grundschule Karl

Liebknecht und die die Verringerung der Zügigkeit der Grundschulen Karl Liebknecht und Wilhelm

Gentz aufgefangen werden. Unter Berücksichtigung des derzeitigen Wahlverhaltens bei den

Einschülern ist zum Ende des Planungshorizontes hin auch eine Zweizügigkeit bei der Grundschule

Karl Liebknecht vorstellbar.

Parallel wird auch von einer Verringerung der Schülerzahlen bei den Grundschulen der freien Träger

nach 2020 ausgegangen, die je nach Wahlverhalten jedoch etwas verzögert verlaufen kann.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 73 von 92

Entsprechend dieser Annahmen sollten die städtischen Grundschulstandorte weiterentwickelt

werden. Die Grundschulen Alt Ruppin, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und Wilhelm Gentz können

bis 2030 als gesicherte Standorte angesehen werden. Die drei erstgenannten Schulen befinden sich

in einem sanierten Zustand.

Am Standort der Grundschule Wilhelm Gentz sind dagegen für eine weitere Nutzung und die

Positionierung im Wettbewerb zu den anderen Schulen in der Stadt umfangreiche

Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Für die Zukunftsfähigkeit des Standortes stellt die weitere

Profilierung als Naturparkschule eine Möglichkeit dar. Ergänzend ist im Zusammenspiel mit der

Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung und der Kita Eichhörnchen die modellhafte

Entwicklung als integrativer Bildungsstandort denkbar. Die bereits bestehenden Kooperationen

sollten ausgebaut und durch eine gemeinsame Nutzung insbesondere der Freiflächen und

spezifischer Angebote zum Thema Naturpark unterstützt werden. Entsprechende Anforderungen

sowie die Herstellung der Barrierefreiheit sind bei der Sanierungsplanung ebenso zu berücksichtigen,

wie die nur zeitweise erforderliche Zweizügigkeit und entsprechend flexible Nutzungsmöglichkeiten

der Räume. Da die Zweizügigkeit voraussichtlich ab dem Einschülerjahrgang 2012/13 notwendig

werden kann, sollte die Zeit bis dahin für die Sanierung genutzt werden. Dabei wäre auch über eine

Erweiterung von Integrations-Kitaplätzen nachzudenken. Insgesamt besteht hier das Potential für

integrierten Bildungsstandort, der sich bereits durch eine Vielfalt von Kooperationen der

Einrichtungen auszeichnet. Mit den bereits bestehenden Kooperationen ist Neuruppin auf dem

richtigen Weg, Behinderte in die Gesellschaft zu integrieren, auch wenn formal noch getrennte

Schulen bestehen.

Angesichts der Restnutzungszeit der Grundschule Gildenhall erscheint der Verzicht auf einen

barrierefreien Umbau vertretbar. Langfristig ist damit die Rosa-Luxemburg-Schule die einzige nicht

barrierefreie Grundschule. Angesichts der übrigen Angebote erscheint eine solche Situation

vertretbar. Bei langfristigen Standortüberlegungen sollte das Thema jedoch berücksichtigt werden.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 74 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Einschüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

ARP 1 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22 20

GDH 1 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0 0

KLS 1 68 75 75 60 60 60 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 60 60 60 60

RLS 1 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40 40

WGS 1 30 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22 22

EVI 1 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 50 45 45 45 45 45 45 45 45 40

davon NP 1 33 32 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 33 29 29 29 29 29 29 29 29 26

MON 1 28 28 20 20 20 20 20 20 20 20 22 20 20 20 20 20 20 20 15 15 15 15 15

davon NP 1 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 11 10 10 10 10 10 10 10 8 8 8 8 8

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

ARP 1 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22 20

ARP 2 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20 22

ARP 3 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20 20

ARP 4 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 25 20 20 20

ARP 5 22 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 25 47 20 20

ARP 6 21 22 34 21 19 24 40 25 35 25 40 25 40 25 40 25 38 25 25 25 47 47 20

Summe 141 160 163 164 168 189 190 190 190 195 195 193 193 178 178 163 163 145 140 135 174 149 122

Hort 69 73 76 87 88 88 88 91 91 91 91 90 90 79 79 70 70 67 63 60 56 57 57

Züge

ARP 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

ARP 2 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

ARP 3 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1

ARP 4 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1

ARP 5 1 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 1 2 1 1

ARP 6 1 1 2 1 1 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 1 1 2 2 1

Summe 7 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 8 8 7 7 6 6 6 8 7 6

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

GDH 1 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0 0

GDH 2 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0 0

GDH 3 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0 0

GDH 4 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 22 0 0 0

GDH 5 18 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 22 0 0 0

GDH 6 20 18 27 20 24 20 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 28 22 22 0 0 0

Summe 129 131 141 136 144 142 150 150 150 150 150 150 150 150 144 144 138 116 88 66 0 0 0

Hort 64 60 66 64 70 70 70 70 70 70 70 70 70 70 66 66 62 46 31 15 0 0 0

Züge

GDH 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0

GDH 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0

GDH 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0 0

GDH 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0

GDH 5 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0

GDH 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 0 0

Summe 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 5 4 3 0 0 0

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

KLS 1 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61 61 61

KLS 2 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61 61

KLS 3 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61 61

KLS 4 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68 61

KLS 5 53 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70 68

KLS 6 52 53 77 64 79 68 75 75 61 61 61 75 72 75 68 75 70 75 75 70 70 70 70

Summe 393 416 438 422 419 401 408 405 405 412 426 435 435 438 433 435 430 430 423 409 400 391 382

Hort 202 200 208 195 190 181 181 188 198 203 203 202 202 207 203 203 200 196 195 188 182 176 171

Züge

KLS 1 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

KLS 2 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

KLS 3 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

KLS 4 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

KLS 5 2 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

KLS 6 2 2 4 3 4 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Summe 18 19 20 19 19 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

RLS 1 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40 40

RLS 2 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40 40

RLS 3 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40 40

RLS 4 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45 40

RLS 5 39 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 45

RLS 6 42 39 44 46 42 50 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48

Summe 263 269 278 282 284 290 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 288 285 277 269 261 253

Hort 127 130 132 136 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 134 132 127 121 116 112

Züge

RLS 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

RLS 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

RLS 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

RLS 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

RLS 5 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

RLS 6 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Summe 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

WGS 1 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22 22

WGS 2 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35 22

WGS 3 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45 35

WGS 4 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45 45

WGS 5 19 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50 45

WGS 6 24 19 26 24 27 25 25 25 25 48 50 50 45 50 50 50 50 50 50 50 42 35 50

Summe 145 146 152 151 175 198 223 243 268 293 295 295 295 300 300 292 277 277 272 267 252 232 219

Hort 89 95 98 70 86 104 121 135 137 137 137 140 140 140 140 134 124 124 120 123 123 103 87

Züge

WGS 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1

WGS 2 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1

WGS 3 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

WGS 4 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

WGS 5 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

WGS 6 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Summe 6 6 6 6 7 8 9 10 11 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 11 10

Tabelle 6-5 Szenario zu Einschülern und Klassenbildung der Grundschulen

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 75 von 92

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

Summe 1 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156 145 143

Summe 2 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156 145

Summe 3 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166 156

Summe 4 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178 166

Summe 5 151 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188 178

Summe 6 159 151 208 175 191 187 210 201 191 210 221 226 227 226 228 226 228 226 220 215 207 200 188

Summe 1071 1122 1172 1155 1190 1220 1259 1276 1301 1338 1354 1361 1361 1354 1343 1322 1296 1256 1208 1154 1095 1033 976

Hort 533 534 552 552 568 576 594 619 630 635 635 636 636 630 622 608 589 567 541 512 482 452 427

Züge

Summe 1 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8 7 7

Summe 2 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8 7

Summe 3 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8 8

Summe 4 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8 8

Summe 5 7 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8 8

Summe 6 7 7 10 8 9 8 9 8 9 9 10 9 10 9 10 9 10 9 9 9 9 9 8

Summe 49 51 52 51 52 53 54 55 56 57 57 57 57 56 56 55 55 53 52 51 50 48 46

Klassenfrequenzen1 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5 20,7 20,4

