kulturexpress 20 2015
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Je Woche 11. Jahrgang ISSN 1862 - 1996
Kulturexpress unabhängiges Magazin Ausgabe 20
10. – 16. Mai 2015
Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu
berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten
aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin
um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab.
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Rolf E. Maass
Adresse
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Kulturexpress in gedruckter Form
erscheint wöchentlich
Finanzamt IV Frankfurt a/M
St-Nr.: 148404880
USt-idNr.: 54 036 108 722
E-Mail: [email protected]
Inhalt
o Erklärung zur Rechtfertigungslehre als großer Moment der ökumenischen Bewegung. Bischof Wiesemann beim Bischofsrat der United Methodist Church
o Frank Stella - Malerei und Zeichnung bis 30. August zu finden im Museum für Gegenwartskunst in Basel
o Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß in Bezug auf die Grunderwerbssteuer
o Zukunft Lebensräume: Was altersgerechte Architektur ist
o Konzerngewinn der KfW-Bank erhöht sich auf 1,5 Mrd. Euro
o Akkordeon Musik-Festival in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni 2015
Erklärung zur Rechtfertigungslehre als großer Moment derökumenischen Bewegung. Bischof Wiesemann beim Bischofsratder United Methodist ChurchMeldung: Deutsche Bischofskonferenz, Bonn, den 01. Mai 2015
„Die vom Lutherischen Weltbund, der katholischen und der methodistischen Kirche
unterzeichnete ‚Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre‘ ist ein einendes
Band der christlichen Konfessionen“.
Diese Auffassung hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer), Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), in einem Grußwort vor dem
Bischofsrat der United Methodist Church am 1. Mai 2015 in Berlin vertreten. Die rund 100
Bischöfe der weltweit 12 Mio Mitglieder umfassenden methodistischen Kirche tagten bis zum 7.
Mai 2015 erstmals in Europa.
Bischof Wiesemann bedankte sich im Namen der ACK und der Deutschen Bischofskonferenz bei
der United Methodist Church für die guten ökumenischen Beziehungen, die sie weltweit
unterhalte. Seit mehr als 40 Jahren führe die katholische Kirche mit der weltweiten
Methodistenkirche einen fruchtbaren Dialog, der 2006 auch zur Unterzeichnung der 1999
zwischen Lutheranern und Katholiken verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre“ geführt habe. Dies sei ein „großer Moment der ökumenischen Bewegung“
gewesen, sagte der Bischof. Er hoffe, dass sich noch mehr Kirchen dazu entschließen könnten,
die Erklärung zu unterzeichnen, damit sie immer mehr zu einem einenden Band zwischen den
christlichen Konfessionen werde.
Die in Deutschland unter der Bezeichnung Evangelisch-methodistische Kirche bekannte Kirche
sei von Beginn an ein wichtiger ökumenischer Partner gewesen, erinnerte Bischof Wiesemann.
Sie gehörte zu den fünf Gründungskirchen der 1948 ins Leben gerufenen ACK. Auf vielen Ebenen
übernehmen Mitglieder der Evangelisch-methodistischen Kirche Verantwortung in der
Arbeitsgemeinschaft. Bischof Wiesemann dankte seiner Vorstandskollegin Bischöfin Rosemarie
Wenner und ihrem Vorgänger Bischof i.R. Walter Klaiber ausdrücklich für ihr ökumenisches
Engagement und ihren Beitrag für die Ökumene in Deutschland. Klaiber war von 2001 bis 2007
Vorsitzender der ACK in Deutschland, Wenner ist seit 2013 stellvertretende Vorsitzende der ACK.
Dass der methodistische Bischofsrat sich für seine erstmals in Europa stattfindende Sitzung Berlin
als Tagungsort ausgewählt habe, sei von enormer Symbolkraft, sagte Bischof Wiesemann. Die
Stadt repräsentiere wie kaum eine andere die Kraft der Versöhnung, die nach der
Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus auch die Kirchen näher zusammengeführt habe.
