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Menschenverachtende Computerspiele Spielthemen psychische Abhängigkeit Verletzung der Menschenwürde Gewaltverherrlichung Amokläufer „Alles nur Spaß?“ Erfurter Schule Egoshooter Mindmap Altersfreigabe GTA2 Counter Strike Postal2 Action USK Unterhaltungssoftw are SelbstKontrolle Zeitfaktor wenig soziale Kontakte Unwiderstehlicher Drang B111 Menschenverachtende Computerspiele : HB42 ende Lehrer: Frau Peusquens, Herr Maus, Herr Fehn

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Mindmap. Erfurter Schule. Amokläufer. USK. Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle. Verletzung der Menschenwürde. Gewaltverherrlichung. Altersfreigabe. „Alles nur Spaß?“. Menschenverachtende Computerspiele. Postal2. Unwiderstehlicher Drang. Egoshooter. Spielthemen. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Mindmap

Menschenverachtende Computerspiele

Spielthemen

psychische Abhängigkeit

Verletzung der Menschenwürde Gewaltverherrlichung

Amokläufer

„Alles nur Spaß?“

ErfurterSchule

Egoshooter

Mindmap

Altersfreigabe

GTA2

Counter Strike

Postal2

Action

USKUnterhaltungssoftware SelbstKontrolle

Zeitfaktorwenig soziale Kontakte

Unwiderstehlicher Drang

Raum: B111Thema: Menschenverachtende ComputerspieleKlasse: HB42Betreuende Lehrer: Frau Peusquens, Herr Maus, Herr Fehn

Page 2: Mindmap

Altersfreigabe:

•Computerspiele müssen mit einer rechtsverbindlichen Altersfreigabe versehen werden, welche sichtbar angebracht sein muss.

•Die Altersfreigaben haben per Gesetz folgende Staffelung: Freigegeben ohne Altersbeschränkung Freigegeben ab 6 Jahren Freigegeben ab 12 Jahren Freigegeben ab 16 Jahren Keine Jugendfreigabe

•Die Altersfreigaben werden von einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK - UnterhaltungssoftwareSelbstKontrolle) nach Gutachten erteilt.

Raum: B111Thema: Menschenverachtende ComputerspieleKlasse: HB42Betreuende Lehrer: Frau Peusquens, Herr Maus, Herr Fehn

Page 3: Mindmap

•Die Regelung für Computerspiele, die (noch) nicht gekennzeichnet sind, werden behandelt wie Spiele mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe". Diese Spiele dürfen

•1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,

2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Raum: B111Thema: Menschenverachtende ComputerspieleKlasse: HB42Betreuende Lehrer: Frau Peusquens, Herr Maus, Herr Fehn