2 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5 20,7

3 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8 19,5

4 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3 20,8

5 21,6 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5 22,3

6 22,7 21,6 20,8 21,9 21,2 23,4 23,3 25,1 21,2 23,3 22,1 25,1 22,7 25,1 22,8 25,1 22,8 25,1 24,4 23,9 23,0 22,2 23,5

Summe 21,9 22,0 22,5 22,6 22,9 23,0 23,3 23,2 23,2 23,5 23,8 23,9 23,9 24,2 24,0 24,0 23,6 23,7 23,2 22,6 21,9 21,5 21,2

Tabelle 6-6 Szenario zu Schülerzahl, Klassenbildung und durchschnittlichen Klassenfrequenzen der Grundschulen

6.8.6 Ausblick nach 2030

Die Prognose der Schülerzahlen und ihre Verteilung auf die Grundschulen in der Stadt lässt gegen

Ende des Planungshorizontes erkennen, dass potentiell eine weitere Grundschule zu Disposition

gestellt werden könnte. Da für die weitere Entwicklung der WGS umfangreiche Investitionen

erforderlich sind stellt sich die Frage der Nutzungsdauer, die 2030 erst bei weniger als 20 Jahren ab

Sanierung liegen wird. Dazu lässt sich feststellen, dass unter den heute möglichen Annahmen

Prognosen über die absoluten Zahlen der einzelnen Altersgruppen zwar sehr unsicher sind, die

Generation der potentiellen Eltern von Kindern, die nach 2030 die Schule besuchen werden, jedoch

bereits vorhanden ist und deren zukünftige Größe lediglich durch Wanderungsbewegungen

beeinflusst wird. Entsprechend ist davon auszugehen, dass in den Jahren nach 2030 ein erneuter

Tiefpunkt bei der Zahl der Einschüler erreicht werden wird und danach von einem anschließenden

leichten Anstieg auszugehen ist. Unter Berücksichtigung dieser Annahmen erscheint eine

umfangreichere Investition in den Standort der Wilhelm-Gentz-Schule gerechtfertigt, da – auch unter

den Annahmen zur teilräumlichen Bevölkerungsentwicklung und der weiteren Profilierung der Schule

– mit einer Nutzungsdauer deutlich über 25 Jahren gerechnet werden kann.

Wenn die Grundschule Gildenhall nach 2025 auslaufen kann, bedeutet das mit etwa 15 bis 18 Jahren

eine längere Nutzungsdauer, als bisher angenommen, die zwar Erhaltungsinvestitionen rechtfertigt,

nicht jedoch eine umfassende Sanierung. Für das alte Schulgebäude, in dem sich der Hort befindet,

sollten vor dem Hintergrund des baukulturellen Wertes Nachnutzungsmöglichkeiten berücksichtigt

werden und entsprechend der Wert der derzeit aus brandschutztechnischen Gründen nicht

genutzten Bausubstanz erhalten werden. Trotz der absehbaren Restnutzungsdauer sind bauliche

oder organisatorische Maßnahmen zur Energieeinsparung (Einfachverglasung im Computerraum des

Hortes) erforderlich.

Die Schließung der Grundschule Gildenhall hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Schulwege der

Schüler. Der Schulweg für die Fahrschüler aus den Ortsteilen ändert sich kaum, wenn die Buslinie

nicht mehr über die Grundschule Gildenhall geführt wird, sondern stattdessen zum Kastaniensteg

(Grundschule Wilhelm Gentz). Durch den wegfallenden Umweg verlängert sich die Fahrzeit für die

Schüler nur geringfügig, während die sich die Linienführung für die übrigen Fahrgäste verbessert. Für

die Schüler aus den Bereichen Gildenhall und Lindenallee, die die Schule derzeit zu Fuß oder mit dem

Fahrrad erreichen können, verlängert sich der Schulweg dagegen deutlich. Für einen Teil der Schüler

wird das bedeuten, dass sie Fahrschüler werden, da insbesondere die Schulanfänger noch nicht mit

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 76 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

dem Fahrrad fahren werden und der Weg zur WGS auch weiter und mit der Bewältigung

komplexerer Verkehrssituationen verbunden ist.

Für die Kooperationen hat die Schließung der Grundschule in erster Linie Auswirkungen auf die

Nutzung der Turnhalle, die entweder aufgegeben oder aber in anderer Trägerschaft weitergenutzt

werden müsste. Auswirkungen hätte das auch auf die Kita Tabaluga, die die Turnhalle derzeit mit

nutzt.

Auch bei einer teilweisen Erhöhung der Kapazitäten der Grundschulen wird davon ausgegangen, dass

die Horte grundsätzlich an den Schulstandorten bestehen bleiben. Bei der angenommenen

alternierenden Zweizügigkeit in Alt Ruppin, den teilweise größeren Klassen in Gildenhall und der

Herstellung der Zweizügigkeit der Gentzschule ist dies – wie teilweise bereits praktiziert – durch die

Doppelnutzung von Räumen grundsätzlich möglich. Dabei können die Vorteile der kombinierten

Standorte z.B. für die Erledigung von Hausaufgaben in den Klassenräumen genutzt werden. Für die

Raumansprüche wird dabei mindesten von einem dem Ganztagsschulbetrieb vergleichbaren Niveau

ausgegangen. Für den Standort Alt Ruppin kann nach 2020 mit einer ausschließlichen Nutzung der

Einrichtung Waldhaus für den Hort gerechnet werden.

Generell gilt für die Entwicklung der Grundschulen ebenso wie für die Kitaentwicklung, dass die

laufende Beobachtung der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen im Zusammenhang mit den

raumwirksamen rechtlichen Veränderungen notwendig ist, um das hier dargestellte Szenario mit der

realen Entwicklung abgleichen und ggf. notwendige Nachsteuerung vornehmen zu können.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 77 von 92

6.9 Sekundarstufe

6.9.1 Veränderungen in der Vergangenheit

Entsprechend der städtischen Schulentwicklungsplanung von 2001 wurde der Gesamtschulteil am

Standort Alt Ruppin 2005 geschlossen.

Geschlossen wurde ebenfalls die Gesamtschule Gustav Kühn, die sich auf dem Gelände der Fontane-

Gesamtschule befand.

Mit der Einführung der Oberschulen wurde die vorherige Realschule Alexander Puschkin in eine

Oberschule umgewandelt.

Die gymnasiale Oberstufe der Fontane-Gesamtschule läuft zum Ende des Schuljahres 2009/10 aus.

Entsprechend § 2 BbgSchG wird die Schule ab dem Schuljahr 2009/10 als Oberschule geführt.

Auch das Alfred-Wegener-Gymnasium in Trägerschaft des Landkreises wird mit Ende des Schuljahres

2008/09 geschlossen. Der Standort an der Grundschule Wilhelm Gentz wurde bereits vorher

aufgegeben.

Als neues Angebot hinzugekommen ist 2002 das Gymnasium des BBZ.

6.9.2 Trägerschaft

Auf der Grundlage des § 100 (2) BbgSchulG ist die Fontanestadt Neuruppin als mittlere

kreisangehörige Stadt (mit über 25.000 Einwohnern) Träger der kommunalen weiterführenden

Schulen. Dazu gehören nicht nur die Oberschule und Gesamtschule, sondern auch das städtische

Gymnasium.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 78 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.9.3 Schulprofile Sekundarstufe

6.9.3.1 Oberschule Alexander Puschkin

Lage und Einzugsbereich

Die Alexander-Puschkin-Oberschule liegt in der Bahnhofsvorstadt an der B 167 (Puschkinstraße). Aus

dem Kernstadtbereich ist die Schule damit ebenfalls fußläufig und per Fahrrad gut erreichbar. An das

Stadtliniennetz ist die Schule nicht direkt angebunden. Die nächste Haltestelle der Stadtlinie 770 ist

die Haltestelle „Fehrbelliner Hof“ in der Karl-Marx-Straße (ca. 350 m). Die Regionallinien in/aus

Richtung Westen bedienen die in unmittelbarer Umgebung befindlichen Haltestellen

„Pestalozzischule“ und „Karl-Kurzbach-Straße“. Damit ist die Erreichbarkeit für die Schüler der

Kernstadt Neuruppin und des Amtes Temnitz gegeben. Nicht ganz so optimal stellt sich die Situation

für die Schüler aus den nördlich und östlich gelegenen Ortsteilen (ca. 25) sowie aus den anderen

Umlandgemeinden (ca. 50) dar, die teilweise zum ca. einen Kilometer entfernten Busbahnhof gehen

müssen.