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und 25 Jahre nach der Wiedervereinigung
stehe Berlin zeichenhaft für die verschiedenen Herausforderungen, denen auch die Kirchen in
Deutschland ausgesetzt seien. „Das Ziel der ökumenischen Bewegung ist es, die Kirchen im
gemeinsamen Zeugnis und Dienst zu vereinen“, so Bischof Wiesemann. Eine Gelegenheit für
dieses Zeugnis für Jesus Christus sei auch das Gedenken an 500 Jahre Reformation im Jahr
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2017. Das Gedenken sei eine große Chance, das gemeinsame Bekenntnis zu Jesus Christus und
die einende Grundlage der Bibel zu stärken und mehr ins Bewusstsein der Kirchen und der
Gesellschaft zu rücken.
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Ifafa II, 1964. Metallpuder und Acryl auf
Leinwand, 197 x 331.5 x 7.5 cm;
Kunstmuseum Basel, Ankauf, 1970.
Photocredit: Kunstmuseum Basel, Martin P.
Bühler
Hauptbau des Kunstmuseums Basel bis Mitte April 2016 geschlossen
Frank Stella - Malerei und Zeichnung bis 30. August zu finden imMuseum für Gegenwartskunst in BaselMeldung: Kunstmuseum Basel
Vom 9. Mai bis zum 30. August
2015 werden im Kunstmuseum
Basel, um genauer zu sein im
Museum für Gegenwartskunst,
Werke des amerikanischen
Künstlers Frank Stella ausgestellt.
Die Gemälde und Zeichnungen
sind vorwiegend aus den
umfangreichen
Sammlungsbeständen bestritten
worden. Kuratiert wird die
Ausstellung von Anita Haldemann,
Kuratorin und interimistische Leiterin des Kupferstichkabinetts des Kunstmuseums
Basel. Eröffnet wurde die Ausstellung am 8. Mai 2015 im Museum für
Gegenwartskunst. Der Hauptbau des Kunstmuseums Basel ist wegen Sanierungs-
und Umbauarbeiten bis Mitte April 2016 geschlossen.
Seine aufsehenerregenden Black Paintings, beispielsweise
das Basler Bild Morro Castle, sind radikal abstrakt. Stella
verzichtet auf jegliche Illusion von Raum und Tiefe, so daß
Figur und Grund nicht mehr zu unterscheiden sind. Er
betont die Flächigkeit der Leinwand und ihren
Objektcharakter. Stella betrachtet sich als Vertreter der
ersten Künstlergeneration, für die die Möglichkeit der
abstrakten Malerei eine selbstverständliche Option war.
Aus seiner Sicht ist sie sogar der einzige Weg, in der
Nachkriegszeit überhaupt Malerei mit großer Ambition
auszuüben.
Stellas frühe Entwicklung, die 1958 mit den Gemälden West Broadway und Seward Park, den
Vorläufern der Black Paintings, beginnen. Auf die schwarzen Bilder von 1959 folgen die Shaped
Canvases in den 1960er-Jahren, die eine entscheidende Weiterentwicklung seiner Bildauffassung
verkörpern. Die Außenkonturen dieser Werke stehen in einem engen Zusammenhang mit den
innerbildlichen Strukturen. Dadurch entsteht eine neuartige Korrespondenz von Malerei und
Bildformat.
Zwischen 1967 und 1971 schuf Frank Stella die Protractor Series, zu der das Werk Damascus
Gate. Variation I (1969/70) gehört. Ihren Titel erhielt die Serie vom kreisförmigen Winkelmesser
(Protraktor, mit dem Stella die Formen der Gemälde entworfen hat. Mit dem Werk Arpoador I von
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1975 ist der Schritt zum bemalten Relief aus Aluminium zu beobachten, den der Künstler mit der
Brazilian Series zwischen 1974 und 1975 ausführte.
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Ausgabe 20 - 2015
Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilligerBaulandumlegung ist verfassungsgemäß in Bezug auf dieGrunderwerbssteuerMeldung: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, den 30. April 2015
Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Übergang von
Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Baulandumlegung von der
Grunderwerbsteuer ausgenommen, im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung
hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.
Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 30. April verkündeten
Beschluss entschieden. Beide Umlegungsarten weisen in städtebaulicher Hinsicht zwar eine
gleiche Zielrichtung auf, unterscheiden sich jedoch in ihrem Verfahren und hinsichtlich der
Freiwilligkeit der Teilnahme. Diese Unterschiede sind von solchem Gewicht, dass der
Gesetzgeber die beiden Umlegungsarten im Hinblick auf den Charakter der Grunderwerbsteuer
als Rechtsverkehrsteuer unterschiedlich behandeln darf. Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen
ergangen.
Sachverhalt und Verfahrensgang:
Durch eine Baulandumlegung wird der Zuschnitt von Grundstücken neu geordnet, um eine
plangerechte und zweckmäßige bauliche Nutzung zu ermöglichen. Das Baugesetzbuch sieht
hierfür in den §§ 45 ff. ein - von der Gemeinde durchzuführendes - hoheitliches Verfahren vor.
Eine freiwillige Baulandumlegung kommt in Betracht, wenn die Grundstückseigentümer bereit und
in der Lage sind, durch vertragliche Lösungen eine plangerechte Grundstücksneuordnung
herbeizuführen.
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b des Grunderwerbsteuergesetzes sieht für
Eigentumsübergänge aufgrund von (amtlichen) Baulandumlegungen im Regelfall eine Befreiung
von der Grunderwerbsteuer vor; einen vergleichbaren Befreiungstatbestand für freiwillige
Umlegungen gibt es hingegen nicht.
Im Zuge einer freiwilligen Baulandumlegung erwarben die Beschwerdeführer Grundstücke von
einer Gemeinde und übertrugen Teilflächen ihnen gehörender Grundstücke auf diese. Das
zuständige Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer gegen die Beschwerdeführer fest. Die hiergegen
erhobenen Einsprüche und Klagen blieben in allen Instanzen erfolglos.
Wesentliche Erwägungen des Senats:
Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass
lediglich Grundstückserwerbe im amtlichen Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB
von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sind, nicht aber Erwerbsvorgänge anlässlich
einer freiwilligen Umlegung.
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Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Der Gleichheitssatz belässt
dem Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des
Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes. Abweichungen von der mit
der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich
indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen. Dabei steigen die Anforderungen an den
Rechtfertigungsgrund mit Umfang und Ausmaß der Abweichung.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer; durch sie wird die private
Vermögensverwendung belastet. Anders als bei der amtlichen Umlegung ist die Teilnahme an
vertraglichen Umlegungen grundsätzlich freiwillig.
Beide Umlegungsarten weisen danach in städtebaulicher Hinsicht zwar eine gleiche Zielrichtung
auf. Ihre Unterschiede bezüglich des zugrunde liegenden Verfahrens und der Freiwilligkeit der
Teilnahme daran sind jedoch von solchem Gewicht, dass der Gesetzgeber sie im Hinblick auf den
Charakter der Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer unterschiedlich behandeln darf.
Die eingeholten Stellungnahmen haben nicht ergeben, dass freiwillige und amtliche Umlegungen
in der kommunalen Praxis als beliebig austauschbar behandelt werden und deshalb keine
Differenzierung gerechtfertigt ist. Sie werden offenbar vielmehr als Instrumente der Bodenordnung
mit deutlich unterschiedlichem Rechtscharakter und dementsprechend je eigenen Vor- und
Nachteilen wahrgenommen und nach Maßgabe der örtlichen Grundstücks- und
Eigentumsstrukturen bewusst eingesetzt. So wird die freiwillige Umlegung nach den insoweit
weitgehend übereinstimmenden Angaben in aller Regel nur bei absehbar konsensual zu lösenden
Verteilungsfragen in Betracht gezogen. Das Scheitern einer freiwilligen Umlegung führt
keineswegs immer und selbstverständlich zu einer amtlichen Umlegung.
www.bundesverfassungsgericht.de
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Ausgabe 20 - 2015
Zukunft Lebensräume: Was altersgerechte Architektur ist Foto (c) Kulturexpress
Wie sich auf eine altersgerechte Architektur vorbereiten,
diese Frage stellte sich Christine Degenhart mit
Architekturbüro aus Rosenheim, am 30. April im Kap
Europa in Frankfurt am Main anlässlich der Messe und
Konferenz "Zukunft Lebensräume" und lieferte konkretes
dazu. Sie forderte für die Alten mehr altersgerechte
Gebäude zu bauen.