Profil

Nach der Umstellung der früheren Realschule auf eine Oberschule ist die Alexander-Puschkin-Schule

einerseits von einer weiterhin hohe Anwahl durch die Übergänger aus den sechsten Klassen

gekennzeichnet, andererseits macht sich die veränderte Schullandschaft durch ein heterogeneres

Leistungsspektrum bemerkbar. Entsprechend hat die Schule ihr Profil auf die Herstellung

entwicklungsfördernder sozialer Beziehungen und eine starke Berufsorientierung ausgerichtet.

Der zunehmenden Heterogenität wird mit einem stärker integrativen Unterricht begegnet.

Entsprechend wird eine bisher übliche Unterteilung der Klassen nach Leistungsstärke und

angestrebtem Schulabschluss nicht mehr praktiziert.

Derzeit wird die Einführung eines Ganztagsbetriebs an der Schule diskutiert.

Als zwei- bis dreizügige Schule konzipiert, wurden aufgrund des Anwahlverhaltens in den letzten

Jahren immer drei siebte Klassen gebildet.

Kooperationen im Sozialraum

Die vielfältigen Kooperationen beziehen sich in erster Linie auf die Unterstützung de Schulprofils:

- Ländliche Erwachsenenbildung: Projekt Schulverweigerung

- Wirtschaftsjunioren: Bewerbungstraining

- jazubi: Berufswahlpass

- Stattwerke Berlin: Kompetenztraining.

Eine regelmäßige Nutzung des auf dem Schulgrundstück befindlichen Kletterturms „Wichmannleiter“

findet aus finanziellen Gründen nicht statt.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 79 von 92

Raumbestand

Oberschule Alexander Puschkin Ist AnzahlIst Summe

Soll 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Soll 3-

zügig

Soll 3-

zügig m²

Klassenräume* 10 469 8 480 12 720

Fachräume Naturwissenschaft** 4 224 2 160 3 240

Technik/ Arbeitslehre/

Maschinenraum3 220 3 210 4 290

Fachräume Musik/ Kunst 2 123 1 80 1 80

Summe Klassen- und Fachräume 19 1036 14 930 20 1330

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume***5 230 2 100 3 150

Vorbereitungsräume 5 129 6 215 7 275

Aula 1 187 250 300

Speiseraum/ Cafeteria 1 184 **** ****

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume

Sporthalle 237***** 405 968

Freisportfläche 6264 4270 4270

Pausenfläche 3353 1200 1800

23

27

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

* incl. Fachräume Sprachen/ Gesellschaftskunde

** incl. PC-Raum

*** Mehrzweckräume, Bibliothek, Fotolabor, Hauswirtschaft

**** zusammen mit Aula

***** zzgl. 2. Turnraum mit 79 m²

Die 1895 bis 1898 als Backsteinbau errichtete „Knabendoppelschule“ steht zusammen mit der

Turnhalle unter Denkmalschutz. nach 2000 wurde die Schule umfassend saniert, im Anschluss daran

wurden Schulhof und der gemeinsam mit der Pestalozzi-Schule genutzte Sportplatz neu gestaltet.

Eine Barrierefreiheit wurde im Zuge der Sanierung nicht hergestellt.

Die Schule verfügt über eine Aula, die auch für schriftliche Arbeiten genutzt werden kann. Die

sonderpädagogische Förderung findet in einem separaten kleinen Raum statt.

Die Turnhalle kann aufgrund ihrer Größe jeweils nur von einer Klasse genutzt werden, wodurch die

Kapazität auf eine Dreizügigkeit begrenzt wird.

Angesichts der bestehenden Raumsituation stellt sich die Frage, ob bei dem geplanten

Ganztagsbetrieb die Dreizügigkeit erhalten werden kann.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 80 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.9.3.2 Gesamtschule/Oberschule Theodor Fontane

Lage und Einzugsbereich

Die Schule befindet sich im WK II und ist – wie die anderen weiterführenden Schulen auch –

innerhalb der Kernstadt Neuruppin fußläufig oder per Fahrrad erreichbar. Etwa die Hälfte der Schüler

kommt aus den Umlandgemeinden, die meisten davon aus dem Amt Temnitz. Aber auch aus den

anderen Gemeinden des Regionalen Wachstumskerns kommen über 70 Schüler, einige auch aus dem

weiteren Umland.

An das ÖPNV-Netz ist die Schule über die Haltestelle Artur-Becker-Straße, die neben den Stadtlinien

auch von einigen Regionallinien im Schülerverkehr bedient wird, gut angebunden.

Aufgrund ihrer Lage hat die Fontaneschule einen Einzugsbereich, der von einem vergleichsweise

hohen Anteil bildungsfernerer Haushalte gekennzeichnet ist.

Profil

Mit dem Schuljahr 2009/10 wird in der Schule ein Ganztagskonzept für die Klassenstufen 7 bis 9

eingeführt. „Praxisnahe Berufsorientierung“

Für alle Klassenstufen der Sekundarstufe I gibt es praxisorientierte Projekte, die insbesondere auf die

Förderung und Integration von Schülern aus bildungsfernen Haushalten orientiert sind. Von freien

Trägern wird in der 7. Klasse das Projekt „Zweite Chance“ angeboten. Für die 8. Klassenstufe gibt es

das Projekt „Lernen für das Leben“, je eine Klasse der 9. und 10. Stufe bietet „Produktives Lernen“

an.

Bislang drei- bis vierzügigen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe.

Durch den Wegfall der gymnasialen Oberstufe verringerte sich das Angebot im Sekundarbereich II in

Neuruppin. Im Schuljahr 2009/2010 begann die Fontaneoberschule mit dem Aufbau der

Ganztagschule mit praxisnaher Berufsorientierung.

Aufgrund der geringen Anwahl werden 2009 nur zwei siebte Klassen eingerichtet.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 81 von 92

Raumbestand

zusätzl ich

für SEK II

(2 Stufen)

Oberschule Theodor Fontane Ist AnzahlIst Summe

Soll 3-

zügig

Soll 3-

zügig m²

Soll 4-

zügig

Soll 4-

zügig m²

Soll 2-

zügig

Soll 2-

zügig m²

Klassenräume* 36 1849 12 720 16 960 4 200

Fachräume Naturwissenschaft** 9 653 3 240 3 240 1 80

Technik/ Arbeitslehre/

Maschinenraum2 151 4 290 4 290 1 20

Fachräume Musik/ Kunst 4 317 1 80 2 160

Summe Klassen- und Fachräume 51 2970 20 1330 25 1650 6 300

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume***2 129 3 150 3 150 45

Vorbereitungsräume 16 381 7 275 9 365 3 70

Aula 1 249 300 300

Speiseraum/ Cafeteria 1 74 **** ****

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume3 151

Sporthalle 626 968 968 1215

Freisportfläche 6264 4270 4270

Pausenfläche 3353 1800 1800 600

25

29/30

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

* incl . Fachräume Sprachen/ Gesel lschaftskunde

** incl. PC-Raum

*** Bibl iothek, Hauswirtschaft

**** zusammen mit Aula

Die Schule vom Typ Erfurt II wurde 2001/02 grundhaft saniert und eine Aula im Ergeschoss

eingerichtet (analog Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium). Mit der Sanierung wurde die Nutzbarkeit

für Rollstuhlfahrer hergestellt. Die Schule verfügt derzeit über die größten Raumreserven der

weiterführenden Schulen. Drei Räume sind von der Stadt bereits an Bildungs- und Jugendhilfeträger

vermietet (ESTA Ruppin e.V. und ländliche Erwachsenenbildung), zwei weitere Räum sind im

Schuljahr 2008/09 ungenutzt. Im Zusammenhang mit dem Ganztagskonzept wird bis zum

Schulbeginn ein Clubraum eingerichtet.