Früher gab es viel mehr Häuser, die im Verband angelegt wurden
und als Altersruhesitz hervorragend funktionierten. Das war auf dem Hof oder in der Gemeinde,
wo eben der Bedarf bestand. Das kann der soziale Wohnungsbau nicht mehr leisten, was früher
die Häuser der Alten meist in einfacher Bauweise leisten konnten. Heute lautet die Devise, so
lange wie möglich zu Hause bleiben. Dies beschreibt auch die aktuelle Studie "Älter werden in
München", was ohne weiteres auf andere Regionen in Deutschland anwendbar ist. Hier in der
Kurzfassung.
Christine Degenhart erwähnte positiv das Vorhandensein von Supermärkten mit integrierten Cafés
aus ihrer Region. Dorthin würden auch ältere Menschen gern gehen. Im Gelände verlaufende
Stufen und Rampen über den Platz, indem sie mahnte, jede Kante ist störend im weiteren Verlauf.
Das gilt vordergründig für mobilitätseingeschränkte Menschen, die Barrierefreiheit brauchen.
Alltagsarchitektur muss kontrastreich sein, besonders am Eingang zum Haus. Die Beleuchtung
muss stimmen. Eine Lichtleiste seitlich zur Benutzung der Schlüssel oder bei motorischen
Einschränkungen kann helfen.
Einfacher Grundriss und Gemeinschaftsflächen innerhalb der Hausgemeinschaft sind allseits
gefordert. Räume, die alle mitbenutzen können. Früher waren dies Waschküchen, doch diese sind
heutzutage meist überflüssig geworden und stehen leer oder sind gar nicht mehr vorhanden. Die
Bauordnung der Länder sieht Barrierefreiheit in den Neubauten vor. Mit dem Bestandsbau wird
das schon schwieriger, wenn keine Notwendigkeit zum Umbau besteht. Die Architektin forderte,
der Wohnungsbau müsse durchgehend barrierefrei sein, das gelte nicht nur für die Rollstuhlfahrer.
Doch die Realität sieht anders aus und in den Städten ist es noch schwieriger geworden. Einen
Basisstandard liefert die DIN 18040-2.
Zimmerdurchgänge ohne Schwelle bauen, das gilt auch für Balkon und die Dusche im Bad. Das
sei anfänglich schwer beim konstruieren. Unmöglich ist es nicht, sondern lösbar auch im Altbau wo
oft nur Minibäder vorhanden sind. Gefordert werden gerade Treppen, um die Sturzgefahr zu
mindern. Stufen mit Gummierung an der Vorderkante helfen bei der Überwindung. Ein Meter und
zwanzig Breite Türen sind optimal. Nicht nur 80 Zentimeter, wie das oft der Fall ist bei
Durchgängen.
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015
Wohnungen müssen gar nicht von vornherein auf eine altersgerechte Bauweise abgestimmt sein,
um von vornherein den Eindruck einer Reha-Einrichtung zu vermeiden. Vielmehr sollte die
Wohnung oder das Haus nachrüstbar gebaut werden. Wanne oder Dusche sind ein Kriterium bei
der Planung einer Wohnung. Deshalb ist vorab planen immer sinnvoll und strukturelles
durchplanen genauso wichtig. Ein umwandelbares Bad bringt mehr persönliche Vorteile und hilft
vorausschauend zu planen. Es geht auch in einzelnen Schritten, um die Barrierefreiheit zu
erreichen. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Duschhocker.
Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Produkte und Anwendungen vorgestellt
Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Bauen für Menschen mit Demenz
Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Zur Vortragsreihe Architektur und Demenz
Siehe auch: Zukunft Lebensräume. Messe und Kongress im Kap Europa, ein Verbund aus
Wohnungs-, Pflege- und Gesundheitswirtschaft
Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 14. Mai 2015
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Ausgabe 20 - 2015
Konzerngewinn der KfW-Bank erhöht sich auf 1,5 Mrd. Euro Foto (c) Kulturexpress
Das Wachstum fällt in Europa und weltweit
schwach aus, sagte der KfW-Vorsitzende, Dr.
Ulrich Schröder, auf dem Foto am 15. April
während der Bilanzpressekonferenz zum
Jahresergebnis 2014 der KfW-Bankengruppe.
Hauptsitz der Bank ist in der Zeppelinallee in
Frankfurt am Main. Beklagt wurde eine
Niedrigzinsphase, welche das Wirtschaftsmodell
in der eigenen Bank generell in Frage stellt.
Eine Folge regulatorischer Einschränkungen was Banken angeht. Angeprangert
wurden geopolitische Krisen in der Ukraine und Russland sowie im Nahen Osten.
Gestiegenes Gesamtfördervolumen von 74,1 Mrd. EUR
Konzerngewinn auf 1,5 Mrd. EUR erhöht
Bilanzsumme auf 489,1 Mrd. EUR angestiegen
Kernkapitalquote nach Basel III: 14,1 Prozent
Die Förderzusagen durch die KfW-Bank sind auf ein Gesamtvolumen von 74,1 Mrd. EUR
gestiegen (2013: 72,5 Mrd. EUR). Dabei bildete die Förderung des Mittelstands, von Gründern und
innovativen Unternehmen weiterhin Schwerpunkte. Ebenso hat die KfW ihre Rolle als einer der
weltweit führenden Finanzierer für Klima- und Umweltfinanzierungen weiter gestärkt (26,6 Mrd.
EUR). Insbesondere ist das internationale Geschäft der KfW (hierzu zählen der Geschäftsbereich
KfW Entwicklungsbank, KfW IPEX-Bank und DEG) mit 25,5 Mrd. EUR (2013: 20,5 Mrd. EUR) um
25 Prozent gewachsen.
Mit einem Konzerngewinn von 1.514 Mio. EUR hat die KfW im Geschäftsjahr 2014 ein sehr
gutes Ergebnis erzielt, mit dem die Erwartungen und das Vorjahresergebnis (1.273 Mio. EUR)
übertroffen wurden. Die positive Entwicklung resultiert vor allem aus dem sehr guten
Bewertungsergebnis, das insbesondere den Rückgang des Zinsüberschusses infolge des
schwierigeren Zinsumfelds überkompensierte. Die erbrachten Förderleistungen der KfW – im
Wesentlichen in Form von Zinsverbilligungen – liegen nachfragebedingt mit 364 Mio. EUR unter
dem Vorjahresniveau (597 Mio. EUR).
Das Betriebsergebnis vor Bewertungen (vor Förderleistung) liegt mit 2.023 Mio. EUR (2.302
Mio. EUR) erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert. Dabei beläuft sich das Zinsergebnis als
wichtigste Ertragsquelle im Konzern auf 2.768 Mio. EUR (2.997 Mio. EUR). Bei stabilen
Zinsmargen im Aktivgeschäft resultiert der Rückgang im Wesentlichen aus erwartungsgemäß
rückläufigen Zinsstrukturbeiträgen infolge des sehr niedrigen Zinsniveaus und der sich weiter
abflachenden Zinskurve. Unverändert profitierte die KfW von ihrer erstklassigen Bonität. Belastet
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wurde das Ergebnis weiterhin durch den Anstieg der Verwaltungskosten infolge der
regulatorischen Maßnahmen sowie der Investitionen in die Modernisierung der KfW.
Aus der Risikovorsorge im Kreditgeschäft ergaben sich insgesamt Ergebnisbelastungen in
Höhe von 143 Mio. EUR. Diese liegen deutlich unterhalb der Planwerte und noch unter dem
bereits niedrigen Wert aus dem Vorjahr (311 Mio. EUR), der noch von hohen Nettozuführungen im
Segment Maritime Industrie gekennzeichnet war.