Ebenso wie die Schule sind an der Turnhalle noch Sanierungsarbeiten durch die Neuruppiner

Wohnungsbaugesellschaft m.b.H. geplant.

Schulhof und Sportplatz sind außerhalb der Unterrichtszeiten öffentlich nutzbar.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 82 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.9.3.3 Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium

Lage und Einzugsbereich

Das Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium liegt an der Grenze des Stadtteils WK II an der Fehrbelliner

Straße und ist damit fußläufig oder mit dem Fahrrad innerhalb der Kernstadt erreichbar. Unmittelbar

angrenzend entsteht derzeit das Wohngebiet „Sonnenufer“. Der Einzugsbereich erstreckt sich über

den gesamten Planungsraum Neuruppin. Entsprechend weist das Gymnasium einen hohen Anteil von

Fahrschülern auf, der durch das Auslaufen der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschule in

Rheinsberg in den letzten Jahren auf etwa fünfzig Prozent angestiegen ist. In der Nähe des

Gymnasiums liegt die Haltestelle „Fehrbelliner Straße“, die von der Stadtlinie 770 und den

Regionallinien in Richtung Süden regelmäßig bedient wird. Einige weitere Regionallinien fahren die

Haltestelle zu den Schulzeiten an. Die Lage der Haltestellen in der starkt befahrenen Fehrbelliner

Straße ohne Haltebuchten stellen sich dabei insbesondere für die im Schülerverkehr hier

beginnenden oder endenden Busse nicht optimal dar. Im Zusammenhang mit der Erschließung des

Wohngebietes „Sonnenufer“ ist die Anlage einer Wendemöglichkeit für Busse und einer Haltestelle

im Nebenbereich geplant. Mit dem Umbau soll auch die Parkplatzsituation entschärft werden.

Derzeit werden die Flächen des Käthe-Kollwitz-Platzes als wilde Parkflächen genutzt (ca. 30 bis 50

PKW).

Profil

Das Gymnasium arbeitet mit einer Mischung aus Frontal- und Projektunterricht. An erster Stelle steht

dabei die Wissensvermittlung, an zweiter Stelle die Kompetenzausbildung.

Die Führung als Ganztagsschule ist auch angesichts des hohen Anteils von Fahrschülern nicht geplant.

Das Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel wurde bisher als drei- bis fünfzügiges Gymnasium geführt.

Die 2001/02 als Schulversuch genehmigte und eingeführte Leistungsprofilklasse konnte wegen zu

geringer Anwahl nur einmalig gebildet werden. Der Bedarf für den Wechsel ab der 5. Klasse wurde

über die Leistungsprofilklassen des evangelischen Gymnasiums abgedeckt. Ab 2009/10 bietet das

evangelische Gymnasium Leistungs- und Begabungsklassen ab der Klassenstufe 5 an. Es ist davon

auszugehen, dass damit auch die zukünftige Nachfrage gedeckt werden kann. Bedingt durch das

Anwahlverhalten besteht damit ein solches Angebot nur in freier Trägerschaft verbunden mit einer

sozialen Hürde durch die notwendige Zahlung eines Schulgeldes.

Das Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium hat einen Förderverein.

Kooperationen

Es bestehen umfangreiche Kooperationen mit Praxispartnern, Die Kooperationen sind in der Regel

nicht institutionalisiert. Einerseits befinden sich einige Kooperationen noch im Aufbau. Andererseits

ermöglichen die offenen Kooperationen auch eine hohe Flexibilität.

Neben den Kooperationen im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Schule in Studium/ Beruf

gibt es die Zusammenarbeit mit Kitas und Grundschulen (u.a. Märkischer Jugendchor,

Theaterveranstaltungen, Schülertage), aber auch mit Akteuren aus dem Stadtteil (Hoffest im

Zweijahresrhythmus, Projektpräsentationen, Ausstellungen im Mehrgenerationenhaus etc.)

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 83 von 92

Raumbestand

Gymnasium Karl-Friedrich Schinkel Ist AnzahlIst Summe

Soll 3-

zügig

Soll 3-

zügig m²

Soll 4-

zügig

Soll 4-

zügig m²

Soll 5-

zügig

Soll 5-

zügig m²

Klassenräume 37 16 720 16 960 4 200

Fachräume* 19 3 240 3 240 1 80

4 290 4 290 1 20

1 80 2 160

Summe Klassen- und Fachräume 56 0 20 1330 25 1650 6 300

weitere pädagogisch genutzte

Schulräume4 3 150 3 150 45

Vorbereitungsräume 7 275 9 365 3 70

Aula 1 300 300

Speiseraum/ Cafeteria 1 **** ****

derzeit nicht schulisch genutzte

Räume

Sporthalle 626 968 968 1215

Freisportfläche 7500 4270 4270 4470

Pausenfläche 12250 2925 3900 4875

25

29

maximale Klassenfrequenzen gemäß Raumempfehlungen (2 m²/Platz)

maximale Klassenfrequenzen gemäß VV Schulbetrieb (1,7 m²/Platz)

* keine Differenzierung in der Quelle angegeben

Der 1975 errichtete Bau des Gymnasiums vom Typ Erfurt II sowie das Umfeld wurden von 1998 bis

2000 saniert und teilweise neu gestaltet. Den größten Eingriff in die Bausubstanz stellte dabei die

Einrichtung einer Aula im Ergeschossbereich dar, die durch einen Anbau unter Einbeziehung

bisheriger Unterrichtsräume realisiert wurde. Trotz der Verringerung der Zahl der Unterrichtsräume

verfügt die Schule – bezogen auf die Anzahl der Unterrichtsräume – über ein großzügiges

Raumangebot.

Der Schulhof wurde im Zuge der Neugestaltung für die öffentliche Nutzung außerhalb der

Unterrichtszeiten hergerichtet und auch intensiv genutzt. Wie an allen anderen Schulen wird die

Turnhalle von Vereinen genutzt.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 84 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.9.3.4 Evangelisches Gymnasium

Das evangelische Gymnasium Neuruppin war eine der ersten konfessionellen Schulen in

Brandenburg und hat sich bereits in den neunziger Jahren etabliert. Die Schule hat einen weiten

Einzugsbereich. Träger ist die Schulstiftung der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische

Oberlausitz. Lage und Anbindung sind identisch mit dem Standort der evangelischen Grundschule.

Aufgrund der großen Nachfrage wird das Gymnasium dreizügig geführt. Außerdem gibt es eine

Leistungs- und Begabungsklasse, die den Bedarf für den Bereich Neuruppin deckt.

6.9.3.5 Privatgymnasium des BBZ

Das Gymnasium des BBZ wurde als internationales Privatgymnasium mit einem Teil chinesischer

Schüler unter anderer Trägerschaft gegründet. Später wurde die Schule vom BBZ übernommen und

in das Angebot des Trägers mit dem pädagogischen Ansatz nach Montessori integriert.

Die Schülerzahlen konnten sich noch nicht stabilisieren. Auch wurden an der Schule noch keine

Abiturprüfungen abgelegt.

Derzeit ist die Zukunft der Schule unklar, da eine geplante Standortentscheidung nicht umgesetzt

werden konnte.

6.9.4 Einflussfaktoren für die Schülerzahlen der Sekundarstufe

6.9.4.1 Einwohnerentwicklung im Planungsraum Neuruppin

Da im Bereich des Kooperationsraumes der RWK die gymnasiale Oberstufe nur noch in Neuruppin

angeboten wird, ist für die Übergänge in die Sekundarstufe der gesamte Planungsraum zu betrachten

(zur Bevölkerungsentwicklung im Umland siehe Kapitel 4.2.5)

Ebenso, wie die Bevölkerung im Umland voraussichtlich insgesamt stärker zurückgehen wird, stellt

sich die Situation auch für die relevanten Altersgruppen dar.

Der Geburtsjahrgang 2008 wird ab 2020/21 in die Sekundarstufe I wechseln, bis dahin sind die

Schülerzahlen lediglich vom Wanderungsverhalten der Familien abhängig. Zukünftige Veränderungen

bei der Geburtenrate machen sich danach nur durch einen etwas stärkeren oder weniger starken

Rückgang der Schülerzahlen bemerkbar. Insofern besteht über die maximale Höhe der Schülerzahlen

im Planungszeitraum relative Sicherheit.

20

08

/9

20

09

/10

20

10

/11

20

11

/12

20

12

/13

20

13

/14

20

14/

15

20

15

/16

20

16

/17

20

17/1

8

20

18

/19

20

19

/20

202

0/2

1

20

21

/22

20

22

/23

202

3/2

4

20

24

/25

20

25

/26

202

6/2

7

20

27

/28

20

28

/29

20

29

/30

20

30

/31

Rheinsberg 50 54 56 57 59 55 45 43 57 51 53 50 51 48 51 48 50 47 48 44 45 41 41

Lindow 32 29 30 41 38 30 29 33 29 24 29 28 26 24 24 22 21 19 18 16 15 14 13

Fehrbellin 56 61 68 82 79 71 60 57 56 67 56 52 55 54 52 51 50 49 47 45 43 41 39

Temnitz 43 42 40 45 46 48 47 43 39 37 44 39 38 35 37 34 35 32 33 30 31 28 29

Neuruppin 172 183 203 246 234 237 221 237 230 217 246 250 249 244 245 239 240 232 231 222 218 205 199

Summe 353 368 397 469 456 440 404 411 412 394 430 418 420 404 410 393 398 377 379 355 353 327 322

Tabelle 6-7 Szenario Prognose der Schülerzahlen für die Übergänge in die 7. Klasse im Planungsraum Neuruppin auf der

Grundlage der Bevölkerungsprognose des AfSBB

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 85 von 92

6.9.4.2 Wahlverhalten beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I

Die Änderung des Schulsystems in Brandenburg im Jahr 2005 mit der Einführung der Oberschule hat

in Ostprignitz-Ruppin zu einem Anstieg der Erstwünsche für ein Gymnasium um 10 Prozentpunkte

geführt.

Mit dem Wegfall der Gymnasialen Oberstufe an der Fontane-Gesamtschule hat sich diese Tendenz

noch verstärkt. Für den Weg zum Abitur verbleiben grundsätzlich die beiden Gymnasien, die

entsprechend eine ansteigende Nachfrage verzeichnen. Schüler, die nach einem Abschluss auf den

Oberschulen den Weg zum Abitur gehen wollen, sind auf das Oberstufenzentrum mit seiner

technisch-wirtschaftlichen Ausrichtung angewiesen. Mit dem Wegfall der letzten gymnasialen

Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule im Planungsgebiet Neuruppin hat der

Bildungsstandort insgesamt an Attraktivität verloren. Unbeachtet der Tatsache, dass Brandenburg

mit der sechsklassigen Grundschule der aktuellen Forderung eines möglichst langen gemeinsamen

Unterrichts näher kommt als andere Bundesländer, bedeutet die Abwicklung des Angebotes einer

gymnasialen Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule vor dem Hintergrund der aktuellen

Debatte einen Rückschritt.

Offen bleibt derzeit die Frage, inwieweit mögliche Richtungsentscheidungen in der Bildungspolitik die

Abiturquote erhöhen können. Angesichts der im bundesweiten Vergleich bereits im oberen Drittel

liegenden Gymnasialquote ist jedoch vorerst nicht davon auszugehen. Gleichwohl ist landesweit eine

weitere Steigerung der Gymnasialquote zu beobachten.

Im Planungsraum Neuruppin verteilten sich die Quoten für den Übergang in die 7. Klasse im Schuljahr

2008/9 folgendermaßen:

Gymnasium: 41,2%

Oberschule: 40,7%

Gesamtschule: 18,1%

Die Erstwahl lag bei der Oberschule in Fehrbellin und der Fontaneschule deutlich niedriger als die

spätere Schülerzahl. Im Jahr 2009 könnten in diesen beiden Schulen den Erstwünschen entsprechend

keine neuen 7. Klassen eingerichtet werden. Wesentliche Ursachen dafür dürften die Diskussion um

den Fortbestand der Schule (in Fehrbellin) und die Aufgabe der Gymnasialen Oberstufe in der

Fontaneschule sein.

In Fehrbellin wird die Schülerzahl, die in eine weiterführende Schule wechselt, sich zunächst etwas

erholen, um nach einigen Auf- und Abbewegungen nach 2020 dauerhaft unter 60 zu sinken – bis auf

ca. 40 Schüler Ende der 2020er Jahre. Von einer gleichbleibenden Quote für Gymnasium und

Förderschule bleiben damit weniger als 30 Kinder, die die Oberschule in Fehrbellin besuchen

könnten. Von ebenfalls gleichbleibenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zügigkeit und

Klassenfrequenz ausgehend, wird nach einer Erholungsphase in den nächsten Jahren um 2014/15,

spätestens aber ab 2018 erneut die Schulschließung diskutiert werden. Da sich diese Problematik

jedoch auch in anderen Regionen Brandenburgs stellt, ist nicht auszuschließen, dass für die

Sekundarstufe I Lösungen zur Erhaltung von Schulstandorten gefunden werden.

Im Schulbezirk der Heinrich-Rau-Oberschule in Rheinsberg, der die Stadt Rheinsberg und das Amt

Lindow umfasst, steigt die Schülerzahl der 7. Klassen zunächst auf etwa 100, um danach langsam

abzusinken – bis 2020 auf etwa 80, bis 2030 auf unter 60. Für die Oberschule bleiben davon bei

heutiger Quote bis Mitte der 2020er Jahre über 40 Schüler übrig. Danach würde die Rheinsberger

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 86 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Oberschule nach heutigen Ansprüchen an Zügigkeit und Klassenfrequenz in Frage gestellt werden.

Für die vorliegende Planung wird davon ausgegangen, dass Rheinsberg vor allem angesichts der

Entfernung zu Neuruppin zumindest im Planungshorizont bis 2030 ein Standort mit einer

weiterführenden Schule bleibt, unabhängig davon, in welcher Rechts- und Organisationsform dieser

Standort langfristig betrieben wird.

Das Amt Temnitz hat mit der Umwandlung der Schule Walsleben in eine Grundschule seit 2006 keine

eigene weiterführende Schule mehr. Entsprechend kommt von den Schülern aus dem Umland, die

eine Neuruppiner Oberschule besuchen, über die Hälfte aus dem Amt Temnitz. Knapp ein Viertel

kommt trotz der dort vorhandenen Oberschule aus Fehrbellin, die Übrigen verteilen sich auf

Rheinsberg und Lindow. Für die Planung wird davon ausgegangen, dass auch zukünftig einige Schüler

aus den Bereichen mit eigener Oberschule eine Neuruppiner Schule besuchen.

Neben den Schülern aus dem Planungsraum Neuruppin wählten auch Schüler aus anderen

Gemeinden des Landkreises sowie aus dem benachbarten Landkreis Oberhavel die weiterführenden

Schulen in Neuruppin an. Neben einzelnen Schülern in der Fontaneschule und im KFSG ist davon mit

über 20 Schülern vor allem das evangelische Gymnasium betroffen.

Für die Gymnasien werden 25 Schüler pro Jahrgang von außerhalb des Planungsraumes

angenommen. Für die Oberschulen werden 30 Schüler von außerhalb der Stadt Neuruppin und des

Amtes Temnitz angenommen.

Ca. 5,5% der Schüler wechseln in Brandenburg nach der 4. Klasse im Rahmen der Leistungs- und

Begabungsklassen in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums. In Neuruppin wird dieser Übergang

derzeit nur vom evangelischen Gymnasium angeboten. Im KFSG wurde die notwendige Klassenstärke

in den letzten Jahren nicht erreicht.