Der geldpolitische Kurs der Zentralbanken prägte die Lage an den Finanzmärkten im Jahr 2014.
Das Wertpapierportfolio hat sich in der Folge erneut gut entwickelt und hat wie im Vorjahr mit 57
Mio. EUR zum sehr guten Bewertungsergebnis beigetragen.
Der Erfolgsbeitrag aus dem Beteiligungsportfolio in Höhe von 122 Mio. EUR (46 Mio. EUR)
resultiert vor allem aus dem Geschäftsfeld Förderung der Entwicklungs- und
Transformationsländer, im Wesentlichen aus der DEG.
Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2014 um 24,3 Mrd. EUR auf 489,1
Mrd. EUR erhöht. Zurückzuführen ist der Anstieg vor allem auf zins- und wechselkursinduzierte
Marktwertveränderungen der zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate und deren Abbildung
im Hedge Accounting. Der Anstieg des Neugeschäftsvolumens spiegelt sich in den um 7,1 Mrd.
EUR auf 365,3 Mrd. EUR erhöhten Nettokreditforderungen wider. Dabei gingen außerplanmäßige
Tilgungen im inländischen Förderkreditgeschäft gegenüber dem Vorjahr zurück.
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Ausgabe 20 - 2015
Akkordeon Musik-Festival in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni 2015 Foto: (c) DHV Meldung: Stadt Bruchsal
Festivalstimmung mit der musikalischen „Champions
League“. Wettbewerb um den Deutschen Akkordeon-
Musikpreis. Vier Tage mit Konzerten und
Straßenmusik.
Einmal mehr findet sich in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni die
musikalische „Champions League“. Die Stadt ist zum zweiten
Mal nach 2012 Austragungsort des Akkordeon Musik-
Festivals, bei dem sich rund 400 Akkordeonisten sowie
Mundharmonika- und Handharmonikaspieler aus ganz
Deutschland um den alle drei Jahre ausgelobten Musikpreis
ihres Verbandes bewerben.
Ob als Solisten, mit kleinem kammermusikalischem Ensemble
oder ganzem Orchester - drei Tage lang spielen die oft noch
jugendlichen, gleichwohl instrumental schon herausragenden
Teilnehmerinnen und Teilnehmer um die besten Platzierungen.
Zudem beschränken sich der Deutsche Harmonika-Verband (DHV) als Ausrichter und die Stadt
Bruchsal als Gastgeberin bewusst nicht auf geschlossene Konzertsäle. Vielmehr gehen die
Ensembles auch hinaus, mitten hinein in den geschäftigen Trubel der Innenstadt. Entsprechend
wird es am Samstag, 6. Juni, in der Zeit zwischen 10.30 und 18 Uhr ein Straßenfest mit
zahlreichen kleineren Auftritten geben. Passanten und Musikfreunde haben dann die Möglichkeit,
durch die Straßen und Plätze der Stadt zu flanieren und Festivalstimmung mitzunehmen.
Für die Bruchsaler Oberbürgermeisterin und Schirmherrin der Veranstaltung, Cornelia Petzold-
Schick, auch ein weiterer wichtiger Beitrag zum Stadtmarketing. Gerade im Jahr der Heimattage
ist bedeutet das eine breite Wahrnehmung in Bruchsal und der gesamten Region. Glanzlichter der
Veranstaltungen werden die Hauptkonzerte im Bürgerzentrum sein, für die schon vorab oder an
der Festivalkasse Karten zu erhalten sind. Mit dabei auch die Konzertakrobaten Gogol & Mäx, die
am Abend des 5. Juni ihr artistisches Können unter Beweis stellen.