Im den LBK des Evangelischen Gymnasiums sind mit 9 bzw. 8 Schülern jeweils 5% der Neuruppiner

Schüler in diesen Klassenstufen. Damit ist der Durchschnittswert Brandenburgs erreicht und der

Bedarf kann als gedeckt gelten. Auch bei steigenden Schülerzahlen ist nicht davon auszugehen, dass

eine weitere LBK eingerichtet werden kann.

6.9.4.3 Standortentscheidungen der freien Trägern

Einen wesentlichen Einfluss auf das Wahlverhalten hat darüber hinaus die Entwicklung der

weiterführenden Schulen der freien Träger.

Die evangelische Schule plant für die Sekundarstufe I neben dem Gymnasium die Etablierung eines

ein- bis zweizügigen Angebotes, das zum Abschluss der 10. Klasse führen soll. Diese zusätzlichen

Klassen würden einerseits das Angebot der Schule abrunden. Andererseits stünde die zusätzliche

Kapazität in einer beliebten Schule in Konkurrenz zu den städtischen Angeboten.

Das BBZ arbeitet seit einigen Jahren daran, das Montessori-Gymnasium zu stabilisieren und die

Sekundarstufe II zu eröffnen. Nachdem dies am geplanten Standort im Postgebäude am Karl-

Kurzbach-Platz nicht realisiert werden konnte, ist diese Planung zunächst wieder offen. Das

Montessori-Gymnasium wird sich nachhaltig jedoch nur etablieren können, wenn die Möglichkeit der

Erlangung des Abiturs angeboten wird. Andernfalls ist über kurz oder lang damit zu rechnen, dass die

weiterführende Schule in ihrer Existenz bedroht ist.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 87 von 92

Unter den gegebenen Finanzierungsbedingungen für die Schulen der freien Träger und den

Einkommensverhältnissen der Ruppiner Bürger wird angesichts der anfallenden Schulgebühren der

Anteil der Schüler, die eine freie Schule besuchen können, begrenzt bleiben. Insbesondere trifft das

für das Gymnasium des BBZ mit seinen einkommensunabhängigen Gebühren zu.

6.9.4.4 Entwicklung der Schullandschaft im Umland

Die unter heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb des Planungshorizontes zu

erwartende Schließung der Oberschule Fehrbellin führt zu einer Erhöhung der Schülerzahl in

Neuruppin.

6.9.4.5 Sonstige Faktoren, die die Schülerzahl beeinflussen

Unabhängig von den Jahrgangsstärken der Siebtklässler wird sich durch die Einführung des Abiturs

nach 12 Jahren an den Gymnasien die Schülerzahl ab 2012/13 deutlich verringern.

Im Jahr 2011 kommt der Jahrgang in die 7. Klasse, der von der Stichtagsänderung bei der Einschulung

2005 betroffen war. Daher ist in diesem Jahr mit eine außerplanmäßigen Spitze zu rechnen, die

gleichzeitig den Höhepunkt der Schülerzahlen der 7. Klasse in den nächsten 20 Jahren darstellen

kann.

6.9.4.6 Sekundarstufe II

Bundesweit besuchten 2006/7 etwa 40% der Schüler der 10. Klassenstufe des Vorjahres die

gymnasiale Oberstufe einer allgemeinbildenden Schule.

Im Landkreis OPR wurden im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2007-2012 folgende

Übergangsquoten von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II festgestellt:

Gymnasium: 65,4% (35,6% bezogen auf alle Abgänger der 10. Klasse)

GOST der Gesamtschule: 21,8% (11,9%)

GOST des OSZ: 12,8%.(7%)

Im Planungsraum Neuruppin lag die die Quote der Übergänge von der 10. in die 11. Jahrgangsstufe

der allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2007 bei 40% und ging im Folgejahr auf 36,5% zurück. Auch

für die Stadt Neuruppin ist ein Rückgang der Schüler in der SEK II bezogen auf die Bevölkerung der

entsprechenden Altersgruppe nachzuvollziehen.

Nach dem Tiefpunkt in den nächsten zwei Jahren wird die Anzahl der Übergänger in die 11. Klasse bei

gleichbleibender Quote und gleichbleibendem Einzugsbereich wieder leicht ansteigen,

voraussichtlich jedoch die Marken von 200 pro Jahrgang auch zum vorläufigen Höhepunkt um 2015

nur noch knapp erreichen. Allerdings bleibt die Zahl innerhalb des Planungszeitraumes

vergleichsweise stabil und wird kaum unter 150 absinken. Höhere Zahlen sind nur zu erwarten, wenn

sich der Einzugsbereich vergrößern würde. Da sich der die Schullandschaft bei den freien Trägern

gerade im Berliner Umland jedoch immer noch entwickelt, ist eher mit einer Abnahme des

Schülerpotentials aus dem Nachbarlandkreis zu rechnen. Auswirkungen einer möglichen

Veränderung der Schullandschaft in den anderen Planungsgebieten des Landkreises wurden nicht

untersucht.

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 88 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

6.9.5 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des Angebotes Sekundarstufen I und II

Um eine möglichst hohe Durchlässigkeit der Bildungsgänge zu gewährleisten ist auch die

Wiedereröffnung einer Gesamtschule mit Gymnasialer Oberstufe angezeigt. Die Gelegenheit dafür ist

in den nächsten Jahren günstig, wenn die Schülerzahlen in der Sekundarstufe vorübergehend

ansteigen. In Abstimmung mit dem Schinkel-Gymnasium und mit der evangelischen Schule sowie mit

dem staatlichen Schulamt sollte im Schuljahr 2011/12 eine Garantie für die Übergänger in die siebten

Klassen der Fontaneschule auf die Einrichtung einer GOST gegeben werden. In den Folgejahren sind

aufgrund der zu erwartenden Schülerzahlen ebenfalls starke Jahrgänge in der FGS möglich, so dass

mit der ersten 11. Klasse im Schuljahr 2015/16 das Vertrauen in die Schule gestärkt werden kann. Ein

solches Vorhaben erfordert gemeinsame Anstrengung und die qualitative Weiterentwicklung der

Schule.

Darüber hinaus sollte das Angebot mindestens auf dem heutigen Niveau mit entsprechender

Ausdifferenzierung erhalten werden. Dazu gehört auch die Pflege der Beziehungen zu den freien

Trägern, die einen wichtigen Beitrag zu Vielfalt des Schulangebotes leisten.

Die Anpassung an die demographische Entwicklung, vor allem aber auch an bildungs- und

integrationspolitische Entwicklungen erfordert ein hohes Maß an Flexibilität auch bei den räumlichen

Lösungen. Flexibilität ist nur gegeben, wenn entsprechende Raumpotentiale vorhanden sind und

kurzfristig aktivierbar. Das spricht gegen eine Ausnutzung aller Raumreserven für den Standard-

Schulbetrieb. Es zeigt sich jedoch auch, dass bei Schulen mit einem attraktiven pädagogischen

Konzept und bei bestimmten Erwartungen an eine homogene soziale Zusammensetzung der

Schülerschaft Raumdefizite in den Schulen in Kauf genommen werden.

Langfristig sollte im Sinne der Entwicklung des Schulstandortes der Puschkinschule über die

Herstellung der Barrierefreiheit nachgedacht werden.

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 89 von 92

Übergänger 7. Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

KFSG 7 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85 85

EVIG 7 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58 58

MONG 7 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25 25

APS 7 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75 75

EVIOS 7 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20 20

FGS 7 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85 85

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

KFSG 7 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85 85

KFSG 8 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85 85

KFSG 9 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85 85

KFSG 10 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95 85

KFSG 11 63 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95 95

KFSG 12 103 63 78 93 103 95 95 115 120 110 100 90 110 105 95 105 120 125 110 105 100 98 95

Summe 535 527 579 621 638 635 630 645 635 610 605 625 660 660 660 665 658 633 603 578 558 543 530

Züge

KFSG 7 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3

KFSG 8 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3 3

KFSG 9 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3 3

KFSG 10 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 3

KFSG 11 3 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4

KFSG 12 4 3 3 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4 4 4 5 5 4 4 4 4 4

Summe 22 22 24 26 26 26 26 26 25 24 24 25 26 26 26 26 26 25 24 23 22 21 20

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

EVIG 7 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58 58

EVIG 8 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80 58

EVIG 9 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80 80

EVIG 10 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85 80

EVIG 11 89 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85 85

EVIG 12 79 89 81 61 89 85 85 85 85 85 85 85 75 75 85 85 85 85 85 85 85 85 85

Summe 484 490 486 490 514 510 510 500 490 490 490 490 490 500 510 510 510 510 510 505 500 473 446

Züge

EVIG 7 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2

EVIG 8 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 2

EVIG 9 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

EVIG 10 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

EVIG 11 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

EVIG 12 3 3 3 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Summe 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 17 16

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

MONG 7 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25 25

MONG 8 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25 25

MONG 9 10 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25 25

MONG 10 12 10 4 3 4 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 25

MONG 11 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30

MONG 12 0 0 0 0 0 0 15 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30 30

Summe 29 21 26 52 79 105 135 165 180 180 180 180 180 180 180 180 180 180 180 175 170 165 160

Züge

MONG 7 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

MONG 8 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

MONG 9 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

MONG 10 1 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

MONG 11 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

MONG 12 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Summe 1 0 1 2 3 4 5 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

APS 7 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75 75

APS 8 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75 75

APS 9 79 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75 75

APS 10 72 79 69 77 75 78 78 78 78 75 78 75 75 78 78 78 78 78 75 75 75 75 75

Summe 297 300 299 308 309 312 309 309 306 303 306 306 309 312 312 309 306 303 300 300 300 300 300

Züge

APS 7 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

APS 8 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

APS 9 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

APS 10 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3

Summe 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12 12

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

EVIOS 7 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20 20

EVIOS 8 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20 20

EVIOS 9 0 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20 20

EVIOS 10 0 0 0 0 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 20

Summe 0 0 25 50 75 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 95 90 85 80

Züge

EVIOS 7 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

EVIOS 8 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

EVIOS 9 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

EVIOS 10 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

Summe 0 0 1 2 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

FGS 7 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85 85

FGS 8 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85 85

FGS 9 57 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85 85

FGS 10 89 57 63 74 74 76 126 105 105 100 105 100 100 100 105 105 105 100 95 95 90 85 85

FGS-GOST 11 57 47 47 45 47 45 45 45 47 47 47 45 43 43 41 38

FGS-GOST 12 57 47 47 45 47 45 45 45 47 47 47 45 43 43 41

Summe 283 268 287 350 381 412 436 415 410 405 405 405 410 415 415 405 395 380 365 355 345 340 340

Züge

FGS 7 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3 3

FGS 8 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3 3

FGS 9 2 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3 3

FGS 10 3 2 2 3 3 3 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 3 3

FGS-GOST 10 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

FGS-GOST 10 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

Summe 10 10 11 14 15 16 17 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 16 15 14 13 12 12

Tabelle 6-8 Szenario zu Übergängern und Klassenbildung an den weiterführenden Schulen

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 90 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

Schüler Stufe 2008/9 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31

Summe 7 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370 348 348

Summe 8 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370 348

Summe 9 300 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370 370

Summe 10 332 300 328 334 333 394 464 433 423 405 423 410 410 423 443 448 433 423 410 408 400 395 370

Summe 11 152 159 154 192 180 180 215 292 272 262 250 262 255 255 265 282 287 272 265 258 256 251 248

Summe 12 182 152 159 154 192 180 180 215 292 272 262 250 262 255 255 265 282 287 272 265 258 256 251

Summe 1628 1606 1702 1871 1996 2074 2120 2191 2225 2183 2178 2198 2241 2257 2267 2261 2244 2201 2150 2096 2049 1989 1935

Züge

Summe 7 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14 13 13

Summe 8 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14 13

Summe 9 11 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14 14

Summe 10 13 11 12 13 13 16 18 16 16 16 16 16 16 16 17 17 16 16 16 16 16 15 14

Summe 11 6 6 6 7 7 7 9 11 10 10 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10 10

Summe 12 7 6 6 6 7 7 7 9 11 10 10 10 10 10 10 10 11 11 10 10 10 10 10

Summe 62 61 66 73 77 80 82 84 85 84 84 85 86 86 86 86 86 85 83 81 79 76 74

Klassenfrequenzen7 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4 26,8 26,8

8 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4 26,8

9 27,3 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4 26,4

10 25,5 27,3 27,3 25,7 25,6 24,6 25,8 27,1 26,4 25,3 26,4 25,6 25,6 26,4 26,1 26,4 27,1 26,4 25,6 25,5 25,0 26,3 26,4

11 25,3 26,5 25,7 27,4 25,7 25,7 23,9 26,5 27,2 26,2 25,0 26,2 25,5 25,5 26,5 25,7 26,1 27,2 26,5 25,8 25,6 25,1 24,8

12 26,0 25,3 26,5 25,7 27,4 25,7 25,7 23,9 26,5 27,2 26,2 25,0 26,2 25,5 25,5 26,5 25,7 26,1 27,2 26,5 25,8 25,6 25,1

Durchschnitt 26,3 26,3 25,8 25,6 25,9 25,9 25,9 26,1 26,2 26,0 25,9 25,9 26,1 26,2 26,4 26,3 26,1 25,9 25,9 25,9 25,9 26,2 26,1

Tabelle 6-9 Szenario zu Schülerzahl, Klassenbildung und durchschnittlichen Klassenfrequenzen der weiterführenden Schulen

6.10 Standortbezogene Handlungsoptionen zur Vermeidung von Leerstand

Während die derzeitigen Kapazitäten im Grundschulbereich innerhalb des Planungszeitraumes in

vollem Umfang benötigt werden (und voraussichtlich durch die Wiedernutzung derzeit vermieteter

Räume erweitert werden müssen), ist im Sekundarbereich insbesondere an der Fontaneschule

(Standort Artur-Becker-Straße) aktuell eine Überkapazität an Räumen zu verzeichnen, die auch

zukünftig selbst unter positiven Annahmen und unter Berücksichtigung einer Gymnasialen Oberstufe

nur teilweise benötigt wird.

Dazu wurde die Anregung aus dem Dezernat Zentrale Grundstücks- und Gebäudewirtschaft geprüft,

zur Minimierung von Unterhaltungskosten einen Schulstandort möglichst zügig aufzugeben. Die

möglichen Varianten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen wurden im Rahmen einer

Schulleiterkonferenz zur Diskussion gestellt.

Verlagerung Wilhelm-Gentz-Schule

Angesichts des Sanierungsstandes wurde die Aufgabe des derzeitigen Standortes der Wilhelm-Gentz-

Schule in der Gerhart-Hauptmann-Straße vorgeschlagen. Damit verbunden wäre ein Umzug der

Wilhelm-Gentz-Schule an den Standort Artur-Becker-Straße oder (bei parallelem Umzug der

Alexander-Puschkin-Schule) an den Standort Puschkinstraße. Ein solcher Umzug hätte für die

Erreichbarkeit und das Profil der Grundschule, aber auch für die Weiterentwicklung der

Bildungslandschaft der Stadt unter Berücksichtigung der Kooperationen mit den Förderschulen

gravierende Konsequenzen.