Akkordeon-Musik-Festival
Bruchsal, 4. bis 7. Juni 2015
Auszüge aus dem Programm
Donnerstag | 4. Juni 2015
Eröffnungskonzert mit dem Orchester Hohnerklang
Dirigent Hans-Günther Kölz
20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)
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Das Orchester Hohnerklang aus Trossingen, besetzt vorrangig mit den traditionsreichen
Instrumenten wie Mundharmonikas und Akkordeons, hat ein klares Ziel: Mit einer gelungenen
Mixtur aus Classics, Popmusik, Rock bis hin zum Jazz möchte der Hohnerklang einem
stereotypen Schubladendenken ein Ende bereiten. Das Orchester hat neben weltbekannten
Stücken wie „You Raise Me Up“ oder „A Crazy Little Thing Called Love“ auch Kompositionen wie
dem rocksinfonischen „Mc Arthur Park“ von Jimmy Webb im Programm. Im Focus steht auch die
neue Komposition „Variations“ des Dirigenten und Produzenten der CD Hans-Günther Kölz. Die
Solisten des Orchesters, die alle eine hochwertige Ausbildung mitbringen, beweisen auf
eindrückliche Weise, wie spannend diese Musikauswahl mit Akkordeons und Mundharmonikas
sein kann. Für den Drive sorgen eine professionelle Rhythmusgruppe.
Freitag | 5. Juni 2015
Mittagskonzert
Es musizieren Ensembles und Solisten des Hohner-Konservatoriums Trossingen
12.30 Uhr | Ehrenbergsaal im Bürgerzentrum
Dieses Konzert wird die Besucher beschwingt in die Mittagspause begleiten. Hier musizieren
junge, begabte Instrumentalisten, die mit ihrem instrumentalen Können, ihrem Zusammenspiel
und ihrer Bühnenpräsenz begeistern – ob bei Klassikern, Jazz-Standards oder Tango-Musik.
Freitag | 5. Juni 2015
Gogol & Mäx
Christoph Schelb, Max-Albert Müller
20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)
Herzlich Willkommen in der herrlich grotesken und umwerfend komischen Welt der
Konzertakrobaten Gogol & Mäx. Was diese meisterlichen Komiker auf den Theaterbühnen
Europas darbieten, ist schlichtweg atemberaubend. Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und
Staunens über die akrobatische und musikalische Kunstfertigkeit und die schier unbegreifliche
Instrumentenvielfalt. Und wenn im großen Finale die Pianisten-Ballerina im rosafarbenen Tutu auf
filigranem Stahl balanciert, dann hat es den Anschein, als könne sich selbst die auf dem Klavier
thronende Bachbüste vor Lachen kaum mehr auf ihrem Sockel halten.
Samstag | 6. Juni 2015
Straßenfest
Musiker und Musikerinnen lassen die Innenstadt erklingen.
10.30 - 18.00 Uhr | Innenstadt Bruchsal
Festivalkonzert mit dem Akkordeonorchester Baltmannsweiler
20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)
Großartige Auszeichnungen und das Mitwirken an internationalen Veranstaltungen sowie viele
erfolgreiche eigene Konzerte belegen das musikalische Engagement dieses Orchesters.
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Besondere Anliegen sind die konzertante Originalmusik ebenso wie die Interpretation klassischer
Werke. Dank der unzähligen Bearbeitungen des Dirigenten Thomas Bauer wagt sich das
Orchester immer wieder an neue Herausforderungen.
Sonntag | 7. Juni 2015
Abschlussveranstaltung
Verleihung Deutscher Akkordeon-Musikpreis
15.00 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum
Kartenvorverkauf:
Deutscher Harmonika-Verband e.V., Rudolf-Maschke-Platz 6, 78647 Trossingen, Geschäftsstelle:
Tel. 07425-32 66 46, Fax: 07425-32 66 48, E-Mail: [email protected] , Internet: www.dhv-ev.de
Touristinformation Bruchsal, Am Alten Schloss 22, 76646 Bruchsal, Tel. 07251 – 505 94 61, E-
Mail: [email protected] , Interet: www.bruchsal-erleben.de
Festivalbüro und Abendkasse sind besetzt: Donnerstag, 4. Juni, 15-17 Uhr und 19-20.30 Uhr,
Freitag und Samstag 8-18 und 19-20.30 Uhr sowie am Sonntag, 7. Juni, 8-14 Uhr.
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