Wesentliches Argument gegen eine Verlegung der Wilhelm-Gentz-Schule ist die damit verbundene

Aufgabe des gesetzlich verankerten Prinzips der Wohnortnähe, die sich auch nach der Einführung der

deckungsgleichen Schulbezirke prinzipiell erhalten hat (vgl. Kap. 6.7.1). Fußläufig nicht mehr

zumutbare Schulwege würden für einen Teil der Schüler bereits beim Standort Puschkinstraße

entstehen, insbesondere jedoch bei einem Umzug an den Standort Artur-Becker-Straße, der mehr als

2 Km von der Wilhelm-Gentz-Schule entfernt ist.

Unabhängig davon weisen beide Standorte unter Berücksichtigung der zukünftig voraussichtlich

notwendigen Zweizügigkeit und der beiden Sprachförderklassen sowie des Raumbedarfes für den

Hort keine ausreichenden Raumkapazitäten auf. Neben 14 Klassenräumen und 2 Fachräumen

werden Räume für den Teilungsunterricht und Förderunterricht benötigt. Die mit der steigenden

Kommunaler Bildungsplan Neuruppin Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung

Dipl.-Ing. Roland Fröhlich September 2009/ März 2010 Seite 91 von 92

Schülerzahl ebenfalls steigende Anzahl von Hortkindern erfordert weitere 5 bis 6 Räume, die nicht

gleichzeitig Schulräume sein dürfen. Auch bei der Doppelnutzung von Schulräumen für den Hort im

zulässigen Rahmen entsteht so ein Raumbedarf von mindestens 26 pädagogisch nutzbaren Räumen,

denen an der Puschkinschule 19 Klassen- und Fachräume sowie der Hauswirtschaftsraum und vier

Mehrzweckräume im Kellergeschoss gegenüberstehen. Während die zusätzlich erforderliche

Kapazität am jetzigen Standort durch die Nutzung der derzeit vermieteten Räume hergestellt werden

kann, würden die gesetzlich vorgeschriebenen Raumkapazitäten am Standort Puschkinstraße nicht

erreicht.

Am Standort Artur-Becker-Straße wäre unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele für die

Fontaneschule (Wiedereinrichtung einer gymnasialen Oberstufe) die Raumkapazität ebenfalls nicht

ausreichend.

Auch bei einer ausreichenden Raumkapazität an einem der Alternativstandorte würde ein Umzug

einen Einschnitt in den bisherigen Profilierungsprozess bedeuten. Im Rahmen der Profilierung als

Naturparkschule sind identitätsstiftende Maßnahmen am jetzigen Standort umgesetzt worden, die in

ihrer Summe ein gewachsenes Projekt darstellen. Insbesondere wurde der Schulgarten als zentrales

Objekt der Grundschularbeit in enger Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Lehrern und

Horterziehern über Jahre entwickelt und ist deshalb als nachhaltiges Projekt anzusehen, das

wesentlich zur Attraktivität der Schule beiträgt. Wichtig für die Ausgestaltung des Profils ist auch die

räumliche Nähe zu Zielen, die in den Unterricht einbezogen werden (Stadtpark, Blumenmarkt,

Windpark, St. Georgs-Kapelle). Bei einer Verlagerung würde dieses Profil – und damit auch die

erreichte Akzeptanz der Schule insgesamt gefährdet.

Schließlich würde die erfolgreiche (und mehrfach ausgezeichnete) Kooperation mit der Schule am

Kastaniensteg erschwert. Die perspektivische Entwicklung zu einem modellhaften integrativen

Bildungsstandort wäre nicht mehr möglich. Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine Inklusion

(vgl. Kap. 6.4) ist jedoch gerade der Ausbau der Kooperationen mit Förderschulen notwendig.

Bei einer Verlagerung der Grundschule an den Standort Artur-Becker-Straße droht ein

Überschwappen des in der Vergangenheit negativen Images der Fontaneschule auf den

Grundschulbereich. Damit würden auch die derzeitigen Ansätze zur Profilierung der Fontaneschule

gefährdet (siehe unten).

Verlagerung der Oberschule Alexander Puschkin

Mit der Neugliederung der Sekundarstufe in Brandenburg (Abschaffung der Realschulen) hat sich das

Wahlverhalten zulasten der Oberschulen verändert. Erfreulicherweise konnte sich die Alexander-

Puschkin-Oberschule als Oberschule etablieren und ein positives Image entwickeln. Die Erhaltung

und Weiterentwicklung des erreichten Standes ist angesichts der Konkurrenz in der Neuruppiner

Schullandschaft jedoch keinesfalls ein Selbstläufer. Wesentlich zur Qualität tragen die Entwicklung

eines eigenständigen Profils sowie die überschaubare Größe der Schulen bei. Bei einer Verlagerung

an den Standort der Fontaneschule würde der erreichte Stand der Akzeptanz der Puschkinschule

ebenso gefährdet wie die Entwicklungsansätze zur Profilierung der Fontaneschule. Damit würde der

Erfolg des Konzeptes Oberschule in Neuruppin insgesamt in Frage gestellt.

Unabhängig davon, ob die Fontane- und die Puschkinschule nur räumlich oder auch organisatorisch

zusammengelegt würden, entstünde eine große anonyme Schule gerade für die Schülerklientel, die

den größten Bedarf an pädagogischer Führung und dem Aufbau persönlicher Beziehungen hat,

Kitabedarfs- und Schulentwicklungsplanung Kommunaler Bildungsplan Neuruppin

Seite 92 von 92 September 2009/ März 2010 Dipl.-Ing. Roland Fröhlich

während im Bereich der Gymnasien deutlich überschaubarere Strukturen vorherrschen. Damit würde

das Wahlverhalten weiter zugunsten der Gymnasien verschoben und die Tendenz zur Segregation

verstärkt. Außerdem bestünde die Gefahr einer Zunahme der in den letzten Jahren mühsam

eingedämmten Gewalt unter den Schülern. Damit läuft eine Zusammenlegung der Oberschulen dem

in der NeuruppinStrategie formulierten Ziel einer aktiven Bildungspolitik mit einem weiteren

Kompetenzausbau im regionalen Bildungsmarkt zuwider und verfehlt das in der Strategie formulierte

EU-Querschnittsziel der sozialen Kohäsion und Chancengleichheit.

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass mögliche Einsparungen durch die Aufgabe eines

Schulstandortes nicht nur erhebliche Nachteile für die Profilierung der städtischen Schulen nach sich

zögen, sondern vor allem auch Auswirkungen auf die individuellen Entwicklungschancen

insbesondere der Schülerklientel hätten, die von der Vielfalt der Schullandschaft am geringsten

profitiert. Angesichts des sich zukünftig verstärkenden Fachkräftemangels wäre damit auch eine

Schwächung der Entwicklungschancen des Wirtschaftsstandortes Neuruppin verbunden.

Alternative Nutzung überschüssiger Raumkapazitäten

Da der Vorschlag der Aufgabe des Standortes der Wilhelm-Gentz-Schule aus fachlicher Sicht und

unter Berücksichtigung der Ziele der NeuruppinStrategie 2020 nicht realisierbar erscheint, stellt sich

die Frage einer anderweitigen Nutzung der für den Schulbetrieb der Fontaneschule nicht benötigten

Räume am Standort Artur-Becker-Straße.

Im Zusammenhang mit den Überlegungen der Evangelischen Schule wurde vom Gutachter die

Einrichtung des Oberschulzweigs an diesem Standort vorgeschlagen. Durch eine solche Maßnahme

werden von den Schulleitern sowohl mögliche positive Effekte durch Kooperationspotentiale als auch

negative Auswirkungen durch die unterschiedliche Schülerklientel und mögliche

Konkurrenzsituationen erwartet. Neben der grundsätzlichen Bereitschaft der evangelischen Schule

bedürfte eine solche Konzeption der frühzeitigen Einbindung und Abstimmung der Akteure im

Rahmen eines gemeinsamen Projektes, um die in einer Kooperation liegenden Chancen zu realisieren

und negative Begleiterscheinungen zu vermeiden.

Alternativ kommt eine Vermietung der nicht genutzten Räume an Dritte in Betracht. Im Idealfall

können damit Angebote geschaffen werden, die auch durch die Schüler genutzt werden. Denkbar

sind z.B. Einrichtungen der berufsbegleitenden Weiterbildung, die mit der Schule eng kooperieren

und das Profil der Schule durch generationenübergreifende Angebote stärken. Eine solche

bildungsbezogene ergänzende Nutzung würde auch den Zielen der NeuruppinStrategie entsprechen,

„Bildung als wichtigste Investition in die Zukunft in den Mittelpunkt der städtischen Politik zu

stellen.“